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Ausgabe 01/2013 - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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Mitteilungsblatt <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />

Zehnte Satzung zur Änderung der Beitrags-<br />

und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />

der Gemeinde Kirchenpingarten<br />

Vom 18. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die<br />

Gemeinde Kirchenpingarten folgende<br />

10. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />

der Gemeinde Kirchenpingarten.<br />

§ 1<br />

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der<br />

Gemeinde Kirchenpingarten vom 20. Februar 1995 (veröffentlicht im<br />

Amtlichen Mitteilungsblatt der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />

vom 28.02.1995, Nr. 3/1995) wird wie folgt geändert:<br />

§ 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />

In Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag „2,20 Euro“ ersetzt durch den Betrag<br />

„2,60 Euro“.<br />

§ 2<br />

Diese Satzung tritt am <strong>01</strong>. Januar 2<strong>01</strong>3 in Kraft.<br />

<strong>Weidenberg</strong>, 18. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />

Klaus Wagner<br />

Erster Bürgermeister<br />

Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags-<br />

und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />

(BGS-WAS) der Gemeinde Kirchenpingarten<br />

vom 18. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die<br />

Gemeinde Kirchenpingarten folgende<br />

2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />

(BGS-WAS) der Gemeinde Kirchenpingarten<br />

§ 1<br />

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-<br />

WAS) der Gemeinde Kirchenpingarten vom 30. Juli 2004 (veröffentlicht<br />

Veranstaltungskalender 2<strong>01</strong>3<br />

Nach Absprache der Vereine, Verbände und Kirchen in der Vereinsvertreterversammlung<br />

wurde durch die Verwaltung der Veranstaltungskalender<br />

2<strong>01</strong>3 zusammengestellt. Vereine, Verbände und Kirchen erhalten<br />

in der nächsten Zeit ein Exemplar.<br />

Interessierte Bürger können kostenlos ein Exemplar bei der Verwaltung<br />

anfordern. Der Veranstaltungskalender steht demnächst auch online im<br />

Internet auf der Homepage der Gemeinde Seybothenreuth unter<br />

www.seybothenreuth.de - Rubrik "Freizeit, Sport & Kultur -<br />

"Veranstaltungskalender".<br />

Dort können unter anderem auch detaillierte Veranstaltungshinweise,<br />

feste Veranstaltungstermine sowie weiterführende Informationen zu den<br />

örtlichen Vereinen und Verbänden abgerufen werden.<br />

Seybothenreuth, 13. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />

Hans Unterburger<br />

Erster Bürgermeister<br />

11<br />

Ausg. <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>3<br />

im Amtlichen Mitteilungsblatt der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />

vom 31. August 2004, Nr. 9/2004) wird wie folgt geändert:<br />

§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />

„(3) Die Gebühr beträg 1,10 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.<br />

Die Gebühr beträgt 0,90 Euro ab 10<strong>01</strong> Kubikmeter für gewerbliche<br />

Betriebe, wenn der Betrieb Sparvorkehrungen trifft.“<br />

§ 2<br />

Die Satzung tritt am <strong>01</strong>. Januar 2<strong>01</strong>3 in Kraft.<br />

- Gemeinde Seybothenreuth -<br />

<strong>Weidenberg</strong>, 18. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />

Klaus Wagner<br />

Erster Bürgermeister<br />

Weihnachtsferien Kindertageseinrichtung<br />

Kirchenpingarten<br />

Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt in der<br />

Zeit vom<br />

24. Dezember 2<strong>01</strong>2 bis einschließlich 04. Januar 2<strong>01</strong>3 geschlossen.<br />

Kirchenpingarten, 13. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />

Klaus Wagner<br />

Erster Bürgermeister<br />

Alle Jahre wieder… heißt es in der<br />

KiTa Kirchenpingarten<br />

Dieses Jahr ist in der KiTa<br />

Kirchenpingarten etwas ganz<br />

Besonderes für die Weihnachtszeit<br />

geboten. Eine<br />

Krippe auf drei Stationen.<br />

Aber keine gewöhnliche Krippe<br />

– nein – die Figuren sind<br />

alle aus Wolle gestrickt. Die<br />

Kinder sind ganz begeistert<br />

und freuen sich jeden Tag,<br />

Maria, Josef und das Jesus<br />

Kind oder die Hirten mit ihren<br />

Schafen bewundern zu können. Natürlich dürfen auch die drei Könige<br />

nicht fehlen. Hoch oben über dem Stall schwebt sogar der Weihnachtsengel.<br />

Passend zu der Krippe und zur Weihnachtszeit dreht sich in diesen<br />

Tagen alles um die Weihnachtsgeschichte. Die Kinder basteln und<br />

hören gespannt zu, wenn die Weihnachtsgeschichte erzählt wird. Vielen<br />

Dank an Christiane Bordes, die die Krippe für die Kinder gestrickt hat.<br />

Siebte Satzung zur Änderung der<br />

Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />

Entwässerungssatzung (BGS-EWS)<br />

der Gemeinde Seybothenreuth<br />

vom 07. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die<br />

Gemeinde Seybothenreuth folgende Satzung zur 7. Änderung der Beitrags-<br />

und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS):<br />

§ 1<br />

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde<br />

Seybothenreuth vom 11. Dezember 1996 (Amtliches Mitteilungsblatt<br />

Nr. 17/1996 vom 30.12.1996) wird wie folgt geändert:

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