Die Juden - unsere Geschwister im Glauben - Erzbistum Freiburg
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Ketubba -<br />
der Ehevertrag<br />
Eine traditionelle Ketubba hat folgenden Wortlaut:<br />
„Am ... Tag der Woche, ... Tag des Monats ... <strong>im</strong> Jahre ... seit der Schöpfung der<br />
Welt, nach der Zählung, der wir folgen in ..., legen wir Zeugnis ab, daß der Herr ...,<br />
zu diesem jungen Mädchen gesagt hat: ,Sei mir Ehefrau gemäß dem Gesetz Moses<br />
und Israels, und ich will dir dienen und dich ehren und unterhalten gemäß dem Gesetz<br />
für jüdische Männer, die ihren Frauen dienen, sie ehren und unterhalten in Aufrichtigkeit<br />
und gebe dir als Brautpreis das, was dir als junges Mädchen zukommt: ...,<br />
die Gabe, die dir nach Anordnung der Tora zusteht, und ich nehme auf mich, dich<br />
völlig zu versorgen nach dem, was unter Menschen üblich ist.' Frau ... willigte in diese<br />
Bitte ein und wurde seine Ehefrau. Sie brachte mit aus dem Haus ihres Vaters in<br />
Silber, Gold, Schmuck, Kleidung, Bettzeug ...; Herr ... befand es für gut und fügte<br />
den gleichen Betrag hinzu. Der Gesamtbetrag belauft sich also auf ... in Geldwert.<br />
Herr ..., der Bräutigam, sprach: ,lch nehme völlig auf mich die Verantwortung zur<br />
Auszahlung des in dieser Urkunde festgelegten Betrages <strong>im</strong> Falle von Scheidung<br />
oder Tod und verpflichte damit auch meine Erben, sowohl was den Betrag als auch<br />
was die Zulage betrifft. Der Betrag muß bezahlt werden aus allem, was ich an beweglichem<br />
und unbeweglichem Gut besitze oder erwerben werde, ja selbst vom Erlös<br />
des Mantels auf meiner Schulter.' <strong>Die</strong> Verpflichtung gilt für Leben und Tod, und<br />
wir, die Zeugen, haben seine Erklärung gehört und als rechtsgültig anerkannt."<br />
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