C VERDECKTE/SCHLICHTE EINLAGE - gottschalk-rechtsanwaelte.de
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C <strong>VERDECKTE</strong>/<strong>SCHLICHTE</strong> <strong>EINLAGE</strong> [1/16]<br />
1. BEGRIFFSABGRENZUNG [1/2]<br />
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<strong>VERDECKTE</strong> <strong>EINLAGE</strong>:<br />
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Definition:<br />
Zuführung<br />
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eines einlagefähigen Vermögensvorteils<br />
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nur solche Vermögensvorteile sind einlagefähig, die zur Erhöhung eines Aktivpostens o<strong>de</strong>r zur<br />
Vermin<strong>de</strong>rung eines Passivpostens führen<br />
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Beispiele: Zuführung Wirtschaftsgut, For<strong>de</strong>rungsverzicht<br />
Überlassung eines Wirtschaftsguts zur Nutzung o<strong>de</strong>r zum Gebrauch sowie Dienstleistungen<br />
können nicht Gegenstand einer ver<strong>de</strong>ckten Einlage sein<br />
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Beispiele: unentgeltliche o<strong>de</strong>r teilentgeltliche Nutzungüberlassung o<strong>de</strong>r Darlehensgewährung,<br />
unentgeltliche Dienstleistungen<br />
Ver<strong>de</strong>ckte Einlage hat engeren Anwendungsbereich als ver<strong>de</strong>ckte Gewinnausschüttung!<br />
<strong>de</strong>r seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat.<br />
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Ist stets anzunehmen, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung <strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />
Kaufmanns <strong>de</strong>n Vorteil nicht zugewen<strong>de</strong>t hätte (Drittvergleich; BFH v. 26. 10. 1987, BStBl. II 1988,<br />
348)<br />
Nahestehen<strong>de</strong> Person reicht aus.<br />
� ständige Rechtsprechung <strong>de</strong>s BFH zu ver<strong>de</strong>ckten Einlagen bei Kapitalgesellschaften)<br />
Beispiele:<br />
Unter-Preis-Lieferungen/Leistungen, Über-Preis-Veräußerungen<br />
UStR 2012 [E.II.] © Dr. Paul Richard Gottschalk 13