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Der Nationale Bargeldplan von Deutschland - BDSW

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durch überregional agierende Unternehmen<br />

übernommen werden. <strong>Der</strong> Wettbewerb<br />

könnte langfristig zu einem Oligopol<br />

unter wenigen Anbietern führen. Gründe<br />

könnten sein, dass die Anschaffung <strong>von</strong><br />

Münzrolliermaschinen aufgrund nicht ausreichenden<br />

Kapitals nicht erfolgen kann<br />

oder Versicherungsunternehmen Auflagen<br />

vorschreiben, die hohe Investitionen nach<br />

sich ziehen würden. Daneben werden Unterscheidungsmerkmale<br />

wie „Status eines<br />

Finanzdienstleisters“ sowie Zertifizierungen<br />

nach DIN 9001 für die Berücksichtigung<br />

bei Ausschreibungen immer wichtiger.<br />

<strong>Der</strong> Aufwand diese Vorgaben zu erfüllen,<br />

wird für kleinere Unternehmen nicht<br />

zu leisten sein.<br />

3.5Positionierung <strong>von</strong> Outsourcing-<br />

Anbietern<br />

Die Spezialisierung auf die Kernkompetenz<br />

hat dazu geführt, dass es zu sinnvollen Trennungen<br />

innerhalb der Prozessketten gekommen<br />

ist. So gibt es Beispiele im Bereich<br />

Geldautomatenbetrieb, wo das Cash-Management<br />

durch den Betreiber der intelligentesten<br />

Software, die Zählung durch den<br />

professionellsten Gerätehersteller, die Logistik<br />

durch den flexibelsten Wertetransporteur<br />

und den besten Betreiber für das GA-<br />

Netz erfolgt. Die heute bestehenden technischen<br />

Möglichkeiten helfen dabei über die<br />

Schnittstellenproblematiken hinweg.<br />

3.6 Veränderungen im Umlaufvolumen<br />

des Bargelds<br />

Nach wie vor besteht ein höherer Bedarf<br />

an kleinen Cent-Münzen, da es noch zu<br />

keiner Harmonisierung im Bereich der<br />

Umrechnungspreise <strong>von</strong> DM auf EURO<br />

gekommen ist. Erste Ansatzpunkte zu einer<br />

Reduzierung des Münzbedarfes beim<br />

Kunden gibt es durch die Einführung eines<br />

Jugendschutzmerkmals zum Zigaret-<br />

DSD 2/2004<br />

tenkauf am Automaten per GeldKarte.<br />

Daneben kann durch die Verbilligung <strong>von</strong><br />

Produkten durch die Bezahlung mit Geld-<br />

Karte (z. B. Fahrkarten des Nahverkehrs)<br />

für den Kunden ein zusätzlicher Anreiz geschaffen<br />

werden, der ebenso das Umlaufvolumen<br />

verringern könnte.<br />

Aufgrund der Vielzahl der Einflussfaktoren<br />

ist eine deutliche Senkung des Bargeldvolumens<br />

in absehbarer Zeit unwahrscheinlich.<br />

Eine Absenkung des Volumens ist nur<br />

im Verbund mit allen Bargeldakteuren und<br />

Anbietern unbarer Zahlungsmittel möglich.<br />

Außerdem ist der Einfluss der Kreditwirtschaft<br />

auf diese Entwicklung insgesamt<br />

gering (weitere Erläuterungen s. 5.).<br />

4. Ziele des <strong>Nationale</strong>n<br />

<strong>Bargeldplan</strong>es<br />

Die Bereitstellung und Annahme <strong>von</strong> Bargeld<br />

ist ein defizitärer Service der Kreditwirtschaft.<br />

Im Gegensatz zur Kreditwirtschaft<br />

verdienen die Deutsche Bundesbank<br />

und der Staat an der Ausgabe <strong>von</strong> Bargeld.<br />

Wenn die Bundesbank sich zukünftig auf<br />

die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zurückzieht,<br />

nimmt die Kostenbelastung der<br />

Kreditwirtschaft noch stärker zu. Um die<br />

Gesamtkosten der Bargeldversorgung zu<br />

reduzieren,<br />

• muss die Prozesskette verkürzt werden.<br />

Dies kann dadurch erreicht werden,<br />

dass an Stelle des drei- ein zweischichtiger<br />

Bargeldumlauf etabliert wird. In diesem<br />

Fall werden die Gelder ohne Einbeziehung<br />

der Bundesbank wieder dem<br />

Geldkreislauf zugeführt. In letzter Konsequenz<br />

muss dies dazu führen, dass<br />

Aufgaben wie die Geldvernichtung der<br />

Kreditwirtschaft übertragen werden.<br />

Auch wäre eine Anrechnung auf die Mindestreserve<br />

sinnvoll. Die leistungsgerechte<br />

Bezahlung dieser Dienstleistung<br />

durch die Bundesbank wird trotzdem zu<br />

Einsparungseffekten bei der Bundesbank<br />

führen;<br />

• müssen die verbleibenden Prozesse optimiert<br />

werden, z. B. durch Einbeziehung<br />

des Handels in die Prozesskette.<br />

So könnte der Handel bei der Geldablieferung<br />

Vorarbeiten leisten (Ablieferungen<br />

im Safebag, Verwendung <strong>von</strong> Chipkarten<br />

mit Grunddaten für den Buchungsweg<br />

oder Akzeptanz <strong>von</strong> Standardgebinden<br />

bei der Geldabholung);<br />

• sollten Infrastrukturen im Front-,<br />

Middle- und Backend zwischen den Instituten<br />

auf nationaler und internationaler<br />

Ebene gemeinsam genutzt werden.<br />

Beispiele dafür können die gemeinsame<br />

Geld und Wert<br />

Nutzung <strong>von</strong> Cash Centern, gemeinsame<br />

Nutzung der Infrastruktur, die Nutzung<br />

<strong>von</strong> SB-Geräten oder In- und<br />

Outsourcingmaßnahmen (Sorten/Edelmetallen/Reiseschecks)<br />

sein;<br />

• muss die Voraussetzung zum institutsübergreifenden<br />

Einzahlen an SB-Automaten<br />

geschaffen werden;<br />

• müssen die Schnittstellen der Datenverarbeitung<br />

und der Rechnungslegung<br />

zwischen Bundesbankfilialen und<br />

Kreditinstituten - wenn möglich europaweit<br />

- angeglichen werden;<br />

• dürfen keine nationalen Alleingänge seitens<br />

der nationalen Zentralbanken erfolgen<br />

(z. B. Münzrollenrichtlinie der Bundesbank);<br />

• einheitliche Entgelte für einheitliche<br />

Leistungen der Nationalbanken müssen<br />

etabliert werden;<br />

• europaweit einheitliche Definition <strong>von</strong><br />

Standards der EZB/<strong>Nationale</strong>n Zentralbanken<br />

(z. B. P-/M-Behälter-Verfahren,<br />

Echtheitsprüfung, Haftung der Nationalbanken<br />

für Unstimmigkeiten bei ausgegebenem<br />

Bargeld) sind anzustreben;<br />

• müssen die Voraussetzungen für<br />

grenzüberschreitende Bargeldgeschäfte<br />

mit den nationalen Zentralbanken<br />

der Mitgliedsstaaten, die den Euro<br />

als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt<br />

haben, geschaffen werden. Die Forderungen<br />

der EPC-Resolution 11 (u. a.<br />

Harmonisierung der Geldtransportvorschriften)<br />

müssen erfüllt werden. Die<br />

Möglichkeit einer grenzüberschreitenden<br />

Nutzung der Dienstleistungen der<br />

nationalen Zentralbanken im Euroraum<br />

unter Anrechnung der Mindestreserven<br />

muss gewährleistet sein. Die Ein- und<br />

Auszahlung bei den einzelnen Nationalbanken<br />

des ESZB soll zu gleichen Konditionen<br />

erfolgen;<br />

• europaweite Standardisierung <strong>von</strong> Anforderungen<br />

an Maschinen, Ausrüstung,<br />

Prozesse (z. B. Recycler: fit/unfit) muss<br />

erreicht werden.<br />

• einheitlicher rechtlicher Rahmen für<br />

Bargeld im Euroraum ist durch die Gesetzgeber<br />

auf nationaler und europäischer<br />

Ebene zu schaffen;<br />

• muss der Bargeldanteil durch unbare<br />

Zahlungsmittel (electronic Cash, Kreditkarte,<br />

GeldKarte, POS, POZ) reduziert<br />

werden. Anstoß könnte ein gemeinsames<br />

Werbekonzept der Kreditinstitute sein,<br />

mit dem man den Handel und die Verbraucher<br />

motiviert, unbare Zahlungsmittel<br />

verstärkt einzusetzen. Weiter sieht die<br />

11 EPC „Resolution on Facilitating Cross-border<br />

Cash Transport in the Eurozone“<br />

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