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13508 BW_Holland52_Titel_RZ - Wölbern Invest

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_AUSSCHÜTTUNGEN<br />

� Geplante Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2004 anfänglich<br />

7,50 % p. a., bis auf 8,00 % p. a. ab 2012 ansteigend<br />

_STICHWORT STEUERN<br />

� Die Fondskonzeption berücksichtigt das deutsch-niederländische<br />

Doppelbesteuerungsabkommen in der derzeit gültigen<br />

Fassung (s. »Steuerliche Grundlagen«, S. 48 ff.)<br />

� Im Rahmen bestimmter <strong>Invest</strong>itionsgrenzen sind die Erträge<br />

in den Niederlanden steuerfrei<br />

� In Deutschland unterliegen die erzielten Einkünfte weitestgehend<br />

dem Progressionsvorbehalt, nur die von der Gesellschaft<br />

erzielten Zinseinnahmen unterliegen dem deutschen Besteuerungsrecht<br />

_GUTACHTEN<br />

� Kaufpreis und Miete der Immobilie sind laut unabhängigem<br />

Gutachter zum Zeitpunkt der Bewertung (11.03.2003) marktgerecht<br />

� Die vorliegenden Bauunterlagen wurden gutachterlich mit<br />

positivem Ergebnis geprüft.<br />

� Die steuerliche Konzeption in den Niederlanden ist durch ein<br />

Gutachten bestätigt<br />

_IDW-STANDARD<br />

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat<br />

im September 2000 seine Berufsauffassung in Bezug auf den<br />

Inhalt von Prospekten verabschiedet. Dieser IDW-Standard S4<br />

ist Grundlage für die Beurteilung von Beteiligungsangeboten in<br />

Prospektgutachten und wird auch für die Prospektierung von<br />

Holland 52 angewendet.<br />

_TREUHÄNDERIN<br />

Als Treuhänderin ist die Hansische Treuhand AG eingeschaltet,<br />

der die Mittelfreigabe in der <strong>Invest</strong>itionsphase obliegt. Ebenso<br />

wickelt sie über einen externen Steuerberater die im Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung erforderlichen Steuererklärungen in den<br />

Niederlanden für die Zeichner ab, denen insoweit kein weiterer<br />

Aufwand entsteht (siehe hierzu S. 55, »Steuerliche Abwicklung«).<br />

_BEITRITT UND EINZAHLUNG<br />

Angebot im Überblick<br />

Die Zeichnungssumme zzgl. eines Agios in Höhe von 5 % auf<br />

den vollen Zeichnungsbetrag ist zehn Tage nach Annahme des<br />

Treuhandauftrags durch die Treuhänderin, frühestens zum<br />

01.10.2004, einzuzahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen mindestens<br />

50 % des zu zeichnenden Eigenkapitals eingeworben<br />

sein, damit diese <strong>Invest</strong>ition zustande kommt.<br />

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