Ausgabe 01/2013 - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
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Ausg. <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>3<br />
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg<br />
am 13.12.2<strong>01</strong>3<br />
Bauvoranfrage Popp gbR, Unterölschnitz, Emtmannsberg; Errichtung<br />
einer Hofstelle auf Fl.Nr. 625/1, Gemarkung Birk<br />
Beschluss:<br />
Das Vorhaben wird auf Grund der Nähe zum Vorranggebiet „Hauendorf“<br />
abgelehnt. Sollte das Landratsamt Bayreuth bei seiner Prüfung zu dem<br />
Schluss kommen, dass sich die Windkraftanlagen und der geplante landwirtschaftliche<br />
Betrieb gegenseitig nicht ausschließen, bittet der Gemeinderat<br />
Emtmannsberg um erneute Vorlage.<br />
Bauvoranfrage Familie Lubelski, Bayreuth; Bebaubarkeit der Fl.Nr.<br />
367, Gemarkung Emtmannsberg<br />
Beschluss:<br />
Die Bauvoranfrage in der vorliegenden Form wird abgelehnt. Die Möglichkeit<br />
der Erweiterung des Bebauungsplanes „Weidacker“ wird in Betracht<br />
gezogen. Aber unter dem Gesichtspunkt eines möglichst schonenden<br />
Umgangs mit dem Gut Boden würden auf der geplanten Fläche<br />
mehrere Baurechte ausgewiesen werden.<br />
Die planerische Erschließung des Areals soll nach Absprache mit dem<br />
Grundeigentümer geprüft werden.<br />
Verordnung zur Änderung des Regionalplanes Oberfranken Ost;<br />
Ergänzendes Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Ziels B V<br />
3.1.1 (neu) "Windenergie"<br />
Beschluss:<br />
Die Erweiterung des Vorranggebietes „Tiefenthal 129“ wird von Seiten<br />
der Gemeinde Emtmannsberg abgelehnt. Auf Grund der Nähe zu der<br />
Ortschaft Birk und Eichschlag und der Hauptwindrichtung Südwest wird<br />
für die Ortschaft Birk und Eichschlag mit erheblicher Lärmbelästigung<br />
gerechnet. Es außerdem darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz der<br />
Windkraftanlagen in der Bevölkerung nicht gegeben ist. Um einer Klagewelle<br />
vorzubeugen, wird vorgeschlagen das Gebiet Tiefenthal ganz zu<br />
streichen.<br />
Bauantrag Naturwerk - erneuerbare Energien GmbH, Recklinghausen;<br />
Errichtung eines Windmessmastes Fl.Nr. 751, Gemarkung Birk<br />
Beschluss:<br />
Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />
und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Eine Erschließung über das<br />
bisherige Maß hinaus, ist der Gemeinde nicht möglich.<br />
Festlegung eines Kalkulationszeitraumes für die Wasserversor-<br />
Mitteilungsblatt <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />
- Gemeinde Emtmannsberg -<br />
16<br />
gung; Vorstellung der Gebührenkalkulation durch Kämmerer<br />
Beschluss:<br />
Es wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren festgesetzt.<br />
Neufestsetzung der Gebühren; Erlass einer neunten Satzung zur<br />
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />
(BGS-WAS) der Gemeinde Emtmannsberg<br />
Beschluss:<br />
Die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers wird ab dem<br />
<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 auf 1,70 Euro festgesetzt. Die Gebühr beträgt 1,25 Euro ab<br />
5<strong>01</strong> Kubikmeter für gewerbliche Betriebe, wenn der Betrieb Sparvorkehrungen<br />
trifft.<br />
Vorliegender Entwurf einer Neunten Satzung zur Änderung der Beitrags-<br />
und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Emtmannsberg<br />
(BGS-WAS) wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf<br />
war Gegenstand der Beratung, er ist Bestandteil des Beschlusses und<br />
wird dem Beschlussbuch beigeheftet.<br />
Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in<br />
Bayern (2<strong>01</strong>4-2<strong>01</strong>6)<br />
1. Beschluss:<br />
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung<br />
und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über<br />
die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die<br />
Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal<br />
abzuschließen.<br />
2. Beschluss:<br />
Der Gemeinderat überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen<br />
für elektrische Energie für die Lieferjahre 2<strong>01</strong>4 bis 2<strong>01</strong>6, die<br />
alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen<br />
Gemeindetag als ausschreibende Stelle.<br />
3. Beschluss:<br />
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung „Normalstrom“<br />
(Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) beschafft<br />
werden.<br />
4. Beschluss:<br />
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten<br />
Datenformat zu erfassen.<br />
5. Beschluss:<br />
Alle Abnahmestellen sollen in ein Standartlos eingebracht werden.<br />
- Gemeinde Kirchenpingarten -<br />
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten<br />
am 12.12.2<strong>01</strong>2<br />
Bauleitplanung Gemeinde Speichersdorf; Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 42 "Mischgebiet nördlich der Bahnhofstraße" der<br />
Gemeinde Speichersdorf; Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2<br />
BauGB<br />
Beschluss:<br />
Gegen den Bebauungsplan werden keine Einwendungen erhoben.<br />
Bebauungsplan "Solarpark Immenreuth", der Gemeinde Immenreuth;<br />
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1<br />
BauGB<br />
Beschluss:<br />
Der Bebauungsplan „Solarpark Immenreuth“ wird zur Kenntnis genommen.<br />
Seitens der Gemeinde Kirchenpingarten wird darauf hingewiesen,<br />
dass aus den zugesandten Unterlagen nicht hervorgeht, wo der produ-<br />
zierte Strom eingespeist werden soll und ob das vorhandene Stromverteilungsnetz<br />
auch dafür geeignet ist. Diese Information sollte den Antragsunterlagen<br />
beigefügt werden.<br />
Festlegung eines Kalkulationszeitraumes für die Wasserversorgung<br />
Beschluss:<br />
1. Es wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren festgesetzt.<br />
2. Die Verbrauchsgebühr für die Wasserversorgung des Marktes <strong>Weidenberg</strong><br />
aus der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Kirchenpingarten<br />
wird für<br />
2<strong>01</strong>2 auf 0,64 EUR/m³ und für<br />
2<strong>01</strong>3 bis 2<strong>01</strong>5 auf 0,50 EUR/m³ festgesetzt.<br />
3. Ein neuer Wasserlieferungs- und Investitionsvertrag zwischen der<br />
Gemeinde Kirchenpingarten und dem Markt <strong>Weidenberg</strong> ist durch<br />
die VG vorzubereiten.