13508 BW_Holland52_Titel_RZ - Wölbern Invest
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_AUSSCHÜTTUNGEN<br />
� Geplante Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2004 anfänglich<br />
7,50 % p. a., bis auf 8,00 % p. a. ab 2012 ansteigend<br />
_STICHWORT STEUERN<br />
� Die Fondskonzeption berücksichtigt das deutsch-niederländische<br />
Doppelbesteuerungsabkommen in der derzeit gültigen<br />
Fassung (s. »Steuerliche Grundlagen«, S. 48 ff.)<br />
� Im Rahmen bestimmter <strong>Invest</strong>itionsgrenzen sind die Erträge<br />
in den Niederlanden steuerfrei<br />
� In Deutschland unterliegen die erzielten Einkünfte weitestgehend<br />
dem Progressionsvorbehalt, nur die von der Gesellschaft<br />
erzielten Zinseinnahmen unterliegen dem deutschen Besteuerungsrecht<br />
_GUTACHTEN<br />
� Kaufpreis und Miete der Immobilie sind laut unabhängigem<br />
Gutachter zum Zeitpunkt der Bewertung (11.03.2003) marktgerecht<br />
� Die vorliegenden Bauunterlagen wurden gutachterlich mit<br />
positivem Ergebnis geprüft.<br />
� Die steuerliche Konzeption in den Niederlanden ist durch ein<br />
Gutachten bestätigt<br />
_IDW-STANDARD<br />
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat<br />
im September 2000 seine Berufsauffassung in Bezug auf den<br />
Inhalt von Prospekten verabschiedet. Dieser IDW-Standard S4<br />
ist Grundlage für die Beurteilung von Beteiligungsangeboten in<br />
Prospektgutachten und wird auch für die Prospektierung von<br />
Holland 52 angewendet.<br />
_TREUHÄNDERIN<br />
Als Treuhänderin ist die Hansische Treuhand AG eingeschaltet,<br />
der die Mittelfreigabe in der <strong>Invest</strong>itionsphase obliegt. Ebenso<br />
wickelt sie über einen externen Steuerberater die im Zusammenhang<br />
mit der Beteiligung erforderlichen Steuererklärungen in den<br />
Niederlanden für die Zeichner ab, denen insoweit kein weiterer<br />
Aufwand entsteht (siehe hierzu S. 55, »Steuerliche Abwicklung«).<br />
_BEITRITT UND EINZAHLUNG<br />
Angebot im Überblick<br />
Die Zeichnungssumme zzgl. eines Agios in Höhe von 5 % auf<br />
den vollen Zeichnungsbetrag ist zehn Tage nach Annahme des<br />
Treuhandauftrags durch die Treuhänderin, frühestens zum<br />
01.10.2004, einzuzahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen mindestens<br />
50 % des zu zeichnenden Eigenkapitals eingeworben<br />
sein, damit diese <strong>Invest</strong>ition zustande kommt.<br />
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