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P R O T O K O L L<br />

der 5. Sitzung des G E M E I N D E R A T E S vom 21. September<br />

2010 um 20.00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>sitzungssaal.<br />

Anwesend: Bgm. Günter FANKHAUSER<br />

Bgm-Stv. Siegfried ERLER<br />

MGR Hans Jörg MOIGG<br />

MGR Gertrud BLIEM<br />

MGR Christoph HUBER<br />

MGR Marion PEPEUNIG<br />

MGR Franz EBERHARTER<br />

MGR Monika WECHSELBERGER<br />

MGR Wolfgang HÖLLWARTH<br />

MGR Roman EBERHARTER<br />

MGR Mag. Bernadette GEISLER<br />

MGR Hansjörg GEISLER<br />

MGR Hans GASSER<br />

MGR Helene PARTOLL<br />

MGR-EM Susanne KRÖLL (für MGR Martin KNAUER)<br />

Schriftführer: AL Dr. Wolfgang STÖCKL<br />

Außerdem anwesend: Ing. Paul Steger bis TO.Punkt 7 / 21.40 Uhr<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung<br />

der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit<br />

2. Genehmigung Protokoll 4. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 8. Juli 2010<br />

3. Genehmigung Protokolle Kulturausschuss:<br />

a) 1. Sitzung vom 12. Juli 2010<br />

b) 2. Sitzung vom 2. September 2010<br />

4. Genehmigung Protokoll 2. Sitzung Ausschuss für Dorfentwicklung, Raumordnung<br />

und Bebauungsplan vom 5. August 2010<br />

5. Änderungen Flächenwidmungsplan:<br />

a) EDER Michael, Hauptstraße 457, Gst.Nr. 910/1 von „Freiland“ in „Sonderfläche<br />

Hofstelle“<br />

b) KRÖLL Richard, Laubichl 154, Gst.Nrn. 1739/2 und 1742/2 von „Freiland“<br />

in „Sonderfläche Stallgebäude“


- 53 -<br />

c) MOIGG Ferdinand, Laubichl 141, Teile der Gst.Nr. 718/1 von „Freiland“<br />

in „Tourismusgebiet“<br />

6. Erlassung Allgemeiner und Ergänzender Bebauungsplan:<br />

a) KRÖLL Franz, Hollenzen 73, Gst.Nrn. .831, 2008/1 und 2008/2<br />

b) MOIGG Johannes / Barbara, Am Marktplatz 204 – Teile Gst.Nr. 730<br />

7. Vergabe Schindelabdeckung und Behindertenrampe Waldfriedhof<br />

8. Genehmigung Protokoll 1. Umweltausschusssitzung vom 4. August 2010<br />

9. Genehmigung Protokoll 1. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Freizeit<br />

und Sport vom 26. August 2010<br />

10. Genehmigung Protokoll 2. Sitzung des Ausschusses für Mayrhofner Kaufmannschaft,<br />

Ortsmarketing, Tourismus und Verkehr vom 17. August 2010<br />

11. Verordnung von Kurzparkzonen sowie Park- und Halteverboten auf Gst.<br />

Nrn. 740/4 und 824 GB. 87113 <strong>Mayrhofen</strong> (Parkplätze Europahaus)<br />

12. Antrag Martin und Markus Kröll, Hollenzen 111 auf Verordnung gemäß § 3<br />

Abs. 6 Tiroler Campinggesetz 2001<br />

13. Berichte Bürgermeister, Anträge, Anfragen, Allfälliges (§ 42 Abs. 3 TGO)<br />

Vertraulicher Teil<br />

14. Genehmigung Protokolle <strong>Gemeinde</strong>vorstand und Finanzausschuss:<br />

a) 5. Sitzung vom 22. Juli 2010<br />

b) 6. Sitzung vom 18. August 2010<br />

15. Genehmigung Protokoll 2. Sitzung Wohnungs-, Personal- und Sozialausschuss<br />

vom 26. Juli 2010 mit Mietzinsbeihilfe-Folgeanträgen<br />

16. Stellenbesetzung Reinigungskraft <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-<br />

TO.Punkt 1) Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Bürgermeister,<br />

Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und<br />

der Beschlussfähigkeit<br />

Bürgermeister Günter Fankhauser eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden<br />

und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit<br />

fest.


- 54 -<br />

Gegen die Tagesordnung besteht kein Einwand.<br />

Gemäß § 28 Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung angelobt wird Frau Susanne Kröll als<br />

<strong>Gemeinde</strong>rats-Ersatzmitglied der Liste „Franz Eberharter – Hand drauf“.<br />

TO.Punkt 2) Genehmigung Protokoll 4. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 8. Juli<br />

2010<br />

Zu Seite 35 / 1. Absatz (Verabschiedung ausgeschiedener <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder)<br />

entschuldigt sich MGR Wolfgang Höllwarth, am Termin 24.9.2010 nicht<br />

teilnehmen zu können.<br />

Zu Seite 35 / Mitte (Instandsetzung Raum für Club body & fitness) bestätigt<br />

Vizebgm. Siegfried Erler die heutige, ordnungsgemäße Übernahme des Mietobjektes<br />

durch den Verein im neuen Europahaus inklusive Übergabe der Chips für<br />

die Eintrittsberechtigungen und erforderlichen Parkkarten.<br />

MGR Hans Gasser erkundigt sich nach dem Betretungsrecht der <strong>Gemeinde</strong> für<br />

diesen Vereinsraum, woraufhin Amtsleiter Dr. Stöckl Einsicht gewährt in den<br />

Mietvertrag vom 7.5.2009, Punkt VIII, welcher das Betreten der Mieträume durch<br />

die Vermieterin regelt.<br />

Zu Seite 37 / 1. Absatz (Festlegung Termin Schuleröffnung) teilt der Bürgermeister<br />

mit, dass die Eröffnung mit 17. Oktober 2010 um 13.30 Uhr festgelegt<br />

und für 11.00 Uhr eine Laufveranstaltung zu einem wohltätigen Zweck geplant<br />

ist.<br />

Sodann wird auszugsweise verlesen der Aktenvermerk des Amtsleiters über die<br />

mit den Schuldirektoren am 15.9.2010 festgelegte Programmfolge.<br />

Zu Seite 37 / Mitte (Elternnachmittag Kindergarten 6. September 2010) erklärt<br />

der Bürgermeister, er sei gemeinsam mit MGR Roman Eberharter, Obmann des<br />

Kindergartenausschusses, bei dieser Informationsveranstaltung anwesend gewesen<br />

und habe dort nochmals auf den verpflichtenden Kindergartenbesuch für<br />

5-jährige hingewiesen.<br />

Zu Seite 37 / vorletzter Absatz (Familienförderungen der <strong>Gemeinde</strong>) wird vom<br />

Vorsitzenden erwähnt, Ende September und Anfang Oktober die Veröffentlichung<br />

„Begabtenförderung“ im Amtsblatt „Zillertaler Heimatstimme“ vorzunehmen.<br />

Zu Seite 38 / Mitte (Bauvorhaben Rieder / Gager, Hauptstraße 454 - Amor-<br />

Haus) wird berichtet von der für 23.9.2010 anberaumten, neuerlichen Bauverhandlung<br />

über die innere Ausgestaltung des früheren „Amor-Hauses“ mit geringfügigen<br />

äußerlichen Veränderungen.<br />

Die vorher eingebrachten Bauansuchen für einen größeren Umbau wurden vom<br />

Rechtsvertreter des Bauwerbers, Florian Rieder, in Absprache mit Grundeigentümer<br />

Gager zwischenzeitlich zurückgezogen.


- 55 -<br />

Zu Seite 38 / letzter Absatz (Instandhaltungsarbeiten - Asphaltierungen) erklärt<br />

Vizebgm. Siegfried Erler, er habe die Rechnung überprüft und als in Ordnung<br />

befunden.<br />

Zu Seite 40 / letzter Absatz (Ferienhäuser Franz Dengg, Tuxer Straße) wird<br />

berichtet, die <strong>Gemeinde</strong> habe Herrn Franz Dengg mit Schreiben vom 1.9.2010<br />

auf die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes betreffend allfällige Freizeitwohnsitzverwendung<br />

aufmerksam gemacht und habe sich dieser sodann mit<br />

Hauptwohnsitz dorthin umgemeldet.<br />

Zu Seite 44 / 1. Absatz (KRÖLL Viktoria und Hermann, Laubichl 155, Gst.Nrn.<br />

2164/2 und 2158 von „Freiland“ in „Wohngebiet-Wg“) fasst Bauamtsleiter<br />

Ing. Steger kurz die Stellungnahmen des Raumplaners Dr. Ortner sowie Mag.<br />

Tschol von der Raumordnungsabteilung des <strong>Land</strong>es zusammen, sodass es einer<br />

weiteren Befassung der <strong>Gemeinde</strong> bedarf.<br />

Zu Seite 45 / 1. Absatz (Darlehen über € 3 Mio. für Europahausumbau) berichtet<br />

Bgm. Fankhauser, bei der Sparkasse Schwaz als ermittelte Billigstbieterin<br />

die Zuzählung erst mit Wirkung 1.10.2010 vereinbart zu haben, zumal die derzeitigen<br />

Zwischenfinanzierungskonditionen günstig liegen.<br />

Auf Anfrage von MGR Franz Eberharter verliest der Vorsitzende das Schreiben<br />

der Kreditabteilung der Bezirksstelle der Sparkasse Schwaz vollinhaltlich und er<br />

ergänzt, dieses Schreiben sei rechtlich verbindlich.<br />

Sodann erkundigt sich Frau MGR Mag. Bernadette Geisler nach dem Verhältnis<br />

des verlesenen Schreibens zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche<br />

dem Darlehensvertrag zugrunde liegen, woraufhin Dr. Stöckl erklärt, dass sich<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht durch einseitige Willenserklärungen einer<br />

Vertragspartei abändern lassen.<br />

Im übrigen erfolgen keine Wortmeldungen zu diesem Protokoll und wird dieses<br />

sodann samt den darin enthaltenen Beschlüssen einstimmig genehmigt und gemäß<br />

§ 46 (4) Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung 2001 unterfertigt.<br />

TO.Punkt 3) Genehmigung Protokolle Kulturausschuss<br />

Obfrau Marion Pepeunig trägt nachstehende Protokolle vor und es werden hieraus<br />

folgende Beschlüsse gefasst und Ergänzungen vorgenommen.<br />

a) 1. Sitzung vom 12. Juli 2010:<br />

Zu Punkt 2 dieses Protokolls (Weiteres Vorgehen Ortschronik) wird berichtet<br />

von der weiteren Vorgangsweise, die Ausschreibung zur neuen<br />

Chronik vorzubereiten.<br />

Trotzdem der Umfang dieser neuen Chronik noch nicht endgültig feststeht,<br />

sollte diese nach Möglichkeit bis kurz vor Weihnachten fertiggestellt werden.


- 56 -<br />

Zu Punkt 3 dieses Protokolls (Jungbürgerfeier) wird im heutigen <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

der Veranstaltungsort „Tristenbachalm“ / Ginzling sowie der Termin<br />

23. Oktober 2010 festgelegt.<br />

Die Detailplanung erfolgt in einer neuerlichen Kulturausschusssitzung am<br />

Montag, 27.9.2010, und die Einladung hierzu ergeht noch schriftlich, so die<br />

Kulturausschussobfrau MGR Pepeunig.<br />

Zu Punkt 4 dieses Protokolls (Christkindleinzug 2010) wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

als Abhaltungstermin der Samstag, 18. Dezember 2010, bestätigt und<br />

der Bürgermeister erklärt, unter Bezugnahme auf das Ausschussprotokoll,<br />

die <strong>Gemeinde</strong> benötige für sich keinen eigenen Adventstand am Waldfestplatz.<br />

Zu Punkt 5 dieses Protokolls (Chronisten-Vortrag „Vom Zillerthal nach<br />

Zillertal 16.8.2010 / Europahaus) wird von der <strong>Gemeinde</strong> gemäß heutigem<br />

Beschluss ein Zuschuss von € 201,20 zur Saalmiete und technischen Ausstattung<br />

Europahaus geleistet.<br />

Bei dieser Gelegenheit erwähnt der Bürgermeister nochmals den Vorschlag<br />

von Paul Lechner, die Chronistennachfolge im Laufe des Jahres 2011 nach<br />

vorheriger gemeinsamer Zusammenarbeit an Frau Astrid Holzer zu übergeben.<br />

Sodann wird das gegenständliche Protokoll samt den darin enthaltenen Beschlüssen<br />

ohne weitere Stellungnahmen oder Änderungswünsche einstimmig<br />

genehmigt.<br />

b) 2. Sitzung vom 2. September 2010<br />

Zu Punkt 2 dieses Protokolls (Jungbürgerfeier) erklären Obfrau MGR Marion<br />

Pepeunig und MGR Gertrud Bliem auf Anfrage von MGR Hans Gasser,<br />

Herr Christian Klausner als Inhaber der „Tristenbachalm“ sehe genügend<br />

Platz in seinem Lokal, wobei davon ausgegangen wird, dass nicht alle über<br />

200 JungbürgerInnen der Jahrgänge 1988 bis 1992 der Einladung Folge<br />

leisten werden.<br />

Sodann berichtet die Obfrau gemeinsam mit MGR Gertrud Bliem weiter<br />

über ihr heute mit Christian Klausner stattgefundenes Gespräch und die<br />

Detailfestlegung hinsichtlich Menüvorschlag und Auswahl der Musikgruppe<br />

„Local sound“.<br />

MGR Hans Gasser erkundigt sich nach dem Programmablauf und einer für<br />

die Jugendlichen interessante Persönlichkeit als Redner und MGR Franz<br />

Eberharter frägt an, ob an die Teilnahme eines <strong>Land</strong>esvertreters gedacht<br />

ist.<br />

Obfrau Pepeunig beantwortet dies dahingehend, die endgültige Detailfestlegung<br />

in der weiteren Kulturausschusssitzung am 27. September 2010 treffen<br />

zu wollen.


- 57 -<br />

Zum Abschluss des Protokolls erklärt Bauausschussobmann Vizebgm.<br />

Siegfried Erler, dass das sogenannte „Kellertheater“ im Europahaus noch<br />

nicht fertiggestellt ist.<br />

Sodann korrigiert Obfrau MGR Pepeunig, dass es sich bei der Anfrage für<br />

eine Konzertveranstaltung im Europahaus um Raffael Gasser und nicht wie<br />

im Protokoll vermerkt um Fritz Gasser handle.<br />

Sodann wird das gegenständliche Protokoll samt den darin enthaltenen Beschlüssen<br />

ohne weitere Stellungnahmen oder Änderungswünsche einstimmig<br />

genehmigt.<br />

TO.Punkt 4) Genehmigung Protokoll 2. Sitzung Ausschuss für Dorfentwicklung,<br />

Raumordnung und Bebauungsplan vom 5.8.2010<br />

Ausschussobmann MGR Hans Gasser trägt dieses Protokoll vor und es werden<br />

hieraus folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergänzungen vorgenommen:<br />

Zu Punkt 2 a dieses Protokolls (Antrag Martin und Markus KRÖLL auf Flächenwidmungsplanänderung<br />

von Freiland in landwirtschaftliches Mischgebiet)<br />

ist die Wohnnutzfläche des Altbestandes zu erheben, um feststellen zu<br />

können, wie viele Quadratmeter bis zur rechtlich festgelegten Höchstgrenze von<br />

300 m² zur Verfügung stehen. Danach ist der Ausschuss nochmals zu befassen.<br />

Zu Punkt 2 b dieses Protokolls (EDER Michael, Hauptstraße 457, Gst.Nr. 910/1<br />

von „Freiland“ in „Sonderfläche Hofstelle“) erklärt MGR Hans Gasser eingangs,<br />

im Örtlichen Raumordnungskonzept sind grüne Lungen vorgesehen und<br />

deren Herausnahme bedürfe eingehender Vorberatungen im Ausschuss.<br />

Es diene der Sache nicht, wenn im Zeitraum zwischen Ausschusssitzung und<br />

Befassung des <strong>Gemeinde</strong>rates schon Lösungsansätze hinausgetragen werden,<br />

so Obmann MGR Gasser, welcher daraufhin verweist auf den Beschlussvorschlag<br />

des Ausschusses über die Widmung als Sonderfläche mit Stallgebäude<br />

und weist darauf hin, dass der Antrag auf Flächenwidmungsplanänderung in dieser<br />

Sitzung zu Punkt 5 a behandelt werde.<br />

Zu Punkt 2 c dieses Protokolls (KRÖLL Klaus, Dorf Haus 771, Gst.Nr. 1129/1<br />

von „Wohngebiet“ in „landwirtschaftliches Mischgebiet“) wird die Stellungnahme<br />

Raumplaner Dr. Erich Ortner vom 20.9.2010 verlesen, wonach gemäß<br />

§ 36 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 die Umwidmung aus raumordnerischen<br />

Gesichtspunkten negativ zu beurteilen ist.<br />

Die Anfrage von MGR Franz Eberharter nach der Kenntnis dieser Stellungnahme<br />

durch den Grundeigentümer beantwortet der Bürgermeister, dass dieses Gutach-


- 58 -<br />

ten erst gestern eingelangt sei und Klaus Kröll nach der heutigen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

unverzüglich verständigt werde.<br />

Auf Anfrage MGR Wolfgang Höllwarth nach der Widmung im Bereich „Altes<br />

Gratzerhaus“ zeigt der Bürgermeister einen Plan über die in diesem Bereich vorhandenen<br />

Widmungskategorien.<br />

Zu Punkt 2 d dieses Protokolls (MOIGG Ferdinand, Laubichl 141, Teile der<br />

Gst.Nr. 718/1 von „Freiland“ in „Tourismusgebiet“) wird darauf verwiesen,<br />

dass diese Flächenwidmungsplanänderung als eigener Tagesordnungspunkt 5 c<br />

der heutigen Sitzung zu behandeln ist.<br />

Zu 2 e dieses Protokolls (FANKHAUSER Hansjörg, Dorf Haus 788, Gst.Nrn.<br />

1148/1 und 1148/3 von „Sonderfläche Personalhaus SPwH“ in „Wohngebiet“)<br />

erklärt Ausschussobmann MGR Hans Gasser eingangs, dass ein Flächenwidmungsplan<br />

den Rechtscharakter einer Verordnung habe und es daher<br />

grundsätzlich keinen Anspruch eines Nachbarn auf eine bestimmte Flächenwidmung<br />

eines angrenzenden Grundstückes gibt.<br />

Trotz dieser Kenntnis hat der Ausschuss von Raumplaner Dipl.-Ing. Dr. Ortner<br />

eine schriftliche Stellungnahme eingeholt, welche der Bürgermeister in der heutigen<br />

Sitzung vollinhaltlich verliest.<br />

Zusammenfassend gelangt Ortner auch zur raumordnungsfachlichen Empfehlung,<br />

den Widmungsbestand gemäß rechtsgültigem Flächenwidmungsplan zu<br />

belassen.<br />

MGR Franz Eberharter berichtet von der kürzlich vorgenommenen Vorsprache<br />

des Antragstellers und erklärt, er werde ungeachtet des formalrechtlichen Standpunktes<br />

des Raumplaners die gesamte Eingabe des Hansjörg Fankhauser nochmals<br />

durchsehen.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat sieht aufgrund vorliegender Stellungnahme des Raumplaners<br />

keinen Handlungsbedarf für eine Flächenwidmungsplanänderung und soll dies<br />

Herrn Hansjörg Fankhauser schriftlich mitgeteilt werden.<br />

Zu Punkt 2 f dieses Protokolls (KRÖLL Richard, Laubichl 154, Gst.Nrn. 1739/2<br />

und 1742/2 von „Freiland“ in „Sonderfläche Stallgebäude“) wird darauf verwiesen,<br />

dass diese Flächenwidmungsplanänderung als eigener Tagesordnungspunkt<br />

5 b der heutigen Sitzung zu behandeln ist.<br />

Zu Punkt 2 g dieses Protokolls (HUNDSBICHLER Andreas, Edenlehen 676,<br />

Gst.Nr. 1049/1 von „Freiland“ in „Mischgebiet Mb-1“) berichtet der Bürgermeister,<br />

zwischenzeitlich habe mit Herrn Dipl.-Ing. Werner Huber vom Baubezirksamt<br />

des <strong>Land</strong>es, den Grundeigentümern Andreas Hundsbichler, Franz-Josef<br />

Eder, Hermann und Martin Knauer unter Beiziehung von Vermesser Dipl.-Ing.


- 59 -<br />

Heinz Ebenbichler eine Besprechung stattgefunden und sei dabei festgelegt<br />

worden, eine Projektierung für die neue Zufahrtsregelung bei einem privaten<br />

Planer in Auftrag gegeben zu haben.<br />

Nach Fertigstellung dieser Projektierung werde sich der Raumordnungsausschuss<br />

weiter mit der beantragten Widmung befassen.<br />

Zu Punkt 3 a) des Protokolls (Allgemeiner und Ergänzender Bebauungsplan<br />

Franz Kröll, Hollenzen 73 – Gst.Nrn. .831, 2008/1 und 2008/2) wird darauf<br />

verwiesen, dass diese Angelegenheit als eigener Tagesordnungspunkt 6 c der<br />

heutigen Sitzung zu behandeln ist.<br />

Zu Punkt 3 b) des Protokolls (Allgemeiner und Ergänzender Bebauungsplan<br />

Mag. (FH) Stefan Müller-Bayard, Waldfeldweg 629 – Gst.Nrn. 962 und 963)<br />

übernimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat ohne weitere Wortmeldungen die Ansicht des Ausschusses,<br />

wobei vor Erlassung eines Bebauungsplanes die Frage der Verbesserung<br />

der verkehrsmäßigen Erschließung zu klären ist.<br />

Der Bürgermeister berichtet hierzu, ein Gespräch mit betroffenen Eigentümern<br />

führte zu keiner Einigung und Vizebgm. Siegfried Erler erklärt, die Abtretung von<br />

1-1,5 m wäre im Zuge eines Neubaues zur Wegverbreiterung zumutbar.<br />

Zudem benötige das Projekt in weiterer Folge einen Bebauungsplan.<br />

MGR Mag. Bernadette Geisler äußert auch die Auffassung, die enge Straßenbreite<br />

sei in Anbetracht künftig geplanter Nutzungen unzureichend.<br />

Zu Punkt 3 c) des Protokolls (Allgemeiner und Ergänzender Bebauungsplan<br />

Rudolf Geisler, Rauchenwald 658 – Gst.Nrn. 1018/1 und 1018/7) wird die<br />

weitere Behandlung im zuständigen Ausschuss festgelegt, sobald die Planunterlagen<br />

von Raumplaner Dr. Ortner erstellt sind.<br />

Zu Punkt 4 des Protokolls (Antrag Wolfgang Böhmer, Wiesl 461, wegen Freizeitwohnsitz)<br />

erklärt Bauamtsleiter Ing. Steger eingangs, dass die geplante Novelle<br />

zum Tiroler Raumordnungsgesetz auch eine Änderung bei der Regelung<br />

der Freizeitwohnsitze erwarten lässt und eine Kontrolle zweckwidriger Nutzungen<br />

in der Praxis äußerst schwer vollziehbar ist.<br />

MGR Hans Gasser verliest in diesem Zusammenhang ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft<br />

Schwaz als Grundverkehrsbehörde, wonach Grundkäufern im<br />

Falle zweckwidriger bzw. nicht gesetzeskonformer Verwendung gemäß § 11 Tiroler<br />

Grundverkehrsgesetz in Verbindung § 352 Exekutionsordnung mit der Versteigerung<br />

kaufgegenständlicher Liegenschaft zu rechnen haben.<br />

Laut Gasser sei dies eine sehr scharfe rechtliche Handhabe bei zweckfremder<br />

Verwendung und in diesem Sinne wäre auch die <strong>Gemeinde</strong> nicht vollkommen<br />

zahnlos bei der Abschaffung verschiedener Missstände.


- 60 -<br />

MGR Hans Jörg Moigg spricht in diesem Zusammenhang von einer Grundsatzentscheidung<br />

der <strong>Gemeinde</strong>, inwieweit Freizeitwohnsitznutzungen praktisch verfolgt<br />

würden und verweist auf eine Vielzahl von Folgewirkungen.<br />

MGR Franz Eberharter empfindet die Preisentwicklung für Wohnobjekte für Einheimische<br />

als mittlerweile unakzeptabel und er sieht dieses hohe Preisniveau in<br />

einem klaren Konnex mit Wohnungskäufen durch Ausländer.<br />

MGR-EM Susanne Kröll sieht Bevölkerungsabwanderung am Beispiel von Schülerrückgängen<br />

auch als raumordnerisches Problem, wenn Einheimische keinen<br />

leistbaren Wohnraum mehr bekommen.<br />

Der Bürgermeister sieht das Problem künftiger Nutzungskonflikte im Objekt Wiesl<br />

461 der Familie Böhmer nicht so gravierend, zumal der Bruder von Wolfgang<br />

Böhmer immer noch im selben Haus wohnhaft bleibt und Bgm. Fankhauser erklärt<br />

sich bereit, diese Angelegenheit mit Wolfgang Böhmer nochmals zu erörtern.<br />

Zu Punkt 5 des Protokolls (Anfrage Grundstücksankauf Gst.Nr. 813/1 –<br />

Dengg Elke (Karl Peter Kostner, Hans Paul Dengg, Franz Josef Eder, Stefan<br />

Knunbauer) erklärt Vizebgm. Siegfried Erler, es sei vor der Entscheidung der<br />

Kaufmöglichkeit durch benachbarte Grundeigentümer zuerst die endgültige Situierung<br />

des künftigen Altersheimes zu definieren, wobei das Raumordnungskonzept<br />

in diesem Bereich keine 2. Baustufe vorsieht.<br />

Zu Punkt 6 des Protokolls (Projektvorstellung Möbel Living – Hollaus Franz,<br />

<strong>Mayrhofen</strong> 131 / Teile der Gst.Nr. 2025) führt Ausschussobmann MGR Hans<br />

Gasser aus, man sollte der genannten Firma eine Rückkehr nach <strong>Mayrhofen</strong> ermöglichen<br />

und es handle sich überdies um ein schön ausgeführtes Projekt, welches<br />

auch für die benachbarte Umgebung eine optische Bereicherung darstelle.<br />

Politische Interventionen gegen einen vorhandenen Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

machen auch beim <strong>Land</strong> kein gutes Bild, seien gegen Handschlagqualität<br />

und Berechenbarkeit und geben auch den Bürgern keine Rechtssicherheit, betont<br />

MGR Gasser.<br />

MGR Franz Eberharter erwidert, seine Liste fühle sich mit dieser Äußerung direkt<br />

angesprochen und es habe im Zuge der Beschlussfassung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

im Herbst 2008 auch keine Alternative zu dem Standort gegeben, auf welchem<br />

Franz Hollaus das Projekt jetzt realisieren möchte.<br />

Mittlerweile habe sich die Situation jedoch geändert und es sei auch politisch zulässig,<br />

einen alternativen Standort zu befürworten. Im übrigen möchte er vor<br />

Baubeginn eine Klärung der Anzahl betriebstechnischer Wohnungen in diesem<br />

Projekt, so MGR Eberharter.


- 61 -<br />

Vizebgm. Siegfried Erler bezeichnet die Abläufe auf <strong>Land</strong>esebene als schleppend<br />

und der Bürgermeister vermutet, die Begründung liege in der stattgefundenen<br />

Sommer- und Urlaubspause.<br />

Zum Abschluss dieses Punktes erkundigt sich der Vizebürgermeister nach einer<br />

unleserlichen Unterschrift im Schriftstück der Liste „Franz Eberharter – Hand<br />

drauf“, welches in Sache Standort Hollaus im Zusammenhang mit der Erlebnissennerei<br />

Zillertal in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 8.7.2010 übergeben wurde.<br />

Sodann erklärt MGR Roman Eberharter, es handle sich hierbei um seine Unterschrift.<br />

Zu Punkt 7 des Protokolls (Kerngebiet SV-1 / Widmung auf verschiedenen<br />

Ebenen / Abstandsbestimmungen) erläutert der Vorsitzende, im Hinblick auf<br />

das Bauvorhaben Rieder / Gager beim früheren Amor-Haus an der Hauptstraße<br />

werde eine Auskunft beim Amt der Tiroler <strong>Land</strong>esregierung eingeholt, welcher<br />

Faktor der Abstandsberechnung im konkreten Falle anzuwenden sei.<br />

Sodann wird das gegenständliche Protokoll samt den darin enthaltenen Beschlüssen<br />

ohne weitere Stellungnahmen oder Änderungswünsche einstimmig<br />

genehmigt.<br />

TO.Punkt 5) Änderungen Flächenwidmungsplan<br />

a) EDER Michael, Hauptstraße 457, Gst.Nr. 910/1 von „Freiland“ in „Sonderfläche<br />

Hofstelle“:<br />

Diese Angelegenheit wurde bereits im Zuge des Raumordnungsausschuss-<br />

Protokolls vom 5.8.2010 ausführlich erörtert.<br />

Beratung:<br />

Der Bürgermeister zitiert zusammenfassend das raumplanerische Gutachten<br />

von Dr. Erich Ortner, besonders hinsichtlich des vorgeschlagenen Flächenausmaßes<br />

Stallgebäude.<br />

Die Anfrage von MGR Franz Eberharter nach der erfolgten Kontaktnahme<br />

des Raumplaners mit dem Grundeigentümer wird vom Bürgermeister bejaht<br />

und dieser zeigt auch den zugrundeliegenden Plan mit der Kennzeichnung<br />

von Heulager, Stall und Geräteschuppen.<br />

Auch die Abteilung Agrarwirtschaft des <strong>Land</strong>es habe die land- und betriebswirtschaftliche<br />

Notwendigkeit des Baues eines neuen Wirtschaftsgebäudes<br />

festgestellt, welches ausschließlich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung<br />

zuzuführen ist.<br />

Der Bürgermeister macht für die bevorstehende geheime Abstimmung Frau<br />

MGR Gertrud Bliem und Herrn MGR Wolfgang Höllwarth namhaft.


- 62 -<br />

In der Abstimmung mit Stimmzetteln wird sodann einstimmig beschlossen:<br />

Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes sowie des Flächenwidmungsplanes<br />

der Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong> betreffend Gst.Nr. 910/1,<br />

Grundeigentümer EDER Michael, Hauptstraße 457, von bisher „Freiland“ in<br />

nunmehr „Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude gemäß<br />

§ 47 TROG 2006 mit der Zusatzfestlegung „Stallgebäude mit Heulager<br />

und Geräteschuppen“.<br />

Begründung:<br />

Gemäß den Bestimmungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ist die<br />

Neuerrichtung landwirtschaftlicher Gebäude auf Freihalteflächen für Erholungszwecke<br />

ausgeschlossen.<br />

Im Zuge der Errichtung eines Lebensmittelmarktes muss eine bestehende<br />

Stallanlage abgetragen werden, weshalb die Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />

und des Flächenwidmungsplanes notwendig ist.<br />

Zur Umsetzung dieses Zieles ist daher der Verordnungstext des Örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes hinsichtlich der Bestimmungen des § 3 (Sicherung<br />

der Freihalteflächen) insofern zu ergänzen, als in Absatz 6 (Freihalteflächen<br />

für Erholungszwecke) landwirtschaftliche Nutzungen zur Bewirtschaftung<br />

der jeweiligen Freihalteflächen im unbedingt erforderlichen Ausmaß<br />

als zulässig erachtet werden.<br />

Laut Gutachten der Abteilung Agrarwirtschaft GZl. AGW-H8198/13 wird festgestellt,<br />

dass die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit besteht, soferne das<br />

Gebäude einer ausschließlich land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zugeführt<br />

wird.<br />

Der Entscheidung ist das Gutachten des Raumplaners Dr. Erich Ortner vom<br />

17.8.2010 zugrundegelegt.<br />

b) KRÖLL Richard, Laubichl 154, Gst.Nrn. 1739/2 und 1742/2 von „Freiland“<br />

in „Sonderfläche Stallgebäude“:<br />

Obmann MGR Hans Gasser führt zusammengefasst wie folgt aus:<br />

Der Antragsteller hat ein Baugesuch für die Errichtung eines kleinen Stallgebäudes<br />

in Ginzling im Bereich der ehemaligen „Goaßhütte“ eingereicht.<br />

Von der Abteilung Agrarwirtschaft wurde die Notwendigkeit der Stallerrichtung<br />

bestätigt und ein positives Gutachten erstellt.<br />

Gemäß den Bestimmungen des Raumordnungskonzeptes ist die Ausweisung<br />

einer Sonderfläche „Stallgebäude im Freiland“ notwendig und wurde<br />

daher der Raumplaner beauftragt, die erforderlichen Unterlagen zu erstellen,<br />

welche nunmehr vorliegen.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln einstimmig Folgendes:


- 63 -<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong> betreffend<br />

KRÖLL Richard, Laubichl 154, Gst.Nrn. 1739/2 und 1742/2 von bisher<br />

„Freiland“ in nunmehr „Sonderfläche Stallgebäude“.<br />

Begründung:<br />

Für die beabsichtigte Sonderflächenwidmung liegt eine positive Stellungnahme<br />

der Abteilung Agrarwirtschaft (GZl. AGW-H8198/12 vom 24.6.2010)<br />

vor, worin festgehalten wird, dass die Größe und Ausstattung des Wirtschaftsgebäudes<br />

dem landwirtschaftlichen Bedarf entspricht.<br />

Laut Gutachten des Raumplaners wird gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 unter<br />

raumordnerischen Gesichtspunkten vorbehaltlich der gutachterlichen<br />

Stellungnahmen (Rodungsbewilligung und Wildbach- und Lawinenverbauung)<br />

der Umwidmung von Teilflächen der Parzellen 1739/2 und 1742/2, KG.<br />

<strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit „Freiland“ in eine „Sonderfläche sonstige land- und<br />

forstwirtschaftliche Gebäude“ gemäß § 47 TROG 2006 mit der Zusatzfestlegung<br />

„Stallgebäude mit Heu- und Futterlager“ (SLG-3) zugestimmt.<br />

c) MOIGG Ferdinand, Laubichl 141, Teile der Gst.Nr. 718/1 von „Freiland“<br />

in „Tourismusgebiet“:<br />

Diese Angelegenheit wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 8.7.2010 aufgrund<br />

fehlender Projektsunterlagen zurückgestellt und der zuständige Ausschuss<br />

hat sich am 5.8.2010, Tagesordnungspunkt 2 d, nunmehr ausführlich<br />

mit dem geplanten Vorhaben befasst.<br />

Ferdinand Moigg hat ein Planungskonzept für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses<br />

mit Nebengebäude vorgelegt.<br />

Demnach soll auf der neuen Widmungsfläche im Ausmaß von ca. 720 m²<br />

ein Wohnhaus mit 2 Vollgeschoßen errichtet werden.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen ergehen, beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

einstimmig in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln Folgendes:<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong> betreffend<br />

MOIGG Ferdinand, Laubichl 141, Teile der Gst.Nr. 718/1 von bisher<br />

„Freiland“ in nunmehr „Tourismusgebiet“ gemäß § 40 Abs. 4 TROG 2006.<br />

Begründung:<br />

Laut Gutachten des Raumplaners Dr. Erich Ortner vom 9.6.2010 ist eine geringfügige<br />

Überschreitung der Bauplatzgrenzen zulässig, wenn der überwiegende<br />

Teil des jeweiligen Bauplatzes bereits als „Bauland“ oder „Sonderfläche“<br />

ausgewiesen ist und keine zusätzliche Bauplatztiefe geschaffen<br />

wird.<br />

Zur Vermeidung der weiteren Bauplatztiefe ist jedenfalls eine Grundstücksvereinigung<br />

notwendig.<br />

Gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 wird daher unter raumordnerischen Gesichtspunkten<br />

der Umwidmung der Parzelle 718/1 KG. <strong>Mayrhofen</strong> von der-


- 64 -<br />

zeit „Freiland“ in „Tourismusgebiet“ gemäß § 40 Abs. 4 TROG 2006 zugestimmt.<br />

TO.Punkt 6) Erlassung Allgemeiner und Ergänzender Bebauungsplan<br />

a) KRÖLL Franz, Hollenzen 73, Gst.Nrn. .831, 2008/1 und 2008/2:<br />

Hierzu frägt Bgm-Stv. Siegfried Erler beim Bauamtsleiter an, wie sich die<br />

Einfahrtssituation zu den einzelnen Grundparzellen planerisch gestaltet und<br />

inwieweit Vorkehrung getroffen wurde, dass Bauwerber Frey keinen Wohnblock<br />

errichten kann.<br />

MGR Hans Gasser erkundigt sich nach dem Stand der Grundteilungsbewilligung,<br />

woraufhin der Bürgermeister erklärt, diese nicht vor der heutigen <strong>Gemeinde</strong>ratsentscheidung<br />

ausstellen zu können.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird in offener Abstimmung<br />

einstimmig beschlossen:<br />

Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes gemäß<br />

§§ 54 ff und §§ 65 ff Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 auf Gst.Nrn. .831,<br />

2008/1 und 2008/2 laut vorliegendem Lageplan.<br />

Grundlage für den Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplan ist das<br />

Gutachten des Raumplaners Dipl.-Ing. Dr. Erich Ortner vom 14.6.2010.<br />

Gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes<br />

fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 65 Abs. 2 TROG 2006 den Beschluss über<br />

die Erlassung des Bebauungsplanes.<br />

Begründung:<br />

Der Planungsbereich ist als Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006<br />

gewidmet. Die gegenständlichen Grundparzellen stellen im Sinne des § 2<br />

Abs. 12 TBO 2001 einen Bauplatz dar.<br />

Die Erschließung erfolgt über öffentliches Wegegut – Gst.Nr. 2079 – bzw.<br />

über neu gebildete Erschließungswege im Inneren des neuen Siedlungsgebietes.<br />

Das Planungsgebiet ist im Bereich der kleinen Grundstücke mit maximal<br />

450 m² Grundfläche durch Doppelhäuser in gekuppelter Weise im Bereich<br />

der größeren Grundstücke (ca. 500 bis 750 m² Grundfläche) mit Einfamilienhäusern<br />

in offener Bauweise zu bebauen.<br />

Die höchstzulässige Anzahl der oberirdischen Geschoße wird mit höchstens<br />

2 oberirdischen Geschoßen festgesetzt (OG H 2). Dies entspricht den Verhältnissen<br />

der beabsichtigten Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung der<br />

relativ kleinen Grundstücksgröße.<br />

Durch diese Bestimmungen wird sichergestellt, dass sich die Baukörper hinsichtlich<br />

ihrer Ausmaße und Proportionen harmonisch in das Siedlungsgebiet<br />

eingliedern.


- 65 -<br />

b) MOIGG Johannes / Barbara, Am Marktplatz 204 – Teile Gst.Nr. 730:<br />

Eingangs angesprochen wird vom Bauamtsleiter die noch fehlende Unterschrift<br />

des Josef Moigg in Straßenangelegenheit Laubichl und die weiteren<br />

offenen Angelegenheiten der Zufahrt zum Moigg-Objekt Gästehaus „Olympia“<br />

über den Großparkplatz Mitte.<br />

MGR Helene Partoll erkundigt sich nach der Grundstücksgröße, MGR Roman<br />

Eberharter nach dem voraussichtlichen Bauvorhaben von Familie Johannes<br />

und Barbara Moigg.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

in offener Abstimmung einstimmig wie folgt:<br />

Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes gemäß<br />

§§ 54 ff und §§ 65 ff Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 auf Gst.Nr. 730,KG.<br />

<strong>Mayrhofen</strong>, laut vorliegendem Lageplan.<br />

Grundlage für den Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplan ist das<br />

Gutachten des Raumplaners Dipl.-Ing. Dr. Erich Ortner vom 19.8.2010.<br />

Gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes<br />

fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 65 Abs. 2 TROG 2006 den Beschluss über<br />

die Erlassung des Bebauungsplanes.<br />

Begründung:<br />

Der Planungsbereich ist als Sonderfläche für Widmung in verschiedenen<br />

Ebenen (SV-1) gemäß § 52 TROG 2006 gewidmet.<br />

Die gegenständliche Grundparzelle stellt im Sinne des § 2 Abs. 12 TBO<br />

2001 einen Bauplatz dar.<br />

Die Erschließung erfolgt über das Öffentliche Gut – Straßen und Wege<br />

(Gst.Nr. 1882/2).<br />

Die Festlegung der Straßenfluchtlinien erfolgt entlang einer bereits durchgeführten<br />

Wegverbreiterung mit Grüninsel. Die in der Natur erfolgte Abtretung<br />

der erforderlichen Grundflächen (Grüninsel und Gehweg) ist rechtlich sicher<br />

zu stellen.<br />

TO.Punkt 7) Vergabe Schindelabdeckung und Behindertenrampe Waldfriedhof<br />

Diese Angelegenheit wurde schon im Bauausschuss vorbereitet und liegen die<br />

Angebote der Firma Zimmerei Eberl sowie Firma Z-Bau-Luxner vor.<br />

In der anschließenden kurzen Beratung wird festgestellt, dass die Leistungen der<br />

beiden anbietenden Firmen vergleichbar sind und ein Abschluss vor Allerheiligen<br />

geplant wäre.


- 66 -<br />

Beschluss:<br />

Vergabe der Arbeiten an die Firma Z-Bau Luxner mit einem Auftragswert von<br />

€ 7.410,-- excl. MwSt.<br />

TO.Punkt 8) Genehmigung Protokoll 1. Umweltausschusssitzung vom 4.<br />

August 2010<br />

Umweltausschussobfrau MGR Monika Wechselberger trägt dieses Protokoll vor<br />

und es werden hieraus folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergänzungen vorgenommen.<br />

Zu Punkt 3 dieses Protokolls (Erhebung Gewerbeflächen / Sitzplätze Gastronomie<br />

für Müllgrundgebühr):<br />

Die Aussendung der Fragebögen an die Betriebsinhaber sollte Anfang Dezember<br />

2010 erfolgen.<br />

Nachdem die übrigen Punkte des gegenständlichen Protokolls keine Beschluss-<br />

Vorschläge beinhalten, wird dieses ohne weitere Wortmeldungen des <strong>Gemeinde</strong>-<br />

Rates zur Kenntnis genommen.<br />

TO.Punkt 9) Genehmigung Protokoll 1. Sitzung des Ausschusses für Jugend,<br />

Freizeit und Sport vom 26. August 2010<br />

Ausschussobmann MGR Hansjörg Geisler trägt dieses Protokoll vor und es werden<br />

hieraus folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergänzungen vorgenommen.<br />

Zu Punkt 2 dieses Protokolls (Skater-Rampe) spricht sich der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

grundsätzlich für die Errichtung einer Skater-Rampe angrenzend an den beste-<br />

Händen Beachvolleyballplatz des Sport- und Freizeitparkes aus.<br />

Der Bürgermeister ergänzt, es diene dem flotteren Vorgehen, wenn sich Vizebgm.<br />

Erler und MGR Martin Knauer als Koordinatoren dieser Sache annehmen.<br />

Zu Punkt 3 dieses Protokolls (Mayrhofer Sportpass) vertritt MGR Hans Gasser<br />

die Auffassung, es sei problematisch, das Sportpassangebot noch weiter über<br />

das Schulpflichtalter auszubauen.<br />

Frau MGR-EM Susanne Kröll stellt auf Anfrage von MGR Hans Gasser klar, die<br />

neue Gästekarte des Tourismusverbandes betreffe Ermäßigungen bei Freizeit-<br />

Anbietern, nicht jedoch bei Geschäften.<br />

Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />

Festlegung des Verkaufspreises des diesjährigen „Mayrhofner Sportpasses“ mit<br />

€ 199,-- bei gleichbleibendem Leistungsumfang.


- 67 -<br />

Zu Tagesordnungspunkt 5 a des Protokolls (Abrechnung Platzbenützung auswertiger<br />

Fußballmannschaften) berichtet der Vizebürgermeister, mit dem TVB<br />

die Abrechnung vorgenommen zu haben.<br />

Auf Anfrage MGR Hans Jörg Moigg erklärt der Bürgermeister, es sei keine Kostenpflicht<br />

gegeben, wenn 2 einheimische Hobby-Mannschaften in <strong>Mayrhofen</strong><br />

ein Spiel austragen.<br />

Zu Punkt 5 b des Protokolls (Freizeitpark / Familie Siegele) erklärt der Vorsitzende,<br />

die Firma Michael Mair werde sich um die zugesagte Verdunkelung<br />

kümmern.<br />

Zu Punkt 5 des Protokolls (Tag des Sports am 28.8.2010) spricht Obmann<br />

MGR Hansjörg Geisler von einem sehr regen Publikumsandrangs trotz schlechten<br />

Wetters und der Bürgermeister verliest ein Dankschreiben des Mitorganisators<br />

Markus Freund an alle, die zum guten Gelingen beigetragen haben.<br />

TO.Punkt 10) Genehmigung Protokoll 2. Sitzung des Ausschusses für<br />

Mayrhofner Kaufmannschaft, Ortsmarketing, Tourismus und<br />

Verkehr vom 17. August 2010<br />

Ausschussobmann MGR Hans Jörg Moigg trägt dieses Protokoll vor und es werden<br />

hieraus folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergänzungen vorgenommen.<br />

Zu Punkt 4 (Gutscheintaschen für Weihnachten) zeigt Obmann MGR Moigg<br />

ein Muster der Taschen und Gutscheine und er erläutert kurz die Zusammenarbeit<br />

mit der Firma Cicero.<br />

MGR Roman Eberharter befürwortet diese Aktion vollinhaltlich mit dem Erklären,<br />

diese fortzuführen, auch wenn sie im heurigen Jahr noch nicht voll durchschlagen<br />

sollte.<br />

MGR Hans Gasser spricht sich für eine Wiederbelegung der Parkscheinmünzen<br />

aus und Obmann MGR Moigg ergänzt, es sei auch in weiterer Folge von Erlebnisbad<br />

und Europahaus in diese Aktion gedacht.<br />

Zu Punkt 5 dieses Protokolls (Weitere Vorgangsweise Ampel Bahnhof) erklärt<br />

MGR Wolfgang Höllwarth eingangs, seines Erachtens hätte eine gebrauchte Ampel<br />

ausgereicht und MGR Hans Jörg Moigg rechtfertigt die geplante Anschaffung<br />

einer neuen Ampel mit der moderneren Technik, geringerem Stromverbrauch<br />

und längere Gewährleistung bei relativ geringer Preisdifferenz.<br />

Vizebgm. Siegfried Erler spricht von seinen Verhandlungen mit der Firma Siemens<br />

und der voraussichtlichen Kostenbeteiligung von <strong>Land</strong> und Zillertaler Verkehrsbetriebe<br />

AG.


- 68 -<br />

Beschluss:<br />

Dem Kauf einer neuen Bedarfsampel für den Bahnhof <strong>Mayrhofen</strong> gemäß vorliegendem<br />

Angebot der Firma Siemens wird zugestimmt und es ist beim <strong>Land</strong> Tirol<br />

sowie den Zillertaler Verkehrsbetrieben um Kostenbeteiligung anzusuchen.<br />

Zu Punkten 6 und 7 des Protokolls (Verkehrsangelegenheiten / Anträge an die<br />

Bezirkshauptmannschaft) wird festgestellt, dass der Schwerverkehr auf der<br />

Schwendaustraße ständig zunimmt und vor allem das in Schwendau / Kreuzlau<br />

befindliche Gewerbegebiet des Frächters und Baggerunternehmers Franz Rieser<br />

sicher erheblichen Anteil an dieser Verkehrsbelastung trägt.<br />

Schwerfahrzeuge befahren großteils die B169, um sodann über den Bahnübergang<br />

auf Mayrhofner <strong>Gemeinde</strong>gebiet in die Schwendaustraße einzubiegen und<br />

über die Klausenstegbrücke in Schwendauer <strong>Gemeinde</strong>gebiet weiter zu fahren.<br />

Überlegt wurde vom Ausschuss ein zeitlich begrenztes Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge<br />

wie auch eine Tonnagenbeschränkung, wobei der uneingeschränkte<br />

Schibusverkehr ebenso zu berücksichtigen wäre wie notwendige Zustelldienste.<br />

Obmann MGR Moigg weist jedoch darauf hin, im eigenen Wirkungsbereich der<br />

<strong>Gemeinde</strong> im Sinne des § 94 d der Straßenverkehrsordnung bestehen keine<br />

Möglichkeiten einer Steigerung der Lebensqualität der Anrainer durch Beschränkung<br />

des Schwerverkehrs, sodass die Verkehrsabteilung der Bezirkshauptmannschaft<br />

Schwaz um einen Augenschein bzw. Lösungsansatz gebeten wird.<br />

Die zu große Nähe des Schutzweges bei der Einfahrt Mitte zur B 169 stellt<br />

nach Ansicht des Ausschusses ein Gefährdungspotenzial dar und wäre die Verlegung<br />

um wenige Meter in Richtung „Elisabeth Hotel“ aus Sicherheitsgründen<br />

zielführender.<br />

Als begleitende Maßnahmen könnte sich die <strong>Gemeinde</strong> die Entfernung der rechten,<br />

B169-seitigen Randinsel sowie die Errichtung eines Geländers vorstellen,<br />

um die Fußgänger direkt zum Schutzweg zu leiten.<br />

Im Falle der Realisierung wären noch die, für die <strong>Gemeinde</strong> anfallenden Kosten<br />

dieser Maßnahmen zu erheben.<br />

Auch hier wäre der erste Schritt ein Lokalaugenschein durch die Bezirkshauptmannschaft.<br />

In einem Schreiben vom 17. August 2010 beschweren sich Anrainer des Ortsteiles<br />

Laubichl über die zum Großteil überhöhte Geschwindigkeit der Fahrzeuge<br />

auf der Strecke von der IQ-Tankstelle bis zum Ortsteil Laubichl.<br />

Der Ausschuss überlegte daher die Verlegung des Verkehrszeichens „erlaubte<br />

Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in südliche Richtung“ bis zum Haus 141 (Hotel<br />

garni „Almhof“ des Ferdinand Moigg).<br />

Beschluss:<br />

Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz möge auf Verordnungswege diese verkehrsregelnde<br />

Maßnahme treffen.


- 69 -<br />

Mit Schreiben vom 14. Juli 2010 haben Hans und Alberta Summerer, Zillerlände<br />

497, bei der <strong>Gemeinde</strong> einen Antrag gestellt, das bestehende Verkehrszeichen<br />

„Fahrverbot – ausgenommen Anrainer“ um ca. 200 Meter in Richtung<br />

Hauptstraße zu verlegen.<br />

Begründet wird dieser Antrag damit, dass vor allem Ortsunkundige oft die bestehende<br />

Beschilderung „Sackgasse“ übersehen und die Zillerlände dann bis zu deren<br />

Ende befahren (Bereich Haus Summerer), ohne eine Umkehrmöglichkeit zu<br />

finden bzw. sind die Hauseigentümer verständlicher Weise nicht bereit, auf Privatgrund<br />

eine Umkehrmöglichkeit offen zu halten.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat betont in der heutigen Beratung, dass mit Großhandel und<br />

Transporte Josef Rieser sich am Anfang der Zillerlände ein Großbetrieb befindet,<br />

welcher vom allgemeinen Fahrverbot nicht betroffen sein sollte.<br />

Die Verkehrsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Schwaz wird auch hier ersucht,<br />

eine Regelung im Sinne des Anrainerschreibens vorzuschlagen und einen<br />

Augenschein vorzunehmen.<br />

Sodann wird das gegenständliche Protokoll samt den darin enthaltenen Beschlüssen<br />

ohne weitere Stellungnahmen oder Änderungswünsche einstimmig<br />

genehmigt.<br />

TO.Punkt 11) Verordnung von Kurzparkzonen sowie Park- und Halteverboten<br />

auf Gst. Nrn. 740/4 und 824 GB. 87113 <strong>Mayrhofen</strong> (Parkplätze<br />

Europahaus)<br />

Nachdem Vizebgm. Siegfried Erler anhand eines Planes die neuesten Erkenntnisse<br />

betreffend Parkplatzregelung Europahaus erläutert, beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

heute ohne weitere Wortmeldungen und in Ergänzung der Verordnung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 9.6.2010 wie folgt:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong> verordnet gemäß § 94 d in Verbindung mit § 43<br />

Absatz 1 Straßenverkehrsordnung 1960:<br />

a) Auf der Gst.Nr. 740/4 im Bereich Einfahrt Parkplatz Europahaus Ost auf einer<br />

Länge von 40 m ein beidseitiges Halte- und Parkverbot.<br />

b) Auf der Südostseite der Gst.Nr. 824 im Bereich der Abfahrtsrampe zu den<br />

Europahaus-Lagerräumen auf einer Länge von 30 m ein beidseitiges Halte-<br />

und Parkverbot, ausgenommen Lieferanten- und Zustelldienste.<br />

c) Auf der Nordseite der Gst.Nr. 824 die Errichtung einer öffentlichen, gebührenpflichtigen<br />

Kurzparkzone mit einer höchstzulässigen Parkdauer von 90<br />

Minuten.


- 70 -<br />

Diese Kurzparkzone unterliegt der Gebührenpflicht an allen Tagen im<br />

Zeitraum von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Gebühr ist zu entrichten durch<br />

Lösung eines Parktickets, wofür die <strong>Gemeinde</strong> einen Parkscheinautomaten<br />

in diesem Bereich aufgestellt hat.<br />

Die Parkgebühr beträgt – wie mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 10.12.<br />

2009 für gebührenpflichtige Kurzparkzonen festgelegt wurde – wie<br />

folgt:<br />

€ 0,50 für eine Parkdauer bis 30 Minuten<br />

€ 1,00 für eine Parkdauer bis 60 Minuten<br />

€ 1,50 für eine Parkdauer bis 90 Minuten<br />

d) An der Südseite der Gst.Nr. 824 die Errichtung einer öffentlichen, gebührenpflichtigen<br />

Kurzparkzone mit einer höchstzulässigen Parkdauer von 90 Minuten.<br />

Diese Kurzparkzone unterliegt der Gebührenpflicht an allen Tagen im<br />

Zeitraum von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, wobei die ersten 30 Minuten der<br />

Parkdauer gebührenfrei sind und der Beginn der Parkzeit mit einer Parkscheibe<br />

nachzuweisen ist.<br />

Die weitere Gebühr für 60 Minuten bis zur höchstzulässigen Parkdauer von<br />

90 Minuten ist zu entrichten durch Lösung eines Parktickets, wofür die <strong>Gemeinde</strong><br />

einen Parkscheinautomaten in diesem Bereich aufgestellt hat.<br />

Die Parkgebühr beträgt - wie mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 10.12.<br />

2009 festgelegt wurde - für eine Parkdauer bis 30 Minuten € 0,50 und<br />

für eine Parkdauer bis 60 Minuten € 1,00.<br />

TO.Punkt 12) Antrag Martin und Markus Kröll, Hollenzen 111, auf Verordnung<br />

gemäß § 3 Abs. 6 Tiroler Campinggesetz 2001<br />

Mit Eingang vom 17. August 2010 stellten Martin und Markus Kröll, Hollenzen<br />

111, den Antrag, für den Bereich der „Bruggerstube“ eine Verordnung nach dem<br />

Tiroler Campinggesetz zu beschließen.<br />

Die Vorbehandlung dieses Antrages erfolgte in der 2. Sitzung des Verkehrsausschusses<br />

zu TO.Punkt 8 d.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat trifft heute hierzu keine Ergänzungen und verordnet wie folgt:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> erkennt im gegenständlichen Falle einen besonderen örtlichen<br />

Bedarf im Sinne des § 3 Abs. 6 Tiroler Campinggesetz 2001 und erteilt auf dem<br />

Verordnungswege für Teile der Gst.Nr. 2009/1, situiert südlich des Gasthauses<br />

„Bruggerstube“, eine Ausnahme vom Verbot nach Abs. 1 des zitierten Gesetzes.


- 71 -<br />

Zur Wahrung der im § 5 Abs. 2 lit. a bis c leg. cit. angeführten Interessen unterliegt<br />

dieses Ausnahmeverbot folgenden Beschränkungen:<br />

1) Das Campieren auf vorgenannter Grundfläche wird für den Zeitraum von 3<br />

Jahren, sohin Ende September 2013, erlaubt.<br />

2) Das Campieren ist lediglich in den Monaten Mai bis September jeden Jahres<br />

gestattet.<br />

3) Die maximale Aufenthaltsdauer je Camper bzw. mobiler Unterkunft ist mit<br />

3 Tagen beschränkt.<br />

4) Die maximale Anzahl der zur Verfügung gestellten Campingplätze ist auf<br />

10 Standplätze beschränkt.<br />

Der Bürgermeister ergänzt nach erfolgter Beschlussfassung, diese Verordnung<br />

wird für den Zeitraum von 14 Tagen kundgemacht und unterliege der Genehmigungspflicht<br />

des <strong>Land</strong>es im Sinne des § 122 Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung.<br />

TO.Punkt 13) Berichte Bürgermeister, Anträge, Anfragen, Allfälliges (§ 42<br />

Abs. 3 TGO)<br />

Verlesen wird ein Schreiben von BMK-Obmann MGR Roman Eberharter mit dem<br />

Termin Verabschiedung Altgemeinderäte, welcher mit einer Ehrung von Mitgliedern<br />

der Bundesmusikkapelle im Hotel „Rose“ am 24.9.2010 kollidiert.<br />

Der Bürgermeister informiert über den Tod von Weihbischof Jakob Mayr der<br />

Erzdiözese Salzburg, welcher früher auch Kooperator und <strong>Mayrhofen</strong> war.<br />

Der Werbetafel „Mountain-lodge“ der Daniela Posch wird die Aufstellung versagt.<br />

Dem Zahnkariesprophylaxe-Programm für Kindergarten und Volksschule wird<br />

zugestimmt.<br />

MGR Franz Eberharter lobt die Verkehrsregelung bei Beerdigungen durch den<br />

<strong>Gemeinde</strong>polizisten.<br />

MGR Monika Wechselberger ersucht um kostenlose Einschaltung einer Veröffentlichung<br />

für die Pfarre im Amtsblatt „Zillertaler Heimatstimme“ in der ersten<br />

Novemberwoche und wird dies vom Bürgermeister zugesagt.<br />

Sodann erklärt Frau MGR Wechselberger, in Hinkunft Tonbandaufzeichnungen<br />

bei Sitzungen zur besseren Merkbarkeit der Sitzungsinhalte vornehmen zu wollen.<br />

Dieses Thema wird sodann dem <strong>Gemeinde</strong>vorstand übertragen.


- 72 -<br />

MGR Hans Jörg Moigg bemerkt, es herrsche bei den Plakatierungswänden<br />

<strong>Gemeinde</strong> noch Verbesserungsbedarf und auch dieses Thema wird dem <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

zugeführt.<br />

Zum weiteren Vorgehen Ortschronik wird festgehalten, es möge eine Ausschreibung<br />

für den Druck erfolgen und zumindest ein Teil der Druckkosten mit<br />

Zahlungsziel 2011 nach Möglichkeit vorgesehen werden.<br />

Ende Öffentlicher Teil der Sitzung: 22.40 Uhr<br />

Hinweis<br />

Dieses Protokoll wurde in der 6. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 2. November 2010 ohne<br />

Änderungen genehmigt und gem. § 46 (4) TGO unterfertigt.


- 73 -

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