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Begründung - Stadt Elsfleth

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<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 24<br />

gleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner einerseits und den Windenergieanlagenbetreibern<br />

andererseits unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange<br />

herbeigeführt. Damit wird eine verlässliche Grundlage für alle Beteiligten geschaffen.<br />

Bezüglich des Landschaftsbildes ist festzustellen, dass das Plangebiet in einer Landschaftsbildeinheit<br />

mittlerer Bedeutung liegt. Die südöstlichen Teilflächen des Plangebietes sind durch<br />

die Vorbelastungen des Windparks Wehrder abgewertet. Eine hohe Bedeutung wird dem<br />

Landschaftsbild im Siedlungsband von Moorriem und im westlich anschließenden Moorriemer<br />

Moorland beigemessen. Die durch die geplanten Anlagen verursachten erheblichen Landschaftsbildbeeinträchtigungen<br />

werden nach den Maßgaben der Eingriffsregelung vermieden<br />

und minimiert. Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen beziehen sich u.a. auf die<br />

Farbgebung der Anlagen, auf die Möglichkeiten zur Reduzierung von Lichtemissionen nach<br />

dem jeweils neuesten Stand der Technik und, soweit erforderlich, gegebenenfalls auf eine Bau-<br />

und /oder Betriebszeitensteuerung. Für unvermeidbare Eingriffsfolgen werden Ausgleichsmaßnahmen<br />

vorgesehen. Ein weiterer Ausbau der Hochspannungsmasten ist nicht Gegenstand<br />

dieser Flächennutzungsplanänderung. Die räumliche Konzentration von Anlagen zur Energieerzeugung<br />

wird von der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> positiv bewertet. Durch die Schwerpunktbildung in diesem<br />

Teil des <strong>Stadt</strong>gebietes wird die Orientierung erleichtert und die Zielsetzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

verdeutlicht, ein besonderes Gewicht im Bereich der „Energieversorgung und Erzeugung“<br />

zu schaffen. Durch die Konzentration von Anlagen räumlich eng beieinander liegender Sondergebiete,<br />

wird einer Verspargelung der Landschaft gerade vorgebeugt. Ein Erhalt der Siedlungssituation<br />

in Moorriem wird durch die Planung nicht in Frage gestellt. Dem Belang der Anwohner<br />

wird durch einen Abstandsradius von mindestens 500 m zu Wohnnutzungen im planungsrechtlichen<br />

Außenbereich Rechnung getragen. Zu den überwiegenden Wohnnutzungen<br />

im Außenbereich wird der tatsächliche Abstand deutlich größer ausfallen. Zu gemischten Bauflächen<br />

wird ein Abstand von 750 m, zu Wohngebieten von 1.000 m berücksichtigt.<br />

Aus den zuvor genannten Gründen wird der Anregung zum Verzicht auf die Planung nicht<br />

nachgekommen.<br />

• Anwohner führen aus, dass ursprünglich von 5 – 7 Anlagen geredet wurdet, jetzt würde die<br />

gesamte Fläche ausgelegt mit 15 Anlagen á 150 m.<br />

Die Abgrenzung des Sondergebietes basiert auf den Ergebnissen eines vorgeschalteten<br />

Standortkonzeptes (2010). Für diese Flächen liegen keine konkurrierenden Belange von ausreichendem<br />

Gewicht vor, die einer Darstellung grundsätzlich entgegen stehen würden. Die Anzahl<br />

der auf diesen Flächen möglichen Windkraftanlagen steht derzeit allerdings nicht abschließend<br />

fest. Die Anzahl ist u.a. auch abhängig vom Typ und von der Höhe der geplanten<br />

Anlagen.<br />

• Anwohner kritisieren, dass das Profitstreben im Vordergrund stünde.<br />

Die Bedenken werden von der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> nicht geteilt. Mit dieser Flächennutzungsplanänderung<br />

wird ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner einerseits und den<br />

Windenergieanlagenbetreibern andererseits unter Berücksichtigung der anderen privaten und<br />

öffentlichen Belange herbeigeführt. Eine einseitige Bevorzugung der Interessen der Windenergieanlagenbetreiber<br />

ist nicht erkennbar.<br />

7.1.3 Ergebnisse der öffentlichen Auslegung<br />

Die Ergebnisse werden im weiteren Verfahren ergänzt.

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