Begründung - Stadt Elsfleth
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<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 32<br />
deuten kann. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass durch die Verpachtung der<br />
Flächen an Betreibergesellschaften bzw. die Realisierung von eigenen Windenergieanlagen auf<br />
den Flächen ein entsprechender Ausgleich für die Einbußen erfolgt, so dass die Belange der<br />
Landwirtschaft durch die Planung insgesamt nicht wesentlich berührt werden.<br />
Eine rechtzeitige Absprache mit den Bewirtschaftern hinsichtlich der Planung und zeitlichen<br />
Umsetzung unter Rücksichtnahme auf etwaige Erntetermine oder Viehauf- und -abtriebe wird<br />
empfohlen. Bei Beschädigungen von Drainagesystemen oder durch die Baumaßnahmen hervorgerufenen<br />
Bodenverdichtungen sind entsprechende Instandsetzungsmaßnahmen vorzunehmen,<br />
um die Qualität der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht zu beeinträchtigen.<br />
7.11 Altablagerungen, Kampfmittel<br />
Der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> liegen für den Änderungsbereich und dessen unmittelbare Nachbarschaft<br />
keine Kenntnisse über Altablagerungen oder Altstandorte vor.<br />
Im laufenden Verfahren hat die Zentrale Polizeidirektion Hannover – Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />
– erklärt, dass in Bezug auf Abwurfkampfmittel (Bomben) keine Bedenken gegen die<br />
Planung bestehen, da die Auswertung der alliierten Luftbilder keine Bombardierungen innerhalb<br />
des Plangebietes aufgezeigt haben.<br />
Sollten bei Erdarbeiten andere Kampfmittel (Granaten, Panzerfäuste, Minen etc.) gefunden<br />
werden, ist umgehend die zuständige Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder den Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />
der Zentralen Polizeidirektion zu benachrichtigen.<br />
7.12 Belange des Denkmalschutzes<br />
Im südlichen Plangebiet befinden sich im Bereich der Dalsper Hellmer zwei Fundstreuungen<br />
(Moorriem, Fst-Nr. 1) aus dem 13. / 14. Jhd. n.Chr., die im Zusammenhang mit den Siedlungsaktivitäten<br />
innerhalb einer spätmittelalterlichen Reihensiedlung östl. der heutigen Ortschaft<br />
Dalsper stehen. Sie werden in den Planteil der Flächennutzungsplanänderung nachrichtlich als<br />
archäologische Kulturdenkmale übernommen. Im Bereich der Fundstellen wird eine Fläche für<br />
die Landwirtschaft dargestellt. Damit wird planungsrechtlich verdeutlicht, dass im Bereich der<br />
Fundstellen keine Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Die konkreten Abstände sind auf<br />
Ebene eines ggf. anschließenden Bebauungsplanverfahrens oder im Zuge der Anlagengenehmigung<br />
auf der Basis des Anlagentyps und der Aufstellungsanordnung festzulegen.<br />
Parallel zum Eckflether Tief, der durch das Ausweisungsgebiet für Windenergieanlagen verläuft,<br />
befindet sich ein historischer Deich (Moorriem, FStNr. 227 und 237; stellenweise als<br />
„Wurpdeich“ überliefert), der im 13. Jh. und Anfang 14. Jh. nach Chr. angelegt wurde. Der<br />
Deichabschnitt im hier beplanten Bereich ist abgetragen und im Gelände nicht mehr zu erkennen.<br />
Der Bereich wird ebenfalls als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />
Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das<br />
können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige<br />
Bodenverfärbungen u. Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht<br />
werden, sind diese gemäß § 14 Abs. 1 des Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig<br />
und müssen der Archäologische Denkmalpflege oder der unteren Denkmalschutzbehörde<br />
des Landkreises unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter