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Frankreich - Wölbern Invest

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FRANKREICH 02<br />

Erläuterungen zur Liquiditätsund<br />

Ergebnisrechnung<br />

_1. MIETERTRÄGE<br />

Grundlage für die in der Prognoserechnung in Ansatz gebrachten<br />

Mieteinnahmen ist der mit dem Mieter abgeschlossene<br />

Mietvertrag. Die Mietsteigerungen basieren auf der vereinbarten<br />

Indexklausel, wobei eine durchgängige Inflationsrate<br />

(Basis: Baukostenindex I.N.S.E.E) von 2% unterstellt wird.<br />

_2. ZINSERTRÄGE<br />

Diese Position ergibt sich aus der unterjährigen Anlage der<br />

Mieteinnahmen, die quartalsweise im Voraus bezahlt werden<br />

sowie aus der Anlage der Liquiditätsreserve. Für die Anlage<br />

dieser unterjährigen Liquidität und der Liquiditätsreserve wird<br />

ein Zinssatz von 3% p.a. kalkuliert.<br />

_3. OBJEKTVERWALTUNG<br />

Für die Objektverwaltung wurde ein Vertrag mit einer Verwaltungsgesellschaft<br />

abgeschlossen, der eine Vergütung in Höhe<br />

von 0,50% p.a. der Mieterträge vorsieht. Es wird ein Anstieg<br />

der Kosten um 2,50% p.a. ab dem Jahr 2004 unterstellt.<br />

34<br />

_4. INSTANDHALTUNG<br />

Die Kosten der Instandhaltung an Dach und Fach obliegen lt.<br />

Mietvertrag dem Vermieter. Instandhaltungsaufwendungen<br />

für diese Maßnahmen sind durch eine in <strong>Frankreich</strong> für neu errichtete<br />

Immobilien üblicherweise abzuschließende Versicherung<br />

komplett zu übernehmen. Diese Versicherung wurde von<br />

dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Baubeginns im Jahre 2001<br />

über eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen, so dass diesbezügliche<br />

Kosten bis zum Jahr 2011 von dieser Versicherung<br />

zu übernehmen sind. Trotzdem wurden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Aufwendungen in den Jahren 2004 bis 2005 in<br />

Höhe von 1% der Jahresnettomiete kalkuliert. Für die Jahre<br />

2006 bis 2010 werden 2%, ab 2011 werden 4% kalkuliert. Darüber<br />

hinaus wird ein Anstieg der Kosten von 2,50% p.a. ab<br />

dem Jahr 2004 unterstellt.<br />

_5. BEWIRTSCHAFTUNG<br />

Die vom Vermieter zu tragenden allgemeinen Bewirtschaftungskosten<br />

werden mit 0,50% der Mieterträge angesetzt. Die<br />

Steigerung dieser Kosten wurde konservativ mit 2,50% p.a.<br />

kalkuliert.

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