09.01.2013 Aufrufe

Hallberger 13-12.pdf - Der Hallberger

Hallberger 13-12.pdf - Der Hallberger

Hallberger 13-12.pdf - Der Hallberger

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nr. <strong>13</strong>/4. Juli 2012 DER HALLBERGER<br />

samen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet<br />

Hotel“ dargestellt.<br />

<strong>Der</strong> Gemeinderat beschloss nun einstimmig,<br />

für das Gebiet nördlich des Bürgerparks einen<br />

Bebauungsplan aufzustellen, der die Errichtung<br />

eines Sporthotels, von Anlagen für Fitness,<br />

Wellness, Gesundheit am Arbeitsplatz<br />

und ggf. die Verwirklichung einer Mehrzweckhalle<br />

ermöglicht.<br />

Das Gebiet umfasst die von der Gemeinde<br />

bereits erworbenen Grundstücke der Gemarkung<br />

Hallbergmoos, Fl.-Nrn. 292/2, 293/2,<br />

296, 297, 298 und 300/2 (jeweils teilweise)<br />

und wird wie folgt umgrenzt: Im Osten durch<br />

die Fl.-Nr. 502 (Grabengrundstück), im Süden<br />

durch die Fl.-Nr. 291, im Westen durch die<br />

ANZEIGENSCHLUSS<br />

für die nächste Ausgabe (18.7.)<br />

ist Mittwoch, 11. Juli, 17 Uhr.<br />

www.hallberger.de<br />

<strong>Der</strong> erste Heimrauchmelder, der Wärme- und<br />

Streulichtmessung in einem Gerät vereint.<br />

Informationen erhalten Sie bei Elektro Henning.<br />

Ludwigstraße 3 • 85399 Hallbergmoos<br />

Telefon 0811/5531-0 • www.elektro-henning.de<br />

www.facebook.com/elektrohenning<br />

Pappelallee sowie im Norden durch die<br />

Predazzoallee.<br />

Bebauungsplan Nr. 60<br />

(Schwaig Süd III) –<br />

Gemeinde Oberding<br />

Keine Einwände wurden vom Gemeinderat<br />

gegen den o.g. Plan der Gemeinde Oberding<br />

vorgebracht. Die Nachbarkommune hat den<br />

Aufstellungsbeschluss neu gefasst, weil der<br />

erste Aufstellungsbeschluss einige Jahre<br />

zurück liegt, das geplante Mischgebiet nun<br />

nicht mehr realisiert werden soll und die Pla-<br />

nungen für dieses Baugebiet erst jetzt konkret<br />

weiter verfolgt werden.<br />

Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet<br />

(WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) festgesetzt. Die nach § 4<br />

Abs. 3 ausnahmsweise zulässigen Nutzungen<br />

sind ausgeschlossen. Im Baugebiet ist die Realisierung<br />

von 5 Doppelhäusern, 12 Einzelhäusern<br />

und einem Mehrfamilienhaus vorgesehen.<br />

Das geplante Baugebiet liegt im Süden<br />

von Schwaig, westlich der Kreisstraße ED 5.<br />

Es umfasst eine Fläche von ca. 1,6 Hektar.<br />

(eoe)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!