Frankreich - Wölbern Invest
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FRANKREICH 02<br />
<strong>Frankreich</strong><br />
PARIS<br />
F O N D S<br />
02
Inhalt Teil A<br />
TEIL A<br />
Angebot im Überblick 06<br />
Checkliste 08<br />
Übersicht der Chancen und Risiken 10<br />
Die Fondsimmobilie 13<br />
Mieter und Mietvertrag 14<br />
Standort Rueil Malmaison 16<br />
Immobilienmarkt Île-de-France 18<br />
<strong>Frankreich</strong> 20<br />
Herausforderung 24<br />
Überblick über alle Fonds 26<br />
Beispielrechnungen 28<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung 29<br />
Liquiditäts- und Ergebnisrechnung 32<br />
Liquidation 36<br />
Beispielrechnungen für den Gesamterfolg 38<br />
Sensitivitätsanalyse 39<br />
TEIL B<br />
Rechtliche Grundlagen 44<br />
Steuerliche Grundlagen 50<br />
Hinweise für gemeinnützige Stiftungen 58<br />
Chancen und Risiken 62<br />
TEIL C<br />
Gesellschaftsvertrag 70<br />
Gesellschafterdarlehen 76<br />
Dienstleistungsvertrag 77<br />
Vertragspartner 80<br />
Impressum/Haftungsbeschränkung 82<br />
03<br />
FRANKREICH 02
Des Kaisers neue Straßen<br />
Baron Haussmann Im Jahr 1853 beordert Napoléon III. den<br />
Stadtplaner Baron Haussmann nach Paris und beauftragt<br />
ihn mit der durchgreifenden Modernisierung der Stadt.<br />
Nach den Plänen des Kaisers sollen so die breiten Boulevards,<br />
strahlenförmigen Plätze und weitläufigen Parkanlagen<br />
entstehen, die bis heute das Stadtbild der Seine-Metropole<br />
prägen.<br />
Als Haussmann sich an die Arbeit macht, besteht der<br />
Pariser Stadtkern in erster Linie aus einem Wirrwarr verwinkelter<br />
und enger Gassen, viele der Häuser sind baufällig.<br />
Zunächst werden von Haussmann zwei Straßenachsen geschaffen,<br />
die den Norden mit dem Süden und den Osten mit<br />
dem Westen verbinden. Es folgt der Durchbruch der großen<br />
Avenuen und Boulevards. Schließlich wird auch das Gebiet<br />
zwischen der alten Zollmauer und dem 1841 erbauten<br />
Wehrgürtel eingemeindet.<br />
Fast 17 Jahre dauert es, bis breite, lang gestreckte Boulevards<br />
und großzügig angelegte Plätze gänzlich neue Perspektiven<br />
eröffnen und den freien, unverstellten Blick auf<br />
geschichtsträchtige Bauten wie Notre-Dame oder das Panthéon<br />
erlauben. 3.200 Gaslaternen stehen an den neuen<br />
Verkehrsadern, 800 km Wasserleitung und 500 km Kanalisation<br />
werden nach einem ausgeklügelten System verlegt.<br />
Haussmann wird später auch mit der Modernisierung Konstantinopels<br />
und Kairos beauftragt.<br />
Napoléon III. präsentiert<br />
Baron Haussmann ein Dekret zur<br />
Annexion angrenzender<br />
Gemeinden. Gemälde von<br />
Adolphe Yvon aus dem Jahr 1859.
FRANKREICH 02<br />
Angebot im Überblick *<br />
_ZEICHNUNGSANGEBOT<br />
Diese Emission bietet dem Anleger die Möglichkeit zur Beteiligung<br />
an der SCI Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds für<br />
<strong>Frankreich</strong> mit einem Gesellschaftskapital von € 36.500.000<br />
Bei der SCI handelt es sich um eine französische Personengesellschaft.<br />
Diese Gesellschaftsform ist die in <strong>Frankreich</strong><br />
übliche <strong>Invest</strong>itionsform für Immobilientransaktionen. Die<br />
Mindestzeichnungssumme beträgt € 15.000 zzgl. 5% Agio.<br />
_FONDSIMMOBILIE<br />
Büroimmobilie im Großraum Paris, Rueil Malmaison<br />
·Baujahr 1970, Totalrenovierung Ende 2001<br />
·Nettokaufpreis € 63.500.000 (entspricht 14,28facher Jahresmiete<br />
von € 4.445.952 zum Zeitpunkt der Übernahme, am<br />
16.10.2003).<br />
·Vermietbare Nutzfläche insgesamt ca. 16.163 m2 ·559 Stellplätze<br />
_MIETER<br />
·100%ige Vermietung des Gebäudes an LeasePlan France S.A.<br />
(100%ige Tochter ABN AMRO)<br />
·Mietvertragslaufzeit bis 2010<br />
·Mietvertrag ist vollständig indexiert.<br />
06<br />
_INVESTITIONSVOLUMEN<br />
·€ 72.500.000<br />
·Davon € 36.000.000 über ein Hypothekendarlehen mit einer<br />
10-jährigen Laufzeit (bis 31.10.2013) fest finanziert<br />
_AUSSCHÜTTUNGEN<br />
·Geplante Ausschüttung ab dem Geschäftsjahr 2004: 7,50% p.a.,<br />
ansteigend auf8% p.a. ab 2012<br />
·Durchschnittlicher Überschuss nach Steuern inkl. Liquidation:<br />
7,56%<br />
_STICHWORT STEUERN<br />
·Die Fondskonzeption berücksichtigt das deutsch-französische<br />
Doppelbesteuerungsabkommen in der derzeit gültigen Fassung<br />
(vgl. »Steuerliche Grundlagen«).<br />
·Im Rahmen bestimmter <strong>Invest</strong>itionsgrenzen unterliegen<br />
die Erträge in <strong>Frankreich</strong> lediglich der Mindestbesteuerung<br />
von 25% (vgl. S. 50, »Steuerliche Grundlagen«).<br />
·In Deutschland unterliegen die Mieterträge lediglich dem<br />
Progressionsvorbehalt.<br />
* Für den Inhalt des Prospektes sind nur die zum Zeitpunkt der Herausgabe des Prospektes bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich.
_GUTACHTEN<br />
·Kaufpreis und Miete der Immobilie sind laut unabhängigem<br />
Gutachter marktgerecht.<br />
·Die technischen Einrichtungen und die vorliegenden Bauunterlagen<br />
wurden ebenfalls gutachterlich mit positivem<br />
Ergebnis geprüft.<br />
·Das rechtliche und steuerliche Konzept ist jeweils durch ein<br />
Gutachten bestätigt.<br />
_IDW-STANDARD<br />
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)<br />
hat im September 2000 seine Berufsauffassung in bezug auf<br />
den Inhalt von Prospekten verabschiedet. Dieser IDW-Standard<br />
S4 ist Grundlage für die Beurteilung von Beteiligungsangeboten<br />
in Prospektgutachten und wird auch für die Prospektierung<br />
von <strong>Frankreich</strong> 02 angewendet.<br />
_BETREUUNG DER ANLEGER<br />
Um die ordnungsgemäße Einhaltung der Pflichten der Gesellschafter<br />
insbesondere auch gegenüber den Steuerbehörden<br />
sicherzustellen, wird die Hansische Treuhand AG als Dienstleisterin<br />
beauftragt. Die Mittelfreigabe erfolgt durch die Hansische<br />
Angebot im Überblick<br />
Treuhand AG. Es fallen keine separaten Kosten für die Betreuung<br />
für den Anleger an. Die einkommensteuerliche Betreuung<br />
der Anleger erfolgt jeweils durch eine deutsche und eine französische<br />
Steuerberatungsgesellschaft.<br />
_BEITRITT UND EINZAHLUNG<br />
Der Beitritt zur Fondsgesellschaft erfolgt über die Hansische<br />
Treuhand AG. Die Zeichnungssumme zzgl. eines Agios in Höhe<br />
von 5% auf den vollen Zeichnungsbetrag ist spätestens<br />
zehn Tage nach Annahme des Zeichnungsauftrags durch die<br />
Dienstleisterin von dem Anleger einzuzahlen.<br />
07
Checkliste<br />
CHECKLISTE DER IMMOBILIE<br />
Immobilie Bürogebäude in Rueil Malmaison, Baujahr 1970<br />
08<br />
Totalrenovierung Ende 2001<br />
Barausschüttung (p.a.) 7,50% ab 2004, ansteigend auf 8% ab 2012,<br />
Nettokaufpreis<br />
durchschnittlich 7,68% p.a.<br />
In € € 63.500.000<br />
Ankaufsrendite (brutto) 7,00%<br />
Mietvervielfältiger 14,28<br />
Fondsbezogene Vorkosten in % des <strong>Invest</strong>itionsvolumens (inkl. 5% Agio) 8,25%<br />
Mietvertragsinhalte<br />
Mieter LeasePlan France S.A. (100%ige Tochter ABN AMRO)<br />
Mietfläche 16.163 m 2<br />
Mietvertragsdauer bis 2010<br />
Indexierung der Miete Vollständig<br />
Miete p.a. (2004) € 4.538.016<br />
Preissteigerung<br />
Unterstellte Inflationsrate p.a. 2,00%<br />
Unterstellte Kostenzuwächse 2,50%<br />
Fremdfinanzierung<br />
Hypothekendarlehen € 36.000.000<br />
Anteil am Gesamtvolumen 49,66%<br />
Zinssatz vom 16.10.2003 bis 31.01.2004 5,19%<br />
Zinssatz ab 01.02.2004 bis 31.10.2013 4,70%<br />
Tilgung ab 01.10.2008 bis 31.10.2013 0,75%<br />
Festzinsperiode 10 Jahre (bis 31.10.2013)<br />
Fungibilität/Beleihbarkeit<br />
Grundsätzliche Beleihungszusage einer Bank Liegt vor<br />
Erfolgreiche Vermittlung von Anteilen in der Vergangenheit ja<br />
Gutachten<br />
Steuergutachten Liegt vor<br />
Wertgutachten Liegt vor<br />
Prospektierung nach IDW Standard-S4 ja
FRANKREICH 02<br />
Übersicht der Chancen und Risiken<br />
_VORBEMERKUNG<br />
Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds sind <strong>Invest</strong>itionen,<br />
die mit Chancen und auch Risiken verbunden sind. Bei<br />
der Beurteilung eines Beteiligungsangebotes kommt der Analyse<br />
der allgemeinen Risiken (Konjunkturentwicklung, Änderung<br />
der Steuergesetzgebung etc.) und der speziellen Risiken (Vermietungs-<br />
und Kostenrisiko, Bauerrichtungsrisiko etc.) eine<br />
besondere Bedeutung zu.<br />
Die Risikostruktur derartiger <strong>Invest</strong>ments ist beispielsweise<br />
nicht zu vergleichen mit der Risikostruktur festverzinslicher<br />
Wertpapiere (niedriges Risiko) einerseits oder Aktienanlagen<br />
mit einer hohen Volatilität (höheres Risiko) andererseits.<br />
Neben der Chance auf eine überdurchschnittliche Vermögensmehrung<br />
besteht auch das Risiko, dass der Anleger seine<br />
Einlage nicht oder nicht vollständig zurückerhält.<br />
_FERTIGSTELLUNGSRISIKO<br />
Es besteht kein Fertigstellungsrisiko.<br />
_INVESTITIONSVOLUMEN<br />
Sämtliche Ansätze des <strong>Invest</strong>itionsvolumens wurden konservativ<br />
kalkuliert. Sofern die Sollpositionen des <strong>Invest</strong>itionsplans<br />
nicht vollständig in Anspruch genommen werden, werden die<br />
entstandenen Einsparungen in die Liquiditätsreserve gestellt.<br />
Als Folge daraus entstehen höhere Zinserträge für die Fondsgesellschaft.<br />
Überschreitungen des <strong>Invest</strong>itionsplans führen zu<br />
einer geringeren Liquiditätsreserve und damit zu geringeren<br />
Zinserträgen.<br />
10<br />
_VERMIETUNG/MIETENTWICKLUNG<br />
Das Objekt ist vollständig bis 2010 an LeasePlan France S.A.<br />
(100%ige Tochter ABN AMRO) vermietet. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit<br />
erneuert sich der Mietvertrag jeweils für drei<br />
Jahre, wobei jede Partei stets zum Ablauf jeder 3-Jahres-<br />
Periode den Vertrag kündigen kann.<br />
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass nach Ablauf der<br />
Festmietzeit (31.12.2010) die Immobilie neu vermietet werden<br />
muss. Die damit verbundenen Kosten bzw. ein geringerer Mietzins<br />
bei der Anschlussvermietung sind in der Prognoserechnung<br />
nicht enthalten und würden zu einer entsprechenden Reduzierung<br />
des Bewirtschaftungsergebnisses der Fondsgesellschaft<br />
führen.<br />
Die Entwicklung der Mieteinnahmen orientiert sich an der<br />
Entwicklung des Baukostenindex (I.N.S.E.E.) in <strong>Frankreich</strong>.<br />
Die durchgängige Inflationsrate des Prognosezeitraums wird<br />
mit 2% unterstellt und entspricht damit dem statistischen Durchschnittswert<br />
der vergangenen zehn Jahre.<br />
Bei einer höheren Inflationsrate wachsen die Mieteinnahmen<br />
schneller als prognostiziert. In der Folge könnten höhere<br />
Ausschüttungen erfolgen und der Veräußerungserlös wäre<br />
ebenfalls höher. Eine niedrigere Inflationsrate hätte niedrigere<br />
Mieteinnahmen und damit auch niedrigere Ausschüttungen<br />
sowie einen niedrigeren Veräußerungserlös als prognostiziert<br />
zur Folge.<br />
_MIETAUSFALLWAGNIS<br />
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass ein Mieter aufgrund wirtschaftlicher<br />
Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, seinen Mietverpflichtungen<br />
nachzukommen. Durch die sorgfältige Prüfung<br />
des Mieters wurde versucht, dieses Risiko zu minimieren.
_KOSTENENTWICKLUNG<br />
Die der Kalkulation zugrunde gelegten Kostensätze für die Bewirtschaftung<br />
der Immobilie basieren auf langfristigen Erfahrungswerten<br />
des Initiators bei anderen Auslandsimmobilien<br />
sowie intensivem Marktresearch in <strong>Frankreich</strong>. Um hier eine<br />
größtmögliche Sicherheit zu erhalten, werden zudem Kostensteigerungen<br />
unterstellt, die um 25% über denen der Einnahmen<br />
liegen.<br />
Es besteht jedoch trotzdem die Möglichkeit, dass die in der<br />
Prognoserechnung berücksichtigten Ansätze für Instandhaltung<br />
und Betriebskosten nicht ausreichen. Höhere Kosten würden<br />
zu einem reduzierten Liquiditätsüberschuss und damit zu<br />
geringeren Ausschüttungen führen. Niedrigere Kosten würden<br />
zu einem höheren Liquiditätsüberschuss und damit auch zu<br />
höheren Ausschüttungen führen.<br />
_ZINSÄNDERUNGSRISIKO<br />
Die Darlehenszinsen sind bis zum 31.10.2013 festgeschrieben.<br />
Für den Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung wird mit einem<br />
Zinssatz kalkuliert, der sich am historischen Durchschnittszins<br />
für 10-jährige Finanzierungen orientiert. Trotzdem besteht die<br />
Möglichkeit, dass sich die Anschlussfinanzierung nicht zu den<br />
unterstellten Zinssätzen darstellen lässt. Bei einem höheren<br />
Zinssatz würde sich der Liquiditätsüberschuss entsprechend<br />
verringern. Bei einem niedrigeren Zinssatz würde dies zu einem<br />
höheren Liquiditätsüberschuss und damit zu höheren Ausschüttungen<br />
führen.<br />
Ferner wird in der Wirtschaftlichkeitsberechnung von einer<br />
Platzierungsdauer von sechs Monaten ausgegangen. Eine längere<br />
Platzierungsdauer hätte für den Zeitraum bis zur Vollplatzierung<br />
einen höheren Zinsaufwand aus der Zwischenfinanzie-<br />
rung zur Folge. Sofern das Zinsniveau unter dem der prognostizierten<br />
Ausschüttung liegt, steigt das ausschüttungsfähige<br />
Ergebnis (positiver Laverage-Effekt). Ein Ansteigen des Zinsniveaus<br />
darüber würde jedoch zu einer Reduzierung des Liquiditätsüberschusses<br />
und damit der Ausschüttung in der Platzierungsphase<br />
führen. Bei Prospekterstellung im April 2004<br />
liegen die Zwischenfinanzierungszinsen deutlich unter der<br />
angenommenen Ausschüttung.<br />
Zudem kann aufgrund eines niedrigeren Platzierungsstandes<br />
das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital<br />
ansteigen (vgl. auch S. 62).<br />
_WERTENTWICKLUNG<br />
Übersicht der Chancen und Risiken<br />
Der Verkauf des Objektes kann von einer Vielzahl von Faktoren<br />
sowohl positiv als auch negativ beeinflusst werden. Aus diesem<br />
Grunde werden im Rahmen des Abschnitts der Liquidation auf<br />
den Seiten 36 ff. entsprechende Bandbreiten bei der Betrachtung<br />
möglicher Verkaufsszenarien dargestellt.<br />
Es besteht die Chance, dass der Verkaufspreis aufgrund<br />
der allgemeinen Marktentwicklung höher ist als prognostiziert,<br />
es besteht aber auch das Risiko, dass der Verkaufspreis des<br />
Objektes nicht ausreicht, um das valutierende Fremdkapital<br />
der Gesellschaft vollständig zurückzuführen. Dieser aus Sicht<br />
des Initiators unwahrscheinliche Fall hätte zur Folge, dass der<br />
Anleger seine Einlage nicht vollständig zurückerhält.<br />
11
FLÄCHENÜBERSICHT FRANKREICH 02 – FONDSIMMOBILIE<br />
Erdgeschoss Eingangsbereich, Büroräume 1.842 m 2<br />
1. Stock Büroräume 1.924 m 2<br />
2. Stock Büroräume 1.924 m 2<br />
3. Stock Büroräume 1.924 m 2<br />
4. Stock Büroräume 1.764 m 2<br />
5. Stock Büroräume 1.764 m 2<br />
6. Stock Restaurant, Büroräume 1.746 m 2<br />
1. Untergeschoss mit Restaurant für Mitarbeiter 2.098 m 2<br />
2. Untergeschoss Restaurant, Büroräume 1.177 m 2<br />
Gesamtfläche 16.163 m 2<br />
Grundstücksgröße 9.807 m 2<br />
Das Grundstück ist im Kataster unter der Referenz »BP n° 83, Gemarkung 278<br />
bis 280 Avenue Napoléon Bonaparte und 5 bis Boulevard Marcel Pourtout« eingetragen.<br />
Die Fondsimmobilie<br />
Die Immobilie befindet sich im Zentrum von Rueil Malmaison,<br />
direkt an der Avenue Napoléon Bonaparte, einer der wichtigsten<br />
Verkehrs- und Verbindungsstraßen der Stadt. Die Avenue<br />
Napoléon Bonaparte ist eine der zwei Achsen, die Rueil<br />
Malmaison mit dem erstklassigen Wohngebiet Paris West<br />
verbinden.<br />
Das Bürogebäude ist ca. 10 km vom Pariser Zentrum entfernt.<br />
Durch die ausgezeichnete Infrastruktur der Millionenmetropole<br />
ist der direkte Anschluss sowohl nach Paris als auch an<br />
andere Regionen <strong>Frankreich</strong>s gewährleistet. Im Gebäude<br />
selbst befindet sich eine großzügige Tiefgarage mit 438 Parkplätzen,<br />
darüber hinaus gibt es auf dem eigenen Gelände eine<br />
Parkanlage mit ca. 121 Parkplätzen. Eine Bushaltestelle liegt<br />
in unmittelbarer Nähe des Bürogebäudes.<br />
Die Büroimmobilie (Baujahr 1970) wurde 2001 grundlegend<br />
renoviert. Die Renovierungsarbeiten umfassten die vollständige<br />
Entkernung des Gebäudes. Die umfassenden Arbeiten<br />
wurden in den Büroräumen (Decken und Wandbelege wurden<br />
erneuert) und Sanitärbereichen (umfangreiche Fliesenarbeiten)<br />
ausgeführt. Darüber hinaus wurde die Außenfassade vollständig<br />
abmontiert und durch neue Fassaden ersetzt. Die neue<br />
Außenfassade wurde vornehmlich mit Naturstein, Putzfassade<br />
mit Wärmedämmung und Glaselementen ausgeführt. Die<br />
Fensterrahmen sind aus Holz, Aluminium und Stahl gefertigt.<br />
Die Fondsimmobilie<br />
Die doppelverglasten Fenster bieten zusätzlichen Sonnenschutz.<br />
Die großzügig verglaste Fassade nimmt dem Gebäude<br />
die Schwere, die horizontale Gliederung der Grundrisse lässt<br />
es ruhig und flächig erscheinen, ohne jegliche modische Aufgeregtheit.<br />
Dadurch passt es sich ideal dem gewachsenen<br />
Baumbestand rund um die Immobilie an und nimmt trotz der<br />
imposanten Größe harmonisch die architektonischen Proportionen<br />
der Umgebung auf.<br />
In dem Fondsobjekt wurden im Rahmen der Sanierungsarbeiten<br />
die Einrichtungen der Energieversorgung mit den zentralen<br />
elektrotechnischen Anlagen wie Hauptkabelkanälen,<br />
mehrkanaligen Säulen, Notstromanlage und der Wärmeversorgung<br />
wie Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlage eingebaut.<br />
Diese Anlagen entsprechen den aktuellsten Baustandards. Die<br />
Wärmeversorgung der Büroräume erfolgt durch die elektrische<br />
Heizung und wird durch die Kraft-Wärme-Kopplungs-<br />
Technologie unterstützt.<br />
Für das angenehme Raumklima sorgt sowohl die zentrale<br />
Raumklimatisierung als auch die zentrale mechanische Lüftung.<br />
Die Sonderflächen der Sanitärbereiche verfügen zusätzlich<br />
über eine zentrale mechanische Absaugung. Darüber hinaus<br />
ist das Gebäude mit einem Brand- und Rauchmelder ausgestattet.<br />
13<br />
FRANKREICH 02
Die architektonisch und grafisch klar strukturierte Immobilie<br />
verfügt über einen repräsentativen Eingangsbereich mit<br />
Rezeption, Haupttreppengang und zwei Aufzügen in der zentralen<br />
Halle des Gebäudes, der direkt von der Hauptstraße<br />
Avenue Napoléon Bonaparte aus erreichbar ist. Die Böden der<br />
zentralen Eingangs- und Empfangshalle sind mit Marmor ausgelegt.<br />
Neben diesem Haupteingang, in dem zentralen Teil des<br />
Objektes, verfügt die Immobilie über drei weitere Eingangsbereiche<br />
in den anderen drei Gebäudeteilen, die jeweils auch mit<br />
zwei Aufzügen ausgestattet sind. Zwei Treppenschächte wurden<br />
im Rahmen der Umbaumaßnahmen neu erstellt.<br />
Der Gebäudekubus besteht aus zwei Untergeschossen,<br />
einem Erdgeschoss, sechs Obergeschossen und der Dachterrasse.<br />
Darüber hinaus befindet sich im ersten Untergeschoss<br />
ein modernes und geräumiges Restaurant mit eigener Betriebsküche<br />
für die Mitarbeiter. Alle Geschosse haben einen<br />
zentralen Kernbereich mit Treppenhaus, Aufzug und Sanitärgruppen.<br />
14<br />
Die klare Gliederung der Grundrisse ermöglicht ein<br />
Höchstmaß an räumlicher Flexibilität in Bezug auf die Bedürfnisse<br />
des Mieters. Die Büroräume sind durch die mobilen<br />
Trennwände unterteilbar und sind mit Teppichböden ausgestattet.<br />
Die solide Grundkonstruktion besteht vornehmlich aus<br />
Beton und Stahl und wurde mittels Fundament, Fassadenelementen,<br />
Böden und Dach (überwiegend Flachdach) hergestellt.<br />
Die multifunktionale Immobilie zeichnet sich durch hohe<br />
Qualität und Funktionalität aus.
MIETER UND MIETVERTRAG<br />
Mietdauer Das Mietverhältnis wurde für die Dauer von 9 Jahren abgeschlossen. Der Mietvertrag läuft bis zum<br />
31.12.2010.<br />
Optionsrecht des Mieters Nach Ablauf der Mindestlaufzeit erneuert sich der Mietvertrag jeweils für drei Jahre, wobei jede<br />
_LEASEPLAN: GLOBAL PLAYER IN SACHEN MOBILITÄT<br />
Die in 26 Ländern vertretene LeasePlan Corporation gehört im<br />
herstellerunabhängigen betrieblichen Flottenmanagement zu<br />
den Weltmarktführern. Mit 1,25 Mio. Fahrzeugen und 7.000<br />
Angestellten ist das Unternehmen der weltweit führende Anbieter<br />
professioneller Fuhrpark-Managementlösungen. Das Unternehmen<br />
nutzt die Immobilie seit Anfang 2002 als Zentrale für<br />
seine Aktivitäten in <strong>Frankreich</strong>.<br />
LeasePlan France S.A. ist eine 100%ige Tochter des<br />
niederländischen ABN AMRO Konzerns.<br />
Der Bankkonzern, dessen Kerngeschäft in Europa, Nordamerika<br />
und Brasilien liegt, ist mit rund 3.400 Zweigstellen und<br />
Niederlassungen in 60 Ländern vertreten. Dank dieses weltweiten<br />
Netzwerkes ist die ABN AMRO Bank in allen wichtigen<br />
Märkten präsent und zählt zu den Global Playern im internationalen<br />
Bankgeschäft. Sie ist eine der größten Banken Europas<br />
und verwaltet ein Vermögen von über € 600 Mrd.<br />
Die LeasePlan Corporation ist eine international operierende<br />
Firmengruppe, zu der die Marken LeasePlan, QEK Global<br />
Solutions sowie die Versicherungsgesellschaft Euro Insurances<br />
gehören. Die Aktivitäten der LeasePlan Corporation konzentrieren<br />
sich auf Fahrzeugleasing und Fuhrparkmanagement,<br />
der Schwerpunkt liegt dabei auf Unternehmensflotten. Durch<br />
die Akquisition der französischen Firma Carvantis in 2002 wurde<br />
der Bereich Fahrzeugleasing weiter ausgebaut.<br />
Partei stets zum Ablauf jeder 3-Jahres-Periode den Vertrag kündigen kann.<br />
Indexierung Voll indexiert, in Höhe der Veränderung des Baukostenindexes (I.N.S.E.E.), nächste Anpassung zum<br />
01.01.2005<br />
Nettomieteinnahme 2004 € 4.538.016<br />
Untervermietung Der Mieter ist zur Untervermietung von maximal 40% der Fläche berechtigt. Für die Einhaltung<br />
der Verpflichtungen der Untermieter haftet der Mieter direkt.<br />
Umsatzsteuer Der Mieter hat für Umsatzsteuer optiert. Damit kann die Möglichkeit einer Vermietung mit Umsatz-<br />
steuer in Anspruch genommen werden. Der Mietvertrag unterliegt damit nicht der jährlichen<br />
Mietsteuer und eventuell anfallenden Nebensteuern.<br />
Mietereinbauten Die Ausstattung der Räume mit Mobiliar und Materialien sowie deren Erhaltung erfolgt durch den<br />
Mieter.<br />
Mieter und Mietvertrag<br />
Mieter und Mietvertrag<br />
Die weltweit konjunkturbedingt zurückhaltende <strong>Invest</strong>itionstätigkeit<br />
hatte im Geschäftsverlauf des Unternehmens zweierlei<br />
Auswirkungen. Einerseits haben einige Bestandskunden<br />
ihre Flotten abgebaut oder haben davon abgesehen, sie zu<br />
vergrößern, andererseits erkannten viele neue Unternehmen<br />
im Outsourcing ihres Fuhrparks die Möglichkeit der Kostenoptimierung.<br />
Insgesamt konnte auch LeasePlan France S.A. von dieser<br />
Entwicklung profitieren. Im Jahr 2002 wurde mit 585 Mitarbeitern<br />
ein Umsatz von € 473 Mio. erzielt. Der Nettogewinn stieg<br />
von € 11,6 Mio. in 2001 auf € 17,5 Mio. in 2002. Mit rund 7.000<br />
Kunden und 110.000 Fahrzeugen ist das Unternehmen Marktführer<br />
in <strong>Frankreich</strong>. Diese führende Position wird mit Unterstützung<br />
der Muttergesellschaft ABN AMRO Lease Holding<br />
gefestigt und weiter ausgebaut. Durch kundenorientierte Strategien<br />
und innovative Entwicklungen im Servicebereich sollen<br />
auch in den kommenden Jahren ein positives Wachstum und<br />
eine weitere Stabilisierung der Marktführerposition erreicht<br />
werden.<br />
Als sozial engagiertes Unternehmen unterstützt LeasePlan<br />
außerdem aktiv die Integration von Menschen, deren Mobilität<br />
eingeschränkt ist – etwa als Sponsor von Einrichtungen, die<br />
blinde und sehbehinderte Kinder betreuen.<br />
15<br />
FRANKREICH 02
FRANKREICH 02<br />
Der Standort Rueil Malmaison: wirtschaftliche<br />
Dynamik bei hoher Lebensqualität<br />
Der Standort Rueil Malmaison hat rund 74.000 Einwohner und<br />
ist 20 Autominuten von der Pariser Innenstadt entfernt. Er liegt<br />
im Département Hauts-de-Seine, einer wirtschaftlich hoch entwickelten<br />
Region. Insgesamt befinden sich in Hauts-de-Seine<br />
mehr als 45.000 private Unternehmen mit ca. 640.000 Beschäftigten.<br />
Immerhin 22 der 50 führenden französischen Konzerne<br />
haben hier ihren Firmensitz. Außerdem befinden sich hier 280<br />
private und öffentliche Forschungszentren.<br />
Das Département Hauts-de-Seine liegt unmittelbar an den<br />
Pforten von Paris, einer der führenden Wirtschaftsmetropolen<br />
Europas. Mit einer Fläche von 176 km2 zählt es zu den wirtschaftlich<br />
dynamischsten Gebieten <strong>Frankreich</strong>s. Hier vereint<br />
sich starke wirtschaftliche Entwicklung mit hoher Lebensqualität.<br />
Die im Zentrum der Region liegende Stadt Rueil Malmaison<br />
breitet sich über 1.472 Hektar in sanfter Neigung von der Höhe<br />
des Mont Valérien und über die Hügel von Buzenval bis zu den<br />
Ufern der Seine im Norden aus. Früher eine Landgemeinde mit<br />
Gemüsegärten und berühmt für die Reinheit des Wassers, ist<br />
16<br />
Rueil Malmaison heute ein durch und durch moderner Standort,<br />
der zunehmend von der Expansion der Metropole profitiert.<br />
Mit seinen ausgedehnten Waldgebieten und den großzügig<br />
angelegten Grünanlagen ist Rueil Malmaison eine attraktive<br />
Alternative zum innerstädtischen Bereich.<br />
Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten gehört das im<br />
17. Jahrhundert erbaute Château Malmaison, das 1799 von<br />
Joséphine Tascher de la Pagerie, der Ehefrau des Generals<br />
Bonaparte, erworben wurde. Rueil Malmaison bietet außerdem<br />
ein breites kulturelles und gesellschaftliches Angebot. Ein<br />
Theater und eine Musikhochschule gibt es hier ebenso wie<br />
internationale Festspiele und Musiknächte. Für die aktive Entspannung<br />
und Erholung findet man u.a. ein Schwimmbad,<br />
zahlreiche Tennisplätze, einen Golfplatz sowie ein Reitzentrum.<br />
Die beiden internationalen Flughäfen Charles-de-Gaulle<br />
und Orly, ein weit verzweigtes Métro-, Eisenbahn- und Bus-<br />
System sowie ein Autobahnring bilden die perfekt ausgebaute<br />
Infrastruktur und verstärken die Attraktivität dieses Départements<br />
als Niederlassungsstandort für französische wie für<br />
internationale Unternehmen.
FORÊT DE<br />
ST GERMAIN<br />
N13<br />
D182<br />
D186<br />
Seine<br />
A15<br />
AV NAPOLÉON BONAPARTE<br />
FORÊT<br />
DE LA<br />
MALMAISON<br />
AV V. H UGO<br />
Saint-Cloud<br />
D907<br />
A13<br />
FORÊT<br />
DE FAUSSES-<br />
REPOSES<br />
D308<br />
D392<br />
A86<br />
N190<br />
A14<br />
AV V. I. LÉNINE<br />
AV PAUL DOUMER<br />
Rueil-<br />
Malmaison<br />
AMIENS BEAUVAIS AÉROPORT DE PARIS – CHARLES DE GAULLE<br />
N 184<br />
PARIS<br />
0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 m<br />
A115<br />
Rueil Malmaison<br />
N170<br />
278–280 Avenue Napoléon Bonaparte<br />
D985<br />
A86<br />
D7<br />
N118<br />
N13<br />
N192<br />
A14<br />
Boulogne<br />
D910<br />
Meudon<br />
D908<br />
D7 N13<br />
D1<br />
BOIS DE BOULOGNE<br />
Seine<br />
AV DES CHAMPS-ELYSÉES<br />
AVNEW YORK<br />
QUAI BRANLY<br />
D104<br />
FORÊT DE<br />
MONTMORENCY<br />
D909<br />
A15<br />
D17<br />
BD MALESERBES<br />
QUAI D`ORSEY<br />
Montparnasse<br />
D906<br />
St. Lazare<br />
R. D´ AMSTERDAM<br />
QUAI ANATOLE FR ANCE<br />
N20<br />
BD RASPAIL<br />
Seine<br />
MOISSELLES<br />
BD SAINT MICHEL<br />
BD BARBÈS<br />
N1<br />
Nord<br />
BD DE SÉBASTOPOL<br />
R. DE FAUBOURG SAINT JACQUES<br />
N1<br />
R. MARX DORMOY<br />
Austerlitz<br />
Est<br />
AV DE LA RÉPUBLIQUE<br />
VOIE MAZAS<br />
QUAI D´AUSTERITZ<br />
Saint-<br />
Denis<br />
AV DE FLANDRE<br />
N16<br />
AV JEAN JAURÉS<br />
VERSAILLES RAMBOUILLET RAMBOUILLET ÉTAMPES MARNE/VALLÉE<br />
✈<br />
Lyon<br />
D125<br />
N301<br />
A86<br />
N2
FRANKREICH 02<br />
Yvelines<br />
Val-d’Oise<br />
PARIS ET PETITE COURONNE<br />
VERSAILLES<br />
Die Region Île de France ist mit insgesamt 45 Mio. m2 der größte<br />
Büroimmobilien-Markt Europas. Mit 11 Mio. Einwohnern –<br />
knapp ein Fünftel der französischen Bevölkerung – ist sie mit<br />
Abstand der wichtigste Wirtschaftsraum <strong>Frankreich</strong>s. Aufgrund<br />
der zentralistischen Struktur konzentriert sich hier nicht<br />
nur das wirtschaftliche, sondern auch das wissenschaftliche<br />
und kulturelle Leben <strong>Frankreich</strong>s. Die Infrastruktur der Region<br />
wird einer Millionen-Metropole gerecht: Mit drei Flughäfen,<br />
einem weit verzweigten Métro-, Eisenbahn- und Bus-System<br />
sowie einem Autobahnring, der den direkten Anschluss zu<br />
allen Regionen <strong>Frankreich</strong>s ermöglicht.<br />
35 % des gesamten französischen Büroflächenbestandes<br />
konzentrieren sich auf Paris und die anderen sieben zu der<br />
Region zählenden Regierungsbezirke. Wie in den meisten Märkten<br />
Europas war auch hier die konjunkturelle Abkühlung zu<br />
spüren.<br />
Die Gründe dafür waren die schwierige weltwirtschaftliche<br />
Situation, verminderte Nachfrage nach Büroarbeitsplätzen<br />
sowie ein relativ hoher Anteil an Umzügen in bereits vorvermietete<br />
Objekte oder Standortwechsel in günstigere Peri-<br />
CERGY-PONTOISE<br />
Essonne<br />
ÉVRY<br />
PARIS<br />
Île de France: die Nummer 1 in Europa<br />
18<br />
MELUN<br />
Seine et Marne<br />
pherie-Lagen. Die Leerstandsrate in der Île de France lag zum<br />
Jahresanfang 2004 im Vergleich zu anderen europäischen<br />
Metropolen bei moderaten 6,50% und dürfte sich 2004 auf<br />
diesem Niveau halten, da bei Neubauten aus der vergangenen<br />
Boomphase kein Überangebot wie in anderen europäischen<br />
Metropolen besteht.<br />
Das so genannte »Agrément Constructeur« beschränkt die<br />
Anzahl der Neubauten, wodurch die Gefahr eines Überangebotes<br />
eingedämmt wird. Diese Limitierung des Angebotes und<br />
die Erwartung geringerer Neubautätigkeit in den kommenden<br />
vier Jahren werden sich positiv auf den Büromarkt auswirken.<br />
Durch die rückläufige Nachfrage und die aktuelle Leerstandsquote<br />
ist für 2004 mit zunächst sinkenden Spitzen-Mieten zu<br />
rechnen. Der anhaltende Trend zur Anmietung von Immobilien<br />
in den Randbezirken hat zu einem Sinken der Büromieten in<br />
den innerstädtischen Toplagen und einem Anstieg der Mietpreise<br />
in der bevorzugten Peripherie geführt.
FRANKREICH 02<br />
<strong>Frankreich</strong>: erste positive Wachstumssignale<br />
für die nächsten Jahre<br />
<strong>Frankreich</strong> ist die viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt – nach<br />
den USA, Japan und Deutschland. Innerhalb der EU gehört<br />
<strong>Frankreich</strong> zu den widerstandsfähigsten Volkswirtschaften.<br />
Privater und öffentlicher Konsum tragen die Entwicklung der<br />
Bruttoinlandsproduktion.<br />
Derzeit durchläuft die französische Wirtschaft vor dem<br />
Hintergrund der insgesamt verhaltenen Weltkonjunktur eine<br />
eher schwächere Phase. Nach dem Rückgang der Zuwachsraten<br />
beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) in 2002 lieferte das<br />
dritte und vierte Quartal 2003 jedoch schon wieder erste<br />
positive Signale.<br />
Eine weitere konjunkturelle Erholung der zweitgrößten<br />
Volkswirtschaft der Euro-Zone wird im Jahr 2004 erwartet.<br />
20<br />
Die französische Regierung prognostiziert ein Wachstum<br />
von 1,70%, das vor allem durch die öffentlichen und privatwirtschaftlichen<br />
<strong>Invest</strong>itionen (Steigerung im 4. Quartal 2003<br />
um 0,70%) und die konsumfördernden Effekte der erhofften<br />
Stellenzuwächse angetrieben wird.<br />
Für die französische Wirtschaft spielen Landwirtschaft,<br />
Leicht- und Schwerindustrie, Spitzentechnologie und besonders<br />
der stetig wachsende Dienstleistungssektor eine wichtige<br />
Rolle. <strong>Frankreich</strong> bleibt die bedeutendste Agrarnation Westeuropas<br />
und produziert vornehmlich Weizen, aber auch Mais,<br />
Zuckerrüben und Gerste. Mit den reichen Erträgen wird nicht<br />
nur der Inlandsbedarf gedeckt, sie ermöglichen auch den steigenden<br />
Export landwirtschaftlicher Produkte. Zudem ist <strong>Frankreich</strong><br />
nach Italien der zweitgrößte Weinproduzent der Welt.
Die französischen Konzerne der Stahl- und Automobilindustrie,<br />
des Flugzeugbaus, der Elektro- und Maschinenbauindustrie,<br />
der Textil- und Nahrungsmittelindustrie sowie der chemischen<br />
Industrie und der Produktion von Luxusgütern haben<br />
internationale Geltung. Die Tourismusindustrie ist eine der<br />
wichtigsten Branchen. In 2002 behauptete sich <strong>Frankreich</strong> mit<br />
76,7 Mio. ausländischen Touristen als das wichtigste Reiseland<br />
der Welt – vor Spanien, den USA, Italien und China.<br />
Haupthandelspartner innerhalb der EU sind Deutschland,<br />
Belgien, Italien, Spanien und Großbritannien. Außerhalb der EU<br />
sind dies vor allem die USA und Japan. Die französische Wirtschaft<br />
verzeichnete über Jahre hinweg eine kräftige – vor<br />
allem von der starken Inlandsnachfrage getragene – Konjunkturentwicklung<br />
und damit ein im EU-Vergleich hohes Wirtschaftswachstum.<br />
<strong>Frankreich</strong>: Erste positive Wachstumssignale für die nächsten Jahre<br />
Das französische BIP beträgt ca. zwei Drittel des deutschen,<br />
das Durchschnittseinkommen ist jedoch nahezu identisch.<br />
<strong>Frankreich</strong> zählt nach Deutschland, den USA, Japan und etwa<br />
gleichauf mit Großbritannien zu den fünf weltweit größten<br />
Exportnationen.<br />
Diese gute Exportposition ist das Ergebnis einer in den vergangenen<br />
Jahrzehnten konsequent entwickelten, vielfältigen<br />
und zukunftsorientierten Wirtschaftsstruktur. Die Infrastruktur<br />
ist allgemein gut, in Ballungsgebieten und industriellen Zentren<br />
sehr gut ausgebaut. Als Standort ausländischer Direktinvestitionen<br />
nimmt <strong>Frankreich</strong> die Spitzenposition in der Eurozone<br />
ein.<br />
21
Willkommen in der Unterwelt<br />
Die Pariser Métro 19.07.1900: In Paris ist es tropisch heiß.<br />
Doch das hält die Pariser nicht davon ab, sich zu drängeln.<br />
Man will dabei sein, wenn der erste Zug des neuen »Chemin<br />
de fer métropolitain« von der Porte Maillot im Westen zur<br />
Porte de Vincennes im Osten fährt. 25 Centimes kostet das<br />
Erlebnis in der ersten Klasse, 15 in der zweiten.<br />
In einer Rekordzeit von 18 Monaten war die erste Untergrundlinie<br />
erbaut worden. Doch sie kam zu spät, die Weltausstellung<br />
war bereits ohne sie eröffnet worden. Und in anderen<br />
großen Städten wie London, Chicago oder Budapest<br />
war man Paris schon lange voraus.<br />
Es war aber auch sonst höchste Zeit gewesen, dem drohenden<br />
Verkehrskollaps entgegenzuwirken. Nicht nur hatte<br />
sich die Pariser Einwohnerzahl in den letzten 100 Jahren auf<br />
ca. 2 Mio. vervierfacht, zusätzlich bevölkerten 98.000 Pferde<br />
die Stadt. Um 13 Uhr war es dann so weit: Die erste »Métro«<br />
mit Wagen aus Holz legte trotz der Überfüllung mühelos die<br />
10,32 km lange Strecke mit 18 Stationen in knapp 30 Minuten<br />
zurück. Die Bewohner von Paris und Besucher der Weltausstellung<br />
1900 bestaunten und bewunderten das technische<br />
Wunderwerk begeistert – mit der ganzen Lebenslust<br />
und dem typischen Fortschrittsglauben der Belle Époque.<br />
Im Zuge des schnellen Wachstums der Stadt erfolgte<br />
1934 der Anschluss der damaligen Vororte, Anfang der 60er<br />
Jahre wurde das Netz um die RER-Express-Verbindungen<br />
(Réseau Express Régional) ergänzt und erweitert. Gute<br />
100 Jahre nach der Eröffnung nutzen heute jährlich über<br />
1,9 Mrd. Fahrgäste die Métro und mehr als 300 Mio. Fahrgäste<br />
die schnellen RER-Züge. Das Schienennetz ist inzwischen<br />
auf 211 km mit 294 Stationen angewachsen – und<br />
expandiert weiter.<br />
Die Pariser Métro-Station Bastille<br />
kurz nach ihrer Einweihung.<br />
Sie ist eine der 18 Stationen der<br />
damaligen Linie 1.
FRANKREICH 02<br />
Diese Herausforderung gilt<br />
es zu meistern<br />
Die Auswahl einer Kapitalanlage unter der Prämisse eines ausgewogenen<br />
Chancen-Risiko-Verhältnisses stellt für den Anleger<br />
zunehmend eine Herausforderung dar. Komplizierte, sich<br />
immer schneller verändernde Steuervorschriften sowie die<br />
Komplexität der verschiedenen Märkte erschweren die Auswahl<br />
zusätzlich. Ein diversifiziertes und ausgewogenes Anlageportfolio<br />
ist hier der Schlüssel zum Erfolg, wobei der Bereich der<br />
Immobilieninvestition sowohl für den professionell agierenden<br />
institutionellen <strong>Invest</strong>or wie auch für den Privatanleger eine ideale<br />
Basis der Vermögenssicherung und -mehrung bietet.<br />
Die Sicherheit eines Sachwertes wie der Immobilie,<br />
kombiniert mit dem Engagement in lukrativen internationalen<br />
Märkten, macht die Immobilieninvestition so interessant. Durch<br />
das Modell des geschlossenen Fonds können die Chancen, die<br />
derartige <strong>Invest</strong>ments beinhalten, dem Privatanleger zugänglich<br />
gemacht und gleichzeitig die Risiken minimiert werden.<br />
24<br />
Hohe Renditen, langfristige Vermietung, bonitätsstarke<br />
Mieter, wirtschaftsstarker Standort, Inflationsschutz, Wertsteigerungschancen<br />
und positive Steuereffekte: Diese Qualitätsanforderungen<br />
bilden seit 1993 das Fundament des Erfolges.<br />
Mit den Auslandsimmobilienfonds des Bankhauses<br />
<strong>Wölbern</strong> steht eine zuverlässige Anlage zur Verfügung, die<br />
alle genannten Qualitätsanforderungen erfüllt. Das Rezept<br />
ist erstaunlich einfach:<br />
· Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen ist<br />
für deutsche Anleger vorteilhaft<br />
· Französische Immobilien erzielen vergleichsweise hohe<br />
Erträge<br />
· In <strong>Frankreich</strong> ist eine Indexierung der Miete mit jährlicher<br />
Anpassung absolut marktüblich<br />
· Die hohe Markttransparenz erleichtert ein professionelles<br />
Management
_WIE FUNKTIONIERT ALSO EIN FRANKREICH-FONDS?<br />
Der Anleger beteiligt sich an der Fondsgesellschaft, die eine<br />
langfristig vermietete Immobilie in <strong>Frankreich</strong> erwirbt und nach<br />
einer Laufzeit von ca. zehn Jahren wieder veräußert. Bei dem<br />
Objekt handelt es sich um eine Büroimmobilie an einem ausgesuchten<br />
Standort. Aus den Mieteinnahmen werden laufende<br />
Kosten für Instandhaltung, Versicherungen, Zinsen und ggf.<br />
Tilgung der aufgenommenen Fremdmittel bedient. Die erzielten<br />
Einnahmeüberschüsse dienen der Bildung von Reserven und<br />
der jährlichen Ausschüttung an die Anleger. Die Rendite eines<br />
Anlegers ergibt sich bei einem Immobilienfonds aus den Ausschüttungen,<br />
die jährlich erfolgen, sowie dem Anteil am späteren<br />
Veräußerungserlös, abzüglich der jeweiligen Steuerlast in<br />
<strong>Frankreich</strong>. Da sich die Immobilie in <strong>Frankreich</strong> befindet, wird<br />
der Anleger mit den auf ihn entfallenden Vermietungseinkünften<br />
aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens ausschließlich<br />
in <strong>Frankreich</strong> besteuert, in Deutschland gilt lediglich der Progressionsvorbehalt<br />
(vgl. »Steuerliche Grundlagen«, Seite 50 ff.).<br />
Auf den konzeptionellen und immobilienwirtschaftlichen<br />
Erfahrungen der Holland-Fonds aufbauend, wurde eine im<br />
deutschen Kapitalmarkt neue Möglichkeit der Kapitalanlage<br />
geschaffen. Die langjährige Expertise des Bankhauses<br />
<strong>Wölbern</strong> in den internationalen Immobilienmärkten sowie<br />
auf dem deutschen Kapitalmarkt erhöht die Produktqualität<br />
für den Anleger. Bislang konnten 56 Auslandsimmobilienfonds<br />
emittiert und erfolgreich platziert werden. Zum Zeitpunkt der<br />
Prospekterstellung liegt der wirtschaftliche Vermietungsstand<br />
bei einem Gesamtportfolio von ca. 577.000 m2 Bürofläche bei<br />
Diese Herausforderung gilt es zu meistern<br />
über 95%. Im Zuge des aktiven Portfolio-Managements werden<br />
gezielt Anschlussvermietungen realisiert. Mehr als 12.000<br />
Anleger haben gemeinsam mit dem Bankhaus <strong>Wölbern</strong> Erfolgsgeschichte<br />
geschrieben und erzielen mit ihren Fondsbeteiligungen<br />
ein langfristig planbares und sachwertgesichertes<br />
Zusatzeinkommen.<br />
Und dieser Erfolg hat einen Grund: Das Bankhaus <strong>Wölbern</strong><br />
ist ein Pionier in dieser Anlageform – kaum ein anderer Anbieter<br />
verfügt über so langjährige und kontinuierliche Erfahrungswerte<br />
im Bereich der Auslandsimmobilienfonds sowie<br />
ein entsprechendes Netzwerk und Management. Kein Wunder<br />
also, dass das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> als einer der Marktführer<br />
ganz besonders strenge Kriterien anlegt, wenn es um den<br />
Ankauf neuer Objekte und die Erstellung von Fondskonzepten<br />
geht. Nur so lässt sich langfristiger Erfolg aufbauen – und<br />
nur so entsteht ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu den<br />
Anlegern.<br />
Die nachfolgend dargestellte Leistungsbilanz-Übersicht<br />
vermittelt einen Eindruck der positiven <strong>Invest</strong>itionsverläufe.<br />
Alle durchschnittlichen Ausschüttungswerte entsprechen den<br />
Prognosewerten – oder liegen darüber. Sofern auch in Zukunft<br />
anstehende Anschlussvermietungen durchgeführt werden<br />
können, lässt sich diese positive Entwicklung weiter fortsetzen.<br />
Der erste Holland-Fonds wurde bereits 1999 erfolgreich<br />
liquidiert.<br />
Gern wird die ausführliche Leistungsbilanz zur Verfügung<br />
gestellt, die detailliert die Daten jedes einzelnen Fonds belegt.<br />
25
FRANKREICH 02<br />
Überblick über alle Fonds<br />
KUMULIERTE AUSSCHÜTTUNGEN DER HOLLAND-FONDS (inkl. Abweichung in %)<br />
Fonds Zeitraum Soll Ist in % Eigenkapital Kumulierte<br />
(Ausschüttungen) in € Ausschüttung<br />
bis 2002 in €<br />
HOLLAND 1* 1993–2000 60,26% 73,30% 21,64 %<br />
HOLLAND 2* 1993–1998 52,45% 77,30% 47,38 %<br />
HOLLAND 4 1994–2002 58,36% 59,35% 1,70 % 4.729.450 2.543.869<br />
HOLLAND 5 1995–2002 52,44% 52,94% 0,95 % 5.547.517 2.817.378<br />
HOLLAND 6 ** 1995–2002 59,41% 69,91% 17,67 % 6.263.326 6.067.398<br />
HOLLAND 7 1996–2002 42,68% 46,68% 9,37 % 7.260.345 3.076.511<br />
HOLLAND 8 1996–2002 49,01% 52,51% 7,14 % 1.431.617 775.722<br />
HOLLAND 9 1996–2002 50,42% 51,42% 1,98 % 9.407.771 4.587.555<br />
HOLLAND 10 1996–2002 67,19% 74,21% 10,45 % 1.533.876 1.018.379<br />
HOLLAND 11 1996–2002 50,92% 51,92% 1,96 % 869.196 402.032<br />
HOLLAND 12 1996–2002 52,12% 58,12% 11,51 % 3.630.172 1.897.799<br />
HOLLAND 13 1996–2002 46,39% 46,39% 0,00 % 1.968.474 715.064<br />
HOLLAND 14 1997–2002 44,99% 45,22% 0,51 % 6.825.747 3.105.577<br />
HOLLAND 15 1997–2002 44,26% 44,76% 1,13 % 13.293.589 5.335.221<br />
HOLLAND 16 1997–2002 44,91% 47,91% 6,68 % 18.201.991 7.725.291<br />
HOLLAND 17 1997–2002 45,08% 46,08% 2,22 % 9.203.254 3.847.067<br />
HOLLAND 18 1998–2002 37,04% 38,04% 2,70 % 20.196.029 7.274.249<br />
HOLLAND 19 1999–2002 26,80% 26,80% 0,00 % 3.067.751 822.158<br />
HOLLAND 20 1998–2002 36,67% 36,67% 0,00 % 12.782.297 4.350.391<br />
HOLLAND 21 1999–2002 29,11% 29,11% 0,00 % 9.203.254 2.021.700<br />
26
KUMULIERTE AUSSCHÜTTUNGEN DER HOLLAND-FONDS (inkl. Abweichung in %)<br />
Überblick über alle Fonds<br />
Fonds Zeitraum Soll Ist in % Eigenkapital Kumulierte<br />
(Ausschüttungen) in € Ausschüttung<br />
bis 2002 in €<br />
HOLLAND 22 1998–2002 35,32% 35,32% 0,00 % 23.468.297 7.424.026<br />
HOLLAND 23 1999–2002 30,33% 31,33% 3,30 % 16.361.340 4.688.738<br />
HOLLAND 24 1999–2002 29,55% 29,55% 0,00 % 14.316.173 4.084.849<br />
HOLLAND 25 1999–2002 29,42% 29,42% 0,00 % 11.708.584 2.904.368<br />
HOLLAND 26 1999–2002 28,00% 28,00% 0,00 % 4.627.192 1.214.439<br />
HOLLAND 27 1999–2002 30,72% 30,78% 0,20 % 26.459.355 7.047.790<br />
HOLLAND 28 1999–2002 30,21% 30,21% 0,00 % 15.645.532 3.978.994<br />
HOLLAND 29 2000–2002 21,25% 21,25% 0,00 % 1.763.957 364.551<br />
HOLLAND 30 1999–2002 31,25% 31,25% 0,00 % 5.982.115 1.530.367<br />
HOLLAND 31 1999–2002 32,30% 32,30% 0,00 % 3.297.833 887.780<br />
HOLLAND 32 1999–2002 29,23% 29,23% 0,00 % 28.785.733 5.537.895<br />
HOLLAND 33 1999–2002 30,31% 30,31% 0,00 % 1.559.440 365.455<br />
HOLLAND 34 2000–2002 20,25% 20,25% 0,00 % 18.815.541 3.228.297<br />
HOLLAND 35 2000–2002 19,51% 20,01% 2,56 % 28.248.876 4.899.960<br />
HOLLAND 36 2000–2002 19,70% 20,70% 5,08 % 3.502.349 533.707<br />
HOLLAND 37 2001–2002 14,50% 14,50% 0,00 % 46.885.466 6.214.768<br />
HOLLAND 39 2002 7,50% 7,50% 0,00 % 40.500.000 3.017.931<br />
HOLLAND 40 2002 7,00% 7,00% 0,00 % 9.250.000 323.750<br />
ÖSTERREICH 1 2001–2002 12,00% 12,00% 0,00 % 29.655.000 2.186.705<br />
Total 463.429.942 116.631.023<br />
USA 1 2001–2002 21,00% 21,00% 0,00 % $14.500.000 $ 1.767.096<br />
*Fonds wurden bereits liquidiert. Der Liquidationserlös ist in der dargestellten Ausschüttung enthalten.<br />
**Es wurde eine von zwei Fondsimmobilien verkauft. Der anteilige Liquidationserlös ist in der dargestellten Ausschüttung enthalten.<br />
27
FRANKREICH 02<br />
Beispielrechnungen *<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt Beispielrechnungen für<br />
Beteiligungen eines Einzelzeichners an <strong>Frankreich</strong> 02. Dargestellt<br />
werden Zeichnungssummen von € 15.000, € 50.000,<br />
€ 100.000. Neben den prognostizierten Ausschüttungen für<br />
den Zeitraum 2004 bis 2013 werden die in <strong>Frankreich</strong> tatsächlich<br />
zu entrichtenden Steuerbeträge unter Berücksichtigung<br />
der derzeit geltenden steuerlichen Vorschriften (vgl. »Steuerliche<br />
Grundlagen«, S. 50 ff.) dargestellt. Die Ausschüttungsbeträge<br />
sind prozentual wie betragsmäßig nach Abzug der<br />
französischen Steuern zu verstehen. Das Agio in Höhe von<br />
5% auf die Zeichnungssumme, ein möglicher Verkauf nach<br />
zehn Jahren, sowie der Progressionsvorbehalt in Deutschland<br />
bleiben hierbei unberücksichtigt.<br />
BEISPIELRECHNUNG FÜR EINE BETEILIGUNG FÜR 2004–2013 (Einzelzeichner)<br />
28<br />
Erläuterung: Es ergeben sich die prozentual wie betragsmäßig<br />
ausgewiesenen Nettoausschüttungen unter Berücksichtigung<br />
der französischen Steuerbeträge. Bei der Berechnung<br />
des in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen Überschusses werden<br />
die prognostizierten Miet- und Zinserträge um die in<br />
<strong>Frankreich</strong> steuerlich zu berücksichtigenden Aufwendungen<br />
(pauschale Werbungskosten in Höhe von 14% auf die Mietund<br />
Zinserträge und bestimmte sonstige Werbungskosten wie<br />
Zinsaufwand, Instandhaltungskosten, anfängliche Verlustvorträge)<br />
reduziert.<br />
Zeichnungssumme in € 15.000 50.000 100.000<br />
Durchschnittliche prognostizierte Barausschüttung p.a. in € 1.153 3.842 7.684<br />
Abzüglich durchschnittlicher Steuerlast p.a. in € –234 –781 –1.562<br />
Durchschnittliche Nettoausschüttung p.a. in € 918 3.061 6.122<br />
Durchschnittliche Nettoausschüttung in % des EK 6,12% 6,12% 6,12%<br />
* Basis: 9,5 Jahre Gesamtlaufzeit.
Erläuterungen zur <strong>Invest</strong>itions- und<br />
Finanzierungsrechnung<br />
_1. KAUFPREIS DER IMMOBILIE<br />
Die SCI Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds für <strong>Frankreich</strong><br />
erwirbt vom Verkäufer die in Rueil Malmaison belegene<br />
Immobilie zum Kaufpreis von ca. € 63.500.000 zzgl. Umsatzsteuer.<br />
_2. ANKAUFNEBENKOSTEN<br />
Im Zusammenhang mit der Akquisition der Immobilie fällt in<br />
<strong>Frankreich</strong> Grunderwerbsteuer in Höhe von ca. € 395.000 an.<br />
_3. FINANZIERUNGSKOSTEN<br />
Im Zusammenhang mit der langfristigen Finanzierung ist eine<br />
Zinsvorauszahlung in Höhe von € 1.389.600 und eine Bearbeitungs-<br />
gebühr in Höhe von € 180.000 an den langfristigen Darlehensgeber<br />
zu zahlen. Darüber hinaus sind Zwischenfinanzierungskosten<br />
von ca. € 350.000 sowie Bearbeitungskosten im Rahmen<br />
der Sicherheitenbestellung von ca. € 173.600 zu berücksichtigen.<br />
_4. SONSTIGE ERWERBSNEBENKOSTEN IN FRANKREICH<br />
Die sonstigen Erwerbsnebenkosten, die die Fondsgesellschaft<br />
den Vertragspartnern in <strong>Frankreich</strong> schuldet, betragen<br />
€ 1.686.000. und teilen sich auf in die Courtage für den vermittelnden<br />
Makler (€ 710.000), Notarkosten (ca. € 340.000) sowie<br />
eine Eintragungsgebühr für den Eigentumsübergang (ca.<br />
€ 76.000) und Aufwendungen für die gesamte Due Diligence<br />
(ca. € 560.000).<br />
Beispielrechnungen | <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung<br />
_5. OBJEKTAUFBEREITUNG<br />
Für die Objektauswahl, -akquisition, -prüfung und -aufbereitung<br />
in <strong>Frankreich</strong> erhält das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. eine pauschale<br />
Vergütung in Höhe von € 825.500.<br />
_6. INVESTITIONSSUMME IN FRANKREICH<br />
Es ergibt sich insgesamt eine <strong>Invest</strong>itionssumme in <strong>Frankreich</strong><br />
von ca. € 68.499.700.<br />
_7. FONDSKONZEPTION<br />
Die <strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH erhält für die Konzeption, Projektprüfung<br />
und -entwicklung, die Einholung der rechtlichen und<br />
steuerlichen Beratung eine Gebühr von € 825.500.<br />
_8. PLATZIERUNGSKOSTEN<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält der General-Emittent<br />
eine Gebühr in Höhe von € 1.825.000 sowie das von den<br />
Anlegern zu zahlende Agio (5% der Zeichnungssumme).<br />
_9. HYPOTHEKENVERMITTLUNG<br />
Der General-Emittent hat für die Fondsgesellschaft die Eindeckung<br />
der Hypothekendarlehen sichergestellt und erhält<br />
dafür eine Gebühr von € 720.000. Diese Gebühr beinhaltet<br />
auch die Erstellung von insoweit erforderlichen Wertgutachten.<br />
29<br />
FRANKREICH 02
_10. ANLEGERBETREUUNG IN DER EMISSIONSPHASE UND<br />
VERGÜTUNG FÜR GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />
Für die Geschäftsführung in der <strong>Invest</strong>itionsphase erhält die Geschäftsführerin<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von € 29.500.<br />
Die Anlegerbetreuung durch die Hansische Treuhand AG in der<br />
<strong>Invest</strong>itionsphase wird mit einer Gebühr von pauschal € 80.000<br />
abgegolten.<br />
_11. LIQUIDITÄTSRESERVE<br />
Die Liquiditätsreserve in Höhe von anfänglich € 520.300 dient<br />
der Absicherung kurzfristiger und unvorhergesehener Ergebnisschwankungen.<br />
Die bereits in 2003 aufgebaute Liquidität<br />
in Höhe von € 136.644 wird dieser Position zusätzlich zugeführt.<br />
_12. INVESTITIONSVOLUMEN<br />
Das gesamte <strong>Invest</strong>itionsvolumen beträgt € 72.500.000.<br />
_13. EIGENKAPITAL<br />
Das Eigenkapital (= Zeichnungssumme) der Fondsgesellschaft<br />
beträgt € 36.500.000 und teilt sich auf in € 7.300.000 Haftkapital<br />
und € 29.200.000 Gesellschafterdarlehen (vgl. S. 76).<br />
Zudem wird ein Agio in Höhe von 5% auf das gesamte Eigenkapital<br />
erhoben. In der Prognoserechnung wird davon ausgegangen,<br />
dass das Eigenkapital des Fonds innerhalb von sechs<br />
30<br />
Monaten vollständig platziert wird. In diesem Zusammenhang<br />
wird auf das Kapitel »Rechtliche Grundlagen« (S. 44) sowie auf<br />
das Kapitel »Chancen und Risiken« (S. 62) verwiesen.<br />
_14. FREMDFINANZIERUNG<br />
Im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung der Gesellschaft<br />
wird auf Artikel 15 des Gesellschaftsvertrags verwiesen.<br />
Die Finanzierung erfolgt durch die Hypothekenbank in Essen<br />
AG auf Basis folgender Eckdaten:<br />
Höhe € 36.000.000<br />
Auszahlungstermin 16.10.2003<br />
Zinssatz (16.10.2003 bis 31.01.2004) 5,19%<br />
Zinssatz (01.02.2004 bis 31.10.2013) 4,70%<br />
Zinsvorauszahlung per 01.02.2004 3,86%<br />
Tilgung 0,75% ab 01.10.2008<br />
Zur Reduktion des Zinssatzes ab 01.02.2004 wurde von der Fondsgesellschaft<br />
eine Zinsvorauszahlung in Höhe von € 1.389.600 an<br />
die finanzierende Bank gezahlt.<br />
_GESAMTVERGÜTUNG<br />
Die Gesamtvergütung für den Initiator sowie die mit ihm verbundenen<br />
Unternehmen beträgt € 4.305.500 zzgl. 5% Agio.
INVESTITIONSPLAN<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung<br />
<strong>Invest</strong>ition in € in %<br />
11. Kaufpreis der Immobilie 63.500.000 87,59<br />
12. Ankaufnebenkosten 395.000 0,54<br />
13. Finanzierungskosten 2.093.200 2,89<br />
14. Sonstige Erwerbskosten in <strong>Frankreich</strong> (Maklercourtage, Notarkosten und Gutachten) 1.686.000 2,33<br />
15. Objektauswahl, -akquisition, -prüfung und -aufbereitung in <strong>Frankreich</strong> 825.500 1,14<br />
16. <strong>Invest</strong>itionssumme in <strong>Frankreich</strong> 68.499.700 94,48<br />
17. Konzeption, Projektprüfung und -entwicklung sowie rechtliche und steuerliche Beratung 825.500 1,14<br />
18. Platzierungskosten * 1.825.000 2,52<br />
19. Hypothekenvermittlung inkl. Wertgutachten 720.000 0,99<br />
10. Anlegerbetreuung in der Emissionsphase, Vergütung für Geschäftsführung 109.500 0,15<br />
11. Liquiditätsreserve 520.300 0,72<br />
12. Gesamtinvestition 72.500.000 100<br />
Finanzierung<br />
13. Eigenkapital * (= Zeichnungssumme) 36.500.000 50,34<br />
13. Haftkapital (20%) 7.300.000<br />
13. Gesellschafterdarlehen (80%) 29.200.000<br />
14. Fremdfinanzierung 36.000.000 49,66<br />
Gesamtfinanzierung 72.500.000 100 ,<br />
* Auf die gesamte Zeichnungssumme wird zusätzlich ein Agio von 5% erhoben, das ebenfalls zur Abdeckung der Platzierungskosten verwendet wird.<br />
31
FRANKREICH 02<br />
32<br />
Voraussichtliche Liquiditäts- und Ergebnisrechnung<br />
für den Zeitraum 2004 bis 2013<br />
Ertragsvorschau 2004 2005 2006 2007<br />
Einnahmen € € € €<br />
Mieterträge (1) 4.538.016 4.628.776 4.721.352 4.815.779<br />
Zinserträge (2) 46.411 70.364 70.370 72.212<br />
Gesamteinnahmen 4.584.427 4.699.141 4.791.722 4.887.991<br />
Ausgaben<br />
Objektverwaltung (3) 23.257 23.839 24.435 25.046<br />
Instandhaltung (4) 46.515 47.678 97.739 100.182<br />
Bewirtschaftung (5) 23.257 23.839 24.435 25.046<br />
Kapitaldienst (6) 2.664.825 1.692.000 1.692.000 1.692.000<br />
Geschäftsführung (7) 22.922 23.495 24.083 24.685<br />
Anlegerbetreuung (8) 167.075 171.252 175.533 179.922<br />
Gesamtausgaben 2.947.851 1.982.102 2.038.224 2.046.880<br />
Zuführung/Entnahme Liquiditätsreserve (9) 267.825 –20.461 15.998 103.611<br />
Ausschüttung (10) 1.368.750 2.737.500 2.737.500 2.737.500<br />
Ergebnis vor Steuern 7,50% 7,50% 7,50% 7,50%<br />
Liquiditätsreserve (11) 924.769 904.308 920.306 1.023.917<br />
Steuerliche Rechnung<br />
Gesamteinnahmen 4.584.427 4.699.141 4.791.722 4.887.991<br />
Pauschale Werbungskosten (12) –641.820 –657.880 –670.841 –684.319<br />
Sonstige Werbungskosten (13) –5.205.106 –3.002.177 –1.789.739 –1.792.182<br />
Steuerpflichtiges Ergebnis –1.262.499 1.039.084 2.331.142 2.411.490
2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />
€ € € € € €<br />
4.912.094 5.010.336 5.110.543 5.212.754 5.317.009 5.423.349<br />
75.696 77.885 77.068 77.323 78.694 77.628<br />
4.987.790 5.088.222 5.187.611 5.290.077 5.395.703 5.500.977<br />
25.672 26.314 26.971 27.646 28.337 29.045<br />
102.687 105.254 107.885 221.165 226.694 232.362<br />
25.672 26.314 26.971 27.646 28.337 29.045<br />
1.759.500 1.962.000 1.962.000 1.962.000 1.962.000 2.130.000<br />
25.302 25.934 26.583 27.247 27.928 28.627<br />
184.420 189.030 193.756 198.600 203.565 208.654<br />
2.123.252 2.334.846 2.344.167 2.464.303 2.476.861 2.657.733<br />
127.039 –75.374 14.695 –2.977 –1.158 –76.756<br />
2.737.500 2.828.750 2.828.750 2.828.750 2.920.000 2.920.000<br />
7,50% 7,75% 7,75% 7,75% 8,00% 8,00%<br />
1.150.956 1.075.582 1.090.277 1.087.300 1.086.141 1.009.386<br />
4.987.790 5.088.222 5.187.611 5.290.077 5.395.703 5.500.977<br />
–698.291 –712.351 -726.266 –740.611 –755.398 –770.137<br />
–1.794.687 –1.794.082 -1.783.874 –1.883.711 –1.875.166 –2.028.312<br />
2.494.813 2.581.789 2.677.472 2.665.755 2.765.138 2.702.528<br />
Voraussichtliche Liquiditäts- und Ergebnisrechnung<br />
33
FRANKREICH 02<br />
Erläuterungen zur Liquiditätsund<br />
Ergebnisrechnung<br />
_1. MIETERTRÄGE<br />
Grundlage für die in der Prognoserechnung in Ansatz gebrachten<br />
Mieteinnahmen ist der mit dem Mieter abgeschlossene<br />
Mietvertrag. Die Mietsteigerungen basieren auf der vereinbarten<br />
Indexklausel, wobei eine durchgängige Inflationsrate<br />
(Basis: Baukostenindex I.N.S.E.E) von 2% unterstellt wird.<br />
_2. ZINSERTRÄGE<br />
Diese Position ergibt sich aus der unterjährigen Anlage der<br />
Mieteinnahmen, die quartalsweise im Voraus bezahlt werden<br />
sowie aus der Anlage der Liquiditätsreserve. Für die Anlage<br />
dieser unterjährigen Liquidität und der Liquiditätsreserve wird<br />
ein Zinssatz von 3% p.a. kalkuliert.<br />
_3. OBJEKTVERWALTUNG<br />
Für die Objektverwaltung wurde ein Vertrag mit einer Verwaltungsgesellschaft<br />
abgeschlossen, der eine Vergütung in Höhe<br />
von 0,50% p.a. der Mieterträge vorsieht. Es wird ein Anstieg<br />
der Kosten um 2,50% p.a. ab dem Jahr 2004 unterstellt.<br />
34<br />
_4. INSTANDHALTUNG<br />
Die Kosten der Instandhaltung an Dach und Fach obliegen lt.<br />
Mietvertrag dem Vermieter. Instandhaltungsaufwendungen<br />
für diese Maßnahmen sind durch eine in <strong>Frankreich</strong> für neu errichtete<br />
Immobilien üblicherweise abzuschließende Versicherung<br />
komplett zu übernehmen. Diese Versicherung wurde von<br />
dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Baubeginns im Jahre 2001<br />
über eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen, so dass diesbezügliche<br />
Kosten bis zum Jahr 2011 von dieser Versicherung<br />
zu übernehmen sind. Trotzdem wurden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Aufwendungen in den Jahren 2004 bis 2005 in<br />
Höhe von 1% der Jahresnettomiete kalkuliert. Für die Jahre<br />
2006 bis 2010 werden 2%, ab 2011 werden 4% kalkuliert. Darüber<br />
hinaus wird ein Anstieg der Kosten von 2,50% p.a. ab<br />
dem Jahr 2004 unterstellt.<br />
_5. BEWIRTSCHAFTUNG<br />
Die vom Vermieter zu tragenden allgemeinen Bewirtschaftungskosten<br />
werden mit 0,50% der Mieterträge angesetzt. Die<br />
Steigerung dieser Kosten wurde konservativ mit 2,50% p.a.<br />
kalkuliert.
_6. KAPITALDIENST<br />
Diese Position umfasst die Zinszahlung für das aufgenommene<br />
Hypothekendarlehen auf Basis der vereinbarten Finanzierungsdaten<br />
(S. 32) sowie die Zinsen für die Zwischenfinanzierung des<br />
Eigenkapitals für die Jahre 2003 (rd. € 400.000) und 2004 (rd.<br />
€ 960.000), bis zur geplanten Vollplatzierung. Die Anschlussfinanzierung<br />
ist mit einem Zinsatz von 7,50% p.a. und einer Tilgungsquote<br />
von 0,75% p.a. ab dem 01.11.2013 berücksichtigt.<br />
_7. GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />
Für die laufende Geschäftsführung erhält die Geschäftsführerin<br />
der SCI eine jährliche Vergütung in Höhe von € 20.000. Diese<br />
Vergütung wird ab dem 01.01.2005 um jährlich 2% erhöht.<br />
_8. ANLEGERBETREUUNG<br />
Für die Betreuung der Anleger in <strong>Frankreich</strong> sowie die Erstellung<br />
und Abwicklung der französischen Steuererklärung ist ein<br />
Pauschalbetrag von € 90.000 p.a. vorgesehen. In Deutschland<br />
werden die Anleger durch die Hansische Treuhand AG betreut,<br />
die hierfür eine Vergütung von 0,20% p.a. des Eigenkapitals erhält.<br />
Diese Vergütung ist ab dem 01.01.2005 um 2% p.a. anzupassen.<br />
_9. ZUFÜHRUNG/ENTNAHME LIQUIDITÄTSRESERVE<br />
Diese Position enthält Ergebnisanteile, die der Liquiditätsreserve<br />
zugeführt bzw. entnommen werden.<br />
Erläuterungen zur Liquiditäts- und Ergebnisrechnung<br />
10. AUSSCHÜTTUNG<br />
Die Bezugsbasis für diese Berechnung ist das einzuwerbende<br />
Eigenkapital in Höhe von € 36.500.000. Für das Jahr 2004 erfolgt<br />
die Ausschüttung zeitanteilig. Dargestellt wird die Differenz der<br />
Gesamteinnahmen und der Gesamtausgaben eines Geschäftsjahres<br />
zuzüglich bzw. abzüglich Zuführung bzw. Entnahme aus<br />
der Liquiditätsreserve.<br />
_11. LIQUIDITÄTSRESERVE<br />
Dargestellt wird der Stand der Liquiditätsreserve unter Berücksichtigung<br />
der Zuführungen und Entnahmen. Der für 2003 anfallende<br />
Liquiditätsanteil in Höhe von € 136.644 wird vollständig<br />
in die Liquiditätsreserve eingestellt.<br />
_12. PAUSCHALE WERBUNGSKOSTEN<br />
Nach französischem Steuerrecht sind 14% der Gesamteinnahmen<br />
als pauschale Werbungskosten abzugsfähig.<br />
_13. SONSTIGE WERBUNGSKOSTEN<br />
Diese Position enthält u.a. Aufwendungen für Fremdkapitalzinsen<br />
und Instandhaltung. Zudem ist in dieser Position der in<br />
2004 entstehende und somit in 2005 nutzbare Verlustvortrag<br />
enthalten.<br />
35
FRANKREICH 02<br />
Liquidation<br />
Unter Berücksichtigung der prognostizierten Barausschüttungen<br />
wird der Gesamterfolg inklusive des Liquidationsergebnisses<br />
nach zehn Jahren dargestellt.<br />
Verkaufspreise von Immobilien werden üblicherweise als<br />
Vielfaches der Nettojahresmiete dargestellt. Beim Ankauf<br />
dieses Objektes wurde ein Mietvervielfältiger von 14,28 realisiert.<br />
Abhängig von konjunkturellen, regionalen und lokalen<br />
Entwicklungen und anderen nicht vorhersehbaren wertbildenden<br />
Faktoren ist es bei der Veräußerung möglich, dass auch<br />
ein anderer Mietvervielfältiger realisiert wird. Aus diesem<br />
Grund wird eine Liquidationsrechnung mit verschiedenen Verkaufsfaktoren<br />
dargestellt.<br />
_VERKAUFSPREIS<br />
Die nebenstehende Liquidationsprognose zeigt mögliche Verkaufspreise<br />
bei Mietverfältigern zwischen 13,28 und 15,28.<br />
Basis ist die für Anfang 2014 angenommene Jahresmiete.<br />
36<br />
_KOSTEN DER REVITALISIERUNG<br />
Bei einer zukünftigen Liquidation ist es möglich, dass Revitalisierungsaufwendungen<br />
im Hinblick auf eine Nachvermietung<br />
oder auf die Veräußerbarkeit anfallen. Dies wurde in der Kalkulation<br />
entsprechend berücksichtigt. In dieser Rechnung<br />
wurde ein Betrag in Höhe von rund € 3.200.000 für Revitalisierungsaufwendungen<br />
unterstellt. Dieser Betrag wurde im Rahmen<br />
der technischen Due Diligence verifiziert. Soweit diese<br />
Kosten nicht anfallen, werden sie zu Ausschüttungszwecken<br />
verwendet. Höhere Aufwendungen führen zu einer Reduzierung<br />
des Liquidationsergebnisses.<br />
_FREMDKAPITAL<br />
Bei unterstelltem Verkauf nach zehn Jahren muss der noch<br />
nicht getilgte Teil des Fremdkapitals in Höhe von ca. € 34.400.000<br />
zurückgeführt werden.
_VERGÜTUNG FÜR DIE ANLEGERBETREUUNG<br />
Die Hansische Treuhand AG erhält für ihre Leistungen eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 0,25% des Verkaufspreises.<br />
Das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. erhält ausschließlich dann eine<br />
Vergütung für die erfolgreiche Auflösung, wenn die Gesellschafter<br />
im Zuge der Liquidation 110% nebst 5% Agio (unbeschadet<br />
früherer Ausschüttungen) ihrer ursprünglichen Zeichnungssumme<br />
zurückerhalten. Die Vergütung beträgt dann 30% des<br />
den genannten Liquidationsüberschuss von 110% übersteigenden<br />
Teils.<br />
_MAKLERAUFWAND/KOSTEN DER LIQUIDATION<br />
Für die Einschaltung eines Maklers vor Ort wurden 0,50% des<br />
Verkaufspreises als Aufwand eingeplant. Für Notar-, Gerichts-,<br />
Gutachter- und sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit<br />
einer etwaigen Liquidation auftreten können, wurden 0,25%<br />
des Verkaufspreises in Ansatz gebracht. Werden diese Positionen<br />
nicht in Anspruch genommen, werden sie das Liquidations-<br />
ergebnis verbessern. Sollten diese Positionen nicht ausreichend<br />
sein, führt dies zu einer Reduzierung des Liquidationsergebnisses.<br />
_LIQUIDITÄT<br />
Nach der vorliegenden Prospektrechnung wird die Liquiditätsreserve<br />
am Ende des Jahres 2013 € 1.009.386 betragen.<br />
Im Rahmen der Liquidation wird die Reserve an die Anleger<br />
ausgeschüttet.<br />
_GESAMTERFOLG<br />
Liquidation<br />
LIQUIDATIONSPROGNOSE IN T €<br />
Verkaufsfaktor 13,28 13,78 14,28 14,78 15,28<br />
Verkaufspreis 73.477 76.243 79.009 81.775 84.541<br />
Revitalisierungsaufwand –3.233 –3.233 –3.233 –3.233 –3.233<br />
Verbindlichkeiten –34.426 –34.426 –34.426 –34.426 –34.426<br />
Treuhand –184 –191 –198 –204 –211<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. 0 0 0 –959 –1.591<br />
Makleraufwand –367 –381 –395 –409 –423<br />
Kosten der Liquidation –184 –191 –198 –204 –211<br />
Liquidität 1.009 1.009 1.009 1.009 1.009<br />
Liquidationsergebnis 36.093 38.831 41.569 43.348 45.455<br />
Eigenkapitalrückzahlung –36.500 –36.500 –36.500 –36.500 –36.500<br />
Nettoliquidationserlös –407 2.331 5.069 6.848 8.955<br />
in % des EK –1,12% 6,39% 13,89% 18,76% 24,53%<br />
GESAMTERFOLGSPROGNOSE IN T €<br />
Verkaufsfaktor 13,28 13,78 14,28 14,78 15,28<br />
Liquidationsergebnis 36.092.937 38.831.186 41.569.436 43.348.219 45.454.564<br />
Prognostizierte Barausschüttungen 2004–2013 26.645.000 26.645.000 26.645.000 26.645.000 26.645.000<br />
Eigenkapital –36.500.000 –36.500.000 –36.500.000 –36.500.000 –36.500.000<br />
Gesamterfolg 26.237.937 28.976.186 31.714.436 33.493.219 35.599.564<br />
in % des EK p.a. 7,57% 8,36% 9,15% 9,66% 10,27%<br />
Ausgewiesen wird der Gesamterfolg des <strong>Invest</strong>ments vor Steuern<br />
unter Berücksichtigung der geplanten Ausschüttungen<br />
und des Liquidationsergebnisses.<br />
37
FRANKREICH 02<br />
Beispielrechnung für den Gesamterfolg<br />
In der unten stehenden Darstellung werden die Auswirkungen<br />
der Liquidation bei prospektgemäßem Verlauf unter Berücksichtigung<br />
der steuerlichen Ergebnisse für verschiedene Beteiligungssummen<br />
verdeutlicht.<br />
Im Januar 2004 ist ein neues Jahressteuergesetz in <strong>Frankreich</strong><br />
in Kraft getreten. Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns<br />
einer Immobilie wurde neu geregelt. Basis zur Ermittlung<br />
der Steuerlast ist der Verkaufspreis der Immobilie.<br />
Hiervon werden der ursprüngliche Kaufpreis, die anfallenden<br />
Verkaufskosten, eine 15%ige Reparaturkostenpauschale und<br />
eine 7,50%ige Anschaffungsnebenkostenpauschale in Abzug<br />
gebracht. Auf den daraus resultierenden steuerpflichtigen<br />
Bruttogewinn wird bei einer Haltedauer ab fünf Jahren ein<br />
DARSTELLUNG MÖGLICHER GESAMTERGEBNISSE FÜR EINEN BETRACHTUNGSZEITRAUM BIS ZUM JAHR 2013 (Verkaufsfaktor 14,28) *<br />
Zeichnungssumme für einen Einzelzeichner 15.000 50.000 100.000<br />
Kumulierte Barausschüttungen 2004–2013 10.950 36.500 73.000<br />
Kumulierte Steuerlast 2004–2013 –2.253 –7.512 –15.023<br />
Liquidationserlös 2.083 6.944 13.889<br />
Gesamtüberschuss im Prognosezeitraum 10.780 35.933 71.866<br />
Durchschnittlicher Überschuss p.a. nach Steuern F in %, bezogen auf die Zeichnungssumme 7,56% 7,56% 7,56%<br />
* Ohne Berücksichtigung des 5%-Agios und des Progressionsvorbehaltes.<br />
38<br />
Abschlag in Höhe von 10% p.a. für jedes weitere Jahr vorgenommen,<br />
um den zu versteuernden Gewinn zu ermitteln.<br />
In der unten stehenden Rechnung werden nach einer Haltedauer<br />
von zehn Jahren entsprechend 50% in Ansatz gebracht.<br />
Das so ermittelte steuerpflichtige Ergebnis ist mit einem pauschalen<br />
Steuersatz von 16% zu versteuern. Bei der Veräußerung<br />
der Immobilie zu einem geplanten Faktor von 14,28 der<br />
anfänglichen Jahresmiete 2014 ergibt sich eine Steuerlast in<br />
Höhe von € 66.118. Diese Position ist in der dargestellten<br />
kumulierten Steuerlast 2004–2013 enthalten. Die unten<br />
stehende Tabelle enthält insofern eine Gesamtbetrachtung<br />
aller in <strong>Frankreich</strong> entstehenden Steuerlasten.
SENSITIVITÄTSANALYSE<br />
Veränderung um +50% Geplantes Ergebnis –50%<br />
Inflation 11,34% EW 2 9,15% 6,44% EW 2<br />
Instandhaltung 8,95% EW 1 9,15% 9,17% EW 2<br />
Bewirtschaftungskosten 8,90% EW 2 9,15% 9,20% EW 2<br />
+10% Geplantes Ergebnis –10%<br />
Anschlussvermietung 2011 11,16% EW 1 9,15% 6,41% EW 1<br />
+5% Geplantes Ergebnis –5%<br />
Anschlussvermietung 2011 10,10% EW 1 9,15% 7,78% EW 1<br />
Sensitivitätsanalyse<br />
Wesentliche Komponenten des Gesamterfolgs dieser Kapitalanlage<br />
sind die Entwicklung der Inflation (Baukostenindex<br />
I.N.S.E.E.), die Aufwendungen für laufende Instandhaltungsmaßnahmen<br />
und die Aufwendungen für sonstige Bewirtschaftungskosten<br />
wie z.B. Grundsteuern.<br />
In der Tabelle ist dargestellt, wie sich der Gesamterfolg<br />
p.a. vor Steuern entwickelt, wenn sich die einzelnen Komponenten<br />
dauerhaft um jeweils +50% bzw. –50% im Vergleich zur<br />
Prognoserechnung verändern bzw. sich der Mietzins im Rahmen<br />
einer möglichen Anschlussvermietung im Jahre 2011 nach<br />
Ausüben der Break-Option (Kündigungsrecht) durch LeasePlan<br />
France S.A. nach sieben Jahren um jeweils 10% bzw. 5%<br />
positiv bzw. negativ verändert. In einzelnen Szenarien kann<br />
dies zu einer Reduzierung der jährlichen Ausschüttung führen.<br />
Die Eintrittswahrscheinlichkeit (EW) wird zur transparenteren<br />
Darstellung in fünf Klassen von 1 (sehr niedrig) bis 5<br />
(hoch) angegeben.<br />
Sollten die Instandhaltungsaufwendungen höher ausfallen<br />
als prognostiziert, würde dies zu der geringeren Rendite von<br />
8,95% p.a. führen. Ein Anstieg der Bewirtschaftungskosten um<br />
Beispielrechnung für den Gesamterfolg | Sensitivitätsanalyse<br />
50% führt zu einer Reduzierung der Rendite auf 8,90% p.a.<br />
Eine höhere Inflation führt durch die jährliche Anpassung des<br />
Mietvertrages zu einer höheren Rendite von 11,34% p.a. Eine<br />
geringere Inflation hat eine niedrigere Gesamtrendite zur Folge<br />
(von 6,44%). Bei geringeren Instandhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen<br />
steigen die Renditen auf 9,17% p.a. bzw.<br />
9,20 % p. a.<br />
Sollte bei der Anschlussvermietung im Jahre 2011 ein veränderter<br />
Mietzins von +5% bzw. –5% erzielt werden, würde<br />
dies zu einer Rendite von 10,10% bzw. 7,78% führen.<br />
Bei einer Anschlussvermietung zu einem um 10% höheren<br />
bzw. geringeren Mietzins würde dies zu einer Rendite von<br />
11,16% bzw. 6,41% führen.<br />
39<br />
FRANKREICH 02
Manhattan an der Seine<br />
La Défense Um mit dem rasanten Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum<br />
der Stadt Schritt zu halten, entsteht Ende<br />
der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts im Westen ein neuer<br />
Stadtteil quasi aus dem Nichts: La Défense. Mit seiner<br />
Wolkenkratzer-Skyline im New Yorker Stil symbolisiert er<br />
das moderne Paris.<br />
1959 wird als erstes Bauwerk die CNIT-Messehalle mit<br />
ihrem ausladenden, nur an drei Punkten in der Erde verankerten<br />
Dach errichtet. Dieses Betonzelt ist mit seiner<br />
Spannweite von 230 Metern bis heute eines der größten Gewölbe<br />
der Welt.<br />
Innerhalb weniger Jahrzehnte entwickelt sich La Défense<br />
zu einer futuristischen Satellitenstadt mit modernen<br />
Bürogebäuden und Wohnanlagen. Architektonisch gekrönt<br />
wird das neue Stadtviertel im Jahr 1989: Anlässlich der 200-<br />
Jahr-Feier der Französischen Revolution wird die 110 Meter<br />
hohe Grande Arche eingeweiht, ein gigantischer, marmorverkleideter<br />
Würfel. Das große Tor verlängert die Ost-West-<br />
Achse vom Louvre über den Arc de Triomphe bis nach La<br />
Défense.<br />
Die Grand Arche nimmt die Form des Triumphbogens<br />
wieder auf, ist aber mehr als doppelt so hoch; Notre-Dame<br />
würde mühelos in die Öffnung hineinpassen. La Défense gibt<br />
auch heute noch die westorientierte Wachstumsrichtung<br />
des »Central Business Districts« von Paris vor – und wächst<br />
sowohl horizontal als auch vertikal weiter: Der französische<br />
Stararchitekt Jean Nouvel plant den Bau eines »endlosen«<br />
Turms (La Tour sans fin), eines schmalen Zylinders mit gläsernem<br />
Abschluss.<br />
Die Grande Arche wurde beim<br />
Bau um 6,5 Grad gegen die<br />
historische Ansicht gedreht –<br />
sonst hätte das Fundament<br />
zwischen Schienen und Straße<br />
keinen Platz gefunden.
Inhalt Teil B<br />
TEIL A<br />
Angebot im Überblick 06<br />
Checkliste 08<br />
Übersicht der Chancen und Risiken 10<br />
Die Fondsimmobilie 13<br />
Mieter und Mietvertrag 14<br />
Standort Rueil Malmaison 16<br />
Immobilienmarkt Île-de-France 18<br />
<strong>Frankreich</strong> 20<br />
Herausforderung 24<br />
Überblick über alle Fonds 26<br />
Beispielrechnungen 28<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung 29<br />
Liquiditäts- und Ergebnisrechnung 32<br />
Liquidation 36<br />
Beispielrechnungen für den Gesamterfolg 38<br />
Sensitivitätsanalyse 39<br />
TEIL B<br />
Rechtliche Grundlagen 44<br />
Steuerliche Grundlagen 50<br />
Hinweise für gemeinnützige Stiftungen 58<br />
Chancen und Risiken 62<br />
TEIL C<br />
Gesellschaftsvertrag 70<br />
Gesellschafterdarlehen 76<br />
Dienstleistungsvertrag 77<br />
Vertragspartner 80<br />
Impressum/Haftungsbeschränkung 82<br />
43<br />
FRANKREICH 02
FRANKREICH 02<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
_VORBEMERKUNG<br />
Die nachfolgenden Ausführungen sollen es dem Anleger ermöglichen,<br />
einen Überblick über wesentliche rechtliche Fragen<br />
zu erhalten, die sich im Zusammenhang mit der angebotenen<br />
Beteiligung stellen. Die rechtlichen Grundlagen sind eine Zusammenfassung<br />
und ersetzen nicht das gründliche Studium<br />
des gesamten Beteiligungsangebotes, insbesondere der dazu<br />
gehörigen Verträge.<br />
I. ART DER GESELLSCHAFT<br />
Die Anleger beteiligen sich unmittelbar an einer französischen<br />
»Société Civile Immobilière« (kurz »SCI« genannt). Die SCI ist<br />
ein gebräuchliches <strong>Invest</strong>itionsvehikel für Immobilieninvestitionen<br />
in <strong>Frankreich</strong>. Bei der SCI handelt es sich nach dem französischen<br />
Zivilgesetzbuch (Code Civil) um eine nicht gewerblich<br />
geprägte Personengesellschaft bürgerlichen Rechts (Société<br />
Civile), die als Inhaberin von Eigentumsrechten an Grundstücken<br />
allgemein als Société Civile Immobilière bezeichnet wird.<br />
Die Firma lautet »SCI Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds<br />
für <strong>Frankreich</strong>« (kurz »SCI Zweite IFF«).<br />
II. GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
Die Rechte und Pflichten zwischen den Anlegern und der<br />
Gesellschaft sowie den Gesellschaftern untereinander sind im<br />
Gesellschaftsvertrag im Einzelnen geregelt, der auf S. 70 ff.<br />
abgedruckt ist. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Unabhängig von der Möglichkeit, seinen Anteil zu beleihen<br />
oder zu verkaufen, hat der Anleger das Recht, seine Gesellschaftsbeteiligung<br />
zu kündigen (erstmals per 31.12.2013). Bei<br />
einer etwaigen Kündigung hat der Anleger das Recht auf ein<br />
Auseinandersetzungsguthaben, das sich durch ein auf Rechnung<br />
des Fonds zu erstellendes Gutachten ergibt.<br />
_ZEICHNUNGSBEFUGTE<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsstruktur wurde gezielt für nicht in <strong>Frankreich</strong><br />
ansässige natürliche und juristische Personen konzipiert.<br />
44<br />
Die Zeichnung von Anteilen wird Anlegern nicht gestattet, die<br />
zum Zeitpunkt der Zeichnung in <strong>Frankreich</strong> ansässig sind.<br />
(Artikel 3 Gesellschaftsvertrag).<br />
_GESELLSCHAFTSZWECK<br />
Der Gesellschaftszweck besteht in dem Erwerb des Eigentums,<br />
der Verwaltung und der Vermietung des in 278–280 Avenue<br />
Napoléon Bonaparte, 92500 Rueil Malmaison (Hauts-de-Seine)<br />
gelegenen Gebäudes (Artikel 2 Gesellschaftsvertrag).<br />
_GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />
Die SCI Zweite IFF ist eine Gesellschaftsform mit variablem<br />
Kapital. Ihr Anfangs- und Mindestkapital beträgt derzeit<br />
€ 15.000. Das genehmigte Gesellschaftskapital beträgt derzeit<br />
€ 150.000 und soll durch Beschluss einer außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung auf € 7.300.000 heraufgesetzt<br />
werden (ebenso das Mindestkapital auf € 730.000).<br />
_GESELLSCHAFTERDARLEHEN/ZEICHNUNGSSUMME<br />
Die Zahlungsverpflichtung des Anlegers bezieht sich auf die<br />
Zeichnungssumme (Eigenkapitaleinlage und Gesellschafterdarlehen)<br />
plus 5% Agio. Neben der Eigenkapitaleinlage gewährt<br />
der Anleger der SCI Zweite IFF ferner ein unverzinstes<br />
Gesellschafterdarlehen (abgedruckt auf Seite 76) in Höhe des<br />
vierfachen des Eigenkapitals. Das Darlehen hat eine feste Mindestlaufzeit<br />
bis zum 31.12.2013 und kann vom Anleger mit<br />
einer Frist von zwölf Monaten zum Ende des Geschäftsjahres<br />
gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2013. Die Zeichnungssumme<br />
(Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen) zzgl. 5%<br />
Agio stellt die Einlage dar. Hinsichtlich der Ansprüche nicht fristgerechter<br />
Zahlung der Einlage sind Verzugszinsen in Höhe von<br />
5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vereinbart.<br />
Die IFF Geschäftsführung für <strong>Frankreich</strong> GmbH in ihrer<br />
Eigenschaft als Geschäftsführerin ist ermächtigt, die Ansprüche<br />
geltend zu machen und einzuziehen.
_EINTRITT IN DIE GESELLSCHAFT<br />
Der Eintritt des Gesellschafters in die Gesellschaft wird<br />
durch die Dienstleisterin herbeigeführt. Nach Vorliegen von<br />
Zeichnungsaufträgen in Höhe von 10% des vorgesehenen<br />
Gesellschaftskapitals (genehmigtes Kapital) und Erhalt der<br />
entsprechenden Zeichnungsbeiträge erfolgt eine Kapitalerhöhung,<br />
um das Mindestkapital auf € 730.000 und das genehmigte<br />
Kapital auf € 7.300.000 zu erhöhen. Durch diese Kapitalerhöhung<br />
wird der Gesellschafterbeitritt der ersten Anleger<br />
herbeigeführt.<br />
Anschließende Zeichnungen im Rahmen des genehmigten<br />
Kapitals werden von der Hansische Treuhand AG frei angenommen,<br />
ohne dass eine formelle Kapitalerhöhung erfolgen<br />
muss. In diesem Fall werden die Anleger Gesellschafter ab<br />
dem spätesten der folgenden Ereignisse, die kumulativ vorliegen<br />
müssen:<br />
a) Vorliegen der Freigabebedingungen<br />
b) Annahme des Zeichnungsauftrages durch die Hansische<br />
Treuhand AG<br />
c) Fälligkeit des Zeichnungsbetrages<br />
d) Erhalt des Zeichnungsbetrages zzgl. Agio durch die<br />
Hansische Treuhand AG.<br />
Das Datum des Gesellschafterbeitritts wird in dem Gesellschafterregister<br />
vermerkt.<br />
_KONTROLLE DER MITTELFREIGABE<br />
Der Gesellschaftsvertrag hat die Voraussetzungen zur Freigabe<br />
der von den Anlegern eingezahlten Mittel festgelegt, nämlich:<br />
a) notarielle Bestätigung über die ordnungsgemäße Grundstücksübertragung<br />
der Immobilie,<br />
b) Zusage einer Hypothekenbank über die langfristige Fremdfinanzierung<br />
zu den vereinbarten Bedingungen,<br />
c) Abschluss des Mietvertrages mit LeasePlan France S.A.<br />
Nur bei Vorlage dieser Voraussetzungen werden die Mittel<br />
freigegeben und der Beitritt gemäß den oben genannten Bedingungen<br />
vollzogen. Die Mittelfreigabe obliegt der Hansischen<br />
Treuhand AG, die diese Funktion im Rahmen des Dienstleistungsvertrages<br />
ausübt (vgl. S. 77 ff.).<br />
_HAFTUNG<br />
Die Haftung des Gesellschafters über die geleistete Einlage<br />
hinaus erfolgt quotal und subsidiär. Die Geschäftsführung der<br />
Gesellschaft hat die bestehenden vertraglichen Beziehungen<br />
der SCI zu Dritten mit einer sog. »Non Recourse«-Klausel<br />
versehen, mit der ein Rückgriff auf den Anleger über die geleistete<br />
Einlage hinaus ausgeschlossen wird. Auch für zukünftig<br />
abzuschließende Verträge ist die Geschäftsführung gehalten,<br />
eine solche Klausel durchzusetzen. Die grundsätzlich bestehende<br />
persönliche und unbeschränkte Haftung wird so faktisch<br />
ausgeschlossen.<br />
Eine Nachschusspflicht besteht nicht.<br />
_GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Zur Geschäftsführung ist die IFF Geschäftsführung für <strong>Frankreich</strong><br />
GmbH berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />
erstreckt sich auf die Vornahme aller Geschäfte,<br />
die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören, insbesondere<br />
auf den Abschluss und die Abwicklung bzw. die Vornahme<br />
der dem <strong>Invest</strong>itionsplan zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte<br />
und Rechtshandlungen. Die Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben<br />
auf andere dritte Personen durch die Geschäftsführung<br />
kann nach französischem Recht nur in begrenztem<br />
Maße erfolgen. Artikel 17 des Gesellschaftsvertrages sieht vor,<br />
dass bestimmte Handlungen der Geschäftsführung von der<br />
Gesellschafterversammlung genehmigt werden müssen.<br />
_GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN, SCHRIFTLICHE<br />
BESCHLUSSFASSUNGEN<br />
Die Gesellschafterbeschlüsse erfolgen grundsätzlich im schriftlichen<br />
Beschlussverfahren. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung<br />
wird jährlich jeweils mit einer Frist von sechs<br />
Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres zur Feststellung des<br />
Jahresabschlusses abgehalten (Artikel 19, Ziffer 1, Artikel 23,<br />
Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag). Im Übrigen finden die Gesellschafterversammlungen<br />
am von der Geschäftsführung gewählten<br />
Ort statt. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung<br />
erfolgt durch die Geschäftsführung. Gesellschafter, die allein<br />
45
oder zusammen mindestens 25% der Gesellschafteranteile<br />
halten, sind berechtigt, die Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />
zu verlangen.<br />
Auf Wunsch der Gesellschafterversammlung wird ein dreiköpfiger<br />
Beirat eingerichtet, von dem zwei Mitglieder von der<br />
Versammlung gewählt und einer von der Geschäftsführung<br />
bestellt wird. Der Gesellschafterversammlung ist ein Katalog<br />
von Zustimmungskompetenzen zugeordnet (Artikel 20 Gesellschaftsvertrag).<br />
_GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />
Die Gesellschafter beschließen in Gesellschafterversammlungen<br />
oder im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens. Das<br />
Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach den Gesellschaftsanteilen.<br />
Auf einen Anteil entfällt eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung<br />
ist beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter<br />
ordnungsgemäß geladen und wenigstens 25% aller<br />
Stimmen anwesend oder vertreten sind oder an der schriftlichen<br />
Abstimmung im Umlaufverfahren teilgenommen haben.<br />
Stimmenthaltungen zählen bei der Bestimmung der Beschlussfähigkeit<br />
mit, gelten aber nicht als abgegebene Stimmen für<br />
die Ermittlung der Mehrheit. Für Beschlussfassungen gelten<br />
folgende Mehrheiten:<br />
§Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die Mehrheit<br />
der anwesenden und vertretenen Stimmen.<br />
§Insbesondere folgende Beschlüsse erfordern die Mehrheit<br />
von 75% der abgegebenen Stimmen (vgl. Artikel 21 des<br />
Gesellschaftsvertrages):<br />
a) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
b) Umwandlung der Gesellschaft;<br />
c) Veräußerung der von der Gesellschaft gehaltenen Immobilien;<br />
d) Auflösung und Liquidation der Gesellschaft;<br />
e) Abberufung und Ernennung der Geschäftsführung.<br />
Die Gesellschafterversammlung hat darüberhinaus ein Einwilligungsrecht<br />
für eine Reihe von zustimmungspflichtigen<br />
Geschäften (vgl. Artikel 17 Gesellschaftsvertrag).<br />
46<br />
_ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN<br />
Die Übertragung von Anteilen bedarf der Zustimmung der<br />
Geschäftsführung (Artikel 13 Gesellschaftsvertrag). Hierbei gilt<br />
das Verbot, Anteile an in <strong>Frankreich</strong> ansässige Anleger zu veräußern.<br />
_BETEILIGUNG AM ERGEBNIS UND VERMÖGEN,<br />
AUSSCHÜTTUNGEN<br />
Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Gesellschaftsanteile<br />
am Ergebnis und Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Die Aufteilung<br />
von Ergebnis und Liquiditätsausschüttung erfolgt im<br />
Verhältnis auf die Beteiligung des einbezahlten Kapitals zueinander<br />
(pro rata temporis).<br />
Es ist geplant, den sich per 31.12. jedes Jahres ergebenden<br />
steuerfreien Gewinnanteil der Ausschüttung, gemindert<br />
um die geschätzte Einkommensteuer, schon im Januar des<br />
Folgejahres vorab auszuzahlen. Die Gesellschafter haben<br />
Anspruch darauf, dass innerhalb der ersten sechs Monate<br />
eines jeden Jahres eine Abrechnung für das Vorjahr vorgelegt<br />
wird (Artikel 23 Abs. 2, 3 Gesellschaftsvertrag).<br />
Der ausschüttbare Gewinn wird von einer nach den Vorschriften<br />
des Handelsgesetzbuches ermittelten Gewinn-und-<br />
Verlust-Rechnung und Bilanz abgeleitet.<br />
Die Geschäftsführung ist berechtigt, Ausschüttungen in<br />
Höhe der vorhandenen Liquidität vorzunehmen, wenn diese<br />
den ausschüttbaren Gewinn überschreitet (z. B. aufgrund der<br />
Abschreibung der Immobilie). Die Ausschüttung erfolgt im<br />
Wege der teilweisen Tilgung der Gesellschafterdarlehen. Die<br />
Tilgung erfolgt anteilig der Beteiligung am Gewinn.<br />
_ABSCHLUSSPRÜFER<br />
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird von einem Wirtschaftsprüfer<br />
geprüft, der für eine Dauer von sechs Jahren<br />
bestellt wird. Als Abschlussprüfer wurde die Gesellschaft<br />
Salustro Reydel für die kommenden sechs Geschäftsjahre<br />
bestellt.
_DAUER DER GESELLSCHAFT<br />
Die Gesellschaft ist auf eine Dauer von 99 Jahren errichtet worden.<br />
Das Gesellschaftsverhältnis kann eine von jedem Gesellschafter<br />
durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von zwölf<br />
Monaten bis zum Ende des Geschäftsjahres, erstmals zum<br />
31.12.2013, gekündigt werden (Artikel 9.3 Ziffer 1 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag).<br />
III. KAUFVERTRAG<br />
_EIGENTUMSERWERB<br />
Die Fondsgesellschaft hat die Immobilie vom Verkäufer, der<br />
SCI Girosole (französische Société Civile Immobilière), erworben.<br />
Das Objekt wurde vereinbarungsgemäß am 16.10.2003<br />
übernommen.<br />
Bei der Immobilie handelt es sich um ein Bürogebäude,<br />
gelegen 278–280 Avenue Napoléon Bonaparte, 92500 Rueil<br />
Malmaison (Hauts-de-Seine). Das erworbene Gebäude umfasst<br />
ca. 16.163 m2 Bürofläche und Konferenzräume, eine Kantine<br />
sowie 438 Parkplätze im 1. und 2. Untergeschoss und 121<br />
Parkplätze im Freien. Das Bürogebäude (Baujahr 1970) wurde<br />
im Jahre 2001 vollständig entkernt und umfassend saniert,<br />
so dass man von einem Neubau sprechen kann.<br />
_KAUFPREIS<br />
Der Kaufpreis (€ 63.500.000) für das Objekt beträgt ohne Berücksichtigung<br />
der Erwerbsnebenkosten und der fälligen und erstattungsfähigen<br />
Umsatzsteuer das 14,28fache (Kaufpreisfaktor)<br />
der Jahresmiete zum Zeitpunkt der Übernahme am 16.10.2003<br />
(€ 4.445.952 ohne Umsatzsteuer und Nebenkosten). Ein unabhängiger<br />
Sachverständiger hat den Kaufpreis für das Objekt in<br />
einem Gutachten bewertet und den Kaufpreis als marktgerecht<br />
bestätigt.<br />
IV. MIETER<br />
Mieter des Objekts ist die Gesellschaft LeasePlan France S. A.<br />
(französische Aktiengesellschaft). LeasePlan France S.A. ist<br />
Teil des ABN-AMRO-Konzerns. Zu den Hauptgeschäftsfeldern<br />
gehört das professionelle Management großer Fuhrparks.<br />
V. DARLEHENSVERTRAG<br />
Mit dem Darlehensgeber, der Hypothekenbank in Essen AG,<br />
wurde am 16.10.2003 ein Darlehensvertrag mit folgenden<br />
Rahmenbedingungen geschlossen:<br />
1. Darlehenshöhe: € 36.000.000<br />
2. Laufzeit: 16.10.2003 bis 31.10.2013<br />
3. Zinsen: 5,19% p.a. (16.10.2003 bis 31.01.2004)<br />
Zinsen: 4,70% p.a. (01.02.2004 bis 31.10.2013)<br />
4. Tilgung: 0,75% p. a. ab 01.10.2008<br />
5. Non-Recourse-Klausel:<br />
Die Bank erklärt ausdrücklich, dass sie auf alle Rückgriffsansprüche,<br />
Rechte und Klagerechte gegenüber den Gesellschaftern<br />
der SCI Zweite IFF verzichtet und sich darauf<br />
beschränken wird, allfällige Ansprüche nur gegenüber der<br />
SCI Zweite IFF selbst geltend zu machen.<br />
6. Sonstige Bedingungen:<br />
Während der Darlehenslaufzeit darf das Verhältnis von<br />
Nettomieterlösen zu Zinsrate einen Wert von 130% nicht<br />
unterschreiten. Darüber hinaus ist die SCI gehalten, bei<br />
Nichtverlängerung des Mietvertrages mit LeasePlan France<br />
S.A. im Jahre 2010 eine Liquiditätsreserve in der prospektierten<br />
Höhe vorzuhalten.<br />
VI. DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE<br />
Die nachfolgenden Gebührenpositionen sind nach Leistungserbringung<br />
fällig.<br />
_LIQUIDATION<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Sofern die Gesellschafter im Zuge der Liquidation 110% nebst<br />
5% Agio (unbeschadet früherer Ausschüttungen) ihrer<br />
ursprünglichen Zeichnungssumme bekommen, erhält das<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. eine Vergütung für erfolgreiche Abwicklung<br />
in Höhe von 30% der den genannten Liquidationsüberschuss<br />
von 110% übersteigenden Erlöse.<br />
47
Rechtliche Grundlagen<br />
_OBJEKTAUFBEREITUNGSVERTRAG<br />
Für die Auswahl, Akquisition, Prüfung und Aufbereitung der<br />
Immobilie erhält Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. ein Pauschalhonorar<br />
von € 825.500.<br />
_KONZEPTIONSVERTRAG<br />
Für die Konzeption, Projektprüfung und -entwicklung sowie die<br />
Einholung der steuerlichen und rechtlichen Beratung erhält die<br />
<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH eine Vergütung in Höhe von € 825.500.<br />
_PLATZIERUNGSVERTRAG<br />
Das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> ist von der Fondsgesellschaft exklusiv<br />
für Deutschland mit der Platzierung des Fondskapitals beauftragt<br />
worden. Das Honorar hierfür beträgt € 1.825.000 zzgl.<br />
5% Agio auf die Zeichnungssumme (Haftkapital und Gesellschafterdarlehen).<br />
Für die Beschaffung einer langfristigen Darlehenszusage<br />
einer Hypothekenbank erhält das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> ein Pauschalhonorar<br />
von € 720.000.<br />
_MAKLERVERGÜTUNG<br />
Im Rahmen des Immobilienerwerbs des Gebäudes 278–280<br />
Avenue Napoléon Bonaparte und 5 Boulevard Marcel Pourtout,<br />
92500 Rueil Malmaison ist seitens der Fondsgesellschaft eine<br />
Courtage in Höhe von € 710.000 zu zahlen.<br />
_OBJEKTVERWALTUNG<br />
Für die Objektverwaltung wird ein Vertrag mit einer Verwaltungsgesellschaft<br />
abgeschlossen, der eine Vergütung in Höhe<br />
von 0,50% p.a. der Mieterträge vorsieht. Es wird ein Anstieg der<br />
Kosten um 2,50% p.a. ab dem Jahr 2004 unterstellt.<br />
_GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />
Für die laufende Geschäftsführung erhält die Geschäftsführerin<br />
der SCI eine jährliche Vergütung in Höhe von € 20.000. Diese<br />
Vergütung wird ab dem 01.01.2005 um 2,00% p.a. erhöht. Für<br />
die Geschäftsführung in der <strong>Invest</strong>itionsphase erhält sie eine<br />
Vergütung in Höhe von € 29.500.<br />
48<br />
_VERSICHERUNGEN<br />
Für das Gebäude besteht zum Erwerbsdatum bei einer in<br />
<strong>Frankreich</strong> ansässigen Versicherungsgesellschaft eine All-risk-<br />
Sachversicherung sowie eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung.<br />
Letztere deckt ebenfalls Personen- und<br />
Sachschäden ab.<br />
_STEUERLICHE BETREUUNG<br />
Mit der steuerlichen Betreuung der Fondsgesellschaft sowie<br />
der Anleger in Bezug auf die Erträge aus der Beteiligung an der<br />
Gesellschaft werden je eine deutsche und eine französische<br />
Steuerberatungsgesellschaft beauftragt. Die Vergütung erfolgt<br />
aufwandsabhängig und wird ca. € 90.000 p.a. betragen.<br />
_ALLGEMEINE BETREUUNG DURCH DIE HANSISCHE<br />
TREUHAND AG<br />
Durch die Beteiligung an der Gesellschaft ergeben sich für die<br />
Anleger Rechte und Pflichten. Um eine Koordinierung zwischen<br />
der Gesellschaft und deren Gesellschaftern einerseits<br />
zu ermöglichen und um die ordnungsgemäße Einhaltung der<br />
Pflichten der Gesellschafter, insbesondere auch gegenüber<br />
den Steuerbehörden, sicherzustellen, wird die Hansische Treuhand<br />
AG auf Basis des auf S. 77 ff. abgedruckten Vertrages<br />
von der Gesellschaft und von den Gesellschaftern beauftragt.<br />
Die jährliche Vergütung der Hansischen Treuhand AG<br />
beträgt ab 2004 anfänglich 0,20% des Eigenkapitals. Diese Vergütung<br />
ist ab 01.01.2005 um 2% p.a. anzupassen. Für die<br />
Anlegerbetreuung in der <strong>Invest</strong>itionsphase erhält die Hansische<br />
Treuhand AG eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />
€ 80.000.<br />
_GESAMTGEBÜHRENAUFKOMMEN<br />
Das Gesamtgebührenaufkommen des Initiators und seiner verbundenen<br />
Unternehmen beträgt € 4.305.500 (zzgl. 5% Agio).
FRANKREICH 02<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
_EINLEITUNG<br />
In der nachfolgenden Erläuterung der steuerlichen Grundlagen<br />
wird unterstellt, dass die Anleger in der Bundesrepublik Deutschland<br />
unbeschränkt steuerpflichtige und natürliche Personen<br />
sind, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten.<br />
Soweit die Beteiligung an »<strong>Frankreich</strong> 02« im steuerlichen<br />
Betriebsvermögen von natürlichen bzw. juristischen Personen<br />
gehalten wird, kommt es zu einer von den folgenden Grundsätzen<br />
abweichenden Besteuerung, die eine gesonderte Beratung<br />
erfordert.<br />
_VERLAGERUNG DES BESTEUERUNGSRECHTES IN<br />
AUSLÄNDISCHE STAATEN<br />
Auf der Grundlage der zwischen den verschiedenen Staaten<br />
geschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />
(DBA) ist es möglich, durch <strong>Invest</strong>itionen im Ausland eine<br />
steuerliche Entlastung zu erreichen. Dies geschieht durch<br />
Anwendung des DBA mit westlichen Industriestaaten, die für<br />
bestimmte Einkünfte dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht<br />
einräumen.<br />
Für Einkünfte aus in <strong>Frankreich</strong> belegenen Immobilien und<br />
für die Substanzbesteuerung von dort belegenem Vermögen<br />
steht <strong>Frankreich</strong> das Besteuerungsrecht zu. Dies gilt für die<br />
laufenden Einkünfte und für den Gewinn aus der Veräußerung<br />
von Grundstücken. In der Bundesrepublik erfolgt eine Freistellung<br />
von der unmittelbaren Besteuerung. Da in <strong>Frankreich</strong> bis<br />
zu den umseitig aufgeführten Einkunftsgrenzen der effektive<br />
Steuersatz 25% nicht überschreitet, führt dies für Anleger, die<br />
in Deutschland einem deutlich höheren Steuersatz unterliegen,<br />
zu einer deutlich niedrigeren Gesamtbelastung.<br />
BESTEUERUNG IN FRANKREICH<br />
_EINKOMMENSTEUER<br />
Das französische Besteuerungsrecht erstreckt sich für nichtansässige<br />
Gesellschafter auf deren inländische Einkünfte in<br />
<strong>Frankreich</strong> (Territorialitätsprinzip). Hierzu zählen Einkünfte aus<br />
dem in <strong>Frankreich</strong> belegenen Grundvermögen. »<strong>Frankreich</strong> 02«<br />
wird in der Rechtsform der SCI geführt. Die »Société Civile<br />
Immobilière – SCI« wird in <strong>Frankreich</strong> für einkommensteuerliche<br />
Zwecke als transparente Gesellschaft behandelt. Die steu-<br />
50<br />
erpflichtigen Einkünfte werden nicht auf Ebene der Gesellschaft<br />
versteuert, sondern den an dem Fonds beteiligten Anlegern<br />
anteilig zugerechnet. Die Anleger sind verpflichtet, jährlich<br />
Steuererklärungen in <strong>Frankreich</strong> abzugeben, in denen die auf<br />
sie entfallenden Gewinn- bzw. Verlustanteile zusammen mit<br />
etwaigen weiteren in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen Einkünften<br />
erklärt werden. Diese Leistungen werden im Auftrag der Hansischen<br />
Treuhand AG durch ein französisches Steuerberatungsbüro<br />
ausgeführt.<br />
_GEWINNERMITTLUNG<br />
Die über die SCI erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
werden jährlich in der entsprechenden Kategorie als<br />
sog. »Revenus Fonciers« ermittelt. Der Gewinn ergibt sich aus<br />
der Differenz zwischen vereinnahmten Mieten und Mietnebenkosten<br />
(d.h. Kosten, die zwar beim Vermieter anfallen, die jedoch<br />
lt. Mietvertrag bzw. per Gesetz an den Mieter weiterbelastet<br />
werden können) abzgl. der mit der Erzielung und Erhaltung<br />
der Mieteinnahmen verbundenen Ausgaben.<br />
Die abzugsfähigen Kosten sind teilweise in tatsächlicher<br />
Höhe, teils durch einen pauschalen Abzug steuerlich zu berücksichtigen.<br />
In tatsächlicher Höhe sind die Aufwendungen für die verauslagten<br />
Mietnebenkosten, Hausmeister- und Fremdverwaltungskosten<br />
sowie Zinsen und Kreditsicherungskosten für<br />
Darlehen, die unmittelbar mit dem Erwerb der Immobilie im<br />
Zusammenhang stehen (einschließlich etwaiger Eigenkapital-<br />
Refinanzierungskosten), sowie Instandhaltungs- und Reparaturkosten<br />
zur Erhaltung des bestehenden Gebäudezustandes<br />
zu erfassen. Ausgaben für Modernisierungen von Bürogebäuden<br />
sind steuerlich nicht berücksichtigungsfähig.<br />
_PAUSCHALIERUNG<br />
Einige Kostenarten werden durch einen pauschalen Abzug in<br />
Höhe von 14% der Mieteinnahmen abgegolten, ohne dass die<br />
Möglichkeit besteht, etwa tatsächlich höhere Kosten geltend<br />
zu machen. Mit der Pauschale werden die eigenen Verwaltungskosten,<br />
Kosten der Versicherung (ohne Mietausfallversicherung)<br />
sowie die Abschreibung auf Gebäude, Einbauten und Anschaffungsnebenkosten<br />
abgegolten. Mangels gesonderter Vorschriften<br />
wird davon ausgegangen, dass die Kosten in Verbin-
dung mit der Verwaltung der SCI und des Fonds (insbesondere<br />
die einmaligen Ausgaben für Konzeption, Kapitalbeschaffung<br />
sowie die Treuhandvergütung) mit der Pauschale abgegolten<br />
werden.<br />
_VERLUSTE<br />
Verluste aus Vermietung und Verpachtung sind mit anderen<br />
positiven Vermietungseinkünften aus <strong>Frankreich</strong> verrechenbar.<br />
Ein verbleibender Nettoverlust kann unter bestimmten Bedingungen<br />
bis zu € 10.700 p.a. mit anderen in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen<br />
Einkünften verrechnet oder mit positiven Gesamteinkünften<br />
der folgenden sechs Jahre verrechnet werden.<br />
_STEUERBERECHNUNG<br />
Die Besteuerung eines Nichtansässigen in <strong>Frankreich</strong> folgt<br />
grundsätzlich denselben Vorschriften, die auch für Ansässige<br />
anzuwenden sind, jedoch nur bezogen auf die Einkünfte aus<br />
französischen Quellen, für welche <strong>Frankreich</strong> das Besteuerungsrecht<br />
gewährt wird. Nichtansässige unterliegen daher grundsätzlich<br />
der normalen Steuertabelle, die jeweils zum Jahresende<br />
aktualisiert wird. In Bezug auf Einkünfte aus dem Jahr<br />
2003 stellt sich diese wie folgt dar:<br />
Einkommen in € Steuersatz<br />
bis 4.262 0,00%<br />
von 4.262 bis 8.382 6,83%<br />
von 8.382 bis 14.753 19,14%<br />
von 14.753 bis 23.888 28,26%<br />
von 23.888 bis 38.868 37,37%<br />
von 38.868 bis 47.932 42,62%<br />
ab 47.932 48,09%<br />
In <strong>Frankreich</strong> Nichtansässige kommen auch in den Genuss des<br />
Systems der Familienquotienten, die, abhängig von der Anzahl<br />
der Familienmitglieder, in einem Splittingverfahren die Steuerprogression<br />
mindern.<br />
Zur Ermittlung der Steuer wird das jährliche steuerpflichtige<br />
Einkommen durch die Zahl der zum Haushalt gehörenden<br />
Familienmitglieder (»Parts«) dividiert. Die sich aus der Anwendung<br />
der Steuertabelle auf diesen Betrag ergebende Steuer<br />
wird mit der Anzahl der »Parts« multipliziert. Der Familien-<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
quotient beträgt für jeden Erwachsenen 1,0 »Part«, für die<br />
ersten beiden Kinder je 0,5 »Parts« und für jedes weitere Kind<br />
1,0 »Part«. Der Effekt dieses Familiensplittings ist jedoch<br />
betragsmäßig nach oben begrenzt.<br />
_MINDESTBESTEUERUNG<br />
Für nichtansässige Steuerpflichtige in <strong>Frankreich</strong> gilt die<br />
Besonderheit, dass der durchschnittliche Steuersatz, bezogen<br />
auf die in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen Einkünfte, eine Belastung<br />
von 25% nicht unterschreiten darf. Auf Basis der Steuertabelle<br />
für 2003 bleibt es bei dem o.g. Mindeststeuersatz<br />
von 25% bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von ca.<br />
·€ 39.000 für eine ledige Person (1 »Part«),<br />
·€ 78.000 für ein Ehepaar ohne Kinder (2 »Parts«),<br />
·€ 100.000 für ein Ehepaar mit zwei Kindern (3 »Parts«).<br />
_STEUERERKLÄRUNG UND -ZAHLUNG<br />
Nichtansässige Steuerpflichtige sind zur Abgabe einer Steuererklärung<br />
bis zum 30.04. des Folgejahres verpflichtet. Die<br />
Steuer wird in zwei Vorauszahlungen und mit einer Abschlagszahlung<br />
nach Erhalt des Steuerbescheides bezahlt.<br />
Mit der steuerlichen Abwicklung in <strong>Frankreich</strong> hat die Gesellschaft<br />
über die Hansische Treuhand AG auf eigene Rechnung<br />
einen französischen Steuerberater beauftragt, welcher<br />
auch für die Begleichung der Steuer Sorge tragen wird, so dass<br />
der einzelne Zeichner, sofern er ausschließlich steuerpflichtige<br />
Einkünfte aus <strong>Frankreich</strong>-Immobilienfonds des Bankhauses<br />
<strong>Wölbern</strong> & Co. bezieht, frei von zusätzlichen Erklärungspflichten<br />
und -kosten ist.<br />
Anlegern, die weitere in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtige Einkünfte<br />
erzielen, wird das ihnen aus ihrer Beteiligung an der SCI<br />
zuzurechnende steuerpflichtige Ergebnis jährlich mitgeteilt.<br />
_STEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG<br />
Der nach den oben erläuterten Vorschriften ermittelte Gewinn<br />
wird pro Kalenderjahr für steuerliche Zwecke anteilig jedem<br />
Anleger zugeordnet, unabhängig davon, ob und in welcher<br />
Höhe eine Ausschüttung erfolgt. Daraus folgt, dass die tatsächliche<br />
Auszahlung in Form einer Darlehenstilgung keiner<br />
weiteren Steuerbelastung in <strong>Frankreich</strong> unterliegt. Auf die<br />
Ausschüttung wird auch keine Kapitalertragsteuer erhoben.<br />
51
Sofern Liquiditätsausschüttungen, die die ausschüttbaren<br />
Gewinne überschreiten, durch Rückzahlung der ursprünglichen<br />
Einlagen (Stammkapital, 5% Agio, Gesellschafterdarlehen)<br />
erfolgen, bleibt diese Auszahlung bei der Ermittlung des<br />
steuerpflichtigen Gewinns neutral. Im Falle einer Rückzahlung<br />
des Eigenkapitals wird jedoch grundsätzlich eine Registersteuer<br />
i.H.v. 1% des ausgezahlten Betrags in <strong>Frankreich</strong><br />
erhoben.<br />
_BESTEUERUNG VON VERÄUSSERUNGSGEWINNEN<br />
Ein Veräußerungsgewinn kann auf zwei Ebenen realisiert<br />
werden; zum einen bei Veräußerung der Immobilie durch die<br />
SCI, zum anderen bei Veräußerung der Beteiligung an der<br />
SCI durch einen Anleger.<br />
Durch das Jahressteuergesetz 2004 wurde eine Reform bei<br />
der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen vorgenommen.<br />
_VERÄUSSERUNG DER IMMOBILIE DURCH DIE SCI<br />
Der Gewinn ermittelt sich als Differenz zwischen dem Veräuße-<br />
rungserlös der Immobilie (abzüglich der angefallenen Verkaufs-<br />
kosten) und den Anschaffungskosten. Anschaffungsnebenkosten<br />
sind mit dem tatsächlich nachgewiesenen Betrag anzusetzen<br />
oder werden wahlweise durch eine Pauschale in Höhe von 7,50%<br />
des Kaufpreises abgegolten. Sofern die Immobilie mindestens<br />
fünf Jahre gehalten wurde, können wahlweise die nachgewiesenen<br />
Renovierungskosten oder eine Pauschale in Höhe von<br />
15% des Anschaffungspreises in Abzug gebracht werden. Der<br />
so ermittelte Veräußerungsgewinn wird je nach Haltedauer der<br />
Immobilie reduziert. Für jedes Jahr, in dem die Immobilie<br />
gehalten wurde, jedoch erst ab dem sechsten Jahr, wird ein<br />
Abschlag in Höhe von 10% vorgenommen. Demnach bleibt der<br />
Veräußerungsgewinn nach einer 15-jährigen Haltefrist vollständig<br />
steuerfrei. Der Nettoveräußerungsgewinn unterliegt einer<br />
pauschalen Besteuerung in Höhe von 16%. Die zusätzlichen<br />
Sozialabgaben greifen nicht gegenüber Nichtansässigen. Die<br />
anfallende Steuer wird direkt durch den Notar bei Verkauf der<br />
Immobilie einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.<br />
_VERÄUSSERUNG VON ANTEILEN AN DER SCI<br />
Das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von<br />
Anteilen an einer Personengesellschaft, z.B. der SCI, ist nach<br />
52<br />
den Regelungen des DBA ebenso <strong>Frankreich</strong> zuzuordnen.<br />
Nach französischem Recht unterliegt der Gewinn einer Quellensteuer<br />
von 16% des Veräußerungsgewinns, wobei wiederum<br />
eine Reduzierung erfolgt, die von der Haltedauer der Beteiligung<br />
abhängt. Ab dem sechsten Haltejahr wird vom steuerpflichtigen<br />
Gewinn ein Abschlag in Höhe von 10% für jedes<br />
weitere Jahr gewährt. Ein Veräußerungsgewinn ist von Nichtansässigen<br />
binnen eines Monats nach Veräußerung zu erklären.<br />
Die Steuer ist zum gleichen Zeitpunkt zu entrichten.<br />
Bei entgeltlicher Veräußerung fällt eine Registersteuer<br />
von 4,80% des Veräußerungspreises an, jedoch nur bezogen<br />
aufden Wert der Beteiligung, nicht also auf das übertragene<br />
Gesellschafterdarlehen.<br />
_ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />
Zwischen <strong>Frankreich</strong> und der Bundesrepublik Deutschland<br />
besteht zurzeit kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />
auf dem Gebiet der Schenkung- und Erbschaftsteuer.<br />
Daher sind beide Staaten zur Erhebung der entsprechenden<br />
Steuern berechtigt.<br />
Nach französischen nationalen Vorschriften wird in dem<br />
Fall, dass weder der Verstorbene bzw. der Schenkende noch<br />
der Erbe bzw. der Begünstigte in <strong>Frankreich</strong> ansässig ist bzw.<br />
war, nur das französische Vermögen besteuert. Hierzu zählen<br />
neben in <strong>Frankreich</strong> belegenen Immobilien auch Beteiligungen<br />
an französischen Gesellschaften, so z.B. an der SCI, sowie<br />
Forderungen gegenüber französischen Schuldnern und damit<br />
auch das an die SCI gewährte Gesellschafterdarlehen. Der<br />
anzusetzende Wert der SCI-Anteile wird um die durch die SCI<br />
aufgenommenen Verbindlichkeiten (Bankdarlehen und Gesellschafterdarlehen)<br />
gemindert. Persönliche Kredite zur Refinanzierung<br />
des Eigenkapitals können nur im Erbfall, d.h. nicht für<br />
die Schenkungsteuer, berücksichtigt werden. Im Erbfall wird<br />
zu diesem Wert der Wert der vor weniger als zehn Jahren<br />
durchgeführten Schenkungen hinzugerechnet.<br />
_STEUERTABELLEN ZUR ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />
Der Steuertarif ist progressiv und richtet sich nach dem Wert<br />
des Erwerbs sowie dem Verwandtschaftsverhältnis. Für die<br />
Ermittlung des Steuersatzes werden die Erben in drei Gruppen<br />
eingeteilt.
Gruppe 1: Familienangehörige in gerader Linie<br />
(Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern)<br />
Wert des erworbenen Eigentums (€) Steuersatz (%)<br />
Unter 7.600 5<br />
7.600–11.400 10<br />
11.400–15.000 15<br />
15.000–520.000 20<br />
520.000–850.000 30<br />
850.000–1.700.000 35<br />
Mehr als 1.700.000 40<br />
Gruppe 2: Ehegatten<br />
Wert des erworbenen Eigentums (€) Steuersatz (%)<br />
Unter 7.600 5<br />
7.600–15.000 10<br />
15.000–30.000 15<br />
30.000–520.000 20<br />
520.000–850.000 30<br />
850.000–1.700.000 35<br />
Mehr als 1.700.000 40<br />
Gruppe 3: übrige Personen<br />
Wert des erworbenen Eigentums (€) Steuersatz (%)<br />
Zwischen Geschwistern: bis 23.000 35<br />
Zwischen Geschwistern: über 23.000 45<br />
Zwischen Verwandten bis 4. Grades 55<br />
Zwischen Verwandten über den 4. Grad<br />
hinaus und Nichtverwandten 60<br />
_ERMITTLUNG DER ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />
Die Tabelle ergibt einen gestaffelten Steuersatz. Im Falle des<br />
Überschreitens der jeweiligen Stufen wird lediglich der über<br />
die einzelnen Grenzbeträge hinausgehende Teilbetrag der Bereicherung<br />
mit dem höheren Steuersatz belastet.<br />
Es werden Freibeträge gewährt, die nach dem Verwandtschaftsgrad<br />
variieren. Für die Erbschaftsteuer gilt gegenüber<br />
Verwandten in gerader Linie ein Freibetrag von € 46.000. Zwischen<br />
Ehegatten beträgt der Freibetrag € 76.000. In allen Fällen,<br />
in denen kein gesonderter Freibetrag gewährt wird, ist im<br />
Hinblick auf die Erbschaftsteuer ein Freibetrag in Höhe von<br />
€ 1.500 anzusetzen. Dieser wird unabhängig vom Verwandtschaftsgrad<br />
gewährt. Im Erbfall wird der Grundfreibetrag um<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
den Freibetrag, der zur Zeit einer vor weniger als 10 Jahren<br />
durchgeführten Schenkung gewährt wurde, gemindert.<br />
Die Territorialitätsprinzipien, die Grundsätze zur Ermittlung<br />
der Bemessungsgrundlage und die Steuersätze der Schenkungsteuer<br />
entsprechen grundsätzlich (bis auf die gewährten<br />
Freibeträge) denen der Erbschaftsteuer. Bei Schenkungen können<br />
ggf. weitere Ermäßigungen in Anspruch genommen werden,<br />
z.B. wird bei Schenkung des Volleigentums bis zum 30.06.2005<br />
die Schenkungsteuer um die Hälfte reduziert. Von der im Erbfall<br />
anfallenden Steuer wird die Steuer abgezogen, die im Rahmen<br />
von Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre in Anspruch<br />
genommen wurde, gemindert.<br />
_STEUERERKLÄRUNG BEI ERB- UND SCHENKUNGSFÄLLEN<br />
Die Übertragung von in <strong>Frankreich</strong> belegenem Vermögen von<br />
Todes wegen muss gegenüber den französischen Steuerbehörden<br />
innerhalb eines Jahres erklärt werden. Bei Schenkungen<br />
beträgt die Erklärungsfrist einen Monat. Die Steuer ist jeweils<br />
bei Abgabe der Erklärung zu leisten.<br />
_GRUNDERWERBSTEUER/UMSATZSTEUER<br />
In <strong>Frankreich</strong> unterliegt der Erwerb einer Immobilie oder Teilen<br />
davon entweder der Grunderwerbsteuer oder der Umsatzsteuer.<br />
Umsatzsteuer fällt jedoch nur bei der Veräußerung<br />
eines im Bau befindlichen Grundstücks oder beim Erstverkauf<br />
innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung bzw. nach einer<br />
dem Umfang nach einem Neubau gleichzustellenden Renovierung<br />
an.<br />
Sofern das erworbene Objekt vor weniger als fünf Jahren<br />
Gegenstand einer umfangreichen Renovierung war, demnach<br />
nach Aussage des zuständigen Finanzamtes einem Neubau<br />
gleichzustellen ist, fällt die Umsatzsteuer i.H.v. 19,60% an. Im<br />
Gegenzug wird die ermäßigte Grunderwerbsteuer von 0,615%<br />
des Kaufpreises erhoben.<br />
Die SCI ist zum Abzug bzw. zur Erstattung der Umsatzsteuer<br />
berechtigt (vgl. unten).<br />
53
_REGISTERSTEUER BEI VERKAUF VON GESELLSCHAFTSANTEILEN<br />
Die Veräußerung von Anteilen an der SCI unterliegt einer französischen<br />
Registersteuer i. H. v. 4,80% des Wertes, auch wenn<br />
die Übertragung zwischen zwei im Ausland wohnhaften Personen<br />
stattfindet. Eine solche Veräußerung ist deshalb binnen<br />
eines Monats nach Anteilsübertragung dem zuständigen<br />
Finanzamt in <strong>Frankreich</strong> (das zentrale Finanzamt für Nichtansässige)<br />
zu erklären und die Steuer zu diesem Zeitpunkt zu<br />
begleichen.<br />
_VERMÖGENSBESTEUERUNG DER ANLEGER<br />
In <strong>Frankreich</strong> wird eine Vermögensteuer, bezeichnet als<br />
»Impôt de Solidarité sur la Fortune«, erhoben. Dieser Steuer<br />
unterliegen auch Nichtansässige, jedoch nur bezogen auf ihr<br />
französisches Vermögen. Zu diesem zählen neben den direkt<br />
gehaltenen in <strong>Frankreich</strong> belegenen Immobilien auch Beteiligungen<br />
an französischen Gesellschaften, so die Anteile an der<br />
SCI und Forderungen gegenüber französischen Schuldnern.<br />
Die mit dem französischen Vermögen zusammenhängenden<br />
Schulden werden wertmindernd berücksichtigt.<br />
Die Beteiligung an der SCI kann dazu führen, dass deutsche<br />
Anleger der französischen Vermögensteuer unterworfen<br />
werden, jedoch nur dann, wenn das in <strong>Frankreich</strong> zu besteuernde<br />
Nettovermögen den Grundfreibetrag in Höhe von<br />
€ 720.000 erreicht. Das Vermögen unterliegt einem progressiven<br />
Satz, der sich für 2003 folgendermaßen darstellt:<br />
Steuerpflichtiger Vermögensanteil (€) %<br />
720.000 0<br />
Von 720.000 bis 1.160.000 0,55<br />
Von 1.160.000 bis 2.300.000 0,75<br />
Von 2.300.000 bis 3.600.000 1,00<br />
Von 3.600.000 bis 6.900.000 1,30<br />
Von 6.900.000 bis 15.000.000 1,65<br />
Über 15.000.000 1,80<br />
WEITERE RELEVANTE STEUERN<br />
_UMSATZSTEUER AUF DIE MIETE<br />
Die Vermietung von nicht möblierten Immobilien ist grundsätzlich<br />
von der Umsatzsteuer befreit, jedoch mit der Möglichkeit,<br />
54<br />
für diese Steuer zu optieren. Der abgeschlossene Mietvertrag<br />
mit LeasePlan France S.A. sieht ausdrücklich eine solche<br />
Option vor. Entsprechend ist die SCI zum Vorsteuerabzug hinsichtlich<br />
der von ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb und<br />
der Vermietung erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen<br />
berechtigt.<br />
_GRUNDSTEUER (»TAXE FONCIÈRE«)<br />
Es wird eine »Taxe foncière« (Grundsteuer) erhoben. Diese bemisst<br />
sich nach dem durch die Finanzverwaltung festgelegten<br />
Einheitswert. Schuldner dieser Steuer ist der Eigentümer,<br />
jedoch wird die Steuer vertraglich dem Mieter weiterbelastet.<br />
_»TAXE SUR LES BUREAUX EN ÎLE-DE-FRANCE«<br />
Diese Steuer wird auf alle in der Region Paris befindlichen<br />
Büroräume sowie sonstige gewerbliche Immobilien angewendet.<br />
Steuerschuldner ist zwar der Vermieter, auch diese Steuer<br />
wird jedoch aufgrund des Mietvertrages dem Mieter weiterbelastet.<br />
BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND<br />
_EINKOMMENSTEUER<br />
In der Bundesrepublik Deutschland haben unbeschränkt Steuerpflichtige<br />
alle Einkünfte nach dem sog. Welteinkommensprinzip<br />
(§2 EStG) der Besteuerung zu unterwerfen. Gemäß<br />
den Art. 3 und 20 des DBA Deutschland–<strong>Frankreich</strong> wird dieser<br />
Grundsatz dahin gehend beschränkt, dass es das Besteuerungsrecht<br />
für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dem<br />
Belegenheitsstaat (<strong>Frankreich</strong>) zuweist und bestimmt, dass<br />
die Bundesrepublik diese Einkünfte und Vermögenswerte von<br />
der Besteuerung freistellt.<br />
Der Bundesrepublik Deutschland bleibt hinsichtlich der im<br />
Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie erzielten<br />
Einkünfte gemäß Art. 20 DBA und §32b EStG lediglich der<br />
Anspruch, die nach deutschen Vorschriften ermittelten ausländischen<br />
Überschüsse bei der Ermittlung des für die inländischen<br />
Einkünfte geltenden Steuersatzes einzubeziehen (sog.<br />
Progressionsvorbehalt). Dieser Progressionsvorbehalt verliert<br />
in dem Maße seine Auswirkung, je mehr sich der individuelle<br />
durchschnittliche Steuersatz der Höchstprogression nähert.<br />
Sofern <strong>Invest</strong>oren nicht mit einer hohen Steuerprogression
elastet sind, sollten sie die Auswirkungen des Progressionsvorbehaltes<br />
von ihren steuerlichen Beratern prüfen lassen.<br />
Hinsichtlich der Einkünfte aus Liquiditätsreserven kann es<br />
aufgrund des zwischen der Bundesrepublik und <strong>Frankreich</strong><br />
abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens bei dem<br />
Besteuerungsrecht des Staates, in dem der Empfänger ansässig<br />
ist, also Deutschland, bleiben. Dann würden die seitens der<br />
Gesellschaft erwirtschafteten Zinserträge beim <strong>Invest</strong>or anteilig<br />
der deutschen Besteuerung unterliegen.<br />
Soweit dem Anleger aus der Beteiligung negative Einkünfte<br />
aus französischen Quellen zuzurechnen sind, sind<br />
diese nach geltender Rechtslage mit positiven französischen<br />
Vermietungseinkünften zu verrechnen. Erzielt der Anleger<br />
in demselben Jahr keine positiven Vermietungseinkünfte<br />
aus in <strong>Frankreich</strong> belegenem Grundvermögen, ist die Verrechnung<br />
in nachfolgenden Jahren vorzunehmen.<br />
Allerdings hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am<br />
13.11.2002 gefassten Beschluss festgestellt, dass aus seiner<br />
Sicht Bedenken hinsichtlich der Frage bestehen, ob die<br />
eingeschränkte Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten<br />
aus europäischen Einkunftsquellen mit europarechtlichen<br />
Vorschriften vereinbar sei. Die Frage der Vereinbarkeit der<br />
Nichtberücksichtigung von passiven ausländischen Verlusten<br />
mit den Bestimmungen des EG-Vertrages wurde daher dem<br />
Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt.<br />
Dabei stellt der BFH dem EuGH zunächst die Frage, ob<br />
die Nichtberücksichtigung negativer Ergebnisse aus europäischen<br />
Einkunftsquellen gegen europäisches Recht verstößt.<br />
Sollte diese Frage negativ zu entscheiden sein, bittet der BFH<br />
um Beantwortung der Frage, ob die Nichtberücksichtigung<br />
entsprechender Verluste bei der Ermittlung des Steuersatzes<br />
(negativer Progressionsvorbehalt) gegen europäisches Recht<br />
verstößt.<br />
Mit einer kurzfristigen Entscheidung über die Fragen<br />
durch den EuGH ist nicht zu rechnen. Es ist jedoch darauf<br />
hinzuweisen, dass sich insbesondere eine positive Entscheidung<br />
zu der ersten Frage nachteilig für Anleger auswirken<br />
könnte, da bei einer entsprechenden Entscheidung nicht nur<br />
Verluste, sondern vermutlich auch positive Einkünfte aus<br />
europäischen Einkunftsquellen in der Bundesrepublik zu<br />
berücksichtigen wären.<br />
_GEWERBESTEUER<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
In Deutschland fällt keine Gewerbesteuer an, da es sich um<br />
keine deutsche Gesellschaft, sondern um eine französische<br />
Gesellschaft handelt. Es wird keine Betriebsstätte in Deutschland<br />
begründet.<br />
_VERMÖGENSTEUER<br />
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995 das<br />
Vermögensteuergesetz für verfassungswidrig erklärt hat, wurde<br />
der Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert. Da<br />
eine entsprechende Neuregelung nicht getroffen wurde, wird<br />
seit dem 01.01.1997 trotz des formell weiter bestehenden<br />
Gesetzes keine Vermögensteuer mehr erhoben. Eine Wiedereinführung<br />
der Vermögensteuer wurde in den vergangenen<br />
Monaten vielfach diskutiert, sie kann daher nicht vollständig<br />
ausgeschlossen werden. Sollte es zu einer Wiedereinführung<br />
der Vermögensteuer kommen, unterläge das in <strong>Frankreich</strong><br />
belegene Grundvermögen aufgrund der Bestimmungen des<br />
DBA dem französischen Besteuerungsrecht.<br />
_ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />
Da zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen<br />
Republik kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />
auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
abgeschlossen wurde, haben sowohl <strong>Frankreich</strong> als<br />
Belegenheitsstaat des Grundvermögens als auch die Bundesrepublik<br />
als Ansässigkeitsstaat der <strong>Invest</strong>oren für Vermögensübergänge<br />
im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen ein<br />
Besteuerungsrecht. Das Grundvermögen ist hierbei mit dem<br />
gemeinen Wert (Verkehrswert) zu berücksichtigen (§31 BewG).<br />
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird die in der Französischen<br />
Republik festgesetzte und entrichtete Steuer auf<br />
Antrag insoweit auf die deutsche Steuer angerechnet, als auf<br />
das französische Vermögen in der Bundesrepublik eine Steuer<br />
festgesetzt wird (§21 ErbStG).<br />
Eine von der Gesellschaft gebildete Liquiditätsreserve sowie<br />
Forderungen der Gesellschaft unterliegen dem alleinigen<br />
Besteuerungsrecht der Bundesrepublik. Sie werden bei der<br />
deutschen Besteuerung mit Nominalwerten berücksichtigt.<br />
Sofern auf den Erben anteilig Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />
sowie Verbindlichkeiten entfallen, die der Erblasser zur<br />
Refinanzierung des Gesellschaftsanteiles eingegangen ist, sind<br />
55
diese in dem Verhältnis abzugsfähig, wie das übergehende<br />
Vermögen der deutschen Besteuerung unterliegt.<br />
Das Grundvermögen ist bei der Bemessung der Steuer<br />
in Deutschland mit dem Verkehrswert anzusetzen. Zum Zeitpunkt<br />
der Schenkung bzw. Erbschaft noch bestehende Verbindlichkeiten,<br />
welche im Zusammenhang mit dem Erwerb des<br />
Grundstücks durch die Gesellschaft bzw. mit der Finanzierung<br />
der Beteiligung durch den Gesellschafter eingegangen wurden,<br />
sind im Verhältnis der dem französischen Besteuerungsrecht<br />
unterliegenden Vermögenswerte zu den dem deutschen Besteuerungsrecht<br />
unterliegenden Vermögenswerten vom Verkehrswert<br />
des Grundvermögens abzuziehen. Negative Vermögenswerte<br />
können sich nach den steuerlichen Regelungen in<br />
Erbfällen, nicht jedoch bei gemischten Schenkungen ergeben.<br />
Grundlage für den steuerlichen Wert der Schenkung ist die<br />
wirtschaftliche Bereicherung des Beschenkten, die sich wie<br />
folgt errechnet:<br />
Steuerwert der Leistung Verkehrswert der Bereicherung<br />
des Schenkers X des Beschenkten<br />
56<br />
Verkehrswert der Leistung des Schenkers<br />
Es gelten für Vermögensübergänge in Erb- und Schenkungsfällen<br />
die gleichen Steuersätze. Sie richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis<br />
und dem steuerlichen Wert des Vermögensüberganges<br />
und liegen (nach Abzug von Freibeträgen)<br />
zwischen 7% (Steuerklasse I bis € 52.000) und 50% (Steuerklasse<br />
III über € 25.565.000).<br />
_GRUNDERWERBSTEUER<br />
Deutsche Grunderwerbsteuer erfasst ausschließlich Erwerbsvorgänge<br />
und erwerbsähnliche Vorgänge, die im Inland belegene<br />
Grundstücke zum Gegenstand haben. Der Erwerb des in<br />
<strong>Frankreich</strong> belegenen Grundvermögens fällt daher nicht unter<br />
das deutsche Grunderwerbsteuergesetz und löst somit keine<br />
Steuerbelastung in der Bundesrepublik aus.<br />
_GRUNDSTEUER<br />
Der deutschen Grundsteuer unterliegt ausschließlich der in<br />
Deutschland belegene Grundbesitz. Da der Grundbesitz in<br />
<strong>Frankreich</strong> belegen ist, fällt keine deutsche Grundsteuer an.<br />
_UMSATZSTEUER<br />
Der Leistungsort für die Vermietung der in <strong>Frankreich</strong> belegenen<br />
Grundstücke liegt in <strong>Frankreich</strong>. Die Gesellschaft führt<br />
daher keine in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Umsätze<br />
aus und ist zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt. Sofern an die<br />
Gesellschaft sonstige Leistungen von in Deutschland ansässigen<br />
Auftragnehmern, z.B. Beratungsleistungen, erbracht werden,<br />
unterliegen diese Leistungen gem. §3a UStG nicht der<br />
deutschen Umsatzsteuer. Im Übrigen kann das Vergütungsverfahren<br />
gemäß der 8. EU-Umsatzsteuerrichtlinie in Anspruch<br />
genommen werden, da die SCI in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtige<br />
Umsätze bewirkt.<br />
STEUERLICHE SONDERASPEKTE<br />
_BESTEUERUNG VON VERÄUSSERUNGSGEWINNEN<br />
Für Überschüsse aus Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen,<br />
die als anteilige Grundstücksveräußerungen anzusehen<br />
sind, sowie für Überschüsse aus der Veräußerung von Grundvermögen<br />
liegt das Besteuerungsrecht ausschließlich bei der<br />
Französischen Republik.<br />
Wird die Beteiligung an der Gesellschaft im Privatvermögen<br />
gehalten, unterliegen die Überschüsse aus der Veräußerung<br />
von Grundstücken durch die Fondsgesellschaft bzw. aus<br />
der Veräußerung des Gesellschaftsanteiles in Deutschland<br />
nicht der Besteuerung, da das Besteuerungsrecht für entsprechende<br />
Überschüsse bei der Französischen Republik liegt.<br />
Allerdings unterliegen entsprechende Überschüsse aus der<br />
Veräußerung dem Progressionsvorbehalt in Deutschland. Eine<br />
unmittelbare Besteuerung kommt aufgrund der Bestimmungen<br />
des Doppelbesteuerungsabkommens nicht in Betracht.<br />
Analog zu den laufenden Einkünften ist auch ein etwaiger<br />
Veräußerungsverlust derzeit nur mit positiven französischen<br />
Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechenbar. Zu<br />
einer möglichen Änderung dieser Rechtslage wird auf die Ausführungen<br />
zum anhängigen Verfahren bei EuGH auf Seite 55<br />
verwiesen.
_GEWERBLICHER GRUNDSTÜCKSHANDEL<br />
Hinsichtlich der Frage, wann die private Vermögensverwaltung<br />
in einen gewerblichen Grundstückshandel übergeht, haben<br />
Rechtsprechung und Finanzverwaltung Abgrenzungskriterien<br />
aufgestellt. Die Veräußerung einer Beteiligung an der SCI bzw.<br />
die Veräußerung von Immobilien durch die Gesellschaft selbst<br />
ist danach für die Beantwortung der Frage, ob ein gewerblicher<br />
Grundstückshandel anzunehmen ist, immer dann zu<br />
berücksichtigen, wenn die Umstände des Einzelfalles darauf<br />
schließen lassen, dass das Eingehen der Beteiligung einen über<br />
die bloße Vermögensverwaltung hinausgehenden Charakter hat.<br />
Insbesondere sollten die sich hieraus ergebenden möglichen<br />
Konsequenzen mit dem persönlichen Steuerberater erörtert<br />
werden, wenn innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes mehr<br />
als drei Immobilien oder Anteile an Immobiliengesellschaften<br />
veräußert werden.<br />
_EINKÜNFTE AUS DER LIQUIDITÄTSRESERVE<br />
Die seitens der Fondsgesellschaft realisierten Zinseinnahmen<br />
aus der Anlage der Liquiditätsreserve können gemäß Art. 10<br />
und 20 des DBA dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik<br />
unterliegen. In diesem Falle wären sie wie inländische Zinseinkünfte<br />
bei den <strong>Invest</strong>oren zu versteuern.<br />
_ÄNDERUNG DES DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMENS<br />
Änderungen normierter zwischenstaatlicher Verträge, wie<br />
etwa von Doppelbesteuerungsabkommen, sind in der Regel<br />
mit langfristigen Verhandlungszeiträumen verbunden und<br />
können nur mit Zustimmung beider Vertragsstaaten erfolgen.<br />
Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen<br />
Republik abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen<br />
vom 21.07.1959 wurde zuletzt durch das Zusatzabkommen<br />
vom 20.12.2001 geändert. Gegenwärtig werden<br />
zwischen den Vertragsstaaten keine Verhandlungen zur neuerlichen<br />
Änderung des Abkommens geführt.<br />
_MELDEPFLICHT FÜR AUSLANDSBETEILIGUNGEN<br />
Anleger, die sich an <strong>Frankreich</strong> 02 beteiligen, sind verpflichtet,<br />
dem für sie zuständigen Finanzamt die Beteiligung auf einem<br />
amtlichen Vordruck mitzuteilen (§138 Abs. 2 AO). Die Mittei-<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
lung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Annahmeschreibens<br />
vorzunehmen. Der vorgesehene Vordruck wird<br />
zusammen mit dem Annahmeschreiben der Hansischen Treuhand<br />
AG übersandt.<br />
_STEUERLICHE ABWICKLUNG<br />
Die in diesem Prospekt gerechneten Zeichnungssummen<br />
unterstellen, dass der <strong>Invest</strong>or in <strong>Frankreich</strong> keine weiteren<br />
steuerpflichtigen Einkünfte bezieht.<br />
Mit der erforderlichen steuerlichen Abwicklung für Beteiligte,<br />
die ausschließlich an vom Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. emittierten<br />
<strong>Frankreich</strong>-Fonds beteiligt sind, hat die Gesellschaft<br />
über die Hansische Treuhand AG auf eigene Rechnung eine<br />
französische Steuerberatungsgesellschaft beauftragt, die in<br />
Vollmacht die französischen Steuererklärungen erstellt, bei<br />
dem in <strong>Frankreich</strong> zuständigen Finanzamt einreicht und den<br />
Zahlungsverkehr betreffend der ggf. anfallenden französischen<br />
Steuern abwickelt.<br />
_NEGATIVER PROGRESSIONSVORBEHALT<br />
Soweit dem Anleger aus der Beteiligung negative Einkünfte<br />
aus französischen Quellen zuzurechnen sind, sind diese nach<br />
geltender Rechtslage mit positiven französischen Vermietungseinkünften<br />
zu verrechnen. Erzielt der Anleger in demselben<br />
Jahr keine positiven Vermietungseinkünfte aus in <strong>Frankreich</strong><br />
belegenem Grundvermögen, ist die Verrechnung in nachfolgenden<br />
Jahren vorzunehmen.<br />
Analog zu den laufenden Einkünften ist auch ein etwaiger<br />
Veräußerungsverlust derzeit nur mit positiven französischen<br />
Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechenbar.<br />
57
FRANKREICH 02<br />
Hinweise für gemeinnützige Stiftungen<br />
_VORBEMERKUNG<br />
Die folgenden Ausführungen verdeutlichen, dass sich auch<br />
gemeinnützige Stiftungen (rechtlich selbständige oder unselbständige)<br />
grundsätzlich an der Fondsgesellschaft beteiligen<br />
können. Nach der Einschätzung des Initiators ist die <strong>Invest</strong>ition<br />
für diese <strong>Invest</strong>oren sehr gut geeignet. Dennoch ersetzt die<br />
zusammenfassende Darstellung der Grundlagen nicht eine<br />
rechtliche und steuerliche Prüfung für jede gemeinnützige<br />
Stiftung anhand einschlägiger Stiftungsgesetze und der individuellen<br />
Satzung.<br />
I. GEEIGNETE ANLAGEFORMEN<br />
Jede Stiftung steht in dem Zwiespalt, zur Erfüllung ihres<br />
Zwecks optimal rentierlich zu wirtschaften und gleichzeitig der<br />
Verpflichtung nachzukommen, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />
zu erhalten. Das bedarf einer Vermögensanlage mit<br />
angemessenem Verhältnis zwischen Risiko und Ertrag.<br />
Sehr häufig wählen Stiftungen die Anlageform der festverzinslichen<br />
Wertpapiere. Bei entsprechender Qualität des<br />
Papiers bietet es Sicherheit und kalkulierbare Zinszuflüsse.<br />
Kurzfristige Anlageformen wie z.B. Termingelder sind zwar<br />
für die laufende Budgetplanung innerhalb eines Wirtschaftsjahres<br />
unverzichtbar, eignen sich aber nicht für die Anlage des<br />
Grundstockvermögens.<br />
Die <strong>Invest</strong>ition in Immobilien entspricht derzeit am besten<br />
den Risiko- und Renditeanforderungen an Stiftungen. Neben<br />
Direktinvestitionen, offenen Fonds und Spezialfonds bieten sich<br />
besonders geschlossene Immobilienfonds an: Je nach Kapitalvolumen<br />
kann die Stiftung selbst kleinere Beträge in ein konkretes<br />
<strong>Invest</strong>ment ohne größeren eigenen Verwaltungsaufwand<br />
einbringen. Die notwendige Vermögensstreuung ist<br />
durch die Beteiligung an verschiedenen Fonds gegeben. Da die<br />
58<br />
voraussichtliche Ausschüttung über lange Zeiträume feststeht,<br />
kann die Stiftung überdies langfristig planen. Die Eignung des<br />
jeweiligen Fonds hängt von einer hervorragenden Objektqualität<br />
an einem guten Standort, einem langfristigen, solventen<br />
Mieter und der Rentabilitätsvorschau ab.<br />
II. INVESTITION IN FRANKREICH 02<br />
_1. ZULÄSSIGKEIT<br />
Grundsätzlich darf eine gemeinnützige Stiftung der Fondsgesellschaft<br />
beitreten. Die Beteiligung erfolgt als Gesellschafter<br />
an einer französischen SCI (Société Civile Immobilière). In<br />
jedem Einzelfall muss die <strong>Invest</strong>ition dem einschlägigen deutschen<br />
Stiftungsrecht und der Satzung entsprechen. Sofern<br />
diese Rechtsgrundlagen die Anlageform des geschlossenen<br />
Immobilienfonds nicht verbieten, ist die Anlage eines Teils des<br />
Grundstockvermögens in dieser Weise als ordnungsgemäße<br />
Vermögensverwaltung zulässig.<br />
_2. ERHALT DES STIFTUNGSKAPITALS<br />
Die Landesstiftungsgesetze enthalten den Grundsatz der<br />
Erhaltung des Stiftungsvermögens. Ihn hat der Initiator in<br />
besonderer Weise bei der Auswahl des Mieters bedacht.<br />
Das gesamte Objekt ist langfristig an LeasePlan France<br />
S.A. vermietet (siehe dazu S. 14 »Mieter und Mietverträge«).<br />
Die Bonität des Mieters sowie die Vertragsgestaltung verringern<br />
das Risiko eines Mietausfalls.
_3. LANDESSTIFTUNGSGESETZE<br />
Auch die Bestimmungen der Landesstiftungsgesetze ermöglichen<br />
grundsätzlich die <strong>Invest</strong>ition oder Umschichtung von<br />
Stiftungsvermögen in einen geschlossenen Immobilienfonds.<br />
Ihnen zufolge ist der Substanzwert des Stiftungsvermögens zu<br />
erhalten. Einige Gesetze schränken darüber hinaus das Recht<br />
des Stiftungsvorstandes einer gemeinnützigen Stiftung ein, im<br />
Rahmen der Vermögensbewirtschaftung Teile des Grundstockvermögens<br />
umzuschichten, also anders als zuvor anzulegen.<br />
In weiterem Umfang lässt sich die Vermögensverwaltung durch<br />
die Stiftungsaufsichten der Länder nicht einschränken. Deshalb<br />
bedarf es im Regelfall bei dieser Maßnahme der Vermögensverwaltung<br />
keiner Genehmigung der Behörde.<br />
Einschlägige Sondervorschriften innerhalb der Landesstiftungsgesetze<br />
sind zum Beispiel:<br />
·§13 Abs. 1 Nr. 1 des Stiftungsgesetzes des Landes Baden-<br />
Württemberg, der eine Anzeigepflicht vorschreibt für die Begründung<br />
von »Verpflichtungen, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen<br />
das Stiftungsvermögen besonders belasten<br />
kann«.<br />
·Art. 10 Abs. 2 des Bayrischen Stiftungsgesetzes, der verlangt,<br />
»veräußerte Bestandteile des rentierenden Vermögens durch<br />
Erwerb anderer rentierender Vermögenswerte zu ersetzen,<br />
für veräußerte Grundstücke wieder Grundstücke zu<br />
beschaffen«.<br />
§Sollten also Mittel in einen geschlossenen Immobilienfonds<br />
investiert werden, die aus einem Grundstücksverkauf resultieren,<br />
ist zuvor sicherheitshalber die Genehmigung der Stiftungsaufsicht<br />
einzuholen.<br />
Hinweise für gemeinnützige Stiftungen<br />
·§20 Nr. 1 des Stiftungsgesetzes des Landes Mecklenburg-<br />
Vorpommern, wonach »Vermögensumschichtungen im<br />
Voraus anzuzeigen sind, die für den Bestand oder den Zweck<br />
der Stiftung bedeutsam sind«.<br />
·§21 Abs. 1 Nr. 1 des Stiftungsgesetzes des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen, der normiert, dass Vermögensumschichtungen<br />
der Genehmigung der Behörde bedürfen, »die die Stiftung in<br />
ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können«.<br />
·§14 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes des Landes Rheinland-<br />
Pfalz, wonach Vermögensumschichtungen »nach den Regeln<br />
ordentlicher Wirtschaftsführung« ausdrücklich gestattet sind,<br />
»wenn sie der dauernden und nachhaltigen Verwirklichung<br />
des Stiftungszwecks oder der Steigerung der Stiftungsleistung<br />
dienlich sind«.<br />
·§9 Abs. 1 Nr. 1 des Stiftungsgesetzes des Landes Schleswig-<br />
Holstein, der eine Anzeigepflicht regelt für »Umschichtungen<br />
des Stiftungsvermögens, die für den Bestand der Stiftung<br />
bedeutsam sind«.<br />
_4. STIFTUNGSSATZUNG<br />
Möglicherweise enthält die Stiftungssatzung einschränkende<br />
Vorschriften zur Anlage oder Umschichtung des Stiftungsvermögens<br />
in geschlossene Immobilienfonds. Einschlägig ist hier<br />
neben ausdrücklichen Verboten zur Wahl dieser Anlageform<br />
der Grundsatz der ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung.<br />
Er verlangt, dass Spekulationsgeschäfte unterbleiben und dass<br />
das Vermögen nach Erwägungen der Risikominimierung<br />
gemischt und gestreut wird. Unter Wahrung dieser Einschränkungen<br />
ist es zur Mischung der Anlageformen sogar empfehlenswert,<br />
in Immobilien – somit auch in Immobilienfonds – zu<br />
investieren. Der hier beschriebene Fonds zeichnet sich durch<br />
ein geringes Risiko und Ertragsstärke aus.<br />
59
_5. BETEILIGUNG AN EINER SCI UND STEUERLICHE<br />
BETRACHTUNG<br />
Im Einzelfall bleibt zu prüfen, ob sich der konkrete Beteiligungswunsch<br />
negativ auf die Gemeinnützigkeit der Stiftung<br />
auswirken könnte. Grundsätzlich ändert die Beteiligung einer<br />
gemeinnützigen Stiftung an einer französischen SCI nichts an<br />
der Steuerfreiheit der Stiftung nach deutschem Recht.<br />
Die Betätigung der Stiftung ist steuerunschädlich, wenn die<br />
Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds keinen<br />
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des §64 AO darstellt<br />
oder ein Zweckbetrieb im Sinne der §§65 bis 68 AO vorliegt<br />
und die Satzung die Voraussetzungen des §5 Abs. 1 Nr. 9<br />
KStG erfüllt.<br />
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb besteht gemäß §64<br />
Abs. 1 AO in Verbindung mit §14 AO, »… wenn eine selbständige<br />
nachhaltige Tätigkeit vorliegt, die über die Vermögensverwaltung<br />
hinausgeht.« Ferner handelt es sich gemäß Nr. 3 des<br />
AO-Anwendungserlasses zu § 64 AO um einen wirtschaftlichen<br />
Geschäftsbetrieb, wenn die gemeinnützige Körperschaft einen<br />
Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft hält, die<br />
gewerbliche Einkünfte erzielt. Dem entgegen liegt gem. §14<br />
Satz 3 AO eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor, »... wenn<br />
Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen<br />
vermietet oder verpachtet wird.«<br />
Die Beteiligung einer Stiftung an einer SCI als Fondsgesellschaft<br />
mit vermögensverwaltender Prägung führt weder zu<br />
gewerblichen Einkünften noch zur Begründung von Mitunternehmeranteilen,<br />
welche die deutsche Gemeinnützigkeit der<br />
Stiftung gefährden könnten.<br />
Hinweise für gemeinnützige Stiftungen<br />
Ebenso wie in Deutschland unterliegen Stiftungen mit Sitz<br />
im In- oder Ausland in <strong>Frankreich</strong> grundsätzlich der dortigen<br />
Körperschaftsteuerpflicht. Wenn sie nach französischem Recht<br />
gemeinnützigen Charakter haben, ergibt sich auch in <strong>Frankreich</strong><br />
ein günstiger Steuerrahmen. Die Beteiligung an der SCI<br />
steht der französischen Gemeinnützigkeit nicht entgegen.<br />
Dennoch ist die Gemeinnützigkeit einer deutschen Stiftung in<br />
<strong>Frankreich</strong> in jedem Einzelfall vor der Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft zu prüfen. Dazu sind in Kopie einzureichen:<br />
·Stiftungssatzung<br />
·Aktueller Geschäftsbericht<br />
·Aktueller Jahresabschluss oder Vermögensübersicht<br />
·Nachweis über die deutsche Steuerfreistellung aufgrund der<br />
Gemeinnützigkeit<br />
·Erläuterungen über eventuelle Vergütungen der Organmitglieder<br />
Das Bankhaus <strong>Wölbern</strong> ist bei der Prüfung gerne behilflich.<br />
61
FRANKREICH 02<br />
Chancen und Risiken<br />
_VORBEMERKUNG<br />
Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds sind unternehmerisch<br />
geprägte <strong>Invest</strong>itionen. Bei der Beurteilung eines<br />
Beteiligungsangebotes kommt der Analyse der allgemeinen<br />
Risiken (Konjunkturentwicklung, Änderung der Steuergesetzgebung<br />
etc.) und der speziellen Risiken (Vermietungs- und<br />
Kostenrisiko, Bauerrichtungsrisiko etc.) eine besondere Bedeutung<br />
zu. Die Risikostruktur derartiger <strong>Invest</strong>ments ist beispielsweise<br />
nicht zu vergleichen mit der Risikostruktur festverzinslicher<br />
Wertpapiere (niedrigeres Risiko) einerseits oder<br />
Aktienanlagen mit einer hohen Volatilität andererseits. Dieses<br />
Angebot richtet sich insbesondere an Anleger, welche bereits<br />
in Auslands-Immobilienfonds investiert haben und die weitere<br />
Diversifikation ihres Portfolios anstreben.<br />
Neben der Chance auf eine überdurchschnittliche Vermögensmehrung<br />
im günstigen Fall besteht im ungünstigen Fall<br />
das Risiko, dass der Anleger seine Einlage nicht oder nicht<br />
vollständig zurückerhält.<br />
_FERTIGSTELLUNGSRISIKO<br />
Es besteht kein Fertigstellungsrisiko.<br />
_VERMIETUNG<br />
Wie in dem Abschnitt »Mieter und Mietvertrag« dieses Emissionsprospektes<br />
beschrieben, ist das Objekt zu 100% vermietet.<br />
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass nach Ablauf der<br />
Festmietzeit im Jahr 2010 bzw. durch Ausübung des Kündigungsrechtes<br />
die Option mieterseitig ausgeübt wird und die<br />
Immobilie neu vermietet werden muss.<br />
62<br />
Die damit verbundenen Kosten (Umbaukosten, Makler,<br />
Leerstand) sind in der Prognoserechnung nicht enthalten und<br />
würden zu einer entsprechenden Reduktion des Bewirtschaftungsergebnisses<br />
der Fondsgesellschaft führen. Darüber hinaus<br />
besteht das Risiko, dass die Neuvermietung nur zu einem<br />
niedrigeren Mietzins durchgeführt werden kann, als er derzeit<br />
in der Prognoserechnung berücksichtigt wird. Auch dies würde<br />
zu einer Reduzierung des Bewirtschaftungsergebnisses der<br />
Fondsgesellschaft führen.<br />
_MIETENTWICKLUNG<br />
Die in der Prognoserechnung angenommene durchgängige<br />
Inflationsrate von 2% p.a. entspricht dem Wert, der in <strong>Frankreich</strong><br />
im Zeitraum 1993 bis 2003 tatsächlich vorlag. Die tatsächliche<br />
Preissteigerungsrate kann jedoch auch geringer ausfallen,<br />
was sich dann voraussichtlich in entsprechend geringeren<br />
Ausschüttungen auswirken würde. Sofern die tatsächliche<br />
Inflationsrate über der prognostizierten liegt, würden sich ein<br />
erhöhtes Mietaufkommen und tendenziell auch ein erhöhter<br />
Veräußerungszuwachs einstellen.<br />
_ZINSÄNDERUNGS-/FINANZIERUNGSRISIKEN<br />
Die Darlehenszinsen sind bis zum 31.10.2013 festgeschrieben.<br />
Für den Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung wird mit einem<br />
Zinssatz kalkuliert, der sich am langjährigen statistischen Durchschnittswert<br />
für langfristige Hypothekendarlehen in Deutschland<br />
orientiert. Trotzdem besteht das Risiko, dass die Anschlussfinanzierung<br />
nur zu einem höheren Zinssatz abgeschlossen<br />
werden kann, so dass sich der Liquiditätsüberschuss entspre-
chend verringert. Ein niedrigerer Zinssatz würde zu einem<br />
höheren Liquiditätsüberschuss und damit auch zu einer höheren<br />
Ausschüttung führen.<br />
Ferner wird in der Wirtschaftlichkeitsberechnung von einer<br />
Platzierungsphase von sechs Monaten ausgegangen. Eine längere<br />
Platzierungsdauer hätte für den Zeitraum bis zur zur Vollplatzierung<br />
einen höheren Zinsaufwand zur Folge. Sofern das<br />
Zinsniveau unter dem der prognostizierten Ausschüttung liegt,<br />
sind keine negativen Liquiditätsauswirkungen zu erwarten<br />
(Leverage-Effekt). Ein Ansteigen des Zinsniveaus über das<br />
Ausschüttungsniveau würde jedoch zu einer Reduzierung des<br />
Liquiditätsüberschusses und damit der Ausschüttung in der<br />
Platzierungsphase führen. Zudem kann aufgrund eines niedrigeren<br />
Platzierungsstands als geplant das Verhältnis von<br />
Fremdkapital zu Eigenkapital ansteigen. Dadurch kann sich die<br />
Höhe der prognostizierten Ausschüttungen verringern.<br />
_WERTENTWICKLUNG<br />
Der Verkauf des Objektes kann von einer Vielzahl von Faktoren<br />
sowohl positiv als auch negativ beeinflusst werden. Aus diesem<br />
Grunde wird im Rahmen des Abschnitts »Liquidationsprognose«<br />
auf den Seiten 36 ff. des Prospektes eine entsprechende<br />
Bandbreiten bei der Betrachtung möglicher Verkaufsszenarien<br />
berücksichtigt. Ferner besteht das Risiko, dass der Verkaufspreis<br />
des Objektes nicht ausreicht, um das valutierende Fremdkapital<br />
der Gesellschaft vollständig zurückzuführen, und<br />
somit der prognostizierte Erfolg der Beteiligung nicht eintritt,<br />
so dass das Eigenkapital nicht zurückgeführt werden kann.<br />
_MIETERBONITÄT<br />
Chancen und Risiken<br />
Es handelt sich um ein Unternehmen, dessen Bonität vor Vertragsabschluss<br />
sorgfältig geprüft wurde. Trotzdem besteht<br />
grundsätzlich das Risiko, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
nicht nachkommt. Bei dauerhaftem Ausfall des<br />
Mieters hätte dies voraussichtlich negative Folgen für die Ausschüttung<br />
bzw. den Liquidationserlös.<br />
_INSTANDHALTUNGS-/BEWIRTSCHAFTUNGS-/BETRIEBSKOSTEN<br />
Im Rahmen der Bewirtschaftung des Objektes sind laufende<br />
Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Betriebskosten in<br />
der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen.<br />
Die in der Kalkulation zugrunde gelegten Kostensätze basieren<br />
auf den langfristigen Erfahrungen des Initiators bei Auslandsimmobilien<br />
sowie intensivem Marktresearch in <strong>Frankreich</strong><br />
und sind insofern angemessen berücksichtigt. Dennoch<br />
ist nicht auszuschließen, dass höhere Aufwendungen anfallen,<br />
die zu einer entsprechenden Reduzierung des Liquiditätsergebnisses<br />
der Fondsgesellschaft führen würden. So besteht<br />
beispielsweise das Risiko, dass die im Rahmen der Betriebskosten<br />
berücksichtigte Abgabenlast für Versicherungsprämien,<br />
Grundsteuern etc. durch nicht zu beeinflussende Entscheidungen<br />
von Staat oder Vertragspartnern erhöht wird oder die<br />
Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen höher ausfallen als<br />
geplant.<br />
Andererseits wird in der Prognoserechnung davon ausgegangen,<br />
dass die Aufwendungen tatsächlich jährlich verbraucht<br />
werden. Einsparungen würden zu einer Erhöhung der<br />
jährlichen Ausschüttung führen. Zudem ist darauf hinzuwei-<br />
63
sen, dass die unterstellten Kostensteigerungen mit 2,50% über<br />
den angenommenen Steigerungen der Inflationsrate (2%)<br />
liegen, so dass hieraus ein entsprechendes Sicherheitspotenzial<br />
abgeleitet werden kann.<br />
_VERKÄUFLICHKEIT/FUNGIBILITÄT VON ANTEILEN<br />
Für den Verkauf von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds<br />
existiert weder ein amtlicher Markt, noch gibt es ein<br />
Rückgaberecht an die Fondsgesellschaft selbst zu einem vorab<br />
festgelegten Preis. Zwar ist es in der Vergangenheit gelungen,<br />
die sich aus dem Gesellschafterkreis ergebenden Verkaufswünsche<br />
durch die Vermittlung von Käufern zu befriedigen, eine<br />
Gewähr für das zukünftige Gelingen kann jedoch nicht gegeben<br />
werden.<br />
Nach 10 Jahren (erstmals per 31.12.2013) kann lt. Gesellschaftsvertrag<br />
jeder Gesellschafter das Gesellschaftsverhältnis<br />
jährlich kündigen und erhält sein Auseinandersetzungsguthaben<br />
(ermittelt auf Basis des Verkehrswertes der Immobilie)<br />
in zwei Halbjahresraten grundsätzlich bis zum nächsten<br />
Jahresultimo.<br />
Unabhängig hiervon kann der <strong>Invest</strong>or seinen Anteil zum<br />
Ende eines jeden Geschäftsjahres veräußern.<br />
_STEUERLICHE RISIKEN<br />
Die steuerlichen Ausführungen und Berechnungen sind von<br />
französischen und deutschen Steuerberatern aufgrund der<br />
derzeit bekannten Rechtslage entwickelt und geprüft worden.<br />
Chancen und Risiken<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die steuerliche<br />
Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und<br />
Erlasse der deutschen und/oder französischen Finanzverwaltung<br />
künftig verändern wird.<br />
_FONDSMANAGEMENT<br />
Generell besteht bei Fondsgesellschaften das Risiko, dass im<br />
Laufe der Entwicklung die Geschäftsführung Eigeninteressen<br />
zum Nachteil der <strong>Invest</strong>oren verfolgt. Dies gilt insbesondere,<br />
wenn die Geschäftsführung kapitalmäßig und/oder organisatorisch/personell<br />
mit den Initiatoren des Fonds verflochten ist.<br />
_PLATZIERUNGSRISIKO<br />
Es besteht das Risiko, dass das geplante Eigenkapital der<br />
Fondsgesellschaft nicht vollständig eingeworben wird. Für<br />
diesen Fall behält sich die Geschäftsführung einerseits die<br />
Erhöhung des Fremdkapitalanteils unter Beachtung des Prinzips<br />
der kaufmännischen Vorsicht vor. Dies würde zu einem<br />
prozentual höheren Anteil eines jeden Gesellschafters am Vermögen<br />
der Gesellschaft führen. Die Bedienung des zusätzlichen<br />
Fremdkapitals kann sich jedoch nachteilig auf die Liquiditätssituation<br />
der Fondsgesellschaft und auch auf die Ausschüttungen<br />
an die Kommanditisten auswirken.<br />
Die nicht vollständige Platzierung des Fonds kann darüber<br />
hinaus zur Rückabwicklung des Fonds führen. Die Realisierung<br />
eines wirtschaftlichen Verlustrisikos ist dabei nicht ausgeschlossen.<br />
65
Der größte Markt der Welt<br />
Les Halles/Rungis Paris bedeckte bis ins 6. Jahrhundert<br />
nur eine Insel in der Seine. Vor den Brücken boten fahrende<br />
Händler ihre Waren feil. Mit dem Wachstum der Stadt wurde<br />
1137 auf einem freien Feld vor der Stadt ein neuer Marktplatz<br />
eingerichtet. Aus diesen Baracken und Ständen entwickelten<br />
sich im Laufe der Zeit feste Markthallen – Les Halles.<br />
Mitte des 19. Jahrhunderts wurde das mittlerweile mitten<br />
im 1. Arrondissement liegende Gelände neu bebaut, es<br />
entstand der größte und modernste Großmarkt der Welt:<br />
Zwölf Pavillons aus Eisen und Glas mit Kühlräumen, einem<br />
eigenen Belüftungssystem, Gaslicht und modernen Wasser-<br />
und Abwasserleitungen.<br />
Bis 1968 versorgten Les Halles die Bevölkerung von Paris,<br />
dann wurde im Süden der Stadt ein neuer moderner<br />
Großmarkt eröffnet: Rungis. Dieser erstreckt sich heute<br />
über 600 Hektar und gilt als der größte Delikatessen-Umschlagplatz<br />
Europas. Allein die Fischhalle hat die Ausmaße<br />
von 3 Fußballfeldern.<br />
Rungis hat einen eigenen Güterbahnhof, der Flughafen<br />
Orly liegt strategisch nah. Mehr als 17.000 Menschen arbeiten<br />
hier und schlagen jährlich 2,2 Mio. Tonnen Lebensmittel<br />
um. Wenn die Entwicklung der Stadt und die Expansion des<br />
Großmarktes so rasant weitergehen, wird Rungis wohl in<br />
nicht allzu ferner Zeit wieder von Wohn- und Bürohäusern<br />
umgeben sein.<br />
Händler bei einer Auktion<br />
frisch eingetroffener Waren in<br />
Les Halles. Holzstich nach einem<br />
Gemälde von Georges Cain<br />
aus dem Jahr 1888.
Inhalt Teil C<br />
TEIL A<br />
Angebot im Überblick 06<br />
Checkliste 08<br />
Übersicht der Chancen und Risiken 10<br />
Die Fondsimmobilie 13<br />
Mieter und Mietvertrag 14<br />
Standort Rueil Malmaison 16<br />
Immobilienmarkt Île-de-France 18<br />
<strong>Frankreich</strong> 20<br />
Herausforderung 24<br />
Überblick über alle Fonds 26<br />
Beispielrechnungen 28<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsrechnung 29<br />
Liquiditäts- und Ergebnisrechnung 32<br />
Liquidation 36<br />
Beispielrechnungen für den Gesamterfolg 38<br />
Sensitivitätsanalyse 39<br />
TEIL B<br />
Rechtliche Grundlagen 44<br />
Steuerliche Grundlagen 50<br />
Hinweise für gemeinnützige Stiftungen 58<br />
Chancen und Risiken 62<br />
TEIL C<br />
Gesellschaftsvertrag 70<br />
Gesellschafterdarlehen 76<br />
Dienstleistungsvertrag 77<br />
Vertragspartner 80<br />
Impressum/Haftungsbeschränkung 82<br />
69<br />
FRANKREICH 02
FRANKREICH 02<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
70<br />
S.C.I. Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds für <strong>Frankreich</strong><br />
»SCI Zweite IFF«<br />
Société Civile Immobilière mit variablem Kapital<br />
Anfangskapital von € 15.000<br />
Gesellschaftssitz:<br />
6, place de la Madeleine, 75008 Paris<br />
RCS PARIS D 449 936 673<br />
_Artikel 1 · Form<br />
Zwischen den Inhabern der nachfolgend geschaffenen Anteile sowie<br />
zwischen zukünftigen, der Gesellschaft beitretenden Gesellschaftern<br />
wird eine Société Civile französischen Rechts gegründet,<br />
die den Bestimmungen des Titels IX des III. Buchs des Code civil<br />
(französisches Bürgerliches Gesetzbuch), den Artikeln 231-1 bis<br />
231-8 des Code de commerce (französisches Handelsgesetzbuch),<br />
betreffend das variable Kapital, den auf diese Bestimmungen<br />
Bezug nehmenden Texten sowie diesem Gesellschaftsvertrag<br />
unterliegt.<br />
_Artikel 2 · Gegenstand<br />
Die Gesellschaft hat folgenden Gegenstand:<br />
· Den Erwerb des Eigentums, die Verwaltung und die Vermietung<br />
des in 278–280 Avenue Napoléon Bonaparte und 5 Boulevard<br />
Marcel Proust, 92500 Rueil Malmaison gelegenen Gebäudes.<br />
Eventuell und ausnahmsweise die Veräußerung der Immobilie,<br />
für die die Gesellschaft keine Verwendung mehr hat, durch Verkauf,<br />
Tausch oder Einlage in eine Gesellschaft.<br />
· Jegliche Kreditaufnahme mit oder ohne Bestellung einer Hypothek<br />
oder ähnlichen Grundpfandrechten sowie allgemein das Aufbringen<br />
der für die Verfolgung des Gesellschaftszwecks erforderlichen<br />
finanziellen Mittel.<br />
· Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem genannten Gesellschaftszweck<br />
in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen<br />
vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu lassen,<br />
sofern dies nicht zu einer Qualifizierung der Gesellschaft als Handelsgesellschaft<br />
führt.<br />
_Artikel 3 · Gesellschafter<br />
Die Gesellschaftsform und das <strong>Invest</strong>itionskonzept wurden gezielt<br />
auf nicht in <strong>Frankreich</strong> ansässige Anleger zugeschnitten.<br />
Die Zeichnung ist jedoch auch weiteren Anlegern unter der Vorgabe<br />
gestattet, dass sie zum Zeitpunkt der Zeichnung weder ihren<br />
Wohnsitz noch ihren Gesellschaftssitz oder den Ort der Geschäftsleitung<br />
in <strong>Frankreich</strong> haben.<br />
_Artikel 4 · Firma<br />
Die Gesellschaft wird unter folgender Firma geführt:<br />
S.C.I. Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds für <strong>Frankreich</strong><br />
kurz auch »SCI Zweite IFF« genannt.<br />
Im Schriftverkehr mit Dritten sind auf Urkunden und Schriftstücken<br />
jeweils unmittelbar vor oder nach der Firmenbezeichnung<br />
die Wörter »Société Civile à capital variable« (Gesellschaft bürgerlichen<br />
Rechts mit variablem Kapital), der Sitz der Gesellschaft und<br />
die Nummer der Eintragung im Handelsregister aufzuführen.<br />
_Artikel 5 · Sitz der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in:<br />
6, place de la Madeleine, 75008 Paris.<br />
Dieser Sitz kann durch einfachen Beschluss der Geschäftsführung<br />
an jeden anderen Ort innerhalb <strong>Frankreich</strong>s verlegt werden.<br />
_Artikel 6 · Dauer<br />
Die Gesellschaft ist ab dem Tag der Eintragung in das Handelsregister<br />
auf eine Dauer von 99 Jahren, vorbehaltlich einer vorzeitigen<br />
Auflösung oder Verlängerung, gegründet.<br />
_Artikel 7 · Einlagen<br />
Das Gesellschaftsvermögen setzt sich aus den folgenden Einlagen<br />
zusammen:<br />
Einlage der Gesellschaft Hansische Treuhand AG:<br />
· € 14.900 (vierzehntausendneunhundert) und<br />
Einlage der IFF Geschäftsführung für <strong>Frankreich</strong> GmbH:<br />
· € 100 (einhundert),<br />
mithin insgesamt € 15.000 (fünfzehntausend).<br />
Diese Beträge wurden von den zur Einlage Verpflichteten auf das<br />
Konto Nr. 300 760 205 813 725 406 300 bei der Bank Crédit du Nord,<br />
Agence Clément Marot, Paris (8ème) am 17.07.2003 eingezahlt.<br />
_Artikel 8 · Kapital<br />
8.1 Anfangskapital<br />
Das Anfangskapital beträgt € 15.000 (fünfzehntausend).<br />
Es ist aufgeteilt in 150 voll gezeichnete und eingezahlte Anteile zu<br />
je € 100, nummeriert von 1 bis 150, die wie folgt zugeteilt werden:<br />
· Hansische Treuhand AG: 149 Anteile<br />
· IFF- Geschäftsführung<br />
für <strong>Frankreich</strong> GmbH: 1 Anteil<br />
· Insgesamt: 150 Anteile<br />
8.2 Genehmigtes Gesellschaftskapital<br />
Das genehmigte Gesellschaftskapital beträgt € 150.000. Bei Erreichen<br />
des genehmigten Gesellschaftskapitals können keine neuen<br />
Zeichnungen von der Geschäftsführung angenommen werden. Es<br />
ist aufgeteilt in 1.500 Anteile zu einem Nominalwert von € 100. Das<br />
genehmigte Gesellschaftskapital kann durch einen Beschluss der<br />
außerordentlichen Gesellschafterversammlung hinaufgesetzt<br />
werden. Die Geschäftsführung ist jedoch berechtigt, die Durchführung<br />
der Kapitalerhöhung zu bestätigen.<br />
8.3 Mindestkapital<br />
Das Mindestkapital ist auf 1/10 des genehmigten Kapitals festgesetzt.<br />
Wird durch Austritt von Gesellschaftern das gezeichnete<br />
Kapital auf das Mindestkapital herabgesetzt, so darf keine weitere<br />
Herabsetzung erfolgen, ohne dass die Gesellschafterversammlung<br />
eine Kapitalherabsetzung beschließt.<br />
8.4 Gezeichnetes Kapital<br />
Das tatsächliche Kapital stellt den Teil des Gesellschaftskapitals<br />
dar, der tatsächlich von den Gesellschaftern gezeichnet wurde.<br />
Es kann durch weitere Zeichnungen oder den Eintritt neuer Gesellschafter<br />
erhöht oder durch den Rücktritt von Gesellschaftern<br />
gesenkt werden.<br />
_Artikel 9 · Modalitäten für Kapitalmaßnahmen<br />
9.1 Grundsatz<br />
Das Anfangskapital kann, wie nachfolgend unter 9.2 und 9.3<br />
beschrieben, durch die Aufnahme neuer Gesellschafter oder die<br />
Zeichnung neuer Anteile erhöht und durch die Rücknahme der<br />
Einlagen der Gesellschafter herabgesetzt werden.<br />
Das Gesellschaftskapital kann durch außerordentlichen Beschluss<br />
der Gesellschafterversammlung erhöht oder gesenkt werden.<br />
Bei Kapitalerhöhungen besteht kein vorrangiges Bezugsrecht<br />
der Altgesellschafter.<br />
Bei einer Kapitalherabsetzung haben die Zeichner eventuell<br />
vorhandene Spitzen selbst zu regeln.
9.2 Erhöhung des gezeichneten Kapitals<br />
Die Geschäftsführung ist bevollmächtigt, die Barzeichnung neuer<br />
Anteile durch Altgesellschafter sowie neu hinzutretende Gesellschafter<br />
anzunehmen. In beiden Fällen sind mindestens 30 Anteile<br />
zu zeichnen. Die Anzahl der gezeichneten Anteile soll durch zehn<br />
teilbar sein. Eine Beschränkung der Höhe nach gibt es nicht. Der<br />
Zeichner wird mit Datum des Gesellschafterbeschlusses, der über<br />
die Kapitalerhöhung befindet, Gesellschafter.<br />
Die für die Aufnahme von Gesellschaftern und Zeichnung geltenden<br />
Modalitäten werden von der Geschäftsführung festgelegt.<br />
Die Geschäftsführung darf keine Zeichnung weiterer Anteile<br />
zulassen, wenn sich das gezeichnete Kapital dadurch auf über<br />
€ 150.000. erhöhen würde. Diese Höchstgrenze kann durch einen<br />
Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung hinaufgesetzt<br />
werden.<br />
Die Gesellschafter sind verpflichtet, bei Zeichnung ein Agio in<br />
Höhe von 5% des Betrags ihrer Einlage zu zahlen.<br />
9.3 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals<br />
9.1) Das gezeichnete Kapital kann durch eine aus folgenden Gründen<br />
erfolgende vollständige oder teilweise Rückerstattung der Einlage<br />
der Gesellschafter herabgesetzt werden: Kündigung, Ableben, Auflösung<br />
einer juristischen Person, Insolvenz, Geschäftsunfähigkeit,<br />
Anordnung einer Vormundschaft oder Pflegschaft.<br />
In diesen Fällen wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern<br />
mit den übrigen Gesellschaftern fortgeführt.<br />
Die Geschäftsführung ist bevollmächtigt, die so zustande<br />
gekommene Kapitalherabsetzung festzustellen. Die Gesellschafter<br />
können das Gesellschaftsverhältnis unter Beachtung einer Frist<br />
von 12 Monaten bis zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum<br />
31.12.2013, kündigen (ordentliche Kündigung). Artikel 29 ist zu<br />
beachten.<br />
Die Kündigung ist per Einschreiben mit Rückschein an die<br />
Geschäftsführung zu richten. Maßgeblich für die Einhaltung der<br />
Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der<br />
Geschäftsführung. Die Kündigungen werden in chronologischer<br />
Reihenfolge bearbeitet.<br />
9.2) Durch Einlagenrückgewähr darf das Mindestkapital nicht unterschritten<br />
werden.<br />
_Artikel 10 · Zeichnungen im Rahmen des genehmigten<br />
Gesellschaftskapitals<br />
Zeichnungen im Rahmen des genehmigten Gesellschaftskapitals<br />
(siehe Artikel 8.2) ohne Kapitalerhöhung sind im vorliegenden<br />
Artikel geregelt.<br />
Eine Zeichnung erfolgt durch Erteilung eines Zeichnungsauftrages<br />
an die Hansische Treuhand AG, die den Beitritt des Gesellschafters<br />
herbeiführt, sofern die unten genannten Bedingungen<br />
erfüllt sind.<br />
Die gesamte Zeichnungssumme zuzüglich 5% Agio wird in<br />
vollem Umfang fällig und zahlbar gemäß dem Fälligkeitstermin<br />
laut Annahmeschreiben (als Antwort auf den Zeichnungsauftrag)<br />
der Hansischen Treuhand AG an den Zeichner.<br />
Im Falle nicht fristgerechter Zahlung der Zeichnungssumme<br />
(zzgl. 5% Agio) ist die Gesellschaft über die Geschäftsführung<br />
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem<br />
geltenden Basiszinssatz (Euribor) zu erheben. Die Geschäftsführung<br />
ist ermächtigt, die Ansprüche geltend zu machen und einzuziehen.<br />
Der Zeichner wird Gesellschafter ab dem spätesten der folgenden<br />
Ereignisse, die kumulativ vorliegen müssen:<br />
9.1. Vorliegen der folgenden Freigabebedingungen:<br />
a) Notarielle Bestätigung über die ordnungsgemäße Grundstücksübertragung<br />
der Immobilie<br />
b) Zusage einer Hypothekenbank über die langfristige Fremdfinanzierung<br />
zu den vereinbarten Bedingungen<br />
c) Abschluss des Mietvertrages mit LeasePlan France S.A.<br />
9.2. Ausdrückliche Annahme des Zeichnungsauftrags durch die Hansische<br />
Treuhand AG<br />
9.3. Fälligkeit des Zeichnungsbetrags<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
9.4. Erhalt durch die Hansische Treuhand AG des Zeichnungsbetrags<br />
zzgl. 5% Agio.<br />
Die Hansische Treuhand AG legt die Zeichnungsbeträge im<br />
Namen und auf Rechnung der Zeichner in die Gesellschaft ein und<br />
führt somit dem Beitritt herbei.<br />
Die Annahme eines Auftrags/Zeichnungsscheins gilt als Genehmigung<br />
des Eintritts des Gesellschafters in die Gesellschaft gem.<br />
Artikel 13. Der Eintritt eines Gesellschafters kann aus triftigem<br />
Grund und u. a. aus den unter Artikel 3 oben aufgeführten Gründen<br />
verweigert werden. Die Verweigerung des Eintritts in die Gesellschaft<br />
wird schriftlich mitgeteilt.<br />
_Artikel 11 · Mit den Anteilen verbundene Rechte<br />
und Pflichten<br />
9.1) Die Rechte der Gesellschafter ergeben sich aus dem vorliegenden<br />
Gesellschaftsvertrag, dessen nachfolgende Änderungen und ordnungsgemäß<br />
erfolgten Abtretungen von Gesellschaftsanteilen.<br />
Die Gesellschaft wird den Gesellschaftern Anteilscheine (certificats<br />
représentatifs de parts) ausstellen. Diese lauten auf den<br />
Namen des jeweiligen Gesellschafters.<br />
Nach jeder Änderung der Beteiligung sind die Anteilscheine an<br />
die Gesellschaft zurückzugeben und zu annullieren.<br />
Die Gesellschaftsanteile können nicht durch Wertpapiere verbrieft<br />
werden, mit denen Kapital über den Kapitalmarkt aufgenommen<br />
werden kann.<br />
9.2) Die Beteiligung der Gesellschafter an dem Gewinn und an dem Verlust<br />
bestimmt sich nach Artikel 25.<br />
_Artikel 12 · Form und Publizität der Abtretung von<br />
Gesellschaftsanteilen<br />
Jede Abtretung eines Anteils muss durch eine privatschriftliche<br />
oder notarielle Urkunde festgestellt werden.<br />
Damit sie der Gesellschaft entgegengehalten werden kann,<br />
muss sie ihr durch Gerichtsvollzieher zugestellt oder in das Gesellschaftsbuch<br />
eingetragen werden. Die Geschäftsführung wird hierüber<br />
auf Anfrage des Gesellschafters eine Bestätigung erstellen.<br />
Dritten kann die Abtretung erst nach Hinterlegung der Urkunde<br />
beim Handelsregister entgegengehalten werden. Diese Hinterlegung<br />
wird durch die Geschäftsführung veranlasst, insofern ihr<br />
hierzu von den Gesellschaftern die erforderlichen Unterlagen zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
_Artikel 13 · Abtretung von Gesellschaftsanteilen<br />
Die Gesellschaftsanteile können nur nach Zustimmung durch die<br />
Geschäftsführung abgetreten werden. Die Genehmigung kann nur<br />
mit triftigem Grund verweigert werden. Als triftiger Grund gilt ein<br />
Verstoß gegen die in Artikel 3 dieser Satzung enthaltenen Bestimmungen.<br />
Die beabsichtigte Abtretung ist der SCI Zweite IFF, vertreten<br />
durch die Geschäftsführung, zusammen mit dem Antrag auf<br />
Zustimmung durch Einschreiben mit Rückschein anzuzeigen. Diese<br />
Anzeige über das Abtretungsvorhaben muss den Namen, den Vornamen,<br />
die Adresse, die Nationalität des vorgeschlagenen Käufers<br />
sowie die Anzahl der zu veräußernden Anteile und den Preis<br />
angeben.<br />
Die Geschäftsführung wird ihre Entscheidung innerhalb von zwei<br />
Monaten ab Zugang der Anzeige der Abtretungsabsicht mittels eingeschriebenen<br />
Briefs mit Rückschein mitteilen. Wird keine Antwort<br />
erteilt, so gilt die Abtretung als genehmigt. Diese Entscheidung<br />
muss dann nicht begründet werden.<br />
Wird die Zustimmung verweigert, so hat der abtretende Gesellschafter<br />
ein außerordentliches Kündigungsrecht, auf das die Bestimmungen<br />
des Artikels 9 bezüglich des ordentlichen Kündigungsrechts<br />
keine Anwendung finden. Die außerordentliche Kündigung<br />
ist mit Einschreiben per Rückschein an die Geschäftsführung zu<br />
richten und tritt einen Monat nach Erhalt des Kündigungsschreibens<br />
durch die Geschäftsführung in Kraft. Ein Anspruch auf Erwerb der<br />
die Abtretungsabsicht betreffenden Anteile durch die verbleibenden<br />
Gesellschafter oder die Gesellschaft besteht nicht.<br />
71
72<br />
Dieser Artikel über die Genehmigung des Beitritts eines Gesellschafters<br />
ist auch auf den Eintritt in die Gesellschaft per Kapitalerhöhung<br />
anwendbar, wobei die Entscheidungsfrist über die Genehmigung<br />
eines Gesellschafters, die der Geschäftsführung obliegt,<br />
auf zwei (2) Tage reduziert wird. Diese 2-tägige Entscheidungsfrist<br />
läuft ab Erhalt durch die Geschäftsführung einer Kopie des Zeichnungsauftrags.<br />
_Artikel 14 · Verpfändung von Gesellschaftsanteilen<br />
Die Gesellschaftsanteile können durch privatschriftlichen oder notariellen<br />
Vertrag verpfändet werden. Um die Zustimmung der Gesellschaft<br />
betreffend die Verpfändung einzuholen, wird der Verpfändungsvertrag<br />
der Gesellschaft entweder durch Gerichtsvollzieher<br />
(huissier) zugestellt oder wird die Zustimmung der Gesellschaft im<br />
Rahmen eines notariellen Vertrages bestätigt.<br />
Die Genehmigung des eventuellen Eintritts des Pfandgläubigers<br />
in die Gesellschaft durch die Gesellschaft ist bei der Durchführung<br />
der Verpfändung gemäß Artikel 13 einzuholen. Allerdings gilt die<br />
Zustimmung der Gesellschaft im Rahmen eines notariellen Vertrages<br />
bereits als Zustimmung der Geschäftsführung zu dem eventuellen<br />
Eintritt des Pfandgläubigers in die Gesellschaft.<br />
Die Verpfändung wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht;<br />
der Zeitpunkt der Veröffentlichung bestimmt den Rang<br />
unter den Pfandgläubigern.<br />
_Artikel 15 · Geschäftsführung und Vertretung<br />
9.1) Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist die IFF<br />
Geschäftsführung für <strong>Frankreich</strong> GmbH mit Sitz in Brandstwiete 4,<br />
Hamburg (Deutschland, nachstehend »IFF GmbH«) bestellt.<br />
Folgende Personen:<br />
· Herr Joachim Schmarbeck,<br />
· Frau Anne-Kathrin Wirth,<br />
· Frau Tanja Einsiedler-Johannsen,<br />
sind die gesetzlichen Vertreter der IFF GmbH.<br />
Die IFF GmbH wird für die Dauer der Gesellschaft zum<br />
Geschäftsführer ernannt.<br />
Die IFF GmbH erklärt, dass der Ausübung des Amts der<br />
Geschäftsführung kein Hindernis entgegensteht.<br />
9.2) Ihre Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme<br />
aller Geschäfte, die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören,<br />
insbesondere und vorbehaltlich der in Artikel 17 genannten einwilligungsbedürftigen<br />
Rechtsgeschäfte von Abschluss, Verlängerung,<br />
Anpassung sowie der Abwicklung bzw. Vornahme der dem <strong>Invest</strong>itionsplan<br />
zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen.<br />
Sämtliche mit der Erstinvestition verbundenen Geschäftstätigkeiten,<br />
soweit sie im <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan, im Katalog<br />
oder in diesem Vertrag erläutert oder geregelt sind, bedürfen zu<br />
ihrer Durchführung keiner gesonderten Genehmigung und sind<br />
gestattet. Dies beinhaltet auch die Aufnahme von weiterem Fremdkapital<br />
zu Lasten des Eigenkapitals im Rahmen wirtschaftlich vertretbarer<br />
und kaufmännischer Vorsicht.<br />
9.3) Der oder die Geschäftsführer können mit vertragsändernder Mehrheit<br />
abberufen werden. Handelt es sich bei der Geschäftsführung<br />
um einen Gesellschafter, so zählen dessen Stimmen bei der<br />
Abstimmung nicht mit.<br />
9.4) Die IFF GmbH kann ihr Amt unter Beachtung einer Kündigungsfrist<br />
von 3 Monaten bei Vorliegen eines triftigen Grundes niederlegen.<br />
Vorbehaltlich einer entgegenstehenden Bestimmung oder eines<br />
entgegenstehenden Beschlusses endet das Amt einen Monat nach<br />
letztem Zugang des Einschreibens mit Rückscheins bei der Gesellschaft<br />
sowie der Dienstleisterin.<br />
Die anschließende Neubestellung eines oder mehrerer<br />
Geschäftsführer(s), wobei es sich um natürliche oder juristische Personen<br />
handeln kann, bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />
9.5) Es können sowohl juristische als auch natürliche Personen zum Geschäftsführer<br />
bestellt werden, und dies unabhängig von einer Eigenschaft<br />
als Gesellschafter. Ist eine juristische Person zum Geschäftsführer<br />
bestellt, unterliegen die Geschäftsführer bzw. unterliegt die<br />
Geschäftsführung dieser juristischen Person denselben Bedingun-<br />
gen und Verpflichtungen und der gleichen zivil- und strafrechtlichen<br />
Haftung, wie wenn sie im eigenen Namen Geschäftsführer wäre(n),<br />
und dies unbeschadet der gesamtschuldnerischen Haftung der juristischen<br />
Person, die zum Geschäftsführer bestellt wurde.<br />
9.6) Die Geschäftsführung ist verpflichtet, in Verträgen mit Dritten für<br />
die Gesellschafter einen Haftungsausschluss für Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft, deren Gegenstandswert € 50.000 überschreiten,<br />
anzustreben. Die Geschäftsführung hat diese Verpflichtung bereits<br />
für die im Namen der sich in Gründung befindlichen Gesellschaft<br />
abgeschlossenen Verträge erfolgreich sichergestellt.<br />
9.7) Die Geschäftsführung führt die Geschäfte mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmanns.<br />
_Artikel 16 · Kosten<br />
Für die Zeichnungsphase erhält die Geschäftsführung eine einmalige<br />
Vorabvergütung von € 29.500, die spätestens am 31.12.2003<br />
fällig wird.<br />
Ferner erhält die Geschäftsführung ab 2004 eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von € 20.000. Diese Vergütung wird jeweils zum<br />
30.06. eines jeden Jahres fällig und erhöht sich jährlich um 2%,<br />
erstmals am 01.01.2005.<br />
_Artikel 17 · Einwilligungsbedürftige Rechtsgeschäfte<br />
9.1) Für die über den Rahmen der in Artikel 15 zugrunde gelegten<br />
Geschäftsführerbefugnis hinausgehenden Geschäfte ist die Einwilligung<br />
der Gesellschafterversammlung erforderlich.<br />
Dies gilt insbesondere für folgende Geschäfte, wobei es sich<br />
um eine nicht abschließende Aufzählung handelt:<br />
a) Verlängerung, Anpassung und/oder Aufhebung der nach Maßgabe<br />
des <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplanes zu schließenden<br />
Verträge, sofern deren Gegenstandswert mehr als € 500.000<br />
beträgt; ausgenommen ist die Aufnahme von Krediten im Zusammenhang<br />
mit der Erstinvestition sowie der Vermietung der<br />
Immobilien zu folgenden Zwecken:<br />
a I) die langfristige Finanzierung vom Mieter gewünschter<br />
Bauten, sofern diesbezügliche Zins- und Tilgungszahlungen<br />
über eine gesonderte erhöhte Miete erfolgen;<br />
a II) die langfristige Finanzierung der TVA (französische Umsatzsteuer),<br />
wenn diesbezügliche Zins- und Tilgungszahlungen<br />
über eine gesonderte erhöhte Miete nicht umsatzsteuerpflichtiger<br />
Mieter erfolgen;<br />
b) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und<br />
grundstücksgleichen Rechten;<br />
c) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen;<br />
d) Abschluss von Verträgen, die eine Beteiligung am Ergebnis oder<br />
am Vermögen der Gesellschaft zum Gegenstand haben;<br />
e) Vornahmen von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen, die<br />
über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens hinausgehen<br />
oder die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung<br />
sind und einen Betrag von € 500.000 im Einzelfall übersteigen.<br />
9.2) Sofern bei der Gesellschaft ein Beirat gebildet wird, befindet er<br />
über die Einwilligung zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften<br />
und -handlungen.<br />
9.3) Die in vorliegendem Artikel genannten Einschränkungen können<br />
Dritten nicht entgegengehalten werden. Weiterhin wird wie gesetzlich<br />
vorgeschrieben die Gesellschaft Dritten gegenüber auch durch<br />
solche Maßnahmen verpflichtet, die über den Gesellschaftszweck<br />
hinausgehen.<br />
_Artikel 18 · Beirat<br />
9.1) Zur Beratung der Geschäftsführung kann für die Gesellschaft ein<br />
Beirat gebildet werden. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, wovon<br />
zwei durch die Gesellschafterversammlung gewählt werden und<br />
ein Mitglied von der Geschäftsführung bestimmt wird.<br />
9.2) Der Beirat wird jeweils für die Dauer von drei Jahren gewählt und<br />
nach der dem Ablauf dieser Frist folgenden ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
über den Jahresabschluss neu gewählt.<br />
Wiederwahl ist zulässig.
9.3) Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.<br />
9.4) Der Beirat ist nicht berechtigt, der Geschäftsführung Weisungen<br />
zu erteilen. Der Beirat ist jedoch berechtigt, von der Geschäftsführung<br />
Berichte über die einzelnen Angelegenheiten zu verlangen.<br />
Auf Beschluss des Beirates ist eines seiner Mitglieder oder ein beauftragter<br />
Dritter auf Kosten der Gesellschaft berechtigt, die Geschäftsbücher<br />
der Gesellschaft einzusehen.<br />
9.5) Die Mitglieder des Beirates haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
Schadensersatzansprüche gegen den Beirat verjähren<br />
drei Jahre nach Kenntniserlangung über den die Ersatzpflicht begründenden<br />
Sachverhalt, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />
Verjährung unterliegen.<br />
9.6) Der Beirat erhält neben der Erstattung seiner Auslagen eine Vergütung,<br />
die von der Gesellschafterversammlung zu beschließen ist.<br />
9.7) Die Hansische Treuhand AG soll an den Sitzungen des Beirats teilnehmen.<br />
_Artikel 19 · Gesellschafterversammlung<br />
9.1) Die Gesellschafterbeschlüsse werden nach Wahl der Geschäftsführung<br />
entweder in einer Gesellschafterversammlung oder im Wege<br />
des schriftlichen Umlaufverfahrens getroffen. Gesellschafterversammlungen<br />
können am Sitz der Gesellschaft oder an einem<br />
anderen Ort, der von der Geschäftsführung bestimmt wird, abgehalten<br />
werden. Gesellschafterversammlungen im Sinne dieses<br />
Gesellschaftsvertrages sind auch solche, die im schriftlichen Verfahren<br />
abgehalten werden.<br />
Die ordentliche Gesellschafterversammlung sollte jährlich bis<br />
spätestens zum 30.06. eines Jahres stattfinden.<br />
9.2) Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt durch<br />
Einschreiben mit Rückschein durch die Geschäftsführung unter Bekanntgabe<br />
der Tagesordnung und Wahrung einer Frist von 4 (vier)<br />
Wochen, beginnend mit der Absendung an die Gesellschafter.<br />
9.3) Auf Antrag von Gesellschaftern, die zusammen zumindest 25% der<br />
Gesellschaftsanteile halten, hat die Geschäftsführung unverzüglich<br />
eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Diese kann nach<br />
Wahl der Geschäftsführung auch im Wege des schriftlichen<br />
Umlaufverfahrens stattfinden.<br />
9.4) Die Gesellschafterversammlung wird von der Geschäftsführung<br />
geleitet. Sie ist berechtigt, einen Vertreter mit der Leitung zu beauftragen.<br />
9.5) Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen<br />
Dritten vertreten zu lassen.<br />
_Artikel 20 · Gegenstand der Beschlussfassung in der<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Die Gesellschafterversammlung ist insbesondere zuständig für folgende<br />
Beschlussfassungen, wobei es sich nicht um eine abschließende<br />
Aufzählung handelt:<br />
a) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
b) Umwandlung der Gesellschaft;<br />
c) Veräußerung der von der Gesellschaft gehaltenen Immobilien;<br />
d) Auflösung und Liquidation der Gesellschaft;<br />
e) Abberufung und Ernennung der Geschäftsführung;<br />
f) Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Geschäftsführern;<br />
g) Entlastung der Geschäftsführung und Entlastung eines etwaigen<br />
Beirates;<br />
h) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
i ) Wahl des Abschlussprüfers;<br />
j ) vorbehaltlich Artikel 25 dieses Vertrages: Beschlussfassung<br />
über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie über die Verwendung<br />
von Liquiditätsüberschüssen, wobei der Grundsatz der<br />
Gleichbehandlung zu wahren ist.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
_Artikel 21 · Beschlussfassung<br />
9.1) Die Gesellschafter beschließen in Gesellschafterversammlungen<br />
oder im Wege der schriftlichen Abstimmung in den in diesem Vertrag<br />
und im Gesetz vorgesehenen Fällen.<br />
9.2) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche<br />
Gesellschafter ordnungsgemäß geladen und mindestens 25%<br />
aller Stimmen anwesend oder vertreten sind oder an der schriftlichen<br />
Abstimmung im Umlaufverfahren teilgenommen haben. Ist<br />
eine Versammlung hiernach nicht beschlussfähig, so ist eine neue<br />
Versammlung mit gleicher Tagesordnung mit einer Frist von wenigstens<br />
vierzehn Tagen einzuberufen, wobei die Beschlüsse entweder<br />
in einer Gesellschafterversammlung oder schriftlich im Umlaufverfahren<br />
gefasst werden. Diese Versammlung ist in jedem Falle<br />
beschlussfähig, worauf in der Einladung hinzuweisen ist.<br />
9.3) Alle Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung, mit Ausnahme<br />
der in Artikel 20 a) bis e) genannten, bedürfen der Mehrheit<br />
der anwesenden und vertretenen Stimmen (»ordentliche Hauptversammlung«).<br />
Die Beschlussfassungen nach Artikel 20 a) bis e) bedürfen<br />
einer Mehrheit von über 75% der Stimmen (»außerordentliche<br />
Hauptversammlung«).<br />
Stimmenthaltungen zählen bei der Ermittlung der Beschlussfähigkeit<br />
mit, gelten aber nicht als abgegebene Stimmen für die<br />
Ermittlung der Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als<br />
abgelehnt.<br />
Eine Erhöhung der Einlage eines Gesellschafters kann nur mit<br />
dessen Zustimmung beschlossen werden.<br />
9.4) Das Stimmrecht der Gesellschafter bestimmt sich nach der gehaltenen<br />
Beteiligung an der Gesellschaft. Jeder Anteil vermittelt eine<br />
Stimme.<br />
9.5) Vor einer schriftlichen Abstimmung ist den Gesellschaftern die Aufforderung<br />
zur Abstimmung von der Geschäftsführung durch Einschreiben<br />
mit Rückschein zu übersenden. Dabei ist der Abstimmungsgegenstand<br />
bekannt zu geben und mit einer Erläuterung der<br />
Geschäftsführung und den für die Information der Gesellschafter<br />
erforderlichen Unterlagen zu versehen. Die Stimmabgabe der<br />
Gesellschafter muss innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt<br />
der Abstimmungsaufforderung eingehen.<br />
9.6) Über das Ergebnis einer schriftlichen Abstimmung unterrichtete<br />
die Geschäftsführung die Gesellschafter schriftlich. Eine namentliche<br />
Nennung erfolgt nicht.<br />
9.7) Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur binnen<br />
einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Zusendung des<br />
in Artikel 22 geregelten Protokolls gerichtlich geltend gemacht<br />
werden. Nach Ablauf dieser Frist, spätestens jedoch 3 Jahre nach<br />
Beschlussfassung, gilt ein etwaiger Mangel als geheilt. Weiterhin<br />
gelten Einberufungsmängel als geheilt, wenn alle Gesellschafter<br />
anwesend oder vertreten sind bzw. mitgestimmt haben.<br />
9.8) Selbst wenn die Hansische Treuhand AG nicht mehr Gesellschafterin<br />
ist, soll sie an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen.<br />
_Artikel 22 · Protokollierung der Gesellschafterbeschlüsse<br />
Über die Gesellschafterbeschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen,<br />
welches von dem Leiter der Gesellschafterversammlung und der<br />
Geschäftsführung, bei Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren<br />
von der Geschäftsführung zu unterzeichnen ist.<br />
Einsprüche gegen das Protokoll bzw. gegen die schriftliche Mitteilung<br />
nach Artikel 21 Abs. 6 sind unbeschadet der Regelung des<br />
Artikels 21 Abs. 7 innerhalb von vier Wochen nach Absendung<br />
schriftlich gegenüber der Geschäftsführung zu erklären.<br />
73
_Artikel 23 · Geschäftsjahr, Jahresabschluss<br />
9.1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Hiervon abweichend beginnt<br />
das erste Geschäftsjahr am Tag der Eintragung der Gesellschaft im<br />
Handelsregister und endet am 31. Dezember 2003.<br />
9.2) Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss eines jeden<br />
Geschäftsjahres ist von der Geschäftsführung unter Beachtung der<br />
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung<br />
sowie der gesetzlichen Vorschriften der Jahresabschluss der Gesellschaft<br />
anzufertigen.<br />
9.3) Der vorläufige Jahresabschluss ist den Gesellschaftern mit einer<br />
Einladung zur Gesellschafterversammlung zuzusenden.<br />
9.4) Im Rahmen der Gesellschafterversammlung, in der über die Feststellung<br />
des Jahresabschlusses beschlossen wird, wird zugleich<br />
die Höhe des zum Ende des betreffenden Geschäftsjahres gezeichneten<br />
Kapitals festgestellt.<br />
9.5) Der Jahresabschluss wird von einem oder mehreren Abschlussprüfern<br />
geprüft. Die Bestellung der Prüfer erfolgt durch Gesellschafterbeschluss<br />
für eine Dauer von sechs Jahren. Die Abschlussprüfer<br />
können wiedergewählt werden. Die Honorare der Abschlussprüfer<br />
sind von der Gesellschaft zu tragen. Die Abschlussprüfer werden zu<br />
den Gesellschafterversammlungen und schriftlichen Beschlussfassungen<br />
eingeladen.<br />
74<br />
_Artikel 24 · Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft<br />
und ihren Geschäftsführern oder ihren Gesellschaftern<br />
Über Vereinbarungen, die direkt oder durch eine zwischengeschaltete<br />
Person zwischen der Gesellschaft und einem Geschäftsführer<br />
abgeschlossen werden, haben die Abschlussprüfer oder in deren<br />
Abwesenheit der Geschäftsführer einen Sonderbericht vorzulegen,<br />
über den die Gesellschafterversammlung befindet.<br />
Diese Bestimmung gilt ebenfalls für Vereinbarungen, die zwischen<br />
der Gesellschaft und einer weiteren Gesellschaft getroffen<br />
werden, wenn diese Gesellschaft ein unbeschränkt haftender<br />
Gesellschafter, ein Geschäftsführer, ein Verwaltungsratsmitglied,<br />
ein Generaldirektor, ein delegierter Generaldirektor, ein Vorstandsoder<br />
Aufsichtsratsmitglied oder ein Gesellschafter, der über mehr<br />
als 10% der Stimmrechte verfügt, angehört, der gleichzeitig Geschäftsführer<br />
oder Direktionsorgan der Gesellschaft ist.<br />
Der betroffene Geschäftsführer ist als Gesellschafter nicht vom<br />
Stimmrecht ausgeschlossen.<br />
_Artikel 25 · Beteiligung am Ergebnis und Vermögen, Ausschüttungen<br />
9.1) Die Gesellschafter sind im Verhältnis der von ihnen gehaltenen<br />
Gesellschaftsanteile am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft<br />
beteiligt. Für das erste Geschäftsjahr erfolgt die Aufteilung<br />
von Ergebnis und Liquiditätsausschüttung im Verhältnis des eingezahlten<br />
Gesellschaftskapitals zueinander (pro rata temporis).<br />
Betreffend die Pro-rata-temporis-Berechnung ist auf das Eintrittsdatum<br />
in die Gesellschaft gemäß Artikel 10 abzustellen.<br />
9.2) Allen Gesellschaftern werden Verlustanteile auch dann zugerechnet,<br />
wenn sie die Höhe der Einlagen übersteigen.<br />
9.3) Über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen,<br />
soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher oder sonstiger<br />
Verpflichtungen benötigt werden (ausschüttungsfähiges Ergebnis),<br />
entscheidet die Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung<br />
ist berechtigt, a conto eines später zu fassenden Beschlusses<br />
der Gesellschafterversammlung nach ihrem Ermessen frei verfügbare<br />
Liquidität an die Gesellschafter auszuschütten.<br />
9.4) Durch Gesellschafterbeschluss kann von dieser Art der Verteilung<br />
des Gewinns abgewichen werden. In einem solchen Beschluss<br />
können die Gesellschafter insbesondere bestimmen, dass ein Teil<br />
des Gewinns oder der gesamte Gewinn ins neue Geschäftsjahr<br />
vorgetragen oder auf alle allgemeinen oder besonderen Reserven<br />
aufgeteilt wird.<br />
_Artikel 26 · Gesellschafterkonten<br />
9.1) Für jeden Gesellschafter werden ein Kapitalkonto, ein Verlustkonto<br />
und ein Verrechnungskonto geführt.<br />
9.2) Auf dem Kapitalkonto wird die auf seinen Gesellschaftsanteil<br />
gezahlte Einlage des Gesellschafters gebucht. Diese ist unveränderlich<br />
und maßgebend für das Stimmrecht, für die Ergebnisverteilung,<br />
für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen sowie<br />
den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben.<br />
9.3) Verluste werden auf gesonderten Verlustkonten gebucht, die aus<br />
künftigen Gewinnen aufzufüllen sind.<br />
9.4) Für den sonstigen Verrechnungsverkehr, insbesondere Entnahmen<br />
und Gewinngutschriften zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern,<br />
wird ein Verrechnungskonto geführt.<br />
9.5) Auf allen Konten sind die Salden unverzinslich.<br />
_Artikel 27 · Ausscheiden von Gesellschaftern<br />
9.1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />
a) er das Gesellschaftsverhältnis ordentlich nach Artikel 9 oder<br />
außerordentlich nach Artikel 13 kündigt;<br />
b) er durch außerordentlichen Gesellschafterbeschluss aus der<br />
Gesellschaft ausgeschlossen wird;<br />
c) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.<br />
9.2) Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />
nicht aufgelöst, sondern von den verbleibenden Gesellschaftern<br />
unter entsprechender teilweiser Herabsetzung des gezeichneten<br />
Kapitals unter Vorbehalt des Artikels 9 unter der bisherigen Firma<br />
fortgeführt.<br />
_Artikel 28 · Tod eines Gesellschafters<br />
9.1) Stirbt ein Gesellschafter, so gehen seine Anteile auf seine Erben<br />
nach Maßgabe der Regelungen dieses Vertrages über und wird<br />
mit diesen fortgesetzt. Diese müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins<br />
oder einer von der Geschäftsführung akzeptierten Form<br />
legitimieren. Für den Übergang auf die Erben ist keine Zustimmung<br />
der Geschäftsführung nach Artikel 13 erforderlich.<br />
9.2) Mehrere Erben dürfen bis zur Auseinandersetzung ihrer Gesellschafterrechte<br />
diese nur durch einen gemeinsamen, schriftlich<br />
beauftragten Bevollmächtigten ausüben. Ein Bevollmächtigter ist<br />
auch dann zu benennen, wenn Anteile unter einem Nominalwert<br />
von € 100 entstehen. Solange ein gemeinsamer Bevollmächtigter<br />
nicht bestellt (ist) oder die Legitimation des oder der Erben nicht<br />
erfolgt ist, ruhen die personenbezogenen Rechte aus der Gesellschafterbeteiligung.<br />
9.3) Bei Aufteilung einer Beteiligung infolge Erbauseinandersetzung<br />
dürfen keine Anteile mit einem Nominalwert von unter € 100 entstehen.<br />
_Artikel 29 · Auseinandersetzungsguthaben<br />
9.1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft durch Kündigung<br />
aus, so hat er Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben,<br />
welches seiner Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft entspricht.<br />
Maßgebend hierfür ist der Verkehrswert des Gesellschaftsvermögens<br />
nach Abs. 3 dieser Vorschrift.<br />
.2) Das Auseinandersetzungsguthaben berechnet sich nach dem Wert<br />
des Gesellschaftsanteils, der auf den Tag des Ausscheidens zu<br />
ermitteln ist. Zur Ermittlung ist auf den Tag des vollständigen oder<br />
teilweisen Ausscheidens eine Auseinandersetzungsbilanz zu<br />
erstellen.<br />
9.3) Das Auseinandersetzungsguthaben ist im Regelfall im Rahmen des<br />
Jahresabschlusses zu ermitteln. Der Grundbesitz der Gesellschaft<br />
ist mit dem Verkehrswert zu bewerten. Die Gesellschaft wird zum<br />
Ende eines jeweiligen Kalenderjahres, in dem ein Gesellschafter<br />
ausgeschieden ist, den Verkehrswert des Gesellschaftsvermögens
durch einen unabhängigen vereidigten Sachverständigen auf Kosten<br />
der Gesellschaft ermitteln lassen. Der Sachverständige hat das<br />
Gutachten bis zum 31.03. des Folgejahres zu erstellen. Der Wert<br />
dieses Gutachtens ist für die Gesellschaft sowie den Ausscheidenden<br />
verbindlich.<br />
9.4) Das Auseinandersetzungsguthaben ist fällig in zwei gleichen Halbjahresraten,<br />
die erste Rate sechs Monate nach Ausscheiden des<br />
betreffenden Gesellschafters, die nächste Rate zum Jahresende.<br />
Das jeweils noch offene Abfindungsguthaben ist mit unter 6 v. H.<br />
jährlich zu verzinsen. Die Zinsen sind mit der Hauptsumme jeweils<br />
fällig und zahlbar.<br />
9.5) Soweit die Liquiditätslage der Gesellschaft bei Aufrechterhaltung<br />
eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und Erfüllung aller<br />
sonstigen bis zum Ausscheiden des Gesellschafters begründeten<br />
Verpflichtungen es nicht erlaubt, die Raten zu zahlen, so kann die<br />
Geschäftsführerin eine Stundung der Zahlungen ganz oder in Teilen<br />
verlangen, längstens jedoch um insgesamt drei Jahre.<br />
9.6) Die ausscheidenden Gesellschafter können keine Sicherstellung<br />
ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen.<br />
_Artikel 30 · Auflösung der Gesellschaft<br />
9.1) Die Gesellschaft wird am Tag des Ablaufs der in dem Gesellschaftsvertrag<br />
bestimmten Zeit oder aus jedem anderen von Artikel 1844-7<br />
Code civil vorgesehenen Grund aufgelöst und insbesondere durch<br />
Auflösungsbeschluss der Gesellschafter im Rahmen einer außerordentlichen<br />
Hauptversammlung. Im Falle einer Auflösung ist die<br />
Gesellschaft durch die Geschäftsführung zu liquidieren.<br />
9.2) Wenn Gesellschafter, die mindestens 25% des Gesellschaftskapitals<br />
repräsentieren, die Gesellschaft kündigen, ist von der Geschäftsführung<br />
unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen,<br />
die über eine Liquidation der Gesellschaft beschließt. Wird<br />
die Liquidation beschlossen, so nehmen auch die kündigenden<br />
Gesellschafter an der Liquidation teil.<br />
9.3) Sofern die Gesellschafter im Zuge der Liquidation – unbeschadet<br />
früherer Ausschüttungen – 110% nebst 5% Agio ihrer ursprünglichen<br />
Zeichnungssumme erhalten, erhält das Bankhaus <strong>Wölbern</strong><br />
& Co. eine Vergütung für erfolgreiche Abwicklung in Höhe von 30%<br />
der den genannten Liquidationsüberschuss von 110 % übersteigenden<br />
Erlöse.<br />
_Artikel 31 · Salvatorische Klausel, Erfüllungsort,<br />
Gerichtsstand<br />
9.1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein<br />
oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen<br />
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt<br />
die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Gewollten am nächsten<br />
kommt.<br />
9.2) Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages<br />
eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />
9.3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />
diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses Vertrages<br />
ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart<br />
werden kann.<br />
9.4) Die Kosten der Errichtung dieses Vertrages trägt die Gesellschaft.<br />
_Artikel 32 · Eintragung, Rechtsgeschäfte im Namen der<br />
Gesellschaft in Gründung<br />
Mit der Eintragung ins Handelsregister erlangt die Gesellschaft<br />
Rechtspersönlichkeit. Bis zu dieser Eintragung werden die Rechtsverhältnisse<br />
unter den Gesellschaftern durch den vorliegenden<br />
Gesellschaftsvertrag, durch die allgemeinen Prinzipien, die auf Verträge<br />
und besonders auf Gesellschaftsverträge sowie auf schuldrechtliche<br />
Verpflichtungen Anwendung finden, geregelt.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Den Gesellschaftern wurde vor Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages<br />
eine Aufstellung der im Namen und für Rechnung<br />
der Gesellschaft getätigten Geschäfte mit Hinweis auf die für die<br />
Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen unterbreitet.<br />
Mit der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages werden die<br />
genannten Verpflichtungen von der Gesellschaft übernommen.<br />
_Artikel 33 · Bekanntmachung, Befugnisse<br />
Die Geschäftsführung wird bevollmächtigt, alle gesetzlich vorgesehenen<br />
Bekanntmachungsformalitäten durchzuführen.<br />
75
FRANKREICH 02<br />
Vereinbarung über ein Gesellschafterdarlehen<br />
Hinweis:<br />
An dieser Stelle ist der Darlehensvertrag über das Gesellschafterdarlehen<br />
in Höhe von 80% der individuellen Zeichnungssumme abgedruckt.<br />
Zur Vereinfachung erteilt der Anleger der Dienstleisterin mit dem<br />
Zeichnungsauftrag eine Vollmacht zur Unterzeichnung des Darlehensvertrages.<br />
Zwischen den Unterzeichnenden:<br />
1. Herr/Frau<br />
1. (nachstehend »<strong>Invest</strong>or«)<br />
und<br />
2. die SCI Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds für <strong>Frankreich</strong>,<br />
eine Personengesellschaft bürgerlichen Rechts mit einem variablen<br />
Kapital und einem Mindestkapital in Höhe von € 15.000 und dem<br />
Gesellschaftssitz 6, place de la Madeleine in 75008 Paris, eingetragen<br />
im Handelsregister von Paris unter der Nummer D 449 936 673,<br />
vertreten durch Herrn/Frau , hierzu<br />
ordnungsgemäß ermächtigt kraft einer in<br />
am ausgestellten Vollmacht.<br />
76<br />
(nachstehend die »Gesellschaft«),<br />
nachfolgend gemeinsam die »Parteien« und einzeln eine »Partei«<br />
genannt.<br />
Folgendes wird vorausgeschickt:<br />
Das vorliegende Gesellschafterdarlehen wird durch den Gesellschafter<br />
in dessen Eigenschaft gewährt. Die sich aus der vorliegenden Gewährung<br />
des Gesellschafterdarlehens ergebende Forderung des <strong>Invest</strong>ors<br />
wird in Abhängigkeit von der Liquidität der Gesellschaft beglichen. Der<br />
<strong>Invest</strong>or kann keine Tilgung des Gesellschafterdarlehens vor dem<br />
31.12.2013 verlangen.<br />
Es wurde Folgendes vereinbart:<br />
_1. Gegenstand<br />
Das vorliegende Gesellschafterdarlehen dient dazu, der Gesellschaft<br />
einen Teil der zur Refinanzierung des Kaufpreises der von der Gesellschaft<br />
erworbenen Immobilie, belegen 278-280 Avenue Napoléon<br />
Bonaparte in Rueil Malmaison (<strong>Frankreich</strong>), erforderlichen Beträge zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
_2. Höhe<br />
Der <strong>Invest</strong>or gewährt der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von<br />
€<br />
_3. Auszahlung<br />
Die Auszahlung des Darlehensbetrags hat zeitgleich mit der des<br />
Eigenkapitals zu erfolgen.<br />
_4. Verzinsung<br />
Das Gesellschafterdarlehen wird nicht verzinst.<br />
_5. Dauer, Rückzahlung<br />
Das Gesellschafterdarlehen wird für einen festen Zeitraum bis zum<br />
31.12.2013 gewährt. Es kann vom <strong>Invest</strong>or durch eingeschriebenen<br />
Brief mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende des Geschäftsjahres<br />
gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2013. Ab dem 01.01.2014 wird<br />
das Gesellschafterdarlehen ein unbefristetes Darlehen, soweit nicht<br />
eine neue Vereinbarung über die Befristung des Gesellschafterdarlehens<br />
geschlossen wird.<br />
Unabhängig von der Unkündbarkeit des Gesellschafterdarlehens<br />
durch den <strong>Invest</strong>or bis zum 31.12.2013 kann die Gesellschaft vor<br />
diesem Zeitpunkt zu jedem nach freiem Ermessen gewählten Zeitpunkt<br />
eine Tilgung eines Teils oder des Gesamtbetrages des gewährten<br />
Darlehens vornehmen. Die Tilgung erfolgt vor allem in Abhängigkeit<br />
von den Abschreibungen, die von der Gesellschaft während des<br />
betroffenen Geschäftsjahres vorgenommen werden, und im Rahmen<br />
der der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Liquidität.<br />
_6. Anteilsübertragung<br />
Das vorliegende Gesellschafterdarlehen wird der Gesellschaft aufgrund<br />
der Gesellschafterstellung des <strong>Invest</strong>ors gewährt. Eine Anteilsübertragung<br />
an den Geschäftsanteilen des <strong>Invest</strong>ors bewirkt automatisch<br />
den Rechtsübergang des Gesellschafterdarlehens. Vor dem in<br />
Artikel 5 bezeichneten Zeitpunkt kann auch im Falle der Abtretung der<br />
Geschäftsanteile keine Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens<br />
gefordert werden.<br />
_7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />
Der vorliegende Vertrag unterliegt dem französischen Recht. Jede<br />
sich aus ihm ergebende Rechtsstreitigkeit fällt in den Zuständigkeitsbereich<br />
der Gerichte des Gerichtsbezirks des Berufungsgerichts<br />
von Paris.<br />
Für den <strong>Invest</strong>or<br />
Für die Gesellschaft
Dienstleistungsvertrag<br />
zwischen der Gesellschaft<br />
Hansische Treuhand AG<br />
– nachstehend »HT« genannt –,<br />
der Société Civile Immobilière (»SCI«)<br />
Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds für <strong>Frankreich</strong><br />
– nachstehend »SCI Zweite IFF« oder »Gesellschaft« genannt –<br />
und dem Anleger der SCI Zweite IFF<br />
– nachstehend »Anleger« genannt –,<br />
zusammen die »Parteien« genannt.<br />
Unter »Anleger« sind die Gesellschafter der SCI Zweite IFF zu<br />
verstehen.<br />
Die HT ist von der SCI Zweite IFF beauftragt, diese bei der Wahrnehmung<br />
von rechtlichen und steuerlichen Pflichten zu unterstützen.<br />
Der Dienstleistungsvertrag wird des Weiteren zum Ziel der<br />
rechtlichen und steuerlichen Betreuung der Anleger hinsichtlich<br />
ihrer Beteiligungen an der Gesellschaft geschlossen. Die Annahme<br />
des Dienstleistungsvertrages erfolgt durch den einzelnen Anleger<br />
aus der Zeichnung seiner Beteiligung an der Gesellschaft bzw.<br />
dem Erwerb einer Beteiligung an der Gesellschaft.<br />
Soweit die HT im Auftrag der Gesellschaft sowie der Anleger<br />
handelt, ist ihr dies allseits gestattet.<br />
_§ 1 · Dienstleistungsverhältnis<br />
1.1 Zweck<br />
1.1.1 Zweck gegenüber den Anlegern<br />
Die rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten fordern, dass<br />
sich der Anleger unmittelbar, d. h. nicht über eine Treuhandvereinbarung,<br />
an der Gesellschaft beteiligt.<br />
Daraus ergeben sich für den Gesellschafter sowohl aus dem<br />
Gesellschaftsvertrag als auch aus den einschlägigen Gesetzesvorschriften<br />
Rechte und Pflichten rechtlicher wie auch steuerlicher<br />
Natur. Damit der Gesellschafter so gering wie möglich beansprucht<br />
wird, soll die HT als Koordinierungsstelle zwischen den Gesellschaftern<br />
einerseits, der Gesellschaft und den französischen Behörden<br />
und ggf. den weiteren Dienstleistern andererseits dienen.<br />
1.1.2 Zweck gegenüber der Gesellschaft<br />
Die HT soll die Gesellschaft bei der Wahrnehmung der gesellschaftsrechtlichen<br />
und steuerlichen Pflichten unterstützen sowie<br />
als Koordinationsstelle zwischen der Gesellschaft und den französischen<br />
Behörden agieren.<br />
1.2 Begründung des Dienstleistungsverhältnisses<br />
1.2.1 Begründung gegenüber den Anlegern<br />
Das Dienstleistungsverhältnis wird durch Annahme des unterzeichneten<br />
Auftrags/Zeichnungsscheins durch die HT im Auftrag<br />
der Gesellschaft begründet. Das Dienstleistungsverhältnis kann<br />
ebenfalls im Rahmen der Sonderrechtsnachfolge eines austretenden<br />
Gesellschafters erfolgen.<br />
1.2.2 Begründung gegenüber der Gesellschaft<br />
Das Dienstleistungsverhältnis tritt gegenüber der Gesellschaft<br />
mit Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages durch die Gesellschaft<br />
und die HT in Kraft.<br />
_§ 2 · Koordination zwischen der Gesellschaft und den Anlegern<br />
Die HT zentralisiert jegliche Korrespondenz zwischen den Gesellschaftern<br />
und der SCI Zweite IFF. Sie wird die Korrespondenz<br />
der Gesellschaft an die Anleger und die Korrespondenz der Anleger<br />
an die Gesellschaft weiterleiten. Jegliche Korrespondenz der<br />
Vereinbarung über ein Gesellschafterdarlehen | Dienstleistungsvertrag<br />
Anleger, die für die Gesellschaft bzw. für die Geschäftsführerin<br />
bestimmt ist und die der HT zugestellt wird, gilt als ordnungsgemäß<br />
zugestellt.<br />
Die Mitteilungen an die Gesellschaft bzw. an die Geschäftsführerin<br />
erfolgen gemäß § 6 dieses Dienstleistungsvertrages.<br />
_§ 3 · Leistungsumfang gegenüber den Anlegern<br />
3.1 Gesellschaftsrechtliche Betreuung<br />
3.1.1 Eintritt in die Gesellschaft<br />
a) Mit Unterzeichnung des Auftrags/Zeichnungsscheins beauftragt<br />
der unmittelbar der Gesellschaft beitretende Gesellschafter<br />
die HT nach Maßgabe dieses Dienstleistungsauftrages,<br />
seinen Beitritt zu veranlassen, sofern die Freigabebedingungen<br />
gemäß Artikel 10 des Gesellschaftsvertrages<br />
erfüllt sind, und ihn betreffend der Rechte und Pflichten, die<br />
sich aus seiner Beteiligung ergeben, zu unterstützen.<br />
b) Der Beitritt zur Gesellschaft kann auch erfolgen im Wege der<br />
Sonderrechtsnachfolge einer ursprünglichen Beteiligung.<br />
3.1.2 Gesellschafterversammlungen, Weisungsrechte und Beschlussfassung<br />
a) Über die die SCI Zweite IFF betreffenden Vorgänge wird die HT<br />
mindestens einmal jährlich schriftlich unterrichten.<br />
b) Die Anleger werden von der HT, die hierbei im Auftrag der<br />
Gesellschaft handelt, zu den Gesellschafterversammlungen<br />
eingeladen.<br />
c) Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich auf der Gesellschafterversammlung<br />
vertreten zu lassen. Eine Vollmacht kann insbesondere<br />
an die HT ausgestellt werden.<br />
Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen,<br />
die für jede Gesellschafterversammlung neu zu erteilen ist.<br />
Die Vollmachten werden im Rahmen der Einladungen zu<br />
den Gesellschaftversammlungen von der HT an die Gesellschafter<br />
übermittelt. Soll die HT einen Anleger bei einer<br />
Gesellschafterversammlung vertreten, muss die unterzeichnete<br />
Vollmacht der HT mindestens drei Tage vor der Gesellschafterversammlung<br />
zukommen.<br />
d) Vor Ausübung des Stimmrechts bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
der SCI Zweite IFF sind von der HT die Weisungen der Gesellschafter<br />
einzuholen, in welcher Weise die HT ihre Stimmrechte<br />
ausüben soll, wenn die Gesellschafter nicht selbst erscheinen.<br />
Wird die Dienstleisterin zwar bevollmächtigt, aber Weisung<br />
nicht erteilt, wird die HT insoweit mit Enthaltung abstimmen.<br />
Weisungen werden von den Gesellschaftern gemeinsam<br />
mit der Vollmacht schriftlich erteilt. Die Weisungsformulare<br />
sind von der HT schriftlich zusammen mit der Vollmacht den<br />
Anlegern zuzustellen (siehe c). Der HT steht kein Ermessen zu.<br />
3.1.3 Übertragung, Beendigung des Beteiligungsverhältnisses<br />
a) Der Gesellschafter, der seine Beteiligung nach Artikel 13 des<br />
Gesellschaftsvertrages abtreten will, zeigt der HT sein Abtretungsvorhaben<br />
schriftlich an. Die HT informiert im Auftrag des<br />
Gesellschafters die Gesellschaft über das Abtretungsvorhaben<br />
gemäß 13. Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages. Die HT holt die<br />
Zustimmung der Geschäftsführerin hinsichtlich des Abtretungsvorhabens<br />
ein und leitet diese an den Anleger weiter.<br />
b) Die HT ist über jede Abtretung unverzüglich zu informieren.<br />
c) Auf Anfrage des abtretenden Gesellschafters nimmt die HT die<br />
Publizitätspflichten der Abtretung gegenüber der Gesellschaft<br />
und dem Handelsregister gemäß Artikel 12 Abs. 2 + 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
wahr. Dies setzt voraus, dass der abtretende<br />
Gesellschafter der HT den Abtretungsvertrag in der erforderlichen<br />
Anzahl an Originalexemplaren übermittelt.<br />
77<br />
FRANKREICH 02
78<br />
d) Der Erwerber tritt in allen sich aus dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag<br />
ergebenden Rechte und Pflichten an die<br />
Stelle des bisherigen Gesellschafters.<br />
f) Über eine Übertragung durch Erbschaft bzw. Schenkung ist<br />
die HT unverzüglich zu informieren.<br />
3.2 Steuerliche Betreuung<br />
Jeder Gesellschafter ist in dieser Eigenschaft und als nicht in<br />
<strong>Frankreich</strong> ansässige Person in <strong>Frankreich</strong> beschränkt steuerpflichtig,<br />
sowohl im Hinblick auf die Einkommensteuer, die Erbschafts-<br />
und Schenkungsteuer als auch ggf. die Vermögensteuer.<br />
Ferner besteht bei Veräußerung der Beteiligung die Pflicht zur<br />
Registrierung beim französischen Finanzamt mit gleichzeitiger<br />
Begleichung einer Registersteuer von zurzeit 4,80% (Basis: Verkehrswert<br />
der Beteiligung).<br />
3.2.1 Einkommensteuer<br />
Durch die Beteiligung an der Gesellschaft ergibt sich u. a. die<br />
Pflicht zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung,<br />
in welcher der Gewinnanteil, der dem Gesellschafter zusteht, zu<br />
erklären ist. Daneben besteht die Pflicht zur Begleichung der sich<br />
ergebenden Einkommensteuer sowie zweier Vorauszahlungen.<br />
Für diejenigen Gesellschafter, die über keine weiteren in<br />
<strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen Einkünfte verfügen, können die einkommensteuerbezogenen<br />
Erklärungspflichten und Zahlungspflichten<br />
durch einen von der Geschäftsführerin bestellten französischen<br />
Steuerberater erfolgen, der als Fiskalvertreter des Gesellschafters<br />
wirken wird. Die entsprechenden Kosten sind bereits<br />
gemäß dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag abgedeckt.<br />
Zu diesem Zweck ist von dem Gesellschafter, der über keine<br />
weiteren in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen Einkünfte verfügt und<br />
von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, eine Vollmacht zugunsten<br />
des Steuerberaters zu erstellen. Gleichzeitig verpflichtet<br />
sich der Gesellschafter, die in einem Fragenkatalog zusammengeführten,<br />
für die Erstellung der Steuererklärung erforderlichen<br />
Daten an die HT zu liefern und unverzüglich über jegliche Änderungen<br />
(z. B. Wohnortwechsel, Änderung des Familienstandes<br />
usw.) zu informieren. Die Vollmacht wird von der HT zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Die HT wird diese Daten in zentralisierter Form an den Steuerberater<br />
weiterleiten und mit diesem die Abgabe der Steuererklärungen<br />
koordinieren.<br />
Die zu leistende Steuer wird für solche Gesellschafter<br />
unmittelbar von ihrem Ausschüttungsanteil einbehalten und dem<br />
Finanzamt fristgemäß überwiesen.<br />
Diejenigen Gesellschafter, die über weitere in <strong>Frankreich</strong><br />
steuerpflichtige Einkünfte verfügen, haben für ihre steuerlichen<br />
Angelegenheiten in <strong>Frankreich</strong> selbst Sorge zu tragen. Die HT<br />
wird ihnen jährlich fristgemäß eine Aufstellung des aus der Beteiligung<br />
an der Gesellschaft steuerpflichtigen Gewinnanteils<br />
übermitteln, damit dieser in der Einkommensteuererklärung mit<br />
berücksichtigt werden kann.<br />
3.2.2 Besteuerung eines Veräußerungsgewinns<br />
a) Veräußerung der Immobilie durch die Gesellschaft<br />
Im Falle der Veräußerung der Immobilie durch die Gesellschaft<br />
wird der sich daraus ergebende Gewinn auf Ebene der Gesellschaft<br />
ermittelt und im Namen jedes Gesellschafters der Einkommensteuer<br />
unterworfen. Das für die Einkommensteuer<br />
auf laufende Mieterträge unter 3.2.1 beschriebene Verfahren<br />
ist analog anzuwenden.<br />
b) Veräußerung von Gesellschaftsanteilen<br />
Im Falle der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen ist der entsprechende<br />
Gewinn auch in <strong>Frankreich</strong> zu versteuern und muss<br />
binnen 30 Tagen bei dem zuständigen Finanzamt erklärt werden.<br />
Auf Antrag des austretenden Gesellschafters kann die HT<br />
mit einem französischen Steuerberater die Erklärung und<br />
Begleichung der Steuer veranlassen. Die dadurch entstehenden<br />
Kosten sind durch den ausscheidenden Gesellschafter<br />
zu tragen.<br />
3.2.3 Vermögensteuer<br />
Aufgrund des geltenden Freibetrages (€ 720.000) und der Zeichnungssumme<br />
ist nicht davon auszugehen, dass ein Gesellschafter<br />
allein aufgrund seiner Beteiligung an der Gesellschaft der französischen<br />
Vermögensteuer unterliegen wird. Sollte dies jedoch<br />
der Fall sein, würde die HT diese Gesellschafter fristgemäß über<br />
deren Pflichten informieren und sie bei Bedarf mit einem franzö-<br />
sischen Steuerberater, welcher sie bei den Erklärungspflichten<br />
unterstützen kann, in Verbindung setzen. Die Kosten für die<br />
Erstellung der Vermögensteuererklärung wären von dem betroffenen<br />
Gesellschafter zu tragen.<br />
Gesellschaftern, die aufgrund weiterer Vermögensgegenstände<br />
in <strong>Frankreich</strong> der Vermögensteuer unterliegen bzw.<br />
unterliegen könnten, kann, auf deren Antrag und Kosten hin,<br />
durch die HT als Basis für die Vermögensteuererklärung eine<br />
jährliche Bewertung der Beteiligung mitgeteilt werden.<br />
3.2.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Die Beteiligung an der Gesellschaft kann im Falle der Übertragung<br />
im Todesfalle bzw. der Schenkung Erbschaftsteuer bzw.<br />
Schenkungsteuer auslösen und zu entsprechenden Erklärungspflichten<br />
in <strong>Frankreich</strong> führen.<br />
Die HT ist von solchen Ereignissen unverzüglich in Kenntnis<br />
zu setzen.<br />
Die HT kann, auf Antrag des Gesellschafters, diesen mit<br />
zuständigen Beratern (z.B. Steuerberater, Notar) in <strong>Frankreich</strong> in<br />
Verbindung setzen. Die daraus entstehenden Beratungs- und<br />
Notarkosten sind durch den Gesellschafter bzw. die/den Erben<br />
bzw. die/den Beschenkten zu tragen.<br />
3.2.5 Registersteuer bei Anteilsveräußerung<br />
Die entgeltliche Übertragung von Anteilen an der SCI, auch zwischen<br />
nicht in <strong>Frankreich</strong> ansässigen Anlegern, unterliegt einer<br />
Registersteuer von 4,80% (Basis: Verkehrswert der Beteiligung)<br />
und ist binnen eines Monats bei dem zuständigen französischen<br />
Finanzamt zu melden.<br />
Sofern der austretende bzw. der neue Gesellschafter es<br />
wünscht, kann die HT für die entsprechende Anmeldung und Begleichung<br />
der Steuer, ggf. unter Einbindung eines französischen<br />
Steuerberaters, Sorge tragen. Die dadurch entstehenden Kosten<br />
sowie die Registersteuer sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen<br />
zwischen Verkäufer und Erwerber durch Letzteren zu<br />
tragen.<br />
_§ 4 · Leistungsumfang gegenüber der Gesellschaft<br />
4.1 Gesellschaftsrechtliche Aufgaben<br />
4.1.1 Eintritt in die Gesellschaft<br />
a) Die HT ist beauftragt, im Namen der Gesellschaft, vertreten<br />
durch die Geschäftsführerin, die Aufträge/Zeichnungsscheine<br />
der Anleger entgegenzunehmen.<br />
b) Die HT ist im Auftrag der Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführerin,<br />
verpflichtet, die Beteiligung erst dann zu übernehmen,<br />
wenn die Freigabebedingungen des Artikels 10 a)–c)<br />
des Gesellschaftsvertrages erfüllt sind.<br />
c) Die HT ist im Auftrag der Gesellschaft, vertreten durch die<br />
Geschäftsführerin, berechtigt, mit Wirkung für und gegen die<br />
Gesellschaft und die Mitgesellschafter von der Annahme des<br />
Zeichnungsscheins zurückzutreten, wenn der Zeichner seiner<br />
Einzahlungsverpflichtung nebst 5% Agio aus dem Zeichnungsschein<br />
nicht fristgemäß nachkommt.<br />
d) Die Annahme des Auftrags/Zeichnungsscheins durch die HT<br />
gilt als Genehmigung des Eintritts in die Gesellschaft durch<br />
die Geschäftsführerin und setzt diese voraus. Die Annahme<br />
durch die Geschäftsführung kann aufgrund der in dem Gesellschaftsvertrag<br />
aufgeführten Gründe verweigert werden.<br />
4.1.2 Berichterstattung und Gesellschafterversammlungen<br />
a) Die HT ist beauftragt, die Anleger über die die SCI Zweite IFF<br />
betreffenden Vorgänge mindestens einmal jährlich schriftlich<br />
gemäß Artikel 19 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages zu unterrichten.<br />
b) Die Gesellschafterversammlung ist schriftlich mit einer Frist<br />
von 4 Wochen unter Angabe der von der Geschäftsführerin verbindlich<br />
festgelegten Tagesordnung einzuberufen. Die HT wird<br />
die Ladungen zu den Gesellschafterversammlungen verschicken.<br />
Die Versammlung findet am Ort, der von der Geschäftsführerin<br />
bestimmt wird, statt.<br />
Gemeinsam mit der Einladung zu den Gesellschafterversammlungen<br />
verschickt die HT Formulare zur Vollmachterteilung,<br />
zur Weisungsangabe der Gesellschafter sowie alle weiteren<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen.<br />
c) Nach Absprache mit der Geschäftsführerin kann die HT für die<br />
Gesellschafterversammlungen auch Beschlussfassungen<br />
im schriftlichen Verfahren, insbesondere im Umlaufverfahren,<br />
herbeiführen.
d) Der Vorsitz in der Versammlung wird von der Geschäftsführung<br />
geführt. Sie kann sich hierbei insbesondere von der HT vertreten<br />
lassen (Artikel 19 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
e) Die HT bereitet die Berichte der Geschäftsführung und die Protokolle<br />
der Gesellschafterversammlungen oder der Beschlussfassungen<br />
der Geschäftsführung vor. Sie holt die erforderlichen<br />
Unterzeichnungen der gesellschaftsrechtlichen Unterlagen ein<br />
und übermittelt die Protokolle der Beschlussfassungen an die<br />
Gesellschafter (Artikel 21 Abs. 6 i.V.m Artikel 22 Gesellschaftsvertrag).<br />
Die HT nimmt ebenfalls die Publizitätspflichten bezüglich<br />
der Beschlussfassungen wahr. Sie unterrichtet die Gesellschafter<br />
schriftlich über das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung<br />
(Artikel 21 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag).<br />
f) Bei körperlichen Gesellschafterversammlungen holt die HT die<br />
Unterschriften der anwesenden Anleger auf einer Anwesenheitsliste<br />
ein.<br />
g) Die HT unterstützt die Geschäftsführung bei der Führung der<br />
Gesellschaftsbücher und stellt die ordnungsgemäße Führung<br />
sicher.<br />
4.1.3 Übertragung, Beendigung des Beteiligungsverhältnisses<br />
a) Gemäß Artikel 13 des Gesellschaftsvertrages muss jedem Abtretungsvorhaben<br />
von der Geschäftsführerin zugestimmt werden.<br />
Die HT übermittelt an den ausscheidenden Anleger im<br />
Namen der Geschäftsführung die ihr zuvor von der Geschäftsführerin<br />
übermittelte Entscheidung.<br />
b) Die HT ist von der Gesellschaft, vertreten durch ihre Geschäftsführerin,<br />
beauftragt, die Publizitätspflichten der Gesellschaft<br />
betreffend die Abtretung auf Kosten des abtretenden Gesellschafters<br />
wahrzunehmen (Artikel 12 Gesellschaftsvertrag),<br />
insofern als die Anleger ihr hierfür die erforderlichen Unterlagen<br />
zur Verfügung stellen.<br />
4.2 Finanzielle Aufgaben<br />
a) Im Anschluss an einen Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
oder der Geschäftsführung, einen Gewinn/Liquiditätsüberschuss<br />
an die Anleger auszuschütten, wird die Geschäftsführerin<br />
der HT die Gesamtheit der auszuschüttenden Beträge<br />
auf ein von der HT zu benennendes Konto überweisen. Die<br />
HT wird im Namen der Geschäftsführerin an jeden einzelnen<br />
Anleger seinen Anteil am Gewinn/Liquiditätsüberschuss<br />
auszahlen.<br />
b) Stirbt ein Gesellschafter, so gehen alle Rechte und Pflichten<br />
aus diesem Vertrag auf seine Rechtsnachfolger – entsprechend<br />
Artikel 28 des Gesellschaftsvertrages – über. Diese/r tritt/treten<br />
an seine Stelle. Sind mehrere Rechtsnachfolger vorhanden,<br />
so haben sie bis zur Legitimation der Erbfolge durch Erbschein<br />
(oder notariellen Auseinandersetzungsvertrag) oder in einer<br />
sonstigen von der HT akzeptierten Form ohne Aufforderung<br />
einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestellen, der für alle<br />
Rechtsnachfolger einheitlich zu verhandeln hat.<br />
Bis zur Benennung des Bevollmächtigten ruhen die Mitgliedschaftsrechte<br />
aus der Beteiligung, insbesondere die Weisungs-<br />
und Stimmrechte. Die Gesellschaft, vertreten durch<br />
ihre Geschäftsführerin, ermächtigt die HT, bis zur Bestellung<br />
des Bevollmächtigten Zustellungen und Zahlungen an jeden<br />
Rechtsnachfolger vorzunehmen, ohne dass jedoch der einzelne<br />
Rechtsnachfolger darauf Anspruch hätte.<br />
4.3 Weitere Informationspflichten<br />
Die HT wird alle Informationspflichten, die sich aus dem Darlehensvertrag<br />
mit der Hypothekenbank in Essen AG und der SCI<br />
Zweite IFF, vertreten durch ihre Geschäftsführerin, ergeben,<br />
wahrnehmen.<br />
_§ 5 · Kündigung<br />
Dieser Dienstleistungsvertrag kann von den Parteien mit einer<br />
Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung<br />
erfolgt per Einschreiben mit Rückschein.<br />
_§ 6 · Allgemein<br />
a) Die HT wird ihre Rechte und Pflichten mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmannes wahrnehmen.<br />
b) Soweit die HT Gelder für die Anleger erhält, so wird sie diese<br />
treuhänderisch über ein Treuhandkonto verwalten.<br />
Dienstleistungsvertrag<br />
c) Die HT und ihre Organe haften – auch für ein vor Vertragsschluss<br />
liegendes Verhalten – nur, soweit ihnen Vorsatz oder<br />
grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung<br />
wesentlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften<br />
sie auch für Fahrlässigkeit. Der Umfang der Haftung ist auf die<br />
jeweilige Höhe des in dem Auftrag/Zeichnungsschein angegebenen<br />
Betrages begrenzt.<br />
d) Es ist ausdrücklich bestimmt, dass durch diesen Dienstleistungsvertrag<br />
die HT nur mit bestimmten Verwaltungs-, Vertretungs-<br />
und Kontrollaufgaben, die der Geschäftsführerin obliegen,<br />
von der Gesellschaft beauftragt wird. Es wird ausdrücklich<br />
darauf hingewiesen, dass die Geschäftsführungsbefugnisse<br />
der Geschäftsführerin der HT nicht übertragen werden. Der HT<br />
steht kein Ermessen zu.<br />
e) Die Dienstleisterin ist befugt, mit der Wahrnehmung einzelner<br />
der sich aus diesem Vertrag für sie ergebenden Aufgaben<br />
Dritte zu beauftragen.<br />
_§ 7 · Dienstleistungsgebühr<br />
Die HT erhält ab dem Jahr 2004 von der SCI Zweite IFF für ihre<br />
Dienstleistungstätigkeit eine Gebühr in Höhe von 0,20% der gesamten<br />
Zeichnungssumme, fällig jeweils zum 30.06. des laufenden<br />
Jahres. Die Vergütung ist ab dem 01.01.2005 um 2,00% p.a. anzupassen.<br />
Für die Betreuung der Anleger in der Emissionsphase erhält<br />
die HT eine einmalige Vergütung von € 80.000. Dieser Betrag ist<br />
bei Schließung des Fonds, spätestens bis zum 31.12.2003, fällig.<br />
Für die Liquidation erhält die HT eine Vergütung in Höhe von<br />
0,25% des Liquidationserlöses.<br />
_§ 8 · Mitteilungen<br />
Jede Mitteilung, die im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages<br />
erfolgt, hat schriftlich zu erfolgen. Die Mitteilungen können u.a. per:<br />
· Telefax;<br />
· Post;<br />
· Kurierdienst;<br />
· Einschreiben mit Rückschein erfolgen.<br />
Hiervon ausgenommen sind alle Mitteilungen, die gemäß<br />
dieses Dienstleistungsvertrages oder des Gesellschaftsvertrages<br />
per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen sind, so die Einladungen<br />
zu den Gesellschafterversammlungen.<br />
Die Mitteilungen der Anleger an die HT sollen an folgende<br />
Adresse gerichtet werden:<br />
Brandstwiete 4<br />
D-20459 Hamburg<br />
Faxnummer: 040. 32 57 45 45<br />
Die Mitteilungen an die Anleger erfolgen an die auf dem Auftrag/Zeichnungsschein<br />
angegebene Adresse.<br />
Die Parteien können die Zustellungsadresse ändern, insofern<br />
dies acht Tage zuvor mitgeteilt wurde.<br />
_§ 9 · Verjährung, Ansprüche<br />
Ansprüche gegen die HT und ihre Organe verjähren ein Jahr nach<br />
Kenntnis des schädigenden Ereignisses, spätestens drei Jahre<br />
von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist.<br />
Die HT erklärt ausdrücklich, dass sie auf jegliche Rückgriffe,<br />
Rechte und Klagen gegen die Anleger der Gesellschaft verzichtet<br />
und sich damit zufrieden gibt, ihre eventuellen Rechte ausschließlich<br />
gegen die Gesellschaft selbst auszuüben.<br />
_§ 10 · Teilnichtigkeit, Erfüllungsort<br />
a) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig aufgenommene<br />
Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam<br />
oder nicht durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit<br />
später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit<br />
des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit<br />
sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke<br />
enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung<br />
gelten, mit der der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck<br />
am besten erreicht wird.<br />
b) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus<br />
diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />
c) Der Dienstleistungsvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />
Hamburg, den<br />
79
FRANKREICH 02<br />
Vertragspartner<br />
_FONDSGESELLSCHAFT<br />
S.C.I. Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds für <strong>Frankreich</strong><br />
»SCI Zweite IFF«<br />
6, place de la Madeleine, 75008 Paris<br />
Handelsregister Paris,<br />
Nr. D 449 936 673<br />
Tag der Eintragung: 09.09.2003<br />
Geschäftsführung<br />
Joachim Schmarbeck, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />
Anne-Kathrin Wirth, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />
Tanja Einsiedler-Johannsen, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />
Geschäftsführungsgesellschaft<br />
IFF Geschäftsführung für <strong>Frankreich</strong> GmbH<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, Nr. B 85428<br />
Tag der ersten Eintragung: 14.11.2002<br />
_GENERAL-EMITTENT<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />
Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />
Höhe des haftenden Kapitals: € 35.624.000<br />
Vorstand<br />
Dr. Eric Hirsch, Hamburg<br />
Dr. Martin Ollendorff, Hamburg<br />
Komplementärin<br />
HFI Hansische Vermögensverwaltung AG<br />
Kommanditistin<br />
ABSA Bank Ltd., Johannesburg, Südafrika<br />
_PROPERTY ADVISOR<br />
L’Étoile Properties<br />
Geschäftsführung<br />
Didier Unglik<br />
80<br />
_GUTACHTER<br />
Wertgutachten von Ad Valorem<br />
Technisches Gutachten von Albion<br />
Steuerliches Gutachten hinsichtlich der französischen<br />
und deutschen steuerlichen Aspekte von französischen<br />
und deutschen Steuerberatern<br />
_DIENSTLEISTERIN<br />
Hansische Treuhand AG<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, Nr. B 20343<br />
Grundkapital: € 300.000<br />
Vorstand<br />
Carsten Diettrich, Hamburg<br />
Larissa Dan, Hamburg<br />
Gesellschafter<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG) (100%)<br />
Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />
Höhe des haftenden Kapitals: € 35.624.000<br />
_KONZEPTIONÄRIN<br />
<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />
Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, Nr. B 12823<br />
Höhe des haftenden Kapitals: € 600.000<br />
Geschäftsführung<br />
Ulrich Wieczorek, Hamburg<br />
Joachim Schmarbeck, Hamburg<br />
_GESELLSCHAFTER<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />
Herrengraben 74, 20459 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, Nr. A 51805<br />
Höhe des haftenden Kapitals: € 35.624.000
FRANKREICH 02<br />
Dienstleistungsvertrag<br />
Impressum<br />
Vom Prospekt abweichende Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit<br />
der schriftlichen Bestätigung des Prospektherausgebers.<br />
_HERAUSGEBER<br />
<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />
_KONZEPTION<br />
<strong>Wölbern</strong> Konzept GmbH<br />
Alle Hamburg<br />
Herausgabedatum: April 2004<br />
_HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG<br />
Die Haftung für etwa unrichtige oder unvollständige Prospektangaben<br />
und Pflichtverletzungen gegenüber dem Zeichner<br />
ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Etwaige<br />
Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Kenntnis,<br />
spätestens innerhalb von drei Jahren nach Beitritt zu der<br />
Gesellschaft (vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher oder vertraglicher<br />
Fristen).<br />
_GESTALTUNG + REALISIERUNG<br />
in(corporate, communication + design GmbH<br />
Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co. (AG & Co. KG)<br />
<strong>Invest</strong>ment Products<br />
Herrengraben 74<br />
20459 Hamburg<br />
Telefon: +49.(0)40.37608-301/555<br />
Telefax: +49.(0)40.37608-515<br />
E-Mail: info@woelbern.de<br />
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Eigenkapital ¤ 36.500.000<br />
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Ausschüttung 7,50%, ansteigend auf 8,00%<br />
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