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hamburg - Wölbern Invest

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Development<br />

Hamburg<br />

F O N D S<br />

01


Ein Prunkstück der Gründerzeit-Architektur<br />

Das prachtvolle Gebäude der ehemaligen Oberpostdirektion<br />

am Gorch-Fock-Wall in Hamburg hat die letzten 120 Jahre<br />

– trotz zweier Weltkriege – nahezu unbeschädigt überstanden.<br />

Ein Filetstück war das Grundstück schon, bevor<br />

der Bau geplant wurde. Denn ursprünglich hatte der Hamburger<br />

Senat beschlossen, den alten Festungswall der Stadt<br />

abzutragen und eine moderne Ringstraße anzulegen, die<br />

auf der Innenstadt-Seite mit »Neubauten im Villenstile«<br />

gesäumt werden sollte.<br />

Doch daraus wurde nichts. Denn zur gleichen Zeit –<br />

unmittelbar nach der Reichsgründung von 1871 – wandte<br />

sich die aufblühende Reichspost an den Senat mit der<br />

dringenden Bitte, ihr bei der Suche nach einem geeigneten<br />

Grundstück (zentral, groß und preiswert) für den Bau einer<br />

zeitgemäßen Oberpostdirektion behilflich zu sein. Man<br />

einigte sich schließlich, den Baugrund am Gorch-Fock-Wall<br />

dafür zu nutzen. In den Jahren 1883 bis 1887 entstand hier<br />

mit einem Bauetat von zwei Millionen Reichsmark das damals<br />

größte Postgebäude des neu gegründeten Deutschen<br />

Reiches.<br />

Initiator dieser »in den Formen der italienischen<br />

Renaissance« gehaltenen Monumentalität war Heinrich<br />

von Stephan, Chef der Deutschen Reichspost. Er hatte nichts<br />

Geringeres im Sinn, als »der Würde des geeinten Reichs<br />

auch äußerlich einen erhebenden Ausdruck zu geben«.<br />

Architekt der mächtigen Immobilie war Julius Raschdorff,<br />

der später u. a. als Erbauer des Berliner Doms Karriere<br />

machte. Er hatte das Kunststück fertig zu bringen, Monu-<br />

Gesprächsvermittlung durch<br />

die netten »Damen vom Amt«<br />

in den frühen 50ern.<br />

mentalität mit der von der Stadt geforderten Kleinteiligkeit<br />

der Fassade zu vereinen. Dem Baumeister ist das ausgesprochen<br />

gut gelungen – zur Zufriedenheit aller Beteiligten.<br />

Noch heute ist das Ergebnis nahezu unversehrt zu<br />

bestaunen.<br />

Um die Jahrhundertwende wurde das Gebäude auf der<br />

Westseite um einen ebenso soliden Erweiterungsbau<br />

ergänzt, in dem das Telegrafenamt untergebracht war. Das<br />

gesamte Ensemble aus Back- und Sandstein am Gorch-<br />

Fock-Wall gilt inzwischen als Preziose. Auch deshalb, weil<br />

es die damalige städtebauliche Entscheidung des Senats<br />

eindrucksvoll als richtig und zukunftsweisend bestätigt –<br />

bis zum heutigen Tage.<br />

Das Kopfgebäude am heutigen Stephansplatz ist schon<br />

vor einigen Jahren aufwändig renoviert und der privaten<br />

Nutzung übergeben worden. Jetzt wird auch der Westbau<br />

des über 330 Meter langen mächtigen Gründerzeit-Baus<br />

äußerlich aufgefrischt und innen zu einem modernen<br />

Bürokomplex umgebaut. Natürlich unter strenger Überwachung<br />

der Denkmalschützer, die sich in der Hansestadt<br />

intensiv um diese wertvolle alte Bausubstanz kümmern.<br />

In einem Jahr sollen die großzügigen Treppenhäuser<br />

wieder in alter Pracht erstrahlen, die neu gestalteten Büroräume<br />

werden den Anforderungen des 21. Jahrhunderts<br />

entsprechen. Der neue Mieter steht schon fest. Es ist ein<br />

alter Bekannter: die Deutsche Telekom AG. Reichspostmeister<br />

Heinrich von Stephan würde sich über diese Entwicklung<br />

freuen.


DEVELOPMENT 01<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> Development 01<br />

Standort Hamburg-Innenstadt<br />

Büroimmobilie Gebäudekomplex,<br />

bestehend aus zwei Gebäudeteilen<br />

Erweiterungsbau Baujahr 1898–1901<br />

Büroflächen 7.699 m 2<br />

Lagerflächen 886 m 2<br />

Westbau Baujahr 1883–1887<br />

Büroflächen 2.857 m 2<br />

Lagerflächen 1.904 m 2<br />

Vermietungsstand Ca. 72% (8.763 m 2 Bürofläche,<br />

886 m 2 Lagerfläche)<br />

Mieterin GMG Generalmietgesellschaft mbH<br />

(100%ige Tochter der Deutschen Telekom AG)


Bankhaus <strong>Wölbern</strong> Development 01<br />

Kaufpreis ¤ 17.000.000<br />

Geplante Bau- und Baunebenkosten ¤ 10.205.309<br />

Gesamtinvestitionsvolumen ¤ 28.800.000<br />

Eigenkapital ¤ 4.600.000<br />

Projektfinanzierung ¤ 23.200.000<br />

Mezzanine-Finanzierung ¤ 1.000.000<br />

Prognosezeitraum 12 Monate<br />

Geplantes Ergebnis vor Steuern (Basis-Szenario) 27,27%<br />

DEVELOPMENT 01


Allgemeine Hinweise<br />

Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an deutsche Anleger<br />

im Rahmen einer Privatplatzierung. Das Beteiligungsangebot<br />

ist ein vertrauliches Dokument und ausschließlich zum bestimmungsgemäßen<br />

Gebrauch durch den namentlich bezeichneten<br />

Adressaten bestimmt. Alle Informationen, die in diesem Beteiligungsangebot<br />

zur Verfügung gestellt werden, sind streng vertraulich<br />

zu behandeln. Sie dürfen weder vervielfältigt noch an<br />

Dritte, die nicht direkt zur Entscheidungsfindung des <strong>Invest</strong>ors<br />

beitragen, weitergegeben werden. Mit der Annahme dieses<br />

Beteiligungsangebots verpflichtet sich der Empfänger, dieses<br />

Beteiligungsangebot streng vertraulich zu behandeln und<br />

dessen Inhalt in keiner Form an Dritte, die nicht direkt zur Entscheidungsfindung<br />

des <strong>Invest</strong>ors beitragen, weiterzugeben.<br />

Bei der angebotenen Beteiligung handelt es sich um eine<br />

Kapitalanlage mit erheblichen Chancen und Risiken. Sie sollte<br />

nur eingegangen werden, nachdem der <strong>Invest</strong>or in eigener<br />

Verantwortung die Umstände und Aussagen im Zusammenhang<br />

mit diesem Beteiligungsangebot und dessen Gegenstand<br />

eingehend geprüft hat. Die rechtlichen und steuerlichen Aspekte<br />

sollte der <strong>Invest</strong>or sorgfältig mit einem Berater prüfen.<br />

Beteiligungsangebots-Nr.:<br />

Empfänger:<br />

Allgemeine Hinweise<br />

05<br />

DEVELOPMENT 01


Willkommen zur Premiere:<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> »Development 01«<br />

_SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,<br />

nach dem langjährigen und kontinuierlichen Erfolg unserer<br />

geschlossenen Immobilienfonds in Holland, Österreich, Frankreich,<br />

Polen, den USA und Deutschland freuen wir uns, Ihnen<br />

als Erweiterung unseres <strong>Invest</strong>mentportfolios jetzt exklusiv<br />

den ersten Developmentfonds zu präsentieren.<br />

Mit der Zielsetzung, unsere <strong>Invest</strong>oren an der gesamten<br />

Wertschöpfungskette einer Immobilieninvestition partizipieren<br />

zu lassen, haben wir uns viel Zeit bei der Konzeption und Partnerauswahl<br />

des vorliegenden <strong>Invest</strong>itionsangebotes genommen.<br />

Bedingt durch das veränderte Finanzierungsverhalten der<br />

Banken, ist der Eigenkapitalbedarf im Bereich der Projektentwicklung<br />

stark angestiegen. Dieser Veränderung tragen wir<br />

Rechnung und ermöglichen nun auch ausgewählten Privatinvestoren<br />

ein Engagement in diesem interessanten, bislang<br />

institutionellen <strong>Invest</strong>oren vorbehaltenen Segment.<br />

Das vorliegende <strong>Invest</strong>ment zeichnet sich durch eine rein<br />

unternehmerisch geprägte Charakteristik aus. Dies bedeutet<br />

für den <strong>Invest</strong>or: eine kurze Laufzeit und als Vergütung für<br />

ein erhöhtes Risikopotential die Aussicht auf einen überdurchschnittlichen<br />

Ertrag.<br />

Um dem Anforderungsprofil unserer Privatinvestoren<br />

Rechnung zu tragen und unseren konservativen Prognoseansätzen<br />

zu folgen, ist der Vorvermietungsstand bei dieser<br />

Projektentwicklung außergewöhnlich hoch. Dies bedeutet eine<br />

effektive Risikominimierung bei Wahrung der Gewinnchancen.<br />

Vorwort<br />

Entwicklungsobjekt ist eine sehr repräsentative Immobilie<br />

in prominenter Hamburger Innenstadtlage. Als <strong>Invest</strong>ition<br />

bietet der Fonds »Development 01« mit einem Fondsvolumen<br />

von € 28,8 Mio. und einer geplanten Laufzeit von nur einem<br />

Jahr eine hochinteressante und innovative Kapitalanlage mit<br />

einer ausgewogenen Chancen-Risiko-Gewichtung.<br />

Die nach wie vor unsicheren nationalen und internationalen<br />

Aktienmärkte mit zum Teil unerwartet hohen Kapitalverlusten<br />

rücken alternative <strong>Invest</strong>ments verstärkt in den Fokus der<br />

Anleger. Während ein Großteil der Angebote zur privaten Vermögensbildung<br />

langfristige, tendenziell eher statische <strong>Invest</strong>ments<br />

beinhaltet, kann dem Anleger mit vorliegender Beteiligung<br />

ein kurzfristiges und ausgeprägt dynamisches <strong>Invest</strong>ment<br />

angeboten werden.<br />

Grundsätzlich handelt es sich bei dem vorliegenden Angebot<br />

um eine unternehmerische Beteiligung, bei der den wirtschaftlichen<br />

Chancen entsprechende Risiken gegenüberstehen.<br />

Die diesem Emissionsprospekt zugrunde liegenden Daten<br />

und Fakten, Berechnungen und Annahmen wurden vor dem<br />

Hintergrund konservativer Bewertungen und basierend auf den<br />

Erfahrungswerten der sorgfältig ausgewählten Projektpartner<br />

zusammengestellt.<br />

Wir sind überzeugt, Ihnen mit diesem innovativen Produkt<br />

eine ideale Ergänzung zu unseren bewährten Fondsserien<br />

anbieten zu können und freuen uns auf die gemeinsame Realisierung<br />

dieses außergewöhnlichen <strong>Invest</strong>ments.<br />

Dr. Eric Hirsch<br />

Vorsitzender des Vorstandes<br />

Dr. Martin Ollendorff<br />

Vorstand<br />

07<br />

DEVELOPMENT 01


Inhalt Teil A<br />

TEIL A<br />

Angebot im Überblick 10<br />

Developmentfonds als Immobilien-Anlageprodukt 13<br />

Checkliste 14<br />

Übersicht der Chancen und Risiken 16<br />

Die Projektbeteiligten 19<br />

Die Projektentwicklung 31<br />

Mieter und Vermietung 38<br />

Ergebnis/Ziel 41<br />

Der Standort 42<br />

Immobilienmarkt Hamburg 45<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung 46<br />

Gesamterfolgsprognose vor Steuern 48<br />

Gesamterfolgsprognose nach Steuern 50<br />

TEIL B<br />

Rechtliche Grundlagen 56<br />

Steuerliche Grundlagen 63<br />

Chancen und Risiken 67<br />

TEIL C<br />

Satzung 74<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan 78<br />

Geschäftsordnung 80<br />

Treuhandvereinbarung (Muster) 81<br />

Glossar 82<br />

Vertragspartner 83<br />

Hinweise für den Beitritt 84<br />

Fernabsatzgesetz 86<br />

Impressum/Haftungsbeschränkung 91<br />

09<br />

DEVELOPMENT 01


DEVELOPMENT 01<br />

Angebot im Überblick *<br />

_ZEICHNUNGSANGEBOT<br />

Diese Emission bietet dem Anleger die Möglichkeit zur Beteiligung<br />

an der GFW Grundstücks GmbH in Hamburg mit einem<br />

Eigenkapital von € 4.600.000. Die Mindestzeichnungssumme<br />

beträgt € 60.000 zzgl. 2% Agio. Höhere Beträge sollten ohne<br />

Rest durch 10.000 teilbar sein.<br />

Das vorliegende Angebot ist kein Emissionsprospekt zur<br />

Platzierung von öffentlich angebotenen Beteiligungen für ein<br />

breites Publikum. Vielmehr handelt es sich um eine Einladung<br />

zur Teilnahme an einer unternehmerisch geprägten <strong>Invest</strong>ition<br />

im Rahmen eines sogenannten Private Placement.<br />

_PROJEKT<br />

� Projektentwicklung in der Innenstadt Hamburgs<br />

� Westbau 1883 bis 1887 und Erweiterungsbau 1898 bis 1901<br />

erbaut<br />

� Nettokaufpreis € 17.000.000<br />

� Grundstücksgröße ca. 4.975 m 2<br />

� Vermietbare Nutzfläche nach Sanierung insgesamt 13.346 m 2<br />

(Erweiterungsbau 8.585 m 2 , Westbau 4.761 m 2 ) und 24 Park-<br />

plätze am Objekt sowie 120 dinglich gesicherte Parkplätze in<br />

einem von der Verkäuferin zu errichtenden Parkhaus<br />

� Das Objekt steht derzeit leer und befindet sich in unrenovier-<br />

tem Zustand<br />

� Geplanter Sanierungszeitraum des Objektes: 8 Monate,<br />

bis voraussichtlich 3. Quartal 2005<br />

10<br />

� Geplante Bau- und Baunebenkosten: € 10.205.309<br />

� Während des 8-monatigen Sanierungszeitraumes erhält<br />

die Fondsgesellschaft bereits Mieteinnahmen in Höhe von<br />

€ 1.438.744<br />

� Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, die vorzunehmenden<br />

Umbaumaßnahmen wurden mit dem Denkmalschutzamt<br />

abgestimmt<br />

_VERMIETUNGSSITUATION<br />

� 72% der Gesamtmietfläche sind an die GMG Generalmietgesellschaft<br />

mbH (100%ige Tochter der Deutschen Telekom AG)<br />

vermietet<br />

� 28% der Gesamtmietfläche (Westbau, 1. und 2. OG sowie ca.<br />

1.900 m2 Lagerflächen) sollen innerhalb des 12-monatigen<br />

Prognosezeitraumes (voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2005)<br />

einer Vermietung zugeführt werden<br />

� Mietvertragslaufzeit 10 Jahre für 89% der GMG-Flächen<br />

(Erweiterungsbau komplett) bzw. 5 Jahre für 11% der GMG-<br />

Flächen (Westbau, EG)<br />

� Mietvertragsbeginn: voraussichtlich im 3. Quartal 2005,<br />

spätestens 8 Monate nach Erteilung der vollzugsfähigen Baugenehmigung<br />

für den Ausbau und nach Fälligkeit des Kaufpreises<br />

� Verlängerungsoptionen von 2x5 bzw. 3x5 Jahren<br />

� Bei einer Indexveränderung von jeweils 10% erfolgt eine Mietzinsanpassung<br />

in gleicher Höhe<br />

* Für den Inhalt des Prospektes sind nur die zum Zeitpunkt der Herausgabe des Prospektes bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich.


_INVESTITIONSVOLUMEN<br />

� Ca. € 28.800.000<br />

� Ein Mezzanine-Darlehen in Höhe von € 1.000.000 wird durch<br />

das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. bereitgestellt<br />

� Max. € 23.200.000 sind über eine Projektfinanzierung mit<br />

einer Gesamtlaufzeit von maximal 24 Monaten gesichert<br />

_EIGENKAPITAL<br />

� Der Zeichner beteiligt sich mit einer Stammeinlage und einer<br />

Kapitalrücklage im Verhältnis von 1 zu 99, dies entspricht bei<br />

der Mindestzeichnungssumme von € 60.000 einem Verhältnis<br />

von € 600 zu € 59.400<br />

_PROJEKTENTWICKLUNGSGEWINN<br />

� Geplantes Ergebnis vor Steuern am Ende des 12-monatigen<br />

Prognosezeitraumes im Basis-Szenario: 27,27%<br />

_AUSSCHÜTTUNGEN<br />

� Geplante Ausschüttung nach Besteuerung auf Gesellschaftsebene<br />

am Ende des 12-monatigen Prognosezeitraumes im<br />

Basis-Szenario: 12,83% zzgl. Kapitalrücklage (99% des Eigenkapitals).<br />

Die Stammeinlage (1% des Eigenkapitals) wird nach<br />

Ablauf der Frist gemäß § 73 GmbHG ausgezahlt (12 Monate nach<br />

öffentlicher Bekanntmachung des Liquidationsbeschlusses)<br />

_STICHWORT STEUERN<br />

� Die Fondskonzeption berücksichtigt die Steuergesetze, die<br />

veröffentlichte Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung<br />

zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe (vgl. »Steuerliche<br />

Grundlagen«, S. 63 ff.)<br />

_GUTACHTEN<br />

� Kaufpreis und Miete der Immobilie sind laut unabhängigem<br />

Gutachten zum Zeitpunkt der Bewertung marktgerecht<br />

� Die vorliegenden Bauunterlagen wurden im Rahmen einer<br />

gutachterlichen Kostenanalyse mit positivem Ergebnis geprüft<br />

� Die steuerliche Konzeption ist durch ein Gutachten bestätigt<br />

_IDW-STANDARD<br />

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat<br />

im September 2000 seine Berufsauffassung in Bezug auf den<br />

Inhalt von Prospekten verabschiedet. Dieser IDW-Standard S4<br />

ist Grundlage für die Beurteilung von Beteiligungsangeboten in<br />

Prospektgutachten und wird, wie bei allen Bankhaus-<strong>Wölbern</strong>-<br />

Fonds, auch für die Prospektierung von »Development 01«<br />

angewendet.<br />

_TREUHÄNDERIN<br />

Als Treuhänderin ist die Hansische Treuhand AG, Hamburg,<br />

eingeschaltet, der die Freigabe der Zeichnungsmittel der<br />

Gesellschafter vom Treuhandkonto auf das Konto der Gesellschaft<br />

in der <strong>Invest</strong>itionsphase sowie die laufende Betreuung<br />

der Anleger obliegt.<br />

_BEITRITT UND EINZAHLUNG<br />

Angebot im Überblick<br />

Die Zeichnungssumme zzgl. eines Agios in Höhe von 2% auf<br />

den vollen Zeichnungsbetrag wird mit Zugang der Annahmeerklärung<br />

der Hansischen Treuhand AG fällig.<br />

11


_DIE IDEE<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. initiiert mit diesem Beteiligungsangebot<br />

einen Developmentfonds für Privatinvestoren mit dem<br />

Ziel, dem ertrags- und risikobewussten Anleger ein innovatives,<br />

unternehmerisch geprägtes Immobilieninvestment anzubieten,<br />

das die Chance auf Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite bei einer vergleichbar kurzen Laufzeit bietet<br />

und bisher meist institutionellen <strong>Invest</strong>oren vorbehalten war.<br />

Projektentwicklungen wurden bislang üblicherweise von<br />

Projektentwicklungsunternehmen in Zusammenarbeit mit institutionellen<br />

Finanzierungspartnern realisiert. Durch die Entwicklungen<br />

am Markt (Stichwort: Basel II) und das damit veränderte<br />

Finanzierungsverhalten der Banken eröffnet sich jetzt<br />

für Privatinvestoren die Möglichkeit, durch neue Finanzierungsmodelle<br />

auch in diesem Marktsegment zu investieren.<br />

Das Ergebnis ist ein anlegerfreundliches Finanzprodukt,<br />

das sich nahtlos in die vom Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. seit 1993<br />

initiierten geschlossenen Immobilienanlageprodukte eingliedert.<br />

Bislang konnten mehr als 55 In- und Auslandsimmobilienfonds<br />

emittiert und erfolgreich platziert werden.<br />

_DAS PROJEKT<br />

Das vorliegende Angebot bietet dem <strong>Invest</strong>or die Möglichkeit,<br />

durch die Beteiligung an der Projektgesellschaft (GFW<br />

Grundstücks GmbH) an der Projektentwicklung »Gorch-Fock-<br />

Wall 3–7« in Hamburg zu partizipieren.<br />

Developmentfonds als Immobilien-Anlageprodukt<br />

Developmentfonds als Immobilien-Anlageprodukt<br />

Das Eigentum an der Immobilie wird von der GFW Grundstücks<br />

GmbH gehalten, deren gemeinsame Anteilseigner die<br />

Kapitalgeber (<strong>Invest</strong>oren) und der Projektentwickler, die Quantum<br />

Immobilien AG, sind. Der Projektentwickler und die Kapitalgeber<br />

teilen sich den Gewinn nach ihren Beteiligungsverhältnissen<br />

und über bereits festgelegte Gewinnverteilungsmodelle.<br />

Entwickelt wird ein Objekt in sehr guter Lage in der Hamburger<br />

Innenstadt. Besonderheit des Projektes ist der relativ<br />

hohe Vorvermietungsstand. 72% der Gesamtmietfläche sind<br />

bereits an die Generalmietgesellschaft der Deutschen Telekom AG<br />

(GMG) vermietet. Das Vermietungsrisiko beschränkt sich<br />

dadurch auf eine für Projektentwicklungsvorhaben ungewöhnlich<br />

geringe Fläche. Hinzu kommt, dass die GMG während der<br />

achtmonatigen Umbauphase bereits eine Nutzungsentschädigung<br />

entrichtet.<br />

Es ist geplant, das repräsentative Gebäude möglichst umgehend<br />

nach Sanierung und Vermietung der Restflächen (voraussichtlich<br />

zum 4. Quartal 2005) zu veräußern.<br />

Der Anleger beteiligt sich somit an einem <strong>Invest</strong>ment<br />

mit kurzer Kapitalbindungsdauer und überdurchschnittlichen<br />

Renditechancen bei einem ausgewogenen Chancen-Risiko-<br />

Verhältnis.<br />

13<br />

DEVELOPMENT 01


Checkliste<br />

CHECKLISTE DES ANGEBOTES<br />

Immobilie<br />

Lage Bürogebäude in Hamburg-Innenstadt<br />

Baujahr Um 1900, komplette Sanierung 2004/2005<br />

Kaufpreis netto (für das unsanierte Gebäude) € 17.000.000<br />

Geplante Bau- und Baunebenkosten € 10.205.309<br />

Fondsbezogene Vorkosten (inkl. 2% Agio) 4,63% (bezogen auf das<br />

14<br />

<strong>Invest</strong>itionsvolumen zzgl. 2% Agio)<br />

Geplantes Ergebnis vor Steuern (Basis-Szenario) 27,27%<br />

Mietvertragsinhalte<br />

Mieter GMG Generalmietgesellschaft mbH Leerstand<br />

Mietfläche Büro 8.763 m 2 1.793 m 2<br />

Mietfläche Lager 886 m 2 1.904 m 2<br />

Stellplätze 24 Stück<br />

Mietvertragslaufzeit 30.06.2015 (89%)<br />

voraussichtlich bis 30.06.2010 (11%)<br />

Indexierung der Miete 10%/100%<br />

Mietzins Büro/Monat 14,00 €/m 2 12,50 €/m 2<br />

(kalkulatorisch)<br />

Mietzins Lager/Monat 4,00 €/m 2 4,00 €/m 2<br />

(kalkulatorisch)<br />

Mietzins Stellplätze/Monat 150 €/Stück<br />

Miete p.a. (anfänglich) € 1.557.912 € 360.342<br />

(kalkulatorisch)<br />

Finanzierung<br />

Finanzierungsart Projektfinanzierung Mezzanine-Finanzierung<br />

Kreditbetrag Max. € 23.200.000 € 1.000.000<br />

Anteil am Gesamtvolumen 80,56% 3,47%<br />

Festzinsperiode 3 bis 12 Monate Bis 31.12.2005<br />

Tilgung Aus Verkaufserlös Aus Verkaufserlös<br />

Zinssatz Kalkuliert 4% 15% (8% fest,<br />

(Euribor + 140 Basispunkte) 7% erfolgsabhängig)<br />

Gutachten<br />

Steuergutachten ja<br />

Wertgutachten ja<br />

IDW-Standard S4 ja


DEVELOPMENT 01<br />

Übersicht der Chancen und Risiken<br />

_VORBEMERKUNG<br />

Bei der Beurteilung eines Beteiligungsangebotes wie dem<br />

vorliegenden kommt der Analyse allgemeiner Risiken, wie Konjunkturentwicklung,<br />

Änderung der Steuergesetzgebung etc.,<br />

und der speziellen Risiken, wie Vermietungs-, Vermarktungsoder<br />

Kostenrisiko etc., eine besondere Bedeutung zu.<br />

Das Chancen-Risiko-Verhältnis ist beispielsweise nicht mit<br />

dem niedrigeren von z.B. festverzinslichen Wertpapieren oder<br />

dem volatilitätsbedingt höheren einer Aktienanlage zu vergleichen.<br />

Es unterscheidet sich zudem von langfristig (10 Jahre)<br />

orientierten geschlossenen Immobilienfonds.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot ist grundsätzlich<br />

eine <strong>Invest</strong>ition, die mit dem Risiko einer wirtschaftlichen Verschlechterung<br />

verbunden ist, ebenso aber auch die Chance<br />

einer überdurchschnittlichen Vermögensmehrung beinhaltet.<br />

Grundlage sämtlicher Prognosen ist ein konservativer<br />

Wertansatz mit dem Ziel, ein möglichst optimales und ausgewogenes<br />

Verhältnis der mit der <strong>Invest</strong>ition verbundenen<br />

Chancen und Risiken zu erreichen.<br />

16<br />

Die nachstehenden Ausführungen stellen lediglich eine<br />

verkürzte Zusammenfassung wesentlicher Chancen und Risiken<br />

dar. Für eine abschließende Beurteilung des Beteiligungsangebotes<br />

ist die Lektüre des gesamten Emissionsprospektes<br />

erforderlich, insbesondere das Kapitel »Chancen und Risiken«<br />

ab S. 67 ff.<br />

Verschiedene Risiken sind von der Entwicklung des Marktes<br />

abhängig und können insofern nur eingeschränkt in der<br />

Planung berücksichtigt werden. Sowohl die Realisierung einzelner<br />

als auch die Kumulation mehrerer Risiken können im<br />

ungünstigsten Fall dazu führen, dass der Anleger die eingesetzte<br />

Einlage nicht zurückerhält.


Bauqualität<br />

Finanzierung<br />

<strong>Invest</strong>itionskosten<br />

Bauzeit und Fertigstellung<br />

Vermietung<br />

Verkauf<br />

Platzierungsdauer<br />

Steuerliche Aspekte<br />

CHANCEN<br />

Eine hochwertige Bauqualität kann die Vermietbarkeit<br />

der Restflächen sowie den Veräußerungspreis<br />

der Immobilie positiv beeinflussen und damit zu<br />

einem tendenziell besseren Ergebnis als geplant<br />

führen.<br />

Ein niedrigeres Zinsniveau als geplant für den variabel<br />

zu verzinsenden Darlehensanteil zur Finanzierung<br />

der Bau- und Baunebenkosten kann eine<br />

Erhöhung der Gesamtausschüttung für den Zeichner<br />

zur Folge haben.<br />

Sollte eine Veräußerung der Immobilie nicht innerhalb<br />

des geplanten Zeitraumes realisiert werden<br />

können und eine Anschlussfinanzierung sowohl der<br />

Projekt- als auch der Mezzanine-Finanzierung erforderlich<br />

sein, so kann ein niedrigeres Zinsniveau<br />

der Anschlussfinanzierung zur Verbesserung des<br />

geplanten Ergebnisses führen.<br />

Die tatsächlich anfallenden Kosten können geringer<br />

ausfallen als prospektiert. Dies kann zu einer Verbesserung<br />

des Ergebnisses führen.<br />

Eine kürzer als geplant währende Bauphase kann<br />

zu einer vorzeitigen Vermietung der Restflächen<br />

sowie durch vorzeitigen Verkauf der Immobilie zu<br />

einem verkürzten Prognosezeitraum führen. Dies<br />

würde das geplante Anlegerergebnis verbessern.<br />

Sollte eine Vermietung der Restflächen früher bzw.<br />

zu einem höheren Mietzins als geplant realisiert<br />

werden können, so kann dies zu einer Verbesserung<br />

des geplanten Ergebnisses führen.<br />

Sollte eine Veräußerung der Immobilie früher bzw.<br />

zu einem höheren Verkaufsfaktor als geplant realisiert<br />

werden können, so kann dies zu einer Verbesserung<br />

des geplanten Ergebnisses führen.<br />

Durch Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

kann sich das Ergebnis für den Anleger<br />

verbessern.<br />

RISIKEN<br />

Übersicht der Chancen und Risiken<br />

Baumängel während der Bauphase sowie ungenügende<br />

Mängelbeseitigung und Geltendmachung von<br />

Gewährleistungsansprüchen im Rahmen der Bauabnahme<br />

können die Vermietbarkeit der Restflächen<br />

negativ beeinflussen, da gegebenenfalls eine<br />

Realisierung des kalkulierten Mindestmietzinses<br />

nicht möglich wäre. Dies kann aufgrund eines dann<br />

verminderten Verkaufspreises zu einer Reduzierung<br />

des geplanten Ergebnisses führen.<br />

Ein höheres Zinsniveau als geplant für den variabel<br />

zu verzinsenden Darlehensanteil kann eine Reduzierung<br />

der Gesamtausschüttung für den Zeichner<br />

zur Folge haben.<br />

Sollte eine Veräußerung der Immobilie nicht innerhalb<br />

des geplanten Zeitraumes realisiert werden<br />

können und diese eine Anschlussfinanzierung<br />

sowohl der Projekt- als auch der Mezzanine-Finanzierung<br />

erforderlich machen, so kann ein höheres<br />

Zinsniveau der Anschlussfinanzierung zur Verschlechterung<br />

des geplanten Ergebnisses führen.<br />

Die tatsächlich anfallenden Kosten können höher<br />

ausfallen als prospektiert. Dies könnte zu einer<br />

Reduzierung des geplanten Veräußerungserlöses<br />

führen und sich somit negativ auf das geplante<br />

Ergebnis auswirken.<br />

Eine zeitliche Überschreitung der geplanten Bauphase<br />

kann zu einer verzögerten Vermietung der<br />

Restflächen sowie durch einen späteren Verkauf<br />

der Immobilie zu einem Überschreiten des Prognosezeitraumes<br />

führen. Dies könnte das geplante<br />

Anlegerergebnis verschlechtern.<br />

Sollte eine Vermietung der Restflächen später bzw.<br />

zu einem niedrigeren Mietzins als geplant realisiert<br />

werden können, so kann dies zu einer Reduzierung<br />

der geplanten Ausschüttung führen.<br />

Sollte eine Veräußerung der Immobilie zu einem<br />

geringeren Verkaufsfaktor als geplant realisiert<br />

werden können, so kann dies zu einer Reduzierung<br />

des Verkaufspreises und damit des Veräußerungsgewinnes<br />

führen. Eine Verschlechterung des geplanten<br />

Ergebnisses wäre die Folge. Ist die Veräußerung<br />

der Immobilie aufgrund der Marktgegebenheiten<br />

nicht innerhalb des geplanten Prognosezeitraumes<br />

realisierbar, so würde dies zu einer längeren Bindung<br />

und damit voraussichtlich zu einer geringeren<br />

Effektivverzinsung des Anlegerkapitals führen.<br />

Wird der Betrag der Stammkapitalerhöhung<br />

(€ 41.900) sowie der Betrag der Kapitalrücklagenerhöhung<br />

(€ 4.148.100) nicht vollständig übernommen<br />

und ausbezahlt, kann die Kapitalerhöhung nicht wie<br />

geplant durchgeführt werden. Die Treuhänderin<br />

wird in diesem Fall die eingezahlten Zeichnungsmittel<br />

sowie das 2%-ige Agio in voller Höhe an die<br />

<strong>Invest</strong>oren zurückzahlen.<br />

Durch Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

kann sich das Ergebnis für den Anleger<br />

verschlechtern.<br />

17


Die Projektbeteiligten<br />

19<br />

DEVELOPMENT 01


DEVELOPMENT 01<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> – der Initiator<br />

Die ständige Weiterentwicklung des eigenen Profils mit dem<br />

Charakter einer hanseatischen Privatbank prägen das Bankhaus,<br />

das seinen Namen durch Dr. Ernst <strong>Wölbern</strong> 1956 erhielt.<br />

Seit rund zehn Jahren ist das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> hundertprozentige<br />

Tochter der ABSA Bank Ltd., einer der größten Bankengruppen<br />

Afrikas mit Sitz in Johannesburg. Aus der Einbindung<br />

in diese angelsächsisch geprägte und international tätige<br />

Gruppe hat sich bei <strong>Wölbern</strong> eine bankenuntypische unternehmerische<br />

Struktur herausgebildet: Eingespielte Teams agieren<br />

schneller, flexibler und unabhängiger als die meisten Wettbewerber.<br />

Als Qualitätsmarktführer gilt das Bankhaus bei der Emission<br />

geschlossener Auslandsimmobilienfonds. Die bei <strong>Wölbern</strong><br />

erstmals 1993 konzipierten »Holland Fonds« setzten Standards<br />

in diesem Segment. Das Leistungsspektrum der Bank umfasst<br />

hierbei den Ankauf von Immobilien, das Finanzierungs- und<br />

Fondskonzept, dessen Vermarktung und Vertrieb sowie die<br />

Betreuung von inzwischen mehr als 15.000 Anlegern. Daneben<br />

entwickelt die Bank derzeit weitere <strong>Invest</strong>ments für institutionelle<br />

und private Anleger. Mit dem vorliegenden Angebot bietet<br />

das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. seinen Anlegern erstmals die<br />

Möglichkeit zur Beteiligung an einem Projektentwicklungs-<br />

20<br />

fonds, der sich in mehrfacher Hinsicht von den in dem nachfolgenden<br />

Fondsüberblick aufgeführten Produkten unterscheidet.<br />

Insbesondere handelt es sich hierbei um ein Produkt in einem<br />

höheren Risiko-Rendite-Segment.<br />

Kaum ein anderer Initiator verfügt über so langjährige und<br />

kontinuierliche Erfahrungswerte im Bereich der geschlossenen<br />

Immobilienfonds sowie ein entsprechendes Netzwerk und<br />

Management wie das Bankhaus <strong>Wölbern</strong>. Kein Wunder also,<br />

dass das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> als einer der Marktführer ganz<br />

besonders strenge Kriterien anlegt, wenn es um den Ankauf<br />

neuer Objekte, die Entwicklung neuer Projekte und die Erstellung<br />

von Fondskonzepten geht. Nur so lässt sich langfristiger<br />

Erfolg aufbauen – und nur so entsteht ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis<br />

zu den Anlegern.<br />

Die nachfolgend dargestellte Übersicht, die sämtliche<br />

Fonds berücksichtigt, die bis einschließlich 2003 geschlossen<br />

wurden und bereits mindestens eine planmäßige Ausschüttung<br />

geleistet haben, vermittelt einen Eindruck der positiven<br />

<strong>Invest</strong>itionsverläufe. Alle durchschnittlichen Ausschüttungswerte<br />

entsprechen den Prognosewerten – oder liegen darüber.<br />

Gern wird die ausführliche Leistungsbilanz zur Verfügung<br />

gestellt, die detailliert die Daten jedes einzelnen Fonds belegt.


Deutschland 01 Frankreich 02 Österreich 03 Polen 01<br />

Holland 51 Holland 53 Holland 54 Holland 55<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> – der Initiator<br />

21


FONDSÜBERBLICK<br />

Fonds Zeitraum Soll Ist Abweichung Eigenkapital<br />

(Kumulierte Ausschüttungen) in % in €<br />

HOLLAND 1 * 1993–2000 60,26% 72,66% 20,58% 5.215.177<br />

HOLLAND 2 * 1993–1998 52,45% 77,30% 47,38 % 5.215.177<br />

HOLLAND 4 1994–2003 65,60% 65,59% –0,02% 4.729.450<br />

HOLLAND 5 1995–2003 59,29% 59,29% 0,00% 5.547.517<br />

HOLLAND 6 ** 1995–2003 67,49% 78,99% 17,04% 6.263.326<br />

HOLLAND 7 1996–2003 49,60% 49,60% 0,00% 7.260.345<br />

HOLLAND 8 *** 1996–2003 57,43% 52,51% –8,57% 1.431.617<br />

HOLLAND 9 1996–2003 57,69% 58,69% 1,73% 9.407.771<br />

HOLLAND 10 1996–2003 73,99% 81,01% 9,49% 1.533.876<br />

HOLLAND 11 1996–2003 57,25% 58,25% 1,75% 869.196<br />

HOLLAND 12 1996–2003 59,51% 62,51% 5,04% 3.580.326<br />

HOLLAND 13 1996–2003 53,90% 53,90% 0,00% 1.968.474<br />

HOLLAND 14 1997–2003 52,33% 52,56% 0,44% 6.825.747<br />

HOLLAND 15 1997–2003 51,32% 53,32% 3,90% 13.293.589<br />

HOLLAND 16 1997–2003 51,94% 57,94% 11,55% 18.201.991<br />

HOLLAND 17 1997–2003 52,70% 53,70% 1,90% 9.203.254<br />

HOLLAND 18 1998–2003 44,12% 46,12% 4,53% 20.196.029<br />

HOLLAND 19 1999–2003 33,90% 33,90% 0,00% 3.067.751<br />

HOLLAND 20 1998–2003 44,52% 44,52% 0,00% 12.782.297<br />

HOLLAND 21 1999–2003 37,11% 38,61% 4,04% 9.203.254<br />

HOLLAND 22 1998–2003 42,89% 42,89% 0,00% 23.468.297<br />

HOLLAND 23 1999–2003 37,98% 38,98% 2,63% 16.361.340<br />

HOLLAND 24 1999–2003 37,09% 37,59% 1,35% 14.316.173<br />

HOLLAND 25 1999–2003 37,50% 38,50% 2,67% 11.708.584<br />

HOLLAND 26 1999–2003 35,17% 36,17% 2,84% 4.627.192<br />

HOLLAND 27 1999–2003 39,04% 39,10% 0,15% 26.459.355<br />

HOLLAND 28 1999–2003 38,43% 38,43% 0,00% 15.645.532<br />

22


FONDSÜBERBLICK<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> – der Initiator<br />

Fonds Zeitraum Soll Ist Abweichung Eigenkapital<br />

(Kumulierte Ausschüttungen) in % in €<br />

HOLLAND 29 2000–2003 28,60% 28,60% 0,00% 1.763.957<br />

HOLLAND 30 1999–2003 39,78% 39,78% 0,00% 5.982.115<br />

HOLLAND 31 1999–2003 40,91% 40,91% 0,00% 3.297.833<br />

HOLLAND 32 1999–2003 37,03% 37,03% 0,00% 28.785.733<br />

HOLLAND 33 1999–2003 38,43% 38,43% 0,00% 1.559.440<br />

HOLLAND 34 2000–2003 27,17% 27,17% 0,00% 18.815.541<br />

HOLLAND 35 2000–2003 26,06% 28,56% 9,59% 28.248.876<br />

HOLLAND 36 2000–2003 26,57% 29,07% 9,41% 3.502.349<br />

HOLLAND 37 2001–2003 21,75% 22,25% 2,30% 46.885.466<br />

HOLLAND 39 2002–2003 15,00% 16,00% 6,67% 40.500.000<br />

HOLLAND 40 2002–2003 14,00% 15,00% 7,14% 9.250.000<br />

HOLLAND 41 2003 7,50% 7,50% 0,00% 13.840.000<br />

HOLLAND 42 2003 8,00% 8,00 % 0,00% 5.100.000<br />

HOLLAND 43 2003 7,00% 7,00% 0,00% 12.020.000<br />

HOLLAND 44 2003 7,50% 7,50% 0,00% 13.780.000<br />

HOLLAND 45 2003 8,50% 8,50% 0,00% 9.000.000<br />

HOLLAND 46 2003 7,00% 7,00% 0,00% 12.500.000<br />

HOLLAND 47 2003 7,00% 7,00% 0,00% 23.000.000<br />

HOLLAND 48 2003 7,00% 7,00% 0,00% 12.518.000<br />

HOLLAND 49 2003 7,25% 7,25% 0,00% 9.500.000<br />

HOLLAND 50 2003 7,50% 7,50% 0,00% 21.000.000<br />

HOLLAND 51 2003 7,50% 7,50% 0,00% 8.700.000<br />

HOLLAND 53 2003 7,50% 7,50% 0,00% 10.900.000<br />

ÖSTERREICH 01 2002–2003 12,00% 13,00% 8,33% 29.655.000<br />

ÖSTERREICH 02 2003 6,00% 6,00% 0,00% 6.200.000<br />

FRANKREICH 01 2003 6,75% 7,75% 14,81% 29.000.000<br />

Total 663.686.947<br />

USA I 2000–2003 28,00% 28,00% 0,00% $ 14.500.000<br />

*** Fonds wurden bereits liquidiert. Der Liquidationserlös ist in der dargestellten Ausschüttung enthalten.<br />

*** Es wurde eine von zwei Fondsimmobilien verkauft. Der anteilige Liquidationserlös ist in der dargestellten Ausschüttung enthalten.<br />

*** Eine Ausschüttung für 2003 ist aufgrund des Verkaufs des Objektes nicht erfolgt. Die Endabrechnung folgt im Rahmen<br />

der Verkaufsabwicklung im Jahr 2004 (vorab gezahlter Verkaufserlös 115%, bezogen auf das gezeichnete Kapital).<br />

23


DEVELOPMENT 01<br />

Quantum Immobilien AG –<br />

der Projektentwicklungspartner<br />

Die Quantum Immobilien AG ist ein innovatives und professionelles<br />

Projektentwicklungsunternehmen mit Sitz in Hamburg.<br />

Ein interdisziplinär besetztes Team sorgt für die professionelle<br />

Abwicklung der Projekte.<br />

Neben den beiden Gründern und Vorständen, Frank Schmidt<br />

und Philipp Schmitz-Morkramer, die 80% der Aktien halten, sind<br />

24<br />

das Bankhaus M.M. Warburg & CO und die Versicherungsgruppe<br />

Hannover mit jeweils 10% an der Quantum Immobilien AG<br />

beteiligt.<br />

Kerngeschäftsfeld der Quantum Immobilien AG ist die Entwicklung<br />

von modernen Stadt- und Arbeitsräumen, mit einem<br />

besonderen Fokus auf die Qualität der Standorte, die Konzep-


Abbildungen rechts: Alsterfleet,<br />

Speicher X, Grimm 6<br />

Abbildung links: KPMG<br />

tion und die Architektur. Von der Standortauswahl über die<br />

Grundstücksbeschaffung, die Plan- und Baurechtschaffung,<br />

die Konzeption bis hin zur schlüsselfertigen Erstellung und<br />

Vermarktung wird das gesamte Leistungsspektrum durch die<br />

Quantum Immobilien AG sichergestellt.<br />

Die Quantum Immobilien AG ist Vertragspartner von institutionellen<br />

Anlegern, privaten <strong>Invest</strong>oren, Banken, Industrie<br />

und städtischen Trägern. Darüber hinaus berät die Quantum<br />

Immobilien AG institutionelle <strong>Invest</strong>oren und Banken bei<br />

<strong>Invest</strong>mententscheidungen. Die Projekte werden mit jeweils<br />

festen Partnern realisiert, so dass die Quantum Immobilien AG<br />

mit einem kleinen flexiblen Team und diesen Partnern das<br />

gesamte Leistungsspektrum anbieten kann, um eine Lösung<br />

aus einer Hand zu realisieren.<br />

_LEISTUNGSSPEKTRUM DER QUANTUM IMMOBILIEN AG<br />

Die Quantum Immobilien AG konnte sich seit ihrer Gründung<br />

1999 als einer der Marktführer in der Hamburger Innenstadt<br />

etablieren. Insgesamt wurden bisher Projekte mit einem Volumen<br />

von ca. € 248,5 Mio. realisiert. Darunter so markante Beispiele<br />

wie das Michaelis Quartier, das von der KPMG komplett<br />

gemietet wurde und an die Bayerische Ärzteversorgung veräußert<br />

wurde. Hier sind insgesamt ca. 20.000 m2 Bürofläche sowie<br />

ca. 270 TG-Stellplätze entstanden. Die Architektur stammt von<br />

Prof. Steidl & Partner aus München, die den Architektenwettbewerb<br />

gewonnen haben.<br />

Das Haus am Alsterfleet mit ca. 4.270 m2 Büroflächen und<br />

32 TG-Stellplätzen wurde 2002 an die Mieterin Mönning & Partner<br />

übergeben. Auch hier wurde ein Architektenwettbewerb<br />

ausgeschrieben, den Massimiliano Fuksas, Rom, für sich entscheiden<br />

konnte.<br />

Quantum Immobilien AG – der Projektentwicklungspartner<br />

Ein weiteres prominentes Beispiel stellt der Speicher X dar.<br />

Hier hat Quantum mit den Architekten von Gerkan, Marg &<br />

Partner das letzte unbebaute Stück der historischen Speicherstadt<br />

bebaut. Das Objekt stellt den Anschluss an die Speicherstadt<br />

sowie das neue Tor zur HafenCity dar.<br />

Eine städtebauliche und architektonische »Perle« stellt das<br />

Bürogebäude Grimm 6 von Bothe Richter Teherani dar. Hier<br />

wurde eine Bombenlücke mit einem neungeschossigen transparenten<br />

und innovativen Gebäude geschlossen. Hier ist auch<br />

der Sitz der Quantum Immobilien AG.<br />

In der Realisierung bzw. Projektvorbereitung befinden sich<br />

Projekte mit einem Volumen von ca. € 300 Mio. Hierzu zählen<br />

z.B. das Oval Office, ein attraktiver Solitär in der Hamburger<br />

City Nord mit ca. 26.000 m2 und 300 TG-Stellplätzen. Nutzer<br />

und <strong>Invest</strong>or ist die Aspecta Global Group bzw. HDI-Gruppe. In<br />

Hamburgs markantestem Entwicklungsgebiet – der HafenCity –<br />

entwickelt die Quantum Immobilien AG gleich zwei Gebäude.<br />

Zum einen das Projekt Sandtorkai, Haus 8 mit ca. 4.500 m2 und<br />

zum anderen das Pantaenius-Haus mit ca. 5.500 m2 . Architekten<br />

sind hier Jan Störmer, Hamburg, und David Chipperfield,<br />

London. Fertigstellung beider Gebäude wird Anfang 2005 sein.<br />

Ein weiteres Highlight wird auf dem Gelände der ehemaligen<br />

Bavaria-St.Pauli-Brauerei entstehen: Das Atlantic Haus ist<br />

das mit 34.000 m2 größte Einzelprojekt. Insgesamt zeigte sich<br />

Quantum für die Projektentwicklung des Gesamtareals mit<br />

ca. 110.000 m2 , bestehend aus den Bereichen Hotel, Wohnen,<br />

Einzelhandel und Büro, verantwortlich.<br />

25


DEVELOPMENT 01<br />

NPS Tchoban Voss – der Architekt<br />

NPS ist ein renommiertes Architekturbüro, das seit über<br />

30 Jahren mit mehr als 90 Mitarbeitern kreative Lösungen bei<br />

nutzer- und standortgerechten Neu- und Altbauten entwickelt.<br />

Hierbei legt das Büro einen besonderen Schwerpunkt auf Kostenbewusstsein<br />

und Gestaltungsqualität.<br />

Von der Entwurfs- und Ausführungsplanung über Ausschreibungen<br />

bis zur Bauüberwachung arbeitet NPS Tchoban<br />

Voss unterstützt durch interne 3-D-Visualisierung, Graphikdesign<br />

und Modellbau an Wettbewerben und Gutachten. Hierbei<br />

steht die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit qualifizierten<br />

Ingenieuren im Vordergrund.<br />

26<br />

Abbildungen rechts:<br />

Postplatz, Görlitz,<br />

Mälzerei Friedrichshain, Berlin<br />

Abbildung rechte Seite:<br />

Straßburg Passage, Görlitz<br />

Bei der Bautypologie setzt NPS Tchoban Voss Schwerpunkte<br />

auf Büro- und Geschäftsbauten, Wohnungen, Hotels, Kulturund<br />

Industriebauten sowie auf denkmalgeschützte Bauten.<br />

Oben und nachfolgend werden einige Beispiele für die<br />

erfolgreiche Umsetzung der Planung von NPS Tchoban Voss<br />

gezeigt.


NPS Tchoban Voss – der Architekt<br />

27


DEVELOPMENT 01<br />

Witte Projektmanagement – der Projektsteuerer<br />

Witte Projektmanagement – der Projektsteuerer<br />

Die Witte Projektmanagement GmbH ist ein führendes Unternehmen<br />

für Projektsteuerung und Projektcontrolling mit Büros<br />

in Berlin und Hamburg. Bei der Witte Projektmanagement<br />

GmbH arbeitet ein Team aus erfahrenen Architekten und Bauingenieuren,<br />

jeder leitende Mitarbeiter ist einzelverantwortlich<br />

28<br />

in seinem Projekt tätig, so dass der Auftraggeber jederzeit<br />

einen zuverlässigen Ansprechpartner hat, der über alle aktuellen<br />

Planungs-, Bau- und Kostenentwicklungen des Projektes<br />

auf dem neuesten Stand ist und in allen Fragen beraten und<br />

bei Entscheidungen unterstützen kann.


Heitkamp/Wallbrecht – die Generalunternehmer<br />

Die Bauunternehmung Heitkamp wurde 1892 als »Tiefbaufirma<br />

E. Heitkamp« in Herne gegründet. Über mehrere Generationen<br />

hinweg hat Heitkamp sich einen Namen gemacht und<br />

ist heute an großen Schlüsselfertigbau-, Ingenieurbau- und<br />

Infrastrukturbau-Projekten beteiligt – wie zurzeit am Bau des<br />

Bahnhofs Dresden.<br />

Modernste technische Hilfsmittel, hocheffizientes Projektcontrolling<br />

und Heitkamps integriertes Qualitätsmanagement<br />

garantieren eine optimale Koordinierung aller Gewerke im<br />

Rahmen des Bauablaufs. Ergebnis ist ein perfekt funktionsfähiges<br />

Gebäude, eine pünktliche Übergabe und Kostensicherheit.<br />

Die Bauunternehmung Wilhelm Wallbrecht GmbH & Co. KG<br />

ist ein leistungsstarkes und zukunftsorientiertes Unternehmen<br />

der Bauindustrie in Hannover und Magdeburg. Das Engagement<br />

umfasst alle wichtigen Bereiche des Bauhauptgewerbes<br />

sowie Generalunter- und Generalübernehmertätigkeit. Die<br />

Wilhelm Wallbrecht GmbH & Co. KG ist in den Geschäftsfeldern<br />

Gewerbebau, Industriebau, öffentlicher Bau, Sanierung,<br />

Verkehrsbau und Wohnungsbau aktiv.<br />

Die Kernkompetenzen liegen im Bereich des schlüsselfertigen<br />

Wohnungs- und Gewerbebaues, der Erstellung von<br />

Rohbauten sowie der Sanierung von Bauwerken.<br />

Heitkamp/Wallbrecht – die Generalunternehmer<br />

Die beiden Firmen haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft<br />

zusammengeschlossen, die Firma E. Heitkamp GmbH<br />

übernimmt die technische Geschäftsführung und ist gleichzeitig<br />

Sprecher der Arbeitsgemeinschaft.<br />

Beide Firmen der Arbeitsgemeinschaft haften gegenüber<br />

der GFW Grundstücks GmbH als Gesamtschuldner.<br />

29<br />

DEVELOPMENT 01


Die Projektentwicklung<br />

31<br />

DEVELOPMENT 01


DEVELOPMENT 01<br />

Status quo<br />

Status quo<br />

Die zur Jahrhundertwende um 1900 entstandenen Gebäude<br />

Westbau (1883–1887) und Erweiterungsbau (1898–1901),<br />

Gorch-Fock-Wall 3–7, 20354 Hamburg, befinden sich direkt in<br />

Hamburgs Innenstadt unweit des Dammtorbahnhofs, des<br />

Botanischen Gartens, des Gänsemarktes und Stephansplatzes<br />

sowie der Hamburgischen Staatsoper.<br />

Sie sind gemeinsam mit dem gesamten Gebäudeensemble<br />

zwischen Gorch-Fock-Wall und Dammtorwall sowie zwischen<br />

Jungiusstraße und Stephansplatz in die Denkmalliste eingetragen.<br />

Das Gutachten zum Denkmalwert des ehemaligen Oberpostdirektionsgebäudes<br />

beschreibt den Gebäudekomplex als<br />

»von herausragender Bedeutung sowohl als Dokument für<br />

die Geschichte der Reichspost und ihrer Bauten als auch für<br />

32<br />

die Stadtentwicklungsgeschichte Hamburgs. Zudem kommt<br />

ihm Bedeutung für die Erhaltung der charakteristischen Eigenheiten<br />

des Stadtbildes am Wallring zu.«<br />

Bei dem Gebäudeensemble handelt es sich um ein markantes<br />

und repräsentatives Objekt der Hamburger Innenstadt.<br />

Große Lichthöfe, stuckverzierte Decken im Treppenhausbereich,<br />

attraktive Säulen, diverse Statuen und repräsentative<br />

Eingangsbereiche prägen das Gebäude.


DEVELOPMENT 01<br />

Planung<br />

Planung<br />

_BAUVORHABEN UND BAUBESCHREIBUNG<br />

Fassaden<br />

Die äußere Erscheinung der in Anlehnung an die »Formen der<br />

italienischen Renaissance« errichteten Gebäude bleibt unverändert<br />

erhalten. Die Sandstein- und Klinkerfassaden werden<br />

in Abstimmung mit dem Denkmalschutz gereinigt und ausgebessert.<br />

Außenanlagen<br />

Die befahrbaren Innenhöfe werden neu gestaltet und erhalten<br />

neue Oberflächenbeläge. Im Rahmen dieser gestalterischen<br />

Neuordnung der Innenhofbereiche können 24 Stellplätze<br />

für PKW ausgewiesen werden. Nicht mehr benötigte Rampen,<br />

Zugänge, Vordächer und Anbauten werden demontiert.<br />

34<br />

Aufstockung des 3. Obergeschosses zur Nutzung der Bürofläche<br />

Nutzungskonzept<br />

Die Gebäude werden im Rahmen einer wiederaufgenommenen<br />

Büronutzung modernisiert, umgebaut und erweitert. Dadurch<br />

erfüllen sie die heutigen Anforderungen an moderne Büroflächen.<br />

Das 3. Obergeschoss des Erweiterungsbaus wird umgebaut<br />

und in Teilflächen als Bürofläche neu genutzt. Dazu<br />

werden große Bereiche des vorhandenen Daches der Hauptriegel<br />

abgebrochen und auf Höhe der heute schon vorhandenen<br />

erhöhten Eckbereiche neu errichtet. Die Dachkonstruktion<br />

wird als Stahlkonstruktion mit einer Trapezblechdeckung<br />

errichtet und unterhalb der heute vorhandenen Attika bleiben.<br />

Zu den Innenhöfen werden hier neue Einzelfenster und Fensterbänder<br />

ergänzt.


Erschließungsstruktur<br />

Der Westbau wird über ein Haupttreppenhaus am Gorch-Fock-<br />

Wall 3, der Erweiterungsbau über zwei Hauptzugänge vom<br />

Gorch-Fock-Wall 7 und von der Jungiusstraße 2 erschlossen.<br />

Ein weiteres Treppenhaus am Dammtorwall dient zusätzlich<br />

als interne Erschließung des Erweiterungsbaus. Die Eingangsbereiche<br />

und Treppenhäuser werden zum Teil unter denkmalpflegerischen<br />

Gesichtspunkten repräsentativ restauriert bzw.<br />

neu gestaltet. Die Haupteingänge werden mit neuen Ganzglastüranlagen<br />

versehen.<br />

Umbaumaßnahmen in den Geschossen<br />

Die vorhandenen WC-Anlagen und Teeküchenzeilen werden<br />

ausgebaut und durch neue, zeitgemäße WC-Bereiche und Teeküchen<br />

ersetzt.<br />

Sanitärräume erhalten Boden- und Wandfliesen. Teeküchen<br />

werden mit modernen Einbauküchen und Fliesenschild über<br />

den Arbeitsplatten ausgestattet.<br />

Die nichttragenden Bürowände werden als beidseitig<br />

2-lagig beplankte Gipskarton-Metallständerwände mit Dispersionsfarbe<br />

angestrichen.<br />

36<br />

Erweiterungsbau<br />

Westbau<br />

Büro- und Flurbereiche erhalten abgehängte Decken und<br />

einen hochwertigen, strapazierfähigen Teppichbodenbelag.<br />

Die Büroraumtüren werden in Holz, die lackierten Zargen<br />

in Stahl, Türdrücker in Edelstahl ausgeführt.<br />

Erweiterungsbau<br />

Mit der Reaktivierung des alten Hauptzugangs vom Gorch-<br />

Fock-Wall aus wird ein neues Treppenhaus als Stahlbetonkonstruktion<br />

mit behindertengerechter Aufzugsanlage im Mittelbau<br />

erstellt, das zur Erschließung der Mietbereiche dient.<br />

Grundsätzlich wird die heute vorhandene Aufteilungsstruktur<br />

der Büroräume, soweit es sich um nichttragende Innenwände<br />

handelt, entfernt, um eine flexible Nutzung zu ermöglichen.<br />

Die heute vorhandenen Fußbodenhöhen/Geschossniveaus<br />

werden teilweise durch eine in den Geschossen variierende<br />

Aufständerung der neuen Fußbodenkonstruktion verändert.<br />

Durch neue Hohlraumböden werden eine stufenlose Anbindung<br />

an das Straßenniveau, auf Normalmaß reduzierte Brüs-


tungshöhen und eine moderne Medienversorgung der Büros<br />

(Elektroinstallation, Datenleitungen, Telefonanschluss) gewährleistet.<br />

Die Technikräume werden mit aufnehmbaren Doppelböden<br />

versehen.<br />

Die vorhandenen Treppenhäuser werden über Rampenoder<br />

Differenzstufenanlagen an die neue Höhensituation der<br />

Geschosse angepasst. Dadurch werden alle Geschosse des<br />

Erweiterungsbaus, bis auf wenige Teilbereiche, behindertengerecht<br />

erschlossen.<br />

Darüber hinaus ist in jedem Geschoss ein Behinderten-WC<br />

vorgesehen.<br />

Westbau<br />

Grundsätzlich bleibt im Westbau die heute vorhandene Aufteilungsstruktur<br />

der Büroräume am Gorch-Fock-Wall weitgehend<br />

erhalten, die die ursprüngliche Aufteilung der tragenden<br />

Wandbereiche widerspiegelt. Nichttragende Innenwände im<br />

Bereich Dammtorwall werden größtenteils abgebrochen, so<br />

dass wahlweise eine flexible Gestaltung von Einzelbüroaufteilungen<br />

oder Gruppenbüros verwirklicht werden kann.<br />

Planung<br />

Hinter dem historischen Treppenhaus wird eine neue,<br />

behindertengerechte Aufzugsanlage eingebaut. Im Mittelbau<br />

des 2. Obergeschosses wird zur Erschließung des 3. Obergeschosses<br />

ein eigenständiges Treppenhaus eingebaut, das<br />

direkt an das Haupttreppenhaus anschließt. Das im Zuge von<br />

früheren Umbaumaßnahmen im Übergangsbereich zum<br />

Erweiterungsbau ergänzte und heute noch vorhandene Treppenhaus<br />

wird geschlossen.<br />

Haustechnik<br />

Das Gebäudeensemble wird mit allen Medien der öffentlichen<br />

Erschließung separat für jedes Gebäude erschlossen und wird<br />

aus zwei Fernwärmeübergaben und dem Niederspannungsnetz<br />

der HEW versorgt. Die Verteilungseinrichtungen werden<br />

von den Kellerzentralen aus aufgebaut. Die haustechnischen<br />

Installationen werden im Zuge des Abbruchs komplett demontiert<br />

und wieder neu aufgebaut. Dies umfasst eine neue Heizungsanlage,<br />

eine Lüftungsanlage, neue Sanitär- und Elektroinstallationen<br />

sowie die Gebäudeautomation. Die Bürobereiche<br />

an der Süd- und Westfassade erhalten einen manuell bedienbaren<br />

innen liegenden Blendschutz.<br />

37


DEVELOPMENT 01<br />

Mieter und Vermietung<br />

_DEUTSCHE TELEKOM AG: FÜHRENDER DIENSTLEISTER DER<br />

TELEKOMMUNIKATIONSBRANCHE, BONITÄTSSTARK UND<br />

ZUKUNFTSORIENTIERT<br />

Die zu entwickelnde Immobilie ist zu 72% an die GMG Generalmietgesellschaft<br />

mbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der<br />

Deutschen Telekom AG, vermietet. Genutzt werden sämtliche<br />

Flächen von Unternehmen des Telekom-Konzerns. Die GMG<br />

entwickelt für den Konzern Deutsche Telekom AG strategische<br />

Vorgaben für den Abschluss interner und externer Mietverhältnisse.<br />

Über die GMG Generalmietgesellschaft mbH wickelt die<br />

Deutsche Telekom AG nahezu sämtliche Immobilienanmietungen<br />

ab.<br />

Die Deutsche Telekom AG hat in dem Mietvertrag mit der<br />

GMG die gesamtschuldnerische Mithaft für die Erfüllung der<br />

Zahlungsverpflichtungen der GMG gegenüber der Vermieterin<br />

übernommen. Hierdurch wird das Risiko eines Mietausfalls<br />

reduziert. Die Deutsche Telekom AG ist mit BAA2 (Moody’s)<br />

bzw. BBB+ (Standard & Poor’s) geratet.<br />

Die Deutsche Telekom AG zählt in dem globalen Markt der<br />

Kommunikation zu den führenden Anbietern. Vertreten in<br />

65 Ländern auf fünf Kontinenten verbindet der Konzern die Kommunikationslösungen,<br />

die zum Wachstum der Zukunft gehören:<br />

Telekommunikation, Informationstechnologie und Internet,<br />

Multimedia und Mobile Commerce, Entertainment und E-Commerce,<br />

Systemlösungen und Security Services. Das durch den<br />

Konzern aufgebaute Netzwerk mit vier flexiblen Divisionen,<br />

T-Com, T-Mobile, T-Online und T-Systems, deckt die wichtigsten<br />

Zukunftsbereiche der Informationsgesellschaft ab.<br />

38<br />

Mit diesen vier Konzernsäulen steht der Konzern an der<br />

Spitze der technologischen Entwicklung und fungiert als Innovationsmotor<br />

der Branche.<br />

Die Geschäftspolitik der Deutschen Telekom AG wurde<br />

schon im Jahr 2003 auf ertragsorientiertes Wachstum und<br />

Entschuldung ausgerichtet. Der Konzernumsatz stieg im ersten<br />

Halbjahr 2004 im Vergleich zum Vorjahr – trotz weiterhin<br />

schwachen konjunkturellen Umfelds und verstärkten Drucks<br />

seitens der Wettbewerber – um 4,4% auf ca. € 28,4 Mrd. Der<br />

Konzernüberschuss erhöhte sich im Vergleichszeitraum um<br />

64,5% auf ca. € 1,8 Mrd.<br />

Vor dem Hintergrund der zufrieden stellenden wirtschaftlichen<br />

und finanziellen Verhältnisse, der geplanten und schon<br />

durchgeführten strategischen Maßnahmen sowie der großen<br />

Bedeutung des Telekom-Konzerns sollte das Risiko der Zahlungsunfähigkeit<br />

kaum gegeben sein.<br />

GENERALMIETVERTRAG ERWEITERUNGSBAU<br />

_MIETBEGINN UND -DAUER<br />

Das Mietverhältnis mit der GMG Generalmietgesellschaft mbH<br />

über den Erweiterungsbau beginnt mit der Übergabe der<br />

Immobilie, spätestens 8 Monate nach Erteilung der vollzugsfähigen<br />

Baugenehmigung für den Ausbau und nach Fälligkeit<br />

des Kaufpreises, voraussichtlich im 3. Quartal 2005. Für den<br />

Erweiterungsbau zahlt die Generalmieterin im Zeitraum zwischen<br />

Beginn des Monats nach Kaufpreiszahlung und Beginn<br />

des Monats der Übergabe des Mietgegenstandes, längstens<br />

aber für 8 Monate an die Käuferin/Vermieterin eine Nutzungsentschädigung<br />

in Höhe der Miete.


Die Mietfläche, die etwa 89% der Gesamtmietfläche der<br />

GMG ausmacht, teilt sich auf in 7.699 m 2 Bürofläche, 886 m 2<br />

Lagerfläche und 24 Stellplätze. Die Vertragslaufzeit ist auf<br />

10 Jahre fest vereinbart.<br />

_OPTIONSRECHT DER MIETERIN<br />

Nach Ablauf der vereinbarten Mietlaufzeit wurden mit der GMG<br />

Verlängerungsoptionen von 2x5 Jahren vereinbart.<br />

_INDEXIERUNG<br />

Die von der Deutschen Telekom AG genutzten Flächen werden<br />

mit 100% in Höhe der Veränderung des Lebenshaltungskostenindexes<br />

indexiert, sobald sich der Index um mehr als 10%<br />

nach oben oder unten verändert.<br />

_UMSATZSTEUER<br />

Die Mieterin verzichtet auf die Umsatzsteuerbefreiung, so dass<br />

die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich<br />

zur monatlichen Miete zu zahlen ist.<br />

GENERALMIETVERTRAG WESTBAU<br />

_MIETBEGINN UND -DAUER<br />

Das Mietverhältnis mit der GMG beginnt mit der Übergabe der<br />

Immobilie, spätestens 8 Monate nach Erteilung der vollzugsfähigen<br />

Baugenehmigung für den Ausbau und nach Fälligkeit<br />

des Kaufpreises, voraussichtlich im 3. Quartal 2005. Die sich<br />

über das gesamte Erdgeschoss des Westbaus erstreckende<br />

Büromietfläche beträgt 1.064 m2 bzw. rund 11% der von der<br />

GMG insgesamt in dem Gebäude angemieteten Flächen.<br />

Die Vertragslaufzeit ist auf 5 Jahre fest vereinbart. Sollte<br />

die Mieterin von ihrer 1. Verlängerungsoption (5 Jahre) keinen<br />

Gebrauch machen, ist sie verpflichtet, an die Vermieterin eine<br />

Mietausfallentschädigung in Höhe von 12 Nettomonatsmieten<br />

zu zahlen.<br />

_OPTIONSRECHT DER MIETERIN<br />

Nach Ablauf der vereinbarten Mietlaufzeit wurden mit der GMG<br />

Verlängerungsoptionen von 3x5 Jahren vereinbart.<br />

_INDEXIERUNG<br />

Die von der Deutschen Telekom AG genutzten Flächen werden<br />

mit 100% in Höhe der Veränderung des Lebenshaltungskostenindexes<br />

indexiert, sobald sich der Index um mehr als 10%<br />

nach oben oder unten verändert.<br />

_UMSATZSTEUER<br />

Mieter und Vermietung<br />

Die Mieterin verzichtet auf die Umsatzsteuerbefreiung, so dass<br />

die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich<br />

zur monatlichen Miete zu zahlen ist.<br />

39


Ergebnis/Ziel<br />

Die GFW Grundstücks GmbH hat das unrenovierte, derzeit<br />

leerstehende Gebäude Gorch-Fock-Wall 3–7, 20354 Hamburg<br />

mit dem Ziel angekauft, es nach Sanierung und Vollvermietung<br />

an einen <strong>Invest</strong>or zu verkaufen und darüber eine Wertschöpfung<br />

zu generieren. Bei der Projektierung dieses Vorhabens<br />

wurden alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt, um so ein<br />

passendes Entwicklungskonzept zu erarbeiten.<br />

Es handelt sich bei dem am Gorch-Fock-Wall 3–7, Dammtorwall<br />

12–14, Jungiusstraße 2 belegenen Objekt um ein sehr<br />

repräsentatives Gebäude in hervorragender Hamburger Innenstadtlage.<br />

Die markante Ecklage des ca. 4.975 m2 großen<br />

Grundstückes in Kombination mit dem historischen Erscheinungsbild<br />

der Immobilie wird den hohen Ansprüchen heutiger<br />

Nutzer gerecht. Auch die historischen Elemente innerhalb des<br />

Gebäudes, wie das repräsentative Treppenhaus und die großzügigen<br />

Deckenhöhen, bieten den Nutzern einen besonderen<br />

Charme, der bei wenigen Objekten in der Hamburger Innenstadt<br />

zu finden ist.<br />

Als potenzielle Nutzer für die noch zu vermietenden Büroflächen<br />

von ca. 1.800 m2 werden Unternehmen und Freiberufler<br />

gesehen, die einen besonderen Wert auf zentrale Lage und<br />

einen repräsentativen Standort legen. Hier sind insbesondere<br />

Anwälte, Notare, Steuerberater, Unternehmensberatungen<br />

sowie andere unternehmensbezogene Dienstleister zu nennen.<br />

Auch die fußläufige Nähe des Objektes zum Hamburger Oberlandesgericht,<br />

dem Strafgerichtsgebäude und dem Landgericht<br />

ist ein besonderer Vorteil.<br />

In zwei unabhängigen Vermietungs- und Vermarktungsgutachten<br />

wurden für die noch zu vermietende Bürofläche Marktmietpreise<br />

von 10,00–12,00 bzw. 14,00 €/m2 geschätzt. Aufgrund<br />

dieser Ergebnisse und der bereits erfolgten Vermietung<br />

Ergebnis/Ziel<br />

an eine 100%-Tochter der Deutschen Telekom AG zu einem<br />

Mietzins von € 14,00/m2 für die Bürofläche ist eine Mietpreis-<br />

spanne zwischen € 11,50/m 2 und € 13,50/m 2 für die Bürofläche<br />

realistisch. Auf dieser Annahme basiert die Kalkulation des<br />

Projektes.<br />

Das sanierte und vermietete Objekt soll zeitnah an einen<br />

Endinvestor veräußert werden. Als potenzielle Käufertypen<br />

werden offene Immobilienfonds, Spezialfonds, Versicherungen,<br />

Pensionskassen und private Vermögensverwaltungsgesellschaften<br />

gesehen.<br />

In einem unabhängigen Gutachten wurden die jüngsten<br />

Verkäufe im westlichen Innenstadtbereich analysiert. Da zum<br />

Verkauf stehende <strong>Invest</strong>ment-Objekte in dieser Gegend kaum<br />

vorhanden sind, ist zur Beurteilung der Verkaufsmöglichkeiten<br />

eine Analyse der Daten der vergangenen drei Jahre vorgenommen<br />

worden. Auf dieser Basis wurde, bezogen auf die derzeit<br />

vorzufindende Situation, der zu erzielende Kaufpreisfaktor<br />

(Multiplikator der ersten kalkulatorischen Jahresnettomiete)<br />

geschätzt. Es wurden zwei Gutachten erstellt. Das eine Gutachten<br />

bestätigt einen Verkaufsfaktor zwischen dem 15,5fachen<br />

und dem 16,0fachen der Jahresmiete, das zweite Gutachten<br />

ermittelt einen zu erzielenden Kaufpreisfaktor zwischen dem<br />

16,0fachen und dem 17,0fachen der Jahresmiete.<br />

Bei der Planung des Gesamtprojektes wurde in der Kalkulation<br />

daher von einem zu erzielenden Verkaufsfaktor zwischen<br />

dem 15,5fachen und dem 16,5fachen der Jahresmiete ausgegangen.<br />

Sowohl bei den Ansätzen für die Vermietung als auch für<br />

den Verkauf wurde darauf geachtet, einen möglichst konservativen<br />

und somit marktgerechten Ansatz zugrunde zu legen.<br />

41<br />

DEVELOPMENT 01


DEVELOPMENT 01<br />

Der Standort<br />

Der Standort<br />

_HAMBURG<br />

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist mit rd. 1,7 Mio. Einwohnern<br />

die zweitgrößte Stadt Deutschlands und eines der 16 Bundesländer<br />

der Bundesrepublik Deutschland. In der gesamten<br />

Metropolregion einschließlich der angrenzenden Landkreise<br />

in Schleswig-Holstein und Niedersachsen leben ca. 4 Mio.<br />

Menschen. Hamburg ist ein auf den Dienstleistungssektor<br />

ausgerichteter Standort mit Schwerpunkt auf Medien, Banken,<br />

Finanzdienstleistungen und Versicherungen.<br />

Verkehrsgünstig zwischen Nord- und Ostsee gelegen verfügt<br />

die Stadt mit dem Hamburger Hafen über den zweitgrößten<br />

Containerhafen Europas. Dieser blickt nicht nur auf eine<br />

jahrhundertelange hanseatische Tradition im Überseehandel<br />

zurück, sondern hat sich auch durch ein System von Binnenund<br />

Seehäfen zur zentralen Warendrehscheibe für Nordeuropa<br />

entwickelt. Schon immer war Hamburg das »Tor zur Welt«.<br />

Die Metropolregion Hamburg gilt deshalb zu Recht als das<br />

deutsche Zentrum für Außenwirtschaft. Zudem entwickeln sich<br />

intensivere Beziehungen zu deutschen Nachbarregionen. Dies<br />

42<br />

gilt auch für die Verbindung zu Berlin; die Hauptstadtfunktion<br />

Berlins verleiht dem norddeutschen Raum ein zunehmendes<br />

politisches und wirtschaftliches Gewicht und eröffnet somit<br />

neue Chancen für die Metropolregion Hamburg. Zahlreiche<br />

internationale Unternehmen sind im Großraum Hamburg vertreten<br />

und mit fast 100 Konsulaten ist die Hansestadt mit New<br />

York weltweit Konsularplatz Nr. 1. Darüber hinaus ist die Freie<br />

und Hansestadt Hamburg Sitz des Internationalen Seegerichtshofs<br />

der Vereinten Nationen.<br />

Am Tourismusstandort Hamburg zählten die Hotels und<br />

Pensionen 2003 mehr als 5,5 Mio. Gäste. Mit ihren Sehenswürdigkeiten,<br />

den elf lichtdurchfluteten Einkaufspassagen in der<br />

City, etwa 10.000 Geschäften – darunter viele internationale<br />

Luxusanbieter – 300 Restaurants und 1.500 Bars, drei Staatstheatern<br />

und über 40 Privatbühnen sowie 25 Kinos ist die Stadt<br />

Hamburg für ihre Einwohner sowie die täglich 150.000 Besucher<br />

gleichermaßen anziehend. Der durch Tourismus erzielte<br />

Umsatz beträgt jährlich ca. € 2,7 Mrd.


A7<br />

VO LKSPARKSTRASSE<br />

A7<br />

QUICKBORN/BRAMSTEDT/NORDERSTEDT/NEUMÜNSTER NORDERSTEDT/KALTENKIRCHEN<br />

Eidelstedt<br />

HOLSTENKAMP<br />

LEUNASTRASSE<br />

BARENF ELDER STEINDAM M<br />

KIELER STRASSEKIELER STRASSE<br />

STRESEMANN-<br />

B4<br />

B5<br />

STRASSE<br />

Altona<br />

N O R D E R E L B E<br />

ELBTUNNEL<br />

NIENDORFER<br />

GEHEGE<br />

Stellingen<br />

ELBCHAUSSEE<br />

HAGEN-<br />

BECKS<br />

TIERPARK<br />

KOPPELSTRASSE<br />

SEEVETAL/HANNOVER<br />

Altona-<br />

Nord<br />

FRIEDRICH-EBERT-STRASSE<br />

B5<br />

MAX-BRAUER-ALLEE<br />

FRUCHTALLEE<br />

STRESEMANNSTRASSE<br />

HOLSTENSTRASSE<br />

KÖNIGSTRASSE<br />

Lokstedt<br />

VOSSELER STRASSE<br />

2R<br />

Flughafen<br />

Hamburg-<br />

Fuhlsbüttel<br />

HAMBURG<br />

0<br />

500 1000<br />

DÖRMANNSWEG SCHULWEG<br />

KOLLAUSTRASSE<br />

Gorch-Fock-Wall 3–7<br />

20354 Hamburg<br />

ALSENSTRASSE<br />

ALTONER STRASSE<br />

B4<br />

St.<br />

Pauli<br />

REEPERBAHN<br />

Steinwerder<br />

1500 2000 m<br />

LOKSTEDTER STEIN<br />

BUDABESTER STRASSE<br />

NEDDERFELD<br />

LUFTCHAUSSEE<br />

Hoheluft<br />

FELDSTRASSE<br />

LOKSTEDTER WEG<br />

Eppendorf<br />

BEIM SCHLUMP<br />

HOLSTENWALL<br />

BREITENFELDER STRASSE<br />

GRINDELALLEE<br />

SCHRÖDER- STIFTSTRASSE<br />

GLACISCHAUSSEE<br />

GR. WALL-<br />

ANLAGEN<br />

MESSE-<br />

GELÄNDE<br />

N O R D E R E L B E<br />

Groß<br />

Borstel<br />

TARPENBEKSTRASSE<br />

Harvestehude<br />

HALLER- STR<br />

LUDWIG-ERHARD-STRASSE<br />

ALSTERKRUGCHAUSSEE<br />

DEELBÖGE BRAAMKAMP<br />

SCHOTTMÜLLERST RASSE<br />

SCHLÜTERSTRAS SE<br />

ROTHENBAUM-CHAUSSEE<br />

GORCH-FOCK-WALL<br />

B4<br />

BEBELALLEE<br />

KENNEDYBRÜCKE<br />

LOMBARDSBRÜCKE<br />

1R<br />

OST-WEST-STRASSE<br />

ALSTERKRUGCHAUSSEE<br />

ST.-BENEDICT-STRASSE MARIA-LOUISEN-ST RASSE<br />

MITTELWEG<br />

HEIMHUDER- STRASSE<br />

BINDERSTRASSE<br />

Bf. Dammtor<br />

PLANTEN<br />

UND<br />

BLOMEN<br />

ALSTER<br />

Rotherbaum<br />

MITTELWEG<br />

BINNEN-<br />

ALSTER<br />

ALSTERVORLAND<br />

Hbf. Nord<br />

STEIN- TORWALL<br />

HINDENBURGSTRASSE<br />

Alsterdorf<br />

Winterhude<br />

JAHNRING<br />

STADTPARK<br />

BARMBEKER STRASSE<br />

SIERICHSTRASSE HERBERT-WEICHMANN-STRASSE<br />

AUSSENALSTER<br />

AN DER ALSTER<br />

St. Georg<br />

Hbf. Süd<br />

SENGELMANNSTRASSE<br />

HINDE N B UR GSTRASSE<br />

Barmbek-<br />

Süd<br />

STEINDAMM<br />

AMSINCKSTRASSE<br />

DORNSTRASSE STEINSTRASSE K.-SCHUMACHER-ALLEE<br />

Klostertor<br />

B5<br />

2R<br />

HERDERSTRASSE WINTERHUDER WEG<br />

Uhlenhorst<br />

MUNDSBURGER DAMM<br />

Hohenfelde<br />

SPALDING- STRASSE<br />

NORDKANAL- STRASSE<br />

B4<br />

HH-BILLBROOK/A25 BILLBROOK/BOIZENBURG/A1/A25<br />

KREUZ HH-SÜD


Immobilienmarkt Hamburg<br />

Die Metropole Hamburg ist nicht nur die zweitgrößte Stadt<br />

Deutschlands, sondern zählt mit einem Flächenbestand von<br />

rund 12,7 Mio. m2 auch zu den größten deutschen Büroimmobilienmärkten.<br />

Mit einer Vermietungsleistung von insgesamt<br />

rund 300.000 m2 zum Jahresende 2003 setzte sich in der Hansestadt<br />

der bundesweite Trend der relativ geringen Nachfrage<br />

durch. Der Flächenumsatz ist im Vergleich zum Vorjahr (2002:<br />

320.000 m2 ) um ca. 7% gesunken. Ebenso wie im Jahr 2002<br />

verbuchten auch 2003 die zentralen Lagen wie City (Altstadt/<br />

Neustadt), City Süd und erweiterte Innenstadt die höchste<br />

Nachfrage.<br />

Charakteristisch für den Hamburger Gewerbeimmobilienmarkt<br />

ist das moderate und verhältnismäßig stabile Mietpreisniveau.<br />

Neben anderen Faktoren ist insbesondere diese<br />

Stabilität der Grund dafür, dass der Standort Hamburg in den<br />

letzten Jahren für <strong>Invest</strong>oren an Bedeutung gewonnen hat.<br />

Die Spitzenmieten sanken 2003 im Vergleich zum Vorjahr um<br />

ca. 4% auf € 20 pro m 2 (2002: € 21 pro m 2 ), für das Jahr 2004<br />

und 2005 ist mit einen weiterem Rückgang des Mietpreisniveaus<br />

unter die 20-€-Grenze zu rechnen.<br />

Im Zuge einer Konjunkturerholung erwartet jedoch die<br />

Deutsche Gesellschaft für Immobilienfonds (DEGI) schon im<br />

Jahr 2006 eine einsetzende Trendwende. Die Hansestadt profitiert<br />

bei dem Erhalt des Mietpreisniveaus im Vergleich zu anderen<br />

deutschen Bürostandorten von ihrer relativ breit aufgestellten<br />

Branchenstruktur. Zu den umsatzstarken Branchen<br />

zählten die Beratungsunternehmen, Versicherungen, Banken<br />

und Finanzdienstleister sowie sonstigen Dienstleister. Im Vergleich<br />

zum Vorjahr zeigte sich 2003 eine leicht gestiegene<br />

Nachfrage aus den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

sowie Medien und Werbung.<br />

Die höchsten Mieten werden in der Hamburger City (bis<br />

€ 20 pro m 2 ), im Hafen (bis € 19,5 pro m 2 ) und in der HafenCity<br />

(bis € 18 pro m2 ) erzielt. Die Mietspanne liegt in Hamburg in<br />

besten Lagen zwischen € 14 und 20 pro m2 , in guten Lagen<br />

zwischen € 8 und 13 pro m2 sowie in mittleren Lagen zwischen<br />

€ 5 und 9 pro m2 . Die Lage des diesem Beteiligungsangebot<br />

zugrunde liegenden Objektes am Gorch-Fock-Wall 3–7 ist als<br />

gut bis sehr gut einzustufen.<br />

_GORCH-FOCK-WALL<br />

Immobilienmarkt Hamburg<br />

Das Büroprojekt Gorch-Fock-Wall 3–7 befindet sich im westlichen<br />

Bereich des Teilmarktes City. Das attraktive Umfeld<br />

bietet vielfältige Einkaufsmöglichkeiten und ein gutes gastronomisches<br />

Angebot. Insgesamt zeichnet sich das direkte Umfeld<br />

des Projektes durch die fußläufige Erreichbarkeit der<br />

Einkaufsbereiche in der Innenstadt aus. Die auf der gegenüberliegenden<br />

Seite des Gorch-Fock-Walls befindlichen Wallanlagen<br />

bieten darüber hinaus eine ausgedehnte Grünzone mitten<br />

in der Innenstadt. Das Congress Centrum Hamburg, die Messe<br />

sowie das Hotel Radisson SAS befinden sich in fußläufiger Entfernung.<br />

Aufgrund der zentralen Lage ist die Anbindung an den<br />

öffentlichen Personennahverkehr sehr gut. Die Anbindung des<br />

Projektstandortes erfolgt direkt über mehrere Buslinien (u.a.<br />

Metrobuslinie 3). Die U-Bahn-Stationen »Gänsemarkt« und<br />

»Stephansplatz« sind in kurzer Zeit fußläufig zu erreichen. Der<br />

Verkehrsknotenpunkt und Fernbahnhof »Dammtor« liegt ca.<br />

500 m entfernt. Der internationale Flughafen Fuhlsbüttel sowie<br />

die Autobahnanschlüsse der »A1« (Lübeck–Bremen) und der<br />

»A7« (Kiel –Hannover) sind ca. 15 bis 20 Autominuten von dem<br />

Büroprojekt entfernt.<br />

45<br />

DEVELOPMENT 01


DEVELOPMENT 01<br />

Erläuterungen zur <strong>Invest</strong>itionsund<br />

Finanzierungsrechnung *<br />

_1. KAUFPREIS DER IMMOBILIE<br />

Die GFW Grundstücks GmbH erwirbt eine Büroimmobilie<br />

in Hamburg, Gorch-Fock-Wall 3–7, zum Kaufpreis von<br />

€ 17.000.000.<br />

_2. GRUNDERWERBSTEUER<br />

Im Zuge der Akquisition der Immobilie fällt Grunderwerbsteuer<br />

in Höhe von € 595.000 an.<br />

_3. SONSTIGE ERWERBSNEBENKOSTEN<br />

Die sonstigen Erwerbsnebenkosten betragen insgesamt<br />

€ 126.500 und teilen sich auf in Notar- und Gerichtskosten<br />

(€ 76.500), Versicherungskosten (€ 30.000) sowie weitere<br />

Positionen, wie z.B. Handelsregistergebühren, in Höhe von insgesamt<br />

€ 20.000.<br />

_4. BAU- UND BAUNEBENKOSTEN<br />

Diese Position in Höhe von insgesamt € 10.205.309 beinhaltet<br />

die reinen Baukosten (ca. € 6.730.000), die Baunebenkosten<br />

(ca. € 2.605.000), die Kosten für Herrichtung und Erschließung<br />

(€ 175.000) sowie ein Sicherheitspotenzial für unvorhergesehene<br />

Kosten (€ 695.309).<br />

_5. FONDSKOSTEN<br />

Unter dieser Position sind sämtliche im Zusammenhang mit<br />

der Gründung und Kapitalausstattung der Fondsgesellschaft<br />

stehenden Kosten sowie die laufenden Vergütungen zusammengefasst.<br />

Für die Objektauswahl, -akquisition, -prüfung und<br />

46<br />

-aufbereitung erhält das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> eine Vergütung in<br />

Höhe von € 110.997. Die gesamte Konzeption hat die <strong>Wölbern</strong><br />

Konzept GmbH gegen eine Gebühr in Höhe von € 317.298<br />

übernommen. Für die Vermittlung des Eigenkapitals bzw. des<br />

Hypothekendarlehens erhält der Generalemittent eine Gebühr<br />

in Höhe von € 230.000 bzw. € 464.000. Die Anlegerbetreuung<br />

durch die Hansische Treuhand AG in der <strong>Invest</strong>itionsphase wird<br />

mit einer Gebühr von € 90.000 abgegolten. Für die laufende<br />

Anlegerbetreuung erhält die Hansische Treuhand AG eine Gebühr<br />

in Höhe von 0,10% der Zeichnungssumme, die jährliche<br />

Vergütung für den Beirat beträgt € 30.000. Die gesamten<br />

Fondskosten innerhalb des Prognosezeitraumes belaufen sich<br />

somit auf € 1.246.895<br />

_6. FINANZIERUNGSKOSTEN/MIETERLÖSE<br />

Diese Position umfasst sowohl die im Zusammenhang mit dem<br />

Projekt anfallenden Finanzierungskosten als auch die von<br />

der Mieterin bereits während der Umbauphase zu entrichtende<br />

Nutzungsentschädigung.<br />

Für die Zwischenfinanzierung der auf den Kaufpreis zu entrichtenden,<br />

erstattungsfähigen Umsatzsteuer und des einzuwerbenden<br />

Eigenkapitals wurden Zinsen in Höhe von € 24.679<br />

und € 25.000 kalkuliert. Die kalkulierten Zinsaufwendungen<br />

für die Kaufpreiszahlung inkl. Erwerbsnebenkosten belaufen<br />

sich auf € 707.660, für das verbleibende Fremdkapital wurden<br />

Zinszahlungen in Höhe von € 111.700 berücksichtigt. Ferner<br />

sind Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 116.000 für die finanzierende<br />

Bank sowie die feste 8%ige Verzinsung p.a. des Mez-<br />

* Sämtliche Positionen des <strong>Invest</strong>itionsplanes werden als Nettobeträge ausgewiesen, da die hierauf gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer mit<br />

der Vorsteuer auf die Sanierungskosten des Objektes verrechnet werden kann.


INVESTITIONSPLAN<br />

zanine-Darlehens in Höhe von € 80.000 für den 12-monatigen<br />

Prognosezeitraum zu berücksichtigen. Die von der Mieterin während<br />

der 8-monatigen Umbauphase zu zahlende Nutzungsentschädigung<br />

beträgt voraussichtlich € 1.438.744, so dass daraus<br />

ein Gesamtsaldo für diese Position in Höhe von € –373.705<br />

(Ertrag) resultiert.<br />

_7. INVESTITIONSVOLUMEN<br />

Das gesamte <strong>Invest</strong>itionsvolumen beträgt ca. € 28.800.000.<br />

_8. EIGENKAPITAL (= ZEICHNUNGSSUMME)<br />

Das Eigenkapital beträgt nach Beitritt aller Anleger € 4.600.000<br />

und teilt sich auf in € 66.900 Stammkapital und € 4.533.100<br />

Kapitalrücklage. Zudem wird ein Agio in Höhe von 2% auf das<br />

gesamte Eigenkapital erhoben. In der Prognoserechnung wird<br />

davon ausgegangen, dass das Eigenkapital des Fonds innerhalb<br />

von zwei Monaten vollständig platziert wird. In diesem Zusammenhang<br />

wird auf das Kapitel »Rechtliche Grundlagen« (S. 56 ff.)<br />

und auf das Kapitel »Chancen und Risiken« (S. 67 ff.) verwiesen.<br />

_9. MEZZANINE-DARLEHEN<br />

Ein Teil der erforderlichen Finanzierungsmittel wird durch ein<br />

Mezzanine-Darlehen des Bankhauses <strong>Wölbern</strong> & Co. in Höhe<br />

von € 1.000.000 auf Basis folgender Eckdaten zur Verfügung<br />

gestellt:<br />

Erläuterungen zur <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung<br />

<strong>Invest</strong>ition In € In %<br />

11. Kaufpreis 17.000.000 59,03<br />

12. Grunderwerbsteuer 595.000 2,07<br />

13. Erwerbsnebenkosten 126.500 0,44<br />

14. Bau- und Baunebenkosten 10.205.309 35,44<br />

15. Fondskosten 1.246.895 4,33<br />

16. Finanzierungskosten/Mieterlöse –373.705 –1,30<br />

17. Gesamtinvestition 28.800.000 100,00<br />

Finanzierung<br />

18. Eigenkapital 4.600.000 15,97<br />

19. Mezzanine-Darlehen 1.000.000 3,47<br />

10. Projektfinanzierung 23.200.000 80,56<br />

Gesamtfinanzierung 28.800.000 100,00<br />

Höhe € 1.000.000<br />

Zinsen 15% (8% fest,<br />

7% erfolgsabhängig)<br />

Tilgung Nach Verkauf der Immobilie<br />

Laufzeit Bis 31.12.2005<br />

_10. PROJEKTFINANZIERUNG<br />

Die Projektfinanzierung erfolgt durch die ABSA Bank Ltd.<br />

(London) auf Basis folgender Eckdaten:<br />

Höhe Max. € 23.200.000<br />

Zinsen Kalkuliert 4% (Euribor +<br />

140 Basispunkte)<br />

Tilgung Nach Verkauf der Immobilie<br />

Laufzeit Max. 24 Monate<br />

Festzinsperiode 3–12 Monate<br />

_GESAMTVERGÜTUNG<br />

Die Vergütung für den Initiator sowie die mit ihm verbundenen<br />

Unternehmen für die Gründung und die Kapitalausstattung der<br />

Gesellschaft beträgt insgesamt € 1.212.295 zzgl. des 2%igen<br />

Agios auf die Zeichnungssumme.<br />

47


DEVELOPMENT 01<br />

Erläuterungen zur Gesamterfolgsprognose<br />

vor Steuern<br />

Die nachfolgend dargestellten Tabellen zeigen Gesamterfolgsbetrachtungen<br />

des Beteiligungsangebotes vor Steuern und<br />

ohne Berücksichtigung des 2%igen Agios unter Variation der<br />

beiden wesentlichen Parameter, zum einen des Mietzinses für<br />

die noch nicht vermieteten Büroflächen und zum anderen des<br />

Verkaufsfaktors auf Basis der kalkulatorischen Jahresmiete<br />

bei Vollvermietung. Der Mietzins für die 1.904 m2 noch nicht<br />

vermieteten Lagerflächen wird dabei nicht variiert. Hier wird<br />

durchgängig eine Vermietung auf Basis der an die GMG vermieteten<br />

Lagerflächen (4 €/m2 ) unterstellt.<br />

In den einzelnen Tabellen wird dabei der Büromietzins für<br />

die vakanten Flächen in einer marktadäquaten Bandbreite von<br />

11,50 €/m 2 bis 13,50 €/m 2 jeweils konstant gehalten, der Ver-<br />

kaufsfaktor variiert innerhalb der einzelnen Tabellen zwischen<br />

der 15,50fachen und der 16,50fachen kalkulatorischen Jahresmiete.<br />

Das konservative Basis-Szenario ist optisch hervorgehoben.<br />

_GESAMTINVESTITIONSVOLUMEN<br />

Diese Position umfasst sämtliche mit dem Objektankauf, den<br />

Umbaumaßnahmen und der Gesellschaftsgründung in Zusammenhang<br />

stehenden Kosten und entspricht somit in allen Szenarien<br />

dem geplanten Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von<br />

€ 28.800.000.<br />

_EIGENKAPITAL<br />

Das auf S. 47 dargestellte, von den Gesellschaftern einzuzahlende<br />

Eigenkapital stellt die Bemessungsgrundlage für die zu<br />

ermittelnde Eigenkapitalrendite dar. Auch diese Position ist in<br />

sämtlichen Szenarien konstant.<br />

_VERKAUFSPREIS<br />

Der Verkaufspreis berechnet sich auf Basis der Jahresmiete der<br />

bereits vermieteten Flächen zzgl. der kalkulatorischen Jahresmiete<br />

für die vakanten Flächen. Die resultierende Gesamtjahresmiete<br />

wird mit dem angegebenen Verkaufsfaktor multipliziert.<br />

Die dargestellten Verkaufspreise ergeben sich danach<br />

in Abhängigkeit von den jeweils ausgewiesenen Büromietzinsen<br />

und Verkaufsfaktoren. Ein geringerer bzw. höherer Büromietzins<br />

führt zu einem geringeren bzw. höheren Verkaufspreis.<br />

Gleiches gilt für den Verkaufsfaktor.<br />

48<br />

_VERÄUSSERUNGSGEWINN<br />

Der Veräußerungsgewinn stellt die Differenz zwischen dem<br />

Verkaufspreis und dem Gesamtinvestitionsvolumen dar.<br />

_ERFOLGSABHÄNGIGE MEZZANINE-VERZINSUNG<br />

Das vom Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. bereitgestellte Mezzanine-<br />

Darlehen wird mit den in der <strong>Invest</strong>itionsrechnung berücksichtigten<br />

8% p.a. laufend verzinst. Die in dieser Position ausgewiesene<br />

weitere, erfolgsabhängige Verzinsung in Höhe von<br />

7% p.a. wird in voller Höhe nur dann fällig, wenn die Eigenkapitalrendite<br />

der Anleger vor Steuern auch nach Abzug der<br />

erfolgsabhängigen Verzinsung mindestens 15% beträgt. Sollte<br />

der Anlegererfolg, wie in Szenario 1, vor Abzug der Verzinsung<br />

weniger als 15% betragen, so entfällt die erfolgsabhängige Verzinsung<br />

für das Mezzanine-Darlehen vollständig.<br />

_VARIABLE VERGÜTUNG ENTWICKLER/INITIATOR<br />

Die erfolgsabhängige Vergütung für den Projektentwickler und<br />

den Initiator beträgt insgesamt 30% der Differenz aus dem Veräußerungserlös<br />

und der erfolgsabhängigen Mezzanine-Verzinsung.<br />

Diese wird jedoch nur dann in voller Höhe fällig, wenn für<br />

den Anleger nach Abzug dieser Vergütung mindestens eine<br />

Rendite vor Steuern in Höhe von 15% verbleibt. Sollte der Anlegererfolg,<br />

wie in Szenario 1, auch vor Abzug der Vergütung<br />

weniger als 15% vor Steuern betragen, so entfällt die erfolgsabhängige<br />

Vergütung vollständig. Die erfolgsabhängige Vergütung<br />

wird im Verhältnis 40%/60% an den Projektentwickler<br />

Quantum Immobilien AG und den Initiator Bankhaus <strong>Wölbern</strong><br />

& Co. gezahlt.<br />

_GESAMTERLÖS<br />

Der Gesamterlös weist den Veräußerungsgewinn abzüglich der<br />

erfolgsabhängigen Mezzanine-Verzinsung sowie der variablen<br />

Entwickler- und Initiatorvergütung aus.<br />

_EIGENKAPITALRENDITE VOR STEUERN<br />

Diese Position stellt den Gesamterlös vor Steuern prozentual<br />

im Verhältnis zu dem von den Anlegern eingezahlten Eigenkapital<br />

dar. Hierbei bleibt das 2%ige Agio unberücksichtigt.


Erläuterungen zur Gesamterfolgsprognose vor Steuern<br />

VORSTEUERERGEBNIS 1 MIETZINS BÜRO € 11,50/m 2 VERKAUFSFAKTOR 15,50–16,50 In €<br />

Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3<br />

(15,50fach) (16,00fach) (16,50fach)<br />

Gesamtinvestitionsvolumen 28.800.000 28.800.000 28.800.000<br />

Eigenkapital 4.600.000 4.600.000 4.600.000<br />

Verkaufspreis 29.399.439 30.347.808 31.296.177<br />

Veräußerungsgewinn 599.439 1.547.808 2.496.177<br />

Erfolgsabhängige Mezzanine-Verzinsung (7%) 0 –70.000 –70.000<br />

Variable Vergütung Entwickler/Initiator (30%) 0 –464.342 –748.853<br />

Gesamterlös 599.439 1.013.466 1.677.324<br />

Eigenkapitalrendite vor Steuern 13,03% 22,03% 36,46%<br />

VORSTEUERERGEBNIS 2 MIETZINS BÜRO € 12,50/m 2 VERKAUFSFAKTOR 15,50–16,50 In €<br />

Szenario 4 Basis-Szenario Szenario 6<br />

(15,50fach) (16,00fach) (16,50fach)<br />

Gesamtinvestitionsvolumen 28.800.000 28.800.000 28.800.000<br />

Eigenkapital 4.600.000 4.600.000 4.600.000<br />

Verkaufspreis 29.732.937 30.692.064 31.651.191<br />

Veräußerungsgewinn 932.937 1.892.064 2.851.191<br />

Erfolgsabhängige Mezzanine-Verzinsung (7%) –70.000 –70.000 –70.000<br />

Variable Vergütung Entwickler/Initiator (30%) –172.937 –567.619 –855.357<br />

Gesamterlös 690.000 1.254.445 1.925.834<br />

Eigenkapitalrendite vor Steuern 15,00% 27,27% 41,87%<br />

VORSTEUERERGEBNIS 3 MIETZINS BÜRO € 13,50/m 2 VERKAUFSFAKTOR 15,50–16,50 In €<br />

Szenario 7 Szenario 8 Szenario 9<br />

(15,50fach) (16,00fach) (16,50fach)<br />

Gesamtinvestitionsvolumen 28.800.000 28.800.000 28.800.000<br />

Eigenkapital 4.600.000 4.600.000 4.600.000<br />

Verkaufspreis 30.066.435 31.036.320 32.006.205<br />

Veräußerungsgewinn 1.266.435 2.236.320 3.206.205<br />

Erfolgsabhängige Mezzanine-Verzinsung (7%) –70.000 –70.000 –70.000<br />

Variable Vergütung Entwickler/Initiator (30%) –379.931 –670.896 –961.862<br />

Gesamterlös 816.505 1.495.424 2.174.344<br />

Eigenkapitalrendite vor Steuern 17,75% 32,51% 47,27%<br />

49


DEVELOPMENT 01<br />

Erläuterungen zur Gesamterfolgsprognose<br />

nach Steuern<br />

Die nachfolgenden Tabellen weisen das Gesamtergebnis der<br />

Beteiligung nach Steuern aus. Dabei wird sowohl die Besteuerung<br />

auf Gesellschafts- als auch die Besteuerung auf Gesellschafterebene<br />

berücksichtigt. Es werden neun verschiedene<br />

Szenarien dargestellt, denen jeweils die identischen Verkaufsannahmen<br />

zugrunde liegen wie den entsprechenden, vorstehend<br />

abgebildeten Vorsteuerszenarien. Das 2%ige Agio bleibt<br />

bei dieser Betrachtung unberücksichtigt.<br />

_STEUERLICHES ERGEBNIS<br />

Zur Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses werden von der<br />

Summe aus Verkaufspreis und Mieterlösen während der Entwicklungsphase<br />

die erfolgsabhängige Mezzanine-Verzinsung,<br />

die variable Vergütung für den Projektentwickler/Initiator sowie<br />

der Buchwert der Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten<br />

in Abzug gebracht.<br />

_BESTEUERUNG AUF GESELLSCHAFTSEBENE<br />

Der auf diese Weise ermittelte steuerpflichtige Gewinn unterliegt<br />

zunächst auf Gesellschaftsebene der Gewerbesteuer, die<br />

in Hamburg derzeit effektiv 19,03% beträgt. Der verbleibende<br />

Gewinn wird mit der 25%igen Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

besteuert. Auf die um diesen Gesamtsteuerbetrag<br />

geminderte Ausschüttung (ausschüttungsfähige Divi-<br />

50<br />

dende) wird Kapitalertragsteuer in Höhe von 20% zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

fällig. Der nach Abzug dieser Steuerlasten auf<br />

Gesellschaftsebene verbleibende Gewinn wird sowohl absolut<br />

als auch in Prozent des Eigenkapitals der Gesellschaft ausgewiesen.<br />

_BESTEUERUNG AUF GESELLSCHAFTEREBENE<br />

Die wie oben beschrieben ermittelte ausschüttungsfähige Dividende<br />

wird auf Anlegerebene im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens<br />

zur Hälfte der Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

mit dem persönlichen Steuersatz unterworfen. Dabei<br />

werden die von der Gesellschaft einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />

und der Solidaritätszuschlag vollständig mit der Einkommensteuerschuld<br />

des Anlegers verrechnet, so dass sich als<br />

tatsächlich zu entrichtende Steuer auf Anlegerebene der in den<br />

Tabellen als »zu zahlende Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag«<br />

ausgewiesene Betrag ergibt. Dabei wird in der Kalkulation<br />

als persönlicher Einkommensteuersatz der für 2005<br />

gültige Spitzensteuersatz von 42% unterstellt.<br />

_EIGENKAPITALRENDITE NACH STEUERN<br />

Dargestellt wird die an die Anleger zu leistende Ausschüttung<br />

nach Abzug sämtlicher Steuern sowohl betragsmäßig als auch<br />

im Verhältnis zum eingezahlten Eigenkapital.


Erläuterungen zur Gesamterfolgsprognose nach Steuern<br />

NACHSTEUERERGEBNIS 1 MIETZINS BÜRO € 11,50/m 2 VERKAUFSFAKTOR 15,50–16,50 In €<br />

Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3<br />

(15,50fach) (16,00fach) (16,50fach)<br />

Verkaufspreis 29.399.439 30.347.808 31.296.177<br />

Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 599.439 1.013.466 1.677.324<br />

Besteuerung auf Gesellschaftsebene<br />

Gesamtsteuerbelastung auf Gesellschaftsebene –317.490 –536.776 –888.385<br />

Gewinn nach Steuern auf Gesellschaftsebene 281.950 476.689 788.939<br />

in % des Eigenkapitals der Gesellschaft 6,13% 10,36% 17,15%<br />

Besteuerung auf Gesellschafterebene<br />

Zu zahlende Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag –3.770 –6.374 –10.549<br />

Gesamterlös nach Steuern 278.180 470.315 778.390<br />

Eigenkapitalrendite nach Steuern 6,05% 10,22% 16,92%<br />

NACHSTEUERERGEBNIS 2 MIETZINS BÜRO € 12,50/m 2 VERKAUFSFAKTOR 15,50–16,50 In €<br />

Szenario 4 Basis-Szenario Szenario 6<br />

(15,50fach) (16,00fach) (16,50fach)<br />

Verkaufspreis 29.732.937 30.692.064 31.651.191<br />

Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 690.000 1.254.445 1.925.834<br />

Besteuerung auf Gesellschaftsebene<br />

Gesamtsteuerbelastung auf Gesellschaftsebene –365.455 –664.410 –1.020.007<br />

Gewinn nach Steuern auf Gesellschaftsebene 324.545 590.035 905.827<br />

in % des Eigenkapitals der Gesellschaft 7,06% 12,83% 19,69%<br />

Besteuerung auf Gesellschafterebene<br />

Zu zahlende Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag –4.340 –7.890 –12.112<br />

Gesamterlös nach Steuern 320.206 582.146 893.715<br />

Eigenkapitalrendite nach Steuern 6,96% 12,66% 19,43%<br />

NACHSTEUERERGEBNIS 3 MIETZINS BÜRO € 13,50/m 2 VERKAUFSFAKTOR 15,50–16,50 In €<br />

Szenario 7 Szenario 8 Szenario 9<br />

(15,50fach) (16,00fach) (16,50fach)<br />

Verkaufspreis 30.066.435 31.036.320 32.006.205<br />

Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 816.505 1.495.424 2.174.344<br />

Besteuerung auf Gesellschaftsebene<br />

Gesamtsteuerbelastung auf Gesellschaftsebene –432.457 –792.043 –1.151.629<br />

Gewinn nach Steuern auf Gesellschaftsebene 384.048 703.381 1.022.715<br />

in % des Eigenkapitals der Gesellschaft 8,35% 15,29% 22,23%<br />

Besteuerung auf Gesellschafterebene<br />

Zu zahlende Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag –5.135 –9.405 –13.675<br />

Gesamterlös nach Steuern 378.912 693.976 1.009.040<br />

Eigenkapitalrendite nach Steuern 8,24% 15,09% 21,94%<br />

51


Inhalt Teil B<br />

TEIL A<br />

Angebot im Überblick 10<br />

Developmentfonds als Immobilien-Anlageprodukt 13<br />

Checkliste 14<br />

Übersicht der Chancen und Risiken 16<br />

Die Projektbeteiligten 19<br />

Die Projektentwicklung 31<br />

Mieter und Vermietung 38<br />

Ergebnis/Ziel 41<br />

Der Standort 42<br />

Immobilienmarkt Hamburg 45<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung 46<br />

Gesamterfolgsprognose vor Steuern 48<br />

Gesamterfolgsprognose nach Steuern 50<br />

TEIL B<br />

Rechtliche Grundlagen 56<br />

Steuerliche Grundlagen 63<br />

Chancen und Risiken 67<br />

TEIL C<br />

Satzung 74<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan 78<br />

Geschäftsordnung 80<br />

Treuhandvereinbarung (Muster) 81<br />

Glossar 82<br />

Vertragspartner 83<br />

Hinweise für den Beitritt 84<br />

Fernabsatzgesetz 86<br />

Impressum/Haftungsbeschränkung 91<br />

55<br />

DEVELOPMENT 01


DEVELOPMENT 01<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

_VORBEMERKUNG<br />

Die nachfolgenden Ausführungen sollen es dem Zeichner ermöglichen,<br />

einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen<br />

Fragen zu erhalten, die sich im Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot<br />

stellen. Die »Rechtlichen Grundlagen« sind<br />

jedoch eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen der<br />

GFW Grundstücks GmbH (»Gesellschaft«) und ersetzen daher<br />

nicht das gründliche Studium des gesamten Beteiligungsangebotes,<br />

insbesondere der Satzung und der Ihnen gesondert<br />

zugesandten Treuhandvereinbarung. Die Gesellschaft ist ein<br />

geschlossener Developmentfonds in der Rechtsform der<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zur Sanierung und<br />

anschließenden Veräußerung hat die Gesellschaft das Alleineigentum<br />

an der Immobilie Gorch-Fock-Wall 3–7 erworben.<br />

I. ART DER FONDSGESELLSCHAFT, HAFTUNG<br />

Die Zeichner beteiligen sich unmittelbar als Gesellschafter an<br />

der GFW Grundstücks GmbH. Die Gesellschaft ist im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 89626 eingetragen.<br />

Das aktuelle Stammkapital der Gesellschaft beträgt<br />

€ 25.000 und soll im Laufe der Platzierungsphase auf € 66.900<br />

erhöht werden. Derzeit ist die Quantum Immobilien AG an der<br />

Gesellschaft mit € 23.700 und die Hansische Treuhand AG mit<br />

€ 1.300 beteiligt. Die Quantum Immobilien AG hat in die Kapitalrücklage<br />

der Gesellschaft einen Betrag von € 256.300 geleistet<br />

und die Hansische Treuhand AG einen Betrag von € 128.700.<br />

Die Hansische Treuhand AG wird nach Veräußerung ihres<br />

Eigenkapitalanteils von € 130.000 (Stammeinlage von € 1.300<br />

und Kapitalrücklage von € 128.700) nicht mehr an der Gesellschaft<br />

beteiligt sein. Mit Leistung seiner Einlage aus der Übernahmeerklärung<br />

(Zeichnungsschein) und Eintragung der Kapitalerhöhung<br />

ist der Beitritt des Zeichners vollzogen. Für Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft haften nicht die Gesellschafter,<br />

sondern nur das Gesellschaftsvermögen.<br />

II. GESELLSCHAFTSVERTRAG DER FONDSGESELLSCHAFT<br />

Die Rechte und Pflichten zwischen Zeichner und der Gesellschaft<br />

sowie der Gesellschafter untereinander sind im Einzelnen<br />

in der Satzung geregelt, die auf S.74 ff. abgedruckt ist.<br />

56<br />

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wegen der<br />

geplanten kurzfristigen Beteiligungsdauer ist eine Kündigung<br />

der Beteiligung durch den Zeichner nicht vorgesehen. Jeder<br />

Zeichner kann aber ohne besonderes Zustimmungserfordernis<br />

seine Beteiligung veräußern (§ 11 der Satzung).<br />

_GESELLSCHAFTSZWECK<br />

Gesellschaftszweck sind insbesondere der Erwerb, die Entwicklung,<br />

Sanierung und die anschließende Veräußerung der<br />

Immobilie Gorch-Fock-Wall 3–7.<br />

_ZEICHNUNGSSUMME<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt € 60.000 (€ 600 Stammeinlage<br />

und € 59.400 Kapitalrücklage) zzgl. 2% Agio. Höhere<br />

Beträge sollen ohne Rest durch 10.000 teilbar sein. Die Zahlungsverpflichtung<br />

des Zeichners bezieht sich auf die Zeichnungssumme<br />

und das Agio. Wird die Zeichnungssumme zuzüglich<br />

Agio nicht vollständig und fristgerecht eingezahlt, verfallen<br />

die Möglichkeit der Beteiligung und die Verpflichtung zur<br />

Zahlung.<br />

_BEITRITT DER GESELLSCHAFTER, GEWINNVERTEILUNG UND<br />

LIQUIDATION<br />

Die Gründungsgesellschafterin Hansische Treuhand AG veräußert<br />

ihren Eigenkapitalanteil von € 130.000 (Stammeinlage von<br />

€ 1.300 und Kapitalrücklage von € 128.700) an den ersten beitretenden<br />

Anleger. Die Hansische Treuhand AG wird nach Veräußerung<br />

nicht mehr an der GFW Grundstücks GmbH beteiligt<br />

sein.<br />

Die nachfolgenden Anleger übernehmen das um € 41.900<br />

erhöhte Stammkapital und die um € 4.148.100 erhöhte Kapitalrücklage<br />

im Verhältnis 1:99. Die Mindestbeteiligung beträgt<br />

€ 60.000 (€ 600 Stammkapital zzgl. € 59.400 Kapitalrücklage).<br />

Höhere Beträge müssen durch 10.000 teilbar sein.<br />

Nach Veräußerung der Immobilie beschließen die Gesellschafter<br />

die Ausschüttung des Projektentwicklungsgewinns,<br />

die Rückführung der von den Gesellschaftern eingezahlten<br />

Kapitalrücklage sowie die Liquidation der Gesellschaft. Der


auf Ebene der Gesellschaft versteuerte Projektentwicklungsgewinn<br />

(im Basis-Szenario 12,83%) und die Kapitalrücklage<br />

(99% der Zeichnungssumme) werden sofort an die Gesellschafter<br />

verteilt. Das Stammkapital (1% der Zeichnungssumme)<br />

wird ein Jahr nach Veröffentlichung des Liquidationsbeschlusses<br />

(Wartefrist gemäß § 73 GmbHG) zurückgezahlt.<br />

_KONTROLLE DER MITTELFREIGABE<br />

In einem besonderen Auftrag an die Hansische Treuhand AG<br />

sind die Voraussetzungen festgelegt, zu denen der Zeichner<br />

wirksam an der Kapitalerhöhung teilnehmen kann. Dies sind:<br />

a) Eintragung einer Auflassungsvormerkung, die in Bezug auf<br />

das Grundstück Gorch-Fock-Wall 3–7, 20354 Hamburg<br />

zugunsten der GFW Grundstücks GmbH im Rang unmittelbar<br />

nach dem in Abt. II zugunsten des Nachbargrundstückes<br />

eingetragenen Geh- und Fahrtrecht (Zufahrt über eine<br />

Rampe zum benachbarten Gebäude), ansonsten vor allen<br />

Belastungen in Abt. II und III eingetragen ist.<br />

b) Finanzierungszusagen zur Durchführung des Developments<br />

zu den prospektierten Bedingungen.<br />

c) Abschluss von Mietverträgen über mindestens 70% der<br />

vermietbaren Fläche des Objektes Gorch-Fock-Wall 3–7.<br />

_GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG<br />

Die Geschäfte der Gesellschaft werden von Geschäftsführern<br />

oder Prokuristen getätigt, wobei in der Satzung (§ 6) und der<br />

Geschäftsordnung der Geschäftsführung das Vieraugenprinzip<br />

mit Gesamtvertretung verankert ist.<br />

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Johann Schad<br />

und Herr Philipp Schmitz-Morkramer.<br />

Geschäftsführer Johann Schad<br />

� Studium der Rechtswissenschaft<br />

� Certified Commercial <strong>Invest</strong>ment Member (CCIM)<br />

� Immobilienökonom (ebs)<br />

Herr Schad war nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaft<br />

in der Projektkonzeption für einen renommierten<br />

deutschen Projektentwickler tätig. Im Anschluss hat er für ein<br />

internationales Immobilienunternehmen in Atlanta, USA, unter<br />

anderem im Bereich Ankauf von Büroimmobilien und Eigenkapital-Joint-Ventures,<br />

gearbeitet. Seit 2002 ist Herr Johann Schad<br />

im Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. für den Ankauf von Fondsimmobilien<br />

und den Bereich Projektentwicklungsfonds zuständig.<br />

Geschäftsführer Philipp Schmitz-Morkramer<br />

� Studium der Betriebswirtschaftslehre<br />

� Bankkaufmann<br />

Herr Schmitz-Morkramer verfügt über mehrjährige Erfahrung<br />

als Mitglied der Geschäftsführung für ein auf Konzeption,<br />

Vermietung und Management von Handelsimmobilien spezialisiertes<br />

Beratungsunternehmen. 1999 hat er die Quantum Immobilien<br />

AG mitbegründet und ist dort seitdem als Vorstand tätig.<br />

Die Geschäftsführung wird beraten durch einen Beirat<br />

(§ 7 der Satzung), der zunächst von den Initiatoren bestimmt wird<br />

und dessen Mitglieder in der ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />

die über das Jahresergebnis 2004 befindet, gewählt<br />

werden. Mitglieder des Gründungsbeirats sind der Dipl.-Kfm.<br />

Michael Hultgren, der Dipl.-Kfm. Jan Petersen sowie der Dipl.-<br />

Ing. Axel Wittenberg. Der Beirat befindet über Rechtsgeschäfte<br />

und Rechtshandlungen in Fällen von Planabweichungen (§ 6 Absatz<br />

3 a der Satzung). In besonderen Fällen kann er diese der<br />

Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.<br />

Der Beirat erhält insgesamt eine Vergütung von € 30.000 p.a.<br />

(zzgl. Umsatzsteuer).<br />

_GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Gesellschafterversammlungen finden grundsätzlich am Sitz<br />

der Gesellschaft statt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.<br />

Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt<br />

durch die Geschäftsführung. Gesellschafter, die mindestens<br />

10% des Gesellschaftskapitals vertreten, sind berechtigt, die<br />

Einberufung von außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />

zu verlangen.<br />

57


TERMINE UND FRISTEN<br />

Zur Verdeutlichung sind hier die wesentlichen Termine und Fristen zusammengefasst:<br />

Gegenstand<br />

Geschäftsjahr<br />

Dauer der Gesellschaft<br />

Zahlungsfälligkeit<br />

Nachfrist bei Verzug mit Leistung der Einlage<br />

Einberufung neuer Gesellschafterversammlungen, wenn eine Gesellschafterversammlung<br />

nicht beschlussfähig ist<br />

Übersendung einer Protokollabschrift über die Gesellschafterversammlung<br />

Geltendmachung der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen<br />

durch Klage<br />

Ergebnisbeteiligung des Gesellschafters<br />

Kündigung der Treuhandvereinbarung<br />

_GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />

Die Gesellschafter beschließen in Gesellschafterversammlungen.<br />

Das Stimmrecht richtet sich nach § 8 Absatz 4 der Satzung.<br />

Mehr- oder Vorzugsstimmrechte gibt es nicht.<br />

Die Gesellschafterversammlung befindet u.a. über das<br />

Jahresergebnis und die Ergebnisverwendung (§ 8 Absatz 3 der<br />

Satzung) sowie über die Liquidation und/oder Veräußerung der<br />

Immobilie (§ 8 Absatz 3 der Satzung).<br />

III. TREUHANDVEREINBARUNG<br />

Den Gesellschafterbeitritt, die Prüfung des Eintritts der Beitrittsbedingungen<br />

sowie die Kommunikation zwischen Gesellschaft<br />

und Gesellschafter besorgt die Hansische Treuhand AG<br />

im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages (als Muster<br />

abgedruckt im Prospekt auf S. 81). Nach Durchführung der<br />

Kapitalerhöhung wird die Hansische Treuhand AG an der Gesellschaft<br />

nicht mehr beteiligt sein.<br />

Für die Überwachung der Bedingungen der Kapitaleinwerbungsphase<br />

erhält die Hansische Treuhand AG eine Vergütung<br />

von € 90.000. Für die laufende Kommunikation zwischen Gesellschaft<br />

und Gesellschaftern des Stammkapitals erhält die Hansische<br />

Treuhand AG eine Vergütung von 0,10% p.a. der Zeichnungssumme<br />

(jeweils zzgl. Umsatzsteuer).<br />

58<br />

Termin, Frist<br />

Kalenderjahr<br />

Unbestimmte Zeit<br />

100% der Zeichnungssumme zzgl. 2% Agio sind mit Zugang der<br />

Annahmeerklärung fällig.<br />

Die Übernahmeerklärung wird gegenstandslos, wenn der Zeichner<br />

seine Zeichnungssumme nebst Agio nicht spätestens 4 Wochen nach<br />

Annahmeerklärung durch die Hansische Treuhand AG zahlt.<br />

Mindestens 14 Tage<br />

Unverzüglich<br />

Innerhalb von 6 Wochen, nachdem der Gesellschafter das Protokoll<br />

über die Beschlussfassung erhalten hat<br />

Planmäßig im Jahr 2005<br />

3 Monate zum Jahresende, frühestens zum 31.12.2006<br />

IV. GRUNDSTÜCKSKAUFVERTRAG<br />

Am 19.04.2004 hat die Gesellschaft das Objekt von der Deutschen<br />

Telekom AG erworben. Im Grundbuch wird das Objekt<br />

wie folgt definiert:<br />

Grundbuch des Amtsgerichts Hamburg, Grundbuch von<br />

Neustadt-Nord, Band 88, Blatt 3208, Gemarkung Neustadt-<br />

Nord, Flurstück 2181 mit einer Größe von 4.975 m2 , belegen<br />

Gorch-Fock-Wall 3–7, Dammtorwall 12, 14, Jungiusstraße 2<br />

in 20354 Hamburg.<br />

In Abt. II des Grundbuches ist eine Grunddienstbarkeit<br />

zugunsten des Nachbargrundstücks 2197 eingetragen. Die<br />

Grunddienstbarkeit sichert die Zufahrt über eine Rampe zum<br />

benachbarten Gebäude der ehemaligen Oberpostdirektion.<br />

In Abt. III befanden sich zum Zeitpunkt des Erwerbs keine Belastungen.<br />

Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt insgesamt<br />

€ 17 Mio. (netto). Der Gesamtkaufpreis teilt sich in einen<br />

umsatzsteuerpflichtigen und einen umsatzsteuerfreien Teil auf<br />

wie folgt:<br />

� Kaufpreis auf Gebäudeteil umsatzsteuerpflichtig vermietet:<br />

€ 11.549.859<br />

� Kaufpreis auf Gebäudeteil unvermietet: € 5.450.141<br />

Die Umsatzsteuer auf den umsatzsteuerpflichtigen Kaufpreisanteil<br />

in Höhe von € 1.847.977 zuzüglich Umsatzsteuer<br />

auf 50% Grunderwerbsteuer (€ 32.340), und somit insgesamt


€ 1.880.317, ist im Verhältnis der Kaufvertragsparteien von der<br />

Käuferin nicht geschuldet, sondern von der Käuferin direkt an<br />

das Finanzamt abzuführen. Zwischen den Parteien wurde ein<br />

vollständiger Gewährleistungsausschluss vereinbart. Das Objekt<br />

wurde veräußert, wie es bei Besitzübergang stand und lag.<br />

Die im Kaufvertrag enthaltenen aufschiebenden Bedingungen<br />

für die Verkäuferin (Bauvorbescheid für das Parkhaus<br />

sowie zufriedenstellender Untervermietungsstand) sowie<br />

zugunsten der Käuferin (Baugenehmigung für Dachanhebung)<br />

wurden mittlerweile erfüllt, so dass der Kaufvertrag wirksam<br />

wurde. Der Kaufpreis wird fällig mit der Notarmitteilung, dass<br />

alle vertragsgemäßen Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung<br />

vorliegen.<br />

Das auf dem Kaufgrundstück aufstehende Gebäude steht<br />

unter Denkmalschutz. Der Denkmalschutz umfasst insbesondere<br />

Fassade, äußere Eingangstüren, Fenster, Innentüren, Handläufe,<br />

gusseiserne Stützen und deren Kapitäle, Stuckdecken<br />

bzw. profilierte Deckenverkleidungen, Naturstein- und Wandbekleidungen,<br />

Wandmalereien, Statuen und Büsten. Die im<br />

Zuge der Sanierungsarbeiten unter Wahrnehmung der denkmalgeschützten<br />

Elemente vorzunehmenden Umbauarbeiten<br />

wurden bereits grundsätzlich mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt.<br />

Die Verkäuferin wird auf dem in ihrem Eigentum stehenden<br />

Nachbargrundstück ein Parkhaus errichten. Die Fertigstellung<br />

des Parkhauses ist für Anfang 2006 vorgesehen. 20 Stell-<br />

plätze sind ab Datum der Fertigstellung des Parkhauses fest<br />

angemietet. Bis zur Fertigstellung des Parkhauses werden die<br />

20 Stellplätze von der Verkäuferin in einem benachbarten Parkhaus<br />

zur Verfügung gestellt. Für weitere bis zu 100 Stellplätze<br />

hat die Käuferin ein Anmietrecht. Die Laufzeit des Stellplatzmietvertrages<br />

entspricht der Laufzeit des Mietvertrages der<br />

Käuferin mit ihrer Generalmieterin.<br />

V. GENERALMIETVERTRÄGE<br />

_GENERALMIETVERTRAG ERWEITERUNGSBAU<br />

� Vermieterin: GFW Grundstücks GmbH (Käuferin).<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

� Mieterin: GMG Generalmietgesellschaft mbH, eine 100%ige<br />

Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG (Verkäuferin).<br />

Die Deutsche Telekom AG hat in dem Mietvertrag mit der<br />

GMG die gesamtschuldnerische Mithaftung für die Erfüllung<br />

der Zahlungsverpflichtungen der GMG übernommen.<br />

� Mietgegenstand ist der gesamte Erweiterungsbau zum Zwecke<br />

der Nutzung als Büro-, Technik-, Lager- und Nebenflächen.<br />

� Mietfläche: 7.699 m 2 Hauptnutzfläche sowie 886 m 2 Lager-<br />

fläche. Die Mietflächen sind fest vereinbart. Die Vertragslaufzeit<br />

ist fest vereinbart auf 10 Jahre zuzüglich einer zweimaligen<br />

Verlängerungsoption für jeweils 5 Jahre.<br />

� Miete: € 114.930 pro Monat zzgl. Umsatzsteuer<br />

59


� Mietzahlungsbeginn: Mit Übergabe; im Zeitraum zwischen<br />

Beginn des Monats nach Kaufpreiszahlung und Beginn des<br />

Monats der Übergabe des Mietgegenstandes, längstens aber<br />

für 8 Monate, zahlt die Generalmieterin an die Käuferin/Vermieterin<br />

eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete.<br />

� Nebenkosten: Die Mieterin trägt die Kosten gemäß Betriebskostenverordnung,<br />

die Kosten der Gebäude-All-Risk-Versicherung<br />

inkl. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung<br />

sowie die Kosten für Schönheitsreparaturen, Instandhaltung<br />

und Instandsetzung der ausschließlich selbst genutzten Gebäudeteile,<br />

Einrichtungen und Anlagen.<br />

� Die Käuferin ist verpflichtet, den Mietgegenstand zu sanieren<br />

und nach der Baubeschreibung der Mieterin für diese auszubauen.<br />

� Die Übergabe (Mietbeginn) erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal<br />

2005, spätestens 8 Monate nach der Erteilung der vollzugsfähigen<br />

Baugenehmigung und Fälligkeit des Kaufpreises.<br />

Verspätet sich die Übergabe des Mietgegenstandes über den<br />

spätesten Übergabezeitpunkt hinaus aus nicht von der Mieterin<br />

zu vertretenden Gründen, so kann die Mieterin die Zahlung<br />

einer Vertragsstrafe in Höhe des 1,50fachen einer Tagesnettomiete<br />

für jeden Tag der Verspätung verlangen. Die Vertragsstrafe<br />

ist der Höhe nach auf 6 Monatsnettomieten begrenzt.<br />

Eine Anrechnung der Vertragsstrafe auf weiter gehende Ansprüche<br />

der Mieterin findet nicht statt.<br />

_GENERALMIETVERTRAG WESTBAU<br />

� Vermieterin: GFW Grundstücks GmbH (Käuferin)<br />

� Mieterin: GMG Generalmietgesellschaft mbH, eine 100%ige<br />

Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG (Verkäuferin).<br />

Die Deutsche Telekom AG hat in dem Mietvertrag mit der<br />

GMG die gesamtschuldnerische Mithaftung für die Erfüllung<br />

der Zahlungsverpflichtungen der GMG übernommen.<br />

� Mietgegenstand ist eine Teilfläche der 2.857 m 2 großen<br />

Gesamtmietfläche des Westbaus.<br />

� Mietfläche: 1.064 m 2 Hauptnutzfläche. Die Mietfläche ist fest<br />

vereinbart. Die Vertragslaufzeit ist fest vereinbart auf 5 Jahre<br />

zuzüglich eines dreimaligen Optionsrechtes auf Verlängerung<br />

des Mietvertrages von jeweils 5 Jahren. Für den Fall, dass<br />

das Mietverhältnis wegen Nichtausübung der ersten Verlängerungsoption<br />

nach Ablauf der anfänglichen 5-jährigen Fest-<br />

60<br />

laufzeit endet, ist die Mieterin verpflichtet, der Vermieterin<br />

eine Mietausfallentschädigung in Höhe einer Jahresnettomiete<br />

zu zahlen.<br />

� Miete: € 14.896 pro Monat zzgl. Umsatzsteuer.<br />

� Mietzahlungsbeginn: mit Übergabe.<br />

� Nebenkosten: Die Mieterin trägt die Kosten gemäß Betriebskostenverordnung,<br />

die Kosten der All-Risk-Versicherung<br />

inkl. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie<br />

die Kosten für Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und<br />

Instandsetzung der ausschließlich selbst genutzten Gebäudeteile,<br />

Einrichtungen und Anlagen.<br />

� Die Käuferin ist verpflichtet, den Mietgegenstand zu sanieren<br />

und nach der Baubeschreibung der Mieterin für diese auszubauen.<br />

� Die Übergabe (Mietbeginn) erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal<br />

2005, spätestens 8 Monate nach der Erteilung der vollzugsfähigen<br />

Baugenehmigung und Fälligkeit des Kaufpreises.<br />

Verspätet sich die Übergabe des Mietgegenstandes über den<br />

spätesten Übergabezeitpunkt hinaus aus nicht von der Mieterin<br />

zu vertretenden Gründen, so kann die Mieterin die Zahlung<br />

einer Vertragsstrafe in Höhe des 1,50fachen einer Tagesnettomiete<br />

für jeden Tag der Verspätung verlangen. Die<br />

Vertragsstrafe ist der Höhe nach auf 6 Monatsnettomieten<br />

begrenzt. Eine Anrechnung der Vertragsstrafe auf weiter<br />

gehende Ansprüche der Mieterin findet nicht statt.<br />

VI. DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE<br />

_OBJEKTAUFBEREITUNGSVERTRAG<br />

Für die Vorplanung, Baurechtschaffung und die Anbindung des<br />

Projektes wurde mit der Grimm 6 Consult GmbH ein Pauschalhonorar<br />

von € 275.000 (zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart.<br />

_DIENSTVERTRAG FÜR DIE PROJEKTENTWICKLUNG<br />

Für die Vorbereitung der Projektentwicklung, die Koordination<br />

aller an der Sanierung und Revitalisierung des Objektes beteiligten<br />

Fachplaner, Ingenieure und sonstigen Fachleute erhält<br />

die Quantum Immobilien AG € 250.000 und für die Projektentwicklung<br />

€ 600.000. Für die Vermietung, die Vermarktung<br />

sowie für die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit wurde mit


der Quantum Immobilien AG ein Honorar von € 150.000 (jeweils<br />

zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart. 50% der jeweiligen Honorare<br />

sind in monatlichen Raten im Zuge des Baufortschrittes und<br />

50% bei Übergabe der Mietflächen an die GMG zahlbar.<br />

Darüber hinaus erhält die Quantum Immobilien AG eine<br />

erfolgsabhängige Vergütung wie folgt: Unter der Voraussetzung,<br />

dass die Anleger aus dem Veräußerungserlös der Immobilie –<br />

unter Berücksichtigung dieser Erfolgsvergütung – eine Eigenkapitalrendite<br />

vor Steuern von mindestens 15% erzielen, erhält<br />

die Quantum Immobilien AG eine Erfolgsvergütung von insgesamt<br />

30% auf den aus der Veräußerung erzielten Gewinn.<br />

_PROJEKTSTEUERUNGSVERTRAG<br />

Für die Überwachung und Koordination der vertragsgerechten,<br />

mangelfreien, termin- und budgetgerechten Ausführung<br />

der Sanierung und Revitalisierung des Objektes wurde mit der<br />

Witte Projektmanagement GmbH ein Pauschalhonorar von<br />

€ 170.000 (zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart, das in monatlichen<br />

Raten im Zuge des Baufortschrittes zahlbar ist.<br />

_ARCHITEKTENVERTRAG – GENEHMIGUNGSPLANUNG<br />

BAUGENEHMIGUNG<br />

Für die Grundlagenermittlung sowie die Planungsleistungen<br />

der für die Sanierungsarbeiten erforderlichen Baugenehmigung<br />

wurde mit den Architekten nps Tchoban Voss ein Pauschalhonorar<br />

von € 60.000 (zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart.<br />

_ARCHITEKTENVERTRAG – VORBEREITUNG AUSFÜHRUNG/<br />

VERGABE<br />

Mit den Architekten nps Tchoban Voss, Hamburg, wurde bereits<br />

für die noch gesondert zu beauftragende Ausführungsplanung<br />

ein Pauschalhonorar von € 240.000, für die noch gesondert<br />

zu beauftragende Vorbereitung der Vergabe ein Pauschalhonorar<br />

von € 40.000 sowie für die ebenfalls noch gesondert zu<br />

beauftragende künstlerische Oberleitung und Dokumentation<br />

ein Pauschalhonorar von € 76.500 (jeweils zzgl. Umsatzsteuer)<br />

vereinbart, welche jeweils in monatlichen Raten im Zuge des<br />

Baufortschrittes zahlbar sind.<br />

_INGENIEURVERTRAG – TRAGWERKSPLANUNG<br />

Für die Entwurfsplanung wurde mit der Frenzel&Frenzel GmbH,<br />

Buxtehude, ein Pauschalhonorar von € 43.000 (zzgl. Umsatzsteuer),<br />

das in monatlichen Abschlagszahlungen im Zuge des<br />

Baufortschrittes zahlbar ist, vereinbart.<br />

_INGENIEURVERTRAG – TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG<br />

Für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung wurde<br />

mit der IG Tech GmbH, Hamburg, ein Pauschalhonorar von<br />

€ 78.730 für die Entwurfsplanung, ein Pauschalhonorar von<br />

€ 30.476 für die noch gesondert zu beauftragende Ausführungsplanung<br />

sowie ein Pauschalhonorar von € 50.794 für die ebenfalls<br />

noch gesondert zu beauftragende Objektüberwachung<br />

(jeweils zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart, welche jeweils in<br />

monatlichen Raten im Zuge des Baufortschrittes zahlbar sind.<br />

_ABBRUCHVERTRAG<br />

Für die Durchführung sämtlicher Abbrucharbeiten, Demontagen<br />

und Ausbauten nicht mehr benötigter Gebäudeteile und<br />

Anlagen wurde mit der A & S GmbH, Lehrte, ein Pauschalhonorar<br />

von € 430.000 (zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart, das in<br />

monatlichen Raten im Zuge des Baufortschrittes zahlbar ist.<br />

_GU-VERTRAG<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Für die Durchführung sämtlicher Sanierungs- und Revitalisierungsarbeiten<br />

sowie Um- und Ausbauten wurde mit der<br />

ARGE Gorch-Fock-Wall, Hamburg, ein Pauschalhonorar von<br />

€ 6.300.000 (zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart, das in monatlichen<br />

Raten im Zuge des Baufortschrittes zahlbar ist.<br />

Die Gesellschafter der ARGE, die Heitkamp Deilmann Haniel<br />

GmbH und die Wilhelm Wallbrecht GmbH & Co. KG, haften für<br />

alle vertraglichen Erfüllungs- und Gewährleistungsverpflichtungen<br />

gesamtschuldnerisch.<br />

Die Vertragserfüllung ist gesichert durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft<br />

in Höhe von 5% der Bruttoauftragssumme,<br />

eine kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelgewährleistungsbürgschaft<br />

in Höhe von weiteren 5% der Bruttoauftragssumme,<br />

die von europäischen Großbanken zu stellen sind,<br />

sowie eine Konzern-Vertragserfüllungsbürgschaft der Muttergesellschaft<br />

der Heitkamp Deilmann Haniel GmbH, der Bauunternehmung<br />

E. Heitkamp GmbH, in Höhe von 10% der Bruttoauftragssumme.<br />

61


_BAUÜBERWACHUNGSVERTRAG<br />

Für die übergeordnete technische Überwachung der Leistung<br />

aller Projektbeteiligten, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung<br />

von Terminen und Qualitäten, wurde mit der Bautime<br />

GmbH, Hamburg, ein Pauschalhonorar von € 110.000 (zzgl.<br />

Umsatzsteuer) vereinbart, das in monatlichen Raten im Zuge<br />

des Baufortschrittes zahlbar ist.<br />

_OBJEKTAUFBEREITUNGSVERTRAG BANKHAUS WÖLBERN & CO.<br />

Für die Auswahl, Akquisition, Prüfung und Aufbereitung des<br />

<strong>Invest</strong>ments wurde mit dem Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. ein Pauschalhonorar<br />

von € 110.997 (zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart.<br />

_KONZEPTIONSVERTRAG<br />

Die gesamte Konzeption hat die <strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH gegen<br />

eine Vergütung in Höhe von € 317.298 (zzgl. Umsatzsteuer)<br />

übernommen.<br />

_PLATZIERUNGSVERTRAG<br />

Das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. wurde von der Fondsgesellschaft<br />

exklusiv mit der Platzierung des Fondskapitals beauftragt. Das<br />

Honorar hierfür beträgt € 230.000. Diese Position unterliegt nicht<br />

der Umsatzsteuer. Der Betrag ist bei Vollplatzierung, spätestens<br />

am 30.06.2005, fällig. Das Agio in Höhe von 2% auf die Zeichnungssumme<br />

wird ebenfalls zur Abdeckung der Platzierungskosten<br />

verwendet. Für die Beschaffung einer (prospektgerechten)<br />

Darlehenszusage einer Hypothekenbank wurde mit dem<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. ein Pauschalhonorar von € 464.000<br />

vereinbart. Diese Position unterliegt nicht der Umsatzsteuer.<br />

VII. WEITERE VERTRÄGE<br />

_PROJEKTFINANZIERUNG<br />

Für die Mitfinanzierung der Baumaßnahme wurde mit der ABSA<br />

Bank Ltd., London, ein Finanzierungsvertrag über das benötigte<br />

Fremdkapital in Höhe von € 23.200.000 abgeschlossen.<br />

62<br />

Die Eckdaten der Finanzierung werden im Kapitel »Erläuterungen<br />

zur <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung« erläutert.<br />

Neben der grundbuchlichen Absicherung des Vertrages wurden<br />

der Bank wie bei solchen Transaktionen üblich z.B. Mietforderungen<br />

sowie Versicherungsansprüche abgetreten.<br />

_MEZZANINE-DARLEHEN<br />

Ein Teil der erforderlichen Finanzierung in Höhe von € 1.000.000<br />

erfolgt durch ein Mezzanine-Darlehen des Bankhauses <strong>Wölbern</strong><br />

& Co. Das Darlehen wird mit 8% p.a. laufend verzinst. Die weitere<br />

erfolgsabhängige Verzinsung in Höhe von 7% p.a. wird in<br />

voller Höhe nur dann fällig, wenn die Eigenkapitalrendite der<br />

Anleger vor Steuern auch nach Abzug der erfolgsabhängigen<br />

Verzinsung mindestens 15% beträgt. Sollte der Anlegererfolg<br />

vor Abzug der Verzinsung weniger als 15% betragen, entfällt<br />

die erfolgsabhängige Verzinsung für das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> &<br />

Co. vollständig.<br />

VIII. GESAMTVERGÜTUNG<br />

Das Gesamtgebührenaufkommen des Initiators und seiner verbundenen<br />

Unternehmen in der <strong>Invest</strong>itionsphase setzt sich wie<br />

folgt zusammen:<br />

Treuhand (Hansische Treuhand AG) € 90.000<br />

Fondskonzeption (<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH) € 317.298<br />

Objektaufbereitung (Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.) € 110.997<br />

Eigenkapitalvermittlung (Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.) € 230.000<br />

Fremdkapitalvermittlung (Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.) € 464.000<br />

Gesamtgebührenaufkommen € 1.212.295<br />

Hinzu kommt das Agio in Höhe von 2% auf die Zeichnungssumme.


Steuerliche Grundlagen<br />

_VORBEMERKUNG<br />

Die nachfolgende Darstellung ist eine Zusammenfassung der<br />

wesentlichen steuerlichen Aspekte der Beteiligung an der GFW<br />

Grundstücks GmbH. Dabei wird davon ausgegangen, dass die<br />

Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind,<br />

die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten. Diese Zusammenfassung<br />

kann naturgemäß nicht alle steuerlichen Wirkungen<br />

der Beteiligung beschreiben, insbesondere nicht solche,<br />

die sich aus den persönlichen Umständen des Anlegers ergeben.<br />

Den Anlegern wird daher grundsätzlich empfohlen, die<br />

persönlichen steuerlichen Konsequenzen aus diesem Beteiligungsangebot<br />

mit einem Steuerberater zu erörtern.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf der Rechtslage<br />

am 1.11.2004, die sich aus Steuergesetzen, der veröffentlichten<br />

Rechtsprechung sowie der veröffentlichten Auffassung<br />

der Finanzverwaltung ergibt. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die tatsächliche steuerliche Behandlung der<br />

Beteiligung durch Gesetzesänderungen oder erstmalige oder<br />

geänderte Verwaltungsauffassungen oder Rechtsprechung von<br />

der vorliegenden Darstellung abweicht.<br />

BESTEUERUNG DER GFW GRUNDSTÜCKS GMBH<br />

_PROJEKTENTWICKLUNGSPHASE<br />

Die GFW Grundstücks GmbH ist handelsrechtlich und steuerlich<br />

zur Buchführung und Aufstellung einer Bilanz verpflichtet.<br />

Die GmbH wird voraussichtlich in der Projektentwicklungsphase<br />

Einnahmen erzielen, z.B. aus Mieterträgen und Zinsen<br />

aus der Anlage von liquiden Mitteln. Laufende Ausgaben, die<br />

nicht mit der Errichtung der Immobilie in Zusammenhang<br />

stehen (z.B. für die eigene Verwaltung), sind steuerlich grundsätzlich<br />

als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern diese<br />

Einnahmen. Es ist davon auszugehen, dass die überwiegenden<br />

Ausgaben in der Projektentwicklungsphase in der Handelsbilanz<br />

und in der Steuerbilanz als Herstellungskosten bzw. als<br />

Anschaffungsnebenkosten der Immobilie aktiviert werden<br />

Rechtliche Grundlagen | Steuerliche Grundlagen<br />

müssen. Nach der im sog. 5. Bauherrenerlass des Bundesfinanzministeriums<br />

dargelegten Auffassung der Finanzverwaltung<br />

sollen auch wesentliche Teile der Nebenkosten des Fonds<br />

z.B. für Marketing, Konzeption, Eigenkapitalvermittlung als<br />

Anschaffungs- bzw. Herstellungsnebenkosten der Immobilie zu<br />

aktivieren sein. Daneben werden im zulässigen Rahmen auch<br />

die während der Bauzeit anfallenden Fremdkapitalzinsen als<br />

Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert. Die aktivierten<br />

Kosten wirken sich nicht direkt auf das zu versteuernde Ergebnis<br />

der GFW Grundstücks GmbH aus, sondern mindern erst<br />

den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.<br />

Seit dem 1.1.2004 hat der Gesetzgeber die Einschränkung<br />

der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vergütungen für Fremdkapital<br />

an verbundene Unternehmen auch auf inländische Kapitalgesellschaften<br />

ausgeweitet. Nach der neuen Regelung des<br />

§ 8 a KStG werden an wesentlich beteiligte Gesellschafter oder<br />

denen nahe stehende Personen gezahlte Vergütungen für<br />

Fremdkapital unter bestimmten Umständen in Gewinnausschüttungen<br />

umqualifiziert, wenn die Vergütungen für das Gesellschafterfremdkapital<br />

insgesamt € 250.000 im Wirtschaftsjahr<br />

übersteigen. Die Hansische Treuhand AG ist als Tochtergesellschaft<br />

des Bankhauses <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG) Gründungsgesellschafter<br />

der GFW Grundstücks GmbH. Die Darlehensfinanzierung<br />

der ABSA Bank Ltd., London, und des Bankhauses<br />

<strong>Wölbern</strong> für die Projektentwicklung wird damit als<br />

Gesellschafterfremdkapital den Beschränkungen des § 8 a<br />

KStG unterworfen. Die Initiatoren gehen davon aus, dass die<br />

während der Beteiligung der Hansischen Treuhand AG entstehenden<br />

Vergütungen für das Fremdkapital insgesamt den<br />

Betrag von € 250.000 nicht übersteigen werden und daher auch<br />

keine Umqualifizierung von Zinsaufwendungen in Gewinnausschüttungen<br />

erfolgen wird. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die Finanzverwaltung in einer abschließenden<br />

Prüfung nicht nur die Vergütungen im Zeitraum der Gesellschafterstellung<br />

in diese Freigrenze mit einbeziehen wird, sondern<br />

auch die Zahlungen nach Ausscheiden der Hansischen Treu-<br />

63<br />

DEVELOPMENT 01


hand AG. Sollte die Finanzverwaltung abschließend die Vergütungen<br />

als verdeckte Gewinnausschüttungen qualifizieren,<br />

würden die Vergütungen bei der Ermittlung des von der GFW<br />

Grundstücks GmbH zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet<br />

und der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag<br />

sowie der Gewerbesteuer unterworfen.<br />

Soweit 2004 ein geringfügiger Gewinn entsteht, unterliegt<br />

dieser bei der GFW Grundstücks GmbH der Gewerbesteuer<br />

und der Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag.<br />

Ein eventuell entstehender Verlust des Jahres 2004 kann für<br />

Zwecke der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bis zu<br />

einer Höhe von € 1 Mio. zuzüglich 60% des darüber hinausgehenden<br />

Gewinns 2005 verrechnet werden.<br />

_VERÄUSSERUNG<br />

Planmäßig soll die Immobilie im Jahr 2005 veräußert werden.<br />

Der daraus resultierende Gewinn errechnet sich als Differenz<br />

aus dem Veräußerungserlös abzüglich der Veräußerungskosten<br />

und den Anschaffungs- und Herstellungskosten für<br />

die Immobilie einschließlich der Nebenkosten. Der ermittelte<br />

Gewinn unterliegt nach Abzug eines eventuell vorhandenen<br />

verrechenbaren Verlustvortrages und sonstiger laufender<br />

Aufwendungen des Jahres 2005, der Gewerbesteuer und der<br />

Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag.<br />

Die Gewerbesteuer wird am Ort der Geschäftsleitung der<br />

GFW Grundstücks GmbH in Hamburg erhoben. Der Gewerbesteuerhebesatz<br />

der Stadt Hamburg beträgt derzeit 470%,<br />

woraus sich nach Abzug der Gewerbesteuer von ihrer eigenen<br />

Bemessungsgrundlage eine effektive Gewerbesteuerlast von<br />

19,03% errechnet. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage<br />

sind Zinsen für Fremdkapital der Gesellschaft nur zur<br />

Hälfte abzugsfähig, soweit die Zinsen nicht mit der Immobilie<br />

aktiviert wurden.<br />

Der nach Abzug der Gewerbesteuer verbleibende Gewinn<br />

unterliegt der Körperschaftsteuer in Höhe von 25% zzgl. 5,5%<br />

Solidaritätszuschlag.<br />

64<br />

Der nach Abzug der Steuerbelastung verbliebene Bilanzgewinn<br />

wird als Dividende an die Anleger als Anteilseigner<br />

ausgeschüttet. Dabei hat die GFW Grundstücks GmbH Kapitalertragsteuer<br />

in Höhe von 20% zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

in Höhe von 5,5% von der Dividende einzubehalten und an das<br />

Finanzamt abzuführen.<br />

_ERTRAGSBESTEUERUNG DER ANLEGER<br />

Die Dividende führt bei in Deutschland ansässigen natürlichen<br />

Personen als Gesellschaftern zu Einkünften aus Kapitalvermögen<br />

und wird im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens zur<br />

Hälfte der Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag mit<br />

dem persönlichen Steuersatz des Anlegers unterworfen. Der<br />

Spitzensteuersatz im Jahr der Dividende 2005 beträgt 42%<br />

zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag. Aufgrund der Halbierung des<br />

steuerpflichtigen Gewinnanteils können im Gegenzug Aufwendungen<br />

des Gesellschafters, die im Zusammenhang mit den<br />

Fondsanteilen stehen, wie beispielsweise Steuerberatungskosten<br />

und Zinsaufwendungen zur Finanzierung des Anteils,<br />

lediglich zur Hälfte abgezogen werden.<br />

Die anteilig auf den einzelnen <strong>Invest</strong>or entfallende von der<br />

GmbH einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag<br />

können vollständig mit der Einkommensteuerschuld<br />

des Anlegers verrechnet werden. Übersteigende Beträge werden<br />

vom Finanzamt an den Anleger erstattet.<br />

Nach Veräußerung der Immobilie ist die GFW Grundstücks<br />

GmbH gegenstandslos geworden und soll planmäßig liquidiert<br />

werden. Es wird davon ausgegangen, dass die GFW Grundstücks<br />

GmbH nach der Immobilienveräußerung über keine<br />

weiteren Vermögensgegenstände oder Schulden verfügt und<br />

daher im Rahmen der Liquidation lediglich das Kapital der<br />

Anleger zurückgezahlt wird. Aus dieser Kapitalrückzahlung


esultiert daher planmäßig kein steuerpflichtiger Gewinn für<br />

die Anleger. Soweit die Kapitalrückzahlung die Anschaffungskosten<br />

des Anlegers für den Anteil nicht deckt und seine Beteiligung<br />

mehr als 1% beträgt, kann der Anleger diesen Verlust<br />

aus der Liquidation im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens<br />

zur Hälfte mit anderen positiven Einkünften verrechnen.<br />

Veräußert der private Anleger die Beteiligung an der GFW<br />

Grundstücks GmbH, erfolgt eine Besteuerung seines Gewinns<br />

aus der Veräußerung immer dann, wenn die Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft mindestens 1% beträgt oder der Anteil nicht<br />

mehr als ein Jahr gehalten wurde. Der Veräußerungsgewinn<br />

wird in diesen Fällen im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens<br />

zur Hälfte der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag<br />

mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers unterworfen.<br />

_GEWERBLICHER GRUNDSTÜCKSHANDEL<br />

Die GFW Grundstücks GmbH wird innerhalb kurzer Zeit ein<br />

Grundstück erwerben, erweitern und wieder veräußern und ist<br />

damit gewerblich tätig. Die Rechtsprechung hat in zahlreichen<br />

Urteilen zur Abgrenzung eines gewerblichen Grundstückshandels<br />

von einer vermögensverwaltenden Vermietung und Verpachtung<br />

u.a. die sog. »Drei-Objekt-Grenze« entwickelt, wonach<br />

die Veräußerung von mehr als drei Immobilien innerhalb eines<br />

kurzen Zeitraumes einen gewerblichen Grundstückshandel<br />

begründen kann. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wird<br />

die Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften oder<br />

die Veräußerung von Immobilien durch Personengesellschaften<br />

der Veräußerung von Objekten durch den Anleger gleichgestellt,<br />

wenn der <strong>Invest</strong>or mehr als 10% der Anteile hält oder<br />

der Wert der Anteile mehr als € 250.000 beträgt. Grundsätzlich<br />

ist die Veräußerung von Objekten durch Kapitalgesellschaften<br />

oder die Veräußerung solcher Kapitalgesellschaften nicht von<br />

diesem Erlass betroffen. In Ausnahmefällen kann ein unmittelbarer<br />

Durchgriff durch die Kapitalgesellschaft auf die Gesellschafter<br />

in Betracht kommen, wenn die Rechtsform missbräuchlich<br />

verwendet wird.<br />

_ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />

Die Übertragung von Anteilen an der GFW Grundstücks GmbH<br />

im Wege der Erbschaft oder Schenkung ist steuerpflichtig. Der<br />

Wert der Anteile an der GFW Grundstücks GmbH wird nach<br />

dem sog. »Stuttgarter Verfahren« ermittelt, wenn er nicht aus<br />

Verkäufen abgeleitet werden kann. Bei diesem Verfahren wird<br />

grundsätzlich sowohl der Vermögens- als auch der Ertragswert<br />

der GFW Grundstücks GmbH berücksichtigt. In den ersten<br />

drei Jahren nach Gründung der GFW Grundstücks GmbH<br />

wird der erbschaftsteuerliche Wert regelmäßig mit 100% des<br />

eingezahlten Kapitals angenommen, wenn nicht besondere<br />

Gründe dafür sprechen, dass die Aufbauphase des Unternehmens<br />

früher beendet ist. Die ermäßigten Wertansätze für<br />

Grundvermögen haben daher in den ersten drei Jahren regelmäßig<br />

keinen Einfluss auf den Wert der Anteile an der Gesellschaft.<br />

Eine erbschaftsteuerliche Begünstigung für Betriebsvermögen<br />

wird ebenfalls nicht gewährt. Es ist somit davon<br />

auszugehen, dass der Wert des Anteils des Anlegers bei der<br />

Bewertung für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer<br />

dem eingezahlten Kapital des Anlegers gleichgesetzt wird.<br />

Die Höhe der Erbschaftsteuer ist in Deutschland doppelt<br />

progressiv ausgestaltet und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad<br />

zwischen Erblasser/Schenker und Erben/Beschenktem<br />

sowie dem Wert des gesamten übertragenen Vermögens.<br />

Die Steuersätze liegen zwischen 7% (bei Übertragungen zwischen<br />

nahen Verwandten bis zu € 52.000) und 50% (bei Übertragungen<br />

in der Steuerklasse III ab einem Wert von € 25,6 Mio.).<br />

Vor einer Schenkung des Anteils an der GFW Grundstücks<br />

GmbH sollte der persönliche Steuerberater kontaktiert werden.<br />

_VERMÖGENSTEUER<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Vermögensteuer wird in Deutschland seit 1997 nicht mehr<br />

erhoben.<br />

65


_UMSATZSTEUER<br />

Die GFW Grundstücks GmbH wird unternehmerisch tätig.<br />

Der Umsatz aus der Veräußerung der Immobilie ist nach dem<br />

Umsatzsteuergesetz grundsätzlich steuerbefreit. Die der GFW<br />

Grundstücks GmbH in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist<br />

somit grundsätzlich nicht als Vorsteuer abzugsfähig. Soweit<br />

sich die ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für<br />

den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse<br />

ändern, ist der bereits erfolgte Vorsteuerabzug insoweit<br />

anteilig zu berichtigen. Sofern die Veräußerung jedoch an einen<br />

umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer für sein Unternehmen<br />

erfolgt, kann bei der Veräußerung auf die Umsatzsteuerbefreiung<br />

verzichtet werden, so dass die Veräußerung umsatzsteuerpflichtig<br />

würde. In diesem Fall wäre die GFW Grundstücks<br />

GmbH zum Abzug von der in Rechnung gestellten Vorsteuer<br />

berechtigt, die auf die Veräußerung des Grundstücks entfällt.<br />

_GRUNDERWERBSTEUER<br />

Der Erwerb des Grundstücks durch die Fondsgesellschaft<br />

unterliegt der Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5% des Kaufpreises.<br />

Die gezahlte Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungsnebenkosten<br />

und wird mit dem Grundstück und dem<br />

Gebäude aktiviert. Die Quantum Immobilien AG wird planmäßig<br />

über die gesamte Laufzeit des Fonds mit mehr als 5% an der<br />

GFW Grundstücks GmbH beteiligt bleiben. Es ist daher davon<br />

auszugehen, dass der Beitritt der weiteren Gesellschafter<br />

keinen weiteren grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand<br />

auslöst.<br />

_GRUNDSTEUER<br />

Der Grundsteuer unterliegen grundsätzlich alle in Deutschland<br />

belegenen Grundstücke. Sie bemisst sich nach dem Einheitswert<br />

des Grundstückes und im vorliegenden Fall nach dem<br />

Grundsteuerhebesatz der Stadt Hamburg. Die Grundsteuer ist<br />

von der GFW Grundstücks GmbH zu entrichten und kann teilweise<br />

auf die Mieterin umgelegt werden.<br />

66<br />

_STEUERERKLÄRUNGEN<br />

Die GFW Grundstücks GmbH reicht jährlich eine Körperschaftsteuer-<br />

und Gewerbesteuererklärung für die Gesellschaft ein.<br />

Über die von der GFW Grundstücks GmbH gezahlte Dividende<br />

wird den Gesellschaftern eine Steuerbescheinigung erteilt. Auf<br />

Grundlage dieser Steuerbescheinigung muss der Anleger die<br />

Dividende in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung<br />

erfassen und kann die einbehaltene Kapitalertragsteuer auf<br />

seine Steuerschuld anrechnen.


Chancen und Risiken<br />

_VORBEMERKUNG<br />

Das vorliegende Angebot ist kein Emissionsprospekt zur Platzierung<br />

von öffentlich angebotenen Beteiligungen für ein<br />

breites Publikum. Vielmehr handelt es sich um eine Einladung<br />

zur Teilnahme an einer unternehmerisch geprägten <strong>Invest</strong>ition<br />

im Rahmen eines sog. Private Placement mit dem Zweck, in<br />

Verbindung mit einer Immobilien-/Projektentwicklung, in möglichst<br />

kurzer Zeit hohe Renditen zu erwirtschaften. Es liegt in<br />

der Natur solcher <strong>Invest</strong>itionen, dass weder die Höhe der letztlich<br />

zu erzielenden Rendite noch die Laufzeit des <strong>Invest</strong>ments<br />

von vornherein genau festgelegt werden kann. Deshalb wendet<br />

sich diese Offerte exklusiv an einen aufgeklärten, risikobewussten<br />

und vermögenden <strong>Invest</strong>orenkreis.<br />

Mit der Beteiligung an der GFW Grundstücks GmbH geht<br />

der <strong>Invest</strong>or ein unternehmerisch angelegtes wirtschaftliches<br />

Engagement ein, mit dem neben Chancen auch Risiken verbunden<br />

sind.<br />

Der wirtschaftliche Erfolg einer Gewerbeimmobilie hängt<br />

wesentlich von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie<br />

örtlichen Marktverhältnissen ab. Die Prognoserechnung berücksichtigt<br />

diese Rahmenbedingungen und die derzeitigen<br />

Gegebenheiten. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Rahmenbedingungen<br />

kann eine erhebliche Verschlechterung der<br />

erwarteten Ergebnisse eintreten. Insbesondere die Kumulation<br />

einzelner Risiken kann dazu führen, dass der Anleger die eingesetzte<br />

Einlage nicht oder nicht vollständig zurückerhält. Auf<br />

der anderen Seite können sich Entwicklungen ergeben, die<br />

positiven Einfluss auf die Wertentwicklungen haben.<br />

Eine Gewähr für den Eintritt der vom <strong>Invest</strong>or mit der Beteiligung<br />

verfolgten wirtschaftlichen Ziele kann daher weder<br />

von der Prospektherausgeberin noch von den übrigen Gesellschaftern<br />

und der Geschäftsführung der GFW Grundstücks<br />

GmbH übernommen werden.<br />

Die nachstehenden Ausführungen über die mit einer Beteiligung<br />

verbundenen Risiken erheben im Hinblick auf die komplexen<br />

und im Detail komplizierten wirtschaftlichen, steuerlichen<br />

und rechtlichen Zusammenhänge keinen Anspruch auf<br />

Vollständigkeit. Dies entbindet den <strong>Invest</strong>or auch nicht davon,<br />

sich ein eigenständiges Urteil zu bilden und zur Grundlage seiner<br />

<strong>Invest</strong>itionsentscheidung zu machen.<br />

REALISIERUNGSRISIKEN<br />

_GRUNDSTÜCK<br />

Grundsätzlich birgt ein Grundstückserwerb Risiken hinsichtlich<br />

Qualität, Nutzbarkeit und Bodenverunreinigungen.<br />

Die Verkäuferin hat vertraglich keine Gewähr für eine bestimmte<br />

Eigenschaft oder Nutzungsmöglichkeit sowie Beschaffenheit<br />

des Grundstücks übernommen. Die Immobilie wurde<br />

erworben, wie sie steht und liegt.<br />

Der Käuferin ist bekannt, dass auf den Kaufgrundstücken<br />

schädliche Bodenveränderungen i.S.d. § 2 Abs. 3 Bundesbodenschutzgesetz<br />

und/oder Altlasten i.S.d. § 2 Abs. 5 Bundesbodenschutzgesetz<br />

vorhanden sein können. Die C.A.U. GmbH<br />

hat den Kaufgegenstand auf schadstoffhaltige Materialien<br />

untersucht und der Verkäuferin die Ergebnisse der Untersuchung<br />

am 23.07.2001 mitgeteilt. Am 23.01.2004 hat die HPC<br />

Harres Pickel Consult AG eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt.<br />

Untersuchung und Plausibilitätsprüfung wurden Anlage<br />

des Kaufvertrages und sind somit der Käuferin bekannt. Im<br />

Rahmen der Abbrucharbeiten werden, auf Grundlage der Gutachten,<br />

die betroffenen Bereiche entsprechend behandelt und,<br />

wenn notwendig, fachgerecht entsorgt.<br />

Da die Immobilie unter Denkmalschutz steht, ist die Käuferin<br />

verpflichtet, die vorhandene Bausubstanz nur nach<br />

Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden zu verändern.<br />

_BAUQUALITÄT<br />

Steuerliche Grundlagen | Chancen und Risiken<br />

Die Bauqualität hat große Bedeutung für die langfristige Vermietbarkeit<br />

und Veräußerbarkeit des Objektes. Baumängel<br />

während der Bauphase, ungenügende Mängelbeseitigung und<br />

67<br />

DEVELOPMENT 01


Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Rahmen<br />

der Bauabnahme etc. können die Ertragsfähigkeit der Immobilie<br />

erheblich einschränken.<br />

Die Projektentwicklung und die Projektleitung liegen in der<br />

Hand der Quantum Immobilien AG, Hamburg.<br />

Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage eines Generalunternehmervertrages<br />

und von Werkverträgen mit verschiedenen<br />

Bauunternehmen durchgeführt werden.<br />

_FINANZIERUNG<br />

Für die Mitfinanzierung der Baumaßnahme wurde mit der ABSA<br />

Bank Ltd., London, ein Finanzierungsvertrag über das benötigte<br />

Fremdkapital in Höhe von € 23.200.000 abgeschlossen. Die<br />

Zinsen für die Zahlung des Grundstückskaufpreises inkl. Erwerbsnebenkosten<br />

werden voraussichtlich für einen Zeitraum<br />

von zwölf Monaten festgeschrieben. Sollte es zu einer Inanspruchnahme<br />

des Fremdkapitals über den Zeitraum von zwölf<br />

Monaten kommen, so werden nach Ablauf der ersten zwölf<br />

Monate die Zinsen neu verhandelt, hierbei kann es zu einer<br />

negativen, aber auch positiven Abweichung kommen, was sich<br />

entsprechend auf das geplante Ergebnis auswirken würde.<br />

Das über den Grundstückskaufpreis hinaus aufzunehmende<br />

Fremdkapital von ca. € 5.500.000 wird je nach Baufortschritt<br />

in Anspruch genommen. Die Verzinsung erfolgt variabel zu den<br />

dann jeweils geltenden Marktzinsen. Sollten die Marktzinsen<br />

über bzw. unter dem prognostizierten Zinssatz liegen, könnte<br />

dies zu einer negativen bzw. positiven Abweichung vom geplanten<br />

Ergebnis führen.<br />

Ein Teil der erforderlichen Finanzierungsmittel wird durch<br />

ein Mezzanine-Darlehen des Bankhauses <strong>Wölbern</strong> & Co. in<br />

Höhe von € 1.000.000 zur Verfügung gestellt (vgl. S. 47).<br />

Sollte eine Veräußerung der Immobilie nicht innerhalb des<br />

geplanten Zeitraumes realisiert werden und eine Anschlussfinanzierung<br />

erforderlich machen, kann ein höheres bzw. niedrigeres<br />

Zinsniveau der Anschlussfinanzierung zu einer Verschlechterung<br />

bzw. Verbesserung des geplanten Ergebnisses<br />

führen.<br />

68<br />

Das einzuwerbende Eigenkapital in Höhe von € 4.600.000<br />

wird bis zur Vollplatzierung bei dem Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />

zwischenfinanziert. In der Wirtschaftlichkeitsberechnung wird<br />

von einer Platzierungsdauer von zwei Monaten ausgegangen.<br />

Eine kürzere bzw. längere Platzierungsdauer als in der<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung geplant, hätte niedrigere bzw.<br />

höhere Zinsaufwendungen für die Zwischenfinanzierung zur<br />

Folge.<br />

_INVESTITIONSKOSTEN<br />

Die im <strong>Invest</strong>itionsplan ausgewiesenen Grundstücks- und Grundstücksvermittlungskosten<br />

sowie die Vergütungen für Dienstleistungen<br />

beruhen auf bereits abgeschlossenen Verträgen bzw.<br />

Vereinbarungen. Für diese Positionen besteht demnach weitestgehend<br />

Kostensicherheit.<br />

Die Grunderwerbsteuer und die Kosten für Notar und<br />

Grundbuch ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.<br />

_BAUZEIT UND FERTIGSTELLUNG<br />

Die mit der Baudurchführung verbundenen Risiken werden<br />

großteils durch die mit der Baudurchführung beauftragten<br />

Unternehmen getragen und entsprechend vertraglich abgesichert.<br />

Dennoch kann es bei der Durchführung des Bauvorhabens<br />

aus den verschiedensten Gründen Verzögerungen<br />

geben, z.B. durch unvorhergesehene technische Schwierigkeiten,<br />

ungewöhnliche Witterungsverhältnisse, Leistungsverzug<br />

der mit der Baudurchführung beauftragten Unternehmen.<br />

Würden die mit der Baudurchführung beauftragten Unternehmen<br />

mit ihren Bauleistungen nicht nur in Verzug geraten,<br />

sondern würde es ihnen – z.B. wegen einer Insolvenz – unmöglich,<br />

ihre Bauverpflichtung und ihre sonstigen vertraglichen<br />

Verpflichtungen zu erfüllen, so müsste das Vorhaben durch<br />

andere Auftragnehmer fortgesetzt werden. Hierdurch können<br />

unter Umständen die geplante Bauzeit und die geplanten Baukosten<br />

nicht eingehalten werden. Außerdem kann das Objekt<br />

dann nicht fristgerecht an Mieterin und Käuferin übergeben<br />

werden, was zu Mietausfällen und Entschädigungszahlungen<br />

führen kann.


_VERMIETUNG<br />

Das zu sanierende Objekt ist, bezogen auf die Gesamtmietfläche,<br />

zu 72% langfristig vermietet. Bei den noch zu vermietenden<br />

Flächen besteht das Risiko, dass die Mietpreise nicht wie<br />

erwartet erreicht werden können und/oder erhöhter Vermietungsaufwand<br />

durch Zugeständnisse, wie z.B. Sonderausstattungen<br />

oder mietzinsfreie Zeiten, entsteht.<br />

Um dem entgegenzuwirken, wird – sofern erforderlich –<br />

ein renommiertes Maklerunternehmen mit der Vermietung<br />

des Bauvorhabens beauftragt.<br />

Generell bestehen die üblichen Vermietungsrisiken, die<br />

stark abhängig von den aktuellen Marktgegebenheiten sind<br />

und keine sichere Prognose über den zu erreichenden Auslastungsgrad<br />

des Gebäudes, die Mietvertragskonditionen und<br />

die Bonität der Mieter zulassen.<br />

Um diese Risiken genauer einschätzen zu können, wurden<br />

zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die die zu erwartende<br />

Miete in den zu vermietenden Flächen untersuchen. Die Ergebnisse<br />

wurden entsprechend in der Prognoserechnung berücksichtigt.<br />

Abweichungen hiervon wirken sich entsprechend<br />

positiv oder negativ auf den <strong>Invest</strong>itionsplan aus (vgl. S. 47).<br />

_VERKAUF<br />

Die zu erzielenden Mietvertragskonditionen und -laufzeiten<br />

haben wesentlichen Einfluss auf den zu realisierenden Verkaufspreis<br />

des Objektes. Da das Objekt, bezogen auf die Gesamtmietfläche,<br />

schon zu etwa 72% langfristig an die Deutsche<br />

Telekom AG vermietet ist, beschränken sich die Risiken auf die<br />

noch zu vermietenden Flächen.<br />

Der in der Prognoserechnung (S. 48 ff.) zugrunde gelegte<br />

Verkaufsfaktor entspricht den derzeitigen Marktverhältnissen<br />

und den Ergebnissen der Vermarktungsgutachten. Der erzielte<br />

Verkaufsfaktor hängt jedoch letztendlich von den tatsächlichen<br />

Verhandlungsergebnissen ab.<br />

Es ist vorgesehen, das Objekt spätestens bei Fertigstellung<br />

an einen bonitätsstarken <strong>Invest</strong>or zu verkaufen. Eine Garantie<br />

über den rechtzeitigen Verkauf und die Erfüllung der vertraglichen<br />

Verpflichtungen durch die Käuferin kann nicht übernommen<br />

werden. Sollte eine Veräußerung der Immobilie nur zu<br />

einem niedrigeren Verkaufsfaktor als geplant realisiert werden<br />

können, ergibt sich daraus ein geringerer Verkaufspreis, der<br />

wiederum einen geringeren Veräußerungsgewinn und damit<br />

eine Reduzierung des geplanten Ergebnisses zur Folge hätte.<br />

Die während der Fondslaufzeit erstattete Vorsteuer ist gegenüber<br />

dem Finanzamt entsprechend zu korrigieren, soweit<br />

die Vermietung oder die Veräußerung des Objekts ganz oder<br />

teilweise nicht umsatzsteuerpflichtig erfolgt.<br />

Eine spätere Veräußerung der Immobilie als nach den prognostizierten<br />

zwölf Monaten hätte eine längere Anlegerkapitalbindung<br />

zur Folge und könnte zu einem geringeren Ergebnis<br />

vor Steuern führen. Ausgehend von dem in dem Abschnitt<br />

»Gesamterfolgsprognose vor Steuern« (S. 48 ff.) dargestellten<br />

Basis-Szenario (Veräußerung nach zwölf Monaten, Ergebnis<br />

vor Steuern 27,27% p.a.) würde eine Veräußerung nach beispielsweise<br />

18 bzw. 24 Monaten ein geringeres Ergebnis vor<br />

Steuern von etwa 21% p.a. bzw. 18% p.a. zur Folge haben. In<br />

diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die für<br />

diesen Fall ebenfalls länger als geplant anfallenden Fremdkapitalzinsen<br />

durch die vertraglich fixierten Mieteinnahmen<br />

gedeckt bzw. überkompensiert werden können.<br />

_PLATZIERUNGSRISIKO<br />

Für den Fall, dass die vollständige Platzierung des Fonds bis<br />

zum 30.06.2005 nicht erreicht wird, besteht für die Anleger das<br />

Risiko der Rückabwicklung. Die Treuhänderin wird in diesem<br />

Fall die eingezahlte Zeichnungssumme sowie das Agio in Höhe<br />

von 2% zurückzahlen.<br />

_STEUERLICHE RISIKEN<br />

Chancen und Risiken<br />

Die steuerliche Konzeption wurde vor dem Hintergrund der<br />

zum Zeitpunkt der Prospekterstellung aktuellen Steuergesetzgebung<br />

sowie der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verwaltungspraxis<br />

erstellt. Diese wurde durch ein Gutachten bestätigt.<br />

Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Gesetzesänderungen<br />

oder Veränderungen in Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis<br />

negative Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg<br />

dieses Beteiligungsangebotes haben.<br />

69


Inhalt Teil C<br />

TEIL A<br />

Angebot im Überblick 10<br />

Developmentfonds als Immobilien-Anlageprodukt 13<br />

Checkliste 14<br />

Übersicht der Chancen und Risiken 16<br />

Die Projektbeteiligten 19<br />

Die Projektentwicklung 31<br />

Mieter und Vermietung 38<br />

Ergebnis/Ziel 41<br />

Der Standort 42<br />

Immobilienmarkt Hamburg 45<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung 46<br />

Gesamterfolgsprognose vor Steuern 48<br />

Gesamterfolgsprognose nach Steuern 50<br />

TEIL B<br />

Rechtliche Grundlagen 56<br />

Steuerliche Grundlagen 63<br />

Chancen und Risiken 67<br />

TEIL C<br />

Satzung 74<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan 78<br />

Geschäftsordnung 80<br />

Treuhandvereinbarung (Muster) 81<br />

Glossar 82<br />

Vertragspartner 83<br />

Hinweise für den Beitritt 84<br />

Fernabsatzgesetz 86<br />

Impressum/Haftungsbeschränkung 91<br />

73<br />

DEVELOPMENT 01


DEVELOPMENT 01<br />

Satzung<br />

_§ 1 · Firma, Sitz<br />

1) Die Firma der Gesellschaft lautet: GFW Grundstücks GmbH.<br />

2) Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />

_§ 2 · Gegenstand des Unternehmens<br />

1) Der Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von<br />

bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen<br />

Rechten, deren Bebauung mit Wohn- und Geschäftsbauten<br />

oder deren Sanierung sowie die Nutzung von Grundstücken und<br />

Gebäuden der Gesellschaft durch Vermietung und Verpachtung,<br />

insbesondere des Objektes Gorch-Fock-Wall/Jungiusstraße in<br />

Hamburg.<br />

2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt,<br />

die dem Gegenstand des Unternehmens dienen.<br />

_§ 3 · Stammkapital, Stammeinlagen<br />

1) Das Stammkapital beträgt € 25.000 (in Worten: fünfundzwanzigtausend).<br />

2) Das Stammkapital ist zu 100% eingezahlt.<br />

3) Auf die Stammeinlage von € 25.000 ist eine Kapitalrücklage von<br />

€ 385.000 eingezahlt.<br />

4) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung wird das Kapital<br />

von € 25.000 um € 41.900 auf € 66.900 erhöht werden unter<br />

ganzem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechtes der bisherigen<br />

Gesellschafter.<br />

5) Auf das gemäß § 3 Ziff. 4 um € 41.900 erhöhte Kapital sind<br />

€ 4.148.100 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft zu leisten.<br />

6) Mehrere Geschäftsanteile eines Gesellschafters können, sobald<br />

sie voll geleistet sind und eine Nachschusspflicht nicht besteht, mit<br />

Zustimmung des betroffenen Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss<br />

zu einem Geschäftsanteil zusammengelegt werden.<br />

_§ 4 · Geschäftsjahr<br />

1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

2) Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Es beginnt mit<br />

der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endet<br />

mit dem darauf folgenden 31.12.<br />

_§ 5 · Dauer der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

_§ 6 · Geschäftsführung, Vertretung<br />

1) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer.<br />

2) Die Gesellschaft wird gemeinsam durch zwei Geschäftsführer oder<br />

durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen<br />

vertreten. Generelle Vollmachten zur rechtsgeschäftlichen Vertretung<br />

der Gesellschaft (Generalhandlungsvollmachten, Prokuren<br />

74<br />

und Handlungsvollmachten) dürfen vorbehaltlich eines abweichenden<br />

Beschlusses nur in der Weise erteilt werden, dass die Gesellschaft<br />

durch zwei Personen vertreten wird.<br />

3)a) Folgende Geschäftsführungsmaßnahmen (Rechtshandlungen und<br />

Rechtsgeschäfte) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beirates:<br />

(1) Kreditaufnahmen, die im <strong>Invest</strong>itionsplan, der dieser Satzung<br />

als Anlage 1 beigefügt ist, nicht vorgesehen sind<br />

(2) Vertragsabschlüsse, die im <strong>Invest</strong>itionsplan oder in der Satzung<br />

der Gesellschaft nicht vorgesehen sind<br />

(3) Durchführung weiterer, im <strong>Invest</strong>itionsplan nicht vorgesehener<br />

Grundbesitzinvestitionen unter Aufnahme von Fremdkapital<br />

und Verwendung der Gesellschaftseinlagen<br />

3)b) Der Abschluss folgender Verträge, die Gegenstand der Grundkonzeption<br />

der Gesellschaft sind, bedarf nicht der Zustimmung des<br />

Beirates:<br />

(1) Rahmenvereinbarung über den Ankauf nebst Anlagen<br />

(2) Generalmietvertrag Erweiterungsbau<br />

(3) Generalmietvertrag Westbau<br />

(4) Dienstleistungsvertrag Quantum sowie Abschluss der Vereinbarung<br />

über eine Finders Fee<br />

(5) Projektsteuerungsvertrag<br />

(6) Projektüberwachungsvertrag<br />

(7) Architektenvertrag Genehmigungsplanung/Baugenehmigung<br />

(8) Architektenvertrag Vorbereitung Ausführung/Vergabe<br />

(9) Ingenieurvertrag Tragwerksplanung<br />

(10) Ingenieurvertrag technische Gebäudeausrüstung<br />

(11) GU-Vertrag<br />

(12) Werkvertrag über Abbrucharbeiten<br />

(13) Objektaufbereitungsvertrag<br />

(14) Konzeptionsvertrag<br />

(15) FK-/EK-Vermittlungsvertrag<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, die vorgenannten Verträge im<br />

Unterauftrag als Geschäftsbesorgungsverträge vergeben zu<br />

lassen.<br />

3)c) Wesentliche Änderungen des Vertragswerkes gemäß b bedürfen<br />

jedoch der Zustimmung des Beirates, es sei denn, die Änderung<br />

käme einer Satzungsänderung gleich.<br />

4) Die Geschäftsführer werden durch Gesellschafterbeschluss oder,<br />

soweit ein Beirat bestellt ist, durch den Beirat bestellt und abberufen.<br />

5) Bei Abschluss, Änderung oder Beendigung von Dienstverträgen<br />

mit Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung<br />

oder, soweit ein Beirat bestellt ist, durch den<br />

Beirat vertreten.


6) Die Geschäftsführer sind verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft<br />

in Übereinstimmung mit dem Gesetz, diesem Gesellschaftsvertrag<br />

sowie den Beschlüssen der Gesellschafter oder des Beirates<br />

zu führen. Die Zusammenarbeit der Geschäftsführer regelt<br />

eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung ist dieser Satzung<br />

als Anlage 2 beigefügt.<br />

_§ 7 · Beirat<br />

1) Bei der Gesellschaft wird ein Beirat gebildet, der mindestens aus<br />

drei Mitgliedern besteht.<br />

Bis zur Abhaltung der ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />

die über das Geschäftsergebnis des Geschäftsjahres 2004 im<br />

Jahr 2005 befindet, wird ein Gründungsbeirat gebildet, der aus<br />

folgenden Personen besteht:<br />

� Dipl.–Kfm. Michael Hultgren<br />

� Dipl.-Kfm. Jan Petersen<br />

� Dipl.–Ing. Axel Wittenberg<br />

2) Der Beirat ist kein Organ im Sinne des § 52 GmbH-Gesetz und/oder<br />

des Aktiengesetzes.<br />

3) Der Beirat berät die Geschäftsführung. Die Gesellschafter können<br />

dem Beirat durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen weitere Aufgaben und Befugnisse zuweisen, insbesondere<br />

haben sie bereits dem Beirat das Recht gewährt, Geschäftsführer<br />

zu bestellen und abzuberufen, Anstellungsverträge<br />

mit ihnen abzuschließen, diese zu ändern und zu beendigen, eine<br />

Geschäftsordnung für die Geschäftsführer festzulegen und diesen<br />

Weisungen zu erteilen.<br />

Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. Der Beirat<br />

erhält insgesamt eine Vergütung von € 30.000 p.a. zzgl. Umsatzsteuer.<br />

4) Die Gesellschafter können jederzeit mit Mehrheit von drei Vierteln<br />

der abgegebenen Stimmen beschließen, dass dem Beirat Aufgaben<br />

und Befugnisse, welche ihm gemäß Absatz 3 durch Gesellschafterbeschluss<br />

zugewiesen wurden, nicht weiter zustehen.<br />

5) Die Hansische Treuhand AG ist berechtigt – ohne Sitz und Stimme –,<br />

an den Sitzungen des Beirates teilzunehmen.<br />

_§ 8 · Gesellschafterversammlungen, Gesellschafterbeschlüsse<br />

1) Gesellschafterversammlungen werden durch die Geschäftsführer<br />

einberufen. Für die Einberufung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen<br />

sowie die Gesellschafterbeschlüsse gelten die<br />

gesetzlichen Regelungen, jedoch mit der Maßgabe, dass die Einladung<br />

zur Gesellschafterversammlung durch einfachen Brief erfolgt.<br />

Gesellschafterversammlungen können auch von Gesellschaftern,<br />

die mindestens 10% des gesamten Stammkapitals repräsentieren,<br />

einberufen werden.<br />

2) Eine Gesellschafterversammlung ist, wenn mindestens 50% des<br />

Stammkapitals vertreten sind, beschlussfähig. Kommt eine beschlussfähige<br />

Gesellschafterversammlung nicht zustande, ist auf<br />

Verlangen eines Gesellschafters oder der Geschäftsführung binnen<br />

Satzung<br />

14 Tagen eine neue Gesellschafterversammlung mit derselben<br />

Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Höhe des<br />

vertretenen Stammkapitals beschlussfähig ist, wenn in der Einladung<br />

hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde und die neue Gesellschafterversammlung<br />

nicht später als sechs Wochen nach der<br />

nichtbeschlussfähigen Versammlung stattfindet. Gegenüber den<br />

Gesellschaftern abzugebende Erklärungen, wie z.B. Einladungen,<br />

werden mit einfacher Zustellung an deren zuletzt benannte<br />

Anschrift wirksam.<br />

3) Die Gesellschafterversammlung beschließt insbesondere über<br />

3)a) Änderung der Satzung;<br />

3)b) Feststellung und Verwendung des Jahresergebnisses;<br />

3)c) Wahl der ordentlichen Mitglieder des Beirates;<br />

3)d) mögliche Wahl des Abschlussprüfers;<br />

3)e) Veräußerung der Immobilien der Gesellschaft ganz oder in Teilen;<br />

3)f) Auflösung der Kapitalrücklage<br />

3)g) Liquidation<br />

3)h) die sonst in der Satzung und dem GmbH-Gesetz geregelten Fälle.<br />

Solange das Kapital € 25.000 beträgt, bedürfen Beschlüsse der<br />

Gesellschafterversammlung der Einstimmigkeit.<br />

4) Die Beschlüsse kommen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen zustande, soweit nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend<br />

eine andere Mehrheit vorschreibt. Je € 100 (einhundert)<br />

Stammeinlage gewährt eine Stimme. Der Gesellschafter Quantum<br />

Immobilien AG hat hiervon abweichend 28 Stimmen. Stimmenthaltungen<br />

und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegebene<br />

Stimmen, zählen jedoch bei der Frage der Beschlussfähigkeit mit.<br />

5) Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft<br />

statt. Die Gesellschafterversammlung wird vom Vorsitzenden des<br />

Beirates geleitet.<br />

6) Über jede Gesellschafterversammlung ist von der Geschäftsführung<br />

unverzüglich ein Protokoll anzufertigen und zu unterzeichnen, welches<br />

mindestens die Feststellung der Wahrung der Formen und Fristen<br />

der Einberufung oder den Verzicht aller Gesellschafter darauf<br />

sowie die gestellten Anträge und die gefassten Beschlüsse unter<br />

Angabe des Abstimmungsergebnisses enthalten muss. Jedem Gesellschafter<br />

ist unverzüglich eine Protokollabschrift zu übersenden.<br />

7) Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen<br />

kann nur durch Klage innerhalb von sechs Wochen geltend<br />

gemacht werden, nachdem der Gesellschafter das Protokoll über<br />

die Beschlussfassung erhalten hat.<br />

_§ 9 · Jahresabschluss, Lagebericht, Ergebnisverwendung<br />

1) Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss (Bilanz nebst<br />

Gewinn-und-Verlust-Rechnung samt Anhang) und den Lagebericht<br />

innerhalb der ersten drei Monate aufzustellen und, falls Gesetz<br />

oder Gesellschafter eine Prüfung vorsehen, dem Abschlussprüfer<br />

zur Prüfung vorzulegen.<br />

75


2) Die Geschäftsführer haben den Gesellschaftern den Jahresabschluss<br />

und den Lagebericht – soweit eine Prüfung zu erfolgen hat,<br />

gemeinsam mit dem schriftlichen Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers<br />

– unverzüglich nach Fertigstellung mit ihren Vorschlägen<br />

zur Gewinnverwendung zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

3) Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die<br />

Gesellschafter nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen<br />

Stimmen Beträge in die Gewinnrücklagen einstellen oder<br />

als Gewinn vortragen.<br />

4) Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Stimmberechtigung<br />

gemäß § 8 Ziff. 4, S. 2 und 3 am Gewinn und Verlust beteiligt.<br />

_§ 10 · Leistungsverkehr mit Gesellschaftern<br />

1) Abgesehen von Leistungen, die aufgrund eines ordnungsmäßigen<br />

Gewinnverteilungsbeschlusses erfolgen, ist es der Gesellschaft<br />

untersagt, einem Gesellschafter oder einer einem Gesellschafter<br />

nahestehenden natürlichen oder juristischen Person durch Rechtsgeschäft<br />

oder in sonstiger Weise Vorteile irgendwelcher Art zu<br />

gewähren, die unabhängigen Dritten unter gleichen oder ähnlichen<br />

Umständen von einem pflichtgemäß handelnden ordentlichen<br />

Geschäftsführer nicht gewährt würden oder die steuerlich als verdeckte<br />

Gewinnausschüttung anzusehen wären oder gegen § 30<br />

GmbHG verstoßen.<br />

2) Im Falle der Zuwiderhandlung entsteht für die Gesellschaft bereits<br />

zum Zeitpunkt der Vorteilsgewährung gegenüber dem Begünstigten<br />

ein Anspruch auf Erstattung des Vorteils oder, nach Wahl der<br />

Gesellschaft, Ersatz seines Wertes in Geld sowie auf Zahlung angemessener<br />

Zinsen für die Zeit zwischen der Gewährung des Vorteils<br />

und der Erstattung oder Ersatzleistung.<br />

3) Als Begünstigter im Sinne von Absatz 2 gilt derjenige, dem der Vorteil<br />

steuerlich zuzurechnen ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob<br />

dieser letztlich einem Dritten zugute gekommen ist und wie sich<br />

der Begünstigte mit diesem auseinander setzt. Falls und soweit<br />

aus rechtlichen Gründen gegen den Begünstigten kein Anspruch<br />

gegeben ist, richtet sich der Anspruch gegen den Gesellschafter,<br />

dem der Begünstigte nahe steht. Einem Gesellschafter gegenüber<br />

kann der Anspruch auch durch Aufrechnung mit dessen Gewinnansprüchen<br />

geltend gemacht werden.<br />

4) Die Gesellschaft hat den ihr entstehenden Erstattungs- oder Ersatzanspruch<br />

in der Handelsbilanz für den Zeitraum, in dem der<br />

Anspruch entstanden ist, – gegebenenfalls durch nachträgliche<br />

Bilanzberichtigung – zu aktivieren und einen so entstehenden Handelsbilanzgewinn<br />

aufgrund eines Gesetzes und dem Gesellschaftsvertrag<br />

entsprechenden, gegebenenfalls neu zu fassenden Gewinnverteilungsbeschlusses<br />

an die Gesellschafter auszuschütten.<br />

76<br />

5) Zwischen den Gesellschaftern besteht Einvernehmen darüber,<br />

dass die Vergütungen an die Quantum Immobilien AG aus den Verträgen<br />

vom 21./23.06.2004 (Dienstleistungsvertrag – Projektentwicklung,<br />

Akquisitionsvereinbarung) nicht als verdeckte Gewinnausschüttung<br />

im Sinne der Absätze 1 bis 4 anzusehen sind. Dies<br />

bedeutet, dass ein Rückgewähranspruch der Gesellschaft wegen<br />

dieser Vergütungen als Rechtsfolge einer etwaigen verdeckten<br />

Gewinnausschüttung nicht besteht.<br />

_§ 11 · Verfügungen über Geschäftsanteile<br />

1) Die Verfügung über Geschäftsanteile bedarf nicht der Zustimmung<br />

der Mitgesellschafter. Sie ist auch nicht erforderlich für Abtretungen,<br />

Verpfändungen, Nießbrauchsbestellungen und sonstige Belastungen,<br />

Unterbeteiligungen, Treuhandverhältnisse oder sonstige<br />

Vereinbarungen, die Dritten Rechte einräumen.<br />

Verfügungen über Geschäftsanteile dürfen jedoch nur einheitlich<br />

mit der Kapitalrücklage im Verhältnis 1 zu 99 erfolgen.<br />

2) Verfügungen bedürfen jedoch zur Wirksamkeit gegenüber der<br />

Gesellschaft der Anzeige an die Gesellschaft gemäß § 16 GmbHG.<br />

3) Zur Übertragung von Teilen von Geschäftsanteilen ist die Zustimmung<br />

der Gesellschaft gemäß § 17 GmbHG erforderlich.<br />

_§ 12 · Erbfolge<br />

1) Zur Teilung eines Geschäftsanteiles unter den Erben eines Gesellschafters<br />

ist eine Zustimmung der Gesellschaft nicht erforderlich.<br />

Sie wird gegenüber der Gesellschaft jedoch erst wirksam, wenn sie<br />

der Gesellschaft gemäß § 16 GmbHG angezeigt worden ist.<br />

2) Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer, denen ein Geschäftsanteil<br />

gemeinsam zusteht, können auf Verlangen der Geschäftsführung<br />

ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Gesellschaft –<br />

soweit gesetzlich zulässig – nur einheitlich durch einen gemeinsamen<br />

Vertreter ausüben. Sämtliche Gesellschafterrechte können<br />

durch einen Testamentsvollstrecker ausgeübt werden.<br />

_§ 13 · Ausscheiden von Gesellschaftern<br />

1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft am Tag der Wirksamkeit<br />

eines Gesellschafterbeschlusses, durch den er aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen wird, aus.<br />

2) Ein Gesellschafter kann durch Gesellschafterbeschluss aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn<br />

� er dem Ausschluss zustimmt oder<br />

� über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, unabhängig<br />

von der Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses, oder die<br />

Eröffnung mangels hinreichender Masse abgelehnt wird oder<br />

� sein Geschäftsanteil oder sein Anspruch auf sein Auseinandersetzungsguthaben<br />

oder ein ihm sonst aus seiner Beteiligung zustehender<br />

Anspruch gepfändet ist und die Pfändung nicht innerhalb<br />

von zwei Monaten nach Zugang des Pfändungsbeschlusses wieder<br />

aufgehoben wird oder<br />

� er die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögenslosigkeit<br />

abgegeben hat oder er für die Geschäftsführung länger als ein<br />

Jahr unauffindbar ist oder


� in seiner Person ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt (ein wichtiger<br />

Grund in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn<br />

ein Gesellschafter grob gegen wesentliche Gesellschafterpflichten<br />

verstößt) oder<br />

� mehrere Gesamtrechtsnachfolger eines verstorbenen Gesellschafters<br />

sich nicht gemäß § 12 Abs. 2 auf einen gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten verständigen oder<br />

� einer der übrigen in dem Gesellschaftsvertrag geregelten Fälle<br />

vorliegt.<br />

Steht ein Geschäftsanteil mehreren Gesellschaftern gemeinschaftlich<br />

zu, so genügt es, wenn ein Ausschließungsgrund in der Person<br />

eines der Mitgesellschafter vorliegt.<br />

3) Die Gesellschaft oder die Gesellschafter können bei der Einzelzwangsvollstreckung<br />

den vollstreckenden Gläubiger befriedigen.<br />

Durch die Ablösung wird die Ausschließung nicht berührt. Der ausgeschlossene<br />

Gesellschafter hat bei einer Ablösung nur Anspruch<br />

auf eine etwaige Differenz zwischen dem Ablösungsbetrag und dem<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag zu zahlenden Entgelt.<br />

4) Bei der Beschlussfassung über den Ausschluss eines Gesellschafters<br />

ist der betroffene Gesellschafter nicht stimmberechtigt. Die<br />

Gesellschafterversammlung ist insoweit auch beschlussfähig, wenn<br />

der betroffene Gesellschafter nicht vertreten ist.<br />

5) Bei der Ausschließung der Erben oder Vermächtnisnehmer oder<br />

eines für die Geschäftsführung länger als ein Jahr unauffindbaren<br />

Gesellschafters wird der Ausschließungsbeschluss auch ohne formelle<br />

Mitteilung wirksam. Ein Streit über die Höhe der Abfindung<br />

berührt die Wirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses nicht.<br />

Die Befugnis zur Ausübung der Gesellschafterrechte, insbesondere<br />

der Stimmrechte, endet mit der Beschlussfassung über die<br />

Ausschließung.<br />

6) Der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters wird nach Wahl<br />

der Gesellschafterversammlung entweder eingezogen oder auf die<br />

Gesellschaft oder einen oder mehrere Gesellschafter oder Dritte<br />

übertragen. Dieses ist im Ausschließungsbeschluss festzuhalten.<br />

Die Gesellschaft ist – unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB – sodann ermächtigt, die entsprechende notarielle<br />

Übertragung des Anteils vorzunehmen.<br />

_§ 14 · Ansprüche von ausscheidenden Gesellschaftern<br />

1) In allen Fällen des Ausscheidens erhält der ausscheidende Gesellschafter<br />

von der Gesellschaft bzw. dem Erwerber des Geschäftsanteil<br />

solange die Eigenkapitalerhaltungsvorschriften eingehalten<br />

werden (§ 30 ff. GmbHG), eine Abfindung, die vom Beirat nach billigem<br />

Ermessen festzusetzen ist.<br />

2) Bei Ausscheiden im Laufe eines Geschäftsjahres findet eine anteilige<br />

Ergebniszurechnung statt. Nachträgliche Änderungen der<br />

zugrunde gelegten Bilanzen, insbesondere aufgrund steuerlicher<br />

Betriebsprüfung, bleiben unberücksichtigt.<br />

Beschließt die Gesellschafterversammlung innerhalb eines<br />

Jahres nach dem Ausscheiden des Gesellschafters, die Gesellschaft<br />

zu liquidieren, so steht dem ausgeschiedenen Gesellschafter höchstens<br />

das zu, was er aufgrund der Liquidation zu erhalten hätte,<br />

wenn er noch Gesellschafter gewesen wäre.<br />

_§ 15 · Liquidation<br />

1) Im Falle der Liquidation der Gesellschaft erfolgt diese – sofern nichts<br />

anderes durch Gesellschafterbeschluss bestimmt wird – durch die<br />

Geschäftsführer im Rahmen ihrer bestehenden Vertretungsbefugnis.<br />

2) Für die Vertretungsbefugnisse der Liquidatoren gelten die Regelungen<br />

über die Geschäftsführer entsprechend.<br />

_§ 16 · Wettbewerbsverbot<br />

1) Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot gegenüber<br />

der Gesellschaft. Ein Entgelt ist hierfür nicht zu zahlen.<br />

2) Entsprechendes gilt für Geschäftsführer vorbehaltlich einer abweichenden<br />

Regelung im Geschäftsführervertrag.<br />

_§ 17 · Schlussbestimmungen<br />

1) Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Bestimmungen enthalten<br />

sind, sollen die Vorschriften des GmbH-Gesetzes in seiner<br />

jeweiligen Fassung gelten.<br />

2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein<br />

oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die unwirksame<br />

Bestimmung ist dann so zu ersetzen bzw. zu ergänzen, dass<br />

der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht<br />

wird.<br />

3) Gerichtsstand ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.<br />

Fassung vom November 2004<br />

Satzung<br />

77


DEVELOPMENT 01<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan<br />

INVESTITIONSPLAN<br />

78<br />

<strong>Invest</strong>ition In € In %<br />

11. Kaufpreis 17.000.000 59,03<br />

12. Grunderwerbsteuer 595.000 2,07<br />

13. Erwerbsnebenkosten 126.500 0,44<br />

14. Bau- und Baunebenkosten 10.205.309 35,44<br />

15. Fondskosten 1.246.895 4,33<br />

16. Finanzierungskosten/Mieterlöse –373.705 –1,30<br />

17. Gesamtinvestition 28.800.000 100,00<br />

Finanzierung<br />

18. Eigenkapital 4.600.000 15,97<br />

19. Mezzanine-Darlehen 1.000.000 3,47<br />

10. Projektfinanzierung 23.200.000 80,56<br />

Gesamtfinanzierung 28.800.000 100,00


DEVELOPMENT 01<br />

Geschäftsordnung für die Geschäftsführer<br />

der GFW Grundstücks GmbH<br />

80<br />

Die GFW Grundstücks GmbH (Gesellschaft) hat das Objekt Gorch-<br />

Fock-Wall 3–7 in Hamburg von der Deutschen Telekom AG erworben.<br />

Sie plant, das Objekt zu sanieren und teilweise aufzustocken. Eine<br />

Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG wird insgesamt ca.<br />

8.760 m 2 zurückmieten. Die restliche Bürofläche von ca. 1.800 m 2 +<br />

Lagerflächen sollen an Dritte vermietet werden. Der Planungsbeginn<br />

für die Aufstockung und Sanierung durch den AN ist bereits<br />

im Dezember 2003 erfolgt. Der Bauantrag ist Ende März 2004 eingereicht<br />

worden. Die Planungs-/Sanierungsarbeiten haben Anfang<br />

Mai 2004 begonnen und werden voraussichtlich im 2. Quartal 2005<br />

enden.<br />

Die Gesellschafter der GFW Grundstücks GmbH haben den<br />

Geschäftsführern der GFW Grundstücks GmbH olgende Geschäftsordnung<br />

gegeben, der der Beirat der Gesellschaft zugestimmt hat.<br />

_§ 1 · Allgemeines<br />

Die Geschäftsführer in ihrer Gesamtheit und jeder einzelne Geschäftsführer<br />

werden im Rahmen der Geschäftsführung die Bestimmungen<br />

des GmbH-Gesetzes, der Satzung und dieser Geschäftsordnung<br />

gewissenhaft beachten.<br />

Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der Gesellschaft<br />

gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen der Gesellschaft,<br />

insbesondere nach dem als Anlage beigefügten <strong>Invest</strong>itionsplan.<br />

Die Gründungsgesellschafterin Quantum Immobilien AG und<br />

die Gründungsgesellschafterin Hansische Treuhand AG stellen je<br />

einen Geschäftsführer und Prokuristen. Die Gesellschaft wird durch<br />

zwei Geschäftsführer oder durch einen von der einen Gründungsgesellschafterin<br />

gestellten Geschäftsführer gemeinschaftlich mit<br />

einem von der anderen Gründungsgesellschafterin gestellten Prokuristen<br />

vertreten.<br />

Unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsführer<br />

ist jeder Geschäftsführer für das ihm zugewiesene Ressort verantwortlich,<br />

ist aber gehalten, die ressortbezogenen Interessen stets<br />

dem Gesamtwohl des Unternehmens unterzuordnen sowie den<br />

anderen Geschäftsführer über alle für den Geschäftsverlauf der<br />

Gesellschaft entscheidenden Daten laufend informiert zu halten, um<br />

insbesondere jederzeit auf die Abwendung drohender Nachteile<br />

hinwirken zu können.<br />

_§ 2 · Ressortverteilung<br />

1) Die Aufgabenverteilung innerhalb der Geschäftsführung regelt der<br />

nachfolgende Geschäftsverteilungsplan:<br />

1)a) Geschäftsführer Philipp Schmitz-Morkramer:<br />

)� Projektentwicklung<br />

)� Koordination aller Projektbeteiligten<br />

)� Koordination der Öffentlichkeitsarbeit<br />

)� Vermietung<br />

)� Vermarktung<br />

)� Projektkostenüberwachung und -kontrolle<br />

)� Finanz- und Rechnungswesen<br />

1)b) Geschäftsführer Johann Schad<br />

)� Eigenkapitalbeschaffung<br />

)� Fremdkapitalbeschaffung<br />

)� Einrichtung, Eröffnung und Führung von Bankkonten, Abwicklung<br />

des Zahlungsverkehrs<br />

)� Prospektgestaltung<br />

)� Fondsmanagement<br />

)� Information der Gesellschafter (Nachbearbeitung von Gesellschafterversammlungen,<br />

Erstellung und Versand der Gesellschafterprotokolle)<br />

)� Erfüllung der Berichtspflichten der Gesellschaft gegenüber<br />

Behörden, Banken und sonstigen Beteiligten<br />

)� Recht<br />

)� Steuern<br />

1)c) gemeinsame Aufgaben<br />

)� Angelegenheiten, in denen das Gesetz, die Satzung oder diese<br />

Geschäftsordnung eine Entscheidung durch die Gesamtgeschäftsführung<br />

vorsehen<br />

)� Jahresabschluss der Gesellschaft<br />

)� Angelegenheiten, die dem Beirat der Gesellschaft vorzulegen<br />

sind<br />

)� Angelegenheiten, die der Gesellschafterversammlung vorzulegen<br />

sind<br />

)� Einberufung der Gesellschafterversammlung und Anträge sowie<br />

Vorschläge der Geschäftsführer zur Beschlussfassung durch die<br />

Gesellschafterversammlung<br />

2) Bestehen zwischen den Geschäftsführern Meinungsverschiedenheiten,<br />

so entscheidet der Beiratsvorsitzende.<br />

_§ 3 · Informations- und Offenlegungspflichten<br />

1) Die Geschäftsführung informiert den Beirat der Gesellschaft regelmäßig,<br />

zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der<br />

Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements<br />

in der Gesellschaft.<br />

2) Wenn sich die Geschäftsentwicklung oder die Risikolage des Unternehmens<br />

gegenüber dem dieser Geschäftsordnung als Anlage<br />

beigefügten <strong>Invest</strong>itionsplan wesentlich negativ verändern, hat die<br />

Geschäftsführung unverzüglich den Beirat zu informieren.<br />

3) Der Beirat ist insbesondere unverzüglich zu informieren, wenn nach<br />

Verrechnung der Kostenüberschreitungen und Kostenunterschreitungen<br />

der einzelnen für Baukosten (Budget-Ziffern 3000–6000)<br />

und Baunebenkosten (Budget-Ziffer 7000) vorgesehenen Kostenpositionen<br />

des dieser Geschäftsordnung als Anlage beigefügten<br />

<strong>Invest</strong>itionsplans bei weiterem budgetmäßigem Verlauf wegen Überschreitung<br />

des Gesamtkostenrahmens des <strong>Invest</strong>itionsplans die<br />

dort als »Worst-Case«-Variante dargestellte Rendite der Gesellschafter<br />

nicht mehr erreicht werden kann.<br />

4) Die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

im Falle einer wesentlichen negativen Abweichung vom <strong>Invest</strong>itionsplan<br />

obliegt dem Beirat.<br />

_§ 4 · Zustimmungserfordernisse<br />

1) Die Geschäftsführer sind zur Durchführung des <strong>Invest</strong>itionsplanes<br />

der Gesellschaft sowie zum Abschluss der hierfür erforderlichen,<br />

in der Satzung der Gesellschaft aufgeführten Verträge ermächtigt.<br />

2) Folgende Geschäfte dürfen die Geschäftsführer nur mit Zustimmung<br />

des Beirates vornehmen:<br />

a) Kreditaufnahmen, die im <strong>Invest</strong>itionsplan nicht vorgesehen sind,<br />

b) Vertragsabschlüsse, die im <strong>Invest</strong>itionsplan oder in der Satzung<br />

der Gesellschaft nicht vorgesehen sind,<br />

c) Durchführung weiterer, im <strong>Invest</strong>itionsplan nicht vorgesehener<br />

Grundbesitzinvestitionen unter Aufnahme von Fremdkapital und<br />

Verwendung der Gesellschaftseinlagen.


Treuhandvereinbarung (Muster) *<br />

zwischen<br />

dem Übernehmer aus der Kapitalerhöhung entsprechend dem<br />

Kapitalerhöhungsbeschluss vom ,<br />

Urkundenrolle Nr. des Notars Dr. Vogel,<br />

– im nachfolgenden »Zeichner« genannt –<br />

und<br />

Hansischer Treuhand AG<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

andererseits<br />

unter Beitritt der GFW Grundstücks GmbH,<br />

Grimm 6, 20457 Hamburg<br />

Der Zeichner wird in notariell beglaubigter Form eine Übernahmeerklärung<br />

abgeben, womit er sich aufgrund des Kapitalerhöhungsbeschlusses<br />

vom des <strong>hamburg</strong>ischen Notars<br />

Dr. Vogel, Urkundenrolle Nr. vom zu<br />

beteiligen beabsichtigt mit einem Betrag gemäß Zeichnungsschein<br />

zzgl. 2% Agio. Sowohl im Interesse und zur Absicherung des Zeichners<br />

als auch im Interesse und zur Absicherung der Gesellschaft<br />

wird unter Beitritt der GFW Grundstücks GmbH folgende Vereinbarung<br />

geschlossen:<br />

1) Die Übernahmeerklärung steht unter der aufschiebenden Bedingung,<br />

dass die Hansische Treuhand AG eine Erklärung abgibt,<br />

wonach die Voraussetzungen für die wirksame Übernahme eines<br />

Anteils vorliegen. Solche Voraussetzungen sind,<br />

1)a) dass in Bezug auf das Grundstück Gorch-Fock-Wall 3–7, 20354<br />

Hamburg zugunsten der GFW Grundstücks GmbH eine Auflassungsvormerkung<br />

im Rang unmittelbar nach dem in Abt. II zugunsten<br />

des Nachbargrundstückes eingetragenen Geh- und Fahrtrecht<br />

(Zufahrt über eine Rampe zum benachbarten Gebäude), ansonsten<br />

vor allen Belastungen in Abt. II und III eingetragen ist;<br />

1)b) Finanzierungszusagen zur Durchführung des Developments zu<br />

den prospektierten Bedingungen;<br />

1)c) Abschluss von Mietverträgen über mindestens 70% der vermietbaren<br />

Fläche des Objektes Gorch-Fock-Wall 3–7.<br />

2) Die Übernahmeerklärung ist auflösend bedingt und wird somit<br />

dann gegenstandslos, wenn der Zeichner seine Zeichnungssumme<br />

nebst Agio spätestens binnen vier Wochen nach Annahmeerklärung<br />

durch die Hansische Treuhand AG (maßgeblich ist das<br />

Datum der Annahmeerklärung) auf das Konto der Hansischen<br />

Treuhand AG nicht zahlt. Die Zeichnungssumme und das Agio<br />

werden fällig mit Zugang der Annahmeerklärung durch die Hansische<br />

Treuhand AG.<br />

3) Der Zeichner beauftragt die Hansische Treuhand AG Bedingungseintritt<br />

und Bedingungswegfall zu überwachen.<br />

1)a) Danach ist die Hansische Treuhand AG beauftragt, die Beträge aus<br />

der Kapitalerhöhung auf das von ihr geführte Treuhandkonto<br />

16 60195, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co., BLZ 200 30900, einzuvernehmen<br />

und erst dann an die Gesellschaft freizugeben, wenn die oben<br />

genannten Beitrittsvoraussetzungen erfüllt sind, kein Widerruf<br />

erfolgte und somit diese Vereinbarung unbedingt in Kraft tritt.<br />

Die Hansische Treuhand AG kann sich bei der Prüfung der<br />

Frage, ob die Beitrittsvoraussetzungen vorliegen, auf eigene Kosten<br />

sachverständigen Rat Dritter einholen.<br />

1)b) Die Hansische Treuhand AG wird die Erfüllung der Einzahlungsverpflichtung<br />

des Zeichners überwachen und ist beauftragt, sofern<br />

der Zeichner zwei Wochen nach Annahmeerklärung noch nicht<br />

gezahlt hat, diesen zur Zahlung aufzufordern mit dem Hinweis,<br />

Geschäftsordnung | Treuhandvereinbarung (Muster)<br />

dass nach Ablauf von vier Wochen nach dem Datum der Annahmeerklärung<br />

durch die Hansische Treuhand AG bei Nichtzahlung<br />

die Vereinbarung außer Kraft tritt und damit auch die Verpflichtung<br />

aus der Übernahmeerklärung gegenstandslos wird.<br />

Die Hansische Treuhand AG darf die auf ihr Treuhandkonto<br />

gezahlten Mittel für die Kapitalerhöhung und das Agio erst auf ein<br />

Konto der Gesellschaft überstellen, wenn sämtliche Stammanteile<br />

der Kapitalerhöhung gezeichnet und nebst Agio einbezahlt sind.<br />

4) Außer mit der Überwachung der aufschiebenden und auflösenden<br />

Bedingungen ist die Hansische Treuhand AG beauftragt, während<br />

der Laufzeit der Beteiligung auftrags der Gesellschaft und der<br />

Zeichner die Kommunikation zwischen Gesellschaft und Gesellschafter<br />

durchzuführen.<br />

Sie wird insbesondere die von der Geschäftsführung erhaltenen<br />

Gesellschafterinformationen sowie die Jahresabschlüsse an<br />

die Gesellschafter an deren zuletzt bekannte Adresse übermitteln, zu<br />

Gesellschafterversammlungen einladen und, sofern ihr Vollmacht<br />

erteilt wird, die Weisungen der Gesellschafter bei der Stimmabgabe<br />

beachten.<br />

5) Für ihre Tätigkeit erhält die Hansische Treuhand AG von der<br />

Gesellschaft ein Honorar, das sich wie folgt ermittelt:<br />

1)a) Für die Überwachung der Bedingungen der Kapitaleinwerbungsphase<br />

erhält die Hansische Treuhand AG eine Vergütung von<br />

€ 90.000 (zzgl. Umsatzsteuer), die mit Eintragung der Kapitalerhöhung<br />

im Handelsregister fällig wird.<br />

1)b) Für die laufende Kommunikation zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern<br />

des Stammkapitals erhält die Hansische Treuhand AG<br />

eine Vergütung von 0,1% der Zeichnungssumme zzgl. Umsatzsteuer<br />

p.a., erstmals fällig anteilig für das Geschäftsjahr 2004,<br />

fällig per 31.12.2004, und für die folgenden Geschäftsjahre, fällig<br />

zum 30.03. und 30.09. je zur Hälfte.<br />

6) Mit der Speicherung der persönlichen Daten über eine EDV-Anlage<br />

zum Zwecke der Verwaltung der Beteiligung bei der GFW Grundstücks<br />

GmbH und bei der Hansischen Treuhand AG ist der Zeichner<br />

einverstanden.<br />

7) Die Hansische Treuhand AG haftet gegenüber dem Zeichner für<br />

schuldhafte Pflichtverletzung, im Einzelfall jedoch begrenzt auf die<br />

Zeichnungssumme des jeweiligen Anspruchstellers.<br />

Ansprüche gegen die Hansische Treuhand AG verjähren ein Jahr<br />

nach Kenntnis von dem haftungsbegründenden Umstand, spätestens<br />

jedoch drei Jahre nach Beglaubigung der Übernahmeerklärung.<br />

8) Die Treuhandvereinbarung, die gesondert zugesandt wird, kann<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, frühestens<br />

jedoch zum 31.12.2006, gekündigt werden.<br />

9)a) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.<br />

9)b) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein<br />

oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die unwirksame<br />

Bestimmung ist dann so zu ersetzen bzw. zu ergänzen, dass<br />

der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht<br />

wird.<br />

Fassung vom November 2004<br />

* Die Treuhandvereinbarung erhalten Sie in zweifacher Ausfertigung zusammen mit den<br />

Beitrittsunterlagen von der Hansischen Treuhand AG zugesendet.<br />

81<br />

DEVELOPMENT 01


DEVELOPMENT 01<br />

Glossar<br />

In der nachfolgenden Übersicht werden einige wichtige im<br />

Emissionsprospekt verwendete Begriffe in Kurzform erläutert.<br />

Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />

und ersetzt nicht die Lektüre des gesamten Emissionsprospektes.<br />

A<br />

_AGIO<br />

Hier: Aufgeld, das beim Erwerb einer Beteiligung an der GFW<br />

Grundstücks GmbH erhoben wird. Beim Erwerb einer Beteiligung<br />

an der GFW Grundstücks GmbH ist ein Agio in Höhe von<br />

2% auf die jeweilige Zeichnungssumme zu zahlen.<br />

F<br />

_FUNGIBILITÄT<br />

Hier: Möglichkeit der Veräußerung oder Übertragung von<br />

GmbH-Anteilen. Aufgrund der geplanten kurzfristigen Beteiligungsdauer<br />

ist eine Kündigung der Beteiligung an der GFW<br />

Grundstücks GmbH nicht vorgesehen. Jeder Zeichner kann<br />

aber ohne besonderes Zustimmungserfordernis seine Beteiligung<br />

veräußern.<br />

I<br />

_INDEX<br />

Statistisches Mittel zur Darstellung von Preisänderungen<br />

(Lebenshaltungskostenindex, DAX etc.).<br />

_INDEXIERUNG<br />

Hier: Koppelung der Entwicklung eines Entgelts an eine Vergleichsgröße,<br />

z.B. Koppelung des Mietzinses an den Lebenshaltungskostenindex.<br />

_INFLATION<br />

Gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen<br />

deutlich höher als das zur gleichen Zeit vorhandene<br />

Angebot. Üblicherweise wird die Inflation anhand eines Preisindexes<br />

ausgedrückt (z.B. Lebenshaltungskostenindex).<br />

Sofern eine Inflation vorliegt, führt dies zu einem Anstieg des<br />

entsprechenden Indexes.<br />

82<br />

L<br />

_LEISTUNGSBILANZ<br />

Hier: nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung<br />

von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen<br />

(IDW S4) verlangte Übersicht über Beteiligungsangebote eines<br />

Fondsinitiators.<br />

M<br />

_MEZZANINE<br />

»Eigen-Fremd-Kapital«. Im Zusammenhang mit der Finanzierung<br />

bezeichnet der Begriff eine hybride Finanzierungsform,<br />

die sowohl Elemente der Fremd- als auch der Eigenkapitalfinanzierung<br />

enthält.<br />

O<br />

_OPTION<br />

Vertraglich geregelte Befugnis einer Partei, durch einseitige<br />

Erklärung/Rechtshandlung ein bestimmtes Recht auszuüben;<br />

z.B. das Recht, einen Mietvertrag zu verlängern.<br />

R<br />

_RENDITE<br />

Der Gesamterfolg eines angelegten Kapitals, meist als Teil<br />

(z.B. in Prozent) des angelegten Kapitals ausgedrückt.<br />

T<br />

_TILGUNG<br />

Ab- oder Rückzahlung einer langfristigen Schuld.<br />

Z<br />

_ZEICHNUNGSSUMME<br />

Hier: Betrag des vom Anleger übernommenen Eigenkapitals.<br />

Die Mindestzeichnungssumme einer Beteiligung an der GFW<br />

Grundstücks GmbH beträgt € 60.000 (€ 600 Stammeinlage<br />

und € 59.400 Kapitalrücklage) zzgl. 2% Agio.<br />

_ZWISCHENFINANZIERUNG<br />

Hier: kurzfristiger Kredit, der von der Fondsgesellschaft zur<br />

Finanzierung des Eigenkapitals und der Umsatzsteuer aufgenommen<br />

wurde. Die Rückführung dieses Zwischenfinanzierungskredits<br />

erfolgt durch das von den beitretenden Anlegern<br />

eingezahlte Eigenkapital oder durch langfristige Kreditmittel.


Vertragspartner<br />

Zwischen den Vertragspartnern bestehen teilweise personelle<br />

und/oder kapitalmäßige Verflechtungen, die der nachfolgenden<br />

Übersicht zu entnehmen sind.<br />

_FONDSGESELLSCHAFT<br />

GFW Grundstücks GmbH<br />

Grimm 6, 20457 Hamburg<br />

Tag der Eintragung: 02.02.2004<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. B 89626<br />

Geschäftsführer<br />

Johann Schad, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />

Philipp Schmitz-Morkramer, Quantum Immobilien AG<br />

Gesellschafter<br />

Hansische Treuhand AG (€ 1.300)<br />

Quantum Immobilien AG (€ 23.700)<br />

_GENERAL-EMITTENT<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />

Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />

Höhe des haftenden Kapitals: € 35.624.000<br />

Komplementärin<br />

HFI Hansische Vermögensverwaltung AG<br />

Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. B 61243<br />

Vorstand<br />

Dr. Eric Hirsch<br />

Dr. Martin Ollendorff<br />

Kommanditist<br />

ABSA Bank Ltd., Johannesburg, Südafrika<br />

_GUTACHTER<br />

Wertgutachten<br />

Hans-Peter Westermann<br />

Technisches Gutachten<br />

Witte Projektmanagement GmbH<br />

_TREUHÄNDERIN<br />

Hansische Treuhand AG<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. B 20343<br />

Grundkapital: € 300.000<br />

Vorstand<br />

Carsten Diettrich<br />

Larissa Dan<br />

Gesellschafter<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />

Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />

Höhe des haftenden Kapitals: € 35.624.000<br />

_KONZEPTIONÄRIN<br />

<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />

Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. B 12823<br />

Höhe des haftenden Kapitals: € 600.000<br />

Geschäftsführung<br />

Ulrich Wieczorek<br />

Peter Müffelmann<br />

Gesellschafter<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />

Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />

Höhe des haftenden Kapitals: € 35.624.000<br />

Informationen über wesentliche Projektpartner<br />

enthalten zudem die »Rechtlichen Grundlagen«<br />

ab S. 56 des Prospektes.<br />

Glossar | Vertragspartner<br />

83<br />

DEVELOPMENT 01


DEVELOPMENT 01<br />

Hinweise für den Beitritt<br />

Hinweise für den Beitritt<br />

� Tragen Sie bitte zunächst auf dem beigefügten Zeichnungswunsch<br />

Ihre persönlichen Angaben vollständig ein (Name,<br />

Vorname etc.).<br />

� Fügen Sie anschließend bitte auf dem Zeichnungswunsch<br />

die von Ihnen gewünschte Zeichnungssumme an der mit<br />

»€ _____« markierten Stelle ein. Bitte beachten Sie, dass<br />

die Zeichnungssumme mindestens € 60.000 betragen muss.<br />

Darüber hinausgehende Beträge sollten ohne Rest durch<br />

10.000 teilbar sein. Auf die gesamte Zeichnungssumme ist<br />

von Ihnen ein Agio von 2% zu zahlen.<br />

� Unterschreiben Sie anschließend bitte den Zeichnungswunsch<br />

zweimal an den mit »x« markierten Stellen. Mit Ihren<br />

zwei Unterschriften erklären Sie Ihren Wunsch, der GFW<br />

Grundstücks GmbH beizutreten, und bestätigen den Erhalt<br />

des Prospekts.<br />

� Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Zeichnungswunsch<br />

anschließend an:<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />

Private Banking<br />

Herrengraben 74<br />

20459 Hamburg<br />

Nach Eingang des Zeichnungswunsches bei dem Bankhaus<br />

<strong>Wölbern</strong> & Co. wird dieser an die Hansische Treuhand AG<br />

weitergeleitet. Anschließend erhalten Sie die Beitrittsunterlagen<br />

mit Ihren persönlichen Daten und der von Ihnen gewünschten<br />

Zeichnungssumme sowie die Treuhandvereinbarung (in<br />

zweifacher Ausfertigung).<br />

_HANDELSREGISTERVOLLMACHT UND EINZAHLUNG DER<br />

ZEICHNUNGSSUMME ZZGL. AGIO<br />

Sobald Sie die Beitrittsunterlagen und die Treuhandvereinbarung<br />

von der Hansischen Treuhand AG erhalten haben, gehen<br />

Sie bitte wie folgt weiter vor:<br />

84<br />

� Unterschreiben Sie bitte zunächst die Ihnen von der Hansischen<br />

Treuhand AG übersandten Treuhandvereinbarungen<br />

privatschriftlich.<br />

� Anschließend unterschreiben Sie bitte die Ihnen von der Hansischen<br />

Treuhand AG übersandten Zeichnungsscheine und<br />

lassen Sie Ihre Unterschrift bei einem Notar Ihrer Wahl notariell<br />

beglaubigen. Den Zeichnungsschein mit der notariell<br />

beglaubigten Unterschrift und die privatschriftlich unterzeichnete<br />

Treuhandvereinbarung übersenden Sie bitte im Original<br />

dem Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. an folgende Anschrift:<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />

Private Banking<br />

Herrengraben 74<br />

20459 Hamburg<br />

� Nach Eingang des Zeichnungsscheins und der Treuhandvereinbarung<br />

bei dem Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. werden diese an<br />

die Hansische Treuhand AG weitergeleitet. Sie erhalten eine<br />

Annahmebestätigung und eine Zahlungsaufforderung über<br />

den von Ihnen gezeichneten Betrag.<br />

� Zahlen Sie bitte die von Ihnen gewählte Zeichnungssumme<br />

zuzüglich 2 % Agio auf das Treuhandkonto der Hansischen<br />

Treuhand AG, Konto-Nr. 16 60 195 beim Bankhaus <strong>Wölbern</strong> &<br />

Co., Hamburg, BLZ 200 309 00, ein.<br />

� Beachten Sie bitte, dass Ihre Zeichnung und die Treuhandvereinbarung<br />

gegenstandslos werden, wenn die Zeichnungssumme<br />

und das Agio nicht binnen vier Wochen ab Annahmeerklärung<br />

durch die Hansische Treuhand AG (maßgeblich<br />

ist das Datum der Annahmeerklärung) auf das Treuhandkonto<br />

der Hansischen Treuhand AG eingezahlt wurden.<br />

_BEITRITT ZUR GFW GRUNDSTÜCKS GMBH<br />

Die für Ihren Beitritt zur GFW Grundstücks GmbH erforderlichen<br />

Maßnahmen werden veranlasst, sobald die Mittelfreigabevoraussetzungen<br />

vorliegen.


DEVELOPMENT 01<br />

Fernabsatzgesetz<br />

Ergänzende Informationen für den Fondsbeitritt bei Vorliegen<br />

eines Fernabsatzvertrages<br />

In Umsetzung einer EU-Richtlinie werden die Vorschriften des<br />

BGB über Fernabsatzgeschäfte in absehbarer Zeit auch auf<br />

Finanzdienstleistungen Anwendung finden. Als besonders<br />

kundenorientierte Bank möchten wir Sie schon jetzt so umfassend<br />

informieren und aufklären, wie es die künftigen gesetzlichen<br />

Regelungen voraussichtlich verlangen. Insbesondere<br />

die hieraus folgenden Widerrufsrechte erkennen wir schon<br />

jetzt als für uns verbindlich an. Die nachfolgenden Informationen<br />

und Belehrungen basieren auf aktuellen Gesetzesentwürfen<br />

zur Änderung der Fernabsatzvorschriften des BGB.<br />

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen über die<br />

Dienstleistungen unseres Hauses begründen ohne gesonderte<br />

vertragliche Vereinbarung keinen Rechtsanspruch auf die Ausführung<br />

einer oder mehrerer dieser Dienstleistungen.<br />

Erfolgt der Beitritt eines Verbrauchers zur GFW Grundstücks<br />

GmbH unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,<br />

sind folgende ergänzende Informationen zu<br />

beachten:<br />

A. INFORMATIONEN ÜBER DIE WESENTLICHEN<br />

VERTRAGSPARTNER<br />

_GENERAL-EMITTENT<br />

Name und Anschrift<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />

Herrengraben 74<br />

20459 Hamburg<br />

Gesetzlich Vertretungsberechtigte<br />

Dr. Eric Hirsch (Vorstandsvorsitzender)<br />

Dr. Martin Ollendorff (Vorstand)<br />

Angabe über Vertreter<br />

Entfällt.<br />

86<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften<br />

aller Art und damit zusammenhängender Geschäfte.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer<br />

Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12, 60439<br />

Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de).<br />

Eintragung der Hauptniederlassung im Handelsregister<br />

Amtsgericht Hamburg, HRA 51805<br />

Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

DE118930409<br />

_FONDSGESELLSCHAFT<br />

Name und Anschrift der Fondsgesellschaft<br />

GFW Grundstücks GmbH<br />

Grimm 6<br />

20457 Hamburg<br />

Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Fondsgesellschaft<br />

Johann Schad, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />

Philipp Schmitz-Morkramer, Quantum Immobilien AG<br />

Angabe über Vertreter<br />

Entfällt.<br />

Gesellschaftszweck der Fondsgesellschaft<br />

Gesellschaftszweck der Fondsgesellschaft sind insbesondere<br />

der Erwerb, die Entwicklung, Sanierung und die anschließende<br />

Veräußerung der Immobilie Gorch-Fock-Wall 3–7 in Hamburg.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

Entfällt.<br />

Eintragung der Hauptniederlassung im Handelsregister<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. B 89626, eingetragen am<br />

02.02.2004


_TREUHANDGESELLSCHAFT<br />

Name und Anschrift der Treuhandgesellschaft<br />

Hansische Treuhand AG<br />

Brandstwiete 4<br />

20457 Hamburg<br />

Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Treuhandgesellschaft<br />

Carsten Diettrich (Vorstand)<br />

Larissa Dan (Vorstand)<br />

Angabe über Vertreter<br />

Entfällt.<br />

Hauptgeschäftstätigkeit der Treuhandgesellschaft<br />

Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere<br />

jedoch die Durchführung von Treuhandgeschäften, soweit dies<br />

ohne behördliche und bankaufsichtsrechtliche Genehmigung<br />

erlaubt ist. Tätigkeiten gem. § 1 Absatz 1 sowie Absatz 3 KWG<br />

werden nicht ausgeführt.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

Entfällt.<br />

Eintragung der Hauptniederlassung im Handelsregister<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 20343<br />

Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

DE 118513146<br />

Angaben über sonstige Beteiligte sind dem Prospekt ab S. 83<br />

zu entnehmen.<br />

B. ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Vertrags- und Informationssprache<br />

Die Kommunikation zwischen Ihnen und der Hansischen Treuhand<br />

AG sowie der GFW Grundstücks GmbH wird in deutscher<br />

Sprache geführt.<br />

Fernabsatzgesetz<br />

Rechtsordnung/Gerichtsstand<br />

Die Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und der Hansischen<br />

Treuhand AG sowie der GFW Grundstücks GmbH unterliegen<br />

ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Entfällt.<br />

Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung<br />

Entfällt.<br />

C. INFORMATIONEN ÜBER DIE ANGEBOTENEN<br />

DIENSTLEISTUNGEN<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Diese Emission bietet dem Anleger die Möglichkeit zur Beteiligung<br />

an der GFW Grundstücks GmbH in Hamburg mit einem<br />

Eigenkapital von € 4.600.000 (nach Vollplatzierung).<br />

Grundlage der Beteiligung an der Fondsgesellschaft sind die<br />

Satzung, die in vollem Wortlaut ab S. 74 des Beteiligungsprospektes<br />

abgedruckt ist sowie die Treuhandvereinbarung, die<br />

Ihnen gesondert zugeleitet wird.<br />

Hinweis auf Chancen und Risiken<br />

Bei der Beteiligung an der GFW Grundstücks GmbH geht der<br />

<strong>Invest</strong>or ein unternehmerisch angelegtes wirtschaftliches<br />

Engagement ein, bei denen der Chance auf eine überdurchschnittliche<br />

Vermögensmehrung im günstigsten Fall auch das<br />

Risiko eines Verlustes der eingesetzten Einlage im ungünstigsten<br />

Fall gegenübersteht. Risiken können sich insbesondere<br />

ergeben aus:<br />

� Bauqualität<br />

� Finanzierung<br />

� <strong>Invest</strong>itionskosten<br />

� Bauzeit und Fertigstellung<br />

� Vermietung<br />

� Verkauf<br />

� Platzierungsdauer<br />

� Steuerlichen Aspekten<br />

87


Fernabsatzgesetz<br />

Eine ausführliche Darstellung der Chancen und Risiken befindet<br />

sich im Kapitel »Chancen und Risiken« ab S. 67 des Beteiligungsprospektes.<br />

Angabe des Gesamtpreises<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt € 60.000. Darüber hinausgehende<br />

Beträge sollen ohne Rest durch 10.000 teilbar<br />

sein. Auf die gesamte Zeichnungssumme ist ein Agio von 2%<br />

zu zahlen.<br />

Hinweis auf vom Anleger zu zahlende Steuern und Kosten<br />

Die Fondskonzeption berücksichtigt die Steuergesetze, die<br />

veröffentlichte Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung<br />

zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe. Weitere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte dem Kapitel »Steuerliche Grundlagen«<br />

ab S. 63 des Beteiligungsprospektes.<br />

Zusätzliche Telekommunikationskosten<br />

Zusätzliche Telekommunikationskosten fallen nicht an.<br />

Gültigkeitszeitraum der Information<br />

Die Gültigkeit ist nicht begrenzt.<br />

Leistungsvorbehalt<br />

Es gibt grundsätzlich keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn,<br />

dieser wurde ausdrücklich vereinbart.<br />

Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />

Sobald Sie die Annahmebestätigung der Hansischen Treuhand<br />

AG erhalten haben, zahlen Sie bitte die von Ihnen gewählte<br />

Zeichnungssumme zzgl. 2% Agio auf das Treuhandkonto der<br />

Hansische Treuhand AG, Konto-Nr.: 16 60 195 beim Bankhaus<br />

<strong>Wölbern</strong> & Co., Hamburg, BLZ: 200 309 00, ein.<br />

Beachten Sie bitte, dass die Möglichkeit zur Beteiligung und<br />

die Verpflichtung zur Zahlung der Zeichnungssumme entfällt,<br />

wenn Sie die Zeichnungssumme nebst Agio nicht spätestens<br />

binnen vier Wochen nach Annahmeerklärung durch die Hansische<br />

Treuhand AG, (maßgeblich ist das Datum der Annahmeerklärung)<br />

auf das Konto der Hansischen Treuhand AG einzahlen.<br />

88<br />

Vertragliche Kündigungsregeln<br />

Die Treuhandvereinbarung, die Ihnen gesondert zugesandt<br />

wird, kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende,<br />

frühestens jedoch zum 31.12.2006, gekündigt werden.<br />

Die Kündigung ist zu richten an die Hansische Treuhand AG,<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg.<br />

Mindestlaufzeit des Vertrages<br />

Keine.<br />

Sonstige Rechte und Pflichten von der Fondsgesellschaft, der<br />

Treuhänderin und dem Anleger<br />

Die Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und der Hansischen<br />

Treuhand AG sowie der GFW Grundstücks GmbH sind in der<br />

Satzung, die in vollem Wortlaut ab S. 74 des Beteiligungsprospektes<br />

abgedruckt ist und in der Treuhandvereinbarung, die<br />

Ihnen gesondert zugeleitet wird, geregelt.<br />

D. INFORMATIONEN ÜBER DIE BESONDERHEITEN DES<br />

FERNABSATZVERTRAGES<br />

Information zum Zustandekommen des Vertrages<br />

Informationen zum Zustandekommen des Vertrages entnehmen<br />

Sie bitte den Hinweisen für den Beitritt auf S.84 des<br />

Emissionsprospektes.<br />

Widerrufsbelehrung für den Anleger<br />

Die Widerrufsbelehrung entnehmen Sie bitte dem Zeichnungsschein.


Impressum<br />

ZEICHNUNGSWUNSCH<br />

Vom Prospekt abweichende Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen<br />

Bestätigung des Prospektherausgebers.<br />

_HERAUSGEBER<br />

<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />

_KONZEPTION<br />

<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />

Alle Hamburg<br />

Herausgabedatum: November 2004<br />

_HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG<br />

Die Haftung für etwaige unrichtige oder unvollständige Prospektangaben und<br />

Pflichtverletzungen gegenüber dem Zeichner ist beschränkt auf Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf Vermögensschäden. Für Pflichtverletzungen<br />

mit Schadensfolgen für Leben, Körper und Gesundheit wird uneingeschränkt<br />

gehaftet. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr<br />

nach Kenntnis, spätestens innerhalb von drei Jahren nach Beitritt zu der<br />

Gesellschaft (vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher oder vertraglicher Fristen).<br />

_GESTALTUNG + REALISIERUNG<br />

in(corporate, communication + design GmbH<br />

_GENERAL-EMITTENT<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />

<strong>Invest</strong>ment Products<br />

Herrengraben 74<br />

20459 Hamburg<br />

Telefon: +49.(0)40.3 76 08-301<br />

Telefax: +49.(0)40.3 76 08-313<br />

E-Mail: info@woelbern.de<br />

www.woelbern.de<br />

DEVELOPMENT 01<br />

01<br />

Impressum / Haftungsbeschränkung<br />

DEVELOPMENT 01


Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG) | <strong>Invest</strong>ment Products | Herrengraben 74 | 20459 Hamburg<br />

Telefon: 040. 3 76 08-301 | Telefax: 040. 3 76 08-313 | info@woelbern.de | www.woelbern.de

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