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Begründung - Stadt Elsfleth

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<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 28<br />

werden die unvermeidbaren Eingriffsfolgen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch<br />

Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Diese sind auf nachgeordneter Planungsebene konkret<br />

festzulegen.<br />

7.7.2 Sonstige Schutzgebiete und Schutzobjekte<br />

Ausgewiesene Schutzgebiete, Schutzobjekte, geschützte Biotope oder geschützte Wallhecken<br />

werden durch die Planung nicht berührt.<br />

7.7.3 Verträglichkeit mit FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten (Natura 2000)<br />

Relevante Fernwirkungen der Planung auf FFH-Gebiete oder EU-Vogelschutzgebiete sind aufgrund<br />

der großen räumlichen Abstände ab 2,5 km zum nächsten Natura 2000-Gebiet und nach<br />

den Ergebnissen der Vogelkartierungen (Wechselbeziehungen) ebenfalls nicht zu erwarten.<br />

Die Verträglichkeit der Planung mit den Belangen des Europäischen Schutzgebietssystems<br />

Natura 2000 ist gegeben.<br />

7.7.4 Einhaltung der Bestimmungen des besonderen Artenschutzes<br />

Im Rahmen der vorliegenden FNP-Planung kann davon ausgegangen werden, dass die Bestimmungen<br />

des besonderen Artenschutzes in der nachgeordneten Umsetzungsebene eingehalten<br />

werden und damit dem Vorhaben nicht dauerhaft entgegenstehen.<br />

Die Erfüllung von Verbotstatbeständen des besonderen Artenschutzes wird, je nach Anforderung,<br />

durch verschiedene geeignete Vermeidungsmaßnahmen verhindert. Diese Möglichkeiten<br />

betreffen insbesondere die Konkretisierung der WEA-Standorte und die Lage der Erschließungseinrichtungen,<br />

die zeitliche Anpassung der Baufeldfreimachung sowie ein Fledermaus-<br />

Monitoring. Auch besteht die Möglichkeit, Verbotstatbestände durch Maßnahmen zur Sicherung<br />

des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen im unmittelbaren räumlichen Umfeld zu<br />

vermeiden.<br />

Die Möglichkeiten zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände werden in den<br />

nachfolgenden Planungen nach den sich aus den örtlichen Gegebenheiten ergebenden konkreten<br />

Anforderungen und soweit dies mit den Zielen der Planung vereinbar und zumutbar ist,<br />

ausgeschöpft und entsprechend der zunehmenden Detailschärfe der Planung dargelegt.<br />

Soweit trotz geeigneter und möglicher Vermeidungsmaßnahmen weiterhin artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände erfüllt werden sollten, was zum derzeitigen Zeitpunkt nicht erkennbar<br />

und nicht zu erwarten ist, sind diese im Wege einer Ausnahme zu überwinden. Auch hierfür<br />

sind funktionale Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, bei denen der Raumbezug jedoch aufgeweitet<br />

ist.<br />

7.7.5 Belange des Landschaftsbildes<br />

Durch die geplanten Anlagen werden erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

erwartet. Die Gründe hierfür sind die Höhe der Anlagen, die Rotorenbewegungen und –<br />

Geräusche. Nachts kommen ab Anlagenhöhen von 100 m Lichtemissionen durch die notwendige<br />

Nachtkennzeichnung hinzu.

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