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P R O T O K O L L<br />
der 5. Sitzung des G E M E I N D E R A T E S vom 21. September<br />
2010 um 20.00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>sitzungssaal.<br />
Anwesend: Bgm. Günter FANKHAUSER<br />
Bgm-Stv. Siegfried ERLER<br />
MGR Hans Jörg MOIGG<br />
MGR Gertrud BLIEM<br />
MGR Christoph HUBER<br />
MGR Marion PEPEUNIG<br />
MGR Franz EBERHARTER<br />
MGR Monika WECHSELBERGER<br />
MGR Wolfgang HÖLLWARTH<br />
MGR Roman EBERHARTER<br />
MGR Mag. Bernadette GEISLER<br />
MGR Hansjörg GEISLER<br />
MGR Hans GASSER<br />
MGR Helene PARTOLL<br />
MGR-EM Susanne KRÖLL (für MGR Martin KNAUER)<br />
Schriftführer: AL Dr. Wolfgang STÖCKL<br />
Außerdem anwesend: Ing. Paul Steger bis TO.Punkt 7 / 21.40 Uhr<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung<br />
der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit<br />
2. Genehmigung Protokoll 4. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 8. Juli 2010<br />
3. Genehmigung Protokolle Kulturausschuss:<br />
a) 1. Sitzung vom 12. Juli 2010<br />
b) 2. Sitzung vom 2. September 2010<br />
4. Genehmigung Protokoll 2. Sitzung Ausschuss für Dorfentwicklung, Raumordnung<br />
und Bebauungsplan vom 5. August 2010<br />
5. Änderungen Flächenwidmungsplan:<br />
a) EDER Michael, Hauptstraße 457, Gst.Nr. 910/1 von „Freiland“ in „Sonderfläche<br />
Hofstelle“<br />
b) KRÖLL Richard, Laubichl 154, Gst.Nrn. 1739/2 und 1742/2 von „Freiland“<br />
in „Sonderfläche Stallgebäude“
- 53 -<br />
c) MOIGG Ferdinand, Laubichl 141, Teile der Gst.Nr. 718/1 von „Freiland“<br />
in „Tourismusgebiet“<br />
6. Erlassung Allgemeiner und Ergänzender Bebauungsplan:<br />
a) KRÖLL Franz, Hollenzen 73, Gst.Nrn. .831, 2008/1 und 2008/2<br />
b) MOIGG Johannes / Barbara, Am Marktplatz 204 – Teile Gst.Nr. 730<br />
7. Vergabe Schindelabdeckung und Behindertenrampe Waldfriedhof<br />
8. Genehmigung Protokoll 1. Umweltausschusssitzung vom 4. August 2010<br />
9. Genehmigung Protokoll 1. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Freizeit<br />
und Sport vom 26. August 2010<br />
10. Genehmigung Protokoll 2. Sitzung des Ausschusses für Mayrhofner Kaufmannschaft,<br />
Ortsmarketing, Tourismus und Verkehr vom 17. August 2010<br />
11. Verordnung von Kurzparkzonen sowie Park- und Halteverboten auf Gst.<br />
Nrn. 740/4 und 824 GB. 87113 <strong>Mayrhofen</strong> (Parkplätze Europahaus)<br />
12. Antrag Martin und Markus Kröll, Hollenzen 111 auf Verordnung gemäß § 3<br />
Abs. 6 Tiroler Campinggesetz 2001<br />
13. Berichte Bürgermeister, Anträge, Anfragen, Allfälliges (§ 42 Abs. 3 TGO)<br />
Vertraulicher Teil<br />
14. Genehmigung Protokolle <strong>Gemeinde</strong>vorstand und Finanzausschuss:<br />
a) 5. Sitzung vom 22. Juli 2010<br />
b) 6. Sitzung vom 18. August 2010<br />
15. Genehmigung Protokoll 2. Sitzung Wohnungs-, Personal- und Sozialausschuss<br />
vom 26. Juli 2010 mit Mietzinsbeihilfe-Folgeanträgen<br />
16. Stellenbesetzung Reinigungskraft <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-<br />
TO.Punkt 1) Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Bürgermeister,<br />
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und<br />
der Beschlussfähigkeit<br />
Bürgermeister Günter Fankhauser eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden<br />
und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit<br />
fest.
- 54 -<br />
Gegen die Tagesordnung besteht kein Einwand.<br />
Gemäß § 28 Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung angelobt wird Frau Susanne Kröll als<br />
<strong>Gemeinde</strong>rats-Ersatzmitglied der Liste „Franz Eberharter – Hand drauf“.<br />
TO.Punkt 2) Genehmigung Protokoll 4. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 8. Juli<br />
2010<br />
Zu Seite 35 / 1. Absatz (Verabschiedung ausgeschiedener <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder)<br />
entschuldigt sich MGR Wolfgang Höllwarth, am Termin 24.9.2010 nicht<br />
teilnehmen zu können.<br />
Zu Seite 35 / Mitte (Instandsetzung Raum für Club body & fitness) bestätigt<br />
Vizebgm. Siegfried Erler die heutige, ordnungsgemäße Übernahme des Mietobjektes<br />
durch den Verein im neuen Europahaus inklusive Übergabe der Chips für<br />
die Eintrittsberechtigungen und erforderlichen Parkkarten.<br />
MGR Hans Gasser erkundigt sich nach dem Betretungsrecht der <strong>Gemeinde</strong> für<br />
diesen Vereinsraum, woraufhin Amtsleiter Dr. Stöckl Einsicht gewährt in den<br />
Mietvertrag vom 7.5.2009, Punkt VIII, welcher das Betreten der Mieträume durch<br />
die Vermieterin regelt.<br />
Zu Seite 37 / 1. Absatz (Festlegung Termin Schuleröffnung) teilt der Bürgermeister<br />
mit, dass die Eröffnung mit 17. Oktober 2010 um 13.30 Uhr festgelegt<br />
und für 11.00 Uhr eine Laufveranstaltung zu einem wohltätigen Zweck geplant<br />
ist.<br />
Sodann wird auszugsweise verlesen der Aktenvermerk des Amtsleiters über die<br />
mit den Schuldirektoren am 15.9.2010 festgelegte Programmfolge.<br />
Zu Seite 37 / Mitte (Elternnachmittag Kindergarten 6. September 2010) erklärt<br />
der Bürgermeister, er sei gemeinsam mit MGR Roman Eberharter, Obmann des<br />
Kindergartenausschusses, bei dieser Informationsveranstaltung anwesend gewesen<br />
und habe dort nochmals auf den verpflichtenden Kindergartenbesuch für<br />
5-jährige hingewiesen.<br />
Zu Seite 37 / vorletzter Absatz (Familienförderungen der <strong>Gemeinde</strong>) wird vom<br />
Vorsitzenden erwähnt, Ende September und Anfang Oktober die Veröffentlichung<br />
„Begabtenförderung“ im Amtsblatt „Zillertaler Heimatstimme“ vorzunehmen.<br />
Zu Seite 38 / Mitte (Bauvorhaben Rieder / Gager, Hauptstraße 454 - Amor-<br />
Haus) wird berichtet von der für 23.9.2010 anberaumten, neuerlichen Bauverhandlung<br />
über die innere Ausgestaltung des früheren „Amor-Hauses“ mit geringfügigen<br />
äußerlichen Veränderungen.<br />
Die vorher eingebrachten Bauansuchen für einen größeren Umbau wurden vom<br />
Rechtsvertreter des Bauwerbers, Florian Rieder, in Absprache mit Grundeigentümer<br />
Gager zwischenzeitlich zurückgezogen.
- 55 -<br />
Zu Seite 38 / letzter Absatz (Instandhaltungsarbeiten - Asphaltierungen) erklärt<br />
Vizebgm. Siegfried Erler, er habe die Rechnung überprüft und als in Ordnung<br />
befunden.<br />
Zu Seite 40 / letzter Absatz (Ferienhäuser Franz Dengg, Tuxer Straße) wird<br />
berichtet, die <strong>Gemeinde</strong> habe Herrn Franz Dengg mit Schreiben vom 1.9.2010<br />
auf die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes betreffend allfällige Freizeitwohnsitzverwendung<br />
aufmerksam gemacht und habe sich dieser sodann mit<br />
Hauptwohnsitz dorthin umgemeldet.<br />
Zu Seite 44 / 1. Absatz (KRÖLL Viktoria und Hermann, Laubichl 155, Gst.Nrn.<br />
2164/2 und 2158 von „Freiland“ in „Wohngebiet-Wg“) fasst Bauamtsleiter<br />
Ing. Steger kurz die Stellungnahmen des Raumplaners Dr. Ortner sowie Mag.<br />
Tschol von der Raumordnungsabteilung des <strong>Land</strong>es zusammen, sodass es einer<br />
weiteren Befassung der <strong>Gemeinde</strong> bedarf.<br />
Zu Seite 45 / 1. Absatz (Darlehen über € 3 Mio. für Europahausumbau) berichtet<br />
Bgm. Fankhauser, bei der Sparkasse Schwaz als ermittelte Billigstbieterin<br />
die Zuzählung erst mit Wirkung 1.10.2010 vereinbart zu haben, zumal die derzeitigen<br />
Zwischenfinanzierungskonditionen günstig liegen.<br />
Auf Anfrage von MGR Franz Eberharter verliest der Vorsitzende das Schreiben<br />
der Kreditabteilung der Bezirksstelle der Sparkasse Schwaz vollinhaltlich und er<br />
ergänzt, dieses Schreiben sei rechtlich verbindlich.<br />
Sodann erkundigt sich Frau MGR Mag. Bernadette Geisler nach dem Verhältnis<br />
des verlesenen Schreibens zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche<br />
dem Darlehensvertrag zugrunde liegen, woraufhin Dr. Stöckl erklärt, dass sich<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht durch einseitige Willenserklärungen einer<br />
Vertragspartei abändern lassen.<br />
Im übrigen erfolgen keine Wortmeldungen zu diesem Protokoll und wird dieses<br />
sodann samt den darin enthaltenen Beschlüssen einstimmig genehmigt und gemäß<br />
§ 46 (4) Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung 2001 unterfertigt.<br />
TO.Punkt 3) Genehmigung Protokolle Kulturausschuss<br />
Obfrau Marion Pepeunig trägt nachstehende Protokolle vor und es werden hieraus<br />
folgende Beschlüsse gefasst und Ergänzungen vorgenommen.<br />
a) 1. Sitzung vom 12. Juli 2010:<br />
Zu Punkt 2 dieses Protokolls (Weiteres Vorgehen Ortschronik) wird berichtet<br />
von der weiteren Vorgangsweise, die Ausschreibung zur neuen<br />
Chronik vorzubereiten.<br />
Trotzdem der Umfang dieser neuen Chronik noch nicht endgültig feststeht,<br />
sollte diese nach Möglichkeit bis kurz vor Weihnachten fertiggestellt werden.
- 56 -<br />
Zu Punkt 3 dieses Protokolls (Jungbürgerfeier) wird im heutigen <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
der Veranstaltungsort „Tristenbachalm“ / Ginzling sowie der Termin<br />
23. Oktober 2010 festgelegt.<br />
Die Detailplanung erfolgt in einer neuerlichen Kulturausschusssitzung am<br />
Montag, 27.9.2010, und die Einladung hierzu ergeht noch schriftlich, so die<br />
Kulturausschussobfrau MGR Pepeunig.<br />
Zu Punkt 4 dieses Protokolls (Christkindleinzug 2010) wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
als Abhaltungstermin der Samstag, 18. Dezember 2010, bestätigt und<br />
der Bürgermeister erklärt, unter Bezugnahme auf das Ausschussprotokoll,<br />
die <strong>Gemeinde</strong> benötige für sich keinen eigenen Adventstand am Waldfestplatz.<br />
Zu Punkt 5 dieses Protokolls (Chronisten-Vortrag „Vom Zillerthal nach<br />
Zillertal 16.8.2010 / Europahaus) wird von der <strong>Gemeinde</strong> gemäß heutigem<br />
Beschluss ein Zuschuss von € 201,20 zur Saalmiete und technischen Ausstattung<br />
Europahaus geleistet.<br />
Bei dieser Gelegenheit erwähnt der Bürgermeister nochmals den Vorschlag<br />
von Paul Lechner, die Chronistennachfolge im Laufe des Jahres 2011 nach<br />
vorheriger gemeinsamer Zusammenarbeit an Frau Astrid Holzer zu übergeben.<br />
Sodann wird das gegenständliche Protokoll samt den darin enthaltenen Beschlüssen<br />
ohne weitere Stellungnahmen oder Änderungswünsche einstimmig<br />
genehmigt.<br />
b) 2. Sitzung vom 2. September 2010<br />
Zu Punkt 2 dieses Protokolls (Jungbürgerfeier) erklären Obfrau MGR Marion<br />
Pepeunig und MGR Gertrud Bliem auf Anfrage von MGR Hans Gasser,<br />
Herr Christian Klausner als Inhaber der „Tristenbachalm“ sehe genügend<br />
Platz in seinem Lokal, wobei davon ausgegangen wird, dass nicht alle über<br />
200 JungbürgerInnen der Jahrgänge 1988 bis 1992 der Einladung Folge<br />
leisten werden.<br />
Sodann berichtet die Obfrau gemeinsam mit MGR Gertrud Bliem weiter<br />
über ihr heute mit Christian Klausner stattgefundenes Gespräch und die<br />
Detailfestlegung hinsichtlich Menüvorschlag und Auswahl der Musikgruppe<br />
„Local sound“.<br />
MGR Hans Gasser erkundigt sich nach dem Programmablauf und einer für<br />
die Jugendlichen interessante Persönlichkeit als Redner und MGR Franz<br />
Eberharter frägt an, ob an die Teilnahme eines <strong>Land</strong>esvertreters gedacht<br />
ist.<br />
Obfrau Pepeunig beantwortet dies dahingehend, die endgültige Detailfestlegung<br />
in der weiteren Kulturausschusssitzung am 27. September 2010 treffen<br />
zu wollen.
- 57 -<br />
Zum Abschluss des Protokolls erklärt Bauausschussobmann Vizebgm.<br />
Siegfried Erler, dass das sogenannte „Kellertheater“ im Europahaus noch<br />
nicht fertiggestellt ist.<br />
Sodann korrigiert Obfrau MGR Pepeunig, dass es sich bei der Anfrage für<br />
eine Konzertveranstaltung im Europahaus um Raffael Gasser und nicht wie<br />
im Protokoll vermerkt um Fritz Gasser handle.<br />
Sodann wird das gegenständliche Protokoll samt den darin enthaltenen Beschlüssen<br />
ohne weitere Stellungnahmen oder Änderungswünsche einstimmig<br />
genehmigt.<br />
TO.Punkt 4) Genehmigung Protokoll 2. Sitzung Ausschuss für Dorfentwicklung,<br />
Raumordnung und Bebauungsplan vom 5.8.2010<br />
Ausschussobmann MGR Hans Gasser trägt dieses Protokoll vor und es werden<br />
hieraus folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergänzungen vorgenommen:<br />
Zu Punkt 2 a dieses Protokolls (Antrag Martin und Markus KRÖLL auf Flächenwidmungsplanänderung<br />
von Freiland in landwirtschaftliches Mischgebiet)<br />
ist die Wohnnutzfläche des Altbestandes zu erheben, um feststellen zu<br />
können, wie viele Quadratmeter bis zur rechtlich festgelegten Höchstgrenze von<br />
300 m² zur Verfügung stehen. Danach ist der Ausschuss nochmals zu befassen.<br />
Zu Punkt 2 b dieses Protokolls (EDER Michael, Hauptstraße 457, Gst.Nr. 910/1<br />
von „Freiland“ in „Sonderfläche Hofstelle“) erklärt MGR Hans Gasser eingangs,<br />
im Örtlichen Raumordnungskonzept sind grüne Lungen vorgesehen und<br />
deren Herausnahme bedürfe eingehender Vorberatungen im Ausschuss.<br />
Es diene der Sache nicht, wenn im Zeitraum zwischen Ausschusssitzung und<br />
Befassung des <strong>Gemeinde</strong>rates schon Lösungsansätze hinausgetragen werden,<br />
so Obmann MGR Gasser, welcher daraufhin verweist auf den Beschlussvorschlag<br />
des Ausschusses über die Widmung als Sonderfläche mit Stallgebäude<br />
und weist darauf hin, dass der Antrag auf Flächenwidmungsplanänderung in dieser<br />
Sitzung zu Punkt 5 a behandelt werde.<br />
Zu Punkt 2 c dieses Protokolls (KRÖLL Klaus, Dorf Haus 771, Gst.Nr. 1129/1<br />
von „Wohngebiet“ in „landwirtschaftliches Mischgebiet“) wird die Stellungnahme<br />
Raumplaner Dr. Erich Ortner vom 20.9.2010 verlesen, wonach gemäß<br />
§ 36 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 die Umwidmung aus raumordnerischen<br />
Gesichtspunkten negativ zu beurteilen ist.<br />
Die Anfrage von MGR Franz Eberharter nach der Kenntnis dieser Stellungnahme<br />
durch den Grundeigentümer beantwortet der Bürgermeister, dass dieses Gutach-
- 58 -<br />
ten erst gestern eingelangt sei und Klaus Kröll nach der heutigen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
unverzüglich verständigt werde.<br />
Auf Anfrage MGR Wolfgang Höllwarth nach der Widmung im Bereich „Altes<br />
Gratzerhaus“ zeigt der Bürgermeister einen Plan über die in diesem Bereich vorhandenen<br />
Widmungskategorien.<br />
Zu Punkt 2 d dieses Protokolls (MOIGG Ferdinand, Laubichl 141, Teile der<br />
Gst.Nr. 718/1 von „Freiland“ in „Tourismusgebiet“) wird darauf verwiesen,<br />
dass diese Flächenwidmungsplanänderung als eigener Tagesordnungspunkt 5 c<br />
der heutigen Sitzung zu behandeln ist.<br />
Zu 2 e dieses Protokolls (FANKHAUSER Hansjörg, Dorf Haus 788, Gst.Nrn.<br />
1148/1 und 1148/3 von „Sonderfläche Personalhaus SPwH“ in „Wohngebiet“)<br />
erklärt Ausschussobmann MGR Hans Gasser eingangs, dass ein Flächenwidmungsplan<br />
den Rechtscharakter einer Verordnung habe und es daher<br />
grundsätzlich keinen Anspruch eines Nachbarn auf eine bestimmte Flächenwidmung<br />
eines angrenzenden Grundstückes gibt.<br />
Trotz dieser Kenntnis hat der Ausschuss von Raumplaner Dipl.-Ing. Dr. Ortner<br />
eine schriftliche Stellungnahme eingeholt, welche der Bürgermeister in der heutigen<br />
Sitzung vollinhaltlich verliest.<br />
Zusammenfassend gelangt Ortner auch zur raumordnungsfachlichen Empfehlung,<br />
den Widmungsbestand gemäß rechtsgültigem Flächenwidmungsplan zu<br />
belassen.<br />
MGR Franz Eberharter berichtet von der kürzlich vorgenommenen Vorsprache<br />
des Antragstellers und erklärt, er werde ungeachtet des formalrechtlichen Standpunktes<br />
des Raumplaners die gesamte Eingabe des Hansjörg Fankhauser nochmals<br />
durchsehen.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat sieht aufgrund vorliegender Stellungnahme des Raumplaners<br />
keinen Handlungsbedarf für eine Flächenwidmungsplanänderung und soll dies<br />
Herrn Hansjörg Fankhauser schriftlich mitgeteilt werden.<br />
Zu Punkt 2 f dieses Protokolls (KRÖLL Richard, Laubichl 154, Gst.Nrn. 1739/2<br />
und 1742/2 von „Freiland“ in „Sonderfläche Stallgebäude“) wird darauf verwiesen,<br />
dass diese Flächenwidmungsplanänderung als eigener Tagesordnungspunkt<br />
5 b der heutigen Sitzung zu behandeln ist.<br />
Zu Punkt 2 g dieses Protokolls (HUNDSBICHLER Andreas, Edenlehen 676,<br />
Gst.Nr. 1049/1 von „Freiland“ in „Mischgebiet Mb-1“) berichtet der Bürgermeister,<br />
zwischenzeitlich habe mit Herrn Dipl.-Ing. Werner Huber vom Baubezirksamt<br />
des <strong>Land</strong>es, den Grundeigentümern Andreas Hundsbichler, Franz-Josef<br />
Eder, Hermann und Martin Knauer unter Beiziehung von Vermesser Dipl.-Ing.
- 59 -<br />
Heinz Ebenbichler eine Besprechung stattgefunden und sei dabei festgelegt<br />
worden, eine Projektierung für die neue Zufahrtsregelung bei einem privaten<br />
Planer in Auftrag gegeben zu haben.<br />
Nach Fertigstellung dieser Projektierung werde sich der Raumordnungsausschuss<br />
weiter mit der beantragten Widmung befassen.<br />
Zu Punkt 3 a) des Protokolls (Allgemeiner und Ergänzender Bebauungsplan<br />
Franz Kröll, Hollenzen 73 – Gst.Nrn. .831, 2008/1 und 2008/2) wird darauf<br />
verwiesen, dass diese Angelegenheit als eigener Tagesordnungspunkt 6 c der<br />
heutigen Sitzung zu behandeln ist.<br />
Zu Punkt 3 b) des Protokolls (Allgemeiner und Ergänzender Bebauungsplan<br />
Mag. (FH) Stefan Müller-Bayard, Waldfeldweg 629 – Gst.Nrn. 962 und 963)<br />
übernimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat ohne weitere Wortmeldungen die Ansicht des Ausschusses,<br />
wobei vor Erlassung eines Bebauungsplanes die Frage der Verbesserung<br />
der verkehrsmäßigen Erschließung zu klären ist.<br />
Der Bürgermeister berichtet hierzu, ein Gespräch mit betroffenen Eigentümern<br />
führte zu keiner Einigung und Vizebgm. Siegfried Erler erklärt, die Abtretung von<br />
1-1,5 m wäre im Zuge eines Neubaues zur Wegverbreiterung zumutbar.<br />
Zudem benötige das Projekt in weiterer Folge einen Bebauungsplan.<br />
MGR Mag. Bernadette Geisler äußert auch die Auffassung, die enge Straßenbreite<br />
sei in Anbetracht künftig geplanter Nutzungen unzureichend.<br />
Zu Punkt 3 c) des Protokolls (Allgemeiner und Ergänzender Bebauungsplan<br />
Rudolf Geisler, Rauchenwald 658 – Gst.Nrn. 1018/1 und 1018/7) wird die<br />
weitere Behandlung im zuständigen Ausschuss festgelegt, sobald die Planunterlagen<br />
von Raumplaner Dr. Ortner erstellt sind.<br />
Zu Punkt 4 des Protokolls (Antrag Wolfgang Böhmer, Wiesl 461, wegen Freizeitwohnsitz)<br />
erklärt Bauamtsleiter Ing. Steger eingangs, dass die geplante Novelle<br />
zum Tiroler Raumordnungsgesetz auch eine Änderung bei der Regelung<br />
der Freizeitwohnsitze erwarten lässt und eine Kontrolle zweckwidriger Nutzungen<br />
in der Praxis äußerst schwer vollziehbar ist.<br />
MGR Hans Gasser verliest in diesem Zusammenhang ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft<br />
Schwaz als Grundverkehrsbehörde, wonach Grundkäufern im<br />
Falle zweckwidriger bzw. nicht gesetzeskonformer Verwendung gemäß § 11 Tiroler<br />
Grundverkehrsgesetz in Verbindung § 352 Exekutionsordnung mit der Versteigerung<br />
kaufgegenständlicher Liegenschaft zu rechnen haben.<br />
Laut Gasser sei dies eine sehr scharfe rechtliche Handhabe bei zweckfremder<br />
Verwendung und in diesem Sinne wäre auch die <strong>Gemeinde</strong> nicht vollkommen<br />
zahnlos bei der Abschaffung verschiedener Missstände.
- 60 -<br />
MGR Hans Jörg Moigg spricht in diesem Zusammenhang von einer Grundsatzentscheidung<br />
der <strong>Gemeinde</strong>, inwieweit Freizeitwohnsitznutzungen praktisch verfolgt<br />
würden und verweist auf eine Vielzahl von Folgewirkungen.<br />
MGR Franz Eberharter empfindet die Preisentwicklung für Wohnobjekte für Einheimische<br />
als mittlerweile unakzeptabel und er sieht dieses hohe Preisniveau in<br />
einem klaren Konnex mit Wohnungskäufen durch Ausländer.<br />
MGR-EM Susanne Kröll sieht Bevölkerungsabwanderung am Beispiel von Schülerrückgängen<br />
auch als raumordnerisches Problem, wenn Einheimische keinen<br />
leistbaren Wohnraum mehr bekommen.<br />
Der Bürgermeister sieht das Problem künftiger Nutzungskonflikte im Objekt Wiesl<br />
461 der Familie Böhmer nicht so gravierend, zumal der Bruder von Wolfgang<br />
Böhmer immer noch im selben Haus wohnhaft bleibt und Bgm. Fankhauser erklärt<br />
sich bereit, diese Angelegenheit mit Wolfgang Böhmer nochmals zu erörtern.<br />
Zu Punkt 5 des Protokolls (Anfrage Grundstücksankauf Gst.Nr. 813/1 –<br />
Dengg Elke (Karl Peter Kostner, Hans Paul Dengg, Franz Josef Eder, Stefan<br />
Knunbauer) erklärt Vizebgm. Siegfried Erler, es sei vor der Entscheidung der<br />
Kaufmöglichkeit durch benachbarte Grundeigentümer zuerst die endgültige Situierung<br />
des künftigen Altersheimes zu definieren, wobei das Raumordnungskonzept<br />
in diesem Bereich keine 2. Baustufe vorsieht.<br />
Zu Punkt 6 des Protokolls (Projektvorstellung Möbel Living – Hollaus Franz,<br />
<strong>Mayrhofen</strong> 131 / Teile der Gst.Nr. 2025) führt Ausschussobmann MGR Hans<br />
Gasser aus, man sollte der genannten Firma eine Rückkehr nach <strong>Mayrhofen</strong> ermöglichen<br />
und es handle sich überdies um ein schön ausgeführtes Projekt, welches<br />
auch für die benachbarte Umgebung eine optische Bereicherung darstelle.<br />
Politische Interventionen gegen einen vorhandenen Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
machen auch beim <strong>Land</strong> kein gutes Bild, seien gegen Handschlagqualität<br />
und Berechenbarkeit und geben auch den Bürgern keine Rechtssicherheit, betont<br />
MGR Gasser.<br />
MGR Franz Eberharter erwidert, seine Liste fühle sich mit dieser Äußerung direkt<br />
angesprochen und es habe im Zuge der Beschlussfassung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
im Herbst 2008 auch keine Alternative zu dem Standort gegeben, auf welchem<br />
Franz Hollaus das Projekt jetzt realisieren möchte.<br />
Mittlerweile habe sich die Situation jedoch geändert und es sei auch politisch zulässig,<br />
einen alternativen Standort zu befürworten. Im übrigen möchte er vor<br />
Baubeginn eine Klärung der Anzahl betriebstechnischer Wohnungen in diesem<br />
Projekt, so MGR Eberharter.
- 61 -<br />
Vizebgm. Siegfried Erler bezeichnet die Abläufe auf <strong>Land</strong>esebene als schleppend<br />
und der Bürgermeister vermutet, die Begründung liege in der stattgefundenen<br />
Sommer- und Urlaubspause.<br />
Zum Abschluss dieses Punktes erkundigt sich der Vizebürgermeister nach einer<br />
unleserlichen Unterschrift im Schriftstück der Liste „Franz Eberharter – Hand<br />
drauf“, welches in Sache Standort Hollaus im Zusammenhang mit der Erlebnissennerei<br />
Zillertal in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 8.7.2010 übergeben wurde.<br />
Sodann erklärt MGR Roman Eberharter, es handle sich hierbei um seine Unterschrift.<br />
Zu Punkt 7 des Protokolls (Kerngebiet SV-1 / Widmung auf verschiedenen<br />
Ebenen / Abstandsbestimmungen) erläutert der Vorsitzende, im Hinblick auf<br />
das Bauvorhaben Rieder / Gager beim früheren Amor-Haus an der Hauptstraße<br />
werde eine Auskunft beim Amt der Tiroler <strong>Land</strong>esregierung eingeholt, welcher<br />
Faktor der Abstandsberechnung im konkreten Falle anzuwenden sei.<br />
Sodann wird das gegenständliche Protokoll samt den darin enthaltenen Beschlüssen<br />
ohne weitere Stellungnahmen oder Änderungswünsche einstimmig<br />
genehmigt.<br />
TO.Punkt 5) Änderungen Flächenwidmungsplan<br />
a) EDER Michael, Hauptstraße 457, Gst.Nr. 910/1 von „Freiland“ in „Sonderfläche<br />
Hofstelle“:<br />
Diese Angelegenheit wurde bereits im Zuge des Raumordnungsausschuss-<br />
Protokolls vom 5.8.2010 ausführlich erörtert.<br />
Beratung:<br />
Der Bürgermeister zitiert zusammenfassend das raumplanerische Gutachten<br />
von Dr. Erich Ortner, besonders hinsichtlich des vorgeschlagenen Flächenausmaßes<br />
Stallgebäude.<br />
Die Anfrage von MGR Franz Eberharter nach der erfolgten Kontaktnahme<br />
des Raumplaners mit dem Grundeigentümer wird vom Bürgermeister bejaht<br />
und dieser zeigt auch den zugrundeliegenden Plan mit der Kennzeichnung<br />
von Heulager, Stall und Geräteschuppen.<br />
Auch die Abteilung Agrarwirtschaft des <strong>Land</strong>es habe die land- und betriebswirtschaftliche<br />
Notwendigkeit des Baues eines neuen Wirtschaftsgebäudes<br />
festgestellt, welches ausschließlich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung<br />
zuzuführen ist.<br />
Der Bürgermeister macht für die bevorstehende geheime Abstimmung Frau<br />
MGR Gertrud Bliem und Herrn MGR Wolfgang Höllwarth namhaft.
- 62 -<br />
In der Abstimmung mit Stimmzetteln wird sodann einstimmig beschlossen:<br />
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes sowie des Flächenwidmungsplanes<br />
der Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong> betreffend Gst.Nr. 910/1,<br />
Grundeigentümer EDER Michael, Hauptstraße 457, von bisher „Freiland“ in<br />
nunmehr „Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude gemäß<br />
§ 47 TROG 2006 mit der Zusatzfestlegung „Stallgebäude mit Heulager<br />
und Geräteschuppen“.<br />
Begründung:<br />
Gemäß den Bestimmungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ist die<br />
Neuerrichtung landwirtschaftlicher Gebäude auf Freihalteflächen für Erholungszwecke<br />
ausgeschlossen.<br />
Im Zuge der Errichtung eines Lebensmittelmarktes muss eine bestehende<br />
Stallanlage abgetragen werden, weshalb die Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />
und des Flächenwidmungsplanes notwendig ist.<br />
Zur Umsetzung dieses Zieles ist daher der Verordnungstext des Örtlichen<br />
Raumordnungskonzeptes hinsichtlich der Bestimmungen des § 3 (Sicherung<br />
der Freihalteflächen) insofern zu ergänzen, als in Absatz 6 (Freihalteflächen<br />
für Erholungszwecke) landwirtschaftliche Nutzungen zur Bewirtschaftung<br />
der jeweiligen Freihalteflächen im unbedingt erforderlichen Ausmaß<br />
als zulässig erachtet werden.<br />
Laut Gutachten der Abteilung Agrarwirtschaft GZl. AGW-H8198/13 wird festgestellt,<br />
dass die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit besteht, soferne das<br />
Gebäude einer ausschließlich land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zugeführt<br />
wird.<br />
Der Entscheidung ist das Gutachten des Raumplaners Dr. Erich Ortner vom<br />
17.8.2010 zugrundegelegt.<br />
b) KRÖLL Richard, Laubichl 154, Gst.Nrn. 1739/2 und 1742/2 von „Freiland“<br />
in „Sonderfläche Stallgebäude“:<br />
Obmann MGR Hans Gasser führt zusammengefasst wie folgt aus:<br />
Der Antragsteller hat ein Baugesuch für die Errichtung eines kleinen Stallgebäudes<br />
in Ginzling im Bereich der ehemaligen „Goaßhütte“ eingereicht.<br />
Von der Abteilung Agrarwirtschaft wurde die Notwendigkeit der Stallerrichtung<br />
bestätigt und ein positives Gutachten erstellt.<br />
Gemäß den Bestimmungen des Raumordnungskonzeptes ist die Ausweisung<br />
einer Sonderfläche „Stallgebäude im Freiland“ notwendig und wurde<br />
daher der Raumplaner beauftragt, die erforderlichen Unterlagen zu erstellen,<br />
welche nunmehr vorliegen.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln einstimmig Folgendes:
- 63 -<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong> betreffend<br />
KRÖLL Richard, Laubichl 154, Gst.Nrn. 1739/2 und 1742/2 von bisher<br />
„Freiland“ in nunmehr „Sonderfläche Stallgebäude“.<br />
Begründung:<br />
Für die beabsichtigte Sonderflächenwidmung liegt eine positive Stellungnahme<br />
der Abteilung Agrarwirtschaft (GZl. AGW-H8198/12 vom 24.6.2010)<br />
vor, worin festgehalten wird, dass die Größe und Ausstattung des Wirtschaftsgebäudes<br />
dem landwirtschaftlichen Bedarf entspricht.<br />
Laut Gutachten des Raumplaners wird gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 unter<br />
raumordnerischen Gesichtspunkten vorbehaltlich der gutachterlichen<br />
Stellungnahmen (Rodungsbewilligung und Wildbach- und Lawinenverbauung)<br />
der Umwidmung von Teilflächen der Parzellen 1739/2 und 1742/2, KG.<br />
<strong>Mayrhofen</strong>, von derzeit „Freiland“ in eine „Sonderfläche sonstige land- und<br />
forstwirtschaftliche Gebäude“ gemäß § 47 TROG 2006 mit der Zusatzfestlegung<br />
„Stallgebäude mit Heu- und Futterlager“ (SLG-3) zugestimmt.<br />
c) MOIGG Ferdinand, Laubichl 141, Teile der Gst.Nr. 718/1 von „Freiland“<br />
in „Tourismusgebiet“:<br />
Diese Angelegenheit wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 8.7.2010 aufgrund<br />
fehlender Projektsunterlagen zurückgestellt und der zuständige Ausschuss<br />
hat sich am 5.8.2010, Tagesordnungspunkt 2 d, nunmehr ausführlich<br />
mit dem geplanten Vorhaben befasst.<br />
Ferdinand Moigg hat ein Planungskonzept für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Nebengebäude vorgelegt.<br />
Demnach soll auf der neuen Widmungsfläche im Ausmaß von ca. 720 m²<br />
ein Wohnhaus mit 2 Vollgeschoßen errichtet werden.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen ergehen, beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
einstimmig in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln Folgendes:<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong> betreffend<br />
MOIGG Ferdinand, Laubichl 141, Teile der Gst.Nr. 718/1 von bisher<br />
„Freiland“ in nunmehr „Tourismusgebiet“ gemäß § 40 Abs. 4 TROG 2006.<br />
Begründung:<br />
Laut Gutachten des Raumplaners Dr. Erich Ortner vom 9.6.2010 ist eine geringfügige<br />
Überschreitung der Bauplatzgrenzen zulässig, wenn der überwiegende<br />
Teil des jeweiligen Bauplatzes bereits als „Bauland“ oder „Sonderfläche“<br />
ausgewiesen ist und keine zusätzliche Bauplatztiefe geschaffen<br />
wird.<br />
Zur Vermeidung der weiteren Bauplatztiefe ist jedenfalls eine Grundstücksvereinigung<br />
notwendig.<br />
Gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 wird daher unter raumordnerischen Gesichtspunkten<br />
der Umwidmung der Parzelle 718/1 KG. <strong>Mayrhofen</strong> von der-
- 64 -<br />
zeit „Freiland“ in „Tourismusgebiet“ gemäß § 40 Abs. 4 TROG 2006 zugestimmt.<br />
TO.Punkt 6) Erlassung Allgemeiner und Ergänzender Bebauungsplan<br />
a) KRÖLL Franz, Hollenzen 73, Gst.Nrn. .831, 2008/1 und 2008/2:<br />
Hierzu frägt Bgm-Stv. Siegfried Erler beim Bauamtsleiter an, wie sich die<br />
Einfahrtssituation zu den einzelnen Grundparzellen planerisch gestaltet und<br />
inwieweit Vorkehrung getroffen wurde, dass Bauwerber Frey keinen Wohnblock<br />
errichten kann.<br />
MGR Hans Gasser erkundigt sich nach dem Stand der Grundteilungsbewilligung,<br />
woraufhin der Bürgermeister erklärt, diese nicht vor der heutigen <strong>Gemeinde</strong>ratsentscheidung<br />
ausstellen zu können.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird in offener Abstimmung<br />
einstimmig beschlossen:<br />
Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes gemäß<br />
§§ 54 ff und §§ 65 ff Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 auf Gst.Nrn. .831,<br />
2008/1 und 2008/2 laut vorliegendem Lageplan.<br />
Grundlage für den Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplan ist das<br />
Gutachten des Raumplaners Dipl.-Ing. Dr. Erich Ortner vom 14.6.2010.<br />
Gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes<br />
fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 65 Abs. 2 TROG 2006 den Beschluss über<br />
die Erlassung des Bebauungsplanes.<br />
Begründung:<br />
Der Planungsbereich ist als Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006<br />
gewidmet. Die gegenständlichen Grundparzellen stellen im Sinne des § 2<br />
Abs. 12 TBO 2001 einen Bauplatz dar.<br />
Die Erschließung erfolgt über öffentliches Wegegut – Gst.Nr. 2079 – bzw.<br />
über neu gebildete Erschließungswege im Inneren des neuen Siedlungsgebietes.<br />
Das Planungsgebiet ist im Bereich der kleinen Grundstücke mit maximal<br />
450 m² Grundfläche durch Doppelhäuser in gekuppelter Weise im Bereich<br />
der größeren Grundstücke (ca. 500 bis 750 m² Grundfläche) mit Einfamilienhäusern<br />
in offener Bauweise zu bebauen.<br />
Die höchstzulässige Anzahl der oberirdischen Geschoße wird mit höchstens<br />
2 oberirdischen Geschoßen festgesetzt (OG H 2). Dies entspricht den Verhältnissen<br />
der beabsichtigten Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung der<br />
relativ kleinen Grundstücksgröße.<br />
Durch diese Bestimmungen wird sichergestellt, dass sich die Baukörper hinsichtlich<br />
ihrer Ausmaße und Proportionen harmonisch in das Siedlungsgebiet<br />
eingliedern.
- 65 -<br />
b) MOIGG Johannes / Barbara, Am Marktplatz 204 – Teile Gst.Nr. 730:<br />
Eingangs angesprochen wird vom Bauamtsleiter die noch fehlende Unterschrift<br />
des Josef Moigg in Straßenangelegenheit Laubichl und die weiteren<br />
offenen Angelegenheiten der Zufahrt zum Moigg-Objekt Gästehaus „Olympia“<br />
über den Großparkplatz Mitte.<br />
MGR Helene Partoll erkundigt sich nach der Grundstücksgröße, MGR Roman<br />
Eberharter nach dem voraussichtlichen Bauvorhaben von Familie Johannes<br />
und Barbara Moigg.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
in offener Abstimmung einstimmig wie folgt:<br />
Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes gemäß<br />
§§ 54 ff und §§ 65 ff Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 auf Gst.Nr. 730,KG.<br />
<strong>Mayrhofen</strong>, laut vorliegendem Lageplan.<br />
Grundlage für den Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplan ist das<br />
Gutachten des Raumplaners Dipl.-Ing. Dr. Erich Ortner vom 19.8.2010.<br />
Gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes<br />
fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 65 Abs. 2 TROG 2006 den Beschluss über<br />
die Erlassung des Bebauungsplanes.<br />
Begründung:<br />
Der Planungsbereich ist als Sonderfläche für Widmung in verschiedenen<br />
Ebenen (SV-1) gemäß § 52 TROG 2006 gewidmet.<br />
Die gegenständliche Grundparzelle stellt im Sinne des § 2 Abs. 12 TBO<br />
2001 einen Bauplatz dar.<br />
Die Erschließung erfolgt über das Öffentliche Gut – Straßen und Wege<br />
(Gst.Nr. 1882/2).<br />
Die Festlegung der Straßenfluchtlinien erfolgt entlang einer bereits durchgeführten<br />
Wegverbreiterung mit Grüninsel. Die in der Natur erfolgte Abtretung<br />
der erforderlichen Grundflächen (Grüninsel und Gehweg) ist rechtlich sicher<br />
zu stellen.<br />
TO.Punkt 7) Vergabe Schindelabdeckung und Behindertenrampe Waldfriedhof<br />
Diese Angelegenheit wurde schon im Bauausschuss vorbereitet und liegen die<br />
Angebote der Firma Zimmerei Eberl sowie Firma Z-Bau-Luxner vor.<br />
In der anschließenden kurzen Beratung wird festgestellt, dass die Leistungen der<br />
beiden anbietenden Firmen vergleichbar sind und ein Abschluss vor Allerheiligen<br />
geplant wäre.
- 66 -<br />
Beschluss:<br />
Vergabe der Arbeiten an die Firma Z-Bau Luxner mit einem Auftragswert von<br />
€ 7.410,-- excl. MwSt.<br />
TO.Punkt 8) Genehmigung Protokoll 1. Umweltausschusssitzung vom 4.<br />
August 2010<br />
Umweltausschussobfrau MGR Monika Wechselberger trägt dieses Protokoll vor<br />
und es werden hieraus folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergänzungen vorgenommen.<br />
Zu Punkt 3 dieses Protokolls (Erhebung Gewerbeflächen / Sitzplätze Gastronomie<br />
für Müllgrundgebühr):<br />
Die Aussendung der Fragebögen an die Betriebsinhaber sollte Anfang Dezember<br />
2010 erfolgen.<br />
Nachdem die übrigen Punkte des gegenständlichen Protokolls keine Beschluss-<br />
Vorschläge beinhalten, wird dieses ohne weitere Wortmeldungen des <strong>Gemeinde</strong>-<br />
Rates zur Kenntnis genommen.<br />
TO.Punkt 9) Genehmigung Protokoll 1. Sitzung des Ausschusses für Jugend,<br />
Freizeit und Sport vom 26. August 2010<br />
Ausschussobmann MGR Hansjörg Geisler trägt dieses Protokoll vor und es werden<br />
hieraus folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergänzungen vorgenommen.<br />
Zu Punkt 2 dieses Protokolls (Skater-Rampe) spricht sich der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
grundsätzlich für die Errichtung einer Skater-Rampe angrenzend an den beste-<br />
Händen Beachvolleyballplatz des Sport- und Freizeitparkes aus.<br />
Der Bürgermeister ergänzt, es diene dem flotteren Vorgehen, wenn sich Vizebgm.<br />
Erler und MGR Martin Knauer als Koordinatoren dieser Sache annehmen.<br />
Zu Punkt 3 dieses Protokolls (Mayrhofer Sportpass) vertritt MGR Hans Gasser<br />
die Auffassung, es sei problematisch, das Sportpassangebot noch weiter über<br />
das Schulpflichtalter auszubauen.<br />
Frau MGR-EM Susanne Kröll stellt auf Anfrage von MGR Hans Gasser klar, die<br />
neue Gästekarte des Tourismusverbandes betreffe Ermäßigungen bei Freizeit-<br />
Anbietern, nicht jedoch bei Geschäften.<br />
Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />
Festlegung des Verkaufspreises des diesjährigen „Mayrhofner Sportpasses“ mit<br />
€ 199,-- bei gleichbleibendem Leistungsumfang.
- 67 -<br />
Zu Tagesordnungspunkt 5 a des Protokolls (Abrechnung Platzbenützung auswertiger<br />
Fußballmannschaften) berichtet der Vizebürgermeister, mit dem TVB<br />
die Abrechnung vorgenommen zu haben.<br />
Auf Anfrage MGR Hans Jörg Moigg erklärt der Bürgermeister, es sei keine Kostenpflicht<br />
gegeben, wenn 2 einheimische Hobby-Mannschaften in <strong>Mayrhofen</strong><br />
ein Spiel austragen.<br />
Zu Punkt 5 b des Protokolls (Freizeitpark / Familie Siegele) erklärt der Vorsitzende,<br />
die Firma Michael Mair werde sich um die zugesagte Verdunkelung<br />
kümmern.<br />
Zu Punkt 5 des Protokolls (Tag des Sports am 28.8.2010) spricht Obmann<br />
MGR Hansjörg Geisler von einem sehr regen Publikumsandrangs trotz schlechten<br />
Wetters und der Bürgermeister verliest ein Dankschreiben des Mitorganisators<br />
Markus Freund an alle, die zum guten Gelingen beigetragen haben.<br />
TO.Punkt 10) Genehmigung Protokoll 2. Sitzung des Ausschusses für<br />
Mayrhofner Kaufmannschaft, Ortsmarketing, Tourismus und<br />
Verkehr vom 17. August 2010<br />
Ausschussobmann MGR Hans Jörg Moigg trägt dieses Protokoll vor und es werden<br />
hieraus folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergänzungen vorgenommen.<br />
Zu Punkt 4 (Gutscheintaschen für Weihnachten) zeigt Obmann MGR Moigg<br />
ein Muster der Taschen und Gutscheine und er erläutert kurz die Zusammenarbeit<br />
mit der Firma Cicero.<br />
MGR Roman Eberharter befürwortet diese Aktion vollinhaltlich mit dem Erklären,<br />
diese fortzuführen, auch wenn sie im heurigen Jahr noch nicht voll durchschlagen<br />
sollte.<br />
MGR Hans Gasser spricht sich für eine Wiederbelegung der Parkscheinmünzen<br />
aus und Obmann MGR Moigg ergänzt, es sei auch in weiterer Folge von Erlebnisbad<br />
und Europahaus in diese Aktion gedacht.<br />
Zu Punkt 5 dieses Protokolls (Weitere Vorgangsweise Ampel Bahnhof) erklärt<br />
MGR Wolfgang Höllwarth eingangs, seines Erachtens hätte eine gebrauchte Ampel<br />
ausgereicht und MGR Hans Jörg Moigg rechtfertigt die geplante Anschaffung<br />
einer neuen Ampel mit der moderneren Technik, geringerem Stromverbrauch<br />
und längere Gewährleistung bei relativ geringer Preisdifferenz.<br />
Vizebgm. Siegfried Erler spricht von seinen Verhandlungen mit der Firma Siemens<br />
und der voraussichtlichen Kostenbeteiligung von <strong>Land</strong> und Zillertaler Verkehrsbetriebe<br />
AG.
- 68 -<br />
Beschluss:<br />
Dem Kauf einer neuen Bedarfsampel für den Bahnhof <strong>Mayrhofen</strong> gemäß vorliegendem<br />
Angebot der Firma Siemens wird zugestimmt und es ist beim <strong>Land</strong> Tirol<br />
sowie den Zillertaler Verkehrsbetrieben um Kostenbeteiligung anzusuchen.<br />
Zu Punkten 6 und 7 des Protokolls (Verkehrsangelegenheiten / Anträge an die<br />
Bezirkshauptmannschaft) wird festgestellt, dass der Schwerverkehr auf der<br />
Schwendaustraße ständig zunimmt und vor allem das in Schwendau / Kreuzlau<br />
befindliche Gewerbegebiet des Frächters und Baggerunternehmers Franz Rieser<br />
sicher erheblichen Anteil an dieser Verkehrsbelastung trägt.<br />
Schwerfahrzeuge befahren großteils die B169, um sodann über den Bahnübergang<br />
auf Mayrhofner <strong>Gemeinde</strong>gebiet in die Schwendaustraße einzubiegen und<br />
über die Klausenstegbrücke in Schwendauer <strong>Gemeinde</strong>gebiet weiter zu fahren.<br />
Überlegt wurde vom Ausschuss ein zeitlich begrenztes Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge<br />
wie auch eine Tonnagenbeschränkung, wobei der uneingeschränkte<br />
Schibusverkehr ebenso zu berücksichtigen wäre wie notwendige Zustelldienste.<br />
Obmann MGR Moigg weist jedoch darauf hin, im eigenen Wirkungsbereich der<br />
<strong>Gemeinde</strong> im Sinne des § 94 d der Straßenverkehrsordnung bestehen keine<br />
Möglichkeiten einer Steigerung der Lebensqualität der Anrainer durch Beschränkung<br />
des Schwerverkehrs, sodass die Verkehrsabteilung der Bezirkshauptmannschaft<br />
Schwaz um einen Augenschein bzw. Lösungsansatz gebeten wird.<br />
Die zu große Nähe des Schutzweges bei der Einfahrt Mitte zur B 169 stellt<br />
nach Ansicht des Ausschusses ein Gefährdungspotenzial dar und wäre die Verlegung<br />
um wenige Meter in Richtung „Elisabeth Hotel“ aus Sicherheitsgründen<br />
zielführender.<br />
Als begleitende Maßnahmen könnte sich die <strong>Gemeinde</strong> die Entfernung der rechten,<br />
B169-seitigen Randinsel sowie die Errichtung eines Geländers vorstellen,<br />
um die Fußgänger direkt zum Schutzweg zu leiten.<br />
Im Falle der Realisierung wären noch die, für die <strong>Gemeinde</strong> anfallenden Kosten<br />
dieser Maßnahmen zu erheben.<br />
Auch hier wäre der erste Schritt ein Lokalaugenschein durch die Bezirkshauptmannschaft.<br />
In einem Schreiben vom 17. August 2010 beschweren sich Anrainer des Ortsteiles<br />
Laubichl über die zum Großteil überhöhte Geschwindigkeit der Fahrzeuge<br />
auf der Strecke von der IQ-Tankstelle bis zum Ortsteil Laubichl.<br />
Der Ausschuss überlegte daher die Verlegung des Verkehrszeichens „erlaubte<br />
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in südliche Richtung“ bis zum Haus 141 (Hotel<br />
garni „Almhof“ des Ferdinand Moigg).<br />
Beschluss:<br />
Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz möge auf Verordnungswege diese verkehrsregelnde<br />
Maßnahme treffen.
- 69 -<br />
Mit Schreiben vom 14. Juli 2010 haben Hans und Alberta Summerer, Zillerlände<br />
497, bei der <strong>Gemeinde</strong> einen Antrag gestellt, das bestehende Verkehrszeichen<br />
„Fahrverbot – ausgenommen Anrainer“ um ca. 200 Meter in Richtung<br />
Hauptstraße zu verlegen.<br />
Begründet wird dieser Antrag damit, dass vor allem Ortsunkundige oft die bestehende<br />
Beschilderung „Sackgasse“ übersehen und die Zillerlände dann bis zu deren<br />
Ende befahren (Bereich Haus Summerer), ohne eine Umkehrmöglichkeit zu<br />
finden bzw. sind die Hauseigentümer verständlicher Weise nicht bereit, auf Privatgrund<br />
eine Umkehrmöglichkeit offen zu halten.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat betont in der heutigen Beratung, dass mit Großhandel und<br />
Transporte Josef Rieser sich am Anfang der Zillerlände ein Großbetrieb befindet,<br />
welcher vom allgemeinen Fahrverbot nicht betroffen sein sollte.<br />
Die Verkehrsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Schwaz wird auch hier ersucht,<br />
eine Regelung im Sinne des Anrainerschreibens vorzuschlagen und einen<br />
Augenschein vorzunehmen.<br />
Sodann wird das gegenständliche Protokoll samt den darin enthaltenen Beschlüssen<br />
ohne weitere Stellungnahmen oder Änderungswünsche einstimmig<br />
genehmigt.<br />
TO.Punkt 11) Verordnung von Kurzparkzonen sowie Park- und Halteverboten<br />
auf Gst. Nrn. 740/4 und 824 GB. 87113 <strong>Mayrhofen</strong> (Parkplätze<br />
Europahaus)<br />
Nachdem Vizebgm. Siegfried Erler anhand eines Planes die neuesten Erkenntnisse<br />
betreffend Parkplatzregelung Europahaus erläutert, beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
heute ohne weitere Wortmeldungen und in Ergänzung der Verordnung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 9.6.2010 wie folgt:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Mayrhofen</strong> verordnet gemäß § 94 d in Verbindung mit § 43<br />
Absatz 1 Straßenverkehrsordnung 1960:<br />
a) Auf der Gst.Nr. 740/4 im Bereich Einfahrt Parkplatz Europahaus Ost auf einer<br />
Länge von 40 m ein beidseitiges Halte- und Parkverbot.<br />
b) Auf der Südostseite der Gst.Nr. 824 im Bereich der Abfahrtsrampe zu den<br />
Europahaus-Lagerräumen auf einer Länge von 30 m ein beidseitiges Halte-<br />
und Parkverbot, ausgenommen Lieferanten- und Zustelldienste.<br />
c) Auf der Nordseite der Gst.Nr. 824 die Errichtung einer öffentlichen, gebührenpflichtigen<br />
Kurzparkzone mit einer höchstzulässigen Parkdauer von 90<br />
Minuten.
- 70 -<br />
Diese Kurzparkzone unterliegt der Gebührenpflicht an allen Tagen im<br />
Zeitraum von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Gebühr ist zu entrichten durch<br />
Lösung eines Parktickets, wofür die <strong>Gemeinde</strong> einen Parkscheinautomaten<br />
in diesem Bereich aufgestellt hat.<br />
Die Parkgebühr beträgt – wie mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 10.12.<br />
2009 für gebührenpflichtige Kurzparkzonen festgelegt wurde – wie<br />
folgt:<br />
€ 0,50 für eine Parkdauer bis 30 Minuten<br />
€ 1,00 für eine Parkdauer bis 60 Minuten<br />
€ 1,50 für eine Parkdauer bis 90 Minuten<br />
d) An der Südseite der Gst.Nr. 824 die Errichtung einer öffentlichen, gebührenpflichtigen<br />
Kurzparkzone mit einer höchstzulässigen Parkdauer von 90 Minuten.<br />
Diese Kurzparkzone unterliegt der Gebührenpflicht an allen Tagen im<br />
Zeitraum von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, wobei die ersten 30 Minuten der<br />
Parkdauer gebührenfrei sind und der Beginn der Parkzeit mit einer Parkscheibe<br />
nachzuweisen ist.<br />
Die weitere Gebühr für 60 Minuten bis zur höchstzulässigen Parkdauer von<br />
90 Minuten ist zu entrichten durch Lösung eines Parktickets, wofür die <strong>Gemeinde</strong><br />
einen Parkscheinautomaten in diesem Bereich aufgestellt hat.<br />
Die Parkgebühr beträgt - wie mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 10.12.<br />
2009 festgelegt wurde - für eine Parkdauer bis 30 Minuten € 0,50 und<br />
für eine Parkdauer bis 60 Minuten € 1,00.<br />
TO.Punkt 12) Antrag Martin und Markus Kröll, Hollenzen 111, auf Verordnung<br />
gemäß § 3 Abs. 6 Tiroler Campinggesetz 2001<br />
Mit Eingang vom 17. August 2010 stellten Martin und Markus Kröll, Hollenzen<br />
111, den Antrag, für den Bereich der „Bruggerstube“ eine Verordnung nach dem<br />
Tiroler Campinggesetz zu beschließen.<br />
Die Vorbehandlung dieses Antrages erfolgte in der 2. Sitzung des Verkehrsausschusses<br />
zu TO.Punkt 8 d.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat trifft heute hierzu keine Ergänzungen und verordnet wie folgt:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> erkennt im gegenständlichen Falle einen besonderen örtlichen<br />
Bedarf im Sinne des § 3 Abs. 6 Tiroler Campinggesetz 2001 und erteilt auf dem<br />
Verordnungswege für Teile der Gst.Nr. 2009/1, situiert südlich des Gasthauses<br />
„Bruggerstube“, eine Ausnahme vom Verbot nach Abs. 1 des zitierten Gesetzes.
- 71 -<br />
Zur Wahrung der im § 5 Abs. 2 lit. a bis c leg. cit. angeführten Interessen unterliegt<br />
dieses Ausnahmeverbot folgenden Beschränkungen:<br />
1) Das Campieren auf vorgenannter Grundfläche wird für den Zeitraum von 3<br />
Jahren, sohin Ende September 2013, erlaubt.<br />
2) Das Campieren ist lediglich in den Monaten Mai bis September jeden Jahres<br />
gestattet.<br />
3) Die maximale Aufenthaltsdauer je Camper bzw. mobiler Unterkunft ist mit<br />
3 Tagen beschränkt.<br />
4) Die maximale Anzahl der zur Verfügung gestellten Campingplätze ist auf<br />
10 Standplätze beschränkt.<br />
Der Bürgermeister ergänzt nach erfolgter Beschlussfassung, diese Verordnung<br />
wird für den Zeitraum von 14 Tagen kundgemacht und unterliege der Genehmigungspflicht<br />
des <strong>Land</strong>es im Sinne des § 122 Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung.<br />
TO.Punkt 13) Berichte Bürgermeister, Anträge, Anfragen, Allfälliges (§ 42<br />
Abs. 3 TGO)<br />
Verlesen wird ein Schreiben von BMK-Obmann MGR Roman Eberharter mit dem<br />
Termin Verabschiedung Altgemeinderäte, welcher mit einer Ehrung von Mitgliedern<br />
der Bundesmusikkapelle im Hotel „Rose“ am 24.9.2010 kollidiert.<br />
Der Bürgermeister informiert über den Tod von Weihbischof Jakob Mayr der<br />
Erzdiözese Salzburg, welcher früher auch Kooperator und <strong>Mayrhofen</strong> war.<br />
Der Werbetafel „Mountain-lodge“ der Daniela Posch wird die Aufstellung versagt.<br />
Dem Zahnkariesprophylaxe-Programm für Kindergarten und Volksschule wird<br />
zugestimmt.<br />
MGR Franz Eberharter lobt die Verkehrsregelung bei Beerdigungen durch den<br />
<strong>Gemeinde</strong>polizisten.<br />
MGR Monika Wechselberger ersucht um kostenlose Einschaltung einer Veröffentlichung<br />
für die Pfarre im Amtsblatt „Zillertaler Heimatstimme“ in der ersten<br />
Novemberwoche und wird dies vom Bürgermeister zugesagt.<br />
Sodann erklärt Frau MGR Wechselberger, in Hinkunft Tonbandaufzeichnungen<br />
bei Sitzungen zur besseren Merkbarkeit der Sitzungsinhalte vornehmen zu wollen.<br />
Dieses Thema wird sodann dem <strong>Gemeinde</strong>vorstand übertragen.
- 72 -<br />
MGR Hans Jörg Moigg bemerkt, es herrsche bei den Plakatierungswänden<br />
<strong>Gemeinde</strong> noch Verbesserungsbedarf und auch dieses Thema wird dem <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
zugeführt.<br />
Zum weiteren Vorgehen Ortschronik wird festgehalten, es möge eine Ausschreibung<br />
für den Druck erfolgen und zumindest ein Teil der Druckkosten mit<br />
Zahlungsziel 2011 nach Möglichkeit vorgesehen werden.<br />
Ende Öffentlicher Teil der Sitzung: 22.40 Uhr<br />
Hinweis<br />
Dieses Protokoll wurde in der 6. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 2. November 2010 ohne<br />
Änderungen genehmigt und gem. § 46 (4) TGO unterfertigt.
- 73 -