13508 BW_Holland52_Titel_RZ - Wölbern Invest
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HOLLAND 52<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
_VORBEMERKUNG<br />
Die nachfolgenden Ausführungen sollen es dem Anleger ermöglichen,<br />
einen Überblick über wesentliche rechtliche Fragen zu<br />
erhalten, die sich im Zusammenhang mit der angebotenen Beteiligung<br />
stellen.<br />
Sie sind jedoch eine Zusammenfassung und können daher<br />
eine rechtliche Beratung sowie das gründliche Studium des<br />
gesamten Beteiligungsangebotes, insbesondere des Gesellschaftsvertrages<br />
und des Treuhandvertrages, nicht ersetzen.<br />
I. GEGENSTAND DER BETEILIGUNG<br />
Die Zeichner beteiligen sich wahlweise unmittelbar oder mittelbar<br />
an der Beteiligungsgesellschaft Zweiundfünfzigste IFH<br />
geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG,<br />
einer deutschen Kommanditgesellschaft mit Sitz in Hamburg,<br />
die noch zu gründen ist.<br />
Gründungsgesellschafter werden die Hansische Treuhand<br />
AG als Treuhandkommanditistin mit einer Kommanditeinlage<br />
von € 50.000 und einem Gesellschafterdarlehen in Höhe von<br />
€ 200.000 sowie die Verwaltung Zweiundfünfzigste IFH geschlossener<br />
Immobilienfonds für Holland GmbH als persönlich<br />
haftende Gesellschafterin sein, die keine Einlage leistet.<br />
Mit Annahme des Treuhandauftrages (Zeichnungsscheines),<br />
in dem sich der Zeichner für eine unmittelbare oder mittelbare<br />
Beteiligung entscheidet, kommt ein Treuhandvertrag zwischen<br />
dem jeweiligen Zeichner und der Hansische Treuhand AG zustande.<br />
Hiernach wird die Hansische Treuhand AG bei Vorliegen der<br />
Beitritts- und Mittelfreigabevoraussetzungen (vgl. unten) ihre<br />
Beteiligung im eigenen Namen für Rechnung des mittelbar<br />
beitretenden Zeichners erhöhen bzw. in offener Stellvertretung<br />
eine Beteiligung für den unmittelbar beitretenden Zeichner<br />
übernehmen und verwalten.<br />
Sind zum 10.10.2004 weniger als 50 % des geplanten Kommanditkapitals<br />
gezeichnet, endet der Treuhandauftrag mit der<br />
Hansische Treuhand AG, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />
Ein Beitritt der Zeichner zur Fondsgesellschaft erfolgt in diesem<br />
Falle nicht, ggf. bereits geleistete Zeichnungsbeträge sowie<br />
das Agio werden an die Zeichner erstattet.<br />
42<br />
II. GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
Der Kommanditgesellschaftsvertrag der zu gründenden Fondsgesellschaft<br />
wird den ab Seite 64 abgedruckten Wortlaut erhalten<br />
und regelt die Rechte und Pflichten zwischen Anlegern und<br />
der Gesellschaft sowie den Gesellschaftern untereinander im<br />
Einzelnen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Bei mittelbarer Beteiligung über den Treuhänder wird der<br />
Zeichner wie ein unmittelbar beitretender Kommanditist behandelt.<br />
Zudem kann er bei Vorlage einer notariell beglaubigten<br />
Handelsregistervollmacht die Stellung eines direkt im Handelsregister<br />
eingetragenen Kommanditisten einnehmen.<br />
_GESELLSCHAFTSZWECK<br />
Gesellschaftszweck ist die Verwaltung der in Amsterdam Zuidoost<br />
gelegenen Immobilie (§ 2 Gesellschaftsvertrag) sowie die<br />
Erbringung von Dienstleistungen.<br />
_KOMMANDITEINLAGE<br />
Die Zeichnungssumme setzt sich zusammen aus einem Kommanditkapital<br />
(20 %) und einem Gesellschafterdarlehen (80 %)<br />
und beträgt mindestens € 15.000. Höhere Beträge sollen ohne<br />
Rest durch 5.000 teilbar sein. Auf die Zeichnungssumme wird<br />
ein Agio von 5 % erhoben.<br />
Im Falle nicht fristgerechter Zahlung der Zeichnungssumme<br />
sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über<br />
dem jeweiligen Basiszinssatz vereinbart. Die Hansische Treuhand<br />
AG kann ermächtigt werden, die Ansprüche geltend zu<br />
machen und einzuziehen. Sie kann aber auch ermächtigt werden,<br />
mit Wirkung für die Gesellschaft und die Gesellschafter von<br />
der Beitrittsvereinbarung mit einem säumigen Zeichner mit<br />
rückwirkender Kraft zurückzutreten (§ 3 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag).<br />
_MITTELFREIGABE<br />
Gemäß den Regelungen des Treuhandvertrages und des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
wird die Treuhänderin die Beteiligung<br />
für die Zeichner erst dann übernehmen und die Mittel<br />
freigeben, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ<br />
vorliegen: