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C VERDECKTE/SCHLICHTE EINLAGE - gottschalk-rechtsanwaelte.de

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B OFFENE <strong>EINLAGE</strong> [2/2]<br />

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PROBLEM: GEGENBUCHUNG AUF RÜCKLAGEKONTEN BEI MUS<br />

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Gesellschaftsrechtlich vermitteln Kapitalrücklagekonten keine Stimm- und<br />

Vermögensrechte, so dass keine „Gesellschaftsrechte“ gewährt wer<strong>de</strong>n<br />

Buchung auf gesamthän<strong>de</strong>risch gebun<strong>de</strong>nen Rücklagekonten sind daher nach<br />

allgemeiner Meinung keine offenen Einlagen<br />

Nach jüngerer Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung vermittelt die Gutschrift auf einem<br />

personengebun<strong>de</strong>nen Kapitalrücklagekonto Gesellschaftsrechte und ist daher wie eine<br />

offene Einlage (Veräußerung/Anschaffung) zu behan<strong>de</strong>ln<br />

UStR 2012 [E.II.] © Dr. Paul Richard Gottschalk 12

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