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Begründung - Stadt Elsfleth

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<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 32<br />

deuten kann. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass durch die Verpachtung der<br />

Flächen an Betreibergesellschaften bzw. die Realisierung von eigenen Windenergieanlagen auf<br />

den Flächen ein entsprechender Ausgleich für die Einbußen erfolgt, so dass die Belange der<br />

Landwirtschaft durch die Planung insgesamt nicht wesentlich berührt werden.<br />

Eine rechtzeitige Absprache mit den Bewirtschaftern hinsichtlich der Planung und zeitlichen<br />

Umsetzung unter Rücksichtnahme auf etwaige Erntetermine oder Viehauf- und -abtriebe wird<br />

empfohlen. Bei Beschädigungen von Drainagesystemen oder durch die Baumaßnahmen hervorgerufenen<br />

Bodenverdichtungen sind entsprechende Instandsetzungsmaßnahmen vorzunehmen,<br />

um die Qualität der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht zu beeinträchtigen.<br />

7.11 Altablagerungen, Kampfmittel<br />

Der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> liegen für den Änderungsbereich und dessen unmittelbare Nachbarschaft<br />

keine Kenntnisse über Altablagerungen oder Altstandorte vor.<br />

Im laufenden Verfahren hat die Zentrale Polizeidirektion Hannover – Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

– erklärt, dass in Bezug auf Abwurfkampfmittel (Bomben) keine Bedenken gegen die<br />

Planung bestehen, da die Auswertung der alliierten Luftbilder keine Bombardierungen innerhalb<br />

des Plangebietes aufgezeigt haben.<br />

Sollten bei Erdarbeiten andere Kampfmittel (Granaten, Panzerfäuste, Minen etc.) gefunden<br />

werden, ist umgehend die zuständige Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder den Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

der Zentralen Polizeidirektion zu benachrichtigen.<br />

7.12 Belange des Denkmalschutzes<br />

Im südlichen Plangebiet befinden sich im Bereich der Dalsper Hellmer zwei Fundstreuungen<br />

(Moorriem, Fst-Nr. 1) aus dem 13. / 14. Jhd. n.Chr., die im Zusammenhang mit den Siedlungsaktivitäten<br />

innerhalb einer spätmittelalterlichen Reihensiedlung östl. der heutigen Ortschaft<br />

Dalsper stehen. Sie werden in den Planteil der Flächennutzungsplanänderung nachrichtlich als<br />

archäologische Kulturdenkmale übernommen. Im Bereich der Fundstellen wird eine Fläche für<br />

die Landwirtschaft dargestellt. Damit wird planungsrechtlich verdeutlicht, dass im Bereich der<br />

Fundstellen keine Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Die konkreten Abstände sind auf<br />

Ebene eines ggf. anschließenden Bebauungsplanverfahrens oder im Zuge der Anlagengenehmigung<br />

auf der Basis des Anlagentyps und der Aufstellungsanordnung festzulegen.<br />

Parallel zum Eckflether Tief, der durch das Ausweisungsgebiet für Windenergieanlagen verläuft,<br />

befindet sich ein historischer Deich (Moorriem, FStNr. 227 und 237; stellenweise als<br />

„Wurpdeich“ überliefert), der im 13. Jh. und Anfang 14. Jh. nach Chr. angelegt wurde. Der<br />

Deichabschnitt im hier beplanten Bereich ist abgetragen und im Gelände nicht mehr zu erkennen.<br />

Der Bereich wird ebenfalls als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das<br />

können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige<br />

Bodenverfärbungen u. Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht<br />

werden, sind diese gemäß § 14 Abs. 1 des Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig<br />

und müssen der Archäologische Denkmalpflege oder der unteren Denkmalschutzbehörde<br />

des Landkreises unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter

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