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Kreisstadt Bergheim Die Bürgermeisterin ... - Glessen-Aktuell

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1. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

Verkehrsgutachtens. <strong>Die</strong>ser zweite Teil wird erst im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens<br />

erstellt. <strong>Die</strong> gestalterischen Vorschriften nach der Bauordnung NRW werden noch im weiteren Verfahren<br />

erarbeitet.<br />

Hinweise zur Planung<br />

Als Nahversorgungszentrum ist ein Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) mit einer maximalen<br />

Verkaufsfläche von bis zu 1.600 qm und ein Lebensmittelmarkt (Discounter) mit einer maximalen<br />

Verkaufsfläche von bis zu 800 qm geplant. Für die Kunden (und Beschäftigten) ist eine Stellplatzanlage<br />

mit ca. 165 Stellplätze vorgesehen.<br />

<strong>Die</strong> Zu- und Ausfahrt zu und von diesem Nahversorgungszentrum soll sowohl über die L 213<br />

(Brauweiler Straße) als auch über die L 91 (Dansweiler Straße) erfolgen. Nähere Einzelheiten werden in<br />

dem o.g. Verkehrsgutachten noch untersucht.<br />

Inmitten der Stellplatzanlage des Nahversorgungszentrums befindet sich ein Grundstück, dass mit einem<br />

Wohnhaus bebaut ist (Dansweiler Straße Nr. 1). Hierzu, wie auch hinsichtlich des bestehenden<br />

Wohnhauses östlich der Stellplatzanlage (Brauweiler Straße Nr. 66), ist im weiteren Verfahren noch ein<br />

Schallgutachten zu erstellen und sind sehr wahrscheinlich Schallschutzmaßnahmen festzusetzen und<br />

duchzuführen.<br />

<strong>Die</strong> Stellplätze der Stellplatzanlage grenzen nach dem vorliegenden Entwurf unmittelbar an das<br />

Wohnhaus Dansweiler Straße Nr. 1. Hier ist im weiteren Verfahren noch zu prüfen, ob und inwieweit<br />

zwischen den Stellpätzen und dem Wohnhaus (einschl. den voraussichtlichen Lärmschutzwänden) zur<br />

besseren Integration nicht noch ein schmaler Grünstreifen gelegt werden kann.<br />

<strong>Die</strong> Stellplatzanlage soll mit einigen Bäumen gegliedert werden (je angefangene 18 Stellplätze ein<br />

Baum). Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob die Anzahl der Bäume nicht noch erhöht sowie die<br />

Stellplatzanlage zu den beiden tangierenden Landesstraßen nicht noch durch einen niedrig bepflanzten<br />

Grünstreifen abgegrünt werden kann.<br />

Das geplante kleine Mischgebiet im Nordosten des Plangebiet wird vorübergehend über die Straßen des<br />

Wohngebietes erschlossen. Mittelfristig soll dieses Mischgebiet nach Nordosten weiterentwickelt und<br />

und über eine Zufahrt gegenüber der Zufahrt ins nördlich liegende Gewerbegebiet erschlossen werden.<br />

<strong>Die</strong> vorübergehende Erschließung des Mischgebietes über das Wohngebiet wird dann entfallen. Für<br />

solche Fälle hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren die Möglichkeit einer vorübergehenden<br />

planungsrechtlichen Festsetzung bis zum Eintritt bestimmter Umstände geschaffen. Entsprechend § 9 (2)<br />

BauGB wird daher zunächst eine Verkehrsfläche in Richtung Wohngebiet festgesetzt, die später jedoch<br />

entfällt und durch eine Verkehrsfläche in Richtung Osten zum mittelfristig geplanten Mischgebiet ersetzt<br />

wird.<br />

Im Parallelverfahren zu diesem Bebauungsplan wird zugleich der Flächennutzungsplan geändert (siehe<br />

hierzu die Vorlage zum Tagesordnungspunkt der 117. Flächennutzungsplanänderung "Östlich<br />

Dansweiler Straße").<br />

3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl. der<br />

Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit)<br />

Eine Alternative zum o.g. Beschluss kann seitens der Verwaltung nicht aufgezeigt werden.<br />

4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd.<br />

Haushaltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen)<br />

<strong>Die</strong> aus dem Planverfahren zur Bebauungsplanaufstellung resultierenden Kosten werden vom<br />

Vorhabenträger übernommen.<br />

5. Bürgerbeteiligung<br />

<strong>Die</strong> Beteiligung der Bürger erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB)<br />

a) im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öfentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB<br />

b) im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB.<br />

<strong>Die</strong> eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden dem Ausschuss für Planung und Umwelt<br />

bzw. dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

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