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Frankreich - Wölbern Invest

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FRANKREICH 02<br />

<strong>Frankreich</strong><br />

PARIS<br />

F O N D S<br />

02


Inhalt Teil A<br />

TEIL A<br />

Angebot im Überblick 06<br />

Checkliste 08<br />

Übersicht der Chancen und Risiken 10<br />

Die Fondsimmobilie 13<br />

Mieter und Mietvertrag 14<br />

Standort Rueil Malmaison 16<br />

Immobilienmarkt Île-de-France 18<br />

<strong>Frankreich</strong> 20<br />

Herausforderung 24<br />

Überblick über alle Fonds 26<br />

Beispielrechnungen 28<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung 29<br />

Liquiditäts- und Ergebnisrechnung 32<br />

Liquidation 36<br />

Beispielrechnungen für den Gesamterfolg 38<br />

Sensitivitätsanalyse 39<br />

TEIL B<br />

Rechtliche Grundlagen 44<br />

Steuerliche Grundlagen 50<br />

Hinweise für gemeinnützige Stiftungen 58<br />

Chancen und Risiken 62<br />

TEIL C<br />

Gesellschaftsvertrag 70<br />

Gesellschafterdarlehen 76<br />

Dienstleistungsvertrag 77<br />

Vertragspartner 80<br />

Impressum/Haftungsbeschränkung 82<br />

03<br />

FRANKREICH 02


Des Kaisers neue Straßen<br />

Baron Haussmann Im Jahr 1853 beordert Napoléon III. den<br />

Stadtplaner Baron Haussmann nach Paris und beauftragt<br />

ihn mit der durchgreifenden Modernisierung der Stadt.<br />

Nach den Plänen des Kaisers sollen so die breiten Boulevards,<br />

strahlenförmigen Plätze und weitläufigen Parkanlagen<br />

entstehen, die bis heute das Stadtbild der Seine-Metropole<br />

prägen.<br />

Als Haussmann sich an die Arbeit macht, besteht der<br />

Pariser Stadtkern in erster Linie aus einem Wirrwarr verwinkelter<br />

und enger Gassen, viele der Häuser sind baufällig.<br />

Zunächst werden von Haussmann zwei Straßenachsen geschaffen,<br />

die den Norden mit dem Süden und den Osten mit<br />

dem Westen verbinden. Es folgt der Durchbruch der großen<br />

Avenuen und Boulevards. Schließlich wird auch das Gebiet<br />

zwischen der alten Zollmauer und dem 1841 erbauten<br />

Wehrgürtel eingemeindet.<br />

Fast 17 Jahre dauert es, bis breite, lang gestreckte Boulevards<br />

und großzügig angelegte Plätze gänzlich neue Perspektiven<br />

eröffnen und den freien, unverstellten Blick auf<br />

geschichtsträchtige Bauten wie Notre-Dame oder das Panthéon<br />

erlauben. 3.200 Gaslaternen stehen an den neuen<br />

Verkehrsadern, 800 km Wasserleitung und 500 km Kanalisation<br />

werden nach einem ausgeklügelten System verlegt.<br />

Haussmann wird später auch mit der Modernisierung Konstantinopels<br />

und Kairos beauftragt.<br />

Napoléon III. präsentiert<br />

Baron Haussmann ein Dekret zur<br />

Annexion angrenzender<br />

Gemeinden. Gemälde von<br />

Adolphe Yvon aus dem Jahr 1859.


FRANKREICH 02<br />

Angebot im Überblick *<br />

_ZEICHNUNGSANGEBOT<br />

Diese Emission bietet dem Anleger die Möglichkeit zur Beteiligung<br />

an der SCI Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds für<br />

<strong>Frankreich</strong> mit einem Gesellschaftskapital von € 36.500.000<br />

Bei der SCI handelt es sich um eine französische Personengesellschaft.<br />

Diese Gesellschaftsform ist die in <strong>Frankreich</strong><br />

übliche <strong>Invest</strong>itionsform für Immobilientransaktionen. Die<br />

Mindestzeichnungssumme beträgt € 15.000 zzgl. 5% Agio.<br />

_FONDSIMMOBILIE<br />

Büroimmobilie im Großraum Paris, Rueil Malmaison<br />

·Baujahr 1970, Totalrenovierung Ende 2001<br />

·Nettokaufpreis € 63.500.000 (entspricht 14,28facher Jahresmiete<br />

von € 4.445.952 zum Zeitpunkt der Übernahme, am<br />

16.10.2003).<br />

·Vermietbare Nutzfläche insgesamt ca. 16.163 m2 ·559 Stellplätze<br />

_MIETER<br />

·100%ige Vermietung des Gebäudes an LeasePlan France S.A.<br />

(100%ige Tochter ABN AMRO)<br />

·Mietvertragslaufzeit bis 2010<br />

·Mietvertrag ist vollständig indexiert.<br />

06<br />

_INVESTITIONSVOLUMEN<br />

·€ 72.500.000<br />

·Davon € 36.000.000 über ein Hypothekendarlehen mit einer<br />

10-jährigen Laufzeit (bis 31.10.2013) fest finanziert<br />

_AUSSCHÜTTUNGEN<br />

·Geplante Ausschüttung ab dem Geschäftsjahr 2004: 7,50% p.a.,<br />

ansteigend auf8% p.a. ab 2012<br />

·Durchschnittlicher Überschuss nach Steuern inkl. Liquidation:<br />

7,56%<br />

_STICHWORT STEUERN<br />

·Die Fondskonzeption berücksichtigt das deutsch-französische<br />

Doppelbesteuerungsabkommen in der derzeit gültigen Fassung<br />

(vgl. »Steuerliche Grundlagen«).<br />

·Im Rahmen bestimmter <strong>Invest</strong>itionsgrenzen unterliegen<br />

die Erträge in <strong>Frankreich</strong> lediglich der Mindestbesteuerung<br />

von 25% (vgl. S. 50, »Steuerliche Grundlagen«).<br />

·In Deutschland unterliegen die Mieterträge lediglich dem<br />

Progressionsvorbehalt.<br />

* Für den Inhalt des Prospektes sind nur die zum Zeitpunkt der Herausgabe des Prospektes bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich.


_GUTACHTEN<br />

·Kaufpreis und Miete der Immobilie sind laut unabhängigem<br />

Gutachter marktgerecht.<br />

·Die technischen Einrichtungen und die vorliegenden Bauunterlagen<br />

wurden ebenfalls gutachterlich mit positivem<br />

Ergebnis geprüft.<br />

·Das rechtliche und steuerliche Konzept ist jeweils durch ein<br />

Gutachten bestätigt.<br />

_IDW-STANDARD<br />

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)<br />

hat im September 2000 seine Berufsauffassung in bezug auf<br />

den Inhalt von Prospekten verabschiedet. Dieser IDW-Standard<br />

S4 ist Grundlage für die Beurteilung von Beteiligungsangeboten<br />

in Prospektgutachten und wird auch für die Prospektierung<br />

von <strong>Frankreich</strong> 02 angewendet.<br />

_BETREUUNG DER ANLEGER<br />

Um die ordnungsgemäße Einhaltung der Pflichten der Gesellschafter<br />

insbesondere auch gegenüber den Steuerbehörden<br />

sicherzustellen, wird die Hansische Treuhand AG als Dienstleisterin<br />

beauftragt. Die Mittelfreigabe erfolgt durch die Hansische<br />

Angebot im Überblick<br />

Treuhand AG. Es fallen keine separaten Kosten für die Betreuung<br />

für den Anleger an. Die einkommensteuerliche Betreuung<br />

der Anleger erfolgt jeweils durch eine deutsche und eine französische<br />

Steuerberatungsgesellschaft.<br />

_BEITRITT UND EINZAHLUNG<br />

Der Beitritt zur Fondsgesellschaft erfolgt über die Hansische<br />

Treuhand AG. Die Zeichnungssumme zzgl. eines Agios in Höhe<br />

von 5% auf den vollen Zeichnungsbetrag ist spätestens<br />

zehn Tage nach Annahme des Zeichnungsauftrags durch die<br />

Dienstleisterin von dem Anleger einzuzahlen.<br />

07


Checkliste<br />

CHECKLISTE DER IMMOBILIE<br />

Immobilie Bürogebäude in Rueil Malmaison, Baujahr 1970<br />

08<br />

Totalrenovierung Ende 2001<br />

Barausschüttung (p.a.) 7,50% ab 2004, ansteigend auf 8% ab 2012,<br />

Nettokaufpreis<br />

durchschnittlich 7,68% p.a.<br />

In € € 63.500.000<br />

Ankaufsrendite (brutto) 7,00%<br />

Mietvervielfältiger 14,28<br />

Fondsbezogene Vorkosten in % des <strong>Invest</strong>itionsvolumens (inkl. 5% Agio) 8,25%<br />

Mietvertragsinhalte<br />

Mieter LeasePlan France S.A. (100%ige Tochter ABN AMRO)<br />

Mietfläche 16.163 m 2<br />

Mietvertragsdauer bis 2010<br />

Indexierung der Miete Vollständig<br />

Miete p.a. (2004) € 4.538.016<br />

Preissteigerung<br />

Unterstellte Inflationsrate p.a. 2,00%<br />

Unterstellte Kostenzuwächse 2,50%<br />

Fremdfinanzierung<br />

Hypothekendarlehen € 36.000.000<br />

Anteil am Gesamtvolumen 49,66%<br />

Zinssatz vom 16.10.2003 bis 31.01.2004 5,19%<br />

Zinssatz ab 01.02.2004 bis 31.10.2013 4,70%<br />

Tilgung ab 01.10.2008 bis 31.10.2013 0,75%<br />

Festzinsperiode 10 Jahre (bis 31.10.2013)<br />

Fungibilität/Beleihbarkeit<br />

Grundsätzliche Beleihungszusage einer Bank Liegt vor<br />

Erfolgreiche Vermittlung von Anteilen in der Vergangenheit ja<br />

Gutachten<br />

Steuergutachten Liegt vor<br />

Wertgutachten Liegt vor<br />

Prospektierung nach IDW Standard-S4 ja


FRANKREICH 02<br />

Übersicht der Chancen und Risiken<br />

_VORBEMERKUNG<br />

Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds sind <strong>Invest</strong>itionen,<br />

die mit Chancen und auch Risiken verbunden sind. Bei<br />

der Beurteilung eines Beteiligungsangebotes kommt der Analyse<br />

der allgemeinen Risiken (Konjunkturentwicklung, Änderung<br />

der Steuergesetzgebung etc.) und der speziellen Risiken (Vermietungs-<br />

und Kostenrisiko, Bauerrichtungsrisiko etc.) eine<br />

besondere Bedeutung zu.<br />

Die Risikostruktur derartiger <strong>Invest</strong>ments ist beispielsweise<br />

nicht zu vergleichen mit der Risikostruktur festverzinslicher<br />

Wertpapiere (niedriges Risiko) einerseits oder Aktienanlagen<br />

mit einer hohen Volatilität (höheres Risiko) andererseits.<br />

Neben der Chance auf eine überdurchschnittliche Vermögensmehrung<br />

besteht auch das Risiko, dass der Anleger seine<br />

Einlage nicht oder nicht vollständig zurückerhält.<br />

_FERTIGSTELLUNGSRISIKO<br />

Es besteht kein Fertigstellungsrisiko.<br />

_INVESTITIONSVOLUMEN<br />

Sämtliche Ansätze des <strong>Invest</strong>itionsvolumens wurden konservativ<br />

kalkuliert. Sofern die Sollpositionen des <strong>Invest</strong>itionsplans<br />

nicht vollständig in Anspruch genommen werden, werden die<br />

entstandenen Einsparungen in die Liquiditätsreserve gestellt.<br />

Als Folge daraus entstehen höhere Zinserträge für die Fondsgesellschaft.<br />

Überschreitungen des <strong>Invest</strong>itionsplans führen zu<br />

einer geringeren Liquiditätsreserve und damit zu geringeren<br />

Zinserträgen.<br />

10<br />

_VERMIETUNG/MIETENTWICKLUNG<br />

Das Objekt ist vollständig bis 2010 an LeasePlan France S.A.<br />

(100%ige Tochter ABN AMRO) vermietet. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit<br />

erneuert sich der Mietvertrag jeweils für drei<br />

Jahre, wobei jede Partei stets zum Ablauf jeder 3-Jahres-<br />

Periode den Vertrag kündigen kann.<br />

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass nach Ablauf der<br />

Festmietzeit (31.12.2010) die Immobilie neu vermietet werden<br />

muss. Die damit verbundenen Kosten bzw. ein geringerer Mietzins<br />

bei der Anschlussvermietung sind in der Prognoserechnung<br />

nicht enthalten und würden zu einer entsprechenden Reduzierung<br />

des Bewirtschaftungsergebnisses der Fondsgesellschaft<br />

führen.<br />

Die Entwicklung der Mieteinnahmen orientiert sich an der<br />

Entwicklung des Baukostenindex (I.N.S.E.E.) in <strong>Frankreich</strong>.<br />

Die durchgängige Inflationsrate des Prognosezeitraums wird<br />

mit 2% unterstellt und entspricht damit dem statistischen Durchschnittswert<br />

der vergangenen zehn Jahre.<br />

Bei einer höheren Inflationsrate wachsen die Mieteinnahmen<br />

schneller als prognostiziert. In der Folge könnten höhere<br />

Ausschüttungen erfolgen und der Veräußerungserlös wäre<br />

ebenfalls höher. Eine niedrigere Inflationsrate hätte niedrigere<br />

Mieteinnahmen und damit auch niedrigere Ausschüttungen<br />

sowie einen niedrigeren Veräußerungserlös als prognostiziert<br />

zur Folge.<br />

_MIETAUSFALLWAGNIS<br />

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass ein Mieter aufgrund wirtschaftlicher<br />

Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, seinen Mietverpflichtungen<br />

nachzukommen. Durch die sorgfältige Prüfung<br />

des Mieters wurde versucht, dieses Risiko zu minimieren.


_KOSTENENTWICKLUNG<br />

Die der Kalkulation zugrunde gelegten Kostensätze für die Bewirtschaftung<br />

der Immobilie basieren auf langfristigen Erfahrungswerten<br />

des Initiators bei anderen Auslandsimmobilien<br />

sowie intensivem Marktresearch in <strong>Frankreich</strong>. Um hier eine<br />

größtmögliche Sicherheit zu erhalten, werden zudem Kostensteigerungen<br />

unterstellt, die um 25% über denen der Einnahmen<br />

liegen.<br />

Es besteht jedoch trotzdem die Möglichkeit, dass die in der<br />

Prognoserechnung berücksichtigten Ansätze für Instandhaltung<br />

und Betriebskosten nicht ausreichen. Höhere Kosten würden<br />

zu einem reduzierten Liquiditätsüberschuss und damit zu<br />

geringeren Ausschüttungen führen. Niedrigere Kosten würden<br />

zu einem höheren Liquiditätsüberschuss und damit auch zu<br />

höheren Ausschüttungen führen.<br />

_ZINSÄNDERUNGSRISIKO<br />

Die Darlehenszinsen sind bis zum 31.10.2013 festgeschrieben.<br />

Für den Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung wird mit einem<br />

Zinssatz kalkuliert, der sich am historischen Durchschnittszins<br />

für 10-jährige Finanzierungen orientiert. Trotzdem besteht die<br />

Möglichkeit, dass sich die Anschlussfinanzierung nicht zu den<br />

unterstellten Zinssätzen darstellen lässt. Bei einem höheren<br />

Zinssatz würde sich der Liquiditätsüberschuss entsprechend<br />

verringern. Bei einem niedrigeren Zinssatz würde dies zu einem<br />

höheren Liquiditätsüberschuss und damit zu höheren Ausschüttungen<br />

führen.<br />

Ferner wird in der Wirtschaftlichkeitsberechnung von einer<br />

Platzierungsdauer von sechs Monaten ausgegangen. Eine längere<br />

Platzierungsdauer hätte für den Zeitraum bis zur Vollplatzierung<br />

einen höheren Zinsaufwand aus der Zwischenfinanzie-<br />

rung zur Folge. Sofern das Zinsniveau unter dem der prognostizierten<br />

Ausschüttung liegt, steigt das ausschüttungsfähige<br />

Ergebnis (positiver Laverage-Effekt). Ein Ansteigen des Zinsniveaus<br />

darüber würde jedoch zu einer Reduzierung des Liquiditätsüberschusses<br />

und damit der Ausschüttung in der Platzierungsphase<br />

führen. Bei Prospekterstellung im April 2004<br />

liegen die Zwischenfinanzierungszinsen deutlich unter der<br />

angenommenen Ausschüttung.<br />

Zudem kann aufgrund eines niedrigeren Platzierungsstandes<br />

das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital<br />

ansteigen (vgl. auch S. 62).<br />

_WERTENTWICKLUNG<br />

Übersicht der Chancen und Risiken<br />

Der Verkauf des Objektes kann von einer Vielzahl von Faktoren<br />

sowohl positiv als auch negativ beeinflusst werden. Aus diesem<br />

Grunde werden im Rahmen des Abschnitts der Liquidation auf<br />

den Seiten 36 ff. entsprechende Bandbreiten bei der Betrachtung<br />

möglicher Verkaufsszenarien dargestellt.<br />

Es besteht die Chance, dass der Verkaufspreis aufgrund<br />

der allgemeinen Marktentwicklung höher ist als prognostiziert,<br />

es besteht aber auch das Risiko, dass der Verkaufspreis des<br />

Objektes nicht ausreicht, um das valutierende Fremdkapital<br />

der Gesellschaft vollständig zurückzuführen. Dieser aus Sicht<br />

des Initiators unwahrscheinliche Fall hätte zur Folge, dass der<br />

Anleger seine Einlage nicht vollständig zurückerhält.<br />

11


FLÄCHENÜBERSICHT FRANKREICH 02 – FONDSIMMOBILIE<br />

Erdgeschoss Eingangsbereich, Büroräume 1.842 m 2<br />

1. Stock Büroräume 1.924 m 2<br />

2. Stock Büroräume 1.924 m 2<br />

3. Stock Büroräume 1.924 m 2<br />

4. Stock Büroräume 1.764 m 2<br />

5. Stock Büroräume 1.764 m 2<br />

6. Stock Restaurant, Büroräume 1.746 m 2<br />

1. Untergeschoss mit Restaurant für Mitarbeiter 2.098 m 2<br />

2. Untergeschoss Restaurant, Büroräume 1.177 m 2<br />

Gesamtfläche 16.163 m 2<br />

Grundstücksgröße 9.807 m 2<br />

Das Grundstück ist im Kataster unter der Referenz »BP n° 83, Gemarkung 278<br />

bis 280 Avenue Napoléon Bonaparte und 5 bis Boulevard Marcel Pourtout« eingetragen.<br />

Die Fondsimmobilie<br />

Die Immobilie befindet sich im Zentrum von Rueil Malmaison,<br />

direkt an der Avenue Napoléon Bonaparte, einer der wichtigsten<br />

Verkehrs- und Verbindungsstraßen der Stadt. Die Avenue<br />

Napoléon Bonaparte ist eine der zwei Achsen, die Rueil<br />

Malmaison mit dem erstklassigen Wohngebiet Paris West<br />

verbinden.<br />

Das Bürogebäude ist ca. 10 km vom Pariser Zentrum entfernt.<br />

Durch die ausgezeichnete Infrastruktur der Millionenmetropole<br />

ist der direkte Anschluss sowohl nach Paris als auch an<br />

andere Regionen <strong>Frankreich</strong>s gewährleistet. Im Gebäude<br />

selbst befindet sich eine großzügige Tiefgarage mit 438 Parkplätzen,<br />

darüber hinaus gibt es auf dem eigenen Gelände eine<br />

Parkanlage mit ca. 121 Parkplätzen. Eine Bushaltestelle liegt<br />

in unmittelbarer Nähe des Bürogebäudes.<br />

Die Büroimmobilie (Baujahr 1970) wurde 2001 grundlegend<br />

renoviert. Die Renovierungsarbeiten umfassten die vollständige<br />

Entkernung des Gebäudes. Die umfassenden Arbeiten<br />

wurden in den Büroräumen (Decken und Wandbelege wurden<br />

erneuert) und Sanitärbereichen (umfangreiche Fliesenarbeiten)<br />

ausgeführt. Darüber hinaus wurde die Außenfassade vollständig<br />

abmontiert und durch neue Fassaden ersetzt. Die neue<br />

Außenfassade wurde vornehmlich mit Naturstein, Putzfassade<br />

mit Wärmedämmung und Glaselementen ausgeführt. Die<br />

Fensterrahmen sind aus Holz, Aluminium und Stahl gefertigt.<br />

Die Fondsimmobilie<br />

Die doppelverglasten Fenster bieten zusätzlichen Sonnenschutz.<br />

Die großzügig verglaste Fassade nimmt dem Gebäude<br />

die Schwere, die horizontale Gliederung der Grundrisse lässt<br />

es ruhig und flächig erscheinen, ohne jegliche modische Aufgeregtheit.<br />

Dadurch passt es sich ideal dem gewachsenen<br />

Baumbestand rund um die Immobilie an und nimmt trotz der<br />

imposanten Größe harmonisch die architektonischen Proportionen<br />

der Umgebung auf.<br />

In dem Fondsobjekt wurden im Rahmen der Sanierungsarbeiten<br />

die Einrichtungen der Energieversorgung mit den zentralen<br />

elektrotechnischen Anlagen wie Hauptkabelkanälen,<br />

mehrkanaligen Säulen, Notstromanlage und der Wärmeversorgung<br />

wie Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlage eingebaut.<br />

Diese Anlagen entsprechen den aktuellsten Baustandards. Die<br />

Wärmeversorgung der Büroräume erfolgt durch die elektrische<br />

Heizung und wird durch die Kraft-Wärme-Kopplungs-<br />

Technologie unterstützt.<br />

Für das angenehme Raumklima sorgt sowohl die zentrale<br />

Raumklimatisierung als auch die zentrale mechanische Lüftung.<br />

Die Sonderflächen der Sanitärbereiche verfügen zusätzlich<br />

über eine zentrale mechanische Absaugung. Darüber hinaus<br />

ist das Gebäude mit einem Brand- und Rauchmelder ausgestattet.<br />

13<br />

FRANKREICH 02


Die architektonisch und grafisch klar strukturierte Immobilie<br />

verfügt über einen repräsentativen Eingangsbereich mit<br />

Rezeption, Haupttreppengang und zwei Aufzügen in der zentralen<br />

Halle des Gebäudes, der direkt von der Hauptstraße<br />

Avenue Napoléon Bonaparte aus erreichbar ist. Die Böden der<br />

zentralen Eingangs- und Empfangshalle sind mit Marmor ausgelegt.<br />

Neben diesem Haupteingang, in dem zentralen Teil des<br />

Objektes, verfügt die Immobilie über drei weitere Eingangsbereiche<br />

in den anderen drei Gebäudeteilen, die jeweils auch mit<br />

zwei Aufzügen ausgestattet sind. Zwei Treppenschächte wurden<br />

im Rahmen der Umbaumaßnahmen neu erstellt.<br />

Der Gebäudekubus besteht aus zwei Untergeschossen,<br />

einem Erdgeschoss, sechs Obergeschossen und der Dachterrasse.<br />

Darüber hinaus befindet sich im ersten Untergeschoss<br />

ein modernes und geräumiges Restaurant mit eigener Betriebsküche<br />

für die Mitarbeiter. Alle Geschosse haben einen<br />

zentralen Kernbereich mit Treppenhaus, Aufzug und Sanitärgruppen.<br />

14<br />

Die klare Gliederung der Grundrisse ermöglicht ein<br />

Höchstmaß an räumlicher Flexibilität in Bezug auf die Bedürfnisse<br />

des Mieters. Die Büroräume sind durch die mobilen<br />

Trennwände unterteilbar und sind mit Teppichböden ausgestattet.<br />

Die solide Grundkonstruktion besteht vornehmlich aus<br />

Beton und Stahl und wurde mittels Fundament, Fassadenelementen,<br />

Böden und Dach (überwiegend Flachdach) hergestellt.<br />

Die multifunktionale Immobilie zeichnet sich durch hohe<br />

Qualität und Funktionalität aus.


MIETER UND MIETVERTRAG<br />

Mietdauer Das Mietverhältnis wurde für die Dauer von 9 Jahren abgeschlossen. Der Mietvertrag läuft bis zum<br />

31.12.2010.<br />

Optionsrecht des Mieters Nach Ablauf der Mindestlaufzeit erneuert sich der Mietvertrag jeweils für drei Jahre, wobei jede<br />

_LEASEPLAN: GLOBAL PLAYER IN SACHEN MOBILITÄT<br />

Die in 26 Ländern vertretene LeasePlan Corporation gehört im<br />

herstellerunabhängigen betrieblichen Flottenmanagement zu<br />

den Weltmarktführern. Mit 1,25 Mio. Fahrzeugen und 7.000<br />

Angestellten ist das Unternehmen der weltweit führende Anbieter<br />

professioneller Fuhrpark-Managementlösungen. Das Unternehmen<br />

nutzt die Immobilie seit Anfang 2002 als Zentrale für<br />

seine Aktivitäten in <strong>Frankreich</strong>.<br />

LeasePlan France S.A. ist eine 100%ige Tochter des<br />

niederländischen ABN AMRO Konzerns.<br />

Der Bankkonzern, dessen Kerngeschäft in Europa, Nordamerika<br />

und Brasilien liegt, ist mit rund 3.400 Zweigstellen und<br />

Niederlassungen in 60 Ländern vertreten. Dank dieses weltweiten<br />

Netzwerkes ist die ABN AMRO Bank in allen wichtigen<br />

Märkten präsent und zählt zu den Global Playern im internationalen<br />

Bankgeschäft. Sie ist eine der größten Banken Europas<br />

und verwaltet ein Vermögen von über € 600 Mrd.<br />

Die LeasePlan Corporation ist eine international operierende<br />

Firmengruppe, zu der die Marken LeasePlan, QEK Global<br />

Solutions sowie die Versicherungsgesellschaft Euro Insurances<br />

gehören. Die Aktivitäten der LeasePlan Corporation konzentrieren<br />

sich auf Fahrzeugleasing und Fuhrparkmanagement,<br />

der Schwerpunkt liegt dabei auf Unternehmensflotten. Durch<br />

die Akquisition der französischen Firma Carvantis in 2002 wurde<br />

der Bereich Fahrzeugleasing weiter ausgebaut.<br />

Partei stets zum Ablauf jeder 3-Jahres-Periode den Vertrag kündigen kann.<br />

Indexierung Voll indexiert, in Höhe der Veränderung des Baukostenindexes (I.N.S.E.E.), nächste Anpassung zum<br />

01.01.2005<br />

Nettomieteinnahme 2004 € 4.538.016<br />

Untervermietung Der Mieter ist zur Untervermietung von maximal 40% der Fläche berechtigt. Für die Einhaltung<br />

der Verpflichtungen der Untermieter haftet der Mieter direkt.<br />

Umsatzsteuer Der Mieter hat für Umsatzsteuer optiert. Damit kann die Möglichkeit einer Vermietung mit Umsatz-<br />

steuer in Anspruch genommen werden. Der Mietvertrag unterliegt damit nicht der jährlichen<br />

Mietsteuer und eventuell anfallenden Nebensteuern.<br />

Mietereinbauten Die Ausstattung der Räume mit Mobiliar und Materialien sowie deren Erhaltung erfolgt durch den<br />

Mieter.<br />

Mieter und Mietvertrag<br />

Mieter und Mietvertrag<br />

Die weltweit konjunkturbedingt zurückhaltende <strong>Invest</strong>itionstätigkeit<br />

hatte im Geschäftsverlauf des Unternehmens zweierlei<br />

Auswirkungen. Einerseits haben einige Bestandskunden<br />

ihre Flotten abgebaut oder haben davon abgesehen, sie zu<br />

vergrößern, andererseits erkannten viele neue Unternehmen<br />

im Outsourcing ihres Fuhrparks die Möglichkeit der Kostenoptimierung.<br />

Insgesamt konnte auch LeasePlan France S.A. von dieser<br />

Entwicklung profitieren. Im Jahr 2002 wurde mit 585 Mitarbeitern<br />

ein Umsatz von € 473 Mio. erzielt. Der Nettogewinn stieg<br />

von € 11,6 Mio. in 2001 auf € 17,5 Mio. in 2002. Mit rund 7.000<br />

Kunden und 110.000 Fahrzeugen ist das Unternehmen Marktführer<br />

in <strong>Frankreich</strong>. Diese führende Position wird mit Unterstützung<br />

der Muttergesellschaft ABN AMRO Lease Holding<br />

gefestigt und weiter ausgebaut. Durch kundenorientierte Strategien<br />

und innovative Entwicklungen im Servicebereich sollen<br />

auch in den kommenden Jahren ein positives Wachstum und<br />

eine weitere Stabilisierung der Marktführerposition erreicht<br />

werden.<br />

Als sozial engagiertes Unternehmen unterstützt LeasePlan<br />

außerdem aktiv die Integration von Menschen, deren Mobilität<br />

eingeschränkt ist – etwa als Sponsor von Einrichtungen, die<br />

blinde und sehbehinderte Kinder betreuen.<br />

15<br />

FRANKREICH 02


FRANKREICH 02<br />

Der Standort Rueil Malmaison: wirtschaftliche<br />

Dynamik bei hoher Lebensqualität<br />

Der Standort Rueil Malmaison hat rund 74.000 Einwohner und<br />

ist 20 Autominuten von der Pariser Innenstadt entfernt. Er liegt<br />

im Département Hauts-de-Seine, einer wirtschaftlich hoch entwickelten<br />

Region. Insgesamt befinden sich in Hauts-de-Seine<br />

mehr als 45.000 private Unternehmen mit ca. 640.000 Beschäftigten.<br />

Immerhin 22 der 50 führenden französischen Konzerne<br />

haben hier ihren Firmensitz. Außerdem befinden sich hier 280<br />

private und öffentliche Forschungszentren.<br />

Das Département Hauts-de-Seine liegt unmittelbar an den<br />

Pforten von Paris, einer der führenden Wirtschaftsmetropolen<br />

Europas. Mit einer Fläche von 176 km2 zählt es zu den wirtschaftlich<br />

dynamischsten Gebieten <strong>Frankreich</strong>s. Hier vereint<br />

sich starke wirtschaftliche Entwicklung mit hoher Lebensqualität.<br />

Die im Zentrum der Region liegende Stadt Rueil Malmaison<br />

breitet sich über 1.472 Hektar in sanfter Neigung von der Höhe<br />

des Mont Valérien und über die Hügel von Buzenval bis zu den<br />

Ufern der Seine im Norden aus. Früher eine Landgemeinde mit<br />

Gemüsegärten und berühmt für die Reinheit des Wassers, ist<br />

16<br />

Rueil Malmaison heute ein durch und durch moderner Standort,<br />

der zunehmend von der Expansion der Metropole profitiert.<br />

Mit seinen ausgedehnten Waldgebieten und den großzügig<br />

angelegten Grünanlagen ist Rueil Malmaison eine attraktive<br />

Alternative zum innerstädtischen Bereich.<br />

Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten gehört das im<br />

17. Jahrhundert erbaute Château Malmaison, das 1799 von<br />

Joséphine Tascher de la Pagerie, der Ehefrau des Generals<br />

Bonaparte, erworben wurde. Rueil Malmaison bietet außerdem<br />

ein breites kulturelles und gesellschaftliches Angebot. Ein<br />

Theater und eine Musikhochschule gibt es hier ebenso wie<br />

internationale Festspiele und Musiknächte. Für die aktive Entspannung<br />

und Erholung findet man u.a. ein Schwimmbad,<br />

zahlreiche Tennisplätze, einen Golfplatz sowie ein Reitzentrum.<br />

Die beiden internationalen Flughäfen Charles-de-Gaulle<br />

und Orly, ein weit verzweigtes Métro-, Eisenbahn- und Bus-<br />

System sowie ein Autobahnring bilden die perfekt ausgebaute<br />

Infrastruktur und verstärken die Attraktivität dieses Départements<br />

als Niederlassungsstandort für französische wie für<br />

internationale Unternehmen.


FORÊT DE<br />

ST GERMAIN<br />

N13<br />

D182<br />

D186<br />

Seine<br />

A15<br />

AV NAPOLÉON BONAPARTE<br />

FORÊT<br />

DE LA<br />

MALMAISON<br />

AV V. H UGO<br />

Saint-Cloud<br />

D907<br />

A13<br />

FORÊT<br />

DE FAUSSES-<br />

REPOSES<br />

D308<br />

D392<br />

A86<br />

N190<br />

A14<br />

AV V. I. LÉNINE<br />

AV PAUL DOUMER<br />

Rueil-<br />

Malmaison<br />

AMIENS BEAUVAIS AÉROPORT DE PARIS – CHARLES DE GAULLE<br />

N 184<br />

PARIS<br />

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 m<br />

A115<br />

Rueil Malmaison<br />

N170<br />

278–280 Avenue Napoléon Bonaparte<br />

D985<br />

A86<br />

D7<br />

N118<br />

N13<br />

N192<br />

A14<br />

Boulogne<br />

D910<br />

Meudon<br />

D908<br />

D7 N13<br />

D1<br />

BOIS DE BOULOGNE<br />

Seine<br />

AV DES CHAMPS-ELYSÉES<br />

AVNEW YORK<br />

QUAI BRANLY<br />

D104<br />

FORÊT DE<br />

MONTMORENCY<br />

D909<br />

A15<br />

D17<br />

BD MALESERBES<br />

QUAI D`ORSEY<br />

Montparnasse<br />

D906<br />

St. Lazare<br />

R. D´ AMSTERDAM<br />

QUAI ANATOLE FR ANCE<br />

N20<br />

BD RASPAIL<br />

Seine<br />

MOISSELLES<br />

BD SAINT MICHEL<br />

BD BARBÈS<br />

N1<br />

Nord<br />

BD DE SÉBASTOPOL<br />

R. DE FAUBOURG SAINT JACQUES<br />

N1<br />

R. MARX DORMOY<br />

Austerlitz<br />

Est<br />

AV DE LA RÉPUBLIQUE<br />

VOIE MAZAS<br />

QUAI D´AUSTERITZ<br />

Saint-<br />

Denis<br />

AV DE FLANDRE<br />

N16<br />

AV JEAN JAURÉS<br />

VERSAILLES RAMBOUILLET RAMBOUILLET ÉTAMPES MARNE/VALLÉE<br />

✈<br />

Lyon<br />

D125<br />

N301<br />

A86<br />

N2


FRANKREICH 02<br />

Yvelines<br />

Val-d’Oise<br />

PARIS ET PETITE COURONNE<br />

VERSAILLES<br />

Die Region Île de France ist mit insgesamt 45 Mio. m2 der größte<br />

Büroimmobilien-Markt Europas. Mit 11 Mio. Einwohnern –<br />

knapp ein Fünftel der französischen Bevölkerung – ist sie mit<br />

Abstand der wichtigste Wirtschaftsraum <strong>Frankreich</strong>s. Aufgrund<br />

der zentralistischen Struktur konzentriert sich hier nicht<br />

nur das wirtschaftliche, sondern auch das wissenschaftliche<br />

und kulturelle Leben <strong>Frankreich</strong>s. Die Infrastruktur der Region<br />

wird einer Millionen-Metropole gerecht: Mit drei Flughäfen,<br />

einem weit verzweigten Métro-, Eisenbahn- und Bus-System<br />

sowie einem Autobahnring, der den direkten Anschluss zu<br />

allen Regionen <strong>Frankreich</strong>s ermöglicht.<br />

35 % des gesamten französischen Büroflächenbestandes<br />

konzentrieren sich auf Paris und die anderen sieben zu der<br />

Region zählenden Regierungsbezirke. Wie in den meisten Märkten<br />

Europas war auch hier die konjunkturelle Abkühlung zu<br />

spüren.<br />

Die Gründe dafür waren die schwierige weltwirtschaftliche<br />

Situation, verminderte Nachfrage nach Büroarbeitsplätzen<br />

sowie ein relativ hoher Anteil an Umzügen in bereits vorvermietete<br />

Objekte oder Standortwechsel in günstigere Peri-<br />

CERGY-PONTOISE<br />

Essonne<br />

ÉVRY<br />

PARIS<br />

Île de France: die Nummer 1 in Europa<br />

18<br />

MELUN<br />

Seine et Marne<br />

pherie-Lagen. Die Leerstandsrate in der Île de France lag zum<br />

Jahresanfang 2004 im Vergleich zu anderen europäischen<br />

Metropolen bei moderaten 6,50% und dürfte sich 2004 auf<br />

diesem Niveau halten, da bei Neubauten aus der vergangenen<br />

Boomphase kein Überangebot wie in anderen europäischen<br />

Metropolen besteht.<br />

Das so genannte »Agrément Constructeur« beschränkt die<br />

Anzahl der Neubauten, wodurch die Gefahr eines Überangebotes<br />

eingedämmt wird. Diese Limitierung des Angebotes und<br />

die Erwartung geringerer Neubautätigkeit in den kommenden<br />

vier Jahren werden sich positiv auf den Büromarkt auswirken.<br />

Durch die rückläufige Nachfrage und die aktuelle Leerstandsquote<br />

ist für 2004 mit zunächst sinkenden Spitzen-Mieten zu<br />

rechnen. Der anhaltende Trend zur Anmietung von Immobilien<br />

in den Randbezirken hat zu einem Sinken der Büromieten in<br />

den innerstädtischen Toplagen und einem Anstieg der Mietpreise<br />

in der bevorzugten Peripherie geführt.


FRANKREICH 02<br />

<strong>Frankreich</strong>: erste positive Wachstumssignale<br />

für die nächsten Jahre<br />

<strong>Frankreich</strong> ist die viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt – nach<br />

den USA, Japan und Deutschland. Innerhalb der EU gehört<br />

<strong>Frankreich</strong> zu den widerstandsfähigsten Volkswirtschaften.<br />

Privater und öffentlicher Konsum tragen die Entwicklung der<br />

Bruttoinlandsproduktion.<br />

Derzeit durchläuft die französische Wirtschaft vor dem<br />

Hintergrund der insgesamt verhaltenen Weltkonjunktur eine<br />

eher schwächere Phase. Nach dem Rückgang der Zuwachsraten<br />

beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) in 2002 lieferte das<br />

dritte und vierte Quartal 2003 jedoch schon wieder erste<br />

positive Signale.<br />

Eine weitere konjunkturelle Erholung der zweitgrößten<br />

Volkswirtschaft der Euro-Zone wird im Jahr 2004 erwartet.<br />

20<br />

Die französische Regierung prognostiziert ein Wachstum<br />

von 1,70%, das vor allem durch die öffentlichen und privatwirtschaftlichen<br />

<strong>Invest</strong>itionen (Steigerung im 4. Quartal 2003<br />

um 0,70%) und die konsumfördernden Effekte der erhofften<br />

Stellenzuwächse angetrieben wird.<br />

Für die französische Wirtschaft spielen Landwirtschaft,<br />

Leicht- und Schwerindustrie, Spitzentechnologie und besonders<br />

der stetig wachsende Dienstleistungssektor eine wichtige<br />

Rolle. <strong>Frankreich</strong> bleibt die bedeutendste Agrarnation Westeuropas<br />

und produziert vornehmlich Weizen, aber auch Mais,<br />

Zuckerrüben und Gerste. Mit den reichen Erträgen wird nicht<br />

nur der Inlandsbedarf gedeckt, sie ermöglichen auch den steigenden<br />

Export landwirtschaftlicher Produkte. Zudem ist <strong>Frankreich</strong><br />

nach Italien der zweitgrößte Weinproduzent der Welt.


Die französischen Konzerne der Stahl- und Automobilindustrie,<br />

des Flugzeugbaus, der Elektro- und Maschinenbauindustrie,<br />

der Textil- und Nahrungsmittelindustrie sowie der chemischen<br />

Industrie und der Produktion von Luxusgütern haben<br />

internationale Geltung. Die Tourismusindustrie ist eine der<br />

wichtigsten Branchen. In 2002 behauptete sich <strong>Frankreich</strong> mit<br />

76,7 Mio. ausländischen Touristen als das wichtigste Reiseland<br />

der Welt – vor Spanien, den USA, Italien und China.<br />

Haupthandelspartner innerhalb der EU sind Deutschland,<br />

Belgien, Italien, Spanien und Großbritannien. Außerhalb der EU<br />

sind dies vor allem die USA und Japan. Die französische Wirtschaft<br />

verzeichnete über Jahre hinweg eine kräftige – vor<br />

allem von der starken Inlandsnachfrage getragene – Konjunkturentwicklung<br />

und damit ein im EU-Vergleich hohes Wirtschaftswachstum.<br />

<strong>Frankreich</strong>: Erste positive Wachstumssignale für die nächsten Jahre<br />

Das französische BIP beträgt ca. zwei Drittel des deutschen,<br />

das Durchschnittseinkommen ist jedoch nahezu identisch.<br />

<strong>Frankreich</strong> zählt nach Deutschland, den USA, Japan und etwa<br />

gleichauf mit Großbritannien zu den fünf weltweit größten<br />

Exportnationen.<br />

Diese gute Exportposition ist das Ergebnis einer in den vergangenen<br />

Jahrzehnten konsequent entwickelten, vielfältigen<br />

und zukunftsorientierten Wirtschaftsstruktur. Die Infrastruktur<br />

ist allgemein gut, in Ballungsgebieten und industriellen Zentren<br />

sehr gut ausgebaut. Als Standort ausländischer Direktinvestitionen<br />

nimmt <strong>Frankreich</strong> die Spitzenposition in der Eurozone<br />

ein.<br />

21


Willkommen in der Unterwelt<br />

Die Pariser Métro 19.07.1900: In Paris ist es tropisch heiß.<br />

Doch das hält die Pariser nicht davon ab, sich zu drängeln.<br />

Man will dabei sein, wenn der erste Zug des neuen »Chemin<br />

de fer métropolitain« von der Porte Maillot im Westen zur<br />

Porte de Vincennes im Osten fährt. 25 Centimes kostet das<br />

Erlebnis in der ersten Klasse, 15 in der zweiten.<br />

In einer Rekordzeit von 18 Monaten war die erste Untergrundlinie<br />

erbaut worden. Doch sie kam zu spät, die Weltausstellung<br />

war bereits ohne sie eröffnet worden. Und in anderen<br />

großen Städten wie London, Chicago oder Budapest<br />

war man Paris schon lange voraus.<br />

Es war aber auch sonst höchste Zeit gewesen, dem drohenden<br />

Verkehrskollaps entgegenzuwirken. Nicht nur hatte<br />

sich die Pariser Einwohnerzahl in den letzten 100 Jahren auf<br />

ca. 2 Mio. vervierfacht, zusätzlich bevölkerten 98.000 Pferde<br />

die Stadt. Um 13 Uhr war es dann so weit: Die erste »Métro«<br />

mit Wagen aus Holz legte trotz der Überfüllung mühelos die<br />

10,32 km lange Strecke mit 18 Stationen in knapp 30 Minuten<br />

zurück. Die Bewohner von Paris und Besucher der Weltausstellung<br />

1900 bestaunten und bewunderten das technische<br />

Wunderwerk begeistert – mit der ganzen Lebenslust<br />

und dem typischen Fortschrittsglauben der Belle Époque.<br />

Im Zuge des schnellen Wachstums der Stadt erfolgte<br />

1934 der Anschluss der damaligen Vororte, Anfang der 60er<br />

Jahre wurde das Netz um die RER-Express-Verbindungen<br />

(Réseau Express Régional) ergänzt und erweitert. Gute<br />

100 Jahre nach der Eröffnung nutzen heute jährlich über<br />

1,9 Mrd. Fahrgäste die Métro und mehr als 300 Mio. Fahrgäste<br />

die schnellen RER-Züge. Das Schienennetz ist inzwischen<br />

auf 211 km mit 294 Stationen angewachsen – und<br />

expandiert weiter.<br />

Die Pariser Métro-Station Bastille<br />

kurz nach ihrer Einweihung.<br />

Sie ist eine der 18 Stationen der<br />

damaligen Linie 1.


FRANKREICH 02<br />

Diese Herausforderung gilt<br />

es zu meistern<br />

Die Auswahl einer Kapitalanlage unter der Prämisse eines ausgewogenen<br />

Chancen-Risiko-Verhältnisses stellt für den Anleger<br />

zunehmend eine Herausforderung dar. Komplizierte, sich<br />

immer schneller verändernde Steuervorschriften sowie die<br />

Komplexität der verschiedenen Märkte erschweren die Auswahl<br />

zusätzlich. Ein diversifiziertes und ausgewogenes Anlageportfolio<br />

ist hier der Schlüssel zum Erfolg, wobei der Bereich der<br />

Immobilieninvestition sowohl für den professionell agierenden<br />

institutionellen <strong>Invest</strong>or wie auch für den Privatanleger eine ideale<br />

Basis der Vermögenssicherung und -mehrung bietet.<br />

Die Sicherheit eines Sachwertes wie der Immobilie,<br />

kombiniert mit dem Engagement in lukrativen internationalen<br />

Märkten, macht die Immobilieninvestition so interessant. Durch<br />

das Modell des geschlossenen Fonds können die Chancen, die<br />

derartige <strong>Invest</strong>ments beinhalten, dem Privatanleger zugänglich<br />

gemacht und gleichzeitig die Risiken minimiert werden.<br />

24<br />

Hohe Renditen, langfristige Vermietung, bonitätsstarke<br />

Mieter, wirtschaftsstarker Standort, Inflationsschutz, Wertsteigerungschancen<br />

und positive Steuereffekte: Diese Qualitätsanforderungen<br />

bilden seit 1993 das Fundament des Erfolges.<br />

Mit den Auslandsimmobilienfonds des Bankhauses<br />

<strong>Wölbern</strong> steht eine zuverlässige Anlage zur Verfügung, die<br />

alle genannten Qualitätsanforderungen erfüllt. Das Rezept<br />

ist erstaunlich einfach:<br />

· Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen ist<br />

für deutsche Anleger vorteilhaft<br />

· Französische Immobilien erzielen vergleichsweise hohe<br />

Erträge<br />

· In <strong>Frankreich</strong> ist eine Indexierung der Miete mit jährlicher<br />

Anpassung absolut marktüblich<br />

· Die hohe Markttransparenz erleichtert ein professionelles<br />

Management


_WIE FUNKTIONIERT ALSO EIN FRANKREICH-FONDS?<br />

Der Anleger beteiligt sich an der Fondsgesellschaft, die eine<br />

langfristig vermietete Immobilie in <strong>Frankreich</strong> erwirbt und nach<br />

einer Laufzeit von ca. zehn Jahren wieder veräußert. Bei dem<br />

Objekt handelt es sich um eine Büroimmobilie an einem ausgesuchten<br />

Standort. Aus den Mieteinnahmen werden laufende<br />

Kosten für Instandhaltung, Versicherungen, Zinsen und ggf.<br />

Tilgung der aufgenommenen Fremdmittel bedient. Die erzielten<br />

Einnahmeüberschüsse dienen der Bildung von Reserven und<br />

der jährlichen Ausschüttung an die Anleger. Die Rendite eines<br />

Anlegers ergibt sich bei einem Immobilienfonds aus den Ausschüttungen,<br />

die jährlich erfolgen, sowie dem Anteil am späteren<br />

Veräußerungserlös, abzüglich der jeweiligen Steuerlast in<br />

<strong>Frankreich</strong>. Da sich die Immobilie in <strong>Frankreich</strong> befindet, wird<br />

der Anleger mit den auf ihn entfallenden Vermietungseinkünften<br />

aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens ausschließlich<br />

in <strong>Frankreich</strong> besteuert, in Deutschland gilt lediglich der Progressionsvorbehalt<br />

(vgl. »Steuerliche Grundlagen«, Seite 50 ff.).<br />

Auf den konzeptionellen und immobilienwirtschaftlichen<br />

Erfahrungen der Holland-Fonds aufbauend, wurde eine im<br />

deutschen Kapitalmarkt neue Möglichkeit der Kapitalanlage<br />

geschaffen. Die langjährige Expertise des Bankhauses<br />

<strong>Wölbern</strong> in den internationalen Immobilienmärkten sowie<br />

auf dem deutschen Kapitalmarkt erhöht die Produktqualität<br />

für den Anleger. Bislang konnten 56 Auslandsimmobilienfonds<br />

emittiert und erfolgreich platziert werden. Zum Zeitpunkt der<br />

Prospekterstellung liegt der wirtschaftliche Vermietungsstand<br />

bei einem Gesamtportfolio von ca. 577.000 m2 Bürofläche bei<br />

Diese Herausforderung gilt es zu meistern<br />

über 95%. Im Zuge des aktiven Portfolio-Managements werden<br />

gezielt Anschlussvermietungen realisiert. Mehr als 12.000<br />

Anleger haben gemeinsam mit dem Bankhaus <strong>Wölbern</strong> Erfolgsgeschichte<br />

geschrieben und erzielen mit ihren Fondsbeteiligungen<br />

ein langfristig planbares und sachwertgesichertes<br />

Zusatzeinkommen.<br />

Und dieser Erfolg hat einen Grund: Das Bankhaus <strong>Wölbern</strong><br />

ist ein Pionier in dieser Anlageform – kaum ein anderer Anbieter<br />

verfügt über so langjährige und kontinuierliche Erfahrungswerte<br />

im Bereich der Auslandsimmobilienfonds sowie<br />

ein entsprechendes Netzwerk und Management. Kein Wunder<br />

also, dass das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> als einer der Marktführer<br />

ganz besonders strenge Kriterien anlegt, wenn es um den<br />

Ankauf neuer Objekte und die Erstellung von Fondskonzepten<br />

geht. Nur so lässt sich langfristiger Erfolg aufbauen – und<br />

nur so entsteht ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu den<br />

Anlegern.<br />

Die nachfolgend dargestellte Leistungsbilanz-Übersicht<br />

vermittelt einen Eindruck der positiven <strong>Invest</strong>itionsverläufe.<br />

Alle durchschnittlichen Ausschüttungswerte entsprechen den<br />

Prognosewerten – oder liegen darüber. Sofern auch in Zukunft<br />

anstehende Anschlussvermietungen durchgeführt werden<br />

können, lässt sich diese positive Entwicklung weiter fortsetzen.<br />

Der erste Holland-Fonds wurde bereits 1999 erfolgreich<br />

liquidiert.<br />

Gern wird die ausführliche Leistungsbilanz zur Verfügung<br />

gestellt, die detailliert die Daten jedes einzelnen Fonds belegt.<br />

25


FRANKREICH 02<br />

Überblick über alle Fonds<br />

KUMULIERTE AUSSCHÜTTUNGEN DER HOLLAND-FONDS (inkl. Abweichung in %)<br />

Fonds Zeitraum Soll Ist in % Eigenkapital Kumulierte<br />

(Ausschüttungen) in € Ausschüttung<br />

bis 2002 in €<br />

HOLLAND 1* 1993–2000 60,26% 73,30% 21,64 %<br />

HOLLAND 2* 1993–1998 52,45% 77,30% 47,38 %<br />

HOLLAND 4 1994–2002 58,36% 59,35% 1,70 % 4.729.450 2.543.869<br />

HOLLAND 5 1995–2002 52,44% 52,94% 0,95 % 5.547.517 2.817.378<br />

HOLLAND 6 ** 1995–2002 59,41% 69,91% 17,67 % 6.263.326 6.067.398<br />

HOLLAND 7 1996–2002 42,68% 46,68% 9,37 % 7.260.345 3.076.511<br />

HOLLAND 8 1996–2002 49,01% 52,51% 7,14 % 1.431.617 775.722<br />

HOLLAND 9 1996–2002 50,42% 51,42% 1,98 % 9.407.771 4.587.555<br />

HOLLAND 10 1996–2002 67,19% 74,21% 10,45 % 1.533.876 1.018.379<br />

HOLLAND 11 1996–2002 50,92% 51,92% 1,96 % 869.196 402.032<br />

HOLLAND 12 1996–2002 52,12% 58,12% 11,51 % 3.630.172 1.897.799<br />

HOLLAND 13 1996–2002 46,39% 46,39% 0,00 % 1.968.474 715.064<br />

HOLLAND 14 1997–2002 44,99% 45,22% 0,51 % 6.825.747 3.105.577<br />

HOLLAND 15 1997–2002 44,26% 44,76% 1,13 % 13.293.589 5.335.221<br />

HOLLAND 16 1997–2002 44,91% 47,91% 6,68 % 18.201.991 7.725.291<br />

HOLLAND 17 1997–2002 45,08% 46,08% 2,22 % 9.203.254 3.847.067<br />

HOLLAND 18 1998–2002 37,04% 38,04% 2,70 % 20.196.029 7.274.249<br />

HOLLAND 19 1999–2002 26,80% 26,80% 0,00 % 3.067.751 822.158<br />

HOLLAND 20 1998–2002 36,67% 36,67% 0,00 % 12.782.297 4.350.391<br />

HOLLAND 21 1999–2002 29,11% 29,11% 0,00 % 9.203.254 2.021.700<br />

26


KUMULIERTE AUSSCHÜTTUNGEN DER HOLLAND-FONDS (inkl. Abweichung in %)<br />

Überblick über alle Fonds<br />

Fonds Zeitraum Soll Ist in % Eigenkapital Kumulierte<br />

(Ausschüttungen) in € Ausschüttung<br />

bis 2002 in €<br />

HOLLAND 22 1998–2002 35,32% 35,32% 0,00 % 23.468.297 7.424.026<br />

HOLLAND 23 1999–2002 30,33% 31,33% 3,30 % 16.361.340 4.688.738<br />

HOLLAND 24 1999–2002 29,55% 29,55% 0,00 % 14.316.173 4.084.849<br />

HOLLAND 25 1999–2002 29,42% 29,42% 0,00 % 11.708.584 2.904.368<br />

HOLLAND 26 1999–2002 28,00% 28,00% 0,00 % 4.627.192 1.214.439<br />

HOLLAND 27 1999–2002 30,72% 30,78% 0,20 % 26.459.355 7.047.790<br />

HOLLAND 28 1999–2002 30,21% 30,21% 0,00 % 15.645.532 3.978.994<br />

HOLLAND 29 2000–2002 21,25% 21,25% 0,00 % 1.763.957 364.551<br />

HOLLAND 30 1999–2002 31,25% 31,25% 0,00 % 5.982.115 1.530.367<br />

HOLLAND 31 1999–2002 32,30% 32,30% 0,00 % 3.297.833 887.780<br />

HOLLAND 32 1999–2002 29,23% 29,23% 0,00 % 28.785.733 5.537.895<br />

HOLLAND 33 1999–2002 30,31% 30,31% 0,00 % 1.559.440 365.455<br />

HOLLAND 34 2000–2002 20,25% 20,25% 0,00 % 18.815.541 3.228.297<br />

HOLLAND 35 2000–2002 19,51% 20,01% 2,56 % 28.248.876 4.899.960<br />

HOLLAND 36 2000–2002 19,70% 20,70% 5,08 % 3.502.349 533.707<br />

HOLLAND 37 2001–2002 14,50% 14,50% 0,00 % 46.885.466 6.214.768<br />

HOLLAND 39 2002 7,50% 7,50% 0,00 % 40.500.000 3.017.931<br />

HOLLAND 40 2002 7,00% 7,00% 0,00 % 9.250.000 323.750<br />

ÖSTERREICH 1 2001–2002 12,00% 12,00% 0,00 % 29.655.000 2.186.705<br />

Total 463.429.942 116.631.023<br />

USA 1 2001–2002 21,00% 21,00% 0,00 % $14.500.000 $ 1.767.096<br />

*Fonds wurden bereits liquidiert. Der Liquidationserlös ist in der dargestellten Ausschüttung enthalten.<br />

**Es wurde eine von zwei Fondsimmobilien verkauft. Der anteilige Liquidationserlös ist in der dargestellten Ausschüttung enthalten.<br />

27


FRANKREICH 02<br />

Beispielrechnungen *<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt Beispielrechnungen für<br />

Beteiligungen eines Einzelzeichners an <strong>Frankreich</strong> 02. Dargestellt<br />

werden Zeichnungssummen von € 15.000, € 50.000,<br />

€ 100.000. Neben den prognostizierten Ausschüttungen für<br />

den Zeitraum 2004 bis 2013 werden die in <strong>Frankreich</strong> tatsächlich<br />

zu entrichtenden Steuerbeträge unter Berücksichtigung<br />

der derzeit geltenden steuerlichen Vorschriften (vgl. »Steuerliche<br />

Grundlagen«, S. 50 ff.) dargestellt. Die Ausschüttungsbeträge<br />

sind prozentual wie betragsmäßig nach Abzug der<br />

französischen Steuern zu verstehen. Das Agio in Höhe von<br />

5% auf die Zeichnungssumme, ein möglicher Verkauf nach<br />

zehn Jahren, sowie der Progressionsvorbehalt in Deutschland<br />

bleiben hierbei unberücksichtigt.<br />

BEISPIELRECHNUNG FÜR EINE BETEILIGUNG FÜR 2004–2013 (Einzelzeichner)<br />

28<br />

Erläuterung: Es ergeben sich die prozentual wie betragsmäßig<br />

ausgewiesenen Nettoausschüttungen unter Berücksichtigung<br />

der französischen Steuerbeträge. Bei der Berechnung<br />

des in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen Überschusses werden<br />

die prognostizierten Miet- und Zinserträge um die in<br />

<strong>Frankreich</strong> steuerlich zu berücksichtigenden Aufwendungen<br />

(pauschale Werbungskosten in Höhe von 14% auf die Mietund<br />

Zinserträge und bestimmte sonstige Werbungskosten wie<br />

Zinsaufwand, Instandhaltungskosten, anfängliche Verlustvorträge)<br />

reduziert.<br />

Zeichnungssumme in € 15.000 50.000 100.000<br />

Durchschnittliche prognostizierte Barausschüttung p.a. in € 1.153 3.842 7.684<br />

Abzüglich durchschnittlicher Steuerlast p.a. in € –234 –781 –1.562<br />

Durchschnittliche Nettoausschüttung p.a. in € 918 3.061 6.122<br />

Durchschnittliche Nettoausschüttung in % des EK 6,12% 6,12% 6,12%<br />

* Basis: 9,5 Jahre Gesamtlaufzeit.


Erläuterungen zur <strong>Invest</strong>itions- und<br />

Finanzierungsrechnung<br />

_1. KAUFPREIS DER IMMOBILIE<br />

Die SCI Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds für <strong>Frankreich</strong><br />

erwirbt vom Verkäufer die in Rueil Malmaison belegene<br />

Immobilie zum Kaufpreis von ca. € 63.500.000 zzgl. Umsatzsteuer.<br />

_2. ANKAUFNEBENKOSTEN<br />

Im Zusammenhang mit der Akquisition der Immobilie fällt in<br />

<strong>Frankreich</strong> Grunderwerbsteuer in Höhe von ca. € 395.000 an.<br />

_3. FINANZIERUNGSKOSTEN<br />

Im Zusammenhang mit der langfristigen Finanzierung ist eine<br />

Zinsvorauszahlung in Höhe von € 1.389.600 und eine Bearbeitungs-<br />

gebühr in Höhe von € 180.000 an den langfristigen Darlehensgeber<br />

zu zahlen. Darüber hinaus sind Zwischenfinanzierungskosten<br />

von ca. € 350.000 sowie Bearbeitungskosten im Rahmen<br />

der Sicherheitenbestellung von ca. € 173.600 zu berücksichtigen.<br />

_4. SONSTIGE ERWERBSNEBENKOSTEN IN FRANKREICH<br />

Die sonstigen Erwerbsnebenkosten, die die Fondsgesellschaft<br />

den Vertragspartnern in <strong>Frankreich</strong> schuldet, betragen<br />

€ 1.686.000. und teilen sich auf in die Courtage für den vermittelnden<br />

Makler (€ 710.000), Notarkosten (ca. € 340.000) sowie<br />

eine Eintragungsgebühr für den Eigentumsübergang (ca.<br />

€ 76.000) und Aufwendungen für die gesamte Due Diligence<br />

(ca. € 560.000).<br />

Beispielrechnungen | <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung<br />

_5. OBJEKTAUFBEREITUNG<br />

Für die Objektauswahl, -akquisition, -prüfung und -aufbereitung<br />

in <strong>Frankreich</strong> erhält das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. eine pauschale<br />

Vergütung in Höhe von € 825.500.<br />

_6. INVESTITIONSSUMME IN FRANKREICH<br />

Es ergibt sich insgesamt eine <strong>Invest</strong>itionssumme in <strong>Frankreich</strong><br />

von ca. € 68.499.700.<br />

_7. FONDSKONZEPTION<br />

Die <strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH erhält für die Konzeption, Projektprüfung<br />

und -entwicklung, die Einholung der rechtlichen und<br />

steuerlichen Beratung eine Gebühr von € 825.500.<br />

_8. PLATZIERUNGSKOSTEN<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält der General-Emittent<br />

eine Gebühr in Höhe von € 1.825.000 sowie das von den<br />

Anlegern zu zahlende Agio (5% der Zeichnungssumme).<br />

_9. HYPOTHEKENVERMITTLUNG<br />

Der General-Emittent hat für die Fondsgesellschaft die Eindeckung<br />

der Hypothekendarlehen sichergestellt und erhält<br />

dafür eine Gebühr von € 720.000. Diese Gebühr beinhaltet<br />

auch die Erstellung von insoweit erforderlichen Wertgutachten.<br />

29<br />

FRANKREICH 02


_10. ANLEGERBETREUUNG IN DER EMISSIONSPHASE UND<br />

VERGÜTUNG FÜR GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Für die Geschäftsführung in der <strong>Invest</strong>itionsphase erhält die Geschäftsführerin<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von € 29.500.<br />

Die Anlegerbetreuung durch die Hansische Treuhand AG in der<br />

<strong>Invest</strong>itionsphase wird mit einer Gebühr von pauschal € 80.000<br />

abgegolten.<br />

_11. LIQUIDITÄTSRESERVE<br />

Die Liquiditätsreserve in Höhe von anfänglich € 520.300 dient<br />

der Absicherung kurzfristiger und unvorhergesehener Ergebnisschwankungen.<br />

Die bereits in 2003 aufgebaute Liquidität<br />

in Höhe von € 136.644 wird dieser Position zusätzlich zugeführt.<br />

_12. INVESTITIONSVOLUMEN<br />

Das gesamte <strong>Invest</strong>itionsvolumen beträgt € 72.500.000.<br />

_13. EIGENKAPITAL<br />

Das Eigenkapital (= Zeichnungssumme) der Fondsgesellschaft<br />

beträgt € 36.500.000 und teilt sich auf in € 7.300.000 Haftkapital<br />

und € 29.200.000 Gesellschafterdarlehen (vgl. S. 76).<br />

Zudem wird ein Agio in Höhe von 5% auf das gesamte Eigenkapital<br />

erhoben. In der Prognoserechnung wird davon ausgegangen,<br />

dass das Eigenkapital des Fonds innerhalb von sechs<br />

30<br />

Monaten vollständig platziert wird. In diesem Zusammenhang<br />

wird auf das Kapitel »Rechtliche Grundlagen« (S. 44) sowie auf<br />

das Kapitel »Chancen und Risiken« (S. 62) verwiesen.<br />

_14. FREMDFINANZIERUNG<br />

Im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung der Gesellschaft<br />

wird auf Artikel 15 des Gesellschaftsvertrags verwiesen.<br />

Die Finanzierung erfolgt durch die Hypothekenbank in Essen<br />

AG auf Basis folgender Eckdaten:<br />

Höhe € 36.000.000<br />

Auszahlungstermin 16.10.2003<br />

Zinssatz (16.10.2003 bis 31.01.2004) 5,19%<br />

Zinssatz (01.02.2004 bis 31.10.2013) 4,70%<br />

Zinsvorauszahlung per 01.02.2004 3,86%<br />

Tilgung 0,75% ab 01.10.2008<br />

Zur Reduktion des Zinssatzes ab 01.02.2004 wurde von der Fondsgesellschaft<br />

eine Zinsvorauszahlung in Höhe von € 1.389.600 an<br />

die finanzierende Bank gezahlt.<br />

_GESAMTVERGÜTUNG<br />

Die Gesamtvergütung für den Initiator sowie die mit ihm verbundenen<br />

Unternehmen beträgt € 4.305.500 zzgl. 5% Agio.


INVESTITIONSPLAN<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung<br />

<strong>Invest</strong>ition in € in %<br />

11. Kaufpreis der Immobilie 63.500.000 87,59<br />

12. Ankaufnebenkosten 395.000 0,54<br />

13. Finanzierungskosten 2.093.200 2,89<br />

14. Sonstige Erwerbskosten in <strong>Frankreich</strong> (Maklercourtage, Notarkosten und Gutachten) 1.686.000 2,33<br />

15. Objektauswahl, -akquisition, -prüfung und -aufbereitung in <strong>Frankreich</strong> 825.500 1,14<br />

16. <strong>Invest</strong>itionssumme in <strong>Frankreich</strong> 68.499.700 94,48<br />

17. Konzeption, Projektprüfung und -entwicklung sowie rechtliche und steuerliche Beratung 825.500 1,14<br />

18. Platzierungskosten * 1.825.000 2,52<br />

19. Hypothekenvermittlung inkl. Wertgutachten 720.000 0,99<br />

10. Anlegerbetreuung in der Emissionsphase, Vergütung für Geschäftsführung 109.500 0,15<br />

11. Liquiditätsreserve 520.300 0,72<br />

12. Gesamtinvestition 72.500.000 100<br />

Finanzierung<br />

13. Eigenkapital * (= Zeichnungssumme) 36.500.000 50,34<br />

13. Haftkapital (20%) 7.300.000<br />

13. Gesellschafterdarlehen (80%) 29.200.000<br />

14. Fremdfinanzierung 36.000.000 49,66<br />

Gesamtfinanzierung 72.500.000 100 ,<br />

* Auf die gesamte Zeichnungssumme wird zusätzlich ein Agio von 5% erhoben, das ebenfalls zur Abdeckung der Platzierungskosten verwendet wird.<br />

31


FRANKREICH 02<br />

32<br />

Voraussichtliche Liquiditäts- und Ergebnisrechnung<br />

für den Zeitraum 2004 bis 2013<br />

Ertragsvorschau 2004 2005 2006 2007<br />

Einnahmen € € € €<br />

Mieterträge (1) 4.538.016 4.628.776 4.721.352 4.815.779<br />

Zinserträge (2) 46.411 70.364 70.370 72.212<br />

Gesamteinnahmen 4.584.427 4.699.141 4.791.722 4.887.991<br />

Ausgaben<br />

Objektverwaltung (3) 23.257 23.839 24.435 25.046<br />

Instandhaltung (4) 46.515 47.678 97.739 100.182<br />

Bewirtschaftung (5) 23.257 23.839 24.435 25.046<br />

Kapitaldienst (6) 2.664.825 1.692.000 1.692.000 1.692.000<br />

Geschäftsführung (7) 22.922 23.495 24.083 24.685<br />

Anlegerbetreuung (8) 167.075 171.252 175.533 179.922<br />

Gesamtausgaben 2.947.851 1.982.102 2.038.224 2.046.880<br />

Zuführung/Entnahme Liquiditätsreserve (9) 267.825 –20.461 15.998 103.611<br />

Ausschüttung (10) 1.368.750 2.737.500 2.737.500 2.737.500<br />

Ergebnis vor Steuern 7,50% 7,50% 7,50% 7,50%<br />

Liquiditätsreserve (11) 924.769 904.308 920.306 1.023.917<br />

Steuerliche Rechnung<br />

Gesamteinnahmen 4.584.427 4.699.141 4.791.722 4.887.991<br />

Pauschale Werbungskosten (12) –641.820 –657.880 –670.841 –684.319<br />

Sonstige Werbungskosten (13) –5.205.106 –3.002.177 –1.789.739 –1.792.182<br />

Steuerpflichtiges Ergebnis –1.262.499 1.039.084 2.331.142 2.411.490


2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />

€ € € € € €<br />

4.912.094 5.010.336 5.110.543 5.212.754 5.317.009 5.423.349<br />

75.696 77.885 77.068 77.323 78.694 77.628<br />

4.987.790 5.088.222 5.187.611 5.290.077 5.395.703 5.500.977<br />

25.672 26.314 26.971 27.646 28.337 29.045<br />

102.687 105.254 107.885 221.165 226.694 232.362<br />

25.672 26.314 26.971 27.646 28.337 29.045<br />

1.759.500 1.962.000 1.962.000 1.962.000 1.962.000 2.130.000<br />

25.302 25.934 26.583 27.247 27.928 28.627<br />

184.420 189.030 193.756 198.600 203.565 208.654<br />

2.123.252 2.334.846 2.344.167 2.464.303 2.476.861 2.657.733<br />

127.039 –75.374 14.695 –2.977 –1.158 –76.756<br />

2.737.500 2.828.750 2.828.750 2.828.750 2.920.000 2.920.000<br />

7,50% 7,75% 7,75% 7,75% 8,00% 8,00%<br />

1.150.956 1.075.582 1.090.277 1.087.300 1.086.141 1.009.386<br />

4.987.790 5.088.222 5.187.611 5.290.077 5.395.703 5.500.977<br />

–698.291 –712.351 -726.266 –740.611 –755.398 –770.137<br />

–1.794.687 –1.794.082 -1.783.874 –1.883.711 –1.875.166 –2.028.312<br />

2.494.813 2.581.789 2.677.472 2.665.755 2.765.138 2.702.528<br />

Voraussichtliche Liquiditäts- und Ergebnisrechnung<br />

33


FRANKREICH 02<br />

Erläuterungen zur Liquiditätsund<br />

Ergebnisrechnung<br />

_1. MIETERTRÄGE<br />

Grundlage für die in der Prognoserechnung in Ansatz gebrachten<br />

Mieteinnahmen ist der mit dem Mieter abgeschlossene<br />

Mietvertrag. Die Mietsteigerungen basieren auf der vereinbarten<br />

Indexklausel, wobei eine durchgängige Inflationsrate<br />

(Basis: Baukostenindex I.N.S.E.E) von 2% unterstellt wird.<br />

_2. ZINSERTRÄGE<br />

Diese Position ergibt sich aus der unterjährigen Anlage der<br />

Mieteinnahmen, die quartalsweise im Voraus bezahlt werden<br />

sowie aus der Anlage der Liquiditätsreserve. Für die Anlage<br />

dieser unterjährigen Liquidität und der Liquiditätsreserve wird<br />

ein Zinssatz von 3% p.a. kalkuliert.<br />

_3. OBJEKTVERWALTUNG<br />

Für die Objektverwaltung wurde ein Vertrag mit einer Verwaltungsgesellschaft<br />

abgeschlossen, der eine Vergütung in Höhe<br />

von 0,50% p.a. der Mieterträge vorsieht. Es wird ein Anstieg<br />

der Kosten um 2,50% p.a. ab dem Jahr 2004 unterstellt.<br />

34<br />

_4. INSTANDHALTUNG<br />

Die Kosten der Instandhaltung an Dach und Fach obliegen lt.<br />

Mietvertrag dem Vermieter. Instandhaltungsaufwendungen<br />

für diese Maßnahmen sind durch eine in <strong>Frankreich</strong> für neu errichtete<br />

Immobilien üblicherweise abzuschließende Versicherung<br />

komplett zu übernehmen. Diese Versicherung wurde von<br />

dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Baubeginns im Jahre 2001<br />

über eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen, so dass diesbezügliche<br />

Kosten bis zum Jahr 2011 von dieser Versicherung<br />

zu übernehmen sind. Trotzdem wurden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Aufwendungen in den Jahren 2004 bis 2005 in<br />

Höhe von 1% der Jahresnettomiete kalkuliert. Für die Jahre<br />

2006 bis 2010 werden 2%, ab 2011 werden 4% kalkuliert. Darüber<br />

hinaus wird ein Anstieg der Kosten von 2,50% p.a. ab<br />

dem Jahr 2004 unterstellt.<br />

_5. BEWIRTSCHAFTUNG<br />

Die vom Vermieter zu tragenden allgemeinen Bewirtschaftungskosten<br />

werden mit 0,50% der Mieterträge angesetzt. Die<br />

Steigerung dieser Kosten wurde konservativ mit 2,50% p.a.<br />

kalkuliert.


_6. KAPITALDIENST<br />

Diese Position umfasst die Zinszahlung für das aufgenommene<br />

Hypothekendarlehen auf Basis der vereinbarten Finanzierungsdaten<br />

(S. 32) sowie die Zinsen für die Zwischenfinanzierung des<br />

Eigenkapitals für die Jahre 2003 (rd. € 400.000) und 2004 (rd.<br />

€ 960.000), bis zur geplanten Vollplatzierung. Die Anschlussfinanzierung<br />

ist mit einem Zinsatz von 7,50% p.a. und einer Tilgungsquote<br />

von 0,75% p.a. ab dem 01.11.2013 berücksichtigt.<br />

_7. GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Für die laufende Geschäftsführung erhält die Geschäftsführerin<br />

der SCI eine jährliche Vergütung in Höhe von € 20.000. Diese<br />

Vergütung wird ab dem 01.01.2005 um jährlich 2% erhöht.<br />

_8. ANLEGERBETREUUNG<br />

Für die Betreuung der Anleger in <strong>Frankreich</strong> sowie die Erstellung<br />

und Abwicklung der französischen Steuererklärung ist ein<br />

Pauschalbetrag von € 90.000 p.a. vorgesehen. In Deutschland<br />

werden die Anleger durch die Hansische Treuhand AG betreut,<br />

die hierfür eine Vergütung von 0,20% p.a. des Eigenkapitals erhält.<br />

Diese Vergütung ist ab dem 01.01.2005 um 2% p.a. anzupassen.<br />

_9. ZUFÜHRUNG/ENTNAHME LIQUIDITÄTSRESERVE<br />

Diese Position enthält Ergebnisanteile, die der Liquiditätsreserve<br />

zugeführt bzw. entnommen werden.<br />

Erläuterungen zur Liquiditäts- und Ergebnisrechnung<br />

10. AUSSCHÜTTUNG<br />

Die Bezugsbasis für diese Berechnung ist das einzuwerbende<br />

Eigenkapital in Höhe von € 36.500.000. Für das Jahr 2004 erfolgt<br />

die Ausschüttung zeitanteilig. Dargestellt wird die Differenz der<br />

Gesamteinnahmen und der Gesamtausgaben eines Geschäftsjahres<br />

zuzüglich bzw. abzüglich Zuführung bzw. Entnahme aus<br />

der Liquiditätsreserve.<br />

_11. LIQUIDITÄTSRESERVE<br />

Dargestellt wird der Stand der Liquiditätsreserve unter Berücksichtigung<br />

der Zuführungen und Entnahmen. Der für 2003 anfallende<br />

Liquiditätsanteil in Höhe von € 136.644 wird vollständig<br />

in die Liquiditätsreserve eingestellt.<br />

_12. PAUSCHALE WERBUNGSKOSTEN<br />

Nach französischem Steuerrecht sind 14% der Gesamteinnahmen<br />

als pauschale Werbungskosten abzugsfähig.<br />

_13. SONSTIGE WERBUNGSKOSTEN<br />

Diese Position enthält u.a. Aufwendungen für Fremdkapitalzinsen<br />

und Instandhaltung. Zudem ist in dieser Position der in<br />

2004 entstehende und somit in 2005 nutzbare Verlustvortrag<br />

enthalten.<br />

35


FRANKREICH 02<br />

Liquidation<br />

Unter Berücksichtigung der prognostizierten Barausschüttungen<br />

wird der Gesamterfolg inklusive des Liquidationsergebnisses<br />

nach zehn Jahren dargestellt.<br />

Verkaufspreise von Immobilien werden üblicherweise als<br />

Vielfaches der Nettojahresmiete dargestellt. Beim Ankauf<br />

dieses Objektes wurde ein Mietvervielfältiger von 14,28 realisiert.<br />

Abhängig von konjunkturellen, regionalen und lokalen<br />

Entwicklungen und anderen nicht vorhersehbaren wertbildenden<br />

Faktoren ist es bei der Veräußerung möglich, dass auch<br />

ein anderer Mietvervielfältiger realisiert wird. Aus diesem<br />

Grund wird eine Liquidationsrechnung mit verschiedenen Verkaufsfaktoren<br />

dargestellt.<br />

_VERKAUFSPREIS<br />

Die nebenstehende Liquidationsprognose zeigt mögliche Verkaufspreise<br />

bei Mietverfältigern zwischen 13,28 und 15,28.<br />

Basis ist die für Anfang 2014 angenommene Jahresmiete.<br />

36<br />

_KOSTEN DER REVITALISIERUNG<br />

Bei einer zukünftigen Liquidation ist es möglich, dass Revitalisierungsaufwendungen<br />

im Hinblick auf eine Nachvermietung<br />

oder auf die Veräußerbarkeit anfallen. Dies wurde in der Kalkulation<br />

entsprechend berücksichtigt. In dieser Rechnung<br />

wurde ein Betrag in Höhe von rund € 3.200.000 für Revitalisierungsaufwendungen<br />

unterstellt. Dieser Betrag wurde im Rahmen<br />

der technischen Due Diligence verifiziert. Soweit diese<br />

Kosten nicht anfallen, werden sie zu Ausschüttungszwecken<br />

verwendet. Höhere Aufwendungen führen zu einer Reduzierung<br />

des Liquidationsergebnisses.<br />

_FREMDKAPITAL<br />

Bei unterstelltem Verkauf nach zehn Jahren muss der noch<br />

nicht getilgte Teil des Fremdkapitals in Höhe von ca. € 34.400.000<br />

zurückgeführt werden.


_VERGÜTUNG FÜR DIE ANLEGERBETREUUNG<br />

Die Hansische Treuhand AG erhält für ihre Leistungen eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 0,25% des Verkaufspreises.<br />

Das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. erhält ausschließlich dann eine<br />

Vergütung für die erfolgreiche Auflösung, wenn die Gesellschafter<br />

im Zuge der Liquidation 110% nebst 5% Agio (unbeschadet<br />

früherer Ausschüttungen) ihrer ursprünglichen Zeichnungssumme<br />

zurückerhalten. Die Vergütung beträgt dann 30% des<br />

den genannten Liquidationsüberschuss von 110% übersteigenden<br />

Teils.<br />

_MAKLERAUFWAND/KOSTEN DER LIQUIDATION<br />

Für die Einschaltung eines Maklers vor Ort wurden 0,50% des<br />

Verkaufspreises als Aufwand eingeplant. Für Notar-, Gerichts-,<br />

Gutachter- und sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit<br />

einer etwaigen Liquidation auftreten können, wurden 0,25%<br />

des Verkaufspreises in Ansatz gebracht. Werden diese Positionen<br />

nicht in Anspruch genommen, werden sie das Liquidations-<br />

ergebnis verbessern. Sollten diese Positionen nicht ausreichend<br />

sein, führt dies zu einer Reduzierung des Liquidationsergebnisses.<br />

_LIQUIDITÄT<br />

Nach der vorliegenden Prospektrechnung wird die Liquiditätsreserve<br />

am Ende des Jahres 2013 € 1.009.386 betragen.<br />

Im Rahmen der Liquidation wird die Reserve an die Anleger<br />

ausgeschüttet.<br />

_GESAMTERFOLG<br />

Liquidation<br />

LIQUIDATIONSPROGNOSE IN T €<br />

Verkaufsfaktor 13,28 13,78 14,28 14,78 15,28<br />

Verkaufspreis 73.477 76.243 79.009 81.775 84.541<br />

Revitalisierungsaufwand –3.233 –3.233 –3.233 –3.233 –3.233<br />

Verbindlichkeiten –34.426 –34.426 –34.426 –34.426 –34.426<br />

Treuhand –184 –191 –198 –204 –211<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. 0 0 0 –959 –1.591<br />

Makleraufwand –367 –381 –395 –409 –423<br />

Kosten der Liquidation –184 –191 –198 –204 –211<br />

Liquidität 1.009 1.009 1.009 1.009 1.009<br />

Liquidationsergebnis 36.093 38.831 41.569 43.348 45.455<br />

Eigenkapitalrückzahlung –36.500 –36.500 –36.500 –36.500 –36.500<br />

Nettoliquidationserlös –407 2.331 5.069 6.848 8.955<br />

in % des EK –1,12% 6,39% 13,89% 18,76% 24,53%<br />

GESAMTERFOLGSPROGNOSE IN T €<br />

Verkaufsfaktor 13,28 13,78 14,28 14,78 15,28<br />

Liquidationsergebnis 36.092.937 38.831.186 41.569.436 43.348.219 45.454.564<br />

Prognostizierte Barausschüttungen 2004–2013 26.645.000 26.645.000 26.645.000 26.645.000 26.645.000<br />

Eigenkapital –36.500.000 –36.500.000 –36.500.000 –36.500.000 –36.500.000<br />

Gesamterfolg 26.237.937 28.976.186 31.714.436 33.493.219 35.599.564<br />

in % des EK p.a. 7,57% 8,36% 9,15% 9,66% 10,27%<br />

Ausgewiesen wird der Gesamterfolg des <strong>Invest</strong>ments vor Steuern<br />

unter Berücksichtigung der geplanten Ausschüttungen<br />

und des Liquidationsergebnisses.<br />

37


FRANKREICH 02<br />

Beispielrechnung für den Gesamterfolg<br />

In der unten stehenden Darstellung werden die Auswirkungen<br />

der Liquidation bei prospektgemäßem Verlauf unter Berücksichtigung<br />

der steuerlichen Ergebnisse für verschiedene Beteiligungssummen<br />

verdeutlicht.<br />

Im Januar 2004 ist ein neues Jahressteuergesetz in <strong>Frankreich</strong><br />

in Kraft getreten. Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns<br />

einer Immobilie wurde neu geregelt. Basis zur Ermittlung<br />

der Steuerlast ist der Verkaufspreis der Immobilie.<br />

Hiervon werden der ursprüngliche Kaufpreis, die anfallenden<br />

Verkaufskosten, eine 15%ige Reparaturkostenpauschale und<br />

eine 7,50%ige Anschaffungsnebenkostenpauschale in Abzug<br />

gebracht. Auf den daraus resultierenden steuerpflichtigen<br />

Bruttogewinn wird bei einer Haltedauer ab fünf Jahren ein<br />

DARSTELLUNG MÖGLICHER GESAMTERGEBNISSE FÜR EINEN BETRACHTUNGSZEITRAUM BIS ZUM JAHR 2013 (Verkaufsfaktor 14,28) *<br />

Zeichnungssumme für einen Einzelzeichner 15.000 50.000 100.000<br />

Kumulierte Barausschüttungen 2004–2013 10.950 36.500 73.000<br />

Kumulierte Steuerlast 2004–2013 –2.253 –7.512 –15.023<br />

Liquidationserlös 2.083 6.944 13.889<br />

Gesamtüberschuss im Prognosezeitraum 10.780 35.933 71.866<br />

Durchschnittlicher Überschuss p.a. nach Steuern F in %, bezogen auf die Zeichnungssumme 7,56% 7,56% 7,56%<br />

* Ohne Berücksichtigung des 5%-Agios und des Progressionsvorbehaltes.<br />

38<br />

Abschlag in Höhe von 10% p.a. für jedes weitere Jahr vorgenommen,<br />

um den zu versteuernden Gewinn zu ermitteln.<br />

In der unten stehenden Rechnung werden nach einer Haltedauer<br />

von zehn Jahren entsprechend 50% in Ansatz gebracht.<br />

Das so ermittelte steuerpflichtige Ergebnis ist mit einem pauschalen<br />

Steuersatz von 16% zu versteuern. Bei der Veräußerung<br />

der Immobilie zu einem geplanten Faktor von 14,28 der<br />

anfänglichen Jahresmiete 2014 ergibt sich eine Steuerlast in<br />

Höhe von € 66.118. Diese Position ist in der dargestellten<br />

kumulierten Steuerlast 2004–2013 enthalten. Die unten<br />

stehende Tabelle enthält insofern eine Gesamtbetrachtung<br />

aller in <strong>Frankreich</strong> entstehenden Steuerlasten.


SENSITIVITÄTSANALYSE<br />

Veränderung um +50% Geplantes Ergebnis –50%<br />

Inflation 11,34% EW 2 9,15% 6,44% EW 2<br />

Instandhaltung 8,95% EW 1 9,15% 9,17% EW 2<br />

Bewirtschaftungskosten 8,90% EW 2 9,15% 9,20% EW 2<br />

+10% Geplantes Ergebnis –10%<br />

Anschlussvermietung 2011 11,16% EW 1 9,15% 6,41% EW 1<br />

+5% Geplantes Ergebnis –5%<br />

Anschlussvermietung 2011 10,10% EW 1 9,15% 7,78% EW 1<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

Wesentliche Komponenten des Gesamterfolgs dieser Kapitalanlage<br />

sind die Entwicklung der Inflation (Baukostenindex<br />

I.N.S.E.E.), die Aufwendungen für laufende Instandhaltungsmaßnahmen<br />

und die Aufwendungen für sonstige Bewirtschaftungskosten<br />

wie z.B. Grundsteuern.<br />

In der Tabelle ist dargestellt, wie sich der Gesamterfolg<br />

p.a. vor Steuern entwickelt, wenn sich die einzelnen Komponenten<br />

dauerhaft um jeweils +50% bzw. –50% im Vergleich zur<br />

Prognoserechnung verändern bzw. sich der Mietzins im Rahmen<br />

einer möglichen Anschlussvermietung im Jahre 2011 nach<br />

Ausüben der Break-Option (Kündigungsrecht) durch LeasePlan<br />

France S.A. nach sieben Jahren um jeweils 10% bzw. 5%<br />

positiv bzw. negativ verändert. In einzelnen Szenarien kann<br />

dies zu einer Reduzierung der jährlichen Ausschüttung führen.<br />

Die Eintrittswahrscheinlichkeit (EW) wird zur transparenteren<br />

Darstellung in fünf Klassen von 1 (sehr niedrig) bis 5<br />

(hoch) angegeben.<br />

Sollten die Instandhaltungsaufwendungen höher ausfallen<br />

als prognostiziert, würde dies zu der geringeren Rendite von<br />

8,95% p.a. führen. Ein Anstieg der Bewirtschaftungskosten um<br />

Beispielrechnung für den Gesamterfolg | Sensitivitätsanalyse<br />

50% führt zu einer Reduzierung der Rendite auf 8,90% p.a.<br />

Eine höhere Inflation führt durch die jährliche Anpassung des<br />

Mietvertrages zu einer höheren Rendite von 11,34% p.a. Eine<br />

geringere Inflation hat eine niedrigere Gesamtrendite zur Folge<br />

(von 6,44%). Bei geringeren Instandhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen<br />

steigen die Renditen auf 9,17% p.a. bzw.<br />

9,20 % p. a.<br />

Sollte bei der Anschlussvermietung im Jahre 2011 ein veränderter<br />

Mietzins von +5% bzw. –5% erzielt werden, würde<br />

dies zu einer Rendite von 10,10% bzw. 7,78% führen.<br />

Bei einer Anschlussvermietung zu einem um 10% höheren<br />

bzw. geringeren Mietzins würde dies zu einer Rendite von<br />

11,16% bzw. 6,41% führen.<br />

39<br />

FRANKREICH 02


Manhattan an der Seine<br />

La Défense Um mit dem rasanten Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum<br />

der Stadt Schritt zu halten, entsteht Ende<br />

der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts im Westen ein neuer<br />

Stadtteil quasi aus dem Nichts: La Défense. Mit seiner<br />

Wolkenkratzer-Skyline im New Yorker Stil symbolisiert er<br />

das moderne Paris.<br />

1959 wird als erstes Bauwerk die CNIT-Messehalle mit<br />

ihrem ausladenden, nur an drei Punkten in der Erde verankerten<br />

Dach errichtet. Dieses Betonzelt ist mit seiner<br />

Spannweite von 230 Metern bis heute eines der größten Gewölbe<br />

der Welt.<br />

Innerhalb weniger Jahrzehnte entwickelt sich La Défense<br />

zu einer futuristischen Satellitenstadt mit modernen<br />

Bürogebäuden und Wohnanlagen. Architektonisch gekrönt<br />

wird das neue Stadtviertel im Jahr 1989: Anlässlich der 200-<br />

Jahr-Feier der Französischen Revolution wird die 110 Meter<br />

hohe Grande Arche eingeweiht, ein gigantischer, marmorverkleideter<br />

Würfel. Das große Tor verlängert die Ost-West-<br />

Achse vom Louvre über den Arc de Triomphe bis nach La<br />

Défense.<br />

Die Grand Arche nimmt die Form des Triumphbogens<br />

wieder auf, ist aber mehr als doppelt so hoch; Notre-Dame<br />

würde mühelos in die Öffnung hineinpassen. La Défense gibt<br />

auch heute noch die westorientierte Wachstumsrichtung<br />

des »Central Business Districts« von Paris vor – und wächst<br />

sowohl horizontal als auch vertikal weiter: Der französische<br />

Stararchitekt Jean Nouvel plant den Bau eines »endlosen«<br />

Turms (La Tour sans fin), eines schmalen Zylinders mit gläsernem<br />

Abschluss.<br />

Die Grande Arche wurde beim<br />

Bau um 6,5 Grad gegen die<br />

historische Ansicht gedreht –<br />

sonst hätte das Fundament<br />

zwischen Schienen und Straße<br />

keinen Platz gefunden.


Inhalt Teil B<br />

TEIL A<br />

Angebot im Überblick 06<br />

Checkliste 08<br />

Übersicht der Chancen und Risiken 10<br />

Die Fondsimmobilie 13<br />

Mieter und Mietvertrag 14<br />

Standort Rueil Malmaison 16<br />

Immobilienmarkt Île-de-France 18<br />

<strong>Frankreich</strong> 20<br />

Herausforderung 24<br />

Überblick über alle Fonds 26<br />

Beispielrechnungen 28<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung 29<br />

Liquiditäts- und Ergebnisrechnung 32<br />

Liquidation 36<br />

Beispielrechnungen für den Gesamterfolg 38<br />

Sensitivitätsanalyse 39<br />

TEIL B<br />

Rechtliche Grundlagen 44<br />

Steuerliche Grundlagen 50<br />

Hinweise für gemeinnützige Stiftungen 58<br />

Chancen und Risiken 62<br />

TEIL C<br />

Gesellschaftsvertrag 70<br />

Gesellschafterdarlehen 76<br />

Dienstleistungsvertrag 77<br />

Vertragspartner 80<br />

Impressum/Haftungsbeschränkung 82<br />

43<br />

FRANKREICH 02


FRANKREICH 02<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

_VORBEMERKUNG<br />

Die nachfolgenden Ausführungen sollen es dem Anleger ermöglichen,<br />

einen Überblick über wesentliche rechtliche Fragen<br />

zu erhalten, die sich im Zusammenhang mit der angebotenen<br />

Beteiligung stellen. Die rechtlichen Grundlagen sind eine Zusammenfassung<br />

und ersetzen nicht das gründliche Studium<br />

des gesamten Beteiligungsangebotes, insbesondere der dazu<br />

gehörigen Verträge.<br />

I. ART DER GESELLSCHAFT<br />

Die Anleger beteiligen sich unmittelbar an einer französischen<br />

»Société Civile Immobilière« (kurz »SCI« genannt). Die SCI ist<br />

ein gebräuchliches <strong>Invest</strong>itionsvehikel für Immobilieninvestitionen<br />

in <strong>Frankreich</strong>. Bei der SCI handelt es sich nach dem französischen<br />

Zivilgesetzbuch (Code Civil) um eine nicht gewerblich<br />

geprägte Personengesellschaft bürgerlichen Rechts (Société<br />

Civile), die als Inhaberin von Eigentumsrechten an Grundstücken<br />

allgemein als Société Civile Immobilière bezeichnet wird.<br />

Die Firma lautet »SCI Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds<br />

für <strong>Frankreich</strong>« (kurz »SCI Zweite IFF«).<br />

II. GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

Die Rechte und Pflichten zwischen den Anlegern und der<br />

Gesellschaft sowie den Gesellschaftern untereinander sind im<br />

Gesellschaftsvertrag im Einzelnen geregelt, der auf S. 70 ff.<br />

abgedruckt ist. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Unabhängig von der Möglichkeit, seinen Anteil zu beleihen<br />

oder zu verkaufen, hat der Anleger das Recht, seine Gesellschaftsbeteiligung<br />

zu kündigen (erstmals per 31.12.2013). Bei<br />

einer etwaigen Kündigung hat der Anleger das Recht auf ein<br />

Auseinandersetzungsguthaben, das sich durch ein auf Rechnung<br />

des Fonds zu erstellendes Gutachten ergibt.<br />

_ZEICHNUNGSBEFUGTE<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsstruktur wurde gezielt für nicht in <strong>Frankreich</strong><br />

ansässige natürliche und juristische Personen konzipiert.<br />

44<br />

Die Zeichnung von Anteilen wird Anlegern nicht gestattet, die<br />

zum Zeitpunkt der Zeichnung in <strong>Frankreich</strong> ansässig sind.<br />

(Artikel 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

_GESELLSCHAFTSZWECK<br />

Der Gesellschaftszweck besteht in dem Erwerb des Eigentums,<br />

der Verwaltung und der Vermietung des in 278–280 Avenue<br />

Napoléon Bonaparte, 92500 Rueil Malmaison (Hauts-de-Seine)<br />

gelegenen Gebäudes (Artikel 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

_GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />

Die SCI Zweite IFF ist eine Gesellschaftsform mit variablem<br />

Kapital. Ihr Anfangs- und Mindestkapital beträgt derzeit<br />

€ 15.000. Das genehmigte Gesellschaftskapital beträgt derzeit<br />

€ 150.000 und soll durch Beschluss einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung auf € 7.300.000 heraufgesetzt<br />

werden (ebenso das Mindestkapital auf € 730.000).<br />

_GESELLSCHAFTERDARLEHEN/ZEICHNUNGSSUMME<br />

Die Zahlungsverpflichtung des Anlegers bezieht sich auf die<br />

Zeichnungssumme (Eigenkapitaleinlage und Gesellschafterdarlehen)<br />

plus 5% Agio. Neben der Eigenkapitaleinlage gewährt<br />

der Anleger der SCI Zweite IFF ferner ein unverzinstes<br />

Gesellschafterdarlehen (abgedruckt auf Seite 76) in Höhe des<br />

vierfachen des Eigenkapitals. Das Darlehen hat eine feste Mindestlaufzeit<br />

bis zum 31.12.2013 und kann vom Anleger mit<br />

einer Frist von zwölf Monaten zum Ende des Geschäftsjahres<br />

gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2013. Die Zeichnungssumme<br />

(Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen) zzgl. 5%<br />

Agio stellt die Einlage dar. Hinsichtlich der Ansprüche nicht fristgerechter<br />

Zahlung der Einlage sind Verzugszinsen in Höhe von<br />

5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vereinbart.<br />

Die IFF Geschäftsführung für <strong>Frankreich</strong> GmbH in ihrer<br />

Eigenschaft als Geschäftsführerin ist ermächtigt, die Ansprüche<br />

geltend zu machen und einzuziehen.


_EINTRITT IN DIE GESELLSCHAFT<br />

Der Eintritt des Gesellschafters in die Gesellschaft wird<br />

durch die Dienstleisterin herbeigeführt. Nach Vorliegen von<br />

Zeichnungsaufträgen in Höhe von 10% des vorgesehenen<br />

Gesellschaftskapitals (genehmigtes Kapital) und Erhalt der<br />

entsprechenden Zeichnungsbeiträge erfolgt eine Kapitalerhöhung,<br />

um das Mindestkapital auf € 730.000 und das genehmigte<br />

Kapital auf € 7.300.000 zu erhöhen. Durch diese Kapitalerhöhung<br />

wird der Gesellschafterbeitritt der ersten Anleger<br />

herbeigeführt.<br />

Anschließende Zeichnungen im Rahmen des genehmigten<br />

Kapitals werden von der Hansische Treuhand AG frei angenommen,<br />

ohne dass eine formelle Kapitalerhöhung erfolgen<br />

muss. In diesem Fall werden die Anleger Gesellschafter ab<br />

dem spätesten der folgenden Ereignisse, die kumulativ vorliegen<br />

müssen:<br />

a) Vorliegen der Freigabebedingungen<br />

b) Annahme des Zeichnungsauftrages durch die Hansische<br />

Treuhand AG<br />

c) Fälligkeit des Zeichnungsbetrages<br />

d) Erhalt des Zeichnungsbetrages zzgl. Agio durch die<br />

Hansische Treuhand AG.<br />

Das Datum des Gesellschafterbeitritts wird in dem Gesellschafterregister<br />

vermerkt.<br />

_KONTROLLE DER MITTELFREIGABE<br />

Der Gesellschaftsvertrag hat die Voraussetzungen zur Freigabe<br />

der von den Anlegern eingezahlten Mittel festgelegt, nämlich:<br />

a) notarielle Bestätigung über die ordnungsgemäße Grundstücksübertragung<br />

der Immobilie,<br />

b) Zusage einer Hypothekenbank über die langfristige Fremdfinanzierung<br />

zu den vereinbarten Bedingungen,<br />

c) Abschluss des Mietvertrages mit LeasePlan France S.A.<br />

Nur bei Vorlage dieser Voraussetzungen werden die Mittel<br />

freigegeben und der Beitritt gemäß den oben genannten Bedingungen<br />

vollzogen. Die Mittelfreigabe obliegt der Hansischen<br />

Treuhand AG, die diese Funktion im Rahmen des Dienstleistungsvertrages<br />

ausübt (vgl. S. 77 ff.).<br />

_HAFTUNG<br />

Die Haftung des Gesellschafters über die geleistete Einlage<br />

hinaus erfolgt quotal und subsidiär. Die Geschäftsführung der<br />

Gesellschaft hat die bestehenden vertraglichen Beziehungen<br />

der SCI zu Dritten mit einer sog. »Non Recourse«-Klausel<br />

versehen, mit der ein Rückgriff auf den Anleger über die geleistete<br />

Einlage hinaus ausgeschlossen wird. Auch für zukünftig<br />

abzuschließende Verträge ist die Geschäftsführung gehalten,<br />

eine solche Klausel durchzusetzen. Die grundsätzlich bestehende<br />

persönliche und unbeschränkte Haftung wird so faktisch<br />

ausgeschlossen.<br />

Eine Nachschusspflicht besteht nicht.<br />

_GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Zur Geschäftsführung ist die IFF Geschäftsführung für <strong>Frankreich</strong><br />

GmbH berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

erstreckt sich auf die Vornahme aller Geschäfte,<br />

die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören, insbesondere<br />

auf den Abschluss und die Abwicklung bzw. die Vornahme<br />

der dem <strong>Invest</strong>itionsplan zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte<br />

und Rechtshandlungen. Die Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben<br />

auf andere dritte Personen durch die Geschäftsführung<br />

kann nach französischem Recht nur in begrenztem<br />

Maße erfolgen. Artikel 17 des Gesellschaftsvertrages sieht vor,<br />

dass bestimmte Handlungen der Geschäftsführung von der<br />

Gesellschafterversammlung genehmigt werden müssen.<br />

_GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN, SCHRIFTLICHE<br />

BESCHLUSSFASSUNGEN<br />

Die Gesellschafterbeschlüsse erfolgen grundsätzlich im schriftlichen<br />

Beschlussverfahren. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

wird jährlich jeweils mit einer Frist von sechs<br />

Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres zur Feststellung des<br />

Jahresabschlusses abgehalten (Artikel 19, Ziffer 1, Artikel 23,<br />

Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag). Im Übrigen finden die Gesellschafterversammlungen<br />

am von der Geschäftsführung gewählten<br />

Ort statt. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung<br />

erfolgt durch die Geschäftsführung. Gesellschafter, die allein<br />

45


oder zusammen mindestens 25% der Gesellschafteranteile<br />

halten, sind berechtigt, die Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

zu verlangen.<br />

Auf Wunsch der Gesellschafterversammlung wird ein dreiköpfiger<br />

Beirat eingerichtet, von dem zwei Mitglieder von der<br />

Versammlung gewählt und einer von der Geschäftsführung<br />

bestellt wird. Der Gesellschafterversammlung ist ein Katalog<br />

von Zustimmungskompetenzen zugeordnet (Artikel 20 Gesellschaftsvertrag).<br />

_GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />

Die Gesellschafter beschließen in Gesellschafterversammlungen<br />

oder im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens. Das<br />

Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach den Gesellschaftsanteilen.<br />

Auf einen Anteil entfällt eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung<br />

ist beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter<br />

ordnungsgemäß geladen und wenigstens 25% aller<br />

Stimmen anwesend oder vertreten sind oder an der schriftlichen<br />

Abstimmung im Umlaufverfahren teilgenommen haben.<br />

Stimmenthaltungen zählen bei der Bestimmung der Beschlussfähigkeit<br />

mit, gelten aber nicht als abgegebene Stimmen für<br />

die Ermittlung der Mehrheit. Für Beschlussfassungen gelten<br />

folgende Mehrheiten:<br />

§Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die Mehrheit<br />

der anwesenden und vertretenen Stimmen.<br />

§Insbesondere folgende Beschlüsse erfordern die Mehrheit<br />

von 75% der abgegebenen Stimmen (vgl. Artikel 21 des<br />

Gesellschaftsvertrages):<br />

a) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

b) Umwandlung der Gesellschaft;<br />

c) Veräußerung der von der Gesellschaft gehaltenen Immobilien;<br />

d) Auflösung und Liquidation der Gesellschaft;<br />

e) Abberufung und Ernennung der Geschäftsführung.<br />

Die Gesellschafterversammlung hat darüberhinaus ein Einwilligungsrecht<br />

für eine Reihe von zustimmungspflichtigen<br />

Geschäften (vgl. Artikel 17 Gesellschaftsvertrag).<br />

46<br />

_ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN<br />

Die Übertragung von Anteilen bedarf der Zustimmung der<br />

Geschäftsführung (Artikel 13 Gesellschaftsvertrag). Hierbei gilt<br />

das Verbot, Anteile an in <strong>Frankreich</strong> ansässige Anleger zu veräußern.<br />

_BETEILIGUNG AM ERGEBNIS UND VERMÖGEN,<br />

AUSSCHÜTTUNGEN<br />

Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Gesellschaftsanteile<br />

am Ergebnis und Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Die Aufteilung<br />

von Ergebnis und Liquiditätsausschüttung erfolgt im<br />

Verhältnis auf die Beteiligung des einbezahlten Kapitals zueinander<br />

(pro rata temporis).<br />

Es ist geplant, den sich per 31.12. jedes Jahres ergebenden<br />

steuerfreien Gewinnanteil der Ausschüttung, gemindert<br />

um die geschätzte Einkommensteuer, schon im Januar des<br />

Folgejahres vorab auszuzahlen. Die Gesellschafter haben<br />

Anspruch darauf, dass innerhalb der ersten sechs Monate<br />

eines jeden Jahres eine Abrechnung für das Vorjahr vorgelegt<br />

wird (Artikel 23 Abs. 2, 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der ausschüttbare Gewinn wird von einer nach den Vorschriften<br />

des Handelsgesetzbuches ermittelten Gewinn-und-<br />

Verlust-Rechnung und Bilanz abgeleitet.<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, Ausschüttungen in<br />

Höhe der vorhandenen Liquidität vorzunehmen, wenn diese<br />

den ausschüttbaren Gewinn überschreitet (z. B. aufgrund der<br />

Abschreibung der Immobilie). Die Ausschüttung erfolgt im<br />

Wege der teilweisen Tilgung der Gesellschafterdarlehen. Die<br />

Tilgung erfolgt anteilig der Beteiligung am Gewinn.<br />

_ABSCHLUSSPRÜFER<br />

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird von einem Wirtschaftsprüfer<br />

geprüft, der für eine Dauer von sechs Jahren<br />

bestellt wird. Als Abschlussprüfer wurde die Gesellschaft<br />

Salustro Reydel für die kommenden sechs Geschäftsjahre<br />

bestellt.


_DAUER DER GESELLSCHAFT<br />

Die Gesellschaft ist auf eine Dauer von 99 Jahren errichtet worden.<br />

Das Gesellschaftsverhältnis kann eine von jedem Gesellschafter<br />

durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von zwölf<br />

Monaten bis zum Ende des Geschäftsjahres, erstmals zum<br />

31.12.2013, gekündigt werden (Artikel 9.3 Ziffer 1 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

III. KAUFVERTRAG<br />

_EIGENTUMSERWERB<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Immobilie vom Verkäufer, der<br />

SCI Girosole (französische Société Civile Immobilière), erworben.<br />

Das Objekt wurde vereinbarungsgemäß am 16.10.2003<br />

übernommen.<br />

Bei der Immobilie handelt es sich um ein Bürogebäude,<br />

gelegen 278–280 Avenue Napoléon Bonaparte, 92500 Rueil<br />

Malmaison (Hauts-de-Seine). Das erworbene Gebäude umfasst<br />

ca. 16.163 m2 Bürofläche und Konferenzräume, eine Kantine<br />

sowie 438 Parkplätze im 1. und 2. Untergeschoss und 121<br />

Parkplätze im Freien. Das Bürogebäude (Baujahr 1970) wurde<br />

im Jahre 2001 vollständig entkernt und umfassend saniert,<br />

so dass man von einem Neubau sprechen kann.<br />

_KAUFPREIS<br />

Der Kaufpreis (€ 63.500.000) für das Objekt beträgt ohne Berücksichtigung<br />

der Erwerbsnebenkosten und der fälligen und erstattungsfähigen<br />

Umsatzsteuer das 14,28fache (Kaufpreisfaktor)<br />

der Jahresmiete zum Zeitpunkt der Übernahme am 16.10.2003<br />

(€ 4.445.952 ohne Umsatzsteuer und Nebenkosten). Ein unabhängiger<br />

Sachverständiger hat den Kaufpreis für das Objekt in<br />

einem Gutachten bewertet und den Kaufpreis als marktgerecht<br />

bestätigt.<br />

IV. MIETER<br />

Mieter des Objekts ist die Gesellschaft LeasePlan France S. A.<br />

(französische Aktiengesellschaft). LeasePlan France S.A. ist<br />

Teil des ABN-AMRO-Konzerns. Zu den Hauptgeschäftsfeldern<br />

gehört das professionelle Management großer Fuhrparks.<br />

V. DARLEHENSVERTRAG<br />

Mit dem Darlehensgeber, der Hypothekenbank in Essen AG,<br />

wurde am 16.10.2003 ein Darlehensvertrag mit folgenden<br />

Rahmenbedingungen geschlossen:<br />

1. Darlehenshöhe: € 36.000.000<br />

2. Laufzeit: 16.10.2003 bis 31.10.2013<br />

3. Zinsen: 5,19% p.a. (16.10.2003 bis 31.01.2004)<br />

Zinsen: 4,70% p.a. (01.02.2004 bis 31.10.2013)<br />

4. Tilgung: 0,75% p. a. ab 01.10.2008<br />

5. Non-Recourse-Klausel:<br />

Die Bank erklärt ausdrücklich, dass sie auf alle Rückgriffsansprüche,<br />

Rechte und Klagerechte gegenüber den Gesellschaftern<br />

der SCI Zweite IFF verzichtet und sich darauf<br />

beschränken wird, allfällige Ansprüche nur gegenüber der<br />

SCI Zweite IFF selbst geltend zu machen.<br />

6. Sonstige Bedingungen:<br />

Während der Darlehenslaufzeit darf das Verhältnis von<br />

Nettomieterlösen zu Zinsrate einen Wert von 130% nicht<br />

unterschreiten. Darüber hinaus ist die SCI gehalten, bei<br />

Nichtverlängerung des Mietvertrages mit LeasePlan France<br />

S.A. im Jahre 2010 eine Liquiditätsreserve in der prospektierten<br />

Höhe vorzuhalten.<br />

VI. DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE<br />

Die nachfolgenden Gebührenpositionen sind nach Leistungserbringung<br />

fällig.<br />

_LIQUIDATION<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Sofern die Gesellschafter im Zuge der Liquidation 110% nebst<br />

5% Agio (unbeschadet früherer Ausschüttungen) ihrer<br />

ursprünglichen Zeichnungssumme bekommen, erhält das<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. eine Vergütung für erfolgreiche Abwicklung<br />

in Höhe von 30% der den genannten Liquidationsüberschuss<br />

von 110% übersteigenden Erlöse.<br />

47


Rechtliche Grundlagen<br />

_OBJEKTAUFBEREITUNGSVERTRAG<br />

Für die Auswahl, Akquisition, Prüfung und Aufbereitung der<br />

Immobilie erhält Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. ein Pauschalhonorar<br />

von € 825.500.<br />

_KONZEPTIONSVERTRAG<br />

Für die Konzeption, Projektprüfung und -entwicklung sowie die<br />

Einholung der steuerlichen und rechtlichen Beratung erhält die<br />

<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH eine Vergütung in Höhe von € 825.500.<br />

_PLATZIERUNGSVERTRAG<br />

Das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> ist von der Fondsgesellschaft exklusiv<br />

für Deutschland mit der Platzierung des Fondskapitals beauftragt<br />

worden. Das Honorar hierfür beträgt € 1.825.000 zzgl.<br />

5% Agio auf die Zeichnungssumme (Haftkapital und Gesellschafterdarlehen).<br />

Für die Beschaffung einer langfristigen Darlehenszusage<br />

einer Hypothekenbank erhält das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> ein Pauschalhonorar<br />

von € 720.000.<br />

_MAKLERVERGÜTUNG<br />

Im Rahmen des Immobilienerwerbs des Gebäudes 278–280<br />

Avenue Napoléon Bonaparte und 5 Boulevard Marcel Pourtout,<br />

92500 Rueil Malmaison ist seitens der Fondsgesellschaft eine<br />

Courtage in Höhe von € 710.000 zu zahlen.<br />

_OBJEKTVERWALTUNG<br />

Für die Objektverwaltung wird ein Vertrag mit einer Verwaltungsgesellschaft<br />

abgeschlossen, der eine Vergütung in Höhe<br />

von 0,50% p.a. der Mieterträge vorsieht. Es wird ein Anstieg der<br />

Kosten um 2,50% p.a. ab dem Jahr 2004 unterstellt.<br />

_GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Für die laufende Geschäftsführung erhält die Geschäftsführerin<br />

der SCI eine jährliche Vergütung in Höhe von € 20.000. Diese<br />

Vergütung wird ab dem 01.01.2005 um 2,00% p.a. erhöht. Für<br />

die Geschäftsführung in der <strong>Invest</strong>itionsphase erhält sie eine<br />

Vergütung in Höhe von € 29.500.<br />

48<br />

_VERSICHERUNGEN<br />

Für das Gebäude besteht zum Erwerbsdatum bei einer in<br />

<strong>Frankreich</strong> ansässigen Versicherungsgesellschaft eine All-risk-<br />

Sachversicherung sowie eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung.<br />

Letztere deckt ebenfalls Personen- und<br />

Sachschäden ab.<br />

_STEUERLICHE BETREUUNG<br />

Mit der steuerlichen Betreuung der Fondsgesellschaft sowie<br />

der Anleger in Bezug auf die Erträge aus der Beteiligung an der<br />

Gesellschaft werden je eine deutsche und eine französische<br />

Steuerberatungsgesellschaft beauftragt. Die Vergütung erfolgt<br />

aufwandsabhängig und wird ca. € 90.000 p.a. betragen.<br />

_ALLGEMEINE BETREUUNG DURCH DIE HANSISCHE<br />

TREUHAND AG<br />

Durch die Beteiligung an der Gesellschaft ergeben sich für die<br />

Anleger Rechte und Pflichten. Um eine Koordinierung zwischen<br />

der Gesellschaft und deren Gesellschaftern einerseits<br />

zu ermöglichen und um die ordnungsgemäße Einhaltung der<br />

Pflichten der Gesellschafter, insbesondere auch gegenüber<br />

den Steuerbehörden, sicherzustellen, wird die Hansische Treuhand<br />

AG auf Basis des auf S. 77 ff. abgedruckten Vertrages<br />

von der Gesellschaft und von den Gesellschaftern beauftragt.<br />

Die jährliche Vergütung der Hansischen Treuhand AG<br />

beträgt ab 2004 anfänglich 0,20% des Eigenkapitals. Diese Vergütung<br />

ist ab 01.01.2005 um 2% p.a. anzupassen. Für die<br />

Anlegerbetreuung in der <strong>Invest</strong>itionsphase erhält die Hansische<br />

Treuhand AG eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

€ 80.000.<br />

_GESAMTGEBÜHRENAUFKOMMEN<br />

Das Gesamtgebührenaufkommen des Initiators und seiner verbundenen<br />

Unternehmen beträgt € 4.305.500 (zzgl. 5% Agio).


FRANKREICH 02<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

_EINLEITUNG<br />

In der nachfolgenden Erläuterung der steuerlichen Grundlagen<br />

wird unterstellt, dass die Anleger in der Bundesrepublik Deutschland<br />

unbeschränkt steuerpflichtige und natürliche Personen<br />

sind, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten.<br />

Soweit die Beteiligung an »<strong>Frankreich</strong> 02« im steuerlichen<br />

Betriebsvermögen von natürlichen bzw. juristischen Personen<br />

gehalten wird, kommt es zu einer von den folgenden Grundsätzen<br />

abweichenden Besteuerung, die eine gesonderte Beratung<br />

erfordert.<br />

_VERLAGERUNG DES BESTEUERUNGSRECHTES IN<br />

AUSLÄNDISCHE STAATEN<br />

Auf der Grundlage der zwischen den verschiedenen Staaten<br />

geschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />

(DBA) ist es möglich, durch <strong>Invest</strong>itionen im Ausland eine<br />

steuerliche Entlastung zu erreichen. Dies geschieht durch<br />

Anwendung des DBA mit westlichen Industriestaaten, die für<br />

bestimmte Einkünfte dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht<br />

einräumen.<br />

Für Einkünfte aus in <strong>Frankreich</strong> belegenen Immobilien und<br />

für die Substanzbesteuerung von dort belegenem Vermögen<br />

steht <strong>Frankreich</strong> das Besteuerungsrecht zu. Dies gilt für die<br />

laufenden Einkünfte und für den Gewinn aus der Veräußerung<br />

von Grundstücken. In der Bundesrepublik erfolgt eine Freistellung<br />

von der unmittelbaren Besteuerung. Da in <strong>Frankreich</strong> bis<br />

zu den umseitig aufgeführten Einkunftsgrenzen der effektive<br />

Steuersatz 25% nicht überschreitet, führt dies für Anleger, die<br />

in Deutschland einem deutlich höheren Steuersatz unterliegen,<br />

zu einer deutlich niedrigeren Gesamtbelastung.<br />

BESTEUERUNG IN FRANKREICH<br />

_EINKOMMENSTEUER<br />

Das französische Besteuerungsrecht erstreckt sich für nichtansässige<br />

Gesellschafter auf deren inländische Einkünfte in<br />

<strong>Frankreich</strong> (Territorialitätsprinzip). Hierzu zählen Einkünfte aus<br />

dem in <strong>Frankreich</strong> belegenen Grundvermögen. »<strong>Frankreich</strong> 02«<br />

wird in der Rechtsform der SCI geführt. Die »Société Civile<br />

Immobilière – SCI« wird in <strong>Frankreich</strong> für einkommensteuerliche<br />

Zwecke als transparente Gesellschaft behandelt. Die steu-<br />

50<br />

erpflichtigen Einkünfte werden nicht auf Ebene der Gesellschaft<br />

versteuert, sondern den an dem Fonds beteiligten Anlegern<br />

anteilig zugerechnet. Die Anleger sind verpflichtet, jährlich<br />

Steuererklärungen in <strong>Frankreich</strong> abzugeben, in denen die auf<br />

sie entfallenden Gewinn- bzw. Verlustanteile zusammen mit<br />

etwaigen weiteren in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen Einkünften<br />

erklärt werden. Diese Leistungen werden im Auftrag der Hansischen<br />

Treuhand AG durch ein französisches Steuerberatungsbüro<br />

ausgeführt.<br />

_GEWINNERMITTLUNG<br />

Die über die SCI erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

werden jährlich in der entsprechenden Kategorie als<br />

sog. »Revenus Fonciers« ermittelt. Der Gewinn ergibt sich aus<br />

der Differenz zwischen vereinnahmten Mieten und Mietnebenkosten<br />

(d.h. Kosten, die zwar beim Vermieter anfallen, die jedoch<br />

lt. Mietvertrag bzw. per Gesetz an den Mieter weiterbelastet<br />

werden können) abzgl. der mit der Erzielung und Erhaltung<br />

der Mieteinnahmen verbundenen Ausgaben.<br />

Die abzugsfähigen Kosten sind teilweise in tatsächlicher<br />

Höhe, teils durch einen pauschalen Abzug steuerlich zu berücksichtigen.<br />

In tatsächlicher Höhe sind die Aufwendungen für die verauslagten<br />

Mietnebenkosten, Hausmeister- und Fremdverwaltungskosten<br />

sowie Zinsen und Kreditsicherungskosten für<br />

Darlehen, die unmittelbar mit dem Erwerb der Immobilie im<br />

Zusammenhang stehen (einschließlich etwaiger Eigenkapital-<br />

Refinanzierungskosten), sowie Instandhaltungs- und Reparaturkosten<br />

zur Erhaltung des bestehenden Gebäudezustandes<br />

zu erfassen. Ausgaben für Modernisierungen von Bürogebäuden<br />

sind steuerlich nicht berücksichtigungsfähig.<br />

_PAUSCHALIERUNG<br />

Einige Kostenarten werden durch einen pauschalen Abzug in<br />

Höhe von 14% der Mieteinnahmen abgegolten, ohne dass die<br />

Möglichkeit besteht, etwa tatsächlich höhere Kosten geltend<br />

zu machen. Mit der Pauschale werden die eigenen Verwaltungskosten,<br />

Kosten der Versicherung (ohne Mietausfallversicherung)<br />

sowie die Abschreibung auf Gebäude, Einbauten und Anschaffungsnebenkosten<br />

abgegolten. Mangels gesonderter Vorschriften<br />

wird davon ausgegangen, dass die Kosten in Verbin-


dung mit der Verwaltung der SCI und des Fonds (insbesondere<br />

die einmaligen Ausgaben für Konzeption, Kapitalbeschaffung<br />

sowie die Treuhandvergütung) mit der Pauschale abgegolten<br />

werden.<br />

_VERLUSTE<br />

Verluste aus Vermietung und Verpachtung sind mit anderen<br />

positiven Vermietungseinkünften aus <strong>Frankreich</strong> verrechenbar.<br />

Ein verbleibender Nettoverlust kann unter bestimmten Bedingungen<br />

bis zu € 10.700 p.a. mit anderen in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen<br />

Einkünften verrechnet oder mit positiven Gesamteinkünften<br />

der folgenden sechs Jahre verrechnet werden.<br />

_STEUERBERECHNUNG<br />

Die Besteuerung eines Nichtansässigen in <strong>Frankreich</strong> folgt<br />

grundsätzlich denselben Vorschriften, die auch für Ansässige<br />

anzuwenden sind, jedoch nur bezogen auf die Einkünfte aus<br />

französischen Quellen, für welche <strong>Frankreich</strong> das Besteuerungsrecht<br />

gewährt wird. Nichtansässige unterliegen daher grundsätzlich<br />

der normalen Steuertabelle, die jeweils zum Jahresende<br />

aktualisiert wird. In Bezug auf Einkünfte aus dem Jahr<br />

2003 stellt sich diese wie folgt dar:<br />

Einkommen in € Steuersatz<br />

bis 4.262 0,00%<br />

von 4.262 bis 8.382 6,83%<br />

von 8.382 bis 14.753 19,14%<br />

von 14.753 bis 23.888 28,26%<br />

von 23.888 bis 38.868 37,37%<br />

von 38.868 bis 47.932 42,62%<br />

ab 47.932 48,09%<br />

In <strong>Frankreich</strong> Nichtansässige kommen auch in den Genuss des<br />

Systems der Familienquotienten, die, abhängig von der Anzahl<br />

der Familienmitglieder, in einem Splittingverfahren die Steuerprogression<br />

mindern.<br />

Zur Ermittlung der Steuer wird das jährliche steuerpflichtige<br />

Einkommen durch die Zahl der zum Haushalt gehörenden<br />

Familienmitglieder (»Parts«) dividiert. Die sich aus der Anwendung<br />

der Steuertabelle auf diesen Betrag ergebende Steuer<br />

wird mit der Anzahl der »Parts« multipliziert. Der Familien-<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

quotient beträgt für jeden Erwachsenen 1,0 »Part«, für die<br />

ersten beiden Kinder je 0,5 »Parts« und für jedes weitere Kind<br />

1,0 »Part«. Der Effekt dieses Familiensplittings ist jedoch<br />

betragsmäßig nach oben begrenzt.<br />

_MINDESTBESTEUERUNG<br />

Für nichtansässige Steuerpflichtige in <strong>Frankreich</strong> gilt die<br />

Besonderheit, dass der durchschnittliche Steuersatz, bezogen<br />

auf die in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen Einkünfte, eine Belastung<br />

von 25% nicht unterschreiten darf. Auf Basis der Steuertabelle<br />

für 2003 bleibt es bei dem o.g. Mindeststeuersatz<br />

von 25% bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von ca.<br />

·€ 39.000 für eine ledige Person (1 »Part«),<br />

·€ 78.000 für ein Ehepaar ohne Kinder (2 »Parts«),<br />

·€ 100.000 für ein Ehepaar mit zwei Kindern (3 »Parts«).<br />

_STEUERERKLÄRUNG UND -ZAHLUNG<br />

Nichtansässige Steuerpflichtige sind zur Abgabe einer Steuererklärung<br />

bis zum 30.04. des Folgejahres verpflichtet. Die<br />

Steuer wird in zwei Vorauszahlungen und mit einer Abschlagszahlung<br />

nach Erhalt des Steuerbescheides bezahlt.<br />

Mit der steuerlichen Abwicklung in <strong>Frankreich</strong> hat die Gesellschaft<br />

über die Hansische Treuhand AG auf eigene Rechnung<br />

einen französischen Steuerberater beauftragt, welcher<br />

auch für die Begleichung der Steuer Sorge tragen wird, so dass<br />

der einzelne Zeichner, sofern er ausschließlich steuerpflichtige<br />

Einkünfte aus <strong>Frankreich</strong>-Immobilienfonds des Bankhauses<br />

<strong>Wölbern</strong> & Co. bezieht, frei von zusätzlichen Erklärungspflichten<br />

und -kosten ist.<br />

Anlegern, die weitere in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtige Einkünfte<br />

erzielen, wird das ihnen aus ihrer Beteiligung an der SCI<br />

zuzurechnende steuerpflichtige Ergebnis jährlich mitgeteilt.<br />

_STEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG<br />

Der nach den oben erläuterten Vorschriften ermittelte Gewinn<br />

wird pro Kalenderjahr für steuerliche Zwecke anteilig jedem<br />

Anleger zugeordnet, unabhängig davon, ob und in welcher<br />

Höhe eine Ausschüttung erfolgt. Daraus folgt, dass die tatsächliche<br />

Auszahlung in Form einer Darlehenstilgung keiner<br />

weiteren Steuerbelastung in <strong>Frankreich</strong> unterliegt. Auf die<br />

Ausschüttung wird auch keine Kapitalertragsteuer erhoben.<br />

51


Sofern Liquiditätsausschüttungen, die die ausschüttbaren<br />

Gewinne überschreiten, durch Rückzahlung der ursprünglichen<br />

Einlagen (Stammkapital, 5% Agio, Gesellschafterdarlehen)<br />

erfolgen, bleibt diese Auszahlung bei der Ermittlung des<br />

steuerpflichtigen Gewinns neutral. Im Falle einer Rückzahlung<br />

des Eigenkapitals wird jedoch grundsätzlich eine Registersteuer<br />

i.H.v. 1% des ausgezahlten Betrags in <strong>Frankreich</strong><br />

erhoben.<br />

_BESTEUERUNG VON VERÄUSSERUNGSGEWINNEN<br />

Ein Veräußerungsgewinn kann auf zwei Ebenen realisiert<br />

werden; zum einen bei Veräußerung der Immobilie durch die<br />

SCI, zum anderen bei Veräußerung der Beteiligung an der<br />

SCI durch einen Anleger.<br />

Durch das Jahressteuergesetz 2004 wurde eine Reform bei<br />

der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen vorgenommen.<br />

_VERÄUSSERUNG DER IMMOBILIE DURCH DIE SCI<br />

Der Gewinn ermittelt sich als Differenz zwischen dem Veräuße-<br />

rungserlös der Immobilie (abzüglich der angefallenen Verkaufs-<br />

kosten) und den Anschaffungskosten. Anschaffungsnebenkosten<br />

sind mit dem tatsächlich nachgewiesenen Betrag anzusetzen<br />

oder werden wahlweise durch eine Pauschale in Höhe von 7,50%<br />

des Kaufpreises abgegolten. Sofern die Immobilie mindestens<br />

fünf Jahre gehalten wurde, können wahlweise die nachgewiesenen<br />

Renovierungskosten oder eine Pauschale in Höhe von<br />

15% des Anschaffungspreises in Abzug gebracht werden. Der<br />

so ermittelte Veräußerungsgewinn wird je nach Haltedauer der<br />

Immobilie reduziert. Für jedes Jahr, in dem die Immobilie<br />

gehalten wurde, jedoch erst ab dem sechsten Jahr, wird ein<br />

Abschlag in Höhe von 10% vorgenommen. Demnach bleibt der<br />

Veräußerungsgewinn nach einer 15-jährigen Haltefrist vollständig<br />

steuerfrei. Der Nettoveräußerungsgewinn unterliegt einer<br />

pauschalen Besteuerung in Höhe von 16%. Die zusätzlichen<br />

Sozialabgaben greifen nicht gegenüber Nichtansässigen. Die<br />

anfallende Steuer wird direkt durch den Notar bei Verkauf der<br />

Immobilie einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.<br />

_VERÄUSSERUNG VON ANTEILEN AN DER SCI<br />

Das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von<br />

Anteilen an einer Personengesellschaft, z.B. der SCI, ist nach<br />

52<br />

den Regelungen des DBA ebenso <strong>Frankreich</strong> zuzuordnen.<br />

Nach französischem Recht unterliegt der Gewinn einer Quellensteuer<br />

von 16% des Veräußerungsgewinns, wobei wiederum<br />

eine Reduzierung erfolgt, die von der Haltedauer der Beteiligung<br />

abhängt. Ab dem sechsten Haltejahr wird vom steuerpflichtigen<br />

Gewinn ein Abschlag in Höhe von 10% für jedes<br />

weitere Jahr gewährt. Ein Veräußerungsgewinn ist von Nichtansässigen<br />

binnen eines Monats nach Veräußerung zu erklären.<br />

Die Steuer ist zum gleichen Zeitpunkt zu entrichten.<br />

Bei entgeltlicher Veräußerung fällt eine Registersteuer<br />

von 4,80% des Veräußerungspreises an, jedoch nur bezogen<br />

aufden Wert der Beteiligung, nicht also auf das übertragene<br />

Gesellschafterdarlehen.<br />

_ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />

Zwischen <strong>Frankreich</strong> und der Bundesrepublik Deutschland<br />

besteht zurzeit kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />

auf dem Gebiet der Schenkung- und Erbschaftsteuer.<br />

Daher sind beide Staaten zur Erhebung der entsprechenden<br />

Steuern berechtigt.<br />

Nach französischen nationalen Vorschriften wird in dem<br />

Fall, dass weder der Verstorbene bzw. der Schenkende noch<br />

der Erbe bzw. der Begünstigte in <strong>Frankreich</strong> ansässig ist bzw.<br />

war, nur das französische Vermögen besteuert. Hierzu zählen<br />

neben in <strong>Frankreich</strong> belegenen Immobilien auch Beteiligungen<br />

an französischen Gesellschaften, so z.B. an der SCI, sowie<br />

Forderungen gegenüber französischen Schuldnern und damit<br />

auch das an die SCI gewährte Gesellschafterdarlehen. Der<br />

anzusetzende Wert der SCI-Anteile wird um die durch die SCI<br />

aufgenommenen Verbindlichkeiten (Bankdarlehen und Gesellschafterdarlehen)<br />

gemindert. Persönliche Kredite zur Refinanzierung<br />

des Eigenkapitals können nur im Erbfall, d.h. nicht für<br />

die Schenkungsteuer, berücksichtigt werden. Im Erbfall wird<br />

zu diesem Wert der Wert der vor weniger als zehn Jahren<br />

durchgeführten Schenkungen hinzugerechnet.<br />

_STEUERTABELLEN ZUR ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />

Der Steuertarif ist progressiv und richtet sich nach dem Wert<br />

des Erwerbs sowie dem Verwandtschaftsverhältnis. Für die<br />

Ermittlung des Steuersatzes werden die Erben in drei Gruppen<br />

eingeteilt.


Gruppe 1: Familienangehörige in gerader Linie<br />

(Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern)<br />

Wert des erworbenen Eigentums (€) Steuersatz (%)<br />

Unter 7.600 5<br />

7.600–11.400 10<br />

11.400–15.000 15<br />

15.000–520.000 20<br />

520.000–850.000 30<br />

850.000–1.700.000 35<br />

Mehr als 1.700.000 40<br />

Gruppe 2: Ehegatten<br />

Wert des erworbenen Eigentums (€) Steuersatz (%)<br />

Unter 7.600 5<br />

7.600–15.000 10<br />

15.000–30.000 15<br />

30.000–520.000 20<br />

520.000–850.000 30<br />

850.000–1.700.000 35<br />

Mehr als 1.700.000 40<br />

Gruppe 3: übrige Personen<br />

Wert des erworbenen Eigentums (€) Steuersatz (%)<br />

Zwischen Geschwistern: bis 23.000 35<br />

Zwischen Geschwistern: über 23.000 45<br />

Zwischen Verwandten bis 4. Grades 55<br />

Zwischen Verwandten über den 4. Grad<br />

hinaus und Nichtverwandten 60<br />

_ERMITTLUNG DER ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />

Die Tabelle ergibt einen gestaffelten Steuersatz. Im Falle des<br />

Überschreitens der jeweiligen Stufen wird lediglich der über<br />

die einzelnen Grenzbeträge hinausgehende Teilbetrag der Bereicherung<br />

mit dem höheren Steuersatz belastet.<br />

Es werden Freibeträge gewährt, die nach dem Verwandtschaftsgrad<br />

variieren. Für die Erbschaftsteuer gilt gegenüber<br />

Verwandten in gerader Linie ein Freibetrag von € 46.000. Zwischen<br />

Ehegatten beträgt der Freibetrag € 76.000. In allen Fällen,<br />

in denen kein gesonderter Freibetrag gewährt wird, ist im<br />

Hinblick auf die Erbschaftsteuer ein Freibetrag in Höhe von<br />

€ 1.500 anzusetzen. Dieser wird unabhängig vom Verwandtschaftsgrad<br />

gewährt. Im Erbfall wird der Grundfreibetrag um<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

den Freibetrag, der zur Zeit einer vor weniger als 10 Jahren<br />

durchgeführten Schenkung gewährt wurde, gemindert.<br />

Die Territorialitätsprinzipien, die Grundsätze zur Ermittlung<br />

der Bemessungsgrundlage und die Steuersätze der Schenkungsteuer<br />

entsprechen grundsätzlich (bis auf die gewährten<br />

Freibeträge) denen der Erbschaftsteuer. Bei Schenkungen können<br />

ggf. weitere Ermäßigungen in Anspruch genommen werden,<br />

z.B. wird bei Schenkung des Volleigentums bis zum 30.06.2005<br />

die Schenkungsteuer um die Hälfte reduziert. Von der im Erbfall<br />

anfallenden Steuer wird die Steuer abgezogen, die im Rahmen<br />

von Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre in Anspruch<br />

genommen wurde, gemindert.<br />

_STEUERERKLÄRUNG BEI ERB- UND SCHENKUNGSFÄLLEN<br />

Die Übertragung von in <strong>Frankreich</strong> belegenem Vermögen von<br />

Todes wegen muss gegenüber den französischen Steuerbehörden<br />

innerhalb eines Jahres erklärt werden. Bei Schenkungen<br />

beträgt die Erklärungsfrist einen Monat. Die Steuer ist jeweils<br />

bei Abgabe der Erklärung zu leisten.<br />

_GRUNDERWERBSTEUER/UMSATZSTEUER<br />

In <strong>Frankreich</strong> unterliegt der Erwerb einer Immobilie oder Teilen<br />

davon entweder der Grunderwerbsteuer oder der Umsatzsteuer.<br />

Umsatzsteuer fällt jedoch nur bei der Veräußerung<br />

eines im Bau befindlichen Grundstücks oder beim Erstverkauf<br />

innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung bzw. nach einer<br />

dem Umfang nach einem Neubau gleichzustellenden Renovierung<br />

an.<br />

Sofern das erworbene Objekt vor weniger als fünf Jahren<br />

Gegenstand einer umfangreichen Renovierung war, demnach<br />

nach Aussage des zuständigen Finanzamtes einem Neubau<br />

gleichzustellen ist, fällt die Umsatzsteuer i.H.v. 19,60% an. Im<br />

Gegenzug wird die ermäßigte Grunderwerbsteuer von 0,615%<br />

des Kaufpreises erhoben.<br />

Die SCI ist zum Abzug bzw. zur Erstattung der Umsatzsteuer<br />

berechtigt (vgl. unten).<br />

53


_REGISTERSTEUER BEI VERKAUF VON GESELLSCHAFTSANTEILEN<br />

Die Veräußerung von Anteilen an der SCI unterliegt einer französischen<br />

Registersteuer i. H. v. 4,80% des Wertes, auch wenn<br />

die Übertragung zwischen zwei im Ausland wohnhaften Personen<br />

stattfindet. Eine solche Veräußerung ist deshalb binnen<br />

eines Monats nach Anteilsübertragung dem zuständigen<br />

Finanzamt in <strong>Frankreich</strong> (das zentrale Finanzamt für Nichtansässige)<br />

zu erklären und die Steuer zu diesem Zeitpunkt zu<br />

begleichen.<br />

_VERMÖGENSBESTEUERUNG DER ANLEGER<br />

In <strong>Frankreich</strong> wird eine Vermögensteuer, bezeichnet als<br />

»Impôt de Solidarité sur la Fortune«, erhoben. Dieser Steuer<br />

unterliegen auch Nichtansässige, jedoch nur bezogen auf ihr<br />

französisches Vermögen. Zu diesem zählen neben den direkt<br />

gehaltenen in <strong>Frankreich</strong> belegenen Immobilien auch Beteiligungen<br />

an französischen Gesellschaften, so die Anteile an der<br />

SCI und Forderungen gegenüber französischen Schuldnern.<br />

Die mit dem französischen Vermögen zusammenhängenden<br />

Schulden werden wertmindernd berücksichtigt.<br />

Die Beteiligung an der SCI kann dazu führen, dass deutsche<br />

Anleger der französischen Vermögensteuer unterworfen<br />

werden, jedoch nur dann, wenn das in <strong>Frankreich</strong> zu besteuernde<br />

Nettovermögen den Grundfreibetrag in Höhe von<br />

€ 720.000 erreicht. Das Vermögen unterliegt einem progressiven<br />

Satz, der sich für 2003 folgendermaßen darstellt:<br />

Steuerpflichtiger Vermögensanteil (€) %<br />

720.000 0<br />

Von 720.000 bis 1.160.000 0,55<br />

Von 1.160.000 bis 2.300.000 0,75<br />

Von 2.300.000 bis 3.600.000 1,00<br />

Von 3.600.000 bis 6.900.000 1,30<br />

Von 6.900.000 bis 15.000.000 1,65<br />

Über 15.000.000 1,80<br />

WEITERE RELEVANTE STEUERN<br />

_UMSATZSTEUER AUF DIE MIETE<br />

Die Vermietung von nicht möblierten Immobilien ist grundsätzlich<br />

von der Umsatzsteuer befreit, jedoch mit der Möglichkeit,<br />

54<br />

für diese Steuer zu optieren. Der abgeschlossene Mietvertrag<br />

mit LeasePlan France S.A. sieht ausdrücklich eine solche<br />

Option vor. Entsprechend ist die SCI zum Vorsteuerabzug hinsichtlich<br />

der von ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb und<br />

der Vermietung erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen<br />

berechtigt.<br />

_GRUNDSTEUER (»TAXE FONCIÈRE«)<br />

Es wird eine »Taxe foncière« (Grundsteuer) erhoben. Diese bemisst<br />

sich nach dem durch die Finanzverwaltung festgelegten<br />

Einheitswert. Schuldner dieser Steuer ist der Eigentümer,<br />

jedoch wird die Steuer vertraglich dem Mieter weiterbelastet.<br />

_»TAXE SUR LES BUREAUX EN ÎLE-DE-FRANCE«<br />

Diese Steuer wird auf alle in der Region Paris befindlichen<br />

Büroräume sowie sonstige gewerbliche Immobilien angewendet.<br />

Steuerschuldner ist zwar der Vermieter, auch diese Steuer<br />

wird jedoch aufgrund des Mietvertrages dem Mieter weiterbelastet.<br />

BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND<br />

_EINKOMMENSTEUER<br />

In der Bundesrepublik Deutschland haben unbeschränkt Steuerpflichtige<br />

alle Einkünfte nach dem sog. Welteinkommensprinzip<br />

(§2 EStG) der Besteuerung zu unterwerfen. Gemäß<br />

den Art. 3 und 20 des DBA Deutschland–<strong>Frankreich</strong> wird dieser<br />

Grundsatz dahin gehend beschränkt, dass es das Besteuerungsrecht<br />

für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dem<br />

Belegenheitsstaat (<strong>Frankreich</strong>) zuweist und bestimmt, dass<br />

die Bundesrepublik diese Einkünfte und Vermögenswerte von<br />

der Besteuerung freistellt.<br />

Der Bundesrepublik Deutschland bleibt hinsichtlich der im<br />

Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie erzielten<br />

Einkünfte gemäß Art. 20 DBA und §32b EStG lediglich der<br />

Anspruch, die nach deutschen Vorschriften ermittelten ausländischen<br />

Überschüsse bei der Ermittlung des für die inländischen<br />

Einkünfte geltenden Steuersatzes einzubeziehen (sog.<br />

Progressionsvorbehalt). Dieser Progressionsvorbehalt verliert<br />

in dem Maße seine Auswirkung, je mehr sich der individuelle<br />

durchschnittliche Steuersatz der Höchstprogression nähert.<br />

Sofern <strong>Invest</strong>oren nicht mit einer hohen Steuerprogression


elastet sind, sollten sie die Auswirkungen des Progressionsvorbehaltes<br />

von ihren steuerlichen Beratern prüfen lassen.<br />

Hinsichtlich der Einkünfte aus Liquiditätsreserven kann es<br />

aufgrund des zwischen der Bundesrepublik und <strong>Frankreich</strong><br />

abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens bei dem<br />

Besteuerungsrecht des Staates, in dem der Empfänger ansässig<br />

ist, also Deutschland, bleiben. Dann würden die seitens der<br />

Gesellschaft erwirtschafteten Zinserträge beim <strong>Invest</strong>or anteilig<br />

der deutschen Besteuerung unterliegen.<br />

Soweit dem Anleger aus der Beteiligung negative Einkünfte<br />

aus französischen Quellen zuzurechnen sind, sind<br />

diese nach geltender Rechtslage mit positiven französischen<br />

Vermietungseinkünften zu verrechnen. Erzielt der Anleger<br />

in demselben Jahr keine positiven Vermietungseinkünfte<br />

aus in <strong>Frankreich</strong> belegenem Grundvermögen, ist die Verrechnung<br />

in nachfolgenden Jahren vorzunehmen.<br />

Allerdings hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am<br />

13.11.2002 gefassten Beschluss festgestellt, dass aus seiner<br />

Sicht Bedenken hinsichtlich der Frage bestehen, ob die<br />

eingeschränkte Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten<br />

aus europäischen Einkunftsquellen mit europarechtlichen<br />

Vorschriften vereinbar sei. Die Frage der Vereinbarkeit der<br />

Nichtberücksichtigung von passiven ausländischen Verlusten<br />

mit den Bestimmungen des EG-Vertrages wurde daher dem<br />

Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt.<br />

Dabei stellt der BFH dem EuGH zunächst die Frage, ob<br />

die Nichtberücksichtigung negativer Ergebnisse aus europäischen<br />

Einkunftsquellen gegen europäisches Recht verstößt.<br />

Sollte diese Frage negativ zu entscheiden sein, bittet der BFH<br />

um Beantwortung der Frage, ob die Nichtberücksichtigung<br />

entsprechender Verluste bei der Ermittlung des Steuersatzes<br />

(negativer Progressionsvorbehalt) gegen europäisches Recht<br />

verstößt.<br />

Mit einer kurzfristigen Entscheidung über die Fragen<br />

durch den EuGH ist nicht zu rechnen. Es ist jedoch darauf<br />

hinzuweisen, dass sich insbesondere eine positive Entscheidung<br />

zu der ersten Frage nachteilig für Anleger auswirken<br />

könnte, da bei einer entsprechenden Entscheidung nicht nur<br />

Verluste, sondern vermutlich auch positive Einkünfte aus<br />

europäischen Einkunftsquellen in der Bundesrepublik zu<br />

berücksichtigen wären.<br />

_GEWERBESTEUER<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

In Deutschland fällt keine Gewerbesteuer an, da es sich um<br />

keine deutsche Gesellschaft, sondern um eine französische<br />

Gesellschaft handelt. Es wird keine Betriebsstätte in Deutschland<br />

begründet.<br />

_VERMÖGENSTEUER<br />

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995 das<br />

Vermögensteuergesetz für verfassungswidrig erklärt hat, wurde<br />

der Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert. Da<br />

eine entsprechende Neuregelung nicht getroffen wurde, wird<br />

seit dem 01.01.1997 trotz des formell weiter bestehenden<br />

Gesetzes keine Vermögensteuer mehr erhoben. Eine Wiedereinführung<br />

der Vermögensteuer wurde in den vergangenen<br />

Monaten vielfach diskutiert, sie kann daher nicht vollständig<br />

ausgeschlossen werden. Sollte es zu einer Wiedereinführung<br />

der Vermögensteuer kommen, unterläge das in <strong>Frankreich</strong><br />

belegene Grundvermögen aufgrund der Bestimmungen des<br />

DBA dem französischen Besteuerungsrecht.<br />

_ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />

Da zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen<br />

Republik kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />

auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

abgeschlossen wurde, haben sowohl <strong>Frankreich</strong> als<br />

Belegenheitsstaat des Grundvermögens als auch die Bundesrepublik<br />

als Ansässigkeitsstaat der <strong>Invest</strong>oren für Vermögensübergänge<br />

im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen ein<br />

Besteuerungsrecht. Das Grundvermögen ist hierbei mit dem<br />

gemeinen Wert (Verkehrswert) zu berücksichtigen (§31 BewG).<br />

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird die in der Französischen<br />

Republik festgesetzte und entrichtete Steuer auf<br />

Antrag insoweit auf die deutsche Steuer angerechnet, als auf<br />

das französische Vermögen in der Bundesrepublik eine Steuer<br />

festgesetzt wird (§21 ErbStG).<br />

Eine von der Gesellschaft gebildete Liquiditätsreserve sowie<br />

Forderungen der Gesellschaft unterliegen dem alleinigen<br />

Besteuerungsrecht der Bundesrepublik. Sie werden bei der<br />

deutschen Besteuerung mit Nominalwerten berücksichtigt.<br />

Sofern auf den Erben anteilig Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

sowie Verbindlichkeiten entfallen, die der Erblasser zur<br />

Refinanzierung des Gesellschaftsanteiles eingegangen ist, sind<br />

55


diese in dem Verhältnis abzugsfähig, wie das übergehende<br />

Vermögen der deutschen Besteuerung unterliegt.<br />

Das Grundvermögen ist bei der Bemessung der Steuer<br />

in Deutschland mit dem Verkehrswert anzusetzen. Zum Zeitpunkt<br />

der Schenkung bzw. Erbschaft noch bestehende Verbindlichkeiten,<br />

welche im Zusammenhang mit dem Erwerb des<br />

Grundstücks durch die Gesellschaft bzw. mit der Finanzierung<br />

der Beteiligung durch den Gesellschafter eingegangen wurden,<br />

sind im Verhältnis der dem französischen Besteuerungsrecht<br />

unterliegenden Vermögenswerte zu den dem deutschen Besteuerungsrecht<br />

unterliegenden Vermögenswerten vom Verkehrswert<br />

des Grundvermögens abzuziehen. Negative Vermögenswerte<br />

können sich nach den steuerlichen Regelungen in<br />

Erbfällen, nicht jedoch bei gemischten Schenkungen ergeben.<br />

Grundlage für den steuerlichen Wert der Schenkung ist die<br />

wirtschaftliche Bereicherung des Beschenkten, die sich wie<br />

folgt errechnet:<br />

Steuerwert der Leistung Verkehrswert der Bereicherung<br />

des Schenkers X des Beschenkten<br />

56<br />

Verkehrswert der Leistung des Schenkers<br />

Es gelten für Vermögensübergänge in Erb- und Schenkungsfällen<br />

die gleichen Steuersätze. Sie richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis<br />

und dem steuerlichen Wert des Vermögensüberganges<br />

und liegen (nach Abzug von Freibeträgen)<br />

zwischen 7% (Steuerklasse I bis € 52.000) und 50% (Steuerklasse<br />

III über € 25.565.000).<br />

_GRUNDERWERBSTEUER<br />

Deutsche Grunderwerbsteuer erfasst ausschließlich Erwerbsvorgänge<br />

und erwerbsähnliche Vorgänge, die im Inland belegene<br />

Grundstücke zum Gegenstand haben. Der Erwerb des in<br />

<strong>Frankreich</strong> belegenen Grundvermögens fällt daher nicht unter<br />

das deutsche Grunderwerbsteuergesetz und löst somit keine<br />

Steuerbelastung in der Bundesrepublik aus.<br />

_GRUNDSTEUER<br />

Der deutschen Grundsteuer unterliegt ausschließlich der in<br />

Deutschland belegene Grundbesitz. Da der Grundbesitz in<br />

<strong>Frankreich</strong> belegen ist, fällt keine deutsche Grundsteuer an.<br />

_UMSATZSTEUER<br />

Der Leistungsort für die Vermietung der in <strong>Frankreich</strong> belegenen<br />

Grundstücke liegt in <strong>Frankreich</strong>. Die Gesellschaft führt<br />

daher keine in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Umsätze<br />

aus und ist zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt. Sofern an die<br />

Gesellschaft sonstige Leistungen von in Deutschland ansässigen<br />

Auftragnehmern, z.B. Beratungsleistungen, erbracht werden,<br />

unterliegen diese Leistungen gem. §3a UStG nicht der<br />

deutschen Umsatzsteuer. Im Übrigen kann das Vergütungsverfahren<br />

gemäß der 8. EU-Umsatzsteuerrichtlinie in Anspruch<br />

genommen werden, da die SCI in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtige<br />

Umsätze bewirkt.<br />

STEUERLICHE SONDERASPEKTE<br />

_BESTEUERUNG VON VERÄUSSERUNGSGEWINNEN<br />

Für Überschüsse aus Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen,<br />

die als anteilige Grundstücksveräußerungen anzusehen<br />

sind, sowie für Überschüsse aus der Veräußerung von Grundvermögen<br />

liegt das Besteuerungsrecht ausschließlich bei der<br />

Französischen Republik.<br />

Wird die Beteiligung an der Gesellschaft im Privatvermögen<br />

gehalten, unterliegen die Überschüsse aus der Veräußerung<br />

von Grundstücken durch die Fondsgesellschaft bzw. aus<br />

der Veräußerung des Gesellschaftsanteiles in Deutschland<br />

nicht der Besteuerung, da das Besteuerungsrecht für entsprechende<br />

Überschüsse bei der Französischen Republik liegt.<br />

Allerdings unterliegen entsprechende Überschüsse aus der<br />

Veräußerung dem Progressionsvorbehalt in Deutschland. Eine<br />

unmittelbare Besteuerung kommt aufgrund der Bestimmungen<br />

des Doppelbesteuerungsabkommens nicht in Betracht.<br />

Analog zu den laufenden Einkünften ist auch ein etwaiger<br />

Veräußerungsverlust derzeit nur mit positiven französischen<br />

Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechenbar. Zu<br />

einer möglichen Änderung dieser Rechtslage wird auf die Ausführungen<br />

zum anhängigen Verfahren bei EuGH auf Seite 55<br />

verwiesen.


_GEWERBLICHER GRUNDSTÜCKSHANDEL<br />

Hinsichtlich der Frage, wann die private Vermögensverwaltung<br />

in einen gewerblichen Grundstückshandel übergeht, haben<br />

Rechtsprechung und Finanzverwaltung Abgrenzungskriterien<br />

aufgestellt. Die Veräußerung einer Beteiligung an der SCI bzw.<br />

die Veräußerung von Immobilien durch die Gesellschaft selbst<br />

ist danach für die Beantwortung der Frage, ob ein gewerblicher<br />

Grundstückshandel anzunehmen ist, immer dann zu<br />

berücksichtigen, wenn die Umstände des Einzelfalles darauf<br />

schließen lassen, dass das Eingehen der Beteiligung einen über<br />

die bloße Vermögensverwaltung hinausgehenden Charakter hat.<br />

Insbesondere sollten die sich hieraus ergebenden möglichen<br />

Konsequenzen mit dem persönlichen Steuerberater erörtert<br />

werden, wenn innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes mehr<br />

als drei Immobilien oder Anteile an Immobiliengesellschaften<br />

veräußert werden.<br />

_EINKÜNFTE AUS DER LIQUIDITÄTSRESERVE<br />

Die seitens der Fondsgesellschaft realisierten Zinseinnahmen<br />

aus der Anlage der Liquiditätsreserve können gemäß Art. 10<br />

und 20 des DBA dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik<br />

unterliegen. In diesem Falle wären sie wie inländische Zinseinkünfte<br />

bei den <strong>Invest</strong>oren zu versteuern.<br />

_ÄNDERUNG DES DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMENS<br />

Änderungen normierter zwischenstaatlicher Verträge, wie<br />

etwa von Doppelbesteuerungsabkommen, sind in der Regel<br />

mit langfristigen Verhandlungszeiträumen verbunden und<br />

können nur mit Zustimmung beider Vertragsstaaten erfolgen.<br />

Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen<br />

Republik abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen<br />

vom 21.07.1959 wurde zuletzt durch das Zusatzabkommen<br />

vom 20.12.2001 geändert. Gegenwärtig werden<br />

zwischen den Vertragsstaaten keine Verhandlungen zur neuerlichen<br />

Änderung des Abkommens geführt.<br />

_MELDEPFLICHT FÜR AUSLANDSBETEILIGUNGEN<br />

Anleger, die sich an <strong>Frankreich</strong> 02 beteiligen, sind verpflichtet,<br />

dem für sie zuständigen Finanzamt die Beteiligung auf einem<br />

amtlichen Vordruck mitzuteilen (§138 Abs. 2 AO). Die Mittei-<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

lung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Annahmeschreibens<br />

vorzunehmen. Der vorgesehene Vordruck wird<br />

zusammen mit dem Annahmeschreiben der Hansischen Treuhand<br />

AG übersandt.<br />

_STEUERLICHE ABWICKLUNG<br />

Die in diesem Prospekt gerechneten Zeichnungssummen<br />

unterstellen, dass der <strong>Invest</strong>or in <strong>Frankreich</strong> keine weiteren<br />

steuerpflichtigen Einkünfte bezieht.<br />

Mit der erforderlichen steuerlichen Abwicklung für Beteiligte,<br />

die ausschließlich an vom Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. emittierten<br />

<strong>Frankreich</strong>-Fonds beteiligt sind, hat die Gesellschaft<br />

über die Hansische Treuhand AG auf eigene Rechnung eine<br />

französische Steuerberatungsgesellschaft beauftragt, die in<br />

Vollmacht die französischen Steuererklärungen erstellt, bei<br />

dem in <strong>Frankreich</strong> zuständigen Finanzamt einreicht und den<br />

Zahlungsverkehr betreffend der ggf. anfallenden französischen<br />

Steuern abwickelt.<br />

_NEGATIVER PROGRESSIONSVORBEHALT<br />

Soweit dem Anleger aus der Beteiligung negative Einkünfte<br />

aus französischen Quellen zuzurechnen sind, sind diese nach<br />

geltender Rechtslage mit positiven französischen Vermietungseinkünften<br />

zu verrechnen. Erzielt der Anleger in demselben<br />

Jahr keine positiven Vermietungseinkünfte aus in <strong>Frankreich</strong><br />

belegenem Grundvermögen, ist die Verrechnung in nachfolgenden<br />

Jahren vorzunehmen.<br />

Analog zu den laufenden Einkünften ist auch ein etwaiger<br />

Veräußerungsverlust derzeit nur mit positiven französischen<br />

Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechenbar.<br />

57


FRANKREICH 02<br />

Hinweise für gemeinnützige Stiftungen<br />

_VORBEMERKUNG<br />

Die folgenden Ausführungen verdeutlichen, dass sich auch<br />

gemeinnützige Stiftungen (rechtlich selbständige oder unselbständige)<br />

grundsätzlich an der Fondsgesellschaft beteiligen<br />

können. Nach der Einschätzung des Initiators ist die <strong>Invest</strong>ition<br />

für diese <strong>Invest</strong>oren sehr gut geeignet. Dennoch ersetzt die<br />

zusammenfassende Darstellung der Grundlagen nicht eine<br />

rechtliche und steuerliche Prüfung für jede gemeinnützige<br />

Stiftung anhand einschlägiger Stiftungsgesetze und der individuellen<br />

Satzung.<br />

I. GEEIGNETE ANLAGEFORMEN<br />

Jede Stiftung steht in dem Zwiespalt, zur Erfüllung ihres<br />

Zwecks optimal rentierlich zu wirtschaften und gleichzeitig der<br />

Verpflichtung nachzukommen, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

zu erhalten. Das bedarf einer Vermögensanlage mit<br />

angemessenem Verhältnis zwischen Risiko und Ertrag.<br />

Sehr häufig wählen Stiftungen die Anlageform der festverzinslichen<br />

Wertpapiere. Bei entsprechender Qualität des<br />

Papiers bietet es Sicherheit und kalkulierbare Zinszuflüsse.<br />

Kurzfristige Anlageformen wie z.B. Termingelder sind zwar<br />

für die laufende Budgetplanung innerhalb eines Wirtschaftsjahres<br />

unverzichtbar, eignen sich aber nicht für die Anlage des<br />

Grundstockvermögens.<br />

Die <strong>Invest</strong>ition in Immobilien entspricht derzeit am besten<br />

den Risiko- und Renditeanforderungen an Stiftungen. Neben<br />

Direktinvestitionen, offenen Fonds und Spezialfonds bieten sich<br />

besonders geschlossene Immobilienfonds an: Je nach Kapitalvolumen<br />

kann die Stiftung selbst kleinere Beträge in ein konkretes<br />

<strong>Invest</strong>ment ohne größeren eigenen Verwaltungsaufwand<br />

einbringen. Die notwendige Vermögensstreuung ist<br />

durch die Beteiligung an verschiedenen Fonds gegeben. Da die<br />

58<br />

voraussichtliche Ausschüttung über lange Zeiträume feststeht,<br />

kann die Stiftung überdies langfristig planen. Die Eignung des<br />

jeweiligen Fonds hängt von einer hervorragenden Objektqualität<br />

an einem guten Standort, einem langfristigen, solventen<br />

Mieter und der Rentabilitätsvorschau ab.<br />

II. INVESTITION IN FRANKREICH 02<br />

_1. ZULÄSSIGKEIT<br />

Grundsätzlich darf eine gemeinnützige Stiftung der Fondsgesellschaft<br />

beitreten. Die Beteiligung erfolgt als Gesellschafter<br />

an einer französischen SCI (Société Civile Immobilière). In<br />

jedem Einzelfall muss die <strong>Invest</strong>ition dem einschlägigen deutschen<br />

Stiftungsrecht und der Satzung entsprechen. Sofern<br />

diese Rechtsgrundlagen die Anlageform des geschlossenen<br />

Immobilienfonds nicht verbieten, ist die Anlage eines Teils des<br />

Grundstockvermögens in dieser Weise als ordnungsgemäße<br />

Vermögensverwaltung zulässig.<br />

_2. ERHALT DES STIFTUNGSKAPITALS<br />

Die Landesstiftungsgesetze enthalten den Grundsatz der<br />

Erhaltung des Stiftungsvermögens. Ihn hat der Initiator in<br />

besonderer Weise bei der Auswahl des Mieters bedacht.<br />

Das gesamte Objekt ist langfristig an LeasePlan France<br />

S.A. vermietet (siehe dazu S. 14 »Mieter und Mietverträge«).<br />

Die Bonität des Mieters sowie die Vertragsgestaltung verringern<br />

das Risiko eines Mietausfalls.


_3. LANDESSTIFTUNGSGESETZE<br />

Auch die Bestimmungen der Landesstiftungsgesetze ermöglichen<br />

grundsätzlich die <strong>Invest</strong>ition oder Umschichtung von<br />

Stiftungsvermögen in einen geschlossenen Immobilienfonds.<br />

Ihnen zufolge ist der Substanzwert des Stiftungsvermögens zu<br />

erhalten. Einige Gesetze schränken darüber hinaus das Recht<br />

des Stiftungsvorstandes einer gemeinnützigen Stiftung ein, im<br />

Rahmen der Vermögensbewirtschaftung Teile des Grundstockvermögens<br />

umzuschichten, also anders als zuvor anzulegen.<br />

In weiterem Umfang lässt sich die Vermögensverwaltung durch<br />

die Stiftungsaufsichten der Länder nicht einschränken. Deshalb<br />

bedarf es im Regelfall bei dieser Maßnahme der Vermögensverwaltung<br />

keiner Genehmigung der Behörde.<br />

Einschlägige Sondervorschriften innerhalb der Landesstiftungsgesetze<br />

sind zum Beispiel:<br />

·§13 Abs. 1 Nr. 1 des Stiftungsgesetzes des Landes Baden-<br />

Württemberg, der eine Anzeigepflicht vorschreibt für die Begründung<br />

von »Verpflichtungen, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen<br />

das Stiftungsvermögen besonders belasten<br />

kann«.<br />

·Art. 10 Abs. 2 des Bayrischen Stiftungsgesetzes, der verlangt,<br />

»veräußerte Bestandteile des rentierenden Vermögens durch<br />

Erwerb anderer rentierender Vermögenswerte zu ersetzen,<br />

für veräußerte Grundstücke wieder Grundstücke zu<br />

beschaffen«.<br />

§Sollten also Mittel in einen geschlossenen Immobilienfonds<br />

investiert werden, die aus einem Grundstücksverkauf resultieren,<br />

ist zuvor sicherheitshalber die Genehmigung der Stiftungsaufsicht<br />

einzuholen.<br />

Hinweise für gemeinnützige Stiftungen<br />

·§20 Nr. 1 des Stiftungsgesetzes des Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern, wonach »Vermögensumschichtungen im<br />

Voraus anzuzeigen sind, die für den Bestand oder den Zweck<br />

der Stiftung bedeutsam sind«.<br />

·§21 Abs. 1 Nr. 1 des Stiftungsgesetzes des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen, der normiert, dass Vermögensumschichtungen<br />

der Genehmigung der Behörde bedürfen, »die die Stiftung in<br />

ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können«.<br />

·§14 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes des Landes Rheinland-<br />

Pfalz, wonach Vermögensumschichtungen »nach den Regeln<br />

ordentlicher Wirtschaftsführung« ausdrücklich gestattet sind,<br />

»wenn sie der dauernden und nachhaltigen Verwirklichung<br />

des Stiftungszwecks oder der Steigerung der Stiftungsleistung<br />

dienlich sind«.<br />

·§9 Abs. 1 Nr. 1 des Stiftungsgesetzes des Landes Schleswig-<br />

Holstein, der eine Anzeigepflicht regelt für »Umschichtungen<br />

des Stiftungsvermögens, die für den Bestand der Stiftung<br />

bedeutsam sind«.<br />

_4. STIFTUNGSSATZUNG<br />

Möglicherweise enthält die Stiftungssatzung einschränkende<br />

Vorschriften zur Anlage oder Umschichtung des Stiftungsvermögens<br />

in geschlossene Immobilienfonds. Einschlägig ist hier<br />

neben ausdrücklichen Verboten zur Wahl dieser Anlageform<br />

der Grundsatz der ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung.<br />

Er verlangt, dass Spekulationsgeschäfte unterbleiben und dass<br />

das Vermögen nach Erwägungen der Risikominimierung<br />

gemischt und gestreut wird. Unter Wahrung dieser Einschränkungen<br />

ist es zur Mischung der Anlageformen sogar empfehlenswert,<br />

in Immobilien – somit auch in Immobilienfonds – zu<br />

investieren. Der hier beschriebene Fonds zeichnet sich durch<br />

ein geringes Risiko und Ertragsstärke aus.<br />

59


_5. BETEILIGUNG AN EINER SCI UND STEUERLICHE<br />

BETRACHTUNG<br />

Im Einzelfall bleibt zu prüfen, ob sich der konkrete Beteiligungswunsch<br />

negativ auf die Gemeinnützigkeit der Stiftung<br />

auswirken könnte. Grundsätzlich ändert die Beteiligung einer<br />

gemeinnützigen Stiftung an einer französischen SCI nichts an<br />

der Steuerfreiheit der Stiftung nach deutschem Recht.<br />

Die Betätigung der Stiftung ist steuerunschädlich, wenn die<br />

Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds keinen<br />

wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des §64 AO darstellt<br />

oder ein Zweckbetrieb im Sinne der §§65 bis 68 AO vorliegt<br />

und die Satzung die Voraussetzungen des §5 Abs. 1 Nr. 9<br />

KStG erfüllt.<br />

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb besteht gemäß §64<br />

Abs. 1 AO in Verbindung mit §14 AO, »… wenn eine selbständige<br />

nachhaltige Tätigkeit vorliegt, die über die Vermögensverwaltung<br />

hinausgeht.« Ferner handelt es sich gemäß Nr. 3 des<br />

AO-Anwendungserlasses zu § 64 AO um einen wirtschaftlichen<br />

Geschäftsbetrieb, wenn die gemeinnützige Körperschaft einen<br />

Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft hält, die<br />

gewerbliche Einkünfte erzielt. Dem entgegen liegt gem. §14<br />

Satz 3 AO eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor, »... wenn<br />

Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen<br />

vermietet oder verpachtet wird.«<br />

Die Beteiligung einer Stiftung an einer SCI als Fondsgesellschaft<br />

mit vermögensverwaltender Prägung führt weder zu<br />

gewerblichen Einkünften noch zur Begründung von Mitunternehmeranteilen,<br />

welche die deutsche Gemeinnützigkeit der<br />

Stiftung gefährden könnten.<br />

Hinweise für gemeinnützige Stiftungen<br />

Ebenso wie in Deutschland unterliegen Stiftungen mit Sitz<br />

im In- oder Ausland in <strong>Frankreich</strong> grundsätzlich der dortigen<br />

Körperschaftsteuerpflicht. Wenn sie nach französischem Recht<br />

gemeinnützigen Charakter haben, ergibt sich auch in <strong>Frankreich</strong><br />

ein günstiger Steuerrahmen. Die Beteiligung an der SCI<br />

steht der französischen Gemeinnützigkeit nicht entgegen.<br />

Dennoch ist die Gemeinnützigkeit einer deutschen Stiftung in<br />

<strong>Frankreich</strong> in jedem Einzelfall vor der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft zu prüfen. Dazu sind in Kopie einzureichen:<br />

·Stiftungssatzung<br />

·Aktueller Geschäftsbericht<br />

·Aktueller Jahresabschluss oder Vermögensübersicht<br />

·Nachweis über die deutsche Steuerfreistellung aufgrund der<br />

Gemeinnützigkeit<br />

·Erläuterungen über eventuelle Vergütungen der Organmitglieder<br />

Das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> ist bei der Prüfung gerne behilflich.<br />

61


FRANKREICH 02<br />

Chancen und Risiken<br />

_VORBEMERKUNG<br />

Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds sind unternehmerisch<br />

geprägte <strong>Invest</strong>itionen. Bei der Beurteilung eines<br />

Beteiligungsangebotes kommt der Analyse der allgemeinen<br />

Risiken (Konjunkturentwicklung, Änderung der Steuergesetzgebung<br />

etc.) und der speziellen Risiken (Vermietungs- und<br />

Kostenrisiko, Bauerrichtungsrisiko etc.) eine besondere Bedeutung<br />

zu. Die Risikostruktur derartiger <strong>Invest</strong>ments ist beispielsweise<br />

nicht zu vergleichen mit der Risikostruktur festverzinslicher<br />

Wertpapiere (niedrigeres Risiko) einerseits oder<br />

Aktienanlagen mit einer hohen Volatilität andererseits. Dieses<br />

Angebot richtet sich insbesondere an Anleger, welche bereits<br />

in Auslands-Immobilienfonds investiert haben und die weitere<br />

Diversifikation ihres Portfolios anstreben.<br />

Neben der Chance auf eine überdurchschnittliche Vermögensmehrung<br />

im günstigen Fall besteht im ungünstigen Fall<br />

das Risiko, dass der Anleger seine Einlage nicht oder nicht<br />

vollständig zurückerhält.<br />

_FERTIGSTELLUNGSRISIKO<br />

Es besteht kein Fertigstellungsrisiko.<br />

_VERMIETUNG<br />

Wie in dem Abschnitt »Mieter und Mietvertrag« dieses Emissionsprospektes<br />

beschrieben, ist das Objekt zu 100% vermietet.<br />

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass nach Ablauf der<br />

Festmietzeit im Jahr 2010 bzw. durch Ausübung des Kündigungsrechtes<br />

die Option mieterseitig ausgeübt wird und die<br />

Immobilie neu vermietet werden muss.<br />

62<br />

Die damit verbundenen Kosten (Umbaukosten, Makler,<br />

Leerstand) sind in der Prognoserechnung nicht enthalten und<br />

würden zu einer entsprechenden Reduktion des Bewirtschaftungsergebnisses<br />

der Fondsgesellschaft führen. Darüber hinaus<br />

besteht das Risiko, dass die Neuvermietung nur zu einem<br />

niedrigeren Mietzins durchgeführt werden kann, als er derzeit<br />

in der Prognoserechnung berücksichtigt wird. Auch dies würde<br />

zu einer Reduzierung des Bewirtschaftungsergebnisses der<br />

Fondsgesellschaft führen.<br />

_MIETENTWICKLUNG<br />

Die in der Prognoserechnung angenommene durchgängige<br />

Inflationsrate von 2% p.a. entspricht dem Wert, der in <strong>Frankreich</strong><br />

im Zeitraum 1993 bis 2003 tatsächlich vorlag. Die tatsächliche<br />

Preissteigerungsrate kann jedoch auch geringer ausfallen,<br />

was sich dann voraussichtlich in entsprechend geringeren<br />

Ausschüttungen auswirken würde. Sofern die tatsächliche<br />

Inflationsrate über der prognostizierten liegt, würden sich ein<br />

erhöhtes Mietaufkommen und tendenziell auch ein erhöhter<br />

Veräußerungszuwachs einstellen.<br />

_ZINSÄNDERUNGS-/FINANZIERUNGSRISIKEN<br />

Die Darlehenszinsen sind bis zum 31.10.2013 festgeschrieben.<br />

Für den Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung wird mit einem<br />

Zinssatz kalkuliert, der sich am langjährigen statistischen Durchschnittswert<br />

für langfristige Hypothekendarlehen in Deutschland<br />

orientiert. Trotzdem besteht das Risiko, dass die Anschlussfinanzierung<br />

nur zu einem höheren Zinssatz abgeschlossen<br />

werden kann, so dass sich der Liquiditätsüberschuss entspre-


chend verringert. Ein niedrigerer Zinssatz würde zu einem<br />

höheren Liquiditätsüberschuss und damit auch zu einer höheren<br />

Ausschüttung führen.<br />

Ferner wird in der Wirtschaftlichkeitsberechnung von einer<br />

Platzierungsphase von sechs Monaten ausgegangen. Eine längere<br />

Platzierungsdauer hätte für den Zeitraum bis zur zur Vollplatzierung<br />

einen höheren Zinsaufwand zur Folge. Sofern das<br />

Zinsniveau unter dem der prognostizierten Ausschüttung liegt,<br />

sind keine negativen Liquiditätsauswirkungen zu erwarten<br />

(Leverage-Effekt). Ein Ansteigen des Zinsniveaus über das<br />

Ausschüttungsniveau würde jedoch zu einer Reduzierung des<br />

Liquiditätsüberschusses und damit der Ausschüttung in der<br />

Platzierungsphase führen. Zudem kann aufgrund eines niedrigeren<br />

Platzierungsstands als geplant das Verhältnis von<br />

Fremdkapital zu Eigenkapital ansteigen. Dadurch kann sich die<br />

Höhe der prognostizierten Ausschüttungen verringern.<br />

_WERTENTWICKLUNG<br />

Der Verkauf des Objektes kann von einer Vielzahl von Faktoren<br />

sowohl positiv als auch negativ beeinflusst werden. Aus diesem<br />

Grunde wird im Rahmen des Abschnitts »Liquidationsprognose«<br />

auf den Seiten 36 ff. des Prospektes eine entsprechende<br />

Bandbreiten bei der Betrachtung möglicher Verkaufsszenarien<br />

berücksichtigt. Ferner besteht das Risiko, dass der Verkaufspreis<br />

des Objektes nicht ausreicht, um das valutierende Fremdkapital<br />

der Gesellschaft vollständig zurückzuführen, und<br />

somit der prognostizierte Erfolg der Beteiligung nicht eintritt,<br />

so dass das Eigenkapital nicht zurückgeführt werden kann.<br />

_MIETERBONITÄT<br />

Chancen und Risiken<br />

Es handelt sich um ein Unternehmen, dessen Bonität vor Vertragsabschluss<br />

sorgfältig geprüft wurde. Trotzdem besteht<br />

grundsätzlich das Risiko, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

nicht nachkommt. Bei dauerhaftem Ausfall des<br />

Mieters hätte dies voraussichtlich negative Folgen für die Ausschüttung<br />

bzw. den Liquidationserlös.<br />

_INSTANDHALTUNGS-/BEWIRTSCHAFTUNGS-/BETRIEBSKOSTEN<br />

Im Rahmen der Bewirtschaftung des Objektes sind laufende<br />

Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Betriebskosten in<br />

der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen.<br />

Die in der Kalkulation zugrunde gelegten Kostensätze basieren<br />

auf den langfristigen Erfahrungen des Initiators bei Auslandsimmobilien<br />

sowie intensivem Marktresearch in <strong>Frankreich</strong><br />

und sind insofern angemessen berücksichtigt. Dennoch<br />

ist nicht auszuschließen, dass höhere Aufwendungen anfallen,<br />

die zu einer entsprechenden Reduzierung des Liquiditätsergebnisses<br />

der Fondsgesellschaft führen würden. So besteht<br />

beispielsweise das Risiko, dass die im Rahmen der Betriebskosten<br />

berücksichtigte Abgabenlast für Versicherungsprämien,<br />

Grundsteuern etc. durch nicht zu beeinflussende Entscheidungen<br />

von Staat oder Vertragspartnern erhöht wird oder die<br />

Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen höher ausfallen als<br />

geplant.<br />

Andererseits wird in der Prognoserechnung davon ausgegangen,<br />

dass die Aufwendungen tatsächlich jährlich verbraucht<br />

werden. Einsparungen würden zu einer Erhöhung der<br />

jährlichen Ausschüttung führen. Zudem ist darauf hinzuwei-<br />

63


sen, dass die unterstellten Kostensteigerungen mit 2,50% über<br />

den angenommenen Steigerungen der Inflationsrate (2%)<br />

liegen, so dass hieraus ein entsprechendes Sicherheitspotenzial<br />

abgeleitet werden kann.<br />

_VERKÄUFLICHKEIT/FUNGIBILITÄT VON ANTEILEN<br />

Für den Verkauf von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds<br />

existiert weder ein amtlicher Markt, noch gibt es ein<br />

Rückgaberecht an die Fondsgesellschaft selbst zu einem vorab<br />

festgelegten Preis. Zwar ist es in der Vergangenheit gelungen,<br />

die sich aus dem Gesellschafterkreis ergebenden Verkaufswünsche<br />

durch die Vermittlung von Käufern zu befriedigen, eine<br />

Gewähr für das zukünftige Gelingen kann jedoch nicht gegeben<br />

werden.<br />

Nach 10 Jahren (erstmals per 31.12.2013) kann lt. Gesellschaftsvertrag<br />

jeder Gesellschafter das Gesellschaftsverhältnis<br />

jährlich kündigen und erhält sein Auseinandersetzungsguthaben<br />

(ermittelt auf Basis des Verkehrswertes der Immobilie)<br />

in zwei Halbjahresraten grundsätzlich bis zum nächsten<br />

Jahresultimo.<br />

Unabhängig hiervon kann der <strong>Invest</strong>or seinen Anteil zum<br />

Ende eines jeden Geschäftsjahres veräußern.<br />

_STEUERLICHE RISIKEN<br />

Die steuerlichen Ausführungen und Berechnungen sind von<br />

französischen und deutschen Steuerberatern aufgrund der<br />

derzeit bekannten Rechtslage entwickelt und geprüft worden.<br />

Chancen und Risiken<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die steuerliche<br />

Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und<br />

Erlasse der deutschen und/oder französischen Finanzverwaltung<br />

künftig verändern wird.<br />

_FONDSMANAGEMENT<br />

Generell besteht bei Fondsgesellschaften das Risiko, dass im<br />

Laufe der Entwicklung die Geschäftsführung Eigeninteressen<br />

zum Nachteil der <strong>Invest</strong>oren verfolgt. Dies gilt insbesondere,<br />

wenn die Geschäftsführung kapitalmäßig und/oder organisatorisch/personell<br />

mit den Initiatoren des Fonds verflochten ist.<br />

_PLATZIERUNGSRISIKO<br />

Es besteht das Risiko, dass das geplante Eigenkapital der<br />

Fondsgesellschaft nicht vollständig eingeworben wird. Für<br />

diesen Fall behält sich die Geschäftsführung einerseits die<br />

Erhöhung des Fremdkapitalanteils unter Beachtung des Prinzips<br />

der kaufmännischen Vorsicht vor. Dies würde zu einem<br />

prozentual höheren Anteil eines jeden Gesellschafters am Vermögen<br />

der Gesellschaft führen. Die Bedienung des zusätzlichen<br />

Fremdkapitals kann sich jedoch nachteilig auf die Liquiditätssituation<br />

der Fondsgesellschaft und auch auf die Ausschüttungen<br />

an die Kommanditisten auswirken.<br />

Die nicht vollständige Platzierung des Fonds kann darüber<br />

hinaus zur Rückabwicklung des Fonds führen. Die Realisierung<br />

eines wirtschaftlichen Verlustrisikos ist dabei nicht ausgeschlossen.<br />

65


Der größte Markt der Welt<br />

Les Halles/Rungis Paris bedeckte bis ins 6. Jahrhundert<br />

nur eine Insel in der Seine. Vor den Brücken boten fahrende<br />

Händler ihre Waren feil. Mit dem Wachstum der Stadt wurde<br />

1137 auf einem freien Feld vor der Stadt ein neuer Marktplatz<br />

eingerichtet. Aus diesen Baracken und Ständen entwickelten<br />

sich im Laufe der Zeit feste Markthallen – Les Halles.<br />

Mitte des 19. Jahrhunderts wurde das mittlerweile mitten<br />

im 1. Arrondissement liegende Gelände neu bebaut, es<br />

entstand der größte und modernste Großmarkt der Welt:<br />

Zwölf Pavillons aus Eisen und Glas mit Kühlräumen, einem<br />

eigenen Belüftungssystem, Gaslicht und modernen Wasser-<br />

und Abwasserleitungen.<br />

Bis 1968 versorgten Les Halles die Bevölkerung von Paris,<br />

dann wurde im Süden der Stadt ein neuer moderner<br />

Großmarkt eröffnet: Rungis. Dieser erstreckt sich heute<br />

über 600 Hektar und gilt als der größte Delikatessen-Umschlagplatz<br />

Europas. Allein die Fischhalle hat die Ausmaße<br />

von 3 Fußballfeldern.<br />

Rungis hat einen eigenen Güterbahnhof, der Flughafen<br />

Orly liegt strategisch nah. Mehr als 17.000 Menschen arbeiten<br />

hier und schlagen jährlich 2,2 Mio. Tonnen Lebensmittel<br />

um. Wenn die Entwicklung der Stadt und die Expansion des<br />

Großmarktes so rasant weitergehen, wird Rungis wohl in<br />

nicht allzu ferner Zeit wieder von Wohn- und Bürohäusern<br />

umgeben sein.<br />

Händler bei einer Auktion<br />

frisch eingetroffener Waren in<br />

Les Halles. Holzstich nach einem<br />

Gemälde von Georges Cain<br />

aus dem Jahr 1888.


Inhalt Teil C<br />

TEIL A<br />

Angebot im Überblick 06<br />

Checkliste 08<br />

Übersicht der Chancen und Risiken 10<br />

Die Fondsimmobilie 13<br />

Mieter und Mietvertrag 14<br />

Standort Rueil Malmaison 16<br />

Immobilienmarkt Île-de-France 18<br />

<strong>Frankreich</strong> 20<br />

Herausforderung 24<br />

Überblick über alle Fonds 26<br />

Beispielrechnungen 28<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung 29<br />

Liquiditäts- und Ergebnisrechnung 32<br />

Liquidation 36<br />

Beispielrechnungen für den Gesamterfolg 38<br />

Sensitivitätsanalyse 39<br />

TEIL B<br />

Rechtliche Grundlagen 44<br />

Steuerliche Grundlagen 50<br />

Hinweise für gemeinnützige Stiftungen 58<br />

Chancen und Risiken 62<br />

TEIL C<br />

Gesellschaftsvertrag 70<br />

Gesellschafterdarlehen 76<br />

Dienstleistungsvertrag 77<br />

Vertragspartner 80<br />

Impressum/Haftungsbeschränkung 82<br />

69<br />

FRANKREICH 02


FRANKREICH 02<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

70<br />

S.C.I. Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds für <strong>Frankreich</strong><br />

»SCI Zweite IFF«<br />

Société Civile Immobilière mit variablem Kapital<br />

Anfangskapital von € 15.000<br />

Gesellschaftssitz:<br />

6, place de la Madeleine, 75008 Paris<br />

RCS PARIS D 449 936 673<br />

_Artikel 1 · Form<br />

Zwischen den Inhabern der nachfolgend geschaffenen Anteile sowie<br />

zwischen zukünftigen, der Gesellschaft beitretenden Gesellschaftern<br />

wird eine Société Civile französischen Rechts gegründet,<br />

die den Bestimmungen des Titels IX des III. Buchs des Code civil<br />

(französisches Bürgerliches Gesetzbuch), den Artikeln 231-1 bis<br />

231-8 des Code de commerce (französisches Handelsgesetzbuch),<br />

betreffend das variable Kapital, den auf diese Bestimmungen<br />

Bezug nehmenden Texten sowie diesem Gesellschaftsvertrag<br />

unterliegt.<br />

_Artikel 2 · Gegenstand<br />

Die Gesellschaft hat folgenden Gegenstand:<br />

· Den Erwerb des Eigentums, die Verwaltung und die Vermietung<br />

des in 278–280 Avenue Napoléon Bonaparte und 5 Boulevard<br />

Marcel Proust, 92500 Rueil Malmaison gelegenen Gebäudes.<br />

Eventuell und ausnahmsweise die Veräußerung der Immobilie,<br />

für die die Gesellschaft keine Verwendung mehr hat, durch Verkauf,<br />

Tausch oder Einlage in eine Gesellschaft.<br />

· Jegliche Kreditaufnahme mit oder ohne Bestellung einer Hypothek<br />

oder ähnlichen Grundpfandrechten sowie allgemein das Aufbringen<br />

der für die Verfolgung des Gesellschaftszwecks erforderlichen<br />

finanziellen Mittel.<br />

· Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem genannten Gesellschaftszweck<br />

in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen<br />

vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu lassen,<br />

sofern dies nicht zu einer Qualifizierung der Gesellschaft als Handelsgesellschaft<br />

führt.<br />

_Artikel 3 · Gesellschafter<br />

Die Gesellschaftsform und das <strong>Invest</strong>itionskonzept wurden gezielt<br />

auf nicht in <strong>Frankreich</strong> ansässige Anleger zugeschnitten.<br />

Die Zeichnung ist jedoch auch weiteren Anlegern unter der Vorgabe<br />

gestattet, dass sie zum Zeitpunkt der Zeichnung weder ihren<br />

Wohnsitz noch ihren Gesellschaftssitz oder den Ort der Geschäftsleitung<br />

in <strong>Frankreich</strong> haben.<br />

_Artikel 4 · Firma<br />

Die Gesellschaft wird unter folgender Firma geführt:<br />

S.C.I. Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds für <strong>Frankreich</strong><br />

kurz auch »SCI Zweite IFF« genannt.<br />

Im Schriftverkehr mit Dritten sind auf Urkunden und Schriftstücken<br />

jeweils unmittelbar vor oder nach der Firmenbezeichnung<br />

die Wörter »Société Civile à capital variable« (Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts mit variablem Kapital), der Sitz der Gesellschaft und<br />

die Nummer der Eintragung im Handelsregister aufzuführen.<br />

_Artikel 5 · Sitz der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in:<br />

6, place de la Madeleine, 75008 Paris.<br />

Dieser Sitz kann durch einfachen Beschluss der Geschäftsführung<br />

an jeden anderen Ort innerhalb <strong>Frankreich</strong>s verlegt werden.<br />

_Artikel 6 · Dauer<br />

Die Gesellschaft ist ab dem Tag der Eintragung in das Handelsregister<br />

auf eine Dauer von 99 Jahren, vorbehaltlich einer vorzeitigen<br />

Auflösung oder Verlängerung, gegründet.<br />

_Artikel 7 · Einlagen<br />

Das Gesellschaftsvermögen setzt sich aus den folgenden Einlagen<br />

zusammen:<br />

Einlage der Gesellschaft Hansische Treuhand AG:<br />

· € 14.900 (vierzehntausendneunhundert) und<br />

Einlage der IFF Geschäftsführung für <strong>Frankreich</strong> GmbH:<br />

· € 100 (einhundert),<br />

mithin insgesamt € 15.000 (fünfzehntausend).<br />

Diese Beträge wurden von den zur Einlage Verpflichteten auf das<br />

Konto Nr. 300 760 205 813 725 406 300 bei der Bank Crédit du Nord,<br />

Agence Clément Marot, Paris (8ème) am 17.07.2003 eingezahlt.<br />

_Artikel 8 · Kapital<br />

8.1 Anfangskapital<br />

Das Anfangskapital beträgt € 15.000 (fünfzehntausend).<br />

Es ist aufgeteilt in 150 voll gezeichnete und eingezahlte Anteile zu<br />

je € 100, nummeriert von 1 bis 150, die wie folgt zugeteilt werden:<br />

· Hansische Treuhand AG: 149 Anteile<br />

· IFF- Geschäftsführung<br />

für <strong>Frankreich</strong> GmbH: 1 Anteil<br />

· Insgesamt: 150 Anteile<br />

8.2 Genehmigtes Gesellschaftskapital<br />

Das genehmigte Gesellschaftskapital beträgt € 150.000. Bei Erreichen<br />

des genehmigten Gesellschaftskapitals können keine neuen<br />

Zeichnungen von der Geschäftsführung angenommen werden. Es<br />

ist aufgeteilt in 1.500 Anteile zu einem Nominalwert von € 100. Das<br />

genehmigte Gesellschaftskapital kann durch einen Beschluss der<br />

außerordentlichen Gesellschafterversammlung hinaufgesetzt<br />

werden. Die Geschäftsführung ist jedoch berechtigt, die Durchführung<br />

der Kapitalerhöhung zu bestätigen.<br />

8.3 Mindestkapital<br />

Das Mindestkapital ist auf 1/10 des genehmigten Kapitals festgesetzt.<br />

Wird durch Austritt von Gesellschaftern das gezeichnete<br />

Kapital auf das Mindestkapital herabgesetzt, so darf keine weitere<br />

Herabsetzung erfolgen, ohne dass die Gesellschafterversammlung<br />

eine Kapitalherabsetzung beschließt.<br />

8.4 Gezeichnetes Kapital<br />

Das tatsächliche Kapital stellt den Teil des Gesellschaftskapitals<br />

dar, der tatsächlich von den Gesellschaftern gezeichnet wurde.<br />

Es kann durch weitere Zeichnungen oder den Eintritt neuer Gesellschafter<br />

erhöht oder durch den Rücktritt von Gesellschaftern<br />

gesenkt werden.<br />

_Artikel 9 · Modalitäten für Kapitalmaßnahmen<br />

9.1 Grundsatz<br />

Das Anfangskapital kann, wie nachfolgend unter 9.2 und 9.3<br />

beschrieben, durch die Aufnahme neuer Gesellschafter oder die<br />

Zeichnung neuer Anteile erhöht und durch die Rücknahme der<br />

Einlagen der Gesellschafter herabgesetzt werden.<br />

Das Gesellschaftskapital kann durch außerordentlichen Beschluss<br />

der Gesellschafterversammlung erhöht oder gesenkt werden.<br />

Bei Kapitalerhöhungen besteht kein vorrangiges Bezugsrecht<br />

der Altgesellschafter.<br />

Bei einer Kapitalherabsetzung haben die Zeichner eventuell<br />

vorhandene Spitzen selbst zu regeln.


9.2 Erhöhung des gezeichneten Kapitals<br />

Die Geschäftsführung ist bevollmächtigt, die Barzeichnung neuer<br />

Anteile durch Altgesellschafter sowie neu hinzutretende Gesellschafter<br />

anzunehmen. In beiden Fällen sind mindestens 30 Anteile<br />

zu zeichnen. Die Anzahl der gezeichneten Anteile soll durch zehn<br />

teilbar sein. Eine Beschränkung der Höhe nach gibt es nicht. Der<br />

Zeichner wird mit Datum des Gesellschafterbeschlusses, der über<br />

die Kapitalerhöhung befindet, Gesellschafter.<br />

Die für die Aufnahme von Gesellschaftern und Zeichnung geltenden<br />

Modalitäten werden von der Geschäftsführung festgelegt.<br />

Die Geschäftsführung darf keine Zeichnung weiterer Anteile<br />

zulassen, wenn sich das gezeichnete Kapital dadurch auf über<br />

€ 150.000. erhöhen würde. Diese Höchstgrenze kann durch einen<br />

Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung hinaufgesetzt<br />

werden.<br />

Die Gesellschafter sind verpflichtet, bei Zeichnung ein Agio in<br />

Höhe von 5% des Betrags ihrer Einlage zu zahlen.<br />

9.3 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals<br />

9.1) Das gezeichnete Kapital kann durch eine aus folgenden Gründen<br />

erfolgende vollständige oder teilweise Rückerstattung der Einlage<br />

der Gesellschafter herabgesetzt werden: Kündigung, Ableben, Auflösung<br />

einer juristischen Person, Insolvenz, Geschäftsunfähigkeit,<br />

Anordnung einer Vormundschaft oder Pflegschaft.<br />

In diesen Fällen wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern<br />

mit den übrigen Gesellschaftern fortgeführt.<br />

Die Geschäftsführung ist bevollmächtigt, die so zustande<br />

gekommene Kapitalherabsetzung festzustellen. Die Gesellschafter<br />

können das Gesellschaftsverhältnis unter Beachtung einer Frist<br />

von 12 Monaten bis zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum<br />

31.12.2013, kündigen (ordentliche Kündigung). Artikel 29 ist zu<br />

beachten.<br />

Die Kündigung ist per Einschreiben mit Rückschein an die<br />

Geschäftsführung zu richten. Maßgeblich für die Einhaltung der<br />

Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der<br />

Geschäftsführung. Die Kündigungen werden in chronologischer<br />

Reihenfolge bearbeitet.<br />

9.2) Durch Einlagenrückgewähr darf das Mindestkapital nicht unterschritten<br />

werden.<br />

_Artikel 10 · Zeichnungen im Rahmen des genehmigten<br />

Gesellschaftskapitals<br />

Zeichnungen im Rahmen des genehmigten Gesellschaftskapitals<br />

(siehe Artikel 8.2) ohne Kapitalerhöhung sind im vorliegenden<br />

Artikel geregelt.<br />

Eine Zeichnung erfolgt durch Erteilung eines Zeichnungsauftrages<br />

an die Hansische Treuhand AG, die den Beitritt des Gesellschafters<br />

herbeiführt, sofern die unten genannten Bedingungen<br />

erfüllt sind.<br />

Die gesamte Zeichnungssumme zuzüglich 5% Agio wird in<br />

vollem Umfang fällig und zahlbar gemäß dem Fälligkeitstermin<br />

laut Annahmeschreiben (als Antwort auf den Zeichnungsauftrag)<br />

der Hansischen Treuhand AG an den Zeichner.<br />

Im Falle nicht fristgerechter Zahlung der Zeichnungssumme<br />

(zzgl. 5% Agio) ist die Gesellschaft über die Geschäftsführung<br />

berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem<br />

geltenden Basiszinssatz (Euribor) zu erheben. Die Geschäftsführung<br />

ist ermächtigt, die Ansprüche geltend zu machen und einzuziehen.<br />

Der Zeichner wird Gesellschafter ab dem spätesten der folgenden<br />

Ereignisse, die kumulativ vorliegen müssen:<br />

9.1. Vorliegen der folgenden Freigabebedingungen:<br />

a) Notarielle Bestätigung über die ordnungsgemäße Grundstücksübertragung<br />

der Immobilie<br />

b) Zusage einer Hypothekenbank über die langfristige Fremdfinanzierung<br />

zu den vereinbarten Bedingungen<br />

c) Abschluss des Mietvertrages mit LeasePlan France S.A.<br />

9.2. Ausdrückliche Annahme des Zeichnungsauftrags durch die Hansische<br />

Treuhand AG<br />

9.3. Fälligkeit des Zeichnungsbetrags<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

9.4. Erhalt durch die Hansische Treuhand AG des Zeichnungsbetrags<br />

zzgl. 5% Agio.<br />

Die Hansische Treuhand AG legt die Zeichnungsbeträge im<br />

Namen und auf Rechnung der Zeichner in die Gesellschaft ein und<br />

führt somit dem Beitritt herbei.<br />

Die Annahme eines Auftrags/Zeichnungsscheins gilt als Genehmigung<br />

des Eintritts des Gesellschafters in die Gesellschaft gem.<br />

Artikel 13. Der Eintritt eines Gesellschafters kann aus triftigem<br />

Grund und u. a. aus den unter Artikel 3 oben aufgeführten Gründen<br />

verweigert werden. Die Verweigerung des Eintritts in die Gesellschaft<br />

wird schriftlich mitgeteilt.<br />

_Artikel 11 · Mit den Anteilen verbundene Rechte<br />

und Pflichten<br />

9.1) Die Rechte der Gesellschafter ergeben sich aus dem vorliegenden<br />

Gesellschaftsvertrag, dessen nachfolgende Änderungen und ordnungsgemäß<br />

erfolgten Abtretungen von Gesellschaftsanteilen.<br />

Die Gesellschaft wird den Gesellschaftern Anteilscheine (certificats<br />

représentatifs de parts) ausstellen. Diese lauten auf den<br />

Namen des jeweiligen Gesellschafters.<br />

Nach jeder Änderung der Beteiligung sind die Anteilscheine an<br />

die Gesellschaft zurückzugeben und zu annullieren.<br />

Die Gesellschaftsanteile können nicht durch Wertpapiere verbrieft<br />

werden, mit denen Kapital über den Kapitalmarkt aufgenommen<br />

werden kann.<br />

9.2) Die Beteiligung der Gesellschafter an dem Gewinn und an dem Verlust<br />

bestimmt sich nach Artikel 25.<br />

_Artikel 12 · Form und Publizität der Abtretung von<br />

Gesellschaftsanteilen<br />

Jede Abtretung eines Anteils muss durch eine privatschriftliche<br />

oder notarielle Urkunde festgestellt werden.<br />

Damit sie der Gesellschaft entgegengehalten werden kann,<br />

muss sie ihr durch Gerichtsvollzieher zugestellt oder in das Gesellschaftsbuch<br />

eingetragen werden. Die Geschäftsführung wird hierüber<br />

auf Anfrage des Gesellschafters eine Bestätigung erstellen.<br />

Dritten kann die Abtretung erst nach Hinterlegung der Urkunde<br />

beim Handelsregister entgegengehalten werden. Diese Hinterlegung<br />

wird durch die Geschäftsführung veranlasst, insofern ihr<br />

hierzu von den Gesellschaftern die erforderlichen Unterlagen zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

_Artikel 13 · Abtretung von Gesellschaftsanteilen<br />

Die Gesellschaftsanteile können nur nach Zustimmung durch die<br />

Geschäftsführung abgetreten werden. Die Genehmigung kann nur<br />

mit triftigem Grund verweigert werden. Als triftiger Grund gilt ein<br />

Verstoß gegen die in Artikel 3 dieser Satzung enthaltenen Bestimmungen.<br />

Die beabsichtigte Abtretung ist der SCI Zweite IFF, vertreten<br />

durch die Geschäftsführung, zusammen mit dem Antrag auf<br />

Zustimmung durch Einschreiben mit Rückschein anzuzeigen. Diese<br />

Anzeige über das Abtretungsvorhaben muss den Namen, den Vornamen,<br />

die Adresse, die Nationalität des vorgeschlagenen Käufers<br />

sowie die Anzahl der zu veräußernden Anteile und den Preis<br />

angeben.<br />

Die Geschäftsführung wird ihre Entscheidung innerhalb von zwei<br />

Monaten ab Zugang der Anzeige der Abtretungsabsicht mittels eingeschriebenen<br />

Briefs mit Rückschein mitteilen. Wird keine Antwort<br />

erteilt, so gilt die Abtretung als genehmigt. Diese Entscheidung<br />

muss dann nicht begründet werden.<br />

Wird die Zustimmung verweigert, so hat der abtretende Gesellschafter<br />

ein außerordentliches Kündigungsrecht, auf das die Bestimmungen<br />

des Artikels 9 bezüglich des ordentlichen Kündigungsrechts<br />

keine Anwendung finden. Die außerordentliche Kündigung<br />

ist mit Einschreiben per Rückschein an die Geschäftsführung zu<br />

richten und tritt einen Monat nach Erhalt des Kündigungsschreibens<br />

durch die Geschäftsführung in Kraft. Ein Anspruch auf Erwerb der<br />

die Abtretungsabsicht betreffenden Anteile durch die verbleibenden<br />

Gesellschafter oder die Gesellschaft besteht nicht.<br />

71


72<br />

Dieser Artikel über die Genehmigung des Beitritts eines Gesellschafters<br />

ist auch auf den Eintritt in die Gesellschaft per Kapitalerhöhung<br />

anwendbar, wobei die Entscheidungsfrist über die Genehmigung<br />

eines Gesellschafters, die der Geschäftsführung obliegt,<br />

auf zwei (2) Tage reduziert wird. Diese 2-tägige Entscheidungsfrist<br />

läuft ab Erhalt durch die Geschäftsführung einer Kopie des Zeichnungsauftrags.<br />

_Artikel 14 · Verpfändung von Gesellschaftsanteilen<br />

Die Gesellschaftsanteile können durch privatschriftlichen oder notariellen<br />

Vertrag verpfändet werden. Um die Zustimmung der Gesellschaft<br />

betreffend die Verpfändung einzuholen, wird der Verpfändungsvertrag<br />

der Gesellschaft entweder durch Gerichtsvollzieher<br />

(huissier) zugestellt oder wird die Zustimmung der Gesellschaft im<br />

Rahmen eines notariellen Vertrages bestätigt.<br />

Die Genehmigung des eventuellen Eintritts des Pfandgläubigers<br />

in die Gesellschaft durch die Gesellschaft ist bei der Durchführung<br />

der Verpfändung gemäß Artikel 13 einzuholen. Allerdings gilt die<br />

Zustimmung der Gesellschaft im Rahmen eines notariellen Vertrages<br />

bereits als Zustimmung der Geschäftsführung zu dem eventuellen<br />

Eintritt des Pfandgläubigers in die Gesellschaft.<br />

Die Verpfändung wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht;<br />

der Zeitpunkt der Veröffentlichung bestimmt den Rang<br />

unter den Pfandgläubigern.<br />

_Artikel 15 · Geschäftsführung und Vertretung<br />

9.1) Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist die IFF<br />

Geschäftsführung für <strong>Frankreich</strong> GmbH mit Sitz in Brandstwiete 4,<br />

Hamburg (Deutschland, nachstehend »IFF GmbH«) bestellt.<br />

Folgende Personen:<br />

· Herr Joachim Schmarbeck,<br />

· Frau Anne-Kathrin Wirth,<br />

· Frau Tanja Einsiedler-Johannsen,<br />

sind die gesetzlichen Vertreter der IFF GmbH.<br />

Die IFF GmbH wird für die Dauer der Gesellschaft zum<br />

Geschäftsführer ernannt.<br />

Die IFF GmbH erklärt, dass der Ausübung des Amts der<br />

Geschäftsführung kein Hindernis entgegensteht.<br />

9.2) Ihre Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme<br />

aller Geschäfte, die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören,<br />

insbesondere und vorbehaltlich der in Artikel 17 genannten einwilligungsbedürftigen<br />

Rechtsgeschäfte von Abschluss, Verlängerung,<br />

Anpassung sowie der Abwicklung bzw. Vornahme der dem <strong>Invest</strong>itionsplan<br />

zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen.<br />

Sämtliche mit der Erstinvestition verbundenen Geschäftstätigkeiten,<br />

soweit sie im <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan, im Katalog<br />

oder in diesem Vertrag erläutert oder geregelt sind, bedürfen zu<br />

ihrer Durchführung keiner gesonderten Genehmigung und sind<br />

gestattet. Dies beinhaltet auch die Aufnahme von weiterem Fremdkapital<br />

zu Lasten des Eigenkapitals im Rahmen wirtschaftlich vertretbarer<br />

und kaufmännischer Vorsicht.<br />

9.3) Der oder die Geschäftsführer können mit vertragsändernder Mehrheit<br />

abberufen werden. Handelt es sich bei der Geschäftsführung<br />

um einen Gesellschafter, so zählen dessen Stimmen bei der<br />

Abstimmung nicht mit.<br />

9.4) Die IFF GmbH kann ihr Amt unter Beachtung einer Kündigungsfrist<br />

von 3 Monaten bei Vorliegen eines triftigen Grundes niederlegen.<br />

Vorbehaltlich einer entgegenstehenden Bestimmung oder eines<br />

entgegenstehenden Beschlusses endet das Amt einen Monat nach<br />

letztem Zugang des Einschreibens mit Rückscheins bei der Gesellschaft<br />

sowie der Dienstleisterin.<br />

Die anschließende Neubestellung eines oder mehrerer<br />

Geschäftsführer(s), wobei es sich um natürliche oder juristische Personen<br />

handeln kann, bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

9.5) Es können sowohl juristische als auch natürliche Personen zum Geschäftsführer<br />

bestellt werden, und dies unabhängig von einer Eigenschaft<br />

als Gesellschafter. Ist eine juristische Person zum Geschäftsführer<br />

bestellt, unterliegen die Geschäftsführer bzw. unterliegt die<br />

Geschäftsführung dieser juristischen Person denselben Bedingun-<br />

gen und Verpflichtungen und der gleichen zivil- und strafrechtlichen<br />

Haftung, wie wenn sie im eigenen Namen Geschäftsführer wäre(n),<br />

und dies unbeschadet der gesamtschuldnerischen Haftung der juristischen<br />

Person, die zum Geschäftsführer bestellt wurde.<br />

9.6) Die Geschäftsführung ist verpflichtet, in Verträgen mit Dritten für<br />

die Gesellschafter einen Haftungsausschluss für Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft, deren Gegenstandswert € 50.000 überschreiten,<br />

anzustreben. Die Geschäftsführung hat diese Verpflichtung bereits<br />

für die im Namen der sich in Gründung befindlichen Gesellschaft<br />

abgeschlossenen Verträge erfolgreich sichergestellt.<br />

9.7) Die Geschäftsführung führt die Geschäfte mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns.<br />

_Artikel 16 · Kosten<br />

Für die Zeichnungsphase erhält die Geschäftsführung eine einmalige<br />

Vorabvergütung von € 29.500, die spätestens am 31.12.2003<br />

fällig wird.<br />

Ferner erhält die Geschäftsführung ab 2004 eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von € 20.000. Diese Vergütung wird jeweils zum<br />

30.06. eines jeden Jahres fällig und erhöht sich jährlich um 2%,<br />

erstmals am 01.01.2005.<br />

_Artikel 17 · Einwilligungsbedürftige Rechtsgeschäfte<br />

9.1) Für die über den Rahmen der in Artikel 15 zugrunde gelegten<br />

Geschäftsführerbefugnis hinausgehenden Geschäfte ist die Einwilligung<br />

der Gesellschafterversammlung erforderlich.<br />

Dies gilt insbesondere für folgende Geschäfte, wobei es sich<br />

um eine nicht abschließende Aufzählung handelt:<br />

a) Verlängerung, Anpassung und/oder Aufhebung der nach Maßgabe<br />

des <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplanes zu schließenden<br />

Verträge, sofern deren Gegenstandswert mehr als € 500.000<br />

beträgt; ausgenommen ist die Aufnahme von Krediten im Zusammenhang<br />

mit der Erstinvestition sowie der Vermietung der<br />

Immobilien zu folgenden Zwecken:<br />

a I) die langfristige Finanzierung vom Mieter gewünschter<br />

Bauten, sofern diesbezügliche Zins- und Tilgungszahlungen<br />

über eine gesonderte erhöhte Miete erfolgen;<br />

a II) die langfristige Finanzierung der TVA (französische Umsatzsteuer),<br />

wenn diesbezügliche Zins- und Tilgungszahlungen<br />

über eine gesonderte erhöhte Miete nicht umsatzsteuerpflichtiger<br />

Mieter erfolgen;<br />

b) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und<br />

grundstücksgleichen Rechten;<br />

c) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen;<br />

d) Abschluss von Verträgen, die eine Beteiligung am Ergebnis oder<br />

am Vermögen der Gesellschaft zum Gegenstand haben;<br />

e) Vornahmen von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen, die<br />

über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens hinausgehen<br />

oder die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung<br />

sind und einen Betrag von € 500.000 im Einzelfall übersteigen.<br />

9.2) Sofern bei der Gesellschaft ein Beirat gebildet wird, befindet er<br />

über die Einwilligung zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften<br />

und -handlungen.<br />

9.3) Die in vorliegendem Artikel genannten Einschränkungen können<br />

Dritten nicht entgegengehalten werden. Weiterhin wird wie gesetzlich<br />

vorgeschrieben die Gesellschaft Dritten gegenüber auch durch<br />

solche Maßnahmen verpflichtet, die über den Gesellschaftszweck<br />

hinausgehen.<br />

_Artikel 18 · Beirat<br />

9.1) Zur Beratung der Geschäftsführung kann für die Gesellschaft ein<br />

Beirat gebildet werden. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, wovon<br />

zwei durch die Gesellschafterversammlung gewählt werden und<br />

ein Mitglied von der Geschäftsführung bestimmt wird.<br />

9.2) Der Beirat wird jeweils für die Dauer von drei Jahren gewählt und<br />

nach der dem Ablauf dieser Frist folgenden ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

über den Jahresabschluss neu gewählt.<br />

Wiederwahl ist zulässig.


9.3) Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.<br />

9.4) Der Beirat ist nicht berechtigt, der Geschäftsführung Weisungen<br />

zu erteilen. Der Beirat ist jedoch berechtigt, von der Geschäftsführung<br />

Berichte über die einzelnen Angelegenheiten zu verlangen.<br />

Auf Beschluss des Beirates ist eines seiner Mitglieder oder ein beauftragter<br />

Dritter auf Kosten der Gesellschaft berechtigt, die Geschäftsbücher<br />

der Gesellschaft einzusehen.<br />

9.5) Die Mitglieder des Beirates haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Schadensersatzansprüche gegen den Beirat verjähren<br />

drei Jahre nach Kenntniserlangung über den die Ersatzpflicht begründenden<br />

Sachverhalt, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />

Verjährung unterliegen.<br />

9.6) Der Beirat erhält neben der Erstattung seiner Auslagen eine Vergütung,<br />

die von der Gesellschafterversammlung zu beschließen ist.<br />

9.7) Die Hansische Treuhand AG soll an den Sitzungen des Beirats teilnehmen.<br />

_Artikel 19 · Gesellschafterversammlung<br />

9.1) Die Gesellschafterbeschlüsse werden nach Wahl der Geschäftsführung<br />

entweder in einer Gesellschafterversammlung oder im Wege<br />

des schriftlichen Umlaufverfahrens getroffen. Gesellschafterversammlungen<br />

können am Sitz der Gesellschaft oder an einem<br />

anderen Ort, der von der Geschäftsführung bestimmt wird, abgehalten<br />

werden. Gesellschafterversammlungen im Sinne dieses<br />

Gesellschaftsvertrages sind auch solche, die im schriftlichen Verfahren<br />

abgehalten werden.<br />

Die ordentliche Gesellschafterversammlung sollte jährlich bis<br />

spätestens zum 30.06. eines Jahres stattfinden.<br />

9.2) Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt durch<br />

Einschreiben mit Rückschein durch die Geschäftsführung unter Bekanntgabe<br />

der Tagesordnung und Wahrung einer Frist von 4 (vier)<br />

Wochen, beginnend mit der Absendung an die Gesellschafter.<br />

9.3) Auf Antrag von Gesellschaftern, die zusammen zumindest 25% der<br />

Gesellschaftsanteile halten, hat die Geschäftsführung unverzüglich<br />

eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Diese kann nach<br />

Wahl der Geschäftsführung auch im Wege des schriftlichen<br />

Umlaufverfahrens stattfinden.<br />

9.4) Die Gesellschafterversammlung wird von der Geschäftsführung<br />

geleitet. Sie ist berechtigt, einen Vertreter mit der Leitung zu beauftragen.<br />

9.5) Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen<br />

Dritten vertreten zu lassen.<br />

_Artikel 20 · Gegenstand der Beschlussfassung in der<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Die Gesellschafterversammlung ist insbesondere zuständig für folgende<br />

Beschlussfassungen, wobei es sich nicht um eine abschließende<br />

Aufzählung handelt:<br />

a) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

b) Umwandlung der Gesellschaft;<br />

c) Veräußerung der von der Gesellschaft gehaltenen Immobilien;<br />

d) Auflösung und Liquidation der Gesellschaft;<br />

e) Abberufung und Ernennung der Geschäftsführung;<br />

f) Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Geschäftsführern;<br />

g) Entlastung der Geschäftsführung und Entlastung eines etwaigen<br />

Beirates;<br />

h) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

i ) Wahl des Abschlussprüfers;<br />

j ) vorbehaltlich Artikel 25 dieses Vertrages: Beschlussfassung<br />

über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie über die Verwendung<br />

von Liquiditätsüberschüssen, wobei der Grundsatz der<br />

Gleichbehandlung zu wahren ist.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

_Artikel 21 · Beschlussfassung<br />

9.1) Die Gesellschafter beschließen in Gesellschafterversammlungen<br />

oder im Wege der schriftlichen Abstimmung in den in diesem Vertrag<br />

und im Gesetz vorgesehenen Fällen.<br />

9.2) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß geladen und mindestens 25%<br />

aller Stimmen anwesend oder vertreten sind oder an der schriftlichen<br />

Abstimmung im Umlaufverfahren teilgenommen haben. Ist<br />

eine Versammlung hiernach nicht beschlussfähig, so ist eine neue<br />

Versammlung mit gleicher Tagesordnung mit einer Frist von wenigstens<br />

vierzehn Tagen einzuberufen, wobei die Beschlüsse entweder<br />

in einer Gesellschafterversammlung oder schriftlich im Umlaufverfahren<br />

gefasst werden. Diese Versammlung ist in jedem Falle<br />

beschlussfähig, worauf in der Einladung hinzuweisen ist.<br />

9.3) Alle Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung, mit Ausnahme<br />

der in Artikel 20 a) bis e) genannten, bedürfen der Mehrheit<br />

der anwesenden und vertretenen Stimmen (»ordentliche Hauptversammlung«).<br />

Die Beschlussfassungen nach Artikel 20 a) bis e) bedürfen<br />

einer Mehrheit von über 75% der Stimmen (»außerordentliche<br />

Hauptversammlung«).<br />

Stimmenthaltungen zählen bei der Ermittlung der Beschlussfähigkeit<br />

mit, gelten aber nicht als abgegebene Stimmen für die<br />

Ermittlung der Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als<br />

abgelehnt.<br />

Eine Erhöhung der Einlage eines Gesellschafters kann nur mit<br />

dessen Zustimmung beschlossen werden.<br />

9.4) Das Stimmrecht der Gesellschafter bestimmt sich nach der gehaltenen<br />

Beteiligung an der Gesellschaft. Jeder Anteil vermittelt eine<br />

Stimme.<br />

9.5) Vor einer schriftlichen Abstimmung ist den Gesellschaftern die Aufforderung<br />

zur Abstimmung von der Geschäftsführung durch Einschreiben<br />

mit Rückschein zu übersenden. Dabei ist der Abstimmungsgegenstand<br />

bekannt zu geben und mit einer Erläuterung der<br />

Geschäftsführung und den für die Information der Gesellschafter<br />

erforderlichen Unterlagen zu versehen. Die Stimmabgabe der<br />

Gesellschafter muss innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt<br />

der Abstimmungsaufforderung eingehen.<br />

9.6) Über das Ergebnis einer schriftlichen Abstimmung unterrichtete<br />

die Geschäftsführung die Gesellschafter schriftlich. Eine namentliche<br />

Nennung erfolgt nicht.<br />

9.7) Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur binnen<br />

einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Zusendung des<br />

in Artikel 22 geregelten Protokolls gerichtlich geltend gemacht<br />

werden. Nach Ablauf dieser Frist, spätestens jedoch 3 Jahre nach<br />

Beschlussfassung, gilt ein etwaiger Mangel als geheilt. Weiterhin<br />

gelten Einberufungsmängel als geheilt, wenn alle Gesellschafter<br />

anwesend oder vertreten sind bzw. mitgestimmt haben.<br />

9.8) Selbst wenn die Hansische Treuhand AG nicht mehr Gesellschafterin<br />

ist, soll sie an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen.<br />

_Artikel 22 · Protokollierung der Gesellschafterbeschlüsse<br />

Über die Gesellschafterbeschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen,<br />

welches von dem Leiter der Gesellschafterversammlung und der<br />

Geschäftsführung, bei Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren<br />

von der Geschäftsführung zu unterzeichnen ist.<br />

Einsprüche gegen das Protokoll bzw. gegen die schriftliche Mitteilung<br />

nach Artikel 21 Abs. 6 sind unbeschadet der Regelung des<br />

Artikels 21 Abs. 7 innerhalb von vier Wochen nach Absendung<br />

schriftlich gegenüber der Geschäftsführung zu erklären.<br />

73


_Artikel 23 · Geschäftsjahr, Jahresabschluss<br />

9.1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Hiervon abweichend beginnt<br />

das erste Geschäftsjahr am Tag der Eintragung der Gesellschaft im<br />

Handelsregister und endet am 31. Dezember 2003.<br />

9.2) Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss eines jeden<br />

Geschäftsjahres ist von der Geschäftsführung unter Beachtung der<br />

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung<br />

sowie der gesetzlichen Vorschriften der Jahresabschluss der Gesellschaft<br />

anzufertigen.<br />

9.3) Der vorläufige Jahresabschluss ist den Gesellschaftern mit einer<br />

Einladung zur Gesellschafterversammlung zuzusenden.<br />

9.4) Im Rahmen der Gesellschafterversammlung, in der über die Feststellung<br />

des Jahresabschlusses beschlossen wird, wird zugleich<br />

die Höhe des zum Ende des betreffenden Geschäftsjahres gezeichneten<br />

Kapitals festgestellt.<br />

9.5) Der Jahresabschluss wird von einem oder mehreren Abschlussprüfern<br />

geprüft. Die Bestellung der Prüfer erfolgt durch Gesellschafterbeschluss<br />

für eine Dauer von sechs Jahren. Die Abschlussprüfer<br />

können wiedergewählt werden. Die Honorare der Abschlussprüfer<br />

sind von der Gesellschaft zu tragen. Die Abschlussprüfer werden zu<br />

den Gesellschafterversammlungen und schriftlichen Beschlussfassungen<br />

eingeladen.<br />

74<br />

_Artikel 24 · Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft<br />

und ihren Geschäftsführern oder ihren Gesellschaftern<br />

Über Vereinbarungen, die direkt oder durch eine zwischengeschaltete<br />

Person zwischen der Gesellschaft und einem Geschäftsführer<br />

abgeschlossen werden, haben die Abschlussprüfer oder in deren<br />

Abwesenheit der Geschäftsführer einen Sonderbericht vorzulegen,<br />

über den die Gesellschafterversammlung befindet.<br />

Diese Bestimmung gilt ebenfalls für Vereinbarungen, die zwischen<br />

der Gesellschaft und einer weiteren Gesellschaft getroffen<br />

werden, wenn diese Gesellschaft ein unbeschränkt haftender<br />

Gesellschafter, ein Geschäftsführer, ein Verwaltungsratsmitglied,<br />

ein Generaldirektor, ein delegierter Generaldirektor, ein Vorstandsoder<br />

Aufsichtsratsmitglied oder ein Gesellschafter, der über mehr<br />

als 10% der Stimmrechte verfügt, angehört, der gleichzeitig Geschäftsführer<br />

oder Direktionsorgan der Gesellschaft ist.<br />

Der betroffene Geschäftsführer ist als Gesellschafter nicht vom<br />

Stimmrecht ausgeschlossen.<br />

_Artikel 25 · Beteiligung am Ergebnis und Vermögen, Ausschüttungen<br />

9.1) Die Gesellschafter sind im Verhältnis der von ihnen gehaltenen<br />

Gesellschaftsanteile am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft<br />

beteiligt. Für das erste Geschäftsjahr erfolgt die Aufteilung<br />

von Ergebnis und Liquiditätsausschüttung im Verhältnis des eingezahlten<br />

Gesellschaftskapitals zueinander (pro rata temporis).<br />

Betreffend die Pro-rata-temporis-Berechnung ist auf das Eintrittsdatum<br />

in die Gesellschaft gemäß Artikel 10 abzustellen.<br />

9.2) Allen Gesellschaftern werden Verlustanteile auch dann zugerechnet,<br />

wenn sie die Höhe der Einlagen übersteigen.<br />

9.3) Über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen,<br />

soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher oder sonstiger<br />

Verpflichtungen benötigt werden (ausschüttungsfähiges Ergebnis),<br />

entscheidet die Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung<br />

ist berechtigt, a conto eines später zu fassenden Beschlusses<br />

der Gesellschafterversammlung nach ihrem Ermessen frei verfügbare<br />

Liquidität an die Gesellschafter auszuschütten.<br />

9.4) Durch Gesellschafterbeschluss kann von dieser Art der Verteilung<br />

des Gewinns abgewichen werden. In einem solchen Beschluss<br />

können die Gesellschafter insbesondere bestimmen, dass ein Teil<br />

des Gewinns oder der gesamte Gewinn ins neue Geschäftsjahr<br />

vorgetragen oder auf alle allgemeinen oder besonderen Reserven<br />

aufgeteilt wird.<br />

_Artikel 26 · Gesellschafterkonten<br />

9.1) Für jeden Gesellschafter werden ein Kapitalkonto, ein Verlustkonto<br />

und ein Verrechnungskonto geführt.<br />

9.2) Auf dem Kapitalkonto wird die auf seinen Gesellschaftsanteil<br />

gezahlte Einlage des Gesellschafters gebucht. Diese ist unveränderlich<br />

und maßgebend für das Stimmrecht, für die Ergebnisverteilung,<br />

für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen sowie<br />

den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben.<br />

9.3) Verluste werden auf gesonderten Verlustkonten gebucht, die aus<br />

künftigen Gewinnen aufzufüllen sind.<br />

9.4) Für den sonstigen Verrechnungsverkehr, insbesondere Entnahmen<br />

und Gewinngutschriften zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern,<br />

wird ein Verrechnungskonto geführt.<br />

9.5) Auf allen Konten sind die Salden unverzinslich.<br />

_Artikel 27 · Ausscheiden von Gesellschaftern<br />

9.1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

a) er das Gesellschaftsverhältnis ordentlich nach Artikel 9 oder<br />

außerordentlich nach Artikel 13 kündigt;<br />

b) er durch außerordentlichen Gesellschafterbeschluss aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen wird;<br />

c) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.<br />

9.2) Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern von den verbleibenden Gesellschaftern<br />

unter entsprechender teilweiser Herabsetzung des gezeichneten<br />

Kapitals unter Vorbehalt des Artikels 9 unter der bisherigen Firma<br />

fortgeführt.<br />

_Artikel 28 · Tod eines Gesellschafters<br />

9.1) Stirbt ein Gesellschafter, so gehen seine Anteile auf seine Erben<br />

nach Maßgabe der Regelungen dieses Vertrages über und wird<br />

mit diesen fortgesetzt. Diese müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins<br />

oder einer von der Geschäftsführung akzeptierten Form<br />

legitimieren. Für den Übergang auf die Erben ist keine Zustimmung<br />

der Geschäftsführung nach Artikel 13 erforderlich.<br />

9.2) Mehrere Erben dürfen bis zur Auseinandersetzung ihrer Gesellschafterrechte<br />

diese nur durch einen gemeinsamen, schriftlich<br />

beauftragten Bevollmächtigten ausüben. Ein Bevollmächtigter ist<br />

auch dann zu benennen, wenn Anteile unter einem Nominalwert<br />

von € 100 entstehen. Solange ein gemeinsamer Bevollmächtigter<br />

nicht bestellt (ist) oder die Legitimation des oder der Erben nicht<br />

erfolgt ist, ruhen die personenbezogenen Rechte aus der Gesellschafterbeteiligung.<br />

9.3) Bei Aufteilung einer Beteiligung infolge Erbauseinandersetzung<br />

dürfen keine Anteile mit einem Nominalwert von unter € 100 entstehen.<br />

_Artikel 29 · Auseinandersetzungsguthaben<br />

9.1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft durch Kündigung<br />

aus, so hat er Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben,<br />

welches seiner Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft entspricht.<br />

Maßgebend hierfür ist der Verkehrswert des Gesellschaftsvermögens<br />

nach Abs. 3 dieser Vorschrift.<br />

.2) Das Auseinandersetzungsguthaben berechnet sich nach dem Wert<br />

des Gesellschaftsanteils, der auf den Tag des Ausscheidens zu<br />

ermitteln ist. Zur Ermittlung ist auf den Tag des vollständigen oder<br />

teilweisen Ausscheidens eine Auseinandersetzungsbilanz zu<br />

erstellen.<br />

9.3) Das Auseinandersetzungsguthaben ist im Regelfall im Rahmen des<br />

Jahresabschlusses zu ermitteln. Der Grundbesitz der Gesellschaft<br />

ist mit dem Verkehrswert zu bewerten. Die Gesellschaft wird zum<br />

Ende eines jeweiligen Kalenderjahres, in dem ein Gesellschafter<br />

ausgeschieden ist, den Verkehrswert des Gesellschaftsvermögens


durch einen unabhängigen vereidigten Sachverständigen auf Kosten<br />

der Gesellschaft ermitteln lassen. Der Sachverständige hat das<br />

Gutachten bis zum 31.03. des Folgejahres zu erstellen. Der Wert<br />

dieses Gutachtens ist für die Gesellschaft sowie den Ausscheidenden<br />

verbindlich.<br />

9.4) Das Auseinandersetzungsguthaben ist fällig in zwei gleichen Halbjahresraten,<br />

die erste Rate sechs Monate nach Ausscheiden des<br />

betreffenden Gesellschafters, die nächste Rate zum Jahresende.<br />

Das jeweils noch offene Abfindungsguthaben ist mit unter 6 v. H.<br />

jährlich zu verzinsen. Die Zinsen sind mit der Hauptsumme jeweils<br />

fällig und zahlbar.<br />

9.5) Soweit die Liquiditätslage der Gesellschaft bei Aufrechterhaltung<br />

eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und Erfüllung aller<br />

sonstigen bis zum Ausscheiden des Gesellschafters begründeten<br />

Verpflichtungen es nicht erlaubt, die Raten zu zahlen, so kann die<br />

Geschäftsführerin eine Stundung der Zahlungen ganz oder in Teilen<br />

verlangen, längstens jedoch um insgesamt drei Jahre.<br />

9.6) Die ausscheidenden Gesellschafter können keine Sicherstellung<br />

ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen.<br />

_Artikel 30 · Auflösung der Gesellschaft<br />

9.1) Die Gesellschaft wird am Tag des Ablaufs der in dem Gesellschaftsvertrag<br />

bestimmten Zeit oder aus jedem anderen von Artikel 1844-7<br />

Code civil vorgesehenen Grund aufgelöst und insbesondere durch<br />

Auflösungsbeschluss der Gesellschafter im Rahmen einer außerordentlichen<br />

Hauptversammlung. Im Falle einer Auflösung ist die<br />

Gesellschaft durch die Geschäftsführung zu liquidieren.<br />

9.2) Wenn Gesellschafter, die mindestens 25% des Gesellschaftskapitals<br />

repräsentieren, die Gesellschaft kündigen, ist von der Geschäftsführung<br />

unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen,<br />

die über eine Liquidation der Gesellschaft beschließt. Wird<br />

die Liquidation beschlossen, so nehmen auch die kündigenden<br />

Gesellschafter an der Liquidation teil.<br />

9.3) Sofern die Gesellschafter im Zuge der Liquidation – unbeschadet<br />

früherer Ausschüttungen – 110% nebst 5% Agio ihrer ursprünglichen<br />

Zeichnungssumme erhalten, erhält das Bankhaus <strong>Wölbern</strong><br />

& Co. eine Vergütung für erfolgreiche Abwicklung in Höhe von 30%<br />

der den genannten Liquidationsüberschuss von 110 % übersteigenden<br />

Erlöse.<br />

_Artikel 31 · Salvatorische Klausel, Erfüllungsort,<br />

Gerichtsstand<br />

9.1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein<br />

oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen<br />

nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt<br />

die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Gewollten am nächsten<br />

kommt.<br />

9.2) Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages<br />

eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />

9.3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses Vertrages<br />

ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart<br />

werden kann.<br />

9.4) Die Kosten der Errichtung dieses Vertrages trägt die Gesellschaft.<br />

_Artikel 32 · Eintragung, Rechtsgeschäfte im Namen der<br />

Gesellschaft in Gründung<br />

Mit der Eintragung ins Handelsregister erlangt die Gesellschaft<br />

Rechtspersönlichkeit. Bis zu dieser Eintragung werden die Rechtsverhältnisse<br />

unter den Gesellschaftern durch den vorliegenden<br />

Gesellschaftsvertrag, durch die allgemeinen Prinzipien, die auf Verträge<br />

und besonders auf Gesellschaftsverträge sowie auf schuldrechtliche<br />

Verpflichtungen Anwendung finden, geregelt.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Den Gesellschaftern wurde vor Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages<br />

eine Aufstellung der im Namen und für Rechnung<br />

der Gesellschaft getätigten Geschäfte mit Hinweis auf die für die<br />

Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen unterbreitet.<br />

Mit der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages werden die<br />

genannten Verpflichtungen von der Gesellschaft übernommen.<br />

_Artikel 33 · Bekanntmachung, Befugnisse<br />

Die Geschäftsführung wird bevollmächtigt, alle gesetzlich vorgesehenen<br />

Bekanntmachungsformalitäten durchzuführen.<br />

75


FRANKREICH 02<br />

Vereinbarung über ein Gesellschafterdarlehen<br />

Hinweis:<br />

An dieser Stelle ist der Darlehensvertrag über das Gesellschafterdarlehen<br />

in Höhe von 80% der individuellen Zeichnungssumme abgedruckt.<br />

Zur Vereinfachung erteilt der Anleger der Dienstleisterin mit dem<br />

Zeichnungsauftrag eine Vollmacht zur Unterzeichnung des Darlehensvertrages.<br />

Zwischen den Unterzeichnenden:<br />

1. Herr/Frau<br />

1. (nachstehend »<strong>Invest</strong>or«)<br />

und<br />

2. die SCI Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds für <strong>Frankreich</strong>,<br />

eine Personengesellschaft bürgerlichen Rechts mit einem variablen<br />

Kapital und einem Mindestkapital in Höhe von € 15.000 und dem<br />

Gesellschaftssitz 6, place de la Madeleine in 75008 Paris, eingetragen<br />

im Handelsregister von Paris unter der Nummer D 449 936 673,<br />

vertreten durch Herrn/Frau , hierzu<br />

ordnungsgemäß ermächtigt kraft einer in<br />

am ausgestellten Vollmacht.<br />

76<br />

(nachstehend die »Gesellschaft«),<br />

nachfolgend gemeinsam die »Parteien« und einzeln eine »Partei«<br />

genannt.<br />

Folgendes wird vorausgeschickt:<br />

Das vorliegende Gesellschafterdarlehen wird durch den Gesellschafter<br />

in dessen Eigenschaft gewährt. Die sich aus der vorliegenden Gewährung<br />

des Gesellschafterdarlehens ergebende Forderung des <strong>Invest</strong>ors<br />

wird in Abhängigkeit von der Liquidität der Gesellschaft beglichen. Der<br />

<strong>Invest</strong>or kann keine Tilgung des Gesellschafterdarlehens vor dem<br />

31.12.2013 verlangen.<br />

Es wurde Folgendes vereinbart:<br />

_1. Gegenstand<br />

Das vorliegende Gesellschafterdarlehen dient dazu, der Gesellschaft<br />

einen Teil der zur Refinanzierung des Kaufpreises der von der Gesellschaft<br />

erworbenen Immobilie, belegen 278-280 Avenue Napoléon<br />

Bonaparte in Rueil Malmaison (<strong>Frankreich</strong>), erforderlichen Beträge zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

_2. Höhe<br />

Der <strong>Invest</strong>or gewährt der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von<br />

€<br />

_3. Auszahlung<br />

Die Auszahlung des Darlehensbetrags hat zeitgleich mit der des<br />

Eigenkapitals zu erfolgen.<br />

_4. Verzinsung<br />

Das Gesellschafterdarlehen wird nicht verzinst.<br />

_5. Dauer, Rückzahlung<br />

Das Gesellschafterdarlehen wird für einen festen Zeitraum bis zum<br />

31.12.2013 gewährt. Es kann vom <strong>Invest</strong>or durch eingeschriebenen<br />

Brief mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende des Geschäftsjahres<br />

gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2013. Ab dem 01.01.2014 wird<br />

das Gesellschafterdarlehen ein unbefristetes Darlehen, soweit nicht<br />

eine neue Vereinbarung über die Befristung des Gesellschafterdarlehens<br />

geschlossen wird.<br />

Unabhängig von der Unkündbarkeit des Gesellschafterdarlehens<br />

durch den <strong>Invest</strong>or bis zum 31.12.2013 kann die Gesellschaft vor<br />

diesem Zeitpunkt zu jedem nach freiem Ermessen gewählten Zeitpunkt<br />

eine Tilgung eines Teils oder des Gesamtbetrages des gewährten<br />

Darlehens vornehmen. Die Tilgung erfolgt vor allem in Abhängigkeit<br />

von den Abschreibungen, die von der Gesellschaft während des<br />

betroffenen Geschäftsjahres vorgenommen werden, und im Rahmen<br />

der der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Liquidität.<br />

_6. Anteilsübertragung<br />

Das vorliegende Gesellschafterdarlehen wird der Gesellschaft aufgrund<br />

der Gesellschafterstellung des <strong>Invest</strong>ors gewährt. Eine Anteilsübertragung<br />

an den Geschäftsanteilen des <strong>Invest</strong>ors bewirkt automatisch<br />

den Rechtsübergang des Gesellschafterdarlehens. Vor dem in<br />

Artikel 5 bezeichneten Zeitpunkt kann auch im Falle der Abtretung der<br />

Geschäftsanteile keine Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens<br />

gefordert werden.<br />

_7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />

Der vorliegende Vertrag unterliegt dem französischen Recht. Jede<br />

sich aus ihm ergebende Rechtsstreitigkeit fällt in den Zuständigkeitsbereich<br />

der Gerichte des Gerichtsbezirks des Berufungsgerichts<br />

von Paris.<br />

Für den <strong>Invest</strong>or<br />

Für die Gesellschaft


Dienstleistungsvertrag<br />

zwischen der Gesellschaft<br />

Hansische Treuhand AG<br />

– nachstehend »HT« genannt –,<br />

der Société Civile Immobilière (»SCI«)<br />

Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds für <strong>Frankreich</strong><br />

– nachstehend »SCI Zweite IFF« oder »Gesellschaft« genannt –<br />

und dem Anleger der SCI Zweite IFF<br />

– nachstehend »Anleger« genannt –,<br />

zusammen die »Parteien« genannt.<br />

Unter »Anleger« sind die Gesellschafter der SCI Zweite IFF zu<br />

verstehen.<br />

Die HT ist von der SCI Zweite IFF beauftragt, diese bei der Wahrnehmung<br />

von rechtlichen und steuerlichen Pflichten zu unterstützen.<br />

Der Dienstleistungsvertrag wird des Weiteren zum Ziel der<br />

rechtlichen und steuerlichen Betreuung der Anleger hinsichtlich<br />

ihrer Beteiligungen an der Gesellschaft geschlossen. Die Annahme<br />

des Dienstleistungsvertrages erfolgt durch den einzelnen Anleger<br />

aus der Zeichnung seiner Beteiligung an der Gesellschaft bzw.<br />

dem Erwerb einer Beteiligung an der Gesellschaft.<br />

Soweit die HT im Auftrag der Gesellschaft sowie der Anleger<br />

handelt, ist ihr dies allseits gestattet.<br />

_§ 1 · Dienstleistungsverhältnis<br />

1.1 Zweck<br />

1.1.1 Zweck gegenüber den Anlegern<br />

Die rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten fordern, dass<br />

sich der Anleger unmittelbar, d. h. nicht über eine Treuhandvereinbarung,<br />

an der Gesellschaft beteiligt.<br />

Daraus ergeben sich für den Gesellschafter sowohl aus dem<br />

Gesellschaftsvertrag als auch aus den einschlägigen Gesetzesvorschriften<br />

Rechte und Pflichten rechtlicher wie auch steuerlicher<br />

Natur. Damit der Gesellschafter so gering wie möglich beansprucht<br />

wird, soll die HT als Koordinierungsstelle zwischen den Gesellschaftern<br />

einerseits, der Gesellschaft und den französischen Behörden<br />

und ggf. den weiteren Dienstleistern andererseits dienen.<br />

1.1.2 Zweck gegenüber der Gesellschaft<br />

Die HT soll die Gesellschaft bei der Wahrnehmung der gesellschaftsrechtlichen<br />

und steuerlichen Pflichten unterstützen sowie<br />

als Koordinationsstelle zwischen der Gesellschaft und den französischen<br />

Behörden agieren.<br />

1.2 Begründung des Dienstleistungsverhältnisses<br />

1.2.1 Begründung gegenüber den Anlegern<br />

Das Dienstleistungsverhältnis wird durch Annahme des unterzeichneten<br />

Auftrags/Zeichnungsscheins durch die HT im Auftrag<br />

der Gesellschaft begründet. Das Dienstleistungsverhältnis kann<br />

ebenfalls im Rahmen der Sonderrechtsnachfolge eines austretenden<br />

Gesellschafters erfolgen.<br />

1.2.2 Begründung gegenüber der Gesellschaft<br />

Das Dienstleistungsverhältnis tritt gegenüber der Gesellschaft<br />

mit Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages durch die Gesellschaft<br />

und die HT in Kraft.<br />

_§ 2 · Koordination zwischen der Gesellschaft und den Anlegern<br />

Die HT zentralisiert jegliche Korrespondenz zwischen den Gesellschaftern<br />

und der SCI Zweite IFF. Sie wird die Korrespondenz<br />

der Gesellschaft an die Anleger und die Korrespondenz der Anleger<br />

an die Gesellschaft weiterleiten. Jegliche Korrespondenz der<br />

Vereinbarung über ein Gesellschafterdarlehen | Dienstleistungsvertrag<br />

Anleger, die für die Gesellschaft bzw. für die Geschäftsführerin<br />

bestimmt ist und die der HT zugestellt wird, gilt als ordnungsgemäß<br />

zugestellt.<br />

Die Mitteilungen an die Gesellschaft bzw. an die Geschäftsführerin<br />

erfolgen gemäß § 6 dieses Dienstleistungsvertrages.<br />

_§ 3 · Leistungsumfang gegenüber den Anlegern<br />

3.1 Gesellschaftsrechtliche Betreuung<br />

3.1.1 Eintritt in die Gesellschaft<br />

a) Mit Unterzeichnung des Auftrags/Zeichnungsscheins beauftragt<br />

der unmittelbar der Gesellschaft beitretende Gesellschafter<br />

die HT nach Maßgabe dieses Dienstleistungsauftrages,<br />

seinen Beitritt zu veranlassen, sofern die Freigabebedingungen<br />

gemäß Artikel 10 des Gesellschaftsvertrages<br />

erfüllt sind, und ihn betreffend der Rechte und Pflichten, die<br />

sich aus seiner Beteiligung ergeben, zu unterstützen.<br />

b) Der Beitritt zur Gesellschaft kann auch erfolgen im Wege der<br />

Sonderrechtsnachfolge einer ursprünglichen Beteiligung.<br />

3.1.2 Gesellschafterversammlungen, Weisungsrechte und Beschlussfassung<br />

a) Über die die SCI Zweite IFF betreffenden Vorgänge wird die HT<br />

mindestens einmal jährlich schriftlich unterrichten.<br />

b) Die Anleger werden von der HT, die hierbei im Auftrag der<br />

Gesellschaft handelt, zu den Gesellschafterversammlungen<br />

eingeladen.<br />

c) Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich auf der Gesellschafterversammlung<br />

vertreten zu lassen. Eine Vollmacht kann insbesondere<br />

an die HT ausgestellt werden.<br />

Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen,<br />

die für jede Gesellschafterversammlung neu zu erteilen ist.<br />

Die Vollmachten werden im Rahmen der Einladungen zu<br />

den Gesellschaftversammlungen von der HT an die Gesellschafter<br />

übermittelt. Soll die HT einen Anleger bei einer<br />

Gesellschafterversammlung vertreten, muss die unterzeichnete<br />

Vollmacht der HT mindestens drei Tage vor der Gesellschafterversammlung<br />

zukommen.<br />

d) Vor Ausübung des Stimmrechts bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

der SCI Zweite IFF sind von der HT die Weisungen der Gesellschafter<br />

einzuholen, in welcher Weise die HT ihre Stimmrechte<br />

ausüben soll, wenn die Gesellschafter nicht selbst erscheinen.<br />

Wird die Dienstleisterin zwar bevollmächtigt, aber Weisung<br />

nicht erteilt, wird die HT insoweit mit Enthaltung abstimmen.<br />

Weisungen werden von den Gesellschaftern gemeinsam<br />

mit der Vollmacht schriftlich erteilt. Die Weisungsformulare<br />

sind von der HT schriftlich zusammen mit der Vollmacht den<br />

Anlegern zuzustellen (siehe c). Der HT steht kein Ermessen zu.<br />

3.1.3 Übertragung, Beendigung des Beteiligungsverhältnisses<br />

a) Der Gesellschafter, der seine Beteiligung nach Artikel 13 des<br />

Gesellschaftsvertrages abtreten will, zeigt der HT sein Abtretungsvorhaben<br />

schriftlich an. Die HT informiert im Auftrag des<br />

Gesellschafters die Gesellschaft über das Abtretungsvorhaben<br />

gemäß 13. Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages. Die HT holt die<br />

Zustimmung der Geschäftsführerin hinsichtlich des Abtretungsvorhabens<br />

ein und leitet diese an den Anleger weiter.<br />

b) Die HT ist über jede Abtretung unverzüglich zu informieren.<br />

c) Auf Anfrage des abtretenden Gesellschafters nimmt die HT die<br />

Publizitätspflichten der Abtretung gegenüber der Gesellschaft<br />

und dem Handelsregister gemäß Artikel 12 Abs. 2 + 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

wahr. Dies setzt voraus, dass der abtretende<br />

Gesellschafter der HT den Abtretungsvertrag in der erforderlichen<br />

Anzahl an Originalexemplaren übermittelt.<br />

77<br />

FRANKREICH 02


78<br />

d) Der Erwerber tritt in allen sich aus dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag<br />

ergebenden Rechte und Pflichten an die<br />

Stelle des bisherigen Gesellschafters.<br />

f) Über eine Übertragung durch Erbschaft bzw. Schenkung ist<br />

die HT unverzüglich zu informieren.<br />

3.2 Steuerliche Betreuung<br />

Jeder Gesellschafter ist in dieser Eigenschaft und als nicht in<br />

<strong>Frankreich</strong> ansässige Person in <strong>Frankreich</strong> beschränkt steuerpflichtig,<br />

sowohl im Hinblick auf die Einkommensteuer, die Erbschafts-<br />

und Schenkungsteuer als auch ggf. die Vermögensteuer.<br />

Ferner besteht bei Veräußerung der Beteiligung die Pflicht zur<br />

Registrierung beim französischen Finanzamt mit gleichzeitiger<br />

Begleichung einer Registersteuer von zurzeit 4,80% (Basis: Verkehrswert<br />

der Beteiligung).<br />

3.2.1 Einkommensteuer<br />

Durch die Beteiligung an der Gesellschaft ergibt sich u. a. die<br />

Pflicht zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung,<br />

in welcher der Gewinnanteil, der dem Gesellschafter zusteht, zu<br />

erklären ist. Daneben besteht die Pflicht zur Begleichung der sich<br />

ergebenden Einkommensteuer sowie zweier Vorauszahlungen.<br />

Für diejenigen Gesellschafter, die über keine weiteren in<br />

<strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen Einkünfte verfügen, können die einkommensteuerbezogenen<br />

Erklärungspflichten und Zahlungspflichten<br />

durch einen von der Geschäftsführerin bestellten französischen<br />

Steuerberater erfolgen, der als Fiskalvertreter des Gesellschafters<br />

wirken wird. Die entsprechenden Kosten sind bereits<br />

gemäß dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag abgedeckt.<br />

Zu diesem Zweck ist von dem Gesellschafter, der über keine<br />

weiteren in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen Einkünfte verfügt und<br />

von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, eine Vollmacht zugunsten<br />

des Steuerberaters zu erstellen. Gleichzeitig verpflichtet<br />

sich der Gesellschafter, die in einem Fragenkatalog zusammengeführten,<br />

für die Erstellung der Steuererklärung erforderlichen<br />

Daten an die HT zu liefern und unverzüglich über jegliche Änderungen<br />

(z. B. Wohnortwechsel, Änderung des Familienstandes<br />

usw.) zu informieren. Die Vollmacht wird von der HT zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Die HT wird diese Daten in zentralisierter Form an den Steuerberater<br />

weiterleiten und mit diesem die Abgabe der Steuererklärungen<br />

koordinieren.<br />

Die zu leistende Steuer wird für solche Gesellschafter<br />

unmittelbar von ihrem Ausschüttungsanteil einbehalten und dem<br />

Finanzamt fristgemäß überwiesen.<br />

Diejenigen Gesellschafter, die über weitere in <strong>Frankreich</strong><br />

steuerpflichtige Einkünfte verfügen, haben für ihre steuerlichen<br />

Angelegenheiten in <strong>Frankreich</strong> selbst Sorge zu tragen. Die HT<br />

wird ihnen jährlich fristgemäß eine Aufstellung des aus der Beteiligung<br />

an der Gesellschaft steuerpflichtigen Gewinnanteils<br />

übermitteln, damit dieser in der Einkommensteuererklärung mit<br />

berücksichtigt werden kann.<br />

3.2.2 Besteuerung eines Veräußerungsgewinns<br />

a) Veräußerung der Immobilie durch die Gesellschaft<br />

Im Falle der Veräußerung der Immobilie durch die Gesellschaft<br />

wird der sich daraus ergebende Gewinn auf Ebene der Gesellschaft<br />

ermittelt und im Namen jedes Gesellschafters der Einkommensteuer<br />

unterworfen. Das für die Einkommensteuer<br />

auf laufende Mieterträge unter 3.2.1 beschriebene Verfahren<br />

ist analog anzuwenden.<br />

b) Veräußerung von Gesellschaftsanteilen<br />

Im Falle der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen ist der entsprechende<br />

Gewinn auch in <strong>Frankreich</strong> zu versteuern und muss<br />

binnen 30 Tagen bei dem zuständigen Finanzamt erklärt werden.<br />

Auf Antrag des austretenden Gesellschafters kann die HT<br />

mit einem französischen Steuerberater die Erklärung und<br />

Begleichung der Steuer veranlassen. Die dadurch entstehenden<br />

Kosten sind durch den ausscheidenden Gesellschafter<br />

zu tragen.<br />

3.2.3 Vermögensteuer<br />

Aufgrund des geltenden Freibetrages (€ 720.000) und der Zeichnungssumme<br />

ist nicht davon auszugehen, dass ein Gesellschafter<br />

allein aufgrund seiner Beteiligung an der Gesellschaft der französischen<br />

Vermögensteuer unterliegen wird. Sollte dies jedoch<br />

der Fall sein, würde die HT diese Gesellschafter fristgemäß über<br />

deren Pflichten informieren und sie bei Bedarf mit einem franzö-<br />

sischen Steuerberater, welcher sie bei den Erklärungspflichten<br />

unterstützen kann, in Verbindung setzen. Die Kosten für die<br />

Erstellung der Vermögensteuererklärung wären von dem betroffenen<br />

Gesellschafter zu tragen.<br />

Gesellschaftern, die aufgrund weiterer Vermögensgegenstände<br />

in <strong>Frankreich</strong> der Vermögensteuer unterliegen bzw.<br />

unterliegen könnten, kann, auf deren Antrag und Kosten hin,<br />

durch die HT als Basis für die Vermögensteuererklärung eine<br />

jährliche Bewertung der Beteiligung mitgeteilt werden.<br />

3.2.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Die Beteiligung an der Gesellschaft kann im Falle der Übertragung<br />

im Todesfalle bzw. der Schenkung Erbschaftsteuer bzw.<br />

Schenkungsteuer auslösen und zu entsprechenden Erklärungspflichten<br />

in <strong>Frankreich</strong> führen.<br />

Die HT ist von solchen Ereignissen unverzüglich in Kenntnis<br />

zu setzen.<br />

Die HT kann, auf Antrag des Gesellschafters, diesen mit<br />

zuständigen Beratern (z.B. Steuerberater, Notar) in <strong>Frankreich</strong> in<br />

Verbindung setzen. Die daraus entstehenden Beratungs- und<br />

Notarkosten sind durch den Gesellschafter bzw. die/den Erben<br />

bzw. die/den Beschenkten zu tragen.<br />

3.2.5 Registersteuer bei Anteilsveräußerung<br />

Die entgeltliche Übertragung von Anteilen an der SCI, auch zwischen<br />

nicht in <strong>Frankreich</strong> ansässigen Anlegern, unterliegt einer<br />

Registersteuer von 4,80% (Basis: Verkehrswert der Beteiligung)<br />

und ist binnen eines Monats bei dem zuständigen französischen<br />

Finanzamt zu melden.<br />

Sofern der austretende bzw. der neue Gesellschafter es<br />

wünscht, kann die HT für die entsprechende Anmeldung und Begleichung<br />

der Steuer, ggf. unter Einbindung eines französischen<br />

Steuerberaters, Sorge tragen. Die dadurch entstehenden Kosten<br />

sowie die Registersteuer sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen<br />

zwischen Verkäufer und Erwerber durch Letzteren zu<br />

tragen.<br />

_§ 4 · Leistungsumfang gegenüber der Gesellschaft<br />

4.1 Gesellschaftsrechtliche Aufgaben<br />

4.1.1 Eintritt in die Gesellschaft<br />

a) Die HT ist beauftragt, im Namen der Gesellschaft, vertreten<br />

durch die Geschäftsführerin, die Aufträge/Zeichnungsscheine<br />

der Anleger entgegenzunehmen.<br />

b) Die HT ist im Auftrag der Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführerin,<br />

verpflichtet, die Beteiligung erst dann zu übernehmen,<br />

wenn die Freigabebedingungen des Artikels 10 a)–c)<br />

des Gesellschaftsvertrages erfüllt sind.<br />

c) Die HT ist im Auftrag der Gesellschaft, vertreten durch die<br />

Geschäftsführerin, berechtigt, mit Wirkung für und gegen die<br />

Gesellschaft und die Mitgesellschafter von der Annahme des<br />

Zeichnungsscheins zurückzutreten, wenn der Zeichner seiner<br />

Einzahlungsverpflichtung nebst 5% Agio aus dem Zeichnungsschein<br />

nicht fristgemäß nachkommt.<br />

d) Die Annahme des Auftrags/Zeichnungsscheins durch die HT<br />

gilt als Genehmigung des Eintritts in die Gesellschaft durch<br />

die Geschäftsführerin und setzt diese voraus. Die Annahme<br />

durch die Geschäftsführung kann aufgrund der in dem Gesellschaftsvertrag<br />

aufgeführten Gründe verweigert werden.<br />

4.1.2 Berichterstattung und Gesellschafterversammlungen<br />

a) Die HT ist beauftragt, die Anleger über die die SCI Zweite IFF<br />

betreffenden Vorgänge mindestens einmal jährlich schriftlich<br />

gemäß Artikel 19 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages zu unterrichten.<br />

b) Die Gesellschafterversammlung ist schriftlich mit einer Frist<br />

von 4 Wochen unter Angabe der von der Geschäftsführerin verbindlich<br />

festgelegten Tagesordnung einzuberufen. Die HT wird<br />

die Ladungen zu den Gesellschafterversammlungen verschicken.<br />

Die Versammlung findet am Ort, der von der Geschäftsführerin<br />

bestimmt wird, statt.<br />

Gemeinsam mit der Einladung zu den Gesellschafterversammlungen<br />

verschickt die HT Formulare zur Vollmachterteilung,<br />

zur Weisungsangabe der Gesellschafter sowie alle weiteren<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen.<br />

c) Nach Absprache mit der Geschäftsführerin kann die HT für die<br />

Gesellschafterversammlungen auch Beschlussfassungen<br />

im schriftlichen Verfahren, insbesondere im Umlaufverfahren,<br />

herbeiführen.


d) Der Vorsitz in der Versammlung wird von der Geschäftsführung<br />

geführt. Sie kann sich hierbei insbesondere von der HT vertreten<br />

lassen (Artikel 19 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

e) Die HT bereitet die Berichte der Geschäftsführung und die Protokolle<br />

der Gesellschafterversammlungen oder der Beschlussfassungen<br />

der Geschäftsführung vor. Sie holt die erforderlichen<br />

Unterzeichnungen der gesellschaftsrechtlichen Unterlagen ein<br />

und übermittelt die Protokolle der Beschlussfassungen an die<br />

Gesellschafter (Artikel 21 Abs. 6 i.V.m Artikel 22 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die HT nimmt ebenfalls die Publizitätspflichten bezüglich<br />

der Beschlussfassungen wahr. Sie unterrichtet die Gesellschafter<br />

schriftlich über das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung<br />

(Artikel 21 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

f) Bei körperlichen Gesellschafterversammlungen holt die HT die<br />

Unterschriften der anwesenden Anleger auf einer Anwesenheitsliste<br />

ein.<br />

g) Die HT unterstützt die Geschäftsführung bei der Führung der<br />

Gesellschaftsbücher und stellt die ordnungsgemäße Führung<br />

sicher.<br />

4.1.3 Übertragung, Beendigung des Beteiligungsverhältnisses<br />

a) Gemäß Artikel 13 des Gesellschaftsvertrages muss jedem Abtretungsvorhaben<br />

von der Geschäftsführerin zugestimmt werden.<br />

Die HT übermittelt an den ausscheidenden Anleger im<br />

Namen der Geschäftsführung die ihr zuvor von der Geschäftsführerin<br />

übermittelte Entscheidung.<br />

b) Die HT ist von der Gesellschaft, vertreten durch ihre Geschäftsführerin,<br />

beauftragt, die Publizitätspflichten der Gesellschaft<br />

betreffend die Abtretung auf Kosten des abtretenden Gesellschafters<br />

wahrzunehmen (Artikel 12 Gesellschaftsvertrag),<br />

insofern als die Anleger ihr hierfür die erforderlichen Unterlagen<br />

zur Verfügung stellen.<br />

4.2 Finanzielle Aufgaben<br />

a) Im Anschluss an einen Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

oder der Geschäftsführung, einen Gewinn/Liquiditätsüberschuss<br />

an die Anleger auszuschütten, wird die Geschäftsführerin<br />

der HT die Gesamtheit der auszuschüttenden Beträge<br />

auf ein von der HT zu benennendes Konto überweisen. Die<br />

HT wird im Namen der Geschäftsführerin an jeden einzelnen<br />

Anleger seinen Anteil am Gewinn/Liquiditätsüberschuss<br />

auszahlen.<br />

b) Stirbt ein Gesellschafter, so gehen alle Rechte und Pflichten<br />

aus diesem Vertrag auf seine Rechtsnachfolger – entsprechend<br />

Artikel 28 des Gesellschaftsvertrages – über. Diese/r tritt/treten<br />

an seine Stelle. Sind mehrere Rechtsnachfolger vorhanden,<br />

so haben sie bis zur Legitimation der Erbfolge durch Erbschein<br />

(oder notariellen Auseinandersetzungsvertrag) oder in einer<br />

sonstigen von der HT akzeptierten Form ohne Aufforderung<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestellen, der für alle<br />

Rechtsnachfolger einheitlich zu verhandeln hat.<br />

Bis zur Benennung des Bevollmächtigten ruhen die Mitgliedschaftsrechte<br />

aus der Beteiligung, insbesondere die Weisungs-<br />

und Stimmrechte. Die Gesellschaft, vertreten durch<br />

ihre Geschäftsführerin, ermächtigt die HT, bis zur Bestellung<br />

des Bevollmächtigten Zustellungen und Zahlungen an jeden<br />

Rechtsnachfolger vorzunehmen, ohne dass jedoch der einzelne<br />

Rechtsnachfolger darauf Anspruch hätte.<br />

4.3 Weitere Informationspflichten<br />

Die HT wird alle Informationspflichten, die sich aus dem Darlehensvertrag<br />

mit der Hypothekenbank in Essen AG und der SCI<br />

Zweite IFF, vertreten durch ihre Geschäftsführerin, ergeben,<br />

wahrnehmen.<br />

_§ 5 · Kündigung<br />

Dieser Dienstleistungsvertrag kann von den Parteien mit einer<br />

Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung<br />

erfolgt per Einschreiben mit Rückschein.<br />

_§ 6 · Allgemein<br />

a) Die HT wird ihre Rechte und Pflichten mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmannes wahrnehmen.<br />

b) Soweit die HT Gelder für die Anleger erhält, so wird sie diese<br />

treuhänderisch über ein Treuhandkonto verwalten.<br />

Dienstleistungsvertrag<br />

c) Die HT und ihre Organe haften – auch für ein vor Vertragsschluss<br />

liegendes Verhalten – nur, soweit ihnen Vorsatz oder<br />

grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung<br />

wesentlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften<br />

sie auch für Fahrlässigkeit. Der Umfang der Haftung ist auf die<br />

jeweilige Höhe des in dem Auftrag/Zeichnungsschein angegebenen<br />

Betrages begrenzt.<br />

d) Es ist ausdrücklich bestimmt, dass durch diesen Dienstleistungsvertrag<br />

die HT nur mit bestimmten Verwaltungs-, Vertretungs-<br />

und Kontrollaufgaben, die der Geschäftsführerin obliegen,<br />

von der Gesellschaft beauftragt wird. Es wird ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen, dass die Geschäftsführungsbefugnisse<br />

der Geschäftsführerin der HT nicht übertragen werden. Der HT<br />

steht kein Ermessen zu.<br />

e) Die Dienstleisterin ist befugt, mit der Wahrnehmung einzelner<br />

der sich aus diesem Vertrag für sie ergebenden Aufgaben<br />

Dritte zu beauftragen.<br />

_§ 7 · Dienstleistungsgebühr<br />

Die HT erhält ab dem Jahr 2004 von der SCI Zweite IFF für ihre<br />

Dienstleistungstätigkeit eine Gebühr in Höhe von 0,20% der gesamten<br />

Zeichnungssumme, fällig jeweils zum 30.06. des laufenden<br />

Jahres. Die Vergütung ist ab dem 01.01.2005 um 2,00% p.a. anzupassen.<br />

Für die Betreuung der Anleger in der Emissionsphase erhält<br />

die HT eine einmalige Vergütung von € 80.000. Dieser Betrag ist<br />

bei Schließung des Fonds, spätestens bis zum 31.12.2003, fällig.<br />

Für die Liquidation erhält die HT eine Vergütung in Höhe von<br />

0,25% des Liquidationserlöses.<br />

_§ 8 · Mitteilungen<br />

Jede Mitteilung, die im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages<br />

erfolgt, hat schriftlich zu erfolgen. Die Mitteilungen können u.a. per:<br />

· Telefax;<br />

· Post;<br />

· Kurierdienst;<br />

· Einschreiben mit Rückschein erfolgen.<br />

Hiervon ausgenommen sind alle Mitteilungen, die gemäß<br />

dieses Dienstleistungsvertrages oder des Gesellschaftsvertrages<br />

per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen sind, so die Einladungen<br />

zu den Gesellschafterversammlungen.<br />

Die Mitteilungen der Anleger an die HT sollen an folgende<br />

Adresse gerichtet werden:<br />

Brandstwiete 4<br />

D-20459 Hamburg<br />

Faxnummer: 040. 32 57 45 45<br />

Die Mitteilungen an die Anleger erfolgen an die auf dem Auftrag/Zeichnungsschein<br />

angegebene Adresse.<br />

Die Parteien können die Zustellungsadresse ändern, insofern<br />

dies acht Tage zuvor mitgeteilt wurde.<br />

_§ 9 · Verjährung, Ansprüche<br />

Ansprüche gegen die HT und ihre Organe verjähren ein Jahr nach<br />

Kenntnis des schädigenden Ereignisses, spätestens drei Jahre<br />

von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist.<br />

Die HT erklärt ausdrücklich, dass sie auf jegliche Rückgriffe,<br />

Rechte und Klagen gegen die Anleger der Gesellschaft verzichtet<br />

und sich damit zufrieden gibt, ihre eventuellen Rechte ausschließlich<br />

gegen die Gesellschaft selbst auszuüben.<br />

_§ 10 · Teilnichtigkeit, Erfüllungsort<br />

a) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig aufgenommene<br />

Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam<br />

oder nicht durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit<br />

später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit<br />

des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit<br />

sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke<br />

enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung<br />

gelten, mit der der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck<br />

am besten erreicht wird.<br />

b) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus<br />

diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />

c) Der Dienstleistungsvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

Hamburg, den<br />

79


FRANKREICH 02<br />

Vertragspartner<br />

_FONDSGESELLSCHAFT<br />

S.C.I. Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds für <strong>Frankreich</strong><br />

»SCI Zweite IFF«<br />

6, place de la Madeleine, 75008 Paris<br />

Handelsregister Paris,<br />

Nr. D 449 936 673<br />

Tag der Eintragung: 09.09.2003<br />

Geschäftsführung<br />

Joachim Schmarbeck, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />

Anne-Kathrin Wirth, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />

Tanja Einsiedler-Johannsen, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />

Geschäftsführungsgesellschaft<br />

IFF Geschäftsführung für <strong>Frankreich</strong> GmbH<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. B 85428<br />

Tag der ersten Eintragung: 14.11.2002<br />

_GENERAL-EMITTENT<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />

Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />

Höhe des haftenden Kapitals: € 35.624.000<br />

Vorstand<br />

Dr. Eric Hirsch, Hamburg<br />

Dr. Martin Ollendorff, Hamburg<br />

Komplementärin<br />

HFI Hansische Vermögensverwaltung AG<br />

Kommanditistin<br />

ABSA Bank Ltd., Johannesburg, Südafrika<br />

_PROPERTY ADVISOR<br />

L’Étoile Properties<br />

Geschäftsführung<br />

Didier Unglik<br />

80<br />

_GUTACHTER<br />

Wertgutachten von Ad Valorem<br />

Technisches Gutachten von Albion<br />

Steuerliches Gutachten hinsichtlich der französischen<br />

und deutschen steuerlichen Aspekte von französischen<br />

und deutschen Steuerberatern<br />

_DIENSTLEISTERIN<br />

Hansische Treuhand AG<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. B 20343<br />

Grundkapital: € 300.000<br />

Vorstand<br />

Carsten Diettrich, Hamburg<br />

Larissa Dan, Hamburg<br />

Gesellschafter<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG) (100%)<br />

Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />

Höhe des haftenden Kapitals: € 35.624.000<br />

_KONZEPTIONÄRIN<br />

<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />

Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. B 12823<br />

Höhe des haftenden Kapitals: € 600.000<br />

Geschäftsführung<br />

Ulrich Wieczorek, Hamburg<br />

Joachim Schmarbeck, Hamburg<br />

_GESELLSCHAFTER<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />

Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />

Höhe des haftenden Kapitals: € 35.624.000


FRANKREICH 02<br />

Dienstleistungsvertrag<br />

Impressum<br />

Vom Prospekt abweichende Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit<br />

der schriftlichen Bestätigung des Prospektherausgebers.<br />

_HERAUSGEBER<br />

<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />

_KONZEPTION<br />

<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />

Alle Hamburg<br />

Herausgabedatum: April 2004<br />

_HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG<br />

Die Haftung für etwa unrichtige oder unvollständige Prospektangaben<br />

und Pflichtverletzungen gegenüber dem Zeichner<br />

ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Etwaige<br />

Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Kenntnis,<br />

spätestens innerhalb von drei Jahren nach Beitritt zu der<br />

Gesellschaft (vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher oder vertraglicher<br />

Fristen).<br />

_GESTALTUNG + REALISIERUNG<br />

in(corporate, communication + design GmbH<br />

Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />

<strong>Invest</strong>ment Products<br />

Herrengraben 74<br />

20459 Hamburg<br />

Telefon: +49.(0)40.37608-301/555<br />

Telefax: +49.(0)40.37608-515<br />

E-Mail: info@woelbern.de<br />

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82


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FRANKREICH 02<br />

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