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P R O T O K O L L<br />

der 53. Sitzung des G E M E I N D E R A T E S vom 11. Februar 2010<br />

um 19.00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>sitzungssaal.<br />

Anwesend: Bgm. Günter FANKHAUSER<br />

Bgm-Stv. Hans GASSER<br />

MGR Siegfried ERLER<br />

MGR Wolfgang HÖLLWARTH<br />

MGR Brigitte OBLASSER<br />

MGR Hansjörg GEISLER<br />

MGR Siegfried HACKLER<br />

MGR Helene PARTOLL<br />

MGR Rosa ZOTTL<br />

MGR Franz EBERHARTER<br />

MGR Markus BACHER<br />

MGR Markus FREUND<br />

MGR-EM Franz NIEDERTSCHEIDER (für MGR Heinz KRÖLL)<br />

MGR-EM Hans VOLGGER (für MGR Wilhelm PFISTER)<br />

Entschuldigt: MGR Andreas HUNDSBICHLER<br />

Außerdem anwesend: Bauamtsleiter Ing. Paul STEGER und<br />

Dipl.-Ing. Andreas WALDER (bis TO.Punkt 7 / 21.30 Uhr)<br />

Schriftführer: AL Dr. Wolfgang STÖCKL<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung<br />

der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit<br />

2. Genehmigung Protokoll 52. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 10. Dezember 2009<br />

3. Genehmigung Protokoll 17. Umweltausschuss-Sitzung vom 1. Februar 2010 mit<br />

Festlegung weiterer Vorgangsweise Recyclinghofbetreuung<br />

4. Genehmigung Protokoll 22. Bauausschuss-Sitzung vom 3. Februar 2010<br />

5. Genehmigung Protokoll 34. Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung, Verkehr,<br />

Raumordnung und Bebauungsplan vom 9. Februar 2010<br />

6. Änderungen Flächenwidmungsplan:<br />

a) KRÖLL Franz, Hollenzen 71, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Bp. 831 von „landwirtschaftlichem<br />

Mischgebiet (L)“ in „Wohngebiet (W)“ gemäß § 38 Abs. 1<br />

Tiroler Raumordnungsgesetz 2006


- 618 -<br />

b) GAGER Komm.-Rat Manfred, Am Marienbrunnen 348, 6290 <strong>Mayrhofen</strong><br />

– Gst.Nr. 1886 und Bp. 149, Korrektur „Sonderfläche auf verschiedenen<br />

Ebenen (SV-1)“<br />

c) GEISLER Rudolf, Rauchenwald 658, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nr. 1022<br />

von „Freiland“ in „Wohngebiet (Wg)“<br />

d) THANNER Josef, Fischerstraße 502, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Teile der Gst.<br />

Nr. 928/7 und Zillerregulierungsgenossenschaft – Teile der Gst.Nr.<br />

1921/4 von „Freiland“ in „Wohngebiet (W)“<br />

e) FANKHAUSER Astrid, Schmiedwiese 170, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Teile der<br />

Gst.Nr. 2129 von „Freiland“ in „Sonderfläche Betriebsgebäude“<br />

f) MAYRHOFNER BERGBAHNEN AG:<br />

� Umwidmung der Parzellen 1466/2, 1466/6 und von Teilflächen der<br />

Parzellen 1320/1 und 1466/1, KG <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit Sonderfläche<br />

„Liftstation“ bzw. Freiland in Sonderfläche mit Mehrfachfestlegungen:<br />

„Schilift Bergstation mit technischen Versorgungseinrichtungen wie:<br />

Werkstatt, Pistengerätegarage, Lager“ (SLiV), u. „Gastronomiebetrieb<br />

mit betriebstechnisch notwendigen Mitarbeiterunterkünften“<br />

(GbMu) gemäß § 43 Abs. 1 lit. a TROG 2006<br />

� Umwidmung von Teilflächen der Parzelle 1466/1, KG <strong>Mayrhofen</strong>,<br />

von derzeit Sonderfläche „Liftstation“ in Freiland gemäß § 41 Abs. 1<br />

TROG 2006<br />

g) OBERMAIR Franz, Am Marktplatz 214, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nrn.<br />

745/1, 746/2 und 746/3 zur Errichtung „Parkplatz Einfahrt Nord“<br />

7. Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes:<br />

EBERL Hermann, Dorf Haus 773, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nr. 1190/1<br />

Vertraulicher Teil<br />

8. Genehmigung Protokoll der 64. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes und Finanzausschusses<br />

vom 26. Jänner 2010<br />

9. Behandlung von Erstanträgen und Folgeanträgen auf Gewährung von Mietzinsbeihilfe<br />

und eines Folgeantrages auf Gewährung Annuitätenbeihilfe<br />

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-<br />

TO.Punkt 1) Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Bürgermeister,<br />

Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der<br />

Beschlussfähigkeit<br />

Bürgermeister Günter Fankhauser eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden<br />

und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.<br />

Gegen die Tagesordnung besteht kein Einwand.


- 619 -<br />

Aufgelegt ist das Protokoll der 34. Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung,<br />

Verkehr, Raumordnung und Bebauungsplan vom 9.2.2010.<br />

Als Tagesordnungspunkt 7 a wird aufgenommen: „Berichte Bürgermeister, Anträge,<br />

Anfragen, Allfälliges gem. § 42 Abs. 3 TGO 2001“.<br />

Sodann wird auf Antrag des Bürgermeisters der Tagesordnungspunkt 7 mit einstimmigem<br />

Beschluss wie folgt ergänzt:<br />

„Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes für die Gst.Nr.<br />

1900/1 sowie Antrag auf Flächenwidmungsplanänderung für die Gst.Nrn. 1190/1 und<br />

1900/1 des Hermann Eberl von bisher Freiland in künftig Wohngebiet“.<br />

TO.Punkt 2) Genehmigung des Protokolls der 52. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom<br />

10. Dezember 2009<br />

Zu Seite 597 / unten (Ampel Bahnhofskreuzung und Fließverkehrsregelung Polizist<br />

Wernig) erklärt der Bürgermeister auf Anfrage von MGR Wolfgang Höllwarth,<br />

das Projekt Bahnhofsampel weiter zu betreiben und als nächsten Schritt ein Gespräch<br />

mit Grundeigentümer Josef Moigg führen zu wollen.<br />

Zu Seite 611 / 3. Absatz von unten (ASVÖ-Förderung für Sportvereinigung <strong>Mayrhofen</strong><br />

/ Sektion Fußball) berichtet Amtsleiter Dr. Wolfgang Stöckl kurz von seinem<br />

Telefonat mit Siegfried Mair und Gerhard Neurauter vom Tiroler Fußballverband, wonach<br />

kein Pachtvertrag sondern eine einfache „Nutzungsvereinbarung“ mit einer<br />

Laufzeit von 10 Jahren, abgeschlossen zwischen der SVg-<strong>Mayrhofen</strong> als Nutzungsnehmerin<br />

und der Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong> als Grundeigentümerin des „alten Fußballplatzes“<br />

ausreicht, um die zugesagte Unterstützung zur Modernisierung der Beleuchtungsanlage<br />

von € 4.000,-- zu erhalten.<br />

Sodann wird festgelegt, den zu erstellenden Nutzungsvertrag in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>vorstandssitzung<br />

vorzulegen.<br />

Im übrigen erfolgen keine Wortmeldungen zu diesem Protokoll und wird dieses sodann<br />

samt den darin enthaltenen Beschlüssen einstimmig genehmigt und gemäß<br />

§ 46 (4) Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung 2001 unterfertigt.<br />

TO.Punkt 3) Genehmigung des Protokolls der 17. Umweltausschuss-Sitzung<br />

vom 1. Februar 2010 mit Festlegung weiterer Vorgangsweise<br />

Recyclinghofbetreuung<br />

Ausschussobmann MGR Siegfried Hackler trägt das gegenständliche Protokoll vollinhaltlich<br />

vor und es werden hieraus folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergänzungen<br />

vorgenommen:<br />

Zu Punkt 2 des Ausschussprotokolls (Weitere Vorgangsweise Recyclinghofbetreuung)<br />

wird eine Berichtigung dahingehend vorgenommen, als der Abfallwirtschaftsverband<br />

Unterland in weiterer Folge die ATM mit der Recyclinghof-Betreuung


- 620 -<br />

beauftragt, diese jedoch nicht die Betreuung an die Tochtergesellschaft „ATM“-Umwelttechnik<br />

weitergibt.<br />

Zum diesbezüglichen Beschlussvorschlag an den <strong>Gemeinde</strong>rat erwähnt der Bürgermeister,<br />

dass aus Gründen der besseren zeitlichen Abwicklung die Betreuung des<br />

Abfallwirtschaftsverbandes Unterlandes erst mit Wirkung 1. Mai 2010 erfolgen solle.<br />

Obmann MGR Hackler erläutert sodann, dass der im Ausschussprotokoll erwähnte<br />

„Wertsteigerungsindex“ zum Betreuungsentgelt ein Indikator sein müsste, der sich<br />

an den Personalkosten orientiert.<br />

Mit der Bemerkung, welche <strong>Gemeinde</strong>n dem Abfallwirtschaftsverband Unterland angehören,<br />

verliest der Bürgermeister einen Aktenvermerk von ATM-Geschäftsführer<br />

Dr. Alfred Egger über ein Telefonat mit Herrn Dr. Volker Wurdinger als Vorsitzenden<br />

des UVS-Vergabesenates, wonach gegen das geplante Vorgehen zur Beauftragung<br />

des Abfallwirtschaftsverbandes Unterland mit der Recyclinghof-Betreuung keine vergaberechtlichen<br />

Bedenken geäußert werden.<br />

Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat heute folgenden<br />

einstimmigen Beschluss:<br />

„Der Abfallwirtschaftsverband Unterland möge seine statutenmäßig festgelegte<br />

Kompetenz zum Betrieb von Recyclinghöfen wahrnehmen und somit überträgt die<br />

Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong> die Recyclinghofbetreuung an den Abfallwirtschaftsverband<br />

Unterland formell mit Wirkung ab 1. Mai 2010, sofern diese Kompetenz dazu<br />

noch nicht übergegangen ist.“<br />

Sodann wird das gegenständliche Protokoll samt den darin enthaltenen Beschlüssen<br />

ohne weitere Stellungnahmen oder Änderungswünsche einstimmig genehmigt.<br />

TO.Punkt 4) Genehmigung des Protokolls der 22. Bauausschuss-Sitzung<br />

vom 3. Februar 2010<br />

Bauausschussobmann MGR Siegfried Erler trägt dieses Protokoll vor und es werden<br />

hieraus folgende Beschlüsse gefasst und Ergänzungen vorgenommen:<br />

Eingangs bemerkt Ausschussobmann Erler, dass die Sitzung von ihm als Obmann -<br />

und nicht wie im Protokoll erwähnt - vom Bürgermeister eröffnet wurde.<br />

Zu Punkt 2 des Protokolls (Gehwegräumgerät) wird festgestellt, dass die Kosten<br />

einer allfälligen Neuanschaffung zwar nicht im Budget 2010 veranschlagt sind, im<br />

Falle einer größeren Reparatur des derzeit im Einsatz befindlichen Gerätes, Baujahr<br />

1992, der Austausch erforderlich erscheint.<br />

Zum Thema Spielplatzerweiterung Kindergarten richtet Obmann Erler auf diesem<br />

Wege seinen Dank für das Entgegenkommen an die Diözese bzw. Herrn Pfarrer<br />

Mag. Alois Moser und Herrn Bauamtsleiter Ing. Paul Steger für die Koordination der<br />

Platzerweiterung.


- 621 -<br />

Zum Kinderspielplatz im Freizeitpark nimmt Obmann Erler auch Bezug auf die<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstandssitzung vom 26.1.2010, wonach TVB-Obmann Andreas Hundsbichler<br />

ebenso eine finanzielle Beteiligung des Tourismusverbandes zugesagt hat<br />

wie Vizebgm. Hans Gasser in seiner Eigenschaft als Obmann der Wassergenossenschaft<br />

vorbehaltlich einer Entscheidung im betreffenden Ausschuss.<br />

Zum Kunstrasenplatz des neuen Sport- und Freizeitparkes erwähnt der Ausschussvorsitzende,<br />

in diesem Winter konnte eine Räumung mangels technischen Gerätes<br />

noch nicht vorgenommen werden, aber es wurden schon Geräte begutachtet.<br />

Für den Winter 2010/2011 wird jedenfalls ein Räumgerät angeschafft.<br />

Zum Abschluss dieses Punktes erwähnt Bgm. Fankhauser die Tatsache, dass das<br />

Flutlicht in Richtung Haus Familie Siegele etwas abzuändern sei.<br />

Beschluss:<br />

Dem Vorschlag des Bauausschusses wird zugestimmt, das Pflegegerät Kunstrasenplatz<br />

mit fixer Kehr- und Saugeinrichtung gemäß Angebot der Firma Ortner & Stanger<br />

mit einem Kaufpreis von € 15.600,-- anzuschaffen.<br />

Zu Punkt 3 des Ausschussprotokolls (neues Schulgebäude) erkundigt sich Frau<br />

MGR Helene Partoll nach dem Leistungsumfang der Position „Bepflanzung Schulhof“,<br />

nachdem ihr der veranschlagte Betrag von € 10.000,-- als relativ hoch erscheint<br />

und Bauamtsleiter Ing. Paul Steger erteilt die diesbezügliche Antwort.<br />

Der Bürgermeister erwähnt bei dieser Gelegenheit eine Wahlwerbung der Liste 2 im<br />

Internet und legt Wert auf die Feststellung, dass der geplante Kinderspielplatz genauso<br />

wie der Sport- und Freizeitpark aufgrund einstimmiger <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse<br />

verwirklicht worden sind und auch die <strong>Gemeinde</strong>räte MGR Siegfried Erler<br />

und TVB-Obmann Andreas Hundsbichler als Geschäftsführer des Erlebnisbades immer<br />

in die Umsetzung eingebunden waren.<br />

Es solle auch in der derzeitigen Wahlkampfphase nicht der Eindruck erweckt werden,<br />

dass diese Vorhaben ausschließlich auf die Initiative einer bestimmten <strong>Gemeinde</strong>ratsliste<br />

zurückzuführen sind, so der Bürgermeister.<br />

Zur Vergabe Schulküche als Teil des Gesamtkonzeptes verliest Ausschussobmann<br />

MGR Erler nochmals die Anbotssummen aller Anbieter unter Berücksichtigung der<br />

Nachlässe.<br />

Beschluss:<br />

Es wird gemäß Anbotsprüfung durch Herrn Architekten Bittner der Billigstbieterin Fa.<br />

„Conen GmbH“ der Auftrag zur Lieferung und Montage der Schulküchenmöbel zum<br />

Endpreis von € 51.023,61 erteilt.<br />

Zur Anschaffung „Interaktive Tafeln“ für den Schulbau-Altbestand wird grundsätzlich<br />

festgehalten, es möge vor allem aus Gründen der Folgekosten bzw. Servicevereinfachung<br />

Systemgleichheit hergestellt werden mit den bereits vorhandenen interaktiven<br />

Tafeln des neuen Schulgebäudes.<br />

Sodann wird berichtet von einer Abklärung des Kassenleiters Jochen Troppmair mit<br />

dem Vergaberechtsexperten Dr. Günther Gast, der eine Beauftragung der bisherigen<br />

Firma „innvision Medien & Technik GmbH“ als vergaberechtlich nicht bedenklich erachtet.


- 622 -<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ermächtigt den Schulbauausschuss, nach entsprechender Rücksprache<br />

mit Hauptschuldirektor Peter Lechner und Christian Wahlen als Direktor der<br />

Polytechnischen Schule die Vergabe der Anschaffung dieser Schultafeln im Werte<br />

von € 58.389,16 vorzunehmen.<br />

Zu Punkt 4 d des Ausschussprotokolls (Weginstandsetzung Hausererberg) erkundigt<br />

sich MGR Hansjörg Geisler nach dem Hintergrund der 30%-Beteiligung der<br />

Mayrhofner Bergbahnen AG und Bauamtsleiter Ing. Paul Steger beantwortet dies.<br />

Zu Punkt 4 f des Ausschussprotokolls (Gestaltung Pavillonplatz) erklärt der Bürgermeister<br />

auf Wortmeldung von MGR Wolfgang Höllwarth, dieses Projekt sei vorläufig<br />

zurückgestellt, sodass vorerst keine weiteren Planungskosten mehr anfallen.<br />

Zu Punkt 4 g des Ausschussprotokolls (Gehsteig Rauchenwaldgasse) wird als<br />

nächster Schritt ein Gespräch mit Familie Helmut und Bernhard Kröll zu führen sein.<br />

Zu Punkt 4 h des Ausschussprotokolls (Tribünenmauer Sportplatz) wird sich laut<br />

Ausschussobmann Erler in absehbarer Zeit nichts Wesentliches ändern können.<br />

Zu Punkt 5 des Ausschussprotokolls (Bestandspläne Altes Schulhaus und Nutzung<br />

Keller Turnhallenanbau) wird demnächst mit Herrn Architekten Werner Sallmann<br />

aus Hall Kontakt aufgenommen, der im Zuge des <strong>Gemeinde</strong>amtsumbaues einen<br />

kostenlosen Planungsentwurf für das „Alte Schulhaus“ zur langfristigen Realisierung<br />

als Ortsmuseum zugesagt hat.<br />

Dabei erklärt der <strong>Gemeinde</strong>rat heute die grundsätzliche Zustimmung, der <strong>Land</strong>jugend<br />

<strong>Mayrhofen</strong> in Ermangelung von Alternativen eine Räumlichkeit im „Alten Schulhaus“<br />

gegen jederzeitigen Widerruf und entsprechender Verpflichtungserklärung gemäß<br />

deren Ansuchens vom 4.1.2010 zur Verfügung zu stellen.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 6 a des Ausschussprotokolls (Zufahrtsstraßen Dornau<br />

und Lände – Regelung mit Zillerregulierungsgenossenschaft) erkundigt sich<br />

MGR Wolfgang Höllwarth nach dem ungefähren Quadratmeterausmaß der gegenständlichen<br />

Flächen.<br />

Vizebgm. Hans Gasser berichtet über die Festlegung in der Jahreshauptversammlung<br />

der Zillerregulierungsgenossenschaft und die Weiterbehandlung in deren Ausschuss.<br />

Dabei bejaht er auf Anfrage von MGR-EM Johann Volgger die Weiterexi-<br />

stenz dieser Genossenschaft.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 6 d des Ausschussprotokolls (Herstellung Grundbuchsordnung<br />

Gehsteig Hollenzen) wird berichtet von der ausständigen Schlussbegehung<br />

und der danach vorgesehenen Grundbuchseintragung.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 7 des Ausschussprotokolls (Verordnungen Kanal, Friedhof,<br />

Parkplätze) verweist Ausschussobmann MGR Erler auf die dringende Behandlung<br />

der Überarbeitung dieser älteren Verordnungen im <strong>Gemeinde</strong>vorstand der<br />

nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratsperiode.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 8 des Ausschussprotokolls (Straßenbeleuchtung) informiert<br />

Obmann Erler über ein weiteres Einsparungspotential mittels Dämmerungs-


- 623 -<br />

schalter und die Herausforderung für den neuen <strong>Gemeinde</strong>rat, das Thema Straßen-<br />

und Weihnachtsbeleuchtung zu finalisieren.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 9 des Ausschussprotokolls (Anstellung Bauamtsmitarbeiter)<br />

ist die diesbezügliche Ausschreibung im Frühsommer dieses Jahres geplant.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 11 a des Ausschussprotokolls (frühere Wohnung Saurwein<br />

im Amtsgebäude) berichtet der Bürgermeister vom Vorliegen der Verpflichtungserklärung,<br />

welche der Bauausschuss aus Gründen der rechtlichen Sicherheit<br />

gefordert hat. Dieses Schriftstück ist von Amtsleiter Dr. Wolfgang Stöckl verfasst und<br />

von Frau Gertrud Saurwein unterzeichnet worden.<br />

Nachdem Bauausschussobmann MGR Siegfried Erler auf die voraussichtlichen Kosten<br />

der Wohnungsräumung hinweist, fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat heute auf Antrag des<br />

Bürgermeisters den einstimmigen Beschluss, die Räumung der Wohnung Amtsgebäude<br />

samt Entsorgung der darin befindlichen Gegenstände durch die <strong>Gemeinde</strong>arbeiter<br />

vornehmen zu lassen.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 11 b des Ausschussprotokolls (Salzstreuung) beanstandet<br />

Obmann MGR Erler den hohen Salzverbrauch dieses Winters und ersucht die Bauabteilung,<br />

mit dem Bauhofleiter ein Fachgespräch über die künftige Reduktion der<br />

Salzstreumenge zu sprechen.<br />

Sodann wird das gegenständliche Protokoll samt den darin enthaltenen Beschlüssen<br />

ohne weitere Stellungnahmen oder Änderungswünsche einstimmig genehmigt.<br />

TO.Punkt 5) Genehmigung Protokoll 34. Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung,<br />

Verkehr, Raumordnung und Bebauungsplan vom<br />

9. Februar 2010<br />

Ausschussobmann Bgm-Stv. Hans Gasser trägt dieses Protokoll vor und es werden<br />

hieraus folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergänzungen vorgenommen:<br />

Zu Punkt 2 a des Protokolls (KRÖLL Franz, Hollenzen 71, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Bp.<br />

831 von „landwirtschaftlichem Mischgebiet (L)“ in „Wohngebiet (W)“ gemäß<br />

§ 38 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006) stellt der Ausschuss an den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

den Antrag, die Bp. 831 von derzeit „landwirtschaftliches Mischgebiet“ in<br />

„Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 umzuwidmen.<br />

Obmann Gasser zeigt die planliche Darstellung und verweist sodann darauf, dass<br />

der Widmungsvorgang zu Tagesordnungspunkt 6 a dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorzunehmen<br />

ist.<br />

Zu Punkt 2 b des Protokolls (GAGER Komm.-Rat Manfred, Am Marienbrunnen<br />

348, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nr. 1886 und Bp. 149, Korrektur „Sonderfläche auf<br />

verschiedenen Ebenen (SV-1)“ wird darauf verwiesen, im Zuge der Erlassung des<br />

Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes wurde vom Raumplaner festge-<br />

stellt, dass die Widmungsgrenzen im Bereich des Hoteleinganges nicht den bestehenden<br />

Grundgrenzen nach dem durchgeführten Grundtausch entsprechen.


- 624 -<br />

Auf Grund dieses Sachverhaltes hat der Raumplaner die Widmungsänderung vorbereitet.<br />

Demnach sollen Teile der Gp. 1886 von derzeit „Sonderfläche Widmung in verschiedenen<br />

Ebenen (SV1)“ in „Verkehrsfläche“ der <strong>Gemeinde</strong> gemäß § 53 Abs. 3 TROG<br />

2006 bzw. Teilflächen der Bp. 149 von derzeit „Verkehrsfläche“ in eine „Sonderflächenwidmung<br />

in verschiedenen Ebenen (SV1)“ umgewidmet werden.<br />

Der Ausschuss stellt den Antrag, die Korrektur des Flächenwidmungsplanes im gegenständlichen<br />

Bereich im Sinne des Raumordnungsgutachtens vorzunehmen.<br />

Obmann Gasser zeigt die planliche Darstellung und verweist sodann darauf, dass<br />

der Widmungsvorgang zu Tagesordnungspunkt 6 b dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorzunehmen<br />

ist.<br />

Zu Punkt Paul 2 c des Protokolls (GEISLER Rudolf, Rauchenwald 658, 6290<br />

<strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nr. 1022 von „Freiland“ in „Wohngebiet (Wg)“:<br />

Anlässlich einer früheren <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wurde der beantragten Flächenwidmungsplanänderung<br />

unter der Bedingung eines ergänzenden Raumordnungsgutachtens<br />

zugestimmt und die beabsichtigte Widmung mit der Abteilung Raum-ordnung<br />

des <strong>Land</strong>es besprochen und bestehen landesseits keine Einwände gegen die<br />

geplante Umwidmung der Gst.Nr. 1022 von bisher „Freiland“ in künftig „Gemischtes<br />

Wohngebiet“.<br />

Beratung:<br />

Obmann Hans Gasser weist in der heutigen Sitzung im Hinblick auf allfällige, künftige<br />

Nutzungskonflikte ausdrücklich hin. Zudem sehe Raumplaner Dr. Ortner im<br />

Zuge der Vorbereitung der Umwidmung einen Widerspruch zum Örtlichen Raumordnungskonzept.<br />

In der Folge erläutert der Bürgermeister nochmals die Motive von Rudolf Geisler zur<br />

beabsichtigten Widmung, wobei er ausdrücklich festhält, dass die Sicherstellung der<br />

Zufahrt im Plan ausgewiesen ist.<br />

MGR Hansjörg Geisler stellt die Anfrage nach dem Grund der derzeitigen Auspflockung<br />

unterhalb Liegenschaft Raumausstatter Fischer in der Rauchenwaldgasse<br />

und Bauamtsleiter Ing. Paul Steger erläutert auf Anfrage Vizebgm. Hans Gasser,<br />

dass derzeit nur die Fahrbahnbreite Gegenstand der Erörterung war und die Situation<br />

Gehsteig anlässlich einer künftigen Bauverhandlung zu regeln wäre.<br />

Sodann verweist Obmann Vizebgm. Hans Gasser darauf, dass der Widmungsvorgang<br />

zu Tagesordnungspunkt 6 c dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorzunehmen ist.<br />

Zu 2 d des Protokolls (SPORTCLINIC ZILLERTAL, Stillupklamm 830 und Günther<br />

SCHRAGL, Stillupklamm 826, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Teile der Gst.Nr. 1223/1 von<br />

„Freiland“ in “Sonderfläche Parkplatz“) wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat in einer der nächsten<br />

Sitzungen behandelt werden, zumal die Unterlagen nicht zeitgerecht eingereicht<br />

worden sind und noch Raumplaner Dr. Erich Ortner zu befassen ist.


- 625 -<br />

Zu Punkt 2 e des Protokolls (THANNER Josef, Fischerstraße 502, 6290 <strong>Mayrhofen</strong><br />

– Teile der Gst.Nr. 928/7 und Zillerregulierungsgenossenschaft – Teile der<br />

Gst.Nr. 1921/4 von „Freiland“ in „Wohngebiet)“ berichten Bgm. Fankhauser und<br />

Obmann Hans Gasser vom neuesten Stand der Verhandlungen zum Zwecke der Errichtung<br />

eines sozialen Wohnbaues im Bereich der Zillerlände.<br />

Eine Bebauung des verfügbaren Grundstückes erscheint jedoch nur sinnvoll, wenn<br />

ein Grundtausch mit Josef Thanner zustande kommt und von der Zillerregulierungsgenossenschaft<br />

der Grundstreifen bis zur bestehenden Zufahrt „Lände“ ebenfalls<br />

bereitgestellt wird.<br />

Laut Aussage von Obmann Hans Gasser als Funktionär der Zillerregulierungsgenossenschaft<br />

hat diese den Ausschuss ermächtigt, die Grundabtretung weiter zu verhandeln.<br />

Mit Josef Thanner wurden ebenfalls bereits positive Tauschverhandlungen geführt.<br />

Auf Basis einer vom Büro Dipl.-Ing. Ebenbichler erstellten Teilungsstudie III vom 2.2.<br />

2010 wurde Raumplaner Dr. Erich Ortner beauftragt, eine Flächenwidmungsplanänderung<br />

vorzubereiten.<br />

Demnach müssen Teile der Gst.Nrn. 928/7 und 928/8 von „Freiland“ in „Wohngebiet“<br />

und Teile der Gst.Nr. 1921/4 ebenfalls von „Freiland“ in „Wohngebiet“ umgewidmet<br />

werden und zum zügigen Fortgang dieses Projektes ist das Vermessungsbüro Ebenbichler<br />

bereits mit der Ausarbeitung dieser Teilungspläne für die Übertragung der Zufahrtsstraßen<br />

Dornau und Lände aus dem Grundbesitz der Zillerregulierung in das<br />

Öffentliche Gut – Straßen und Wege beauftragt worden.<br />

MGR Helene Partoll erkundigt sich nach der ungefähren Größe, welche für den Öffentlichen<br />

Wohnbau letztlich verbaut werden könne und beantwortet dies der Bürgermeister<br />

mit „ca. 2.000 Quadratmetern“.<br />

Der Ausschuss stellt an den <strong>Gemeinde</strong>rat den Antrag, die Umwidmung zur Sicherstellung<br />

der Verwirklichung eines Projektes für den sozialen Wohnbau zu beschließen<br />

und wird die Weiterbehandlung in Tagesordnungspunkt 6 d dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

erfolgen.<br />

Zu Punkt 2 f des Ausschussprotokolls (OBERMAIR Franz, Am Marktplatz 213,<br />

6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nr. 1202/1 von „Freiland“ in „Mischgebiet (Mb-1)“ zeigt<br />

Obmann Gasser informativ den Plan für den Bereich der Tuxer Straße bei Bushaltestelle<br />

M-Preis / Einfahrt Süd und Bgm. Günter Fankhauser merkt kurz an, dass die<br />

beantragte Widmung im Zusammenhang mit dem Projekt „Wasserwelten“ der Austrian<br />

Hydro Power AG in einer späteren <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung nochmals zu erör-tern<br />

sei.<br />

Zu Punkt 2 g dieses Ausschussprotokolls (FANKHAUSER Astrid, Schmiedwiese<br />

170, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Teile der Gst.Nr. 2129 von „Freiland“ in „Sonderfläche<br />

Betriebsgebäude“) erläutert Obmann Vbgm. Gasser, aufgrund mehrerer Vorgespräche<br />

hat Raumplaner Dr. Erich Ortner einen Vorschlag für eine Widmungsänderung<br />

zum Zwecke der Errichtung eines Ziviltechnikerbüros mit Betreiberwohnung auf<br />

Gst.Nr. 2129 vorbereitet.<br />

Gemäß diesem Vorschlag sollte für das geplante Objekt eine Sonderfläche gebildet<br />

werden, wobei von Seiten des Raumplaners darauf hingewiesen wurde, dass dieser<br />

Vorschlag mit der Aufsichtsbehörde hinsichtlich seiner Genehmigungsfähigkeit abgeklärt<br />

werden sollte.


- 626 -<br />

Anlässlich einer Besprechung am 9.2.2010 mit dem Vorstand der Abteilung Raumordnung<br />

im Amt der Tiroler <strong>Land</strong>esregierung wurde eine geänderte Variante vorgeschlagen.<br />

Gemäß dieser Variante sollen die bereits bebauten Grundstücke 2137, 2138, 2139,<br />

2140 und 2141 von derzeit „Freiland“ in „Wohngebiet (W)“ umgewidmet werden.<br />

Zusätzlich soll für den Antragsteller ein außerhalb der landwirtschaftlichen Vorrangflächen<br />

befindliches Teilstück von 700 m² ebenfalls von „Freiland“ in „Wohngebiet“<br />

umgewidmet werden.<br />

Für die beabsichtigten Umwidmungen ist auch die Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />

in diesem Bereich erforderlich.<br />

Der Ausschuss spricht sich für die Umwidmung laut Vorschlag der Abteilung Raumordnung<br />

aus. Darüber ist der Raumplaner zu informieren und in der Folge der geänderte<br />

Entwurf zu erstellen.<br />

MGR Siegfried Erler und MGR-EM Johann Volgger verweisen darauf, dass in der<br />

Tagesordnung dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung lediglich die Gst.Nr. 2129 aufscheint und<br />

daher die Aufnahme der Gst.Nrn. 2137, 2138, 2139, 2140 in die Tagesordnung erforderlich<br />

wäre.<br />

Sodann stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat dieser Aufnahme zu und die Abstimmung der Flächenwidmungsplanänderung<br />

erfolgt im Tagesordnungspunkt 6 g dieser Sitzung.<br />

Zu 2 h des Ausschussprotokolls (Mayrhofner Bergbahnen AG – Gst.Nrn. 1320/1,<br />

1466/1, 1466/2, 1466/4 und 1466/6) verweist der Obmann auf den derzeitigen Bestand<br />

zweier Sonderflächenwidmungen im Bereich Ahorn-Bergstation.<br />

Diese betreffen die alte Bergstation, welche als Sonderfläche Alpinmuseum mit Versorgungseinrichtungen<br />

sowie den neuen Stationsbereich, welcher als Sonderfläche<br />

Liftstation gewidmet sind.<br />

Entsprechend dem nunmehrigen Projekt soll die Sonderfläche unter Einbeziehung<br />

weiterer Freilandflächen erweitert und auf das neue Nutzungskonzept abgestimmt<br />

werden.<br />

Der Ausschuss stellt an den <strong>Gemeinde</strong>rat den Antrag, die Widmungsänderung wie<br />

beschrieben vorzunehmen.<br />

Der Bürgermeister ergänzt, die vom Ausschuss bis zur heutigen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

geforderte Zustimmungserklärung der Österr. Bundesforste hinsichtlich Nutzung<br />

der in ihrem Besitz befindlichen Grundstücke liege vor.<br />

Beratung:<br />

MGR Hansjörg Geisler erkundigt sich nach dem geplanten Umfang des Gastronomiebetriebes.<br />

MGR Wolfgang Höllwarth erklärt auf Antwort des Bürgermeisters, dass die Mayrhofner<br />

Bergbahnen AG bei entsprechender Widmung gastronomisch mehr dürfe als<br />

dies vom Bürgermeister erwartet wird, das heißt, diese Tätigkeit könne in der Praxis<br />

über Catering, Sektempfänge etc. hinausgehen.<br />

Die Weiterbehandlung erfolgt im Tagesordnungspunkt 6 h der heutigen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung.


- 627 -<br />

Zu Punkt 3 des Ausschussprotokolls (Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden<br />

Bebauungsplanes - EBERL Hermann, Dorf Haus 773, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> –<br />

Gst.Nr. 1190/1, 1900/1) wird von Obmann Vbgm. Gasser erörtert, dass gemäß Örtlichem<br />

Raumordnungskonzept der Planungsbereich als Entwicklungsbereich für vorwiegende<br />

Wohnnutzung im Einfluss der Signatur W6 / ZA / D1 ausgewiesen ist.<br />

Voraussetzung für die Erlassung des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungs-planes<br />

ist die gleichzeitig erforderliche Änderung des Flächenwidmungsplanes von derzeit<br />

„Freiland“ in „Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 und die Kenntlichmachung<br />

des Verlaufes der erforderlichen Straßen für den örtlichen Verkehr der<br />

<strong>Gemeinde</strong> auf einer Teilfläche der Gst.Nrn. 1190/1 und 1900/1 gemäß § 53 Abs. 1<br />

lit. a TROG 2006.<br />

In seiner Begutachtung zur Flächenwidmungsplanänderung verweist Raumplaner<br />

Dipl.-Ing. Dr. Erich Ortner insbesondere darauf, dass zur Sicherung des Widmungszweckes<br />

für den örtlichen Wohnbedarf der <strong>Gemeinde</strong> ein Vergaberecht zukommen<br />

sollte und dabei zu prüfen wäre, ob die zukünftigen Käufer in der <strong>Gemeinde</strong> einen<br />

konkreten eigenen Wohnbedarf haben.<br />

Insbesondere sollte im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung im Sinne des<br />

§ 33 Tiroler Raumordnungsgesetz der Kauf von Wohneinheiten ohne eigenen<br />

Wohnbedarf ausgeschlossen werden, um in der Folge die Vermietung an Gäste mit<br />

den damit verbundenen Nutzungskonflikten im Wohnumfeld ausschließen zu können.<br />

Hinsichtlich der Verkehrserschließung, der gewählten Baumassendichten sowie der<br />

festgelegten Baufluchtlinien entspricht der vorliegende Bebauungsplan den bereits<br />

früher gefassten Beschlüssen des Ausschusses für Dorfentwicklung, Verkehr,<br />

Raumordnung und Bebauungsplan.<br />

Der Ausschuss stellt an den <strong>Gemeinde</strong>rat den Antrag, die Umwidmung und den Allgemeinen<br />

und Ergänzenden Bebauungsplan gemäß den vorliegenden Unterlagen<br />

unter der Bedingung zu beschließen, dass Hermann Eberl eine Erklärung im Sinne<br />

der Vorschläge des Raumplaners bis zur <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung unterfertigt.<br />

Beratung:<br />

Der Bürgermeister berichtet vom Vorliegen dieser Erklärung und der geleisteten Unterschrift<br />

von Grundeigentümer Hermann Eberl.<br />

Vizebgm. Hans Gasser ergänzt, im Beisein des Amtsleiters Herrn Eberl im Zuge der<br />

Unterschriftsleistung dahingehend aufgeklärt zu haben, als der Bürgermeister bei der<br />

künftigen Bauverhandlung diese Vereinbarung vorlegen wird und diese in den Baubescheid<br />

einzufließen hat, insbesondere hinsichtlich des Verwendungszweckes und<br />

der räumlichen Ausgestaltung. Dies solle ein taugliches Mittel zur Verhinderung der<br />

genannten Nutzungsproblematik von Hauptwohnsitzlern und Ferialgästen sein.<br />

Die Anfrage von MGR Wolfgang Höllwarth nach einer Prüfung dieses Vertrages<br />

durch das Amt der Tiroler <strong>Land</strong>esregierung beantwortet Amtsleiter Dr. Wolfgang<br />

Stöckl dahingehend, dass Hermann Eberl diesen Vertrag kurzfristig unterzeichnet<br />

hat und ihm der Vertragsinhalt eingehend dargelegt worden ist.<br />

Die Weiterbehandlung dieser Angelegenheit erfolgt in Tagesordnungspunkt 7 dieses<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsprotokolls.


- 628 -<br />

Zu Punkt 4 des Ausschussprotokolls (Vorhaben „Parkplatz Nord“ des Franz<br />

OBERMAIR) wird berichtet über das Ergebnis der Besprechung des Bürgermeisters<br />

mit Herrn Abteilungs-Stellvertreter Dr. Peter Hollmann, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht<br />

im Amt der Tiroler <strong>Land</strong>esregierung vom 9.2.2010.<br />

Demnach ist eine Widmung in Sonderfläche Parkplatz zum Zwecke der Realisierung<br />

dieses Vorhabens - auch im Sinne der vorgesehenen Nutzungsverhältnisse - nicht<br />

erforderlich, sondern kann dieses in der bestehenden Widmung als Kerngebiet<br />

durchgeführt werden.<br />

Somit ist der Tagesordnungspunkt 6 f dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung nicht mehr zu behandeln.<br />

Zu Punkt 5 a des Ausschussprotokolls (POSCH Daniela, Tuxer Straße 727, 6290<br />

<strong>Mayrhofen</strong> - Bauvorhaben) wird berichtet vom gemeindeamtlichen Schreiben an<br />

Frau Posch, wonach diese im Hinblick einer allfälligen Freizeitwohnsitzproblematik<br />

die künftigen Nutzungsverhältnisse darzulegen hat.<br />

Auch das Amt der Tiroler <strong>Land</strong>esregierung wird noch schriftlich um Stellungnahme<br />

gebeten, in welcher Weise das von Rechtsanwalt Dr. Berndt Schön als Rechtsvertreter<br />

von Frau Posch am 26.1.2010 an die <strong>Gemeinde</strong> gerichtete Schreiben zu werten<br />

ist.<br />

Zur weiteren Vorgangsweise wird sodann festgelegt, die Stellungnahme der Baurechtsabteilung<br />

des <strong>Land</strong>es abzuwarten und sodann den Ausschuss bzw. <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

neuerlich zu befassen.<br />

Zu Punkt 5 b des Ausschussprotokolls (EBERHARTER Robert, Schweinberg 40,<br />

6290 <strong>Mayrhofen</strong> - Besprechung mit Wildbach- und Lawinenverbauung) wird<br />

kurz berichtet über die schriftliche Anfrage der <strong>Gemeinde</strong> bei Herrn Hubert Schwarz<br />

von der <strong>Gemeinde</strong>abteilung der Bezirkshauptmannschaft Schwaz und es wird sich<br />

die weitere Vorgangsweise im Hinblick auf den neuen Gefahrenzonenplan nach dieser<br />

Auskunft richten, welche bis dato noch nicht vorliegt.<br />

Zum Abschluss dieses Protokolls dankt Obmann Vizebgm. Hans Gasser allen Ausschussmitgliedern<br />

für die konstruktive Zusammenarbeit und betont die Tatsache,<br />

dass keines der Ausschussmitglieder aus „Profilierungssucht“, sondern im Interesse<br />

des Gemeinwohles gehandelt hat.<br />

Sodann wird das gegenständliche Protokoll samt den darin enthaltenen Beschlüssen<br />

ohne weitere Stellungnahmen oder Änderungswünsche einstimmig genehmigt.<br />

TO.Punkt 6) Änderungen Flächenwidmungsplan<br />

Nachdem folgende Anträge auf Flächenwidmungsplanänderung vorhin bereits ausführlich<br />

im Zuge der Erörterung des betreffenden Ausschussprotokolls zu Tagesordnungspunkt<br />

5 dieser Sitzung erörtert worden sind, werden nunmehr die formellen<br />

Abstimmungen mit nachstehendem Stimmverhalten durchgeführt:


- 629 -<br />

(Als Stimmenzähler für diese geheimen Abstimmungen werden MGR Wolfgang Höllwarth<br />

und MGR Siegfried Hackler namhaft gemacht).<br />

a. KRÖLL Franz, Hollenzen 71, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Bp. 831 von „landwirtschaftlichem<br />

Mischgebiet (L)“ in „Wohngebiet (W)“ gemäß § 38 Abs. 1 Tiroler<br />

Raumordnungsgesetz 2006:<br />

Beschluss:<br />

Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung mit 14 JA-Stimmen zu 0 NEIN-<br />

Stimmen.<br />

Begründung:<br />

Der vorliegende Sachverhalt ist gemäß § 36 TROG 2006 wie folgt zu beurteilen:<br />

Das gegenständliche Planungsgebiet ist derzeit durch ein Stallgebäude bebaut.<br />

Nachdem die Aussiedlung der Betriebsanlage in das Freiland zur Zeit bereits durchgeführt<br />

wird und auch eine dementsprechende Widmung durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mayrhofen</strong><br />

erfolgen wird, soll nunmehr auch die Voraussetzung für eine der innerörtlichen<br />

Lage entsprechenden Wohnnutzung geschaffen werden.<br />

Die Voraussetzungen für eine unmittelbare Bebauung der Gp. .831 gemäß § 2 Abs.<br />

12 Tiroler Bauordnung 2001 liegen jedoch nicht vor, da kein Bauplatz mit einheitlicher<br />

Widmung besteht.<br />

Aus raumordnerischer Sicht ist die Widmungsänderung der gesamten Grundparzelle<br />

in Wohngebiet vertretbar, da die entsprechenden Festlegungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

(überwiegende Wohnnutzung) dieser beabsichtigten Nutzung<br />

entsprechen.<br />

Es ist dabei festzuhalten, dass die Bebauung der Grundparzelle zur Sicherstellung<br />

einer geordneten Gesamtentwicklung des ergänzenden Bebauungsplanes erfolgen<br />

kann.<br />

Gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 wird daher unter raumordnerischen Gesichtspunkten<br />

die Umwidmung der Parzelle .831, KG. <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit landwirtschaftlichem<br />

Mischgebiet in Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 positiv beurteilt.<br />

b. GAGER Komm.-Rat Manfred, Am Marienbrunnen 348, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> –<br />

Gst.Nr. 1886 und Bp. 149, Korrektur „Sonderfläche auf verschiedenen<br />

Ebenen (SV-1)“:<br />

Beschluss:<br />

Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung mit 14 JA-Stimmen zu 0 NEIN-<br />

Stimmen.


- 630 -<br />

Begründung:<br />

Die Flächenwidmungsplanänderung ist aufgrund des seit Neuerlassung des Flächenwidmungsplanes<br />

geänderten Grundstücksverlaufes, einen Bauplatz mit einheitlicher<br />

Widmung zu schaffen, notwendig.<br />

Im Wesentlichen wurde im Norden des Bauplatzes eine Bereinigung des Grundstücksverlaufes<br />

durchgeführt.<br />

Der nunmehr als Grünfläche genutzte Bereich der ehemaligen Baulandfläche wurde<br />

dabei dem Wegegut und im Gegenzug entsprechende Weganteile dem Bauplatz<br />

zugeschlagen.<br />

Gemäß § 36 Abs. 2 TROG wird daher unter raumordnerischen Gesichtspunkten die<br />

Umwidmung von Teilflächen der Parzelle 1886, KG. <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit Sonderfläche<br />

Widmung in verschiedenen Ebenen (SV-1) in Verkehrsfläche der <strong>Gemeinde</strong><br />

gemäß § 53 Abs. 3 TROG 2006 bzw. die Umwidmung von Teilflächen der Parzelle<br />

.149, KG. <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit Verkehrsfläche der <strong>Gemeinde</strong> in eine Sonderfläche<br />

für Widmung in verschiedenen Ebenen (SV-1) gemäß § 51 TROG 2006 positiv<br />

beurteilt.<br />

c. GEISLER Rudolf, Rauchenwald 658, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nr. 1022 von<br />

„Freiland“ in „Wohngebiet (Wg)“:<br />

Beschluss:<br />

Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung mit 14 JA-Stimmen zu 0 NEIN-<br />

Stimmen.<br />

Begründung:<br />

Der vorliegende Antrag wurde der Aufsichtsbehörde zur Vorbegutachtung vorgelegt<br />

und unter Zugrundelegung der beabsichtigten Parzellierung einschließlich der geplanten<br />

Erschließung positiv beurteilt.<br />

Die zur Sicherstellung einer ausreichenden Wegbreite erforderlichen Anteile der Gst.<br />

Nrn. 1018 und 1022 sind gemäß Teilungsplan in das Öffentliche Gut abzutreten.<br />

Somit werden die Widmungsbestimmungen gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 wie<br />

folgt festgelegt:<br />

• Umwidmung von Teilflächen der Parzelle Gp. 1022, KG. <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit<br />

Freiland in gemischtes Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 2 TROG 2006 bzw.<br />

die<br />

• Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Gp. 1018 und Gp. 1022, KG. <strong>Mayrhofen</strong>,<br />

von derzeit gemischtem Wohngebiet bzw. Freiland in Verkehrsfläche<br />

der <strong>Gemeinde</strong> gemäß § 53 Abs. 3 TROG 2006 bzw. die<br />

• Kenntlichmachung des Verlaufes der erforderlichen Straßen für den örtlichen<br />

Verkehr der <strong>Gemeinde</strong> auf einer Teilfläche der Parzelle Gp. 1018, KG. <strong>Mayrhofen</strong>,<br />

gemäß § 53 Abs. 1 lit. a TROG 2006.


- 631 -<br />

d. THANNER Josef, Fischerstraße 502, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Teile der Gst. Nr.<br />

928/7 und Zillerregulierungsgenossenschaft – Teile der Gst.Nr. 1921/4 von<br />

„Freiland“ in „Wohngebiet (W)“:<br />

Beschluss:<br />

Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung mit 14 JA-Stimmen zu 0 NEIN-<br />

Stimmen.<br />

Begründung:<br />

Die gegenständliche Umwidmung dient der Schaffung von Bauplätzen mit einheitlicher<br />

Widmung im Zuge der Neuordnung der Grundstücksverhältnisse im Planungsgebiet.<br />

Im Bereich der Gp. 928/5 soll der dadurch geschaffene Bauplatz vergrößert und ein<br />

Geschoßwohnungsbau für den örtlichen Wohnbedarf durch einen gemeinnützigen<br />

Wohnbauträger errichtet werden, wobei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mayrhofen</strong> das Eigentum am<br />

Grundstück übertragen werden soll.<br />

Die geringfügige Überschreitung der Baulandgrenzen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

erscheint im Rahmen der Bestimmungen des § 4 Abs. 2 lit. zur Schaffung<br />

von einheitlichen Bauplätzen im Sinne des § 1 Abs. 12 Tiroler Bauordnung 2001 zulässig,<br />

wenn der überwiegende Teil des jeweiligen Bauplatzes wie im vorliegenden<br />

Fall bereits als Bauland oder Sonderfläche ausgewiesen ist und keine zusätzliche<br />

Bauplatztiefe geschaffen wird.<br />

Der Widmungsverlauf wird dabei dem Grundstücksbestand entsprechend angeglichen,<br />

wobei geringfügige Teile der Gp. 928/8 in das Freiland rückgewidmet werden,<br />

sodass zukünftig Bauplätze mit einheitlicher Widmung vorliegen.<br />

Gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 wird daher unter raumordnerischen Gesichtspunkten<br />

die Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 928/8, KG. <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit<br />

Wohngebiet in Freiland gemäß § 41 Abs. 1 TROG 2006 bzw. die Umwidmung von<br />

Teilflächen der Parzellen 928/7, 928/8, 928/9, 928/4, 928/5, 928/6 und 1921/4, KG.<br />

<strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit Freiland in Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 positiv<br />

beurteilt.<br />

e. FANKHAUSER Astrid, Schmiedwiese 170, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Teile der<br />

Gst.Nr. 2129 von „Freiland“ in „Sonderfläche Betriebsgebäude“<br />

Beschluss:<br />

Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung und des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

mit 13 JA-Stimmen und Enthaltung MGR Franz Eberharter wegen<br />

Befangenheit.<br />

Begründung:<br />

Dipl.-Ing. Tobias Fankhauser betreibt ein Ziviltechnikerbüro und beabsichtigt, dieses<br />

auf Grund des derzeit ungünstigen Standortes und des Fehlens von Erweiterungsmöglichkeiten<br />

zu verlegen.<br />

Das für die Bebauung vorgesehene Grundstück (Teilfläche der Gst.Nr. 2129) wurde<br />

aus der Grünzonenplanung des <strong>Land</strong>es Tirol ausgenommen.


- 632 -<br />

Im Zuge der Vorbegutachtung durch die Aufsichtsbehörde wurde Einvernehmen<br />

darüber erzielt, im gesamten angrenzenden bestehenden Siedlungsgebiet das Örtliche<br />

Raumordnungskonzept zu ändern und in Wohngebiet umzuwidmen.<br />

Bestimmungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes:<br />

Gemäß § 32 Abs. 2 TROG wird daher unter raumordnerischen Gesichtspunkten die<br />

Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Interesse der besseren Erreichung<br />

der Ziele der örtlichen Raumordnung mit folgenden Festlegungen positiv beurteilt.<br />

Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong>:<br />

� Ausweisung eines baulichen Entwicklungsbereiches für überwiegende Wohnnutzung<br />

im Bereich der Gpn. 2129, 2137, 2131, 2138, 2139, 2140, 2141, KG.<br />

<strong>Mayrhofen</strong>, mit der Signatur Index 11, dem Zeithorizont Z1 im Bereich der bereits<br />

bebauten Flächen bzw. der Zeitstufe ZA im Bereich der unbebauten Flächen<br />

und der Baudichtestufe D1 gemäß Verordnungstext des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

der Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong>.<br />

� Festlegungen des Index 11: Siedlungssplitter im freien <strong>Land</strong>schaftsraum für<br />

überwiegende Wohnnutzung.<br />

Für die Neuerrichtung von Gebäuden bzw. für die Erweiterung der bestehenden<br />

Gebäude ist zwingend ein allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan<br />

zu erlassen, wobei eine harmonische Einbindung in das <strong>Land</strong>schaftsbild sicher<br />

zu stellen ist.<br />

Festlegungen des Flächenwidmungsplanes:<br />

Gemäß § 36 Abs. 2 TROG wird unter raumordnerischen Gesichtspunkten die Umwidmung<br />

der Parzellen Gpn. 2137, 2138, 2139, 2140 und 2141, KG. <strong>Mayrhofen</strong>, und<br />

einer Teilfläche der Gp. 2129, KG. <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit Freiland in Wohngebiet<br />

gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 positiv beurteilt.<br />

f. Mayrhofner Bergbahnen AG:<br />

� Umwidmung der Parzellen 1466/2, 1466/6 und von Teilflächen der<br />

Parzellen 1320/1 und 1466/1, KG <strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit Sonderfläche<br />

„Liftstation“ bzw. Freiland in Sonderfläche mit Mehrfachfestlegungen:<br />

„Schilift Bergstation mit technischen Versorgungseinrichtungen wie:<br />

Werkstatt, Pistengerätegarage, Lager“ (SLiV), und „Gastronomiebetrieb<br />

mit betriebstechnisch notwendigen Mitarbeiterunterkünften“<br />

(GbMu) gemäß § 43 Abs. 1 lit. a TROG 2006<br />

� Umwidmung von Teilflächen der Parzelle 1466/1, KG <strong>Mayrhofen</strong>, von<br />

derzeit Sonderfläche „Liftstation“ in Freiland gemäß § 41 Abs. 1<br />

TROG 2006<br />

Beschluss:<br />

Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung mit 14 JA-Stimmen und 0-Neinstimmen.


- 633 -<br />

Begründung:<br />

Die Widmung dient der Schaffung der rechtlichen Grundlage zur Errichtung eines<br />

Restaurantbetriebes sowie für Anlagen im Rahmen des Pistenbetriebes (Pistengerätegarage<br />

und -werkstätte), wobei die bereits bestehenden Anlagen der Schilift-Bergstation<br />

des Filzenliftes mit den beabsichtigten Funktionen in einer gemeinsamen<br />

Sonderfläche zusammengefasst werden.<br />

Die Erhaltung und Verbesserung der touristischen Infrastruktureinrichtungen stellt in<br />

den Zielfestlegungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ein erklärtes Entwicklungsziel<br />

der <strong>Gemeinde</strong> dar.<br />

Das beabsichtigte Bebauungskonzept sieht die Konzentration der Anlagen auf einem<br />

engen geschlossenen räumlichen Bereich vor.<br />

Die kompakte Errichtung der baulichen Anlagen erscheint dabei neben betriebswirtschaftlichen<br />

Aspekten auch im Rahmen der Erhaltung eines ungestörten <strong>Land</strong>schaftsbildes<br />

im öffentlichen Interesse gelegen.<br />

Die infrastrukturellen Voraussetzungen liegen durch die vorhandene Kanalisierung<br />

und Wasserversorgung vor.<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wird daher unter raumordnerischen Gesichtspunkten<br />

in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

positiv beurteilt.<br />

g. OBERMAIR Franz, Am Marktplatz 214, 6290 <strong>Mayrhofen</strong> – Gst.Nrn. 745/1,<br />

746/2 und 746/3 zur Errichtung „Parkplatz Einfahrt Nord“:<br />

Dieser Punkt wird – wie vorerwähnt auf Grund der Rechtsauskunft des Amtes der<br />

Tiroler <strong>Land</strong>esregierung – nicht zur Abstimmung gebracht.<br />

TO.Punkt 7) Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes<br />

und Flächenwidmungsplanänderung Gst.Nrn. 1190/1 und<br />

1900/1 des EBERL Hermann, Dorf Haus 773, 6290 <strong>Mayrhofen</strong><br />

Beschluss:<br />

Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung mit 14 JA-Stimmen und 0-Neinstimmen.<br />

Begründung:<br />

Vor dem Widmungsvorgang wurde vom Bürgermeister und von Ausschussobmann<br />

Vizebgm. Gasser ausdrücklich hingewiesen auf die vorliegende, vom Widmungswerber<br />

und Grundeigentümer Hermann Eberl unterzeichnete und mit der <strong>Gemeinde</strong><br />

abgeschlossene Vereinbarung im Sinne § 33 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006.<br />

Gemäß dem Örtlichen Raumordnungskonzept ist der Planungsbereich als Entwicklungsbereich<br />

für vorwiegende Wohnnutzung im Einfluss der Signatur W6 / ZA / D1<br />

ausgewiesen.<br />

Voraussetzung für die Erlassung des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungs-planes<br />

ist die gleichzeitig erforderliche Änderung des Flächenwidmungsplanes von<br />

derzeit „Freiland“ in „Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 und die Kenntlichmachung<br />

des Verlaufes der erforderlichen Straßen für den örtlichen Verkehr der


- 634 -<br />

<strong>Gemeinde</strong> auf einer Teilfläche der Gst.Nrn. 1190/1 und 1900/1 gemäß § 53 Abs. 1<br />

lit. a TROG 2006.<br />

In der Erläuterung der Flächenwidmungsplanänderung verweist der Raumplaner insbesondere<br />

auf die Sicherung des Widmungszweckes für den örtlichen Wohnbedarf<br />

der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Die Widmung dient der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung<br />

von 2 Doppelhäusern im nordöstlichen Bereich der Gp. 1190/1 und zur Errichtung<br />

eines Einfamilienhauses im Süden der Gp. 1190/1.<br />

Gemäß den Zielbestimmungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ist zur Befriedigung<br />

des örtlichen Wohnbedarfes auf den dazu ausgewiesenen Flächen des<br />

Siedlungsgebietes die Durchführung einer Baulandwidmung möglich.<br />

Gemäß den Bestimmungen des § 4 Abs. 4 des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

dienen Flächen im Bereich der Zeitstufe A einem mittel- bis langfristigen Bedarf, wobei<br />

einzelne Flächen im konkreten Bedarfsfalle durch Einzelwidmungen in das Bauland<br />

aufgenommen werden können.<br />

Gemäß § 8 Abs. 2 können Flächen, die zum Zeitpunkt der Erlassung des Örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes noch nicht als Bauland gewidmet waren, erst im Zuge einer<br />

konkreten Bauprojektes für eine Baulandwidmung herangezogen werden.<br />

Nachdem der <strong>Gemeinde</strong> ein entsprechendes Bebauungskonzept vorgelegt wurde,<br />

das in einem informellen Vorprüfungsverfahren als vertretbar erachtet wurde, wobei<br />

insbesondere die Forderungen nach Errichtung eines Rundweges seitens die Projektbetreibers<br />

erfüllt wurde, sind die Voraussetzungen zur Durchführung der Baulandwidmung<br />

grundsätzlich als gegeben zu beurteilen.<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wird daher unter raumordnerischen Gesichtspunkten<br />

in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

positiv beurteilt.<br />

TO.Punkt 7 a) Berichte Bürgermeister, Anträge, Anfragen, Allfälliges (§ 42 Abs.<br />

3 TGO 2001)<br />

a) Schreiben RA Mag. Huber wg. Zufahrt Reihenhausanlage 789 b bis g:<br />

Der Bürgermeister verliest das Schreiben obgenannten Rechtsanwaltes vom 4.2.<br />

2010 vollinhaltlich, wonach dieser auf das Protokoll der 46. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom 22.4.2009, Tagesordnungspunkt 3, Bezug nimmt und die Ausführungen des<br />

Herrn Klaus Kröll als nicht richtig darstellt, wonach die Zufahrtsproblematik zur Reihenhausanlage<br />

789 erst dann entstanden sei, weil Paul Geisler die im Bauverfahren<br />

ausgewiesene Zufahrt nachträglich verkauft habe.<br />

Vielmehr habe sich Herr Paul Geisler zur Vermeidung einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung<br />

mit den Grundeigentümern des Servitutsweges entschlossen, auf die<br />

Zufahrt über den Servitutsweg zu verzichten und der Verkauf der einzelnen Reihenhausgrundstücke<br />

sei daher gemäß der im Baubescheid vorgegebenen Zufahrt über<br />

den öffentlichen Weg Gst.Nr. 1897/4 erfolgt, so RA Mag. Huber in seinem Schreiben.<br />

Im heutigen <strong>Gemeinde</strong>rat ergehen hiezu keine weiteren Wortmeldungen mehr.


- 635 -<br />

b) Keine Wahlwerbung im Amtsblatt „Zillertaler Heimatstimme“:<br />

Nachdem Bgm. Günter Fankhauser anlässlich der <strong>Gemeinde</strong>rats- und Bürgermeisterwahlen<br />

am 14.3.2010 die Regelung der Wahlwerbung seit dem Jahre 1992 in Erinnerung<br />

ruft, schließt sich der <strong>Gemeinde</strong>rat heute einhellig der Meinung an, das<br />

Amtsblatt der Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong> nicht als Plattform für Wahlwerbung zu nützen.<br />

Bei dieser Gelegenheit zeigt der Bürgermeister eine graphische Darstellung eines<br />

sogenannten „Wahlbarometers“.<br />

c) Nutzungsentgelte neue Schulsporthalle:<br />

Aus Anlass der Nutzung der neuen Sporthalle durch den FC-Finkenberg beschließt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat auf Anfrage des Vorsitzenden, bei den Nutzungsentgelten grundsätzlich<br />

keine Nachlässe zu gewähren, zumal die betreffenden Vereine im Einzelfalle<br />

Anträge auf Subventionen stellen können.<br />

d) <strong>Gemeinde</strong>-Schicup am 27. Februar 2010 in Reith im Alpbachtal:<br />

Der Bürgermeister verliest auszugsweise die Ausschreibung zum 36. Tiroler <strong>Gemeinde</strong>schicup<br />

und Sportausschussobmann MGR Hansjörg Geisler berichtet von<br />

der voraussichtlichen Anmeldung der <strong>Gemeinde</strong>räte Wilhelm Pfister, Markus Freund,<br />

Hansjörg Geisler und Ersatzmitglied Johann Volgger.<br />

e) Ansuchen um Verkehrsregelung B169 durch die Bundespolizei:<br />

Der Bürgermeister wird gebeten, mit dem Kommandanten der Bundespolizeiinspektion<br />

<strong>Mayrhofen</strong> in Kontakt zu treten wegen Verkehrsregelung im Bahnhofsbereich an<br />

den verkehrsstarken Samstagen in dieser Wintersaison.<br />

f) Abbau Überstunden <strong>Gemeinde</strong>bautrupp:<br />

Anhand einer Monatsübersicht vom Dezember 2009 und Jänner 2010 dokumentiert<br />

die <strong>Gemeinde</strong>kasse als Lohnverrechnungsstelle einen weiteren Abbau des Überstundenguthabens<br />

der <strong>Gemeinde</strong>arbeiter.<br />

g) Angebot des <strong>Land</strong>es wegen Ankauf Elektrofahrrad:<br />

Das Amt der Tiroler <strong>Land</strong>esregierung, Abteilung Verkehrsplanung, informiert über<br />

den Förderungsbetrag von € 300,-- je Elektrofahrrad bzw. einem tirolweiten Gesamtbetrag<br />

von € 6.000,--.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat sieht keinen Bedarf an einer derartigen Anschaffung.<br />

h) Dienstvertrag Eva Eberharter:<br />

Unterzeichnet wird der vom Amtsleiter vorbereitete Dienstvertrag für Kindergarten-<br />

Reinigungskraft Eva Eberharter (<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 10.12.2009).<br />

Ende Öffentlicher Teil der Sitzung: 21.23 Uhr<br />

Hinweis<br />

Dieses Protokoll wurde in der 54. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 22. März 2010 ohne<br />

Änderungen genehmigt und gem. § 46 (4) TGO unterfertigt.

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