Kreisstadt Bergheim Die Bürgermeisterin ... - Glessen-Aktuell
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1. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
Verkehrsgutachtens. <strong>Die</strong>ser zweite Teil wird erst im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens<br />
erstellt. <strong>Die</strong> gestalterischen Vorschriften nach der Bauordnung NRW werden noch im weiteren Verfahren<br />
erarbeitet.<br />
Hinweise zur Planung<br />
Als Nahversorgungszentrum ist ein Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) mit einer maximalen<br />
Verkaufsfläche von bis zu 1.600 qm und ein Lebensmittelmarkt (Discounter) mit einer maximalen<br />
Verkaufsfläche von bis zu 800 qm geplant. Für die Kunden (und Beschäftigten) ist eine Stellplatzanlage<br />
mit ca. 165 Stellplätze vorgesehen.<br />
<strong>Die</strong> Zu- und Ausfahrt zu und von diesem Nahversorgungszentrum soll sowohl über die L 213<br />
(Brauweiler Straße) als auch über die L 91 (Dansweiler Straße) erfolgen. Nähere Einzelheiten werden in<br />
dem o.g. Verkehrsgutachten noch untersucht.<br />
Inmitten der Stellplatzanlage des Nahversorgungszentrums befindet sich ein Grundstück, dass mit einem<br />
Wohnhaus bebaut ist (Dansweiler Straße Nr. 1). Hierzu, wie auch hinsichtlich des bestehenden<br />
Wohnhauses östlich der Stellplatzanlage (Brauweiler Straße Nr. 66), ist im weiteren Verfahren noch ein<br />
Schallgutachten zu erstellen und sind sehr wahrscheinlich Schallschutzmaßnahmen festzusetzen und<br />
duchzuführen.<br />
<strong>Die</strong> Stellplätze der Stellplatzanlage grenzen nach dem vorliegenden Entwurf unmittelbar an das<br />
Wohnhaus Dansweiler Straße Nr. 1. Hier ist im weiteren Verfahren noch zu prüfen, ob und inwieweit<br />
zwischen den Stellpätzen und dem Wohnhaus (einschl. den voraussichtlichen Lärmschutzwänden) zur<br />
besseren Integration nicht noch ein schmaler Grünstreifen gelegt werden kann.<br />
<strong>Die</strong> Stellplatzanlage soll mit einigen Bäumen gegliedert werden (je angefangene 18 Stellplätze ein<br />
Baum). Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob die Anzahl der Bäume nicht noch erhöht sowie die<br />
Stellplatzanlage zu den beiden tangierenden Landesstraßen nicht noch durch einen niedrig bepflanzten<br />
Grünstreifen abgegrünt werden kann.<br />
Das geplante kleine Mischgebiet im Nordosten des Plangebiet wird vorübergehend über die Straßen des<br />
Wohngebietes erschlossen. Mittelfristig soll dieses Mischgebiet nach Nordosten weiterentwickelt und<br />
und über eine Zufahrt gegenüber der Zufahrt ins nördlich liegende Gewerbegebiet erschlossen werden.<br />
<strong>Die</strong> vorübergehende Erschließung des Mischgebietes über das Wohngebiet wird dann entfallen. Für<br />
solche Fälle hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren die Möglichkeit einer vorübergehenden<br />
planungsrechtlichen Festsetzung bis zum Eintritt bestimmter Umstände geschaffen. Entsprechend § 9 (2)<br />
BauGB wird daher zunächst eine Verkehrsfläche in Richtung Wohngebiet festgesetzt, die später jedoch<br />
entfällt und durch eine Verkehrsfläche in Richtung Osten zum mittelfristig geplanten Mischgebiet ersetzt<br />
wird.<br />
Im Parallelverfahren zu diesem Bebauungsplan wird zugleich der Flächennutzungsplan geändert (siehe<br />
hierzu die Vorlage zum Tagesordnungspunkt der 117. Flächennutzungsplanänderung "Östlich<br />
Dansweiler Straße").<br />
3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl. der<br />
Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit)<br />
Eine Alternative zum o.g. Beschluss kann seitens der Verwaltung nicht aufgezeigt werden.<br />
4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd.<br />
Haushaltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen)<br />
<strong>Die</strong> aus dem Planverfahren zur Bebauungsplanaufstellung resultierenden Kosten werden vom<br />
Vorhabenträger übernommen.<br />
5. Bürgerbeteiligung<br />
<strong>Die</strong> Beteiligung der Bürger erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB)<br />
a) im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öfentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB<br />
b) im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB.<br />
<strong>Die</strong> eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden dem Ausschuss für Planung und Umwelt<br />
bzw. dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.