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Adressen - Wali

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Wohngemeinschaft<br />

Im Antrag auf ALG II müssen Antragsteller/innen keine Angaben<br />

über die persönlichen Verhältnisse der Mitbewohner-/innen<br />

machen. Es reicht aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners<br />

genannt wird.<br />

Zuschuss für Bewerbungskosten<br />

Zuerst muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die<br />

Behörde kann pro (Online-)Bewerbung pauschal fünf Euro<br />

erstatten (maximal 260 € pro Jahr). Die Bewerbungskosten müssen<br />

belegt werden (z. B. mit einer Kopie des Anschreibens an<br />

den Arbeitgeber bzw. mit einer erhaltenen Zu- oder Absage).<br />

Unser TIPP zur Riester-Rente für ALG II-Bezieher/innen:<br />

Rechnen Sie Ihre Rentenansprüche durch und überprüfen Sie,<br />

ob eine „private Vorsorge“ für Sie überhaupt sinnvoll ist. Hilfe<br />

erhalten Sie z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung<br />

10704 Berlin • Tel.: 030 8650<br />

Mitwirkungspflicht<br />

Einladungen vom kommunalen Jobcenter müssen pünktlich<br />

wahrgenommen werden. Andernfalls drohen Leistungskürzungen!<br />

Wer z. B. aus Krankheitsgründen verhindert ist, muss den Termin<br />

umgehend absagen und die Krankmeldung nachreichen.<br />

Krank melden<br />

Um sich beim kommunalen Jobcenter krank zu melden, wird<br />

eine ärztliche Bescheinigung (Krankmeldung) benötigt. Die<br />

Information muss unverzüglich erfolgen:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

32<br />

am ersten Tag der Krankheit, mit Angabe der voraussichtlichen<br />

Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Wenn die Krankmeldung<br />

nicht sofort beim Jobcenter abgegeben werden<br />

kann, sollte vorab angerufen werden;<br />

spätestens vor Ablauf des dritten Tages muss die Krankmeldung<br />

beim Kommunalen Jobcenter vorliegen;<br />

bei Folgebescheinigungen geht man ebenso vor.<br />

Wohnung & Wohnungsumzug<br />

ALG II Empfänger/innen können jederzeit umziehen wohin<br />

sie wollen. Ohne vorherige Genehmigung des Kommunalen<br />

Jobcenters besteht allerdings kein Anspruch auf eine Kostenübernahme<br />

von Mietkaution und Umzugskosten. Voraussetzung<br />

für eine Kostenübernahme sind wichtige Gründe, wie:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt<br />

Schimmelbefall in der Wohnung (bei Untätigkeit des<br />

Vermieters trotz Anmahnung diese Schäden zu beheben)<br />

gesundheitliche Einschränkungen (z. B. Treppensteigen nicht<br />

mehr möglich)<br />

Familienzusammenführung

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