01.12.2012 Aufrufe

13508 BW_Holland52_Titel_RZ - Wölbern Invest

13508 BW_Holland52_Titel_RZ - Wölbern Invest

13508 BW_Holland52_Titel_RZ - Wölbern Invest

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

HOLLAND 52<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

_VORBEMERKUNG<br />

Die nachfolgenden Ausführungen sollen es dem Anleger ermöglichen,<br />

einen Überblick über wesentliche rechtliche Fragen zu<br />

erhalten, die sich im Zusammenhang mit der angebotenen Beteiligung<br />

stellen.<br />

Sie sind jedoch eine Zusammenfassung und können daher<br />

eine rechtliche Beratung sowie das gründliche Studium des<br />

gesamten Beteiligungsangebotes, insbesondere des Gesellschaftsvertrages<br />

und des Treuhandvertrages, nicht ersetzen.<br />

I. GEGENSTAND DER BETEILIGUNG<br />

Die Zeichner beteiligen sich wahlweise unmittelbar oder mittelbar<br />

an der Beteiligungsgesellschaft Zweiundfünfzigste IFH<br />

geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG,<br />

einer deutschen Kommanditgesellschaft mit Sitz in Hamburg,<br />

die noch zu gründen ist.<br />

Gründungsgesellschafter werden die Hansische Treuhand<br />

AG als Treuhandkommanditistin mit einer Kommanditeinlage<br />

von € 50.000 und einem Gesellschafterdarlehen in Höhe von<br />

€ 200.000 sowie die Verwaltung Zweiundfünfzigste IFH geschlossener<br />

Immobilienfonds für Holland GmbH als persönlich<br />

haftende Gesellschafterin sein, die keine Einlage leistet.<br />

Mit Annahme des Treuhandauftrages (Zeichnungsscheines),<br />

in dem sich der Zeichner für eine unmittelbare oder mittelbare<br />

Beteiligung entscheidet, kommt ein Treuhandvertrag zwischen<br />

dem jeweiligen Zeichner und der Hansische Treuhand AG zustande.<br />

Hiernach wird die Hansische Treuhand AG bei Vorliegen der<br />

Beitritts- und Mittelfreigabevoraussetzungen (vgl. unten) ihre<br />

Beteiligung im eigenen Namen für Rechnung des mittelbar<br />

beitretenden Zeichners erhöhen bzw. in offener Stellvertretung<br />

eine Beteiligung für den unmittelbar beitretenden Zeichner<br />

übernehmen und verwalten.<br />

Sind zum 10.10.2004 weniger als 50 % des geplanten Kommanditkapitals<br />

gezeichnet, endet der Treuhandauftrag mit der<br />

Hansische Treuhand AG, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />

Ein Beitritt der Zeichner zur Fondsgesellschaft erfolgt in diesem<br />

Falle nicht, ggf. bereits geleistete Zeichnungsbeträge sowie<br />

das Agio werden an die Zeichner erstattet.<br />

42<br />

II. GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

Der Kommanditgesellschaftsvertrag der zu gründenden Fondsgesellschaft<br />

wird den ab Seite 64 abgedruckten Wortlaut erhalten<br />

und regelt die Rechte und Pflichten zwischen Anlegern und<br />

der Gesellschaft sowie den Gesellschaftern untereinander im<br />

Einzelnen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Bei mittelbarer Beteiligung über den Treuhänder wird der<br />

Zeichner wie ein unmittelbar beitretender Kommanditist behandelt.<br />

Zudem kann er bei Vorlage einer notariell beglaubigten<br />

Handelsregistervollmacht die Stellung eines direkt im Handelsregister<br />

eingetragenen Kommanditisten einnehmen.<br />

_GESELLSCHAFTSZWECK<br />

Gesellschaftszweck ist die Verwaltung der in Amsterdam Zuidoost<br />

gelegenen Immobilie (§ 2 Gesellschaftsvertrag) sowie die<br />

Erbringung von Dienstleistungen.<br />

_KOMMANDITEINLAGE<br />

Die Zeichnungssumme setzt sich zusammen aus einem Kommanditkapital<br />

(20 %) und einem Gesellschafterdarlehen (80 %)<br />

und beträgt mindestens € 15.000. Höhere Beträge sollen ohne<br />

Rest durch 5.000 teilbar sein. Auf die Zeichnungssumme wird<br />

ein Agio von 5 % erhoben.<br />

Im Falle nicht fristgerechter Zahlung der Zeichnungssumme<br />

sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über<br />

dem jeweiligen Basiszinssatz vereinbart. Die Hansische Treuhand<br />

AG kann ermächtigt werden, die Ansprüche geltend zu<br />

machen und einzuziehen. Sie kann aber auch ermächtigt werden,<br />

mit Wirkung für die Gesellschaft und die Gesellschafter von<br />

der Beitrittsvereinbarung mit einem säumigen Zeichner mit<br />

rückwirkender Kraft zurückzutreten (§ 3 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

_MITTELFREIGABE<br />

Gemäß den Regelungen des Treuhandvertrages und des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

wird die Treuhänderin die Beteiligung<br />

für die Zeichner erst dann übernehmen und die Mittel<br />

freigeben, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ<br />

vorliegen:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!