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Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am ...

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L V R – I n t e g r a t i o n s a m t<br />

Tabelle 13: Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen im Rahmen der<br />

Sicherstellung der Beratung <strong>und</strong> Begleitung behinderter<br />

<strong>Menschen</strong> im Beruf durch Integrationsfachdienste in Euro<br />

5. „Erhebung der Ausgleichabgabe“<br />

Private <strong>und</strong> öffentliche Arbeitgeber mit mehr als jahresdurchschnittlich<br />

20 Arbeitsplätzen haben 5 % ihrer<br />

Arbeitsplätze mit schwerbehinderten <strong>Menschen</strong> zu besetzen.<br />

Erfüllt ein Arbeitgeber diese Pflichtquote nicht,<br />

so hat er für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz eine<br />

monatliche Ausgleichsabgabe von 105 bis 260 Euro an<br />

das LVR - Integrations<strong>am</strong>t zu entrichten. Diese Einnahmen<br />

sind zweckgeb<strong>und</strong>en für die berufliche Behindertenhilfe.<br />

In 2009 beinhalten die Erträge 73,5 Mio. Euro von<br />

Arbeitgebern gezahlte Ausgleichsabgabe, fast eine<br />

halbe Mio. Euro Säumniszuschläge wegen verspätet<br />

gezahlter Ausgleichsabgabe <strong>und</strong> r<strong>und</strong> 5,5 Mio. Euro<br />

Zinsen für die Anlage nicht verbrauchter Ausgleichsabgabemittel.<br />

Fast vier Mio. Euro sind von den Mitgliedskörperschaften<br />

<strong>zur</strong>ückgeflossen, weil sie im Vorjahr<br />

nicht verausgabt worden sind.<br />

Ab dem Jahr 2009 führt das LVR - Integrations<strong>am</strong>t<br />

nur noch 20 Prozent (vorher 30 %) seiner Einnahmen<br />

aus der Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds<br />

beim B<strong>und</strong>esministerium für Arbeit <strong>und</strong> Soziales<br />

(BMAS) ab. Einen Teil dieser Mittel erhält die B<strong>und</strong>esagentur<br />

für Arbeit um Leistungen <strong>zur</strong> Vermittlung von<br />

arbeitslosen schwerbehinderten <strong>Menschen</strong> nach dem<br />

SGB III zu gewähren. Ein weiterer Teil finanziert länderübergreifende<br />

Modellprojekte wie die Job Perspektive<br />

– diese Mittel fließen also indirekt in die Region <strong>zur</strong>ück<br />

aus der sie zunächst abgeführt worden sind.<br />

38<br />

Erträge Aufwendungen<br />

2009 3.026.212 12.650.245<br />

2008 2.654.328 12.962.950<br />

2007 1.894.037 12.698.788<br />

Daneben wird ein Ausgleich zwischen den 17 Integrationsämtern<br />

durchgeführt, um eine etwa gleiche<br />

Finanzausstattung der Integrationsämter zu erreichen.<br />

Seit 1999 zahlt das LVR - Integrations<strong>am</strong>t in den Ausgleich<br />

ein. Im Berichtsjahr 2009 sind 7,2 Mio. Euro in<br />

den Finanzausgleich gezahlt worden.<br />

In 2009 sind so insges<strong>am</strong>t 22 Mio. Euro (r<strong>und</strong> 14,8<br />

Mio. Euro für den Ausgleichsfonds <strong>und</strong> 7,2 Mio. Euro<br />

in den Finanzausgleich) abgeführt worden. Die danach<br />

verbleibenden Einnahmen stehen dem LVR - Integrations<strong>am</strong>t<br />

tatsächlich für die Durchführung seiner Aufgaben<br />

im Jahr <strong>zur</strong> Verfügung. In 2009 waren dies noch<br />

r<strong>und</strong> 54,5 Mio. Euro.<br />

Tabelle 14: Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen im Rahmen<br />

der Erhebung der Ausgleichsabgabe in Euro<br />

Erträge Aufwendungen<br />

2009 91.983.417 37.460.734<br />

2008 80.864.831 47.092.754<br />

2007 90.563.959 56.109.976<br />

Die Arbeit des LVR - Integrations<strong>am</strong>tes vollzieht<br />

sich in enger Zus<strong>am</strong>menarbeit mit den 38 örtlichen<br />

Fürsorgestellen bei den Mitgliedkörperschaften des<br />

LVR, die Teile der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben<br />

<strong>und</strong> des Kündigungsschutzes durchführen. Danach<br />

sind die örtlichen Fürsorgestellen zuständig für finanzielle<br />

Hilfen an Arbeitgeber <strong>zur</strong> behinderungsgerechten<br />

Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden<br />

Arbeitsplätzen sowie für die meisten Leistungen an die<br />

schwerbehinderten Arbeitnehmer selbst. Dafür erhalten<br />

die örtlichen Fürsorgestellen r<strong>und</strong> 30 Prozent der<br />

beim LVR - Integrations<strong>am</strong>t verbleibenden Einnahmen<br />

aus dem Aufkommen der Ausgleichsabgabe (2009: 13,8<br />

Mio. Euro) <strong>zur</strong> Verwendung in eigener Verantwortung.<br />

Ist der Finanzbedarf einer örtlichen Fürsorgestelle<br />

in einem Jahr höher ist als die <strong>am</strong> Jahresanfang ausgezahlte<br />

Zuweisung, so können Mittelnachforderungen

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