Adressen - Wali
Adressen - Wali
Adressen - Wali
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Arbeitslosigkeit<br />
Falls Arbeitslosigkeit bevorsteht, unterscheidet man zwischen:<br />
•<br />
•<br />
28<br />
Anspruch auf Arbeitslosengeld I<br />
Anspruch auf Arbeitslosengeld II<br />
Arbeitslosengeld I (ALG I)<br />
Anspruch hat,<br />
• wer länger, als ein Jahr in einem Zeitraum von zwei<br />
Jahren eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />
hatte (Arbeitslosenversicherung).<br />
Eine Ausnahme bildet hier die „kurze Anwartschaft“.<br />
Siehe www.arbeitsagentur.de<br />
Die Arbeitssuchendmeldung<br />
• muss spätestens drei Monate bevor das Arbeitsverhältnis<br />
endet erfolgen (auch bei kurzen Zeitverträgen).<br />
Die Arbeitslosenmeldung (wichtig für den Leistungsbezug)<br />
• muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.<br />
Die Höhe der Leistung<br />
• ergibt sich aus unterschiedlichen Faktoren, (Dauer der Erwerbstätigkeit,<br />
Arbeitsentgelt/Krankengeld).<br />
Urlaub:<br />
Auf Antrag und nach Genehmigung können ALG I Empfänger/innen<br />
bis zu sechs Wochen im Jahr abwesend sein. Aber Vorsicht! Arbeitslosengeld<br />
wird nur bis zum Ablauf der dritten Woche bezahlt.<br />
Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />
Leistungen erhält,<br />
•<br />
•<br />
wer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat,<br />
mindestens 15 Jahre alt ist und die Altersgrenze zwischen<br />
65 und 67 Jahren noch nicht erreicht hat, sowie erwerbsfähig<br />
und hilfebedürftig ist oder<br />
wer über nur geringe Einnahmen verfügt, die nicht zur<br />
Bedarfsdeckung der Lebensunterhaltskosten ausreichen,<br />
z. B. Geringverdiener/innen.<br />
Zu den Leistungen gehören:<br />
• Hilfen zur Eingliederung bzw. Fördermöglichkeiten.<br />
Die Arbeitssuchendmeldung<br />
• siehe Arbeitslosengeld I.<br />
Die Arbeitslosenmeldung (wichtig für den Leistungsbezug)<br />
•<br />
muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen,<br />
sollte aber besser zwei bis drei Wochen vorher beantragt<br />
werden. Es besteht rückwirkender Anspruch für den Monat<br />
in dem der Antrag gestellt wurde.