Adressen - Wali
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Leistungen für Bildung und Teilhabe<br />
Ab 2011 gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene<br />
zusätzlich zum Regelbedarf so genannte Leistungen für Bildung<br />
und Teilhabe:<br />
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Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen<br />
und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung<br />
besuchen<br />
Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler für die Anschaffung<br />
von Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien<br />
Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler<br />
zur nächstgelegenen Schule, sofern diese nicht zu Fuß oder<br />
mit dem Fahrrad erreicht werden kann, wenn die Kosten nicht<br />
von anderer Seite übernommen werden<br />
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, um die Lernziele<br />
in der Schule zu erreichen<br />
Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler<br />
und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen<br />
oder für die Kindertagespflege geleistet wird<br />
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und<br />
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, z. B.<br />
Beiträge zu Sportvereinen oder Musikschulen<br />
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die<br />
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noch keine 25 Jahre alt sind,<br />
eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule<br />
besuchen und<br />
keine Ausbildungsvergütung erhalten.<br />
Anspruchsberechtigt sind neben den Beziehern von Leistungen<br />
nach dem SGB II und SGB XII (auch analogberechtigte Asylbewerber<br />
nach § 2 AsylbLG) auch Empfänger von Wohngeld<br />
und Kinderzuschlag.<br />
Die Leistungen werden mit Ausnahme des Schulbedarfs und<br />
der Kosten für die Schülerbeförderung nicht als Geldleistung<br />
erbracht.<br />
In der Regel wird vom Kommunalen Jobcenter oder vom Lahn-<br />
Dill-Kreis ein Gutschein ausgestellt, der dann mit dem jeweiligen<br />
Leistungsanbieter abgerechnet wird.