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13508 BW_Holland52_Titel_RZ - Wölbern Invest

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HOLLAND 52<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

_§1 · Rechtsform<br />

1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Sie dient der<br />

Erreichung des in § 2 dieses Vertrages näher bezeichneten Gesellschaftszweckes.<br />

2) Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet: Zweiundfünfzigste<br />

IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG.<br />

3) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.<br />

4) Die Gesellschaft beginnt mit ihrer Eintragung in das Handelsregister.<br />

_§2 · Gesellschaftszweck<br />

1) Zweck der Gesellschaft ist:<br />

a) Die Verwaltung und Verwertung folgender Immobilie in Erbpacht:<br />

Bürogebäude in Amsterdam Zuidoost, Paasheuvelweg.<br />

64<br />

b) Die Erbringung von Dienstleistungen.<br />

2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck in<br />

Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen<br />

oder durch Dritte ausführen zu lassen.<br />

_§3 · Gesellschafter, Gesellschaftskapital<br />

1) Komplementärin ist die Verwaltung Zweiundfünfzigste IFH geschlossener<br />

Immobilienfonds für Holland GmbH. Sie leistet keine Einlage.<br />

2) Gründungskommanditistin ist die Hansische Treuhand AG mit einer<br />

Kommanditeinlage (Haftkapital) von € 50.000. Sie gewährt ein Gesellschafterdarlehen<br />

von € 200.000. Sie ist berechtigt, ihre Beteiligung<br />

(Kapital und Darlehen) ganz oder teilweise im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

auf der Gesellschaft beitretende Gesellschafter<br />

zu übertragen. Für eine Übertragung bis spätestens sechs Monate<br />

ab Datum der Gesellschaftsgründung (vgl. § 1 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages)<br />

gelten § 19 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

nicht. Für eine Übertragung später als sechs Monate ab<br />

Datum der Gesellschaftsgründung gelten § 19 Abs. 1 und Abs. 2<br />

des Gesellschaftsvertrages.<br />

3) Die Komplementärin ist ermächtigt, mit Wirkung ab 13.10.2004 für<br />

die Gesellschaft und die Gesellschafter das Eigenkapital (Haft-<br />

Kommanditkapital und Gesellschafterdarlehen) der Gesellschaft<br />

bis spätestens sechs Monate ab Datum der Gesellschaftsgründung<br />

(vgl. § 1 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages) durch Aufnahme weiterer<br />

Kommanditisten und/oder Erhöhung von Kommanditeinlagen<br />

zu erhöhen, um die <strong>Invest</strong>itionen des nachstehenden <strong>Invest</strong>itionsplanes<br />

gem. § 6 durchführen zu können. Die Beschränkungen des<br />

§ 19 Abs.1 und 2 des Gesellschaftsvertrages gelten nicht. Falls bis<br />

spätestens sechs Monate ab Datum der Gesellschaftsgründung das<br />

Eigenkapital auf einen niedrigeren Betrag als € 55.300.000 erhöht<br />

worden ist, findet § 6 Abs. 2 Anwendung. Der Beitritt von Kommanditisten<br />

und Treugebern ist nach der Sechsmonatsfrist nicht ohne<br />

Zustimmung aller Gesellschafter gestattet.<br />

4) Jeder der Gesellschafter, der unmittelbar oder mittelbar über die<br />

Gründungskommanditistin als Treuhänderin beitritt, ist verpflichtet,<br />

neben dem Haft-Kommanditkapital einen vierfachen Betrag als<br />

Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gesamtbetrag<br />

der Zeichnungssumme (100 %) setzt sich damit zusammen aus<br />

Haft-Kommanditkapital (20 %) und Gesellschafterdarlehen (80 %).<br />

5) Die Erhöhung der Eigenmittel kann wie folgt geschehen:<br />

a) Weitere Gesellschafter – Kommanditisten genannt – treten der<br />

Gesellschaft gemäß Zeichnungsschein unmittelbar bei. Ihre<br />

6)<br />

Beteiligung wird von der Hansische Treuhand AG als Treuhänderin<br />

gemäß beiliegendem Treuhandvertrag verwaltet.<br />

b) Die der Gesellschaft unmittelbar beitretenden Kommanditisten<br />

erteilen der Hansische Treuhand AG auf eigene Kosten eine<br />

Handelsregistervollmacht. Bis zur Eintragung in das Handelsregister<br />

gilt der Beitritt als erfolgt nach Maßgabe der Regelung<br />

in Lit. c) und Abs. 8.<br />

c) Weitere Gesellschafter – Treugeber genannt – treten der Gesellschaft<br />

mittelbar gemäß Zeichnungsschein über die Hansische<br />

Treuhand AG bei. Auch hier gilt der beiliegende Treuhandvertrag.<br />

d) Alle der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beitretenden<br />

Gesellschafter sind verpflichtet, ein Agio in Höhe von 5 %, bezogen<br />

auf die Zeichnungssumme, zu zahlen.<br />

a) Die gesamte Zeichnungssumme (20 % Haftkommanditkapital,<br />

80 % Gesellschafterdarlehn) zzgl. 5 % Agio ist in vollem Umfang<br />

fällig und zahlbar zum 1. des Monats, der dem Monat folgt, in<br />

dem die Annahme des Zeichnungsscheins erfolgte, frühestens<br />

jedoch zum 01.10.2004.<br />

b) Im Falle nicht fristgerechter Zahlung der Zeichnungssumme<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von<br />

jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

zu erheben. Die Gesellschaft kann aber auch von der Beitrittsvereinbarung<br />

mit einem säumigen Zeichner mit rückwirkender<br />

Kraft zurücktreten.<br />

c) Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Ansprüche gemäß Lit. a)<br />

und b) durch die Treuhänderin geltend zu machen.<br />

7) Die Zeichnungsbeträge sind auf ein Treuhandkonto einzuzahlen<br />

und unterliegen den folgenden (objektbezogenen) Freigabebestimmungen:<br />

a) Zusage einer Hypothekenbank über die langfristige Fremdfinanzierung<br />

zu den prospektierten Bedingungen.<br />

b) Abschluss eines notariellen Kaufvertrages für das Objekt in<br />

Amsterdam Zuidoost zu den prospektierten Bedingungen.<br />

c) Vorlage des Mietvertrags mit ABN AMRO Bank N.V. zu den<br />

prospektierten Bedingungen.<br />

8) Bis zur Eintragung der Kommanditeinlage in das Handelsregister<br />

gelten die künftigen Kommanditisten unter entsprechender Anwendung<br />

der Vorschriften dieses Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />

als atypisch stille Gesellschafter beigetreten.<br />

9) Die mittelbare oder unmittelbare Aufnahme einer Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts, einer offenen Handelsgesellschaft, einer<br />

Kommanditgesellschaft oder eines anderen Zusammenschlusses<br />

von Personen, die bzw. der nach niederländischen steuerlichen<br />

Maßstäben als so genannte transparente Gesellschaft behandelt<br />

werden kann, ist nicht gestattet. Diese Aufnahme ist nichtig, es sei<br />

denn, dass ausdrücklich die Geschäftsführung nach Prüfung der<br />

steuerlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft zustimmt.<br />

10) Die Mindestzeichnungssumme soll € 15.000 betragen. Höhere Beträge<br />

sollen ohne Rest durch 5.000 teilbar sein. Eine Beschränkung<br />

der Höhe nach gibt es nicht.<br />

11) Der Beitritt der Gesellschafter zur Fondsgesellschaft erfolgt bei<br />

Vorliegen der Mittelfreigabevoraussetzungen jeweils zum 13. des<br />

Monats, der dem Monat folgt, in dem die Annahme des Zeichnungsscheins<br />

durch die Treuhänderin erfolgte, frühestens jedoch zum<br />

13.10.2004. Ist die Zeichnungssumme zu diesem Zeitpunkt noch<br />

nicht auf das Treuhandkonto eingezahlt, erfolgt der Beitritt zum 13.<br />

des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Einzahlung erfolgte.<br />

Die Treuhänderin/Komplementärin ist berechtigt, den Beitritt zu<br />

einem früheren Zeitpunkt als dem nächsten 13. des Folgemonats<br />

oder bei noch nicht eingezahlter Zeichnungssumme zu veranlassen,<br />

wenn dadurch von der Gesellschaft und/oder Mitgesellschaftern<br />

Schaden insbesondere in steuerlicher Hinsicht (z. B. Anfall von<br />

Grunderwerbsteuer) abgewendet werden kann.

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