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C VERDECKTE/SCHLICHTE EINLAGE - gottschalk-rechtsanwaelte.de

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C <strong>VERDECKTE</strong>/<strong>SCHLICHTE</strong> <strong>EINLAGE</strong> [1/16]<br />

1. BEGRIFFSABGRENZUNG [1/2]<br />

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<strong>VERDECKTE</strong> <strong>EINLAGE</strong>:<br />

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Definition:<br />

Zuführung<br />

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eines einlagefähigen Vermögensvorteils<br />

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nur solche Vermögensvorteile sind einlagefähig, die zur Erhöhung eines Aktivpostens o<strong>de</strong>r zur<br />

Vermin<strong>de</strong>rung eines Passivpostens führen<br />

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Beispiele: Zuführung Wirtschaftsgut, For<strong>de</strong>rungsverzicht<br />

Überlassung eines Wirtschaftsguts zur Nutzung o<strong>de</strong>r zum Gebrauch sowie Dienstleistungen<br />

können nicht Gegenstand einer ver<strong>de</strong>ckten Einlage sein<br />

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Beispiele: unentgeltliche o<strong>de</strong>r teilentgeltliche Nutzungüberlassung o<strong>de</strong>r Darlehensgewährung,<br />

unentgeltliche Dienstleistungen<br />

Ver<strong>de</strong>ckte Einlage hat engeren Anwendungsbereich als ver<strong>de</strong>ckte Gewinnausschüttung!<br />

<strong>de</strong>r seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat.<br />

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�<br />

Ist stets anzunehmen, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung <strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kaufmanns <strong>de</strong>n Vorteil nicht zugewen<strong>de</strong>t hätte (Drittvergleich; BFH v. 26. 10. 1987, BStBl. II 1988,<br />

348)<br />

Nahestehen<strong>de</strong> Person reicht aus.<br />

� ständige Rechtsprechung <strong>de</strong>s BFH zu ver<strong>de</strong>ckten Einlagen bei Kapitalgesellschaften)<br />

Beispiele:<br />

Unter-Preis-Lieferungen/Leistungen, Über-Preis-Veräußerungen<br />

UStR 2012 [E.II.] © Dr. Paul Richard Gottschalk 13

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