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Ausgabe 01/2013 - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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Ausg. <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>3<br />

Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg<br />

am 13.12.2<strong>01</strong>3<br />

Bauvoranfrage Popp gbR, Unterölschnitz, Emtmannsberg; Errichtung<br />

einer Hofstelle auf Fl.Nr. 625/1, Gemarkung Birk<br />

Beschluss:<br />

Das Vorhaben wird auf Grund der Nähe zum Vorranggebiet „Hauendorf“<br />

abgelehnt. Sollte das Landratsamt Bayreuth bei seiner Prüfung zu dem<br />

Schluss kommen, dass sich die Windkraftanlagen und der geplante landwirtschaftliche<br />

Betrieb gegenseitig nicht ausschließen, bittet der Gemeinderat<br />

Emtmannsberg um erneute Vorlage.<br />

Bauvoranfrage Familie Lubelski, Bayreuth; Bebaubarkeit der Fl.Nr.<br />

367, Gemarkung Emtmannsberg<br />

Beschluss:<br />

Die Bauvoranfrage in der vorliegenden Form wird abgelehnt. Die Möglichkeit<br />

der Erweiterung des Bebauungsplanes „Weidacker“ wird in Betracht<br />

gezogen. Aber unter dem Gesichtspunkt eines möglichst schonenden<br />

Umgangs mit dem Gut Boden würden auf der geplanten Fläche<br />

mehrere Baurechte ausgewiesen werden.<br />

Die planerische Erschließung des Areals soll nach Absprache mit dem<br />

Grundeigentümer geprüft werden.<br />

Verordnung zur Änderung des Regionalplanes Oberfranken Ost;<br />

Ergänzendes Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Ziels B V<br />

3.1.1 (neu) "Windenergie"<br />

Beschluss:<br />

Die Erweiterung des Vorranggebietes „Tiefenthal 129“ wird von Seiten<br />

der Gemeinde Emtmannsberg abgelehnt. Auf Grund der Nähe zu der<br />

Ortschaft Birk und Eichschlag und der Hauptwindrichtung Südwest wird<br />

für die Ortschaft Birk und Eichschlag mit erheblicher Lärmbelästigung<br />

gerechnet. Es außerdem darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz der<br />

Windkraftanlagen in der Bevölkerung nicht gegeben ist. Um einer Klagewelle<br />

vorzubeugen, wird vorgeschlagen das Gebiet Tiefenthal ganz zu<br />

streichen.<br />

Bauantrag Naturwerk - erneuerbare Energien GmbH, Recklinghausen;<br />

Errichtung eines Windmessmastes Fl.Nr. 751, Gemarkung Birk<br />

Beschluss:<br />

Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />

und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Eine Erschließung über das<br />

bisherige Maß hinaus, ist der Gemeinde nicht möglich.<br />

Festlegung eines Kalkulationszeitraumes für die Wasserversor-<br />

Mitteilungsblatt <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />

- Gemeinde Emtmannsberg -<br />

16<br />

gung; Vorstellung der Gebührenkalkulation durch Kämmerer<br />

Beschluss:<br />

Es wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren festgesetzt.<br />

Neufestsetzung der Gebühren; Erlass einer neunten Satzung zur<br />

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />

(BGS-WAS) der Gemeinde Emtmannsberg<br />

Beschluss:<br />

Die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers wird ab dem<br />

<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 auf 1,70 Euro festgesetzt. Die Gebühr beträgt 1,25 Euro ab<br />

5<strong>01</strong> Kubikmeter für gewerbliche Betriebe, wenn der Betrieb Sparvorkehrungen<br />

trifft.<br />

Vorliegender Entwurf einer Neunten Satzung zur Änderung der Beitrags-<br />

und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Emtmannsberg<br />

(BGS-WAS) wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf<br />

war Gegenstand der Beratung, er ist Bestandteil des Beschlusses und<br />

wird dem Beschlussbuch beigeheftet.<br />

Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in<br />

Bayern (2<strong>01</strong>4-2<strong>01</strong>6)<br />

1. Beschluss:<br />

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung<br />

und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über<br />

die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die<br />

Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal<br />

abzuschließen.<br />

2. Beschluss:<br />

Der Gemeinderat überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen<br />

für elektrische Energie für die Lieferjahre 2<strong>01</strong>4 bis 2<strong>01</strong>6, die<br />

alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen<br />

Gemeindetag als ausschreibende Stelle.<br />

3. Beschluss:<br />

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung „Normalstrom“<br />

(Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) beschafft<br />

werden.<br />

4. Beschluss:<br />

Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten<br />

Datenformat zu erfassen.<br />

5. Beschluss:<br />

Alle Abnahmestellen sollen in ein Standartlos eingebracht werden.<br />

- Gemeinde Kirchenpingarten -<br />

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten<br />

am 12.12.2<strong>01</strong>2<br />

Bauleitplanung Gemeinde Speichersdorf; Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 42 "Mischgebiet nördlich der Bahnhofstraße" der<br />

Gemeinde Speichersdorf; Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2<br />

BauGB<br />

Beschluss:<br />

Gegen den Bebauungsplan werden keine Einwendungen erhoben.<br />

Bebauungsplan "Solarpark Immenreuth", der Gemeinde Immenreuth;<br />

Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1<br />

BauGB<br />

Beschluss:<br />

Der Bebauungsplan „Solarpark Immenreuth“ wird zur Kenntnis genommen.<br />

Seitens der Gemeinde Kirchenpingarten wird darauf hingewiesen,<br />

dass aus den zugesandten Unterlagen nicht hervorgeht, wo der produ-<br />

zierte Strom eingespeist werden soll und ob das vorhandene Stromverteilungsnetz<br />

auch dafür geeignet ist. Diese Information sollte den Antragsunterlagen<br />

beigefügt werden.<br />

Festlegung eines Kalkulationszeitraumes für die Wasserversorgung<br />

Beschluss:<br />

1. Es wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren festgesetzt.<br />

2. Die Verbrauchsgebühr für die Wasserversorgung des Marktes <strong>Weidenberg</strong><br />

aus der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Kirchenpingarten<br />

wird für<br />

2<strong>01</strong>2 auf 0,64 EUR/m³ und für<br />

2<strong>01</strong>3 bis 2<strong>01</strong>5 auf 0,50 EUR/m³ festgesetzt.<br />

3. Ein neuer Wasserlieferungs- und Investitionsvertrag zwischen der<br />

Gemeinde Kirchenpingarten und dem Markt <strong>Weidenberg</strong> ist durch<br />

die VG vorzubereiten.

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