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Das Ziel im Jahr 2010 ist der Titel „Staatlich anerkannter ... - Hohnstein

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<strong>Hohnstein</strong> - 14 -<br />

Nr. 1/<strong>2010</strong><br />

I. Aufgaben <strong>der</strong> Ortschaftsräte<br />

In Kenntnis und abweichend von § 67 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für<br />

den Fre<strong>ist</strong>aat Sachsen (SächsGemO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29.01.2008<br />

(SächsGVBl. S. 138, 158) und des § 14 Absatz 2 und 3 <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Hohnstein</strong> vom 01.08.2009 erfüllen die Ortschaftsräte<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Hohnstein</strong> folgende Aufgaben in ihren Ortschaften:<br />

1. Die Wahrnehmung des Anhörungs- und Vorschlagsrechtes<br />

zur Festlegung <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Arbeiten zum Um- und<br />

Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen,<br />

Wegen und Plätzen, <strong>der</strong>en Bedeutung über die Ortschaft<br />

nicht hinausgeht.<br />

2. Die Wahrnehmung des Anhörungs- und Vorschlagsrechtes zu<br />

Festlegungen <strong>der</strong> Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen und<br />

Gebäude, <strong>der</strong>en Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht.<br />

3. Die Wahrnehmung des Anhörungs- und Vorschlagsrechtes zu<br />

wichtigen Angelegenheiten <strong>der</strong> Gemeinde, die die Ortschaft<br />

betreffen, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> ortschaftsbezogenen<br />

Haushaltsansätze.<br />

4. Die Achtung über die Pflege des Ortsbildes, über die Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Park- und Grünanlagen sowie die<br />

Anwendung <strong>der</strong> Baumschutzsatzung. Ein kleiner Grünanlagenfond<br />

steht zur freien Verwendung zur Verfügung.<br />

5. Die <strong>im</strong>materielle Unterstützung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Führung<br />

von Ortschroniken. Die Finanzierung von Sachausgaben für<br />

diese Zwecke sind mit <strong>der</strong> Stadtverwaltung abzuklären.<br />

6. Die <strong>im</strong>materielle Unterstützung, Achtung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Jugendeinrichtungen und <strong>der</strong> Seniorenbetreuung.<br />

7. Die <strong>im</strong>materielle För<strong>der</strong>ung und Unterstützung des Vereinslebens<br />

und <strong>der</strong> ortstypischen Traditionen und <strong>der</strong> damit verbundenen<br />

Durchführung von Veranstaltungen <strong>der</strong> He<strong>im</strong>atpflege<br />

und des Brauchtums.<br />

8. Die umfangreiche Information <strong>der</strong> Einwohnerschaft und die<br />

Wahrnehmung <strong>der</strong> Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten.<br />

II. Aufgaben <strong>der</strong> Ortsvorsteher<br />

In Kenntnis von § 68 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für den Fre<strong>ist</strong>aat<br />

Sachsen (SächsGemO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />

18. März 2003 (SächsGVBl. S, 55, 159), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />

Artikel 10 des Gesetzes vom 29.01.2008 (SächsGVBl. S. 138, 158)<br />

erfüllen die Ortsvorsteher <strong>der</strong> Stadt <strong>Hohnstein</strong> folgende Aufgaben<br />

in ihren Ortschaften:<br />

1. Die Einberufung, Durchführung, Protokollierung und Dokumentation<br />

von mindestens 4 öffentlichen Sitzungen und einer<br />

Ortsbegehung <strong>im</strong> Kalen<strong>der</strong>jahr. Die Protokolle sind umgehend<br />

<strong>der</strong> Stadtverwaltung zuzustellen. Eine Anwesenheitsl<strong>ist</strong>e <strong>ist</strong><br />

zu führen und die Abrechnung <strong>der</strong> Sitzungsgel<strong>der</strong> muss bis<br />

spätestens 15.12. des laufenden <strong>Jahr</strong>es gegenüber <strong>der</strong> Stadtverwaltung<br />

erfolgen.<br />

2. Die Wahrnehmung <strong>der</strong> Funktion des ersten Ansprechpartners<br />

für die Einwohner. Damit <strong>ist</strong> die Durchführung von Sprechstunden<br />

o<strong>der</strong> die Bekanntgabe <strong>der</strong> Erreichbarkeit für die Einwohner<br />

verbunden.<br />

3. Eine aktive Öffentlichkeitsarbeit über Ortschaftsangelegenheiten,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Nutzung <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden<br />

Rubrik <strong>im</strong> Mitteilungsblatt <strong>der</strong> Stadt <strong>Hohnstein</strong>.<br />

4. Die Verantwortung, Schlüsselgewalt und Kontrolle über die<br />

Nutzung <strong>der</strong> Ortschaftsverwaltung.<br />

5. <strong>Das</strong> Mitwirken zur Aufklärung von Sachverhalten <strong>im</strong> Zuge von<br />

behördlichen Ermittlungen.<br />

6. Nach Möglichkeit die Teilnahme und Anwesenheit bei örtlichen<br />

Veranstaltungen und behördlichen Vor-Ort-Beratungen.<br />

7. <strong>Das</strong> Führen, Zusammentragen und das Abst<strong>im</strong>men eines örtlichen<br />

Veranstaltungskalen<strong>der</strong>s und die Weitergabe <strong>der</strong> Termine<br />

an die Stadtverwaltung.<br />

8. Die schnelle Information <strong>der</strong> Stadtverwaltung über wichtige<br />

Angelegenheiten und Ereignisse in <strong>der</strong> Ortschaft, die ein umgehendes<br />

Handeln <strong>der</strong> Stadtverwaltung erfor<strong>der</strong>n.<br />

9. Die umgehende Weiterleitung von Bürgeranliegen an die Stadtverwaltung.<br />

10. Die schnelle Information <strong>der</strong> Stadtverwaltung über begangene<br />

Ordnungswidrigkeiten sowie Verstöße gegen örtliches Satzungsrecht<br />

durch Einwohner o<strong>der</strong> Fremde.<br />

11. Die Funktion als erster Ansprechpartner für die Jugendclubs<br />

und Seniorenbetreuer.<br />

III. Arbeitsweise <strong>der</strong> Ortschaftsräte und Ortsvorsteher<br />

1. In Ergänzung von § 69 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für den Fre<strong>ist</strong>aat<br />

Sachsen (SächsGemO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55; 159), zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29.01.2008<br />

(SächsGVBl. S. 138, 158) richtet sich die Arbeitsweise <strong>der</strong> Ortschaftsräte<br />

und Ortsvorsteher nach den für Sie zutreffenden<br />

Vorschriften <strong>der</strong> Hauptsatzung und <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong><br />

Stadt <strong>Hohnstein</strong> vom 01.08.2009.<br />

2. <strong>Das</strong> Schriftgut <strong>der</strong> Ortschaftsverwaltung sowie die Dokumentation<br />

<strong>der</strong> Angelegenheiten <strong>der</strong> Ortschaft sind spätestens<br />

mit Ablauf von 2 Wahlperioden dem Archiv <strong>der</strong> Stadtverwaltung<br />

<strong>Hohnstein</strong> zur Archivierung zu übergeben.<br />

IV. Inkrafttreten<br />

Diese Richtlinie über die Arbeit <strong>der</strong> Ortschaftsräte und Ortsvorsteher<br />

in <strong>der</strong> Stadt <strong>Hohnstein</strong> tritt ab 01.01.<strong>2010</strong> in Kraft.<br />

Brade<br />

Bürgerme<strong>ist</strong>er<br />

Mitteilungen und Informationen<br />

Neujahrsgedicht<br />

Warum in die Ferne schweifen, wenn das Schöne <strong>ist</strong> so<br />

nah! „Der Reiz <strong>der</strong> winterlichen sächsischen Schweiz“<br />

Wenn Frost an den Zweigen <strong>der</strong> Bäume wächst<br />

Und gr<strong>im</strong>mige Kälte so manchen Bach in Starre versetzt.<br />

Wenn Zapfen aus Eis die Felswände erkl<strong>im</strong>men,<br />

und Eisschollen auf Seen und Teichen schw<strong>im</strong>men.<br />

Wenn <strong>der</strong> Schnee die Wege hat zugedeckt,<br />

und das Vöglein am Futterhaus singt aufgeweckt.<br />

Wenn <strong>der</strong> Schein <strong>der</strong> Abendsonne <strong>im</strong> Schneemeer ertrinkt,<br />

und <strong>der</strong> Blick über purpurnen Fel<strong>der</strong>n versinkt.<br />

Wenn die Kin<strong>der</strong> fröhlich rodeln am Hang,<br />

dann kann man sagen: „Winter hab Dank!“<br />

Hab Dank für deinen herrlichen Reiz<br />

Hier bei uns in <strong>der</strong> Sächsischen Schweiz!<br />

Sieglinde Pohl aus Rathewalde<br />

Frau Pohl aus Rathewalde hat uns das angehangene Gedicht<br />

gefaxt. Danke für diese schöne Bereicherung, gern kann das<br />

Mitteilungsblatt je<strong>der</strong>zeit durch die Einwohner mitgestaltet<br />

werden.<br />

Eingaben per E- Mail: stadt@hohnstein.de o<strong>der</strong><br />

per Fax an 03 59 75/8 68 10.

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