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Das Ziel im Jahr 2010 ist der Titel „Staatlich anerkannter ... - Hohnstein

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<strong>Hohnstein</strong> - 8-<br />

Nr. 1/<strong>2010</strong><br />

Kreisumlage 578.360 €<br />

Zinsausgaben 98.630 €<br />

Ausgaben zur Kin<strong>der</strong>betreuung 748.880 €<br />

sonstige Ausgaben 18.400 €<br />

Abschreibung, Verzinsung Anlagekapital 105.850 €<br />

Zuführung zum Vermögenshaushalt 252.930 €<br />

Im Verwaltungshaushalt <strong>ist</strong> ein Überschuss zu erwirtschaften, <strong>der</strong><br />

dem Vermögenshaushalt zuzuführen <strong>ist</strong>. Die Zuführung muss mindestens<br />

so hoch sein, dass die Belastungen aus <strong>im</strong> Vermögenshaushalt<br />

zu veranschlagenden kreditähnlichen Rechtsgeschäften<br />

sowie die ordentliche Tilgung <strong>der</strong> Kredite gedeckt sind. Die<br />

Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt <strong>im</strong> Haushaltsjahr <strong>2010</strong><br />

liegt bei 229.130 €.<br />

<strong>Das</strong> Volumen des Vermögenshaushaltes in Höhe von 1.384.880 €<br />

beinhaltet Ausgaben für.<br />

Vermögenserwerb 205.640 €<br />

Baumaßnahmen 913.050 €<br />

Kredittilgung 210.290 €<br />

Zuschüsse Investitionen Kitas 6.400 €<br />

Zuführung an Rücklagen 49.500 €<br />

Unter die geplanten Ausgaben Vermögenserwerb fallen folgende<br />

Maßnahmen:<br />

- Erwerb Fernscanner zur Erfassung des beweglichen Vermögens<br />

in Vorbereitung <strong>der</strong> Doppik<br />

- Beschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung für die Feuerwehren<br />

- Umrüstung auf Digitalfunk aller Ortswehren<br />

- Ausstattung für Klassenz<strong>im</strong>mer GS <strong>Hohnstein</strong>, sowie Projekt<br />

MEDIOS II<br />

- Anschaffung einer Wippe für den Spielplatz in Lohsdorf<br />

- Leasingraten für den Multicar und Mietkaufraten für einen<br />

Rasentraktor<br />

- Anschaffung Dieselanlage und Anhänger für den Bauhof<br />

Die geplanten Ausgaben für Baumaßnahmen beinhalten die Maßnahmen:<br />

- Sanierung Löschwasserteiche in <strong>Hohnstein</strong> und Ehrenberg<br />

- Löschwasserentnahmestelle Schwarzbach<br />

- Umbau Heizungsanlage Gerätehaus FFw <strong>Hohnstein</strong><br />

- Rückbau Sanitäranlage <strong>im</strong> Gebäude <strong>der</strong> GS <strong>Hohnstein</strong><br />

- Sanierung Sportplatz und Neubau Sportlerhe<strong>im</strong> in <strong>Hohnstein</strong><br />

- Zufahrt Parkplatz bei Reiseverkehr Puttrich in <strong>Hohnstein</strong><br />

- Decklagenerneuerung Ortsstraße in Waitzdorf<br />

- Böschungssicherung Bergstraße in Goßdorf<br />

- Straßenbau einer Teilstrecke <strong>der</strong> Straße Am Grund in Zeschnig<br />

- Umsetzung Wan<strong>der</strong>wegkonzept Rathewalde<br />

- Auswechseln von 6 Masten incl. Leuchten Straßenbeleuchtung<br />

in Ulbersdorf<br />

- Beteiligung <strong>der</strong> Stadt an <strong>der</strong> Sanierung Bahnübergang Ulbersdorf<br />

- Investitionen <strong>im</strong> Sanitärgebäude Erlebnisbad Rathewalde<br />

- Zählerplatz Am Schloß 1 in Ulbersdorf<br />

- Erneuerung <strong>der</strong> Außentreppe Grst. Hauptstraße 74 (För<strong>der</strong>schule)<br />

in Ehrenberg<br />

Zur Finanzierung <strong>der</strong> Ausgaben des Vermögenshaushaltes stehen<br />

die Mittel aus <strong>der</strong> Zuführung vom Verwaltungshaushalt, Entnahmen<br />

aus Rücklagen und die investive Schlüsselzuweisung zur<br />

Verfügung. Im Weiteren sind zur Realisierung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

Einnahmen aus För<strong>der</strong>mitteln, Verkaufserlöse und Zuschüsse von<br />

Dritten geplant.<br />

Mit Haushaltsplanung <strong>2010</strong> wird von einem verbleibenden Rücklagenstand<br />

zum 31.12.<strong>2010</strong> in Höhe von 294 T€ ausgegangen.<br />

Der Schuldenstand <strong>der</strong> Stadt <strong>Hohnstein</strong> wird nach planmäßiger<br />

Tilgung <strong>im</strong> Haushaltsjahr <strong>2010</strong> auf 2.226.801 € sinken, was einer<br />

Pro-Kopf-Verschuldung von 618 € entspricht.<br />

Brade<br />

Bürgerme<strong>ist</strong>er<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Öffentliche Festsetzung <strong>der</strong> Grundsteuer<br />

für das <strong>Jahr</strong> <strong>2010</strong><br />

Die Stadtverwaltung <strong>Hohnstein</strong> macht von <strong>der</strong> <strong>im</strong> Grundsteuergesetz<br />

verankerten Möglichkeit Gebrauch, nur dann noch Grundsteuerbescheide<br />

zu erteilen, wenn sich Än<strong>der</strong>ungen hinsichtlich<br />

des zu entrichtenden Steuerbetrages ergeben.<br />

Für all diejenigen Steuerschuldner, <strong>der</strong>en Bemessungsgrundlagen<br />

(Messbeträge) sich seit <strong>der</strong> letzten Beschei<strong>der</strong>teilung nicht geän<strong>der</strong>t<br />

haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung<br />

gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für<br />

das Kalen<strong>der</strong>jahr <strong>2010</strong> in <strong>der</strong> zuletzt für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2009 veranlagten<br />

Höhe festgesetzt. In diesen Fällen <strong>ist</strong> die Grundsteuer<br />

<strong>2010</strong>, wie <strong>im</strong> letzten erteilten Grundsteuerbescheid angegeben zu<br />

entrichten.<br />

Die Steuer <strong>ist</strong> in den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen, jeweils<br />

am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November <strong>2010</strong> fällig.<br />

Für Steuerpflichtige, die von <strong>der</strong> Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des<br />

Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (<strong>Jahr</strong>eszahler), wird<br />

die Grundsteuer <strong>2010</strong> in einem Betrag am 01. Juli <strong>2010</strong> fällig.<br />

Die Umstellung auf <strong>Jahr</strong>eszahler <strong>ist</strong> nur auf Antrag möglich.<br />

Bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrages werden die Raten jeweils<br />

bei Fälligkeit abgebucht.<br />

Künftig eintretende Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Steuerhöhe werden dem<br />

einzelnen Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz<br />

jeweils durch einen Grundsteuer- Än<strong>der</strong>ungsbescheid mitgeteilt.<br />

Beachten Sie bitte auch, dass ein Eigentumswechsel während eines<br />

<strong>Jahr</strong>es keine Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht hat.<br />

Derjenige, <strong>der</strong> am 1. Januar Eigentümer des steuerpflichtigen Objektes<br />

<strong>ist</strong>, bleibt auf jeden Fall bis zum 31. Dezember Steuerpflichtiger.<br />

Vereinbarungen <strong>im</strong> notariellen Vertrag sind lediglich privater<br />

Natur und binden die vertragsschließenden Parteien (Verkäufer und<br />

Käufer).<br />

Mit dem Tage <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung <strong>der</strong> Steuerfestsetzung<br />

treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen<br />

ein, als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid<br />

zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb<br />

einer Fr<strong>ist</strong> von einem Monat, die mit dem Tage <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

zu laufen beginnt, durch Wi<strong>der</strong>spruch bei <strong>der</strong> Stadtverwaltung<br />

<strong>Hohnstein</strong>, Rathausstr. 10, 01848 <strong>Hohnstein</strong> angefochten<br />

werden.<br />

Sollte sich die Anschrift o<strong>der</strong> bei Abbuchungen die Bankverbindung<br />

geän<strong>der</strong>t haben bzw. än<strong>der</strong>n, so bitten wir, dies umgehend<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Hohnstein</strong> mitzuteilen.<br />

Kämmerei<br />

Fremdenverkehrsabgabe <strong>2010</strong><br />

Aus programmtechnischen Gründen haben alle Gewerbetreibende<br />

ihren jährlichen Fremdenverkehrsabgabebescheid schon <strong>im</strong><br />

Januar erhalten. Fällig wird die Abgabe weiterhin zum 31.10.<strong>2010</strong>.<br />

Kämmerei<br />

Hundesteuermarken<br />

Die Hundesteuermarken von 2009 behalten auch <strong>2010</strong> ihre Gültigkeit.<br />

Bei Verlust <strong>der</strong> Steuermarke wird eine Ersatzmarke ausgegeben.<br />

Hierfür werden Verwaltungskosten lt. Verwaltungskostensatzung<br />

in Höhe von 2,50 € erhoben.<br />

Anzeigepflicht für Hundehalter<br />

Wer <strong>im</strong> Stadtgebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, hat das<br />

innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens <strong>der</strong> Stadt<br />

anzuzeigen.<br />

Endet die Hundehaltung, so <strong>ist</strong> dass <strong>der</strong> Stadt innerhalb von zwei<br />

Wochen mitzuteilen. Wird diese Fr<strong>ist</strong> versäumt, so kann die Hundesteuer<br />

bis zum Ende des Kalen<strong>der</strong>monats erhoben werden, in<br />

dem die Abmeldung eingeht.<br />

An- und Abmeldeformulare sind <strong>im</strong> Rathaus <strong>Hohnstein</strong>, Z<strong>im</strong>mer 27<br />

erhältlich o<strong>der</strong> unter www.hohnstein.de<br />

Kämmerei

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