Begründung - Stadt Elsfleth
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<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 20<br />
Die Bedenken werden von der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> nicht geteilt. Anknüpfend an die Studie zur Standortplanung<br />
von Windenergieanlagen und Re-Powering des Landkreises Wesermarsch 6 und<br />
dem darin enthaltenen Windkraftstandortvorschlag von 2008, der keinen Abstandspuffer zum<br />
Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung vorsieht, wurde im Rahmen des Standortkonzeptes<br />
Windenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> der Abstandsvorschlag des ‚NLT-Papiers’ als Ausschlusskriterium<br />
zurückgestellt und der Einzelfallprüfung zugeführt. Die raumordnerische Festlegung als<br />
Vorranggebiet für die Grünlandbewirtschaftung ist Ergebnis der naturschutzfachlichen Befunde<br />
im Kreisgebiet. Die fachliche Grundlage zur raumordnerischen Festlegung der Vorrangfunktion<br />
orientiert sich an den Vorgaben des Landschaftsrahmenplanes. Im RROP wird davon ausgegangen,<br />
dass die festgelegten Flächen bedeutende Naturschutzwerte besitzen, die auch raumordnerisch<br />
besonders bedeutsam sind (Lk. Wesermarsch 2003, RROP, S. 43). Die ‚Schwerpunktentwicklung<br />
Arten’ begründet sich im Vorkommen besonders schützenswerter Wiesenvogelbestände<br />
und die Kategorie ‚G – Schwerpunkt Gewässer’ in der besonderen Ausprägung<br />
der Gräben (s. RROP, S. 41, 53, 63). Entsprechend wurde die Abgrenzung als Brutgebiet regionaler<br />
Bedeutung nach den seinerzeit vorliegenden Fachdaten (vgl. Landschaftsplan <strong>Elsfleth</strong><br />
1995/2006) in das RROP als östlich an den FNP-Änderungsbereich anschließende Abgrenzung<br />
des Vorranggebietes für Gründlandbewirtschaftung übertragen. Die dieser Beurteilung zugrunde<br />
liegenden avifaunistischen Fachdaten stammen aus den 1980er Jahren. Nach den Kartierergebnissen<br />
2008/2009 erreichen die mittig im Osten angrenzenden Flächen keine lokale Bedeutung<br />
für Brutvögel. Lediglich die nordöstlich angrenzenden Teilflächen des Vorranggebietes<br />
für Grünlandbewirtschaftung sind Teil eines Brutgebietes lokaler Bedeutung für Brutvögel. Im<br />
Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung wirken die Vorbelastungen einer 380 kV-Leitung,<br />
einer 220 kV-Leitung und mehrerer 110 kV-Leitungen. Somit ist die Bedeutung und das Entwicklungspotenzial<br />
für Wiesenvögel gegenüber der vormaligen Ausgangslage zur Ausweisung<br />
als Vorranggebiet für die Grünlandbewirtschaftung bzw. die Perspektive der ‚Kategorie A –<br />
Schwerpunkt Arten’ des Landschaftsrahmenplanes entsprechend deutlich eingeschränkt.<br />
Bei den im Rahmen der Brutvogelkartierung 2008 festgestellten Arten sind als empfindliche<br />
Arten gegenüber Windkraftanlagen insbesondere Kiebitz und Großer Brachvogel zu betrachten.<br />
Weitere festgestellte Arten sind allgemein eher unempfindlich gegenüber dem Eingriffstyp<br />
WEA. Die Empfindlichkeiten von Kiebitz und Gr. Brachvogel gegenüber WEA sind sehr gut<br />
untersucht. Demnach ist für den Kiebitz von einem Meidungsabstand von maximal 100 Metern<br />
auszugehen, wobei einzelne Tiere auch in Windparks und unmittelbar unter WEA brüten. In der<br />
gängigen Planungspraxis werden derzeit eine Vollverdrängung bis 100 Metern sowie eine Teilverdrängung<br />
bis 200 Metern veranschlagt. Innerhalb des Vorranggebietes für Grünlandbewirtschaftung<br />
wird ein Kiebitzrevier (Brutzeitfeststellung) im Abstand von etwa 50 m und ein Kiebitzrevier<br />
(Brutverdacht) im Abstand von 50 – 100 m zum Plangebiet nachgewiesen. Beide<br />
Nachweise erfolgen für die Teilflächen des Vorranggebietes für Grünlandbewirtschaftung, die<br />
nicht zu einem Brutgebiet lokaler Bedeutung gehören. Die betroffenen Kiebitze könnten nötigenfalls<br />
mit sehr kleinen Revierverlagerungen reagieren, was jedoch fachkundlich kaum zu<br />
erwarten ist. Im Hinblick auf den Gr. Brachvogel sind die Literaturangaben zum Meidungsverhalten<br />
nicht so umfangreich wie beim Kiebitz. Unter Vorsorgeaspekten lässt sich allenfalls ein<br />
Puffer von 200 m begründen. In den nordöstlich an das Plangebiet anschließenden Vorrangflächen<br />
für die Grünlandbewirtschaftung erfolgt ein Nachweis des Gr. Brachvogels mit Revierverhalten<br />
in etwa 400 m Entfernung zum Plangebiet. Erhebliche Beeinträchtigungen der Funktionen<br />
des Vorranggebietes für die Grünlandbewirtschaftung als Brutplatz für den Gr. Brachvogel<br />
durch das Vorhaben sind nicht ableitbar. Eine Abwertung des Vorranggebietes für Grünland-<br />
6 Landkreis Wesermarsch: Entwicklungsplanung Windenergie: Standortplanung von Windenergieanlagen<br />
(WEA) bzw. Windkraftparks (WKA/P) in der sog. zweiten Reihe und Re-Powering; Mai 2008