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C VERDECKTE/SCHLICHTE EINLAGE - gottschalk-rechtsanwaelte.de

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C <strong>VERDECKTE</strong>/<strong>SCHLICHTE</strong> <strong>EINLAGE</strong> [16/16]<br />

2. BEHANDLUNG <strong>EINLAGE</strong> IN KAPGES [5/5]<br />

�<br />

Problem: Verzicht auf eine nicht mehr werthaltig For<strong>de</strong>rung gegen die<br />

Kapitalgesellschaft<br />

werthaltiger Teil:<br />

Grundsätze <strong>de</strong>r ver<strong>de</strong>ckten<br />

Einlage (s.o.)<br />

Achtung: Einlage = Zufluss!<br />

(vgl. BFH v. 6. 9. 1997, BStBl. II 1998, 307)<br />

Aufteilung<br />

wertloser Teil:<br />

keine Einlage,<br />

son<strong>de</strong>rn laufen<strong>de</strong>r Gewinn<br />

Zuflussfiktion gilt nicht!<br />

UStR 2012 [E.II.] © Dr. Paul Richard Gottschalk 28

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