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13508 BW_Holland52_Titel_RZ - Wölbern Invest

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Holland<br />

AMSTERDAM<br />

F O N D S<br />

52


thema … RAUMORDNUNG


Bankhaus <strong>Wölbern</strong> Holland 52<br />

Standort Amsterdam-Zuidoost<br />

Büroimmobilie Geplante Fertigstellung Oktober 2004<br />

Mieter ABN AMRO Bank N.V.<br />

Kaufpreis/-faktor € 98.265.271/13,39-fache Jahresmiete<br />

<strong>Invest</strong>itionsvolumen € 129.970.402<br />

Eigenkapital € 55.300.000<br />

Fremdkapital Objektdarlehen: € 56.000.000<br />

BTW-Darlehen: € 18.670.402<br />

Darlehenskonditionen Festlaufzeit 10 Jahre<br />

Zinssatz 15.10.2004–31.12.2009 4,70 %<br />

01.01.2010–30.09.2014 5,50 %<br />

Tilgung 01.01.2005–31.12.2009 0,50 %<br />

01.01.2010–30.09.2014 1,00 %<br />

Ausschüttung 7,5 % ansteigend auf 8,0 % ab 2012<br />

HOLLAND 52


Inhalt Teil A<br />

TEIL A<br />

Angebot im Überblick 08<br />

Checkliste 10<br />

Übersicht der Chancen und Risiken 12<br />

Herausforderung 14<br />

Überblick über alle Fonds 16<br />

Die Niederlande: ein Standort mit Zukunft 18<br />

Amsterdam: pulsierende Metropole 20<br />

Amsterdam Zuidoost: eine stadtplanerische Perle 22<br />

Die Fondsimmobilie 25<br />

Mieter und Mietvertrag 26<br />

<strong>Invest</strong>itionsplan 28<br />

Liquiditäts- und Ergebnisrechnung 30<br />

Liquidationsprognose 34<br />

Beispielrechnung 36<br />

Sensitivitätsanalyse 37<br />

TEIL B<br />

Rechtliche Grundlagen 42<br />

Steuerliche Grundlagen 48<br />

Chancen und Risiken 56<br />

TEIL C<br />

Gesellschaftsvertrag 64<br />

Treuhandvertrag 70<br />

Vertragspartner 72<br />

Impressum/Haftungsbeschränkung 73<br />

05<br />

HOLLAND 52


Richtung und System<br />

Netzwerk Das heutige Stadtbild von Amsterdam ist trotz der<br />

kolossalen Einflüsse des Industriezeitalters immer noch Abbild<br />

eines genialen Planes – dem Dreikanäleplan. Er stammt<br />

ursprünglich aus dem Jahr 1607 und war in seiner Gänze über<br />

300 Jahre lang jeder anderen Planung weit voraus.<br />

Niemals zuvor wurden funktionale Anordnung und geometrische<br />

Gestalt derart als Einheit empfunden; bot dieser Plan<br />

keinen Anlass des Zweifels, weil er Planung und Bau als eine<br />

zusammenhängende Operation verstand.<br />

Die fast kreisförmige Herrengracht stand im wahrsten<br />

Sinne des Wortes im Mittelpunkt der Planung. Um sie herum<br />

entstand ein spinnennetzartiges System aus zwei weiteren konzentrischen<br />

Haupt-Kanälen (Keizers- und Prinsengracht), das<br />

von weiteren Kanälen und Straßen zum alten Stadtkern hin<br />

durchquert wurden. Die Grundstücke an den drei Hauptkanälen<br />

waren für die großen Geschäftshäuser und Stadthäuser der<br />

Kaufherren reserviert, was zu Bauten vergleichbarer Größe und<br />

würdigem Anblick führte.<br />

Andere Gebiete wurden zweckgebunden vergeben, z. B. für<br />

Lagerhäuser, Industrieansiedlungen und Wohnungen. Exakte<br />

Vorgaben der Vermaßung für die Kanäle, die sie begleitenden<br />

Straßen und die Grundstücke sorgten für ein wahres Wunder an<br />

Geräumigkeit, Geschlossenheit und einleuchtender Ordnung.<br />

Durch die festgelegte Begrenzung der bebaubaren Fläche eines<br />

Grundstücks konnte der reizvolle Raum der Vorstadt mit Gärten<br />

und Bäumen auf den Bereich der Innenstadt übertragen werden.<br />

Der Landmesser und Architekt<br />

Daniel Stolpaert (1615–1676)<br />

war für das Umsetzen des Dreikanäleplans<br />

verantwortlich.<br />

Er bestimmte u.a. für alle Flächen<br />

die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten.


HOLLAND 52<br />

Angebot im Überblick*<br />

_ZEICHNUNGSANGEBOT<br />

Diese Emission bietet dem Anleger die Möglichkeit zur Beteiligung<br />

an der noch zu gründenden Zweiundfünfzigste IFH geschlossener<br />

Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG in<br />

Hamburg mit einem Gesellschaftskapital von € 55.300.000.<br />

Voraussetzung für die Gründung der Fondsgesellschaft und<br />

damit für die Durchführung der nachfolgend beschriebenen<br />

<strong>Invest</strong>ition ist, dass bis zum 15.10.2004 ein Platzierungsstand<br />

erreicht ist, der sicherstellt, dass mindestens 50 % des prospektierten<br />

Eigenkapitals eingeworben werden können. Die<br />

Mindestzeichnungssumme beträgt € 15.000 zzgl. 5 % Agio.<br />

_FONDSIMMOBILIE<br />

� Büroimmobilie (Erbpacht) in Amsterdam Zuidoost<br />

� Fertigstellung Oktober 2004<br />

� Nettokaufpreis voraussichtlich € 98.265.271<br />

� 13,39-fache Jahresmiete von voraussichtlich € 7.339.157<br />

� Vermietbare Nutzfläche insgesamt rd. 29.125 m 2<br />

* Für den Inhalt des Prospektes sind nur die zum Zeitpunkt der Herausgabe des Prospektes bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich.<br />

08<br />

_VERMIETUNGSSITUATION<br />

� 100 %ige Vermietung des Gebäudes in Amsterdam Zuidoost<br />

an die niederländische ABN AMRO Bank N.V.<br />

� Mietvertragslaufzeit 10 Jahre ab Übernahme<br />

(geplant zum 15.10.2004) zzgl. 5 x 5 Jahre Option<br />

� Mietvertrag ist vollständig indexiert<br />

_INVESTITIONSVOLUMEN<br />

� € 129.970.402<br />

� Davon € 56.000.000 über ein Hypothekendarlehen mit einer<br />

Laufzeit bis zum 30.09.2014 fest finanziert<br />

� Für die niederländische Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis<br />

(BTW) kann ein Darlehen in Höhe von € 18.670.402 aufgenommen<br />

werden. Das Darlehen kann entweder vom Mieter<br />

direkt oder, wie in der nachfolgenden Kalkulation dargestellt,<br />

von der Fondsgesellschaft aufgenommen werden. In beiden<br />

Fällen übernimmt der Mieter den Kapitaldienst. Der Fondsgesellschaft<br />

entstehen hierfür keine Kosten


_AUSSCHÜTTUNGEN<br />

� Geplante Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2004 anfänglich<br />

7,50 % p. a., bis auf 8,00 % p. a. ab 2012 ansteigend<br />

_STICHWORT STEUERN<br />

� Die Fondskonzeption berücksichtigt das deutsch-niederländische<br />

Doppelbesteuerungsabkommen in der derzeit gültigen<br />

Fassung (s. »Steuerliche Grundlagen«, S. 48 ff.)<br />

� Im Rahmen bestimmter <strong>Invest</strong>itionsgrenzen sind die Erträge<br />

in den Niederlanden steuerfrei<br />

� In Deutschland unterliegen die erzielten Einkünfte weitestgehend<br />

dem Progressionsvorbehalt, nur die von der Gesellschaft<br />

erzielten Zinseinnahmen unterliegen dem deutschen Besteuerungsrecht<br />

_GUTACHTEN<br />

� Kaufpreis und Miete der Immobilie sind laut unabhängigem<br />

Gutachter zum Zeitpunkt der Bewertung (11.03.2003) marktgerecht<br />

� Die vorliegenden Bauunterlagen wurden gutachterlich mit<br />

positivem Ergebnis geprüft.<br />

� Die steuerliche Konzeption in den Niederlanden ist durch ein<br />

Gutachten bestätigt<br />

_IDW-STANDARD<br />

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat<br />

im September 2000 seine Berufsauffassung in Bezug auf den<br />

Inhalt von Prospekten verabschiedet. Dieser IDW-Standard S4<br />

ist Grundlage für die Beurteilung von Beteiligungsangeboten in<br />

Prospektgutachten und wird auch für die Prospektierung von<br />

Holland 52 angewendet.<br />

_TREUHÄNDERIN<br />

Als Treuhänderin ist die Hansische Treuhand AG eingeschaltet,<br />

der die Mittelfreigabe in der <strong>Invest</strong>itionsphase obliegt. Ebenso<br />

wickelt sie über einen externen Steuerberater die im Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung erforderlichen Steuererklärungen in den<br />

Niederlanden für die Zeichner ab, denen insoweit kein weiterer<br />

Aufwand entsteht (siehe hierzu S. 55, »Steuerliche Abwicklung«).<br />

_BEITRITT UND EINZAHLUNG<br />

Angebot im Überblick<br />

Die Zeichnungssumme zzgl. eines Agios in Höhe von 5 % auf<br />

den vollen Zeichnungsbetrag ist zehn Tage nach Annahme des<br />

Treuhandauftrags durch die Treuhänderin, frühestens zum<br />

01.10.2004, einzuzahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen mindestens<br />

50 % des zu zeichnenden Eigenkapitals eingeworben<br />

sein, damit diese <strong>Invest</strong>ition zustande kommt.<br />

09


Checkliste<br />

CHECKLISTE DER IMMOBILIE<br />

Kaufpreis voraussichtlich € 98.265.271<br />

Ankaufsfaktor 13,39<br />

Bruttoankaufsrendite 7,47 %<br />

Fondsbezogene Vorkosten (inkl. 5% Agio) 8,75 %<br />

Mietvertragsinhalte<br />

Mieter ABN AMRO Bank N.V.<br />

Mietfläche 29.125 m 2<br />

Stellplätze 250<br />

Mietvertragslaufzeit 10 Jahre<br />

Indexierung der Miete Vollständig<br />

Mietzins (Büro) € 19,76/m 2<br />

Miete p. a. (anfänglich) voraussichtlich € 7.339.157<br />

Lage der Immobilie Amsterdam Zuidoost<br />

Barausschüttung p. a. Anfänglich 7,50 %, ansteigend auf 8,00 % ab 2012<br />

Preissteigerung p. a.<br />

Unterstellte Inflationsrate bis 2005 1,50 %<br />

Unterstellte Inflationsrate ab 2006 2,50 %<br />

Unterstellte Kostenzuwächse 2,75 %<br />

Fremdfinanzierung<br />

Darlehensbetrag € 56.000.000<br />

Anteil am Gesamtvolumen (ohne BTW-Darlehen) 50,31 %<br />

Festzinsperiode 10 Jahre<br />

Zinssatz 4,70 % vom 15.10.2004 bis 31.12.2009<br />

10<br />

5,50 % vom 01.01.2010 bis 30.09.2014<br />

Tilgung 0,50 % vom 01.01.2005 bis 31.12.2009<br />

Fungibilität/Beleihbarkeit<br />

1,00 % vom 01.01.2010 bis 30.09.2014<br />

Erfolgreiche Vermittlung von Altanteilen in der Vergangenheit ja *<br />

Grundsätzliche Beleihungszusage einer Bank liegt vor<br />

Gutachten<br />

Steuergutachten ja<br />

Wertgutachten ja<br />

IDW-Standard S4 ja<br />

* Zur Veräußerung eines Anteils ist die Zustimmung aller Mitgesellschafter erforderlich.


HOLLAND 52<br />

Chancen und Risiken im Überblick<br />

_VORBEMERKUNG<br />

Bei der Beurteilung eines Beteiligungsangebotes wie dem vorliegenden<br />

kommt der Analyse allgemeiner Risiken, wie Konjunkturentwicklung,<br />

Änderung der Steuergesetzgebung etc.<br />

und der speziellen Risiken, wie Vermietungs- oder Kostenrisiko<br />

etc. eine besondere Bedeutung zu.<br />

Das Risiko/Chancen-Verhältnis ist beispielsweise nicht mit<br />

dem niedrigeren von z. B. festverzinslichen Wertpapieren oder<br />

dem volatilitätsbedingt höheren einer Aktienanlage zu vergleichen.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot ist grundsätzlich eine<br />

<strong>Invest</strong>ition, die mit dem Risiko einer wirtschaftlichen Verschlechterung<br />

verbunden ist, ebenso aber auch die Chance einer überdurchschnittlichen<br />

Vermögensmehrung beinhaltet.<br />

Durch die langjährige Erfahrung des Initiators auf dem Gebiet<br />

der geschlossenen Auslands-Immobilienfonds, insbesondere<br />

in Holland, fußen sämtliche Annahmen auf bewährten<br />

Kalkulations- und Planungswerten.<br />

12<br />

Grundlage sämtlicher Prognosen ist ein konservativer Wertansatz<br />

mit dem Ziel, ein möglichst optimales und ausgewogenes<br />

Verhältnis der mit der <strong>Invest</strong>ition verbundenen Chancen und<br />

Risiken zu erreichen.<br />

Das grundsätzlich bestehenden Risiko, dass ein Mieter aufgrund<br />

wirtschaftlicher Schwierigkeiten nicht in der Lage ist,<br />

seinen Mietverpflichtungen nachzukommen, wird durch die sehr<br />

gute Bonität des Mieters ABN AMRO Bank N.V. minimiert.<br />

Die nachstehenden Ausführungen stellen lediglich eine verkürzte<br />

Zusammenfassung wesentlicher Chancen und Risiken dar.<br />

Für eine abschließende Beurteilung des Beteiligungsangebotes<br />

ist die Lektüre des gesamten Emissionsprospektes erforderlich,<br />

insbesondere das Kapitel „Chancen und Risiken“ ab S. 56 ff.<br />

Verschiedene Risiken sind von der Entwicklung des Marktes<br />

abhängig und können insofern nur eingeschränkt in der<br />

Planung berücksichtigt werden. Eine Kumulation einzelner Risiken<br />

kann dazu führen, dass der Anleger die eingesetzte Einlage<br />

nicht oder nicht vollständig zurückerhält.


CHANCEN<br />

Mieteinnahmen Eine höhere Preissteigerungsrate führt durch die Indexierung<br />

der Miete zu höheren Mieteinnahmen. Durch die<br />

sorgfältige Auswahl und die sehr gute Bonität des Mieters<br />

wird das Mietausfallrisko minimiert.<br />

Steuerliche Aspekte Durch Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

kann sich das Ergebnis für den Anleger verbessern.<br />

Kostenentwicklung Die tatsächlichen entstehenden Kosten können geringer<br />

ausfallen als prospektiert. Dies kann zu höheren Ausschüttungen<br />

führen.<br />

Finanzierung Eine niedrigeres Zinsniveau für die Anschlussfinanzierung<br />

kann ab Ende 2014 zu niedrigeren Zinsaufwendungen führen.<br />

Wertentwicklung Eine günstige Marktentwicklung und ein unterplanmäßiger<br />

Kostenaufwand bei der Liquidation können zu einem<br />

höheren Liquidationserlös und damit zu einer höheren<br />

Ausschüttung führen.<br />

Fungibilität Nach zehn Jahren, erstmals zum 31.12.2014, kann das<br />

Gesellschaftsverhältnis ordentlich gekündigt werden.<br />

Grundsätzlich können Anteile auch während der Laufzeit<br />

veräußert werden, wenn die Zustimmung durch alle Mitgesellschafter<br />

erfolgt ist.<br />

Platzierungsrisiko Eine von der Planung abweichende Platzierungsdauer kann<br />

zur Veränderung des Verhältnisses von Fremdkapital zu<br />

Eigenkapital und damit zu höheren Ausschüttungen führen.<br />

Fertigstellungsrisiko Bei einem früheren als in der Planung unterstellten Fertigstellungs-<br />

und Übernahmetermin könnten Mieteinnahmen<br />

früher als ab 15.10.2004 vereinnahmt werden. Dies könnte<br />

für 2004 höhere Ausschüttungen zur Folge haben.<br />

Chancen und Risiken im Überblick<br />

RISIKEN<br />

Eine geringere Preissteigerungsrate als die kalkulierte<br />

kann zu geringeren Mieteinnahmen führen. Generell<br />

besteht das Risiko, dass ein Mieter aufgrund wirtschaftlicher<br />

Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

nachzukommen.<br />

Durch Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

kann sich das Ergebnis für den Anleger verschlechtern.<br />

Im Falle einer verzögerten Kapitaleinwerbung können sich<br />

ggf. höhere steuerliche Belastungen für die Gesellschaft<br />

und die Gesellschafter ergeben.<br />

Die tatsächlichen entstehenden Kosten können höher<br />

ausfallen als prospektiert. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen<br />

führen.<br />

Eine höheres Zinsniveau für die Anschlussfinanzierung<br />

kann ab Ende 2014 zu höheren Zinsaufwendungen führen.<br />

Eine ungünstige Marktentwicklung und ein überplanmäßiger<br />

Kostenaufwand bei der Liquidation können zu<br />

einem geringeren Liquidationserlös und damit zu einer<br />

niedrigeren Ausschüttung führen.<br />

Es existiert bislang kein geregelter Markt für Anteile an geschlossenen<br />

Fonds. Es besteht daher das Risiko, dass die<br />

Veräußerung eines Anteils zu einem angemessenen Preis<br />

nicht zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Da für die Veräußerung<br />

eines Anteils die Zustimmung aller Mitgesellschafter<br />

erforderlich ist, besteht das Risiko, dass eine Veräußerung<br />

aufgrund fehlender Zustimmung nicht erfolgen kann.<br />

Eine von der Planung abweichende Platzierungsdauer<br />

kann zur Veränderung des Verhältnisses von Fremdkapital<br />

zu Eigenkapital und damit zu niedrigeren Ausschüttungen<br />

führen. Ein Platzierungsstand von unter 50 % des<br />

Eigenkapitals zum 15.10.2004 kann dazu führen, dass<br />

diese Beteiligung nicht zustande kommt. Dem Anleger<br />

entsteht dadurch kein wirtschaftlicher Schaden.<br />

Bei einem Gesellschafterbeitritt nach dem 14.04.2005<br />

fällt auf die jeweilige Beteiligung Grunderwerbsteuer an.<br />

Bei einem späteren als in der Planung unterstellten Fertigstellungs-<br />

und Übernahmetermin können Mieteinnahmen<br />

später als ab 15.10.2004 vereinnahmt werden. Dies<br />

könnte geringere Ausschüttungen in 2004 zur Folge haben.<br />

13


HOLLAND 52<br />

Diese Herausforderung gilt es zu meistern<br />

Die Auswahl einer Kapitalanlage unter der Prämisse eines ausgewogenen<br />

Chancen-Risikoverhältnisses stellt für den Anleger<br />

zunehmend eine Herausforderung dar. Komplizierte, sich immer<br />

schneller verändernde Steuervorschriften sowie die Komplexität<br />

der verschiedenen Märkte erschweren die Auswahl zusätzlich.<br />

Ein diversifiziertes und ausgewogenes Anlageportfolio ist hier<br />

der Schlüssel zum Erfolg, wobei der Bereich der Immobilieninvestition<br />

sowohl für den professionell agierenden institutionellen<br />

<strong>Invest</strong>or, wie auch für den Privatanleger eine ideale Basis der<br />

Vermögenssicherung und -mehrung bietet.<br />

Die Sicherheit eines Sachwertes, wie der Immobilie, kombiniert<br />

mit dem Engagement in lukrativen internationalen<br />

Märkten macht die Immobilieninvestition so interessant. Durch<br />

das Modell des geschlossenen Fonds können die Chancen, die<br />

derartige <strong>Invest</strong>ments beinhalten, dem Privatanleger zugänglich<br />

gemacht und gleichzeitig die Risiken minimiert werden.<br />

14<br />

Hohe Renditen, langfristige Vermietung, bonitätsstarke<br />

Mieter, wirtschaftsstarke Standorte, Inflationsschutz, Wertsteigerungschancen<br />

und positive Steuereffekte: Diese Qualitätsanforderungen<br />

bilden seit 1993 das Fundament des Erfolges.<br />

Mit den Holland-Fonds des Bankhauses <strong>Wölbern</strong> steht eine<br />

zuverlässige Anlage zur Verfügung, die alle genannten Qualitätsanforderungen<br />

erfüllt. Das Rezept ist erstaunlich einfach:<br />

� Das deutsch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen<br />

ist für deutsche Anleger äußerst vorteilhaft<br />

� Niederländische Immobilien erzielen vergleichsweise hohe<br />

Erträge<br />

� In den Niederlanden ist eine Indexierung der Miete mit jährlicher<br />

Anpassung generell marktüblich<br />

� Die hohe Markttransparenz erleichtert ein professionelles<br />

Management


_WIE FUNKTIONIERT ALSO EIN HOLLAND–FONDS?<br />

Der Anleger beteiligt sich an der Fondsgesellschaft, die eine<br />

langfristig vermietete Immobilie in Holland erwirbt und nach<br />

einer Laufzeit von ca. 10 Jahren wieder veräußert. Bei dem<br />

Objekt handelt es sich um eine Büroimmobilie an einem ausgesuchten<br />

Standort. Aus den Mieteinnahmen werden laufende<br />

Kosten für Instandhaltung, Versicherungen, Zinsen und ggf.<br />

Tilgung der aufgenommenen Fremdmittel bedient. Die erzielten<br />

Einnahmeüberschüsse dienen der Bildung von Reserven und<br />

der jährlichen Ausschüttung an die Anleger. Die Rendite eines<br />

Anlegers ergibt sich bei einem Immobilienfonds aus den Ausschüttungen,<br />

die jährlich erfolgen, sowie dem Anteil am späteren<br />

Veräußerungserlös, der prognosegemäß steuerfrei ist.<br />

Da sich die Immobilie in Holland befindet, wird der Anleger mit<br />

seinem Ergebnisanteil aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens<br />

ausschließlich in Holland besteuert, in Deutschland<br />

gilt lediglich für die Vermietungseinkünfte der Progressionsvorbehalt,<br />

lediglich die von der Gesellschaft erzielten Zinseinnahmen<br />

unterliegen dem deutschen Besteuerungsrecht (vgl.<br />

»Steuerliche Grundlagen«, Seite 48 ff.).<br />

Das Ergebnis ist ein anlegerfreundliches Finanzprodukt,<br />

das seit der ersten Emission in 1993 eine beispiellose Erfolgsstory<br />

erlebt hat. Bislang konnten 54 Holland-Fonds emittiert<br />

und erfolgreich platziert werden. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />

liegt der wirtschaftliche Vermietungsstand bei<br />

einem Gesamtportfolio von ca. 577.000 m2 Bürofläche bei über<br />

Diese Herausforderung gilt es zu meistern<br />

95 %. Im Zuge des aktiven Portfolio-Managements werden<br />

gezielt Anschlussvermietungen realisiert. Mehr als 12.000<br />

Anleger haben gemeinsam mit dem Bankhaus <strong>Wölbern</strong><br />

Erfolgsgeschichte geschrieben und erzielen mit ihren Fondsbeteiligungen<br />

ein langfristig planbares und sachwertgesichertes<br />

Zusatzeinkommen.<br />

Und dieser Erfolg hat einen Grund: Das Bankhaus <strong>Wölbern</strong><br />

ist der Erfinder dieser Anlageform – kein anderer Anbieter verfügt<br />

über so langjährige und kontinuierliche Erfahrungswerte<br />

im Bereich der Holland-Fonds sowie ein entsprechendes Netzwerk<br />

und Management. Kein Wunder also, dass das Bankhaus<br />

<strong>Wölbern</strong> als einer der Marktführer ganz besonders strenge<br />

Kriterien anlegt, wenn es um den Ankauf neuer Objekte und<br />

die Erstellung von Fondskonzepten geht. Nur so lässt sich<br />

langfristiger Erfolg aufbauen – und nur so entsteht ein dauerhaftes<br />

Vertrauensverhältnis zu den Anlegern.<br />

Die nachfolgend dargestellte Leistungsbilanz-Übersicht<br />

vermittelt einen Eindruck der positiven <strong>Invest</strong>itionsverläufe.<br />

Alle durchschnittlichen Ausschüttungswerte entsprechen den<br />

Prognosewerten – oder liegen darüber. Sofern auch in Zukunft<br />

anstehende Anschlussvermietungen durchgeführt werden können,<br />

lässt sich diese positive Entwicklung weiter fortgesetzen.<br />

Der erste Holland-Fonds wurde bereits in 1999 erfolgreich<br />

liquidiert.<br />

Gern wird die ausführliche Leistungsbilanz zur Verfügung<br />

gestellt, die detailliert die Daten jedes einzelnen Fonds belegt.<br />

15


HOLLAND 52<br />

Überblick über alle Fonds<br />

KUMULIERTE AUSSCHÜTTUNGEN ALLER FONDS (inkl. Abweichung in %)<br />

Fonds Zeitraum Soll Ist in % Eigenkapital Kumulierte Ausschüttung<br />

(Ausschüttungen) in € bis 2002 in €<br />

HOLLAND 1* 1993–2000 60,26% 73,30% 21,64 %<br />

HOLLAND 2* 1993–1998 52,45% 77,30% 47,38 %<br />

HOLLAND 4 1994–2002 58,36% 59,35% 1,70 % 4.729.450 2.543.869<br />

HOLLAND 5 1995–2002 52,44% 52,94% 0,95 % 5.547.517 2.817.378<br />

HOLLAND 6 ** 1995–2002 59,41% 69,91% 17,67 % 6.263.326 6.067.398<br />

HOLLAND 7 1996–2002 42,68% 46,68% 9,37 % 7.260.345 3.076.511<br />

HOLLAND 8 1996–2002 49,01% 52,51% 7,14 % 1.431.617 775.722<br />

HOLLAND 9 1996–2002 50,42% 51,42% 1,98 % 9.407.771 4.587.555<br />

HOLLAND 10 1996–2002 67,19% 74,21% 10,45 % 1.533.876 1.018.379<br />

HOLLAND 11 1996–2002 50,92% 51,92% 1,96 % 869.196 402.032<br />

HOLLAND 12 1996–2002 52,12% 58,12% 11,51 % 3.630.172 1.897.799<br />

HOLLAND 13 1996–2002 46,39% 46,39% 0,00 % 1.968.474 715.064<br />

HOLLAND 14 1997–2002 44,99% 45,22% 0,51 % 6.825.747 3.105.577<br />

HOLLAND 15 1997–2002 44,26% 44,76% 1,13 % 13.293.589 5.335.221<br />

HOLLAND 16 1997–2002 44,91% 47,91% 6,68 % 18.201.991 7.725.291<br />

HOLLAND 17 1997–2002 45,08% 46,08% 2,22 % 9.203.254 3.847.067<br />

HOLLAND 18 1998–2002 37,04% 38,04% 2,70 % 20.196.029 7.274.249<br />

HOLLAND 19 1999–2002 26,80% 26,80% 0,00 % 3.067.751 822.158<br />

HOLLAND 20 1998–2002 36,67% 36,67% 0,00 % 12.782.297 4.350.391<br />

HOLLAND 21 1999–2002 29,11% 29,11% 0,00 % 9.203.254 2.021.700<br />

16


KUMULIERTE AUSSCHÜTTUNGEN ALLER FONDS (inkl. Abweichung in %)<br />

Überblick über alle Fonds<br />

Fonds Zeitraum Soll Ist in % Eigenkapital Kumulierte Ausschüttung<br />

(Ausschüttungen) in € bis 2002 in €<br />

HOLLAND 22 1998–2002 35,32% 35,32% 0,00 % 23.468.297 7.424.026<br />

HOLLAND 23 1999–2002 30,33% 31,33% 3,30 % 16.361.340 4.688.738<br />

HOLLAND 24 1999–2002 29,55% 29,55% 0,00 % 14.316.173 4.084.849<br />

HOLLAND 25 1999–2002 29,42% 29,42% 0,00 % 11.708.584 2.904.368<br />

HOLLAND 26 1999–2002 28,00% 28,00% 0,00 % 4.627.192 1.214.439<br />

HOLLAND 27 1999–2002 30,72% 30,78% 0,20 % 26.459.355 7.047.790<br />

HOLLAND 28 1999–2002 30,21% 30,21% 0,00 % 15.645.532 3.978.994<br />

HOLLAND 29 2000–2002 21,25% 21,25% 0,00 % 1.763.957 364.551<br />

HOLLAND 30 1999–2002 31,25% 31,25% 0,00 % 5.982.115 1.530.367<br />

HOLLAND 31 1999–2002 32,30% 32,30% 0,00 % 3.297.833 887.780<br />

HOLLAND 32 1999–2002 29,23% 29,23% 0,00 % 28.785.733 5.537.895<br />

HOLLAND 33 1999–2002 30,31% 30,31% 0,00 % 1.559.440 365.455<br />

HOLLAND 34 2000–2002 20,25% 20,25% 0,00 % 18.815.541 3.228.297<br />

HOLLAND 35 2000–2002 19,51% 20,01% 2,56 % 28.248.876 4.899.960<br />

HOLLAND 36 2000–2002 19,70% 20,70% 5,08 % 3.502.349 533.707<br />

HOLLAND 37 2001–2002 14,50% 14,50% 0,00 % 46.885.466 6.214.768<br />

HOLLAND 39 2002 7,50% 7,50% 0,00 % 40.500.000 3.017.931<br />

HOLLAND 40 2002 7,00% 7,00% 0,00 % 9.250.000 323.750<br />

ÖSTERREICH 1 2001–2002 12,00% 12,00% 0,00 % 29.655.000 2.186.705<br />

Total J 463.429.942 J 116.631.023<br />

USA 1 2001–2002 21,00% 21,00% 0,00 % $14.500.000 $ 1.767.096<br />

* Fonds wurden bereits liquidiert. Der Liquidationserlös ist in der dargestellten Ausschüttung enthalten.<br />

** Es wurde eine von zwei Fondsimmobilien verkauft. Der anteilige Liquidationserlös ist in der dargestellten Ausschüttung enthalten.<br />

17


HOLLAND 52<br />

Die Niederlande:<br />

ein Standort mit Zukunft<br />

_DIE NIEDERLANDE<br />

Im Dezember 2003 veröffentlichte CBP, das niederländische Institut<br />

für Wirtschaftspolitische Analysen („Bureau for Economic<br />

Policy Analysis“), seinen CPB Bericht 2003/2004. Diesem Bericht<br />

zufolge ist zu erwarten, dass sich die niederländische<br />

Konjunktur langsam von dem gegenwärtigen Wirtschaftsabschwung<br />

erholen wird. Einige der Kernpunkte der Voraussagen<br />

lauteten:<br />

� Die niederländische Wirtschaft sinkt im Jahr 2003 um 0,75 %<br />

(das Wirtschaftswachstum betrug 2002 0,2 %) und wird 2004<br />

um 1 % wachsen.<br />

� Das durchschnittliche Wachstum 2001–2004 ist mit weniger<br />

als 0,5 % jährlich mit der Rezession in den frühen achtziger<br />

Jahren zu vergleichen.<br />

� Die Erholung ist exportbedingt, ungeachtet eines fortgesetzten<br />

Rückgangs der Marktanteile, der auf eine verschlechterte<br />

Wettbewerbsfähigkeit zurückzuführen ist.<br />

� Aufgrund eines niedrigen Produktionswachstums und geringer<br />

Profitabilität werden die <strong>Invest</strong>itionen der Unternehmen wei-<br />

18<br />

terhin sinken, während die Arbeitslosigkeit 2004 auf 6,50 %<br />

steigen wird (der gegenwärtige Durchschnitt in der EU-Zone<br />

beträgt mehr als 8 %).<br />

� Von der Inflationsrate wird erwartet, dass sie 2004 auf 1,5 %<br />

zurückgeht und das Durchschnittswachstum der vertraglich<br />

abgesicherten Löhne auf 1,25 % sinkt.<br />

� Die schwache Wirtschaftsaktivität spiegelt sich in einem ansteigenden<br />

Defizit der öffentlichen Hand von 3,25 % des BIP<br />

2004 wider.<br />

� Vorläufig bleiben sowohl der kurz- als auch der langfristige<br />

Zinssatz auf einem günstigen, niedrigen Niveau.<br />

_DER BÜROMARKT NIEDERLANDE<br />

Der verhaltenen konjunkturellen Gesamtlage folgend lässt sich<br />

feststellen, dass der gegenwärtige Markt für Büroraum generell<br />

noch einen Zustand des Überangebots mit Leerstand aufweist,<br />

der in manchen Gegenden hoch ist. Die Nachfrage ist geringer<br />

als im Zeitraum bis Ende 2001, und der Markt ist durch eine geringe<br />

Auslastung, durch Mieten, die sich unter Druck befinden,<br />

und durch bedeutende Anreize charakterisiert.


Trotzdem haben die Miethöhen an den meisten Bürostandorten<br />

bis jetzt nur geringfügig nachgegeben. Amsterdam als<br />

der Hauptmarkt für Büroraum in den Niederlanden erlebte<br />

2002 und 2003 eine langsam steigende Auslastung.<br />

Bedingt durch die anhaltende Nachfrage nach qualitativ<br />

hochwertigen Objekten erwiesen sich die Mietpreise als recht<br />

stabil. Für erstklassigen Büroraum in den Top-Lagen Amsterdams<br />

werden momentan Mieten bis € 315/m2 /Jahr gezahlt.<br />

Auch auf dem Büroinvestmentmarkt besteht weiterhin großes<br />

Interesse an hochwertigen und gut vermieteten Objekten, wobei<br />

die Nachfrage hier nicht auf ein ausreichendes Angebot trifft.<br />

Die geringere Neubautätigkeit im vergangenen Jahr, ausgelöst<br />

durch die Reduzierung von spekulativen Entwicklungsprojekten<br />

und die Zurückstellung von Neubauplänen durch die<br />

Kommunalbehörden, trägt nachhaltig zur Stabilisierung des<br />

Marktes bei. Diese hohe Reaktionsgeschwindigkeit der Marktteilnehmer<br />

bestärkt das Vertrauen in die Zukunft des Standorts<br />

Niederlande.<br />

AMSTERDAM<br />

Den Haag<br />

Rotterdam<br />

_DIE RANDSTAD<br />

Utrecht<br />

Die Niederlande: ein Standort mit Zukunft<br />

Das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Niederlande<br />

umfasst mit den Städten Amsterdam, Rotterdam (einer der<br />

international bedeutendsten Seehäfen), Den Haag (politisches<br />

Zentrum der Niederlande und Sitz der Regierung) sowie Utrecht<br />

(weiterer bedeutender Wirtschaftsstandort) das „grüne Herz“<br />

Hollands. Unter Beibehaltung der individuellen Charakteristik<br />

jeder einzelnen Stadt bildet dieser Zusammenschluss einen<br />

wirtschaftlich leistungsfähigen Verbund mit vorbildlichen Infrastrukturen.<br />

Innerhalb der Randstad leben 46 % der Holländer, nahezu<br />

die Hälfte des niederländischen Bruttosozialproduktes wird<br />

hier erwirtschaftet. Die Randstad gilt als Motor der Wirtschaft<br />

und Magnet für internationale <strong>Invest</strong>oren und Unternehmen.<br />

Entsprechend finden sich hier die Europa-Zentralen international<br />

bedeutender Spitzenunternehmen wie ABN AMRO, Cisco<br />

Systems, ING, KPN, Canon, KLM, IBM, Shell, Unilever oder<br />

Philips.<br />

19


HOLLAND 52<br />

Amsterdam – pulsierende Metropole<br />

_AMSTERDAM<br />

Der Großraum Amsterdam bildet, mit über 460 km2 und nahezu<br />

1 Million Einwohnern, das wirtschaftliche und gesellschaftliche<br />

Zentrum der Randstad. Als pulsierende Metropole mit unverwechselbarem<br />

Charme ist die Stadt Anziehungspunkt für internationale<br />

Besucher und fester Programmpunkt vieler Europatouristen<br />

aus den USA und Asien.<br />

In Folge des eindrucksvollen Wirtschaftswachstums in der<br />

zweiten Hälfte der 90er-Jahre und zu Beginn des neuen<br />

Millenniums hat sich eine Vielzahl internationaler Unternehmen<br />

in und um Amsterdam angesiedelt. Der sprichwörtliche Pragmatismus<br />

der Holländer, eine schlanke Bürokratie mit deregulierter<br />

Gesetzgebung sowie die Mehrsprachigkeit der Bevölkerung<br />

sind die Schlüsselfaktoren für die Attraktivität der<br />

Niederlande bei internationalen <strong>Invest</strong>oren.<br />

Um die enorme Nachfrage abzudecken, wurden verschiedene<br />

große Entwicklungsprojekte angeschoben, um den Citybereich<br />

zu entlasten. Aber auch hier wurde nicht euphorisch<br />

„drauflos gebaut“, sondern vorausschauend geplant und entsprechend<br />

des tatsächlich vorhandenen Flächenbedarfs neuer<br />

20<br />

Büroraum errichtet. In der Regel muss eine feste Vorvermietungsquote<br />

nachgewiesen werden, bevor Baugenehmigungen<br />

erteilt werden. Spekulative Entwicklungsmaßnahmen sind<br />

demzufolge die Ausnahme, und einige Projekte wurden in der<br />

abklingenden Boomphase ab 2001 kurzfristig auf Eis gelegt,<br />

um den Markt zu stabilisieren.<br />

Nachhaltige Erfolgsfaktoren sind die Bedeutung der Raumordnung<br />

und Stadtentwicklung sowie der Städtebau in den<br />

Niederlanden. Baukultur, Planungsmethoden und Beteiligungsverfahren<br />

werden über die Landesgrenzen hinaus adaptiert,<br />

die niederländische Architektur ist ein internationaler Exportschlager.<br />

Bester Beleg dafür ist die große Vielfalt und der Facettenreichtum<br />

der verschiedenen Bürostandorte. Die bedeutendsten<br />

befinden sich im Bezirk Zuid (in der Nähe des World<br />

Trade Center, Buitenveldert und Vondelpark/Museumsplein),<br />

Centrum (Grachtengebiet, südliches Ufer der IJ und die Umgebung<br />

des Platzes Leidse Plein), im Westen (Riekerpolder), im<br />

Bezirk Zuidoost (Umgebung des Arena-Stadions bis hin zum<br />

Lehrkrankenhaus) und Oost (Umgebung des Amstel-Bahnhofs<br />

Ornval und das Gebiet Wibautas).


_DER BÜROMARKT IN AMSTERDAM<br />

Der Büromarkt in Amsterdam ist der bei weitem größte in den<br />

Niederlanden und umfasst mit über 6 Mio. Quadratmetern eine<br />

Vielfalt von Standorten.<br />

Die allgemeine Stimmung auf dem <strong>Invest</strong>itionsmarkt für<br />

Büroraum ist in den vergangenen Jahren gut geblieben. Es gab<br />

eine starke und intensive Nachfrage nach erstklassigen Produkten,<br />

auch wenn die Märkte für Vermietung und Stadtentwicklung<br />

Schwächen zeigten. Das erstklassige Produkt bleibt<br />

weiterhin sehr knapp. Der <strong>Invest</strong>itionsmarkt hat jedoch eine<br />

Verschlechterung in den Erträgen für zweitklassige Immobilien<br />

und bei <strong>Invest</strong>itionen mit partiellem Leerstand erlebt.<br />

A4<br />

A9<br />

AMSTERDAM<br />

WEST<br />

A4<br />

A9<br />

A10<br />

A10<br />

A10<br />

ZUID<br />

A8<br />

CENTRUM<br />

Amsterdam – pulsierende Metropole<br />

A2<br />

A9<br />

A10<br />

NOORD<br />

A10<br />

OOST<br />

Die Ertragshöhen sind stark von der Qualität der Verträge<br />

abhängig, und bei langfristig (d. h. über 10 Jahre) angemieteten<br />

Büroräumen sind sie weiterhin knapp kalkuliert.<br />

Im Verlauf des vergangenen Jahres sind die hochwertigen<br />

Anmietungen in Amsterdam einigermaßen stabil geblieben, die<br />

Spitzenmieten haben um nahezu 6 % von € 335/m2 /Jahr auf<br />

€ 315/m2 /Jahr nachgegeben.<br />

Augenblicklich geht eine starke Nachfrage nach Büroimmobilien<br />

in Amsterdam von privaten <strong>Invest</strong>oren und Versicherungsgruppen<br />

(z. B. <strong>Invest</strong>oren aus Israel, Irland, USA und auch den<br />

Niederlanden) und von deutschen offenen und geschlossenen<br />

<strong>Invest</strong>mentfonds aus.<br />

A2<br />

A10<br />

A9<br />

A1<br />

A1<br />

21


HOLLAND 52<br />

Amsterdam Zuidoost –<br />

eine stadtplanerische Perle<br />

_AMSTERDAM ZUIDOOST<br />

Amsterdams Südosten liegt strategisch an der Hauptautobahn<br />

Amsterdam–Utrecht (Autobahn Route A2). Aus dieser Lage ergibt<br />

sich eine sehr gute Anbindung an den Autobahnring A 10<br />

und an das nationale Autobahnnetz. Das Stadtzentrum von Amsterdam<br />

ist annähernd 5 Kilometer entfernt, und die Entfernung<br />

Amsterdam–Flughafen Schiphol beträgt ungefähr 20 Kilometer.<br />

Der Entwicklungsprozess in Amsterdam Zuidoost begann<br />

in den frühen und lief bis Mitte der 1980er Jahre; seitdem sind<br />

dort viele großflächige Bürogebäude und Business Parks errichtet<br />

worden. Insbesondere in den letzten Jahren hat der<br />

Südosten Amsterdams in seiner Beliebtheit als Bürostandort<br />

bedeutend zugelegt.<br />

Gegenwärtig macht im Südosten Amsterdams die Renovierung<br />

und Erweiterung des Hauptbahnhofs für Eisenbahn und<br />

U-Bahn, die Station Bijlmer, gute Fortschritte.<br />

Im Augenblick umfasst das Gesamtangebot an Büroraum<br />

im Amsterdamer Südosten annähernd 1.248.000 m2 . Dieses<br />

Angebot ist insbesondere in den letzten fünf Jahren stark<br />

gestiegen. Einige auffällige, hochgeschossige Bürobauten sind<br />

in der unmittelbaren Nachbarschaft des Ajax-Fußballstadions<br />

(Amsterdam Arena) entstanden, die von Mietparteien wie ABN<br />

AMRO, PricewaterhouseCoopers und Telfort bezogen wurden.<br />

22<br />

Weiterhin wurden verschiedene andere Bürogebäude in<br />

der Nähe des Lehrkrankenhauses AMC auf der anderen Seite<br />

der Autobahn A9 fertiggestellt. Einige Beispiele für Unternehmen,<br />

die Büroraum in diesen neuen Gebäuden nutzen, sind<br />

Apro, McDonald’s, Esprit und BAM. Diese Projekte befinden sich<br />

alle in geringer Entfernung zum Stadion Amsterdam Arena.<br />

Nach einigen sehr starken Jahren haben sich die Marktbedingungen<br />

für Büroraum im Südosten Amsterdams aufgrund<br />

der veränderten Konjunkturbedingungen und des Nachfragerückgangs<br />

von Seiten des IT- und Kommunikationssektors<br />

deutlich abgeschwächt.<br />

Im vergangenen Jahr war die Neuvermietung in Amsterdam<br />

Zuidoost auf 24.000 m2 beschränkt, verglichen mit<br />

40.000 m2 im Jahr 2002 und 66.000 m2 im Jahr 2001. Die durchschnittliche<br />

Vermietung in den vergangenen 10 Jahren betrug<br />

nahezu 55.000 m2 pro Jahr mit einer Vermietung von 95.000 m2 im Jahr 2000. Diese Zahlen gelten unter Ausschluss von Transaktionen<br />

zwischen Eigentümer und Pächter, die durch Unternehmen<br />

wie Cisco Systems International vollzogen wurden,<br />

das 55.000 m2 zur Eigennutzung errichtete.<br />

Einige wenige der im vorangehenden Jahr gemeldeten<br />

Transaktionen bezogen sich auf Bürogrößen in der Ordnung<br />

1.000 bis 2.000 m2 , während der Rest sich auf kleinere Größen<br />

bezog. Ende 2003 lag der Leerstand bei Büroräumen in Amsterdams<br />

Südosten bei ungefähr 21 %.


BURGEMEESTER STRAMANWEG<br />

KNOOPPUNT<br />

HOLENDRECHT<br />

HOLENDRECKTE<strong>RZ</strong>IGWEG<br />

AMSTERDAM-CITY<br />

A2<br />

KNOOPPUNT<br />

HOLENDRECHT<br />

KNOOPPUNT<br />

HOLENDRECHT<br />

AMSTELWEG<br />

A2<br />

A2<br />

OUDERKERK<br />

AAN DE AMSTEL<br />

MAARSSEN/UTRECHT<br />

KLOKKENBERGWEG<br />

SIJSJESBERGWEG<br />

KEIENBERGWEG<br />

KUIPERBERGWEG<br />

SCHEPENBERGWEG<br />

KEIENBERGWEG<br />

LEMELERBERGWEG LEMELERBERGWEG<br />

SNIJDERSBERGWEG<br />

TAFELBERGWEG<br />

HOOGOORDDREEF<br />

LAARDERHOOGTWEG<br />

A9<br />

MUNTBERGWEG<br />

STEKKENBERGWEG MUNTBERGWEG<br />

HOLTERBERGWEG<br />

HOLTERBERGWEG<br />

HETTENHEURELWEG<br />

PAASHEUVELWEG<br />

DE ENTREE<br />

STRAMANWEG<br />

PAASHEUVELWEG<br />

Stadion<br />

HOOGOORDDREEF<br />

HOGEHILWEG<br />

PAALBERGWEG<br />

KARSPELDREEF<br />

Station<br />

MEIBERGDREEF MEIBERGDREEF<br />

HONDSRUGWEG HONDSRUGWEG<br />

HAAKSBERGWEG<br />

DE PASSAGE<br />

HULLENBERGWEG<br />

AMSTERDAM-CITY<br />

LOENERSLOOT<br />

Station<br />

Station<br />

Paasheuvelweg<br />

A9<br />

WEESP/BUSSUM


HOLLAND 52<br />

Die Fondsimmobilie<br />

Die Büroimmobilie befindet sich in Amsterdam Zuidoost, in<br />

einem der aufstrebenden Stadterweiterungsgebiete der niederländischen<br />

Hauptstadt. Wie in Amsterdam üblich, befindet sich<br />

das Grundstück in Erbpacht. Die damit verbundenen Rechte<br />

sind für 50 Jahre im Voraus abgelöst.<br />

Das gesamte Südost-Gebiet erlebte nach der Fertigstellung<br />

des futuristischen Stadions des holländischen Fußball-Klubs<br />

Ajax Amsterdam in 1996 einen enormen Entwicklungsschub<br />

und wurde zu einem Symbol städtischer Erneuerung und modernster<br />

Raumentwicklung. Heute findet man hier eine Vielzahl<br />

von Restaurants, Cafes und Hotels, Kinos, Einkaufs- und Geschäftszentren.<br />

Der 29.125 m2 große Gebäudekomplex – entworfen und<br />

betreut von den renommierten Projekt-Architekten Van Tilburg<br />

en Partners – umfasst Büroräumlichkeiten für mehr als 1.800<br />

Angestellte der ABN AMRO Bank und stellt die erste Entwicklungsstufe<br />

des Projektes „ABN Campus“ dar.<br />

Nach Fertigstellung dieser ersten, zentralen Einheit, geplant<br />

zum 15.10.2004, wird das gesamte Projekt noch in mehreren<br />

Bauphasen um weitere Flächen ergänzt. Dort werden alle zentralen<br />

Einheiten der ABN AMRO Bank, die auf eine Reihe von<br />

Standorten in Amsterdam verteilt sind, zusammengezogen<br />

werden.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe befand sich der<br />

Bauprozess (Anfang der Bauarbeiten: Oktober 2002) am Ende<br />

der Rohbauphase. Die Montage der vorgefertigten Betonele-<br />

24<br />

mente, Böden und Konstruktionsteile war abgeschlossen. Laut<br />

Aufnahmebericht waren die Montagearbeiten für die Installationen<br />

im Gange und gingen ordnungsgemäß vonstatten. Die<br />

Mieterwünsche wurden aufgenommen und nach Möglichkeit in<br />

den Bauprozess einbezogen. Die Übergabe ist planmäßig für<br />

Oktober 2004 vorgesehen.<br />

Die Immobilie wird in zwei versetzt gebauten Quadern errichtet,<br />

die mit einem großzügigen, glasbedeckten Atrium über<br />

alle Etagen miteinander verbunden sind. Innerhalb des Gebäudes<br />

werden zusätzlich Lichthöfe in allen Stockwerken angelegt.<br />

Diese architektonischen Designelemente sorgen zusätzlich<br />

für technische Optimierung der natürlichen Beleuchtung und<br />

Belüftung. Auch in den Innenbereichen verleihen diese Ausstattungsmerkmale<br />

der Immobilie eine besondere Ausstrahlung.<br />

Dieses hochmoderne Bürogebäude mit offenen Strukturen<br />

bietet optimale Arbeitsbedingungen und sorgt dank der zahlreichen<br />

Kommunikationsbereiche nachhaltig für eine entspannte<br />

und moderne Arbeitsatmosphäre.<br />

Durch den Einsatz der mobilen Trennwände wurde höchste<br />

Flexibilität bei der Raumteilung erreicht, die somit individuell<br />

an die Bedürfnisse des Mieters angepasst werden kann. Die<br />

hohe Gebäudeflexibilität schafft eine optimale Drittverwendungsfähigkeit.<br />

Eine kleinteilige Nutzung mit Flächen zwischen<br />

500–10.000 m2 ist möglich.<br />

Die abgehängten Decken in den Büroräumen bestehen aus<br />

einer Systemdecke mit Platten (180 x 40 cm) mit sichtbaren


FLÄCHENÜBERSICHT HOLLAND 52<br />

Erdgeschoss 4.112 m 2<br />

1. Stock 2.760 m 2<br />

2. Stock 4.379 m 2<br />

3. Stock 4.727 m 2<br />

4. Stock 4.727 m 2<br />

5. Stock 4.488 m 2<br />

6. Stock 3.932 m 2<br />

Gesamtfläche 29.125 m 2<br />

Grundstücksgröße ca. 16.924 m 2<br />

Trägern. Die Deckenhöhe in den Büros und Gängen beträgt ca.<br />

2,7 m. Alle Geschosse sind mit modernen Sanitäreinrichtungen<br />

ausgestattet.<br />

Nicht weniger raffiniert als der Innenbereich ist die Außenfassade<br />

dieses sechsgeschossigen Bürogebäudes. Diese wurde<br />

vornehmlich aus profilierten Aluminium-Fassadenplatten und<br />

Fassadentafeln aus Isolierglas und Meranti-Holzteilen mit<br />

lackierten Aluminiumrahmen ausgeführt. Fundament, tragende<br />

Fassadenelemente, die Böden sowie das Flachdach sind in<br />

Betonbauweise (Beton und Beton-Dachplatten) ausgeführt. Die<br />

Fenster sind mit Doppelverglasung und teilweise mit Sonnenschutzglas<br />

ausgestattet.<br />

Der besondere Charakter der Immobilie wird einerseits<br />

durch die Eleganz und Leichtigkeit der Außenfassade bestimmt,<br />

andererseits wird durch Materialwahl und Dimension des Gebäudes<br />

die Solidität der Konstruktion betont. Die Konstruktion<br />

selbst besteht vornehmlich aus Beton und Stahl und wurde<br />

mittels Fundament, Fassadenelementen, Böden und Dach hergestellt.<br />

Das Fondsobjekt besteht aus einem Erdgeschoss mit 6<br />

Obergeschossen. Die Räume für Technik sind auf dem Dach<br />

und teilweise in der Garage untergebracht. Unter dem Gebäude<br />

ist eine halbgeschossige Tiefgarage mit ca. 250 Parkplätzen<br />

untergebracht.<br />

Das Gebäude ist an zwei Seiten von einer Wasserfläche<br />

umschlossen. Der Haupteingang und die Garage sind über<br />

Das Grundstück ist im Grundbuch Weesperkarpsel<br />

unter Sektion M, Nr. 727–729 eingetragen.<br />

Die Fondsimmobilie<br />

Brücken zu erreichen. Der repräsentative Eingangsbereich und<br />

die zentrale Halle des Objektes, die insbesondere durch den<br />

Natursteinboden beeindrucken, befinden sich in dem großzügigen,<br />

glasbedeckten Atrium. Sowohl der Haupteingang wie<br />

auch die weiteren Eingangsbereichen sind mit Aufzügen (insgesamt<br />

5) ausgestattet.<br />

Die Einrichtungen der Energieversorgung und die zentralen<br />

elektrotechnischen Anlagen wie Hauptkabelführungen, Hauptkabelkanäle<br />

und mehrkanalige Säulen entsprechen modernsten<br />

Anforderungen.<br />

Die Wärmeversorgung des Objektes erfolgt durch die Zentralheizung<br />

mit außentemperaturabhängiger Regelung. Die<br />

Immobilie ist sowohl mit zentraler Raumklimatisierung als<br />

auch mit zentraler mechanischer Lüftungsanlage ausgestattet<br />

und verfügt über eine zentrale Hochleistungs-Kühlanlage.<br />

Darüber hinaus verfügt das Fondsobjekt über eine Sicherheitsanlage<br />

(Einbruchalarmanlage und Blitzableiteranlage) und<br />

Feueralarmanlage.<br />

Die Erschließung der Büroimmobilie ist hervorragend. Bushaltestelle,<br />

Metrostation und Bahnhof sind bequem zu Fuß erreichbar<br />

und bieten Verbindungen sowohl innerhalb Amsterdams<br />

als auch in die restlichen Niederlande.<br />

In unmittelbarer Nähe des Standortes befinden sich die<br />

Autobahnen A9, A1, A2 und A10. Die internationale Verbindung<br />

in fast 90 Länder der Welt garantiert der nur 20 Autominuten<br />

entfernte Flughafen Amsterdam-Schiphol.<br />

25


HOLLAND 52<br />

Mieter und Mietvertrag<br />

Mieter und Mietvertrag<br />

26<br />

MIETER UND MIETVERTRAG<br />

Mieter ABN AMRO Bank N.V.<br />

Mietdauer Das Mietverhältnis wird für die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen. Der Mietvertrag<br />

läuft somit voraussichtlich bis zum 14.10.2014.<br />

Gesamtmiete € 7.339.157 p. a. (voraussichtliche Miete bei Übernahme)<br />

Optionsrecht des Mieters 5 x 5 Jahre<br />

Indexierung Voll indexiert<br />

Untervermietung Der Mieter ist zur Untervermietung berechtigt.<br />

Umsatzsteuer Der Mieter erbringt keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze, insofern ist ein Abzug der<br />

Vorsteuer, auch auf Ebene der Fondsgesellschaft, nicht darstellbar. Der Nachteil durch<br />

die nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer auf den Kaufpreis wird durch den Mieter<br />

ausgeglichen. Dieser Ausgleich kann vom Mieter direkt oder durch ein Darlehen erbracht<br />

werden. Das Darlehen kann von der Fondsgesellschaft aufgenommmen werden,<br />

wie in der Planungsrechnung unterstellt. Den Kapitaldienst übernimmt der Mieter.<br />

Zum Ausgleich etwaiger laufender Umsatzsteuernachteile des Vermieters leistet der<br />

Mieter eine jährliche Kompensationszahlung in Höhe von 2 % des Mietzinses.<br />

Einbauten Der Mieter ist berechtigt, auf eigene Kosten spezifische Einbauten vorzunehmen und<br />

diese nach Ablauf der Mietvertragslaufzeit wieder zu entfernen.<br />

Nebenkosten Der Mieter trägt sämtliche Nebenkosten und schließt auf eigene Rechnung und<br />

Gefahr Serviceverträge ab.<br />

Mieterinformation im Internet www.abnamro.com<br />

Die ABN AMRO Bank N.V. ist eines der leistungsfähigsten und<br />

größten Finanzinstitute weltweit und Global Player im internationalen<br />

Bankengeschäft. Mit einer Geschichte, die bereits im<br />

Jahr 1824 begann, kann die weltweit operierende Großbank auf<br />

eine lange Tradition und Erfahrung im internationalen Handel<br />

zurückblicken.<br />

Am 29. März 1824 veröffentlichte König Willem I. in einem<br />

königlichen Dekret die Gründung der Nederlandsche Handel-<br />

Maatschappij (NHM) mit dem Ziel, den Handel zwischen den<br />

Niederlanden und dem holländischen Ostindien (Indonesien)<br />

zu beleben.<br />

Im Jahr 1964 verlor die NHM durch die Unabhängigkeit Ostindiens<br />

ihre Geschäftsgrundlage und auf der Suche nach einer<br />

neuen Aufgabe übernahm die Gesellschaft die De Twentsche<br />

Bank und firmierte zur Algemene Bank Nederland (ABN) um.<br />

Als Reaktion auf diese Fusion gaben die Amsterdamsche Bank<br />

und die Rotterdamsche Bank ihre Fusion zur Amsterdam-<br />

Rotterdam (Amro) Bank bekannt.<br />

Im Jahre 1991 wurden schließlich die beiden Banken zur<br />

ABN AMRO zusammengeschlossen und waren schon zu diesem<br />

Zeitpunkt eine der größten Banken weltweit.<br />

Heute gehört ABN AMRO mit einer Bilanzsumme von € 560<br />

Mrd. (2003) und einem verwalteten Vermögen von über € 620 Mrd.<br />

zu den acht größten Banken Europas. Mit weltweit gut 110.000<br />

Beschäftigten in mehr als 60 Länder verfügt die größte niederländische<br />

Bank über ein weltweites Netzwerk und ist in allen<br />

wichtigen Märkten stark präsent. Damit befindet sich die Bank<br />

in der einmaligen Lage, Märkte aus einer globalen wie auch regionalen<br />

Perspektive heraus zu verstehen. Zu den Heimatmärkten<br />

der ABN AMRO gehören neben Europa die USA und Brasilien.<br />

In international nachlassenden Märkten konnte sich der<br />

Konzern sehr gut behaupten: 2003 steigerte ABN AMRO den<br />

Reingewinn um 31 Prozent auf € 3,16 Mrd.<br />

Die Stammaktien von ABN AMRO werden an den Börsen von<br />

Amsterdam, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, London,<br />

New York, Paris, Singapur sowie der Schweizer Börse gehandelt.


HOLLAND 52<br />

<strong>Invest</strong>itionsplan<br />

_1. KAUFPREIS DER IMMOBILIE<br />

Die Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für<br />

Holland GmbH & Co. KG erwirbt eine Büroimmobilie in Amsterdam<br />

Zuidoost, Paasheuvelweg, in Erbpacht zum Kaufpreis von<br />

voraussichtlich € 98.265.271.<br />

Der Kaufpreis ist zum Zeitpunkt der Übergabe (geplant zum<br />

15.10.2004) zahlbar.<br />

Aufgrund des noch nicht abschließend feststehenden Kaufpreises<br />

können sich die nachfolgend dargestellten <strong>Invest</strong>itionsgrößen<br />

geringfügig verändern.<br />

_2. UMSATZSTEUER (BTW)<br />

Bei dem Erwerb von Neubauten ist in den Niederlanden eine<br />

Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Kaufpreis zu zahlen, somit<br />

voraussichtlich € 18.670.402. Dieser Umsatzsteuernachteil<br />

wird entweder direkt vom Mieter getragen oder durch die Fondsgesellschaft<br />

über ein Darlehen finanziert (vgl. S. 29).<br />

Der Kapitaldienst würde in diesem Fall vom Mieter getragen.<br />

Der Fondsgesellschaft entstehen in beiden Fällen keine<br />

Kosten.<br />

_3. FINANZIERUNGSKOSTEN<br />

Im Zusammenhang mit der langfristigen Finanzierung sind<br />

Bearbeitungskosten und eine Zinsvorauszahlung in Höhe von<br />

insgesamt € 3.021.850 an den langfristigen Darlehensgeber<br />

zu zahlen.<br />

_4. SONSTIGE ERWERBSNEBENKOSTEN IN DEN NIEDERLANDEN<br />

Die sonstigen Erwerbsnebenkosten in Holland betragen<br />

€ 2.111.035 (inkl. Umsatzsteuer) und teilen sich auf in die Courtage<br />

für den vermittelnden Makler (€ 1.754.035), Notar- und<br />

Gerichtskosten (€ 178.500) sowie Aufwendungen für Wertgutachter<br />

und technische Gutachter (€ 178.500).<br />

_5. OBJEKTAUFBEREITUNG<br />

Für die Objektauswahl, -akquisition, -prüfung und -aufbereitung<br />

in den Niederlanden erhält das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. eine<br />

pauschale Gebühr in Höhe von € 1.375.714.<br />

28<br />

_6. INVESTITIONSSUMME IN DEN NIEDERLANDEN<br />

Es ergibt sich insgesamt eine <strong>Invest</strong>itionssumme in den<br />

Niederlanden von ca. € 123.444.271.<br />

_7. FONDSKONZEPTION<br />

Die <strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH erhält für die Konzeption, Projektprüfung<br />

und -entwicklung sowie für die Einholung der rechtlichen<br />

und steuerlichen Beratung eine Gebühr von € 1.600.000<br />

(inkl. Umsatzsteuer).<br />

_8. PLATZIERUNGSKOSTEN<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält der Generalemittent<br />

eine Gebühr in Höhe von € 2.765.000 sowie das von den<br />

Anlegern zu zahlende Agio (5 % der Zeichnungssumme).<br />

_9. HYPOTHEKENVERMITTLUNG<br />

Der Generalemittent hat für die Fondsgesellschaft die Eindekkung<br />

der Hypothekendarlehen sichergestellt und erhält dafür<br />

eine Gebühr von € 1.120.000.<br />

Diese Gebühr beinhaltet auch die Erstellung von erforderlichen<br />

Wertgutachten.<br />

_10. TREUHANDA<strong>BW</strong>ICKLUNG IN DER EMISSIONSPHASE<br />

UND VERGÜTUNG FÜR GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Für die Übernahme des Haftungsrisikos und die Geschäftsführung<br />

in der Gründungsphase erhält die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin eine Gebühr von € 30.000.<br />

Die Treuhandabwicklung in der Emissionsphase wird mit<br />

einer Gebühr von pauschal € 320.000 (inkl. Umsatzsteuer)<br />

abgegolten.<br />

_11. LIQUIDITÄTSRESERVE<br />

Die anfängliche Liquiditätsreserve in Höhe von € 691.131 dient<br />

der Absicherung kurzfristiger und unvorhergesehener Ergebnisschwankungen.<br />

_12. INVESTITIONSVOLUMEN<br />

Das gesamte <strong>Invest</strong>itionsvolumen beträgt € 129.970.402.


INVESTITIONSPLAN<br />

<strong>Invest</strong>itionsplan<br />

<strong>Invest</strong>ition In € In %<br />

1. Kaufpreis der Immobilie 98.265.271 75,61 %<br />

2. Umsatzsteuer (BTW) 18.670.402 14,37 %<br />

3. Finanzierungskosten 3.021.850 2,33 %<br />

4. Sonstige Erwerbskosten in NL (Maklercourtage, Notarkosten und Gutachten) 2.111.035 1,62 %<br />

5. Objektauswahl, -akquisition, -prüfung und -aufbereitung in NL 1.375.714 1,06 %<br />

6. <strong>Invest</strong>ionssumme in den Niederlanden 123.444.271 94,98 %<br />

7. Konzeption, Projektprüfung und -entwicklung sowie rechtliche und steuerliche Beratung 1.600.000 1,23 %<br />

8. Platzierungskosten * 2.765.000 2,13 %<br />

9. Hypothekenvermittlung inkl. Wertgutachten 1.120.000 0,86 %<br />

10. Treuhandabwicklung in der Emissionsphase, Vergütung für Geschäftsführung 350.000 0,27 %<br />

11. Liquiditätsreserve 691.131 0,53 %<br />

12. Gesamtinvestition 129.970.402 100,00 %<br />

Finanzierung<br />

13. Eigenkapital 55.300.000 42,55 %<br />

Kommanditkapital (20%) 11.060.000<br />

Gesellschaftsdarlehen (80%) 44.240.000<br />

14. Fremdfinanzierung 74.670.402 57,45 %<br />

Objekt-Darlehen 56.000.000<br />

BTW-Darlehen 18.670.402<br />

15. Gesamtfinanzierung 129.970.402 100,00 %<br />

*Auf die gesamte Zeichnungssumme wird zusätzlich ein Agio von 5 % erhoben, das ebenfalls zur Abdeckung der Platzierungskosten verwendet wird.<br />

_13. EIGENKAPITAL (= ZEICHNUNGSSUMME)<br />

Das Eigenkapital der Fondsgesellschaft setzt sich aus dem<br />

Haft-Kommanditkapital in Höhe von € 11.060.000 und dem<br />

Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 44.240.000 zusammen.<br />

Zudem wird ein Agio in Höhe von 5 % auf das gesamte Eigenkapital<br />

erhoben.<br />

In der Prognoserechnung wird davon ausgegangen, dass<br />

das Eigenkapital des Fonds innerhalb von sechs Monaten vollständig<br />

platziert wird. In diesem Zusammenhang wird auf das<br />

Kapitel »Rechtliche Grundlagen« (S. 42) und auf das Kapitel<br />

»Chancen und Risiken« (S. 56) verwiesen.<br />

_14. FREMDFINANZIERUNG<br />

Die Finanzierung des Objektdarlehens erfolgt durch die FGH<br />

Bank N.V. auf Basis folgender Eckdaten:<br />

Höhe € 56.000.000<br />

Auszahlungstermin 15.10.2004<br />

Zinssatz bis zum 31.12.2009 4,70 % p. a.<br />

Zinssatz bis zum 30.09.2014 5,50 % p. a.<br />

Tilgung bis zum 31.12.2009 0,50 % p. a.<br />

Tilgung bis zum 30.09.2014 1,00 % p. a.<br />

Die dargestellten Tilgungsquoten beziehen sich jeweils auf das<br />

Ursprungsdarlehen, die jährliche Tilgung erfolgt annuitätisch,<br />

d. h. erhöht sich jährlich um die ersparten Zinsen. Im Zusammenhang<br />

mit der Fremdfinanzierung der Gesellschaft wird auf<br />

§6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags verwiesen.<br />

Falls das BTW-Darlehen von der Fondsgesellschaft aufgenommen<br />

werden sollte, wie hier aus Vorsichtsgründen unterstellt,<br />

werden die Konditionen zum Zeitpunkt der Übernahme<br />

(voraussichtlich 15.10.2004) vereinbart.<br />

Die in der Planungsrechnung zugrunde gelegten Konditionen<br />

des BTW-Darlehens basieren auf einer Indikation zum<br />

Zeitpunkt der Prospekterstellung und sehen eine vollständige<br />

Rückführung des Darlehens innerhalb des Prognosezeitraums<br />

bis 2014 vor. Die Zusage eines Darlehensgebers liegt vor.<br />

_GESAMTVERGÜTUNG<br />

Die Gesamtvergütung für den Initiator sowie die mit ihm verbundenen<br />

Unternehmen beträgt € 7.210.714 (inkl. Umsatzsteuer)<br />

zzgl. 5 % Agio.<br />

29


HOLLAND 52<br />

30<br />

Voraussichtliche Liquiditäts- und Ergebnisrechnung<br />

für den Zeitraum 2004 bis 2014<br />

2004 2005 2006 2007<br />

Einnahmen € € € €<br />

Mieterträge (1) 1.528.991 7.362.092 7.484.809 7.659.643<br />

+ BTW-Kompensation (2) 536.510 2.575.705 2.578.159 2.581.656<br />

+ Zinserträge (3) 11.467 74.256 73.093 75.551<br />

Gesamteinnahmen 2.076.968 10.012.053 10.136.061 10.316.850<br />

Ausgaben<br />

Grundstücksverwaltung NL (4) 13.646 65.707 67.514 69.370<br />

Nicht umlagefähige Kosten NL (5) 108.688 227.663 233.923 240.356<br />

Instandhaltung/Mietausfall (6) 18.195 87.609 90.018 92.494<br />

Fondsverwaltung D (7) 67.244 212.570 218.416 224.422<br />

Kapitaldienst Objekt-Darlehen (8) 555.644 2.912.000 2.912.000 2.912.000<br />

Kapitaldienst BTW-Darlehen (9) 505.930 2.428.463 2.428.463 2.428.463<br />

Gesamtausgaben 1.269.347 5.934.011 5.950.334 5.967.105<br />

Zuführung (+)/Entnahme (-) Liquiditätsreserve (10) -56.441 -69.459 38.227 63.995<br />

Ausschüttung (11) 864.063 4.147.500 4.147.500 4.285.750<br />

in % der Zeichnungssumme p. a. 7,50 % 7,50 % 7,50 % 7,75 %<br />

Stand der Liquiditätsreserve (12) 634.690 565.231 603.458 667.453<br />

Entwicklung des Nettovermögenswertes (13) 42.265.271 42.545.271 42.838.431 44.619.349<br />

Davon Tilgung (14) 0 280.000 293.160 306.939<br />

Steuer in NL auf fiktive Rendite (15) 507.183 510.543 514.061 535.432<br />

in % der Zeichnungssumme p. a. 0,92 % 0,92 % 0,93 % 0,97 %


Voraussichtliche Liquiditäts- und Ergebnisrechnung<br />

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

€ € € € € € €<br />

7.851.134 8.047.413 8.248.598 8.454.813 8.666.183 8.882.838 9.104.909<br />

2.585.486 2.589.411 2.593.435 2.597.559 2.601.787 2.606.120 2.610.561<br />

78.907 87.742 99.425 95.185 96.524 96.424 102.224<br />

10.515.527 10.724.566 10.941.458 11.147.558 11.364.494 11.585.382 11.817.694<br />

71.278 73.238 75.252 77.322 79.448 81.633 83.878<br />

246.966 253.758 260.736 267.906 275.274 282.844 290.622<br />

95.037 195.301 200.672 206.191 317.791 326.531 335.510<br />

230.594 236.935 243.451 250.146 257.025 264.093 271.355<br />

2.912.000 2.912.000 3.640.000 3.640.000 3.640.000 3.640.000 3.920.000<br />

2.428.463 2.428.463 2.428.463 2.428.463 2.428.463 2.428.463 2.428.463<br />

5.984.338 6.099.695 6.848.574 6.870.027 6.998.001 7.023.563 7.329.828<br />

245.439 339.121 -192.866 -8.220 -57.507 137.818 63.866<br />

4.285.750 4.285.750 4.285.750 4.285.750 4.424.000 4.424.000 4.424.000<br />

7,75 % 7,75 % 7,75 % 7,75 % 8,00 % 8,00 % 8,00 %<br />

912.892 1.252.013 1.059.146 1.050.927 993.420 1.131.238 1.195.104<br />

46.436.802 48.291.801 50.477.695 52.722.161 55.027.496 57.396.108 59.852.210<br />

321.365 336.469 644.586 680.038 717.441 756.900 820.214<br />

557.242 579.502 605.732 632.666 660.330 688.753 718.227<br />

1,01 % 1,05 % 1,10 % 1,14 % 1,19 % 1,25 % 1,30 %<br />

31


HOLLAND 52<br />

Erläuterungen zur prognostizierten<br />

Liquiditätsentwicklung des Fonds<br />

_1. MIETERTRÄGE<br />

Grundlage für die in der Prognoserechnung in Ansatz gebrachten<br />

Mieteinnahmen ist der mit dem Mieter abgeschlossene<br />

Mietvertrag. Die Mietsteigerungen basieren auf der vereinbarten<br />

Indexklausel, wobei eine durchschnittliche Inflationsrate von<br />

2,38 % unterstellt wird.<br />

_2. BTW-KOMPENSATION<br />

Der Mieter ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Insofern entsteht<br />

sowohl beim Erwerb der Immobilie als auch bei der laufenden<br />

Bewirtschaftung ein Umsatzsteuernachteil. Der Mieter hat sich<br />

bereiterklärt, diesen auszugleichen. In dieser Position wird der<br />

Kapitaldienst für das BTW-Darlehen und ein Aufschlag in Höhe<br />

von 2 % auf die Jahresmiete zusammengefasst.<br />

_3. ZINSERTRÄGE<br />

Diese Position ergibt sich aus der unterjährigen Anlage der<br />

Mieteinnahmen, die vierteljährlich im Voraus bezahlt werden.<br />

Für die Anlage dieser unterjährigen Liquidität und der Liquiditätsreserve<br />

wurde ein Zinssatz von 3 % p. a. unterstellt.<br />

_4. GRUNDSTÜCKSVERWALTUNG IN DEN NIEDERLANDEN<br />

Es wird ein Vertrag mit einer Verwaltungsgesellschaft abgeschlossen,<br />

der eine Vergütung von 0,75 % der Mieterträge p. a.<br />

vorsieht. Es wird ein Anstieg der Kosten von 2,75 % p. a. ab<br />

dem Jahr 2006 unterstellt.<br />

32<br />

_5. NICHT UMLAGEFÄHIGE KOSTEN IN DEN NIEDERLANDEN<br />

Diese Position betrifft vor allem die niederländische Grundsteuer,<br />

die Wasserverbands- und Kanalisationsgebühren, Kosten<br />

der Steuerberatung sowie die notwendigen Gebäudeversicherungen.<br />

Die Steigerung dieser Kosten wurde konservativ<br />

mit rd. 15 % höher als die Steigerung der Einnahmen kalkuliert.<br />

_6. INSTANDHALTUNG/MIETAUSFALL<br />

Die Kosten der Instandhaltung an Dach und Fach obliegen gemäß<br />

Mietvertrag dem Vermieter. Für diese Aufwendungen<br />

sowie für etwaigen Mietausfall wurde 1 % der Jahresnettomiete<br />

in den Jahren 2004 bis 2008 kalkuliert, 2 % für 2009 bis 2011<br />

und für die Jahre ab 2012 dann 3 %. Darüber hinaus wird ein<br />

Anstieg der Kosten von 2,75 % p. a. ab dem Jahr 2006 unterstellt.<br />

_7. FONDSVERWALTUNG IN DEUTSCHLAND<br />

Für Steuerberatungs- und sonstige Kosten wurden Aufwendungen<br />

in Höhe von € 25.000 zzgl. Umsatzsteuer unterstellt. Für<br />

diese Kosten ist ein Anstieg von 2,75 % p. a. ab dem Jahr 2006<br />

kalkuliert. Der persönlich haftenden Gesellschafterin steht<br />

nach KG-Vertrag ab 2004 eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

€ 20.000 p. a. inkl. Umsatzsteuer zu. Für die Fondsverwaltung<br />

erhält die Treuhänderin, die Hansische Treuhand AG, ab 2004<br />

eine jährliche Gebühr in Höhe von 0,25% des eingezahlten Eigenkapitals<br />

(zzgl. Umsatzsteuer). Für diese Positionen wurde ein<br />

Anstieg der Kosten von 2,50 % p. a. ab dem Jahr 2006 unterstellt.


_8. KAPITALDIENST OBJEKT-DARLEHEN<br />

Die Position Kapitaldienst umfasst Zins und Tilgung für das<br />

aufgenommene Hypothekendarlehen auf Basis der geplanten<br />

Finanzierungsdaten (S. 29). Die Anschlussfinanzierung ist mit<br />

einem Zinzsatz von nominal 7,50 % p. a. ab dem 01.10.2014 berücksichtigt,<br />

wobei die Tilgung 1 % p. a. beträgt.<br />

_9. KAPITALDIENST BTW-DARLEHEN<br />

Der Mieter ABN AMRO übernimmt die Zahlung von Zins und<br />

Tilgung. Die Fondsgesellschaft leitet die dargestellten Beträge<br />

an die finanzierende Bank weiter.<br />

_10. ZUFÜHRUNG (+)/ENTNAHME (–) DER LIQUIDITÄTSRESERVE<br />

Diese Position enthält Ergebnisanteile, die der Liquiditätsreserve<br />

zugeführt bzw. entnommen werden.<br />

_11. AUSSCHÜTTUNG<br />

Dargestellt wird die Differenz der Gesamteinnahmen und der<br />

Gesamtausgaben zzgl. bzw. abzgl. Entnahme bzw. Zuführung<br />

aus der Liquiditätsreserve eines jeden Geschäftsjahres.<br />

_12. STAND DER LIQUIDITÄTSRESERVE<br />

Hierbei handelt es sich um aus der Bewirtschaftungsphase<br />

stammende Beträge, die nicht für Ausschüttungen vorgesehen<br />

sind. Dargestellt wird jeweils der Stand der Liquiditätsreserve<br />

zum Jahresende.<br />

Erläuterungen zur prognostizierten Liquiditätsentwicklung des Fonds<br />

_13. ENTWICKLUNG DES NETTOVERMÖGENSWERTES<br />

Der Nettovermögenswert ergibt sich aus dem Nettokaufpreis<br />

der Immobilie abzüglich des Hypothekendarlehens. Für die<br />

ersten drei Jahre wird der Kaufpreis bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage<br />

verwendet. Ab dem Jahr 2007 wird für den<br />

Kaufpreis ein jährlicher Zuwachs um 1,50 % p. a. unterstellt.<br />

_14. TILGUNG<br />

Die Tilgung wird dem Nettovermögenswert zugerechnet. Nach<br />

Ablauf des Jahres 2014 wird ein Betrag von € 5.157.111 getilgt<br />

sein.<br />

_15. STEUER IN DEN NIEDERLANDEN<br />

Durch Besteuerung (30 %) der fiktiven Rendite (4 % des Nettovermögenswertes)<br />

ergibt sich die in den Niederlanden anfallende<br />

Steuer. Die Berechnung des Steuerbetrages beruht auf der<br />

Annahme, dass der Anleger keine weiteren Einkünfte in den<br />

Niederlanden erzielt. Für die individuelle Betrachtung wird auf<br />

die Seite 36 ff. verwiesen.<br />

33


HOLLAND 52<br />

Liquidationsprognose<br />

Nachfolgend wird das mögliche Ergebnis der Liquidation nach<br />

zehn Jahren dargestellt.<br />

Verkaufspreise von Immobilien werden üblicherweise als<br />

Vielfaches der Nettojahresmiete dargestellt. Beim Ankauf des<br />

Objektes wurde ein Mietvervielfältiger von 13,39 realisiert.<br />

Abhängig von konjunkturellen, regionalen und lokalen Entwicklungen<br />

und anderen nicht vorhersehbaren wertbildenden Faktoren<br />

ist es bei der Veräußerung möglich, dass auch ein anderer<br />

Mietvervielfältiger erreicht wird.<br />

Aus diesem Grund wird eine Liquidationsrechnung mit verschiedenen<br />

Verkaufsfaktoren dargestellt.<br />

34<br />

_VERKAUFSPREIS<br />

Die Liquidationsprognose zeigt mögliche Verkaufspreise bei<br />

Mietvervielfältigern zwischen 12,39 und 14,39. Basis ist die für<br />

Anfang 2015 angenommene Jahresmiete.<br />

_KOSTEN DER REVITALISIERUNG<br />

Bei einer Liquidation ist es möglich, dass Revitalisierungsaufwendungen<br />

im Hinblick auf eine Nachvermietung oder auf die<br />

Veräußerbarkeit anfallen. In dieser Rechnung wurden € 191/m2 für Revitalisierungsaufwendungen unterstellt. Soweit diese Kosten<br />

nicht anfallen, werden sie zu Ausschüttungszwecken verwendet.<br />

Höhere Aufwendungen führen zu einer Reduzierung<br />

des Liquidationserlöses.<br />

_FREMDKAPITAL<br />

Der noch nicht getilgte Teil des Fremdkapitals in Höhe von<br />

€ 50.842.889 muss zurückgeführt werden.


_TREUHANDVERGÜTUNG/VERGÜTUNG<br />

BANKHAUS WÖLBERN & CO.<br />

Die Treuhänderin erhält für ihre Leistungen eine Vergütung von<br />

0,50 % des realisierten Verkaufspreises, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. erhält ausschließlich<br />

dann eine nachträgliche Initiatorenvergütung für erfolgreiches<br />

<strong>Invest</strong>ment, wenn die Gesellschafter im Zuge der Liquidation<br />

110 % zzgl. Agio (unbeschadet früherer Ausschüttungen) ihrer<br />

ursprünglichen Zeichnungssumme zurückerhalten. Die Vergütung<br />

beträgt 30 % des den genannten Liquidationsüberschuss<br />

von 110 % übersteigenden Teils.<br />

_MAKLERAUFWAND/KOSTEN DER LIQUIDATION<br />

Für die Einschaltung eines Maklers vor Ort wurde 1,50 % zzgl.<br />

Umsatzsteuer des Veräußerungserlöses als Aufwand eingeplant.<br />

Für Notar-, Gerichts-, Gutachter- und sonstige Kosten,<br />

die im Zusammenhang mit einer etwaigen Liquidation auftre-<br />

Liquidation<br />

LIQUIDATIONSPROGNOSE IN TSD. €<br />

Verkaufsfaktor 12,39 12,89 13,39 13,89 14,39<br />

Verkaufspreis 115.622 120.289 124.955 129.621 134.287<br />

Revitalisierungsaufwand -5.553 -5.553 -5.553 -5.553 -5.553<br />

Verbindlichkeiten -50.843 -50.843 -50.843 -50.843 -50.843<br />

Treuhand -671 -698 -725 -752 -779<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. 0 0 -1.629 -2.989 -4.350<br />

Makleraufwand -2.064 -2.147 -2.230 -2.314 -2.397<br />

Kosten der Liquidation -500 -520 -540 -560 -581<br />

Liquidität 1.195 1.195 1.195 1.195 1.195<br />

Liquidationsergebnis 57.187 61.723 64.630 67.805 70.980<br />

Eigenkapitalrückzahlung -55.300 -55.300 -55.300 -55.300 -55.300<br />

Nettoliquidationserlös 1.887 6.423 9.330 12.505 15.680<br />

in % des EK 3,41 % 11,62 % 16,87 % 22,61 % 28,35 %<br />

GESAMTERFOLGSPROGNOSE IN TSD. €<br />

Nettoliquidationserlös 1.887 6.423 9.330 12.505 15.680<br />

prognostizierte Bar-Ausschüttungen 2004–2014 43.860 43.860 43.860 43.860 43.860<br />

Gesamterfolg 45.747 50.283 53.190 56.365 59.540<br />

in % des EK p. a. 8,10 % 8,91 % 9,42 % 9,98 % 10,55 %<br />

ten können, wurden 0,36 % zzgl. Umsatzsteuer des Verkaufspreises<br />

in Ansatz gebracht. Dies entspricht den entstandenen<br />

Kosten bei Ankauf des Objektes.<br />

Werden diese Positionen nicht in Anspruch genommen,<br />

werden sie das Liquidationsergebnis verbessern. Sollten diese<br />

Positionen nicht ausreichend sein, führt dies zu einer Reduzierung<br />

des Liquidationsergebnisses.<br />

_LIQUIDITÄT<br />

Nach der vorliegenden Prospektrechnung wird die Liquiditätsreserve<br />

zum Jahresende 2014 € 1.195.104 betragen. Im Rahmen<br />

der Liquidation wird die Reserve an die Anleger ausgeschüttet.<br />

_GESAMTERFOLGSPROGNOSE<br />

In der Gesamterfolgsprognose wird die Summe aus laufenden<br />

Ausschüttungen und dem Veräußerungserlös vor Steuern dargestellt.<br />

35


HOLLAND 52<br />

Beispielrechnung<br />

In der unten stehenden Darstellung werden die Auswirkungen<br />

der Liquidation bei prospektgemäßem Verlauf auf verschiedene<br />

Beteiligungssummen verdeutlicht.<br />

Grundlage der Berechnung sind die über die Laufzeit<br />

kumulierten jährlichen Ausschüttungen sowie der geplante<br />

Liquidationserlös, abzüglich der in den Niederlanden zu entrichtenden<br />

Steuer.<br />

Der Anleger wird ausschließlich in den Niederlanden besteuert,<br />

in Deutschland findet, gemäß Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zwischen Deutschland und den Niederlanden,<br />

keine Besteuerung statt.<br />

Die niederländischen Ergebnisanteile und ein Teil des Liquidationserlöses<br />

unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt.<br />

Die unten stehende Tabelle berücksichtigt den Progressionsvorbehalt<br />

nicht, da dieser von der individuellen Besteuerung<br />

des Anlegers in Deutschland abhängt und insofern nicht allge-<br />

DARSTELLUNG MÖGLICHER GESAMTERGEBNISSE FÜR EINEN BETRACHTUNGSZEITRAUM BIS ZUM JAHR 2014 (Verkaufsfaktor 13,39) *<br />

Zeichnungssumme für ein Ehepaar (getrennte Zeichnung) 40.000 100.000 200.000<br />

Prognostizierte Bar-Ausschüttungen 2004–2014 31.725 79.313 158.625<br />

Kumulierte Steuerlast 2004–2014 0 -11.772 -23.543<br />

Liquidationserlös 46.749 116.872 233.744<br />

Gesamtüberschuss im Prognosezeitraum 38.474 84.413 168.826<br />

Durchschnittlicher Überschuss p. a. nach Steuern NL in % bezogen auf die Zeichnungssumme 9,42 % 8,27 % 8,27 %<br />

Bei Veranschlagung eines durchschnittlichen Steuersatzes von 42 %,<br />

aber ohne Ansatz der Belastung durch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer,<br />

würde sich eine durchschnittliche, jährliche Prognose-Rendite<br />

im Vergleich zu voll steuerpflichtigen Kapitalerträgen errechnen von: 16,25 % 14,26 % 14,26 %<br />

*Ohne Berücksichtigung des Agios und ohne Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes.<br />

36<br />

meingültig darstellbar ist. Zinseinnahmen sind in Deutschland<br />

steuerpflichtig. Es wird davon ausgegangen, dass die inländischen<br />

Aufwendungen die Einnahmen kompensieren und daher<br />

keine unmittelbare Steuerbelastung in Deutschland entsteht.<br />

Bei der Bemessung der Steuerlast in den Niederlanden ist<br />

die bestehende Nichtveranlagungsgrenze zu beachten. Erst ab<br />

einer jährlichen Steuerlast von € 217 greift die niederländische<br />

Steuer. Liegt der Anleger mit seiner Steuerlast unterhalb dieser<br />

Grenze, wie in dem dargestellten Szenario für ein Ehepaar mit<br />

getrennter Zeichnung von insgesamt € 40.000, findet keine<br />

Besteuerung in den Niederlanden statt.<br />

Der Liquidationserlös ist im Gegensatz zu der Besteuerung<br />

von Immobilienveräußerungen in Deutschland in den Niederlanden<br />

generell steuerfrei, da die erzielten Einkünfte grundsätzlich<br />

in den Niederlanden in Box 3 besteuert werden. (Siehe<br />

auch die Erläuterung in »Steuerliche Grundlagen« S. 48 ff).


Sensitivitätsanalyse<br />

Wesentliche Komponenten des Gesamterfolges der Kapitalanlage<br />

sind die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, die Aufwendungen<br />

für laufende Instandhaltungsmaßnahmen und die<br />

Aufwendungen für sonstige Bewirtschaftungskosten wie z. B.<br />

Grundsteuern.<br />

In der Tabelle ist dargestellt, wie sich der Gesamterfolg p. a.<br />

entwickelt, wenn sich die einzelnen Komponenten dauerhaft um<br />

jeweils +50 % bzw. –50 % im Vergleich zur Prognoserechnung<br />

verändern. In einzelnen Szenarien kann dies zu einer Verringerung<br />

der laufenden Ausschüttung führen.<br />

Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird zur transparenteren<br />

Darstellung in fünf Klassen, von 1 (sehr niedrig) bis 5 (hoch)<br />

angegeben. Höhere Lebenshaltungskosten führen durch die<br />

jährliche Anpassung des Mietvertrages zu einer höheren Rendite<br />

von 11,81 % p. a. Geringere Lebenshaltungskosten haben<br />

eine niedrigere Gesamtrendite von 6,65 % p. a. zur Folge.<br />

SENSITIVITÄTSANALYSE<br />

Beispielrechnung | Sensitivitätsanalyse<br />

Sollten die Instandhaltungsaufwendungen höher ausfallen<br />

als prognostiziert, würde dies zu der geringeren Rendite von<br />

9,29 % p. a. führen. Ein Anstieg der Bewirtschaftungskosten um<br />

50 % führt zu einer Reduzierung der Rendite auf 9,09 % p. a.<br />

Bei geringeren Instandhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen<br />

steigen die Renditen auf 9,56% p.a. bzw. 9,69% p.a.<br />

Es ist geplant, das Objekt nach Ablauf von rd. zehn Jahren<br />

zu veräußern. Sollte dies nicht gelingen oder nicht sinnvoll sein<br />

– z. B. aufgrund von höheren Fremdkapitalzinsen oder aufgrund<br />

höherer Neuvermietungsaufwendungen –, ist eine Reduktion<br />

des geplanten Ergebnisses möglich.<br />

Veränderung um +50 % Geplantes Ergebnis –50 %<br />

Inflation 11,81 % EW 2 9,42 % 6,65 % EW 2<br />

Instandhaltung 9,29 % EW 2 9,42 % 9,56 % EW 1<br />

Bewirtschaftungskosten 9,09 % EW 2 9,42 % 9,69 % EW 1<br />

37<br />

HOLLAND 52


Phantasie und Ordnung<br />

Linie „Das letzte, was wir an Neuerungen gesehen haben, das<br />

waren die Holländer bei der WM 1974.“ Das sagte kein geringerer<br />

als der wohl bekannteste Fußballer der Welt – Edson<br />

Arantes do Nascimento, genannt Pelé, bei der WM 1998. Was er<br />

damit meinte, ist das Prinzip »Fußball total«, das von der<br />

niederländischen Nationalmannschaft ab den 70er Jahren praktiziert<br />

wurde. Alle bis zu dieser Zeit festgelegten Spielpositionen<br />

wurden aufgehoben und zugunsten einer flexiblen Spielweise<br />

über Bord geworfen. Ständige Positionswechsel und ein<br />

flüssiges und offensives Spiel waren Prinzip geworden und<br />

brachten Erfolg. Als Erfinder dieser Spielweise kann Rinus<br />

Michels gelten, der mit dem Jahrhundertspieler Johan Cruyff<br />

genau den Mann einsetzen konnte, den er zur Umsetzung<br />

dieser Idee benötigte. Geprägt war das Nationalteam von der<br />

damals erfolgreichsten Vereinsmannschaft der Welt – Ajax<br />

Amsterdam. Kein Verein hat im Laufe der letzten dreißig Jahre<br />

mehr Weltklassespieler hervorgebracht (und an die reicheren<br />

ausländischen Clubs verloren) als Ajax. Die zweite große Ära<br />

von Ajax begann 1987 mit dem jungen Marco van Basten. Allerdings<br />

stand er schon in Diensten des FC Milan, als die Amsterdamer<br />

1995 den Champions League-Sieg erreichten.<br />

Die damals nur von einigen Teams praktizierte Raumdekkung<br />

hat sich heute gegenüber der klassischen Manndeckung<br />

unumstritten durchgsetzt, auch wenn es jetzt für Fernseh-Reporter<br />

schwerer geworden ist, den Schuldigen für ein Gegentor<br />

zu finden.<br />

Am 25. Juni 1988 stehen sich<br />

die Niederlande und Russland<br />

im Endspiel der Europameisterschaft<br />

gegenüber. Die Niederlande<br />

gewinnen 2:0 durch die Tore von<br />

Ruud Gullit (33. Min.) und<br />

Marco van Basten (54. Min.)


Inhalt Teil B<br />

TEIL A<br />

Angebot im Überblick 08<br />

Checkliste 10<br />

Übersicht der Chancen und Risiken 12<br />

Herausforderung 14<br />

Überblick über alle Fonds 16<br />

Die Niederlande: ein Standort mit Zukunft 18<br />

Amsterdam: pulsierende Metropole 20<br />

Amsterdam Zuidoost: eine stadtplanerische Perle 22<br />

Die Fondsimmobilie 25<br />

Mieter und Mietvertrag 26<br />

<strong>Invest</strong>itionsplan 28<br />

Liquiditäts- und Ergebnisrechnung 30<br />

Liquidationsprognose 34<br />

Beispielrechnung 36<br />

Sensitivitätsanalyse 37<br />

TEIL B<br />

Rechtliche Grundlagen 42<br />

Steuerliche Grundlagen 48<br />

Chancen und Risiken 56<br />

TEIL C<br />

Gesellschaftsvertrag 64<br />

Treuhandvertrag 70<br />

Vertragspartner 72<br />

Impressum/Haftungsbeschränkung 73<br />

41<br />

HOLLAND 52


HOLLAND 52<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

_VORBEMERKUNG<br />

Die nachfolgenden Ausführungen sollen es dem Anleger ermöglichen,<br />

einen Überblick über wesentliche rechtliche Fragen zu<br />

erhalten, die sich im Zusammenhang mit der angebotenen Beteiligung<br />

stellen.<br />

Sie sind jedoch eine Zusammenfassung und können daher<br />

eine rechtliche Beratung sowie das gründliche Studium des<br />

gesamten Beteiligungsangebotes, insbesondere des Gesellschaftsvertrages<br />

und des Treuhandvertrages, nicht ersetzen.<br />

I. GEGENSTAND DER BETEILIGUNG<br />

Die Zeichner beteiligen sich wahlweise unmittelbar oder mittelbar<br />

an der Beteiligungsgesellschaft Zweiundfünfzigste IFH<br />

geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG,<br />

einer deutschen Kommanditgesellschaft mit Sitz in Hamburg,<br />

die noch zu gründen ist.<br />

Gründungsgesellschafter werden die Hansische Treuhand<br />

AG als Treuhandkommanditistin mit einer Kommanditeinlage<br />

von € 50.000 und einem Gesellschafterdarlehen in Höhe von<br />

€ 200.000 sowie die Verwaltung Zweiundfünfzigste IFH geschlossener<br />

Immobilienfonds für Holland GmbH als persönlich<br />

haftende Gesellschafterin sein, die keine Einlage leistet.<br />

Mit Annahme des Treuhandauftrages (Zeichnungsscheines),<br />

in dem sich der Zeichner für eine unmittelbare oder mittelbare<br />

Beteiligung entscheidet, kommt ein Treuhandvertrag zwischen<br />

dem jeweiligen Zeichner und der Hansische Treuhand AG zustande.<br />

Hiernach wird die Hansische Treuhand AG bei Vorliegen der<br />

Beitritts- und Mittelfreigabevoraussetzungen (vgl. unten) ihre<br />

Beteiligung im eigenen Namen für Rechnung des mittelbar<br />

beitretenden Zeichners erhöhen bzw. in offener Stellvertretung<br />

eine Beteiligung für den unmittelbar beitretenden Zeichner<br />

übernehmen und verwalten.<br />

Sind zum 10.10.2004 weniger als 50 % des geplanten Kommanditkapitals<br />

gezeichnet, endet der Treuhandauftrag mit der<br />

Hansische Treuhand AG, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />

Ein Beitritt der Zeichner zur Fondsgesellschaft erfolgt in diesem<br />

Falle nicht, ggf. bereits geleistete Zeichnungsbeträge sowie<br />

das Agio werden an die Zeichner erstattet.<br />

42<br />

II. GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

Der Kommanditgesellschaftsvertrag der zu gründenden Fondsgesellschaft<br />

wird den ab Seite 64 abgedruckten Wortlaut erhalten<br />

und regelt die Rechte und Pflichten zwischen Anlegern und<br />

der Gesellschaft sowie den Gesellschaftern untereinander im<br />

Einzelnen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Bei mittelbarer Beteiligung über den Treuhänder wird der<br />

Zeichner wie ein unmittelbar beitretender Kommanditist behandelt.<br />

Zudem kann er bei Vorlage einer notariell beglaubigten<br />

Handelsregistervollmacht die Stellung eines direkt im Handelsregister<br />

eingetragenen Kommanditisten einnehmen.<br />

_GESELLSCHAFTSZWECK<br />

Gesellschaftszweck ist die Verwaltung der in Amsterdam Zuidoost<br />

gelegenen Immobilie (§ 2 Gesellschaftsvertrag) sowie die<br />

Erbringung von Dienstleistungen.<br />

_KOMMANDITEINLAGE<br />

Die Zeichnungssumme setzt sich zusammen aus einem Kommanditkapital<br />

(20 %) und einem Gesellschafterdarlehen (80 %)<br />

und beträgt mindestens € 15.000. Höhere Beträge sollen ohne<br />

Rest durch 5.000 teilbar sein. Auf die Zeichnungssumme wird<br />

ein Agio von 5 % erhoben.<br />

Im Falle nicht fristgerechter Zahlung der Zeichnungssumme<br />

sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über<br />

dem jeweiligen Basiszinssatz vereinbart. Die Hansische Treuhand<br />

AG kann ermächtigt werden, die Ansprüche geltend zu<br />

machen und einzuziehen. Sie kann aber auch ermächtigt werden,<br />

mit Wirkung für die Gesellschaft und die Gesellschafter von<br />

der Beitrittsvereinbarung mit einem säumigen Zeichner mit<br />

rückwirkender Kraft zurückzutreten (§ 3 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

_MITTELFREIGABE<br />

Gemäß den Regelungen des Treuhandvertrages und des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

wird die Treuhänderin die Beteiligung<br />

für die Zeichner erst dann übernehmen und die Mittel<br />

freigeben, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ<br />

vorliegen:


a. Gründung der Fondsgesellschaft<br />

b. Zusage einer Hypothekenbank über die langfristige Fremdfinanzierung<br />

zu den prospektierten Bedingungen<br />

c. Abschluss des notariellen Kaufvertrags zum Erwerb der<br />

Immobilie in Amsterdam Zuidoost in Erbpacht zu den prospektierten<br />

Bedingungen<br />

d. Vorlage des Mietvertrags mit ABN AMRO Bank N.V. zu den<br />

prospektierten Bedingungen<br />

Der Beitritt der Zeichner erfolgt jeweils zum 13. des Monats,<br />

der dem Monat folgt, in dem die Annahme des Zeichnungsscheines<br />

durch die Treuhänderin erfolgt, frühestens jedoch<br />

zum 13.10.2004.<br />

Ist die Zeichnungssumme zu diesem Zeitpunkt noch nicht<br />

auf das Treuhandkonto eingezahlt, erfolgt der Beitritt zum 13.<br />

des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Einzahlung erfolgte.<br />

Ein Beitritt kann jedoch zu einem früheren Zeitpunkt als<br />

dem nächsten 13. des Folgemonats oder bei noch nicht eingezahlter<br />

Zeichnungssumme erfolgen, wenn dadurch von der Gesellschaft<br />

und/oder Mitgesellschaftern Schaden, insbesondere<br />

in steuerlicher Hinsicht (z. B. Anfall von Grunderwerbsteuer),<br />

abgewendet werden kann.<br />

Ist das Fondskapital bis zum 10.10.2004 zu mehr als 50 %,<br />

aber noch nicht vollständig platziert, so wird die Komplementärin<br />

das Gebäude am 15.10.2004 übernehmen und nach Vollplatzierung<br />

auf die Fondsgesellschaft übertragen.<br />

In diesem Fall ist die Fondsgeschäftsführung berechtigt,<br />

die Mittel der bis dahin beigetretenen Zeichner darlehensweise<br />

an die Komplementärin zur Ablösung der dort aufgenommenen<br />

Zwischenfinanzierung zu überlassen, was im Vergleich zu einer<br />

bereits am 15.10.2004 vollständigen Platzierung zu einer höheren<br />

Steuerbelastung (niederländische Körperschaftsteuer,<br />

deutsche Gewerbe- und Einkommensteuer) führen kann. Die<br />

Darlehensgewährung endet spätestens bei Übernahme des<br />

Objektes durch die Fondsgesellschaft.<br />

_HAFTUNG<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Während die Komplementärin persönlich und unbegrenzt haftet,<br />

besteht für den Zeichner grundsätzlich keine unmittelbare<br />

Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft, solange<br />

die Zeichnungssumme in Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme geleistet wurde. Die unmittelbare Außenhaftung<br />

lebt hingegen bis maximal zur Höhe dieses Betrages<br />

wieder auf, soweit das Kapitalkonto durch Ausschüttungen und<br />

Entnahmen unter diesen Betrag absinkt.<br />

Bis zur Höhe der Haftsumme haftet ein Kommanditist auch<br />

dann, wenn er aus der Gesellschaft ausscheidet und seine<br />

Einlage – z. B. durch Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

– zurückerhält. Diese Haftung besteht ab Eintragung<br />

seines Ausscheidens im Handelsregister für alle bis dahin begründeten<br />

Verbindlichkeiten der Gesellschaft für die Dauer von<br />

5 Jahren, wenn die Ansprüche innerhalb dieser Frist fällig<br />

werden und gerichtlich oder schriftlich gegen ihn geltend gemacht<br />

werden. Wird die Gesellschaft aufgelöst, so verjähren<br />

Ansprüche von Gläubigern gegenüber den Kommanditisten 5<br />

Jahre nach Eintragung der Auflösung, werden sie erst nach der<br />

Eintragung fällig, 5 Jahre nach Eintritt der Fälligkeit.<br />

Hat sich ein Zeichner mittelbar über die Treuhänderin beteiligt,<br />

so haftet er nicht unmittelbar gegenüber den Gläubigern,<br />

da an seiner Stelle die Treuhänderin im Handelsregister eingetragen<br />

ist. Da er diese jedoch von jeder Inanspruchnahme freizuhalten<br />

hat, ist der mittelbar beigetretene Zeichner dem Kommanditisten<br />

hinsichtlich der Haftung wirtschaftlich gleichgestellt.<br />

Kein Gesellschafter kann durch Mehrheitsbeschluss gezwungen<br />

werden, selbst an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen.<br />

_GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG<br />

Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

erstreckt sich auf die Vornahme aller Geschäfte, die zum üblichen<br />

Betrieb der Gesellschaft gehören, insbesondere auf den<br />

Abschluss und die Abwicklung bzw. die Vornahme der dem <strong>Invest</strong>itionsplan<br />

zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen.<br />

43


Die Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben auf andere,<br />

dritte Personen oder Gesellschaften durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin bedarf der Zustimmung der Treuhänderin.<br />

In allen Fällen ist sicherzustellen, dass der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin und damit der Gesellschaft ein uneingeschränktes<br />

Informations-, Auskunfts- und Büchereinsichtsrecht<br />

zusteht.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist auch berechtigt,<br />

den Fremdkapitalanteil zu Lasten des Eigenkapitalanteils<br />

im Rahmen wirtschaftlich vertretbarer und kaufmännischer<br />

Vorsicht entsprechender Grenzen zu erhöhen, wenn dadurch<br />

die Schließung des Fonds gewährleistet wird (§ 6 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

_GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN,<br />

SCHRIFTLICHE BESCHLUSSFASSUNGEN<br />

Die grundsätzlich im schriftlichen Beschlussverfahren durchzuführenden<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlungen sollten<br />

jährlich jeweils innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf<br />

des Geschäftsjahres abgehalten werden (§ 11 Gesellschaftsvertrag).<br />

Im Übrigen finden die Gesellschafterversammlungen am<br />

Sitz der Gesellschaft oder an jedem anderen von der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin gewählten Ort in Deutschland statt.<br />

Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt durch<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin. Gesellschafter, die<br />

mindestens 25 % des Gesellschaftskapitals vertreten, sind berechtigt,<br />

die Einberufung von außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />

zu verlangen.<br />

Auf Wunsch der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung<br />

wird ein dreiköpfiger Beirat eingerichtet, von<br />

dem zwei Mitglieder von der Versammlung gewählt und einer<br />

von der Treuhänderin bestellt wird. Der Beirat ist nicht berechtigt,<br />

der Komplementärin Weisungen zu erteilen. Er ist jedoch<br />

berechtigt, von der Komplementärin Berichte über die einzelnen<br />

Angelegenheiten zu verlangen. Der Gesellschafterversammlung<br />

ist ein Katalog von Zustimmungskompetenzen zugeordnet<br />

(§§ 8, 9 Gesellschaftsvertrag).<br />

44<br />

_GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />

Die Gesellschafter beschließen in Gesellschafterversammlungen<br />

oder im Wege eines schriftlichen Umlaufverfahrens. Das<br />

Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach dem Kapitalkonto.<br />

Auf je € 1.000 der Beteiligung am Haftkapital der Gesellschaft<br />

entfallen 5 Stimmen. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

hat eine Stimme (§13 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

sämtliche Kommanditisten ordnungsgemäß geladen und wenigstens<br />

25 % aller Stimmen anwesend oder vertreten sind<br />

oder an der schriftlichen Abstimmung im Umlaufverfahren teilgenommen<br />

haben. Für Beschlussfassungen gelten folgende<br />

Mehrheiten:<br />

� Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die einfache<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

� Folgende Beschlüsse erfordern die Mehrheit von 75 % der anwesenden<br />

und/oder vertretenen Stimmen:<br />

� Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

� Verkauf der Immobilie<br />

� Liquidation der Gesellschaft<br />

Die Übertragung von Kommanditanteilen bedarf aus steuerlichen<br />

Gründen der Zustimmung aller Gesellschafter und kann<br />

nur zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen.<br />

_BETEILIGUNG AM ERGEBNIS UND VERMÖGEN, AUSSCHÜTTUNGEN<br />

Ab dem Beitritt, frühestens jedoch ab Einzahlung der Zeichnungssumme,<br />

sind die Gesellschafter grundsätzlich im Verhältnis<br />

ihrer Haftkommanditkapitalanteile am Vermögen und zeitanteilig<br />

an dem Ergebnis und den Ausschüttungen beteiligt. Es<br />

ist geplant, den sich per 31.12. eines jeden Jahres ergebenden<br />

Liquiditätsüberschuss, der sich nach Abzug der voraussichtlich<br />

zu zahlenden Steuer ergibt, schon im Januar des Folgejahres<br />

vorab auszuschütten.<br />

Weiterhin ist vorgesehen, den darüber hinausgehenden<br />

Restbetrag nach Abschluss des vereinfachten Veranlagungsverfahrens<br />

(vgl. »Steuerliche Grundlagen«, S. 48 ff.) bis Mitte<br />

des Folgejahres an die betreffenden Anleger auszuschütten.


Die Gesellschafter haben Anspruch darauf, dass innerhalb der<br />

ersten sechs Monate eines jeden Jahres eine Abrechnung für<br />

das Vorjahr erstellt wird (§ 15 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

_DAUER DER GESELLSCHAFT/BEENDIGUNG DER BETEILIGUNG<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet worden. Das<br />

Gesellschaftsverhältnis – bei mittelbar beteiligten Zeichnern das<br />

Treuhandverhältnis – kann von jedem Zeichner durch eingeschriebenen<br />

Brief mit einer Frist von zwölf Monaten bis zum Ende<br />

des Geschäftsjahres, erstmals zum 31.12.2014, gekündigt<br />

werden (§ 20 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag/§ 5 Abs. 5 Treuhandvertrag).<br />

In diesem Fall hat der Zeichner Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben,<br />

welches der auf ihn entfallenden<br />

Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft entspricht. Das<br />

Auseinandersetzungsguthaben ist im Regelfall im Rahmen des<br />

Jahresabschlusses zu ermitteln, wobei der Grundbesitz der Gesellschaft<br />

mit dem Verkehrswert zu bewerten ist. Dieser wird<br />

verbindlich durch einen unabhängigen vereidigten Bausachverständigen<br />

ermittelt (vgl. § 23 Gesellschaftsvertrag).<br />

Unabhängig davon kann der Treuhandvertrag als solcher<br />

von der Treuhänderin und von dem Zeichner mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung<br />

des Treuhandvertrages wird erst dann wirksam, wenn der<br />

Treugeber auf eigene Kosten der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

eine entsprechende Handelsregistervollmacht in<br />

notariell beglaubigter Form übermittelt hat. Im Falle der mittelbaren<br />

Beteiligung hat die Treuhänderin eine entsprechende<br />

Teilkommanditeinlage auf den Treugeber zu übertragen, der<br />

damit unmittelbar Kommanditist wird.<br />

III. KAUFVERTRAG<br />

_EIGENTUMSERWERB<br />

Das Objekt in Amsterdam Zuidoost wurde mit Kaufvertrag vom<br />

28. Mai 2003 durch die Komplementärin, Verwaltung Zweiundfünfzigste<br />

IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland<br />

GmbH, in sogenannter „fortwährender“Erbpacht erworben, d. h.<br />

die Erbpacht wurde im Voraus für 50 Jahre abgekauft (vg. S. 25).<br />

Verkäufer ist Bouwfonds Ontwikkeling B.V. Die Komplementärin<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

übernimmt das Objekt voraussichtlich zum 15.10.2004 und wird<br />

es nach Vollplatzierung, spätestens jedoch zum 14.04.2005, an<br />

die Fondsgesellschaft zu den gleichen Konditionen übertragen.<br />

_KAUFPREIS<br />

Der voraussichtliche Kaufpreis für das Objekt in Amsterdam<br />

Zuidoost in Erbpacht beträgt ohne Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten<br />

€ 98.265.271, das entspricht dem 13,39fachen der<br />

voraussichtlichen anfänglichen Jahresmiete (€ 7.339.157), und<br />

ist bei Übergabe des Objektes fällig. Der endgültige Kaufpreis<br />

sowie die endgültige Miete werden bei Übergabe des Objektes<br />

festgelegt. Die Erbpacht wurde bis 2052 im Voraus bezahlt. Als<br />

unabhängiger Sachverständiger hat ein Gutachter der Troostwijk<br />

Taxaties B.V. das Objekt zum 11. März 2003 bewertet und den<br />

Kaufpreis zu diesem Zeitpunkt als marktgerecht bestätigt.<br />

IV. DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE<br />

Die nachfolgenden Gebührenpositionen sind, sofern nicht anders<br />

erwähnt, nach Leistungserbringung fällig.<br />

_GESELLSCHAFTSVERTRAG/TREUHANDVERTRAG<br />

Mit der Verwaltung Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds<br />

für Holland GmbH wurde für die Geschäftsführung<br />

und Haftung in der <strong>Invest</strong>itionsphase ein einmaliger Pauschalbetrag<br />

in Höhe von € 30.000 inklusive etwaiger Umsatzsteuer<br />

vereinbart. Der Betrag ist bei Schließung des Fonds, spätestens<br />

am 30.03.2005, fällig. Die laufende Vergütung ab 2004 beträgt<br />

€ 20.000 p. a. zzgl. Umsatzsteuer und wird ab dem 01.01.2006<br />

um 2,50 % p.a. angepasst.<br />

Für die Übernahme der Treuhandschaft in der <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

(Mittelfreigabe) erhält die Hansische Treuhand AG einmalig<br />

einen Betrag in Höhe von € 320.000 inklusive gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, fällig bei Schließung des Fonds, spätestens am<br />

30.03.2005. Darüber hinaus erhält sie ab 2004 eine laufende<br />

Vergütung in Höhe von 0,25 % p. a. der gesamten Zeichnungssumme<br />

(Haftkapital und ursprüngliches Gesellschafterdarlehen),<br />

jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig jeweils per<br />

30.06. des laufenden Jahres. Die Vergütung ist ab dem 01.01.2006<br />

um 2,50 % p. a. anzupassen.<br />

45


Darüber hinaus erhält die Hansische Treuhand AG bei einer<br />

Liquidation 0,50 % (zzgl. Umsatzsteuer) des Verkaufspreises.<br />

Bei der Liquidation der Gesellschaft erhält das Bankhaus <strong>Wölbern</strong><br />

& Co. eine erfolgsabhängige Vergütung (vgl. § 24 Abs. 3<br />

Gesellschaftsvertrag). Sofern die Gesellschafter im Zuge der Liquidation<br />

– unbeschadet früherer Ausschüttungen – 110 % zzgl.<br />

Agio (5 % der Zeichnungssumme) ihrer ursprünglichen Zeichnungssumme<br />

erhalten, erhält das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />

eine nachträgliche Initiatorenvergütung für erfolgreiches <strong>Invest</strong>ment<br />

in Höhe von 30 % der den genannten Liquidationsüberschuss<br />

von 110 % übersteigenden Erlöse.<br />

_OBJEKTAUFBEREITUNGSVERTRAG<br />

Für die Auswahl, Akquisition, Prüfung und Aufbereitung der<br />

Immobilie wird mit dem Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. ein Pauschalhonorar<br />

von € 1.375.714 vereinbart.<br />

_KONZEPTIONSVERTRAG<br />

Die gesamte Konzeption wird die <strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />

gegen eine Vergütung in Höhe von € 1.600.000 übernehmen<br />

(inkl. Umsatzsteuer).<br />

_PLATZIERUNGSVERTRAG<br />

Das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. wird von der Fondsgesellschaft<br />

exklusiv für Deutschland mit der Platzierung des Fondskapitals<br />

beauftragt werden. Das Honorar hierfür wird € 2.765.000 betragen.<br />

Der Betrag ist bei Vollplatzierung spätestens am 30.03.2005<br />

fällig. Das Agio in Höhe von 5 % auf die Zeichnungssumme wird<br />

ebenfalls zur Abdeckung der Platzierungskosten verwendet. Für<br />

die Beschaffung einer langfristigen (prospektgerechten) Darlehenszusage<br />

einer Hypothekenbank wurde mit dem Bankhaus<br />

<strong>Wölbern</strong> & Co. ein Pauschalhonorar von € 1.120.000 vereinbart.<br />

In diesem Zusammenhang hat sich das Bankhaus <strong>Wölbern</strong><br />

& Co. gegenüber der Hypothekenbank verpflichtet, für alle Nachteile<br />

einer möglicherweise geringeren und/oder zeitversetzten<br />

Darlehensvalutierung einzustehen.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Die vorgenannten Dienstleistungsverträge werden nur abgeschlossen,<br />

wenn bis zum 15.10.2004 mindestens 50 % des zu<br />

platzierenden Eigenkapitals eingeworben sind.<br />

V. WEITERE VERTRÄGE<br />

_DARLEHENSVERTRAG<br />

Die Eckdaten des Darlehensvertrages werden im Kapitel »Erläuterungen<br />

zum Finanz- und <strong>Invest</strong>itionsplan« erläutert.<br />

_MAKLERVERGÜTUNG<br />

Im Rahmen des Immobilienerwerbs ist seitens der Fondsgesellschaft<br />

eine Courtage für die Gesellschaft Stephan Makelaars<br />

in Höhe von € 1.754.035 (inkl. Umsatzsteuer) zu zahlen.<br />

_GRUNDSTÜCKSVERWALTUNG<br />

Die Fondsgesellschaft wird einen erfahrenen Grundstücksverwalter<br />

mit der Verwaltung der Immobilie gegen eine Vergütung<br />

von 0,75% der Jahresnettomiete beauftragen.<br />

_VERSICHERUNGEN<br />

Für das Gebäude wird zum Erwerbsdatum bei einer in den<br />

Niederlanden ansässigen Versicherungsgesellschaft eine All-<br />

Risk-Sachversicherung sowie eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung<br />

abgeschlossen.<br />

_STEUERLICHE BETREUUNG<br />

Mit der steuerlichen Betreuung der Gesellschafter und der<br />

Fondsgesellschaft werden je eine deutsche und eine niederländische<br />

Steuerberatungsgesellschaft beauftragt. Die Vergütung<br />

erfolgt aufwandsabhängig und wird ca. € 25.000 (zzgl. Umsatzsteuer)<br />

p. a. betragen.<br />

_GESAMTGEBÜHRENAUFKOMMEN<br />

Das Gesamtgebührenaufkommen des Initiators und seiner verbundenen<br />

Unternehmen beträgt € 7.210.714 (zzgl. 5 % Agio).<br />

47


HOLLAND 52<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

_EINLEITUNG<br />

Die folgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen geht davon<br />

aus, dass die Anleger Privatpersonen sind, die ihre Beteiligung<br />

im Privatvermögen halten und in der Bundesrepublik<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Soweit die Beteiligung<br />

an Holland 52 von Rechtspersonen und/oder im steuerlichen<br />

Betriebsvermögen gehalten wird, kommt es zu einer<br />

von den folgenden Grundsätzen abweichenden Besteuerung.<br />

Die im Folgenden dargestellten Besteuerungsaspekte beschränken<br />

sich auf die für den Anleger wesentlichen Steuerarten<br />

und Besteuerungsgrundsätze. Sie beruhen auf der zum<br />

Zeitpunkt der Prospekterstellung geltenden Steuergesetzgebung,<br />

der veröffentlichten Rechtsprechung sowie der Auffassung<br />

der Finanzverwaltung. Die Auswirkungen des Gesetzes zum<br />

Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen<br />

(Steuervergünstigungsabbaugesetz) wurden, soweit erforderlich,<br />

in die Darstellung einbezogen.<br />

Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassung der Finanzverwaltung<br />

zu einzelnen Besteuerungsfragen unterliegen<br />

einer ständigen Entwicklung. Dadurch bedingte Änderungen können<br />

sich für den Anleger vorteilhaft oder nachteilig auswirken.<br />

_WIRKUNG DES BESTEUERUNGSRECHTES<br />

EINES AUSLÄNDISCHEN STAATES<br />

Auf der Grundlage der zwischen den verschiedenen Staaten geschlossenen<br />

Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />

(DBA) ist es möglich, durch <strong>Invest</strong>itionen im Ausland eine<br />

steuerliche Entlastung zu erreichen.<br />

Dies geschieht nicht dadurch, dass es sich um Maßnahmen<br />

in so genannten Steueroasen handelt, sondern durch Anwendung<br />

der DBA mit westlichen Industriestaaten, die für bestimmte<br />

Einkünfte dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht<br />

zuweisen. Für Einkünfte aus in den Niederlanden belegenen<br />

Immobilien steht gemäß dem DBA den Niederlanden das Besteuerungsrecht<br />

zu.<br />

In der Bundesrepublik erfolgt eine Freistellung von der<br />

unmittelbaren Besteuerung der Vermietungseinkünfte, diese<br />

unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt. Da in den<br />

Niederlanden eine verhältnismäßig niedrige Effektivbesteuerung<br />

48<br />

für Vermögenseinkünfte zum Zuge kommt, ergibt sich für Anleger<br />

in Holland-Fonds eine verhältnismäßig geringe Steuerbelastung.<br />

BESTEUERUNG IN DEN NIEDERLANDEN<br />

_EINKOMMENSTEUER<br />

Die Fondsgesellschaft wird in den Niederlanden für einkommensteuerliche<br />

Zwecke als transparente Gesellschaft behandelt.<br />

Voraussetzung für die Einstufung als transparente Gesellschaft<br />

ist, dass die Übertragung von Fondsanteilen nur mit Zustimmung<br />

aller Gesellschafter stattfinden kann. Auch der Zutritt<br />

eines neuen Gesellschafters soll der Zustimmung aller Anleger<br />

unterliegen. Nur der Beitritt zur Gesellschaft innerhalb einer<br />

Frist von sechs Monaten nach Gründung der Gesellschaft kann<br />

ohne Zustimmung stattfinden.<br />

Die Einstufung als transparente Gesellschaft hat zur Folge,<br />

dass die steuerpflichtigen Einkünfte nicht von der Gesellschaft<br />

versteuert, sondern den an dem Fonds beteiligten Anlegern anteilig<br />

im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet werden.<br />

Die Anleger sind grundsätzlich verpflichtet, jährlich Steuererklärungen<br />

in den Niederlanden abzugeben, in denen die auf sie<br />

entfallenden Einkünfte erklärt werden. Zum weiteren Verfahren<br />

hinsichtlich der Abgabe der Steuererklärungen in den Niederlanden<br />

wird auf die Ausführungen unter dem Kapitel „Steuerliche<br />

Sonderaspekte“ (S. 54 ff) verwiesen.<br />

In den Niederlanden werden die Einkünfte von Privatpersonen<br />

in drei Einkunftsarten eingeteilt und in ein System von<br />

Einkommensboxen gegliedert, deren Ergebnisse untereinander<br />

nicht verrechenbar sind und die getrennt besteuert werden. Die<br />

Einkünfte aus Immobilien können in Box 1 oder Box 3 versteuert<br />

werden. Grundsätzlich werden Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung Box 3 zugeordnet. Die Ausnahmen – in denen die<br />

Einkünfte in Box 1 zu versteuern sind – werden bei den steuerlichen<br />

Sonderaspekten besprochen.<br />

Die Besteuerung von Einkünften aus Immobilienvermögen<br />

(Box 3) basiert auf einer am Vermögenswert orientierten Bemessungsgrundlage:<br />

Es wird nicht der tatsächliche Überschuss<br />

der Einnahmen über die Ausgaben für Zwecke der Besteuerung


ermittelt, sondern eine fiktive Rendite des Nettovermögenswertes<br />

besteuert.<br />

Der Nettovermögenswert ermittelt sich hierbei nach dem<br />

anteiligen Immobilienwert abzüglich der anteiligen Schulden,<br />

soweit diese mit der Immobilie in Zusammenhang stehen. Immobilienwert<br />

und Schulden sind mit dem Verkehrswert anzusetzen.<br />

Der Verkehrswert der Immobilie wird nach der noch zu vereinbarenden<br />

praktischen Veranlagungsregelung mit dem niederländischen<br />

Finanzamt dem von den Gemeinden nach dem niederländischen<br />

Immobilienbewertungsgesetz festgestellten Wert<br />

gleichgesetzt. Das Immobilienbewertungsgesetz sieht alle vier<br />

Jahre eine Neubewertung vor. Da die Vereinbarung mit dem<br />

Finanzamt noch nicht geschlossen wurde, wurde in den vorliegenden<br />

Prognose- und Beispielrechnungen auf Basis des<br />

Kaufpreises ohne Anschaffungsnebenkosten kalkuliert. (Siehe<br />

weiter auf S. 55, »Steuerliche Abwicklung«.)<br />

Die zur Finanzierung aufgenommenen Hypothekendarlehen<br />

mindern den Nettovermögenswert. Ebenso mindern aufgenommene<br />

Kredite zur Finanzierung der Fondsanteile die Bemessungsgrundlage,<br />

soweit sie mit der Immobilie in Zusammenhang<br />

stehen.<br />

Bestimmte Schulden, die bei einem Übergang des Fondsanteils<br />

im Wege der Erbschaft entstanden sind oder durch eine<br />

Substitution einen Bezug zu einem Gesellschaftsanteil bekommen,<br />

sind unter Umständen nicht abzugsfähig. Bei Vorliegen<br />

eines entsprechenden Sachverhaltes sollte der persönliche<br />

Steuerberater konsultiert werden. Schulden gegenüber dem<br />

niederländischen Finanzamt können bei der Ermittlung des<br />

Nettovermögenswertes grundsätzlich nicht abgezogen werden.<br />

Ob Anschaffungsnebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer)<br />

sowie übrige Fondskosten zum Immobilienwert gerechnet<br />

werden müssen, ist noch nicht abschließend geklärt.<br />

Da jedoch nach der noch zu vereinbarenden praktischen<br />

Veranlagungsregelung mit dem niederländischen Finanzamt<br />

(siehe dazu S. 55, »Steuerliche Abwicklung«) der von den Gemeinden<br />

nach dem niederländischen Immobilienbewertungsgesetz<br />

festgestellte Wert als Immobilienwert angesetzt wird, ist<br />

diese Frage für Anleger, die an der Veranlagungsregelung mit<br />

dem niederländischen Finanzamt teilnehmen, nicht relevant.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

In den Niederlanden steuerpflichtige Einkünfte, die minderjährige<br />

Kinder – z. B. durch eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

– erzielen, sind dem jeweiligen Elternteil zuzurechnen,<br />

dem das Sorgerecht zusteht. Wenn beiden Elternteilen das Sorgerecht<br />

obliegt, werden die Einkünfte beiden Elternteilen jeweils<br />

zur Hälfte zugerechnet.<br />

Auf das so ermittelte Nettovermögen wird eine fiktive Rendite<br />

in Höhe von 4 % als steuerbares Jahresergebnis angesetzt,<br />

auf das ein gleichmäßiger Steuersatz von 30 % erhoben wird.<br />

Hierbei ist das durchschnittliche Nettovermögen eines Jahres<br />

für die Berechnung des steuerbaren Ergebnisses maßgebend.<br />

Wenn erst im Laufe des Jahres Box 3-Vermögen erworben wird<br />

oder im Laufe des Jahres kein Box 3-Vermögen mehr gehalten<br />

wird, wird die fiktive Rendite zeitanteilig reduziert, wodurch im<br />

Endeffekt nur für die Periode, während der Box 3-Vermögen in<br />

den Niederlanden gehalten wird, eine Zurechnung der fiktiven<br />

Rendite stattfindet. Wenn ein Anleger jedoch bereits in den Niederlanden<br />

für Box 3-Vermögen steuerpflichtig ist und er seine<br />

Steuerpflicht durch Kauf eines Fondsanteils erweitert, gilt diese<br />

zeitanteilige Reduzierung der fiktiven Rendite gemäß Wortlaut<br />

des Gesetzes nicht. Dies kann zu einem steuerlichen Vorteil,<br />

aber auch zu einem steuerlichen Nachteil führen. Ein vergleichbarer<br />

Effekt kann beim Verkauf eines KG-Anteils entstehen,<br />

wenn die Box 3-Steuerpflicht nicht durch den Verkauf des Anteils<br />

endet.<br />

Der geschuldete Steuerbetrag wird um einen allgemeinen<br />

Abzugsbetrag von € 55 (Stand: 2004), in bestimmten Fällen erhöht<br />

um Zuschläge, gekürzt. Diese Steuerkürzung wird jedoch<br />

nur unbeschränkt Steuerpflichtigen gewährt. Beschränkt<br />

Steuerpflichtige – wie z. B. in Deutschland ansässige Anleger,<br />

die in einem Holland-Fonds investiert haben – haben ein Wahlrecht,<br />

nach dem eine Behandlung als in den Niederlanden unbeschränkt<br />

Steuerpflichtiger gewählt werden kann. Falls diese<br />

Option genutzt wird, hat auch der in Deutschland ansässige<br />

Anleger, der in einem Holland-Fonds investiert hat, Anspruch<br />

auf die Steuerkürzung und auf den für Steuerinländer geltenden<br />

Vermögensfreibetrag von € 19.252 (Stand: 2004).<br />

Bei einer Wahl der unbeschränkten Steuerpflicht wird<br />

grundsätzlich das gesamte Einkommen (Welteinkommen) in<br />

49


den Niederlanden steuerpflichtig, wobei – gemäß DBA – für<br />

Einkommen, das nicht in den Niederlanden steuerpflichtig ist,<br />

eine Freistellung erfolgt.<br />

Die Steuerkürzung und der Vermögensfreibetrag sind<br />

hierbei auf das gesamte Einkommen zu verteilen und wirken<br />

sich daher nur in dem Verhältnis aus, in dem in den Niederlanden<br />

steuerpflichtige Einkünfte zu steuerbefreiten ausländischen<br />

Einkünften stehen.<br />

Die geringen verbleibenden Vorteile werden den damit im<br />

Zusammenhang stehenden administrativen Mehraufwand in<br />

den meisten Fällen nicht ausgleichen. Im Allgemeinen wird<br />

eine Option für die unbeschränkte Steuerpflicht in den Niederlanden<br />

nur vorteilhaft sein, wenn ein Großteil des Einkommens<br />

aus den Niederlanden bezogen wird.<br />

Für alle Steuerpflichtigen gilt eine jährliche Nichtveranlagungsgrenze.<br />

Diese Nichtveranlagungsgrenze gilt unabhängig<br />

von der Frage, ob jemand beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig<br />

ist.<br />

Wenn der zu zahlende Steuerbetrag unter € 217 (Stand:<br />

2004) liegt, ist der fällige Betrag nicht zu entrichten. Hierbei ist<br />

zu beachten, dass weitere in den Niederlanden zu versteuernde<br />

Einkünfte (z.B. aus weiteren Immobilienbeteiligungen in den<br />

Niederlanden) den Steuerbetrag erhöhen.<br />

Die Nichtveranlagungsgrenze gilt pro Person. Verheiratete<br />

Anleger sollten daher in Erwägung ziehen, die Zeichnung jeweils<br />

zur Hälfte vorzunehmen, damit die Nichtveranlagungsgrenze<br />

gegebenenfalls zweimal genutzt werden kann. Die Nichtveranlagungsgrenze<br />

wird der jährlichen Inflation angepasst.<br />

Auf Seite 36 weisen Beispielrechnungen die Ermittlung der<br />

Nettoausschüttung aus. Individuelle Beispielrechnungen stellt<br />

das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. auf Wunsch zur Verfügung.<br />

_SCHENKUNG- UND ERBSCHAFTSTEUER<br />

Zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland<br />

besteht zurzeit kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />

auf dem Gebiet der Schenkung- und Erbschaftsteuer.<br />

Daher sind beide Staaten zur Erhebung der entsprechenden<br />

Steuern berechtigt. Für in der Bundesrepublik Ansässige wird<br />

eine doppelte Besteuerung durch die Anrechnung der niederländischen<br />

auf die deutsche Steuer vermieden.<br />

Bei Schenkung und im Todesfall löst nicht nur die Übertragung<br />

des juristischen Eigentums, sondern auch des wirtschaftlichen<br />

Eigentums an einer niederländischen Immobilie Schenkung-<br />

bzw. Erbschaftsteuer aus.<br />

Die Steuer bemisst sich nach dem anteiligen Verkehrswert<br />

der Immobilie abzüglich der anteiligen Hypothekendarlehen.<br />

50<br />

Der Steuertarif ist progressiv ausgestaltet und richtet sich<br />

einerseits nach dem steuerlichen Wert des Erwerbs und andererseits<br />

nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser/Schenker<br />

und Erben/Beschenkten. Für die Ermittlung des<br />

Steuersatzes werden die Erben/Beschenkten in drei Gruppen<br />

eingeteilt.<br />

� Gruppe 1: Ehegatten und Kinder, Enkelkinder usw. (nicht<br />

verheiratete zusammenlebende Partner werden<br />

u. U. den Ehegatten gleichgestellt)<br />

� Gruppe 2: Geschwister, Eltern, Großeltern usw.<br />

� Gruppe 3: andere Erwerber<br />

Der für diese jeweiligen Gruppen zu ermittelnde Steuersatz ist<br />

aus der nachstehenden Tabelle abzulesen.<br />

Für Enkelkinder, Urenkel usw. in der ersten Gruppe gilt zwar<br />

die Tariftabelle der ersten Gruppe, jedoch muss der gemäß der<br />

Tabelle berechnete Betrag der geschuldeten Steuer um 60 %<br />

erhöht werden.<br />

Die Tariftabelle ergibt einen gestaffelten Steuersatz. Im Falle<br />

des Überschreitens der jeweiligen Stufen wird lediglich der<br />

über die einzelnen Grenzbeträge hinausgehende Teilbetrag der<br />

Bereicherung mit einem höheren Steuersatz belastet.<br />

Es gibt für Schenkungen und Vererbungen durch nicht in<br />

den Niederlanden ansässige Personen grundsätzlich keine Befreiungen<br />

oder Freibeträge. Nur wenn die Schenkung oder die<br />

Vererbung zu 90 % oder mehr aus niederländischem Vermögen<br />

besteht, gibt es die Möglichkeit, für die Behandlung zu optieren,<br />

als wäre der Schenker oder Erblasser eine inländische Person.<br />

Dies wird normalerweise nur im Falle einer Schenkung möglich<br />

sein, weil bei einer Vererbung im Allgemeinen der Nachlass nicht<br />

zu 90 % oder mehr aus niederländischem Vermögen besteht.<br />

Wenn jedoch bei einer Schenkung nur ein KG-Anteil an einem<br />

Holland-Fonds übertragen wird, wäre diese Bedingung<br />

schon eher erfüllt. Dabei ist zu beachten, dass mehrere Schenkungen<br />

von einer Person an die gleiche Person innerhalb eines<br />

Zeitraums von zwei Jahren zusammengerechnet werden. Für<br />

Schenkungen von Eltern an Kinder beträgt dieser Zeitraum ein<br />

Kalenderjahr. Schenkungen von einem Erblasser, die dieser<br />

innerhalb von 180 Tagen vor seinem Ableben vorgenommen hat,<br />

werden dem Nachlass zugerechnet, wenn bei der Vererbung<br />

für die 90 %-Regelung optiert wird.<br />

Die Befreiungen, die beansprucht werden können, sind jedoch<br />

gering. Für Schenkungen an Kinder gilt z. B. nur eine jährliche<br />

Befreiung bis zu einer Höhe von € 4.243 (Stand: 2004).<br />

Einmal im Leben eines Kindes kann auf Antrag eine erhöhte Be


STEUERSÄTZE<br />

freiung bis zu einer Höhe von € 21.209 (Stand: 2004) beansprucht<br />

werden, wenn das Kind zwischen 18 und 35 Jahre alt ist. Darüber<br />

hinaus ist zu beachten, dass wegen gezielter Zusammenlaufregeln<br />

bei Schenkungen – auch wenn ein Freibetrag beantragt<br />

wird – immer eine Gesamtbelastung von mindestens 6 %<br />

Schenkung- und/ der Grunderwerbsteuer erreicht wird. Die bei<br />

einer Schenkung anfallende Grunderwerbsteuer wird auf die<br />

geschuldete Schenkungsteuer angerechnet.<br />

Die entgeltliche Übertragung einer Immobilie wird normalerweise<br />

keine Schenkungsteuer in den Niederlanden auslösen.<br />

Es gibt jedoch eine Regelung zur Verhinderung von Missbräuchen.<br />

Diese ist zu berücksichtigen, wenn innerhalb eines Zeitraums<br />

von einem Jahr vor Versterben eines Erblassers die<br />

Immobilie entgeltlich übertragen wird, das Eigentum der Immobilie<br />

letztendlich aber innerhalb eines bestimmten Familienkreises<br />

bleibt. In derartigen Fällen sollte der Rat des persönlichen<br />

Steuerberaters eingeholt werden.<br />

_GRUNDERWERBSTEUER/UMSATZSTEUER<br />

Grundsätzlich unterliegt der Erwerb von niederländischen Immobilien<br />

einer grunderwerbsteuerlichen Belastung von 6 %. Der<br />

Erwerb eines Neubaus ist aber wegen des Zusammenlaufens<br />

mit der Umsatzsteuer – Übertragung von Neubauten löst in<br />

den Niederlanden immer 19 % Umsatzsteuer (BTW) aus – von<br />

der Grunderwerbsteuer befreit, solange die Immobilie noch<br />

nicht genutzt worden ist. Falls der Erwerb innerhalb von sechs<br />

Monaten nach Erstbezug stattfindet und der Verkäufer nicht<br />

beabsichtigt hat, die Immobilie selbst zu nutzen oder zu betreiben,<br />

wird aufgrund des so genannten Projektentwicklererlasses<br />

die Grunderwerbsteuer erlassen. Beim Erwerb von Immobilien<br />

wird demnach keine Grunderwerbsteuer anfallen (oder diese<br />

wird erlassen), wenn die Lieferung<br />

(1) entweder vor Erstbenutzung der Immobilie stattfindet und<br />

damit von der Grunderwerbsteuer befreit ist oder wenn sie<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Wert des erworbenen Tarifgruppe I: Tarifgruppe II: Tarifgruppe III:<br />

Eigentums in € Ehegatte, Kinder/Kleinkinder usw. Geschwister, Eltern, Großeltern usw. Sonstige<br />

von bis a b a b a b<br />

€ 0 € 21.212 € 0 5 % € 0 26 % € 0 41 %<br />

€ 21.212 € 42.419 € 1.060 8 % € 5.515 30 % € 8.696 45 %<br />

€ 42.419 € 84.829 € 2.756 12 % € 11.877 35 % € 18.239 50 %<br />

€ 84.829 € 169.650 € 7.845 15 % € 26.720 39 % € 39.444 54 %<br />

€ 169.650 € 339.293 € 20.568 19 % € 59.800 44 % € 85.247 59 %<br />

€ 339.293 € 848.219 € 52.800 23 % € 134.442 48 % € 185.336 63 %<br />

€ 848.219 und mehr € 169.852 27 % € 378.726 53 % € 505.959 68 %<br />

(2) innerhalb von sechs Monaten nach Erstbenutzung der<br />

Immobilie stattfindet und damit zwar grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig<br />

ist, die Grunderwerbsteuer jedoch<br />

aufgrund des Projektentwicklererlasses erlassen wird.<br />

Bei dem Objekt handelt es sich um einen Neubau. Der Erwerb<br />

der Immobilie durch die Komplementärin unterliegt daher der<br />

Umsatzsteuer. Da die Immobilie nach der Lieferung an die Komplementärin<br />

zum ersten Mal genutzt werden wird, fällt keine<br />

Grunderwerbsteuer an.<br />

Die darauf folgende Übertragung der Fondsimmobilie auf<br />

die Fondsgesellschaft wird innerhalb von sechs Monaten nach<br />

Erstnutzung der Immobilie zum Einstandspreis stattfinden.<br />

Da die Komplementärin und die Fondsgesellschaft für umsatzsteuerliche<br />

Zwecke als ein Steuersubjekt gelten, ist die<br />

Lieferung der Immobilie an die Fondsgesellschaft nicht umsatzsteuerpflichtig.<br />

Die Grunderwerbsteuer bezüglich des Erwerbs durch die<br />

Fondsgesellschaft wird aufgrund des Projektentwicklererlasses<br />

erlassen werden. Die Übertragung der Immobilie auf die Fondsgesellschaft<br />

ist spätestens zum 14.04.2005 geplant. Sollten<br />

nach dieser Übertragung noch Anleger der Fondsgesellschaft<br />

beitreten, so wird auf den Wert der von diesen Anlegern anteilig<br />

erworbenen Immobilie Grunderwerbsteuer anfallen.<br />

Sollte die Fondsgesellschaft bereits vor dem mit dem Verkäufer<br />

vereinbarten Lieferungstermin (geplant zum 15.10.2004)<br />

vollplatziert sein, so wird die Immobilie vom Verkäufer direkt<br />

an die Fondsgesellschaft geliefert werden. In diesem Fall unterliegt<br />

die Lieferung der Umsatzsteuer und, da die Immobilie<br />

vor diesem Erwerb durch die Fondsgesellschaft noch nicht genutzt<br />

wird, fällt keine Grunderwerbsteuer an.<br />

Seit 1996 ist der Erwerb von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds<br />

für nachfolgende Erwerber mit 6 % Grunderwerbsteuer<br />

auf den anteiligen Verkehrswert der Fondsimmobilien<br />

belastet. Die Schulden im Zusammenhang mit den Immobilien<br />

51


sind bei der Ermittlung der maßgebenden Bemessungsgrundlage<br />

für die Grunderwerbsteuer nicht abzugsfähig, womit bei<br />

einer Kommanditeinlage von € 100.000 die Bemessungsgrundlage<br />

durchaus € 200.000 betragen kann (bei einer Fremdfinanzierung<br />

von 50 %).<br />

Von dieser Hauptregel, dass der Erwerb eines Fondsanteiles<br />

grunderwerbsteuerpflichtig ist, gibt es nur wenige Ausnahmen,<br />

z. B. den Erwerb im Erbfall oder den Erwerb durch Schenkung.<br />

Wegen gezielter Zusammenlaufregeln muss bei einer Schenkung<br />

– auch wenn ein Freibetrag beantragt wird – immer mit<br />

einer Gesamtbelastung von mindestens 6 % Schenkungund/oder<br />

Grunderwerbsteuer gerechnet werden.<br />

Eine doppelte Belastung durch niederländische Grunderwerb-<br />

und Schenkungsteuer tritt nicht ein, weil die Grunderwerbsteuer<br />

auf die Schenkungsteuer angerechnet werden<br />

kann. Die Befreiung könnte aber Auswirkungen auf die Anrechnung<br />

von niederländischer Schenkungsteuer auf die deutsche<br />

Schenkungsteuer haben. Bei Schenkung sollte deswegen der<br />

Rat des persönlichen Steuerberaters eingeholt werden.<br />

Die anfallende Umsatzsteuer wird flächenanteilig von der<br />

Finanzverwaltung erstattet, soweit die Vermietung ebenfalls<br />

umsatzsteuerpflichtig erfolgt. Umsatzsteuerpflichtige Vermietung<br />

kann nur stattfinden, wenn die jeweiligen Mieter zu<br />

mindestens 90 % umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen.<br />

Da der Mieter in diesem Fall eine Bank ist, und eine Bank<br />

keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze erzielt, wird die anfallende<br />

Umsatzsteuer nicht erstattet. Deshalb ist im Mietvertrag<br />

eine Kompensationszahlung des Mieters für die nicht erstattungsfähige<br />

Umsatzsteuer vorgesehen.<br />

_GRUNDSTEUER, WASSERABGABEN UND KANALGEBÜHREN<br />

Von jedem Eigentümer einer Immobilie in Amsterdam wird<br />

Grundsteuer erhoben. DIe Grundsteuer wird aufgrund eines amtlich<br />

festgestellten Wertes der Immobilie ermittelt, dem sogenannten<br />

„WOZ-Wert“. Ein WOZ-Bescheid wird alle vier Jahre<br />

festgestellt. Ferner sind Wasserabgaben, Kanalgebühren und<br />

Verunreinigungssteuer zu zahlen. Sämtliche Positionen wurden<br />

mit den aktuellen Werten in der Fondskalkulation berücksichtigt.<br />

_VERMÖGENSTEUER<br />

Gemäß DBA liegt das ausschließliche Besteuerungsrecht auf<br />

das in den Niederlanden belegene Vermögen bei den Niederlanden.<br />

Da die Vermögensteuer in den Niederlanden im Rahmen<br />

der Steuerreform 2001 abgeschafft wurde, fällt für die Anleger<br />

keine Vermögensteuer in den Niederlanden an.<br />

52<br />

BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND<br />

_EINKOMMENSTEUER<br />

Nach dem Welteinkommensprinzip (§ 2 EStG) haben in der Bundesrepublik<br />

Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige alle Einkünfte<br />

der Besteuerung zu unterwerfen. Art. 4, 19 und 20 des<br />

DBA Deutschland–Niederlande beschränken diesen Grundsatz<br />

dahin gehend, dass sie das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus<br />

unbeweglichem Vermögen dem Belegenheitsstaat (Niederlande)<br />

zuweisen und bestimmen, dass die Bundesrepublik diese Einkünfte<br />

und Vermögenswerte von der Besteuerung freistellt.<br />

Hinsichtlich der Einkünfte aus der Vermietung der Immobilie<br />

bleibt lediglich der Anspruch der Bundesrepublik Deutschland,<br />

die ausländischen Einkünfte (errechnet nach deutschen<br />

Gewinnermittlungsvorschriften) gemäß § 32 b EStG bei der Ermittlung<br />

des Steuersatzes einzubeziehen, mit dem nur die inländischen<br />

Einkünfte belastet werden. Es handelt sich hier um<br />

den so genannten Progressionsvorbehalt. <strong>Invest</strong>oren sollten<br />

die Auswirkungen des Progressionsvorbehaltes von ihren steuerlichen<br />

Beratern prüfen lassen.<br />

Zu beachten ist, dass negative niederländische Einkünfte<br />

nach geltender Rechtslage ausschließlich mit positiven niederländischen<br />

Vermietungseinkünften verrechnet werden können.<br />

Erzielen Anleger in demselben Jahr keine positiven Vermietungseinkünfte<br />

aus in den Niederlanden belegenem Grundvermögen,<br />

ist die Verrechnung in den nachfolgenden Jahren vorzunehmen.<br />

Eine Verringerung des maßgeblichen Steuersatzes (negativer<br />

Progressionsvorbehalt) kommt in Deutschland nach derzeitiger<br />

Rechtslage nicht in Betracht, da es sich bei den Einkünften aus<br />

der Vermietung der Immobilie um so genannte passive Einkünfte<br />

handelt (§2a EStG). In einem am 13.11.2002 gefassten Beschluss<br />

hat der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch festgestellt, dass aus seiner<br />

Sicht Bedenken hinsichtlich der Frage bestehen, ob diese<br />

eingeschränkte Verlustverrechnungsmöglichkeit mit europarechtlichen<br />

Vorschriften des EG-Vertrages vereinbar sei. Die Frage<br />

wurde daher dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung<br />

vorgelegt. Dabei stellt der BFH dem EuGH zunächst<br />

die Frage, ob die Nichtberücksichtigung negativer Ergebnisse<br />

aus europäischen Einkunftsquellen gegen europäisches Recht<br />

verstößt. Sollte diese Frage negativ zu entscheiden sein, bittet<br />

der BFH um Beantwortung der Frage, ob die Nichtberücksichtigung<br />

entsprechender Verluste bei der Ermittlung des Steuersatzes<br />

(negativer Progressionsvorbehalt) gegen europäisches<br />

Recht verstößt.<br />

Mit einer kurzfristigen Entscheidung über die Fragen durch<br />

den EuGH ist nicht zu rechnen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen,


dass sich insbesondere eine positive Entscheidung zu der ersten<br />

Frage nachteilig für Anleger auswirken könnte, da bei einer<br />

entsprechenden Entscheidung nicht nur Verluste, sondern möglicherweise<br />

auch positive Einkünfte aus europäischen Einkunftsquellen<br />

in der Bundesrepublik zu berücksichtigen wären.<br />

Für die seitens der Gesellschaft realisierten Zinseinnahmen<br />

liegt das Besteuerungsrecht bei der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Aus diesen Einnahmen kann sich ein geringes steuerpflichtiges<br />

Einkommen ergeben.<br />

_GEWERBESTEUER<br />

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine gewerblich geprägte<br />

Personengesellschaft, deren Einkünfte als solche aus einem<br />

Gewerbebetrieb zu behandeln sind und daher grundsätzlich der<br />

Gewerbesteuer unterliegen. Da nach den Regelungen des DBA<br />

das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus der in den Niederlanden<br />

belegenen Immobilie bei den Niederlanden liegt und lediglich<br />

die Einkünfte aus der von der Gesellschaft gehaltenen Liquiditätsreserve<br />

dem deutschen Besteuerungsrecht unterliegen,<br />

wird sich regelmäßig ein geringes, in der Bundesrepublik steuerpflichtiges<br />

Ergebnis einstellen. Unter Berücksichtigung des gewerbesteuerlichen<br />

Freibetrages für Personengesellschaften ist<br />

aufgrund der vorliegenden Planrechnung daher davon auszugehen,<br />

dass sich keine Gewerbesteuerbelastung ergibt. Eine abweichende<br />

Beurteilung kann sich jedoch insbesondere für das Jahr<br />

2004 ergeben, wenn die Übertragung der Fondsimmobilie auf die<br />

Fondsgesellschaft später erfolgt als im Rahmen der Planungsrechnung<br />

angenommen. In diesem Fall würde die Fondsgesellschaft<br />

aus der verzinslichen Anlage der Gesellschaftereinlagen<br />

in der Bundesrepublik steuerpflichtige Einnahmen erzielen, die<br />

zu einer gewerbesteuerlichen Belastung der Gesellschaft und,<br />

infolge der Steuerzahlung, zu einer Reduzierung der Liquiditätsreserve<br />

führen können.<br />

Sollte die Fondsgesellschaft aufgrund höherer, in der Bundesrepublik<br />

steuerpflichtiger Einkünfte einer gewerbesteuerlichen<br />

Belastung unterliegen, käme es bei den Gesellschaftern,<br />

soweit diese die individuellen Voraussetzungen hierfür erfüllen,<br />

zu einer pauschalen Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer<br />

(§ 35 EStG). Hierbei ist der für die Gesellschaft<br />

festgesetzte Gewerbesteuer-Messbetrag im Verhältnis der Kapitaleinlagen<br />

auf die Gesellschafter zu verteilen. Der anteilig den<br />

Gesellschaftern zuzurechnende Gewerbesteuer-Messbetrag ist<br />

mit 1,8 zu multiplizieren und auf die Einkommensteuer anzurechnen.<br />

Durch die pauschale Gewerbesteueranrechnung wird<br />

die Einkommensteuer maximal bis auf € 0 reduziert, eine Erstattung<br />

der anzurechnenden Gewerbesteuer erfolgt nicht.<br />

_VERMÖGENSTEUER<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat durch ein im Jahr 1995 ergangenes<br />

Urteil das Vermögensteuergesetz für verfassungswidrig<br />

erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert.<br />

Da eine entsprechende Neuregelung nicht getroffen<br />

wurde, wird seit dem 01.01.1997 trotz des formell weiter bestehenden<br />

Gesetzes keine Vermögensteuer mehr erhoben.<br />

_SCHENKUNG- UND ERBSCHAFTSTEUER<br />

Hinsichtlich des Vermögensüberganges im Wege der Erbschaft<br />

bzw. Schenkung haben sowohl die Niederlande (Belegenheitsstaat<br />

der Immobilie) als auch die Bundesrepublik (Wohnsitzstaat<br />

der <strong>Invest</strong>oren) ein Besteuerungsrecht. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />

wird die in den Niederlanden festgesetzte und<br />

entrichtete Schenkungsteuer auf Antrag insoweit auf die deutsche<br />

Steuer angerechnet, als auf das niederländische Vermögen<br />

in Deutschland eine Steuer festgesetzt wird; unter Umständen<br />

erfolgt eine quotale Anrechnung der niederländischen Steuer.<br />

Bei der Bemessung der Steuer in Deutschland ist das Grundvermögen<br />

mit dem Verkehrswert anzusetzen. Dieser ist um die<br />

im Zeitpunkt der Schenkung bzw. Erbschaft noch bestehenden<br />

Verbindlichkeiten zu reduzieren, die im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb des Grundstücks durch die Gesellschaft bzw. mit der<br />

Finanzierung der Beteiligung durch den Gesellschafter eingegangen<br />

wurden. Nach den steuerlichen Regelungen zu gemischten<br />

Schenkungen können sich hierbei jedoch keine negativen<br />

Vermögenswerte ergeben. Die wirtschaftliche Bereicherung des<br />

Beschenkten ermittelt sich wie folgt:<br />

Steuerwert der Leistung Verkehrswert der Bereicherung<br />

des Schenkers X des Beschenkten<br />

Verkehrswert der Leistung des Schenkers<br />

Für Vermögensübergänge gelten in Erb- und Schenkungsfällen<br />

die gleichen Steuersätze. Diese sind vom Verwandtschaftsverhältnis<br />

und vom steuerlichen Wert des Vermögensüberganges<br />

abhängig und liegen (nach Abzug von Freibeträgen) zwischen<br />

7% (Steuerklasse I bis € 52.000) und 50 % (Steuerklasse III über<br />

€ 25.500.000). Beim Übergang eines Anteils an der Gesellschaft<br />

können, soweit die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, der<br />

Freibetrag und der verminderte Wertansatz nach § 13 a ErbStG<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

_GRUNDERWERBSTEUER<br />

Deutsche Grunderwerbsteuer wird ausschließlich bei Erwerbsvorgängen<br />

und erwerbsähnlichen Vorgängen erhoben, die im<br />

53


Inland belegene Grundstücke zum Gegenstand haben. Für den<br />

Erwerb der in den Niederlanden belegenen Grundstücke fällt<br />

daher keine deutsche Grunderwerbsteuer an.<br />

_GRUNDSTEUER<br />

Der deutschen Grundsteuer unterliegt ausschließlich in der Bundesrepublik<br />

belegener Grundbesitz. Da der Grundbesitz in den<br />

Niederlanden belegen ist, fällt keine deutsche Grundsteuer an.<br />

_UMSATZSTEUER<br />

Da der Leistungsort für die Vermietung der Grundstücke in den<br />

Niederlanden liegt, führt die Gesellschaft keine in Deutschland<br />

umsatzsteuerbaren Umsätze aus. Der Gesellschaft in Rechnung<br />

gestellte Umsatzsteuerbeträge für in Deutschland in Anspruch<br />

genommene Leistungen können grundsätzlich nicht als Vorsteuer<br />

geltend gemacht werden. Die Fondsgesellschaft ist gem.<br />

§13b UStG verpflichtet, auf bestimmte Leistungsentgelte an<br />

ausländische Dienstleister im Rahmen der Steuerschuldnerschaft<br />

die Umsatzsteuer an das für die Gesellschaft zuständige<br />

Finanzamt abzuführen.<br />

STEUERLICHE SONDERASPEKTE<br />

_NIEDERLÄNDISCHE BESTEUERUNG DER EINKÜNFTE IN BOX 1<br />

Grundsätzlich werden Einkünfte aus Immobilien der Box 3<br />

zugeordnet. Die Einkünfte können jedoch auch in Box 1 zu versteuern<br />

sein. Eine Besteuerung in Box 1 findet in folgenden<br />

Ausnahmefällen statt:<br />

� Der Kommanditanteil gehört zu einem Betriebsvermögen<br />

� Der Kommanditanteil wird im Rahmen einer »sonstigen Tätig-<br />

keit« gehalten<br />

� Der Kommanditist steht in einem bestimmten Verwandtschaftsverhältnis<br />

zu einer Person, die über eine Körperschaft mittelbar<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligt ist<br />

� Der Kommanditist steht in einem bestimmten Verwandtschaftsverhältnis<br />

zu einer Person, die unmittelbar oder mittelbar<br />

über eine Körperschaft Mieter der Fondsimmobilie ist<br />

� Der Kommanditist ist mittel- oder unmittelbar Gesellschafter<br />

einer Körperschaft oder Personengesellschaft, die Mieter der<br />

Immobilie ist<br />

Dies hat zur Folge, dass die jährlichen Einkünfte aus der Immobilie<br />

nicht durch die fiktive Rendite nach Box 3 berechnet werden.<br />

Bemessungsgrundlage bilden die tatsächlichen Einkünfte<br />

abzüglich zuzurechnender Kosten (Zinsen, Instandhaltung, Abschreibungen<br />

usw.). Darüber hinaus wird auch der künftig er-<br />

54<br />

zielte Gewinn aus der Veräußerung des Anteils oder der Immobilie<br />

versteuert. Der Steuersatz in Box 1 ist – anders als in Box<br />

3 – progressiv steigend von 1 % auf 52 % (Stand 2004).<br />

In den Fällen, in denen ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen<br />

Anleger und Kommanditist/Mieter besteht, oder in Fällen,<br />

in denen der Kommanditist selbst als Mieter oder Anteilsinhaber<br />

eines Kommanditisten fungiert, sollte der eigene Steuerberater<br />

befragt werden. Gleiches gilt, wenn ein Anleger seine Beteiligung<br />

zu einem Großteil refinanziert.<br />

_BESTEUERUNG VON VERÄUSSERUNGSGEWINNEN<br />

Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen<br />

werden in den Niederlanden (ohne Berücksichtigung einer<br />

Spekulationsfrist) nicht besteuert, wenn die Einkünfte aus der<br />

Immobilie der Box 3 zugeordnet werden. Entsprechendes gilt<br />

bei der Veräußerung eines Gesellschaftsanteils und der Auflösung<br />

der Fondsgesellschaft. Ausnahmen siehe oben.<br />

In der Bundesrepublik Deutschland zählen Gewinne aus der<br />

Veräußerung einer oder mehrerer Immobilien durch die Fondsgesellschaft<br />

zu den laufenden Einkünften, wenn die Gesellschaft<br />

den Betrieb nicht gleichzeitig einstellt. Da es sich um einen in<br />

den Niederlanden realisierten Gewinn handelt, wird dieser nicht<br />

unmittelbar besteuert, sondern bei der Bemessung des maßgeblichen<br />

Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt).<br />

Im Falle der Betriebseinstellung der Gesellschaft durch Veräußerung<br />

aller Immobilien sind den Gesellschaftern entsprechend<br />

den Beteiligungsquoten außerordentliche Einkünfte im<br />

Sinne des §34 Abs. 2 EStG zuzurechnen. Diese sind gemäß §32b<br />

Abs. 2 Nr. 2 EStG mit einem Fünftel bei der Ermittlung des maßgebenden<br />

Steuersatzes zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt).<br />

Der bei der Veräußerung eines Gesellschaftsanteils durch<br />

einen Kommanditisten realisierte Veräußerungsgewinn fällt unter<br />

die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG und ist grundsätzlich<br />

im Inland steuerpflichtig, da es sich bei der Gesellschaft um eine<br />

gewerblich geprägte Personengesellschaft handelt. Da die Gesellschaft<br />

jedoch über keinen gewerblichen Geschäftsbetrieb<br />

im Inland verfügt, kann eine Wertsteigerung tatsächlich nur im<br />

unbeweglichen Vermögen in den Niederlanden entstanden sein.<br />

Im Ergebnis realisiert der veräußernde Kommanditist daher<br />

einen außerordentlichen Gewinn, für den das Besteuerungsrecht<br />

bei den Niederlanden liegt. In der Bundesrepublik sind<br />

realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen<br />

mit einem Fünftel bei der Ermittlung des Steuersatzes<br />

(Progressionsvorbehalt) zu berücksichtigen. Entsprechend der<br />

eingeschränkten Verrechnungsmöglichkeit laufender negativer


Ergebnisanteile kann auch ein etwaiger Veräußerungsverlust<br />

derzeit nur mit positiven niederländischen Einkünften aus derselben<br />

Einkunftsquelle verrechnet werden.<br />

_DEUTSCHLAND: GEWERBLICHER GRUNDSTÜCKSHANDEL<br />

Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben Abgrenzungskriterien<br />

zu der Frage aufgestellt, wann die private Vermögensverwaltung<br />

in einen gewerblichen Grundstückshandel übergeht.<br />

Danach ist die Veräußerung der Kommanditbeteiligung bzw. die<br />

Veräußerung der Immobilie durch die Gesellschaft für die Beantwortung<br />

der Frage, ob ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen<br />

ist, zu berücksichtigen, soweit die Umstände des<br />

Einzelfalles darauf schließen lassen, dass das Eingehen der Beteiligung<br />

einen über die bloße Vermögensverwaltung hinausgehenden<br />

Charakter hat.<br />

Die sich hieraus ergebenden möglichen Konsequenzen sollten<br />

mit dem persönlichen Steuerberater insbesondere dann<br />

erörtert werden, wenn innerhalb eines Fünfjahreszeitraumes<br />

mehr als drei Immobilien oder Anteile an Immobiliengesellschaften<br />

veräußert werden.<br />

_ZINSEINKÜNFTE<br />

Für realisierte Zinseinnahmen liegt gemäß Artikel 14 und 20<br />

DBA das uneingeschränkte Besteuerungsrecht bei der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Hinsichtlich der sich ergebenden Steuerfolgen<br />

wird insbesondere auf die Ausführungen zur Gewerbesteuer<br />

verwiesen. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Anleger<br />

mit den anteilig auf sie entfallenden Zinseinkünften der deutschen<br />

Besteuerung unterliegen.<br />

_ÄNDERUNG DER DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN<br />

Änderungen normierter zwischenstaatlicher Verträge, wie etwa<br />

der Doppelbesteuerungsabkommen, sind in der Regel mit<br />

langfristigen Verhandlungszeiträumen verbunden und können<br />

nur mit Zustimmung beider Vertragsstaaten erfolgen. Solche<br />

Verhandlungen werden seit geraumer Zeit insbesondere im<br />

Hinblick auf deutsch-niederländische Grenzgänger geführt. Das<br />

Ergebnis dieser Verhandlungen bleibt abzuwarten.<br />

_STEUERLICHE A<strong>BW</strong>ICKLUNG<br />

Die Anleger sind grundsätzlich verpflichtet, jedes Jahr in den<br />

Niederlanden eine Steuererklärung abzugeben. Das zuständige<br />

Finanzamt hat eine praktische Regelung angeboten, über die<br />

die Erklärungs- und Zahlungspflichten vereinfacht erfüllt werden<br />

können. Hiernach würde die Fondsgesellschaft eine Liste<br />

mit den steuerlich relevanten Daten aller Anleger beim Finanz-<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

amt einreichen und zudem die von den Anlegern geschuldete<br />

Einkommensteuer an das Finanzamt abführen. Die Anleger<br />

würden, soweit sie keine anderweitig in den Niederlanden zu<br />

versteuernden Erträge erzielen, von den Erklärungs- und Zahlungspflichten<br />

befreit werden. Soweit für einen Anleger niederländische<br />

Steuer anfällt, würde diese sodann von der Fondsgesellschaft<br />

von der Ausschüttung einbehalten werden. Jedoch<br />

würde jeder Anleger die Möglichkeit behalten, selbst eine Steuererklärung<br />

einzureichen, wenn dies in seinem Interesse ist.<br />

Auch das Finanzamt behält das Recht, von jedem Anleger die<br />

Einreichung einer individuellen Steuererklärung zu fordern. Die<br />

bereits abgeführte Steuer würde sodann auf die zu zahlende<br />

Einkommensteuer angerechnet werden.<br />

Außerdem wird aufgrund der Vereinbarung für die Ermittlung<br />

der fiktiven Rendite der Verkehrswert der Immobilie der von den<br />

Gemeinden nach dem niederländischen Immobilienbewertungsgesetz<br />

festgestellte, regelmäßig unter dem Verkehrswert liegende<br />

Wert zugrunde gelegt. Es kann noch zu Ergänzungen und<br />

Abänderungen dieser Regelung kommen. Die Regelung kann<br />

sowohl von der Seite des Finanzamtes als auch von der Fondsgesellschaft<br />

jedes Jahr zum Jahresende gekündigt werden.<br />

Im Gesellschaftsvertrag wird die Treuhänderin bevollmächtigt,<br />

eine derartige Regelung für die Anleger (unmittelbar wie<br />

mittelbar über die Treuhänderin beigetretene) einzugehen. Im<br />

Gesellschaftsvertrag werden die Komplementärin und die Treuhänderin<br />

bevollmächtigt, die bezüglich der Beteiligung eines Anlegers<br />

nach der Regelung anfallende Steuer zu Lasten der Ausschüttung<br />

an diesen Anleger zu entrichten. Jeder Anleger hat<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag stets die Möglichkeit, nicht an<br />

dem Verfahren teilzunehmen. Allerdings hat der nicht teilnehmende<br />

Anleger die Verpflichtung, selbst eine Steuererklärung<br />

abzugeben und die Einkommensteuer zu entrichten. Dieser Anleger<br />

darf zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Box 3<br />

nicht den von den Gemeinden nach dem niederländischen Immobilienbewertungsgesetz<br />

festgestellten Immobilienwert ansetzen<br />

und in jedem Fall fallen auf die geschuldete Einkommensteuer<br />

bezüglich der Beteiligung Verzugszinsen an. Bei den Berechnungen<br />

wird davon ausgegangen, dass der <strong>Invest</strong>or keine weiteren<br />

in den Niederlanden steuerpflichtigen Einkünfte erzielt.<br />

Mit der in der Bundesrepublik erforderlichen steuerlichen<br />

Abwicklung für die Anleger, die ausschließlich an vom Bankhaus<br />

<strong>Wölbern</strong> & Co. emittierten Holland-Fonds beteiligt sind, hat die<br />

Gesellschaft auf eigene Rechnung einen externen Steuerberater<br />

beauftragt, so dass der einzelne Zeichner im Hinblick auf die<br />

im Zusammenhang mit den erzielten Mieteinkünften aus der Beteiligung<br />

frei von zusätzlichen Erklärungsarbeiten und Kosten ist.<br />

55


HOLLAND 52<br />

Chancen und Risiken<br />

_VORBEMERKUNG<br />

Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds sind unternehmerisch<br />

geprägte <strong>Invest</strong>itionen, bei denen der Chance auf eine<br />

überdurchschnittliche Vermögensmehrung im günstigsten Fall,<br />

auch das Risiko eines Verlustes der eingesetzten Einlage im<br />

ungünstigsten Fall, gegenüber steht. Bei der Beurteilung eines<br />

Beteiligungsangebotes kommt der Analyse der allgemeinen<br />

Risiken (Konjunkturentwicklung, Änderung der Steuergesetzgebung<br />

etc.) und der speziellen Risiken (Vermietungs- und Kostenrisiko,<br />

Bauerrichtungsrisiko etc.) eine besondere Bedeutung zu.<br />

Die Risikostruktur derartiger <strong>Invest</strong>ments ist beispielsweise<br />

nicht zu vergleichen mit der Risikostruktur festverzinslicher<br />

Wertpapiere (niedrigeres Risiko) einerseits oder Aktienanlagen<br />

mit einer hohen Volatilität andererseits.<br />

_INVESTITIONSVOLUMEN<br />

Das Objekt in Amsterdam Zuidoost wurde mit notariellem Kaufvertrag<br />

vom 28.05.2003 von der Verkäuferin Bouwfonds Ontwikkeling<br />

B.V. in Erbpacht erworben. Die Komplementärin<br />

übernimmt das Objekt voraussichtlich zum 15.10.2004 und wird<br />

es nach Vollplatzierung, spätestens jedoch zum 14.04.2005, an<br />

die Fondsgesellschaft zu den gleichen Konditionen übertragen.<br />

Grundlage des Kaufpreises von voraussichtlich € 98.265.271 ist<br />

die kapitalisierte Jahresmiete zum Zeitpunkt der Übernahme<br />

von ca. € 7.339.157.<br />

Diese indexabhängige Kaufpreisermittlung wurde zwischen<br />

Käuferin und Verkäuferin vereinbart. Insofern besteht das Risiko,<br />

dass der endgültige Kaufpreis und damit auch das <strong>Invest</strong>itionsvolumen<br />

von der dargestellten Planung abweichen. Als Folge<br />

daraus ist es möglich, dass bei gleichbleibender Ausschüttung<br />

die Liquiditätsreserve bei Auflösung der Gesellschaft höher oder<br />

auch geringer ist, als prognostiziert.<br />

_FERTIGSTELLUNGSRISIKO<br />

Das Bürogebäude soll laut Planung am 15.10.2004 an den<br />

Mieter übergeben werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit,<br />

dass einige bei einem Neubau üblichen Restmängel nicht<br />

zeitnah behoben werden können. Für diesen Fall sieht der<br />

Kaufvertrag eine Ausgleichsregelung in Form einer Zahlung<br />

56<br />

oder Sicherheitsleistung durch die Verkäuferin vor. Aus der<br />

Bonität der Verkäuferin kann ein entsprechendes Sicherheitspotenzial<br />

für die Erfüllung dieser Verpflichtung abgeleitet<br />

werden. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung entspricht der<br />

Baufortschritt den Planungen.<br />

_VERMIETUNG<br />

Wie in dem Abschnitt »Mieter und Mietvertrag« dieses Emissionsprospektes<br />

beschrieben, ist das Objekt zu 100 % für eine<br />

Vertragslaufzeit von 10 Jahren fest vermietet. Weiterhin wurden<br />

vertraglich 5 Optionen auf jeweils 5 Jahre Verlängerung vereinbart.<br />

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass nach Ablauf der<br />

Festmietzeit die Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses<br />

um 5 Jahre mieterseitig nicht ausgeübt wird und die Immobilie<br />

neu vermietet werden muss.<br />

Die damit verbundenen Kosten (Umbaukosten, Makler, Leerstand)<br />

sind in der Prognoserechnung nicht enthalten und würden<br />

zu einer entsprechenden Reduktion des Bewirtschaftungsergebnisses<br />

der Fondsgesellschaft führen. Darüber hinaus<br />

besteht das Risiko, dass die Neuvermietung nur zu einem niedrigeren<br />

Mietzins durchgeführt werden kann als derzeit in der<br />

Prognoserechnung berücksichtigt. Auch dies würde zu einer<br />

Reduzierung des Bewirtschaftungsergebnisses der Fondsgesellschaft<br />

führen (vgl. »Sensitivitätsanalyse«, S. 37).<br />

_MIETENTWICKLUNG<br />

Die in der Prognoserechnung angenommene Inflationsrate beträgt<br />

für die Jahre 2004 und 2005 1,50 % p. a., für die Jahre 2006<br />

und folgende 2,50 %. Für den gesamten Prognosezeitraum<br />

beträgt die durchschnittliche Inflationsrate somit 2,38 %. Der<br />

Durchschnittswert der vergangenen zehn Jahre betrug in den<br />

Niederlanden etwas über 2,50 % p. a.<br />

Die tatsächliche Preissteigerungsrate kann jedoch auch geringer<br />

ausfallen (dies war beispielsweise im Jahresdurchschnitt<br />

1999 mit ca. 2 % p. a. der Fall), was sich dann voraussichtlich in<br />

entsprechend geringeren Ausschüttungen auswirken würde.<br />

Sofern die tatsächliche Inflationsrate über der prognostizierten<br />

liegt, würde sich ein erhöhtes Mietaufkommen und tendenziell<br />

auch ein höherer Veräußerungsgewinn einstellen.


Eine von der unterstellten Entwicklung abweichende Anpassung<br />

ist in der dargestellten Prognoserechnung nicht enthalten.<br />

Nach Ablauf der Festmietzeit (voraussichtlich 14.10.2014)<br />

besteht die Möglichkeit der Mietzinsanpassung an das dann<br />

geltende Marktniveau.<br />

_ZINSÄNDERUNGS-/FINANZIERUNGSRISIKEN<br />

Die Darlehenszinsen sind für eine Laufzeit von zehn Jahren festgeschrieben.<br />

Für den Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung wird<br />

mit einem Zinssatz kalkuliert, der sich am langjährigen statistischen<br />

Durchschnittswert orientiert. Trotzdem besteht das<br />

Risiko, dass die Anschlussfinanzierung nur zu einem höheren<br />

Zinssatz abgeschlossen werden kann, so dass sich der Liquiditätsüberschuss<br />

entsprechend verringert. Ein niedrigerer Zinssatz<br />

würde zu einem höheren Liquiditätsüberschuss und damit<br />

auch zu einer höheren Ausschüttung führen.<br />

Ferner wird in der Wirtschaftlichkeitsberechnung von einer<br />

Platzierungsphase von sechs Monaten, bis 15.10.2004 ausgegangen.<br />

Eine längere Platzierungsdauer hätte, von steuerlichen<br />

Auswirkungen (z. B. partielle Belastung mit Grunderwerbsteuer<br />

und Gewerbesteuer) abgesehen, für den Zeitraum bis zur Vollplatzierung<br />

höhere Fremdkapitalzinsen zur Folge. Sofern das<br />

Zinsniveau unter dem der prognostizierten Ausschüttung liegt,<br />

sind keine negativen Liquiditätsauswirkungen zu erwarten<br />

(Leverage-Effekt). Ein Ansteigen des Zinsniveaus darüber hinaus<br />

würde jedoch zu einer Reduzierung des Liquiditätsüberschusses<br />

und damit der Ausschüttung in der Platzierungsphase führen.<br />

Zudem kann aufgrund eines niedrigeren Platzierungsstandes<br />

nach dem 14.04.2005 das Verhältnis von Fremdkapital zu<br />

Eigenkapital ansteigen. Dem Risiko einer veränderten Kapitalstruktur<br />

würde durch eine Erhöhung der Tilgung begegnet,<br />

was wiederum die Höhe der prognostizierten Ausschüttungen<br />

beeinflussen würde.<br />

_WERTENTWICKLUNG<br />

Der Verkauf des Objektes kann von einer Vielzahl von Faktoren<br />

sowohl positiv als auch negativ beeinflusst werden. Aus diesem<br />

Grunde wird im Rahmen des Abschnittes »Liquidationsprognose«<br />

auf Seite 34 ff. des Prospektes eine entsprechende Bandbreite<br />

bei der Betrachtung möglicher Verkaufsszenarien dargestellt.<br />

Letztendlich besteht das Risiko, dass der Verkaufspreis des<br />

Objektes nicht ausreicht, um das valutierende Fremdkapital der<br />

58<br />

Gesellschaft vollständig zurückzuführen, und somit der prognostizierte<br />

Erfolg der Beteiligung nicht eintritt, so dass das Eigenkapital<br />

nicht oder nicht vollständig zurückgeführt werden kann.<br />

_MIETERBONITÄT<br />

Bei dem Mieter handelt es sich um ein Unternehmen aus dem<br />

Finanzdienstleistungssektor, dessen Bonität vor Vertragsabschluss<br />

sorgfältig geprüft wurde. Ein Mietausfallrisiko dürfte<br />

deshalb gering sein. Bei dauerhaftem Ausfall des Mieters hätte<br />

dies voraussichtlich negative Folgen für die Ausschüttung bzw.<br />

den Liquidationserlös.<br />

_INSTANDHALTUNGS-/BEWIRTSCHAFTUNGS-/BETRIEBSKOSTEN<br />

Im Rahmen der Bewirtschaftung des Objektes sind laufende<br />

Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Betriebskosten in<br />

der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen. Die in<br />

der Kalkulation zugrunde gelegten Kostensätze basieren auf<br />

den langfristigen Erfahrungen des Initiators und sind insofern<br />

angemessen berücksichtigt. Dennoch ist nicht auszuschließen,<br />

dass höhere Aufwendungen anfallen könnten, die zu einer entsprechenden<br />

Reduzierung des Liquiditätsergebnisses der Fondsgesellschaft<br />

führen würden.<br />

So besteht beispielsweise das Risiko, dass die im Rahmen<br />

der Betriebskosten berücksichtigte Abgabenlast für Versicherungsprämien,<br />

Grundsteuern etc. durch nicht zu beeinflussende<br />

Entscheidungen durch Staat oder Vertragspartner erhöht wird<br />

oder die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen höher ausfallen<br />

als geplant.<br />

Andererseits wird in der Prognoserechnung davon ausgegangen,<br />

dass die Aufwendungen tatsächlich jährlich verbraucht<br />

werden. Einsparungen würden unter Umständen zu einer Erhöhung<br />

der jährlichen Ausschüttung führen. Zudem ist darauf<br />

hinzuweisen, dass die unterstellten Kostensteigerungen mit<br />

2,75 % deutlich über der kalkulierten durchschnittlichen Inflationsrate<br />

(2,38 %) liegen, so dass hieraus ein entsprechendes<br />

Sicherheitspotenzial abgeleitet werden kann.<br />

_VERKÄUFLICHKEIT/FUNGIBILITÄT VON ANTEILEN<br />

Für den Verkauf von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds<br />

existiert weder ein amtlicher Markt, noch gibt es ein Rückgaberecht<br />

an die Fondsgesellschaft selbst zu einem vorab festgelegten<br />

Preis. Zwar sind die Treuhänderin wie auch das Bankhaus


<strong>Wölbern</strong> bestrebt – und waren insoweit in der Vergangenheit<br />

auch erfolgreich –, die sich aus dem Gesellschafterkreis ergebenden<br />

Verkaufswünsche durch die Vermittlung von Käufern<br />

zu befriedigen. Eine Gewähr für das Gelingen kann jedoch nicht<br />

gegeben werden.<br />

Ferner ist aus Gründen der steuerlichen Transparenz die<br />

Zustimmung aller Mitgesellschafter für eine Übertragung erforderlich.<br />

Nach zehn Jahren (erstmals per 31.12.2014) kann jeder Gesellschafter<br />

das Gesellschaftsverhältnis jährlich kündigen und<br />

erhält sein Auseinandersetzungsguthaben (ermittelt auf Basis<br />

des Verkehrswertes der Immobilie) in zwei Halbjahresraten bis<br />

zum nächsten Jahresultimo. Unabhängig hiervon kann der <strong>Invest</strong>or<br />

seinen Anteil zum Ende eines jeden Geschäftsjahres veräußern.<br />

Die Veräußerung bedarf jedoch der Zustimmung aller<br />

Mitgesellschafter.<br />

_NACHSCHUSSPFLICHT<br />

Grundsätzlich ist die Haftung auf die Höhe der Hafteinlage beschränkt,<br />

eine vertragliche Nachschusspflicht besteht nicht. Es<br />

besteht das Risiko einer etwaigen Rückzahlungsverpflichtung<br />

von Ausschüttungen, soweit diese den jeweiligen Handelsbilanzgewinnanteil<br />

übersteigen und diese nicht als Rückzahlung des<br />

Gesellschafterdarlehens zu berücksichtigen sind.<br />

_STEUERLICHE RISIKEN<br />

Die steuerlichen Ausführungen und Berechnungen sind von<br />

niederländischen und deutschen Steuerberatern aufgrund der<br />

derzeit bekannten Rechtslage entwickelt und geprüft worden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die steuerliche<br />

Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und<br />

Erlasse der deutschen und/oder niederländischen Finanzverwaltung<br />

künftig verändern wird. Sollte die Vollplatzierung des<br />

Eigenkapitals nicht bis zum 15.10.2004 erfolgen, beabsichtigt<br />

die Gesellschaft der Komplementärin zur Finanzierung des<br />

Grundstückkaufpreises ein Darlehen zu gewähren. Durch eine<br />

Darlehensgewährung erzielte Zinseinkünfte unterlägen dem<br />

deutschen Besteuerungsrecht und könnten zu einer Steuerbelastung<br />

der Gesellschafter führen.<br />

Zudem könnte sich eine gewerbesteuerliche Belastung der<br />

Gesellschaft ergeben, die zu einer Reduzierung der Ausschüttung<br />

führen könnte.<br />

Chancen und Risiken<br />

Bei einem Beitritt von Gesellschaftern nach dem 14.04.2005<br />

würde zudem auf diese Gesellschafteranteile, nicht jedoch auf<br />

die Anteile von bereits beigetretenen Kommanditisten, Grunderwerbsteuer<br />

fällig werden.<br />

_FONDSMANAGEMENT<br />

Generell besteht bei Fondsgesellschaften das Risiko, dass im<br />

Laufe der Entwicklung die Geschäftsführung Eigeninteressen<br />

zum Nachteil der <strong>Invest</strong>oren verfolgt. Dies gilt insbesondere,<br />

wenn die Geschäftsführung kapitalmäßig und/oder organisatorisch/personell<br />

mit den Initiatoren des Fonds verflochten ist.<br />

_PLATZIERUNGSRISIKO<br />

Es besteht das Risiko, dass das geplante Eigenkapital der<br />

Fondsgesellschaft in dem vorgesehenen Zeitraum bis zum<br />

14.04.2005 nicht vollständig, bzw. bis zum 15.10.2004 nicht<br />

50 % des Eigenkapitals eingeworben wird. Für den Fall, dass<br />

bis zum 15.10.2004 nicht mindestens 50 % des Eigenkapitals<br />

eingeworben sind, besteht das Risiko, dass die <strong>Invest</strong>ition nicht<br />

durchgeführt werden kann. Eine Beteiligung ist in diesem Fall<br />

nicht möglich.<br />

Für den Fall, dass das Eigenkapital bis zum 14.04.2005 nicht<br />

vollständig eingeworben werden kann, sieht der Gesellschaftsvertrag<br />

die Erhöhung des Fremdkapitalanteils unter Beachtung<br />

des Prinzips der kaufmännischen Vorsicht vor. Dies würde zu<br />

einem prozentual höheren Anteil eines jeden Kommanditisten<br />

am Vermögen der Gesellschaft führen. Die Bedienung des<br />

zusätzlichen Fremdkapitals kann sich jedoch nachteilig auf die<br />

Liquiditätssituation der Fondsgesellschaft und auch auf die Ausschüttungen<br />

an die Kommanditisten auswirken.<br />

Die nicht vollständige Platzierung des Fonds kann darüber<br />

hinaus zur Rückabwicklung des Fonds führen. Die Realisierung<br />

eines wirtschaftlichen Verlustrisikos ist dabei nicht ausgeschlossen.<br />

Sollten bis zu einem halben Jahr nach Eintragung der Kommanditgesellschaft<br />

in das Handelsregister (vorgesehen zum<br />

15.10.2004) nicht alle Anleger beigetreten sein, können weitere<br />

Gesellschafter nur beitreten, wenn alle bereits beigetretenen<br />

Gesellschafter zustimmen.<br />

59


Gebaute Landschaften<br />

Transparenz Das „Poldermodell“ ist ein gesellschaftliches<br />

Prinzip, das sehr eng mit der holländischen Vergangenheit verbunden<br />

ist.<br />

Entstanden ist es aus der tief verwurzelten Notwendigkeit,<br />

gemeinsam Lebensraum schaffen zu müssen, was einem einzelnen<br />

Menschen nicht möglich gewesen wäre. Ein Polder, das<br />

Land, das dem Meer abgerungen wurde, konnte nur gemeinschaftlich<br />

geschaffen werden und stand dann allen Beteiligten<br />

zur Verfügung.<br />

Historiker sind sich darüber einig, dass diese Tatsache das<br />

gesellschaftliche Miteinander der Holländer nachhaltig geprägt<br />

hat. Der Sinn für Gemeinschaft und Toleranz ist bis in unsere<br />

Zeit spürbar und berührt alle Faktoren des öffentlichen Lebens,<br />

also auch die Stadtplanung und Architektur.<br />

Jede – nicht nur im politischen Sinne – Partei kann sich an<br />

Entscheidungsprozessen beteiligen; jegliche Vorschläge werden<br />

transparent dargelegt und diskutiert. Galten die Vorstellungen<br />

von Landschaftsgestaltern, Architekten und Stadtplanern noch<br />

bis vor einiger Zeit als nicht miteinander vereinbar, wurden<br />

mittlerweile an vielen Orten überraschende Lösungen gefunden,<br />

die Architektur und Landschaft miteinander verbinden und zu<br />

einer Einheit verschmelzen lassen.<br />

Auch kühne Vorstellungen finden ihren Platz: Alle Gebäude<br />

machen, nachdem sie abgeschrieben sind, Platz für Neues: So<br />

entsteht Spielraum für Experiment und Phantasie, könnten<br />

Städte sich wieder auflösen in „natürliche“ Landschaften.<br />

Das Niederländische Architektur<br />

Institut, NAI, ist eine vom Staat<br />

ins Leben gerufene Institution mit<br />

der Zielsetzung, durch intensivere<br />

Kommunikation zwischen Bevölkerung<br />

und Architekten mehr Akzeptanz<br />

und Innovation zu erreichen.


Inhalt Teil C<br />

TEIL A<br />

Angebot im Überblick 08<br />

Checkliste 10<br />

Übersicht der Chancen und Risiken 12<br />

Herausforderung 14<br />

Überblick über alle Fonds 16<br />

Die Niederlande: ein Standort mit Zukunft 18<br />

Amsterdam: pulsierende Metropole 20<br />

Amsterdam Zuidoost: eine stadtplanerische Perle 22<br />

Die Fondsimmobilie 25<br />

Mieter und Mietvertrag 26<br />

<strong>Invest</strong>itionsplan 28<br />

Liquiditäts- und Ergebnisrechnung 30<br />

Liquidationsprognose 34<br />

Beispielrechnung 36<br />

Sensitivitätsanalyse 37<br />

TEIL B<br />

Rechtliche Grundlagen 42<br />

Steuerliche Grundlagen 48<br />

Chancen und Risiken 56<br />

TEIL C<br />

Gesellschaftsvertrag 64<br />

Treuhandvertrag 70<br />

Vertragspartner 72<br />

Impressum/Haftungsbeschränkung 73<br />

63<br />

HOLLAND 52


HOLLAND 52<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

_§1 · Rechtsform<br />

1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Sie dient der<br />

Erreichung des in § 2 dieses Vertrages näher bezeichneten Gesellschaftszweckes.<br />

2) Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet: Zweiundfünfzigste<br />

IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG.<br />

3) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.<br />

4) Die Gesellschaft beginnt mit ihrer Eintragung in das Handelsregister.<br />

_§2 · Gesellschaftszweck<br />

1) Zweck der Gesellschaft ist:<br />

a) Die Verwaltung und Verwertung folgender Immobilie in Erbpacht:<br />

Bürogebäude in Amsterdam Zuidoost, Paasheuvelweg.<br />

64<br />

b) Die Erbringung von Dienstleistungen.<br />

2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck in<br />

Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen<br />

oder durch Dritte ausführen zu lassen.<br />

_§3 · Gesellschafter, Gesellschaftskapital<br />

1) Komplementärin ist die Verwaltung Zweiundfünfzigste IFH geschlossener<br />

Immobilienfonds für Holland GmbH. Sie leistet keine Einlage.<br />

2) Gründungskommanditistin ist die Hansische Treuhand AG mit einer<br />

Kommanditeinlage (Haftkapital) von € 50.000. Sie gewährt ein Gesellschafterdarlehen<br />

von € 200.000. Sie ist berechtigt, ihre Beteiligung<br />

(Kapital und Darlehen) ganz oder teilweise im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

auf der Gesellschaft beitretende Gesellschafter<br />

zu übertragen. Für eine Übertragung bis spätestens sechs Monate<br />

ab Datum der Gesellschaftsgründung (vgl. § 1 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages)<br />

gelten § 19 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

nicht. Für eine Übertragung später als sechs Monate ab<br />

Datum der Gesellschaftsgründung gelten § 19 Abs. 1 und Abs. 2<br />

des Gesellschaftsvertrages.<br />

3) Die Komplementärin ist ermächtigt, mit Wirkung ab 13.10.2004 für<br />

die Gesellschaft und die Gesellschafter das Eigenkapital (Haft-<br />

Kommanditkapital und Gesellschafterdarlehen) der Gesellschaft<br />

bis spätestens sechs Monate ab Datum der Gesellschaftsgründung<br />

(vgl. § 1 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages) durch Aufnahme weiterer<br />

Kommanditisten und/oder Erhöhung von Kommanditeinlagen<br />

zu erhöhen, um die <strong>Invest</strong>itionen des nachstehenden <strong>Invest</strong>itionsplanes<br />

gem. § 6 durchführen zu können. Die Beschränkungen des<br />

§ 19 Abs.1 und 2 des Gesellschaftsvertrages gelten nicht. Falls bis<br />

spätestens sechs Monate ab Datum der Gesellschaftsgründung das<br />

Eigenkapital auf einen niedrigeren Betrag als € 55.300.000 erhöht<br />

worden ist, findet § 6 Abs. 2 Anwendung. Der Beitritt von Kommanditisten<br />

und Treugebern ist nach der Sechsmonatsfrist nicht ohne<br />

Zustimmung aller Gesellschafter gestattet.<br />

4) Jeder der Gesellschafter, der unmittelbar oder mittelbar über die<br />

Gründungskommanditistin als Treuhänderin beitritt, ist verpflichtet,<br />

neben dem Haft-Kommanditkapital einen vierfachen Betrag als<br />

Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gesamtbetrag<br />

der Zeichnungssumme (100 %) setzt sich damit zusammen aus<br />

Haft-Kommanditkapital (20 %) und Gesellschafterdarlehen (80 %).<br />

5) Die Erhöhung der Eigenmittel kann wie folgt geschehen:<br />

a) Weitere Gesellschafter – Kommanditisten genannt – treten der<br />

Gesellschaft gemäß Zeichnungsschein unmittelbar bei. Ihre<br />

6)<br />

Beteiligung wird von der Hansische Treuhand AG als Treuhänderin<br />

gemäß beiliegendem Treuhandvertrag verwaltet.<br />

b) Die der Gesellschaft unmittelbar beitretenden Kommanditisten<br />

erteilen der Hansische Treuhand AG auf eigene Kosten eine<br />

Handelsregistervollmacht. Bis zur Eintragung in das Handelsregister<br />

gilt der Beitritt als erfolgt nach Maßgabe der Regelung<br />

in Lit. c) und Abs. 8.<br />

c) Weitere Gesellschafter – Treugeber genannt – treten der Gesellschaft<br />

mittelbar gemäß Zeichnungsschein über die Hansische<br />

Treuhand AG bei. Auch hier gilt der beiliegende Treuhandvertrag.<br />

d) Alle der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beitretenden<br />

Gesellschafter sind verpflichtet, ein Agio in Höhe von 5 %, bezogen<br />

auf die Zeichnungssumme, zu zahlen.<br />

a) Die gesamte Zeichnungssumme (20 % Haftkommanditkapital,<br />

80 % Gesellschafterdarlehn) zzgl. 5 % Agio ist in vollem Umfang<br />

fällig und zahlbar zum 1. des Monats, der dem Monat folgt, in<br />

dem die Annahme des Zeichnungsscheins erfolgte, frühestens<br />

jedoch zum 01.10.2004.<br />

b) Im Falle nicht fristgerechter Zahlung der Zeichnungssumme<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von<br />

jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

zu erheben. Die Gesellschaft kann aber auch von der Beitrittsvereinbarung<br />

mit einem säumigen Zeichner mit rückwirkender<br />

Kraft zurücktreten.<br />

c) Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Ansprüche gemäß Lit. a)<br />

und b) durch die Treuhänderin geltend zu machen.<br />

7) Die Zeichnungsbeträge sind auf ein Treuhandkonto einzuzahlen<br />

und unterliegen den folgenden (objektbezogenen) Freigabebestimmungen:<br />

a) Zusage einer Hypothekenbank über die langfristige Fremdfinanzierung<br />

zu den prospektierten Bedingungen.<br />

b) Abschluss eines notariellen Kaufvertrages für das Objekt in<br />

Amsterdam Zuidoost zu den prospektierten Bedingungen.<br />

c) Vorlage des Mietvertrags mit ABN AMRO Bank N.V. zu den<br />

prospektierten Bedingungen.<br />

8) Bis zur Eintragung der Kommanditeinlage in das Handelsregister<br />

gelten die künftigen Kommanditisten unter entsprechender Anwendung<br />

der Vorschriften dieses Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />

als atypisch stille Gesellschafter beigetreten.<br />

9) Die mittelbare oder unmittelbare Aufnahme einer Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts, einer offenen Handelsgesellschaft, einer<br />

Kommanditgesellschaft oder eines anderen Zusammenschlusses<br />

von Personen, die bzw. der nach niederländischen steuerlichen<br />

Maßstäben als so genannte transparente Gesellschaft behandelt<br />

werden kann, ist nicht gestattet. Diese Aufnahme ist nichtig, es sei<br />

denn, dass ausdrücklich die Geschäftsführung nach Prüfung der<br />

steuerlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft zustimmt.<br />

10) Die Mindestzeichnungssumme soll € 15.000 betragen. Höhere Beträge<br />

sollen ohne Rest durch 5.000 teilbar sein. Eine Beschränkung<br />

der Höhe nach gibt es nicht.<br />

11) Der Beitritt der Gesellschafter zur Fondsgesellschaft erfolgt bei<br />

Vorliegen der Mittelfreigabevoraussetzungen jeweils zum 13. des<br />

Monats, der dem Monat folgt, in dem die Annahme des Zeichnungsscheins<br />

durch die Treuhänderin erfolgte, frühestens jedoch zum<br />

13.10.2004. Ist die Zeichnungssumme zu diesem Zeitpunkt noch<br />

nicht auf das Treuhandkonto eingezahlt, erfolgt der Beitritt zum 13.<br />

des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Einzahlung erfolgte.<br />

Die Treuhänderin/Komplementärin ist berechtigt, den Beitritt zu<br />

einem früheren Zeitpunkt als dem nächsten 13. des Folgemonats<br />

oder bei noch nicht eingezahlter Zeichnungssumme zu veranlassen,<br />

wenn dadurch von der Gesellschaft und/oder Mitgesellschaftern<br />

Schaden insbesondere in steuerlicher Hinsicht (z. B. Anfall von<br />

Grunderwerbsteuer) abgewendet werden kann.


_§4 · Haftung<br />

Die Zeichner haften nach Maßgabe der Gesetze, beschränkt auf die Zahlung<br />

der Zeichnungssumme und des Agios. Die Ausschüttungen liquider<br />

Mittel, die keinem Gewinn der Gesellschaft entsprechen, können insoweit<br />

zu einem Wiederaufleben der Haftung und der Pflicht zur Rückzahlung<br />

der Ausschüttungen führen. Dies gilt auch im Falle des Ausscheidens<br />

bei Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens.<br />

_§5 · Treuhandverhältnis<br />

1) Die Treuhänderin hält die Gesellschaftsbeteiligung (Haft-Kommanditkapital<br />

und Darlehen) treuhänderisch für Treugeber, mit denen sie<br />

Treuhandverträge geschlossen hat. Sie verwaltet die Beteiligung auch<br />

für solche Gesellschafter, die der Gesellschaft unmittelbar beitreten.<br />

2) Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis<br />

zur Gesellschaft werden die der Gesellschaft mittelbar beitretenden<br />

Treugeber wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter behandelt.<br />

Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />

am Gewinn und Verlust, an einem Auseinandersetzungsguthaben,<br />

einem Liquidationserlös sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher<br />

Rechte. Diese Treugeber sind unter anderem berechtigt, an<br />

den Gesellschafterversammlungen persönlich teilzunehmen und<br />

das ihnen von der Treuhänderin überlassene Stimmrecht auszuüben,<br />

sofern nicht ohnehin Treugeberversammlung und Gesellschafterversammlung<br />

uno actu abgehalten werden. Soweit dieser Vertrag<br />

nichts anderes ausdrücklich regelt, werden im Folgenden mittelbar<br />

wie unmittelbar beitretende Zeichner als »Gesellschafter« bezeichnet.<br />

Als Kommanditisten werden die im Handelsregister eingetragenen<br />

Gesellschafter bezeichnet, als Treugeber die der Gesellschaft<br />

mittelbar beitretenden Zeichner.<br />

3) Soweit die Gesellschafter (mittelbar wie unmittelbar beigetretene)<br />

ihnen zustehende Rechte nicht selbst wahrnehmen, wird die Treuhänderin<br />

die Gesellschafterrechte in deren Interesse ausüben und<br />

dabei deren Weisungen Folge leisten. Werden Weisungen nicht<br />

erteilt, wird die Treuhänderin mit diesen Stimmen bei der Stimmabgabe<br />

mit »Enthaltung« stimmen.<br />

_§6 · <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan<br />

1) Die beabsichtigten <strong>Invest</strong>itionen sollen vorbehaltlich der Regelung<br />

in Abs. 2 wie folgt durchgeführt werden:<br />

<strong>Invest</strong>ition In €<br />

Kaufpreis der Immobilie 98.265.271<br />

Umsatzsteuer (BTW) 18.670.402<br />

Finanzierungskosten 3.021.850<br />

Sonstige Erwerbskosten (Maklercourtage, Grunderwerbsteuer,<br />

Notarkosten und Gutachten) 2.111.035<br />

Objektauswahl, -akquisition, -prüfung<br />

und -aufbereitung 1.375.714<br />

<strong>Invest</strong>itionssumme in den Niederlanden 123.444.271<br />

Konzeption, Projektprüfung und -entwicklung<br />

sowie rechtliche und steuerliche Beratung 1.600.000<br />

Platzierungskosten* 2.765.000<br />

Hypothekenvermittlung inkl. Wertgutachten 1.120.000<br />

Treuhandabwicklung in der Emissionsphase,<br />

Vergütung für Geschäftsführung 350.000<br />

Liquiditätsreserve 691.131<br />

Gesamtinvestition 129.970.402<br />

Finanzierung<br />

Eigenkapital* 55.300.000<br />

Davon Haft-Kommanditkapital (20 %) 11.060.000<br />

Davon Gesellschafterdarlehen (80 %) 44.240.000<br />

Fremdfinanzierung 74.670.402<br />

Objekt-Darlehen 56.000.000<br />

BTW-Darlehen 18.670.402<br />

Gesamtfinanzierung 129.970.402<br />

*Auf die gesamte Zeichnungssumme wird zusätzlich ein Agio in Höhe von 5 %<br />

erhoben, das ebenfalls zur Abdeckung der Platzierungskosten verwendet wird.<br />

2) Die Geschäftsführung ist berechtigt, zu Lasten des Eigenkapitalanteils<br />

den Fremdkapitalanteil im Rahmen wirtschaftlich vertretbarer<br />

und kaufmännischer Vorsicht entsprechender Grenzen zu erhöhen<br />

oder zu verringern.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

3) Zudem ist die Geschäftsführung berechtigt, der Komplementärin<br />

Mittel darlehensweise zur Ablösung der von dieser beim Erwerb des<br />

Gebäudes aufgenommenen Zwischenfinanzierung zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

_§7 · Geschäftsführung und Vertretung<br />

1) Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die Komplementärin berechtigt<br />

und verpflichtet. Ihre Geschäftsführungsbefugnis erstreckt<br />

sich auf die Vornahme aller Geschäfte, die zum üblichen Betrieb<br />

der Gesellschaft gehören, insbesondere auf den Abschluss und die<br />

Abwicklung bzw. die Vornahme der dem <strong>Invest</strong>itionsplan zugrunde<br />

liegenden Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen.<br />

2) Die Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben auf andere, dritte<br />

Personen oder Gesellschaften durch die Komplementärin bedarf<br />

der Zustimmung der Treuhänderin. In allen Fällen ist sicherzustellen,<br />

dass der Komplementärin und damit der Gesellschaft ein uneingeschränktes<br />

Informations-, Auskunfts- und Büchereinsichtsrecht<br />

zustehen.<br />

3) Die Komplementärin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit. Sie bedarf keiner Zustimmung der Gesellschafterversammlung,<br />

soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszweckes im<br />

Rahmen des <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplanes Rechtsgeschäfte<br />

oder Rechtshandlungen vornimmt.<br />

4) Die Komplementärin und die Treuhänderin sind ermächtigt, für die<br />

Gesellschafter (mittelbar wie unmittelbar Beigetretene) die Abwicklung<br />

der aus der Beteiligung nach niederländischem Recht entstehenden<br />

steuerlichen Pflichten für die Gesellschafter wahrzunehmen.<br />

Zu diesem Zweck bevollmächtigen die Gesellschafter die Treuhänderin<br />

hiermit, für sie mit dem zuständigen Finanzamt eine praktische<br />

Regelung zur vereinfachten Handhabung der Erklärungspflichten<br />

und Zahlung der von den Gesellschaftern geschuldeten niederländischen<br />

Einkommensteuer zu treffen. Diese Vollmacht umfasst<br />

auch die Befugnis, Untervollmachten zu erteilen, und gilt bis zum<br />

schriftlichen Widerruf durch den Gesellschafter. Die Treuhänderin<br />

und die Komplementärin sind jeweils berechtigt, die sich aus der<br />

mit dem zuständigen Finanzamt vereinbarten Regelung ergebende<br />

niederländische Steuer für Rechnung des Gesellschafters gemäß<br />

§ 16 Abs. 4 bei Fälligkeit zu zahlen. Das Recht des Gesellschafters,<br />

die gesetzliche Einkommensteuerveranlagung durchzuführen,<br />

bleibt unberührt.<br />

5) Die Komplementärin führt die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmannes.<br />

_§8 · Einwilligungsbedürftige Rechtsgeschäfte<br />

1) Für die über den Rahmen der in §7 zugrunde gelegten Geschäftsführerbefugnis<br />

hinausgehenden Geschäfte ist die Einwilligung der<br />

Gesellschafterversammlung erforderlich. Dies gilt insbesondere für:<br />

a) Änderung und/oder Aufhebung der nach Maßgabe des <strong>Invest</strong>itions-<br />

und Finanzierungsplanes zu schließenden Verträge, sofern<br />

deren Gegenstandswert mehr als € 500.000 beträgt; ausgenommen<br />

ist die Aufnahme von Krediten im Zusammenhang<br />

mit der Vermietung der Immobilie zu folgenden Zwecken:<br />

a I) die langfristige Finanzierung von den Mietern gewünschten<br />

Bauten, sofern diesbezügliche Zins- und Tilgungszahlungen<br />

über eine gesonderte erhöhte Miete erfolgen;<br />

a II) die langfristige Finanzierung der BTW (niederländische Umsatzsteuer),<br />

wenn diesbezügliche Zins- und Tilgungszahlungen<br />

über eine gesonderte erhöhte Miete von nicht umsatzsteuerpflichtigen<br />

Mietern erfolgen.<br />

b) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und<br />

grundstücksgleichen Rechten.<br />

c) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen.<br />

d) Abschluss von Verträgen, die eine Beteiligung am Ergebnis<br />

oder am Vermögen der Gesellschaft zum Gegenstand haben.<br />

e) Vornahmen von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen, die<br />

über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens<br />

65


66<br />

hinausgehen oder die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung<br />

sind und einen Betrag von € 500.000 im Einzelfall<br />

übersteigen.<br />

2) Sofern bei der Gesellschaft ein Beirat gebildet wird, befindet er<br />

über die Einwilligung zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften<br />

und -handlungen.<br />

_§9 · Beirat<br />

1) Zur Beratung der Komplementärin kann auf Antrag der Komplementärin<br />

oder von Gesellschaftern, die mindestens 25 % des Kapitals<br />

halten, für die Gesellschaft ein Beirat gebildet werden. Dieser<br />

besteht aus drei Mitgliedern, wovon zwei durch die Gesellschafterversammlung<br />

gewählt werden und ein Mitglied von der Treuhänderin<br />

bestimmt wird.<br />

2) Der Beirat wird jeweils für die Dauer von drei Jahren gewählt und<br />

auf der vierten nach diesem Vertrag vorgesehenen ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung neu gewählt. Wiederwahl ist zulässig.<br />

3) Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.<br />

4) Der Beirat ist nicht berechtigt, der Komplementärin Weisungen zu<br />

erteilen. Der Beirat ist jedoch berechtigt, von der Komplementärin<br />

Berichte über die einzelnen Angelegenheiten zu verlangen. Auf Beschluss<br />

des Beirates ist eines seiner Mitglieder oder ein beauftragter<br />

Dritter auf Kosten der Gesellschaft berechtigt, die Geschäftsbücher<br />

der Gesellschaft einzusehen.<br />

5) Die Mitglieder des Beirates haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Schadenersatzansprüche gegen den Beirat verjähren<br />

drei Jahre nach Kenntniserlangung über den die Ersatzpflicht begründenden<br />

Sachverhalt, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />

Verjährung unterliegen.<br />

6) Der Beirat erhält neben der Erstattung seiner Auslagen eine Vergütung,<br />

die von der Gesellschafterversammlung zu beschließen ist.<br />

_§ 10 · Treuhandvergütung<br />

1) Die Hansische Treuhand AG ist gem. Treuhandvertrag, der als Anlage<br />

1 diesem Vertrag beigefügt ist, Verwaltungstreuhänderin der<br />

Kommanditisten, die der Gesellschaft unmittelbar beitreten, und<br />

Treuhänderin der Treugeber, die der Gesellschaft mittelbar beitreten.<br />

2) Die Hansische Treuhand AG erhält ab dem 15.10.2004 eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 0,25 % p. a. der gesamten Zeichnungssumme<br />

(Haft-Kommanditkapital und ursprüngliches Gesellschaftsdarlehen),<br />

jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig jeweils per 30.06.<br />

des laufenden Jahres; unterjährige Abschlagszahlungen sind zulässig.<br />

Die Vergütung ist ab dem 01.01.2006 jährlich um 2,50 % zu erhöhen.<br />

3) Für die Zeichnungsphase erhält die Treuhänderin ferner eine einmalige<br />

Gebühr von pauschal € 320.000 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

die bei Schließung des Fonds, spätestens am 30.03.2005,<br />

fällig wird.<br />

4) Im Falle der Liquidation der Gesellschaft erhält die Treuhänderin<br />

für ihre Leistungen eine zusätzliche Vergütung von 0,50 % zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer des Verkaufspreises der Immobilie.<br />

5) Über die laufende Vergütung hinaus erhält die Treuhänderin einen<br />

Ersatz von notwendigen Aufwendungen, die in Wahrnehmung der<br />

Treuhandaufgaben der Gesellschaft entstanden sind.<br />

_§ 11 · Gesellschafterversammlung<br />

1) Die ordentliche Gesellschafterversammlung sollte jährlich bis spätestens<br />

zum 30.06. eines Jahres stattfinden. In der Regel wird sie<br />

im schriftlichen Umlaufverfahren abgehalten. Gesellschafterversammlungen<br />

im Sinne dieses Vertrages sind auch solche, die im<br />

schriftlichen Verfahren abgehalten werden.<br />

2) Eine Gesellschafterversammlung hat auf Antrag der Komplementärin<br />

oder von zwei Beiratsmitgliedern oder von Gesellschaftern,<br />

die mindestens 25 % des Haft-Kommanditkapitals vertreten, un-<br />

verzüglich stattzufinden, und zwar dann nicht im Umlaufverfahren,<br />

wenn der Antrag entsprechend gefasst ist.<br />

3) Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt schriftlich<br />

durch die Komplementärin unter Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

und Wahrung einer Frist von vier Wochen, beginnend mit der<br />

Absendung an die Gesellschafter.<br />

4) Die Gesellschafterversammlung wird von der Komplementärin geleitet.<br />

Sie ist berechtigt, einen Vertreter mit der Leitung zu beauftragen.<br />

5) Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen<br />

Dritten vertreten zu lassen.<br />

_§ 12 · Gegenstand der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung<br />

1) Die Gesellschafterversammlung ist insbesondere zuständig für folgende<br />

Beschlussfassungen:<br />

a) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses bzw.<br />

der Einnahme-Überschuss-Rechnung;<br />

b) vorbehaltlich § 16 Abs. 3 Satz 2 dieses Vertrages: Beschlussfassung<br />

über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie<br />

über die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen, wobei der<br />

Grundsatz der Gleichbehandlung zu wahren ist;<br />

c) Entlastung der Komplementärin;<br />

d) Entlastung eines etwaigen Beirates;<br />

e) Entlastung der Treuhänderin;<br />

f) (eventuelle) Wahl des Abschlussprüfers;<br />

g) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

h) Auflösung der Gesellschaft.<br />

2) Sämtliche mit der Erstinvestition verbundenen Geschäftstätigkeiten,<br />

soweit sie im <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan, im Prospekt oder<br />

in diesem Vertrag erläutert oder geregelt sind, bedürfen zu ihrer<br />

Durchführung keiner gesonderten Genehmigung und sind gestattet.<br />

_§ 13 · Beschlussfassung<br />

1) Die Gesellschafter beschließen in den in diesem Vertrag vorgesehenen<br />

Fällen.<br />

2) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche<br />

Kommanditisten ordnungsgemäß geladen und wenigstens 25 % aller<br />

Stimmen anwesend oder vertreten sind oder an der schriftlichen<br />

Abstimmung im Umlaufverfahren teilgenommen haben. Auf § 5<br />

Abs. 3 Satz 2 wird verwiesen. Ist eine Versammlung nicht beschlussfähig,<br />

so ist eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung<br />

mit einer Frist von wenigstens 14 Tagen einzuberufen, die auch im<br />

schriftlichen Umlaufverfahren stattfinden kann. Diese Versammlung<br />

ist immer beschlussfähig, worauf in der Einladung hinzuweisen ist.<br />

3) Alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung mit Ausnahme<br />

von Beschlussfassungen über:<br />

a) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

b) Verkauf der Immobilie;<br />

c) Liquidation der Gesellschaft<br />

bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden und/oder vertretenen<br />

Stimmen. Die Beschlussfassung über a) bis c) bedarf einer<br />

Mehrheit von 75 % der anwesenden und/oder vertretenen Stimmen.<br />

Stimmenthaltungen zählen bei der Beschlussfähigkeit mit, gelten<br />

aber als nicht abgegebene Ja-/Nein-Stimmen für die Ermittlung der<br />

Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Eine<br />

Erhöhung des Eigenkapitals (Haftkapital und Darlehen) eines Gesellschafters<br />

kann nur mit seiner Zustimmung beschlossen werden.


4) Das Stimmrecht der Gesellschafter bestimmt sich nach dem Kapitalkonto.<br />

Auf je € 1.000 der Beteiligung am Haftkapital der Gesellschaft<br />

entfallen fünf Stimmen. Die Komplementärin verfügt über<br />

eine Stimme.<br />

5) Vor einer schriftlichen Abstimmung ist den Gesellschaftern die Aufforderung<br />

zur Abstimmung von der Komplementärin zu übersenden.<br />

Dabei ist der Abstimmungsgegenstand mit einer Erläuterung<br />

der Komplementärin bekannt zu geben. Die Stimmabgabe der<br />

Gesellschafter muss innerhalb von vier Wochen nach Abstimmungsaufforderung<br />

bei der Komplementärin eingehen.<br />

6) Über das Ergebnis einer schriftlichen Abstimmung unterrichtet die<br />

Treuhänderin die Gesellschafter schriftlich. Eine namentliche Nennung<br />

erfolgt nicht.<br />

7) Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur binnen<br />

einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Zusendung des<br />

Protokolls (§ 14) gerichtlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf<br />

dieser Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt. Die Unwirksamkeit<br />

eines Beschlusses kann nicht darauf gestützt werden, dass einige<br />

Gesellschafter nicht ordnungsgemäß geladen wurden.<br />

_§ 14 · Protokollierung der Gesellschaftsbeschlüsse<br />

Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll<br />

anzufertigen, welches von dem Leiter der Gesellschafterversammlung,<br />

bei Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren von der Komplementärin,<br />

zu unterzeichnen und den Gesellschaftern zu übersenden ist.<br />

Einsprüche gegen das Protokoll bzw. die schriftliche Mitteilung gem.<br />

§ 13 Abs. 6 sind – unbeschadet der Regelung des § 13 Abs. 7 – innerhalb<br />

von vier Wochen nach Absendung schriftlich gegenüber der Komplementärin<br />

zu erklären.<br />

_§ 15 · Geschäftsjahr, Jahresabschluss<br />

1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

2) Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres<br />

ist von der Komplementärin unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung sowie der<br />

gesetzlichen Vorschriften der Jahresabschluss der Gesellschaft<br />

anzufertigen.<br />

3) Der Jahresabschluss kann auf Wunsch der Gesellschafterversammlung<br />

von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und/oder<br />

einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und/oder Steuerberatungsgesellschaft<br />

geprüft werden. Die Bestellung des Prüfers erfolgt<br />

aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung.<br />

4) Der vorläufige Jahresabschluss ist den Gesellschaftern mit einer<br />

Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung zuzusenden.<br />

_§ 16 · Beteiligung am Ergebnis und Vermögen, Ausschüttungen<br />

1) Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Haftkommanditkapitalanteile<br />

am Vermögen, dem Ergebnis und den Ausschüttungen beteiligt.<br />

Im Jahr des Beitritts gilt dies zeitanteilig ab Beitritt, frühestens<br />

jedoch ab Einzahlung der Zeichnungssumme.<br />

2) Allen Gesellschaftern werden Verlustanteile auch dann zugerechnet,<br />

wenn sie die Höhe der Einlagen übersteigen.<br />

3) Über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen,<br />

soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher oder sonstiger<br />

Verpflichtungen benötigt werden, entscheidet die Gesellschafterversammlung.<br />

Die Komplementärin ist berechtigt, a conto eines<br />

später zu fassenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung<br />

im Januar eines Jahres nach ihrem Ermessen frei verfügbare Liquidität<br />

an die Gesellschafter auszuschütten. Auf ein etwaiges Aufleben<br />

der Einzahlungsverpflichtung ist ggf. hinzuweisen.<br />

4) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, bei Fälligkeit<br />

zu Lasten der Ausschüttungen der an einer Regelung zur vereinfachten<br />

Handhabung der Steuererklärungs- und Zahlungspflichten<br />

teilnehmenden Gesellschafter und Treugeber für deren Rechnung<br />

Zahlungen an das zuständige Finanzamt vorzunehmen, die aufgrund<br />

einer solchen Regelung geschuldet werden.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

_§ 17 · Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

1) Für die Geschäftsführung und die Haftung in der <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

erhält die Komplementärin einen einmaligen Betrag von pauschal<br />

€ 30.000. Dieser Betrag ist bei Schließung des Fonds, spätestens<br />

am 30.03.2005, fällig.<br />

2) Ferner erhält die Komplementärin für die laufende Geschäftsführung<br />

und für die Haftung eine jährliche Vergütung von € 20.000,<br />

2004 fällig zum 31.12., ab dem Jahr 2005 fällig zum 30.06. eines<br />

Jahres. Die Vergütung ist ab dem 01.01.2006 jährlich um 2,50 % zu<br />

erhöhen.<br />

3) Eine eventuell anfallende Umsatzsteuer ist in den Vergütungsbeträgen<br />

enthalten.<br />

4) Über diese Vergütung hinaus erhält die Komplementärin einen<br />

Ersatz von notwendigen Aufwendungen, mit Ausnahme der von ihr<br />

zu zahlenden Geschäftsführergehälter, die in Wahrnehmung der<br />

Geschäftsführungs- und Vertretungsmaßnahmen der Gesellschaft<br />

entstanden sind. Dies gilt auch für etwaige Steuerzahlungen in Zusammenhang<br />

mit der temporären Übernahme des Objektes.<br />

_§ 18 · Gesellschafterkonten<br />

1) Für jeden Gesellschafter werden ein Kapitalkonto, ein Darlehenskonto,<br />

ein Verlustkonto und ein Verrechnungskonto geführt.<br />

2) Auf dem Kapitalkonto wird die Haft-Kommanditeinlage des Gesellschafters<br />

gebucht. Diese ist unveränderlich und maßgebend für<br />

das Stimmrecht, für die Ergebnisverteilung, für die Beteiligung am<br />

Gesellschaftsvermögen sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben.<br />

3) Auf dem Darlehenskonto werden das Darlehen sowie Veränderungen<br />

nach entsprechenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlung<br />

gebucht, insbesondere Darlehenstilgungen aus liquiden Überschüssen<br />

der Gesellschaft, die keinem handelsrechtlichen Gewinn entsprechen.<br />

4) Verluste werden auf gesonderten Verlustkonten gebucht, die aus<br />

künftigen Gewinnen aufzufüllen sind.<br />

5) Für den sonstigen Verrechnungsverkehr, insbesondere Entnahmen<br />

und Gewinngutschriften zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern,<br />

wird ein Verrechnungskonto geführt.<br />

6) Auf allen Konten sind die Salden unverzinslich.<br />

_§ 19 · Abtretung und Belastung von Kommanditanteilen<br />

1) Ein Gesellschafter kann über seine Beteiligung ganz oder teilweise<br />

nur zum 31.12. eines Jahres und nur mit Zustimmung aller Gesellschafter<br />

unter Lebenden verfügen. Das gilt auch für Verfügungen<br />

über die vermögensrechtlichen Gesellschafteransprüche. Verfügungen<br />

dürfen nur einheitlich für Kapital und Darlehen vorgenommen<br />

werden.<br />

Davon unabhängig ist jedoch eine Verpfändung/Abtretung an ein Kreditinstitut<br />

uneingeschränkt zulässig, sofern die finanzierende Bank<br />

der Treuhänderin bestätigt, dass sie bei einer Verwertung der Beteiligung<br />

die Vorschriften dieses Paragrafen entsprechend beachtet.<br />

2) Die Übertragungsabsicht ist der Komplementärin durch Übersendung<br />

des Übertragungsvertrages anzuzeigen, die dann eine Abstimmung<br />

herbeiführt. Das Abstimmungsverfahren findet schriftlich<br />

statt. Die Stimmabgabe der Gesellschafter muss innerhalb von vier<br />

Wochen nach Abstimmungsaufforderung bei der Komplementärin<br />

eingehen.<br />

3) Die Übertragung eines KG-Anteils auf eine Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts, eine offene Handelsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft<br />

oder einen anderen Zusammenschluss von Personen,<br />

der nach niederländischen steuerlichen Maßstäben als so genannte<br />

transparente Gesellschaft behandelt werden kann, ist nicht gestattet.<br />

Diese Übertragung ist nichtig, es sei denn, dass die Geschäftsführung<br />

nach Prüfung der steuerlichen Auswirkungen auf den Fonds<br />

ausdrücklich zustimmt.<br />

67


_§ 20 · Dauer der Gesellschaft<br />

1) Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Gesellschaftsverhältnis<br />

kann von jedem Kommanditisten durch eingeschriebenen<br />

Brief mit einer Frist von zwölf Monaten bis zum Ende<br />

eines Geschäftsjahres, erstmals zum 31.12.2014, gekündigt werden.<br />

2) Die Kündigung ist an die Komplementärin zu richten. Maßgeblich für<br />

die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschreibens<br />

bei der Komplementärin. Die Kündigung hat nicht die<br />

Auflösung der Gesellschaft, sondern nur das Ausscheiden des kündigenden<br />

Gesellschafters zur Folge.<br />

3) Die Treuhänderin hat das Recht, ihre treuhänderisch gehaltene Beteiligung<br />

(Haft-Kommanditkapital und Darlehen) in dem Umfang<br />

herabzusetzen, in welchem Treugeber unter Beachtung der gesamten<br />

Fristen das Treuhandverhältnis gekündigt haben.<br />

4) Auf § 24 Abs. 2 wird verwiesen.<br />

_§ 21 · Ausscheiden von Gesellschaftern<br />

1) Die Komplementärin oder ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft<br />

aus, wenn<br />

68<br />

a) sie/er das Gesellschaftsverhältnis kündigt;<br />

b) ihr/ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt<br />

wird, mit Wirksamwerden der Kündigungserklärung<br />

bzw. der Ausschlusserklärung der Gesellschafter durch die<br />

Komplementärin;<br />

c) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung<br />

eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt oder<br />

seine Beteiligung von einem Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahme<br />

nicht innerhalb von sechs Monaten aufgehoben<br />

wird und die Komplementärin dies fordert.<br />

2) Durch das Ausscheiden eines Kommanditisten wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern von den verbleibenden Gesellschaftern<br />

unter entsprechender teilweiser Herabsetzung des Kapitals unter<br />

der bisherigen Firma fortgeführt.<br />

3) Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, wird die<br />

Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern von den verbliebenen Gesellschaftern<br />

fortgesetzt. Die übrigen Gesellschafter sind verpflichtet,<br />

eine geeignete Person/Gesellschaft als neuen persönlich haftenden<br />

Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen. Bis zur entsprechenden<br />

Beschlussfassung bleibt die Komplementärin Gesellschafterin.<br />

Die Komplementärin gibt bereits jetzt ihre Zustimmung zur<br />

Fortführung der Gesellschaft unter der bisherigen Firma.<br />

_§ 22 · Tod eines Kommanditisten<br />

1) Stirbt ein Kommanditist, geht die Beteiligung auf seine Erben nach<br />

Maßgabe der Regelungen dieses Vertrages über und wird mit diesen<br />

fortgesetzt. Diese müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins<br />

oder einer von der Treuhänderin akzeptierten Form legitimieren.<br />

Für den Übergang auf die Erben sowie für den Übergang von Gesellschaftsanteilen<br />

im Rahmen einer Verteilung eines Nachlasses<br />

braucht die Zustimmung aller Gesellschafter gemäß § 19 dieses<br />

Vertrages nicht eingeholt zu werden.<br />

2) Mehrere Erben dürfen bis zur Auseinandersetzung ihrer Gesellschafterrechte<br />

diese nur durch einen gemeinsamen, schriftlich beauftragten<br />

Bevollmächtigten ausüben. Ein Bevollmächtigter ist auch dann<br />

zu benennen, wenn kleinere Beteiligungen (Zeichnungssumme) als<br />

€ 5.000 entstehen. Solange ein gemeinsamer Bevollmächtigter nicht<br />

bestellt ist oder die Legitimation des/der Erben nicht erfolgt ist, ruhen<br />

die personenbezogenen Rechte aus der Gesellschaftsbeteiligung.<br />

3) Bei Aufteilung einer Beteiligung infolge von Erbauseinandersetzungen<br />

dürfen keine Haft-Kapitalanteile mit Nominalwert unter € 5.000<br />

entstehen.<br />

_§ 23 · Auseinandersetzungsguthaben<br />

1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, hat er Anspruch<br />

auf ein Auseinandersetzungsguthaben, welches seiner Beteiligung<br />

am Vermögen der Gesellschaft entspricht. Maßgebend ist<br />

der Verkehrswert des Gesellschaftsvermögens (vgl. Abs. 3).<br />

2) Das Auseinandersetzungsguthaben berechnet sich nach dem Wert<br />

des Gesellschaftsanteils, der auf den Tag des Ausscheidens zu ermitteln<br />

ist. Zur Ermittlung ist auf den Tag des vollkommenen oder teilweisen<br />

Ausscheidens eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen.<br />

3) Das Auseinandersetzungsguthaben ist im Regelfall im Rahmen des<br />

Jahresabschlusses zu ermitteln. Der Grundbesitz der Gesellschaft<br />

ist mit dem Verkehrswert zu bewerten. Die Gesellschaft wird zum<br />

Ende eines jeweiligen Kalenderjahres, in dem ein Gesellschafter<br />

ausgeschieden ist, den Verkehrswert des Gesellschaftsvermögens<br />

durch einen unabhängigen vereidigten Bausachverständigen auf<br />

Kosten der Gesellschaft ermitteln lassen. Der Sachverständige hat<br />

das Gutachten bis zum 31.03. des Folgejahres zu erstellen. Der Wert<br />

dieses Gutachtens ist für die Gesellschaft sowie den Ausscheidenden<br />

verbindlich.<br />

4) Das Abfindungsguthaben ist fällig in zwei gleichen Halbjahresraten,<br />

die erste Rate sechs Monate nach Ausscheiden des betreffenden<br />

Gesellschafters, die nächste Rate zum Jahresende. Das jeweils<br />

noch offene Abfindungsguthaben ist mit 6 v.H. jährlich zu verzinsen.<br />

Die Zinsen sind mit der Hauptsumme jeweils fällig und zahlbar.<br />

5) Soweit die Liquiditätslage der Gesellschaft bei Aufrechterhaltung<br />

eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und Erfüllung aller<br />

sonstigen bis zum Ausscheiden des Gesellschafters begründeten<br />

Verpflichtungen es nicht erlaubt, die Raten zu zahlen, kann die Gesellschaft<br />

eine Stundung der Zahlungen ganz oder in Teilen verlangen,<br />

längstens jedoch um insgesamt drei Jahre.<br />

6) Die ausscheidenden Gesellschafter können keine Sicherstellung ihres<br />

Auseinandersetzungsguthabens verlangen. Sie haben keinen Anspruch<br />

auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf<br />

Sicherheitsleistung wegen Ansprüchen von Gesellschaftsgläubigern.<br />

_§ 24 · Auflösung der Gesellschaft<br />

1) Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

mit einer Mehrheit von 75 % der anwesenden<br />

und/oder vertretenen Stimmen. Im Falle einer Auflösung ist die<br />

Gesellschaft durch die Komplementärin zu liquidieren.<br />

2) Wenn Gesellschafter, die mindestens 20 % des Haft-Kommanditkapitals<br />

repräsentieren, die Gesellschaft kündigen, ist von der Komplementärin<br />

unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen,<br />

die über eine Liquidation der Gesellschaft beschließt. Wird<br />

die Liquidation beschlossen, so nehmen auch die kündigenden Gesellschafter<br />

an der Liquidation teil.<br />

3) Sofern die Gesellschafter im Zuge der Liquidation – unbeschadet<br />

früherer Ausschüttungen – 110 % zzgl. Agio (5 % der Zeichnungssumme)<br />

der ursprünglichen Zeichnungssumme erhalten, erhält das<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. eine nachträgliche Initiatorenvergütung<br />

für erfolgreiches <strong>Invest</strong>ment in Höhe von 30 % der den genannten<br />

Liquidationsüberschuss von 110 % übersteigenden Erlöse.<br />

_§ 25 · Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein<br />

oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen<br />

nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt<br />

die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Gewollten am Nächsten<br />

kommt.<br />

2) Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages<br />

eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />

3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses Vertrages<br />

ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart<br />

werden kann.<br />

4) Die Kosten der Errichtung dieses Vertrages trägt die Gesellschaft.<br />

Fassung vom April<br />

Für die Verwaltung Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds<br />

für Holland GmbH<br />

Für die Hansische Treuhand AG, Hamburg


HOLLAND 52<br />

Treuhandvertrag<br />

Die Firma<br />

Hansische Treuhand AG<br />

– nachstehend »Treuhänderin« genannt –<br />

wird sich als Gründungskommanditistin an der<br />

Kommanditgesellschaft in Firma<br />

Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds<br />

für Holland GmbH & Co. KG (nachfolgend: Gesellschaft)<br />

beteiligen, deren noch abzuschließender bzw. bereits abgeschlossener<br />

Gesellschaftsvertrag (im Nachfolgenden einheitlich: Kommanditgesellschaftsvertrag)<br />

diesem Treuhandvertrag als Anlage beiliegt. Die Treuhänderin<br />

ist berechtigt, die Beteiligung ganz oder teilweise auch treuhänderisch<br />

für Dritte halten zu können.<br />

Nach dem Kommanditgesellschaftsvertrag steht der Treuhänderin<br />

das Recht zu, ihre Beteiligung an der Gesellschaft durch und für Dritte<br />

zu erhöhen. Dementsprechend beteiligt sich die Treuhänderin in eigenem<br />

Namen und für Rechnung Dritter an der Kommanditgesellschaft.<br />

Die Treuhänderin verwaltet auch die Beteiligungen derjenigen Gesellschafter,<br />

die der Gesellschaft unmittelbar beitreten und selbst im Handelsregister<br />

eingetragen werden.<br />

Für beide Gruppen gilt der nachfolgende Treuhandvertrag.<br />

_§ 1 · Treuhandverhältnis<br />

1) Das Treuhandverhältnis wird durch Annahme des unterzeichneten<br />

Zeichnungsscheins durch die Treuhänderin begründet. Mit Unterzeichnung<br />

des Zeichnungsscheins hat sich der Zeichner für den<br />

Fall, dass die Beitritts- und Mittelfreigabevoraussetzungen vorliegen,<br />

zur unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an der Gesellschaft<br />

entschieden.<br />

70<br />

Die Treuhänderin hat bei der <strong>Invest</strong>itionsentscheidung nicht mitgewirkt,<br />

noch hat der Zeichner eine irgendwie geartete Mitwirkung<br />

oder Beratung durch die Treuhänderin hierbei erwartet, noch erwartet<br />

er sie für die Zukunft, noch wird eine solche Beratung von<br />

der Treuhänderin angeboten oder geleistet.<br />

2) a) Mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheines beauftragt jeder<br />

Treugeber, der mittelbar der Gesellschaft beitritt, die Treuhänderin,<br />

nach Maßgabe des Treuhandauftrages, des Zeichnungsscheines<br />

und des Kommanditgesellschaftsvertrages, ihre Beteiligung<br />

um den jeweiligen Zeichnungsbetrag zu erhöhen. Die<br />

jeweilige Erhöhung erfolgt im Namen der Treuhänderin, jedoch<br />

für Rechnung des Treugebers, der in diesem Vertrag Treugeber<br />

genannt wird.<br />

b) Mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheines beauftragt auch<br />

der unmittelbar der Gesellschaft beitretende Gesellschafter,<br />

der im Folgenden Treugeberkommanditist genannt wird, die<br />

Treuhänderin, nach Maßgabe ihres Treuhandauftrages, des<br />

Zeichnungsscheines und des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

seinen Beitritt in offener Stellvertretung zu veranlassen und<br />

seine Beteiligung zu verwalten. Soweit in diesem Vertrag von<br />

»Gesellschafter« die Rede ist, sind Treugeberkommanditisten<br />

und Treugeber gemeint.<br />

c) Der Beitritt zur Gesellschaft kann auch erfolgen im Wege der<br />

Sonderrechtsnachfolge der Beteiligung der Treuhänderin als<br />

Gründungskommanditistin.<br />

3) Die Treuhänderin ist verpflichtet, die Beteiligung erst dann zu übernehmen,<br />

wenn der Kommanditgesellschaftsvertrag der Gesellschaft<br />

in der beiliegenden Fassung abgeschlossen wurde und<br />

dessen in § 3 Abs. 7 genannte Beitritts- und Mittelfreigabevoraussetzungen<br />

erfüllt sind.<br />

4) Die Treuhänderin ist – wenn sie von der Komplementärin hierzu<br />

nach Eintritt der Beitritts- und Freigabebedingungen gesondert<br />

beauftragt wird – berechtigt, mit Wirkung für und gegen die Gesellschaft,<br />

die Mitgesellschafter und übrigen Treugeberkommanditisten<br />

und Treugeber dem Beitritt und dem Treuhandauftrag zurückzutreten,<br />

wenn der Zeichner seiner Einzahlungsverpflichtung nebst<br />

Agio aus dem Zeichnungsschein nicht fristgemäß nachkommt.<br />

5) Die Treuhänderin wird die übernommene und/oder verwaltete<br />

Kommanditbeteiligung an der Kommanditgesellschaft treuhänderisch<br />

verwalten. Sie wird die Rechte unter Berücksichtigung des<br />

Kommanditgesellschaftsvertrages, dieses Treuhandauftrages und<br />

der Interessen der Gesamtheit der Zeichner wahrnehmen. Ihr obliegt<br />

die Kommunikation zwischen Gesellschaft und Gesellschafter.<br />

6) Die Treuhänderin ist verpflichtet, das im Rahmen des Treuhandverhältnisses<br />

erworbene Vermögen von ihrem eigenen oder dem von<br />

Dritten anvertrauten Vermögen getrennt zu halten und zu verwalten.<br />

Sie wird alles, was sie aufgrund ihrer formalen Stellung als Treuhänderin<br />

und/oder als Verwaltungstreuhänderin erlangt, an die<br />

Treugeberkommanditisten und Treugeber herausgeben.<br />

7) Jeder Treugeber ist wirtschaftlich wie ein im Handelsregister eingetragener<br />

Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt. Auch die<br />

mittelbare Beteiligung erstreckt sich auf das anteilige Gesellschaftsvermögen,<br />

einschließlich der stillen Reserven, sowie auf Gewinn<br />

und Verlust der Gesellschaft nach Maßgabe des Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />

Jeder Treugeber trägt in Höhe seiner Beteiligung<br />

das anteilige wirtschaftliche Risiko wie ein im Handelsregister eingetragener<br />

Kommanditist.<br />

8) Jeder Treugeber stellt die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten<br />

frei, die sich aus dem Treuhandverhältnis ergeben können. Wird die<br />

Treuhänderin aus solchen Verbindlichkeiten in Anspruch genommen,<br />

ist seitens des Treugebers in vollem Umfang Ersatz zu leisten. Eine<br />

gesamtschuldnerische Haftung des Treugebers ist ausgeschlossen.<br />

9) Die Treuhänderin darf Dritten gegenüber die Beteiligung des Treugebers<br />

an der Gesellschaft nur mit dessen schriftlicher Zustimmung<br />

offen legen, soweit nichts anderes gesetzlich vorgeschrieben<br />

ist oder soweit dies dem Interesse des Treugebers entspricht. Die<br />

Treuhänderin ist jedoch zur Offenlegung gegenüber der niederländischen<br />

und der deutschen Finanzverwaltung und aus begründetem<br />

Anlass gegenüber der Gesellschaft, insbesondere bei Kündigung<br />

der Beteiligung, berechtigt.<br />

_§ 2 · Treuhandverwaltung<br />

1) Die Treuhänderin wird ihre Rechte und Pflichten mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmannes wahrnehmen.<br />

2) Die Rechte und Pflichten, die der treuhänderischen Verwaltung unterliegen,<br />

ergeben sich aus dem Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

und aus diesem Treuhandvertrag.<br />

3) Die Treuhänderin und ihre Organe haften – auch für ein vor Vertragsschluss<br />

liegendes Verhalten – nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung wesentlicher<br />

Verpflichtungen aus diesem Vertrag haftet sie für Fahrlässigkeit.<br />

Der Umfang der Haftung ist auf die jeweilige Höhe des in dem<br />

Zeichnungsschein angegebenen Betrages begrenzt.<br />

4) Über die die Kommanditgesellschaft betreffenden Vorgänge wird die<br />

Treuhänderin mindestens einmal jährlich schriftlich unterrichten.


_§ 3 · Treugeberversammlungen/Gesellschafterversammlungen<br />

1) a) Da jeder Treugeber nach dem Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

berechtigt ist, unmittelbar an der Gesellschafterversammlung<br />

der Kommanditgesellschaft teilzunehmen, sollen Treugeberund<br />

Gesellschafterversammlungen uno actu stattfinden.<br />

b) Treugeber-/Gesellschafterversammlungen können im schriftlichen<br />

Umlaufverfahren abgehalten werden.<br />

2) § 11 Abs. 2 des Kommanditgesellschaftsvertrages gilt entsprechend.<br />

3) Die Versammlung ist schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen –<br />

wenn es sich um eine Treugeberversammlung handelt – und einer<br />

Frist von vier Wochen, wenn Treugeberversammlung und Gesellschafterversammlung<br />

uno actu abgehalten werden, unter Angabe<br />

der von der Treuhänderin/Komplementärin verbindlich festgelegten<br />

Tagesordnung einzuberufen.<br />

Die Ladungsfrist beginnt mit dem Tage der Absendung. Die Versammlung<br />

findet am Sitz der Treuhänderin statt, es sei denn, die<br />

Treuhänderin hat einen anderen Versammlungsort innerhalb der<br />

Bundesrepublik Deutschland bestimmt.<br />

4) Jeder Gesellschafter (Treugeberkommanditist und/oder Treugeber)<br />

ist berechtigt, sich auf der Versammlung vertreten zu lassen. Der<br />

Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, die für jede<br />

Treugeberversammlung neu zu erteilen ist.<br />

5) Den Vorsitz in der Versammlung führt derjenige, der nach dem<br />

Kommanditgesellschaftsvertrag hierzu berufen ist oder bestimmt<br />

wird. Wird eine von der Gesellschafterversammlung getrennte Versammlung<br />

der Treugeber abgehalten, führt den Vorsitz die Treuhänderin.<br />

_§ 4 · Weisungsrechte und Beschlussfassung<br />

1) Vor Ausübung des Stimmrechts bei Gesellschafterbeschlüssen der<br />

Kommanditgesellschaft sind von der Treuhänderin die Weisungen<br />

der Gesellschafter einzuholen, in welcher Weise die Treuhänderin<br />

ihr Stimmrecht ausüben soll, wenn der Gesellschafter nicht selbst<br />

erscheint. Sofern der Treuhänderin Weisungen nicht erteilt werden,<br />

wird die Treuhänderin sich insoweit der Stimme enthalten.<br />

2) Weisungen werden von Gesellschaftern schriftlich erteilt.<br />

3) Die Treuhänderin ist sowohl für die Gesellschafterversammlung<br />

als auch für eine Treugeberversammlung berechtigt, auch uno actu<br />

Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren, insbesondere im<br />

Umlaufverfahren, herbeizuführen, soweit nicht Gesellschafter, die<br />

mindestens 25% des Kommanditkapitals repräsentieren, die Einberufung<br />

einer Versammlung verlangen. Eine Beschlussfassung<br />

im schriftlichen Abstimmungsverfahren kann nur wirksam gefasst<br />

werden, wenn mindestens 25 % der Stimmen aller Gesellschafter<br />

an der Abstimmung teilnehmen.<br />

4) Bei Weisungen und Beschlussfassungen repräsentieren je € 1.000<br />

der treuhänderisch gehaltenen oder verwalteten Hafteinlage fünf<br />

Stimmen.<br />

_§ 5 · Übertragung, Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

1) Jeder Treugeber kann seine Beteiligung in entsprechender Anwendung<br />

des § 19 des Kommanditgesellschaftsvertrages mit Einwilligung<br />

aller Gesellschafter und der Treuhänderin im Wege der<br />

Sonderrechtsnachfolge übertragen. Die Treuhänderin kann die<br />

Einwilligung nur verweigern, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Ein<br />

triftiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die vorgesehene<br />

Übertragung auf den konkreten Erwerber oder die Art des Übertragungsverfahrens<br />

das steuerliche Gesamtkonzept der Kommanditgesellschaft<br />

gefährdet.<br />

2) Der Erwerber tritt mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des<br />

bisherigen Treugebers. Die Treuhänderin ist berechtigt, einen Nachweis<br />

des Überganges zu verlangen.<br />

3) Stirbt ein Treugeber, so gehen alle Rechte und Pflichten aus diesem<br />

Vertrag auf seine/seinen Rechtsnachfolger – § 22 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

entsprechend – über. Diese treten/dieser<br />

tritt an seine Stelle. Sind mehrere Rechtsnachfolger vorhanden, so<br />

Treuhandvertrag<br />

haben sie bis zur Legitimation der Erbfolge durch Erbschein (oder<br />

notariellen Auseinandersetzungsvertrag) oder auf eine der Treuhänderin<br />

sonst geeignet erscheinende Weise ohne Aufforderung<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestellen, der für alle<br />

Rechtsnachfolger einheitlich zu verhandeln hat. Bis zur Benennung<br />

des Bevollmächtigten ruhen die Mitgliedschaftsrechte aus der<br />

mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung, insbesondere die Weisungs-<br />

und Stimmrechte. Die Treuhänderin ist bis zur Bestellung<br />

des Bevollmächtigten berechtigt, Zustellungen und Zahlungen an<br />

jeden Rechtsnachfolger vorzunehmen, ohne dass jedoch der Rechtsnachfolger<br />

darauf Anspruch hätte.<br />

4) Dieser Vertrag kann von der Treuhänderin und von dem Gesellschafter<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt<br />

werden. Erfolgt eine solche Kündigung, hat die Treuhänderin in<br />

Fällen der mittelbaren Beteiligung eine entsprechende Teilkommanditeinlage<br />

auf den Treugeber zu übertragen, der damit unmittelbar<br />

Kommanditist wird. Die Kündigung des Treugebers wird erst dann<br />

wirksam, wenn der Treugeber auf eigene Kosten der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin eine entsprechende Handelsregistervollmacht<br />

in notariell beglaubigter Form übermittelt hat. Die vorstehenden<br />

Bestimmungen gelten entsprechend, wenn das Treuhandverhältnis<br />

aus wichtigem Grunde gekündigt wird.<br />

5) Dieser Treuhandvertrag kann ferner von Treuhänderin und Treugeber<br />

entsprechend der Regelung über die ordentliche Kündigung<br />

des Kommanditgesellschaftsvertrages gekündigt werden.<br />

6) Das Treuhandverhältnis endet aufgrund einer Erklärung der Treuhänderin,<br />

wenn<br />

a) über das Vermögen des Gesellschafters rechtskräftig das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet wird, es sei denn, die Beteiligung ist<br />

nicht zur Insolvenzmasse gehöriges Vermögen;<br />

b) der Gesellschafter mit seiner vertraglich übernommenen Einzahlungsverpflichtung<br />

ganz oder teilweise in Verzug gerät und<br />

die Treuhänderin ihm gegenüber die Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

erklärt hat.<br />

7) Endet ein Treuhandverhältnis gem. Abs. 5) oder 6), so erwirbt der<br />

Treugeber einen Auseinandersetzungsanspruch nach Maßgabe des<br />

Kommanditgesellschaftsvertrages gegenüber der Gesellschaft.<br />

8) Das Treuhandverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,<br />

wenn zum 10.10.2004 weniger als 50 vom Hundert des vorgesehenen<br />

Eigenkapitals der Gesellschaft gezeichnet sind. Auf die<br />

Unwiderruflichkeit der Zeichnungen kommt es hierbei nicht an.<br />

_§ 6 · Treuhandgebühr<br />

Die Treuhänderin erhält für ihre Treuhandtätigkeit für die Treuhandverwaltung<br />

der der Gesellschaft unmittelbar beitretenden Gesellschafter<br />

sowie für die Treuhandtätigkeit für die der Gesellschaft<br />

mittelbar beitretenden Gesellschafter Gebühren gem. § 10 des Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />

_§ 7 · Verjährung<br />

Ansprüche gegen die Treuhänderin und ihre Organe verjähren sechs<br />

Monate nach Kenntnis des schädigenden Ereignisses, spätestens drei<br />

Jahre von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist.<br />

_§ 8 · Teilnichtigkeit, Erfüllungsort<br />

1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige aufgenommene<br />

Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht<br />

durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit<br />

später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im<br />

Übrigen nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen<br />

sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der<br />

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung<br />

der Lücke soll eine Regelung gelten, mit der der beabsichtigte<br />

wirtschaftliche Zweck am besten erreicht wird.<br />

2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem<br />

Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />

Fassung vom April 2004<br />

Für die Hansische Treuhand AG, Hamburg<br />

71


HOLLAND 52<br />

Vertragspartner<br />

Vertragspartner<br />

_FONDSGESELLSCHAFT<br />

Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds<br />

für Holland GmbH & Co. KG<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

Voraussichtlicher Tag der Eintragung: 15.10.2004<br />

Komplementärin<br />

Verwaltung Zweiundfünfzigste IFH geschlossener<br />

Immobilienfonds für Holland GmbH<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. B 85624<br />

Tag der Eintragung: 26.11.2002<br />

Das Stammkapital von € 25.000 wird voll von der Hansische<br />

Treuhand AG gehalten<br />

Geschäftsführung<br />

Joachim Schmarbeck, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />

Tanja Einsiedler-Johannsen, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />

Kommanditistin<br />

Hansische Treuhand AG (€ 50.000)<br />

_GENERAL-EMITTENT<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />

Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />

Höhe des haftenden Kapitals: € 35.624.000<br />

Komplementärin<br />

HFI Hansische Vermögensverwaltung AG<br />

Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. B 61243<br />

Vorstand<br />

Dr. Eric Hirsch, Hamburg<br />

Dr. Martin Ollendorff, Hamburg<br />

Kommanditistin<br />

ABSA Bank Ltd., Johannesburg, Südafrika<br />

_PROPERTY ADVISOR<br />

Stephan Makelaars<br />

P.C. Hooftstraat 150 · 1071 CG Amsterdam<br />

Geschäftsführung<br />

Willem Stephan<br />

72<br />

_GUTACHTER<br />

Wertgutachten von<br />

Troostwijk Taxaties B.V.<br />

Technisches Gutachten von<br />

Basalt Bouwadvies B.V.<br />

Steuerliches Gutachten hinsichtlich<br />

der niederländischen steuerlichen Aspekte von<br />

Loyens & Loeff<br />

_TREUHÄNDERIN<br />

Hansische Treuhand AG<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. B 20343<br />

Grundkapital: € 300.000<br />

Vorstand<br />

Carsten Diettrich, Hamburg<br />

Larissa Dan, Hamburg<br />

Gesellschafter<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />

Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />

Höhe des haftenden Kapitals: € 35.624.000<br />

_KONZEPTIONÄRIN<br />

<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />

Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. B 12823<br />

Höhe des haftenden Kapitals: € 600.000<br />

Geschäftsführung<br />

Ulrich Wieczorek, Hamburg<br />

Joachim Schmarbeck, Hamburg<br />

Gesellschafter<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />

Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />

Höhe des Haftenden Kapitals: € 35.624.000


Impressum<br />

Impressum/Haftungsbeschränkung<br />

Vom Prospekt abweichende Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen<br />

Bestätigung des Prospektherausgebers.<br />

_HERAUSGEBER<br />

<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />

_KONZEPTION<br />

<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />

Alle Hamburg<br />

Herausgabedatum: April 2004<br />

_HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG<br />

Die Haftung für etwa unrichtige oder unvollständige Prospektangaben und Pflichtverletzungen<br />

gegenüber dem Zeichner ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren sechs Monate nach<br />

Kenntnis, spätestens innerhalb von drei Jahren nach Beitritt zu der Gesellschaft<br />

(vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher oder vertraglicher Fristen).<br />

_GESTALTUNG + REALISIERUNG<br />

Hornung & Consorten Werbeagentur GmbH<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />

<strong>Invest</strong>ment Products<br />

Herrengraben 74<br />

20459 Hamburg<br />

Telefon: 0 40.3 76 08-301/555<br />

Telefax: 0 40.3 76 08-515<br />

E-Mail: info@woelbern.de<br />

www.woelbern.de<br />

HOLLAND 52


Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG) | <strong>Invest</strong>ment Products | Herrengraben 74 | 20459 Hamburg<br />

Telefon: 0 40.3 76 08-301/555 | Telefax: 0 40.3 76 08-515 | info@woelbern.de | www.woelbern.de

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