fachkräftemangel bekämpfen wettbewerbsfähigkeit sichern
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Ziel<br />
„Wer unternehmerischen Erfolg will,<br />
kann sich Vorurteile nicht leisten.<br />
Die deutsche Wirtschaft nutzt<br />
die Chancen der Vielfalt und<br />
geht mit gutem Beispiel voran.“<br />
Prof. Dr. Dieter Hundt, Präsident Bundesvereinigung der<br />
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)<br />
Im Ausland erworbene Qualifikationen zügig für den<br />
deutschen arbeitsmarkt nutzbar machen.<br />
Gelingt eine bessere Anerkennung, wird sich das Arbeitsangebot<br />
im Jahr 2030 um rd. 300.000 bis 460.000<br />
Personen erhöhen. Vor allem diejenigen Bereiche, in<br />
denen technische Kenntnisse gefragt sind, könnten vom<br />
Know-how der Zuwanderer viel stärker als bisher profitieren.<br />
Denn von den im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen<br />
sind fast die Hälfte dem Fachgebiet Ingenieurwesen<br />
und Technik zuzuordnen. Auch im ärztlichen<br />
Bereich gibt es ein Angebot unter den Migranten, das<br />
bisher – trotz Ärztemangel vor allem auf dem Land und in<br />
Kliniken – nicht genutzt wird.<br />
Was tut die Wirtschaft?<br />
Unternehmen setzen zunehmend gezielt auf die Kompetenzen<br />
von Menschen mit Migrationshintergrund: Bereits<br />
fast 900 Unternehmen und Institutionen mit insgesamt<br />
5 Mio. Beschäftigten haben die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet<br />
und sich damit zu Vielfalt in den Belegschaften,<br />
Fairness und Toleranz bekannt. Damit gehört die<br />
Ende 2006 und auf Initiative der Wirtschaft gestartete<br />
Charta, deren Verbreitung die BDA aktiv unterstützt, zu<br />
den größten Netzwerken dieser Art in Deutschland. Immer<br />
mehr Unternehmen erkennen, dass sie wirtschaftlich<br />
davon profitieren – etwa durch eine bessere Kundenansprache<br />
–, wenn sie Talente unabhängig von Merkmalen<br />
wie Alter, Geschlecht oder Herkunft fördern. Dementsprechend<br />
gewinnt Diversity Management für die betriebliche<br />
Personalpolitik immer mehr an Bedeutung. Gerade angesichts<br />
der voranschreitenden Globalisierung und der starken<br />
außenwirtschaftlichen Orientierung der deutschen<br />
Wirtschaft fördert die BDA den Trend, in den Unternehmen<br />
stärker die Potenziale von Personen mit ausländischen<br />
Abschlüssen in den Blick zu nehmen.<br />
handlungsbedarf<br />
Umgehend benötigt wird ein Verfahren, das im Ausland<br />
erworbene Qualifikationen qualitätsgesichert transparent<br />
und verständlich macht. Vorrangig müssen die Kompetenzen,<br />
die mit einer bestimmten Qualifikation verbunden<br />
sind, vor allem für potenzielle Arbeitgeber aussagekräftig<br />
und zugleich so unbürokratisch und zügig wie möglich<br />
erkennbar werden. Dazu muss das Anerkennungsverfahren<br />
neben einem Vergleich, ob eine ausländische einer<br />
deutschen Qualifikation entspricht, auch die Möglichkeit<br />
bieten, Kompetenzen unabhängig von einer formalen<br />
Gleichwertigkeitsprüfung zu dokumentieren – ggf. auch<br />
als Grundlage für spätere Nachqualifizierungen. Hierfür<br />
ist ein individuelles Kompetenzfeststellungsverfahren<br />
durchzuführen.<br />
Für ein zukünftiges Anerkennungsverfahren müssen einheitliche<br />
Kriterien für die Bewertung und Entscheidung<br />
gelten. Entscheidungen bzw. Gutachten müssen bundesweit<br />
anerkannt werden. Zudem sollte die Information über<br />
die jeweils zuständigen Stellen und deren Vernetzung<br />
deutlich verbessert werden. Über Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen<br />
ist individuell zu entscheiden,<br />
da auch eine Qualifikation, die nur teilweise einer deutschen<br />
entspricht, auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sein<br />
kann. Ein deutscher Prüfungsabschluss soll weiterhin nur<br />
über das Ablegen von inländischen Prüfungen (Externenprüfung)<br />
erworben werden können.<br />
Fachkräftemangel <strong>bekämpfen</strong> – Wettbewerbsfähigkeit <strong>sichern</strong><br />
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