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C VERDECKTE/SCHLICHTE EINLAGE - gottschalk-rechtsanwaelte.de

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B OFFENE <strong>EINLAGE</strong> [1/2]<br />

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VORBEMERKUNG:<br />

Offene Einlage nur bei MUS o<strong>de</strong>r KapGes <strong>de</strong>nkbar<br />

BEHANDLUNG ALS VERÄUSSERUNGS-/ANSCHAFFUNGSGESCHÄFT<br />

Argument: Tausch WG gegen GesAnteile, § 6 Abs. 6 EStG<br />

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Steuerliche Folgen bei MUS/KapGes:<br />

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Anschaffung durch MUS/KapGes<br />

Steuerliche Folgen bei <strong>de</strong>m Gesellschafter:<br />

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Veräußerung an Gesellschaft führt zu Veräußerungsgewinn/-verlust<br />

BEACHTE: Gewinn/Verlust ist nur steuerbar bei Gewinneinkünften,<br />

Spekulationsgeschäft (§ 23 EStG), Veräußerung von Kapitalvermögen<br />

(§ 20 Abs. 2 EStG), Veräußerung wesentlicher Beteiligungen (§ 17<br />

EStG), Veräußerung umwandlungssteuerrechtlich gebun<strong>de</strong>ner<br />

Wirtschaftsgüter (§ 22 UmwStG)<br />

UStR 2012 [E.II.] © Dr. Paul Richard Gottschalk 11

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