Hallberger 13-12.pdf - Der Hallberger
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Nr. <strong>13</strong>/4. Juli 2012 DER HALLBERGER<br />
„sehr gut“ zu bewerten. Deshalb folgte der<br />
Rat einstimmig dem Vorschlag die Satzung<br />
aufzuheben.<br />
Dabei nimmt man sogar in Kauf, dass der<br />
Gemeinde teilweise staatliche Fördermittel<br />
durch die Lappen gehen könnten: Denn, so<br />
die Erläuterungen des Rathauses, Zuwendungsanträge<br />
von Gemeinden ohne Straßenbeitragssatzung<br />
werden um die fiktiven<br />
Gebührenbeiträge gekürzt. Beim Bau von<br />
Kindertagesstätten kommt diese Regelung<br />
nicht zum Tragen, weil die Kommune ohnehin<br />
aufgrund ihrer finanziellen Stärke noch nie in<br />
den Genuss einer Förderung gekommen ist.<br />
Nicht verwechselt werden darf der Straßenausbaubeitrag<br />
mit dem Erschließungsbeitrag:<br />
Letzteren erhebt die Kommune – daran ändert<br />
sich nichts – für die erstmalige Herstellung<br />
einer Straße oder eines Weges.<br />
Benutzungsordnung<br />
für Sportpark<br />
Eine Benutzungsordnung Sport- und Freizeitpark<br />
hat der Gemeinderat nun verabschiedet.<br />
Die Regelungen wurden, wie es aus dem<br />
Rathaus heißt, bewusst „schlank“ gehalten.<br />
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, kann mit<br />
einem Bußgeld bis zu 2500 Euro belegt<br />
werden.<br />
Die Gemeinde hat sich, wie aus dem Rathaus<br />
verlautet, auf wenige, sicherheitsrelevante<br />
Vorschriften beschränkt. In Paragraf 2 der<br />
Benutzungsordnung ist geregelt, was man im<br />
Park tunlichst unterlassen sollte: Nämlich das<br />
Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von<br />
motorisierten Fahrzeugen. Dazu zählen übrigens<br />
auch sogenannte E-Bikes, die Robert<br />
Wäger (Grüne) gerne ausgeklammert hätte.<br />
Nicht gestattet sind im Übrigen Zelten, Grillen,<br />
Reiten und das Freilaufenlassen von Hunden.<br />
Das Grillen bei Veranstaltungen und im<br />
Bereich der Gaststätte, dies ergab die Nachfrage<br />
von Josef Niedermair (CSU), ist freilich<br />
gestattet.<br />
Tunlichst unterlassen sollte man das Baden im<br />
See und das Betreten der Eisflächen im Winter.<br />
Wäger hatte, was das Eislaufen angeht,<br />
für eine freizügigere Handhabung plädiert,<br />
ließ sich letztlich aber von Stefan Kronner<br />
(SPD) umstimmen. <strong>Der</strong> Ratskollege hatte darauf<br />
hingewiesen, dass es – wenn auch etwas<br />
versteckt – eine separate Eisfläche für Stockschützen<br />
und Schlittschuhläufer gibt. Bürgermeister<br />
Klaus Stallmeister und Amtsleiter Herbert<br />
Kestler hatten zudem vor der Freigabe<br />
der Eisfäche aus Haftungsgründen gewarnt.<br />
Denn ein Haftungsausschluss nach dem Motto<br />
„Betreten der Eisflächen auf eigene Gefahr“<br />
entbindet die Kommune generell nicht von der<br />
Verkehrssicherungspflicht, so Kestler. Konkret<br />
müsste ein Hausmeister dann regelmäßig die<br />
Eisdichte überprüfen. <strong>Der</strong> Landschaftsarchitekt<br />
habe auch vor einer Zerstörung der Seeränder<br />
durch das Betreten gewarnt, ergänzte<br />
Kestler.<br />
Rat gibt „Ok“<br />
für Werbeanlage<br />
<strong>Der</strong> Errichtung von zwei Werbeanlagen am<br />
Goldachmarkt hat der Gemeinderat nun<br />
zugestimmt. Die notwendige Befreiung wurde<br />
erteilt.<br />
Beantragt hatte der Bauwerber die Anbrin-<br />
gung von zwei Werbeträgern: Einer soll an<br />
der Fassade, der zweite auf dem Dach aufgeständert<br />
werden – allerdings widerspricht letztere<br />
den Regelungen der Werbeanlagensatzung.<br />
Demnach darf die Oberkante der Werbeanlagen<br />
nicht höher als 4 Meter über der<br />
Straßenoberkante liegen. In keinem Fall darf<br />
die Oberkante der Attika oder der Traufe<br />
überschritten werden.<br />
Aufgrund der konkreten Situation des Gewerbebetriebes<br />
(bestehendes Gebäude, Verbindung<br />
der Fassaden, Verbesserung der Fassadengestaltung,<br />
Höhenunterschied zw. Straße<br />
und Gebäude) erscheint aus Sicht des Bauamts<br />
die Erteilung der beantragten Befreiung<br />
gerechtfertigt. Die Einhaltung der Satzungsvorschriften<br />
würde, wie es heißt, zu einer<br />
besonderen Härte führen. Auch Gründe des<br />
Allgemeininteresses sprechen für die Erteilung<br />
einer Befreiung, da der Gewerbebetrieb der<br />
Nahversorgung des Ortsteils Goldach dient.<br />
Das Bauamt wies ausdrücklich darauf hin, dass<br />
die erteilte Befreiung keinen Präzedenzfall<br />
schafft. Vielmehr handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung,<br />
die aufgrund der Besonderheiten<br />
getroffen worden ist. Insbesondere<br />
beurteilte sich der Fall eines weiteren Gewerbetreibenden<br />
im Gewerbegebiet, der eine Werbeanlage<br />
auf dem Dach des Gebäudes anbringen<br />
wollte, gänzlich anders. <strong>Der</strong> Bauherr dort<br />
konnte zur Planungsänderung bewegt werden.<br />
GOLDACHMARKT<br />
Frisch, frischer,<br />
Tomate<br />
Zuschuss für vhs-Umzug<br />
Im Sommer steht für Volkshochschulleiterin<br />
Monika Häusler ein Umzug ins Haus: Sie wird<br />
mit ihrem Büro vom Rathaus in das ehemalige<br />
Ladengeschäft der Fahrschule Huhn (Rathausplatz)<br />
umziehen. Für die Erstausstattung des<br />
neuen Büros gab’s jetzt einen Zuschuss von 30<br />
Prozent bzw. 1950 Euro.<br />
Denn es fällt einiges an, um das neue Büro einzurichten:<br />
Die Kosten für Büromöbel, Umzug,<br />
Gardinen, EDV und Anschlüsse wurden mit<br />
6.500 Euro beziffert. Teilweise wurden sie –<br />
wegen der Dringlichkeit – bereits angeschafft.<br />
<strong>Der</strong> Rat stimmte einstimmig einer Bezuschussung<br />
(analog den Zuschussricht-linien) zu.<br />
Defizitabrechnung des BRK<br />
Das Bayerische Rote Kreuz, Ortsverband Freising,<br />
hat für das Haushaltsjahr 2011 die Defizitabrechnungen<br />
für die Kindertageseinrichtungen<br />
„Spatzennest“„ Blumenkindergarten“,<br />
“Wolken-schlößchen“, „Meilensteinhaus“ und<br />
„Ecksteinhaus“ vorgelegt. <strong>Der</strong> Rat hat die<br />
Abrechnungen genehmigt und den überplanmäßigen<br />
Ausgaben – insgesamt sind es<br />
knapp 140.000 Euro – zugestimmt.<br />
Defizitübernahme für<br />
Spatzennest: 86.726,60 €<br />
Meilensteinhaus: <strong>13</strong>.730,60 €<br />
Ecksteinhaus: 61.070,67 €<br />
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