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Ausgabe 01/2013 - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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Ausg. <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>3<br />

Am 23.<strong>01</strong>.<br />

Von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 20:00 Uhr<br />

Am 24.<strong>01</strong>.<br />

Von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Am 25.<strong>01</strong>.<br />

Von 8:00 bis 12:00 Uhr<br />

Am 26.<strong>01</strong>.<br />

Von 10:00 bis 12:00 Uhr<br />

Am 28.<strong>01</strong>. und 29.<strong>01</strong>.<br />

Von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Am 30.<strong>01</strong>.<br />

Von 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 20:00 Uhr<br />

Nur Eintragungsbezirk 1,<br />

Gemeinde Emtmannsberg (barrierefrei ja):<br />

Am 25.<strong>01</strong>.<br />

Von 17:00 – 18:00 Uhr<br />

Gemeindekanzlei Emtmannsberg<br />

Am 29.<strong>01</strong>.<br />

Von 18:00 – 19:00 Uhr<br />

Gemeinschaftshaus Birk<br />

Nur Eintragungsbezirk 2,<br />

Gemeinde Kirchenpingarten (barrierefrei nein):<br />

Am 29.<strong>01</strong>.<br />

Von 18:00 – 19:00 Uhr<br />

Gemeindekanzlei Kirchenpingarten,<br />

Tressauer Straße 2, 95466 Kirchenpingarten<br />

Nur Eintragungsbezirk 3,<br />

Gemeinde Seybothenreuth (barrierefrei ja):<br />

Am 24.<strong>01</strong>.<br />

Von 18:00 bis 19:00 Uhr<br />

Gemeindekanzlei Seybothenreuth<br />

Nur Eintragungsbezirk 4,<br />

Markt <strong>Weidenberg</strong> (barrierefrei nein):<br />

Am 30.<strong>01</strong>.<br />

Von 17.00 – 18:00 Uhr<br />

Feuerwehrgerätehaus Neunkirchen am Main<br />

Von 18:15 – 19:00 Uhr<br />

Uhr Feuerwehrgerätehaus Stockau<br />

Im Übrigen gelten für die gesamte <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> die Eintragungszeiten<br />

der Eintragungsbezirke 1 bis 4 in der Geschäftsstelle der<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong>, Rathausplatz 1, 95466 <strong>Weidenberg</strong><br />

(Eintragungsraum Anwesen Rathausplatz 9).<br />

2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum<br />

des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/<br />

sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.<br />

3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können<br />

sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die<br />

Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.<br />

4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal<br />

Mitteilungsblatt <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />

6<br />

und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht<br />

keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung<br />

kann nicht zurückgenommen werden.<br />

5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des<br />

Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch<br />

ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).<br />

6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern<br />

vom 12. November 2<strong>01</strong>2 gemäß Art. 65 Landeswahlgesetz, die u.<br />

a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger<br />

Nr. 46 vom 16. November 2<strong>01</strong>2 veröffentlicht.<br />

Sie ist in der Geschäftsstelle der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong>,<br />

Rathausplatz 1, 95466<strong>Weidenberg</strong> während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />

niedergelegt und kann dort eingesehen werden.<br />

<strong>Weidenberg</strong>, 21. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />

Hans Wittauer<br />

Gemeinschaftsvorsitzender<br />

Neue Broschüre der<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />

Dieser aktuellen <strong>Ausgabe</strong> des Mitteilungsblattes liegt die neue, ansprechend<br />

konzipierte Broschüre der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />

bei. In Bild und Schrift informiert die Broschüre über die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

und ihre Mitgliedsgemeinden, über deren geschichtliche<br />

Entwicklung, über die Gemeindeorgane, über behördliche Institutionen,<br />

Kirchen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Spiel- und Sportstätten<br />

sowie über kulturelle und soziale Einrichtungen.<br />

Mit abwechslungsreichem Bildmaterial und einer Liste der örtlichen Vereine<br />

und Verbände lädt die neue Informationsbroschüre zum Blättern ein<br />

– für Alteingesessene wie neu Zugezogene gibt es viel zu entdecken.<br />

13. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />

Hans Wittauer<br />

Gemeinschaftsvorsitzender<br />

Dachbodenfunde für das<br />

VG-Archiv gesucht!<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

für unser Archiv suchen wir nach wie vor alte Fotos und Bilder von Emtmannsberg,<br />

Kirchenpingarten, Seybothenreuth, <strong>Weidenberg</strong> und Umgebung.<br />

Sicher hat der eine oder andere von Ihnen noch einige alte Bilder<br />

in Fotoalben oder Schachteln bei sich zu Hause. Es wäre schön, wenn<br />

Sie uns diese kurzfristig zur Verfügung stellen könnten, wir versichern<br />

Ihnen auch, dass Sie diese unbeschadet wieder zurückerhalten. Natürlich<br />

sind wir auch an anderen historischen Dokumenten, die in Zusammenhang<br />

mit den Gemeinden der VG <strong>Weidenberg</strong> stehen, interessiert.<br />

Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren unter 09278 /977-<br />

28 (Mo. – Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr). Für Ihre Bemühungen danken wir<br />

Ihnen bereits im Voraus.<br />

An alle Selbstwerber von Brennholz aus<br />

dem Gemeindewald<br />

Wir weisen darauf hin, dass Holzarbeiten im gemeindlichen Wald nur mit<br />

Nachweis eines Motorsägen-Lehrgangs durchzuführen sind.<br />

Der Schein ist v o r Beginn der Arbeiten im Rathaus (Liegenschafts-<br />

Verwaltung) vorzulegen. Entsprechende Schutzkleidung ist zu tragen.<br />

<strong>Weidenberg</strong>, 13. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />

Hans Wittauer<br />

Gemeinschaftsvorsitzender

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