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34. RTB-Verbandstag

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∎ Die beantragten Satzungsänderungen im Einzelnen<br />

Bisherige Fassung Neue Fassung Begründung<br />

§ 12, Abs. 1 - 8 (Fortsetzung)<br />

5. Zur Koordinierung der Arbeit auf der Landesebene mit<br />

den Turngauen/-verbänden können bei Bedarf Tagungen<br />

durchgeführt werden. Sie finden mindestens alle<br />

zwei Jahre statt. Die Entscheidung über die Durchführung<br />

von Tagungen trifft der Bereichsausschuss Wettkampfsport<br />

unter Berücksichtigung der zur Verfügung<br />

stehenden Finanzmittel.<br />

6. Die Sitzungen des Bereichsaus-schusses werden von<br />

dem/der zuständigen Vizepräsidenten/in geleitet.<br />

7. Beschlüsse des Bereichsaus-schusses werden mit der<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.<br />

8. Die unter 2.2 genannten Amtsträger/innen werden<br />

jeweils vor dem <strong>Verbandstag</strong> von den entsprechenden<br />

Zuständigen der Turngaue / Turnverbände für die Dauer<br />

von 4 Jahren gewählt. Die weiteren Mitglieder der<br />

Technischen Komitees und Fachausschüsse werden vom<br />

Präsidium berufen.<br />

Die jeweiligen Vorsitzenden haben Vorschlagsrecht.<br />

Näheres regelt die Ordnung für die fachliche Arbeit.<br />

§ 13, Abs. 1 - 8<br />

§ 13 Bereichsausschuss Olympischer Sport<br />

1. Für die spezielle Aufgabe der Leistungsentwicklung und<br />

der Betreuung der Kaderangehörigen in den zum olympischen<br />

Programm gehörenden Sportarten wird der<br />

Verbandsbereich Olympischer Sport unter der Führung<br />

des Vizepräsiden-ten bzw. der Vizepräsidentin Olympischer<br />

Sport gebildet.<br />

Der Bereichsausschuss Olympischer Sport hat folgende<br />

Aufgaben:<br />

Verantwortliche Koordinierung und Führung der Kaderbetreuung<br />

in den zum olympischen Programm gehörenden<br />

Sportarten; Entwickeln von Perspektiven für<br />

die Kader- und Nachwuchsbetreuung; Verwaltung des<br />

Bereichshaushaltes Olympischer Sport.<br />

Der/die Vizepräsident/in Olympischer Sport vertritt die<br />

Belange der Kader in den olympischen Sportarten im<br />

Präsidium. Er bzw. sie ist in seinem bzw. ihrem Zuständigkeitsbereich<br />

dafür verantwortlich, dass die Gesamtbelange<br />

des <strong>RTB</strong> und DTB berücksichtigt werden.<br />

2. Dem Bereichsausschuss olympischer Sport gehören an<br />

2.1 der/die Vizepräsident/in olympischer Sport<br />

2.2 der/die TK-Vorsitzende Gerätturnen<br />

2.3 der/die TK-Vorsitzende Gymnastik/RSG<br />

2.4 der/die TK-Vorsitzende Trampolinturnen<br />

2.5 der/die Beauftragte für Leistungsförderung Gerätturnen<br />

männlich und weiblich<br />

2.6 der/die Beauftragte für Leistungsförderung Rhythmische<br />

Sportgymnastik<br />

2.7 der/die Beauftragte für Leistungsförderung Trampolinturnen<br />

(Jedes TK hat nur 1 Stimmrecht!)<br />

2.8 der oder die Aktivensprecher/in<br />

Mit beratender Stimme<br />

2.9 der/die Beauftragte Bereich Medizin<br />

SatzungsÄnderungen<br />

1. Im Bereichsausschuss<br />

Wettkampfsport erfolgt die Entwicklung<br />

und Betreuung der<br />

nichtolympischen Sportarten und<br />

Fachgebiete des DTB ganzheitlich<br />

in ihren Ausprägungen als Spitzen-,<br />

Leistungs- und Breitensport.<br />

Für die verantwortliche Wahrnehmung<br />

dieser Aufgaben wird der<br />

Bereichsausschuss Wettkampfsport<br />

unter dem Vorsitz der Vizepräsidentin<br />

/ des Vizepräsidenten Wettkampfsport<br />

gebildet.<br />

2. Näheres regelt die Ordnung für<br />

die fachliche Arbeit.<br />

[ 31 ]<br />

Zusammenfassung der bisherigen<br />

Absätze 1 – 8 in 2<br />

Absätzen und Verweis auf<br />

die Ordnung für die fachliche<br />

Arbeit!

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