Abschlussarbeit Baubio - SIB
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Abb. 8<br />
Mieterporträts<br />
Abb. 9<br />
Mieter als Nutzer von:<br />
Abb. 10<br />
Mieterporträts<br />
<strong>Abschlussarbeit</strong>, Fachkurs <strong>Baubio</strong>logie/Bauökologie von Jürg Grob<br />
licht deren Fortbestand und die Existenz von Besitzern und Bewirtschaftern.<br />
Diese etwas einseitig und pointiert ausgedrückte<br />
Aussage birgt aber eine Grundwahrheit in sich, nämlich, dass<br />
Mieter ein Teil der Hausbiografie sind und somit als Partner angesehen<br />
werden sollten. Mietverhältnisse sind Kundenverhältnisse<br />
und sollten entsprechend behandelt werden.<br />
Vor allem in städtischen Gebieten – wo bezahlbarer Wohnraum<br />
knapp ist – steht diese Sichtweise im Hintergrund. Vermieter müssen<br />
sich eher sekundär mit qualitativen Werten ihrer Mietsache<br />
auseinandersetzen, da durch die Marktlage eine permanente<br />
Vermietung fast garantiert ist. So weist z.B. die Stadt Zürich laut<br />
Statistik seit Jahren einen marginal kleinen Leerstand bei günstigen<br />
Wohnungen auf.<br />
Mieter nehmen Ihre Wohnungen sehr unterschiedlich in Beschlag.<br />
Einige identifizieren sich sehr mit Wohnraum, Umgebung und<br />
Hausgemeinschaft – andere distanzieren sich. Ebenso unterschiedlich<br />
wird der Sinn von Unterhaltsmassnahmen gesehen. Es<br />
gibt Mieter, die anstehende Unterhaltsarbeiten in einen grösseren<br />
Kontext stellen können und deren Sinn erkennen, andere sehen<br />
darin nur eine durch den Vermieter verursachte Störung. Auch<br />
haben Mieter permanent Angst vor Mietzinserhöhungen, die Unterhaltsarbeiten<br />
oft mit sich ziehen.<br />
Diesem Umstand kann nur durch gute Kommunikation begegnet<br />
werden. Den Mietern sollte Sinn und Konsequenzen von Unterhaltsarbeiten<br />
besonders sorgfältig mitgeteilt werden. Mieterschreiben,<br />
Gespräche und Versammlungen sind geeignete Mittel. Ausserdem<br />
zwingt eine klare Darlegung der Motive den Vermieter,<br />
seine Vorgehensweise zu überdenken und allenfalls zu optimieren.<br />
Gewinnt man die Mieterschaft als Partner, lässt es sich einfacher<br />
arbeiten.<br />
Benutzer geben unter anderem auch die Aufgabenstellung für den<br />
Gebäudeunterhalt vor. Durch deren Verhalten und Bedürfnisse<br />
wird zum grossen Teil bestimmt, wie und wie oft ein Gebäude<br />
unterhalten werden muss. Durch Sorgfalt und Pflege kann die<br />
Lebensdauer von Materialien und Einrichtungen teils markant<br />
verlängert werden. So trifft man beispielsweise in Wohnungen auf<br />
Wandoberflächen, die nach 30 Jahren noch in einem akzeptablen<br />
Zustand sind, in anderen muss der Anstrich nach zwei Jahren (bei<br />
Mieterwechsel) erneuert werden.<br />
Als Nutzer von Ressourcen und Energie haben Mieter zudem<br />
einen entscheidenden Einfluss auf den Energieverbrauch eines<br />
Gebäudes. Vermieter sollten darauf bedacht sein, das Energie-<br />
und Ressourcensparen zu ermöglichen, sei es durch Anreize in<br />
der Gestaltung der Mietzinse (siehe Bewirtschaftung), oder durch<br />
das Bereitstellen von geeigneten Einrichtungen und Apparaten.<br />
Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter, den Mietern jährlich einen<br />
maximalen Betrag von Fr. 150.-- für den Unterhalt an der Mietsache<br />
zu belasten. Die Beteiligung der Mieter am Unterhalt wirkt<br />
sich jedoch kontraproduktiv aus. Reparaturen und Wahrnehmungen<br />
werden in der Folge nicht mehr gemeldet und führen oft zu<br />
kostspieligen Folgeschäden oder im Falle von tropfenden Sanitär-<br />
Armaturen auch zur Verschwendung von Ressourcen. Vom<br />
Recht, Mieter am Unterhalt zu beteiligen, sollte kein Gebrauch<br />
gemacht werden. Vielmehr sollten Mieter dazu ermutigt werden,<br />
Beobachtungen und Defekte zu melden.<br />
Gebäudediagnostiker, Versicherer, Zählerableser, Kontrolleure,<br />
mit periodischen Massnahmen beauftragte Handwerker – verschiedene<br />
Personen benötigen hin und wieder Zutritt zu vermiete-<br />
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