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Begründung - Stadt Elsfleth

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<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 20<br />

Die Bedenken werden von der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> nicht geteilt. Anknüpfend an die Studie zur Standortplanung<br />

von Windenergieanlagen und Re-Powering des Landkreises Wesermarsch 6 und<br />

dem darin enthaltenen Windkraftstandortvorschlag von 2008, der keinen Abstandspuffer zum<br />

Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung vorsieht, wurde im Rahmen des Standortkonzeptes<br />

Windenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> der Abstandsvorschlag des ‚NLT-Papiers’ als Ausschlusskriterium<br />

zurückgestellt und der Einzelfallprüfung zugeführt. Die raumordnerische Festlegung als<br />

Vorranggebiet für die Grünlandbewirtschaftung ist Ergebnis der naturschutzfachlichen Befunde<br />

im Kreisgebiet. Die fachliche Grundlage zur raumordnerischen Festlegung der Vorrangfunktion<br />

orientiert sich an den Vorgaben des Landschaftsrahmenplanes. Im RROP wird davon ausgegangen,<br />

dass die festgelegten Flächen bedeutende Naturschutzwerte besitzen, die auch raumordnerisch<br />

besonders bedeutsam sind (Lk. Wesermarsch 2003, RROP, S. 43). Die ‚Schwerpunktentwicklung<br />

Arten’ begründet sich im Vorkommen besonders schützenswerter Wiesenvogelbestände<br />

und die Kategorie ‚G – Schwerpunkt Gewässer’ in der besonderen Ausprägung<br />

der Gräben (s. RROP, S. 41, 53, 63). Entsprechend wurde die Abgrenzung als Brutgebiet regionaler<br />

Bedeutung nach den seinerzeit vorliegenden Fachdaten (vgl. Landschaftsplan <strong>Elsfleth</strong><br />

1995/2006) in das RROP als östlich an den FNP-Änderungsbereich anschließende Abgrenzung<br />

des Vorranggebietes für Gründlandbewirtschaftung übertragen. Die dieser Beurteilung zugrunde<br />

liegenden avifaunistischen Fachdaten stammen aus den 1980er Jahren. Nach den Kartierergebnissen<br />

2008/2009 erreichen die mittig im Osten angrenzenden Flächen keine lokale Bedeutung<br />

für Brutvögel. Lediglich die nordöstlich angrenzenden Teilflächen des Vorranggebietes<br />

für Grünlandbewirtschaftung sind Teil eines Brutgebietes lokaler Bedeutung für Brutvögel. Im<br />

Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung wirken die Vorbelastungen einer 380 kV-Leitung,<br />

einer 220 kV-Leitung und mehrerer 110 kV-Leitungen. Somit ist die Bedeutung und das Entwicklungspotenzial<br />

für Wiesenvögel gegenüber der vormaligen Ausgangslage zur Ausweisung<br />

als Vorranggebiet für die Grünlandbewirtschaftung bzw. die Perspektive der ‚Kategorie A –<br />

Schwerpunkt Arten’ des Landschaftsrahmenplanes entsprechend deutlich eingeschränkt.<br />

Bei den im Rahmen der Brutvogelkartierung 2008 festgestellten Arten sind als empfindliche<br />

Arten gegenüber Windkraftanlagen insbesondere Kiebitz und Großer Brachvogel zu betrachten.<br />

Weitere festgestellte Arten sind allgemein eher unempfindlich gegenüber dem Eingriffstyp<br />

WEA. Die Empfindlichkeiten von Kiebitz und Gr. Brachvogel gegenüber WEA sind sehr gut<br />

untersucht. Demnach ist für den Kiebitz von einem Meidungsabstand von maximal 100 Metern<br />

auszugehen, wobei einzelne Tiere auch in Windparks und unmittelbar unter WEA brüten. In der<br />

gängigen Planungspraxis werden derzeit eine Vollverdrängung bis 100 Metern sowie eine Teilverdrängung<br />

bis 200 Metern veranschlagt. Innerhalb des Vorranggebietes für Grünlandbewirtschaftung<br />

wird ein Kiebitzrevier (Brutzeitfeststellung) im Abstand von etwa 50 m und ein Kiebitzrevier<br />

(Brutverdacht) im Abstand von 50 – 100 m zum Plangebiet nachgewiesen. Beide<br />

Nachweise erfolgen für die Teilflächen des Vorranggebietes für Grünlandbewirtschaftung, die<br />

nicht zu einem Brutgebiet lokaler Bedeutung gehören. Die betroffenen Kiebitze könnten nötigenfalls<br />

mit sehr kleinen Revierverlagerungen reagieren, was jedoch fachkundlich kaum zu<br />

erwarten ist. Im Hinblick auf den Gr. Brachvogel sind die Literaturangaben zum Meidungsverhalten<br />

nicht so umfangreich wie beim Kiebitz. Unter Vorsorgeaspekten lässt sich allenfalls ein<br />

Puffer von 200 m begründen. In den nordöstlich an das Plangebiet anschließenden Vorrangflächen<br />

für die Grünlandbewirtschaftung erfolgt ein Nachweis des Gr. Brachvogels mit Revierverhalten<br />

in etwa 400 m Entfernung zum Plangebiet. Erhebliche Beeinträchtigungen der Funktionen<br />

des Vorranggebietes für die Grünlandbewirtschaftung als Brutplatz für den Gr. Brachvogel<br />

durch das Vorhaben sind nicht ableitbar. Eine Abwertung des Vorranggebietes für Grünland-<br />

6 Landkreis Wesermarsch: Entwicklungsplanung Windenergie: Standortplanung von Windenergieanlagen<br />

(WEA) bzw. Windkraftparks (WKA/P) in der sog. zweiten Reihe und Re-Powering; Mai 2008

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