GMP Bijlage 04 - Gmpplus.org
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2. GERÄTE UND HILFSMITTEL<br />
Es sind mindestens 46 Kunststoffbehältnisse von 50 ml mit Deckel oder Probensäcke aus<br />
Plastik von 1 Liter erforderlich.<br />
3. ENTNAHME UND BEHANDLUNG VON PROBEN<br />
3.1 Entnahme von Proben<br />
Bei der Entnahme von Proben kann folgendes Schema angewandt werden, wobei ein Teil der<br />
Entnahmen und/oder der weiteren Behandlung freiwillig ist, wenn man mehr Einsicht zu<br />
erhalten wünscht.<br />
1. Nach der ersten Charge (ohne Zugabe von Kobalt):<br />
- mindestens 4 Proben am gewählten Kontrollpunkt für die Verschleppung, vorzugsweise<br />
nach dem Kühler zur Ermittlung des natürlichen Kobaltgehaltes im Futtermittel (KAC1 –<br />
KAC4)<br />
- mindestens 4 Proben am selben Kontrollpunkt zur Bestimmung des<br />
Feuchtigkeitsgehaltes (VAC1 – VAC4).<br />
2. Nach der zweiten Charge (mit beigegebener Kobaltmischung):<br />
- mindestens 10 Proben, möglichst kurz nach dem Mischer und regelmäßig verteilt über<br />
die Auslaufzeit einer Charge, zur Ermittlung des durchschnittlichen Kobaltgehaltes<br />
(KBM1 – KBM10) eventuell (das ist freiwillig) 20 Proben entnehmen (siehe 7.2.3)<br />
- mindestens 4 Proben am selben Punkt zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes<br />
(VBM1 – VBM4)<br />
- eventuell (das ist freiwillig) 10 Proben am/an genannten Kontrollpunkt(en) zur<br />
Verschleppung zur Ermittlung des durchschnittlichen Kobaltgehaltes (KBC1 – KBC10).<br />
3. Nach der dritten Charge (Verschleppungscharge):<br />
- eventuell (das ist freiwillig) 10 Proben möglichst kurz nach dem Mischer, regelmäßig<br />
verteilt über die Auslaufzeit einer Charge (KCM1 – KCM10)<br />
- 20 Proben am/an genannten Kontrollpunkt(en) für Verschleppung, regelmäßig verteilt<br />
über die gesamte Laufzeit der Charge entlang dieses Punktes, zur Ermittlung des<br />
Ausmaßes an Verschleppung (KCC1 – KCC20)<br />
- mindestens 4 Proben am selben Punkt zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes<br />
(VBM1 – VBM4).<br />
3.2 Probenbehandlung und -bestimmung<br />
Die technische Probenbehandlung (Mahlen, Reihenfolge usw.) bleibt wie beschrieben in Ziffer<br />
7.1.2 zu Abschnitt 2.2. Was die Bestimmung der Proben betrifft, gilt Folgendes:<br />
1. Alle Feuchtigkeitsanalysen haben die Funktion, dass die Ergebnisse der Kobaltanalysen<br />
für Unterschiede beim Feuchtigkeitsgehalt korrigiert oder auf den Trockenstoff<br />
zurückgerechnet werden können.<br />
2. Die Proben KAC1 – KAC4 werden individuell zweifach analysiert. Das ist - insbesondere<br />
für die dritte Charge - von großer Bedeutung, da man die Kobaltgehalte in den Chargen<br />
zwei und drei um den „natürlichen“ Kobaltgehalt im Futtermittel korrigieren muss.<br />
<strong>GMP</strong> + -Zertifizierungssystem für die Futtermittelwirtschaft von 2006 46 von 70<br />
Anhang 4: Mindestanforderungen an Inspektionen und Kontrollen einschließlich © PDV<br />
Protokollen zur Messung der Verschleppungsrate (Fassung vom 28. März 2008)