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Arbeitslosigkeit<br />

Falls Arbeitslosigkeit bevorsteht, unterscheidet man zwischen:<br />

•<br />

•<br />

28<br />

Anspruch auf Arbeitslosengeld I<br />

Anspruch auf Arbeitslosengeld II<br />

Arbeitslosengeld I (ALG I)<br />

Anspruch hat,<br />

• wer länger, als ein Jahr in einem Zeitraum von zwei<br />

Jahren eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />

hatte (Arbeitslosenversicherung).<br />

Eine Ausnahme bildet hier die „kurze Anwartschaft“.<br />

Siehe www.arbeitsagentur.de<br />

Die Arbeitssuchendmeldung<br />

• muss spätestens drei Monate bevor das Arbeitsverhältnis<br />

endet erfolgen (auch bei kurzen Zeitverträgen).<br />

Die Arbeitslosenmeldung (wichtig für den Leistungsbezug)<br />

• muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.<br />

Die Höhe der Leistung<br />

• ergibt sich aus unterschiedlichen Faktoren, (Dauer der Erwerbstätigkeit,<br />

Arbeitsentgelt/Krankengeld).<br />

Urlaub:<br />

Auf Antrag und nach Genehmigung können ALG I Empfänger/innen<br />

bis zu sechs Wochen im Jahr abwesend sein. Aber Vorsicht! Arbeitslosengeld<br />

wird nur bis zum Ablauf der dritten Woche bezahlt.<br />

Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />

Leistungen erhält,<br />

•<br />

•<br />

wer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat,<br />

mindestens 15 Jahre alt ist und die Altersgrenze zwischen<br />

65 und 67 Jahren noch nicht erreicht hat, sowie erwerbsfähig<br />

und hilfebedürftig ist oder<br />

wer über nur geringe Einnahmen verfügt, die nicht zur<br />

Bedarfsdeckung der Lebensunterhaltskosten ausreichen,<br />

z. B. Geringverdiener/innen.<br />

Zu den Leistungen gehören:<br />

• Hilfen zur Eingliederung bzw. Fördermöglichkeiten.<br />

Die Arbeitssuchendmeldung<br />

• siehe Arbeitslosengeld I.<br />

Die Arbeitslosenmeldung (wichtig für den Leistungsbezug)<br />

•<br />

muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen,<br />

sollte aber besser zwei bis drei Wochen vorher beantragt<br />

werden. Es besteht rückwirkender Anspruch für den Monat<br />

in dem der Antrag gestellt wurde.

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