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P R O T O K O L L<br />
der 53. Sitzung des G E M E I N D E R A T E S vom 11. Februar 2010<br />
um 19.00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>sitzungssaal.<br />
Anwesend: Bgm. Günter FANKHAUSER<br />
Bgm-Stv. Hans GASSER<br />
MGR Siegfried ERLER<br />
MGR Wolfgang HÖLLWARTH<br />
MGR Brigitte OBLASSER<br />
MGR Hansjörg GEISLER<br />
MGR Siegfried HACKLER<br />
MGR Helene PARTOLL<br />
MGR Rosa ZOTTL<br />
MGR Franz EBERHARTER<br />
MGR Markus BACHER<br />
MGR Markus FREUND<br />
MGR-EM Franz NIEDERTSCHEIDER (für MGR Heinz KRÖLL)<br />
MGR-EM Hans VOLGGER (für MGR Wilhelm PFISTER)<br />
Entschuldigt: MGR Andreas HUNDSBICHLER<br />
Außerdem anwesend: Bauamtsleiter Ing. Paul STEGER und<br />
Dipl.-Ing. Andreas WALDER (bis TO.Punkt 7 / 21.30 Uhr)<br />
Schriftführer: AL Dr. Wolfgang STÖCKL<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung<br />
der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit<br />
2. Genehmigung Protokoll 52. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 10. Dezember 2009<br />
3. Genehmigung Protokoll 17. Umweltausschuss-Sitzung vom 1. Februar 2010 mit<br />
Festlegung weiterer Vorgangsweise Recyclinghofbetreuung<br />
4. Genehmigung Protokoll 22. Bauausschuss-Sitzung vom 3. Februar 2010<br />
5. Genehmigung Protokoll 34. Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung, Verkehr,<br />
Raumordnung und Bebauungsplan vom 9. Februar 2010<br />
6. Änderungen Flächenwidmungsplan:<br />
a) KRÖLL Franz, Hollenzen 71, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Bp. 831 von „landwirtschaftlichem<br />
Mischgebiet (L)“ in „Wohngebiet (W)“ gemäß § 38 Abs. 1<br />
Tiroler Raumordnungsgesetz 2006
- 618 -<br />
b) GAGER Komm.-Rat Manfred, Am Marienbrunnen 348, 6290 <strong>Mayrhofen</strong><br />
– Gst.Nr. 1886 und Bp. 149, Korrektur „Sonderfläche auf verschiedenen<br />
Ebenen (SV-1)“<br />
c) GEISLER Rudolf, Rauchenwald 658, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nr. 1022<br />
von „Freiland“ in „Wohngebiet (Wg)“<br />
d) THANNER Josef, Fischerstraße 502, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Teile der Gst.<br />
Nr. 928/7 und Zillerregulierungsgenossenschaft – Teile der Gst.Nr.<br />
1921/4 von „Freiland“ in „Wohngebiet (W)“<br />
e) FANKHAUSER Astrid, Schmiedwiese 170, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Teile der<br />
Gst.Nr. 2129 von „Freiland“ in „Sonderfläche Betriebsgebäude“<br />
f) MAYRHOFNER BERGBAHNEN AG:<br />
� Umwidmung der Parzellen 1466/2, 1466/6 und von Teilflächen der<br />
Parzellen 1320/1 und 1466/1, KG <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit Sonderfläche<br />
„Liftstation“ bzw. Freiland in Sonderfläche mit Mehrfachfestlegungen:<br />
„Schilift Bergstation mit technischen Versorgungseinrichtungen wie:<br />
Werkstatt, Pistengerätegarage, Lager“ (SLiV), u. „Gastronomiebetrieb<br />
mit betriebstechnisch notwendigen Mitarbeiterunterkünften“<br />
(GbMu) gemäß § 43 Abs. 1 lit. a TROG 2006<br />
� Umwidmung von Teilflächen der Parzelle 1466/1, KG <strong>Mayrhofen</strong>,<br />
von derzeit Sonderfläche „Liftstation“ in Freiland gemäß § 41 Abs. 1<br />
TROG 2006<br />
g) OBERMAIR Franz, Am Marktplatz 214, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nrn.<br />
745/1, 746/2 und 746/3 zur Errichtung „Parkplatz Einfahrt Nord“<br />
7. Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes:<br />
EBERL Hermann, Dorf Haus 773, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nr. 1190/1<br />
Vertraulicher Teil<br />
8. Genehmigung Protokoll der 64. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes und Finanzausschusses<br />
vom 26. Jänner 2010<br />
9. Behandlung von Erstanträgen und Folgeanträgen auf Gewährung von Mietzinsbeihilfe<br />
und eines Folgeantrages auf Gewährung Annuitätenbeihilfe<br />
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-<br />
TO.Punkt 1) Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Bürgermeister,<br />
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der<br />
Beschlussfähigkeit<br />
Bürgermeister Günter Fankhauser eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden<br />
und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.<br />
Gegen die Tagesordnung besteht kein Einwand.
- 619 -<br />
Aufgelegt ist das Protokoll der 34. Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung,<br />
Verkehr, Raumordnung und Bebauungsplan vom 9.2.2010.<br />
Als Tagesordnungspunkt 7 a wird aufgenommen: „Berichte Bürgermeister, Anträge,<br />
Anfragen, Allfälliges gem. § 42 Abs. 3 TGO 2001“.<br />
Sodann wird auf Antrag des Bürgermeisters der Tagesordnungspunkt 7 mit einstimmigem<br />
Beschluss wie folgt ergänzt:<br />
„Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes für die Gst.Nr.<br />
1900/1 sowie Antrag auf Flächenwidmungsplanänderung für die Gst.Nrn. 1190/1 und<br />
1900/1 des Hermann Eberl von bisher Freiland in künftig Wohngebiet“.<br />
TO.Punkt 2) Genehmigung des Protokolls der 52. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom<br />
10. Dezember 2009<br />
Zu Seite 597 / unten (Ampel Bahnhofskreuzung und Fließverkehrsregelung Polizist<br />
Wernig) erklärt der Bürgermeister auf Anfrage von MGR Wolfgang Höllwarth,<br />
das Projekt Bahnhofsampel weiter zu betreiben und als nächsten Schritt ein Gespräch<br />
mit Grundeigentümer Josef Moigg führen zu wollen.<br />
Zu Seite 611 / 3. Absatz von unten (ASVÖ-Förderung für Sportvereinigung <strong>Mayrhofen</strong><br />
/ Sektion Fußball) berichtet Amtsleiter Dr. Wolfgang Stöckl kurz von seinem<br />
Telefonat mit Siegfried Mair und Gerhard Neurauter vom Tiroler Fußballverband, wonach<br />
kein Pachtvertrag sondern eine einfache „Nutzungsvereinbarung“ mit einer<br />
Laufzeit von 10 Jahren, abgeschlossen zwischen der SVg-<strong>Mayrhofen</strong> als Nutzungsnehmerin<br />
und der Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong> als Grundeigentümerin des „alten Fußballplatzes“<br />
ausreicht, um die zugesagte Unterstützung zur Modernisierung der Beleuchtungsanlage<br />
von € 4.000,-- zu erhalten.<br />
Sodann wird festgelegt, den zu erstellenden Nutzungsvertrag in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>vorstandssitzung<br />
vorzulegen.<br />
Im übrigen erfolgen keine Wortmeldungen zu diesem Protokoll und wird dieses sodann<br />
samt den darin enthaltenen Beschlüssen einstimmig genehmigt und gemäß<br />
§ 46 (4) Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung 2001 unterfertigt.<br />
TO.Punkt 3) Genehmigung des Protokolls der 17. Umweltausschuss-Sitzung<br />
vom 1. Februar 2010 mit Festlegung weiterer Vorgangsweise<br />
Recyclinghofbetreuung<br />
Ausschussobmann MGR Siegfried Hackler trägt das gegenständliche Protokoll vollinhaltlich<br />
vor und es werden hieraus folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergänzungen<br />
vorgenommen:<br />
Zu Punkt 2 des Ausschussprotokolls (Weitere Vorgangsweise Recyclinghofbetreuung)<br />
wird eine Berichtigung dahingehend vorgenommen, als der Abfallwirtschaftsverband<br />
Unterland in weiterer Folge die ATM mit der Recyclinghof-Betreuung
- 620 -<br />
beauftragt, diese jedoch nicht die Betreuung an die Tochtergesellschaft „ATM“-Umwelttechnik<br />
weitergibt.<br />
Zum diesbezüglichen Beschlussvorschlag an den <strong>Gemeinde</strong>rat erwähnt der Bürgermeister,<br />
dass aus Gründen der besseren zeitlichen Abwicklung die Betreuung des<br />
Abfallwirtschaftsverbandes Unterlandes erst mit Wirkung 1. Mai 2010 erfolgen solle.<br />
Obmann MGR Hackler erläutert sodann, dass der im Ausschussprotokoll erwähnte<br />
„Wertsteigerungsindex“ zum Betreuungsentgelt ein Indikator sein müsste, der sich<br />
an den Personalkosten orientiert.<br />
Mit der Bemerkung, welche <strong>Gemeinde</strong>n dem Abfallwirtschaftsverband Unterland angehören,<br />
verliest der Bürgermeister einen Aktenvermerk von ATM-Geschäftsführer<br />
Dr. Alfred Egger über ein Telefonat mit Herrn Dr. Volker Wurdinger als Vorsitzenden<br />
des UVS-Vergabesenates, wonach gegen das geplante Vorgehen zur Beauftragung<br />
des Abfallwirtschaftsverbandes Unterland mit der Recyclinghof-Betreuung keine vergaberechtlichen<br />
Bedenken geäußert werden.<br />
Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat heute folgenden<br />
einstimmigen Beschluss:<br />
„Der Abfallwirtschaftsverband Unterland möge seine statutenmäßig festgelegte<br />
Kompetenz zum Betrieb von Recyclinghöfen wahrnehmen und somit überträgt die<br />
Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong> die Recyclinghofbetreuung an den Abfallwirtschaftsverband<br />
Unterland formell mit Wirkung ab 1. Mai 2010, sofern diese Kompetenz dazu<br />
noch nicht übergegangen ist.“<br />
Sodann wird das gegenständliche Protokoll samt den darin enthaltenen Beschlüssen<br />
ohne weitere Stellungnahmen oder Änderungswünsche einstimmig genehmigt.<br />
TO.Punkt 4) Genehmigung des Protokolls der 22. Bauausschuss-Sitzung<br />
vom 3. Februar 2010<br />
Bauausschussobmann MGR Siegfried Erler trägt dieses Protokoll vor und es werden<br />
hieraus folgende Beschlüsse gefasst und Ergänzungen vorgenommen:<br />
Eingangs bemerkt Ausschussobmann Erler, dass die Sitzung von ihm als Obmann -<br />
und nicht wie im Protokoll erwähnt - vom Bürgermeister eröffnet wurde.<br />
Zu Punkt 2 des Protokolls (Gehwegräumgerät) wird festgestellt, dass die Kosten<br />
einer allfälligen Neuanschaffung zwar nicht im Budget 2010 veranschlagt sind, im<br />
Falle einer größeren Reparatur des derzeit im Einsatz befindlichen Gerätes, Baujahr<br />
1992, der Austausch erforderlich erscheint.<br />
Zum Thema Spielplatzerweiterung Kindergarten richtet Obmann Erler auf diesem<br />
Wege seinen Dank für das Entgegenkommen an die Diözese bzw. Herrn Pfarrer<br />
Mag. Alois Moser und Herrn Bauamtsleiter Ing. Paul Steger für die Koordination der<br />
Platzerweiterung.
- 621 -<br />
Zum Kinderspielplatz im Freizeitpark nimmt Obmann Erler auch Bezug auf die<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstandssitzung vom 26.1.2010, wonach TVB-Obmann Andreas Hundsbichler<br />
ebenso eine finanzielle Beteiligung des Tourismusverbandes zugesagt hat<br />
wie Vizebgm. Hans Gasser in seiner Eigenschaft als Obmann der Wassergenossenschaft<br />
vorbehaltlich einer Entscheidung im betreffenden Ausschuss.<br />
Zum Kunstrasenplatz des neuen Sport- und Freizeitparkes erwähnt der Ausschussvorsitzende,<br />
in diesem Winter konnte eine Räumung mangels technischen Gerätes<br />
noch nicht vorgenommen werden, aber es wurden schon Geräte begutachtet.<br />
Für den Winter 2010/2011 wird jedenfalls ein Räumgerät angeschafft.<br />
Zum Abschluss dieses Punktes erwähnt Bgm. Fankhauser die Tatsache, dass das<br />
Flutlicht in Richtung Haus Familie Siegele etwas abzuändern sei.<br />
Beschluss:<br />
Dem Vorschlag des Bauausschusses wird zugestimmt, das Pflegegerät Kunstrasenplatz<br />
mit fixer Kehr- und Saugeinrichtung gemäß Angebot der Firma Ortner & Stanger<br />
mit einem Kaufpreis von € 15.600,-- anzuschaffen.<br />
Zu Punkt 3 des Ausschussprotokolls (neues Schulgebäude) erkundigt sich Frau<br />
MGR Helene Partoll nach dem Leistungsumfang der Position „Bepflanzung Schulhof“,<br />
nachdem ihr der veranschlagte Betrag von € 10.000,-- als relativ hoch erscheint<br />
und Bauamtsleiter Ing. Paul Steger erteilt die diesbezügliche Antwort.<br />
Der Bürgermeister erwähnt bei dieser Gelegenheit eine Wahlwerbung der Liste 2 im<br />
Internet und legt Wert auf die Feststellung, dass der geplante Kinderspielplatz genauso<br />
wie der Sport- und Freizeitpark aufgrund einstimmiger <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse<br />
verwirklicht worden sind und auch die <strong>Gemeinde</strong>räte MGR Siegfried Erler<br />
und TVB-Obmann Andreas Hundsbichler als Geschäftsführer des Erlebnisbades immer<br />
in die Umsetzung eingebunden waren.<br />
Es solle auch in der derzeitigen Wahlkampfphase nicht der Eindruck erweckt werden,<br />
dass diese Vorhaben ausschließlich auf die Initiative einer bestimmten <strong>Gemeinde</strong>ratsliste<br />
zurückzuführen sind, so der Bürgermeister.<br />
Zur Vergabe Schulküche als Teil des Gesamtkonzeptes verliest Ausschussobmann<br />
MGR Erler nochmals die Anbotssummen aller Anbieter unter Berücksichtigung der<br />
Nachlässe.<br />
Beschluss:<br />
Es wird gemäß Anbotsprüfung durch Herrn Architekten Bittner der Billigstbieterin Fa.<br />
„Conen GmbH“ der Auftrag zur Lieferung und Montage der Schulküchenmöbel zum<br />
Endpreis von € 51.023,61 erteilt.<br />
Zur Anschaffung „Interaktive Tafeln“ für den Schulbau-Altbestand wird grundsätzlich<br />
festgehalten, es möge vor allem aus Gründen der Folgekosten bzw. Servicevereinfachung<br />
Systemgleichheit hergestellt werden mit den bereits vorhandenen interaktiven<br />
Tafeln des neuen Schulgebäudes.<br />
Sodann wird berichtet von einer Abklärung des Kassenleiters Jochen Troppmair mit<br />
dem Vergaberechtsexperten Dr. Günther Gast, der eine Beauftragung der bisherigen<br />
Firma „innvision Medien & Technik GmbH“ als vergaberechtlich nicht bedenklich erachtet.
- 622 -<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ermächtigt den Schulbauausschuss, nach entsprechender Rücksprache<br />
mit Hauptschuldirektor Peter Lechner und Christian Wahlen als Direktor der<br />
Polytechnischen Schule die Vergabe der Anschaffung dieser Schultafeln im Werte<br />
von € 58.389,16 vorzunehmen.<br />
Zu Punkt 4 d des Ausschussprotokolls (Weginstandsetzung Hausererberg) erkundigt<br />
sich MGR Hansjörg Geisler nach dem Hintergrund der 30%-Beteiligung der<br />
Mayrhofner Bergbahnen AG und Bauamtsleiter Ing. Paul Steger beantwortet dies.<br />
Zu Punkt 4 f des Ausschussprotokolls (Gestaltung Pavillonplatz) erklärt der Bürgermeister<br />
auf Wortmeldung von MGR Wolfgang Höllwarth, dieses Projekt sei vorläufig<br />
zurückgestellt, sodass vorerst keine weiteren Planungskosten mehr anfallen.<br />
Zu Punkt 4 g des Ausschussprotokolls (Gehsteig Rauchenwaldgasse) wird als<br />
nächster Schritt ein Gespräch mit Familie Helmut und Bernhard Kröll zu führen sein.<br />
Zu Punkt 4 h des Ausschussprotokolls (Tribünenmauer Sportplatz) wird sich laut<br />
Ausschussobmann Erler in absehbarer Zeit nichts Wesentliches ändern können.<br />
Zu Punkt 5 des Ausschussprotokolls (Bestandspläne Altes Schulhaus und Nutzung<br />
Keller Turnhallenanbau) wird demnächst mit Herrn Architekten Werner Sallmann<br />
aus Hall Kontakt aufgenommen, der im Zuge des <strong>Gemeinde</strong>amtsumbaues einen<br />
kostenlosen Planungsentwurf für das „Alte Schulhaus“ zur langfristigen Realisierung<br />
als Ortsmuseum zugesagt hat.<br />
Dabei erklärt der <strong>Gemeinde</strong>rat heute die grundsätzliche Zustimmung, der <strong>Land</strong>jugend<br />
<strong>Mayrhofen</strong> in Ermangelung von Alternativen eine Räumlichkeit im „Alten Schulhaus“<br />
gegen jederzeitigen Widerruf und entsprechender Verpflichtungserklärung gemäß<br />
deren Ansuchens vom 4.1.2010 zur Verfügung zu stellen.<br />
Zu Tagesordnungspunkt 6 a des Ausschussprotokolls (Zufahrtsstraßen Dornau<br />
und Lände – Regelung mit Zillerregulierungsgenossenschaft) erkundigt sich<br />
MGR Wolfgang Höllwarth nach dem ungefähren Quadratmeterausmaß der gegenständlichen<br />
Flächen.<br />
Vizebgm. Hans Gasser berichtet über die Festlegung in der Jahreshauptversammlung<br />
der Zillerregulierungsgenossenschaft und die Weiterbehandlung in deren Ausschuss.<br />
Dabei bejaht er auf Anfrage von MGR-EM Johann Volgger die Weiterexi-<br />
stenz dieser Genossenschaft.<br />
Zu Tagesordnungspunkt 6 d des Ausschussprotokolls (Herstellung Grundbuchsordnung<br />
Gehsteig Hollenzen) wird berichtet von der ausständigen Schlussbegehung<br />
und der danach vorgesehenen Grundbuchseintragung.<br />
Zu Tagesordnungspunkt 7 des Ausschussprotokolls (Verordnungen Kanal, Friedhof,<br />
Parkplätze) verweist Ausschussobmann MGR Erler auf die dringende Behandlung<br />
der Überarbeitung dieser älteren Verordnungen im <strong>Gemeinde</strong>vorstand der<br />
nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratsperiode.<br />
Zu Tagesordnungspunkt 8 des Ausschussprotokolls (Straßenbeleuchtung) informiert<br />
Obmann Erler über ein weiteres Einsparungspotential mittels Dämmerungs-
- 623 -<br />
schalter und die Herausforderung für den neuen <strong>Gemeinde</strong>rat, das Thema Straßen-<br />
und Weihnachtsbeleuchtung zu finalisieren.<br />
Zu Tagesordnungspunkt 9 des Ausschussprotokolls (Anstellung Bauamtsmitarbeiter)<br />
ist die diesbezügliche Ausschreibung im Frühsommer dieses Jahres geplant.<br />
Zu Tagesordnungspunkt 11 a des Ausschussprotokolls (frühere Wohnung Saurwein<br />
im Amtsgebäude) berichtet der Bürgermeister vom Vorliegen der Verpflichtungserklärung,<br />
welche der Bauausschuss aus Gründen der rechtlichen Sicherheit<br />
gefordert hat. Dieses Schriftstück ist von Amtsleiter Dr. Wolfgang Stöckl verfasst und<br />
von Frau Gertrud Saurwein unterzeichnet worden.<br />
Nachdem Bauausschussobmann MGR Siegfried Erler auf die voraussichtlichen Kosten<br />
der Wohnungsräumung hinweist, fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat heute auf Antrag des<br />
Bürgermeisters den einstimmigen Beschluss, die Räumung der Wohnung Amtsgebäude<br />
samt Entsorgung der darin befindlichen Gegenstände durch die <strong>Gemeinde</strong>arbeiter<br />
vornehmen zu lassen.<br />
Zu Tagesordnungspunkt 11 b des Ausschussprotokolls (Salzstreuung) beanstandet<br />
Obmann MGR Erler den hohen Salzverbrauch dieses Winters und ersucht die Bauabteilung,<br />
mit dem Bauhofleiter ein Fachgespräch über die künftige Reduktion der<br />
Salzstreumenge zu sprechen.<br />
Sodann wird das gegenständliche Protokoll samt den darin enthaltenen Beschlüssen<br />
ohne weitere Stellungnahmen oder Änderungswünsche einstimmig genehmigt.<br />
TO.Punkt 5) Genehmigung Protokoll 34. Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung,<br />
Verkehr, Raumordnung und Bebauungsplan vom<br />
9. Februar 2010<br />
Ausschussobmann Bgm-Stv. Hans Gasser trägt dieses Protokoll vor und es werden<br />
hieraus folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergänzungen vorgenommen:<br />
Zu Punkt 2 a des Protokolls (KRÖLL Franz, Hollenzen 71, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Bp.<br />
831 von „landwirtschaftlichem Mischgebiet (L)“ in „Wohngebiet (W)“ gemäß<br />
§ 38 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006) stellt der Ausschuss an den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
den Antrag, die Bp. 831 von derzeit „landwirtschaftliches Mischgebiet“ in<br />
„Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 umzuwidmen.<br />
Obmann Gasser zeigt die planliche Darstellung und verweist sodann darauf, dass<br />
der Widmungsvorgang zu Tagesordnungspunkt 6 a dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorzunehmen<br />
ist.<br />
Zu Punkt 2 b des Protokolls (GAGER Komm.-Rat Manfred, Am Marienbrunnen<br />
348, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nr. 1886 und Bp. 149, Korrektur „Sonderfläche auf<br />
verschiedenen Ebenen (SV-1)“ wird darauf verwiesen, im Zuge der Erlassung des<br />
Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes wurde vom Raumplaner festge-<br />
stellt, dass die Widmungsgrenzen im Bereich des Hoteleinganges nicht den bestehenden<br />
Grundgrenzen nach dem durchgeführten Grundtausch entsprechen.
- 624 -<br />
Auf Grund dieses Sachverhaltes hat der Raumplaner die Widmungsänderung vorbereitet.<br />
Demnach sollen Teile der Gp. 1886 von derzeit „Sonderfläche Widmung in verschiedenen<br />
Ebenen (SV1)“ in „Verkehrsfläche“ der <strong>Gemeinde</strong> gemäß § 53 Abs. 3 TROG<br />
2006 bzw. Teilflächen der Bp. 149 von derzeit „Verkehrsfläche“ in eine „Sonderflächenwidmung<br />
in verschiedenen Ebenen (SV1)“ umgewidmet werden.<br />
Der Ausschuss stellt den Antrag, die Korrektur des Flächenwidmungsplanes im gegenständlichen<br />
Bereich im Sinne des Raumordnungsgutachtens vorzunehmen.<br />
Obmann Gasser zeigt die planliche Darstellung und verweist sodann darauf, dass<br />
der Widmungsvorgang zu Tagesordnungspunkt 6 b dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorzunehmen<br />
ist.<br />
Zu Punkt Paul 2 c des Protokolls (GEISLER Rudolf, Rauchenwald 658, 6290<br />
<strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nr. 1022 von „Freiland“ in „Wohngebiet (Wg)“:<br />
Anlässlich einer früheren <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wurde der beantragten Flächenwidmungsplanänderung<br />
unter der Bedingung eines ergänzenden Raumordnungsgutachtens<br />
zugestimmt und die beabsichtigte Widmung mit der Abteilung Raum-ordnung<br />
des <strong>Land</strong>es besprochen und bestehen landesseits keine Einwände gegen die<br />
geplante Umwidmung der Gst.Nr. 1022 von bisher „Freiland“ in künftig „Gemischtes<br />
Wohngebiet“.<br />
Beratung:<br />
Obmann Hans Gasser weist in der heutigen Sitzung im Hinblick auf allfällige, künftige<br />
Nutzungskonflikte ausdrücklich hin. Zudem sehe Raumplaner Dr. Ortner im<br />
Zuge der Vorbereitung der Umwidmung einen Widerspruch zum Örtlichen Raumordnungskonzept.<br />
In der Folge erläutert der Bürgermeister nochmals die Motive von Rudolf Geisler zur<br />
beabsichtigten Widmung, wobei er ausdrücklich festhält, dass die Sicherstellung der<br />
Zufahrt im Plan ausgewiesen ist.<br />
MGR Hansjörg Geisler stellt die Anfrage nach dem Grund der derzeitigen Auspflockung<br />
unterhalb Liegenschaft Raumausstatter Fischer in der Rauchenwaldgasse<br />
und Bauamtsleiter Ing. Paul Steger erläutert auf Anfrage Vizebgm. Hans Gasser,<br />
dass derzeit nur die Fahrbahnbreite Gegenstand der Erörterung war und die Situation<br />
Gehsteig anlässlich einer künftigen Bauverhandlung zu regeln wäre.<br />
Sodann verweist Obmann Vizebgm. Hans Gasser darauf, dass der Widmungsvorgang<br />
zu Tagesordnungspunkt 6 c dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorzunehmen ist.<br />
Zu 2 d des Protokolls (SPORTCLINIC ZILLERTAL, Stillupklamm 830 und Günther<br />
SCHRAGL, Stillupklamm 826, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Teile der Gst.Nr. 1223/1 von<br />
„Freiland“ in “Sonderfläche Parkplatz“) wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat in einer der nächsten<br />
Sitzungen behandelt werden, zumal die Unterlagen nicht zeitgerecht eingereicht<br />
worden sind und noch Raumplaner Dr. Erich Ortner zu befassen ist.
- 625 -<br />
Zu Punkt 2 e des Protokolls (THANNER Josef, Fischerstraße 502, 6290 <strong>Mayrhofen</strong><br />
– Teile der Gst.Nr. 928/7 und Zillerregulierungsgenossenschaft – Teile der<br />
Gst.Nr. 1921/4 von „Freiland“ in „Wohngebiet)“ berichten Bgm. Fankhauser und<br />
Obmann Hans Gasser vom neuesten Stand der Verhandlungen zum Zwecke der Errichtung<br />
eines sozialen Wohnbaues im Bereich der Zillerlände.<br />
Eine Bebauung des verfügbaren Grundstückes erscheint jedoch nur sinnvoll, wenn<br />
ein Grundtausch mit Josef Thanner zustande kommt und von der Zillerregulierungsgenossenschaft<br />
der Grundstreifen bis zur bestehenden Zufahrt „Lände“ ebenfalls<br />
bereitgestellt wird.<br />
Laut Aussage von Obmann Hans Gasser als Funktionär der Zillerregulierungsgenossenschaft<br />
hat diese den Ausschuss ermächtigt, die Grundabtretung weiter zu verhandeln.<br />
Mit Josef Thanner wurden ebenfalls bereits positive Tauschverhandlungen geführt.<br />
Auf Basis einer vom Büro Dipl.-Ing. Ebenbichler erstellten Teilungsstudie III vom 2.2.<br />
2010 wurde Raumplaner Dr. Erich Ortner beauftragt, eine Flächenwidmungsplanänderung<br />
vorzubereiten.<br />
Demnach müssen Teile der Gst.Nrn. 928/7 und 928/8 von „Freiland“ in „Wohngebiet“<br />
und Teile der Gst.Nr. 1921/4 ebenfalls von „Freiland“ in „Wohngebiet“ umgewidmet<br />
werden und zum zügigen Fortgang dieses Projektes ist das Vermessungsbüro Ebenbichler<br />
bereits mit der Ausarbeitung dieser Teilungspläne für die Übertragung der Zufahrtsstraßen<br />
Dornau und Lände aus dem Grundbesitz der Zillerregulierung in das<br />
Öffentliche Gut – Straßen und Wege beauftragt worden.<br />
MGR Helene Partoll erkundigt sich nach der ungefähren Größe, welche für den Öffentlichen<br />
Wohnbau letztlich verbaut werden könne und beantwortet dies der Bürgermeister<br />
mit „ca. 2.000 Quadratmetern“.<br />
Der Ausschuss stellt an den <strong>Gemeinde</strong>rat den Antrag, die Umwidmung zur Sicherstellung<br />
der Verwirklichung eines Projektes für den sozialen Wohnbau zu beschließen<br />
und wird die Weiterbehandlung in Tagesordnungspunkt 6 d dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
erfolgen.<br />
Zu Punkt 2 f des Ausschussprotokolls (OBERMAIR Franz, Am Marktplatz 213,<br />
6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nr. 1202/1 von „Freiland“ in „Mischgebiet (Mb-1)“ zeigt<br />
Obmann Gasser informativ den Plan für den Bereich der Tuxer Straße bei Bushaltestelle<br />
M-Preis / Einfahrt Süd und Bgm. Günter Fankhauser merkt kurz an, dass die<br />
beantragte Widmung im Zusammenhang mit dem Projekt „Wasserwelten“ der Austrian<br />
Hydro Power AG in einer späteren <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung nochmals zu erör-tern<br />
sei.<br />
Zu Punkt 2 g dieses Ausschussprotokolls (FANKHAUSER Astrid, Schmiedwiese<br />
170, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Teile der Gst.Nr. 2129 von „Freiland“ in „Sonderfläche<br />
Betriebsgebäude“) erläutert Obmann Vbgm. Gasser, aufgrund mehrerer Vorgespräche<br />
hat Raumplaner Dr. Erich Ortner einen Vorschlag für eine Widmungsänderung<br />
zum Zwecke der Errichtung eines Ziviltechnikerbüros mit Betreiberwohnung auf<br />
Gst.Nr. 2129 vorbereitet.<br />
Gemäß diesem Vorschlag sollte für das geplante Objekt eine Sonderfläche gebildet<br />
werden, wobei von Seiten des Raumplaners darauf hingewiesen wurde, dass dieser<br />
Vorschlag mit der Aufsichtsbehörde hinsichtlich seiner Genehmigungsfähigkeit abgeklärt<br />
werden sollte.
- 626 -<br />
Anlässlich einer Besprechung am 9.2.2010 mit dem Vorstand der Abteilung Raumordnung<br />
im Amt der Tiroler <strong>Land</strong>esregierung wurde eine geänderte Variante vorgeschlagen.<br />
Gemäß dieser Variante sollen die bereits bebauten Grundstücke 2137, 2138, 2139,<br />
2140 und 2141 von derzeit „Freiland“ in „Wohngebiet (W)“ umgewidmet werden.<br />
Zusätzlich soll für den Antragsteller ein außerhalb der landwirtschaftlichen Vorrangflächen<br />
befindliches Teilstück von 700 m² ebenfalls von „Freiland“ in „Wohngebiet“<br />
umgewidmet werden.<br />
Für die beabsichtigten Umwidmungen ist auch die Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />
in diesem Bereich erforderlich.<br />
Der Ausschuss spricht sich für die Umwidmung laut Vorschlag der Abteilung Raumordnung<br />
aus. Darüber ist der Raumplaner zu informieren und in der Folge der geänderte<br />
Entwurf zu erstellen.<br />
MGR Siegfried Erler und MGR-EM Johann Volgger verweisen darauf, dass in der<br />
Tagesordnung dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung lediglich die Gst.Nr. 2129 aufscheint und<br />
daher die Aufnahme der Gst.Nrn. 2137, 2138, 2139, 2140 in die Tagesordnung erforderlich<br />
wäre.<br />
Sodann stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat dieser Aufnahme zu und die Abstimmung der Flächenwidmungsplanänderung<br />
erfolgt im Tagesordnungspunkt 6 g dieser Sitzung.<br />
Zu 2 h des Ausschussprotokolls (Mayrhofner Bergbahnen AG – Gst.Nrn. 1320/1,<br />
1466/1, 1466/2, 1466/4 und 1466/6) verweist der Obmann auf den derzeitigen Bestand<br />
zweier Sonderflächenwidmungen im Bereich Ahorn-Bergstation.<br />
Diese betreffen die alte Bergstation, welche als Sonderfläche Alpinmuseum mit Versorgungseinrichtungen<br />
sowie den neuen Stationsbereich, welcher als Sonderfläche<br />
Liftstation gewidmet sind.<br />
Entsprechend dem nunmehrigen Projekt soll die Sonderfläche unter Einbeziehung<br />
weiterer Freilandflächen erweitert und auf das neue Nutzungskonzept abgestimmt<br />
werden.<br />
Der Ausschuss stellt an den <strong>Gemeinde</strong>rat den Antrag, die Widmungsänderung wie<br />
beschrieben vorzunehmen.<br />
Der Bürgermeister ergänzt, die vom Ausschuss bis zur heutigen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
geforderte Zustimmungserklärung der Österr. Bundesforste hinsichtlich Nutzung<br />
der in ihrem Besitz befindlichen Grundstücke liege vor.<br />
Beratung:<br />
MGR Hansjörg Geisler erkundigt sich nach dem geplanten Umfang des Gastronomiebetriebes.<br />
MGR Wolfgang Höllwarth erklärt auf Antwort des Bürgermeisters, dass die Mayrhofner<br />
Bergbahnen AG bei entsprechender Widmung gastronomisch mehr dürfe als<br />
dies vom Bürgermeister erwartet wird, das heißt, diese Tätigkeit könne in der Praxis<br />
über Catering, Sektempfänge etc. hinausgehen.<br />
Die Weiterbehandlung erfolgt im Tagesordnungspunkt 6 h der heutigen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung.
- 627 -<br />
Zu Punkt 3 des Ausschussprotokolls (Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden<br />
Bebauungsplanes - EBERL Hermann, Dorf Haus 773, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> –<br />
Gst.Nr. 1190/1, 1900/1) wird von Obmann Vbgm. Gasser erörtert, dass gemäß Örtlichem<br />
Raumordnungskonzept der Planungsbereich als Entwicklungsbereich für vorwiegende<br />
Wohnnutzung im Einfluss der Signatur W6 / ZA / D1 ausgewiesen ist.<br />
Voraussetzung für die Erlassung des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungs-planes<br />
ist die gleichzeitig erforderliche Änderung des Flächenwidmungsplanes von derzeit<br />
„Freiland“ in „Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 und die Kenntlichmachung<br />
des Verlaufes der erforderlichen Straßen für den örtlichen Verkehr der<br />
<strong>Gemeinde</strong> auf einer Teilfläche der Gst.Nrn. 1190/1 und 1900/1 gemäß § 53 Abs. 1<br />
lit. a TROG 2006.<br />
In seiner Begutachtung zur Flächenwidmungsplanänderung verweist Raumplaner<br />
Dipl.-Ing. Dr. Erich Ortner insbesondere darauf, dass zur Sicherung des Widmungszweckes<br />
für den örtlichen Wohnbedarf der <strong>Gemeinde</strong> ein Vergaberecht zukommen<br />
sollte und dabei zu prüfen wäre, ob die zukünftigen Käufer in der <strong>Gemeinde</strong> einen<br />
konkreten eigenen Wohnbedarf haben.<br />
Insbesondere sollte im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung im Sinne des<br />
§ 33 Tiroler Raumordnungsgesetz der Kauf von Wohneinheiten ohne eigenen<br />
Wohnbedarf ausgeschlossen werden, um in der Folge die Vermietung an Gäste mit<br />
den damit verbundenen Nutzungskonflikten im Wohnumfeld ausschließen zu können.<br />
Hinsichtlich der Verkehrserschließung, der gewählten Baumassendichten sowie der<br />
festgelegten Baufluchtlinien entspricht der vorliegende Bebauungsplan den bereits<br />
früher gefassten Beschlüssen des Ausschusses für Dorfentwicklung, Verkehr,<br />
Raumordnung und Bebauungsplan.<br />
Der Ausschuss stellt an den <strong>Gemeinde</strong>rat den Antrag, die Umwidmung und den Allgemeinen<br />
und Ergänzenden Bebauungsplan gemäß den vorliegenden Unterlagen<br />
unter der Bedingung zu beschließen, dass Hermann Eberl eine Erklärung im Sinne<br />
der Vorschläge des Raumplaners bis zur <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung unterfertigt.<br />
Beratung:<br />
Der Bürgermeister berichtet vom Vorliegen dieser Erklärung und der geleisteten Unterschrift<br />
von Grundeigentümer Hermann Eberl.<br />
Vizebgm. Hans Gasser ergänzt, im Beisein des Amtsleiters Herrn Eberl im Zuge der<br />
Unterschriftsleistung dahingehend aufgeklärt zu haben, als der Bürgermeister bei der<br />
künftigen Bauverhandlung diese Vereinbarung vorlegen wird und diese in den Baubescheid<br />
einzufließen hat, insbesondere hinsichtlich des Verwendungszweckes und<br />
der räumlichen Ausgestaltung. Dies solle ein taugliches Mittel zur Verhinderung der<br />
genannten Nutzungsproblematik von Hauptwohnsitzlern und Ferialgästen sein.<br />
Die Anfrage von MGR Wolfgang Höllwarth nach einer Prüfung dieses Vertrages<br />
durch das Amt der Tiroler <strong>Land</strong>esregierung beantwortet Amtsleiter Dr. Wolfgang<br />
Stöckl dahingehend, dass Hermann Eberl diesen Vertrag kurzfristig unterzeichnet<br />
hat und ihm der Vertragsinhalt eingehend dargelegt worden ist.<br />
Die Weiterbehandlung dieser Angelegenheit erfolgt in Tagesordnungspunkt 7 dieses<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsprotokolls.
- 628 -<br />
Zu Punkt 4 des Ausschussprotokolls (Vorhaben „Parkplatz Nord“ des Franz<br />
OBERMAIR) wird berichtet über das Ergebnis der Besprechung des Bürgermeisters<br />
mit Herrn Abteilungs-Stellvertreter Dr. Peter Hollmann, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht<br />
im Amt der Tiroler <strong>Land</strong>esregierung vom 9.2.2010.<br />
Demnach ist eine Widmung in Sonderfläche Parkplatz zum Zwecke der Realisierung<br />
dieses Vorhabens - auch im Sinne der vorgesehenen Nutzungsverhältnisse - nicht<br />
erforderlich, sondern kann dieses in der bestehenden Widmung als Kerngebiet<br />
durchgeführt werden.<br />
Somit ist der Tagesordnungspunkt 6 f dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung nicht mehr zu behandeln.<br />
Zu Punkt 5 a des Ausschussprotokolls (POSCH Daniela, Tuxer Straße 727, 6290<br />
<strong>Mayrhofen</strong> - Bauvorhaben) wird berichtet vom gemeindeamtlichen Schreiben an<br />
Frau Posch, wonach diese im Hinblick einer allfälligen Freizeitwohnsitzproblematik<br />
die künftigen Nutzungsverhältnisse darzulegen hat.<br />
Auch das Amt der Tiroler <strong>Land</strong>esregierung wird noch schriftlich um Stellungnahme<br />
gebeten, in welcher Weise das von Rechtsanwalt Dr. Berndt Schön als Rechtsvertreter<br />
von Frau Posch am 26.1.2010 an die <strong>Gemeinde</strong> gerichtete Schreiben zu werten<br />
ist.<br />
Zur weiteren Vorgangsweise wird sodann festgelegt, die Stellungnahme der Baurechtsabteilung<br />
des <strong>Land</strong>es abzuwarten und sodann den Ausschuss bzw. <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
neuerlich zu befassen.<br />
Zu Punkt 5 b des Ausschussprotokolls (EBERHARTER Robert, Schweinberg 40,<br />
6290 <strong>Mayrhofen</strong> - Besprechung mit Wildbach- und Lawinenverbauung) wird<br />
kurz berichtet über die schriftliche Anfrage der <strong>Gemeinde</strong> bei Herrn Hubert Schwarz<br />
von der <strong>Gemeinde</strong>abteilung der Bezirkshauptmannschaft Schwaz und es wird sich<br />
die weitere Vorgangsweise im Hinblick auf den neuen Gefahrenzonenplan nach dieser<br />
Auskunft richten, welche bis dato noch nicht vorliegt.<br />
Zum Abschluss dieses Protokolls dankt Obmann Vizebgm. Hans Gasser allen Ausschussmitgliedern<br />
für die konstruktive Zusammenarbeit und betont die Tatsache,<br />
dass keines der Ausschussmitglieder aus „Profilierungssucht“, sondern im Interesse<br />
des Gemeinwohles gehandelt hat.<br />
Sodann wird das gegenständliche Protokoll samt den darin enthaltenen Beschlüssen<br />
ohne weitere Stellungnahmen oder Änderungswünsche einstimmig genehmigt.<br />
TO.Punkt 6) Änderungen Flächenwidmungsplan<br />
Nachdem folgende Anträge auf Flächenwidmungsplanänderung vorhin bereits ausführlich<br />
im Zuge der Erörterung des betreffenden Ausschussprotokolls zu Tagesordnungspunkt<br />
5 dieser Sitzung erörtert worden sind, werden nunmehr die formellen<br />
Abstimmungen mit nachstehendem Stimmverhalten durchgeführt:
- 629 -<br />
(Als Stimmenzähler für diese geheimen Abstimmungen werden MGR Wolfgang Höllwarth<br />
und MGR Siegfried Hackler namhaft gemacht).<br />
a. KRÖLL Franz, Hollenzen 71, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Bp. 831 von „landwirtschaftlichem<br />
Mischgebiet (L)“ in „Wohngebiet (W)“ gemäß § 38 Abs. 1 Tiroler<br />
Raumordnungsgesetz 2006:<br />
Beschluss:<br />
Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung mit 14 JA-Stimmen zu 0 NEIN-<br />
Stimmen.<br />
Begründung:<br />
Der vorliegende Sachverhalt ist gemäß § 36 TROG 2006 wie folgt zu beurteilen:<br />
Das gegenständliche Planungsgebiet ist derzeit durch ein Stallgebäude bebaut.<br />
Nachdem die Aussiedlung der Betriebsanlage in das Freiland zur Zeit bereits durchgeführt<br />
wird und auch eine dementsprechende Widmung durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mayrhofen</strong><br />
erfolgen wird, soll nunmehr auch die Voraussetzung für eine der innerörtlichen<br />
Lage entsprechenden Wohnnutzung geschaffen werden.<br />
Die Voraussetzungen für eine unmittelbare Bebauung der Gp. .831 gemäß § 2 Abs.<br />
12 Tiroler Bauordnung 2001 liegen jedoch nicht vor, da kein Bauplatz mit einheitlicher<br />
Widmung besteht.<br />
Aus raumordnerischer Sicht ist die Widmungsänderung der gesamten Grundparzelle<br />
in Wohngebiet vertretbar, da die entsprechenden Festlegungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
(überwiegende Wohnnutzung) dieser beabsichtigten Nutzung<br />
entsprechen.<br />
Es ist dabei festzuhalten, dass die Bebauung der Grundparzelle zur Sicherstellung<br />
einer geordneten Gesamtentwicklung des ergänzenden Bebauungsplanes erfolgen<br />
kann.<br />
Gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 wird daher unter raumordnerischen Gesichtspunkten<br />
die Umwidmung der Parzelle .831, KG. <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit landwirtschaftlichem<br />
Mischgebiet in Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 positiv beurteilt.<br />
b. GAGER Komm.-Rat Manfred, Am Marienbrunnen 348, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> –<br />
Gst.Nr. 1886 und Bp. 149, Korrektur „Sonderfläche auf verschiedenen<br />
Ebenen (SV-1)“:<br />
Beschluss:<br />
Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung mit 14 JA-Stimmen zu 0 NEIN-<br />
Stimmen.
- 630 -<br />
Begründung:<br />
Die Flächenwidmungsplanänderung ist aufgrund des seit Neuerlassung des Flächenwidmungsplanes<br />
geänderten Grundstücksverlaufes, einen Bauplatz mit einheitlicher<br />
Widmung zu schaffen, notwendig.<br />
Im Wesentlichen wurde im Norden des Bauplatzes eine Bereinigung des Grundstücksverlaufes<br />
durchgeführt.<br />
Der nunmehr als Grünfläche genutzte Bereich der ehemaligen Baulandfläche wurde<br />
dabei dem Wegegut und im Gegenzug entsprechende Weganteile dem Bauplatz<br />
zugeschlagen.<br />
Gemäß § 36 Abs. 2 TROG wird daher unter raumordnerischen Gesichtspunkten die<br />
Umwidmung von Teilflächen der Parzelle 1886, KG. <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit Sonderfläche<br />
Widmung in verschiedenen Ebenen (SV-1) in Verkehrsfläche der <strong>Gemeinde</strong><br />
gemäß § 53 Abs. 3 TROG 2006 bzw. die Umwidmung von Teilflächen der Parzelle<br />
.149, KG. <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit Verkehrsfläche der <strong>Gemeinde</strong> in eine Sonderfläche<br />
für Widmung in verschiedenen Ebenen (SV-1) gemäß § 51 TROG 2006 positiv<br />
beurteilt.<br />
c. GEISLER Rudolf, Rauchenwald 658, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nr. 1022 von<br />
„Freiland“ in „Wohngebiet (Wg)“:<br />
Beschluss:<br />
Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung mit 14 JA-Stimmen zu 0 NEIN-<br />
Stimmen.<br />
Begründung:<br />
Der vorliegende Antrag wurde der Aufsichtsbehörde zur Vorbegutachtung vorgelegt<br />
und unter Zugrundelegung der beabsichtigten Parzellierung einschließlich der geplanten<br />
Erschließung positiv beurteilt.<br />
Die zur Sicherstellung einer ausreichenden Wegbreite erforderlichen Anteile der Gst.<br />
Nrn. 1018 und 1022 sind gemäß Teilungsplan in das Öffentliche Gut abzutreten.<br />
Somit werden die Widmungsbestimmungen gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 wie<br />
folgt festgelegt:<br />
• Umwidmung von Teilflächen der Parzelle Gp. 1022, KG. <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit<br />
Freiland in gemischtes Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 2 TROG 2006 bzw.<br />
die<br />
• Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Gp. 1018 und Gp. 1022, KG. <strong>Mayrhofen</strong>,<br />
von derzeit gemischtem Wohngebiet bzw. Freiland in Verkehrsfläche<br />
der <strong>Gemeinde</strong> gemäß § 53 Abs. 3 TROG 2006 bzw. die<br />
• Kenntlichmachung des Verlaufes der erforderlichen Straßen für den örtlichen<br />
Verkehr der <strong>Gemeinde</strong> auf einer Teilfläche der Parzelle Gp. 1018, KG. <strong>Mayrhofen</strong>,<br />
gemäß § 53 Abs. 1 lit. a TROG 2006.
- 631 -<br />
d. THANNER Josef, Fischerstraße 502, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Teile der Gst. Nr.<br />
928/7 und Zillerregulierungsgenossenschaft – Teile der Gst.Nr. 1921/4 von<br />
„Freiland“ in „Wohngebiet (W)“:<br />
Beschluss:<br />
Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung mit 14 JA-Stimmen zu 0 NEIN-<br />
Stimmen.<br />
Begründung:<br />
Die gegenständliche Umwidmung dient der Schaffung von Bauplätzen mit einheitlicher<br />
Widmung im Zuge der Neuordnung der Grundstücksverhältnisse im Planungsgebiet.<br />
Im Bereich der Gp. 928/5 soll der dadurch geschaffene Bauplatz vergrößert und ein<br />
Geschoßwohnungsbau für den örtlichen Wohnbedarf durch einen gemeinnützigen<br />
Wohnbauträger errichtet werden, wobei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mayrhofen</strong> das Eigentum am<br />
Grundstück übertragen werden soll.<br />
Die geringfügige Überschreitung der Baulandgrenzen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
erscheint im Rahmen der Bestimmungen des § 4 Abs. 2 lit. zur Schaffung<br />
von einheitlichen Bauplätzen im Sinne des § 1 Abs. 12 Tiroler Bauordnung 2001 zulässig,<br />
wenn der überwiegende Teil des jeweiligen Bauplatzes wie im vorliegenden<br />
Fall bereits als Bauland oder Sonderfläche ausgewiesen ist und keine zusätzliche<br />
Bauplatztiefe geschaffen wird.<br />
Der Widmungsverlauf wird dabei dem Grundstücksbestand entsprechend angeglichen,<br />
wobei geringfügige Teile der Gp. 928/8 in das Freiland rückgewidmet werden,<br />
sodass zukünftig Bauplätze mit einheitlicher Widmung vorliegen.<br />
Gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 wird daher unter raumordnerischen Gesichtspunkten<br />
die Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 928/8, KG. <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit<br />
Wohngebiet in Freiland gemäß § 41 Abs. 1 TROG 2006 bzw. die Umwidmung von<br />
Teilflächen der Parzellen 928/7, 928/8, 928/9, 928/4, 928/5, 928/6 und 1921/4, KG.<br />
<strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit Freiland in Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 positiv<br />
beurteilt.<br />
e. FANKHAUSER Astrid, Schmiedwiese 170, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Teile der<br />
Gst.Nr. 2129 von „Freiland“ in „Sonderfläche Betriebsgebäude“<br />
Beschluss:<br />
Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung und des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
mit 13 JA-Stimmen und Enthaltung MGR Franz Eberharter wegen<br />
Befangenheit.<br />
Begründung:<br />
Dipl.-Ing. Tobias Fankhauser betreibt ein Ziviltechnikerbüro und beabsichtigt, dieses<br />
auf Grund des derzeit ungünstigen Standortes und des Fehlens von Erweiterungsmöglichkeiten<br />
zu verlegen.<br />
Das für die Bebauung vorgesehene Grundstück (Teilfläche der Gst.Nr. 2129) wurde<br />
aus der Grünzonenplanung des <strong>Land</strong>es Tirol ausgenommen.
- 632 -<br />
Im Zuge der Vorbegutachtung durch die Aufsichtsbehörde wurde Einvernehmen<br />
darüber erzielt, im gesamten angrenzenden bestehenden Siedlungsgebiet das Örtliche<br />
Raumordnungskonzept zu ändern und in Wohngebiet umzuwidmen.<br />
Bestimmungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes:<br />
Gemäß § 32 Abs. 2 TROG wird daher unter raumordnerischen Gesichtspunkten die<br />
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Interesse der besseren Erreichung<br />
der Ziele der örtlichen Raumordnung mit folgenden Festlegungen positiv beurteilt.<br />
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong>:<br />
� Ausweisung eines baulichen Entwicklungsbereiches für überwiegende Wohnnutzung<br />
im Bereich der Gpn. 2129, 2137, 2131, 2138, 2139, 2140, 2141, KG.<br />
<strong>Mayrhofen</strong>, mit der Signatur Index 11, dem Zeithorizont Z1 im Bereich der bereits<br />
bebauten Flächen bzw. der Zeitstufe ZA im Bereich der unbebauten Flächen<br />
und der Baudichtestufe D1 gemäß Verordnungstext des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
der Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong>.<br />
� Festlegungen des Index 11: Siedlungssplitter im freien <strong>Land</strong>schaftsraum für<br />
überwiegende Wohnnutzung.<br />
Für die Neuerrichtung von Gebäuden bzw. für die Erweiterung der bestehenden<br />
Gebäude ist zwingend ein allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan<br />
zu erlassen, wobei eine harmonische Einbindung in das <strong>Land</strong>schaftsbild sicher<br />
zu stellen ist.<br />
Festlegungen des Flächenwidmungsplanes:<br />
Gemäß § 36 Abs. 2 TROG wird unter raumordnerischen Gesichtspunkten die Umwidmung<br />
der Parzellen Gpn. 2137, 2138, 2139, 2140 und 2141, KG. <strong>Mayrhofen</strong>, und<br />
einer Teilfläche der Gp. 2129, KG. <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit Freiland in Wohngebiet<br />
gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 positiv beurteilt.<br />
f. Mayrhofner Bergbahnen AG:<br />
� Umwidmung der Parzellen 1466/2, 1466/6 und von Teilflächen der<br />
Parzellen 1320/1 und 1466/1, KG <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit Sonderfläche<br />
„Liftstation“ bzw. Freiland in Sonderfläche mit Mehrfachfestlegungen:<br />
„Schilift Bergstation mit technischen Versorgungseinrichtungen wie:<br />
Werkstatt, Pistengerätegarage, Lager“ (SLiV), und „Gastronomiebetrieb<br />
mit betriebstechnisch notwendigen Mitarbeiterunterkünften“<br />
(GbMu) gemäß § 43 Abs. 1 lit. a TROG 2006<br />
� Umwidmung von Teilflächen der Parzelle 1466/1, KG <strong>Mayrhofen</strong>, von<br />
derzeit Sonderfläche „Liftstation“ in Freiland gemäß § 41 Abs. 1<br />
TROG 2006<br />
Beschluss:<br />
Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung mit 14 JA-Stimmen und 0-Neinstimmen.
- 633 -<br />
Begründung:<br />
Die Widmung dient der Schaffung der rechtlichen Grundlage zur Errichtung eines<br />
Restaurantbetriebes sowie für Anlagen im Rahmen des Pistenbetriebes (Pistengerätegarage<br />
und -werkstätte), wobei die bereits bestehenden Anlagen der Schilift-Bergstation<br />
des Filzenliftes mit den beabsichtigten Funktionen in einer gemeinsamen<br />
Sonderfläche zusammengefasst werden.<br />
Die Erhaltung und Verbesserung der touristischen Infrastruktureinrichtungen stellt in<br />
den Zielfestlegungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ein erklärtes Entwicklungsziel<br />
der <strong>Gemeinde</strong> dar.<br />
Das beabsichtigte Bebauungskonzept sieht die Konzentration der Anlagen auf einem<br />
engen geschlossenen räumlichen Bereich vor.<br />
Die kompakte Errichtung der baulichen Anlagen erscheint dabei neben betriebswirtschaftlichen<br />
Aspekten auch im Rahmen der Erhaltung eines ungestörten <strong>Land</strong>schaftsbildes<br />
im öffentlichen Interesse gelegen.<br />
Die infrastrukturellen Voraussetzungen liegen durch die vorhandene Kanalisierung<br />
und Wasserversorgung vor.<br />
Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wird daher unter raumordnerischen Gesichtspunkten<br />
in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
positiv beurteilt.<br />
g. OBERMAIR Franz, Am Marktplatz 214, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nrn. 745/1,<br />
746/2 und 746/3 zur Errichtung „Parkplatz Einfahrt Nord“:<br />
Dieser Punkt wird – wie vorerwähnt auf Grund der Rechtsauskunft des Amtes der<br />
Tiroler <strong>Land</strong>esregierung – nicht zur Abstimmung gebracht.<br />
TO.Punkt 7) Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes<br />
und Flächenwidmungsplanänderung Gst.Nrn. 1190/1 und<br />
1900/1 des EBERL Hermann, Dorf Haus 773, 6290 <strong>Mayrhofen</strong><br />
Beschluss:<br />
Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung mit 14 JA-Stimmen und 0-Neinstimmen.<br />
Begründung:<br />
Vor dem Widmungsvorgang wurde vom Bürgermeister und von Ausschussobmann<br />
Vizebgm. Gasser ausdrücklich hingewiesen auf die vorliegende, vom Widmungswerber<br />
und Grundeigentümer Hermann Eberl unterzeichnete und mit der <strong>Gemeinde</strong><br />
abgeschlossene Vereinbarung im Sinne § 33 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006.<br />
Gemäß dem Örtlichen Raumordnungskonzept ist der Planungsbereich als Entwicklungsbereich<br />
für vorwiegende Wohnnutzung im Einfluss der Signatur W6 / ZA / D1<br />
ausgewiesen.<br />
Voraussetzung für die Erlassung des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungs-planes<br />
ist die gleichzeitig erforderliche Änderung des Flächenwidmungsplanes von<br />
derzeit „Freiland“ in „Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 und die Kenntlichmachung<br />
des Verlaufes der erforderlichen Straßen für den örtlichen Verkehr der
- 634 -<br />
<strong>Gemeinde</strong> auf einer Teilfläche der Gst.Nrn. 1190/1 und 1900/1 gemäß § 53 Abs. 1<br />
lit. a TROG 2006.<br />
In der Erläuterung der Flächenwidmungsplanänderung verweist der Raumplaner insbesondere<br />
auf die Sicherung des Widmungszweckes für den örtlichen Wohnbedarf<br />
der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Die Widmung dient der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung<br />
von 2 Doppelhäusern im nordöstlichen Bereich der Gp. 1190/1 und zur Errichtung<br />
eines Einfamilienhauses im Süden der Gp. 1190/1.<br />
Gemäß den Zielbestimmungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ist zur Befriedigung<br />
des örtlichen Wohnbedarfes auf den dazu ausgewiesenen Flächen des<br />
Siedlungsgebietes die Durchführung einer Baulandwidmung möglich.<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 4 Abs. 4 des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
dienen Flächen im Bereich der Zeitstufe A einem mittel- bis langfristigen Bedarf, wobei<br />
einzelne Flächen im konkreten Bedarfsfalle durch Einzelwidmungen in das Bauland<br />
aufgenommen werden können.<br />
Gemäß § 8 Abs. 2 können Flächen, die zum Zeitpunkt der Erlassung des Örtlichen<br />
Raumordnungskonzeptes noch nicht als Bauland gewidmet waren, erst im Zuge einer<br />
konkreten Bauprojektes für eine Baulandwidmung herangezogen werden.<br />
Nachdem der <strong>Gemeinde</strong> ein entsprechendes Bebauungskonzept vorgelegt wurde,<br />
das in einem informellen Vorprüfungsverfahren als vertretbar erachtet wurde, wobei<br />
insbesondere die Forderungen nach Errichtung eines Rundweges seitens die Projektbetreibers<br />
erfüllt wurde, sind die Voraussetzungen zur Durchführung der Baulandwidmung<br />
grundsätzlich als gegeben zu beurteilen.<br />
Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wird daher unter raumordnerischen Gesichtspunkten<br />
in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
positiv beurteilt.<br />
TO.Punkt 7 a) Berichte Bürgermeister, Anträge, Anfragen, Allfälliges (§ 42 Abs.<br />
3 TGO 2001)<br />
a) Schreiben RA Mag. Huber wg. Zufahrt Reihenhausanlage 789 b bis g:<br />
Der Bürgermeister verliest das Schreiben obgenannten Rechtsanwaltes vom 4.2.<br />
2010 vollinhaltlich, wonach dieser auf das Protokoll der 46. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vom 22.4.2009, Tagesordnungspunkt 3, Bezug nimmt und die Ausführungen des<br />
Herrn Klaus Kröll als nicht richtig darstellt, wonach die Zufahrtsproblematik zur Reihenhausanlage<br />
789 erst dann entstanden sei, weil Paul Geisler die im Bauverfahren<br />
ausgewiesene Zufahrt nachträglich verkauft habe.<br />
Vielmehr habe sich Herr Paul Geisler zur Vermeidung einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung<br />
mit den Grundeigentümern des Servitutsweges entschlossen, auf die<br />
Zufahrt über den Servitutsweg zu verzichten und der Verkauf der einzelnen Reihenhausgrundstücke<br />
sei daher gemäß der im Baubescheid vorgegebenen Zufahrt über<br />
den öffentlichen Weg Gst.Nr. 1897/4 erfolgt, so RA Mag. Huber in seinem Schreiben.<br />
Im heutigen <strong>Gemeinde</strong>rat ergehen hiezu keine weiteren Wortmeldungen mehr.
- 635 -<br />
b) Keine Wahlwerbung im Amtsblatt „Zillertaler Heimatstimme“:<br />
Nachdem Bgm. Günter Fankhauser anlässlich der <strong>Gemeinde</strong>rats- und Bürgermeisterwahlen<br />
am 14.3.2010 die Regelung der Wahlwerbung seit dem Jahre 1992 in Erinnerung<br />
ruft, schließt sich der <strong>Gemeinde</strong>rat heute einhellig der Meinung an, das<br />
Amtsblatt der Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong> nicht als Plattform für Wahlwerbung zu nützen.<br />
Bei dieser Gelegenheit zeigt der Bürgermeister eine graphische Darstellung eines<br />
sogenannten „Wahlbarometers“.<br />
c) Nutzungsentgelte neue Schulsporthalle:<br />
Aus Anlass der Nutzung der neuen Sporthalle durch den FC-Finkenberg beschließt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat auf Anfrage des Vorsitzenden, bei den Nutzungsentgelten grundsätzlich<br />
keine Nachlässe zu gewähren, zumal die betreffenden Vereine im Einzelfalle<br />
Anträge auf Subventionen stellen können.<br />
d) <strong>Gemeinde</strong>-Schicup am 27. Februar 2010 in Reith im Alpbachtal:<br />
Der Bürgermeister verliest auszugsweise die Ausschreibung zum 36. Tiroler <strong>Gemeinde</strong>schicup<br />
und Sportausschussobmann MGR Hansjörg Geisler berichtet von<br />
der voraussichtlichen Anmeldung der <strong>Gemeinde</strong>räte Wilhelm Pfister, Markus Freund,<br />
Hansjörg Geisler und Ersatzmitglied Johann Volgger.<br />
e) Ansuchen um Verkehrsregelung B169 durch die Bundespolizei:<br />
Der Bürgermeister wird gebeten, mit dem Kommandanten der Bundespolizeiinspektion<br />
<strong>Mayrhofen</strong> in Kontakt zu treten wegen Verkehrsregelung im Bahnhofsbereich an<br />
den verkehrsstarken Samstagen in dieser Wintersaison.<br />
f) Abbau Überstunden <strong>Gemeinde</strong>bautrupp:<br />
Anhand einer Monatsübersicht vom Dezember 2009 und Jänner 2010 dokumentiert<br />
die <strong>Gemeinde</strong>kasse als Lohnverrechnungsstelle einen weiteren Abbau des Überstundenguthabens<br />
der <strong>Gemeinde</strong>arbeiter.<br />
g) Angebot des <strong>Land</strong>es wegen Ankauf Elektrofahrrad:<br />
Das Amt der Tiroler <strong>Land</strong>esregierung, Abteilung Verkehrsplanung, informiert über<br />
den Förderungsbetrag von € 300,-- je Elektrofahrrad bzw. einem tirolweiten Gesamtbetrag<br />
von € 6.000,--.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat sieht keinen Bedarf an einer derartigen Anschaffung.<br />
h) Dienstvertrag Eva Eberharter:<br />
Unterzeichnet wird der vom Amtsleiter vorbereitete Dienstvertrag für Kindergarten-<br />
Reinigungskraft Eva Eberharter (<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 10.12.2009).<br />
Ende Öffentlicher Teil der Sitzung: 21.23 Uhr<br />
Hinweis<br />
Dieses Protokoll wurde in der 54. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 22. März 2010 ohne<br />
Änderungen genehmigt und gem. § 46 (4) TGO unterfertigt.