Frankreich - Wölbern Invest
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FRANKREICH 02<br />
Erläuterungen zur Liquiditätsund<br />
Ergebnisrechnung<br />
_1. MIETERTRÄGE<br />
Grundlage für die in der Prognoserechnung in Ansatz gebrachten<br />
Mieteinnahmen ist der mit dem Mieter abgeschlossene<br />
Mietvertrag. Die Mietsteigerungen basieren auf der vereinbarten<br />
Indexklausel, wobei eine durchgängige Inflationsrate<br />
(Basis: Baukostenindex I.N.S.E.E) von 2% unterstellt wird.<br />
_2. ZINSERTRÄGE<br />
Diese Position ergibt sich aus der unterjährigen Anlage der<br />
Mieteinnahmen, die quartalsweise im Voraus bezahlt werden<br />
sowie aus der Anlage der Liquiditätsreserve. Für die Anlage<br />
dieser unterjährigen Liquidität und der Liquiditätsreserve wird<br />
ein Zinssatz von 3% p.a. kalkuliert.<br />
_3. OBJEKTVERWALTUNG<br />
Für die Objektverwaltung wurde ein Vertrag mit einer Verwaltungsgesellschaft<br />
abgeschlossen, der eine Vergütung in Höhe<br />
von 0,50% p.a. der Mieterträge vorsieht. Es wird ein Anstieg<br />
der Kosten um 2,50% p.a. ab dem Jahr 2004 unterstellt.<br />
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_4. INSTANDHALTUNG<br />
Die Kosten der Instandhaltung an Dach und Fach obliegen lt.<br />
Mietvertrag dem Vermieter. Instandhaltungsaufwendungen<br />
für diese Maßnahmen sind durch eine in <strong>Frankreich</strong> für neu errichtete<br />
Immobilien üblicherweise abzuschließende Versicherung<br />
komplett zu übernehmen. Diese Versicherung wurde von<br />
dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Baubeginns im Jahre 2001<br />
über eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen, so dass diesbezügliche<br />
Kosten bis zum Jahr 2011 von dieser Versicherung<br />
zu übernehmen sind. Trotzdem wurden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Aufwendungen in den Jahren 2004 bis 2005 in<br />
Höhe von 1% der Jahresnettomiete kalkuliert. Für die Jahre<br />
2006 bis 2010 werden 2%, ab 2011 werden 4% kalkuliert. Darüber<br />
hinaus wird ein Anstieg der Kosten von 2,50% p.a. ab<br />
dem Jahr 2004 unterstellt.<br />
_5. BEWIRTSCHAFTUNG<br />
Die vom Vermieter zu tragenden allgemeinen Bewirtschaftungskosten<br />
werden mit 0,50% der Mieterträge angesetzt. Die<br />
Steigerung dieser Kosten wurde konservativ mit 2,50% p.a.<br />
kalkuliert.