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dorbene Lebensmittel Gewalt in Videospielen - Freie Krankenkasse

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4 Zu Ihren Diensten<br />

Ger<strong>in</strong>gerer Anteil bei Fachärzten<br />

bei Überweisung durch e<strong>in</strong>en anderen Arzt<br />

Seit dem 1. Februar diesen Jahres<br />

zahlen Patienten e<strong>in</strong>en niedrigeren<br />

Eigenanteil für Konsultationen bei<br />

Fachärzten, falls sie durch e<strong>in</strong>en Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>er<br />

zum Facharzt überwiesen<br />

wurden. Bed<strong>in</strong>gung ist auch, dass der<br />

Hausarzt über e<strong>in</strong>e Globale Mediz<strong>in</strong>ische<br />

Akte verfügt.<br />

Der Versicherte kann pro Facharzt jedoch<br />

nur e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges Mal jährlich von diesem<br />

ger<strong>in</strong>geren Eigenanteil profitieren. Patienten,<br />

die e<strong>in</strong>en Facharzt mehrmals aufsuchen,<br />

müssen für die übrigen Konsultationen<br />

den normalen Eigenanteil zahlen.<br />

Die M<strong>in</strong>derung des Eigenanteils gilt<br />

für folgende Fachärzte (mit oder ohne<br />

Kassenabkommen):<br />

Fachärzte für Innere Mediz<strong>in</strong>, Neurologen,<br />

Psychiater, Neuropsychiater,<br />

K<strong>in</strong>derärzte, Kardiologen, Gastro-Enterologen,<br />

Lungenfachärzte, Rheumatologen,<br />

Hautfachärzte, Gynäkologen, Augenfachärzte,<br />

Urologen, Stomatologen,<br />

Fachärzte der Altersheilkunde, Endokr<strong>in</strong>ologen,<br />

Hals-Nasen-Ohren-Ärzte.<br />

Abkommen <strong>Krankenkasse</strong>n - Zahnärzte<br />

<strong>Krankenkasse</strong>n und Zahnärzte haben<br />

e<strong>in</strong> neues Abkommen abgeschlossen,<br />

das für die Jahre 2007 und<br />

2008 gültig ist. Landesweit müssen sich<br />

alle Zahnärzte an die getroffenen Vere<strong>in</strong>barungen<br />

halten, lediglich <strong>in</strong> den Kreisen<br />

Nivelles, Charleroi und Virton ist das Abkommen<br />

nicht wirksam, da sich dort die<br />

meisten Zahnärzte gegen die dar<strong>in</strong> enthaltenen<br />

Regelungen ausgesprochen haben.<br />

Zwei Beispiele für die geläufigsten Tarife<br />

Konsultation<br />

(unter 12 Jahre) (301011)<br />

Jährliche Untersuchung<br />

(18 – 54 Jahre) (301593)<br />

Stand zum 1. Januar 2007, unter Vorbehalt e<strong>in</strong>er Indexierung<br />

Leistungen anderer Fachgebiete – u.a.<br />

Chirurgie, Radiologie, kl<strong>in</strong>ische Biologie,<br />

usw. – werden nicht berücksichtigt.<br />

Um die erhöhte Erstattung für den Besuch<br />

beim Facharzt zu erhalten, muss der Versicherte<br />

folgende Dokumente bei uns e<strong>in</strong>reichen:<br />

• die Behandlungsbesche<strong>in</strong>igung des<br />

Facharztes,<br />

• den Überweisungssche<strong>in</strong>, durch den<br />

der Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>er den Patienten<br />

an den Facharzt weitergeleitet hat.<br />

Die erhöhte Erstattung wird ausgezahlt,<br />

wenn der Hausarzt für den Patienten e<strong>in</strong>e<br />

aktive Globale Mediz<strong>in</strong>ische Akte angelegt<br />

hat.<br />

Ger<strong>in</strong>gerer Eigenanteil:<br />

Die Verr<strong>in</strong>gerung des Eigenanteils beträgt<br />

für Normalversicherte 5 Euro. Personen<br />

mit Anrecht auf den Vorzugstarif sparen 2<br />

Euro und Patienten, die durch e<strong>in</strong>en angehenden<br />

Facharzt behandelt werden, zahlen<br />

gar ke<strong>in</strong>en Eigenanteil (außer <strong>in</strong> der Rheumatologie<br />

– dort beträgt die Verr<strong>in</strong>gerung<br />

des Eigenanteils 2 Euro).<br />

Das Abkommen regelt unter anderem die<br />

Honorare für Konsultationen und technische<br />

Leistungen der Zahnärzte. Auch<br />

der Eigenanteil des Patienten wurde dar<strong>in</strong><br />

festgelegt.<br />

Falls jedoch der Patient zu e<strong>in</strong>er bestimmten<br />

Uhrzeit oder an e<strong>in</strong>em bestimmten<br />

Ort behandelt werden möchte, ohne dass<br />

dafür e<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ische Notwendigkeit besteht,<br />

muss sich der Zahnarzt nicht an das<br />

Abkommen halten. In diesem Fall kann er<br />

se<strong>in</strong> Honorar frei bestimmen.<br />

Erstattungen<br />

Honorar Normalversicherte Vorzugstarif<br />

18,56 € 14,08 € 18,56 €<br />

53,30 € 50,00 € 53,30 €<br />

Öffnungszeiten während<br />

der Urlaubszeit<br />

Auch während der Urlaubszeit s<strong>in</strong>d<br />

wir für Sie da. Unsere Geschäftsstellen<br />

bleiben wie üblich geöffnet,<br />

werden allerd<strong>in</strong>gs mit weniger Personal<br />

besetzt se<strong>in</strong>.<br />

Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass<br />

es daher eventuell zu Wartezeiten kommen<br />

kann. Falls Sie e<strong>in</strong>en Urlaubsaufenthalt im<br />

Ausland planen, beantragen Sie <strong>in</strong> Ihrer<br />

Geschäftsstelle bitte rechtzeitig Ihre Europäische<br />

Krankenversicherungskarte. Diese<br />

können Sie auch im Onl<strong>in</strong>e Büro unter<br />

www.freie.be anfordern.<br />

F<strong>in</strong>anzielle Unterstützung<br />

für die Hilfe e<strong>in</strong>er<br />

Drittperson<br />

Menschen, die nicht <strong>in</strong> der Lage<br />

s<strong>in</strong>d, ihren Alltag eigenständig<br />

zu bewältigen, s<strong>in</strong>d auf die Hilfe<br />

e<strong>in</strong>er Drittperson angewiesen, so bspw.<br />

bei der Fortbewegung, beim Waschen und<br />

Anziehen, beim Essen und bei dessen Zubereitung,<br />

usw.<br />

Personen, die Krankengeld oder Invalidengeld<br />

beziehen, können für die Hilfe e<strong>in</strong>er<br />

Drittperson e<strong>in</strong>e zusätzliche Unterstützung<br />

seitens der <strong>Krankenkasse</strong> erhalten. Der<br />

Vertrauensarzt ermittelt den Grad der Abhängigkeit<br />

und leitet den Antrag an den<br />

Ärzterat des Landes<strong>in</strong>stitutes für Krankenund<br />

Invalidenversicherung weiter. Dort<br />

trifft man die Entscheidung, ob Anrecht<br />

besteht auf e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung<br />

für die Hilfe e<strong>in</strong>er Drittperson.<br />

Zusätzlich zum Kranken- oder Invalidengeld<br />

erhält der Betroffene dann e<strong>in</strong>en Tagessatz<br />

von 12 € (vor dem 1. Januar 2007<br />

belief sich dieser Betrag auf 5,59 €).<br />

Im ersten Krankheitsjahr kann die Hilfe e<strong>in</strong>er<br />

Drittperson ab dem vierten Monat der<br />

Arbeitsunfähigkeit zuerkannt werden, ab<br />

dem zweiten Krankheitsjahr (Invalidität)<br />

unmittelbar ab dem ersten Tag der Anerkennung.<br />

Invaliden, die vor dem 1. Januar 2007 bereits<br />

e<strong>in</strong>en Zuschlag von mehr als 12 € pro<br />

Tag erhielten, haben fortan Anrecht auf e<strong>in</strong>en<br />

noch höheren Betrag. Die Betroffenen<br />

müssen jedoch nichts unternehmen, die<br />

Berechnung wird automatisch von unserer<br />

<strong>Krankenkasse</strong> vorgenommen.

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