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GMP Bijlage 04 - Gmpplus.org

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Man muss über ein Labor verfügen, das in der Lage ist, Kobaltbestimmungen mit Hilfe der<br />

Atomabsorptionsspektrometrie durchzuführen. Mit diesem Labor müssen rechtzeitig<br />

Vereinbarungen getroffen werden, so dass die Analysen nach der Probenentnahme schnell<br />

durchgeführt werden können.<br />

5. BENÖTIGTE UNTERNEHMENSANGABEN<br />

Beim Mischfuttermittelbetrieb, bei dem das Prüfverfahren durchgeführt werden soll, wird zuvor<br />

angefragt:<br />

a. ein Blockschema der Produktionsanlage, in dem während der Durchführung selber<br />

angegeben werden kann, wo die Zugabe der Kobaltmischung erfolgt und wo die Proben<br />

entnommen werden.<br />

Während der Durchführung des Prüfverfahrens werden angefragt:<br />

b. die Computerausdrucke oder Kopien davon, aus denen Folgendes ersichtlich zu sein<br />

hat:<br />

- die Zusammensetzung der Futtermittelmischung<br />

- das vom Computer angeforderte Chargengewicht und<br />

- das tatsächliche Chargengewicht<br />

oder wenn keine Automatisierung vorhanden ist:<br />

- die Zusammensetzung der Futtermittelmischung<br />

- das berechnete Chargengewicht durch Addition der je Komponente<br />

abgewogenen Mengen<br />

- die Ablesung des tatsächlichen Chargengewichtes.<br />

Um das Chargengewicht vor dem Mischer und vor der Körnerpresse berechnen zu können,<br />

werden angefragt:<br />

c. wo und wie viel Melasse, Vinasse und andere flüssige Zutaten dem Hauptstrom des<br />

Futtermittels zugefügt wurden und<br />

d. wo und wie viele Fette usw. dem Futtermittelstrom zugefügt wurden. Die angeforderten<br />

Zugabepunkte werden in dem Blockschema angegeben.<br />

6. ZUGABE DER KOBALTMISCHUNG<br />

Der zweiten Mischfuttermittelcharge wird eine Kobaltmischung (siehe Paragraph 2) mit einem<br />

nominalen Kobaltgehalt von mindestens 5 % und höchstens 6 % beigegeben.<br />

Die Stelle, an der die Kobaltmischung beigegeben wird, ist von der zu messenden<br />

Verschleppungsstrecke (siehe 7.1) abhängig. Die gewählte Stelle der Zugabe und der<br />

Probenentnahme(n) muss im Blockschema der Produktionsanlage angegeben werden.<br />

Es ist eine Kobaltmischungsmenge beizugeben, die einer Dosierung von 2,0 kg pro Tonne<br />

Mischfuttermittel entspricht. Es darf von dem vom Prozesscomputer angeforderten<br />

Chargengewicht ausgegangen werden.<br />

<strong>GMP</strong> + -Zertifizierungssystem für die Futtermittelwirtschaft von 2006 34 von 70<br />

Anhang 4: Mindestanforderungen an Inspektionen und Kontrollen einschließlich © PDV<br />

Protokollen zur Messung der Verschleppungsrate (Fassung vom 28. März 2008)

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