13508 BW_Holland52_Titel_RZ - Wölbern Invest
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HOLLAND 52<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
_§1 · Rechtsform<br />
1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Sie dient der<br />
Erreichung des in § 2 dieses Vertrages näher bezeichneten Gesellschaftszweckes.<br />
2) Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet: Zweiundfünfzigste<br />
IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG.<br />
3) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.<br />
4) Die Gesellschaft beginnt mit ihrer Eintragung in das Handelsregister.<br />
_§2 · Gesellschaftszweck<br />
1) Zweck der Gesellschaft ist:<br />
a) Die Verwaltung und Verwertung folgender Immobilie in Erbpacht:<br />
Bürogebäude in Amsterdam Zuidoost, Paasheuvelweg.<br />
64<br />
b) Die Erbringung von Dienstleistungen.<br />
2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck in<br />
Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen<br />
oder durch Dritte ausführen zu lassen.<br />
_§3 · Gesellschafter, Gesellschaftskapital<br />
1) Komplementärin ist die Verwaltung Zweiundfünfzigste IFH geschlossener<br />
Immobilienfonds für Holland GmbH. Sie leistet keine Einlage.<br />
2) Gründungskommanditistin ist die Hansische Treuhand AG mit einer<br />
Kommanditeinlage (Haftkapital) von € 50.000. Sie gewährt ein Gesellschafterdarlehen<br />
von € 200.000. Sie ist berechtigt, ihre Beteiligung<br />
(Kapital und Darlehen) ganz oder teilweise im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
auf der Gesellschaft beitretende Gesellschafter<br />
zu übertragen. Für eine Übertragung bis spätestens sechs Monate<br />
ab Datum der Gesellschaftsgründung (vgl. § 1 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages)<br />
gelten § 19 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
nicht. Für eine Übertragung später als sechs Monate ab<br />
Datum der Gesellschaftsgründung gelten § 19 Abs. 1 und Abs. 2<br />
des Gesellschaftsvertrages.<br />
3) Die Komplementärin ist ermächtigt, mit Wirkung ab 13.10.2004 für<br />
die Gesellschaft und die Gesellschafter das Eigenkapital (Haft-<br />
Kommanditkapital und Gesellschafterdarlehen) der Gesellschaft<br />
bis spätestens sechs Monate ab Datum der Gesellschaftsgründung<br />
(vgl. § 1 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages) durch Aufnahme weiterer<br />
Kommanditisten und/oder Erhöhung von Kommanditeinlagen<br />
zu erhöhen, um die <strong>Invest</strong>itionen des nachstehenden <strong>Invest</strong>itionsplanes<br />
gem. § 6 durchführen zu können. Die Beschränkungen des<br />
§ 19 Abs.1 und 2 des Gesellschaftsvertrages gelten nicht. Falls bis<br />
spätestens sechs Monate ab Datum der Gesellschaftsgründung das<br />
Eigenkapital auf einen niedrigeren Betrag als € 55.300.000 erhöht<br />
worden ist, findet § 6 Abs. 2 Anwendung. Der Beitritt von Kommanditisten<br />
und Treugebern ist nach der Sechsmonatsfrist nicht ohne<br />
Zustimmung aller Gesellschafter gestattet.<br />
4) Jeder der Gesellschafter, der unmittelbar oder mittelbar über die<br />
Gründungskommanditistin als Treuhänderin beitritt, ist verpflichtet,<br />
neben dem Haft-Kommanditkapital einen vierfachen Betrag als<br />
Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gesamtbetrag<br />
der Zeichnungssumme (100 %) setzt sich damit zusammen aus<br />
Haft-Kommanditkapital (20 %) und Gesellschafterdarlehen (80 %).<br />
5) Die Erhöhung der Eigenmittel kann wie folgt geschehen:<br />
a) Weitere Gesellschafter – Kommanditisten genannt – treten der<br />
Gesellschaft gemäß Zeichnungsschein unmittelbar bei. Ihre<br />
6)<br />
Beteiligung wird von der Hansische Treuhand AG als Treuhänderin<br />
gemäß beiliegendem Treuhandvertrag verwaltet.<br />
b) Die der Gesellschaft unmittelbar beitretenden Kommanditisten<br />
erteilen der Hansische Treuhand AG auf eigene Kosten eine<br />
Handelsregistervollmacht. Bis zur Eintragung in das Handelsregister<br />
gilt der Beitritt als erfolgt nach Maßgabe der Regelung<br />
in Lit. c) und Abs. 8.<br />
c) Weitere Gesellschafter – Treugeber genannt – treten der Gesellschaft<br />
mittelbar gemäß Zeichnungsschein über die Hansische<br />
Treuhand AG bei. Auch hier gilt der beiliegende Treuhandvertrag.<br />
d) Alle der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beitretenden<br />
Gesellschafter sind verpflichtet, ein Agio in Höhe von 5 %, bezogen<br />
auf die Zeichnungssumme, zu zahlen.<br />
a) Die gesamte Zeichnungssumme (20 % Haftkommanditkapital,<br />
80 % Gesellschafterdarlehn) zzgl. 5 % Agio ist in vollem Umfang<br />
fällig und zahlbar zum 1. des Monats, der dem Monat folgt, in<br />
dem die Annahme des Zeichnungsscheins erfolgte, frühestens<br />
jedoch zum 01.10.2004.<br />
b) Im Falle nicht fristgerechter Zahlung der Zeichnungssumme<br />
ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von<br />
jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />
zu erheben. Die Gesellschaft kann aber auch von der Beitrittsvereinbarung<br />
mit einem säumigen Zeichner mit rückwirkender<br />
Kraft zurücktreten.<br />
c) Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Ansprüche gemäß Lit. a)<br />
und b) durch die Treuhänderin geltend zu machen.<br />
7) Die Zeichnungsbeträge sind auf ein Treuhandkonto einzuzahlen<br />
und unterliegen den folgenden (objektbezogenen) Freigabebestimmungen:<br />
a) Zusage einer Hypothekenbank über die langfristige Fremdfinanzierung<br />
zu den prospektierten Bedingungen.<br />
b) Abschluss eines notariellen Kaufvertrages für das Objekt in<br />
Amsterdam Zuidoost zu den prospektierten Bedingungen.<br />
c) Vorlage des Mietvertrags mit ABN AMRO Bank N.V. zu den<br />
prospektierten Bedingungen.<br />
8) Bis zur Eintragung der Kommanditeinlage in das Handelsregister<br />
gelten die künftigen Kommanditisten unter entsprechender Anwendung<br />
der Vorschriften dieses Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />
als atypisch stille Gesellschafter beigetreten.<br />
9) Die mittelbare oder unmittelbare Aufnahme einer Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts, einer offenen Handelsgesellschaft, einer<br />
Kommanditgesellschaft oder eines anderen Zusammenschlusses<br />
von Personen, die bzw. der nach niederländischen steuerlichen<br />
Maßstäben als so genannte transparente Gesellschaft behandelt<br />
werden kann, ist nicht gestattet. Diese Aufnahme ist nichtig, es sei<br />
denn, dass ausdrücklich die Geschäftsführung nach Prüfung der<br />
steuerlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft zustimmt.<br />
10) Die Mindestzeichnungssumme soll € 15.000 betragen. Höhere Beträge<br />
sollen ohne Rest durch 5.000 teilbar sein. Eine Beschränkung<br />
der Höhe nach gibt es nicht.<br />
11) Der Beitritt der Gesellschafter zur Fondsgesellschaft erfolgt bei<br />
Vorliegen der Mittelfreigabevoraussetzungen jeweils zum 13. des<br />
Monats, der dem Monat folgt, in dem die Annahme des Zeichnungsscheins<br />
durch die Treuhänderin erfolgte, frühestens jedoch zum<br />
13.10.2004. Ist die Zeichnungssumme zu diesem Zeitpunkt noch<br />
nicht auf das Treuhandkonto eingezahlt, erfolgt der Beitritt zum 13.<br />
des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Einzahlung erfolgte.<br />
Die Treuhänderin/Komplementärin ist berechtigt, den Beitritt zu<br />
einem früheren Zeitpunkt als dem nächsten 13. des Folgemonats<br />
oder bei noch nicht eingezahlter Zeichnungssumme zu veranlassen,<br />
wenn dadurch von der Gesellschaft und/oder Mitgesellschaftern<br />
Schaden insbesondere in steuerlicher Hinsicht (z. B. Anfall von<br />
Grunderwerbsteuer) abgewendet werden kann.