hamburg - Wölbern Invest
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Development<br />
Hamburg<br />
F O N D S<br />
01
Ein Prunkstück der Gründerzeit-Architektur<br />
Das prachtvolle Gebäude der ehemaligen Oberpostdirektion<br />
am Gorch-Fock-Wall in Hamburg hat die letzten 120 Jahre<br />
– trotz zweier Weltkriege – nahezu unbeschädigt überstanden.<br />
Ein Filetstück war das Grundstück schon, bevor<br />
der Bau geplant wurde. Denn ursprünglich hatte der Hamburger<br />
Senat beschlossen, den alten Festungswall der Stadt<br />
abzutragen und eine moderne Ringstraße anzulegen, die<br />
auf der Innenstadt-Seite mit »Neubauten im Villenstile«<br />
gesäumt werden sollte.<br />
Doch daraus wurde nichts. Denn zur gleichen Zeit –<br />
unmittelbar nach der Reichsgründung von 1871 – wandte<br />
sich die aufblühende Reichspost an den Senat mit der<br />
dringenden Bitte, ihr bei der Suche nach einem geeigneten<br />
Grundstück (zentral, groß und preiswert) für den Bau einer<br />
zeitgemäßen Oberpostdirektion behilflich zu sein. Man<br />
einigte sich schließlich, den Baugrund am Gorch-Fock-Wall<br />
dafür zu nutzen. In den Jahren 1883 bis 1887 entstand hier<br />
mit einem Bauetat von zwei Millionen Reichsmark das damals<br />
größte Postgebäude des neu gegründeten Deutschen<br />
Reiches.<br />
Initiator dieser »in den Formen der italienischen<br />
Renaissance« gehaltenen Monumentalität war Heinrich<br />
von Stephan, Chef der Deutschen Reichspost. Er hatte nichts<br />
Geringeres im Sinn, als »der Würde des geeinten Reichs<br />
auch äußerlich einen erhebenden Ausdruck zu geben«.<br />
Architekt der mächtigen Immobilie war Julius Raschdorff,<br />
der später u. a. als Erbauer des Berliner Doms Karriere<br />
machte. Er hatte das Kunststück fertig zu bringen, Monu-<br />
Gesprächsvermittlung durch<br />
die netten »Damen vom Amt«<br />
in den frühen 50ern.<br />
mentalität mit der von der Stadt geforderten Kleinteiligkeit<br />
der Fassade zu vereinen. Dem Baumeister ist das ausgesprochen<br />
gut gelungen – zur Zufriedenheit aller Beteiligten.<br />
Noch heute ist das Ergebnis nahezu unversehrt zu<br />
bestaunen.<br />
Um die Jahrhundertwende wurde das Gebäude auf der<br />
Westseite um einen ebenso soliden Erweiterungsbau<br />
ergänzt, in dem das Telegrafenamt untergebracht war. Das<br />
gesamte Ensemble aus Back- und Sandstein am Gorch-<br />
Fock-Wall gilt inzwischen als Preziose. Auch deshalb, weil<br />
es die damalige städtebauliche Entscheidung des Senats<br />
eindrucksvoll als richtig und zukunftsweisend bestätigt –<br />
bis zum heutigen Tage.<br />
Das Kopfgebäude am heutigen Stephansplatz ist schon<br />
vor einigen Jahren aufwändig renoviert und der privaten<br />
Nutzung übergeben worden. Jetzt wird auch der Westbau<br />
des über 330 Meter langen mächtigen Gründerzeit-Baus<br />
äußerlich aufgefrischt und innen zu einem modernen<br />
Bürokomplex umgebaut. Natürlich unter strenger Überwachung<br />
der Denkmalschützer, die sich in der Hansestadt<br />
intensiv um diese wertvolle alte Bausubstanz kümmern.<br />
In einem Jahr sollen die großzügigen Treppenhäuser<br />
wieder in alter Pracht erstrahlen, die neu gestalteten Büroräume<br />
werden den Anforderungen des 21. Jahrhunderts<br />
entsprechen. Der neue Mieter steht schon fest. Es ist ein<br />
alter Bekannter: die Deutsche Telekom AG. Reichspostmeister<br />
Heinrich von Stephan würde sich über diese Entwicklung<br />
freuen.
DEVELOPMENT 01<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> Development 01<br />
Standort Hamburg-Innenstadt<br />
Büroimmobilie Gebäudekomplex,<br />
bestehend aus zwei Gebäudeteilen<br />
Erweiterungsbau Baujahr 1898–1901<br />
Büroflächen 7.699 m 2<br />
Lagerflächen 886 m 2<br />
Westbau Baujahr 1883–1887<br />
Büroflächen 2.857 m 2<br />
Lagerflächen 1.904 m 2<br />
Vermietungsstand Ca. 72% (8.763 m 2 Bürofläche,<br />
886 m 2 Lagerfläche)<br />
Mieterin GMG Generalmietgesellschaft mbH<br />
(100%ige Tochter der Deutschen Telekom AG)
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> Development 01<br />
Kaufpreis ¤ 17.000.000<br />
Geplante Bau- und Baunebenkosten ¤ 10.205.309<br />
Gesamtinvestitionsvolumen ¤ 28.800.000<br />
Eigenkapital ¤ 4.600.000<br />
Projektfinanzierung ¤ 23.200.000<br />
Mezzanine-Finanzierung ¤ 1.000.000<br />
Prognosezeitraum 12 Monate<br />
Geplantes Ergebnis vor Steuern (Basis-Szenario) 27,27%<br />
DEVELOPMENT 01
Allgemeine Hinweise<br />
Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an deutsche Anleger<br />
im Rahmen einer Privatplatzierung. Das Beteiligungsangebot<br />
ist ein vertrauliches Dokument und ausschließlich zum bestimmungsgemäßen<br />
Gebrauch durch den namentlich bezeichneten<br />
Adressaten bestimmt. Alle Informationen, die in diesem Beteiligungsangebot<br />
zur Verfügung gestellt werden, sind streng vertraulich<br />
zu behandeln. Sie dürfen weder vervielfältigt noch an<br />
Dritte, die nicht direkt zur Entscheidungsfindung des <strong>Invest</strong>ors<br />
beitragen, weitergegeben werden. Mit der Annahme dieses<br />
Beteiligungsangebots verpflichtet sich der Empfänger, dieses<br />
Beteiligungsangebot streng vertraulich zu behandeln und<br />
dessen Inhalt in keiner Form an Dritte, die nicht direkt zur Entscheidungsfindung<br />
des <strong>Invest</strong>ors beitragen, weiterzugeben.<br />
Bei der angebotenen Beteiligung handelt es sich um eine<br />
Kapitalanlage mit erheblichen Chancen und Risiken. Sie sollte<br />
nur eingegangen werden, nachdem der <strong>Invest</strong>or in eigener<br />
Verantwortung die Umstände und Aussagen im Zusammenhang<br />
mit diesem Beteiligungsangebot und dessen Gegenstand<br />
eingehend geprüft hat. Die rechtlichen und steuerlichen Aspekte<br />
sollte der <strong>Invest</strong>or sorgfältig mit einem Berater prüfen.<br />
Beteiligungsangebots-Nr.:<br />
Empfänger:<br />
Allgemeine Hinweise<br />
05<br />
DEVELOPMENT 01
Willkommen zur Premiere:<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> »Development 01«<br />
_SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,<br />
nach dem langjährigen und kontinuierlichen Erfolg unserer<br />
geschlossenen Immobilienfonds in Holland, Österreich, Frankreich,<br />
Polen, den USA und Deutschland freuen wir uns, Ihnen<br />
als Erweiterung unseres <strong>Invest</strong>mentportfolios jetzt exklusiv<br />
den ersten Developmentfonds zu präsentieren.<br />
Mit der Zielsetzung, unsere <strong>Invest</strong>oren an der gesamten<br />
Wertschöpfungskette einer Immobilieninvestition partizipieren<br />
zu lassen, haben wir uns viel Zeit bei der Konzeption und Partnerauswahl<br />
des vorliegenden <strong>Invest</strong>itionsangebotes genommen.<br />
Bedingt durch das veränderte Finanzierungsverhalten der<br />
Banken, ist der Eigenkapitalbedarf im Bereich der Projektentwicklung<br />
stark angestiegen. Dieser Veränderung tragen wir<br />
Rechnung und ermöglichen nun auch ausgewählten Privatinvestoren<br />
ein Engagement in diesem interessanten, bislang<br />
institutionellen <strong>Invest</strong>oren vorbehaltenen Segment.<br />
Das vorliegende <strong>Invest</strong>ment zeichnet sich durch eine rein<br />
unternehmerisch geprägte Charakteristik aus. Dies bedeutet<br />
für den <strong>Invest</strong>or: eine kurze Laufzeit und als Vergütung für<br />
ein erhöhtes Risikopotential die Aussicht auf einen überdurchschnittlichen<br />
Ertrag.<br />
Um dem Anforderungsprofil unserer Privatinvestoren<br />
Rechnung zu tragen und unseren konservativen Prognoseansätzen<br />
zu folgen, ist der Vorvermietungsstand bei dieser<br />
Projektentwicklung außergewöhnlich hoch. Dies bedeutet eine<br />
effektive Risikominimierung bei Wahrung der Gewinnchancen.<br />
Vorwort<br />
Entwicklungsobjekt ist eine sehr repräsentative Immobilie<br />
in prominenter Hamburger Innenstadtlage. Als <strong>Invest</strong>ition<br />
bietet der Fonds »Development 01« mit einem Fondsvolumen<br />
von € 28,8 Mio. und einer geplanten Laufzeit von nur einem<br />
Jahr eine hochinteressante und innovative Kapitalanlage mit<br />
einer ausgewogenen Chancen-Risiko-Gewichtung.<br />
Die nach wie vor unsicheren nationalen und internationalen<br />
Aktienmärkte mit zum Teil unerwartet hohen Kapitalverlusten<br />
rücken alternative <strong>Invest</strong>ments verstärkt in den Fokus der<br />
Anleger. Während ein Großteil der Angebote zur privaten Vermögensbildung<br />
langfristige, tendenziell eher statische <strong>Invest</strong>ments<br />
beinhaltet, kann dem Anleger mit vorliegender Beteiligung<br />
ein kurzfristiges und ausgeprägt dynamisches <strong>Invest</strong>ment<br />
angeboten werden.<br />
Grundsätzlich handelt es sich bei dem vorliegenden Angebot<br />
um eine unternehmerische Beteiligung, bei der den wirtschaftlichen<br />
Chancen entsprechende Risiken gegenüberstehen.<br />
Die diesem Emissionsprospekt zugrunde liegenden Daten<br />
und Fakten, Berechnungen und Annahmen wurden vor dem<br />
Hintergrund konservativer Bewertungen und basierend auf den<br />
Erfahrungswerten der sorgfältig ausgewählten Projektpartner<br />
zusammengestellt.<br />
Wir sind überzeugt, Ihnen mit diesem innovativen Produkt<br />
eine ideale Ergänzung zu unseren bewährten Fondsserien<br />
anbieten zu können und freuen uns auf die gemeinsame Realisierung<br />
dieses außergewöhnlichen <strong>Invest</strong>ments.<br />
Dr. Eric Hirsch<br />
Vorsitzender des Vorstandes<br />
Dr. Martin Ollendorff<br />
Vorstand<br />
07<br />
DEVELOPMENT 01
Inhalt Teil A<br />
TEIL A<br />
Angebot im Überblick 10<br />
Developmentfonds als Immobilien-Anlageprodukt 13<br />
Checkliste 14<br />
Übersicht der Chancen und Risiken 16<br />
Die Projektbeteiligten 19<br />
Die Projektentwicklung 31<br />
Mieter und Vermietung 38<br />
Ergebnis/Ziel 41<br />
Der Standort 42<br />
Immobilienmarkt Hamburg 45<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung 46<br />
Gesamterfolgsprognose vor Steuern 48<br />
Gesamterfolgsprognose nach Steuern 50<br />
TEIL B<br />
Rechtliche Grundlagen 56<br />
Steuerliche Grundlagen 63<br />
Chancen und Risiken 67<br />
TEIL C<br />
Satzung 74<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan 78<br />
Geschäftsordnung 80<br />
Treuhandvereinbarung (Muster) 81<br />
Glossar 82<br />
Vertragspartner 83<br />
Hinweise für den Beitritt 84<br />
Fernabsatzgesetz 86<br />
Impressum/Haftungsbeschränkung 91<br />
09<br />
DEVELOPMENT 01
DEVELOPMENT 01<br />
Angebot im Überblick *<br />
_ZEICHNUNGSANGEBOT<br />
Diese Emission bietet dem Anleger die Möglichkeit zur Beteiligung<br />
an der GFW Grundstücks GmbH in Hamburg mit einem<br />
Eigenkapital von € 4.600.000. Die Mindestzeichnungssumme<br />
beträgt € 60.000 zzgl. 2% Agio. Höhere Beträge sollten ohne<br />
Rest durch 10.000 teilbar sein.<br />
Das vorliegende Angebot ist kein Emissionsprospekt zur<br />
Platzierung von öffentlich angebotenen Beteiligungen für ein<br />
breites Publikum. Vielmehr handelt es sich um eine Einladung<br />
zur Teilnahme an einer unternehmerisch geprägten <strong>Invest</strong>ition<br />
im Rahmen eines sogenannten Private Placement.<br />
_PROJEKT<br />
� Projektentwicklung in der Innenstadt Hamburgs<br />
� Westbau 1883 bis 1887 und Erweiterungsbau 1898 bis 1901<br />
erbaut<br />
� Nettokaufpreis € 17.000.000<br />
� Grundstücksgröße ca. 4.975 m 2<br />
� Vermietbare Nutzfläche nach Sanierung insgesamt 13.346 m 2<br />
(Erweiterungsbau 8.585 m 2 , Westbau 4.761 m 2 ) und 24 Park-<br />
plätze am Objekt sowie 120 dinglich gesicherte Parkplätze in<br />
einem von der Verkäuferin zu errichtenden Parkhaus<br />
� Das Objekt steht derzeit leer und befindet sich in unrenovier-<br />
tem Zustand<br />
� Geplanter Sanierungszeitraum des Objektes: 8 Monate,<br />
bis voraussichtlich 3. Quartal 2005<br />
10<br />
� Geplante Bau- und Baunebenkosten: € 10.205.309<br />
� Während des 8-monatigen Sanierungszeitraumes erhält<br />
die Fondsgesellschaft bereits Mieteinnahmen in Höhe von<br />
€ 1.438.744<br />
� Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, die vorzunehmenden<br />
Umbaumaßnahmen wurden mit dem Denkmalschutzamt<br />
abgestimmt<br />
_VERMIETUNGSSITUATION<br />
� 72% der Gesamtmietfläche sind an die GMG Generalmietgesellschaft<br />
mbH (100%ige Tochter der Deutschen Telekom AG)<br />
vermietet<br />
� 28% der Gesamtmietfläche (Westbau, 1. und 2. OG sowie ca.<br />
1.900 m2 Lagerflächen) sollen innerhalb des 12-monatigen<br />
Prognosezeitraumes (voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2005)<br />
einer Vermietung zugeführt werden<br />
� Mietvertragslaufzeit 10 Jahre für 89% der GMG-Flächen<br />
(Erweiterungsbau komplett) bzw. 5 Jahre für 11% der GMG-<br />
Flächen (Westbau, EG)<br />
� Mietvertragsbeginn: voraussichtlich im 3. Quartal 2005,<br />
spätestens 8 Monate nach Erteilung der vollzugsfähigen Baugenehmigung<br />
für den Ausbau und nach Fälligkeit des Kaufpreises<br />
� Verlängerungsoptionen von 2x5 bzw. 3x5 Jahren<br />
� Bei einer Indexveränderung von jeweils 10% erfolgt eine Mietzinsanpassung<br />
in gleicher Höhe<br />
* Für den Inhalt des Prospektes sind nur die zum Zeitpunkt der Herausgabe des Prospektes bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich.
_INVESTITIONSVOLUMEN<br />
� Ca. € 28.800.000<br />
� Ein Mezzanine-Darlehen in Höhe von € 1.000.000 wird durch<br />
das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. bereitgestellt<br />
� Max. € 23.200.000 sind über eine Projektfinanzierung mit<br />
einer Gesamtlaufzeit von maximal 24 Monaten gesichert<br />
_EIGENKAPITAL<br />
� Der Zeichner beteiligt sich mit einer Stammeinlage und einer<br />
Kapitalrücklage im Verhältnis von 1 zu 99, dies entspricht bei<br />
der Mindestzeichnungssumme von € 60.000 einem Verhältnis<br />
von € 600 zu € 59.400<br />
_PROJEKTENTWICKLUNGSGEWINN<br />
� Geplantes Ergebnis vor Steuern am Ende des 12-monatigen<br />
Prognosezeitraumes im Basis-Szenario: 27,27%<br />
_AUSSCHÜTTUNGEN<br />
� Geplante Ausschüttung nach Besteuerung auf Gesellschaftsebene<br />
am Ende des 12-monatigen Prognosezeitraumes im<br />
Basis-Szenario: 12,83% zzgl. Kapitalrücklage (99% des Eigenkapitals).<br />
Die Stammeinlage (1% des Eigenkapitals) wird nach<br />
Ablauf der Frist gemäß § 73 GmbHG ausgezahlt (12 Monate nach<br />
öffentlicher Bekanntmachung des Liquidationsbeschlusses)<br />
_STICHWORT STEUERN<br />
� Die Fondskonzeption berücksichtigt die Steuergesetze, die<br />
veröffentlichte Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung<br />
zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe (vgl. »Steuerliche<br />
Grundlagen«, S. 63 ff.)<br />
_GUTACHTEN<br />
� Kaufpreis und Miete der Immobilie sind laut unabhängigem<br />
Gutachten zum Zeitpunkt der Bewertung marktgerecht<br />
� Die vorliegenden Bauunterlagen wurden im Rahmen einer<br />
gutachterlichen Kostenanalyse mit positivem Ergebnis geprüft<br />
� Die steuerliche Konzeption ist durch ein Gutachten bestätigt<br />
_IDW-STANDARD<br />
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat<br />
im September 2000 seine Berufsauffassung in Bezug auf den<br />
Inhalt von Prospekten verabschiedet. Dieser IDW-Standard S4<br />
ist Grundlage für die Beurteilung von Beteiligungsangeboten in<br />
Prospektgutachten und wird, wie bei allen Bankhaus-<strong>Wölbern</strong>-<br />
Fonds, auch für die Prospektierung von »Development 01«<br />
angewendet.<br />
_TREUHÄNDERIN<br />
Als Treuhänderin ist die Hansische Treuhand AG, Hamburg,<br />
eingeschaltet, der die Freigabe der Zeichnungsmittel der<br />
Gesellschafter vom Treuhandkonto auf das Konto der Gesellschaft<br />
in der <strong>Invest</strong>itionsphase sowie die laufende Betreuung<br />
der Anleger obliegt.<br />
_BEITRITT UND EINZAHLUNG<br />
Angebot im Überblick<br />
Die Zeichnungssumme zzgl. eines Agios in Höhe von 2% auf<br />
den vollen Zeichnungsbetrag wird mit Zugang der Annahmeerklärung<br />
der Hansischen Treuhand AG fällig.<br />
11
_DIE IDEE<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. initiiert mit diesem Beteiligungsangebot<br />
einen Developmentfonds für Privatinvestoren mit dem<br />
Ziel, dem ertrags- und risikobewussten Anleger ein innovatives,<br />
unternehmerisch geprägtes Immobilieninvestment anzubieten,<br />
das die Chance auf Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite bei einer vergleichbar kurzen Laufzeit bietet<br />
und bisher meist institutionellen <strong>Invest</strong>oren vorbehalten war.<br />
Projektentwicklungen wurden bislang üblicherweise von<br />
Projektentwicklungsunternehmen in Zusammenarbeit mit institutionellen<br />
Finanzierungspartnern realisiert. Durch die Entwicklungen<br />
am Markt (Stichwort: Basel II) und das damit veränderte<br />
Finanzierungsverhalten der Banken eröffnet sich jetzt<br />
für Privatinvestoren die Möglichkeit, durch neue Finanzierungsmodelle<br />
auch in diesem Marktsegment zu investieren.<br />
Das Ergebnis ist ein anlegerfreundliches Finanzprodukt,<br />
das sich nahtlos in die vom Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. seit 1993<br />
initiierten geschlossenen Immobilienanlageprodukte eingliedert.<br />
Bislang konnten mehr als 55 In- und Auslandsimmobilienfonds<br />
emittiert und erfolgreich platziert werden.<br />
_DAS PROJEKT<br />
Das vorliegende Angebot bietet dem <strong>Invest</strong>or die Möglichkeit,<br />
durch die Beteiligung an der Projektgesellschaft (GFW<br />
Grundstücks GmbH) an der Projektentwicklung »Gorch-Fock-<br />
Wall 3–7« in Hamburg zu partizipieren.<br />
Developmentfonds als Immobilien-Anlageprodukt<br />
Developmentfonds als Immobilien-Anlageprodukt<br />
Das Eigentum an der Immobilie wird von der GFW Grundstücks<br />
GmbH gehalten, deren gemeinsame Anteilseigner die<br />
Kapitalgeber (<strong>Invest</strong>oren) und der Projektentwickler, die Quantum<br />
Immobilien AG, sind. Der Projektentwickler und die Kapitalgeber<br />
teilen sich den Gewinn nach ihren Beteiligungsverhältnissen<br />
und über bereits festgelegte Gewinnverteilungsmodelle.<br />
Entwickelt wird ein Objekt in sehr guter Lage in der Hamburger<br />
Innenstadt. Besonderheit des Projektes ist der relativ<br />
hohe Vorvermietungsstand. 72% der Gesamtmietfläche sind<br />
bereits an die Generalmietgesellschaft der Deutschen Telekom AG<br />
(GMG) vermietet. Das Vermietungsrisiko beschränkt sich<br />
dadurch auf eine für Projektentwicklungsvorhaben ungewöhnlich<br />
geringe Fläche. Hinzu kommt, dass die GMG während der<br />
achtmonatigen Umbauphase bereits eine Nutzungsentschädigung<br />
entrichtet.<br />
Es ist geplant, das repräsentative Gebäude möglichst umgehend<br />
nach Sanierung und Vermietung der Restflächen (voraussichtlich<br />
zum 4. Quartal 2005) zu veräußern.<br />
Der Anleger beteiligt sich somit an einem <strong>Invest</strong>ment<br />
mit kurzer Kapitalbindungsdauer und überdurchschnittlichen<br />
Renditechancen bei einem ausgewogenen Chancen-Risiko-<br />
Verhältnis.<br />
13<br />
DEVELOPMENT 01
Checkliste<br />
CHECKLISTE DES ANGEBOTES<br />
Immobilie<br />
Lage Bürogebäude in Hamburg-Innenstadt<br />
Baujahr Um 1900, komplette Sanierung 2004/2005<br />
Kaufpreis netto (für das unsanierte Gebäude) € 17.000.000<br />
Geplante Bau- und Baunebenkosten € 10.205.309<br />
Fondsbezogene Vorkosten (inkl. 2% Agio) 4,63% (bezogen auf das<br />
14<br />
<strong>Invest</strong>itionsvolumen zzgl. 2% Agio)<br />
Geplantes Ergebnis vor Steuern (Basis-Szenario) 27,27%<br />
Mietvertragsinhalte<br />
Mieter GMG Generalmietgesellschaft mbH Leerstand<br />
Mietfläche Büro 8.763 m 2 1.793 m 2<br />
Mietfläche Lager 886 m 2 1.904 m 2<br />
Stellplätze 24 Stück<br />
Mietvertragslaufzeit 30.06.2015 (89%)<br />
voraussichtlich bis 30.06.2010 (11%)<br />
Indexierung der Miete 10%/100%<br />
Mietzins Büro/Monat 14,00 €/m 2 12,50 €/m 2<br />
(kalkulatorisch)<br />
Mietzins Lager/Monat 4,00 €/m 2 4,00 €/m 2<br />
(kalkulatorisch)<br />
Mietzins Stellplätze/Monat 150 €/Stück<br />
Miete p.a. (anfänglich) € 1.557.912 € 360.342<br />
(kalkulatorisch)<br />
Finanzierung<br />
Finanzierungsart Projektfinanzierung Mezzanine-Finanzierung<br />
Kreditbetrag Max. € 23.200.000 € 1.000.000<br />
Anteil am Gesamtvolumen 80,56% 3,47%<br />
Festzinsperiode 3 bis 12 Monate Bis 31.12.2005<br />
Tilgung Aus Verkaufserlös Aus Verkaufserlös<br />
Zinssatz Kalkuliert 4% 15% (8% fest,<br />
(Euribor + 140 Basispunkte) 7% erfolgsabhängig)<br />
Gutachten<br />
Steuergutachten ja<br />
Wertgutachten ja<br />
IDW-Standard S4 ja
DEVELOPMENT 01<br />
Übersicht der Chancen und Risiken<br />
_VORBEMERKUNG<br />
Bei der Beurteilung eines Beteiligungsangebotes wie dem<br />
vorliegenden kommt der Analyse allgemeiner Risiken, wie Konjunkturentwicklung,<br />
Änderung der Steuergesetzgebung etc.,<br />
und der speziellen Risiken, wie Vermietungs-, Vermarktungsoder<br />
Kostenrisiko etc., eine besondere Bedeutung zu.<br />
Das Chancen-Risiko-Verhältnis ist beispielsweise nicht mit<br />
dem niedrigeren von z.B. festverzinslichen Wertpapieren oder<br />
dem volatilitätsbedingt höheren einer Aktienanlage zu vergleichen.<br />
Es unterscheidet sich zudem von langfristig (10 Jahre)<br />
orientierten geschlossenen Immobilienfonds.<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot ist grundsätzlich<br />
eine <strong>Invest</strong>ition, die mit dem Risiko einer wirtschaftlichen Verschlechterung<br />
verbunden ist, ebenso aber auch die Chance<br />
einer überdurchschnittlichen Vermögensmehrung beinhaltet.<br />
Grundlage sämtlicher Prognosen ist ein konservativer<br />
Wertansatz mit dem Ziel, ein möglichst optimales und ausgewogenes<br />
Verhältnis der mit der <strong>Invest</strong>ition verbundenen<br />
Chancen und Risiken zu erreichen.<br />
16<br />
Die nachstehenden Ausführungen stellen lediglich eine<br />
verkürzte Zusammenfassung wesentlicher Chancen und Risiken<br />
dar. Für eine abschließende Beurteilung des Beteiligungsangebotes<br />
ist die Lektüre des gesamten Emissionsprospektes<br />
erforderlich, insbesondere das Kapitel »Chancen und Risiken«<br />
ab S. 67 ff.<br />
Verschiedene Risiken sind von der Entwicklung des Marktes<br />
abhängig und können insofern nur eingeschränkt in der<br />
Planung berücksichtigt werden. Sowohl die Realisierung einzelner<br />
als auch die Kumulation mehrerer Risiken können im<br />
ungünstigsten Fall dazu führen, dass der Anleger die eingesetzte<br />
Einlage nicht zurückerhält.
Bauqualität<br />
Finanzierung<br />
<strong>Invest</strong>itionskosten<br />
Bauzeit und Fertigstellung<br />
Vermietung<br />
Verkauf<br />
Platzierungsdauer<br />
Steuerliche Aspekte<br />
CHANCEN<br />
Eine hochwertige Bauqualität kann die Vermietbarkeit<br />
der Restflächen sowie den Veräußerungspreis<br />
der Immobilie positiv beeinflussen und damit zu<br />
einem tendenziell besseren Ergebnis als geplant<br />
führen.<br />
Ein niedrigeres Zinsniveau als geplant für den variabel<br />
zu verzinsenden Darlehensanteil zur Finanzierung<br />
der Bau- und Baunebenkosten kann eine<br />
Erhöhung der Gesamtausschüttung für den Zeichner<br />
zur Folge haben.<br />
Sollte eine Veräußerung der Immobilie nicht innerhalb<br />
des geplanten Zeitraumes realisiert werden<br />
können und eine Anschlussfinanzierung sowohl der<br />
Projekt- als auch der Mezzanine-Finanzierung erforderlich<br />
sein, so kann ein niedrigeres Zinsniveau<br />
der Anschlussfinanzierung zur Verbesserung des<br />
geplanten Ergebnisses führen.<br />
Die tatsächlich anfallenden Kosten können geringer<br />
ausfallen als prospektiert. Dies kann zu einer Verbesserung<br />
des Ergebnisses führen.<br />
Eine kürzer als geplant währende Bauphase kann<br />
zu einer vorzeitigen Vermietung der Restflächen<br />
sowie durch vorzeitigen Verkauf der Immobilie zu<br />
einem verkürzten Prognosezeitraum führen. Dies<br />
würde das geplante Anlegerergebnis verbessern.<br />
Sollte eine Vermietung der Restflächen früher bzw.<br />
zu einem höheren Mietzins als geplant realisiert<br />
werden können, so kann dies zu einer Verbesserung<br />
des geplanten Ergebnisses führen.<br />
Sollte eine Veräußerung der Immobilie früher bzw.<br />
zu einem höheren Verkaufsfaktor als geplant realisiert<br />
werden können, so kann dies zu einer Verbesserung<br />
des geplanten Ergebnisses führen.<br />
Durch Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
kann sich das Ergebnis für den Anleger<br />
verbessern.<br />
RISIKEN<br />
Übersicht der Chancen und Risiken<br />
Baumängel während der Bauphase sowie ungenügende<br />
Mängelbeseitigung und Geltendmachung von<br />
Gewährleistungsansprüchen im Rahmen der Bauabnahme<br />
können die Vermietbarkeit der Restflächen<br />
negativ beeinflussen, da gegebenenfalls eine<br />
Realisierung des kalkulierten Mindestmietzinses<br />
nicht möglich wäre. Dies kann aufgrund eines dann<br />
verminderten Verkaufspreises zu einer Reduzierung<br />
des geplanten Ergebnisses führen.<br />
Ein höheres Zinsniveau als geplant für den variabel<br />
zu verzinsenden Darlehensanteil kann eine Reduzierung<br />
der Gesamtausschüttung für den Zeichner<br />
zur Folge haben.<br />
Sollte eine Veräußerung der Immobilie nicht innerhalb<br />
des geplanten Zeitraumes realisiert werden<br />
können und diese eine Anschlussfinanzierung<br />
sowohl der Projekt- als auch der Mezzanine-Finanzierung<br />
erforderlich machen, so kann ein höheres<br />
Zinsniveau der Anschlussfinanzierung zur Verschlechterung<br />
des geplanten Ergebnisses führen.<br />
Die tatsächlich anfallenden Kosten können höher<br />
ausfallen als prospektiert. Dies könnte zu einer<br />
Reduzierung des geplanten Veräußerungserlöses<br />
führen und sich somit negativ auf das geplante<br />
Ergebnis auswirken.<br />
Eine zeitliche Überschreitung der geplanten Bauphase<br />
kann zu einer verzögerten Vermietung der<br />
Restflächen sowie durch einen späteren Verkauf<br />
der Immobilie zu einem Überschreiten des Prognosezeitraumes<br />
führen. Dies könnte das geplante<br />
Anlegerergebnis verschlechtern.<br />
Sollte eine Vermietung der Restflächen später bzw.<br />
zu einem niedrigeren Mietzins als geplant realisiert<br />
werden können, so kann dies zu einer Reduzierung<br />
der geplanten Ausschüttung führen.<br />
Sollte eine Veräußerung der Immobilie zu einem<br />
geringeren Verkaufsfaktor als geplant realisiert<br />
werden können, so kann dies zu einer Reduzierung<br />
des Verkaufspreises und damit des Veräußerungsgewinnes<br />
führen. Eine Verschlechterung des geplanten<br />
Ergebnisses wäre die Folge. Ist die Veräußerung<br />
der Immobilie aufgrund der Marktgegebenheiten<br />
nicht innerhalb des geplanten Prognosezeitraumes<br />
realisierbar, so würde dies zu einer längeren Bindung<br />
und damit voraussichtlich zu einer geringeren<br />
Effektivverzinsung des Anlegerkapitals führen.<br />
Wird der Betrag der Stammkapitalerhöhung<br />
(€ 41.900) sowie der Betrag der Kapitalrücklagenerhöhung<br />
(€ 4.148.100) nicht vollständig übernommen<br />
und ausbezahlt, kann die Kapitalerhöhung nicht wie<br />
geplant durchgeführt werden. Die Treuhänderin<br />
wird in diesem Fall die eingezahlten Zeichnungsmittel<br />
sowie das 2%-ige Agio in voller Höhe an die<br />
<strong>Invest</strong>oren zurückzahlen.<br />
Durch Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
kann sich das Ergebnis für den Anleger<br />
verschlechtern.<br />
17
Die Projektbeteiligten<br />
19<br />
DEVELOPMENT 01
DEVELOPMENT 01<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> – der Initiator<br />
Die ständige Weiterentwicklung des eigenen Profils mit dem<br />
Charakter einer hanseatischen Privatbank prägen das Bankhaus,<br />
das seinen Namen durch Dr. Ernst <strong>Wölbern</strong> 1956 erhielt.<br />
Seit rund zehn Jahren ist das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> hundertprozentige<br />
Tochter der ABSA Bank Ltd., einer der größten Bankengruppen<br />
Afrikas mit Sitz in Johannesburg. Aus der Einbindung<br />
in diese angelsächsisch geprägte und international tätige<br />
Gruppe hat sich bei <strong>Wölbern</strong> eine bankenuntypische unternehmerische<br />
Struktur herausgebildet: Eingespielte Teams agieren<br />
schneller, flexibler und unabhängiger als die meisten Wettbewerber.<br />
Als Qualitätsmarktführer gilt das Bankhaus bei der Emission<br />
geschlossener Auslandsimmobilienfonds. Die bei <strong>Wölbern</strong><br />
erstmals 1993 konzipierten »Holland Fonds« setzten Standards<br />
in diesem Segment. Das Leistungsspektrum der Bank umfasst<br />
hierbei den Ankauf von Immobilien, das Finanzierungs- und<br />
Fondskonzept, dessen Vermarktung und Vertrieb sowie die<br />
Betreuung von inzwischen mehr als 15.000 Anlegern. Daneben<br />
entwickelt die Bank derzeit weitere <strong>Invest</strong>ments für institutionelle<br />
und private Anleger. Mit dem vorliegenden Angebot bietet<br />
das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. seinen Anlegern erstmals die<br />
Möglichkeit zur Beteiligung an einem Projektentwicklungs-<br />
20<br />
fonds, der sich in mehrfacher Hinsicht von den in dem nachfolgenden<br />
Fondsüberblick aufgeführten Produkten unterscheidet.<br />
Insbesondere handelt es sich hierbei um ein Produkt in einem<br />
höheren Risiko-Rendite-Segment.<br />
Kaum ein anderer Initiator verfügt über so langjährige und<br />
kontinuierliche Erfahrungswerte im Bereich der geschlossenen<br />
Immobilienfonds sowie ein entsprechendes Netzwerk und<br />
Management wie das Bankhaus <strong>Wölbern</strong>. Kein Wunder also,<br />
dass das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> als einer der Marktführer ganz<br />
besonders strenge Kriterien anlegt, wenn es um den Ankauf<br />
neuer Objekte, die Entwicklung neuer Projekte und die Erstellung<br />
von Fondskonzepten geht. Nur so lässt sich langfristiger<br />
Erfolg aufbauen – und nur so entsteht ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis<br />
zu den Anlegern.<br />
Die nachfolgend dargestellte Übersicht, die sämtliche<br />
Fonds berücksichtigt, die bis einschließlich 2003 geschlossen<br />
wurden und bereits mindestens eine planmäßige Ausschüttung<br />
geleistet haben, vermittelt einen Eindruck der positiven<br />
<strong>Invest</strong>itionsverläufe. Alle durchschnittlichen Ausschüttungswerte<br />
entsprechen den Prognosewerten – oder liegen darüber.<br />
Gern wird die ausführliche Leistungsbilanz zur Verfügung<br />
gestellt, die detailliert die Daten jedes einzelnen Fonds belegt.
Deutschland 01 Frankreich 02 Österreich 03 Polen 01<br />
Holland 51 Holland 53 Holland 54 Holland 55<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> – der Initiator<br />
21
FONDSÜBERBLICK<br />
Fonds Zeitraum Soll Ist Abweichung Eigenkapital<br />
(Kumulierte Ausschüttungen) in % in €<br />
HOLLAND 1 * 1993–2000 60,26% 72,66% 20,58% 5.215.177<br />
HOLLAND 2 * 1993–1998 52,45% 77,30% 47,38 % 5.215.177<br />
HOLLAND 4 1994–2003 65,60% 65,59% –0,02% 4.729.450<br />
HOLLAND 5 1995–2003 59,29% 59,29% 0,00% 5.547.517<br />
HOLLAND 6 ** 1995–2003 67,49% 78,99% 17,04% 6.263.326<br />
HOLLAND 7 1996–2003 49,60% 49,60% 0,00% 7.260.345<br />
HOLLAND 8 *** 1996–2003 57,43% 52,51% –8,57% 1.431.617<br />
HOLLAND 9 1996–2003 57,69% 58,69% 1,73% 9.407.771<br />
HOLLAND 10 1996–2003 73,99% 81,01% 9,49% 1.533.876<br />
HOLLAND 11 1996–2003 57,25% 58,25% 1,75% 869.196<br />
HOLLAND 12 1996–2003 59,51% 62,51% 5,04% 3.580.326<br />
HOLLAND 13 1996–2003 53,90% 53,90% 0,00% 1.968.474<br />
HOLLAND 14 1997–2003 52,33% 52,56% 0,44% 6.825.747<br />
HOLLAND 15 1997–2003 51,32% 53,32% 3,90% 13.293.589<br />
HOLLAND 16 1997–2003 51,94% 57,94% 11,55% 18.201.991<br />
HOLLAND 17 1997–2003 52,70% 53,70% 1,90% 9.203.254<br />
HOLLAND 18 1998–2003 44,12% 46,12% 4,53% 20.196.029<br />
HOLLAND 19 1999–2003 33,90% 33,90% 0,00% 3.067.751<br />
HOLLAND 20 1998–2003 44,52% 44,52% 0,00% 12.782.297<br />
HOLLAND 21 1999–2003 37,11% 38,61% 4,04% 9.203.254<br />
HOLLAND 22 1998–2003 42,89% 42,89% 0,00% 23.468.297<br />
HOLLAND 23 1999–2003 37,98% 38,98% 2,63% 16.361.340<br />
HOLLAND 24 1999–2003 37,09% 37,59% 1,35% 14.316.173<br />
HOLLAND 25 1999–2003 37,50% 38,50% 2,67% 11.708.584<br />
HOLLAND 26 1999–2003 35,17% 36,17% 2,84% 4.627.192<br />
HOLLAND 27 1999–2003 39,04% 39,10% 0,15% 26.459.355<br />
HOLLAND 28 1999–2003 38,43% 38,43% 0,00% 15.645.532<br />
22
FONDSÜBERBLICK<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> – der Initiator<br />
Fonds Zeitraum Soll Ist Abweichung Eigenkapital<br />
(Kumulierte Ausschüttungen) in % in €<br />
HOLLAND 29 2000–2003 28,60% 28,60% 0,00% 1.763.957<br />
HOLLAND 30 1999–2003 39,78% 39,78% 0,00% 5.982.115<br />
HOLLAND 31 1999–2003 40,91% 40,91% 0,00% 3.297.833<br />
HOLLAND 32 1999–2003 37,03% 37,03% 0,00% 28.785.733<br />
HOLLAND 33 1999–2003 38,43% 38,43% 0,00% 1.559.440<br />
HOLLAND 34 2000–2003 27,17% 27,17% 0,00% 18.815.541<br />
HOLLAND 35 2000–2003 26,06% 28,56% 9,59% 28.248.876<br />
HOLLAND 36 2000–2003 26,57% 29,07% 9,41% 3.502.349<br />
HOLLAND 37 2001–2003 21,75% 22,25% 2,30% 46.885.466<br />
HOLLAND 39 2002–2003 15,00% 16,00% 6,67% 40.500.000<br />
HOLLAND 40 2002–2003 14,00% 15,00% 7,14% 9.250.000<br />
HOLLAND 41 2003 7,50% 7,50% 0,00% 13.840.000<br />
HOLLAND 42 2003 8,00% 8,00 % 0,00% 5.100.000<br />
HOLLAND 43 2003 7,00% 7,00% 0,00% 12.020.000<br />
HOLLAND 44 2003 7,50% 7,50% 0,00% 13.780.000<br />
HOLLAND 45 2003 8,50% 8,50% 0,00% 9.000.000<br />
HOLLAND 46 2003 7,00% 7,00% 0,00% 12.500.000<br />
HOLLAND 47 2003 7,00% 7,00% 0,00% 23.000.000<br />
HOLLAND 48 2003 7,00% 7,00% 0,00% 12.518.000<br />
HOLLAND 49 2003 7,25% 7,25% 0,00% 9.500.000<br />
HOLLAND 50 2003 7,50% 7,50% 0,00% 21.000.000<br />
HOLLAND 51 2003 7,50% 7,50% 0,00% 8.700.000<br />
HOLLAND 53 2003 7,50% 7,50% 0,00% 10.900.000<br />
ÖSTERREICH 01 2002–2003 12,00% 13,00% 8,33% 29.655.000<br />
ÖSTERREICH 02 2003 6,00% 6,00% 0,00% 6.200.000<br />
FRANKREICH 01 2003 6,75% 7,75% 14,81% 29.000.000<br />
Total 663.686.947<br />
USA I 2000–2003 28,00% 28,00% 0,00% $ 14.500.000<br />
*** Fonds wurden bereits liquidiert. Der Liquidationserlös ist in der dargestellten Ausschüttung enthalten.<br />
*** Es wurde eine von zwei Fondsimmobilien verkauft. Der anteilige Liquidationserlös ist in der dargestellten Ausschüttung enthalten.<br />
*** Eine Ausschüttung für 2003 ist aufgrund des Verkaufs des Objektes nicht erfolgt. Die Endabrechnung folgt im Rahmen<br />
der Verkaufsabwicklung im Jahr 2004 (vorab gezahlter Verkaufserlös 115%, bezogen auf das gezeichnete Kapital).<br />
23
DEVELOPMENT 01<br />
Quantum Immobilien AG –<br />
der Projektentwicklungspartner<br />
Die Quantum Immobilien AG ist ein innovatives und professionelles<br />
Projektentwicklungsunternehmen mit Sitz in Hamburg.<br />
Ein interdisziplinär besetztes Team sorgt für die professionelle<br />
Abwicklung der Projekte.<br />
Neben den beiden Gründern und Vorständen, Frank Schmidt<br />
und Philipp Schmitz-Morkramer, die 80% der Aktien halten, sind<br />
24<br />
das Bankhaus M.M. Warburg & CO und die Versicherungsgruppe<br />
Hannover mit jeweils 10% an der Quantum Immobilien AG<br />
beteiligt.<br />
Kerngeschäftsfeld der Quantum Immobilien AG ist die Entwicklung<br />
von modernen Stadt- und Arbeitsräumen, mit einem<br />
besonderen Fokus auf die Qualität der Standorte, die Konzep-
Abbildungen rechts: Alsterfleet,<br />
Speicher X, Grimm 6<br />
Abbildung links: KPMG<br />
tion und die Architektur. Von der Standortauswahl über die<br />
Grundstücksbeschaffung, die Plan- und Baurechtschaffung,<br />
die Konzeption bis hin zur schlüsselfertigen Erstellung und<br />
Vermarktung wird das gesamte Leistungsspektrum durch die<br />
Quantum Immobilien AG sichergestellt.<br />
Die Quantum Immobilien AG ist Vertragspartner von institutionellen<br />
Anlegern, privaten <strong>Invest</strong>oren, Banken, Industrie<br />
und städtischen Trägern. Darüber hinaus berät die Quantum<br />
Immobilien AG institutionelle <strong>Invest</strong>oren und Banken bei<br />
<strong>Invest</strong>mententscheidungen. Die Projekte werden mit jeweils<br />
festen Partnern realisiert, so dass die Quantum Immobilien AG<br />
mit einem kleinen flexiblen Team und diesen Partnern das<br />
gesamte Leistungsspektrum anbieten kann, um eine Lösung<br />
aus einer Hand zu realisieren.<br />
_LEISTUNGSSPEKTRUM DER QUANTUM IMMOBILIEN AG<br />
Die Quantum Immobilien AG konnte sich seit ihrer Gründung<br />
1999 als einer der Marktführer in der Hamburger Innenstadt<br />
etablieren. Insgesamt wurden bisher Projekte mit einem Volumen<br />
von ca. € 248,5 Mio. realisiert. Darunter so markante Beispiele<br />
wie das Michaelis Quartier, das von der KPMG komplett<br />
gemietet wurde und an die Bayerische Ärzteversorgung veräußert<br />
wurde. Hier sind insgesamt ca. 20.000 m2 Bürofläche sowie<br />
ca. 270 TG-Stellplätze entstanden. Die Architektur stammt von<br />
Prof. Steidl & Partner aus München, die den Architektenwettbewerb<br />
gewonnen haben.<br />
Das Haus am Alsterfleet mit ca. 4.270 m2 Büroflächen und<br />
32 TG-Stellplätzen wurde 2002 an die Mieterin Mönning & Partner<br />
übergeben. Auch hier wurde ein Architektenwettbewerb<br />
ausgeschrieben, den Massimiliano Fuksas, Rom, für sich entscheiden<br />
konnte.<br />
Quantum Immobilien AG – der Projektentwicklungspartner<br />
Ein weiteres prominentes Beispiel stellt der Speicher X dar.<br />
Hier hat Quantum mit den Architekten von Gerkan, Marg &<br />
Partner das letzte unbebaute Stück der historischen Speicherstadt<br />
bebaut. Das Objekt stellt den Anschluss an die Speicherstadt<br />
sowie das neue Tor zur HafenCity dar.<br />
Eine städtebauliche und architektonische »Perle« stellt das<br />
Bürogebäude Grimm 6 von Bothe Richter Teherani dar. Hier<br />
wurde eine Bombenlücke mit einem neungeschossigen transparenten<br />
und innovativen Gebäude geschlossen. Hier ist auch<br />
der Sitz der Quantum Immobilien AG.<br />
In der Realisierung bzw. Projektvorbereitung befinden sich<br />
Projekte mit einem Volumen von ca. € 300 Mio. Hierzu zählen<br />
z.B. das Oval Office, ein attraktiver Solitär in der Hamburger<br />
City Nord mit ca. 26.000 m2 und 300 TG-Stellplätzen. Nutzer<br />
und <strong>Invest</strong>or ist die Aspecta Global Group bzw. HDI-Gruppe. In<br />
Hamburgs markantestem Entwicklungsgebiet – der HafenCity –<br />
entwickelt die Quantum Immobilien AG gleich zwei Gebäude.<br />
Zum einen das Projekt Sandtorkai, Haus 8 mit ca. 4.500 m2 und<br />
zum anderen das Pantaenius-Haus mit ca. 5.500 m2 . Architekten<br />
sind hier Jan Störmer, Hamburg, und David Chipperfield,<br />
London. Fertigstellung beider Gebäude wird Anfang 2005 sein.<br />
Ein weiteres Highlight wird auf dem Gelände der ehemaligen<br />
Bavaria-St.Pauli-Brauerei entstehen: Das Atlantic Haus ist<br />
das mit 34.000 m2 größte Einzelprojekt. Insgesamt zeigte sich<br />
Quantum für die Projektentwicklung des Gesamtareals mit<br />
ca. 110.000 m2 , bestehend aus den Bereichen Hotel, Wohnen,<br />
Einzelhandel und Büro, verantwortlich.<br />
25
DEVELOPMENT 01<br />
NPS Tchoban Voss – der Architekt<br />
NPS ist ein renommiertes Architekturbüro, das seit über<br />
30 Jahren mit mehr als 90 Mitarbeitern kreative Lösungen bei<br />
nutzer- und standortgerechten Neu- und Altbauten entwickelt.<br />
Hierbei legt das Büro einen besonderen Schwerpunkt auf Kostenbewusstsein<br />
und Gestaltungsqualität.<br />
Von der Entwurfs- und Ausführungsplanung über Ausschreibungen<br />
bis zur Bauüberwachung arbeitet NPS Tchoban<br />
Voss unterstützt durch interne 3-D-Visualisierung, Graphikdesign<br />
und Modellbau an Wettbewerben und Gutachten. Hierbei<br />
steht die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit qualifizierten<br />
Ingenieuren im Vordergrund.<br />
26<br />
Abbildungen rechts:<br />
Postplatz, Görlitz,<br />
Mälzerei Friedrichshain, Berlin<br />
Abbildung rechte Seite:<br />
Straßburg Passage, Görlitz<br />
Bei der Bautypologie setzt NPS Tchoban Voss Schwerpunkte<br />
auf Büro- und Geschäftsbauten, Wohnungen, Hotels, Kulturund<br />
Industriebauten sowie auf denkmalgeschützte Bauten.<br />
Oben und nachfolgend werden einige Beispiele für die<br />
erfolgreiche Umsetzung der Planung von NPS Tchoban Voss<br />
gezeigt.
NPS Tchoban Voss – der Architekt<br />
27
DEVELOPMENT 01<br />
Witte Projektmanagement – der Projektsteuerer<br />
Witte Projektmanagement – der Projektsteuerer<br />
Die Witte Projektmanagement GmbH ist ein führendes Unternehmen<br />
für Projektsteuerung und Projektcontrolling mit Büros<br />
in Berlin und Hamburg. Bei der Witte Projektmanagement<br />
GmbH arbeitet ein Team aus erfahrenen Architekten und Bauingenieuren,<br />
jeder leitende Mitarbeiter ist einzelverantwortlich<br />
28<br />
in seinem Projekt tätig, so dass der Auftraggeber jederzeit<br />
einen zuverlässigen Ansprechpartner hat, der über alle aktuellen<br />
Planungs-, Bau- und Kostenentwicklungen des Projektes<br />
auf dem neuesten Stand ist und in allen Fragen beraten und<br />
bei Entscheidungen unterstützen kann.
Heitkamp/Wallbrecht – die Generalunternehmer<br />
Die Bauunternehmung Heitkamp wurde 1892 als »Tiefbaufirma<br />
E. Heitkamp« in Herne gegründet. Über mehrere Generationen<br />
hinweg hat Heitkamp sich einen Namen gemacht und<br />
ist heute an großen Schlüsselfertigbau-, Ingenieurbau- und<br />
Infrastrukturbau-Projekten beteiligt – wie zurzeit am Bau des<br />
Bahnhofs Dresden.<br />
Modernste technische Hilfsmittel, hocheffizientes Projektcontrolling<br />
und Heitkamps integriertes Qualitätsmanagement<br />
garantieren eine optimale Koordinierung aller Gewerke im<br />
Rahmen des Bauablaufs. Ergebnis ist ein perfekt funktionsfähiges<br />
Gebäude, eine pünktliche Übergabe und Kostensicherheit.<br />
Die Bauunternehmung Wilhelm Wallbrecht GmbH & Co. KG<br />
ist ein leistungsstarkes und zukunftsorientiertes Unternehmen<br />
der Bauindustrie in Hannover und Magdeburg. Das Engagement<br />
umfasst alle wichtigen Bereiche des Bauhauptgewerbes<br />
sowie Generalunter- und Generalübernehmertätigkeit. Die<br />
Wilhelm Wallbrecht GmbH & Co. KG ist in den Geschäftsfeldern<br />
Gewerbebau, Industriebau, öffentlicher Bau, Sanierung,<br />
Verkehrsbau und Wohnungsbau aktiv.<br />
Die Kernkompetenzen liegen im Bereich des schlüsselfertigen<br />
Wohnungs- und Gewerbebaues, der Erstellung von<br />
Rohbauten sowie der Sanierung von Bauwerken.<br />
Heitkamp/Wallbrecht – die Generalunternehmer<br />
Die beiden Firmen haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft<br />
zusammengeschlossen, die Firma E. Heitkamp GmbH<br />
übernimmt die technische Geschäftsführung und ist gleichzeitig<br />
Sprecher der Arbeitsgemeinschaft.<br />
Beide Firmen der Arbeitsgemeinschaft haften gegenüber<br />
der GFW Grundstücks GmbH als Gesamtschuldner.<br />
29<br />
DEVELOPMENT 01
Die Projektentwicklung<br />
31<br />
DEVELOPMENT 01
DEVELOPMENT 01<br />
Status quo<br />
Status quo<br />
Die zur Jahrhundertwende um 1900 entstandenen Gebäude<br />
Westbau (1883–1887) und Erweiterungsbau (1898–1901),<br />
Gorch-Fock-Wall 3–7, 20354 Hamburg, befinden sich direkt in<br />
Hamburgs Innenstadt unweit des Dammtorbahnhofs, des<br />
Botanischen Gartens, des Gänsemarktes und Stephansplatzes<br />
sowie der Hamburgischen Staatsoper.<br />
Sie sind gemeinsam mit dem gesamten Gebäudeensemble<br />
zwischen Gorch-Fock-Wall und Dammtorwall sowie zwischen<br />
Jungiusstraße und Stephansplatz in die Denkmalliste eingetragen.<br />
Das Gutachten zum Denkmalwert des ehemaligen Oberpostdirektionsgebäudes<br />
beschreibt den Gebäudekomplex als<br />
»von herausragender Bedeutung sowohl als Dokument für<br />
die Geschichte der Reichspost und ihrer Bauten als auch für<br />
32<br />
die Stadtentwicklungsgeschichte Hamburgs. Zudem kommt<br />
ihm Bedeutung für die Erhaltung der charakteristischen Eigenheiten<br />
des Stadtbildes am Wallring zu.«<br />
Bei dem Gebäudeensemble handelt es sich um ein markantes<br />
und repräsentatives Objekt der Hamburger Innenstadt.<br />
Große Lichthöfe, stuckverzierte Decken im Treppenhausbereich,<br />
attraktive Säulen, diverse Statuen und repräsentative<br />
Eingangsbereiche prägen das Gebäude.
DEVELOPMENT 01<br />
Planung<br />
Planung<br />
_BAUVORHABEN UND BAUBESCHREIBUNG<br />
Fassaden<br />
Die äußere Erscheinung der in Anlehnung an die »Formen der<br />
italienischen Renaissance« errichteten Gebäude bleibt unverändert<br />
erhalten. Die Sandstein- und Klinkerfassaden werden<br />
in Abstimmung mit dem Denkmalschutz gereinigt und ausgebessert.<br />
Außenanlagen<br />
Die befahrbaren Innenhöfe werden neu gestaltet und erhalten<br />
neue Oberflächenbeläge. Im Rahmen dieser gestalterischen<br />
Neuordnung der Innenhofbereiche können 24 Stellplätze<br />
für PKW ausgewiesen werden. Nicht mehr benötigte Rampen,<br />
Zugänge, Vordächer und Anbauten werden demontiert.<br />
34<br />
Aufstockung des 3. Obergeschosses zur Nutzung der Bürofläche<br />
Nutzungskonzept<br />
Die Gebäude werden im Rahmen einer wiederaufgenommenen<br />
Büronutzung modernisiert, umgebaut und erweitert. Dadurch<br />
erfüllen sie die heutigen Anforderungen an moderne Büroflächen.<br />
Das 3. Obergeschoss des Erweiterungsbaus wird umgebaut<br />
und in Teilflächen als Bürofläche neu genutzt. Dazu<br />
werden große Bereiche des vorhandenen Daches der Hauptriegel<br />
abgebrochen und auf Höhe der heute schon vorhandenen<br />
erhöhten Eckbereiche neu errichtet. Die Dachkonstruktion<br />
wird als Stahlkonstruktion mit einer Trapezblechdeckung<br />
errichtet und unterhalb der heute vorhandenen Attika bleiben.<br />
Zu den Innenhöfen werden hier neue Einzelfenster und Fensterbänder<br />
ergänzt.
Erschließungsstruktur<br />
Der Westbau wird über ein Haupttreppenhaus am Gorch-Fock-<br />
Wall 3, der Erweiterungsbau über zwei Hauptzugänge vom<br />
Gorch-Fock-Wall 7 und von der Jungiusstraße 2 erschlossen.<br />
Ein weiteres Treppenhaus am Dammtorwall dient zusätzlich<br />
als interne Erschließung des Erweiterungsbaus. Die Eingangsbereiche<br />
und Treppenhäuser werden zum Teil unter denkmalpflegerischen<br />
Gesichtspunkten repräsentativ restauriert bzw.<br />
neu gestaltet. Die Haupteingänge werden mit neuen Ganzglastüranlagen<br />
versehen.<br />
Umbaumaßnahmen in den Geschossen<br />
Die vorhandenen WC-Anlagen und Teeküchenzeilen werden<br />
ausgebaut und durch neue, zeitgemäße WC-Bereiche und Teeküchen<br />
ersetzt.<br />
Sanitärräume erhalten Boden- und Wandfliesen. Teeküchen<br />
werden mit modernen Einbauküchen und Fliesenschild über<br />
den Arbeitsplatten ausgestattet.<br />
Die nichttragenden Bürowände werden als beidseitig<br />
2-lagig beplankte Gipskarton-Metallständerwände mit Dispersionsfarbe<br />
angestrichen.<br />
36<br />
Erweiterungsbau<br />
Westbau<br />
Büro- und Flurbereiche erhalten abgehängte Decken und<br />
einen hochwertigen, strapazierfähigen Teppichbodenbelag.<br />
Die Büroraumtüren werden in Holz, die lackierten Zargen<br />
in Stahl, Türdrücker in Edelstahl ausgeführt.<br />
Erweiterungsbau<br />
Mit der Reaktivierung des alten Hauptzugangs vom Gorch-<br />
Fock-Wall aus wird ein neues Treppenhaus als Stahlbetonkonstruktion<br />
mit behindertengerechter Aufzugsanlage im Mittelbau<br />
erstellt, das zur Erschließung der Mietbereiche dient.<br />
Grundsätzlich wird die heute vorhandene Aufteilungsstruktur<br />
der Büroräume, soweit es sich um nichttragende Innenwände<br />
handelt, entfernt, um eine flexible Nutzung zu ermöglichen.<br />
Die heute vorhandenen Fußbodenhöhen/Geschossniveaus<br />
werden teilweise durch eine in den Geschossen variierende<br />
Aufständerung der neuen Fußbodenkonstruktion verändert.<br />
Durch neue Hohlraumböden werden eine stufenlose Anbindung<br />
an das Straßenniveau, auf Normalmaß reduzierte Brüs-
tungshöhen und eine moderne Medienversorgung der Büros<br />
(Elektroinstallation, Datenleitungen, Telefonanschluss) gewährleistet.<br />
Die Technikräume werden mit aufnehmbaren Doppelböden<br />
versehen.<br />
Die vorhandenen Treppenhäuser werden über Rampenoder<br />
Differenzstufenanlagen an die neue Höhensituation der<br />
Geschosse angepasst. Dadurch werden alle Geschosse des<br />
Erweiterungsbaus, bis auf wenige Teilbereiche, behindertengerecht<br />
erschlossen.<br />
Darüber hinaus ist in jedem Geschoss ein Behinderten-WC<br />
vorgesehen.<br />
Westbau<br />
Grundsätzlich bleibt im Westbau die heute vorhandene Aufteilungsstruktur<br />
der Büroräume am Gorch-Fock-Wall weitgehend<br />
erhalten, die die ursprüngliche Aufteilung der tragenden<br />
Wandbereiche widerspiegelt. Nichttragende Innenwände im<br />
Bereich Dammtorwall werden größtenteils abgebrochen, so<br />
dass wahlweise eine flexible Gestaltung von Einzelbüroaufteilungen<br />
oder Gruppenbüros verwirklicht werden kann.<br />
Planung<br />
Hinter dem historischen Treppenhaus wird eine neue,<br />
behindertengerechte Aufzugsanlage eingebaut. Im Mittelbau<br />
des 2. Obergeschosses wird zur Erschließung des 3. Obergeschosses<br />
ein eigenständiges Treppenhaus eingebaut, das<br />
direkt an das Haupttreppenhaus anschließt. Das im Zuge von<br />
früheren Umbaumaßnahmen im Übergangsbereich zum<br />
Erweiterungsbau ergänzte und heute noch vorhandene Treppenhaus<br />
wird geschlossen.<br />
Haustechnik<br />
Das Gebäudeensemble wird mit allen Medien der öffentlichen<br />
Erschließung separat für jedes Gebäude erschlossen und wird<br />
aus zwei Fernwärmeübergaben und dem Niederspannungsnetz<br />
der HEW versorgt. Die Verteilungseinrichtungen werden<br />
von den Kellerzentralen aus aufgebaut. Die haustechnischen<br />
Installationen werden im Zuge des Abbruchs komplett demontiert<br />
und wieder neu aufgebaut. Dies umfasst eine neue Heizungsanlage,<br />
eine Lüftungsanlage, neue Sanitär- und Elektroinstallationen<br />
sowie die Gebäudeautomation. Die Bürobereiche<br />
an der Süd- und Westfassade erhalten einen manuell bedienbaren<br />
innen liegenden Blendschutz.<br />
37
DEVELOPMENT 01<br />
Mieter und Vermietung<br />
_DEUTSCHE TELEKOM AG: FÜHRENDER DIENSTLEISTER DER<br />
TELEKOMMUNIKATIONSBRANCHE, BONITÄTSSTARK UND<br />
ZUKUNFTSORIENTIERT<br />
Die zu entwickelnde Immobilie ist zu 72% an die GMG Generalmietgesellschaft<br />
mbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der<br />
Deutschen Telekom AG, vermietet. Genutzt werden sämtliche<br />
Flächen von Unternehmen des Telekom-Konzerns. Die GMG<br />
entwickelt für den Konzern Deutsche Telekom AG strategische<br />
Vorgaben für den Abschluss interner und externer Mietverhältnisse.<br />
Über die GMG Generalmietgesellschaft mbH wickelt die<br />
Deutsche Telekom AG nahezu sämtliche Immobilienanmietungen<br />
ab.<br />
Die Deutsche Telekom AG hat in dem Mietvertrag mit der<br />
GMG die gesamtschuldnerische Mithaft für die Erfüllung der<br />
Zahlungsverpflichtungen der GMG gegenüber der Vermieterin<br />
übernommen. Hierdurch wird das Risiko eines Mietausfalls<br />
reduziert. Die Deutsche Telekom AG ist mit BAA2 (Moody’s)<br />
bzw. BBB+ (Standard & Poor’s) geratet.<br />
Die Deutsche Telekom AG zählt in dem globalen Markt der<br />
Kommunikation zu den führenden Anbietern. Vertreten in<br />
65 Ländern auf fünf Kontinenten verbindet der Konzern die Kommunikationslösungen,<br />
die zum Wachstum der Zukunft gehören:<br />
Telekommunikation, Informationstechnologie und Internet,<br />
Multimedia und Mobile Commerce, Entertainment und E-Commerce,<br />
Systemlösungen und Security Services. Das durch den<br />
Konzern aufgebaute Netzwerk mit vier flexiblen Divisionen,<br />
T-Com, T-Mobile, T-Online und T-Systems, deckt die wichtigsten<br />
Zukunftsbereiche der Informationsgesellschaft ab.<br />
38<br />
Mit diesen vier Konzernsäulen steht der Konzern an der<br />
Spitze der technologischen Entwicklung und fungiert als Innovationsmotor<br />
der Branche.<br />
Die Geschäftspolitik der Deutschen Telekom AG wurde<br />
schon im Jahr 2003 auf ertragsorientiertes Wachstum und<br />
Entschuldung ausgerichtet. Der Konzernumsatz stieg im ersten<br />
Halbjahr 2004 im Vergleich zum Vorjahr – trotz weiterhin<br />
schwachen konjunkturellen Umfelds und verstärkten Drucks<br />
seitens der Wettbewerber – um 4,4% auf ca. € 28,4 Mrd. Der<br />
Konzernüberschuss erhöhte sich im Vergleichszeitraum um<br />
64,5% auf ca. € 1,8 Mrd.<br />
Vor dem Hintergrund der zufrieden stellenden wirtschaftlichen<br />
und finanziellen Verhältnisse, der geplanten und schon<br />
durchgeführten strategischen Maßnahmen sowie der großen<br />
Bedeutung des Telekom-Konzerns sollte das Risiko der Zahlungsunfähigkeit<br />
kaum gegeben sein.<br />
GENERALMIETVERTRAG ERWEITERUNGSBAU<br />
_MIETBEGINN UND -DAUER<br />
Das Mietverhältnis mit der GMG Generalmietgesellschaft mbH<br />
über den Erweiterungsbau beginnt mit der Übergabe der<br />
Immobilie, spätestens 8 Monate nach Erteilung der vollzugsfähigen<br />
Baugenehmigung für den Ausbau und nach Fälligkeit<br />
des Kaufpreises, voraussichtlich im 3. Quartal 2005. Für den<br />
Erweiterungsbau zahlt die Generalmieterin im Zeitraum zwischen<br />
Beginn des Monats nach Kaufpreiszahlung und Beginn<br />
des Monats der Übergabe des Mietgegenstandes, längstens<br />
aber für 8 Monate an die Käuferin/Vermieterin eine Nutzungsentschädigung<br />
in Höhe der Miete.
Die Mietfläche, die etwa 89% der Gesamtmietfläche der<br />
GMG ausmacht, teilt sich auf in 7.699 m 2 Bürofläche, 886 m 2<br />
Lagerfläche und 24 Stellplätze. Die Vertragslaufzeit ist auf<br />
10 Jahre fest vereinbart.<br />
_OPTIONSRECHT DER MIETERIN<br />
Nach Ablauf der vereinbarten Mietlaufzeit wurden mit der GMG<br />
Verlängerungsoptionen von 2x5 Jahren vereinbart.<br />
_INDEXIERUNG<br />
Die von der Deutschen Telekom AG genutzten Flächen werden<br />
mit 100% in Höhe der Veränderung des Lebenshaltungskostenindexes<br />
indexiert, sobald sich der Index um mehr als 10%<br />
nach oben oder unten verändert.<br />
_UMSATZSTEUER<br />
Die Mieterin verzichtet auf die Umsatzsteuerbefreiung, so dass<br />
die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich<br />
zur monatlichen Miete zu zahlen ist.<br />
GENERALMIETVERTRAG WESTBAU<br />
_MIETBEGINN UND -DAUER<br />
Das Mietverhältnis mit der GMG beginnt mit der Übergabe der<br />
Immobilie, spätestens 8 Monate nach Erteilung der vollzugsfähigen<br />
Baugenehmigung für den Ausbau und nach Fälligkeit<br />
des Kaufpreises, voraussichtlich im 3. Quartal 2005. Die sich<br />
über das gesamte Erdgeschoss des Westbaus erstreckende<br />
Büromietfläche beträgt 1.064 m2 bzw. rund 11% der von der<br />
GMG insgesamt in dem Gebäude angemieteten Flächen.<br />
Die Vertragslaufzeit ist auf 5 Jahre fest vereinbart. Sollte<br />
die Mieterin von ihrer 1. Verlängerungsoption (5 Jahre) keinen<br />
Gebrauch machen, ist sie verpflichtet, an die Vermieterin eine<br />
Mietausfallentschädigung in Höhe von 12 Nettomonatsmieten<br />
zu zahlen.<br />
_OPTIONSRECHT DER MIETERIN<br />
Nach Ablauf der vereinbarten Mietlaufzeit wurden mit der GMG<br />
Verlängerungsoptionen von 3x5 Jahren vereinbart.<br />
_INDEXIERUNG<br />
Die von der Deutschen Telekom AG genutzten Flächen werden<br />
mit 100% in Höhe der Veränderung des Lebenshaltungskostenindexes<br />
indexiert, sobald sich der Index um mehr als 10%<br />
nach oben oder unten verändert.<br />
_UMSATZSTEUER<br />
Mieter und Vermietung<br />
Die Mieterin verzichtet auf die Umsatzsteuerbefreiung, so dass<br />
die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich<br />
zur monatlichen Miete zu zahlen ist.<br />
39
Ergebnis/Ziel<br />
Die GFW Grundstücks GmbH hat das unrenovierte, derzeit<br />
leerstehende Gebäude Gorch-Fock-Wall 3–7, 20354 Hamburg<br />
mit dem Ziel angekauft, es nach Sanierung und Vollvermietung<br />
an einen <strong>Invest</strong>or zu verkaufen und darüber eine Wertschöpfung<br />
zu generieren. Bei der Projektierung dieses Vorhabens<br />
wurden alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt, um so ein<br />
passendes Entwicklungskonzept zu erarbeiten.<br />
Es handelt sich bei dem am Gorch-Fock-Wall 3–7, Dammtorwall<br />
12–14, Jungiusstraße 2 belegenen Objekt um ein sehr<br />
repräsentatives Gebäude in hervorragender Hamburger Innenstadtlage.<br />
Die markante Ecklage des ca. 4.975 m2 großen<br />
Grundstückes in Kombination mit dem historischen Erscheinungsbild<br />
der Immobilie wird den hohen Ansprüchen heutiger<br />
Nutzer gerecht. Auch die historischen Elemente innerhalb des<br />
Gebäudes, wie das repräsentative Treppenhaus und die großzügigen<br />
Deckenhöhen, bieten den Nutzern einen besonderen<br />
Charme, der bei wenigen Objekten in der Hamburger Innenstadt<br />
zu finden ist.<br />
Als potenzielle Nutzer für die noch zu vermietenden Büroflächen<br />
von ca. 1.800 m2 werden Unternehmen und Freiberufler<br />
gesehen, die einen besonderen Wert auf zentrale Lage und<br />
einen repräsentativen Standort legen. Hier sind insbesondere<br />
Anwälte, Notare, Steuerberater, Unternehmensberatungen<br />
sowie andere unternehmensbezogene Dienstleister zu nennen.<br />
Auch die fußläufige Nähe des Objektes zum Hamburger Oberlandesgericht,<br />
dem Strafgerichtsgebäude und dem Landgericht<br />
ist ein besonderer Vorteil.<br />
In zwei unabhängigen Vermietungs- und Vermarktungsgutachten<br />
wurden für die noch zu vermietende Bürofläche Marktmietpreise<br />
von 10,00–12,00 bzw. 14,00 €/m2 geschätzt. Aufgrund<br />
dieser Ergebnisse und der bereits erfolgten Vermietung<br />
Ergebnis/Ziel<br />
an eine 100%-Tochter der Deutschen Telekom AG zu einem<br />
Mietzins von € 14,00/m2 für die Bürofläche ist eine Mietpreis-<br />
spanne zwischen € 11,50/m 2 und € 13,50/m 2 für die Bürofläche<br />
realistisch. Auf dieser Annahme basiert die Kalkulation des<br />
Projektes.<br />
Das sanierte und vermietete Objekt soll zeitnah an einen<br />
Endinvestor veräußert werden. Als potenzielle Käufertypen<br />
werden offene Immobilienfonds, Spezialfonds, Versicherungen,<br />
Pensionskassen und private Vermögensverwaltungsgesellschaften<br />
gesehen.<br />
In einem unabhängigen Gutachten wurden die jüngsten<br />
Verkäufe im westlichen Innenstadtbereich analysiert. Da zum<br />
Verkauf stehende <strong>Invest</strong>ment-Objekte in dieser Gegend kaum<br />
vorhanden sind, ist zur Beurteilung der Verkaufsmöglichkeiten<br />
eine Analyse der Daten der vergangenen drei Jahre vorgenommen<br />
worden. Auf dieser Basis wurde, bezogen auf die derzeit<br />
vorzufindende Situation, der zu erzielende Kaufpreisfaktor<br />
(Multiplikator der ersten kalkulatorischen Jahresnettomiete)<br />
geschätzt. Es wurden zwei Gutachten erstellt. Das eine Gutachten<br />
bestätigt einen Verkaufsfaktor zwischen dem 15,5fachen<br />
und dem 16,0fachen der Jahresmiete, das zweite Gutachten<br />
ermittelt einen zu erzielenden Kaufpreisfaktor zwischen dem<br />
16,0fachen und dem 17,0fachen der Jahresmiete.<br />
Bei der Planung des Gesamtprojektes wurde in der Kalkulation<br />
daher von einem zu erzielenden Verkaufsfaktor zwischen<br />
dem 15,5fachen und dem 16,5fachen der Jahresmiete ausgegangen.<br />
Sowohl bei den Ansätzen für die Vermietung als auch für<br />
den Verkauf wurde darauf geachtet, einen möglichst konservativen<br />
und somit marktgerechten Ansatz zugrunde zu legen.<br />
41<br />
DEVELOPMENT 01
DEVELOPMENT 01<br />
Der Standort<br />
Der Standort<br />
_HAMBURG<br />
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist mit rd. 1,7 Mio. Einwohnern<br />
die zweitgrößte Stadt Deutschlands und eines der 16 Bundesländer<br />
der Bundesrepublik Deutschland. In der gesamten<br />
Metropolregion einschließlich der angrenzenden Landkreise<br />
in Schleswig-Holstein und Niedersachsen leben ca. 4 Mio.<br />
Menschen. Hamburg ist ein auf den Dienstleistungssektor<br />
ausgerichteter Standort mit Schwerpunkt auf Medien, Banken,<br />
Finanzdienstleistungen und Versicherungen.<br />
Verkehrsgünstig zwischen Nord- und Ostsee gelegen verfügt<br />
die Stadt mit dem Hamburger Hafen über den zweitgrößten<br />
Containerhafen Europas. Dieser blickt nicht nur auf eine<br />
jahrhundertelange hanseatische Tradition im Überseehandel<br />
zurück, sondern hat sich auch durch ein System von Binnenund<br />
Seehäfen zur zentralen Warendrehscheibe für Nordeuropa<br />
entwickelt. Schon immer war Hamburg das »Tor zur Welt«.<br />
Die Metropolregion Hamburg gilt deshalb zu Recht als das<br />
deutsche Zentrum für Außenwirtschaft. Zudem entwickeln sich<br />
intensivere Beziehungen zu deutschen Nachbarregionen. Dies<br />
42<br />
gilt auch für die Verbindung zu Berlin; die Hauptstadtfunktion<br />
Berlins verleiht dem norddeutschen Raum ein zunehmendes<br />
politisches und wirtschaftliches Gewicht und eröffnet somit<br />
neue Chancen für die Metropolregion Hamburg. Zahlreiche<br />
internationale Unternehmen sind im Großraum Hamburg vertreten<br />
und mit fast 100 Konsulaten ist die Hansestadt mit New<br />
York weltweit Konsularplatz Nr. 1. Darüber hinaus ist die Freie<br />
und Hansestadt Hamburg Sitz des Internationalen Seegerichtshofs<br />
der Vereinten Nationen.<br />
Am Tourismusstandort Hamburg zählten die Hotels und<br />
Pensionen 2003 mehr als 5,5 Mio. Gäste. Mit ihren Sehenswürdigkeiten,<br />
den elf lichtdurchfluteten Einkaufspassagen in der<br />
City, etwa 10.000 Geschäften – darunter viele internationale<br />
Luxusanbieter – 300 Restaurants und 1.500 Bars, drei Staatstheatern<br />
und über 40 Privatbühnen sowie 25 Kinos ist die Stadt<br />
Hamburg für ihre Einwohner sowie die täglich 150.000 Besucher<br />
gleichermaßen anziehend. Der durch Tourismus erzielte<br />
Umsatz beträgt jährlich ca. € 2,7 Mrd.
A7<br />
VO LKSPARKSTRASSE<br />
A7<br />
QUICKBORN/BRAMSTEDT/NORDERSTEDT/NEUMÜNSTER NORDERSTEDT/KALTENKIRCHEN<br />
Eidelstedt<br />
HOLSTENKAMP<br />
LEUNASTRASSE<br />
BARENF ELDER STEINDAM M<br />
KIELER STRASSEKIELER STRASSE<br />
STRESEMANN-<br />
B4<br />
B5<br />
STRASSE<br />
Altona<br />
N O R D E R E L B E<br />
ELBTUNNEL<br />
NIENDORFER<br />
GEHEGE<br />
Stellingen<br />
ELBCHAUSSEE<br />
HAGEN-<br />
BECKS<br />
TIERPARK<br />
KOPPELSTRASSE<br />
SEEVETAL/HANNOVER<br />
Altona-<br />
Nord<br />
FRIEDRICH-EBERT-STRASSE<br />
B5<br />
MAX-BRAUER-ALLEE<br />
FRUCHTALLEE<br />
STRESEMANNSTRASSE<br />
HOLSTENSTRASSE<br />
KÖNIGSTRASSE<br />
Lokstedt<br />
VOSSELER STRASSE<br />
2R<br />
Flughafen<br />
Hamburg-<br />
Fuhlsbüttel<br />
HAMBURG<br />
0<br />
500 1000<br />
DÖRMANNSWEG SCHULWEG<br />
KOLLAUSTRASSE<br />
Gorch-Fock-Wall 3–7<br />
20354 Hamburg<br />
ALSENSTRASSE<br />
ALTONER STRASSE<br />
B4<br />
St.<br />
Pauli<br />
REEPERBAHN<br />
Steinwerder<br />
1500 2000 m<br />
LOKSTEDTER STEIN<br />
BUDABESTER STRASSE<br />
NEDDERFELD<br />
LUFTCHAUSSEE<br />
Hoheluft<br />
FELDSTRASSE<br />
LOKSTEDTER WEG<br />
Eppendorf<br />
BEIM SCHLUMP<br />
HOLSTENWALL<br />
BREITENFELDER STRASSE<br />
GRINDELALLEE<br />
SCHRÖDER- STIFTSTRASSE<br />
GLACISCHAUSSEE<br />
GR. WALL-<br />
ANLAGEN<br />
MESSE-<br />
GELÄNDE<br />
N O R D E R E L B E<br />
Groß<br />
Borstel<br />
TARPENBEKSTRASSE<br />
Harvestehude<br />
HALLER- STR<br />
LUDWIG-ERHARD-STRASSE<br />
ALSTERKRUGCHAUSSEE<br />
DEELBÖGE BRAAMKAMP<br />
SCHOTTMÜLLERST RASSE<br />
SCHLÜTERSTRAS SE<br />
ROTHENBAUM-CHAUSSEE<br />
GORCH-FOCK-WALL<br />
B4<br />
BEBELALLEE<br />
KENNEDYBRÜCKE<br />
LOMBARDSBRÜCKE<br />
1R<br />
OST-WEST-STRASSE<br />
ALSTERKRUGCHAUSSEE<br />
ST.-BENEDICT-STRASSE MARIA-LOUISEN-ST RASSE<br />
MITTELWEG<br />
HEIMHUDER- STRASSE<br />
BINDERSTRASSE<br />
Bf. Dammtor<br />
PLANTEN<br />
UND<br />
BLOMEN<br />
ALSTER<br />
Rotherbaum<br />
MITTELWEG<br />
BINNEN-<br />
ALSTER<br />
ALSTERVORLAND<br />
Hbf. Nord<br />
STEIN- TORWALL<br />
HINDENBURGSTRASSE<br />
Alsterdorf<br />
Winterhude<br />
JAHNRING<br />
STADTPARK<br />
BARMBEKER STRASSE<br />
SIERICHSTRASSE HERBERT-WEICHMANN-STRASSE<br />
AUSSENALSTER<br />
AN DER ALSTER<br />
St. Georg<br />
Hbf. Süd<br />
SENGELMANNSTRASSE<br />
HINDE N B UR GSTRASSE<br />
Barmbek-<br />
Süd<br />
STEINDAMM<br />
AMSINCKSTRASSE<br />
DORNSTRASSE STEINSTRASSE K.-SCHUMACHER-ALLEE<br />
Klostertor<br />
B5<br />
2R<br />
HERDERSTRASSE WINTERHUDER WEG<br />
Uhlenhorst<br />
MUNDSBURGER DAMM<br />
Hohenfelde<br />
SPALDING- STRASSE<br />
NORDKANAL- STRASSE<br />
B4<br />
HH-BILLBROOK/A25 BILLBROOK/BOIZENBURG/A1/A25<br />
KREUZ HH-SÜD
Immobilienmarkt Hamburg<br />
Die Metropole Hamburg ist nicht nur die zweitgrößte Stadt<br />
Deutschlands, sondern zählt mit einem Flächenbestand von<br />
rund 12,7 Mio. m2 auch zu den größten deutschen Büroimmobilienmärkten.<br />
Mit einer Vermietungsleistung von insgesamt<br />
rund 300.000 m2 zum Jahresende 2003 setzte sich in der Hansestadt<br />
der bundesweite Trend der relativ geringen Nachfrage<br />
durch. Der Flächenumsatz ist im Vergleich zum Vorjahr (2002:<br />
320.000 m2 ) um ca. 7% gesunken. Ebenso wie im Jahr 2002<br />
verbuchten auch 2003 die zentralen Lagen wie City (Altstadt/<br />
Neustadt), City Süd und erweiterte Innenstadt die höchste<br />
Nachfrage.<br />
Charakteristisch für den Hamburger Gewerbeimmobilienmarkt<br />
ist das moderate und verhältnismäßig stabile Mietpreisniveau.<br />
Neben anderen Faktoren ist insbesondere diese<br />
Stabilität der Grund dafür, dass der Standort Hamburg in den<br />
letzten Jahren für <strong>Invest</strong>oren an Bedeutung gewonnen hat.<br />
Die Spitzenmieten sanken 2003 im Vergleich zum Vorjahr um<br />
ca. 4% auf € 20 pro m 2 (2002: € 21 pro m 2 ), für das Jahr 2004<br />
und 2005 ist mit einen weiterem Rückgang des Mietpreisniveaus<br />
unter die 20-€-Grenze zu rechnen.<br />
Im Zuge einer Konjunkturerholung erwartet jedoch die<br />
Deutsche Gesellschaft für Immobilienfonds (DEGI) schon im<br />
Jahr 2006 eine einsetzende Trendwende. Die Hansestadt profitiert<br />
bei dem Erhalt des Mietpreisniveaus im Vergleich zu anderen<br />
deutschen Bürostandorten von ihrer relativ breit aufgestellten<br />
Branchenstruktur. Zu den umsatzstarken Branchen<br />
zählten die Beratungsunternehmen, Versicherungen, Banken<br />
und Finanzdienstleister sowie sonstigen Dienstleister. Im Vergleich<br />
zum Vorjahr zeigte sich 2003 eine leicht gestiegene<br />
Nachfrage aus den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien<br />
sowie Medien und Werbung.<br />
Die höchsten Mieten werden in der Hamburger City (bis<br />
€ 20 pro m 2 ), im Hafen (bis € 19,5 pro m 2 ) und in der HafenCity<br />
(bis € 18 pro m2 ) erzielt. Die Mietspanne liegt in Hamburg in<br />
besten Lagen zwischen € 14 und 20 pro m2 , in guten Lagen<br />
zwischen € 8 und 13 pro m2 sowie in mittleren Lagen zwischen<br />
€ 5 und 9 pro m2 . Die Lage des diesem Beteiligungsangebot<br />
zugrunde liegenden Objektes am Gorch-Fock-Wall 3–7 ist als<br />
gut bis sehr gut einzustufen.<br />
_GORCH-FOCK-WALL<br />
Immobilienmarkt Hamburg<br />
Das Büroprojekt Gorch-Fock-Wall 3–7 befindet sich im westlichen<br />
Bereich des Teilmarktes City. Das attraktive Umfeld<br />
bietet vielfältige Einkaufsmöglichkeiten und ein gutes gastronomisches<br />
Angebot. Insgesamt zeichnet sich das direkte Umfeld<br />
des Projektes durch die fußläufige Erreichbarkeit der<br />
Einkaufsbereiche in der Innenstadt aus. Die auf der gegenüberliegenden<br />
Seite des Gorch-Fock-Walls befindlichen Wallanlagen<br />
bieten darüber hinaus eine ausgedehnte Grünzone mitten<br />
in der Innenstadt. Das Congress Centrum Hamburg, die Messe<br />
sowie das Hotel Radisson SAS befinden sich in fußläufiger Entfernung.<br />
Aufgrund der zentralen Lage ist die Anbindung an den<br />
öffentlichen Personennahverkehr sehr gut. Die Anbindung des<br />
Projektstandortes erfolgt direkt über mehrere Buslinien (u.a.<br />
Metrobuslinie 3). Die U-Bahn-Stationen »Gänsemarkt« und<br />
»Stephansplatz« sind in kurzer Zeit fußläufig zu erreichen. Der<br />
Verkehrsknotenpunkt und Fernbahnhof »Dammtor« liegt ca.<br />
500 m entfernt. Der internationale Flughafen Fuhlsbüttel sowie<br />
die Autobahnanschlüsse der »A1« (Lübeck–Bremen) und der<br />
»A7« (Kiel –Hannover) sind ca. 15 bis 20 Autominuten von dem<br />
Büroprojekt entfernt.<br />
45<br />
DEVELOPMENT 01
DEVELOPMENT 01<br />
Erläuterungen zur <strong>Invest</strong>itionsund<br />
Finanzierungsrechnung *<br />
_1. KAUFPREIS DER IMMOBILIE<br />
Die GFW Grundstücks GmbH erwirbt eine Büroimmobilie<br />
in Hamburg, Gorch-Fock-Wall 3–7, zum Kaufpreis von<br />
€ 17.000.000.<br />
_2. GRUNDERWERBSTEUER<br />
Im Zuge der Akquisition der Immobilie fällt Grunderwerbsteuer<br />
in Höhe von € 595.000 an.<br />
_3. SONSTIGE ERWERBSNEBENKOSTEN<br />
Die sonstigen Erwerbsnebenkosten betragen insgesamt<br />
€ 126.500 und teilen sich auf in Notar- und Gerichtskosten<br />
(€ 76.500), Versicherungskosten (€ 30.000) sowie weitere<br />
Positionen, wie z.B. Handelsregistergebühren, in Höhe von insgesamt<br />
€ 20.000.<br />
_4. BAU- UND BAUNEBENKOSTEN<br />
Diese Position in Höhe von insgesamt € 10.205.309 beinhaltet<br />
die reinen Baukosten (ca. € 6.730.000), die Baunebenkosten<br />
(ca. € 2.605.000), die Kosten für Herrichtung und Erschließung<br />
(€ 175.000) sowie ein Sicherheitspotenzial für unvorhergesehene<br />
Kosten (€ 695.309).<br />
_5. FONDSKOSTEN<br />
Unter dieser Position sind sämtliche im Zusammenhang mit<br />
der Gründung und Kapitalausstattung der Fondsgesellschaft<br />
stehenden Kosten sowie die laufenden Vergütungen zusammengefasst.<br />
Für die Objektauswahl, -akquisition, -prüfung und<br />
46<br />
-aufbereitung erhält das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> eine Vergütung in<br />
Höhe von € 110.997. Die gesamte Konzeption hat die <strong>Wölbern</strong><br />
Konzept GmbH gegen eine Gebühr in Höhe von € 317.298<br />
übernommen. Für die Vermittlung des Eigenkapitals bzw. des<br />
Hypothekendarlehens erhält der Generalemittent eine Gebühr<br />
in Höhe von € 230.000 bzw. € 464.000. Die Anlegerbetreuung<br />
durch die Hansische Treuhand AG in der <strong>Invest</strong>itionsphase wird<br />
mit einer Gebühr von € 90.000 abgegolten. Für die laufende<br />
Anlegerbetreuung erhält die Hansische Treuhand AG eine Gebühr<br />
in Höhe von 0,10% der Zeichnungssumme, die jährliche<br />
Vergütung für den Beirat beträgt € 30.000. Die gesamten<br />
Fondskosten innerhalb des Prognosezeitraumes belaufen sich<br />
somit auf € 1.246.895<br />
_6. FINANZIERUNGSKOSTEN/MIETERLÖSE<br />
Diese Position umfasst sowohl die im Zusammenhang mit dem<br />
Projekt anfallenden Finanzierungskosten als auch die von<br />
der Mieterin bereits während der Umbauphase zu entrichtende<br />
Nutzungsentschädigung.<br />
Für die Zwischenfinanzierung der auf den Kaufpreis zu entrichtenden,<br />
erstattungsfähigen Umsatzsteuer und des einzuwerbenden<br />
Eigenkapitals wurden Zinsen in Höhe von € 24.679<br />
und € 25.000 kalkuliert. Die kalkulierten Zinsaufwendungen<br />
für die Kaufpreiszahlung inkl. Erwerbsnebenkosten belaufen<br />
sich auf € 707.660, für das verbleibende Fremdkapital wurden<br />
Zinszahlungen in Höhe von € 111.700 berücksichtigt. Ferner<br />
sind Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 116.000 für die finanzierende<br />
Bank sowie die feste 8%ige Verzinsung p.a. des Mez-<br />
* Sämtliche Positionen des <strong>Invest</strong>itionsplanes werden als Nettobeträge ausgewiesen, da die hierauf gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer mit<br />
der Vorsteuer auf die Sanierungskosten des Objektes verrechnet werden kann.
INVESTITIONSPLAN<br />
zanine-Darlehens in Höhe von € 80.000 für den 12-monatigen<br />
Prognosezeitraum zu berücksichtigen. Die von der Mieterin während<br />
der 8-monatigen Umbauphase zu zahlende Nutzungsentschädigung<br />
beträgt voraussichtlich € 1.438.744, so dass daraus<br />
ein Gesamtsaldo für diese Position in Höhe von € –373.705<br />
(Ertrag) resultiert.<br />
_7. INVESTITIONSVOLUMEN<br />
Das gesamte <strong>Invest</strong>itionsvolumen beträgt ca. € 28.800.000.<br />
_8. EIGENKAPITAL (= ZEICHNUNGSSUMME)<br />
Das Eigenkapital beträgt nach Beitritt aller Anleger € 4.600.000<br />
und teilt sich auf in € 66.900 Stammkapital und € 4.533.100<br />
Kapitalrücklage. Zudem wird ein Agio in Höhe von 2% auf das<br />
gesamte Eigenkapital erhoben. In der Prognoserechnung wird<br />
davon ausgegangen, dass das Eigenkapital des Fonds innerhalb<br />
von zwei Monaten vollständig platziert wird. In diesem Zusammenhang<br />
wird auf das Kapitel »Rechtliche Grundlagen« (S. 56 ff.)<br />
und auf das Kapitel »Chancen und Risiken« (S. 67 ff.) verwiesen.<br />
_9. MEZZANINE-DARLEHEN<br />
Ein Teil der erforderlichen Finanzierungsmittel wird durch ein<br />
Mezzanine-Darlehen des Bankhauses <strong>Wölbern</strong> & Co. in Höhe<br />
von € 1.000.000 auf Basis folgender Eckdaten zur Verfügung<br />
gestellt:<br />
Erläuterungen zur <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung<br />
<strong>Invest</strong>ition In € In %<br />
11. Kaufpreis 17.000.000 59,03<br />
12. Grunderwerbsteuer 595.000 2,07<br />
13. Erwerbsnebenkosten 126.500 0,44<br />
14. Bau- und Baunebenkosten 10.205.309 35,44<br />
15. Fondskosten 1.246.895 4,33<br />
16. Finanzierungskosten/Mieterlöse –373.705 –1,30<br />
17. Gesamtinvestition 28.800.000 100,00<br />
Finanzierung<br />
18. Eigenkapital 4.600.000 15,97<br />
19. Mezzanine-Darlehen 1.000.000 3,47<br />
10. Projektfinanzierung 23.200.000 80,56<br />
Gesamtfinanzierung 28.800.000 100,00<br />
Höhe € 1.000.000<br />
Zinsen 15% (8% fest,<br />
7% erfolgsabhängig)<br />
Tilgung Nach Verkauf der Immobilie<br />
Laufzeit Bis 31.12.2005<br />
_10. PROJEKTFINANZIERUNG<br />
Die Projektfinanzierung erfolgt durch die ABSA Bank Ltd.<br />
(London) auf Basis folgender Eckdaten:<br />
Höhe Max. € 23.200.000<br />
Zinsen Kalkuliert 4% (Euribor +<br />
140 Basispunkte)<br />
Tilgung Nach Verkauf der Immobilie<br />
Laufzeit Max. 24 Monate<br />
Festzinsperiode 3–12 Monate<br />
_GESAMTVERGÜTUNG<br />
Die Vergütung für den Initiator sowie die mit ihm verbundenen<br />
Unternehmen für die Gründung und die Kapitalausstattung der<br />
Gesellschaft beträgt insgesamt € 1.212.295 zzgl. des 2%igen<br />
Agios auf die Zeichnungssumme.<br />
47
DEVELOPMENT 01<br />
Erläuterungen zur Gesamterfolgsprognose<br />
vor Steuern<br />
Die nachfolgend dargestellten Tabellen zeigen Gesamterfolgsbetrachtungen<br />
des Beteiligungsangebotes vor Steuern und<br />
ohne Berücksichtigung des 2%igen Agios unter Variation der<br />
beiden wesentlichen Parameter, zum einen des Mietzinses für<br />
die noch nicht vermieteten Büroflächen und zum anderen des<br />
Verkaufsfaktors auf Basis der kalkulatorischen Jahresmiete<br />
bei Vollvermietung. Der Mietzins für die 1.904 m2 noch nicht<br />
vermieteten Lagerflächen wird dabei nicht variiert. Hier wird<br />
durchgängig eine Vermietung auf Basis der an die GMG vermieteten<br />
Lagerflächen (4 €/m2 ) unterstellt.<br />
In den einzelnen Tabellen wird dabei der Büromietzins für<br />
die vakanten Flächen in einer marktadäquaten Bandbreite von<br />
11,50 €/m 2 bis 13,50 €/m 2 jeweils konstant gehalten, der Ver-<br />
kaufsfaktor variiert innerhalb der einzelnen Tabellen zwischen<br />
der 15,50fachen und der 16,50fachen kalkulatorischen Jahresmiete.<br />
Das konservative Basis-Szenario ist optisch hervorgehoben.<br />
_GESAMTINVESTITIONSVOLUMEN<br />
Diese Position umfasst sämtliche mit dem Objektankauf, den<br />
Umbaumaßnahmen und der Gesellschaftsgründung in Zusammenhang<br />
stehenden Kosten und entspricht somit in allen Szenarien<br />
dem geplanten Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von<br />
€ 28.800.000.<br />
_EIGENKAPITAL<br />
Das auf S. 47 dargestellte, von den Gesellschaftern einzuzahlende<br />
Eigenkapital stellt die Bemessungsgrundlage für die zu<br />
ermittelnde Eigenkapitalrendite dar. Auch diese Position ist in<br />
sämtlichen Szenarien konstant.<br />
_VERKAUFSPREIS<br />
Der Verkaufspreis berechnet sich auf Basis der Jahresmiete der<br />
bereits vermieteten Flächen zzgl. der kalkulatorischen Jahresmiete<br />
für die vakanten Flächen. Die resultierende Gesamtjahresmiete<br />
wird mit dem angegebenen Verkaufsfaktor multipliziert.<br />
Die dargestellten Verkaufspreise ergeben sich danach<br />
in Abhängigkeit von den jeweils ausgewiesenen Büromietzinsen<br />
und Verkaufsfaktoren. Ein geringerer bzw. höherer Büromietzins<br />
führt zu einem geringeren bzw. höheren Verkaufspreis.<br />
Gleiches gilt für den Verkaufsfaktor.<br />
48<br />
_VERÄUSSERUNGSGEWINN<br />
Der Veräußerungsgewinn stellt die Differenz zwischen dem<br />
Verkaufspreis und dem Gesamtinvestitionsvolumen dar.<br />
_ERFOLGSABHÄNGIGE MEZZANINE-VERZINSUNG<br />
Das vom Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. bereitgestellte Mezzanine-<br />
Darlehen wird mit den in der <strong>Invest</strong>itionsrechnung berücksichtigten<br />
8% p.a. laufend verzinst. Die in dieser Position ausgewiesene<br />
weitere, erfolgsabhängige Verzinsung in Höhe von<br />
7% p.a. wird in voller Höhe nur dann fällig, wenn die Eigenkapitalrendite<br />
der Anleger vor Steuern auch nach Abzug der<br />
erfolgsabhängigen Verzinsung mindestens 15% beträgt. Sollte<br />
der Anlegererfolg, wie in Szenario 1, vor Abzug der Verzinsung<br />
weniger als 15% betragen, so entfällt die erfolgsabhängige Verzinsung<br />
für das Mezzanine-Darlehen vollständig.<br />
_VARIABLE VERGÜTUNG ENTWICKLER/INITIATOR<br />
Die erfolgsabhängige Vergütung für den Projektentwickler und<br />
den Initiator beträgt insgesamt 30% der Differenz aus dem Veräußerungserlös<br />
und der erfolgsabhängigen Mezzanine-Verzinsung.<br />
Diese wird jedoch nur dann in voller Höhe fällig, wenn für<br />
den Anleger nach Abzug dieser Vergütung mindestens eine<br />
Rendite vor Steuern in Höhe von 15% verbleibt. Sollte der Anlegererfolg,<br />
wie in Szenario 1, auch vor Abzug der Vergütung<br />
weniger als 15% vor Steuern betragen, so entfällt die erfolgsabhängige<br />
Vergütung vollständig. Die erfolgsabhängige Vergütung<br />
wird im Verhältnis 40%/60% an den Projektentwickler<br />
Quantum Immobilien AG und den Initiator Bankhaus <strong>Wölbern</strong><br />
& Co. gezahlt.<br />
_GESAMTERLÖS<br />
Der Gesamterlös weist den Veräußerungsgewinn abzüglich der<br />
erfolgsabhängigen Mezzanine-Verzinsung sowie der variablen<br />
Entwickler- und Initiatorvergütung aus.<br />
_EIGENKAPITALRENDITE VOR STEUERN<br />
Diese Position stellt den Gesamterlös vor Steuern prozentual<br />
im Verhältnis zu dem von den Anlegern eingezahlten Eigenkapital<br />
dar. Hierbei bleibt das 2%ige Agio unberücksichtigt.
Erläuterungen zur Gesamterfolgsprognose vor Steuern<br />
VORSTEUERERGEBNIS 1 MIETZINS BÜRO € 11,50/m 2 VERKAUFSFAKTOR 15,50–16,50 In €<br />
Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3<br />
(15,50fach) (16,00fach) (16,50fach)<br />
Gesamtinvestitionsvolumen 28.800.000 28.800.000 28.800.000<br />
Eigenkapital 4.600.000 4.600.000 4.600.000<br />
Verkaufspreis 29.399.439 30.347.808 31.296.177<br />
Veräußerungsgewinn 599.439 1.547.808 2.496.177<br />
Erfolgsabhängige Mezzanine-Verzinsung (7%) 0 –70.000 –70.000<br />
Variable Vergütung Entwickler/Initiator (30%) 0 –464.342 –748.853<br />
Gesamterlös 599.439 1.013.466 1.677.324<br />
Eigenkapitalrendite vor Steuern 13,03% 22,03% 36,46%<br />
VORSTEUERERGEBNIS 2 MIETZINS BÜRO € 12,50/m 2 VERKAUFSFAKTOR 15,50–16,50 In €<br />
Szenario 4 Basis-Szenario Szenario 6<br />
(15,50fach) (16,00fach) (16,50fach)<br />
Gesamtinvestitionsvolumen 28.800.000 28.800.000 28.800.000<br />
Eigenkapital 4.600.000 4.600.000 4.600.000<br />
Verkaufspreis 29.732.937 30.692.064 31.651.191<br />
Veräußerungsgewinn 932.937 1.892.064 2.851.191<br />
Erfolgsabhängige Mezzanine-Verzinsung (7%) –70.000 –70.000 –70.000<br />
Variable Vergütung Entwickler/Initiator (30%) –172.937 –567.619 –855.357<br />
Gesamterlös 690.000 1.254.445 1.925.834<br />
Eigenkapitalrendite vor Steuern 15,00% 27,27% 41,87%<br />
VORSTEUERERGEBNIS 3 MIETZINS BÜRO € 13,50/m 2 VERKAUFSFAKTOR 15,50–16,50 In €<br />
Szenario 7 Szenario 8 Szenario 9<br />
(15,50fach) (16,00fach) (16,50fach)<br />
Gesamtinvestitionsvolumen 28.800.000 28.800.000 28.800.000<br />
Eigenkapital 4.600.000 4.600.000 4.600.000<br />
Verkaufspreis 30.066.435 31.036.320 32.006.205<br />
Veräußerungsgewinn 1.266.435 2.236.320 3.206.205<br />
Erfolgsabhängige Mezzanine-Verzinsung (7%) –70.000 –70.000 –70.000<br />
Variable Vergütung Entwickler/Initiator (30%) –379.931 –670.896 –961.862<br />
Gesamterlös 816.505 1.495.424 2.174.344<br />
Eigenkapitalrendite vor Steuern 17,75% 32,51% 47,27%<br />
49
DEVELOPMENT 01<br />
Erläuterungen zur Gesamterfolgsprognose<br />
nach Steuern<br />
Die nachfolgenden Tabellen weisen das Gesamtergebnis der<br />
Beteiligung nach Steuern aus. Dabei wird sowohl die Besteuerung<br />
auf Gesellschafts- als auch die Besteuerung auf Gesellschafterebene<br />
berücksichtigt. Es werden neun verschiedene<br />
Szenarien dargestellt, denen jeweils die identischen Verkaufsannahmen<br />
zugrunde liegen wie den entsprechenden, vorstehend<br />
abgebildeten Vorsteuerszenarien. Das 2%ige Agio bleibt<br />
bei dieser Betrachtung unberücksichtigt.<br />
_STEUERLICHES ERGEBNIS<br />
Zur Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses werden von der<br />
Summe aus Verkaufspreis und Mieterlösen während der Entwicklungsphase<br />
die erfolgsabhängige Mezzanine-Verzinsung,<br />
die variable Vergütung für den Projektentwickler/Initiator sowie<br />
der Buchwert der Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten<br />
in Abzug gebracht.<br />
_BESTEUERUNG AUF GESELLSCHAFTSEBENE<br />
Der auf diese Weise ermittelte steuerpflichtige Gewinn unterliegt<br />
zunächst auf Gesellschaftsebene der Gewerbesteuer, die<br />
in Hamburg derzeit effektiv 19,03% beträgt. Der verbleibende<br />
Gewinn wird mit der 25%igen Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
besteuert. Auf die um diesen Gesamtsteuerbetrag<br />
geminderte Ausschüttung (ausschüttungsfähige Divi-<br />
50<br />
dende) wird Kapitalertragsteuer in Höhe von 20% zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
fällig. Der nach Abzug dieser Steuerlasten auf<br />
Gesellschaftsebene verbleibende Gewinn wird sowohl absolut<br />
als auch in Prozent des Eigenkapitals der Gesellschaft ausgewiesen.<br />
_BESTEUERUNG AUF GESELLSCHAFTEREBENE<br />
Die wie oben beschrieben ermittelte ausschüttungsfähige Dividende<br />
wird auf Anlegerebene im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens<br />
zur Hälfte der Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
mit dem persönlichen Steuersatz unterworfen. Dabei<br />
werden die von der Gesellschaft einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />
und der Solidaritätszuschlag vollständig mit der Einkommensteuerschuld<br />
des Anlegers verrechnet, so dass sich als<br />
tatsächlich zu entrichtende Steuer auf Anlegerebene der in den<br />
Tabellen als »zu zahlende Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag«<br />
ausgewiesene Betrag ergibt. Dabei wird in der Kalkulation<br />
als persönlicher Einkommensteuersatz der für 2005<br />
gültige Spitzensteuersatz von 42% unterstellt.<br />
_EIGENKAPITALRENDITE NACH STEUERN<br />
Dargestellt wird die an die Anleger zu leistende Ausschüttung<br />
nach Abzug sämtlicher Steuern sowohl betragsmäßig als auch<br />
im Verhältnis zum eingezahlten Eigenkapital.
Erläuterungen zur Gesamterfolgsprognose nach Steuern<br />
NACHSTEUERERGEBNIS 1 MIETZINS BÜRO € 11,50/m 2 VERKAUFSFAKTOR 15,50–16,50 In €<br />
Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3<br />
(15,50fach) (16,00fach) (16,50fach)<br />
Verkaufspreis 29.399.439 30.347.808 31.296.177<br />
Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 599.439 1.013.466 1.677.324<br />
Besteuerung auf Gesellschaftsebene<br />
Gesamtsteuerbelastung auf Gesellschaftsebene –317.490 –536.776 –888.385<br />
Gewinn nach Steuern auf Gesellschaftsebene 281.950 476.689 788.939<br />
in % des Eigenkapitals der Gesellschaft 6,13% 10,36% 17,15%<br />
Besteuerung auf Gesellschafterebene<br />
Zu zahlende Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag –3.770 –6.374 –10.549<br />
Gesamterlös nach Steuern 278.180 470.315 778.390<br />
Eigenkapitalrendite nach Steuern 6,05% 10,22% 16,92%<br />
NACHSTEUERERGEBNIS 2 MIETZINS BÜRO € 12,50/m 2 VERKAUFSFAKTOR 15,50–16,50 In €<br />
Szenario 4 Basis-Szenario Szenario 6<br />
(15,50fach) (16,00fach) (16,50fach)<br />
Verkaufspreis 29.732.937 30.692.064 31.651.191<br />
Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 690.000 1.254.445 1.925.834<br />
Besteuerung auf Gesellschaftsebene<br />
Gesamtsteuerbelastung auf Gesellschaftsebene –365.455 –664.410 –1.020.007<br />
Gewinn nach Steuern auf Gesellschaftsebene 324.545 590.035 905.827<br />
in % des Eigenkapitals der Gesellschaft 7,06% 12,83% 19,69%<br />
Besteuerung auf Gesellschafterebene<br />
Zu zahlende Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag –4.340 –7.890 –12.112<br />
Gesamterlös nach Steuern 320.206 582.146 893.715<br />
Eigenkapitalrendite nach Steuern 6,96% 12,66% 19,43%<br />
NACHSTEUERERGEBNIS 3 MIETZINS BÜRO € 13,50/m 2 VERKAUFSFAKTOR 15,50–16,50 In €<br />
Szenario 7 Szenario 8 Szenario 9<br />
(15,50fach) (16,00fach) (16,50fach)<br />
Verkaufspreis 30.066.435 31.036.320 32.006.205<br />
Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 816.505 1.495.424 2.174.344<br />
Besteuerung auf Gesellschaftsebene<br />
Gesamtsteuerbelastung auf Gesellschaftsebene –432.457 –792.043 –1.151.629<br />
Gewinn nach Steuern auf Gesellschaftsebene 384.048 703.381 1.022.715<br />
in % des Eigenkapitals der Gesellschaft 8,35% 15,29% 22,23%<br />
Besteuerung auf Gesellschafterebene<br />
Zu zahlende Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag –5.135 –9.405 –13.675<br />
Gesamterlös nach Steuern 378.912 693.976 1.009.040<br />
Eigenkapitalrendite nach Steuern 8,24% 15,09% 21,94%<br />
51
Inhalt Teil B<br />
TEIL A<br />
Angebot im Überblick 10<br />
Developmentfonds als Immobilien-Anlageprodukt 13<br />
Checkliste 14<br />
Übersicht der Chancen und Risiken 16<br />
Die Projektbeteiligten 19<br />
Die Projektentwicklung 31<br />
Mieter und Vermietung 38<br />
Ergebnis/Ziel 41<br />
Der Standort 42<br />
Immobilienmarkt Hamburg 45<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung 46<br />
Gesamterfolgsprognose vor Steuern 48<br />
Gesamterfolgsprognose nach Steuern 50<br />
TEIL B<br />
Rechtliche Grundlagen 56<br />
Steuerliche Grundlagen 63<br />
Chancen und Risiken 67<br />
TEIL C<br />
Satzung 74<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan 78<br />
Geschäftsordnung 80<br />
Treuhandvereinbarung (Muster) 81<br />
Glossar 82<br />
Vertragspartner 83<br />
Hinweise für den Beitritt 84<br />
Fernabsatzgesetz 86<br />
Impressum/Haftungsbeschränkung 91<br />
55<br />
DEVELOPMENT 01
DEVELOPMENT 01<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
_VORBEMERKUNG<br />
Die nachfolgenden Ausführungen sollen es dem Zeichner ermöglichen,<br />
einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen<br />
Fragen zu erhalten, die sich im Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot<br />
stellen. Die »Rechtlichen Grundlagen« sind<br />
jedoch eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen der<br />
GFW Grundstücks GmbH (»Gesellschaft«) und ersetzen daher<br />
nicht das gründliche Studium des gesamten Beteiligungsangebotes,<br />
insbesondere der Satzung und der Ihnen gesondert<br />
zugesandten Treuhandvereinbarung. Die Gesellschaft ist ein<br />
geschlossener Developmentfonds in der Rechtsform der<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zur Sanierung und<br />
anschließenden Veräußerung hat die Gesellschaft das Alleineigentum<br />
an der Immobilie Gorch-Fock-Wall 3–7 erworben.<br />
I. ART DER FONDSGESELLSCHAFT, HAFTUNG<br />
Die Zeichner beteiligen sich unmittelbar als Gesellschafter an<br />
der GFW Grundstücks GmbH. Die Gesellschaft ist im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 89626 eingetragen.<br />
Das aktuelle Stammkapital der Gesellschaft beträgt<br />
€ 25.000 und soll im Laufe der Platzierungsphase auf € 66.900<br />
erhöht werden. Derzeit ist die Quantum Immobilien AG an der<br />
Gesellschaft mit € 23.700 und die Hansische Treuhand AG mit<br />
€ 1.300 beteiligt. Die Quantum Immobilien AG hat in die Kapitalrücklage<br />
der Gesellschaft einen Betrag von € 256.300 geleistet<br />
und die Hansische Treuhand AG einen Betrag von € 128.700.<br />
Die Hansische Treuhand AG wird nach Veräußerung ihres<br />
Eigenkapitalanteils von € 130.000 (Stammeinlage von € 1.300<br />
und Kapitalrücklage von € 128.700) nicht mehr an der Gesellschaft<br />
beteiligt sein. Mit Leistung seiner Einlage aus der Übernahmeerklärung<br />
(Zeichnungsschein) und Eintragung der Kapitalerhöhung<br />
ist der Beitritt des Zeichners vollzogen. Für Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft haften nicht die Gesellschafter,<br />
sondern nur das Gesellschaftsvermögen.<br />
II. GESELLSCHAFTSVERTRAG DER FONDSGESELLSCHAFT<br />
Die Rechte und Pflichten zwischen Zeichner und der Gesellschaft<br />
sowie der Gesellschafter untereinander sind im Einzelnen<br />
in der Satzung geregelt, die auf S.74 ff. abgedruckt ist.<br />
56<br />
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wegen der<br />
geplanten kurzfristigen Beteiligungsdauer ist eine Kündigung<br />
der Beteiligung durch den Zeichner nicht vorgesehen. Jeder<br />
Zeichner kann aber ohne besonderes Zustimmungserfordernis<br />
seine Beteiligung veräußern (§ 11 der Satzung).<br />
_GESELLSCHAFTSZWECK<br />
Gesellschaftszweck sind insbesondere der Erwerb, die Entwicklung,<br />
Sanierung und die anschließende Veräußerung der<br />
Immobilie Gorch-Fock-Wall 3–7.<br />
_ZEICHNUNGSSUMME<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt € 60.000 (€ 600 Stammeinlage<br />
und € 59.400 Kapitalrücklage) zzgl. 2% Agio. Höhere<br />
Beträge sollen ohne Rest durch 10.000 teilbar sein. Die Zahlungsverpflichtung<br />
des Zeichners bezieht sich auf die Zeichnungssumme<br />
und das Agio. Wird die Zeichnungssumme zuzüglich<br />
Agio nicht vollständig und fristgerecht eingezahlt, verfallen<br />
die Möglichkeit der Beteiligung und die Verpflichtung zur<br />
Zahlung.<br />
_BEITRITT DER GESELLSCHAFTER, GEWINNVERTEILUNG UND<br />
LIQUIDATION<br />
Die Gründungsgesellschafterin Hansische Treuhand AG veräußert<br />
ihren Eigenkapitalanteil von € 130.000 (Stammeinlage von<br />
€ 1.300 und Kapitalrücklage von € 128.700) an den ersten beitretenden<br />
Anleger. Die Hansische Treuhand AG wird nach Veräußerung<br />
nicht mehr an der GFW Grundstücks GmbH beteiligt<br />
sein.<br />
Die nachfolgenden Anleger übernehmen das um € 41.900<br />
erhöhte Stammkapital und die um € 4.148.100 erhöhte Kapitalrücklage<br />
im Verhältnis 1:99. Die Mindestbeteiligung beträgt<br />
€ 60.000 (€ 600 Stammkapital zzgl. € 59.400 Kapitalrücklage).<br />
Höhere Beträge müssen durch 10.000 teilbar sein.<br />
Nach Veräußerung der Immobilie beschließen die Gesellschafter<br />
die Ausschüttung des Projektentwicklungsgewinns,<br />
die Rückführung der von den Gesellschaftern eingezahlten<br />
Kapitalrücklage sowie die Liquidation der Gesellschaft. Der
auf Ebene der Gesellschaft versteuerte Projektentwicklungsgewinn<br />
(im Basis-Szenario 12,83%) und die Kapitalrücklage<br />
(99% der Zeichnungssumme) werden sofort an die Gesellschafter<br />
verteilt. Das Stammkapital (1% der Zeichnungssumme)<br />
wird ein Jahr nach Veröffentlichung des Liquidationsbeschlusses<br />
(Wartefrist gemäß § 73 GmbHG) zurückgezahlt.<br />
_KONTROLLE DER MITTELFREIGABE<br />
In einem besonderen Auftrag an die Hansische Treuhand AG<br />
sind die Voraussetzungen festgelegt, zu denen der Zeichner<br />
wirksam an der Kapitalerhöhung teilnehmen kann. Dies sind:<br />
a) Eintragung einer Auflassungsvormerkung, die in Bezug auf<br />
das Grundstück Gorch-Fock-Wall 3–7, 20354 Hamburg<br />
zugunsten der GFW Grundstücks GmbH im Rang unmittelbar<br />
nach dem in Abt. II zugunsten des Nachbargrundstückes<br />
eingetragenen Geh- und Fahrtrecht (Zufahrt über eine<br />
Rampe zum benachbarten Gebäude), ansonsten vor allen<br />
Belastungen in Abt. II und III eingetragen ist.<br />
b) Finanzierungszusagen zur Durchführung des Developments<br />
zu den prospektierten Bedingungen.<br />
c) Abschluss von Mietverträgen über mindestens 70% der<br />
vermietbaren Fläche des Objektes Gorch-Fock-Wall 3–7.<br />
_GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG<br />
Die Geschäfte der Gesellschaft werden von Geschäftsführern<br />
oder Prokuristen getätigt, wobei in der Satzung (§ 6) und der<br />
Geschäftsordnung der Geschäftsführung das Vieraugenprinzip<br />
mit Gesamtvertretung verankert ist.<br />
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Johann Schad<br />
und Herr Philipp Schmitz-Morkramer.<br />
Geschäftsführer Johann Schad<br />
� Studium der Rechtswissenschaft<br />
� Certified Commercial <strong>Invest</strong>ment Member (CCIM)<br />
� Immobilienökonom (ebs)<br />
Herr Schad war nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaft<br />
in der Projektkonzeption für einen renommierten<br />
deutschen Projektentwickler tätig. Im Anschluss hat er für ein<br />
internationales Immobilienunternehmen in Atlanta, USA, unter<br />
anderem im Bereich Ankauf von Büroimmobilien und Eigenkapital-Joint-Ventures,<br />
gearbeitet. Seit 2002 ist Herr Johann Schad<br />
im Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. für den Ankauf von Fondsimmobilien<br />
und den Bereich Projektentwicklungsfonds zuständig.<br />
Geschäftsführer Philipp Schmitz-Morkramer<br />
� Studium der Betriebswirtschaftslehre<br />
� Bankkaufmann<br />
Herr Schmitz-Morkramer verfügt über mehrjährige Erfahrung<br />
als Mitglied der Geschäftsführung für ein auf Konzeption,<br />
Vermietung und Management von Handelsimmobilien spezialisiertes<br />
Beratungsunternehmen. 1999 hat er die Quantum Immobilien<br />
AG mitbegründet und ist dort seitdem als Vorstand tätig.<br />
Die Geschäftsführung wird beraten durch einen Beirat<br />
(§ 7 der Satzung), der zunächst von den Initiatoren bestimmt wird<br />
und dessen Mitglieder in der ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />
die über das Jahresergebnis 2004 befindet, gewählt<br />
werden. Mitglieder des Gründungsbeirats sind der Dipl.-Kfm.<br />
Michael Hultgren, der Dipl.-Kfm. Jan Petersen sowie der Dipl.-<br />
Ing. Axel Wittenberg. Der Beirat befindet über Rechtsgeschäfte<br />
und Rechtshandlungen in Fällen von Planabweichungen (§ 6 Absatz<br />
3 a der Satzung). In besonderen Fällen kann er diese der<br />
Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.<br />
Der Beirat erhält insgesamt eine Vergütung von € 30.000 p.a.<br />
(zzgl. Umsatzsteuer).<br />
_GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Gesellschafterversammlungen finden grundsätzlich am Sitz<br />
der Gesellschaft statt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.<br />
Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt<br />
durch die Geschäftsführung. Gesellschafter, die mindestens<br />
10% des Gesellschaftskapitals vertreten, sind berechtigt, die<br />
Einberufung von außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />
zu verlangen.<br />
57
TERMINE UND FRISTEN<br />
Zur Verdeutlichung sind hier die wesentlichen Termine und Fristen zusammengefasst:<br />
Gegenstand<br />
Geschäftsjahr<br />
Dauer der Gesellschaft<br />
Zahlungsfälligkeit<br />
Nachfrist bei Verzug mit Leistung der Einlage<br />
Einberufung neuer Gesellschafterversammlungen, wenn eine Gesellschafterversammlung<br />
nicht beschlussfähig ist<br />
Übersendung einer Protokollabschrift über die Gesellschafterversammlung<br />
Geltendmachung der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen<br />
durch Klage<br />
Ergebnisbeteiligung des Gesellschafters<br />
Kündigung der Treuhandvereinbarung<br />
_GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />
Die Gesellschafter beschließen in Gesellschafterversammlungen.<br />
Das Stimmrecht richtet sich nach § 8 Absatz 4 der Satzung.<br />
Mehr- oder Vorzugsstimmrechte gibt es nicht.<br />
Die Gesellschafterversammlung befindet u.a. über das<br />
Jahresergebnis und die Ergebnisverwendung (§ 8 Absatz 3 der<br />
Satzung) sowie über die Liquidation und/oder Veräußerung der<br />
Immobilie (§ 8 Absatz 3 der Satzung).<br />
III. TREUHANDVEREINBARUNG<br />
Den Gesellschafterbeitritt, die Prüfung des Eintritts der Beitrittsbedingungen<br />
sowie die Kommunikation zwischen Gesellschaft<br />
und Gesellschafter besorgt die Hansische Treuhand AG<br />
im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages (als Muster<br />
abgedruckt im Prospekt auf S. 81). Nach Durchführung der<br />
Kapitalerhöhung wird die Hansische Treuhand AG an der Gesellschaft<br />
nicht mehr beteiligt sein.<br />
Für die Überwachung der Bedingungen der Kapitaleinwerbungsphase<br />
erhält die Hansische Treuhand AG eine Vergütung<br />
von € 90.000. Für die laufende Kommunikation zwischen Gesellschaft<br />
und Gesellschaftern des Stammkapitals erhält die Hansische<br />
Treuhand AG eine Vergütung von 0,10% p.a. der Zeichnungssumme<br />
(jeweils zzgl. Umsatzsteuer).<br />
58<br />
Termin, Frist<br />
Kalenderjahr<br />
Unbestimmte Zeit<br />
100% der Zeichnungssumme zzgl. 2% Agio sind mit Zugang der<br />
Annahmeerklärung fällig.<br />
Die Übernahmeerklärung wird gegenstandslos, wenn der Zeichner<br />
seine Zeichnungssumme nebst Agio nicht spätestens 4 Wochen nach<br />
Annahmeerklärung durch die Hansische Treuhand AG zahlt.<br />
Mindestens 14 Tage<br />
Unverzüglich<br />
Innerhalb von 6 Wochen, nachdem der Gesellschafter das Protokoll<br />
über die Beschlussfassung erhalten hat<br />
Planmäßig im Jahr 2005<br />
3 Monate zum Jahresende, frühestens zum 31.12.2006<br />
IV. GRUNDSTÜCKSKAUFVERTRAG<br />
Am 19.04.2004 hat die Gesellschaft das Objekt von der Deutschen<br />
Telekom AG erworben. Im Grundbuch wird das Objekt<br />
wie folgt definiert:<br />
Grundbuch des Amtsgerichts Hamburg, Grundbuch von<br />
Neustadt-Nord, Band 88, Blatt 3208, Gemarkung Neustadt-<br />
Nord, Flurstück 2181 mit einer Größe von 4.975 m2 , belegen<br />
Gorch-Fock-Wall 3–7, Dammtorwall 12, 14, Jungiusstraße 2<br />
in 20354 Hamburg.<br />
In Abt. II des Grundbuches ist eine Grunddienstbarkeit<br />
zugunsten des Nachbargrundstücks 2197 eingetragen. Die<br />
Grunddienstbarkeit sichert die Zufahrt über eine Rampe zum<br />
benachbarten Gebäude der ehemaligen Oberpostdirektion.<br />
In Abt. III befanden sich zum Zeitpunkt des Erwerbs keine Belastungen.<br />
Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt insgesamt<br />
€ 17 Mio. (netto). Der Gesamtkaufpreis teilt sich in einen<br />
umsatzsteuerpflichtigen und einen umsatzsteuerfreien Teil auf<br />
wie folgt:<br />
� Kaufpreis auf Gebäudeteil umsatzsteuerpflichtig vermietet:<br />
€ 11.549.859<br />
� Kaufpreis auf Gebäudeteil unvermietet: € 5.450.141<br />
Die Umsatzsteuer auf den umsatzsteuerpflichtigen Kaufpreisanteil<br />
in Höhe von € 1.847.977 zuzüglich Umsatzsteuer<br />
auf 50% Grunderwerbsteuer (€ 32.340), und somit insgesamt
€ 1.880.317, ist im Verhältnis der Kaufvertragsparteien von der<br />
Käuferin nicht geschuldet, sondern von der Käuferin direkt an<br />
das Finanzamt abzuführen. Zwischen den Parteien wurde ein<br />
vollständiger Gewährleistungsausschluss vereinbart. Das Objekt<br />
wurde veräußert, wie es bei Besitzübergang stand und lag.<br />
Die im Kaufvertrag enthaltenen aufschiebenden Bedingungen<br />
für die Verkäuferin (Bauvorbescheid für das Parkhaus<br />
sowie zufriedenstellender Untervermietungsstand) sowie<br />
zugunsten der Käuferin (Baugenehmigung für Dachanhebung)<br />
wurden mittlerweile erfüllt, so dass der Kaufvertrag wirksam<br />
wurde. Der Kaufpreis wird fällig mit der Notarmitteilung, dass<br />
alle vertragsgemäßen Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung<br />
vorliegen.<br />
Das auf dem Kaufgrundstück aufstehende Gebäude steht<br />
unter Denkmalschutz. Der Denkmalschutz umfasst insbesondere<br />
Fassade, äußere Eingangstüren, Fenster, Innentüren, Handläufe,<br />
gusseiserne Stützen und deren Kapitäle, Stuckdecken<br />
bzw. profilierte Deckenverkleidungen, Naturstein- und Wandbekleidungen,<br />
Wandmalereien, Statuen und Büsten. Die im<br />
Zuge der Sanierungsarbeiten unter Wahrnehmung der denkmalgeschützten<br />
Elemente vorzunehmenden Umbauarbeiten<br />
wurden bereits grundsätzlich mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt.<br />
Die Verkäuferin wird auf dem in ihrem Eigentum stehenden<br />
Nachbargrundstück ein Parkhaus errichten. Die Fertigstellung<br />
des Parkhauses ist für Anfang 2006 vorgesehen. 20 Stell-<br />
plätze sind ab Datum der Fertigstellung des Parkhauses fest<br />
angemietet. Bis zur Fertigstellung des Parkhauses werden die<br />
20 Stellplätze von der Verkäuferin in einem benachbarten Parkhaus<br />
zur Verfügung gestellt. Für weitere bis zu 100 Stellplätze<br />
hat die Käuferin ein Anmietrecht. Die Laufzeit des Stellplatzmietvertrages<br />
entspricht der Laufzeit des Mietvertrages der<br />
Käuferin mit ihrer Generalmieterin.<br />
V. GENERALMIETVERTRÄGE<br />
_GENERALMIETVERTRAG ERWEITERUNGSBAU<br />
� Vermieterin: GFW Grundstücks GmbH (Käuferin).<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
� Mieterin: GMG Generalmietgesellschaft mbH, eine 100%ige<br />
Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG (Verkäuferin).<br />
Die Deutsche Telekom AG hat in dem Mietvertrag mit der<br />
GMG die gesamtschuldnerische Mithaftung für die Erfüllung<br />
der Zahlungsverpflichtungen der GMG übernommen.<br />
� Mietgegenstand ist der gesamte Erweiterungsbau zum Zwecke<br />
der Nutzung als Büro-, Technik-, Lager- und Nebenflächen.<br />
� Mietfläche: 7.699 m 2 Hauptnutzfläche sowie 886 m 2 Lager-<br />
fläche. Die Mietflächen sind fest vereinbart. Die Vertragslaufzeit<br />
ist fest vereinbart auf 10 Jahre zuzüglich einer zweimaligen<br />
Verlängerungsoption für jeweils 5 Jahre.<br />
� Miete: € 114.930 pro Monat zzgl. Umsatzsteuer<br />
59
� Mietzahlungsbeginn: Mit Übergabe; im Zeitraum zwischen<br />
Beginn des Monats nach Kaufpreiszahlung und Beginn des<br />
Monats der Übergabe des Mietgegenstandes, längstens aber<br />
für 8 Monate, zahlt die Generalmieterin an die Käuferin/Vermieterin<br />
eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete.<br />
� Nebenkosten: Die Mieterin trägt die Kosten gemäß Betriebskostenverordnung,<br />
die Kosten der Gebäude-All-Risk-Versicherung<br />
inkl. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung<br />
sowie die Kosten für Schönheitsreparaturen, Instandhaltung<br />
und Instandsetzung der ausschließlich selbst genutzten Gebäudeteile,<br />
Einrichtungen und Anlagen.<br />
� Die Käuferin ist verpflichtet, den Mietgegenstand zu sanieren<br />
und nach der Baubeschreibung der Mieterin für diese auszubauen.<br />
� Die Übergabe (Mietbeginn) erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal<br />
2005, spätestens 8 Monate nach der Erteilung der vollzugsfähigen<br />
Baugenehmigung und Fälligkeit des Kaufpreises.<br />
Verspätet sich die Übergabe des Mietgegenstandes über den<br />
spätesten Übergabezeitpunkt hinaus aus nicht von der Mieterin<br />
zu vertretenden Gründen, so kann die Mieterin die Zahlung<br />
einer Vertragsstrafe in Höhe des 1,50fachen einer Tagesnettomiete<br />
für jeden Tag der Verspätung verlangen. Die Vertragsstrafe<br />
ist der Höhe nach auf 6 Monatsnettomieten begrenzt.<br />
Eine Anrechnung der Vertragsstrafe auf weiter gehende Ansprüche<br />
der Mieterin findet nicht statt.<br />
_GENERALMIETVERTRAG WESTBAU<br />
� Vermieterin: GFW Grundstücks GmbH (Käuferin)<br />
� Mieterin: GMG Generalmietgesellschaft mbH, eine 100%ige<br />
Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG (Verkäuferin).<br />
Die Deutsche Telekom AG hat in dem Mietvertrag mit der<br />
GMG die gesamtschuldnerische Mithaftung für die Erfüllung<br />
der Zahlungsverpflichtungen der GMG übernommen.<br />
� Mietgegenstand ist eine Teilfläche der 2.857 m 2 großen<br />
Gesamtmietfläche des Westbaus.<br />
� Mietfläche: 1.064 m 2 Hauptnutzfläche. Die Mietfläche ist fest<br />
vereinbart. Die Vertragslaufzeit ist fest vereinbart auf 5 Jahre<br />
zuzüglich eines dreimaligen Optionsrechtes auf Verlängerung<br />
des Mietvertrages von jeweils 5 Jahren. Für den Fall, dass<br />
das Mietverhältnis wegen Nichtausübung der ersten Verlängerungsoption<br />
nach Ablauf der anfänglichen 5-jährigen Fest-<br />
60<br />
laufzeit endet, ist die Mieterin verpflichtet, der Vermieterin<br />
eine Mietausfallentschädigung in Höhe einer Jahresnettomiete<br />
zu zahlen.<br />
� Miete: € 14.896 pro Monat zzgl. Umsatzsteuer.<br />
� Mietzahlungsbeginn: mit Übergabe.<br />
� Nebenkosten: Die Mieterin trägt die Kosten gemäß Betriebskostenverordnung,<br />
die Kosten der All-Risk-Versicherung<br />
inkl. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie<br />
die Kosten für Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und<br />
Instandsetzung der ausschließlich selbst genutzten Gebäudeteile,<br />
Einrichtungen und Anlagen.<br />
� Die Käuferin ist verpflichtet, den Mietgegenstand zu sanieren<br />
und nach der Baubeschreibung der Mieterin für diese auszubauen.<br />
� Die Übergabe (Mietbeginn) erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal<br />
2005, spätestens 8 Monate nach der Erteilung der vollzugsfähigen<br />
Baugenehmigung und Fälligkeit des Kaufpreises.<br />
Verspätet sich die Übergabe des Mietgegenstandes über den<br />
spätesten Übergabezeitpunkt hinaus aus nicht von der Mieterin<br />
zu vertretenden Gründen, so kann die Mieterin die Zahlung<br />
einer Vertragsstrafe in Höhe des 1,50fachen einer Tagesnettomiete<br />
für jeden Tag der Verspätung verlangen. Die<br />
Vertragsstrafe ist der Höhe nach auf 6 Monatsnettomieten<br />
begrenzt. Eine Anrechnung der Vertragsstrafe auf weiter<br />
gehende Ansprüche der Mieterin findet nicht statt.<br />
VI. DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE<br />
_OBJEKTAUFBEREITUNGSVERTRAG<br />
Für die Vorplanung, Baurechtschaffung und die Anbindung des<br />
Projektes wurde mit der Grimm 6 Consult GmbH ein Pauschalhonorar<br />
von € 275.000 (zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart.<br />
_DIENSTVERTRAG FÜR DIE PROJEKTENTWICKLUNG<br />
Für die Vorbereitung der Projektentwicklung, die Koordination<br />
aller an der Sanierung und Revitalisierung des Objektes beteiligten<br />
Fachplaner, Ingenieure und sonstigen Fachleute erhält<br />
die Quantum Immobilien AG € 250.000 und für die Projektentwicklung<br />
€ 600.000. Für die Vermietung, die Vermarktung<br />
sowie für die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit wurde mit
der Quantum Immobilien AG ein Honorar von € 150.000 (jeweils<br />
zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart. 50% der jeweiligen Honorare<br />
sind in monatlichen Raten im Zuge des Baufortschrittes und<br />
50% bei Übergabe der Mietflächen an die GMG zahlbar.<br />
Darüber hinaus erhält die Quantum Immobilien AG eine<br />
erfolgsabhängige Vergütung wie folgt: Unter der Voraussetzung,<br />
dass die Anleger aus dem Veräußerungserlös der Immobilie –<br />
unter Berücksichtigung dieser Erfolgsvergütung – eine Eigenkapitalrendite<br />
vor Steuern von mindestens 15% erzielen, erhält<br />
die Quantum Immobilien AG eine Erfolgsvergütung von insgesamt<br />
30% auf den aus der Veräußerung erzielten Gewinn.<br />
_PROJEKTSTEUERUNGSVERTRAG<br />
Für die Überwachung und Koordination der vertragsgerechten,<br />
mangelfreien, termin- und budgetgerechten Ausführung<br />
der Sanierung und Revitalisierung des Objektes wurde mit der<br />
Witte Projektmanagement GmbH ein Pauschalhonorar von<br />
€ 170.000 (zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart, das in monatlichen<br />
Raten im Zuge des Baufortschrittes zahlbar ist.<br />
_ARCHITEKTENVERTRAG – GENEHMIGUNGSPLANUNG<br />
BAUGENEHMIGUNG<br />
Für die Grundlagenermittlung sowie die Planungsleistungen<br />
der für die Sanierungsarbeiten erforderlichen Baugenehmigung<br />
wurde mit den Architekten nps Tchoban Voss ein Pauschalhonorar<br />
von € 60.000 (zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart.<br />
_ARCHITEKTENVERTRAG – VORBEREITUNG AUSFÜHRUNG/<br />
VERGABE<br />
Mit den Architekten nps Tchoban Voss, Hamburg, wurde bereits<br />
für die noch gesondert zu beauftragende Ausführungsplanung<br />
ein Pauschalhonorar von € 240.000, für die noch gesondert<br />
zu beauftragende Vorbereitung der Vergabe ein Pauschalhonorar<br />
von € 40.000 sowie für die ebenfalls noch gesondert zu<br />
beauftragende künstlerische Oberleitung und Dokumentation<br />
ein Pauschalhonorar von € 76.500 (jeweils zzgl. Umsatzsteuer)<br />
vereinbart, welche jeweils in monatlichen Raten im Zuge des<br />
Baufortschrittes zahlbar sind.<br />
_INGENIEURVERTRAG – TRAGWERKSPLANUNG<br />
Für die Entwurfsplanung wurde mit der Frenzel&Frenzel GmbH,<br />
Buxtehude, ein Pauschalhonorar von € 43.000 (zzgl. Umsatzsteuer),<br />
das in monatlichen Abschlagszahlungen im Zuge des<br />
Baufortschrittes zahlbar ist, vereinbart.<br />
_INGENIEURVERTRAG – TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG<br />
Für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung wurde<br />
mit der IG Tech GmbH, Hamburg, ein Pauschalhonorar von<br />
€ 78.730 für die Entwurfsplanung, ein Pauschalhonorar von<br />
€ 30.476 für die noch gesondert zu beauftragende Ausführungsplanung<br />
sowie ein Pauschalhonorar von € 50.794 für die ebenfalls<br />
noch gesondert zu beauftragende Objektüberwachung<br />
(jeweils zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart, welche jeweils in<br />
monatlichen Raten im Zuge des Baufortschrittes zahlbar sind.<br />
_ABBRUCHVERTRAG<br />
Für die Durchführung sämtlicher Abbrucharbeiten, Demontagen<br />
und Ausbauten nicht mehr benötigter Gebäudeteile und<br />
Anlagen wurde mit der A & S GmbH, Lehrte, ein Pauschalhonorar<br />
von € 430.000 (zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart, das in<br />
monatlichen Raten im Zuge des Baufortschrittes zahlbar ist.<br />
_GU-VERTRAG<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Für die Durchführung sämtlicher Sanierungs- und Revitalisierungsarbeiten<br />
sowie Um- und Ausbauten wurde mit der<br />
ARGE Gorch-Fock-Wall, Hamburg, ein Pauschalhonorar von<br />
€ 6.300.000 (zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart, das in monatlichen<br />
Raten im Zuge des Baufortschrittes zahlbar ist.<br />
Die Gesellschafter der ARGE, die Heitkamp Deilmann Haniel<br />
GmbH und die Wilhelm Wallbrecht GmbH & Co. KG, haften für<br />
alle vertraglichen Erfüllungs- und Gewährleistungsverpflichtungen<br />
gesamtschuldnerisch.<br />
Die Vertragserfüllung ist gesichert durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft<br />
in Höhe von 5% der Bruttoauftragssumme,<br />
eine kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelgewährleistungsbürgschaft<br />
in Höhe von weiteren 5% der Bruttoauftragssumme,<br />
die von europäischen Großbanken zu stellen sind,<br />
sowie eine Konzern-Vertragserfüllungsbürgschaft der Muttergesellschaft<br />
der Heitkamp Deilmann Haniel GmbH, der Bauunternehmung<br />
E. Heitkamp GmbH, in Höhe von 10% der Bruttoauftragssumme.<br />
61
_BAUÜBERWACHUNGSVERTRAG<br />
Für die übergeordnete technische Überwachung der Leistung<br />
aller Projektbeteiligten, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung<br />
von Terminen und Qualitäten, wurde mit der Bautime<br />
GmbH, Hamburg, ein Pauschalhonorar von € 110.000 (zzgl.<br />
Umsatzsteuer) vereinbart, das in monatlichen Raten im Zuge<br />
des Baufortschrittes zahlbar ist.<br />
_OBJEKTAUFBEREITUNGSVERTRAG BANKHAUS WÖLBERN & CO.<br />
Für die Auswahl, Akquisition, Prüfung und Aufbereitung des<br />
<strong>Invest</strong>ments wurde mit dem Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. ein Pauschalhonorar<br />
von € 110.997 (zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart.<br />
_KONZEPTIONSVERTRAG<br />
Die gesamte Konzeption hat die <strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH gegen<br />
eine Vergütung in Höhe von € 317.298 (zzgl. Umsatzsteuer)<br />
übernommen.<br />
_PLATZIERUNGSVERTRAG<br />
Das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. wurde von der Fondsgesellschaft<br />
exklusiv mit der Platzierung des Fondskapitals beauftragt. Das<br />
Honorar hierfür beträgt € 230.000. Diese Position unterliegt nicht<br />
der Umsatzsteuer. Der Betrag ist bei Vollplatzierung, spätestens<br />
am 30.06.2005, fällig. Das Agio in Höhe von 2% auf die Zeichnungssumme<br />
wird ebenfalls zur Abdeckung der Platzierungskosten<br />
verwendet. Für die Beschaffung einer (prospektgerechten)<br />
Darlehenszusage einer Hypothekenbank wurde mit dem<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. ein Pauschalhonorar von € 464.000<br />
vereinbart. Diese Position unterliegt nicht der Umsatzsteuer.<br />
VII. WEITERE VERTRÄGE<br />
_PROJEKTFINANZIERUNG<br />
Für die Mitfinanzierung der Baumaßnahme wurde mit der ABSA<br />
Bank Ltd., London, ein Finanzierungsvertrag über das benötigte<br />
Fremdkapital in Höhe von € 23.200.000 abgeschlossen.<br />
62<br />
Die Eckdaten der Finanzierung werden im Kapitel »Erläuterungen<br />
zur <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung« erläutert.<br />
Neben der grundbuchlichen Absicherung des Vertrages wurden<br />
der Bank wie bei solchen Transaktionen üblich z.B. Mietforderungen<br />
sowie Versicherungsansprüche abgetreten.<br />
_MEZZANINE-DARLEHEN<br />
Ein Teil der erforderlichen Finanzierung in Höhe von € 1.000.000<br />
erfolgt durch ein Mezzanine-Darlehen des Bankhauses <strong>Wölbern</strong><br />
& Co. Das Darlehen wird mit 8% p.a. laufend verzinst. Die weitere<br />
erfolgsabhängige Verzinsung in Höhe von 7% p.a. wird in<br />
voller Höhe nur dann fällig, wenn die Eigenkapitalrendite der<br />
Anleger vor Steuern auch nach Abzug der erfolgsabhängigen<br />
Verzinsung mindestens 15% beträgt. Sollte der Anlegererfolg<br />
vor Abzug der Verzinsung weniger als 15% betragen, entfällt<br />
die erfolgsabhängige Verzinsung für das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> &<br />
Co. vollständig.<br />
VIII. GESAMTVERGÜTUNG<br />
Das Gesamtgebührenaufkommen des Initiators und seiner verbundenen<br />
Unternehmen in der <strong>Invest</strong>itionsphase setzt sich wie<br />
folgt zusammen:<br />
Treuhand (Hansische Treuhand AG) € 90.000<br />
Fondskonzeption (<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH) € 317.298<br />
Objektaufbereitung (Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.) € 110.997<br />
Eigenkapitalvermittlung (Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.) € 230.000<br />
Fremdkapitalvermittlung (Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.) € 464.000<br />
Gesamtgebührenaufkommen € 1.212.295<br />
Hinzu kommt das Agio in Höhe von 2% auf die Zeichnungssumme.
Steuerliche Grundlagen<br />
_VORBEMERKUNG<br />
Die nachfolgende Darstellung ist eine Zusammenfassung der<br />
wesentlichen steuerlichen Aspekte der Beteiligung an der GFW<br />
Grundstücks GmbH. Dabei wird davon ausgegangen, dass die<br />
Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind,<br />
die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten. Diese Zusammenfassung<br />
kann naturgemäß nicht alle steuerlichen Wirkungen<br />
der Beteiligung beschreiben, insbesondere nicht solche,<br />
die sich aus den persönlichen Umständen des Anlegers ergeben.<br />
Den Anlegern wird daher grundsätzlich empfohlen, die<br />
persönlichen steuerlichen Konsequenzen aus diesem Beteiligungsangebot<br />
mit einem Steuerberater zu erörtern.<br />
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf der Rechtslage<br />
am 1.11.2004, die sich aus Steuergesetzen, der veröffentlichten<br />
Rechtsprechung sowie der veröffentlichten Auffassung<br />
der Finanzverwaltung ergibt. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass die tatsächliche steuerliche Behandlung der<br />
Beteiligung durch Gesetzesänderungen oder erstmalige oder<br />
geänderte Verwaltungsauffassungen oder Rechtsprechung von<br />
der vorliegenden Darstellung abweicht.<br />
BESTEUERUNG DER GFW GRUNDSTÜCKS GMBH<br />
_PROJEKTENTWICKLUNGSPHASE<br />
Die GFW Grundstücks GmbH ist handelsrechtlich und steuerlich<br />
zur Buchführung und Aufstellung einer Bilanz verpflichtet.<br />
Die GmbH wird voraussichtlich in der Projektentwicklungsphase<br />
Einnahmen erzielen, z.B. aus Mieterträgen und Zinsen<br />
aus der Anlage von liquiden Mitteln. Laufende Ausgaben, die<br />
nicht mit der Errichtung der Immobilie in Zusammenhang<br />
stehen (z.B. für die eigene Verwaltung), sind steuerlich grundsätzlich<br />
als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern diese<br />
Einnahmen. Es ist davon auszugehen, dass die überwiegenden<br />
Ausgaben in der Projektentwicklungsphase in der Handelsbilanz<br />
und in der Steuerbilanz als Herstellungskosten bzw. als<br />
Anschaffungsnebenkosten der Immobilie aktiviert werden<br />
Rechtliche Grundlagen | Steuerliche Grundlagen<br />
müssen. Nach der im sog. 5. Bauherrenerlass des Bundesfinanzministeriums<br />
dargelegten Auffassung der Finanzverwaltung<br />
sollen auch wesentliche Teile der Nebenkosten des Fonds<br />
z.B. für Marketing, Konzeption, Eigenkapitalvermittlung als<br />
Anschaffungs- bzw. Herstellungsnebenkosten der Immobilie zu<br />
aktivieren sein. Daneben werden im zulässigen Rahmen auch<br />
die während der Bauzeit anfallenden Fremdkapitalzinsen als<br />
Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert. Die aktivierten<br />
Kosten wirken sich nicht direkt auf das zu versteuernde Ergebnis<br />
der GFW Grundstücks GmbH aus, sondern mindern erst<br />
den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.<br />
Seit dem 1.1.2004 hat der Gesetzgeber die Einschränkung<br />
der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vergütungen für Fremdkapital<br />
an verbundene Unternehmen auch auf inländische Kapitalgesellschaften<br />
ausgeweitet. Nach der neuen Regelung des<br />
§ 8 a KStG werden an wesentlich beteiligte Gesellschafter oder<br />
denen nahe stehende Personen gezahlte Vergütungen für<br />
Fremdkapital unter bestimmten Umständen in Gewinnausschüttungen<br />
umqualifiziert, wenn die Vergütungen für das Gesellschafterfremdkapital<br />
insgesamt € 250.000 im Wirtschaftsjahr<br />
übersteigen. Die Hansische Treuhand AG ist als Tochtergesellschaft<br />
des Bankhauses <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG) Gründungsgesellschafter<br />
der GFW Grundstücks GmbH. Die Darlehensfinanzierung<br />
der ABSA Bank Ltd., London, und des Bankhauses<br />
<strong>Wölbern</strong> für die Projektentwicklung wird damit als<br />
Gesellschafterfremdkapital den Beschränkungen des § 8 a<br />
KStG unterworfen. Die Initiatoren gehen davon aus, dass die<br />
während der Beteiligung der Hansischen Treuhand AG entstehenden<br />
Vergütungen für das Fremdkapital insgesamt den<br />
Betrag von € 250.000 nicht übersteigen werden und daher auch<br />
keine Umqualifizierung von Zinsaufwendungen in Gewinnausschüttungen<br />
erfolgen wird. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass die Finanzverwaltung in einer abschließenden<br />
Prüfung nicht nur die Vergütungen im Zeitraum der Gesellschafterstellung<br />
in diese Freigrenze mit einbeziehen wird, sondern<br />
auch die Zahlungen nach Ausscheiden der Hansischen Treu-<br />
63<br />
DEVELOPMENT 01
hand AG. Sollte die Finanzverwaltung abschließend die Vergütungen<br />
als verdeckte Gewinnausschüttungen qualifizieren,<br />
würden die Vergütungen bei der Ermittlung des von der GFW<br />
Grundstücks GmbH zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet<br />
und der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag<br />
sowie der Gewerbesteuer unterworfen.<br />
Soweit 2004 ein geringfügiger Gewinn entsteht, unterliegt<br />
dieser bei der GFW Grundstücks GmbH der Gewerbesteuer<br />
und der Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag.<br />
Ein eventuell entstehender Verlust des Jahres 2004 kann für<br />
Zwecke der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bis zu<br />
einer Höhe von € 1 Mio. zuzüglich 60% des darüber hinausgehenden<br />
Gewinns 2005 verrechnet werden.<br />
_VERÄUSSERUNG<br />
Planmäßig soll die Immobilie im Jahr 2005 veräußert werden.<br />
Der daraus resultierende Gewinn errechnet sich als Differenz<br />
aus dem Veräußerungserlös abzüglich der Veräußerungskosten<br />
und den Anschaffungs- und Herstellungskosten für<br />
die Immobilie einschließlich der Nebenkosten. Der ermittelte<br />
Gewinn unterliegt nach Abzug eines eventuell vorhandenen<br />
verrechenbaren Verlustvortrages und sonstiger laufender<br />
Aufwendungen des Jahres 2005, der Gewerbesteuer und der<br />
Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag.<br />
Die Gewerbesteuer wird am Ort der Geschäftsleitung der<br />
GFW Grundstücks GmbH in Hamburg erhoben. Der Gewerbesteuerhebesatz<br />
der Stadt Hamburg beträgt derzeit 470%,<br />
woraus sich nach Abzug der Gewerbesteuer von ihrer eigenen<br />
Bemessungsgrundlage eine effektive Gewerbesteuerlast von<br />
19,03% errechnet. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage<br />
sind Zinsen für Fremdkapital der Gesellschaft nur zur<br />
Hälfte abzugsfähig, soweit die Zinsen nicht mit der Immobilie<br />
aktiviert wurden.<br />
Der nach Abzug der Gewerbesteuer verbleibende Gewinn<br />
unterliegt der Körperschaftsteuer in Höhe von 25% zzgl. 5,5%<br />
Solidaritätszuschlag.<br />
64<br />
Der nach Abzug der Steuerbelastung verbliebene Bilanzgewinn<br />
wird als Dividende an die Anleger als Anteilseigner<br />
ausgeschüttet. Dabei hat die GFW Grundstücks GmbH Kapitalertragsteuer<br />
in Höhe von 20% zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
in Höhe von 5,5% von der Dividende einzubehalten und an das<br />
Finanzamt abzuführen.<br />
_ERTRAGSBESTEUERUNG DER ANLEGER<br />
Die Dividende führt bei in Deutschland ansässigen natürlichen<br />
Personen als Gesellschaftern zu Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
und wird im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens zur<br />
Hälfte der Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag mit<br />
dem persönlichen Steuersatz des Anlegers unterworfen. Der<br />
Spitzensteuersatz im Jahr der Dividende 2005 beträgt 42%<br />
zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag. Aufgrund der Halbierung des<br />
steuerpflichtigen Gewinnanteils können im Gegenzug Aufwendungen<br />
des Gesellschafters, die im Zusammenhang mit den<br />
Fondsanteilen stehen, wie beispielsweise Steuerberatungskosten<br />
und Zinsaufwendungen zur Finanzierung des Anteils,<br />
lediglich zur Hälfte abgezogen werden.<br />
Die anteilig auf den einzelnen <strong>Invest</strong>or entfallende von der<br />
GmbH einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag<br />
können vollständig mit der Einkommensteuerschuld<br />
des Anlegers verrechnet werden. Übersteigende Beträge werden<br />
vom Finanzamt an den Anleger erstattet.<br />
Nach Veräußerung der Immobilie ist die GFW Grundstücks<br />
GmbH gegenstandslos geworden und soll planmäßig liquidiert<br />
werden. Es wird davon ausgegangen, dass die GFW Grundstücks<br />
GmbH nach der Immobilienveräußerung über keine<br />
weiteren Vermögensgegenstände oder Schulden verfügt und<br />
daher im Rahmen der Liquidation lediglich das Kapital der<br />
Anleger zurückgezahlt wird. Aus dieser Kapitalrückzahlung
esultiert daher planmäßig kein steuerpflichtiger Gewinn für<br />
die Anleger. Soweit die Kapitalrückzahlung die Anschaffungskosten<br />
des Anlegers für den Anteil nicht deckt und seine Beteiligung<br />
mehr als 1% beträgt, kann der Anleger diesen Verlust<br />
aus der Liquidation im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens<br />
zur Hälfte mit anderen positiven Einkünften verrechnen.<br />
Veräußert der private Anleger die Beteiligung an der GFW<br />
Grundstücks GmbH, erfolgt eine Besteuerung seines Gewinns<br />
aus der Veräußerung immer dann, wenn die Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft mindestens 1% beträgt oder der Anteil nicht<br />
mehr als ein Jahr gehalten wurde. Der Veräußerungsgewinn<br />
wird in diesen Fällen im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens<br />
zur Hälfte der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag<br />
mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers unterworfen.<br />
_GEWERBLICHER GRUNDSTÜCKSHANDEL<br />
Die GFW Grundstücks GmbH wird innerhalb kurzer Zeit ein<br />
Grundstück erwerben, erweitern und wieder veräußern und ist<br />
damit gewerblich tätig. Die Rechtsprechung hat in zahlreichen<br />
Urteilen zur Abgrenzung eines gewerblichen Grundstückshandels<br />
von einer vermögensverwaltenden Vermietung und Verpachtung<br />
u.a. die sog. »Drei-Objekt-Grenze« entwickelt, wonach<br />
die Veräußerung von mehr als drei Immobilien innerhalb eines<br />
kurzen Zeitraumes einen gewerblichen Grundstückshandel<br />
begründen kann. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wird<br />
die Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften oder<br />
die Veräußerung von Immobilien durch Personengesellschaften<br />
der Veräußerung von Objekten durch den Anleger gleichgestellt,<br />
wenn der <strong>Invest</strong>or mehr als 10% der Anteile hält oder<br />
der Wert der Anteile mehr als € 250.000 beträgt. Grundsätzlich<br />
ist die Veräußerung von Objekten durch Kapitalgesellschaften<br />
oder die Veräußerung solcher Kapitalgesellschaften nicht von<br />
diesem Erlass betroffen. In Ausnahmefällen kann ein unmittelbarer<br />
Durchgriff durch die Kapitalgesellschaft auf die Gesellschafter<br />
in Betracht kommen, wenn die Rechtsform missbräuchlich<br />
verwendet wird.<br />
_ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />
Die Übertragung von Anteilen an der GFW Grundstücks GmbH<br />
im Wege der Erbschaft oder Schenkung ist steuerpflichtig. Der<br />
Wert der Anteile an der GFW Grundstücks GmbH wird nach<br />
dem sog. »Stuttgarter Verfahren« ermittelt, wenn er nicht aus<br />
Verkäufen abgeleitet werden kann. Bei diesem Verfahren wird<br />
grundsätzlich sowohl der Vermögens- als auch der Ertragswert<br />
der GFW Grundstücks GmbH berücksichtigt. In den ersten<br />
drei Jahren nach Gründung der GFW Grundstücks GmbH<br />
wird der erbschaftsteuerliche Wert regelmäßig mit 100% des<br />
eingezahlten Kapitals angenommen, wenn nicht besondere<br />
Gründe dafür sprechen, dass die Aufbauphase des Unternehmens<br />
früher beendet ist. Die ermäßigten Wertansätze für<br />
Grundvermögen haben daher in den ersten drei Jahren regelmäßig<br />
keinen Einfluss auf den Wert der Anteile an der Gesellschaft.<br />
Eine erbschaftsteuerliche Begünstigung für Betriebsvermögen<br />
wird ebenfalls nicht gewährt. Es ist somit davon<br />
auszugehen, dass der Wert des Anteils des Anlegers bei der<br />
Bewertung für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer<br />
dem eingezahlten Kapital des Anlegers gleichgesetzt wird.<br />
Die Höhe der Erbschaftsteuer ist in Deutschland doppelt<br />
progressiv ausgestaltet und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad<br />
zwischen Erblasser/Schenker und Erben/Beschenktem<br />
sowie dem Wert des gesamten übertragenen Vermögens.<br />
Die Steuersätze liegen zwischen 7% (bei Übertragungen zwischen<br />
nahen Verwandten bis zu € 52.000) und 50% (bei Übertragungen<br />
in der Steuerklasse III ab einem Wert von € 25,6 Mio.).<br />
Vor einer Schenkung des Anteils an der GFW Grundstücks<br />
GmbH sollte der persönliche Steuerberater kontaktiert werden.<br />
_VERMÖGENSTEUER<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Vermögensteuer wird in Deutschland seit 1997 nicht mehr<br />
erhoben.<br />
65
_UMSATZSTEUER<br />
Die GFW Grundstücks GmbH wird unternehmerisch tätig.<br />
Der Umsatz aus der Veräußerung der Immobilie ist nach dem<br />
Umsatzsteuergesetz grundsätzlich steuerbefreit. Die der GFW<br />
Grundstücks GmbH in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist<br />
somit grundsätzlich nicht als Vorsteuer abzugsfähig. Soweit<br />
sich die ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für<br />
den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse<br />
ändern, ist der bereits erfolgte Vorsteuerabzug insoweit<br />
anteilig zu berichtigen. Sofern die Veräußerung jedoch an einen<br />
umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer für sein Unternehmen<br />
erfolgt, kann bei der Veräußerung auf die Umsatzsteuerbefreiung<br />
verzichtet werden, so dass die Veräußerung umsatzsteuerpflichtig<br />
würde. In diesem Fall wäre die GFW Grundstücks<br />
GmbH zum Abzug von der in Rechnung gestellten Vorsteuer<br />
berechtigt, die auf die Veräußerung des Grundstücks entfällt.<br />
_GRUNDERWERBSTEUER<br />
Der Erwerb des Grundstücks durch die Fondsgesellschaft<br />
unterliegt der Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5% des Kaufpreises.<br />
Die gezahlte Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungsnebenkosten<br />
und wird mit dem Grundstück und dem<br />
Gebäude aktiviert. Die Quantum Immobilien AG wird planmäßig<br />
über die gesamte Laufzeit des Fonds mit mehr als 5% an der<br />
GFW Grundstücks GmbH beteiligt bleiben. Es ist daher davon<br />
auszugehen, dass der Beitritt der weiteren Gesellschafter<br />
keinen weiteren grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand<br />
auslöst.<br />
_GRUNDSTEUER<br />
Der Grundsteuer unterliegen grundsätzlich alle in Deutschland<br />
belegenen Grundstücke. Sie bemisst sich nach dem Einheitswert<br />
des Grundstückes und im vorliegenden Fall nach dem<br />
Grundsteuerhebesatz der Stadt Hamburg. Die Grundsteuer ist<br />
von der GFW Grundstücks GmbH zu entrichten und kann teilweise<br />
auf die Mieterin umgelegt werden.<br />
66<br />
_STEUERERKLÄRUNGEN<br />
Die GFW Grundstücks GmbH reicht jährlich eine Körperschaftsteuer-<br />
und Gewerbesteuererklärung für die Gesellschaft ein.<br />
Über die von der GFW Grundstücks GmbH gezahlte Dividende<br />
wird den Gesellschaftern eine Steuerbescheinigung erteilt. Auf<br />
Grundlage dieser Steuerbescheinigung muss der Anleger die<br />
Dividende in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung<br />
erfassen und kann die einbehaltene Kapitalertragsteuer auf<br />
seine Steuerschuld anrechnen.
Chancen und Risiken<br />
_VORBEMERKUNG<br />
Das vorliegende Angebot ist kein Emissionsprospekt zur Platzierung<br />
von öffentlich angebotenen Beteiligungen für ein<br />
breites Publikum. Vielmehr handelt es sich um eine Einladung<br />
zur Teilnahme an einer unternehmerisch geprägten <strong>Invest</strong>ition<br />
im Rahmen eines sog. Private Placement mit dem Zweck, in<br />
Verbindung mit einer Immobilien-/Projektentwicklung, in möglichst<br />
kurzer Zeit hohe Renditen zu erwirtschaften. Es liegt in<br />
der Natur solcher <strong>Invest</strong>itionen, dass weder die Höhe der letztlich<br />
zu erzielenden Rendite noch die Laufzeit des <strong>Invest</strong>ments<br />
von vornherein genau festgelegt werden kann. Deshalb wendet<br />
sich diese Offerte exklusiv an einen aufgeklärten, risikobewussten<br />
und vermögenden <strong>Invest</strong>orenkreis.<br />
Mit der Beteiligung an der GFW Grundstücks GmbH geht<br />
der <strong>Invest</strong>or ein unternehmerisch angelegtes wirtschaftliches<br />
Engagement ein, mit dem neben Chancen auch Risiken verbunden<br />
sind.<br />
Der wirtschaftliche Erfolg einer Gewerbeimmobilie hängt<br />
wesentlich von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie<br />
örtlichen Marktverhältnissen ab. Die Prognoserechnung berücksichtigt<br />
diese Rahmenbedingungen und die derzeitigen<br />
Gegebenheiten. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Rahmenbedingungen<br />
kann eine erhebliche Verschlechterung der<br />
erwarteten Ergebnisse eintreten. Insbesondere die Kumulation<br />
einzelner Risiken kann dazu führen, dass der Anleger die eingesetzte<br />
Einlage nicht oder nicht vollständig zurückerhält. Auf<br />
der anderen Seite können sich Entwicklungen ergeben, die<br />
positiven Einfluss auf die Wertentwicklungen haben.<br />
Eine Gewähr für den Eintritt der vom <strong>Invest</strong>or mit der Beteiligung<br />
verfolgten wirtschaftlichen Ziele kann daher weder<br />
von der Prospektherausgeberin noch von den übrigen Gesellschaftern<br />
und der Geschäftsführung der GFW Grundstücks<br />
GmbH übernommen werden.<br />
Die nachstehenden Ausführungen über die mit einer Beteiligung<br />
verbundenen Risiken erheben im Hinblick auf die komplexen<br />
und im Detail komplizierten wirtschaftlichen, steuerlichen<br />
und rechtlichen Zusammenhänge keinen Anspruch auf<br />
Vollständigkeit. Dies entbindet den <strong>Invest</strong>or auch nicht davon,<br />
sich ein eigenständiges Urteil zu bilden und zur Grundlage seiner<br />
<strong>Invest</strong>itionsentscheidung zu machen.<br />
REALISIERUNGSRISIKEN<br />
_GRUNDSTÜCK<br />
Grundsätzlich birgt ein Grundstückserwerb Risiken hinsichtlich<br />
Qualität, Nutzbarkeit und Bodenverunreinigungen.<br />
Die Verkäuferin hat vertraglich keine Gewähr für eine bestimmte<br />
Eigenschaft oder Nutzungsmöglichkeit sowie Beschaffenheit<br />
des Grundstücks übernommen. Die Immobilie wurde<br />
erworben, wie sie steht und liegt.<br />
Der Käuferin ist bekannt, dass auf den Kaufgrundstücken<br />
schädliche Bodenveränderungen i.S.d. § 2 Abs. 3 Bundesbodenschutzgesetz<br />
und/oder Altlasten i.S.d. § 2 Abs. 5 Bundesbodenschutzgesetz<br />
vorhanden sein können. Die C.A.U. GmbH<br />
hat den Kaufgegenstand auf schadstoffhaltige Materialien<br />
untersucht und der Verkäuferin die Ergebnisse der Untersuchung<br />
am 23.07.2001 mitgeteilt. Am 23.01.2004 hat die HPC<br />
Harres Pickel Consult AG eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt.<br />
Untersuchung und Plausibilitätsprüfung wurden Anlage<br />
des Kaufvertrages und sind somit der Käuferin bekannt. Im<br />
Rahmen der Abbrucharbeiten werden, auf Grundlage der Gutachten,<br />
die betroffenen Bereiche entsprechend behandelt und,<br />
wenn notwendig, fachgerecht entsorgt.<br />
Da die Immobilie unter Denkmalschutz steht, ist die Käuferin<br />
verpflichtet, die vorhandene Bausubstanz nur nach<br />
Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden zu verändern.<br />
_BAUQUALITÄT<br />
Steuerliche Grundlagen | Chancen und Risiken<br />
Die Bauqualität hat große Bedeutung für die langfristige Vermietbarkeit<br />
und Veräußerbarkeit des Objektes. Baumängel<br />
während der Bauphase, ungenügende Mängelbeseitigung und<br />
67<br />
DEVELOPMENT 01
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Rahmen<br />
der Bauabnahme etc. können die Ertragsfähigkeit der Immobilie<br />
erheblich einschränken.<br />
Die Projektentwicklung und die Projektleitung liegen in der<br />
Hand der Quantum Immobilien AG, Hamburg.<br />
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage eines Generalunternehmervertrages<br />
und von Werkverträgen mit verschiedenen<br />
Bauunternehmen durchgeführt werden.<br />
_FINANZIERUNG<br />
Für die Mitfinanzierung der Baumaßnahme wurde mit der ABSA<br />
Bank Ltd., London, ein Finanzierungsvertrag über das benötigte<br />
Fremdkapital in Höhe von € 23.200.000 abgeschlossen. Die<br />
Zinsen für die Zahlung des Grundstückskaufpreises inkl. Erwerbsnebenkosten<br />
werden voraussichtlich für einen Zeitraum<br />
von zwölf Monaten festgeschrieben. Sollte es zu einer Inanspruchnahme<br />
des Fremdkapitals über den Zeitraum von zwölf<br />
Monaten kommen, so werden nach Ablauf der ersten zwölf<br />
Monate die Zinsen neu verhandelt, hierbei kann es zu einer<br />
negativen, aber auch positiven Abweichung kommen, was sich<br />
entsprechend auf das geplante Ergebnis auswirken würde.<br />
Das über den Grundstückskaufpreis hinaus aufzunehmende<br />
Fremdkapital von ca. € 5.500.000 wird je nach Baufortschritt<br />
in Anspruch genommen. Die Verzinsung erfolgt variabel zu den<br />
dann jeweils geltenden Marktzinsen. Sollten die Marktzinsen<br />
über bzw. unter dem prognostizierten Zinssatz liegen, könnte<br />
dies zu einer negativen bzw. positiven Abweichung vom geplanten<br />
Ergebnis führen.<br />
Ein Teil der erforderlichen Finanzierungsmittel wird durch<br />
ein Mezzanine-Darlehen des Bankhauses <strong>Wölbern</strong> & Co. in<br />
Höhe von € 1.000.000 zur Verfügung gestellt (vgl. S. 47).<br />
Sollte eine Veräußerung der Immobilie nicht innerhalb des<br />
geplanten Zeitraumes realisiert werden und eine Anschlussfinanzierung<br />
erforderlich machen, kann ein höheres bzw. niedrigeres<br />
Zinsniveau der Anschlussfinanzierung zu einer Verschlechterung<br />
bzw. Verbesserung des geplanten Ergebnisses<br />
führen.<br />
68<br />
Das einzuwerbende Eigenkapital in Höhe von € 4.600.000<br />
wird bis zur Vollplatzierung bei dem Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />
zwischenfinanziert. In der Wirtschaftlichkeitsberechnung wird<br />
von einer Platzierungsdauer von zwei Monaten ausgegangen.<br />
Eine kürzere bzw. längere Platzierungsdauer als in der<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung geplant, hätte niedrigere bzw.<br />
höhere Zinsaufwendungen für die Zwischenfinanzierung zur<br />
Folge.<br />
_INVESTITIONSKOSTEN<br />
Die im <strong>Invest</strong>itionsplan ausgewiesenen Grundstücks- und Grundstücksvermittlungskosten<br />
sowie die Vergütungen für Dienstleistungen<br />
beruhen auf bereits abgeschlossenen Verträgen bzw.<br />
Vereinbarungen. Für diese Positionen besteht demnach weitestgehend<br />
Kostensicherheit.<br />
Die Grunderwerbsteuer und die Kosten für Notar und<br />
Grundbuch ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.<br />
_BAUZEIT UND FERTIGSTELLUNG<br />
Die mit der Baudurchführung verbundenen Risiken werden<br />
großteils durch die mit der Baudurchführung beauftragten<br />
Unternehmen getragen und entsprechend vertraglich abgesichert.<br />
Dennoch kann es bei der Durchführung des Bauvorhabens<br />
aus den verschiedensten Gründen Verzögerungen<br />
geben, z.B. durch unvorhergesehene technische Schwierigkeiten,<br />
ungewöhnliche Witterungsverhältnisse, Leistungsverzug<br />
der mit der Baudurchführung beauftragten Unternehmen.<br />
Würden die mit der Baudurchführung beauftragten Unternehmen<br />
mit ihren Bauleistungen nicht nur in Verzug geraten,<br />
sondern würde es ihnen – z.B. wegen einer Insolvenz – unmöglich,<br />
ihre Bauverpflichtung und ihre sonstigen vertraglichen<br />
Verpflichtungen zu erfüllen, so müsste das Vorhaben durch<br />
andere Auftragnehmer fortgesetzt werden. Hierdurch können<br />
unter Umständen die geplante Bauzeit und die geplanten Baukosten<br />
nicht eingehalten werden. Außerdem kann das Objekt<br />
dann nicht fristgerecht an Mieterin und Käuferin übergeben<br />
werden, was zu Mietausfällen und Entschädigungszahlungen<br />
führen kann.
_VERMIETUNG<br />
Das zu sanierende Objekt ist, bezogen auf die Gesamtmietfläche,<br />
zu 72% langfristig vermietet. Bei den noch zu vermietenden<br />
Flächen besteht das Risiko, dass die Mietpreise nicht wie<br />
erwartet erreicht werden können und/oder erhöhter Vermietungsaufwand<br />
durch Zugeständnisse, wie z.B. Sonderausstattungen<br />
oder mietzinsfreie Zeiten, entsteht.<br />
Um dem entgegenzuwirken, wird – sofern erforderlich –<br />
ein renommiertes Maklerunternehmen mit der Vermietung<br />
des Bauvorhabens beauftragt.<br />
Generell bestehen die üblichen Vermietungsrisiken, die<br />
stark abhängig von den aktuellen Marktgegebenheiten sind<br />
und keine sichere Prognose über den zu erreichenden Auslastungsgrad<br />
des Gebäudes, die Mietvertragskonditionen und<br />
die Bonität der Mieter zulassen.<br />
Um diese Risiken genauer einschätzen zu können, wurden<br />
zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die die zu erwartende<br />
Miete in den zu vermietenden Flächen untersuchen. Die Ergebnisse<br />
wurden entsprechend in der Prognoserechnung berücksichtigt.<br />
Abweichungen hiervon wirken sich entsprechend<br />
positiv oder negativ auf den <strong>Invest</strong>itionsplan aus (vgl. S. 47).<br />
_VERKAUF<br />
Die zu erzielenden Mietvertragskonditionen und -laufzeiten<br />
haben wesentlichen Einfluss auf den zu realisierenden Verkaufspreis<br />
des Objektes. Da das Objekt, bezogen auf die Gesamtmietfläche,<br />
schon zu etwa 72% langfristig an die Deutsche<br />
Telekom AG vermietet ist, beschränken sich die Risiken auf die<br />
noch zu vermietenden Flächen.<br />
Der in der Prognoserechnung (S. 48 ff.) zugrunde gelegte<br />
Verkaufsfaktor entspricht den derzeitigen Marktverhältnissen<br />
und den Ergebnissen der Vermarktungsgutachten. Der erzielte<br />
Verkaufsfaktor hängt jedoch letztendlich von den tatsächlichen<br />
Verhandlungsergebnissen ab.<br />
Es ist vorgesehen, das Objekt spätestens bei Fertigstellung<br />
an einen bonitätsstarken <strong>Invest</strong>or zu verkaufen. Eine Garantie<br />
über den rechtzeitigen Verkauf und die Erfüllung der vertraglichen<br />
Verpflichtungen durch die Käuferin kann nicht übernommen<br />
werden. Sollte eine Veräußerung der Immobilie nur zu<br />
einem niedrigeren Verkaufsfaktor als geplant realisiert werden<br />
können, ergibt sich daraus ein geringerer Verkaufspreis, der<br />
wiederum einen geringeren Veräußerungsgewinn und damit<br />
eine Reduzierung des geplanten Ergebnisses zur Folge hätte.<br />
Die während der Fondslaufzeit erstattete Vorsteuer ist gegenüber<br />
dem Finanzamt entsprechend zu korrigieren, soweit<br />
die Vermietung oder die Veräußerung des Objekts ganz oder<br />
teilweise nicht umsatzsteuerpflichtig erfolgt.<br />
Eine spätere Veräußerung der Immobilie als nach den prognostizierten<br />
zwölf Monaten hätte eine längere Anlegerkapitalbindung<br />
zur Folge und könnte zu einem geringeren Ergebnis<br />
vor Steuern führen. Ausgehend von dem in dem Abschnitt<br />
»Gesamterfolgsprognose vor Steuern« (S. 48 ff.) dargestellten<br />
Basis-Szenario (Veräußerung nach zwölf Monaten, Ergebnis<br />
vor Steuern 27,27% p.a.) würde eine Veräußerung nach beispielsweise<br />
18 bzw. 24 Monaten ein geringeres Ergebnis vor<br />
Steuern von etwa 21% p.a. bzw. 18% p.a. zur Folge haben. In<br />
diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die für<br />
diesen Fall ebenfalls länger als geplant anfallenden Fremdkapitalzinsen<br />
durch die vertraglich fixierten Mieteinnahmen<br />
gedeckt bzw. überkompensiert werden können.<br />
_PLATZIERUNGSRISIKO<br />
Für den Fall, dass die vollständige Platzierung des Fonds bis<br />
zum 30.06.2005 nicht erreicht wird, besteht für die Anleger das<br />
Risiko der Rückabwicklung. Die Treuhänderin wird in diesem<br />
Fall die eingezahlte Zeichnungssumme sowie das Agio in Höhe<br />
von 2% zurückzahlen.<br />
_STEUERLICHE RISIKEN<br />
Chancen und Risiken<br />
Die steuerliche Konzeption wurde vor dem Hintergrund der<br />
zum Zeitpunkt der Prospekterstellung aktuellen Steuergesetzgebung<br />
sowie der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verwaltungspraxis<br />
erstellt. Diese wurde durch ein Gutachten bestätigt.<br />
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Gesetzesänderungen<br />
oder Veränderungen in Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis<br />
negative Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg<br />
dieses Beteiligungsangebotes haben.<br />
69
Inhalt Teil C<br />
TEIL A<br />
Angebot im Überblick 10<br />
Developmentfonds als Immobilien-Anlageprodukt 13<br />
Checkliste 14<br />
Übersicht der Chancen und Risiken 16<br />
Die Projektbeteiligten 19<br />
Die Projektentwicklung 31<br />
Mieter und Vermietung 38<br />
Ergebnis/Ziel 41<br />
Der Standort 42<br />
Immobilienmarkt Hamburg 45<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung 46<br />
Gesamterfolgsprognose vor Steuern 48<br />
Gesamterfolgsprognose nach Steuern 50<br />
TEIL B<br />
Rechtliche Grundlagen 56<br />
Steuerliche Grundlagen 63<br />
Chancen und Risiken 67<br />
TEIL C<br />
Satzung 74<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan 78<br />
Geschäftsordnung 80<br />
Treuhandvereinbarung (Muster) 81<br />
Glossar 82<br />
Vertragspartner 83<br />
Hinweise für den Beitritt 84<br />
Fernabsatzgesetz 86<br />
Impressum/Haftungsbeschränkung 91<br />
73<br />
DEVELOPMENT 01
DEVELOPMENT 01<br />
Satzung<br />
_§ 1 · Firma, Sitz<br />
1) Die Firma der Gesellschaft lautet: GFW Grundstücks GmbH.<br />
2) Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />
_§ 2 · Gegenstand des Unternehmens<br />
1) Der Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von<br />
bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen<br />
Rechten, deren Bebauung mit Wohn- und Geschäftsbauten<br />
oder deren Sanierung sowie die Nutzung von Grundstücken und<br />
Gebäuden der Gesellschaft durch Vermietung und Verpachtung,<br />
insbesondere des Objektes Gorch-Fock-Wall/Jungiusstraße in<br />
Hamburg.<br />
2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt,<br />
die dem Gegenstand des Unternehmens dienen.<br />
_§ 3 · Stammkapital, Stammeinlagen<br />
1) Das Stammkapital beträgt € 25.000 (in Worten: fünfundzwanzigtausend).<br />
2) Das Stammkapital ist zu 100% eingezahlt.<br />
3) Auf die Stammeinlage von € 25.000 ist eine Kapitalrücklage von<br />
€ 385.000 eingezahlt.<br />
4) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung wird das Kapital<br />
von € 25.000 um € 41.900 auf € 66.900 erhöht werden unter<br />
ganzem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechtes der bisherigen<br />
Gesellschafter.<br />
5) Auf das gemäß § 3 Ziff. 4 um € 41.900 erhöhte Kapital sind<br />
€ 4.148.100 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft zu leisten.<br />
6) Mehrere Geschäftsanteile eines Gesellschafters können, sobald<br />
sie voll geleistet sind und eine Nachschusspflicht nicht besteht, mit<br />
Zustimmung des betroffenen Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss<br />
zu einem Geschäftsanteil zusammengelegt werden.<br />
_§ 4 · Geschäftsjahr<br />
1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
2) Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Es beginnt mit<br />
der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endet<br />
mit dem darauf folgenden 31.12.<br />
_§ 5 · Dauer der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
_§ 6 · Geschäftsführung, Vertretung<br />
1) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer.<br />
2) Die Gesellschaft wird gemeinsam durch zwei Geschäftsführer oder<br />
durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen<br />
vertreten. Generelle Vollmachten zur rechtsgeschäftlichen Vertretung<br />
der Gesellschaft (Generalhandlungsvollmachten, Prokuren<br />
74<br />
und Handlungsvollmachten) dürfen vorbehaltlich eines abweichenden<br />
Beschlusses nur in der Weise erteilt werden, dass die Gesellschaft<br />
durch zwei Personen vertreten wird.<br />
3)a) Folgende Geschäftsführungsmaßnahmen (Rechtshandlungen und<br />
Rechtsgeschäfte) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beirates:<br />
(1) Kreditaufnahmen, die im <strong>Invest</strong>itionsplan, der dieser Satzung<br />
als Anlage 1 beigefügt ist, nicht vorgesehen sind<br />
(2) Vertragsabschlüsse, die im <strong>Invest</strong>itionsplan oder in der Satzung<br />
der Gesellschaft nicht vorgesehen sind<br />
(3) Durchführung weiterer, im <strong>Invest</strong>itionsplan nicht vorgesehener<br />
Grundbesitzinvestitionen unter Aufnahme von Fremdkapital<br />
und Verwendung der Gesellschaftseinlagen<br />
3)b) Der Abschluss folgender Verträge, die Gegenstand der Grundkonzeption<br />
der Gesellschaft sind, bedarf nicht der Zustimmung des<br />
Beirates:<br />
(1) Rahmenvereinbarung über den Ankauf nebst Anlagen<br />
(2) Generalmietvertrag Erweiterungsbau<br />
(3) Generalmietvertrag Westbau<br />
(4) Dienstleistungsvertrag Quantum sowie Abschluss der Vereinbarung<br />
über eine Finders Fee<br />
(5) Projektsteuerungsvertrag<br />
(6) Projektüberwachungsvertrag<br />
(7) Architektenvertrag Genehmigungsplanung/Baugenehmigung<br />
(8) Architektenvertrag Vorbereitung Ausführung/Vergabe<br />
(9) Ingenieurvertrag Tragwerksplanung<br />
(10) Ingenieurvertrag technische Gebäudeausrüstung<br />
(11) GU-Vertrag<br />
(12) Werkvertrag über Abbrucharbeiten<br />
(13) Objektaufbereitungsvertrag<br />
(14) Konzeptionsvertrag<br />
(15) FK-/EK-Vermittlungsvertrag<br />
Die Geschäftsführung ist berechtigt, die vorgenannten Verträge im<br />
Unterauftrag als Geschäftsbesorgungsverträge vergeben zu<br />
lassen.<br />
3)c) Wesentliche Änderungen des Vertragswerkes gemäß b bedürfen<br />
jedoch der Zustimmung des Beirates, es sei denn, die Änderung<br />
käme einer Satzungsänderung gleich.<br />
4) Die Geschäftsführer werden durch Gesellschafterbeschluss oder,<br />
soweit ein Beirat bestellt ist, durch den Beirat bestellt und abberufen.<br />
5) Bei Abschluss, Änderung oder Beendigung von Dienstverträgen<br />
mit Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung<br />
oder, soweit ein Beirat bestellt ist, durch den<br />
Beirat vertreten.
6) Die Geschäftsführer sind verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft<br />
in Übereinstimmung mit dem Gesetz, diesem Gesellschaftsvertrag<br />
sowie den Beschlüssen der Gesellschafter oder des Beirates<br />
zu führen. Die Zusammenarbeit der Geschäftsführer regelt<br />
eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung ist dieser Satzung<br />
als Anlage 2 beigefügt.<br />
_§ 7 · Beirat<br />
1) Bei der Gesellschaft wird ein Beirat gebildet, der mindestens aus<br />
drei Mitgliedern besteht.<br />
Bis zur Abhaltung der ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />
die über das Geschäftsergebnis des Geschäftsjahres 2004 im<br />
Jahr 2005 befindet, wird ein Gründungsbeirat gebildet, der aus<br />
folgenden Personen besteht:<br />
� Dipl.–Kfm. Michael Hultgren<br />
� Dipl.-Kfm. Jan Petersen<br />
� Dipl.–Ing. Axel Wittenberg<br />
2) Der Beirat ist kein Organ im Sinne des § 52 GmbH-Gesetz und/oder<br />
des Aktiengesetzes.<br />
3) Der Beirat berät die Geschäftsführung. Die Gesellschafter können<br />
dem Beirat durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen weitere Aufgaben und Befugnisse zuweisen, insbesondere<br />
haben sie bereits dem Beirat das Recht gewährt, Geschäftsführer<br />
zu bestellen und abzuberufen, Anstellungsverträge<br />
mit ihnen abzuschließen, diese zu ändern und zu beendigen, eine<br />
Geschäftsordnung für die Geschäftsführer festzulegen und diesen<br />
Weisungen zu erteilen.<br />
Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. Der Beirat<br />
erhält insgesamt eine Vergütung von € 30.000 p.a. zzgl. Umsatzsteuer.<br />
4) Die Gesellschafter können jederzeit mit Mehrheit von drei Vierteln<br />
der abgegebenen Stimmen beschließen, dass dem Beirat Aufgaben<br />
und Befugnisse, welche ihm gemäß Absatz 3 durch Gesellschafterbeschluss<br />
zugewiesen wurden, nicht weiter zustehen.<br />
5) Die Hansische Treuhand AG ist berechtigt – ohne Sitz und Stimme –,<br />
an den Sitzungen des Beirates teilzunehmen.<br />
_§ 8 · Gesellschafterversammlungen, Gesellschafterbeschlüsse<br />
1) Gesellschafterversammlungen werden durch die Geschäftsführer<br />
einberufen. Für die Einberufung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen<br />
sowie die Gesellschafterbeschlüsse gelten die<br />
gesetzlichen Regelungen, jedoch mit der Maßgabe, dass die Einladung<br />
zur Gesellschafterversammlung durch einfachen Brief erfolgt.<br />
Gesellschafterversammlungen können auch von Gesellschaftern,<br />
die mindestens 10% des gesamten Stammkapitals repräsentieren,<br />
einberufen werden.<br />
2) Eine Gesellschafterversammlung ist, wenn mindestens 50% des<br />
Stammkapitals vertreten sind, beschlussfähig. Kommt eine beschlussfähige<br />
Gesellschafterversammlung nicht zustande, ist auf<br />
Verlangen eines Gesellschafters oder der Geschäftsführung binnen<br />
Satzung<br />
14 Tagen eine neue Gesellschafterversammlung mit derselben<br />
Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Höhe des<br />
vertretenen Stammkapitals beschlussfähig ist, wenn in der Einladung<br />
hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde und die neue Gesellschafterversammlung<br />
nicht später als sechs Wochen nach der<br />
nichtbeschlussfähigen Versammlung stattfindet. Gegenüber den<br />
Gesellschaftern abzugebende Erklärungen, wie z.B. Einladungen,<br />
werden mit einfacher Zustellung an deren zuletzt benannte<br />
Anschrift wirksam.<br />
3) Die Gesellschafterversammlung beschließt insbesondere über<br />
3)a) Änderung der Satzung;<br />
3)b) Feststellung und Verwendung des Jahresergebnisses;<br />
3)c) Wahl der ordentlichen Mitglieder des Beirates;<br />
3)d) mögliche Wahl des Abschlussprüfers;<br />
3)e) Veräußerung der Immobilien der Gesellschaft ganz oder in Teilen;<br />
3)f) Auflösung der Kapitalrücklage<br />
3)g) Liquidation<br />
3)h) die sonst in der Satzung und dem GmbH-Gesetz geregelten Fälle.<br />
Solange das Kapital € 25.000 beträgt, bedürfen Beschlüsse der<br />
Gesellschafterversammlung der Einstimmigkeit.<br />
4) Die Beschlüsse kommen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen zustande, soweit nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend<br />
eine andere Mehrheit vorschreibt. Je € 100 (einhundert)<br />
Stammeinlage gewährt eine Stimme. Der Gesellschafter Quantum<br />
Immobilien AG hat hiervon abweichend 28 Stimmen. Stimmenthaltungen<br />
und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegebene<br />
Stimmen, zählen jedoch bei der Frage der Beschlussfähigkeit mit.<br />
5) Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft<br />
statt. Die Gesellschafterversammlung wird vom Vorsitzenden des<br />
Beirates geleitet.<br />
6) Über jede Gesellschafterversammlung ist von der Geschäftsführung<br />
unverzüglich ein Protokoll anzufertigen und zu unterzeichnen, welches<br />
mindestens die Feststellung der Wahrung der Formen und Fristen<br />
der Einberufung oder den Verzicht aller Gesellschafter darauf<br />
sowie die gestellten Anträge und die gefassten Beschlüsse unter<br />
Angabe des Abstimmungsergebnisses enthalten muss. Jedem Gesellschafter<br />
ist unverzüglich eine Protokollabschrift zu übersenden.<br />
7) Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen<br />
kann nur durch Klage innerhalb von sechs Wochen geltend<br />
gemacht werden, nachdem der Gesellschafter das Protokoll über<br />
die Beschlussfassung erhalten hat.<br />
_§ 9 · Jahresabschluss, Lagebericht, Ergebnisverwendung<br />
1) Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss (Bilanz nebst<br />
Gewinn-und-Verlust-Rechnung samt Anhang) und den Lagebericht<br />
innerhalb der ersten drei Monate aufzustellen und, falls Gesetz<br />
oder Gesellschafter eine Prüfung vorsehen, dem Abschlussprüfer<br />
zur Prüfung vorzulegen.<br />
75
2) Die Geschäftsführer haben den Gesellschaftern den Jahresabschluss<br />
und den Lagebericht – soweit eine Prüfung zu erfolgen hat,<br />
gemeinsam mit dem schriftlichen Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers<br />
– unverzüglich nach Fertigstellung mit ihren Vorschlägen<br />
zur Gewinnverwendung zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />
3) Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die<br />
Gesellschafter nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen<br />
Stimmen Beträge in die Gewinnrücklagen einstellen oder<br />
als Gewinn vortragen.<br />
4) Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Stimmberechtigung<br />
gemäß § 8 Ziff. 4, S. 2 und 3 am Gewinn und Verlust beteiligt.<br />
_§ 10 · Leistungsverkehr mit Gesellschaftern<br />
1) Abgesehen von Leistungen, die aufgrund eines ordnungsmäßigen<br />
Gewinnverteilungsbeschlusses erfolgen, ist es der Gesellschaft<br />
untersagt, einem Gesellschafter oder einer einem Gesellschafter<br />
nahestehenden natürlichen oder juristischen Person durch Rechtsgeschäft<br />
oder in sonstiger Weise Vorteile irgendwelcher Art zu<br />
gewähren, die unabhängigen Dritten unter gleichen oder ähnlichen<br />
Umständen von einem pflichtgemäß handelnden ordentlichen<br />
Geschäftsführer nicht gewährt würden oder die steuerlich als verdeckte<br />
Gewinnausschüttung anzusehen wären oder gegen § 30<br />
GmbHG verstoßen.<br />
2) Im Falle der Zuwiderhandlung entsteht für die Gesellschaft bereits<br />
zum Zeitpunkt der Vorteilsgewährung gegenüber dem Begünstigten<br />
ein Anspruch auf Erstattung des Vorteils oder, nach Wahl der<br />
Gesellschaft, Ersatz seines Wertes in Geld sowie auf Zahlung angemessener<br />
Zinsen für die Zeit zwischen der Gewährung des Vorteils<br />
und der Erstattung oder Ersatzleistung.<br />
3) Als Begünstigter im Sinne von Absatz 2 gilt derjenige, dem der Vorteil<br />
steuerlich zuzurechnen ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob<br />
dieser letztlich einem Dritten zugute gekommen ist und wie sich<br />
der Begünstigte mit diesem auseinander setzt. Falls und soweit<br />
aus rechtlichen Gründen gegen den Begünstigten kein Anspruch<br />
gegeben ist, richtet sich der Anspruch gegen den Gesellschafter,<br />
dem der Begünstigte nahe steht. Einem Gesellschafter gegenüber<br />
kann der Anspruch auch durch Aufrechnung mit dessen Gewinnansprüchen<br />
geltend gemacht werden.<br />
4) Die Gesellschaft hat den ihr entstehenden Erstattungs- oder Ersatzanspruch<br />
in der Handelsbilanz für den Zeitraum, in dem der<br />
Anspruch entstanden ist, – gegebenenfalls durch nachträgliche<br />
Bilanzberichtigung – zu aktivieren und einen so entstehenden Handelsbilanzgewinn<br />
aufgrund eines Gesetzes und dem Gesellschaftsvertrag<br />
entsprechenden, gegebenenfalls neu zu fassenden Gewinnverteilungsbeschlusses<br />
an die Gesellschafter auszuschütten.<br />
76<br />
5) Zwischen den Gesellschaftern besteht Einvernehmen darüber,<br />
dass die Vergütungen an die Quantum Immobilien AG aus den Verträgen<br />
vom 21./23.06.2004 (Dienstleistungsvertrag – Projektentwicklung,<br />
Akquisitionsvereinbarung) nicht als verdeckte Gewinnausschüttung<br />
im Sinne der Absätze 1 bis 4 anzusehen sind. Dies<br />
bedeutet, dass ein Rückgewähranspruch der Gesellschaft wegen<br />
dieser Vergütungen als Rechtsfolge einer etwaigen verdeckten<br />
Gewinnausschüttung nicht besteht.<br />
_§ 11 · Verfügungen über Geschäftsanteile<br />
1) Die Verfügung über Geschäftsanteile bedarf nicht der Zustimmung<br />
der Mitgesellschafter. Sie ist auch nicht erforderlich für Abtretungen,<br />
Verpfändungen, Nießbrauchsbestellungen und sonstige Belastungen,<br />
Unterbeteiligungen, Treuhandverhältnisse oder sonstige<br />
Vereinbarungen, die Dritten Rechte einräumen.<br />
Verfügungen über Geschäftsanteile dürfen jedoch nur einheitlich<br />
mit der Kapitalrücklage im Verhältnis 1 zu 99 erfolgen.<br />
2) Verfügungen bedürfen jedoch zur Wirksamkeit gegenüber der<br />
Gesellschaft der Anzeige an die Gesellschaft gemäß § 16 GmbHG.<br />
3) Zur Übertragung von Teilen von Geschäftsanteilen ist die Zustimmung<br />
der Gesellschaft gemäß § 17 GmbHG erforderlich.<br />
_§ 12 · Erbfolge<br />
1) Zur Teilung eines Geschäftsanteiles unter den Erben eines Gesellschafters<br />
ist eine Zustimmung der Gesellschaft nicht erforderlich.<br />
Sie wird gegenüber der Gesellschaft jedoch erst wirksam, wenn sie<br />
der Gesellschaft gemäß § 16 GmbHG angezeigt worden ist.<br />
2) Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer, denen ein Geschäftsanteil<br />
gemeinsam zusteht, können auf Verlangen der Geschäftsführung<br />
ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Gesellschaft –<br />
soweit gesetzlich zulässig – nur einheitlich durch einen gemeinsamen<br />
Vertreter ausüben. Sämtliche Gesellschafterrechte können<br />
durch einen Testamentsvollstrecker ausgeübt werden.<br />
_§ 13 · Ausscheiden von Gesellschaftern<br />
1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft am Tag der Wirksamkeit<br />
eines Gesellschafterbeschlusses, durch den er aus der<br />
Gesellschaft ausgeschlossen wird, aus.<br />
2) Ein Gesellschafter kann durch Gesellschafterbeschluss aus der<br />
Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn<br />
� er dem Ausschluss zustimmt oder<br />
� über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, unabhängig<br />
von der Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses, oder die<br />
Eröffnung mangels hinreichender Masse abgelehnt wird oder<br />
� sein Geschäftsanteil oder sein Anspruch auf sein Auseinandersetzungsguthaben<br />
oder ein ihm sonst aus seiner Beteiligung zustehender<br />
Anspruch gepfändet ist und die Pfändung nicht innerhalb<br />
von zwei Monaten nach Zugang des Pfändungsbeschlusses wieder<br />
aufgehoben wird oder<br />
� er die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögenslosigkeit<br />
abgegeben hat oder er für die Geschäftsführung länger als ein<br />
Jahr unauffindbar ist oder
� in seiner Person ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt (ein wichtiger<br />
Grund in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn<br />
ein Gesellschafter grob gegen wesentliche Gesellschafterpflichten<br />
verstößt) oder<br />
� mehrere Gesamtrechtsnachfolger eines verstorbenen Gesellschafters<br />
sich nicht gemäß § 12 Abs. 2 auf einen gemeinsamen<br />
Bevollmächtigten verständigen oder<br />
� einer der übrigen in dem Gesellschaftsvertrag geregelten Fälle<br />
vorliegt.<br />
Steht ein Geschäftsanteil mehreren Gesellschaftern gemeinschaftlich<br />
zu, so genügt es, wenn ein Ausschließungsgrund in der Person<br />
eines der Mitgesellschafter vorliegt.<br />
3) Die Gesellschaft oder die Gesellschafter können bei der Einzelzwangsvollstreckung<br />
den vollstreckenden Gläubiger befriedigen.<br />
Durch die Ablösung wird die Ausschließung nicht berührt. Der ausgeschlossene<br />
Gesellschafter hat bei einer Ablösung nur Anspruch<br />
auf eine etwaige Differenz zwischen dem Ablösungsbetrag und dem<br />
nach dem Gesellschaftsvertrag zu zahlenden Entgelt.<br />
4) Bei der Beschlussfassung über den Ausschluss eines Gesellschafters<br />
ist der betroffene Gesellschafter nicht stimmberechtigt. Die<br />
Gesellschafterversammlung ist insoweit auch beschlussfähig, wenn<br />
der betroffene Gesellschafter nicht vertreten ist.<br />
5) Bei der Ausschließung der Erben oder Vermächtnisnehmer oder<br />
eines für die Geschäftsführung länger als ein Jahr unauffindbaren<br />
Gesellschafters wird der Ausschließungsbeschluss auch ohne formelle<br />
Mitteilung wirksam. Ein Streit über die Höhe der Abfindung<br />
berührt die Wirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses nicht.<br />
Die Befugnis zur Ausübung der Gesellschafterrechte, insbesondere<br />
der Stimmrechte, endet mit der Beschlussfassung über die<br />
Ausschließung.<br />
6) Der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters wird nach Wahl<br />
der Gesellschafterversammlung entweder eingezogen oder auf die<br />
Gesellschaft oder einen oder mehrere Gesellschafter oder Dritte<br />
übertragen. Dieses ist im Ausschließungsbeschluss festzuhalten.<br />
Die Gesellschaft ist – unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB – sodann ermächtigt, die entsprechende notarielle<br />
Übertragung des Anteils vorzunehmen.<br />
_§ 14 · Ansprüche von ausscheidenden Gesellschaftern<br />
1) In allen Fällen des Ausscheidens erhält der ausscheidende Gesellschafter<br />
von der Gesellschaft bzw. dem Erwerber des Geschäftsanteil<br />
solange die Eigenkapitalerhaltungsvorschriften eingehalten<br />
werden (§ 30 ff. GmbHG), eine Abfindung, die vom Beirat nach billigem<br />
Ermessen festzusetzen ist.<br />
2) Bei Ausscheiden im Laufe eines Geschäftsjahres findet eine anteilige<br />
Ergebniszurechnung statt. Nachträgliche Änderungen der<br />
zugrunde gelegten Bilanzen, insbesondere aufgrund steuerlicher<br />
Betriebsprüfung, bleiben unberücksichtigt.<br />
Beschließt die Gesellschafterversammlung innerhalb eines<br />
Jahres nach dem Ausscheiden des Gesellschafters, die Gesellschaft<br />
zu liquidieren, so steht dem ausgeschiedenen Gesellschafter höchstens<br />
das zu, was er aufgrund der Liquidation zu erhalten hätte,<br />
wenn er noch Gesellschafter gewesen wäre.<br />
_§ 15 · Liquidation<br />
1) Im Falle der Liquidation der Gesellschaft erfolgt diese – sofern nichts<br />
anderes durch Gesellschafterbeschluss bestimmt wird – durch die<br />
Geschäftsführer im Rahmen ihrer bestehenden Vertretungsbefugnis.<br />
2) Für die Vertretungsbefugnisse der Liquidatoren gelten die Regelungen<br />
über die Geschäftsführer entsprechend.<br />
_§ 16 · Wettbewerbsverbot<br />
1) Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot gegenüber<br />
der Gesellschaft. Ein Entgelt ist hierfür nicht zu zahlen.<br />
2) Entsprechendes gilt für Geschäftsführer vorbehaltlich einer abweichenden<br />
Regelung im Geschäftsführervertrag.<br />
_§ 17 · Schlussbestimmungen<br />
1) Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Bestimmungen enthalten<br />
sind, sollen die Vorschriften des GmbH-Gesetzes in seiner<br />
jeweiligen Fassung gelten.<br />
2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein<br />
oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die unwirksame<br />
Bestimmung ist dann so zu ersetzen bzw. zu ergänzen, dass<br />
der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht<br />
wird.<br />
3) Gerichtsstand ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.<br />
Fassung vom November 2004<br />
Satzung<br />
77
DEVELOPMENT 01<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan<br />
INVESTITIONSPLAN<br />
78<br />
<strong>Invest</strong>ition In € In %<br />
11. Kaufpreis 17.000.000 59,03<br />
12. Grunderwerbsteuer 595.000 2,07<br />
13. Erwerbsnebenkosten 126.500 0,44<br />
14. Bau- und Baunebenkosten 10.205.309 35,44<br />
15. Fondskosten 1.246.895 4,33<br />
16. Finanzierungskosten/Mieterlöse –373.705 –1,30<br />
17. Gesamtinvestition 28.800.000 100,00<br />
Finanzierung<br />
18. Eigenkapital 4.600.000 15,97<br />
19. Mezzanine-Darlehen 1.000.000 3,47<br />
10. Projektfinanzierung 23.200.000 80,56<br />
Gesamtfinanzierung 28.800.000 100,00
DEVELOPMENT 01<br />
Geschäftsordnung für die Geschäftsführer<br />
der GFW Grundstücks GmbH<br />
80<br />
Die GFW Grundstücks GmbH (Gesellschaft) hat das Objekt Gorch-<br />
Fock-Wall 3–7 in Hamburg von der Deutschen Telekom AG erworben.<br />
Sie plant, das Objekt zu sanieren und teilweise aufzustocken. Eine<br />
Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG wird insgesamt ca.<br />
8.760 m 2 zurückmieten. Die restliche Bürofläche von ca. 1.800 m 2 +<br />
Lagerflächen sollen an Dritte vermietet werden. Der Planungsbeginn<br />
für die Aufstockung und Sanierung durch den AN ist bereits<br />
im Dezember 2003 erfolgt. Der Bauantrag ist Ende März 2004 eingereicht<br />
worden. Die Planungs-/Sanierungsarbeiten haben Anfang<br />
Mai 2004 begonnen und werden voraussichtlich im 2. Quartal 2005<br />
enden.<br />
Die Gesellschafter der GFW Grundstücks GmbH haben den<br />
Geschäftsführern der GFW Grundstücks GmbH olgende Geschäftsordnung<br />
gegeben, der der Beirat der Gesellschaft zugestimmt hat.<br />
_§ 1 · Allgemeines<br />
Die Geschäftsführer in ihrer Gesamtheit und jeder einzelne Geschäftsführer<br />
werden im Rahmen der Geschäftsführung die Bestimmungen<br />
des GmbH-Gesetzes, der Satzung und dieser Geschäftsordnung<br />
gewissenhaft beachten.<br />
Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der Gesellschaft<br />
gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen der Gesellschaft,<br />
insbesondere nach dem als Anlage beigefügten <strong>Invest</strong>itionsplan.<br />
Die Gründungsgesellschafterin Quantum Immobilien AG und<br />
die Gründungsgesellschafterin Hansische Treuhand AG stellen je<br />
einen Geschäftsführer und Prokuristen. Die Gesellschaft wird durch<br />
zwei Geschäftsführer oder durch einen von der einen Gründungsgesellschafterin<br />
gestellten Geschäftsführer gemeinschaftlich mit<br />
einem von der anderen Gründungsgesellschafterin gestellten Prokuristen<br />
vertreten.<br />
Unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsführer<br />
ist jeder Geschäftsführer für das ihm zugewiesene Ressort verantwortlich,<br />
ist aber gehalten, die ressortbezogenen Interessen stets<br />
dem Gesamtwohl des Unternehmens unterzuordnen sowie den<br />
anderen Geschäftsführer über alle für den Geschäftsverlauf der<br />
Gesellschaft entscheidenden Daten laufend informiert zu halten, um<br />
insbesondere jederzeit auf die Abwendung drohender Nachteile<br />
hinwirken zu können.<br />
_§ 2 · Ressortverteilung<br />
1) Die Aufgabenverteilung innerhalb der Geschäftsführung regelt der<br />
nachfolgende Geschäftsverteilungsplan:<br />
1)a) Geschäftsführer Philipp Schmitz-Morkramer:<br />
)� Projektentwicklung<br />
)� Koordination aller Projektbeteiligten<br />
)� Koordination der Öffentlichkeitsarbeit<br />
)� Vermietung<br />
)� Vermarktung<br />
)� Projektkostenüberwachung und -kontrolle<br />
)� Finanz- und Rechnungswesen<br />
1)b) Geschäftsführer Johann Schad<br />
)� Eigenkapitalbeschaffung<br />
)� Fremdkapitalbeschaffung<br />
)� Einrichtung, Eröffnung und Führung von Bankkonten, Abwicklung<br />
des Zahlungsverkehrs<br />
)� Prospektgestaltung<br />
)� Fondsmanagement<br />
)� Information der Gesellschafter (Nachbearbeitung von Gesellschafterversammlungen,<br />
Erstellung und Versand der Gesellschafterprotokolle)<br />
)� Erfüllung der Berichtspflichten der Gesellschaft gegenüber<br />
Behörden, Banken und sonstigen Beteiligten<br />
)� Recht<br />
)� Steuern<br />
1)c) gemeinsame Aufgaben<br />
)� Angelegenheiten, in denen das Gesetz, die Satzung oder diese<br />
Geschäftsordnung eine Entscheidung durch die Gesamtgeschäftsführung<br />
vorsehen<br />
)� Jahresabschluss der Gesellschaft<br />
)� Angelegenheiten, die dem Beirat der Gesellschaft vorzulegen<br />
sind<br />
)� Angelegenheiten, die der Gesellschafterversammlung vorzulegen<br />
sind<br />
)� Einberufung der Gesellschafterversammlung und Anträge sowie<br />
Vorschläge der Geschäftsführer zur Beschlussfassung durch die<br />
Gesellschafterversammlung<br />
2) Bestehen zwischen den Geschäftsführern Meinungsverschiedenheiten,<br />
so entscheidet der Beiratsvorsitzende.<br />
_§ 3 · Informations- und Offenlegungspflichten<br />
1) Die Geschäftsführung informiert den Beirat der Gesellschaft regelmäßig,<br />
zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der<br />
Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements<br />
in der Gesellschaft.<br />
2) Wenn sich die Geschäftsentwicklung oder die Risikolage des Unternehmens<br />
gegenüber dem dieser Geschäftsordnung als Anlage<br />
beigefügten <strong>Invest</strong>itionsplan wesentlich negativ verändern, hat die<br />
Geschäftsführung unverzüglich den Beirat zu informieren.<br />
3) Der Beirat ist insbesondere unverzüglich zu informieren, wenn nach<br />
Verrechnung der Kostenüberschreitungen und Kostenunterschreitungen<br />
der einzelnen für Baukosten (Budget-Ziffern 3000–6000)<br />
und Baunebenkosten (Budget-Ziffer 7000) vorgesehenen Kostenpositionen<br />
des dieser Geschäftsordnung als Anlage beigefügten<br />
<strong>Invest</strong>itionsplans bei weiterem budgetmäßigem Verlauf wegen Überschreitung<br />
des Gesamtkostenrahmens des <strong>Invest</strong>itionsplans die<br />
dort als »Worst-Case«-Variante dargestellte Rendite der Gesellschafter<br />
nicht mehr erreicht werden kann.<br />
4) Die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
im Falle einer wesentlichen negativen Abweichung vom <strong>Invest</strong>itionsplan<br />
obliegt dem Beirat.<br />
_§ 4 · Zustimmungserfordernisse<br />
1) Die Geschäftsführer sind zur Durchführung des <strong>Invest</strong>itionsplanes<br />
der Gesellschaft sowie zum Abschluss der hierfür erforderlichen,<br />
in der Satzung der Gesellschaft aufgeführten Verträge ermächtigt.<br />
2) Folgende Geschäfte dürfen die Geschäftsführer nur mit Zustimmung<br />
des Beirates vornehmen:<br />
a) Kreditaufnahmen, die im <strong>Invest</strong>itionsplan nicht vorgesehen sind,<br />
b) Vertragsabschlüsse, die im <strong>Invest</strong>itionsplan oder in der Satzung<br />
der Gesellschaft nicht vorgesehen sind,<br />
c) Durchführung weiterer, im <strong>Invest</strong>itionsplan nicht vorgesehener<br />
Grundbesitzinvestitionen unter Aufnahme von Fremdkapital und<br />
Verwendung der Gesellschaftseinlagen.
Treuhandvereinbarung (Muster) *<br />
zwischen<br />
dem Übernehmer aus der Kapitalerhöhung entsprechend dem<br />
Kapitalerhöhungsbeschluss vom ,<br />
Urkundenrolle Nr. des Notars Dr. Vogel,<br />
– im nachfolgenden »Zeichner« genannt –<br />
und<br />
Hansischer Treuhand AG<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
andererseits<br />
unter Beitritt der GFW Grundstücks GmbH,<br />
Grimm 6, 20457 Hamburg<br />
Der Zeichner wird in notariell beglaubigter Form eine Übernahmeerklärung<br />
abgeben, womit er sich aufgrund des Kapitalerhöhungsbeschlusses<br />
vom des <strong>hamburg</strong>ischen Notars<br />
Dr. Vogel, Urkundenrolle Nr. vom zu<br />
beteiligen beabsichtigt mit einem Betrag gemäß Zeichnungsschein<br />
zzgl. 2% Agio. Sowohl im Interesse und zur Absicherung des Zeichners<br />
als auch im Interesse und zur Absicherung der Gesellschaft<br />
wird unter Beitritt der GFW Grundstücks GmbH folgende Vereinbarung<br />
geschlossen:<br />
1) Die Übernahmeerklärung steht unter der aufschiebenden Bedingung,<br />
dass die Hansische Treuhand AG eine Erklärung abgibt,<br />
wonach die Voraussetzungen für die wirksame Übernahme eines<br />
Anteils vorliegen. Solche Voraussetzungen sind,<br />
1)a) dass in Bezug auf das Grundstück Gorch-Fock-Wall 3–7, 20354<br />
Hamburg zugunsten der GFW Grundstücks GmbH eine Auflassungsvormerkung<br />
im Rang unmittelbar nach dem in Abt. II zugunsten<br />
des Nachbargrundstückes eingetragenen Geh- und Fahrtrecht<br />
(Zufahrt über eine Rampe zum benachbarten Gebäude), ansonsten<br />
vor allen Belastungen in Abt. II und III eingetragen ist;<br />
1)b) Finanzierungszusagen zur Durchführung des Developments zu<br />
den prospektierten Bedingungen;<br />
1)c) Abschluss von Mietverträgen über mindestens 70% der vermietbaren<br />
Fläche des Objektes Gorch-Fock-Wall 3–7.<br />
2) Die Übernahmeerklärung ist auflösend bedingt und wird somit<br />
dann gegenstandslos, wenn der Zeichner seine Zeichnungssumme<br />
nebst Agio spätestens binnen vier Wochen nach Annahmeerklärung<br />
durch die Hansische Treuhand AG (maßgeblich ist das<br />
Datum der Annahmeerklärung) auf das Konto der Hansischen<br />
Treuhand AG nicht zahlt. Die Zeichnungssumme und das Agio<br />
werden fällig mit Zugang der Annahmeerklärung durch die Hansische<br />
Treuhand AG.<br />
3) Der Zeichner beauftragt die Hansische Treuhand AG Bedingungseintritt<br />
und Bedingungswegfall zu überwachen.<br />
1)a) Danach ist die Hansische Treuhand AG beauftragt, die Beträge aus<br />
der Kapitalerhöhung auf das von ihr geführte Treuhandkonto<br />
16 60195, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co., BLZ 200 30900, einzuvernehmen<br />
und erst dann an die Gesellschaft freizugeben, wenn die oben<br />
genannten Beitrittsvoraussetzungen erfüllt sind, kein Widerruf<br />
erfolgte und somit diese Vereinbarung unbedingt in Kraft tritt.<br />
Die Hansische Treuhand AG kann sich bei der Prüfung der<br />
Frage, ob die Beitrittsvoraussetzungen vorliegen, auf eigene Kosten<br />
sachverständigen Rat Dritter einholen.<br />
1)b) Die Hansische Treuhand AG wird die Erfüllung der Einzahlungsverpflichtung<br />
des Zeichners überwachen und ist beauftragt, sofern<br />
der Zeichner zwei Wochen nach Annahmeerklärung noch nicht<br />
gezahlt hat, diesen zur Zahlung aufzufordern mit dem Hinweis,<br />
Geschäftsordnung | Treuhandvereinbarung (Muster)<br />
dass nach Ablauf von vier Wochen nach dem Datum der Annahmeerklärung<br />
durch die Hansische Treuhand AG bei Nichtzahlung<br />
die Vereinbarung außer Kraft tritt und damit auch die Verpflichtung<br />
aus der Übernahmeerklärung gegenstandslos wird.<br />
Die Hansische Treuhand AG darf die auf ihr Treuhandkonto<br />
gezahlten Mittel für die Kapitalerhöhung und das Agio erst auf ein<br />
Konto der Gesellschaft überstellen, wenn sämtliche Stammanteile<br />
der Kapitalerhöhung gezeichnet und nebst Agio einbezahlt sind.<br />
4) Außer mit der Überwachung der aufschiebenden und auflösenden<br />
Bedingungen ist die Hansische Treuhand AG beauftragt, während<br />
der Laufzeit der Beteiligung auftrags der Gesellschaft und der<br />
Zeichner die Kommunikation zwischen Gesellschaft und Gesellschafter<br />
durchzuführen.<br />
Sie wird insbesondere die von der Geschäftsführung erhaltenen<br />
Gesellschafterinformationen sowie die Jahresabschlüsse an<br />
die Gesellschafter an deren zuletzt bekannte Adresse übermitteln, zu<br />
Gesellschafterversammlungen einladen und, sofern ihr Vollmacht<br />
erteilt wird, die Weisungen der Gesellschafter bei der Stimmabgabe<br />
beachten.<br />
5) Für ihre Tätigkeit erhält die Hansische Treuhand AG von der<br />
Gesellschaft ein Honorar, das sich wie folgt ermittelt:<br />
1)a) Für die Überwachung der Bedingungen der Kapitaleinwerbungsphase<br />
erhält die Hansische Treuhand AG eine Vergütung von<br />
€ 90.000 (zzgl. Umsatzsteuer), die mit Eintragung der Kapitalerhöhung<br />
im Handelsregister fällig wird.<br />
1)b) Für die laufende Kommunikation zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern<br />
des Stammkapitals erhält die Hansische Treuhand AG<br />
eine Vergütung von 0,1% der Zeichnungssumme zzgl. Umsatzsteuer<br />
p.a., erstmals fällig anteilig für das Geschäftsjahr 2004,<br />
fällig per 31.12.2004, und für die folgenden Geschäftsjahre, fällig<br />
zum 30.03. und 30.09. je zur Hälfte.<br />
6) Mit der Speicherung der persönlichen Daten über eine EDV-Anlage<br />
zum Zwecke der Verwaltung der Beteiligung bei der GFW Grundstücks<br />
GmbH und bei der Hansischen Treuhand AG ist der Zeichner<br />
einverstanden.<br />
7) Die Hansische Treuhand AG haftet gegenüber dem Zeichner für<br />
schuldhafte Pflichtverletzung, im Einzelfall jedoch begrenzt auf die<br />
Zeichnungssumme des jeweiligen Anspruchstellers.<br />
Ansprüche gegen die Hansische Treuhand AG verjähren ein Jahr<br />
nach Kenntnis von dem haftungsbegründenden Umstand, spätestens<br />
jedoch drei Jahre nach Beglaubigung der Übernahmeerklärung.<br />
8) Die Treuhandvereinbarung, die gesondert zugesandt wird, kann<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, frühestens<br />
jedoch zum 31.12.2006, gekündigt werden.<br />
9)a) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.<br />
9)b) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein<br />
oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die unwirksame<br />
Bestimmung ist dann so zu ersetzen bzw. zu ergänzen, dass<br />
der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht<br />
wird.<br />
Fassung vom November 2004<br />
* Die Treuhandvereinbarung erhalten Sie in zweifacher Ausfertigung zusammen mit den<br />
Beitrittsunterlagen von der Hansischen Treuhand AG zugesendet.<br />
81<br />
DEVELOPMENT 01
DEVELOPMENT 01<br />
Glossar<br />
In der nachfolgenden Übersicht werden einige wichtige im<br />
Emissionsprospekt verwendete Begriffe in Kurzform erläutert.<br />
Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />
und ersetzt nicht die Lektüre des gesamten Emissionsprospektes.<br />
A<br />
_AGIO<br />
Hier: Aufgeld, das beim Erwerb einer Beteiligung an der GFW<br />
Grundstücks GmbH erhoben wird. Beim Erwerb einer Beteiligung<br />
an der GFW Grundstücks GmbH ist ein Agio in Höhe von<br />
2% auf die jeweilige Zeichnungssumme zu zahlen.<br />
F<br />
_FUNGIBILITÄT<br />
Hier: Möglichkeit der Veräußerung oder Übertragung von<br />
GmbH-Anteilen. Aufgrund der geplanten kurzfristigen Beteiligungsdauer<br />
ist eine Kündigung der Beteiligung an der GFW<br />
Grundstücks GmbH nicht vorgesehen. Jeder Zeichner kann<br />
aber ohne besonderes Zustimmungserfordernis seine Beteiligung<br />
veräußern.<br />
I<br />
_INDEX<br />
Statistisches Mittel zur Darstellung von Preisänderungen<br />
(Lebenshaltungskostenindex, DAX etc.).<br />
_INDEXIERUNG<br />
Hier: Koppelung der Entwicklung eines Entgelts an eine Vergleichsgröße,<br />
z.B. Koppelung des Mietzinses an den Lebenshaltungskostenindex.<br />
_INFLATION<br />
Gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen<br />
deutlich höher als das zur gleichen Zeit vorhandene<br />
Angebot. Üblicherweise wird die Inflation anhand eines Preisindexes<br />
ausgedrückt (z.B. Lebenshaltungskostenindex).<br />
Sofern eine Inflation vorliegt, führt dies zu einem Anstieg des<br />
entsprechenden Indexes.<br />
82<br />
L<br />
_LEISTUNGSBILANZ<br />
Hier: nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung<br />
von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen<br />
(IDW S4) verlangte Übersicht über Beteiligungsangebote eines<br />
Fondsinitiators.<br />
M<br />
_MEZZANINE<br />
»Eigen-Fremd-Kapital«. Im Zusammenhang mit der Finanzierung<br />
bezeichnet der Begriff eine hybride Finanzierungsform,<br />
die sowohl Elemente der Fremd- als auch der Eigenkapitalfinanzierung<br />
enthält.<br />
O<br />
_OPTION<br />
Vertraglich geregelte Befugnis einer Partei, durch einseitige<br />
Erklärung/Rechtshandlung ein bestimmtes Recht auszuüben;<br />
z.B. das Recht, einen Mietvertrag zu verlängern.<br />
R<br />
_RENDITE<br />
Der Gesamterfolg eines angelegten Kapitals, meist als Teil<br />
(z.B. in Prozent) des angelegten Kapitals ausgedrückt.<br />
T<br />
_TILGUNG<br />
Ab- oder Rückzahlung einer langfristigen Schuld.<br />
Z<br />
_ZEICHNUNGSSUMME<br />
Hier: Betrag des vom Anleger übernommenen Eigenkapitals.<br />
Die Mindestzeichnungssumme einer Beteiligung an der GFW<br />
Grundstücks GmbH beträgt € 60.000 (€ 600 Stammeinlage<br />
und € 59.400 Kapitalrücklage) zzgl. 2% Agio.<br />
_ZWISCHENFINANZIERUNG<br />
Hier: kurzfristiger Kredit, der von der Fondsgesellschaft zur<br />
Finanzierung des Eigenkapitals und der Umsatzsteuer aufgenommen<br />
wurde. Die Rückführung dieses Zwischenfinanzierungskredits<br />
erfolgt durch das von den beitretenden Anlegern<br />
eingezahlte Eigenkapital oder durch langfristige Kreditmittel.
Vertragspartner<br />
Zwischen den Vertragspartnern bestehen teilweise personelle<br />
und/oder kapitalmäßige Verflechtungen, die der nachfolgenden<br />
Übersicht zu entnehmen sind.<br />
_FONDSGESELLSCHAFT<br />
GFW Grundstücks GmbH<br />
Grimm 6, 20457 Hamburg<br />
Tag der Eintragung: 02.02.2004<br />
Amtsgericht Hamburg, Nr. B 89626<br />
Geschäftsführer<br />
Johann Schad, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />
Philipp Schmitz-Morkramer, Quantum Immobilien AG<br />
Gesellschafter<br />
Hansische Treuhand AG (€ 1.300)<br />
Quantum Immobilien AG (€ 23.700)<br />
_GENERAL-EMITTENT<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />
Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />
Höhe des haftenden Kapitals: € 35.624.000<br />
Komplementärin<br />
HFI Hansische Vermögensverwaltung AG<br />
Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, Nr. B 61243<br />
Vorstand<br />
Dr. Eric Hirsch<br />
Dr. Martin Ollendorff<br />
Kommanditist<br />
ABSA Bank Ltd., Johannesburg, Südafrika<br />
_GUTACHTER<br />
Wertgutachten<br />
Hans-Peter Westermann<br />
Technisches Gutachten<br />
Witte Projektmanagement GmbH<br />
_TREUHÄNDERIN<br />
Hansische Treuhand AG<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, Nr. B 20343<br />
Grundkapital: € 300.000<br />
Vorstand<br />
Carsten Diettrich<br />
Larissa Dan<br />
Gesellschafter<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />
Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />
Höhe des haftenden Kapitals: € 35.624.000<br />
_KONZEPTIONÄRIN<br />
<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />
Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, Nr. B 12823<br />
Höhe des haftenden Kapitals: € 600.000<br />
Geschäftsführung<br />
Ulrich Wieczorek<br />
Peter Müffelmann<br />
Gesellschafter<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />
Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />
Höhe des haftenden Kapitals: € 35.624.000<br />
Informationen über wesentliche Projektpartner<br />
enthalten zudem die »Rechtlichen Grundlagen«<br />
ab S. 56 des Prospektes.<br />
Glossar | Vertragspartner<br />
83<br />
DEVELOPMENT 01
DEVELOPMENT 01<br />
Hinweise für den Beitritt<br />
Hinweise für den Beitritt<br />
� Tragen Sie bitte zunächst auf dem beigefügten Zeichnungswunsch<br />
Ihre persönlichen Angaben vollständig ein (Name,<br />
Vorname etc.).<br />
� Fügen Sie anschließend bitte auf dem Zeichnungswunsch<br />
die von Ihnen gewünschte Zeichnungssumme an der mit<br />
»€ _____« markierten Stelle ein. Bitte beachten Sie, dass<br />
die Zeichnungssumme mindestens € 60.000 betragen muss.<br />
Darüber hinausgehende Beträge sollten ohne Rest durch<br />
10.000 teilbar sein. Auf die gesamte Zeichnungssumme ist<br />
von Ihnen ein Agio von 2% zu zahlen.<br />
� Unterschreiben Sie anschließend bitte den Zeichnungswunsch<br />
zweimal an den mit »x« markierten Stellen. Mit Ihren<br />
zwei Unterschriften erklären Sie Ihren Wunsch, der GFW<br />
Grundstücks GmbH beizutreten, und bestätigen den Erhalt<br />
des Prospekts.<br />
� Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Zeichnungswunsch<br />
anschließend an:<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />
Private Banking<br />
Herrengraben 74<br />
20459 Hamburg<br />
Nach Eingang des Zeichnungswunsches bei dem Bankhaus<br />
<strong>Wölbern</strong> & Co. wird dieser an die Hansische Treuhand AG<br />
weitergeleitet. Anschließend erhalten Sie die Beitrittsunterlagen<br />
mit Ihren persönlichen Daten und der von Ihnen gewünschten<br />
Zeichnungssumme sowie die Treuhandvereinbarung (in<br />
zweifacher Ausfertigung).<br />
_HANDELSREGISTERVOLLMACHT UND EINZAHLUNG DER<br />
ZEICHNUNGSSUMME ZZGL. AGIO<br />
Sobald Sie die Beitrittsunterlagen und die Treuhandvereinbarung<br />
von der Hansischen Treuhand AG erhalten haben, gehen<br />
Sie bitte wie folgt weiter vor:<br />
84<br />
� Unterschreiben Sie bitte zunächst die Ihnen von der Hansischen<br />
Treuhand AG übersandten Treuhandvereinbarungen<br />
privatschriftlich.<br />
� Anschließend unterschreiben Sie bitte die Ihnen von der Hansischen<br />
Treuhand AG übersandten Zeichnungsscheine und<br />
lassen Sie Ihre Unterschrift bei einem Notar Ihrer Wahl notariell<br />
beglaubigen. Den Zeichnungsschein mit der notariell<br />
beglaubigten Unterschrift und die privatschriftlich unterzeichnete<br />
Treuhandvereinbarung übersenden Sie bitte im Original<br />
dem Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. an folgende Anschrift:<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />
Private Banking<br />
Herrengraben 74<br />
20459 Hamburg<br />
� Nach Eingang des Zeichnungsscheins und der Treuhandvereinbarung<br />
bei dem Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. werden diese an<br />
die Hansische Treuhand AG weitergeleitet. Sie erhalten eine<br />
Annahmebestätigung und eine Zahlungsaufforderung über<br />
den von Ihnen gezeichneten Betrag.<br />
� Zahlen Sie bitte die von Ihnen gewählte Zeichnungssumme<br />
zuzüglich 2 % Agio auf das Treuhandkonto der Hansischen<br />
Treuhand AG, Konto-Nr. 16 60 195 beim Bankhaus <strong>Wölbern</strong> &<br />
Co., Hamburg, BLZ 200 309 00, ein.<br />
� Beachten Sie bitte, dass Ihre Zeichnung und die Treuhandvereinbarung<br />
gegenstandslos werden, wenn die Zeichnungssumme<br />
und das Agio nicht binnen vier Wochen ab Annahmeerklärung<br />
durch die Hansische Treuhand AG (maßgeblich<br />
ist das Datum der Annahmeerklärung) auf das Treuhandkonto<br />
der Hansischen Treuhand AG eingezahlt wurden.<br />
_BEITRITT ZUR GFW GRUNDSTÜCKS GMBH<br />
Die für Ihren Beitritt zur GFW Grundstücks GmbH erforderlichen<br />
Maßnahmen werden veranlasst, sobald die Mittelfreigabevoraussetzungen<br />
vorliegen.
DEVELOPMENT 01<br />
Fernabsatzgesetz<br />
Ergänzende Informationen für den Fondsbeitritt bei Vorliegen<br />
eines Fernabsatzvertrages<br />
In Umsetzung einer EU-Richtlinie werden die Vorschriften des<br />
BGB über Fernabsatzgeschäfte in absehbarer Zeit auch auf<br />
Finanzdienstleistungen Anwendung finden. Als besonders<br />
kundenorientierte Bank möchten wir Sie schon jetzt so umfassend<br />
informieren und aufklären, wie es die künftigen gesetzlichen<br />
Regelungen voraussichtlich verlangen. Insbesondere<br />
die hieraus folgenden Widerrufsrechte erkennen wir schon<br />
jetzt als für uns verbindlich an. Die nachfolgenden Informationen<br />
und Belehrungen basieren auf aktuellen Gesetzesentwürfen<br />
zur Änderung der Fernabsatzvorschriften des BGB.<br />
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen über die<br />
Dienstleistungen unseres Hauses begründen ohne gesonderte<br />
vertragliche Vereinbarung keinen Rechtsanspruch auf die Ausführung<br />
einer oder mehrerer dieser Dienstleistungen.<br />
Erfolgt der Beitritt eines Verbrauchers zur GFW Grundstücks<br />
GmbH unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,<br />
sind folgende ergänzende Informationen zu<br />
beachten:<br />
A. INFORMATIONEN ÜBER DIE WESENTLICHEN<br />
VERTRAGSPARTNER<br />
_GENERAL-EMITTENT<br />
Name und Anschrift<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />
Herrengraben 74<br />
20459 Hamburg<br />
Gesetzlich Vertretungsberechtigte<br />
Dr. Eric Hirsch (Vorstandsvorsitzender)<br />
Dr. Martin Ollendorff (Vorstand)<br />
Angabe über Vertreter<br />
Entfällt.<br />
86<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften<br />
aller Art und damit zusammenhängender Geschäfte.<br />
Zuständige Aufsichtsbehörde<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer<br />
Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12, 60439<br />
Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de).<br />
Eintragung der Hauptniederlassung im Handelsregister<br />
Amtsgericht Hamburg, HRA 51805<br />
Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
DE118930409<br />
_FONDSGESELLSCHAFT<br />
Name und Anschrift der Fondsgesellschaft<br />
GFW Grundstücks GmbH<br />
Grimm 6<br />
20457 Hamburg<br />
Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Fondsgesellschaft<br />
Johann Schad, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />
Philipp Schmitz-Morkramer, Quantum Immobilien AG<br />
Angabe über Vertreter<br />
Entfällt.<br />
Gesellschaftszweck der Fondsgesellschaft<br />
Gesellschaftszweck der Fondsgesellschaft sind insbesondere<br />
der Erwerb, die Entwicklung, Sanierung und die anschließende<br />
Veräußerung der Immobilie Gorch-Fock-Wall 3–7 in Hamburg.<br />
Zuständige Aufsichtsbehörde<br />
Entfällt.<br />
Eintragung der Hauptniederlassung im Handelsregister<br />
Amtsgericht Hamburg, Nr. B 89626, eingetragen am<br />
02.02.2004
_TREUHANDGESELLSCHAFT<br />
Name und Anschrift der Treuhandgesellschaft<br />
Hansische Treuhand AG<br />
Brandstwiete 4<br />
20457 Hamburg<br />
Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Treuhandgesellschaft<br />
Carsten Diettrich (Vorstand)<br />
Larissa Dan (Vorstand)<br />
Angabe über Vertreter<br />
Entfällt.<br />
Hauptgeschäftstätigkeit der Treuhandgesellschaft<br />
Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere<br />
jedoch die Durchführung von Treuhandgeschäften, soweit dies<br />
ohne behördliche und bankaufsichtsrechtliche Genehmigung<br />
erlaubt ist. Tätigkeiten gem. § 1 Absatz 1 sowie Absatz 3 KWG<br />
werden nicht ausgeführt.<br />
Zuständige Aufsichtsbehörde<br />
Entfällt.<br />
Eintragung der Hauptniederlassung im Handelsregister<br />
Amtsgericht Hamburg, HRB 20343<br />
Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
DE 118513146<br />
Angaben über sonstige Beteiligte sind dem Prospekt ab S. 83<br />
zu entnehmen.<br />
B. ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
Vertrags- und Informationssprache<br />
Die Kommunikation zwischen Ihnen und der Hansischen Treuhand<br />
AG sowie der GFW Grundstücks GmbH wird in deutscher<br />
Sprache geführt.<br />
Fernabsatzgesetz<br />
Rechtsordnung/Gerichtsstand<br />
Die Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und der Hansischen<br />
Treuhand AG sowie der GFW Grundstücks GmbH unterliegen<br />
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Außergerichtliche Streitschlichtung<br />
Entfällt.<br />
Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung<br />
Entfällt.<br />
C. INFORMATIONEN ÜBER DIE ANGEBOTENEN<br />
DIENSTLEISTUNGEN<br />
Wesentliche Leistungsmerkmale<br />
Diese Emission bietet dem Anleger die Möglichkeit zur Beteiligung<br />
an der GFW Grundstücks GmbH in Hamburg mit einem<br />
Eigenkapital von € 4.600.000 (nach Vollplatzierung).<br />
Grundlage der Beteiligung an der Fondsgesellschaft sind die<br />
Satzung, die in vollem Wortlaut ab S. 74 des Beteiligungsprospektes<br />
abgedruckt ist sowie die Treuhandvereinbarung, die<br />
Ihnen gesondert zugeleitet wird.<br />
Hinweis auf Chancen und Risiken<br />
Bei der Beteiligung an der GFW Grundstücks GmbH geht der<br />
<strong>Invest</strong>or ein unternehmerisch angelegtes wirtschaftliches<br />
Engagement ein, bei denen der Chance auf eine überdurchschnittliche<br />
Vermögensmehrung im günstigsten Fall auch das<br />
Risiko eines Verlustes der eingesetzten Einlage im ungünstigsten<br />
Fall gegenübersteht. Risiken können sich insbesondere<br />
ergeben aus:<br />
� Bauqualität<br />
� Finanzierung<br />
� <strong>Invest</strong>itionskosten<br />
� Bauzeit und Fertigstellung<br />
� Vermietung<br />
� Verkauf<br />
� Platzierungsdauer<br />
� Steuerlichen Aspekten<br />
87
Fernabsatzgesetz<br />
Eine ausführliche Darstellung der Chancen und Risiken befindet<br />
sich im Kapitel »Chancen und Risiken« ab S. 67 des Beteiligungsprospektes.<br />
Angabe des Gesamtpreises<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt € 60.000. Darüber hinausgehende<br />
Beträge sollen ohne Rest durch 10.000 teilbar<br />
sein. Auf die gesamte Zeichnungssumme ist ein Agio von 2%<br />
zu zahlen.<br />
Hinweis auf vom Anleger zu zahlende Steuern und Kosten<br />
Die Fondskonzeption berücksichtigt die Steuergesetze, die<br />
veröffentlichte Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung<br />
zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Kapitel »Steuerliche Grundlagen«<br />
ab S. 63 des Beteiligungsprospektes.<br />
Zusätzliche Telekommunikationskosten<br />
Zusätzliche Telekommunikationskosten fallen nicht an.<br />
Gültigkeitszeitraum der Information<br />
Die Gültigkeit ist nicht begrenzt.<br />
Leistungsvorbehalt<br />
Es gibt grundsätzlich keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn,<br />
dieser wurde ausdrücklich vereinbart.<br />
Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />
Sobald Sie die Annahmebestätigung der Hansischen Treuhand<br />
AG erhalten haben, zahlen Sie bitte die von Ihnen gewählte<br />
Zeichnungssumme zzgl. 2% Agio auf das Treuhandkonto der<br />
Hansische Treuhand AG, Konto-Nr.: 16 60 195 beim Bankhaus<br />
<strong>Wölbern</strong> & Co., Hamburg, BLZ: 200 309 00, ein.<br />
Beachten Sie bitte, dass die Möglichkeit zur Beteiligung und<br />
die Verpflichtung zur Zahlung der Zeichnungssumme entfällt,<br />
wenn Sie die Zeichnungssumme nebst Agio nicht spätestens<br />
binnen vier Wochen nach Annahmeerklärung durch die Hansische<br />
Treuhand AG, (maßgeblich ist das Datum der Annahmeerklärung)<br />
auf das Konto der Hansischen Treuhand AG einzahlen.<br />
88<br />
Vertragliche Kündigungsregeln<br />
Die Treuhandvereinbarung, die Ihnen gesondert zugesandt<br />
wird, kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende,<br />
frühestens jedoch zum 31.12.2006, gekündigt werden.<br />
Die Kündigung ist zu richten an die Hansische Treuhand AG,<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg.<br />
Mindestlaufzeit des Vertrages<br />
Keine.<br />
Sonstige Rechte und Pflichten von der Fondsgesellschaft, der<br />
Treuhänderin und dem Anleger<br />
Die Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und der Hansischen<br />
Treuhand AG sowie der GFW Grundstücks GmbH sind in der<br />
Satzung, die in vollem Wortlaut ab S. 74 des Beteiligungsprospektes<br />
abgedruckt ist und in der Treuhandvereinbarung, die<br />
Ihnen gesondert zugeleitet wird, geregelt.<br />
D. INFORMATIONEN ÜBER DIE BESONDERHEITEN DES<br />
FERNABSATZVERTRAGES<br />
Information zum Zustandekommen des Vertrages<br />
Informationen zum Zustandekommen des Vertrages entnehmen<br />
Sie bitte den Hinweisen für den Beitritt auf S.84 des<br />
Emissionsprospektes.<br />
Widerrufsbelehrung für den Anleger<br />
Die Widerrufsbelehrung entnehmen Sie bitte dem Zeichnungsschein.
Impressum<br />
ZEICHNUNGSWUNSCH<br />
Vom Prospekt abweichende Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen<br />
Bestätigung des Prospektherausgebers.<br />
_HERAUSGEBER<br />
<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />
_KONZEPTION<br />
<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />
Alle Hamburg<br />
Herausgabedatum: November 2004<br />
_HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG<br />
Die Haftung für etwaige unrichtige oder unvollständige Prospektangaben und<br />
Pflichtverletzungen gegenüber dem Zeichner ist beschränkt auf Vorsatz<br />
und grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf Vermögensschäden. Für Pflichtverletzungen<br />
mit Schadensfolgen für Leben, Körper und Gesundheit wird uneingeschränkt<br />
gehaftet. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr<br />
nach Kenntnis, spätestens innerhalb von drei Jahren nach Beitritt zu der<br />
Gesellschaft (vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher oder vertraglicher Fristen).<br />
_GESTALTUNG + REALISIERUNG<br />
in(corporate, communication + design GmbH<br />
_GENERAL-EMITTENT<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />
<strong>Invest</strong>ment Products<br />
Herrengraben 74<br />
20459 Hamburg<br />
Telefon: +49.(0)40.3 76 08-301<br />
Telefax: +49.(0)40.3 76 08-313<br />
E-Mail: info@woelbern.de<br />
www.woelbern.de<br />
DEVELOPMENT 01<br />
01<br />
Impressum / Haftungsbeschränkung<br />
DEVELOPMENT 01
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG) | <strong>Invest</strong>ment Products | Herrengraben 74 | 20459 Hamburg<br />
Telefon: 040. 3 76 08-301 | Telefax: 040. 3 76 08-313 | info@woelbern.de | www.woelbern.de