Kreisstadt Bergheim Die Bürgermeisterin ... - Glessen-Aktuell
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10 Bebauungsplan Nr. 220 / <strong>Glessen</strong> "Östlich Dansweilerstraße"<br />
Begründung<br />
5.8 Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung<br />
und Versickerung von Niederschlagswasser, sowie für Ablagerungen<br />
Das auf allen Dachflächen und versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser der Baugrundstücke<br />
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem Versickerungsbecken zuzuleiten<br />
und dort zu versickern.<br />
Es soll den gesetzlichen Forderungen des § 51 a LWG Rechnung getragen werden und eine ökologische<br />
Niederschlagswasserbeseitigung erreicht werden.<br />
5.9 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />
Zugunsten des Anliegers des östlich angrenzenden Grundstücks wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />
(GFL) an der östlichen Erschließung des Sonstigen Sondergebietes festgesetzt, so dass<br />
dieser wie bisher sein Grundstück von der Brauweilerstraße aus erreichen kann.<br />
Zudem erfolgt ein Gehrecht für die Allgemeinheit, um die Verkehrsfläche ebenfalls als Fußwegeverbindungen<br />
nutzen zu können.<br />
5.10 Immissionsschutz<br />
Von dem geplanten Vorhaben können Lärmimmissionen ausgehen (Verkehrslärm durch Kunden-/<br />
Anlieferungsfahrzeuge, Betriebsgeräusche im Sonder-/Mischgebiet, Verkehrsaufkommen aufgrund<br />
des Neubaugebietes).<br />
<strong>Die</strong> Immissionsbelastungen werden im Laufe des Verfahrens untersucht und im Bebauungsplan<br />
ergänzt.<br />
5.11 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />
Für die Grünfläche (ÖG 1) im Bereich des Versickerungsbeckens wird aus gestalterischen und ökologischen<br />
Gründen eine Bepflanzung mit 15 Sträuchern je 100 qm Fläche festgesetzt. Zu verwenden<br />
sind standortgerechte und heimische Laubgehölze gemäß Pflanzliste in der Qualität 2xv.<br />
60/100. Bei der Anpflanzung ist darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit der Versickerungsanlage<br />
gewährleistet wird. <strong>Die</strong> gesamte Fläche ist durch Ansaat einer standortgerechten und heimischen<br />
Kräutermischung (z.B. RSM 7.1.2) als Kräuterwiese herzustellen. Auf der restlichen Grünfläche<br />
(ÖG 2) sind ebenfalls 15 Sträuchern und ein Baum I. Ordnung je 100 qm Fläche festgesetzt.<br />
Zu verwenden sind standortgerechte und heimische Laubgehölze gemäß Pflanzliste. <strong>Die</strong><br />
Qualität der Sträucher beträgt 2xv. 60/100 und für die Bäume Hst. 3xv. StU. 16/18.<br />
Entlang der südlichen Plangebietsgrenze (ÖG 3) wird die Pflanzung einer Strauchhecke zur gestalterischen<br />
Ortsrandabgrenzung und als zusätzlicher Lebensraum für Pflanzen und Tiere festgesetzt.<br />
<strong>Die</strong> Qualität der Sträucher beträgt 2xv. 60/100.<br />
<strong>Die</strong> Spielplatzfläche ist mit einer Baum-/Strauchhecke einzugrünen (ÖG 4), um eine Abschirmung<br />
zu angrenzender Wohnbebauung zu gewährleisten und die Aufenthaltsqualität des Spielplatzes zu<br />
optimieren. <strong>Die</strong> Qualität der Sträucher beträgt 2xv. 60/100 und für die Bäume Hst. 3xv. StU.<br />
16/18.<br />
Auf der öffentlichen Grünfläche ÖG 5 (Lärmschutzwall) sind je 100 qm Fläche 20 standortgerechte<br />
und heimische Sträucher, Pflanzqualität 3xv., 60/100 und 1 standortgerechter und heimischer<br />
Laubbaum II. Ordnung, Pflanzqualität Hst., 3xv., StU 12/14 zu pflanzen (Pflanzenarten s. Pflanzliste<br />
B und C). <strong>Die</strong> bezeichneten Flächen, ausgenommen die Pflanzflächen der Gehölze, sind mittels<br />
geeigneter Gras-/Kräutermischung als Wildwiesen herzustellen.