07.01.2013 Aufrufe

GMP Bijlage 04 - Gmpplus.org

GMP Bijlage 04 - Gmpplus.org

GMP Bijlage 04 - Gmpplus.org

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4.2.B Für Hersteller technisch behandelter Geflügelfuttermittel mit lose hinzu gemischten<br />

Futtermittel-Ausgangserzeugnissen gelten außer den Anforderungen an technisch<br />

behandelte Geflügelfuttermittel (siehe 4.2.A) in Bezug auf lose hinzu gemischte Futtermittel-<br />

Ausgangserzeugnisse folgende Anforderungen.<br />

1. Es dürfen ausschließlich „salmonellenunkritische“ Futtermittel-Ausgangserzeugnisse<br />

lose hinzugemischt werden. (Für salmonellenkritische Futtermittel-<br />

Ausgangserzeugnisse siehe <strong>GMP</strong>-Anhang 4, Abschnitt 2.5. Protokoll P4).<br />

2. Jede Kontaminierung, die möglicherweise bei der Entgegennahme, dem Transport<br />

oder während der Lagerung solcher (= salmonellenunkritischer) Futtermittel-<br />

Ausgangserzeugnisse auftreten könnte, muss vermieden werden. Die kritischen<br />

Punkte, an denen eine Salmonellenneukontaminierung stattfinden könnte, müssen<br />

deshalb monatlich kontrolliert werden 1 . Diese kritischen Punkte sind auch im<br />

Fließdiagramm anzugeben (siehe A2). Darin sind mindestens die Entgegennahme<br />

des Futtermittel-Ausgangserzeugnisses, der interne Transport und die Lagerung (=<br />

Logistikprozess) enthalten.<br />

3. An den besagten kritischen Punkten ist im Logistikprozess eine repräsentative<br />

Probenzahl zu ziehen und zu untersuchen, diesbezüglich gilt eine Mindestprobenzahl<br />

von 3 Proben.<br />

4 Die kritischen Punkte sind auf das Vorhandensein von Salmonellen zu untersuchen.<br />

Die Häufigkeit der Untersuchung hat sich auf 1-mal im Monat zu belaufen. Sofern<br />

diese Proben für die Dauer eines halben Jahres negativ sind, kann die Häufigkeit auf<br />

1-mal in 2 Monaten reduziert werden. Im Falle eines positiven Ergebnisses müssen<br />

während mindestens eines halben Jahres wieder 1-mal monatlich Analysen<br />

v<strong>org</strong>enommen werden. Die positiven Proben müssen typisiert werden.<br />

5. Im Falle einer Kontaminierung werden sofort angemessene Korrekturmaßnahmen<br />

ergriffen, bis die Grenzwerte nachweislich nicht mehr überschritten werden.<br />

6. Auf Antrag des Geflügelhalters werden ihm die Untersuchungsdaten zu dem<br />

Vorstehenden frei zur Verfügung gestellt.<br />

4.2.C. Für Unternehmen, die eine Geflügelfutterjahresproduktion von 7500 Tonnen haben.<br />

Ein Unternehmen mit einer kleineren Jahresproduktion (

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!