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Leistungen für Bildung und Teilhabe<br />

Ab 2011 gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene<br />

zusätzlich zum Regelbedarf so genannte Leistungen für Bildung<br />

und Teilhabe:<br />

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38<br />

Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen<br />

und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung<br />

besuchen<br />

Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler für die Anschaffung<br />

von Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien<br />

Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler<br />

zur nächstgelegenen Schule, sofern diese nicht zu Fuß oder<br />

mit dem Fahrrad erreicht werden kann, wenn die Kosten nicht<br />

von anderer Seite übernommen werden<br />

Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, um die Lernziele<br />

in der Schule zu erreichen<br />

Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler<br />

und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen<br />

oder für die Kindertagespflege geleistet wird<br />

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und<br />

Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, z. B.<br />

Beiträge zu Sportvereinen oder Musikschulen<br />

Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die<br />

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noch keine 25 Jahre alt sind,<br />

eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule<br />

besuchen und<br />

keine Ausbildungsvergütung erhalten.<br />

Anspruchsberechtigt sind neben den Beziehern von Leistungen<br />

nach dem SGB II und SGB XII (auch analogberechtigte Asylbewerber<br />

nach § 2 AsylbLG) auch Empfänger von Wohngeld<br />

und Kinderzuschlag.<br />

Die Leistungen werden mit Ausnahme des Schulbedarfs und<br />

der Kosten für die Schülerbeförderung nicht als Geldleistung<br />

erbracht.<br />

In der Regel wird vom Kommunalen Jobcenter oder vom Lahn-<br />

Dill-Kreis ein Gutschein ausgestellt, der dann mit dem jeweiligen<br />

Leistungsanbieter abgerechnet wird.

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