Ausgabe 01/2013 - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
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Mitteilungsblatt <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />
Zehnte Satzung zur Änderung der Beitrags-<br />
und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />
der Gemeinde Kirchenpingarten<br />
Vom 18. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die<br />
Gemeinde Kirchenpingarten folgende<br />
10. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />
der Gemeinde Kirchenpingarten.<br />
§ 1<br />
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der<br />
Gemeinde Kirchenpingarten vom 20. Februar 1995 (veröffentlicht im<br />
Amtlichen Mitteilungsblatt der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />
vom 28.02.1995, Nr. 3/1995) wird wie folgt geändert:<br />
§ 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />
In Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag „2,20 Euro“ ersetzt durch den Betrag<br />
„2,60 Euro“.<br />
§ 2<br />
Diese Satzung tritt am <strong>01</strong>. Januar 2<strong>01</strong>3 in Kraft.<br />
<strong>Weidenberg</strong>, 18. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />
Klaus Wagner<br />
Erster Bürgermeister<br />
Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags-<br />
und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />
(BGS-WAS) der Gemeinde Kirchenpingarten<br />
vom 18. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die<br />
Gemeinde Kirchenpingarten folgende<br />
2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />
(BGS-WAS) der Gemeinde Kirchenpingarten<br />
§ 1<br />
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-<br />
WAS) der Gemeinde Kirchenpingarten vom 30. Juli 2004 (veröffentlicht<br />
Veranstaltungskalender 2<strong>01</strong>3<br />
Nach Absprache der Vereine, Verbände und Kirchen in der Vereinsvertreterversammlung<br />
wurde durch die Verwaltung der Veranstaltungskalender<br />
2<strong>01</strong>3 zusammengestellt. Vereine, Verbände und Kirchen erhalten<br />
in der nächsten Zeit ein Exemplar.<br />
Interessierte Bürger können kostenlos ein Exemplar bei der Verwaltung<br />
anfordern. Der Veranstaltungskalender steht demnächst auch online im<br />
Internet auf der Homepage der Gemeinde Seybothenreuth unter<br />
www.seybothenreuth.de - Rubrik "Freizeit, Sport & Kultur -<br />
"Veranstaltungskalender".<br />
Dort können unter anderem auch detaillierte Veranstaltungshinweise,<br />
feste Veranstaltungstermine sowie weiterführende Informationen zu den<br />
örtlichen Vereinen und Verbänden abgerufen werden.<br />
Seybothenreuth, 13. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />
Hans Unterburger<br />
Erster Bürgermeister<br />
11<br />
Ausg. <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>3<br />
im Amtlichen Mitteilungsblatt der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />
vom 31. August 2004, Nr. 9/2004) wird wie folgt geändert:<br />
§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />
„(3) Die Gebühr beträg 1,10 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.<br />
Die Gebühr beträgt 0,90 Euro ab 10<strong>01</strong> Kubikmeter für gewerbliche<br />
Betriebe, wenn der Betrieb Sparvorkehrungen trifft.“<br />
§ 2<br />
Die Satzung tritt am <strong>01</strong>. Januar 2<strong>01</strong>3 in Kraft.<br />
- Gemeinde Seybothenreuth -<br />
<strong>Weidenberg</strong>, 18. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />
Klaus Wagner<br />
Erster Bürgermeister<br />
Weihnachtsferien Kindertageseinrichtung<br />
Kirchenpingarten<br />
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt in der<br />
Zeit vom<br />
24. Dezember 2<strong>01</strong>2 bis einschließlich 04. Januar 2<strong>01</strong>3 geschlossen.<br />
Kirchenpingarten, 13. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />
Klaus Wagner<br />
Erster Bürgermeister<br />
Alle Jahre wieder… heißt es in der<br />
KiTa Kirchenpingarten<br />
Dieses Jahr ist in der KiTa<br />
Kirchenpingarten etwas ganz<br />
Besonderes für die Weihnachtszeit<br />
geboten. Eine<br />
Krippe auf drei Stationen.<br />
Aber keine gewöhnliche Krippe<br />
– nein – die Figuren sind<br />
alle aus Wolle gestrickt. Die<br />
Kinder sind ganz begeistert<br />
und freuen sich jeden Tag,<br />
Maria, Josef und das Jesus<br />
Kind oder die Hirten mit ihren<br />
Schafen bewundern zu können. Natürlich dürfen auch die drei Könige<br />
nicht fehlen. Hoch oben über dem Stall schwebt sogar der Weihnachtsengel.<br />
Passend zu der Krippe und zur Weihnachtszeit dreht sich in diesen<br />
Tagen alles um die Weihnachtsgeschichte. Die Kinder basteln und<br />
hören gespannt zu, wenn die Weihnachtsgeschichte erzählt wird. Vielen<br />
Dank an Christiane Bordes, die die Krippe für die Kinder gestrickt hat.<br />
Siebte Satzung zur Änderung der<br />
Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />
Entwässerungssatzung (BGS-EWS)<br />
der Gemeinde Seybothenreuth<br />
vom 07. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die<br />
Gemeinde Seybothenreuth folgende Satzung zur 7. Änderung der Beitrags-<br />
und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS):<br />
§ 1<br />
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde<br />
Seybothenreuth vom 11. Dezember 1996 (Amtliches Mitteilungsblatt<br />
Nr. 17/1996 vom 30.12.1996) wird wie folgt geändert: