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Frankreich - Wölbern Invest

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FRANKREICH 02<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

_VORBEMERKUNG<br />

Die nachfolgenden Ausführungen sollen es dem Anleger ermöglichen,<br />

einen Überblick über wesentliche rechtliche Fragen<br />

zu erhalten, die sich im Zusammenhang mit der angebotenen<br />

Beteiligung stellen. Die rechtlichen Grundlagen sind eine Zusammenfassung<br />

und ersetzen nicht das gründliche Studium<br />

des gesamten Beteiligungsangebotes, insbesondere der dazu<br />

gehörigen Verträge.<br />

I. ART DER GESELLSCHAFT<br />

Die Anleger beteiligen sich unmittelbar an einer französischen<br />

»Société Civile Immobilière« (kurz »SCI« genannt). Die SCI ist<br />

ein gebräuchliches <strong>Invest</strong>itionsvehikel für Immobilieninvestitionen<br />

in <strong>Frankreich</strong>. Bei der SCI handelt es sich nach dem französischen<br />

Zivilgesetzbuch (Code Civil) um eine nicht gewerblich<br />

geprägte Personengesellschaft bürgerlichen Rechts (Société<br />

Civile), die als Inhaberin von Eigentumsrechten an Grundstücken<br />

allgemein als Société Civile Immobilière bezeichnet wird.<br />

Die Firma lautet »SCI Zweite IFF geschlossener Immobilienfonds<br />

für <strong>Frankreich</strong>« (kurz »SCI Zweite IFF«).<br />

II. GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

Die Rechte und Pflichten zwischen den Anlegern und der<br />

Gesellschaft sowie den Gesellschaftern untereinander sind im<br />

Gesellschaftsvertrag im Einzelnen geregelt, der auf S. 70 ff.<br />

abgedruckt ist. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Unabhängig von der Möglichkeit, seinen Anteil zu beleihen<br />

oder zu verkaufen, hat der Anleger das Recht, seine Gesellschaftsbeteiligung<br />

zu kündigen (erstmals per 31.12.2013). Bei<br />

einer etwaigen Kündigung hat der Anleger das Recht auf ein<br />

Auseinandersetzungsguthaben, das sich durch ein auf Rechnung<br />

des Fonds zu erstellendes Gutachten ergibt.<br />

_ZEICHNUNGSBEFUGTE<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsstruktur wurde gezielt für nicht in <strong>Frankreich</strong><br />

ansässige natürliche und juristische Personen konzipiert.<br />

44<br />

Die Zeichnung von Anteilen wird Anlegern nicht gestattet, die<br />

zum Zeitpunkt der Zeichnung in <strong>Frankreich</strong> ansässig sind.<br />

(Artikel 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

_GESELLSCHAFTSZWECK<br />

Der Gesellschaftszweck besteht in dem Erwerb des Eigentums,<br />

der Verwaltung und der Vermietung des in 278–280 Avenue<br />

Napoléon Bonaparte, 92500 Rueil Malmaison (Hauts-de-Seine)<br />

gelegenen Gebäudes (Artikel 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

_GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />

Die SCI Zweite IFF ist eine Gesellschaftsform mit variablem<br />

Kapital. Ihr Anfangs- und Mindestkapital beträgt derzeit<br />

€ 15.000. Das genehmigte Gesellschaftskapital beträgt derzeit<br />

€ 150.000 und soll durch Beschluss einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung auf € 7.300.000 heraufgesetzt<br />

werden (ebenso das Mindestkapital auf € 730.000).<br />

_GESELLSCHAFTERDARLEHEN/ZEICHNUNGSSUMME<br />

Die Zahlungsverpflichtung des Anlegers bezieht sich auf die<br />

Zeichnungssumme (Eigenkapitaleinlage und Gesellschafterdarlehen)<br />

plus 5% Agio. Neben der Eigenkapitaleinlage gewährt<br />

der Anleger der SCI Zweite IFF ferner ein unverzinstes<br />

Gesellschafterdarlehen (abgedruckt auf Seite 76) in Höhe des<br />

vierfachen des Eigenkapitals. Das Darlehen hat eine feste Mindestlaufzeit<br />

bis zum 31.12.2013 und kann vom Anleger mit<br />

einer Frist von zwölf Monaten zum Ende des Geschäftsjahres<br />

gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2013. Die Zeichnungssumme<br />

(Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen) zzgl. 5%<br />

Agio stellt die Einlage dar. Hinsichtlich der Ansprüche nicht fristgerechter<br />

Zahlung der Einlage sind Verzugszinsen in Höhe von<br />

5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vereinbart.<br />

Die IFF Geschäftsführung für <strong>Frankreich</strong> GmbH in ihrer<br />

Eigenschaft als Geschäftsführerin ist ermächtigt, die Ansprüche<br />

geltend zu machen und einzuziehen.

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