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GMP Bijlage 04 - Gmpplus.org

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2.5.1 Protokoll P4a: Überwachung von Rapssamenschrot und Rapsexpeller<br />

1. Zielgruppe<br />

Hersteller von Rapssamenschrot und Rapsexpeller.<br />

2. Erzeugnisse<br />

Rapssamenschrot und Rapsexpeller.<br />

3. Allgemeine ergänzende Bedingungen<br />

An der Produktionsstätte muss eine Liste ausliegen, der die folgenden Angaben zu entnehmen<br />

sind:<br />

- Anzahl der beladenen Lkws<br />

- die pro Schiff abgelieferte Menge<br />

- welchen Lkws Proben entnommen wurden<br />

- die Anzahl der Proben pro Schiff<br />

- Datum des Probenversands an das Labor<br />

- Ergebnis der Analyse (einschließlich der Typisierung bei salmonellenpositivem<br />

Ergebnis).<br />

Diese Liste wird archiviert und auf Wunsch dem Kontrolleur der Aufsichtsstelle v<strong>org</strong>elegt.<br />

Wenn ein salmonellenpositives Ergebnis erzielt wird, muss dieses Ergebnis gemäß Anlage I<br />

typisiert werden.<br />

4. Häufigkeit der Untersuchung<br />

Für jede Produktionsstätte wird mindestens eine Probe pro Ablieferungstag bei der Befrachtung<br />

(ab Fabrik) auf die Gegenwart von Salmonellen untersucht.<br />

5. Zusätzliche Korrekturmaßnahmen<br />

-<br />

6. Verfahren zur Probenentnahme<br />

Für jede Produktionsstätte wird bei der Befrachtung per Achse eine mindestens 25 Gramm<br />

schwere Probe aus der ersten Ablieferung am fraglichen Tag entnommen, danach aus jeder<br />

vierten Lkw-Fracht. Wenn es um das Befrachten von Schiffen geht, gilt, dass für jeweils 500<br />

Tonnen oder einen Teil derselben Menge eine Probe entnommen werden muss.<br />

Das Probenmaterial wird bei der Befrachtung mit einer Schaufel aus dem Produktstrom<br />

entnommen und in sterilen Probenbehältern verpackt. Der Hersteller verschickt die Proben<br />

innerhalb von 2 Arbeitstagen nach deren Entnahme und beauftragt das Labor damit, eine<br />

Mischprobe des Materials zu erstellen und diese zu analysieren.<br />

<strong>GMP</strong> + -Zertifizierungssystem für die Futtermittelwirtschaft von 2006 16 von 70<br />

Anhang 4: Mindestanforderungen an Inspektionen und Kontrollen einschließlich © PDV<br />

Protokollen zur Messung der Verschleppungsrate (Fassung vom 28. März 2008)

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