34. RTB-Verbandstag
34. RTB-Verbandstag
34. RTB-Verbandstag
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∎ Die beantragten Satzungsänderungen im Einzelnen<br />
Bisherige Fassung Neue Fassung Begründung<br />
§ 12, Abs. 1 - 8 (Fortsetzung)<br />
5. Zur Koordinierung der Arbeit auf der Landesebene mit<br />
den Turngauen/-verbänden können bei Bedarf Tagungen<br />
durchgeführt werden. Sie finden mindestens alle<br />
zwei Jahre statt. Die Entscheidung über die Durchführung<br />
von Tagungen trifft der Bereichsausschuss Wettkampfsport<br />
unter Berücksichtigung der zur Verfügung<br />
stehenden Finanzmittel.<br />
6. Die Sitzungen des Bereichsaus-schusses werden von<br />
dem/der zuständigen Vizepräsidenten/in geleitet.<br />
7. Beschlüsse des Bereichsaus-schusses werden mit der<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.<br />
8. Die unter 2.2 genannten Amtsträger/innen werden<br />
jeweils vor dem <strong>Verbandstag</strong> von den entsprechenden<br />
Zuständigen der Turngaue / Turnverbände für die Dauer<br />
von 4 Jahren gewählt. Die weiteren Mitglieder der<br />
Technischen Komitees und Fachausschüsse werden vom<br />
Präsidium berufen.<br />
Die jeweiligen Vorsitzenden haben Vorschlagsrecht.<br />
Näheres regelt die Ordnung für die fachliche Arbeit.<br />
§ 13, Abs. 1 - 8<br />
§ 13 Bereichsausschuss Olympischer Sport<br />
1. Für die spezielle Aufgabe der Leistungsentwicklung und<br />
der Betreuung der Kaderangehörigen in den zum olympischen<br />
Programm gehörenden Sportarten wird der<br />
Verbandsbereich Olympischer Sport unter der Führung<br />
des Vizepräsiden-ten bzw. der Vizepräsidentin Olympischer<br />
Sport gebildet.<br />
Der Bereichsausschuss Olympischer Sport hat folgende<br />
Aufgaben:<br />
Verantwortliche Koordinierung und Führung der Kaderbetreuung<br />
in den zum olympischen Programm gehörenden<br />
Sportarten; Entwickeln von Perspektiven für<br />
die Kader- und Nachwuchsbetreuung; Verwaltung des<br />
Bereichshaushaltes Olympischer Sport.<br />
Der/die Vizepräsident/in Olympischer Sport vertritt die<br />
Belange der Kader in den olympischen Sportarten im<br />
Präsidium. Er bzw. sie ist in seinem bzw. ihrem Zuständigkeitsbereich<br />
dafür verantwortlich, dass die Gesamtbelange<br />
des <strong>RTB</strong> und DTB berücksichtigt werden.<br />
2. Dem Bereichsausschuss olympischer Sport gehören an<br />
2.1 der/die Vizepräsident/in olympischer Sport<br />
2.2 der/die TK-Vorsitzende Gerätturnen<br />
2.3 der/die TK-Vorsitzende Gymnastik/RSG<br />
2.4 der/die TK-Vorsitzende Trampolinturnen<br />
2.5 der/die Beauftragte für Leistungsförderung Gerätturnen<br />
männlich und weiblich<br />
2.6 der/die Beauftragte für Leistungsförderung Rhythmische<br />
Sportgymnastik<br />
2.7 der/die Beauftragte für Leistungsförderung Trampolinturnen<br />
(Jedes TK hat nur 1 Stimmrecht!)<br />
2.8 der oder die Aktivensprecher/in<br />
Mit beratender Stimme<br />
2.9 der/die Beauftragte Bereich Medizin<br />
SatzungsÄnderungen<br />
1. Im Bereichsausschuss<br />
Wettkampfsport erfolgt die Entwicklung<br />
und Betreuung der<br />
nichtolympischen Sportarten und<br />
Fachgebiete des DTB ganzheitlich<br />
in ihren Ausprägungen als Spitzen-,<br />
Leistungs- und Breitensport.<br />
Für die verantwortliche Wahrnehmung<br />
dieser Aufgaben wird der<br />
Bereichsausschuss Wettkampfsport<br />
unter dem Vorsitz der Vizepräsidentin<br />
/ des Vizepräsidenten Wettkampfsport<br />
gebildet.<br />
2. Näheres regelt die Ordnung für<br />
die fachliche Arbeit.<br />
[ 31 ]<br />
Zusammenfassung der bisherigen<br />
Absätze 1 – 8 in 2<br />
Absätzen und Verweis auf<br />
die Ordnung für die fachliche<br />
Arbeit!