Ausgabe 01/2013 - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
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Mitteilungsblatt <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />
Festlegung eines Kalkulationszeitraumes für die Abwasserentsorgung<br />
Beschluss:<br />
Es wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren festgesetzt (2<strong>01</strong>3 –<br />
2<strong>01</strong>5).<br />
Festlegung der Gebühren; Erlass einer Zehnte Satzung zur Änderung<br />
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />
(BGS-EWS) der Gemeinde Kirchenpingarten<br />
1. Beschluss:<br />
Die Einleitungsgebühr wird auf 2,60 Euro ab Januar 2<strong>01</strong>3 festgelegt.<br />
2. Beschluss:<br />
Vorliegende 10. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Kirchenpingarten<br />
wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand<br />
der Beratung. Er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch<br />
beigeheftet.<br />
Neufestsetzung der Gebühren; Erlass einer Zweiten Satzung zur<br />
Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth<br />
am 04.12.2<strong>01</strong>2<br />
Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in<br />
Bayern (2<strong>01</strong>4-2<strong>01</strong>6)<br />
1. Beschluss:<br />
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung<br />
und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über<br />
die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die<br />
Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal<br />
abzuschließen.<br />
2. Beschluss:<br />
Der Gemeinderat überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen<br />
für elektrische Energie für die Lieferjahre 2<strong>01</strong>4 bis 2<strong>01</strong>6, die<br />
alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen<br />
Gemeindetag als ausschreibende Stelle.<br />
3. Beschluss:<br />
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung „Normalstrom“<br />
(Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) beschafft<br />
werden.<br />
4. Beschluss:<br />
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten<br />
Datenformat zu erfassen.<br />
5. Beschluss:<br />
Alle Abnahmestellen sollen in ein Standartlos eingebracht werden.<br />
Abwasseranlage Seybothenreuth<br />
Festlegung eines Kalkulationszeitraumes<br />
Beschluss:<br />
Es wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren festgesetzt.<br />
Sitzung Bauausschuss Markt <strong>Weidenberg</strong><br />
am 19.11.2<strong>01</strong>2<br />
Bauantrag Albrecht Meyer, Neunkirchen a.M., <strong>Weidenberg</strong>; Erweiterung<br />
eines Holz- u. Maschinenschuppens, Fl.Nr. 93/1, Gemarkung<br />
<strong>Weidenberg</strong><br />
Bauantrag Andreas Kastner, <strong>Weidenberg</strong>; Neubau eines Einfamili-<br />
- Gemeinde Seybothenreuth -<br />
- Markt <strong>Weidenberg</strong> -<br />
17<br />
Ausg. <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>3<br />
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />
(BGS-WAS) der Gemeinde Kirchenpingarten<br />
1. Beschluss:<br />
Die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers wird ab dem<br />
<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 auf 1,10 Euro festgesetzt. Die Gebühr beträgt 0,90 Euro ab<br />
10<strong>01</strong> Kubikmeter für gewerbliche Betriebe, wenn der Betrieb Sparvorkehrungen<br />
trifft.<br />
2. Beschluss:<br />
Vorliegender Entwurf einer Zweiten Satzung zur Änderung der Beitrags-<br />
und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kirchenpingarten<br />
(BGS-WAS) wird als Satzung erlassen.<br />
Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung, er ist Bestandteil<br />
des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.<br />
Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern<br />
(2<strong>01</strong>4-2<strong>01</strong>6)<br />
Beschluss:<br />
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Die der Gemeinde entstehende<br />
Kosten für die Bündelausschreibung sollen dem Gemeinderat mitgeteilt<br />
werden.<br />
Neufestsetzung der Abwassergebühren - Satzungsbeschluss<br />
1. Beschluss:<br />
Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird auf 3,-- Euro ab<br />
<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 angehoben.<br />
2. Beschluss:<br />
Vorliegender Entwurf einer Siebten Satzung zur Änderung der Beitrags-<br />
und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde<br />
Seybothenreuth wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf<br />
war Gegenstand der Beratung, er ist Bestandteil des Beschlusses und<br />
wird dem Beschlussbuch beigeheftet.<br />
Widmung Ortsstraße Würnsreuth, Fl.Nrn. 1228/3 und 1229/5, Gem.<br />
Seybothenreuth<br />
Beschluss:<br />
Die Straßenfläche auf Fl.Nr. 1228/3, Gemarkung Seybothenreuth wird<br />
zur Ortsstraße gewidmet. Beginn: Abzweigend von der Ortsstraße<br />
Würnsreuth auf Fl.Nr.1256,Gemarkung Seybothenreuth in nordöstlicher<br />
Richtung. Ende: Im Übergang an Fl.Nr. 1229/5 bei Fl.Nr. 1229, beide<br />
Gemarkung Seybothenreuth, Länge: 83,3 m.<br />
Die Straßenfläche auf Fl.Nr. 1229/5, Gemarkung Seybothenreuth wird<br />
zur Ortsstraße gewidmet. Beginn: Im weiteren Verlauf der Fl.Nr. 1228/3<br />
bei Fl.Nr. 1229 nördliche Spitze. Ende: Einmündung in die Ortsstraße auf<br />
Fl.Nr. 1257 bei Fl.Nrn. 1231/1 und 1229, beide Gemarkung Seybothenreuth.<br />
Länge: 77,94 m<br />
Träger der Straßenbaulast nach Eigentumsübergang wird die Gemeinde<br />
Seybothenreuth.<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Mischgebiet nördlich der<br />
Bahnhofstraße" der Gemeinde Speichersdorf; Beteiligung der Behörden<br />
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />
Beschluss:<br />
Gegen den Bebauungsplan werden vom Standpunkt der öffentlichen<br />
Sicherheit und Ordnung keine Einwendungen erhoben.<br />
enhauses, Fl.Nr. 1515, Gemarkung <strong>Weidenberg</strong><br />
Bauantrag BHG Albani-Schüler <strong>Weidenberg</strong>; Errichtung eines Partnerhauses,<br />
Fl.Nr. 660/18, Gemarkung <strong>Weidenberg</strong>, und Antrag auf<br />
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
"Rügersberger Hang"