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Fixierung - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV

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kationsveränderungen werden nicht angegeben und <strong>für</strong> das Team stellt sich die Situation als insge-<br />

samt eher unproblematisch dar.<br />

Bewohner 4<br />

Bewohner 4 lebt seit mehreren Jahren in der Einrichtung und hat vormals in einem anderen Wohn-<br />

bereich derselben Einrichtung gelebt, wo er noch selbstständig gegangen war. Derzeit ist er tags-<br />

über in einem Rollstuhl sitzend, aus dem er ohne fremde Hilfe nicht aussteigen kann. Die Pflege-<br />

kräfte geben an, dass sie damit Schwierigkeiten haben und dass sie unsicher sind, inwieweit bereits<br />

das Feststellen des Rollstuhls und das Unterschieben unter die Tischkante eine schriftlich anzuord-<br />

nende <strong>Fixierung</strong> ist, die richterlich genehmigt werden muss.<br />

Nachts wird der Bewohner mit einem Bauchgurt körpernah fixiert. Zusätzlich werden seitlich Bettgit-<br />

ter angebracht, die nach Aussagen des Pflegepersonals aber weniger die Funktion einer zusätzli-<br />

chen Sicherung haben, als vielmehr dem Bewohner als „Fußstütze“ und „Beinablage“ dienen. Der<br />

Bewohner ist motorisch extrem unruhig, nestelt an der Bettdecke und strampelt diese aus dem Bett<br />

heraus. Die körpernahe <strong>Fixierung</strong> des Bewohners (Bauchgurt) wird vom Team als nicht so sehr stö-<br />

rend betrachtet, weil dem Bewohner die <strong>für</strong> sein Wohlbefinden extrem wichtige Bewegungsfreiheit<br />

in den Beinen und mit den Armen erhalten bleibt. Zwischenzeitlich hatte der Bewohner wegen der<br />

immer wieder aus dem Bett „gestrampelten“ Decke einen „Schlafsack“. Dieser stellt in den Augen<br />

des Personals einen erheblich größeren und gravierenderen Eingriff in die persönliche Entfaltungs-<br />

möglichkeit dar als der nun angewendete Bauchgurt.<br />

Vom Team wurden als Alternativen ein „Pflegenest“ und auch Sicherheitsmatten vor dem Bett aus-<br />

probiert, was jedoch das Sturzrisiko des Bewohners und das Stürzen selbst nicht verändert hat. Auf<br />

die Frage, was zu einer völligen Entfixierung des Bewohners führen könnte, geben die Pflegenden<br />

an, dass mindestens eine Dauernachtnachtwache in dem Wohnbereich verbleiben und die Zimmer-<br />

tür offen oder aber das Bett vor die Stationseinheit geschoben werden müsste, um eine Beobach-<br />

tung kontinuierlich sicherstellen zu können. Weitere Alternativen sehen sie nicht.<br />

Bewohner 5<br />

Der Bewohner 5 ist ein an einer senilen Demenzerkrankung leidender Mensch, der seit viereinhalb<br />

Jahren in der Einrichtung lebt. Die Demenz wird den Symptomen entsprechend als fortgeschritten<br />

bezeichnet. Der Bewohner nimmt seine direkte Umgebung und Personen nicht immer wahr und rea-<br />

giert auf Veränderungen der betreuenden Personen und gewohnter Abläufe mit einer großen Ver-<br />

unsicherung. In der Einrichtung hat er bereits in verschiedenen Wohnbereichen gelebt. Bevor er in<br />

den Wohnbereich kam, mit dessen Teammitgliedern das Interview geführt wurde, war er in zwei an-<br />

deren Bereichen gewesen. Dort wurde er aufgrund einer als Selbstgefährdung eingestuften Sturz-<br />

häufigkeit auch fixiert. Der Bewohner hatte sich bei verschiedenen Stürzen bereits eine Oberschen-<br />

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