dorbene Lebensmittel Gewalt in Videospielen - Freie Krankenkasse
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4 Zu Ihren Diensten<br />
Ger<strong>in</strong>gerer Anteil bei Fachärzten<br />
bei Überweisung durch e<strong>in</strong>en anderen Arzt<br />
Seit dem 1. Februar diesen Jahres<br />
zahlen Patienten e<strong>in</strong>en niedrigeren<br />
Eigenanteil für Konsultationen bei<br />
Fachärzten, falls sie durch e<strong>in</strong>en Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>er<br />
zum Facharzt überwiesen<br />
wurden. Bed<strong>in</strong>gung ist auch, dass der<br />
Hausarzt über e<strong>in</strong>e Globale Mediz<strong>in</strong>ische<br />
Akte verfügt.<br />
Der Versicherte kann pro Facharzt jedoch<br />
nur e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges Mal jährlich von diesem<br />
ger<strong>in</strong>geren Eigenanteil profitieren. Patienten,<br />
die e<strong>in</strong>en Facharzt mehrmals aufsuchen,<br />
müssen für die übrigen Konsultationen<br />
den normalen Eigenanteil zahlen.<br />
Die M<strong>in</strong>derung des Eigenanteils gilt<br />
für folgende Fachärzte (mit oder ohne<br />
Kassenabkommen):<br />
Fachärzte für Innere Mediz<strong>in</strong>, Neurologen,<br />
Psychiater, Neuropsychiater,<br />
K<strong>in</strong>derärzte, Kardiologen, Gastro-Enterologen,<br />
Lungenfachärzte, Rheumatologen,<br />
Hautfachärzte, Gynäkologen, Augenfachärzte,<br />
Urologen, Stomatologen,<br />
Fachärzte der Altersheilkunde, Endokr<strong>in</strong>ologen,<br />
Hals-Nasen-Ohren-Ärzte.<br />
Abkommen <strong>Krankenkasse</strong>n - Zahnärzte<br />
<strong>Krankenkasse</strong>n und Zahnärzte haben<br />
e<strong>in</strong> neues Abkommen abgeschlossen,<br />
das für die Jahre 2007 und<br />
2008 gültig ist. Landesweit müssen sich<br />
alle Zahnärzte an die getroffenen Vere<strong>in</strong>barungen<br />
halten, lediglich <strong>in</strong> den Kreisen<br />
Nivelles, Charleroi und Virton ist das Abkommen<br />
nicht wirksam, da sich dort die<br />
meisten Zahnärzte gegen die dar<strong>in</strong> enthaltenen<br />
Regelungen ausgesprochen haben.<br />
Zwei Beispiele für die geläufigsten Tarife<br />
Konsultation<br />
(unter 12 Jahre) (301011)<br />
Jährliche Untersuchung<br />
(18 – 54 Jahre) (301593)<br />
Stand zum 1. Januar 2007, unter Vorbehalt e<strong>in</strong>er Indexierung<br />
Leistungen anderer Fachgebiete – u.a.<br />
Chirurgie, Radiologie, kl<strong>in</strong>ische Biologie,<br />
usw. – werden nicht berücksichtigt.<br />
Um die erhöhte Erstattung für den Besuch<br />
beim Facharzt zu erhalten, muss der Versicherte<br />
folgende Dokumente bei uns e<strong>in</strong>reichen:<br />
• die Behandlungsbesche<strong>in</strong>igung des<br />
Facharztes,<br />
• den Überweisungssche<strong>in</strong>, durch den<br />
der Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>er den Patienten<br />
an den Facharzt weitergeleitet hat.<br />
Die erhöhte Erstattung wird ausgezahlt,<br />
wenn der Hausarzt für den Patienten e<strong>in</strong>e<br />
aktive Globale Mediz<strong>in</strong>ische Akte angelegt<br />
hat.<br />
Ger<strong>in</strong>gerer Eigenanteil:<br />
Die Verr<strong>in</strong>gerung des Eigenanteils beträgt<br />
für Normalversicherte 5 Euro. Personen<br />
mit Anrecht auf den Vorzugstarif sparen 2<br />
Euro und Patienten, die durch e<strong>in</strong>en angehenden<br />
Facharzt behandelt werden, zahlen<br />
gar ke<strong>in</strong>en Eigenanteil (außer <strong>in</strong> der Rheumatologie<br />
– dort beträgt die Verr<strong>in</strong>gerung<br />
des Eigenanteils 2 Euro).<br />
Das Abkommen regelt unter anderem die<br />
Honorare für Konsultationen und technische<br />
Leistungen der Zahnärzte. Auch<br />
der Eigenanteil des Patienten wurde dar<strong>in</strong><br />
festgelegt.<br />
Falls jedoch der Patient zu e<strong>in</strong>er bestimmten<br />
Uhrzeit oder an e<strong>in</strong>em bestimmten<br />
Ort behandelt werden möchte, ohne dass<br />
dafür e<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ische Notwendigkeit besteht,<br />
muss sich der Zahnarzt nicht an das<br />
Abkommen halten. In diesem Fall kann er<br />
se<strong>in</strong> Honorar frei bestimmen.<br />
Erstattungen<br />
Honorar Normalversicherte Vorzugstarif<br />
18,56 € 14,08 € 18,56 €<br />
53,30 € 50,00 € 53,30 €<br />
Öffnungszeiten während<br />
der Urlaubszeit<br />
Auch während der Urlaubszeit s<strong>in</strong>d<br />
wir für Sie da. Unsere Geschäftsstellen<br />
bleiben wie üblich geöffnet,<br />
werden allerd<strong>in</strong>gs mit weniger Personal<br />
besetzt se<strong>in</strong>.<br />
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass<br />
es daher eventuell zu Wartezeiten kommen<br />
kann. Falls Sie e<strong>in</strong>en Urlaubsaufenthalt im<br />
Ausland planen, beantragen Sie <strong>in</strong> Ihrer<br />
Geschäftsstelle bitte rechtzeitig Ihre Europäische<br />
Krankenversicherungskarte. Diese<br />
können Sie auch im Onl<strong>in</strong>e Büro unter<br />
www.freie.be anfordern.<br />
F<strong>in</strong>anzielle Unterstützung<br />
für die Hilfe e<strong>in</strong>er<br />
Drittperson<br />
Menschen, die nicht <strong>in</strong> der Lage<br />
s<strong>in</strong>d, ihren Alltag eigenständig<br />
zu bewältigen, s<strong>in</strong>d auf die Hilfe<br />
e<strong>in</strong>er Drittperson angewiesen, so bspw.<br />
bei der Fortbewegung, beim Waschen und<br />
Anziehen, beim Essen und bei dessen Zubereitung,<br />
usw.<br />
Personen, die Krankengeld oder Invalidengeld<br />
beziehen, können für die Hilfe e<strong>in</strong>er<br />
Drittperson e<strong>in</strong>e zusätzliche Unterstützung<br />
seitens der <strong>Krankenkasse</strong> erhalten. Der<br />
Vertrauensarzt ermittelt den Grad der Abhängigkeit<br />
und leitet den Antrag an den<br />
Ärzterat des Landes<strong>in</strong>stitutes für Krankenund<br />
Invalidenversicherung weiter. Dort<br />
trifft man die Entscheidung, ob Anrecht<br />
besteht auf e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung<br />
für die Hilfe e<strong>in</strong>er Drittperson.<br />
Zusätzlich zum Kranken- oder Invalidengeld<br />
erhält der Betroffene dann e<strong>in</strong>en Tagessatz<br />
von 12 € (vor dem 1. Januar 2007<br />
belief sich dieser Betrag auf 5,59 €).<br />
Im ersten Krankheitsjahr kann die Hilfe e<strong>in</strong>er<br />
Drittperson ab dem vierten Monat der<br />
Arbeitsunfähigkeit zuerkannt werden, ab<br />
dem zweiten Krankheitsjahr (Invalidität)<br />
unmittelbar ab dem ersten Tag der Anerkennung.<br />
Invaliden, die vor dem 1. Januar 2007 bereits<br />
e<strong>in</strong>en Zuschlag von mehr als 12 € pro<br />
Tag erhielten, haben fortan Anrecht auf e<strong>in</strong>en<br />
noch höheren Betrag. Die Betroffenen<br />
müssen jedoch nichts unternehmen, die<br />
Berechnung wird automatisch von unserer<br />
<strong>Krankenkasse</strong> vorgenommen.