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Kreisstadt Bergheim Die Bürgermeisterin ... - Glessen-Aktuell

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10 Bebauungsplan Nr. 220 / <strong>Glessen</strong> "Östlich Dansweilerstraße"<br />

Begründung<br />

5.8 Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung<br />

und Versickerung von Niederschlagswasser, sowie für Ablagerungen<br />

Das auf allen Dachflächen und versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser der Baugrundstücke<br />

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem Versickerungsbecken zuzuleiten<br />

und dort zu versickern.<br />

Es soll den gesetzlichen Forderungen des § 51 a LWG Rechnung getragen werden und eine ökologische<br />

Niederschlagswasserbeseitigung erreicht werden.<br />

5.9 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

Zugunsten des Anliegers des östlich angrenzenden Grundstücks wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

(GFL) an der östlichen Erschließung des Sonstigen Sondergebietes festgesetzt, so dass<br />

dieser wie bisher sein Grundstück von der Brauweilerstraße aus erreichen kann.<br />

Zudem erfolgt ein Gehrecht für die Allgemeinheit, um die Verkehrsfläche ebenfalls als Fußwegeverbindungen<br />

nutzen zu können.<br />

5.10 Immissionsschutz<br />

Von dem geplanten Vorhaben können Lärmimmissionen ausgehen (Verkehrslärm durch Kunden-/<br />

Anlieferungsfahrzeuge, Betriebsgeräusche im Sonder-/Mischgebiet, Verkehrsaufkommen aufgrund<br />

des Neubaugebietes).<br />

<strong>Die</strong> Immissionsbelastungen werden im Laufe des Verfahrens untersucht und im Bebauungsplan<br />

ergänzt.<br />

5.11 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />

Für die Grünfläche (ÖG 1) im Bereich des Versickerungsbeckens wird aus gestalterischen und ökologischen<br />

Gründen eine Bepflanzung mit 15 Sträuchern je 100 qm Fläche festgesetzt. Zu verwenden<br />

sind standortgerechte und heimische Laubgehölze gemäß Pflanzliste in der Qualität 2xv.<br />

60/100. Bei der Anpflanzung ist darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit der Versickerungsanlage<br />

gewährleistet wird. <strong>Die</strong> gesamte Fläche ist durch Ansaat einer standortgerechten und heimischen<br />

Kräutermischung (z.B. RSM 7.1.2) als Kräuterwiese herzustellen. Auf der restlichen Grünfläche<br />

(ÖG 2) sind ebenfalls 15 Sträuchern und ein Baum I. Ordnung je 100 qm Fläche festgesetzt.<br />

Zu verwenden sind standortgerechte und heimische Laubgehölze gemäß Pflanzliste. <strong>Die</strong><br />

Qualität der Sträucher beträgt 2xv. 60/100 und für die Bäume Hst. 3xv. StU. 16/18.<br />

Entlang der südlichen Plangebietsgrenze (ÖG 3) wird die Pflanzung einer Strauchhecke zur gestalterischen<br />

Ortsrandabgrenzung und als zusätzlicher Lebensraum für Pflanzen und Tiere festgesetzt.<br />

<strong>Die</strong> Qualität der Sträucher beträgt 2xv. 60/100.<br />

<strong>Die</strong> Spielplatzfläche ist mit einer Baum-/Strauchhecke einzugrünen (ÖG 4), um eine Abschirmung<br />

zu angrenzender Wohnbebauung zu gewährleisten und die Aufenthaltsqualität des Spielplatzes zu<br />

optimieren. <strong>Die</strong> Qualität der Sträucher beträgt 2xv. 60/100 und für die Bäume Hst. 3xv. StU.<br />

16/18.<br />

Auf der öffentlichen Grünfläche ÖG 5 (Lärmschutzwall) sind je 100 qm Fläche 20 standortgerechte<br />

und heimische Sträucher, Pflanzqualität 3xv., 60/100 und 1 standortgerechter und heimischer<br />

Laubbaum II. Ordnung, Pflanzqualität Hst., 3xv., StU 12/14 zu pflanzen (Pflanzenarten s. Pflanzliste<br />

B und C). <strong>Die</strong> bezeichneten Flächen, ausgenommen die Pflanzflächen der Gehölze, sind mittels<br />

geeigneter Gras-/Kräutermischung als Wildwiesen herzustellen.

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