Begründung - Stadt Elsfleth
Begründung - Stadt Elsfleth
Begründung - Stadt Elsfleth
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 30<br />
Der Straßenverkehr auf den überörtlichen Verkehrsstraßen darf durch eventuell auftretenden<br />
Rotorschattenwurf der Windkraftanlagen nicht beeinträchtigt werden. Bei eventuell doch entstehenden<br />
Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs sind die betreffenden Windkraftanlagen so<br />
anzupassen oder durch Zusatzgeräte so auszustatten, dass die Anlagen zu vorgegebenen Zeiten<br />
bei Sonnenschein abgeschaltet werden. Es ist sicherzustellen, dass eine Gefährdung des<br />
Straßenverkehrs durch eventuellen Eisabwurf der Windenergieanlagen durch eine automatische<br />
Abschaltung der betreffenden Anlagen bei möglichem Eisansatz an den Rotorblättern<br />
ausgeschlossen wird.<br />
7.9 Belange der Ver- und Entsorgungswirtschaft<br />
7.9.1 Abführung der erzeugten Energie – Einspeisung ins Netz<br />
Die Abführung der durch Windkraftanlagen gewonnenen Energie ist bei konkreten Standortplanungen<br />
durch den jeweiligen Vorhabenträger zu klären. Dabei sind die Maßnahmen mit dem<br />
zuständigen Versorgungsunternehmen abzustimmen. Die erzeugte Energie sollte bei Netzverstärkungsmaßnahmen<br />
durch Erdkabel abgeführt werden. Auf Freileitungen sollte grundsätzlich<br />
verzichtet werden, um Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild durch zusätzliche Leitungstrassen<br />
zu vermeiden und damit Eingriffe zu minimieren.<br />
7.9.2 Leitungen, Richtfunktrasse<br />
Im nordöstlichen Geltungsbereich verläuft eine 220-kV-Höchstspannungsleitung. Zwischen<br />
Windenergieanlagen und Freileitungen sind folgende horizontale Mindestabstände zwischen<br />
Rotorblattspitze in ungünstiger Stellung und äußerstem ruhenden Leiter einzuhalten:<br />
• Für Freileitungen ohne Schwingungsschutzmaßnahmen ≥ 3 x Rotordurchmesser,<br />
• Für Freileitungen mit Schwingungsschutzmaßnahmen > 1 x Rotordurchmesser.<br />
Wenn sichergestellt ist, dass die Freileitungen außerhalb der Nachlaufströmungen der Windenergieanlagen<br />
liegen und der Mindestabstand zwischen der Rotorblattspitze in ungünstigster<br />
Stellung und dem äußeren ruhenden Leiter > 1 x Rotordurchmesser beträgt, kann auf die<br />
schwingungsdämpfenden Maßnahmen verzichtet werden.<br />
Nördlich (außerhalb) des Geltungsbereiches verläuft die 220-KV-Höchstspannungsleitung Farge-Conneforde<br />
Am nördlichen Rand verläuft eine Richtfunktrasse.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches, südlich des Bardenflether Hellmer, befindet sich zur<br />
Schmutzwasserentsorgung die Druckleitung Eckfleth – <strong>Elsfleth</strong>. Auf die Leitung ist Rücksicht zu<br />
nehmen.<br />
7.9.3 Ver- und Entsorgungseinrichtungen der geplanten Nutzung<br />
Wasserversorgung Eine Versorgung von Windenergieanlagen mit Wasser ist nicht<br />
erforderlich.