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C VERDECKTE/SCHLICHTE EINLAGE - gottschalk-rechtsanwaelte.de

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C <strong>VERDECKTE</strong>/<strong>SCHLICHTE</strong> <strong>EINLAGE</strong> [5/16]<br />

2. BEHANDLUNG <strong>EINLAGE</strong> IN BV/MUS [3/9]<br />

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Grundsatz: Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG)<br />

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Bewertung <strong>de</strong>r Einlage mit <strong>de</strong>m Teilwert ist gewährleistet, dass die bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Eigenkapitalerhöhung eingetretenen Wertän<strong>de</strong>rungen steuerlich nicht erfasst wer<strong>de</strong>n<br />

Teilwert ist grundsätzlich Basis für die Berechnung <strong>de</strong>r Abschreibungen o<strong>de</strong>r eines eventuellen<br />

(späteren) Veräußerungsgewinns<br />

�<br />

�<br />

Beachte: Bei Wirtschaftsgütern, die vor <strong>de</strong>r Einlage zur Erzielung von Einkünften im<br />

Rahmen einer Überschusseinkunftsart genutzt wur<strong>de</strong>n, wird allerdings <strong>de</strong>r Einlagewert um<br />

die bis zur Einlage in Anspruch genommenen Abschreibungen gekürzt (§ 7 Abs. 1 Satz 4<br />

EStG)<br />

Grund: keine doppelte Verrechnung von Anschaffungskosten<br />

Fortgeführte Anschaffungs- o<strong>de</strong>r Herstellungskosten/Entnahmewert als<br />

Obergrenze (§§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG)<br />

�<br />

Wird Wirtschaftsgut eingelegt, das vor <strong>de</strong>r Einlage aus einem Betriebsvermögen <strong>de</strong>s<br />

Steuerpflichtigen entnommen wor<strong>de</strong>n ist, tritt an die Stelle <strong>de</strong>r Anschaffungs- o<strong>de</strong>r<br />

Herstellungskosten <strong>de</strong>r Wert, mit <strong>de</strong>m die Entnahme damals bewertet wur<strong>de</strong>, und an die Stelle<br />

<strong>de</strong>s Zeitpunkts <strong>de</strong>s Erwerbs tritt <strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>r damaligen Entnahme (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3<br />

EStG)<br />

UStR 2012 [E.II.] © Dr. Paul Richard Gottschalk 17

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