Adressen - Wali
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Wohngemeinschaft<br />
Im Antrag auf ALG II müssen Antragsteller/innen keine Angaben<br />
über die persönlichen Verhältnisse der Mitbewohner-/innen<br />
machen. Es reicht aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners<br />
genannt wird.<br />
Zuschuss für Bewerbungskosten<br />
Zuerst muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die<br />
Behörde kann pro (Online-)Bewerbung pauschal fünf Euro<br />
erstatten (maximal 260 € pro Jahr). Die Bewerbungskosten müssen<br />
belegt werden (z. B. mit einer Kopie des Anschreibens an<br />
den Arbeitgeber bzw. mit einer erhaltenen Zu- oder Absage).<br />
Unser TIPP zur Riester-Rente für ALG II-Bezieher/innen:<br />
Rechnen Sie Ihre Rentenansprüche durch und überprüfen Sie,<br />
ob eine „private Vorsorge“ für Sie überhaupt sinnvoll ist. Hilfe<br />
erhalten Sie z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung<br />
10704 Berlin • Tel.: 030 8650<br />
Mitwirkungspflicht<br />
Einladungen vom kommunalen Jobcenter müssen pünktlich<br />
wahrgenommen werden. Andernfalls drohen Leistungskürzungen!<br />
Wer z. B. aus Krankheitsgründen verhindert ist, muss den Termin<br />
umgehend absagen und die Krankmeldung nachreichen.<br />
Krank melden<br />
Um sich beim kommunalen Jobcenter krank zu melden, wird<br />
eine ärztliche Bescheinigung (Krankmeldung) benötigt. Die<br />
Information muss unverzüglich erfolgen:<br />
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am ersten Tag der Krankheit, mit Angabe der voraussichtlichen<br />
Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Wenn die Krankmeldung<br />
nicht sofort beim Jobcenter abgegeben werden<br />
kann, sollte vorab angerufen werden;<br />
spätestens vor Ablauf des dritten Tages muss die Krankmeldung<br />
beim Kommunalen Jobcenter vorliegen;<br />
bei Folgebescheinigungen geht man ebenso vor.<br />
Wohnung & Wohnungsumzug<br />
ALG II Empfänger/innen können jederzeit umziehen wohin<br />
sie wollen. Ohne vorherige Genehmigung des Kommunalen<br />
Jobcenters besteht allerdings kein Anspruch auf eine Kostenübernahme<br />
von Mietkaution und Umzugskosten. Voraussetzung<br />
für eine Kostenübernahme sind wichtige Gründe, wie:<br />
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Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt<br />
Schimmelbefall in der Wohnung (bei Untätigkeit des<br />
Vermieters trotz Anmahnung diese Schäden zu beheben)<br />
gesundheitliche Einschränkungen (z. B. Treppensteigen nicht<br />
mehr möglich)<br />
Familienzusammenführung