Das Ziel im Jahr 2010 ist der Titel „Staatlich anerkannter ... - Hohnstein
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<strong>Hohnstein</strong> - 8-<br />
Nr. 1/<strong>2010</strong><br />
Kreisumlage 578.360 €<br />
Zinsausgaben 98.630 €<br />
Ausgaben zur Kin<strong>der</strong>betreuung 748.880 €<br />
sonstige Ausgaben 18.400 €<br />
Abschreibung, Verzinsung Anlagekapital 105.850 €<br />
Zuführung zum Vermögenshaushalt 252.930 €<br />
Im Verwaltungshaushalt <strong>ist</strong> ein Überschuss zu erwirtschaften, <strong>der</strong><br />
dem Vermögenshaushalt zuzuführen <strong>ist</strong>. Die Zuführung muss mindestens<br />
so hoch sein, dass die Belastungen aus <strong>im</strong> Vermögenshaushalt<br />
zu veranschlagenden kreditähnlichen Rechtsgeschäften<br />
sowie die ordentliche Tilgung <strong>der</strong> Kredite gedeckt sind. Die<br />
Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt <strong>im</strong> Haushaltsjahr <strong>2010</strong><br />
liegt bei 229.130 €.<br />
<strong>Das</strong> Volumen des Vermögenshaushaltes in Höhe von 1.384.880 €<br />
beinhaltet Ausgaben für.<br />
Vermögenserwerb 205.640 €<br />
Baumaßnahmen 913.050 €<br />
Kredittilgung 210.290 €<br />
Zuschüsse Investitionen Kitas 6.400 €<br />
Zuführung an Rücklagen 49.500 €<br />
Unter die geplanten Ausgaben Vermögenserwerb fallen folgende<br />
Maßnahmen:<br />
- Erwerb Fernscanner zur Erfassung des beweglichen Vermögens<br />
in Vorbereitung <strong>der</strong> Doppik<br />
- Beschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung für die Feuerwehren<br />
- Umrüstung auf Digitalfunk aller Ortswehren<br />
- Ausstattung für Klassenz<strong>im</strong>mer GS <strong>Hohnstein</strong>, sowie Projekt<br />
MEDIOS II<br />
- Anschaffung einer Wippe für den Spielplatz in Lohsdorf<br />
- Leasingraten für den Multicar und Mietkaufraten für einen<br />
Rasentraktor<br />
- Anschaffung Dieselanlage und Anhänger für den Bauhof<br />
Die geplanten Ausgaben für Baumaßnahmen beinhalten die Maßnahmen:<br />
- Sanierung Löschwasserteiche in <strong>Hohnstein</strong> und Ehrenberg<br />
- Löschwasserentnahmestelle Schwarzbach<br />
- Umbau Heizungsanlage Gerätehaus FFw <strong>Hohnstein</strong><br />
- Rückbau Sanitäranlage <strong>im</strong> Gebäude <strong>der</strong> GS <strong>Hohnstein</strong><br />
- Sanierung Sportplatz und Neubau Sportlerhe<strong>im</strong> in <strong>Hohnstein</strong><br />
- Zufahrt Parkplatz bei Reiseverkehr Puttrich in <strong>Hohnstein</strong><br />
- Decklagenerneuerung Ortsstraße in Waitzdorf<br />
- Böschungssicherung Bergstraße in Goßdorf<br />
- Straßenbau einer Teilstrecke <strong>der</strong> Straße Am Grund in Zeschnig<br />
- Umsetzung Wan<strong>der</strong>wegkonzept Rathewalde<br />
- Auswechseln von 6 Masten incl. Leuchten Straßenbeleuchtung<br />
in Ulbersdorf<br />
- Beteiligung <strong>der</strong> Stadt an <strong>der</strong> Sanierung Bahnübergang Ulbersdorf<br />
- Investitionen <strong>im</strong> Sanitärgebäude Erlebnisbad Rathewalde<br />
- Zählerplatz Am Schloß 1 in Ulbersdorf<br />
- Erneuerung <strong>der</strong> Außentreppe Grst. Hauptstraße 74 (För<strong>der</strong>schule)<br />
in Ehrenberg<br />
Zur Finanzierung <strong>der</strong> Ausgaben des Vermögenshaushaltes stehen<br />
die Mittel aus <strong>der</strong> Zuführung vom Verwaltungshaushalt, Entnahmen<br />
aus Rücklagen und die investive Schlüsselzuweisung zur<br />
Verfügung. Im Weiteren sind zur Realisierung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />
Einnahmen aus För<strong>der</strong>mitteln, Verkaufserlöse und Zuschüsse von<br />
Dritten geplant.<br />
Mit Haushaltsplanung <strong>2010</strong> wird von einem verbleibenden Rücklagenstand<br />
zum 31.12.<strong>2010</strong> in Höhe von 294 T€ ausgegangen.<br />
Der Schuldenstand <strong>der</strong> Stadt <strong>Hohnstein</strong> wird nach planmäßiger<br />
Tilgung <strong>im</strong> Haushaltsjahr <strong>2010</strong> auf 2.226.801 € sinken, was einer<br />
Pro-Kopf-Verschuldung von 618 € entspricht.<br />
Brade<br />
Bürgerme<strong>ist</strong>er<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Öffentliche Festsetzung <strong>der</strong> Grundsteuer<br />
für das <strong>Jahr</strong> <strong>2010</strong><br />
Die Stadtverwaltung <strong>Hohnstein</strong> macht von <strong>der</strong> <strong>im</strong> Grundsteuergesetz<br />
verankerten Möglichkeit Gebrauch, nur dann noch Grundsteuerbescheide<br />
zu erteilen, wenn sich Än<strong>der</strong>ungen hinsichtlich<br />
des zu entrichtenden Steuerbetrages ergeben.<br />
Für all diejenigen Steuerschuldner, <strong>der</strong>en Bemessungsgrundlagen<br />
(Messbeträge) sich seit <strong>der</strong> letzten Beschei<strong>der</strong>teilung nicht geän<strong>der</strong>t<br />
haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung<br />
gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für<br />
das Kalen<strong>der</strong>jahr <strong>2010</strong> in <strong>der</strong> zuletzt für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2009 veranlagten<br />
Höhe festgesetzt. In diesen Fällen <strong>ist</strong> die Grundsteuer<br />
<strong>2010</strong>, wie <strong>im</strong> letzten erteilten Grundsteuerbescheid angegeben zu<br />
entrichten.<br />
Die Steuer <strong>ist</strong> in den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen, jeweils<br />
am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November <strong>2010</strong> fällig.<br />
Für Steuerpflichtige, die von <strong>der</strong> Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des<br />
Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (<strong>Jahr</strong>eszahler), wird<br />
die Grundsteuer <strong>2010</strong> in einem Betrag am 01. Juli <strong>2010</strong> fällig.<br />
Die Umstellung auf <strong>Jahr</strong>eszahler <strong>ist</strong> nur auf Antrag möglich.<br />
Bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrages werden die Raten jeweils<br />
bei Fälligkeit abgebucht.<br />
Künftig eintretende Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Steuerhöhe werden dem<br />
einzelnen Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz<br />
jeweils durch einen Grundsteuer- Än<strong>der</strong>ungsbescheid mitgeteilt.<br />
Beachten Sie bitte auch, dass ein Eigentumswechsel während eines<br />
<strong>Jahr</strong>es keine Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht hat.<br />
Derjenige, <strong>der</strong> am 1. Januar Eigentümer des steuerpflichtigen Objektes<br />
<strong>ist</strong>, bleibt auf jeden Fall bis zum 31. Dezember Steuerpflichtiger.<br />
Vereinbarungen <strong>im</strong> notariellen Vertrag sind lediglich privater<br />
Natur und binden die vertragsschließenden Parteien (Verkäufer und<br />
Käufer).<br />
Mit dem Tage <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung <strong>der</strong> Steuerfestsetzung<br />
treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen<br />
ein, als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid<br />
zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb<br />
einer Fr<strong>ist</strong> von einem Monat, die mit dem Tage <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
zu laufen beginnt, durch Wi<strong>der</strong>spruch bei <strong>der</strong> Stadtverwaltung<br />
<strong>Hohnstein</strong>, Rathausstr. 10, 01848 <strong>Hohnstein</strong> angefochten<br />
werden.<br />
Sollte sich die Anschrift o<strong>der</strong> bei Abbuchungen die Bankverbindung<br />
geän<strong>der</strong>t haben bzw. än<strong>der</strong>n, so bitten wir, dies umgehend<br />
<strong>der</strong> Stadt <strong>Hohnstein</strong> mitzuteilen.<br />
Kämmerei<br />
Fremdenverkehrsabgabe <strong>2010</strong><br />
Aus programmtechnischen Gründen haben alle Gewerbetreibende<br />
ihren jährlichen Fremdenverkehrsabgabebescheid schon <strong>im</strong><br />
Januar erhalten. Fällig wird die Abgabe weiterhin zum 31.10.<strong>2010</strong>.<br />
Kämmerei<br />
Hundesteuermarken<br />
Die Hundesteuermarken von 2009 behalten auch <strong>2010</strong> ihre Gültigkeit.<br />
Bei Verlust <strong>der</strong> Steuermarke wird eine Ersatzmarke ausgegeben.<br />
Hierfür werden Verwaltungskosten lt. Verwaltungskostensatzung<br />
in Höhe von 2,50 € erhoben.<br />
Anzeigepflicht für Hundehalter<br />
Wer <strong>im</strong> Stadtgebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, hat das<br />
innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens <strong>der</strong> Stadt<br />
anzuzeigen.<br />
Endet die Hundehaltung, so <strong>ist</strong> dass <strong>der</strong> Stadt innerhalb von zwei<br />
Wochen mitzuteilen. Wird diese Fr<strong>ist</strong> versäumt, so kann die Hundesteuer<br />
bis zum Ende des Kalen<strong>der</strong>monats erhoben werden, in<br />
dem die Abmeldung eingeht.<br />
An- und Abmeldeformulare sind <strong>im</strong> Rathaus <strong>Hohnstein</strong>, Z<strong>im</strong>mer 27<br />
erhältlich o<strong>der</strong> unter www.hohnstein.de<br />
Kämmerei