Begründung - Stadt Elsfleth
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<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 40<br />
Durch das Vorhaben werden die genannten Zielbiotope nicht beeinträchtigt. Mögliche Beeinträchtigungen<br />
von Vogelarten sind nach den Maßgaben der Eingriffsregelung zu vermeiden,<br />
minimieren und auszugleichen.<br />
Die im Rahmen der Eingriffsregelung u. a. für den Boden und für das Landschaftsbild vorzusehenden<br />
Ausgleichsmaßnahmen sollen vorrangig auf die Entwicklung der genannten Zielbiotope<br />
und die Förderung der genannten Zielarten ausgerichtet werden.<br />
1.2.3 Ziele von Schutzgebieten und geschützten Objekte nach Naturschutzrecht<br />
Naturschutzrechtlich ausgewiesene Schutzgebiete und Schutzobjekte sind innerhalb der Änderungsbereiche<br />
und unmittelbar angrenzend nicht vorhanden. Auch befinden sich innerhalb des<br />
Plangebietes keine besonders geschützten Biotope 10 .<br />
Die in der Umgebung vorhandenen Schutzgebiete sind aufgrund der Entfernungen nicht betroffen<br />
11 .<br />
Abbildung 2: Übersicht der naturschutzrechtlich geschützten Teile von Natur und Landschaft<br />
10 s. Kapitel 2.1.1 Pflanzen und Biotoptypen<br />
11 vgl. Kapitel<br />
1.2.4 Ziele von FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie – Verträglichkeitsprüfung