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C VERDECKTE/SCHLICHTE EINLAGE - gottschalk-rechtsanwaelte.de

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A EINFÜHRUNG [5/5]<br />

2. BEGRIFFSABGRENZUNG [4/4]<br />

�<br />

AUSGANGSPUNKT: § 4 Abs. 1 Satz 7 EStG:<br />

�<br />

Unterschei<strong>de</strong> im Folgen<strong>de</strong>n:<br />

Offene Einlage:<br />

Zuführung in Gesamthandso<strong>de</strong>r<br />

Gesellschaftsvermögen<br />

gegen Gewährung von<br />

Gesellschaftsrechten<br />

Unterscheidung<br />

Ver<strong>de</strong>ckte/schlichte Einlage:<br />

(unentgeltliche) Zuführung<br />

in EU-Betriebsvermögen<br />

o<strong>de</strong>r Gesamthands-/<br />

Gesellschaftsvermögen<br />

UStR 2012 [E.II.] © Dr. Paul Richard Gottschalk 10

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