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Ausgabe 01/2013 - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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Mitteilungsblatt <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />

Festlegung eines Kalkulationszeitraumes für die Abwasserentsorgung<br />

Beschluss:<br />

Es wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren festgesetzt (2<strong>01</strong>3 –<br />

2<strong>01</strong>5).<br />

Festlegung der Gebühren; Erlass einer Zehnte Satzung zur Änderung<br />

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />

(BGS-EWS) der Gemeinde Kirchenpingarten<br />

1. Beschluss:<br />

Die Einleitungsgebühr wird auf 2,60 Euro ab Januar 2<strong>01</strong>3 festgelegt.<br />

2. Beschluss:<br />

Vorliegende 10. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Kirchenpingarten<br />

wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand<br />

der Beratung. Er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch<br />

beigeheftet.<br />

Neufestsetzung der Gebühren; Erlass einer Zweiten Satzung zur<br />

Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth<br />

am 04.12.2<strong>01</strong>2<br />

Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in<br />

Bayern (2<strong>01</strong>4-2<strong>01</strong>6)<br />

1. Beschluss:<br />

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung<br />

und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über<br />

die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die<br />

Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal<br />

abzuschließen.<br />

2. Beschluss:<br />

Der Gemeinderat überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen<br />

für elektrische Energie für die Lieferjahre 2<strong>01</strong>4 bis 2<strong>01</strong>6, die<br />

alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen<br />

Gemeindetag als ausschreibende Stelle.<br />

3. Beschluss:<br />

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung „Normalstrom“<br />

(Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) beschafft<br />

werden.<br />

4. Beschluss:<br />

Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten<br />

Datenformat zu erfassen.<br />

5. Beschluss:<br />

Alle Abnahmestellen sollen in ein Standartlos eingebracht werden.<br />

Abwasseranlage Seybothenreuth<br />

Festlegung eines Kalkulationszeitraumes<br />

Beschluss:<br />

Es wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren festgesetzt.<br />

Sitzung Bauausschuss Markt <strong>Weidenberg</strong><br />

am 19.11.2<strong>01</strong>2<br />

Bauantrag Albrecht Meyer, Neunkirchen a.M., <strong>Weidenberg</strong>; Erweiterung<br />

eines Holz- u. Maschinenschuppens, Fl.Nr. 93/1, Gemarkung<br />

<strong>Weidenberg</strong><br />

Bauantrag Andreas Kastner, <strong>Weidenberg</strong>; Neubau eines Einfamili-<br />

- Gemeinde Seybothenreuth -<br />

- Markt <strong>Weidenberg</strong> -<br />

17<br />

Ausg. <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>3<br />

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />

(BGS-WAS) der Gemeinde Kirchenpingarten<br />

1. Beschluss:<br />

Die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers wird ab dem<br />

<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 auf 1,10 Euro festgesetzt. Die Gebühr beträgt 0,90 Euro ab<br />

10<strong>01</strong> Kubikmeter für gewerbliche Betriebe, wenn der Betrieb Sparvorkehrungen<br />

trifft.<br />

2. Beschluss:<br />

Vorliegender Entwurf einer Zweiten Satzung zur Änderung der Beitrags-<br />

und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kirchenpingarten<br />

(BGS-WAS) wird als Satzung erlassen.<br />

Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung, er ist Bestandteil<br />

des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.<br />

Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern<br />

(2<strong>01</strong>4-2<strong>01</strong>6)<br />

Beschluss:<br />

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Die der Gemeinde entstehende<br />

Kosten für die Bündelausschreibung sollen dem Gemeinderat mitgeteilt<br />

werden.<br />

Neufestsetzung der Abwassergebühren - Satzungsbeschluss<br />

1. Beschluss:<br />

Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird auf 3,-- Euro ab<br />

<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 angehoben.<br />

2. Beschluss:<br />

Vorliegender Entwurf einer Siebten Satzung zur Änderung der Beitrags-<br />

und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde<br />

Seybothenreuth wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf<br />

war Gegenstand der Beratung, er ist Bestandteil des Beschlusses und<br />

wird dem Beschlussbuch beigeheftet.<br />

Widmung Ortsstraße Würnsreuth, Fl.Nrn. 1228/3 und 1229/5, Gem.<br />

Seybothenreuth<br />

Beschluss:<br />

Die Straßenfläche auf Fl.Nr. 1228/3, Gemarkung Seybothenreuth wird<br />

zur Ortsstraße gewidmet. Beginn: Abzweigend von der Ortsstraße<br />

Würnsreuth auf Fl.Nr.1256,Gemarkung Seybothenreuth in nordöstlicher<br />

Richtung. Ende: Im Übergang an Fl.Nr. 1229/5 bei Fl.Nr. 1229, beide<br />

Gemarkung Seybothenreuth, Länge: 83,3 m.<br />

Die Straßenfläche auf Fl.Nr. 1229/5, Gemarkung Seybothenreuth wird<br />

zur Ortsstraße gewidmet. Beginn: Im weiteren Verlauf der Fl.Nr. 1228/3<br />

bei Fl.Nr. 1229 nördliche Spitze. Ende: Einmündung in die Ortsstraße auf<br />

Fl.Nr. 1257 bei Fl.Nrn. 1231/1 und 1229, beide Gemarkung Seybothenreuth.<br />

Länge: 77,94 m<br />

Träger der Straßenbaulast nach Eigentumsübergang wird die Gemeinde<br />

Seybothenreuth.<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Mischgebiet nördlich der<br />

Bahnhofstraße" der Gemeinde Speichersdorf; Beteiligung der Behörden<br />

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Beschluss:<br />

Gegen den Bebauungsplan werden vom Standpunkt der öffentlichen<br />

Sicherheit und Ordnung keine Einwendungen erhoben.<br />

enhauses, Fl.Nr. 1515, Gemarkung <strong>Weidenberg</strong><br />

Bauantrag BHG Albani-Schüler <strong>Weidenberg</strong>; Errichtung eines Partnerhauses,<br />

Fl.Nr. 660/18, Gemarkung <strong>Weidenberg</strong>, und Antrag auf<br />

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

"Rügersberger Hang"

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