Frankreich - Wölbern Invest
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FRANKREICH 02<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
_VORBEMERKUNG<br />
Die nachfolgenden Ausführungen sollen es dem Anleger ermöglichen,<br />
einen Überblick über wesentliche rechtliche Fragen<br />
zu erhalten, die sich im Zusammenhang mit der angebotenen<br />
Beteiligung stellen. Die rechtlichen Grundlagen sind eine Zusammenfassung<br />
und ersetzen nicht das gründliche Studium<br />
des gesamten Beteiligungsangebotes, insbesondere der dazu<br />
gehörigen Verträge.<br />
I. ART DER GESELLSCHAFT<br />
Die Anleger beteiligen sich unmittelbar an einer französischen<br />
»Société Civile Immobilière« (kurz »SCI« genannt). Die SCI ist<br />
ein gebräuchliches <strong>Invest</strong>itionsvehikel für Immobilieninvestitionen<br />
in <strong>Frankreich</strong>. Bei der SCI handelt es sich nach dem französischen<br />
Zivilgesetzbuch (Code Civil) um eine nicht gewerblich<br />
geprägte Personengesellschaft bürgerlichen Rechts (Société<br />
Civile), die als Inhaberin von Eigentumsrechten an Grundstücken<br />
allgemein als Société Civile Immobilière bezeichnet wird.<br />
Die Firma lautet »SCI Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds<br />
für <strong>Frankreich</strong>« (kurz »SCI Zweite IFF«).<br />
II. GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
Die Rechte und Pflichten zwischen den Anlegern und der<br />
Gesellschaft sowie den Gesellschaftern untereinander sind im<br />
Gesellschaftsvertrag im Einzelnen geregelt, der auf S. 70 ff.<br />
abgedruckt ist. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Unabhängig von der Möglichkeit, seinen Anteil zu beleihen<br />
oder zu verkaufen, hat der Anleger das Recht, seine Gesellschaftsbeteiligung<br />
zu kündigen (erstmals per 31.12.2013). Bei<br />
einer etwaigen Kündigung hat der Anleger das Recht auf ein<br />
Auseinandersetzungsguthaben, das sich durch ein auf Rechnung<br />
des Fonds zu erstellendes Gutachten ergibt.<br />
_ZEICHNUNGSBEFUGTE<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsstruktur wurde gezielt für nicht in <strong>Frankreich</strong><br />
ansässige natürliche und juristische Personen konzipiert.<br />
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Die Zeichnung von Anteilen wird Anlegern nicht gestattet, die<br />
zum Zeitpunkt der Zeichnung in <strong>Frankreich</strong> ansässig sind.<br />
(Artikel 3 Gesellschaftsvertrag).<br />
_GESELLSCHAFTSZWECK<br />
Der Gesellschaftszweck besteht in dem Erwerb des Eigentums,<br />
der Verwaltung und der Vermietung des in 278–280 Avenue<br />
Napoléon Bonaparte, 92500 Rueil Malmaison (Hauts-de-Seine)<br />
gelegenen Gebäudes (Artikel 2 Gesellschaftsvertrag).<br />
_GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />
Die SCI Zweite IFF ist eine Gesellschaftsform mit variablem<br />
Kapital. Ihr Anfangs- und Mindestkapital beträgt derzeit<br />
€ 15.000. Das genehmigte Gesellschaftskapital beträgt derzeit<br />
€ 150.000 und soll durch Beschluss einer außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung auf € 7.300.000 heraufgesetzt<br />
werden (ebenso das Mindestkapital auf € 730.000).<br />
_GESELLSCHAFTERDARLEHEN/ZEICHNUNGSSUMME<br />
Die Zahlungsverpflichtung des Anlegers bezieht sich auf die<br />
Zeichnungssumme (Eigenkapitaleinlage und Gesellschafterdarlehen)<br />
plus 5% Agio. Neben der Eigenkapitaleinlage gewährt<br />
der Anleger der SCI Zweite IFF ferner ein unverzinstes<br />
Gesellschafterdarlehen (abgedruckt auf Seite 76) in Höhe des<br />
vierfachen des Eigenkapitals. Das Darlehen hat eine feste Mindestlaufzeit<br />
bis zum 31.12.2013 und kann vom Anleger mit<br />
einer Frist von zwölf Monaten zum Ende des Geschäftsjahres<br />
gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2013. Die Zeichnungssumme<br />
(Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen) zzgl. 5%<br />
Agio stellt die Einlage dar. Hinsichtlich der Ansprüche nicht fristgerechter<br />
Zahlung der Einlage sind Verzugszinsen in Höhe von<br />
5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vereinbart.<br />
Die IFF Geschäftsführung für <strong>Frankreich</strong> GmbH in ihrer<br />
Eigenschaft als Geschäftsführerin ist ermächtigt, die Ansprüche<br />
geltend zu machen und einzuziehen.