Kreisstadt Bergheim Die Bürgermeisterin ... - Glessen-Aktuell
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12 Bebauungsplan Nr. 220 / <strong>Glessen</strong> "Östlich Dansweilerstraße"<br />
Begründung<br />
<strong>Die</strong> Anzahl der Beschäftigten und Kunden des Sonstigen Sondergebietes errechnet sich aus den<br />
geplanten Verkaufsflächen und der geplanten Einzelhandelseinrichtungen (Discounter/Vollsortimenter).<br />
Für die Kunden beträgt die Wegeanzahl 2,0. Bei den Beschäftigten sind zusätzliche<br />
Wege und Fahrten, wie geschäftliche Wege und Pausenwege zu berücksichtigen, so dass<br />
sich hier 2,5 Wege pro Werktag ergeben. Bei den Kunden wurde ein MIV-Anteil von 70 % gewählt,<br />
da Einkäufe auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad getätigt werden. Bei den Beschäftigen ist<br />
ein höherer Anteil im Fuß- und Radverkehr und im ÖPNV zu erwarten. Damit ergeben sich 2.936<br />
Pkw-Fahrten pro Werktag. Im Güterverkehr (Warenanlieferung, Entsorgung usw.) werden 0,6<br />
Lkw-Fahrten pro 100m² VKF angesetzt und ergeben 14 Lkw-Fahrten im Quellverkehr und 14 Lkw-<br />
Fahrten im Zielverkehr am Werktag für den Einzelhandelsbereich. Im Bereich der Ausfahrt<br />
Dansweilerstraße und Aus-/Einfahrt West ergibt sich die Qualitätsstufe B. Der 95%-Rückstau in<br />
der Ausfahrt liegt bei 2 Fahrzeugen. Der Linksabbieger von der Dansweilerstraße liegt, wie alle<br />
anderen Verkehrsströme auf dieser Straße auch, in Qualitätsstufe A. Der 95%-Rückstau liegt bei<br />
einem Fahrzeug.<br />
Im Bereich der Brauweilerstraße und der Einfahrt Nord ergibt sich ebenfalls Qualitätsstufe A.<br />
Das Misch- und Wohngebiet werden ebenfalls von der Dansweilerstraße erschlossen. Zur Gewährleistung<br />
einer sicheren Verkehrsführung wird der Kreuzungsbereich Dansweilerstraße/Am<br />
Sieberath/Planstraße als Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 34 m ausgebaut. <strong>Die</strong> bestehenden<br />
fußläufigen Verbindung an der Dansweilerstraße, sowie der Radverkehr werden bei der Kreisverkehrsplanung<br />
berücksichtigt. <strong>Die</strong> bestehende Ampelanlage wird im Zuge der Errichtung der<br />
neuen Kreuzungssituation entfallen. Durch das Wohngebiet führt eine durchgehende Sammelstraße,<br />
die mittel- bis langfristig zur Erschließung weiterer Wohnbauflächen im östlichen Bereich dienen<br />
wird. In diesem Konzept verbindet sie den nördlichen und südlichen Bereich miteinander. Der<br />
nördliche Teilbereich wird durch Stichstraßen erschlossen. Im südlichen Bereich ist zusätzlich eine<br />
Ringstraße geplant.<br />
Im geplanten Wohngebiet ergibt sich eine Einwohnerzahl von ca. 200 Personen, d.h. es erfolgen<br />
ca. 360 Pkw-Fahrten pro Werktag (180 Quellverkehr und 180 Zielverkehr). Der Besucherverkehr<br />
beläuft sich auf 10% der Einwohnerzahl, so dass hier noch 36 PKW-Fahrten pro Werktag entstehen.<br />
Durch den Güterverkehr sind ebenfalls noch 10 Lkw-Fahrten pro hinzuzurechnen.<br />
Für den bestehenden Kreisverkehr ergibt sich durch die neuen Nutzungen eine Qualitätsstufe der<br />
Verkehrsqualität nach HBS 2001/2005 von B. Der Kreisverkehr wird somit auch weiterhin einen<br />
guten Verkehrsablauf vorweisen. Auch wenn auf bestimmten Relationen später mehr Fußgänger<br />
und Radfahrer unterwegs sein werden, so wird dies den Verkehrsablauf nicht beeinträchtigen.<br />
Das Mischgebiet wird durch eine Stichstraße erschlossen. Der Wendehammer reicht für ein dreiachsiges<br />
Müllfahrzeug und Klein-LKWs aus. Aufgrund der Größe des Mischgebietes werden größere<br />
Fahrzeuge, wie z.B. Sattelschlepper seitens der Stadt <strong>Bergheim</strong> nicht erwartet, so dass der<br />
Wendehammer in dieser Form ausreichend ist. Mittel- bis langfristig ist geplant, dass Mischgebiet<br />
in Richtung Osten zu erweitern. Im Zuge dieser Erweiterung soll die Erschließung nicht mehr vom<br />
Wohngebiet aus erfolgen, sondern mit einem neuen Anschluss an die Brauweilerstraße. <strong>Die</strong>s führt<br />
dazu, dass die Verbindung zwischen Wohngebiet und Mischgebiet nicht mehr als Verkehrsfläche in<br />
einer Breite von 6,0 m benötigt wird. Es ist vorgesehen, die Straße bis auf einen Fußweg in einer<br />
Breite von 3,0 m zurückzubauen. <strong>Die</strong> verbleibende Fläche des Rückbaus wird den privaten Grundstücksflächen<br />
des Mischgebietes zugeschlagen, die den gleichen Festsetzungen wie der jetzigen<br />
Mischgebietsfläche unterliegen. <strong>Die</strong> Festsetzung erfolgt durch eine befristete und bedingte Festsetzung<br />
nach § 9 Abs. 2 BauGB. Eine solche Festsetzung kann nur getroffen werden, wenn eine<br />
städtebauliche Sondersituation vorliegt und eine in absehbarer Zeit auslaufende Nutzung beabsichtigt<br />
ist. In einem solchen Fall ist bereits eine Folgenutzung festsetzbar. Aufgrund der beabsichtigten<br />
Erweiterung des Mischgebietes in Richtung Osten im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes<br />
der <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Bergheim</strong> ist absehbar, dass die Erschließung zwischen Wohn- und Mischgebiet<br />
ein „Baurecht auf Zeit“ darstellt. Bei Inkrafttreten des Bebauungsplanes für das östliche Gebiet<br />
wird die erste Festsetzung außer Kraft treten und durch die zweite Festsetzung ersetzt.