GMP Bijlage 04 - Gmpplus.org
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Man muss über ein Labor verfügen, das in der Lage ist, Kobaltbestimmungen mit Hilfe der<br />
Atomabsorptionsspektrometrie durchzuführen. Mit diesem Labor müssen rechtzeitig<br />
Vereinbarungen getroffen werden, so dass die Analysen nach der Probenentnahme schnell<br />
durchgeführt werden können.<br />
5. BENÖTIGTE UNTERNEHMENSANGABEN<br />
Beim Mischfuttermittelbetrieb, bei dem das Prüfverfahren durchgeführt werden soll, wird zuvor<br />
angefragt:<br />
a. ein Blockschema der Produktionsanlage, in dem während der Durchführung selber<br />
angegeben werden kann, wo die Zugabe der Kobaltmischung erfolgt und wo die Proben<br />
entnommen werden.<br />
Während der Durchführung des Prüfverfahrens werden angefragt:<br />
b. die Computerausdrucke oder Kopien davon, aus denen Folgendes ersichtlich zu sein<br />
hat:<br />
- die Zusammensetzung der Futtermittelmischung<br />
- das vom Computer angeforderte Chargengewicht und<br />
- das tatsächliche Chargengewicht<br />
oder wenn keine Automatisierung vorhanden ist:<br />
- die Zusammensetzung der Futtermittelmischung<br />
- das berechnete Chargengewicht durch Addition der je Komponente<br />
abgewogenen Mengen<br />
- die Ablesung des tatsächlichen Chargengewichtes.<br />
Um das Chargengewicht vor dem Mischer und vor der Körnerpresse berechnen zu können,<br />
werden angefragt:<br />
c. wo und wie viel Melasse, Vinasse und andere flüssige Zutaten dem Hauptstrom des<br />
Futtermittels zugefügt wurden und<br />
d. wo und wie viele Fette usw. dem Futtermittelstrom zugefügt wurden. Die angeforderten<br />
Zugabepunkte werden in dem Blockschema angegeben.<br />
6. ZUGABE DER KOBALTMISCHUNG<br />
Der zweiten Mischfuttermittelcharge wird eine Kobaltmischung (siehe Paragraph 2) mit einem<br />
nominalen Kobaltgehalt von mindestens 5 % und höchstens 6 % beigegeben.<br />
Die Stelle, an der die Kobaltmischung beigegeben wird, ist von der zu messenden<br />
Verschleppungsstrecke (siehe 7.1) abhängig. Die gewählte Stelle der Zugabe und der<br />
Probenentnahme(n) muss im Blockschema der Produktionsanlage angegeben werden.<br />
Es ist eine Kobaltmischungsmenge beizugeben, die einer Dosierung von 2,0 kg pro Tonne<br />
Mischfuttermittel entspricht. Es darf von dem vom Prozesscomputer angeforderten<br />
Chargengewicht ausgegangen werden.<br />
<strong>GMP</strong> + -Zertifizierungssystem für die Futtermittelwirtschaft von 2006 34 von 70<br />
Anhang 4: Mindestanforderungen an Inspektionen und Kontrollen einschließlich © PDV<br />
Protokollen zur Messung der Verschleppungsrate (Fassung vom 28. März 2008)