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Begründung - Stadt Elsfleth

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<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 30<br />

Der Straßenverkehr auf den überörtlichen Verkehrsstraßen darf durch eventuell auftretenden<br />

Rotorschattenwurf der Windkraftanlagen nicht beeinträchtigt werden. Bei eventuell doch entstehenden<br />

Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs sind die betreffenden Windkraftanlagen so<br />

anzupassen oder durch Zusatzgeräte so auszustatten, dass die Anlagen zu vorgegebenen Zeiten<br />

bei Sonnenschein abgeschaltet werden. Es ist sicherzustellen, dass eine Gefährdung des<br />

Straßenverkehrs durch eventuellen Eisabwurf der Windenergieanlagen durch eine automatische<br />

Abschaltung der betreffenden Anlagen bei möglichem Eisansatz an den Rotorblättern<br />

ausgeschlossen wird.<br />

7.9 Belange der Ver- und Entsorgungswirtschaft<br />

7.9.1 Abführung der erzeugten Energie – Einspeisung ins Netz<br />

Die Abführung der durch Windkraftanlagen gewonnenen Energie ist bei konkreten Standortplanungen<br />

durch den jeweiligen Vorhabenträger zu klären. Dabei sind die Maßnahmen mit dem<br />

zuständigen Versorgungsunternehmen abzustimmen. Die erzeugte Energie sollte bei Netzverstärkungsmaßnahmen<br />

durch Erdkabel abgeführt werden. Auf Freileitungen sollte grundsätzlich<br />

verzichtet werden, um Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild durch zusätzliche Leitungstrassen<br />

zu vermeiden und damit Eingriffe zu minimieren.<br />

7.9.2 Leitungen, Richtfunktrasse<br />

Im nordöstlichen Geltungsbereich verläuft eine 220-kV-Höchstspannungsleitung. Zwischen<br />

Windenergieanlagen und Freileitungen sind folgende horizontale Mindestabstände zwischen<br />

Rotorblattspitze in ungünstiger Stellung und äußerstem ruhenden Leiter einzuhalten:<br />

• Für Freileitungen ohne Schwingungsschutzmaßnahmen ≥ 3 x Rotordurchmesser,<br />

• Für Freileitungen mit Schwingungsschutzmaßnahmen > 1 x Rotordurchmesser.<br />

Wenn sichergestellt ist, dass die Freileitungen außerhalb der Nachlaufströmungen der Windenergieanlagen<br />

liegen und der Mindestabstand zwischen der Rotorblattspitze in ungünstigster<br />

Stellung und dem äußeren ruhenden Leiter > 1 x Rotordurchmesser beträgt, kann auf die<br />

schwingungsdämpfenden Maßnahmen verzichtet werden.<br />

Nördlich (außerhalb) des Geltungsbereiches verläuft die 220-KV-Höchstspannungsleitung Farge-Conneforde<br />

Am nördlichen Rand verläuft eine Richtfunktrasse.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches, südlich des Bardenflether Hellmer, befindet sich zur<br />

Schmutzwasserentsorgung die Druckleitung Eckfleth – <strong>Elsfleth</strong>. Auf die Leitung ist Rücksicht zu<br />

nehmen.<br />

7.9.3 Ver- und Entsorgungseinrichtungen der geplanten Nutzung<br />

Wasserversorgung Eine Versorgung von Windenergieanlagen mit Wasser ist nicht<br />

erforderlich.

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