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Begründung - Stadt Elsfleth

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<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 18<br />

Die Bedenken werden von der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> nicht geteilt. In einem RdErl. des MI vom<br />

11.07.1996 (Az. 39.1-32346/8.4) hat das Ministerium empfohlen, zwischen raumbedeutsamen<br />

Standorten für Windenergieanlagen einen Abstand von mindestens 5 km vorzusehen. Der genannte<br />

Erlass des MI ist durch die „Empfehlungen zur Festlegung von Vorrang- oder Eignungsgebieten<br />

für die Windenergie“ vom 26.01.2004 (Az. 303-32346/8.1) im Grundsatz aufgehoben<br />

worden. Gleichzeitig hat das zuständige Niedersächsische Ministerium für den ländlichen<br />

Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfohlen, an dem Abstand<br />

von 5 km zwischen einzelnen Vorrangstandorten für Windparks festzuhalten. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

ist dieser Empfehlung nicht gefolgt, sie hat sich in ihrer Abwägung gegen eine flächendeckende<br />

Anwendung des 5 Kilometerkriteriums entschieden. Sie hält eine Konzentration von Windkraftanlagen<br />

im Gemeindegebiet und eine Errichtung eines Windparks in räumlicher Nähe zu den<br />

Windparks „Wehrder“ und „Südlich des Gaskraftwerkes“ für sinnvoll. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass keine anderen Belange die Entwicklung des Windparks im Geltungsbereich grundsätzlich<br />

in Frage stellen und dass Windkraftanlagen aus anderen, nicht vorbelasteten Räumen<br />

herausgehalten werden. Zudem beträgt der Abstand zum geplanten Windpark Oldenbroker<br />

Feld der Gemeinde Ovelgönne ca. 3,5 Kilometer und das auch nur zur nördlichen Spitze des<br />

Geltungsbereiches. Insgesamt hält die <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> daher an ihrer bisherigen Planung fest.<br />

• Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat angeregt zu überprüfen,<br />

ob die geplante Erschließung die Anforderungen der notwendigen Transporte<br />

hinsichtlich Größe und Gewicht erfüllen kann. Bezüglich der Landesstraße 864 wird darauf<br />

hingewiesen, dass die L 864 auf 12 t gewichtsbeschränkt ist.<br />

Das Plangebiet ist über die nördliche Kreisstraße K 213 (Nordermoorer Hellmer), die südliche<br />

Landesstraße L 865 (Huntebrück) sowie die östlich verlaufende Bundestrasse B 212 an das<br />

überörtliche Verkehrswegenetz angebunden. Inwieweit die L 864 ebenfalls zur Erschließung<br />

heranzuziehen ist, wird im Rahmen der konkreten Standortplanung überprüft. Die weitere äußere<br />

Erschließung des Standortes von den klassifizierten Straßen bis zum Standort der Anlagen<br />

und die innere Erschließung sollten vorrangig unter Einbeziehung der vorhandenen landwirtschaftlichen<br />

Wege erfolgen, da ein Ausbau von bestehenden Strukturen gegenüber dem<br />

Neubau in der Regel Vorteile sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht bringt.<br />

Da die abschließende Aufstellungskonzeption der Anlagen derzeit nicht feststeht, können detailliertere<br />

Angaben zur äußeren Anbindung des Plangebietes zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

nicht gemacht werden. In der Regel kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das klassifizierte<br />

Straßennetz über ein ausreichendes Tragfähigkeitsvermögen verfügt.<br />

• Der Landkreis Wesermarsch hat darauf hingewiesen, dass Beeinträchtigungen des Rundfunkbetriebs<br />

(entweder durch den WKA-Turm und/oder innerhalb des Streichfensters der<br />

Rotoren) nicht ausgeschlossen werden können. Es wird angeregt, den Geltungsbereich entsprechend<br />

des Korridors des Schutzzonenbereichs zurückzuziehen – bis auf den im wirksamen<br />

FNP ausgewiesenen Korridor von 2 x 200 m.<br />

Die Richtfunktrasse „Bundeswehr“ einschließlich des Schutzbereiches von 100 m wurde bereits<br />

zum Vorentwurf nachrichtlich in den Planteil der Flächennutzungsplanänderung eingetragen.<br />

Die Lage der Trasse und die Breite des Schutzstreifens wurden unverändert aus dem rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> redaktionell übernommen. Die Wehrbereichsverwaltung<br />

Nord wurde am Planverfahren beteiligt. Sie hat in ihrer Stellungnahme am<br />

09.11.2010 ausgeführt, dass sie das Planvorhaben sowohl unter allgemeinen Gesichtspunkten<br />

als auch als militärische Luftfahrtbehörde geprüft hat. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass<br />

gegen das Vorhaben seitens der Bundeswehr aus allgemeiner militärischer Sicht keine Bedenken<br />

bestehen. Die Abteilung militärische Luftsicherung hat am 15. November 2010 ergänzend

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